XXVIII. Gesetzgebungsperiode · Nationalrat

63. Sitzung des Nationalrats

21. Jänner 2026

14Beschlüsse
8Angenommen
6Abgelehnt
63. Nationalratssitzung

Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a.

372 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 368 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt Änderungen mehrerer Schulgesetze, um die Sommerschule für außerordentliche Schüler:innen verpflichtend zu machen und Deutschförderung flexibler sowie schulautonom über ein Sprachförderkonzept zu ermöglichen, inklusive erleichterter Übergangs- und Aufnahmeregeln in die 1. Klasse der Mittelschule. Außerdem werden die schulautonome Semestrierung von Lehrplänen in der semestrierten Oberstufe (ohne Berufstätigenformen), die Zuständigkeit für Ersatztermine bei abschließenden Prüfungen, die bundesweite Erklärung schulbezogener Veranstaltungen durch den Bildungsminister sowie klare Regeln für die Schulpraxis in der Lehramtsausbildung festgelegt.

Betroffen sind vor allem außerordentliche Schüler:innen mit Deutschförderbedarf in Pflichtschulen, Schulen mit semestrierter Oberstufe, Maturaschulen bei Ausfällen von Prüfungsterminen, teilnehmende Schulen an bundesweiten Wettbewerben/Turnieren sowie Lehramtsstudierende und Ausbildungsschulen.

Dokumente

Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a.

Verpflichtende Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen und Schüler

  • Die Sommerschule wird intensiv zur Deutsch-Sprachförderung eingesetzt.
  • Die Teilnahme an der Sommerschule wird für außerordentliche Schülerinnen und Schüler verpflichtend geregelt.
  • Ziel: zusätzliche Vorbereitung in der unterrichtsfreien Zeit auf das kommende Schuljahr und Sicherstellung eines kontinuierlichen Spracherwerbs.

Ausgangslage und Zielrichtung der Deutschförderung

  • Die Zahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die Deutsch als Unterrichtssprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen.
  • Im Schuljahr 2024/25 hatten österreichweit rund 48.000 Schülerinnen und Schüler in Pflichtschulen einen außerordentlichen Status und erhielten Deutschförderung in Deutschförderklassen oder Deutschförderkursen.
  • Die bisherigen Instrumente der Sprach- bzw. Deutschförderung werden weiterentwickelt und ausgebaut, um eine möglichst rasche Eingliederung in Regelklassen und eine zügige Fortsetzung der Schullaufbahn zu ermöglichen.

Schulautonome, flexible Deutschförderung (Weiterentwicklung des Deutschfördermodells)

  • Zusätzlich zum Standardmodell (Deutschförderklassen und Deutschförderkurse) wird eine Möglichkeit geschaffen, Deutschförderung flexibel und schulautonom umzusetzen.
  • Ziel der Schulautonomie: Deutschförderung stärker an standortspezifische Bedarfe und pädagogische Herausforderungen anpassen zu können.
  • Bei der flexiblen Umsetzung sollen unterschiedliche Rahmenbedingungen gezielter berücksichtigt werden können, insbesondere Ressourcen, Personalstruktur, Zusammensetzung der Schülerschaft und regionale Besonderheiten.
  • Trotz schulautonomer Umsetzung bleibt die formalrechtliche Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zur Deutschförderklasse bzw. zum Deutschförderkurs weiterhin bestehen und erfolgt weiterhin nach der Feststellung der Deutschkenntnisse als Unterrichtssprache.
  • Der Rechtsanspruch der Schülerinnen und Schüler auf angemessene sprachliche Förderung bleibt ausdrücklich gewahrt (Förderumfang je nach festgestelltem Bedarf im gesetzlich bzw. lehrplanmäßig vorgesehenen Ausmaß).
  • Voraussetzung für die schulautonome Umsetzung ist ein Sprachförderkonzept.
  • Das Sprachförderkonzept wird von der Schulleitung in Absprache mit den beteiligten Lehrpersonen erstellt und muss definierte Qualitätskriterien berücksichtigen.
  • Das Sprachförderkonzept ist der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen.
  • Zur Entlastung der Schulen soll der Bundesminister für Bildung eine standardisierte Vorlage für die Erstellung eines Sprachförderkonzepts zur Verfügung stellen.

Erleichterter Übergang Volksschule → Mittelschule für Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

  • Für Schülerinnen und Schüler des Deutschförderkurses werden erweiterte Aufstiegs- und Aufnahmeregelungen in die 1. Stufe der Mittelschule geschaffen bzw. der Wechsel wird erleichtert.
  • Ziel: Vermeidung von Schullaufbahnverlusten.
  • Ob der Wechsel in die Mittelschule für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler förderlich ist, wird am Ende des zweiten Semesters (Sommersemester) festgestellt.
  • Die Feststellung erfolgt durch die Schulkonferenz der Volksschule.

Schulautonome Semestrierung der Lehrpläne an Standorten mit semestrierter Oberstufe

  • Lehrpläne sollen künftig grundsätzlich ohne Semestrierung erlassen werden.
  • Ausnahme: Lehrpläne für Berufstätigenformen sind von dieser Umstellung ausgenommen.
  • An Schulen, an denen die Bestimmungen über die semestrierte Oberstufe anzuwenden sind, können die Schulen die Semestrierung der anzuwendenden Lehrpläne ab der 10. Schulstufe selbst (schulautonom) vornehmen.
  • Für eine schulautonome Semestrierung ist die Zustimmung der zuständigen Schulbehörde erforderlich.

Ersatzprüfungstermine bei abschließenden Prüfungen

  • Es wird die Zuständigkeit für die Festlegung von Ersatzprüfungsterminen für abschließende Prüfungen normiert, wenn deren Durchführung wegen zwingender Gründe nicht möglich oder unzumutbar ist.
  • Hintergrund: Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse können die Durchführung abschließender Prüfungen behindern (Beispiel: Hochwasser in weiten Teilen Niederösterreichs im Herbst 2024).
  • Ziel: vorausschauendes Risikomanagement und Rechtssicherheit.
  • Die zuständige Schulbehörde wird ermächtigt, möglichst zeitnahe Ersatzprüfungstermine zu verordnen.

Bundesweite Erklärung schulbezogener Veranstaltungen

  • Der Bundesminister für Bildung wird ermächtigt, Veranstaltungen für schulbezogen zu erklären.
  • Ziel: Verwaltungsvereinfachung und einheitliche Regelung für Veranstaltungen, die bundesweit oder zumindest bundesländerübergreifend stattfinden.
  • Beispiele für erfasste Veranstaltungen: "Känguru-Wettbewerb", bestimmte sportliche Turniere, "Chemie-Olympiade".
  • Dadurch können solche Veranstaltungen einheitlich für alle teilnehmenden Schulen als schulbezogene Veranstaltungen erklärt werden.

Klare Regelung zur Schulpraxis im Rahmen der Lehrerausbildung

  • Für die im Rahmen der Lehrerausbildung zu absolvierenden Praktika (Schulpraxis) wird eine klare Regelung getroffen.
  • Studierende sollen im Praktikum Unterrichtsarbeit beobachten und reflektieren, erste begleitende Lehrerfahrungen sammeln und den Schulalltag kennenlernen können.
  • Studierenden soll dabei Gelegenheit gegeben werden, Einsicht in schulische Aufzeichnungen und Dokumentationen zu erhalten (z.B. Klassenbücher).
  • Studierende sollen an Lehrerkonferenzen bzw. an Gesprächen mit Erziehungsberechtigten teilnehmen können.
  • Dabei gelten für Studierende Verschwiegenheitspflichten entsprechend den für Beamte geltenden Verpflichtungen.

Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a.

~40 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen: FPÖ
FPÖ Hermann Brückl

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute eine Regierungsvorlage, die einmal mehr eines der Grundprobleme dieser Bundesregierung offenbart: Man betreibt Symptombekämpfung auf Kosten der Qualität. Lassen Sie mich vorweg eines klarstellen: Wir Freiheitliche stimmen den Bestimmungen zur Sommerschule zu, genauso wie wir die schulautonome Semestrierung oder auch die Regelung hinsichtlich der Verordnungskundmachung befürworten. Es ist vernünftig, dass man diese Instrumente gesetzlich verankert. Aber – und das ist jetzt ein ganz großes Aber – wir lehnen den Rest dieser Gesetzesvorlage entschieden ab. (👏 FPÖ) Das, was Sie hier vorschlagen, ist nämlich nichts anderes als eine neuerliche Kapitulationserklärung gegenüber einer völlig aus den Fugen geratenen Zuwanderungspolitik. Es ist eine Kapitulationserklärung gegenüber einem massiven Integrationsversagen an unseren Schulen. Die geplante Aufweichung der Sprachhürden ist fatal. Dass Kinder künftig trotz mangelnder Sprachkenntnisse am Regelunterricht teilnehmen können, sollen, dürfen, ist ein bildungspolitischer Anschlag auf unsere Lehrer und auf unsere Kinder. (👏 FPÖ) Schauen wir uns, Hohes Haus, die Realität an, die anscheinend ignoriert wird: In Wien haben mittlerweile über 50 Prozent der Schüler eine andere Umgangssprache als Deutsch. In Brennpunktbezirken wie Favoriten sprechen 72 Prozent der Kinder zu Hause kein Wort Deutsch. Fast die Hälfte aller Erstklässer in Wien gelten als außerordentliche Schüler, weil sie dem Unterricht sprachlich nicht folgen können. Und wie sieht die Lösung dieser Bundesregierung aus? – Sie wollen, dass diese Kinder dennoch am Regelunterricht teilnehmen können, dürfen oder sollen – und damit bremsen Sie die gesamte Klasse aus. (👏 FPÖ) Hohes Haus! Diese Bundesregierung opfert unser Bildungsniveau am Altar einer völlig falsch verstandenen Toleranz. Unsere Klassenzimmer dürfen ganz einfach keine Reparaturbetriebe für eine gescheiterte Zuwanderungspolitik sein. Wer dem Unterricht sprachlich nicht folgen kann, gehört in eine Förderklasse und nicht als Bremsklotz in den Regelunterricht. (👏 FPÖ) Wenn wir über Bildung reden, Hohes Haus, dann reden wir bitte auch über Leistung – endlich wieder einmal über Leistung –, denn wir haben in Österreich mittlerweile einen gefährlichen Akademisierungswahn entwickelt. Man tut so, als wäre ein Masterabschluss in Genderstudies mehr wert als ein solider handwerklicher Lehrabschluss. Wir müssen weg von dieser Vorstellung, Hohes Haus! Wir müssen weg davon, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir jeden durch die Matura pressen, dass jeder durch die Universität gepresst wird. Wir müssen die beruflichen Bildungswege wieder öffnen, und wir müssen sie massiv aufwerten. (👏 FPÖ) Ein Meister ist genauso viel wert wie ein Master – oft sogar mehr – für unsere Volkswirtschaft. Wir Freiheitliche wollen daher eine Bildungspolitik, die den Leistungswillen wieder belohnt, die die Lehre als erstklassigen Karriereweg positioniert, und eine Bildungspolitik, die sich endlich wieder um jene kümmert, die dieses Land tragen. Das sind unsere angestammten Schüler und jene gut integrierten Migranten, die bereit sind, sich durch Leistung zu beweisen. Wir werden daher, Hohes Haus, nicht zulassen, dass jene, die sich nicht integrieren wollen oder die die Bildung verweigern, unser System dominieren. Hohes Haus! Wer kein Deutsch kann, lernt in Förderklassen. Wer Leistung zeigt, wird gefördert. Und wer eine Lehre macht, muss die Wertschätzung erfahren, die ihm als künftiges Rückgrat unserer Wirtschaft zukommt. – Vielen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete von Künsberg Sarre. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.

NEOS Martina von Künsberg Sarre

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir legen heute eine sehr umfassende Novelle im Schulbereich vor. Sie beinhaltet vor allem zwei zentrale Maßnahmen zur Deutschförderung. Sie wissen, die Deutschförderung ist für uns einer der Schwerpunkte in der Bildungspolitik. Wir haben in Österreich 50 000 Schülerinnen und Schüler, die den außerordentlichen Status haben, also Kinder, die nicht ausreichend gut Deutsch können und verstehen, um dem Regelunterricht oder dem Unterricht folgen zu können. Dafür können die Kinder nichts, sondern wir sind als Politik gefordert, Maßnahmen zu treffen, damit sich das verbessert und damit es möglichst wenig außerordentliche Schülerinnen und Schüler gibt. Deswegen ist eine der Maßnahmen – das ist ein großer, großer Erfolg, und wir NEOS haben jahrelang dafür gekämpft, auch gemeinsam mit den Grünen –, dass man die Deutschförderung im Schulunterricht in die Autonomie gibt, dass also nicht von oben vorgegeben wird, wann ein Kind oder wann eine Schule eine Deutschförderklasse machen muss, sondern dass vor Ort – je nachdem, welche Schüler man gerade hat und welche Voraussetzungen da sind – entschieden wird, dass also die Schuldirektion gemeinsam mit den Lehrkräften entscheiden kann, wie sie vorgehen und wie die Förderung ausschaut. Es gibt integrative Förderformen, die möglich sind, und es gibt auch weniger verpflichtende Testungen für kleine Kinder. Das ist auch ganz, ganz wichtig und war eine langjährige NEOS-Forderung, die jetzt endlich gesetzlich umgesetzt wird. (👏 NEOS) Wichtig ist vor allem auch – das nur als Hintergrund –: Es geht uns darum, dass wir in der Schule Experten haben. Schuldirektoren und Lehrerinnen und Lehrer sind die Bildungsexperten vor Ort, und die brauchen nicht an die Hand genommen zu werden; sie müssen auch nicht von oben bevormundet werden, sondern sie können sehr, sehr gut Entscheidungen selbst treffen – und das wollen wir NEOS in dieser Bundesregierung im Bildungsbereich Schritt für Schritt weiter umsetzen. (👏 NEOS) Die zweite große Maßnahme ist die verpflichtende Sommerschule für Schüler:innen mit Deutschförderbedarf in den letzten beiden Ferienwochen. Warum ist das wichtig? – Wir wissen, neun Wochen Ferien sind sehr, sehr lang, und viele Kinder haben dann neun Wochen keinen Bezug zur deutschen Sprache – und durch diese Maßnahme wird kontinuierlicher Spracherwerb zumindest verbessert und diese lange Zeit verringert. Ich glaube, das ist wahnsinnig wichtig. Es ist gut, dass auch die Grünen – danke dafür – bei diesem Schulrechtspaket mitstimmen. Es ist schade, dass die FPÖ wieder einmal nicht zustimmt und immer nur Deutschförderung und Deutsch einfordert. Es ist auch keine falsch verstandene Toleranz, wie Herr Kollege Brückl gerade gesagt hat, sondern wir fordern ja sehr wohl von den Kindern und ihren Eltern ganz, ganz viel ein; das haben Sie in den letzten Monaten vielleicht nicht mitbekommen. Es gibt auch Kinder, wie beispielsweise aus der Ukraine, die nicht so gut Deutsch können, die aber beispielsweise in Mathematik so gut sind, dass sogar österreichische Kinder von diesen Kindern lernen können. Das können Sie in der FPÖ sich vielleicht nicht vorstellen …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Ja, können wir uns schon!

