Finanzstrafgesetz und Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz
Zusammenfassung
Das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz wird im 3. Abschnitt neu geregelt, um die EU-Richtlinie 2023/977 zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden ab 12.12.2024 im Finanzstrafverfahren umzusetzen. Zusätzlich wird im Finanzstrafgesetz ein Verweis an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Betroffen sind die österreichischen Finanzstrafbehörden und ihre Zusammenarbeit bzw. der Informationsaustausch (u. a. über die zentrale Kontaktstelle im Bundeskriminalamt und SIENA) mit Strafverfolgungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten sowie die dabei verarbeiteten Informationen und personenbezogenen Daten.
Dokumente