NEOS Martina von Künsberg Sarre

… aber es ist so ( Ruf bei der FPÖ: Super! ), das ist Fakt, und das muss man auch zur Kenntnis nehmen.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Ricarda Berger . Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

FPÖ Ricarda Berger

Danke schön, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, diese Regierungsvorlage zeigt leider Gottes wieder einmal keine Stärke, sie zeigt Schwäche. Sie zeigt einen Staat, der Probleme wieder einmal verwaltet, anstatt sie zu lösen.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Die großen Problemlöser sprechen!

FPÖ Ricarda Berger

… Und sie zeigt eines ganz besonders, nämlich den fehlenden Mut, im Bereich der Deutschförderklassen ganz, ganz klare Regeln durchzusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (👏 FPÖ) Man spricht von Förderung, man spricht von Chancen, man spricht von Entwicklung, doch was da passiert, ist genau das Gegenteil davon. Sind Sie sich dessen eigentlich bewusst? Kollege Marchetti – da sitzt er – von der ÖVP hat auch im Ausschuss immer darauf hingewiesen, dass die Deutschförderklassen zu unserer Zeit, unter Schwarz-Blau, eingeführt wurden. Ja, das ist richtig und das ist auch gut so. Was Sie allerdings permanent verschweigen, ist – und das ist der ganz entscheidende Punkt an dem Ganzen –: Damals ging es um ganz klare Anforderungen und um messbare Leistung.

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Das hat nicht funktioniert!

FPÖ Ricarda Berger

… Was Sie heute daraus machen, ist wieder einmal, so wie in allen anderen Bereichen …

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Und es hat nicht funktioniert, das ist ja der Beleg!

FPÖ Ricarda Berger

… nichts anderes als Gleichmacherei.

ÖVP Taschner (Zwischenruf)

Das Gegenteil! Das Gegenteil!

FPÖ Ricarda Berger

… Leistung zählt jetzt dann plötzlich nichts mehr, und genau das ist der neue Kurs der ÖVP: Weg von der Leistung, hin zur Beliebigkeit! – Das ist leider Gottes kein Weiterentwickeln der Deutschförderklassen, so wie Sie das eigentlich vorhätten, sondern das ist ein politisches Entkernen und der nächste Linksruck Ihrerseits. Gerade bei den Deutschförderklassen finde ich das ganz fatal, denn Sprache – ich hoffe, wir sind uns da einig – ist keine Nebensache. Sprache ist die Grundlage für alles in diesem Staat: für Unterricht, Integration, Teilhabe.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Warum stimmen Sie dann dagegen?

FPÖ Ricarda Berger

… Wer da scheitert, der scheitert im gesamten System, meine sehr geehrten Damen und Herren. Genau das passiert nämlich mit dieser Vorlage, die Sie uns heute hier präsentieren: Beim Aufstieg in die nächste Schulstufe wird im Bereich der Deutschförderklassen nicht mehr nach Leistung entschieden, sondern die Lehrerkonferenz entscheidet dann, ob man mit einem Nicht genügend aufsteigen kann oder nicht. ( Ruf bei der ÖVP: Das war immer schon so! ) Seien Sie mir bitte nicht böse, das ist doch alles nur mehr ein Wahnsinn. (👏 FPÖ) Auch bei der Sprachförderung selbst werden ganz falsche Akzente gesetzt. Die verpflichtenden Sprachstandserhebungen werden reduziert. Wer Förderung ernst meint, muss regelmäßig messen. Weniger überprüfen bedeutet nicht besser fördern, sondern man reagiert einfach später. Das heißt, die Probleme werden verschleppt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (👏 FPÖ) Ja, eine verpflichtende Sommerschule kann durchaus ein sinnvolles Instrument sein, keine Frage, aber sie darf kein Alibi dafür sein, dass im regulären Schulbetrieb Leistungsanforderungen abgeschwächt und Standards aufgeweicht werden. Damit kommen wir eigentlich auch schon zum Kernproblem, über das Sie alle hier leider Gottes nicht sprechen wollen: Viele dieser Personen, dieser Kinder, auch Familien, wollen schlichtweg einfach nicht: Sie wollen kein Deutsch lernen, weder in der Schule noch daheim, sie nehmen keine privaten Angebote wahr und so weiter und so fort. Wer aber Deutsch lernen will, braucht selbstverständlich auch die Unterstützung der Eltern, die müssen da auch wohlwollend mittun. Das Problem ist, das passiert nicht in diesem Land, weil unsere Sprache von ganz, ganz vielen Personen abgelehnt und schlichtweg sogar verachtet wird, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg, und all diese Sachen werden leider Gottes nicht fruchten – auch wenn ich noch 37 Sprachkurse und so weiter anbiete. Der einfachste und der ehrlichste Weg wäre eigentlich, all diese Projekte zu beenden, denn wer nicht will, hat in diesem Land schlichtweg nichts verloren. So ist das! (👏 FPÖ) Der Staat darf sich da nicht mehr länger auf der Nase herumtanzen lassen. Ich habe eine ganz, ganz klare Botschaft: Es reicht nämlich. Wir als FPÖ stehen im Unterschied zu Ihnen allen – der Einheitspartei – für ein Bildungssystem mit ganz klaren Anforderungen, objektiven Leistungskriterien und wirksamer Sprachförderung. Genau aus all diesen Gründen werden wir ihrer Regierungsvorlage nicht zustimmen. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Marchetti. Die eingemeldete Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Nico Marchetti

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bildungsminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen auch von der FPÖ! Ich verstehe langsam schon, warum Sie nur noch mit eigenen Kanälen reden, wo bezahlte Mitarbeiter Ihnen Fragen stellen, und Sie nicht in die „ZIB 2“ gehen, Herr Kickl, denn einer faktischen Überprüfung hält das, was Sie da sagen, überhaupt nicht stand. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Wenn ich jetzt einerseits sagen darf, zur Genese der Deutschförderklassen: Schön, dass Sie zumindest zugeben, dass wir es gemeinsam eingeführt haben – jetzt sind wir bildungspolitisch auf dem Level, dass wir zumindest sagen, die Erde ist keine Scheibe. Alles aber, was danach kommt, ist irgendwie ein bisschen fragwürdig. Sie haben den Vorwurf gemacht, der Vorschlag, den wir jetzt unterbreiten, sei quasi Gleichmacherei. – Das Gegenteil ist der Fall! Wir hatten jetzt immer gemeinsam ein gleiches Modell, und jetzt sagen wir, das Modell, das wir gemeinsam eingeführt haben, ist der Mindeststandard; das muss doch super sein. Wir haben das, wodurch die Deutschförderung über die Zeit messbar besser geworden ist, als Mindeststandard festgeschrieben. Und das, was wir jetzt machen, ist, dass man über diesen Mindeststandard hinausgehend noch schulautonome Modelle entwickeln kann, die besser funktionieren müssen – denn sonst muss man wieder in das alte Modell zurückwechseln.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Es ist ein Versuch! Ein Experiment sozusagen!

ÖVP Nico Marchetti

… Das heißt, wir erlauben sozusagen, dass es noch bessere Modelle gibt als die Deutschförderklassen. Es ist erstens intellektuell für mich keine Gleichmacherei – wie man das so interpretiert, muss man mir erst erklären –, und auf der anderen Seite ist es definitiv keine Nivellierung nach unten. Also sind all die Argumente eigentlich nichtig, und da verstehe ich, dass Sie keine kritische Überprüfung dieser Argumente wollen, denn der würden sie einfach nicht standhalten. (👏 ÖVP, NEOS) Was ich auch sagen möchte, weil ich ja auch höre, dass der Kompromiss für Sie etwas Furchtbares ist: Was ist die Konsequenz daraus, wenn man Kompromisse ablehnt oder alle Kompromisse irgendwie als, wie Sie sagen, Schwäche empfindet? – Das Ergebnis ist, dass die FPÖ halt bei nichts, wo tatsächlich eine Umsetzung stattfindet, dabei ist! Wir haben vorhin über die Teuerung gesprochen. Bei jedem einzelnen Punkt – Elektrizitätsabgabe, Billigstromgesetz –: Kompromiss schlecht, sind wir nicht dabei! – Es ist eine Entlastung für die Bevölkerung, aber Sie sind nicht dabei. Die Mehrwertsteuersenkung haben Sie zwar selber gefordert, aber wenn wir sie umsetzen, sind Sie nicht dabei. Überstunden, Steuerbefreiung, im Finanzausschuss gestern: nicht dabei.

FPÖ Deimek (Zwischenruf)

Machts einmal was G’scheites, dann sind wir dabei!

ÖVP Nico Marchetti

… Deutschförderklassen – ich habe gerade erklärt, wir steigern sogar die Investitionen und die Möglichkeiten für die Schulen bei der Deutschförderung –: Ist auch ein Kompromiss, sind wir auch nicht dabei! Ich sage Ihnen, Ihre Null-Kompromiss-Politik führt dazu, dass Sie einfach nichts für die Bevölkerung tun! Das ist das Ergebnis Ihrer Null-Kompromiss-Politik. Sie sind weder bei den Antiteuerungsmaßnahmen dabei, die die Bevölkerung entlasten, noch sind Sie bei Verbesserungen bei der Deutschförderung dabei; aber auf FPÖ-TV und auf Austria First groß reden, ohne kritische Fragen, und irgendetwas behaupten, was einfach nicht stimmt. Das ist die Politik, die die FPÖ macht, und es kann sich jeder die Frage stellen, wie sinnvoll das für das Land ist.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Bist a bissl eifersüchtig, gell? – Zwischenruf des Abg. Kassegger [FPÖ].

ÖVP Nico Marchetti

… Ich glaube, irgendwann werden sich auch die FPÖ-Wählerinnen und Wähler die Frage stellen, wie sinnvoll das für sie ist, dass sie dauernd Dinge hören, die eh kein Mensch von Ihnen umsetzen will. Das ist auf Dauer auch nicht zufriedenstellend, glaube ich.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schandor. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

FPÖ Christian Schandor

Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf vorweg einmal die FPÖ-Ortsgruppe Mattersburg ganz herzlich bei uns im Haus begrüßen. (👏 ÖVP, FPÖ, NEOS) Zur Regierungsvorlage gibt es natürlich wie so oft Positives und Negatives. Ich fange mit dem Positiven an: Was uns natürlich gefällt, ist die verpflichtende Sommerschule für außerordentliche Schüler. Das sehen wir durchaus positiv. Auch die Lehrpläne sollen ja ohne Semestrierung erlassen werden – das finde ich auch gut; auch den Ersatzprüfungstermin, den jetzt die zuständige Schulbehörde festlegen beziehungsweise ändern kann; wir wissen, das ist ein Ergebnis aus der Katastrophe in Graz. Auch schulbezogene Schulveranstaltungen, die bundesweit oder bundesländerübergreifend stattfinden, können nun verwaltungsvereinfacht umgesetzt werden. Regelungen für die Schulpraktika im Zuge der Lehrerausbildung und auch die Kundmachung von Verordnungen, die jetzt über das Internet erfolgen soll, halte ich auch für sehr positiv.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Das ist schon so viel Positives – da könnte man gerade zustimmen!

FPÖ Christian Schandor

… Jetzt kommen wir zum Negativen. Was uns nicht gefällt und was uns daher auch schwerfällt, mitzutragen, ist – es ist schon erwähnt worden – der Aufstieg in die nächste Klasse mit einem Nicht genügend, gerade wenn es um einen Schulwechsel von der Volksschule in die Mittelschule oder in eine höhere Schule geht. Dass also Schüler ohne ausreichende sprachliche Grundlagen einfach weitergereicht werden, betrachten wir als äußerst negativ, um nicht sogar zu sagen, als unverantwortlich. (👏 FPÖ) Die Einführung, wir haben das schon gehört, dieser integrativen Modelle wiederum, das heißt, dass die Deutschführung jetzt wieder im Regelunterricht stattfinden soll, wird den Lernerfolg der übrigen Schüler beeinträchtigen, meine Damen und Herren! Die Reduktion der Sprachstandserhebung, jetzt also nur mehr eine Testung pro Jahr verpflichtend durchzuführen, erschwert aus unserer Sicht die frühzeitige Erkennung von Defiziten und auch die gezielte wirksame Förderung. Das Ergebnis wird daher sein, dass es zu einer deutlichen Absenkung von Leistungs- und Qualitätsstandards in unserem Bildungssystem kommen wird …

NEOS von Künsberg Sarre (Zwischenruf)

Blödsinn!

FPÖ Christian Schandor

… und daher sprechen wir uns gegen diese Regierungsvorlage aus. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Oxonitsch. Die eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.

SPÖ Christian Oxonitsch

Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Schulrechtsnovelle setzt Schwerpunkte bei drei für eine fortschrittliche, für eine zeitgemäße Bildungspolitik wesentlichen Begriffen: Es geht um Chancengerechtigkeit, es geht um pädagogische Professionalität und es geht letztendlich um Verantwortung vor Ort. Das sind wesentliche Begriffe. Nicht das, was seitens des Kollegen Brückl genannt wurde, steht im Mittelpunkt – dass man Schülerinnen und Schüler als Bremsklötze bezeichnet, dass man pädagogische Verantwortung vor Ort als „Anschlag“ auf die Bildungspolitik definiert –, sondern man stärkt die pädagogische Professionalität von Tausenden Lehrerinnen und Lehrern, Pädagoginnen und Pädagogen tatsächlich, gibt ihnen mehr Verantwortung und bringt ihnen dieses Vertrauen in der täglichen Arbeit auch entgegen. Und das macht einen wesentlichen Unterschied in der Bildungspolitik aus, liebe Kolleginnen und Kollegen! (👏 SPÖ) Ja, selbstverständlich ist Sprache ein ganz wesentlicher Bestandteil, um Teilhabe zu ermöglichen. Wenn Kinder dem Unterricht nicht folgen können, weil ihnen Sprache fehlt, dann ist das kein individuelles Versagen, sondern einfach die Herausforderung von Bildungspolitik, der sie sich zu stellen hat. Und da muss man sagen – da ist ja die Kritik der FPÖ spannend –: Sie lobt ein System, das es gegeben hat, das aber genau gezeigt hat, dass es in den vergangenen Jahren – und Sie haben sogar Zahlen genannt – versagt hat und nicht funktioniert hat! ( Ruf bei der FPÖ: Stimmt nicht! ) Man könnte auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass auch Evidenz genau in den Mittelpunkt dieser bildungspolitischen Reformen gestellt wird; das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt, der uns in der politischen Debatte immer wieder fehlt. (👏 SPÖ, NEOS) Daher glaube ich, dass tatsächlich diese Einführung von letztendlich schulautonomer Sprachförderung ein ganz wesentlicher Punkt ist. Die Schulen vor Ort werden in die Lage versetzt, nicht ein System zu nehmen, sondern das für ihre Schülerinnen und Schüler beste System auszuwählen. Da wissen die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort natürlich maßgeblich, was die beste Förderung für das Kind ist. Da braucht es entsprechende Ressourcen – diese wurden auf der einen Seite durch Aufstockung im Bereich der Sprachförderung sichergestellt –, da braucht es auch dieses Vertrauen, aber es braucht natürlich auch einen Qualitätsrahmen; und auch dieser wird in diesem Gesetz sichergestellt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist daher für uns auch im Bereich der erweiterten Übertrittsmöglichkeiten eine maßgebliche Verbesserung. Es ist nicht ausschließlich die Sprache. Gerade diese Frage der pädagogischen Prognose, wie sich ein Kind im bildungspolitischen System in der Zukunft entwickeln kann, ist doch etwas ganz Wesentliches! Wir wissen doch: Wenn man in die Schulen geht, wenn man mit Lehrerinnen und Lehrern spricht, sieht man, dass es viele Kinder gibt, die hervorragende Potenziale haben, die aber dann Laufbahnverluste haben, die sie im Bildungssystem nie mehr aufholen können. Daher machen diese pädagogischen Prognosen auch aus Sicht des Kindes für alle Kinder entsprechend Sinn, denn ein wesentlicher Bereich, gerade auch im Bildungssystem, ist natürlich nicht nur die Vermittlung, sondern auch das Lernen voneinander. Ich denke, auch das wird gestärkt, und deshalb findet diese Schulrechtsnovelle unsere Zustimmung. – Danke. (👏 SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Steiner. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.

FPÖ Christoph Steiner

Danke, Herr Präsident! – Wenn man den Regierungsparteien heute den Vormittag über zugehört hat – und bei Kollegen Marchetti war das jetzt wieder sehr schön bemerkbar –, denkt man: Die Regierung ist so super, die Regierung ist so gut, die macht so viele Kompromisse, es wird alles billiger, aber die Bevölkerung versteht das halt nicht! – Das ist so quasi die Quintessenz. Aber wenn man sich das anschaut, Herr Bildungsminister, denkt man: Sie haben auch jetzt wieder eine Chance verpasst, denn was machen wir jetzt? – Wir wenden wieder irrsinnig viel Geld auf für jene, die sich ganz einfach nicht integrieren wollen, und unsere Kinder bleiben wieder auf der Strecke, denn für die wenden wir das Geld eben nicht auf. Ihr gießt schon wieder nur Öl ins Feuer, das im Bildungsbereich eh schon brennt; die österreichischen Kinder leiden – das ist völlig wurscht –, und der Unterricht in den Klassen ist schon fast nicht mehr möglich. Deutschförderung in den Regelunterricht zu integrieren, ja was heißt denn das für die zwei, drei österreichischen Kinder in der Klasse? – Sie bleiben übrig, sie bleiben hinten! Das als Erfolg zu verkaufen, Herr Marchetti von der ÖVP, dafür braucht es schon ganz viel. (👏 FPÖ) Also das ist – aber wir haben es eh von Kollegen Oxonitsch gehört – ein sozialistischer Einheitsbrei: Alles wird gleichgemacht und alles wird gleich schlecht, weil wir ja unsere Standards nach unten nivellieren müssen, dorthin, was wir 2015 mit unserer wahnsinnigen Migrationspolitik angerichtet haben.

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

... Neuroth! ... Hörgerät!

FPÖ Christoph Steiner

… Es ist ein Wahnsinn! Ihr, Herr Minister, passt das Schulsystem an die Integrationsprobleme an, anstatt konsequent etwas einzufordern – das ist ja das Grundübel! –, und Migration statt pädagogische Qualität bestimmt zunehmend die Schulorganisation. Anstatt das bei der Wurzel anzupacken, zahlen wieder unsere österreichischen Kinder drauf, und ihr verkauft es als tolle Geschichte. Bildung wird nicht mehr als Recht mit Pflichten verstanden, sondern als bedingungslose Dienstleistung. Wer einen Fünfer in Deutsch hat, kann dann trotzdem aufsteigen. Ich verstehe schon: In der Volksschule ist man sie dann los und man schiebt sie in die Mittelschule, aber das Problem wird ja noch schlimmer, es wird ja nicht besser! Objektive Leistungsmaßstäbe werden jetzt durch subjektive Einschätzungen von Lehrern ersetzt – na gratuliere, Herr Wiederkehr! Schüler werden ohne ausreichende Grundlagen einfach weitergeschoben; leistungsstarke Kinder kommen logischerweise zu kurz. Integration wird dann – und das ist so – zur Belastung für jene, die sich bereits integriert haben – das kommt ja noch obendrauf hinzu, Herr Wiederkehr! Das alles sind Probleme, die Sie jetzt quasi von Wien mitgenommen haben und auf Österreich umstülpen. Das ist halt mit Sicherheit nicht das freiheitliche Modell, deswegen können wir dieser Vorlage auch mit Sicherheit nicht zustimmen. (👏 FPÖ) Dieses Modell, das hier jetzt vorgestellt wird, ist rein ideologisch, und ich wundere mich wirklich, warum die ÖVP das alles mithüpft. Jetzt seid ihr in den Umfragen bei 20 Prozent – was ist denn euer Ziel? 10 Prozent? 5 Prozent? …

ÖVP Hörl (Zwischenruf)

40!

FPÖ Christoph Steiner

… 40, sagt Herr Hörl – mit dieser Politik aber nicht im Traum. Diese Bildungspolitik, die Sie hier mittragen …

GRÜNE Kogler (Zwischenruf)

... Graz ...!

FPÖ Christoph Steiner

… ist auf jeden Fall für einen Großteil der Österreicher, für die einheimische Bevölkerung, für die österreichischen Kinder nicht länger tragbar. Deshalb brauchen wir in Österreich klare Verhältnisse, vor allen Dingen Verlässlichkeit in der Bildungspolitik und keine faulen Kompromisse. Es ist Zeit für Volkskanzler Herbert Kickl .

GRÜNE Kogler (Zwischenruf)

... die Zeit ist, ist er auf der Flucht!

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Maurer. Die eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

GRÜNE Sigrid Maurer

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sie alle kennen die Schlagzeilen: Fast die Hälfte der Taferlklassler in Wien spricht nicht ausreichend gut Deutsch, um dem Unterricht folgen zu können. – Solche und ähnliche Meldungen erreichen uns seit ein paar Jahren regelmäßig, und das Erschreckende ist: Die meisten dieser Kinder waren davor schon zwei Jahre im Kindergarten und können trotzdem nicht gut genug Deutsch. Sie sollten eigentlich die Sprache bereits zwei Jahre lang gelernt haben, aber das reicht nicht, und dieses Bildungsversagen ist inakzeptabel. Jahrelang haben Expert:innen kritisiert, dass die Deutschförderklassen nicht funktionieren, dass die Schulen am Standort entscheiden können müssen, wie sie die Deutschförderung organisieren, abgestimmt auf die Rahmenbedingungen vor Ort. Ich begrüße, dass dieser Kritik nun endlich Folge geleistet wird und mit dem heutigen Beschluss die Schulleitungen und Lehrer:innen vor Ort – weil die es am besten wissen – entscheiden können, wie sie die Deutschförderung am besten organisieren. (👏 SPÖ, NEOS) Eine weitere Maßnahme, die wir Grüne bereits in unserer Zeit in der Regierung durchgesetzt haben – die Einführung der Sommerschule – hatte ebenfalls zum Ziel – unter anderem –, dass Schüler:innen besser Deutsch lernen, und dass die Sommerschule weiterentwickelt wird und für außerordentliche Schüler:innen jetzt verpflichtend wird, ist dementsprechend auch ein Schritt, den wir unterstützen. Allerdings, Herr Minister, ist bisher völlig unklar, ob Sie sicherstellen können, dass es für diesen massiven Ausbau ausreichend Standorte geben wird, und ebenso, wo Sie denn die Lehrer:innen herkriegen werden, die dort unterrichten sollen. Während wir hier im Plenum debattieren, sitzen im ganzen Land eine Million Schüler:innen und über 100 000 Lehrerinnen und Lehrer in ihren Klassen – ein paar sind wahrscheinlich heute auch hier auf der Galerie; ich möchte Sie herzlich begrüßen –, und während wir hier debattieren, schreiben viele von diesen Lehrer:innen wahrscheinlich gerade etwas auf die Tafel oder es läutet gerade zur Pause oder die Lehrer:innen stellen den Kindern eine Frage oder die Lehrer:innen versuchen, den Lärmpegel in der Klasse wieder unter Kontrolle zu bringen. Und diese Arbeit, die die Lehrerinnen und Lehrer jeden Tag erbringen, ist unglaublich herausfordernd und unglaublich wertvoll und sie gehört auch entsprechend entlohnt. (👏 NEOS) Damit komme ich zu einem Punkt, der mich ehrlich gesagt fassungslos macht, denn gestern ist öffentlich geworden, was sich diese Bundesregierung gemeinsam mit der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst hier Unglaubliches leistet: Während diese 100 000 Lehrer:innen im Land – genauso wie die vielen Polizistinnen und Polizisten und die anderen Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten – auf einen Teil ihrer Gehaltserhöhung verzichten mussten, haben es sich die Spitzenfunktionäre in der Gewerkschaft fein gerichtet und ein neues Zulagensystem beschlossen. Wir haben gestern in der „ZIB 2“ erfahren, dass damit manche freigestellte Personalvertreter auf ein Einkommen von über 9 000 Euro kommen.

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Aha!

GRÜNE Sigrid Maurer

… Da greift sich ja jeder Direktor, jede Direktorin in diesem Land aufs Hirn, denn die verdienen nämlich nicht so viel und haben wesentlich mehr Verantwortung – und ich halte das für einen Skandal! …

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Ist es auch!

GRÜNE Sigrid Maurer

… Und da frage ich die Gewerkschafter, aber natürlich zum Beispiel auch die NEOS hier im Plenarsaal, aber auch alle Mandatar:innen der anderen Fraktionen: Spüren sie sich eigentlich noch? …

FPÖ Lausch (Zwischenruf)

Ihr habt zugestimmt!

GRÜNE Sigrid Maurer

… Kürzungen für die breite Masse und fette Zulagen für die Funktionäre: Diesen dreckigen Deal hat diese Bundesregierung ermöglicht! …

FPÖ Lausch (Zwischenruf)

Und ihr habt zugestimmt!

GRÜNE Sigrid Maurer

… Das erinnert mich frappant an die Situation in der Wirtschaftskammer , wo die Spitzenfunktionär:innen in einer Wirtschaftskrise ebenso eine riesige Gagenerhöhung beschlossen und sich gegönnt haben, während sie allen anderen erklärt haben: Der Gürtel muss enger geschnallt werden! Ich halte das wirklich für einen Skandal, und die Gewerkschaft muss sich einmal mehr die Frage stellen lassen: Wen vertritt sie eigentlich? Vertritt sie die 100 000 Lehrer:innen im Land oder eigentlich eh nur sich selber? …

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Was war die Leistung?

GRÜNE Sigrid Maurer

… Liebe Lehrerinnen und Lehrer! Die Gewerkschaft hat Ihre Gehälter für eine Erhöhung der eigenen Zulagen verkauft. Das ist das, was hier passiert ist. Das ist Personalvertretung in der allerschlechtesten Form, und ich halte das für untragbar. (👏) Ich sage Ihnen noch etwas: Die Lehrergewerkschaft ist seit Jahrzehnten der verlässliche Bremsklotz bei jeder Bildungsreform, und auch das muss ein Ende haben, denn Österreich kann besser sein und die Gewerkschaft kann besser sein, nämlich eine Gewerkschaft, die wirklich die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer vertritt und nicht nur die eigenen. Und ich verspreche Ihnen: Wir Grüne werden da jetzt nicht lockerlassen und in diesen Privilegienstadel hineinleuchten. Wenn Sie jetzt einwenden wollen, dass die Grünen diesem Gesetzesbeschluss zugestimmt haben, ja, dann ist das richtig. Wir haben den Gesetzestext einen Tag vor Beschluss im Plenum in zweiter Lesung erhalten – 76 Seiten –, und sie haben das da hineingeschummelt. Und ich werde einen Verdacht nicht los, weil nämlich noch etwas dazukommt …

FPÖ Lausch (Zwischenruf)

Ihr wart dabei! Ihr wart dabei!

GRÜNE Sigrid Maurer

… Wir Grüne haben seit 2023 – Werner Kogler ist mein Zeuge – genau diese Forderung, diese obszöne Forderung der Gewerkschaft blockiert – seit 2023! –, und die Regierung hat sie jetzt in diesen Gesetzestext hineingeschmuggelt. Ich frage mich, ob wir den Gesetzestext unter anderem deswegen so spät bekommen haben, weil man nicht wollte, dass das entdeckt wird. Es wurde jetzt entdeckt und es wird Konsequenzen haben, wir werden da dranbleiben.

FPÖ Lausch (Zwischenruf)

Ihr hättet auch zugestimmt, wenn ihr ihn früher gekriegt hättet!

GRÜNE Sigrid Maurer

… Es ist ein Skandal für die Lehrerinnen und Lehrer und sehr enttäuschend. Und es ist auch ein Skandal für diese Regierung, die bei diesem dreckigen Deal mitgemacht hat. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Wiederkehr, den ich an dieser Stelle herzlich im Plenum begrüße. – Bitte, Herr Bundesminister.

NEOS Fiona Fiedler

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Liebe Zuhörer:innen! ( Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend: ) Liebe gehörlose Menschen! Bildung ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Sie entscheidet darüber, welche Kompetenzen junge Menschen in der Schule erwerben und ob sie ihre Talente entfalten und ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen können. Deshalb ist Bildungspolitik für NEOS eine der zentralen Zukunftsfragen. Gleichzeitig müssen wir aber ehrlich sein: Unser Bildungssystem steht vor sehr großen Herausforderungen. Lehrkräfte haben oft zu wenig Gestaltungsspielraum, bei vielen Kindern und Jugendlichen fehlen grundlegende Sprachkompetenzen und angehende Lehrerinnen und Lehrer werden im Studium nicht ausreichend auf die Realität im Klassenzimmer vorbereitet. Wir haben nun schon einiges gehört, was uns die aktuelle Schulrechtsnovelle bringt. Ich möchte aber auf zwei Punkte eingehen, die mir besonders am Herzen liegen. Vor etwas mehr als einem halben Jahr war der Amoklauf in Graz und viele Schülerinnen und Schüler waren außerstande, die bevorstehende mündliche Reifeprüfung abzulegen. Relativ schnell haben wir deshalb alle gemeinsam im Bildungsausschuss eine Lösung gefunden, um diese Schülerinnen und Schüler diesbezüglich zu entlasten. Mit dieser Novelle werden nun die zuständigen Schulbehörden ermächtigt, bei allen unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignissen Ersatzprüfungstermine festzulegen. Das gilt auch für Naturkatastrophen, wie zum Beispiel 2024 in Niederösterreich. Aber auch in der Lehrer:innenausbildung machen wir einen wichtigen Schritt nach vorne. Es ist zwar schon eine Weile her, aber als ich die Ausbildung zur Volksschullehrerin gemacht habe, war die Praxis immer das Highlight. Wir konnten beobachten, und nach einigen Hospitationen durften wir endlich selbst ausprobieren, zu unterrichten. Das waren einzigartige Erlebnisse, weil man zum ersten Mal wirklich ins Geschehen eintauchen kann. Was aber im Zuge der Ausbildung nur bedingt möglich war, war die Teilnahme an den Geschehnissen hinter den Kulissen. Deshalb sollen Studierende künftig mehr Einblick in den Schulalltag bekommen: Konferenzen, Planungen, tägliche Abläufe und Gespräche mit Erziehungsberechtigten – besonders spannend. Das bereitet besser auf den Beruf vor und stärkt die Qualität von Anfang an. Was ich allen Studierenden hier mitgeben möchte: Besuchen Sie die Praxisklassen bereits im September. Ja, da sind noch Ferien, aber ich verspreche Ihnen, Sie profitieren davon und Sie werden Erfahrungen machen, die Sie unbedingt miterleben müssen. Abschließend möchte ich sagen: Diese Reformen bringen mehr Unterstützung und Entlastung für Lehrkräfte, mehr Autonomie für Schulstandorte und eine bessere Praxisvorbereitung für Studierende. Vor allem aber sorgen wir für mehr Chancengerechtigkeit und bessere Perspektiven für Kinder und Jugendliche. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Totter . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

ÖVP Agnes Totter

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Im Namen meines Kollegen Franz Hörl möchte ich zunächst einmal Herrn Bürgermeister Klaus Gasteiger aus Kaltenbach im Parlament ganz herzlich willkommen heißen! (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS) Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle zum Schulrecht setzen wir zentrale Punkte aus unserem Regierungsprogramm um – Punkte, die für die Zukunft unseres Bildungssystems entscheidend sind –: Weiterentwicklung der Deutschförderung, weniger Bürokratie bei den Mika-D-Testungen und mehr Schulautonomie. Beginnen möchte ich mit der Deutschförderung: Die Möglichkeit einer schulautonomen Deutschförderung auf Basis eines Sprachförderkonzeptes – das sollte aber keinesfalls zu aufwendig oder ausufernd sein – ist ein richtiger Schritt. Das bringt mehr Autonomie und mehr Flexibilität, denn unsere Schulen wissen am besten, was ihre Schülerinnen und Schüler brauchen. (👏 ÖVP, NEOS) Mit der Autonomie in der Sprachförderung können Gruppen flexibel gebildet und Fördermaßnahmen parallel zum Unterricht organisiert werden, und so kann auch wirksam unterstützt werden. Das schulautonome Modell muss aber besser sein als das vorgegebene – also die Deutschförderklasse oder Deutschförderkurse –, das sind Mindeststandards. Wenn ein Schulstandort eine bessere Idee hat, kann diese also auch verwirklicht werden – und genau das ist echte Autonomie, meine sehr geschätzten Damen und Herren. (👏 ÖVP, NEOS) Wir reduzieren gleichzeitig auch den administrativen Aufwand. Zukünftig wird es nur eine Mika-D-Testung pro Jahr geben, und das ist eine echte Entlastung für unsere Pädagoginnen und Pädagogen. Auch die erweiterten Übertrittsregelungen in die Mittelschule sind ein ganz wichtiges Signal. Sie gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler altersadäquat gefördert und unterrichtet werden können und 14- oder gar 16-jährige Schülerinnen und Schüler nicht in der Volksschule sitzen müssen. Wir verhindern also unnötige Brüche in Bildungslaufbahnen und geben Kindern faire Chancen mit pädagogischer Verantwortung der Schulkonferenz. (👏 ÖVP) Nun zur Weiterentwicklung der Sommerschule: Eines vorab, die Teilnahme an der Sommerschule ist für Pädagoginnen und Pädagogen nach wie vor freiwillig, und darauf lege ich auch größten Wert.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Noch!

ÖVP Agnes Totter

… Die Sommerschule ist seit 2020 ein Instrument, um Lernrückstände abzubauen und Deutschkenntnisse zu verbessern. Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, dass außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht gut genug sind, um dem Unterricht folgen zu können, zur Teilnahme an der Sommerschule verpflichtet werden, denn Integration ist keine Einbahnstraße, es ist eine Bring-, aber auch eine Holschuld. Was ich ganz klar sagen möchte, ist, dass die Sommerschule in der Umsetzung im ländlichen Raum nach wie vor ein großes Problem darstellt. Die neue Mindestgruppengröße von 13,25 statt acht Schülerinnen und Schülern ist für viele ländliche Schulen nicht praktikabel. In vielen Gemeinden im ländlichen Raum gibt es maximal ein oder zwei Kinder im außerordentlichen Status, und um eine Gruppe bilden zu können, müssen diese Kinder weite Wege zurücklegen. Dann stellt sich die ganz praktische Frage: Wie kommen diese Kinder überhaupt in die Sommerschule? – Unter drei Schülerinnen und Schülern gibt es keinen Gelegenheitsverkehr. Die Gemeinden können diese Transporte nicht finanzieren. (👏 ÖVP) Auch die Bürgermeister werden diese Kinder nicht in die Schule bringen. Eine gesonderte Unterstützung für den Schülertransport durch das Bildungsministerium gibt es derzeit nicht. Daher muss das Bildungsministerium da bitte dringend nachbessern, wenn wir Chancengerechtigkeit wirklich ernst nehmen – und zwar auch außerhalb der Ballungsräume. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Bildung sprechen, müssen wir auch über jene sprechen, die sie täglich tragen, und das sind unsere Lehrerinnen und Lehrer und unsere Direktorinnen und Direktoren. Sie brauchen spürbare Entlastungen, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Dazu gehört aus meiner Sicht ganz klar ein Zweilehrer:innensystem, zumindest in der Grundstufe I der Volksschule. Frühzeitige Förderung, individuelle Unterstützung und Prävention sind da entscheidend. Wir müssen und wir werden wieder eine vollwertige Ausbildung für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen einführen. Diese hervorragend ausgebildeten Fachkräfte fehlen uns zurzeit massiv. Dabei verfügen nur sie über jene Expertise, die präventiv wirkt und viele Probleme im Schulalltag bereits im Vorfeld abfedern kann. (👏 ÖVP) Wir müssen Abstand davon nehmen, für Kinder, die am herausforderndsten sind, nicht ausgebildetes Personal, nämlich Schulassistent:innen, zur Verfügung zu stellen. Wir brauchen gerade in diesem Bereich gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen. (👏 ÖVP) Schließlich ein Wort zu den Mittelschulen im ländlichen Raum: Diese Schulen sind das Rückgrat der regionalen Bildungslandschaft. Sie müssen wieder gestärkt werden, vor allem, indem wir ihnen die abgezogenen Ressourcen zurückgeben. Nur so sichern wir Bildungsqualität und Schulstandorte in ländlichen Regionen. Meine Damen und Herren! Diese Novelle enthält viele richtige Schritte. Jetzt gilt es, diese praxisnah weiterzuentwickeln, Realitäten im ländlichen Raum mitzudenken und unser Bildungssystem gemeinsam zukunftsfähig zu machen. – Vielen Dank. (👏 ÖVP)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Paul Stich . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten, Herr Abgeordneter.

SPÖ Paul Stich

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause oder auch hier im Saal! Es sind heute ja doch einige, vor allem junge Leute da, was mich besonders freut! Die heutige Diskussion ist im wahrsten Sinne augenöffnend, und es ist vielleicht auch ein bisschen schockierend, was man erkennt, wenn man den politischen Diskurs verfolgt. Ich würde daher vor allem Wählerinnen und Wähler oder Sympathisant:innen der Freiheitlichen Partei bitten, mir 2 Minuten ihrer Aufmerksamkeit zu schenken. Es könnte für ihr weiteres politisches Leben wichtig sein. Wir diskutieren heute die Deutschförderung, die aktuell in einem sehr starren Modell geregelt ist – unter anderem als Teil eines großen Paketes –, in einem Modell mit sehr wenig Flexibilität, das von der FPÖ mitbeschlossen worden ist, einem Modell, das sehr, sehr oft am Ziel vorbeischießt – und das zeigen auch die Zahlen. Neu ist jetzt: Schulen bekommen hinsichtlich Deutschförderung mehr Autonomie. Es gibt ganz viele Lehrerinnen und Lehrer, die wissen, was an ihrem Schulstandort gebraucht wird, die ihre Kinder kennen und die sich zutrauen, Deutschförderung nach wissenschaftlichen Standards auch gut zu gestalten. Jetzt bekommen sie die Freiheit, diese Ideen umzusetzen, das aktuelle System zu verbessern – und das ist grundsätzlich einmal gut. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Jetzt kann man zum aktuellen Deutschfördermodell stehen, wie man will, aber es ist schon wichtig, noch eine Sache im Detail herauszustreichen: Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulen bekommen Autonomie; sie müssen aber besser sein als das Modell der Deutschförderklassen, die Ergebnisse müssen stimmen. Wenn Schulen in der Autonomie nicht performen, müssen sie zurück ins Regelmodell. Das heißt, es ist eigentlich eine Wette, bei der man nichts verlieren kann, das ist eine Wette ohne Risiko: Entweder man ist besser oder man muss zurück zum Standard, aus dem man mehr oder weniger herauskommen will. Jetzt könnte man meinen, da kann man ja eigentlich gar nicht dagegen sein, weil es nichts zu verlieren gibt. Aber – und jetzt kommt das große Aber und die große Überraschung – man kann anscheinend doch dagegen sein: Die Freiheitliche Partei wettert nämlich da dagegen. Es geht ja offensichtlich gar nicht darum, dass Kinder gut Deutsch lernen können, sondern es geht darum, Schlagzeilen zu produzieren, darum, zu spalten. Es stehen eben nicht die Kinder im Mittelpunkt, sondern parteipolitische Interessen. Ich kann Ihnen also sagen, wenn Sie berechtigt einfordern, dass Kinder in Österreich gut die deutsche Sprache lernen und dabei von Institutionen unterstützt werden, sind Sie bei der Freiheitlichen Partei schlecht aufgehoben. (👏 SPÖ) Sie kennen in Ihrer Gemeinde, in Ihrer Stadt ganz sicherlich Lehrer:innen, die vielleicht auch Ihre Kinder, Ihre Enkelkinder, Ihre Nichten und Neffen betreut haben. Sie wissen, mit wie viel Einsatz und Professionalität die bei der Sache sind. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir es im Rahmen dieses Autonomiepaketes schaffen werden, dass wir aus diesem starren Modell der Deutschförderung herauskommen und die schulische Leistung in diesem Sinne verbessern. Abschließend muss ich noch einmal auf Kollegen Brückl eingehen und auf die Frage, wann eigentlich für die Freiheitliche Partei Leistung von österreichischen Jugendlichen, die ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten, in den Mittelpunkt rückt. Wir kennen dieses Modell ja schon: Wasser predigen und Wein trinken. Das ist per se nichts Neues, aber es stellt mich gerade als Jugendsprecher schon vor einige Fragen, wenn man sich hierherstellt und sagt, man müsse die Lehre fördern und Kinder und Jugendliche fördern, die in der Lehre ihre Leistung bringen. Ich erinnere zu Recht daran, dass beim letzten Mal, als die Freiheitliche Partei in der Regierung war, die Entschädigung für Lehrlinge in der überbetrieblichen Lehre halbiert worden ist. Statt knapp über 700 Euro gab es nur mehr knapp über 300 Euro für Leute, die jeden Tag im Rahmen einer überbetrieblichen Lehrausbildung einen Beruf erlernen und einen Beitrag für Österreich leisten. Das ist das Leistungsverständnis der FPÖ, und zwar immer nur dann, wenn man nicht in der Regierung ist. Wenn man in der Regierung ist, kürzt man Jugendlichen, die ihre Leistung bringen, alles zusammen. Dementsprechend wäre auch da einmal ein Realitätscheck angesagt. – Vielen lieben Dank. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rudolf Taschner . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Rudolf Taschner

Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Stich, Sie haben sehr gut formuliert, dass man bei diesem Modell, das wir da vorliegen haben, eigentlich nur gewinnen kann. Ich darf daran erinnern: Im Jahr 2017, als diese Deutschförderklassen eingefordert worden sind, habe ich von der Seite der Sozialdemokratischen Partei ganz anderes gehört: Überhaupt keine Deutschförderung! Das darf gar nicht sein! ( Widerspruch bei der SPÖ. ) Wir werfen die Kinder in das Sprachbad hinein! …

SPÖ Stich (Zwischenruf)

Das ist nicht evidenzbasiert!

ÖVP Rudolf Taschner

… Dann hat man plötzlich festgestellt, dass in dem Bassin des Sprachbades keine Flüssigkeit war, und die Kinder sind aufgeschlagen. (👏 ÖVP) Deshalb musste man die Deutschförderklassen einführen, und sie wurden gut eingeführt. Dieses Modell hat sich auch bewährt, es hat starke Verbesserungen im Vergleich zu den vorherigen Zeiten gegeben. Nun sagen wir, das Bessere kann der Feind des Guten sein – zugestanden, selbstverständlich. Das wollen wir jetzt durchführen. Wenn also die Schulen feststellen, dass es mit der autonomen Strukturierung ihrer Deutschförderung besser als in den Deutschförderklassen wird: Natürlich, 1 000 bunte Rosen für diese Schulen, sie sollen das machen! Wir sollen das auch überprüfen können, und ich hoffe sehr, Herr Bundesminister, dass diese Überprüfung gelingt, denn es gilt ja das Prinzip, dass kein Kind zurückbleiben darf, und das sollte man stark im Kopf behalten. Wenn man keine Deutschförderung durchführt oder sagt, wir machen das einfach nur mit der integrativen Methode in der Hoffnung, dass das Kind das schon irgendwie machen wird, dann gehen wir den falschen Weg. (👏 ÖVP) Ich möchte weiters noch sagen, Sie ( in Richtung Bundesminister Wiederkehr ) wollen kein Kind auf einer Reise zurücklassen. Ja, wohin soll die Reise führen? – Da werden Sie sagen: Ja, wir führen die Kinder in die Reise hinein, sodass die Kinder zum Beispiel – das ist das Ziel – Demokratie lernen! Das ist schon ganz gut so, das ist aber vielleicht ein ein wenig zu dürres Ziel. Also ich würde sagen, die Reise sollte dazu führen, dass die Kinder Österreicher werden. Das ist ein sehr anspruchsvolles Ziel, und ich glaube, da sollte man auch den Eltern, die sagen: Wir wollen das nicht!, darlegen: Das ist es, was ihr wollen sollt! Man soll das Wollen vielleicht befördern, sodass man Österreicher werden will. Man soll sie dazu animieren, das zu werden, und nicht erklären: Ihr seid einfach abgeschoben!, sondern man muss dieses ehrgeizige Ziel, Österreicher zu werden, bestärken. Und dann muss man sagen, diesen Ehrgeiz muss man auch befördern. Ich möchte ganz zum Schluss auch sagen, ich wäre wirklich dafür, dass die Deutschförderklassen nicht existieren. Ich bin da wieder fast auf Ihrer Seite. Ich wäre dafür, dass sie nicht existieren, weil wir sie nicht brauchen sollten, weil wir haben wollen, dass die Kinder schon vom Kindergarten an – die sind dann mindestens zwei Jahre im Kindergarten – die deutsche Sprache so gut können, dass sie alle in der Volksschule durchaus reüssieren. Die Kinder müssen, wenn sie aus dem Kindergarten kommen, volksschulreif sein, sie müssen sozial reif sein, und sie müssen die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass sie in der Volksschule reüssieren können. Das ist das Ziel: dass wir die Deutschförderklassen – außer für diejenigen, die später kommen, selbstverständlich – in Wirklichkeit nicht benötigen. Das sollten wir erreichen, und ich hoffe, dass dieses Ziel in dieser Legislaturperiode auch erreicht wird. (👏 ÖVP)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Tanzler . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

SPÖ Petra Tanzler

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vorab möchte ich die 1. Klasse der Handelsakademie Eisenstadt bei uns hier im Hohen Haus begrüßen. Herzlich willkommen! ( Allgemeiner Beifall. ) Es ist über diese Regierungsvorlage, über diese Novelle, heute wirklich schon sehr viel gesagt worden. Ich möchte mich in weiten Teilen dem anschließen, dass die verstärkte Deutschförderung, die jetzt beschlossen wird, notwendig und wichtig ist. Ich habe mich in den vergangenen Jahren sehr für Änderungen in diesem Bereich eingesetzt, und daher freut es mich besonders, dass wir viele Forderungen und Vorschläge, die von unserer Seite gekommen sind, umsetzen können und auch endlich ein großer Schritt in eine positive Richtung gemacht wird. Künftig können Schulen also mit einem Konzept die Organisation der Deutschförderung autonom gestalten: im Hinblick auf Gruppengröße, Kontingent der Stunden und auch Zusammensetzung der Gruppe, je nachdem, wie es für den Standort und die Rahmenbedingungen passt. Wir haben heute auch schon viel Kritik dazu gehört, aber ich muss sagen, auch vor den Deutschförderklassen, bevor es diese gab, und den Mika-D-Tests waren Pädagoginnen und Pädagogen in den Schulen in der Lage, die Kinder individuell zu fördern. (👏 SPÖ) Diese Kompetenz können sie auch jetzt wieder optimal einsetzen. Eine weitere Entlastung ist die Reduzierung der verpflichtenden Mika-D-Testungen auf nur eine am Ende des Schuljahres. Das ist mit Sicherheit eine Entlastung des Personals. Freiwillige Testungen können weiterhin durchgeführt werden, wenn es eine Aussicht auf eine Verbesserung der Leistung gibt. Auch die Regelungen zum Aufstieg und zur Aufnahme in die nächsthöhere Schulstufe werden erweitert. Das war lange eine Forderung von uns, denn Kinder mit einem A.-o.-Status haben viele, viele Jahre Laufbahnverluste erlitten, die sie nie wieder aufholen konnten, und so haben sie trotzdem eine Chance, weiterzukommen. Die Kinder – das haben wir heute auch schon gehört – mit ungenügenden Deutschkenntnissen müssen ab Sommer 2026 verpflichtend die Sommerschule besuchen. Das befürworten wir natürlich auch. Das Ziel aller dieser Maßnahmen im Kontext ist eben die Vermeidung von Laufbahnverlusten, wie ich schon angemerkt habe, beziehungsweise auch, Chancen zu ermöglichen, die Schullaufbahn zu verbessern. Was ich neben anderen wichtigen Änderungen in der Regierungsvorlage noch wichtig finde, ist, dass im Rahmen der Lehramtsausbildung die Studierenden während des Praktikums mehr Kenntnisse erwerben können, was die pädagogischen, organisatorischen und administrativen Aufgaben einer Lehrperson betrifft. In unserer – unter Anführungszeichen – „alten“ Ausbildung in den früheren pädagogischen Akademien war dies inkludiert, es ist aber im Laufe der Zeit durch Änderungen irgendwie verloren gegangen, und es ist wirklich wichtig, gut vorbereitet zu sein, um sich voll und ganz auf die Schülerinnen und Schüler konzentrieren zu können. In Summe und abschließend gesagt setzen wir heute in mehreren Bereichen einen ersten großen Schritt in eine positive Richtung, und ich freue mich schon auf weitere Änderungen, die höchst notwendig sind. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir gelangen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 368 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Bildungsinvestitionsgesetz

373 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 369 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das Bildungsinvestitionsgesetz wird geändert, indem die darin festgelegten Förderbeträge zur Abgeltung der Inflation erhöht werden. Außerdem wird die Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter Mittel in Folgejahre erleichtert, um den Ausbau und Bestand ganztägiger Schulformen besser finanzieren zu können.

Betroffen sind die Finanzierung und Träger ganztägiger Schulformen sowie die zuständigen Stellen, die Mittel für deren Ausbau und Erhalt abrufen und verwalten.

Dokumente

Bildungsinvestitionsgesetz

Wesentliche Änderungen am Bildungsinvestitionsgesetz

  • Erhöhung der im Bildungsinvestitionsgesetz festgelegten Beträge zum Ausgleich der Inflation.

Mittelverwendung und Budgetvollzug

  • Erleichterung der Übertragbarkeit von Mitteln in nachfolgende Kalenderjahre.
  • Ziel: verbesserte Mittelausschöpfung (höhere tatsächliche Nutzung der vorgesehenen Mittel) zur Finanzierung ganztägiger Schulformen.

Betroffene Maßnahmen/Bereiche

  • Finanzierung sowohl des Ausbaus als auch des Bestands ganztägiger Schulformen (Sicherung und Weiterführung bereits bestehender Angebote sowie Erweiterung).

Bildungsinvestitionsgesetz

~27 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen: FPÖ
FPÖ Lisa Schuch-Gubik

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Am Abend ein müdes Kind aus der Ganztagsschule nach Hause bekommen, ein Kind, das wir nur noch ins Bett bringen und zudecken müssen, Licht aus – praktisch, oder, liebe Einheitspartei? So bleibt nämlich kaum noch Zeit – keine Zeit für Gespräche, keine Zeit für Nähe und vor allem keine Zeit für elterlichen Einfluss. Und genau darum geht es Ihnen doch, werte Einheitspartei, denn wenn Eltern keine Zeit mehr für ihre Kinder haben, dann wird es ganz einfach möglich, Kindern jede gewünschte Ideologie einzureden. Dann kann man Kindern schnell einreden, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, dass ein Geschlecht etwas ist, das ich mir tagtäglich aussuchen kann, dass Tradition etwas Rückständiges ist, dass Heimatliebe etwas Böses ist. Dieses System trifft aber nicht nur Kinder, es trifft vor allem auch Frauen. Frauen wird tagtäglich eingeredet, dass sie nur etwas wert sind, wenn sie so schnell wie möglich in den Job zurückkehren, dass Mutterschaft ein regelrecht lästiges Hindernis ist, das man möglichst effizient organisieren müsse. Hat man aber eigentlich Frauen gefragt, was sie wirklich wollen? Hat man sie gefragt, ob sie ihre Kinder schon mit wenigen Monaten abgeben möchten, ob sie ihre Kinder oft nur noch schlafend sehen wollen? Mutter sein wird schlechtgeredet, abgewertet und als Rückstand verkauft, und genau deshalb müssen Ganztagsschulen auch laufend ausgebaut werden. Dann behauptet man: All das ist zum Vorteil der Frau. – Ja, all das ist ein Vorteil für die Frau, aber viele Frauen wollen ihre Kinder nicht erst am Abend von der Schule abholen. Sie wollen für ihre Kinder da sein. Sie wollen sie nicht erst abholen, wenn sie schon so müde sind, dass man sie nur noch ins Bett bringt. Doch genau das ist der Einheitspartei offensichtlich ein Dorn im Auge und genau deshalb werden Ganztagsschulen auch am laufenden Band weiter ausgebaut. Kinder, die ihre ersten Schritte im Kindergarten machen, ihre ersten Worte im Kindergarten sprechen, und dann geht es weiter: Ganztagsschule von früh bis spät, ein Leben in Betreuung, ein Aufwachsen im System, in dem die Familie immer weiter zurückgedrängt wird. Ist das vielleicht auch das Konzept der SPÖ gegen ihren massiven Wählerschwund …

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Evidenz einfach negieren!

FPÖ Lisa Schuch-Gubik

… Kinder so früh wie möglich weg von den Eltern hinein in Ganztagsschulen, damit der Staat erzieht, prägt und formt, nicht Mama und Papa? Wenn es Ganztagsangebote gibt, dann müssen diese freiwillig sein, aber sie dürfen niemals zum Zwang und zur Pflicht werden. (👏 FPÖ) Eltern müssen entscheiden, nicht der Staat und nicht die Ministerien, und genau da habe ich bei der aktuellen Bundesregierung eben so meine Zweifel. Was uns heute noch als Fortschritt, als Entlastung für die Frau, als freiwillig verkauft wird, kann morgen schon durch Druck, Anreize und Kürzungen ganz, ganz schnell zur Pflicht werden, und genau davor warnen wir entschieden. Eines noch zum Schluss: Familie ist kein Auslaufmodell, Eltern und Kinder sind kein Störfaktor und Muttersein ist kein Makel, sondern das Schönste auf der Welt. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten, Frau Abgeordnete.

NEOS Martina von Künsberg Sarre

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister! Puh, das ist ein bisschen schwierig, da danach anzudocken ( Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ ), weil so viel , was einfach nicht stimmt, erzählt wird. Frau Kollegin Schuch-Gubik hat offensichtlich das Konzept der Ganztagsschule überhaupt nicht verstanden. Im Gegensatz zu ihren Schilderungen, dass Kinder von der Schule nach Hause kommen und dann gleich ins Bett gehen, dauert die Ganztagsschule nicht bis 20 Uhr oder bis 21 Uhr, sondern beispielsweise bis 16 Uhr , und da gehen Schulkinder bekanntermaßen noch nicht ins Bett; also meine Kinder sind nicht um 16 Uhr ins Bett gegangen. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Auch, dass alles die Mütter machen, finde ich, ehrlich gesagt - - Es gibt auch ganz, ganz viele engagierte Väter …

NEOS Hofer (Zwischenruf)

Bravo!

NEOS Martina von Künsberg Sarre

… vielleicht nicht in Ihren Reihen ( in Richtung FPÖ ) –, und man muss auch einmal sagen, dass die Welt sich weitergedreht hat und dass auch Männer sehr, sehr viel Verantwortung übernehmen. Aber jetzt zum Thema: Die Bundesregierung bekennt sich sehr, sehr stark zum Ausbau der Ganztagsschule. Es gibt zwei verschiedene Formen: die offene und die verschränkte Form. Bei der offenen Form, Frau Schuch-Gubik, kann man die Kinder jederzeit nach der Schule abholen, also wann die Mütter und Väter das wollen. Die verschränkte Form dauert länger, denn dort wird Unterricht mit Freizeitphasen verschränkt, weil das auch für viele Kinder eine bessere Variante ist. Warum wollen wir die Ganztagsschule und vor allem auch die verschränkte Form ausbauen? – Weil es zu Bildungsgerechtigkeit und zu Chancengerechtigkeit beiträgt , weil es dann nicht davon abhängt, welche Eltern welche Ausbildung haben und wie sie ihre Kinder zu Hause unterstützen können, sondern es werden auch Kinder, die aus bildungsfernen Familien kommen, gut unterstützt und sie können so ihre Potenziale heben. (👏 NEOS) Es ist eine große Erleichterung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und ja, es wollen auch ganz viele Frauen arbeiten. Es wollen nicht alle Frauen zu Hause sitzen und warten, dass ihr Mann nach Hause kommt und das Geld auf den Tisch legt. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Es gibt mittlerweile 253 000 Schülerinnen und Schüler, die österreichweit ganztägig betreut werden. Es gibt österreichweit eine 30-Prozent-Quote. Da gibt es natürlich total viele Bundesländerunterschiede. Beispielsweise werden in Wien über 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen betreut und in Tirol sind es knapp 14 Prozent. Es gibt natürlich großen Aufholbedarf in einigen Bundesländern, und das ist auch gut so und dazu bekennen sich ja auch die Bundesländer.

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

Wieso gibt’s einen Aufholbedarf ...? In Tirol ...!

NEOS Martina von Künsberg Sarre

… Es ist eine lange Forderung, und Tirol hat besonders viel Aufholbedarf ( in Richtung FPÖ weisend ), wie man manchmal auch hört. (👏 NEOS) Es ist eine lange Forderung von uns NEOS. Ich freue mich auch, hier sagen zu können: Dort, wo NEOS Verantwortung übernimmt – nicht nur im Bund setzen wir etwas um –, setzen wir das um, was wir lange gefordert haben. Beispielsweise wird es in meiner Heimatgemeinde Perchtoldsdorf, wo wir seit Kurzem – seit einem Jahr – mit der Österreichischen Volkspartei in einer Koalition sind, ab kommenden Herbst eine Ganztagsschule, ein Ganztagsangebot geben – erstmals auch mit dem Angebot, eine verschränkte Form anzubieten. Ob das von den Eltern genutzt wird, ist den Eltern überlassen, aber es ist zumindest ein Angebot da und es gibt Wahlfreiheit, und das ist uns NEOS wichtig.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katayun Pracher-Hilander . Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

FPÖ Katayun Pracher-Hilander

Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, lieber Herr Minister Wiederkehr, ich sage einmal, ich gehe davon aus, dass Sie über den Ausbau der Ganztagsschulen zumindest einen Teil der gravierenden kulturellen und sprachlichen Probleme in unseren Schulen in den Griff zu bekommen hoffen. Ich sage einmal, das schwingt mit und Sie stimmen mir da zu. Sie werden dieses Mitziel voraussichtlich aber eher als Förderung von Chancengleichheit sehen oder entsprechend betiteln. Als dreifache Mutter und auch baldige dreifache Großmutter möchte ich aber heute aussprechen, was ich unter Chancengleichheit verstehe. Unter Chancengleichheit verstehe ich, dass die Julias, Ninas und Marios, die heute schulpflichtig sind, die gleichen schulischen Bedingungen und Selbstverständlichkeiten vorfinden wie die Julias, Ninas und Marios, die vor 2015 zur Schule gegangen sind. Unter Chancengleichheit verstehe ich, dass einheimische Kinder nicht die Minderheit in hiesigen Klassen darstellen. Unter Chancengleichheit verstehe ich, dass wir Mobbing einheimischer Kinder durch kulturfremde Kinder und Mitschüler nicht zum traurigen Alltag zählen dürfen. (👏 FPÖ) Unter Chancengleichheit verstehe ich weiters, dass die Julias, Ninas und Marios von heute Nikolo und Weihnachten feiern dürfen, wann und wo immer sie wollen. Unter Chancengleichheit verstehe ich, dass sich Mädchen vor dem Schultor kein Kopftuch zum Selbstschutz aufsetzen müssen, um dann nicht von ihren männlichen Mitschülern bedroht oder gar attackiert zu werden. (👏 FPÖ) Unter Chancengleichheit verstehe ich, dass das Beherrschen der deutschen Sprache nicht verhandelbar ist und als Selbstverständlichkeit hingenommen werden muss. Abschließend: Unter Chancengleichheit verstehe ich, dass Schule ein Ort der Wissensvermittlung ist – und kein Ort, an dem politische Fehler korrigiert werden. Chancengleichheit, finde ich, lieber Herr Minister Wiederkehr, braucht keine Ganztagsschulen. Chancengleichheit gibt es nur über klare politische Entscheidungen – zum Schutz der einheimischen Bevölkerung und aller, die sich integriert haben beziehungsweise bereit sind, sich zu integrieren. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nico Marchetti . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Nico Marchetti

Geschätzter Herr Präsident! Herr Bildungsminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst für meine Kollegin den Fachgruppenausschuss der gewerblichen Dienstleister und Personenberatung und Personenbetreuung aus der Steiermark mit Fachgruppenobmann Gerd Zuschnig im Hohen Haus begrüßen. – Schön, dass ihr da seid! (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS) Wir reden ja heute über das Bildungsinvestitionsgesetz. Ein bisschen verwundert war ich über das heruntergelesene Fantasiereferat der Abgeordneten Schuch-Gubik ( Heiterkeit des Abg. Höfinger [ÖVP] ), das absolut nichts mit dem zu tun hatte, was wir heute beschließen. Eher im Gegenteil: Mit dem Gesetz lösen wir quasi auch Dinge, die Sie als Probleme ansprechen.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

... Redebeitrag!

ÖVP Nico Marchetti

… Auf der einen Seite sagen Sie nämlich, Sie wollen Wahlfreiheit für die Eltern haben: Na ja, eh klar, das sagen wir als ÖVP schon immer, das ist ja nicht neu.

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

... was anderes!

ÖVP Nico Marchetti

… Was wir mit diesem Gesetz machen, ist ja das Folgende: Das Problem der Wahlfreiheit ist in manchen ländlichen Regionen ja nicht, dass man sich nicht dafür entscheiden könnte, sich selbst um das Kind zu kümmern, sondern dass man sich im Sinne der Wahlfreiheit eben gar nicht dafür entscheiden könnte, das Kind betreuen zu lassen, weil da teilweise einfach noch Nachholbedarf gegeben ist. Das Bildungsinvestitionsgesetz gibt es genau deswegen: um eben diese Wahlfreiheit zu schaffen, um überhaupt ein Angebot zu schaffen, dass man zwischen A und B wählen kann. Im Sinne der Wahlfreiheit ist dieses Gesetz also sehr, sehr hilfreich und nicht das Gegenteil.

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

Was die NEOS gesagt haben ...! Der verschränkte Unterricht, das ist keine Wahlfreiheit!

ÖVP Nico Marchetti

… Na ja, das …

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

Das ist keine Wahlfreiheit!

ÖVP Nico Marchetti

… ist zwar kein Fantasiereferat, aber ein Fantasiezwischenruf, Herr Mölzer. Es steht nirgendwo – zeigen Sie es mir, Herr Mölzer, zeigen Sie es mir! –, in keinem Gesetz, dass wir vorschreiben, ob es ein verschränktes oder nicht verschränktes Modell sein soll. Das kann man sich vor Ort aussuchen, plus: Die Eltern können sich auch die Schule aussuchen. Also auch da ist Wahlfreiheit gewährleistet, insofern auch wieder ein falscher Vorwurf von der FPÖ. Aber kommen wir zu seriöser Politik: Uns ist es wichtig, mit dem Bildungsinvestitionsgesetz eben dort Wahlfreiheit zu schaffen, dort auszubauen, wo es notwendig ist. Wir haben auch sehr pragmatisch darauf reagiert, dass die Gemeinden im Moment mit den Einnahmen eingeschränkt sind und beim Ausbau einfach sehr, sehr viel Geld in die Hand nehmen müssten: Wir haben gesagt, okay, wir machen einen pragmatischen Ansatz, wir richten das Bildungsinvestitionsgesetz so her, dass es weniger Restriktionen und mehr Spielraum gibt, dass auch bestehende – ausgebaute – Angebote einfach aufrechterhalten werden können und wir uns im Zuge der Reformpartnerschaft mit den Ländern und den Gemeinden und dem Minister gemeinsam – abseits von dieser kurzfristigen pragmatischen Lösung – langfristig überlegen, wie der Ausbau der Kinderbetreuung und der Nachmittagsbetreuung aussehen können und wie wir einen Schulterschluss über die verschiedenen Ebenen der Politik schaffen können. Das halte ich für sinnvoll, denn es sollen die Wünsche der Bundespolitik mit den Wünschen jener, die die Wünsche umsetzen, auch korrelieren. Deswegen halte ich den Dialog, den wir führen, auch für sehr konstruktiv und bin mir sicher, dass wir nach dem Bildungsinvestitionsgesetz ein gutes Nachfolgemodell finden, das möglichst unkompliziert ist und schnell zu Ergebnissen führt – denn darum soll es doch uns allen gehen. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinrich Himmer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Heinrich Himmer

Danke, Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Sichtbarer hätten Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, nicht darstellen können, worum es Ihnen geht. Ich glaube, wir alle müssen es nicht mehr zusätzlich hören. Das ist der Unterschied: Sie kümmern sich um Julia, Nina und Mario, wir kümmern uns um jedes einzelne Kind in diesem Land, unabhängig davon, welchen Namen es trägt und welche Hintergründe oder welches Geldbörsl es mitbringt. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Wir kümmern uns darum, dass jedes einzelne Kind in diesem Land gerechte Chancen erhält. Dafür, geschätzte Damen und Herren, braucht es mehr Bildung und auch mehr Unterstützung : natürlich für die Pädagoginnen und Pädagogen, natürlich für die Eltern, aber ganz besonders für jedes einzelne Kind. Ich bin dankbar dafür, dass wir mit der heutigen Übergangsregelung, die wir zum Bildungsinvestitionsgesetz beschließen wollen, genau auf diese Herausforderungen eingehen. Es geht ja nicht darum, einfach die Schulzeit zu verlängern, sondern es geht darum, den Kindern das richtige Angebot, die beste Förderung zu bieten, damit sie danach im Leben die besten Entscheidungen treffen und Zukunftsaussichten bekommen. Das ist sozialdemokratische Bildungspolitik: Jedes Kind – jedes einzelne –, unabhängig davon, woher es kommt, unabhängig davon, welche einzelnen Talente es hat, bekommt die Unterstützung, um diese dann auch im Leben zu gestalten und auszuleben. Das ist einer der ganz zentralen Punkte, den wir auch heute wieder verstärken. (👏 SPÖ) Meine Damen und Herren, wir entlasten dabei auch Familien – die Arbeit dieser Menschen ist oft nicht sichtbar. Es geht darum, dass wir es nicht davon abhängig machen, dass zum Beispiel Frauen zu Hause bleiben müssen – dass sie am Herd stehen und kochen und dann ihre Kinder versorgen und mit ihnen lernen – oder dass Familien mittlerweile Nachhilfekosten von durchschnittlich 800 Euro pro Kind haben, sondern dass wir die Familien dort unterstützen, wo Profis am Werk sind – danke auch besonders dafür, liebe Pädagoginnen und Pädagogen –, nämlich in den Schulen. Es geht darum, dass wir die Möglichkeit schaffen, dass wir jedes einzelne Kind mit seinen Talenten unterstützen, sodass es ein ganz leistungsstarker Erwachsener in unserer Gesellschaft wird. Das ist nicht selbstverständlich, wie wir auch gerade von der FPÖ bewiesen bekommen haben. Es braucht die Parteien, die sich in dieser Regierung gefunden haben, um junge Menschen zu stärken – und das ist gut so. (👏 ÖVP, SPÖ) Ja, es ist eine Übergangslösung, damit wir im Rahmen der Reformpartnerschaft mit den Gemeinden, mit den Ländern und gemeinsam im Bund eine Lösung finden, die nachhaltig, die tragfähig ist.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Viel geredet und nichts gesagt!

SPÖ Heinrich Himmer

… Zuhören, das ist immer gut! – Deswegen schauen wir darauf, dass wir im Unterschied zu Ihnen nicht nur wenige Kinder unterstützen, sondern alle. – Herzlichen Dank. (👏 SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sigrid Maurer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

GRÜNE Sigrid Maurer

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuseher! Wir debattieren jetzt über eine Vorlage zum Bildungsinvestitionsgesetz, der wir zustimmen werden. Natürlich wollen wir den Ausbau der Ganztagsschulen weiter fördern, dementsprechend findet dieses Gesetz auch unsere Zustimmung. Allerdings: Wir alle wissen, dass die Gemeinden in einer angespannten finanziellen Lage sind – dementsprechend unterstützen wir es –, doch was in diesem Gesetz gemacht wird, ist, dass bereits eine Ausbauambition ab 0,5 Prozent ausreicht, um Geld abzuholen. Die Lage erfordert das, ja, und wir werden zustimmen, aber man muss schon dazusagen: 0,5 Prozent Ausbau bei der Ganztagsschule als Ambition, das ist halt extrem wenig! (👏) Wir haben beim Ausbau der Ganztagsschule in den verschiedenen Formen viele Hausübungen zu erledigen, denn der Ausbau geht viel zu schleppend voran. Alle Eltern, die erwerbstätig sind, kennen das Problem, den Stress, den es auslöst, wenn man für die eigenen Kinder am Nachmittag ständig selbstständig eine Betreuung organisieren muss, die Hausübungen mit den Kindern machen muss und so weiter. Das ist einfach ein ganz großer Stress und eine große Belastung. Ganztagsschulen, insbesondere in der verschränkten Form, entlasten massiv – sowohl die Eltern als auch die Lehrer:innen – und sind nachweislich einer der zentralen Motoren für Gleichberechtigung und Gleichstellung auch in der Schule, weil die Kinder dort einfach bestmöglich unterstützt werden können. (👏) Ich möchte an dieser Stelle aber noch auf einen anderen Aspekt eingehen: Ganztagsschulen bedeuten auch, dass Schule und Betreuungsformate miteinander kombiniert werden. Für die Schulleitungen an unseren Schulen gibt es da ein großes Thema: Sie haben nämlich eine Personalgruppe, für die sie zuständig sind – für die Lehrer:innen – und für alle anderen sind sie eigentlich nicht zuständig. Das ist natürlich für Direktorinnen und Direktoren eine Situation, die nicht günstig ist. Es gäbe eine Abhilfe dafür: Wenn nämlich die Stütz- und Freizeitpädagog:innen in den öffentlichen Dienst integriert würden, dann wäre alles aus einer Hand organisierbar, dann käme es zu einer massiven Entlastung und einer besseren Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer und der Schüler:innen. Die gute Nachricht ist: Es gibt dieses Konzept bereits völlig fertig in der Schublade des Ministeriums, bereits mit allen möglichen Stakeholdern vorverhandelt. Man bräuchte es nur umzusetzen. Dementsprechend bringe ich folgenden Antrag ein: RN/39.1 Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigrid Maurer , BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schule aus einer Hand – Reform der Freizeit- und Stützpädagogik“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Der Bundesminister für Bildung wird ersucht, das im Bildungsministerium erarbeitete Reformkonzept zur Freizeit- und Stützpädagogik umzusetzen und gegebenenfalls anzupassen, um den Ausbau ganztägiger Schulformen voranzubringen, Lehrkräfte zu entlasten und Schulleitungen mehr Gestaltungsspielraum am Standort zu ermöglichen – im Sinne der Kinder.“ Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank. (👏) 11.50 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/39.2 Schule aus einer Hand - Reform der Freizeit- und Stützpädagogik (162/UEA) Präsident Peter Haubner : Der von der Frau Abgeordneten eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister.

ÖVP Manfred Hofinger

Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir schaffen mit diesem Bildungsinvestitionsgesetz schon seit 2017 eine Grundlage, um das Ganztagesschulangebot ausbauen zu können. Es ist auch ein eindeutiges Bekenntnis der Regierung zu Bildung, zu Chancengleichheit, aber auch zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir entlasten dadurch die Familien – und das bei Wahlfreiheit. Es zeigt auch, dass die Institutionen, Gemeinden, Länder und Bund wirklich sehr gut zusammenarbeiten, und man könnte dann schon sagen, das ist ein Paradebeispiel für gelebten Föderalismus. Wenn alle an einem Strang ziehen, dann klappt das in der Bildung auch. Ich möchte hier aus kommunaler Sicht auch hervorheben, dass das Engagement der Städte und Gemeinden nicht zu unterschätzen ist, denn die Ganztagesbetreuung funktioniert nur dann, wenn auch die Gemeinden mitarbeiten. Die Gemeinden und Städte sorgen dafür, dass die Schulstandorte ausgebaut und erweitert werden und dass der Betrieb insgesamt funktioniert – ob das den Ausbau von Betreuungsräumlichkeiten angeht oder auch die Organisation des Mittagessens; alleine das ist oft eine Herausforderung –, aber sie schaffen auch ein attraktives Freizeitangebot. Es ist also so, dass die Gemeinden da wirklich eine ganz wesentliche Rolle spielen, und ich möchte mich hier auch nochmals bei allen Verantwortlichen recht herzlich für ihr Engagement bedanken. (👏 ÖVP) Dass das Ganztagesschulangebot ein großer Erfolg ist, hat auch der Herr Bundesminister ausgeführt. Über 250 000 Schülerinnen und Schüler werden betreut. An mehr als jedem zweiten Schulstandort – 63 Prozent – wird Ganztagesbetreuung angeboten – das ist wirklich ein großer Erfolg –; und es wurden schon über 343 Millionen Euro investiert. Die Regierung hat sich eine Quote von 30 Prozent gesetzt, die haben wir sozusagen leicht erfüllt. Mit dieser Novelle schaffen wir eine zielgerichtete Weiterentwicklung. Ich möchte hier drei Punkte herausnehmen, und zwar: Mit dieser Übergangsregelung schaffen wir zwei Jahre Sicherheit und Planbarkeit für die Gemeinden, für die Schulstandorte, für die Betreuung. Die nicht verbrauchten Mittel können aber auch in das nächste Jahr mitgenommen werden, um vor allem die Stütz- und Freizeitpädagog:innen zu finanzieren. Mit dieser Regelung schaffen wir sozusagen eine Ganztagesbetreuung für die nächsten zwei Jahre. Was dann die Folgejahre bringen, wird sich auch bei der Diskussion im Rahmen der Reformpartnerschaft zeigen und wird dort neu aufgestellt. Ich möchte nochmals die Gemeinden, die Länder und auch den Bund hervorheben, die für eine verantwortungsvolle Lösung für unsere Familien, für die Vereinbarkeit und für die Wahlfreiheit sorgen. In diesem Sinne würde ich Sie um Zustimmung zu dieser Novelle bitten und sage herzlichen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wolfgang Moitzi . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Wolfgang Moitzi

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vielleicht nur kurz zur Retropolitik der FPÖ: Mit der heutigen Ablehnung dieses Gesetzesbeschlusses stellen Sie sich gegen eine alleinerziehende Mutter, die – zum Beispiel in Knittelfeld – nur deshalb Vollzeit arbeiten kann, weil es ein ganztägiges Schulangebot gibt , oder gegen einen Schichtarbeiter mit unterschiedlichen Schichten, der will, dass sein Kind gut betreut wird, während er arbeitet. Ganztagsschule und Nachmittagsbetreuung bedeuten einfach, dass die Politik die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusammenbringt – dafür steht diese Bundesregierung und ihr sicher nicht. (👏 SPÖ) Das Bildungsinvestitionsgesetz läuft aus und wir beschließen heute eine Übergangsregelung – und diese Übergangsregelung ist sehr klug und gescheit. Ich möchte gleich zu Beginn festhalten: Ganztägige Schulformen sind eben kein Luxus. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass die soziale Herkunft nicht über die Zukunft der Kinder entscheidet – und genau deshalb ist diese Novelle wichtig. Was heißt das konkret? – Das bedeutet erstens mehr Geld dort, wo es wirklich gebraucht wird, nämlich beim Personal, denn eines ist für uns als Bundesregierung klar: Es wird nicht gekürzt, nicht bei der Bildung, nicht bei der Betreuung und nicht bei den Eltern. (👏 SPÖ) Ab 2025 stehen österreichweit jährlich zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung, zweckgebunden für Personalkosten im Freizeit- und Betreuungsbereich, auch in Ferienzeiten. Das ist ein wichtiges Signal für jene, die tagtäglich dafür sorgen, dass ganztägige Schulformen überhaupt funktionieren. Zweitens, die Kolleginnen und Kollegen haben es schon angesprochen: Es gibt mehr Fairness bei der Verteilung. Erstmals wird klar festgehalten, dass innerhalb der Bundesländer die Mittel nach dem tatsächlichen Ausbaugrad auch wirklich an die Gemeinden verteilt werden. Das ist wichtig, damit Gemeinden, die jetzt schon eine gut ausgebaute Nachmittagsbetreuung haben, auch in Zukunft faire Finanzmittel kriegen. (👏 ÖVP, SPÖ) Drittens: mehr Flexibilität statt bürokratischer Hürden. Bisher durften die Mittel erst ab einem Ausbaugrad von 30 Prozent flexibel eingesetzt werden. Nun gilt: Auch Länder, die ihren Ausbau jährlich um mindestens 0,5 Prozentpunkte steigern, erhalten diese Flexibilität. Ich glaube, es ist extrem wichtig, dass wir in Zeiten von engen Gemeindefinanzen die Städte und Gemeinden beim Ausbau der ganztägigen Schulformen unterstützen und nicht blockieren. Zuletzt: Der förderbare Höchstanteil steigt von 70 auf 85 Prozent. Die Beiträge pro Gruppe werden erhöht. Das ist eine klare Anpassung an die Preisrealität der letzten Jahre und schlicht überfällig. Ich glaube – und der Herr Bundesminister hat es angesprochen –, das ist eine gute Übergangslösung bis zum Jahr 2026/2027. Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Städten, den Gemeinden und den Bundesländern daran, dass wir eine dauerhaft gute Lösung haben, damit in Zukunft der Bedarf wirklich abgedeckt wird, weil wir einfach an den Anmeldezahlen merken, dass sich die Eltern für ganztägige Schulformen entscheiden; denn bei ihnen liegt die Entscheidung. Wir merken, das Angebot muss in den kommenden Jahren ausgebaut werden; dafür werden wir sorgen. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

ÖVP Carmen Jeitler-Cincelli

Danke sehr, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schade, dass wir uns in dieser Diskussion – es ist eigentlich eine Bildungsdiskussion und eine der zentralen Fragestellungen der Zukunft – so polarisieren lassen, vor allem auch die Damen. Ich habe auch drei Kinder, habe auch immer schauen müssen, wie ich meine Kinderbetreuung so weit aufstellen kann, dass es funktioniert. Es ist eine riesengroße Verantwortung und Herausforderung und auch sehr, sehr teuer, wie wir wissen. Eigentlich ist es eine totale Themenverfehlung gewesen, was Kollegin Gubik beziehungsweise Kollegin Pracher-Hilander vorhin gesagt hat, weil es nicht darum geht, dass Kinder im Vergleich mit Kindern mit Migrationshintergrund quasi zurückgereiht sind. Das hat in dieser Sachdebatte überhaupt nichts zu suchen. Ich bitte darum, dass wir alle uns nicht auseinanderdividieren lassen, vor allem die Frauen, die halt vielerorts noch diese Verantwortung tragen, und die Eltern insgesamt! Es geht nicht darum, dass die, die frisch kochen kann und die Möglichkeit hat, zu Hause zu sein, besser oder schlechter ist als diejenigen, die sich vielleicht bewusst entscheiden, Karriere zu machen, oder arbeiten müssen, weil es sich sonst einfach nicht ausgeht. Das hat hier überhaupt nichts zu suchen. Das Wichtige ist, dass es ein Angebot gibt, damit jede und jeder die Möglichkeit hat, so zu leben, wie er oder sie es gerne für sich entscheiden würde. (👏 ÖVP, NEOS) Wenn wir darüber reden, was berufstätige Eltern brauchen, hat natürlich so ein verschränkter Ganztagsunterricht massive Vorteile. Da kommen wir jetzt eigentlich konkret rein, weil wir ja nur das sichern, was es jetzt bereits gibt. Also es ist nicht so, dass wir, wie das manchmal dargestellt wird, jetzt die Schulen verändern und in einem ostblockähnlichen System landen, wo dann alle von der Früh bis zum Abend eingesperrt sind. Um das geht es gar nicht. Wir sichern den Weiterbestand der Modelle, die wir jetzt bereits haben. Das ist eine Übergangsregelung. Es wird sogar noch viel, viel mehr brauchen. Das hat einfach massive Vorteile, nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Kinder. Es gibt einmal eine Verlässlichkeit für den Nachmittag. Man hat eine echte Planbarkeit. Man weiß, man holt die Kinder zu einem bestimmten Zeitpunkt ab und muss danach nicht noch bis zum Abend lernen und versuchen, Dinge aufzuholen, die vielleicht nicht erledigt wurden. Diese Verschränktheit hat – meiner Meinung nach – einen hohen pädagogischen Wert, weil Freizeitpädagogen oft auch ein anderes Programm bieten können. Ein Beispiel – ich habe vorhin telefoniert –: Bei uns gab es einen Ausflug auf die Ruine Rauhenstein. So etwas kann man mit dem Sportlehrer machen, und man kann die Geschichtsvermittlung, das Mittelalter, einbauen. Das sind Möglichkeiten, die sich so im Regelunterricht nicht bieten. Vielleicht gibt es zwischendurch eine Sporteinheit, danach wiederum ein Fach, in dem man, sage ich jetzt einmal, sein Gehirn mehr anstrengen muss. Das ist für das Kind eigentlich ganz gut. Es reduziert natürlich die Kosten. Wir haben massiven Zulauf. Wir haben in Baden ein Modell: An der pädagogischen Hochschule gibt es eine Praxisvolksschule. Da gibt es viele Eltern, die ihr Kind unbedingt dort haben wollen. Warum? – Weil es natürlich auch wesentlich günstiger ist. Genau darum geht es ja heute in diesem Gesetz. Wir müssen gewährleisten, dass wir die Einrichtungen, die wir jetzt haben, auch ausfinanzieren können. Für die Eltern ist es massiv günstiger, es ist aber auch – mein Kollege Hofinger hat das vorhin gesagt – ein Problem für die Gemeinden, die Bürgermeister. Ich habe ein Riesenthema damit, weil ich es mir leisten möchte, aber schauen muss, wie das überhaupt vonstattengehen kann, weil es einfach finanziell eine unglaubliche Herausforderung darstellt. Den Lernrhythmus der Kinder haben wir schon angesprochen. Für mich ist auch wichtig, dass wir das Programm inhaltlich anschauen – was wird dort geboten? –, und eben die Wahlfreiheit. Wer die Möglichkeit braucht, braucht eine Betreuung, und die soll gut sein. Ich glaube, Kollege Himmer hat es vorhin gesagt – das wusste ich gar nicht –: 800 Euro pro Kind für Nachhilfe. – Das ist ein Wahnsinn, wenn das der Durchschnitt ist! Das sollte es gar nicht geben. Die Kinder sollten nach Hause kommen – und wenn die Schule halt erst am Nachmittag aus ist, am Nachmittag –, sollten gut gegessen haben, gut versorgt sein, Sport gemacht haben, und – für mich das Allerwichtigste –: Ich finde, die eigenen Talente zu finden, das ist ein Kinderrecht, das ist ein Menschenrecht. Dafür gibt es dort die Möglichkeit. Dort erleben sie Dinge, die sie zu Hause vielleicht nicht geboten kriegen, gerade in unterprivilegierten Schichten. In der Ganztagsschule können sie einmal etwas ausprobieren, vielleicht kulturell gefördert werden, ein Musikinstrument ausprobieren; Dinge, die man ihnen daheim nicht bieten kann. Das ist doch schön. Deswegen eine Bitte, gerade auch an die Damen, die sich vorhin dagegen ausgesprochen haben: Ich finde es schön, wenn man das zu Hause machen kann, aber das kann nicht jeder. Das Gute, wenn wir Gerechtigkeit schaffen, ist, dass alle entsprechend gefördert werden. Wir werden sicher noch vieles im Bildungsbereich machen müssen. – Vielen, vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wendelin Mölzer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Wendelin Mölzer

Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Also um das gleich einmal auszuräumen, Herr Kollege Moitzi: Wir sind selbstverständlich nicht gegen die Ganztagsschule oder den Ausbau der Ganztagsschule. Nur: Wir sind ganz, ganz klar dafür, dass die Wahlfreiheit bestehen bleiben muss. (👏 FPÖ) Lassen Sie mich ein paar Punkte ausführen: Sie reden alle schön von der Wahlfreiheit, das klingt alles schön und nett. Sie vergessen aber, dazuzusagen, dass eben laut dieser Gesetzesnovelle sehr wohl der verschränkte Unterricht ausgebaut werden und forciert werden soll und damit natürlich die Flexibilität und die Wahlfreiheit eingeschränkt werden. Das lehnen wir eben deswegen ab. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. (👏 FPÖ) Ein weiterer Punkt, geschätzte Damen und Herren, ist eben der Umstand – und das ist ja heute in der Debatte von Kollegin Künsberg Sarre schon erwähnt worden –, dass es große Unterschiede zwischen Wien, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und dergleichen gibt und dass man da viel bedarfsorientierter handeln muss. Ich glaube, es hat im Jahr 2017, als das Bildungsinvestitionsgesetz beschlossen worden ist, zum Beispiel in Villach Bedarfserhebungen an zwei Gymnasien gegeben. Da war einfach kein Bedarf an einem Ausbau vor allem der verschränkten Ganztagsschule. Das ist halt etwas anderes als in Wien, wo man auch leichter die Möglichkeit hat, die Schule zu wechseln. In einer Kleinstadt wie Eferding, wo es vielleicht nur ein Gymnasium gibt oder eine Mittelschule, ist es halt schwieriger, da ein größeres Angebot zu schaffen. Wir wollen also diese Wahlfreiheit und die Flexibilität klar behalten. Es ist natürlich ein Unterschied, ob ich am Land oder in der Stadt lebe. Kollege Stefan hat es richtig gesagt: In Tirol, wo nur 13 Prozent Ganztagsschulen ausgebaut sind, werden die Kinder wahrscheinlich glücklicher sein als in Wien mit 50 Prozent Ausbau. Also das alleine ist nicht der Punkt. Es sind halt andere Voraussetzungen – Stichwort Wintersport: Eishockey, Skifahren, was auch immer –: Im Winter ist auf der einen Seite vielleicht kein Bedarf an einem ganztägigen Unterricht, schon gar nicht an einem verschränkten Unterricht – weil man dann nicht mehr aus der Schule herauskommt –, und auf der anderen Seite soll es dann vielleicht auch die Flexibilität geben, dann doch wieder mehr Betreuung wahrzunehmen. Da sind wir natürlich dafür. Wir wissen natürlich auch, dass viele Lebensrealitäten eine ganztägige Betreuung erfordern. Aus unserer Sicht – und das hat Frau Kollegin Schuch-Gubik schön ausgeführt – ist es aber sicher nicht der Idealzustand, dass man – sozialistisch gedacht – die Schulen zur Aufbewahrungsanstalt für unsere Kinder umfunktioniert, die man dann staatlich erzieht und möglichst aus der Familie wegnehmen will. Das ist sicher nicht das, was wir wollen. Wir wollen eben, dass die Kinder möglichst in der Familie aufwachsen können und die Schule möglichst das ist, wozu sie da ist, das heißt eine Bildungseinrichtung und keine Betreuungseinrichtung. (👏 FPÖ) Noch ein Satz zu dem Gedanken, dass die Ganztagsschule soziale Ungleichheiten ausräumen oder das verbessern soll: Da wissen wir auch, dass es leider Gottes nicht so ist, dass die Ganztagsschule automatisch dazu beiträgt, soziale Ungleichheiten oder Chancenungleichheiten auszuräumen. Da müsste man schon viel früher ansetzen, beispielsweise im elementarpädagogischen Bereich; ansonsten trägt sie wenig bei. Deswegen glaube ich, dass unsere freiheitliche Linie richtig ist. Wahlfreiheit, Ausbau: ja, dort wo es notwendig ist, aber sicher nicht mit Oktroyierung von Wien aus, mit der Wiener Brille für ganz Österreich das Gleiche. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG

386 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 300 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz setzt die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in österreichisches Recht um und verankert neue, digital einzureichende Nachhaltigkeitsberichte samt verpflichtender Prüfung vor allem im Unternehmensrecht. Zusätzlich werden Begleitänderungen u.a. im Aufsichts- und Finanzmarktrecht sowie im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beschlossen; die Umsetzung betrifft vorerst nur Unternehmen der „ersten Welle“, weil EU-weit Fristen für die „zweite Welle“ verschoben wurden.

Betroffen sind vor allem große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse (inklusive Banken/Versicherungen sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen) sowie deren Leitungsorgane und Prüfer/Prüfungsaufsicht, außerdem bestimmte Drittlandunternehmen mit Berichtspflichten in Österreich.

Dokumente

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG

Ziel und EU-rechtlicher Rahmen (CSRD) sowie zeitliche Reichweite

  • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Änderung u.a. von Bilanz‑, Transparenz‑ und Abschlussprüfungsrecht) in österreichisches Recht.
  • Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2022/2464: bis 6. Juli 2024.
  • Berücksichtigung der Richtlinie 2025/794 („Stop-the-clock“) mit einer Verschiebung der Anwendbarkeit für Unternehmen der „zweiten Welle“ um zwei Jahre.
  • Das Gesetzespaket setzt nur Anforderungen für Unternehmen der „ersten Welle“ um; Pflichten für die „zweite Welle“ (deren Anwendungsbereich noch nicht feststeht) sollen in einer späteren Novelle geregelt werden.

Kernumsetzung im Unternehmensrecht (UGB): Nachhaltigkeitsbericht als gleichrangig zur Finanzberichterstattung

  • Verlagerung/Schwerpunkt der Umsetzung im Unternehmensgesetzbuch (UGB).
  • Anpassung der bestehenden Regeln zur nichtfinanziellen Berichterstattung an das neue System der Nachhaltigkeitsberichterstattung (inhaltlich an CSRD/ESRS angelehnt).
  • Aufnahme von Vorschriften zur verpflichtenden Prüfung/Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Systematik des UGB (Prüfungsregime wird dem der Abschlussprüfung angenähert).
  • Grundsatz: In Österreich sollen auch unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen (neben Abschlussprüfer:innen/Wirtschaftsprüfer:innen) Nachhaltigkeitsberichte prüfen können; dafür sind jedoch zuerst gesetzliche Gleichwertigkeitsregeln zu schaffen. Sobald diese bestehen, sollen die UGB-Regeln für Abschlussprüfer:innen auch für diese unabhängigen Prüfungsanbieter gelten (konzeptionell über eine Öffnungsklausel).

Digitalisierung der Einreichung und Verifizierung statt Unterschrift

  • Zentraler Bestandteil: digitale Einreichung von Nachhaltigkeitsberichten.
  • Zur Ermöglichung der digitalen Einreichung wird das (unionsrechtlich nicht geforderte) Erfordernis einer Unterschrift bei Jahresabschluss und weiteren Rechnungslegungsunterlagen aufgegeben.
  • Stattdessen wird eine gleichwertige, technologieneutrale Form der Verifizierung durch Vorstand bzw. Geschäftsführung vorgesehen.

Sanktionen und Pflichten zur richtigen Einstufung/Einreichung

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung erhält denselben Stellenwert wie Finanzberichterstattung; dafür wird das Sanktionsregime angepasst.
  • Primärprinzip: Die verantwortlichen Organe müssen – wie bisher bei der Einstufung nach Größen-/Schwellenkriterien – selbst angeben, welche Art von Berichten einzureichen ist.
  • Fehlerhafte Angaben oder fehlerhafte Berichte führen zu Zwangsstrafen durch das Firmenbuchgericht.
  • Neue Angabepflichten zur Einstufung von Unternehmen werden in das neue Sanktionssystem überführt (Bestrafung über den dafür vorgesehenen Tatbestand), und aus anderen Strafbestimmungen ausgenommen, um Doppel-/Fehlzuordnungen zu vermeiden.

Minderheitenrecht zur Durchsetzung bestimmter Prüfungs-/Bestellrechte

  • Umsetzung eines unionsrechtlichen Minderheitenrechts der Gesellschafter gemäß Abschlussprüfungsrecht (Richtlinie 2006/43/EG in CSRD-Fassung).
  • Korrektur: Eine zusätzliche, nicht von der Richtlinie geforderte Alternativvoraussetzung (anteiliger Betrag am Nennkapital von 350.000 Euro) wird gestrichen; es wird an die Richtlinienvorgaben angeglichen.

Übergang, freiwillige Anwendung und Klarstellungen zur Einordnung von Berichten

  • Klarstellung/Entlastung für Unternehmen mit Abschlussstichtag vor Inkrafttreten: Diese sollen bestimmte neue Anforderungen nicht anwenden müssen.
  • Freiwillige Anwendung: Es soll nicht missverstanden werden, dass nur eine „Gesamtanwendung“ aller neuen Vorgaben möglich ist; vielmehr wird klargestellt, dass ein Bericht, der nicht vollständig nach neuer Rechtslage erstellt ist, als Bericht nach bisheriger Rechtslage gilt.
  • Ein solcher Bericht ist als „nichtfinanzieller Bericht“ bzw. „nichtfinanzielle Erklärung“ zu bezeichnen (Abgrenzung zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung).
  • Streichung von Formulierungen, die den Eindruck erweckt hatten, einzelne ESRS-Bestimmungen dürften freiwillig nicht angewendet werden (Ziel: Missverständnisse vermeiden).
  • Mehrere Übergangs-/Detailbestimmungen werden redaktionell korrigiert (ohne inhaltliche Änderung, soweit ausgewiesen).

Übergangsregel zur Prüferbestellung für Nachhaltigkeitsprüfungen

  • Gesetzliche Fiktion zur Erleichterung im Übergang: Eine bereits erfolgte Bestellung des Abschlussprüfers gilt (unter Bedingungen) automatisch auch für die Prüfung/Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Erweiterung des Anwendungsfensters: Die Fiktion wird nicht nur auf Geschäftsjahre mit Abschlussstichtag innerhalb eines Jahres vor Inkrafttreten bezogen, sondern auch auf Geschäftsjahre ausgedehnt, die innerhalb eines halben Jahres nach Inkrafttreten enden.
  • Klarstellung durch Wortwahl, dass die Fiktion auch für die freiwillige Prüfung/Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung anwendbar ist.

Rechnungslegung: Abschaffung der verpflichtenden Disagio-Bildung und Annäherung an Effektivzinsmethode

  • Problem: Die Effektivzinsmethode ist vorherrschend für Ausleihungen und Kreditverbindlichkeiten; eine verpflichtende Disagio-Bildung führte dazu, dass der Ausweis nicht in allen Fällen nach der Effektivzinsmethode erfolgen kann.
  • Maßnahme: Aufgabe der verpflichtenden Disagio-Bildung.
  • Stattdessen: Behandlung/Verteilung wesentlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Fremdkapitalaufnahme wird in einer anderen UGB-Regel zur Aufwandsabgrenzung/Verteilung adressiert.
  • Ziel: Vorbereitung für einen einheitlichen Ausweis in Unternehmens- und Steuerbilanz.

Finanzmarktlegistik: Anpassungen in mehreren Finanzmarktgesetzen (Überblick)

  • Erforderliche Anpassungen aufgrund CSRD auch im Bereich der Finanzmarktgesetze, konkret in: Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG), Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), Bankwesengesetz (BWG), Börsegesetz 2018 (BörseG 2018), Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG), Nationalbankgesetz 1984 (NBG), Sparkassengesetz (SpG) und Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016).

APAG: Aufsicht, Zusammenarbeit, Kosten, Sanktionen und Qualitätskontrolle (inkl. Nachhaltigkeitsprüfung)

  • Festlegung/Ergänzung aufsichtsbehördlicher Regelungen zur Durchführung von Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Abschlussprüfer.
  • Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) und Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) einerseits sowie der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) andererseits.
  • Klarstellung/Präzisierung: Fachkenntnisse von Organmitgliedern der APAB sollen sich auf Abschlussprüfung beziehen und damit sowohl Wirtschaftsprüfung als auch Genossenschaftsrevision umfassen.
  • Kosten: Wegen geringer Behörden-/Organisationsgröße der APAB ist eine direkte Kostenzurechnung nur eingeschränkt möglich; Kosten sollen verursachungsgerecht mittels angemessener Schlüsselwerte zugeordnet werden (inkl. klarstellender Anpassung).
  • Berücksichtigung reduzierter Anzahl an Nachhaltigkeitsprüfungen infolge EU-Anpassungen („Omnibus I/Stop-the-clock“) bei der Ausgestaltung einzelner Prüfungs-/Aufsichtsparameter.
  • Widerruf der Anerkennung einer Prüfungsgesellschaft als Qualitätssicherungsprüfer: Klarstellung, dass ein Widerruf per Bescheid zu erfolgen hat, insbesondere wenn (1) Anerkennungsvoraussetzungen nicht vorlagen, (2) Nachweise trotz Aufforderung nicht übermittelt werden, (3) Anforderungen nicht erfüllt werden, (4) schwerwiegende Verstöße in einer Qualitätssicherungsprüfung vorliegen, (5) wiederholt negative Evaluierung durch APAB erfolgt oder (6) innerhalb der letzten fünf Jahre keine Aufnahme in Vorschläge für Qualitätssicherungsprüfungen erfolgte.
  • EU-rechtskonforme Sanktionierung: Ergänzung/Absicherung der Sanktionen für verbotene Nichtprüfungsleistungen, wenn der Abschlussprüfer bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse die Nachhaltigkeitsbestätigung durchführt.
  • Sanktionsinstrument: Ergänzung der Möglichkeit der APAB, ein vorübergehendes Verbot zur Durchführung von Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verhängen.
  • Sanktionshöhe angepasst: Ein Verstoß gegen Pflichten zur kontinuierlichen Fortbildung wird aus einem höher sanktionierten Katalog herausgenommen und in einen milder sanktionierten Tatbestand verlagert, weil 5.000 bis 50.000 Euro im Vergleich zu anderen Tatbeständen als unverhältnismäßig beurteilt wurde.
  • Inspektionen: Bei festgestellten Mängeln in der internen Qualitätssicherung (bei Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaft mit Prüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse) soll die APAB durch zusätzliche Informationen ein umfassenderes Bild der Angemessenheit und Wirksamkeit der Qualitätssicherung erhalten können.
  • Berufsrechtliche Standards: Die Entwicklung der bisher anerkannten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung soll beibehalten und für alle Prüfer einheitlich vorgegeben werden; das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer bleibt in die berufsrechtlich anerkannten Regelungen eingebunden.
  • Klarstellung des Anwendungsbereichs bestimmter Verständigungspflichten (Abgrenzung/Präzisierung).
  • Übergangsbestimmungen werden angepasst, um Änderungen des EU-Abschlussprüfungsrechts durch „Omnibus I“ abzubilden.

WTBG 2017 (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz): Befugnisse, Ausbildung, Prüfungen und Anerkennung aus Drittstaaten

  • Erweiterung des Berechtigungsumfangs von Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen auf „Beratung und Hilfeleistung betreffend Unternehmensberichterstattung“, insbesondere Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Erweiterung des Berechtigungsumfangs von Wirtschaftsprüfer:innen auf „Prüfung der Unternehmensberichterstattung“, insbesondere Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Drittstaaten-Studien: Beurteilung nicht mehr im Rahmen eines Zulassungsverfahrens zur Fachprüfung, sondern vorab durch Nostrifizierung.
  • Unterbrechungsmöglichkeit der siebenjährigen Frist zum Verfall von Teilprüfungen und der Zulassung zur Fachprüfung.
  • Anpassung der Inhalte der Fachprüfungen aufgrund der neuen Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen; damit verbunden Anpassung von Beurteilungskriterien, Prüfungsbestätigungen und Wiederholungsregime.
  • Einführung einer mindestens achtmonatigen praktischeren Ausbildung für Tätigkeiten zur Bestätigung jährlicher oder konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung oder anderer nachhaltigkeitsbezogener Leistungen.
  • Verkürzung der Frist: Zeitraum bis zur öffentlichen Bestellung ohne neuerliche Ablegung der mündlichen Fachprüfung wird von 7 auf 4 Jahre reduziert.
  • Rolle der Kammer als „Standardsetzer“ für die Ausübung wirtschaftstreuhänderischer Tätigkeiten wird im eigenen Wirkungsbereich deutlicher festgeschrieben.
  • Übergangsregime für das Prüfungswesen wird normiert.

BWG (Bankwesengesetz): Klarstellungen und Angleichungen (inkl. Prüfungsausschuss)

  • Anpassung von Novellierungsanordnungen/Verweisen infolge anderer bereits in Kraft befindlicher Gesetzesänderungen (sicherstellt funktionale, verständliche Verweisungslage).
  • Klarstellung: Bestimmte UGB-Regeln zur Durchführung der Nachhaltigkeitsprüfung (insbesondere eine konkrete UGB-Spezialregel) sollen auf Kreditinstitute nicht anwendbar sein.
  • Angleichung der Aufgaben des Prüfungsausschusses an die aktienrechtlichen Vorgaben (Orientierung an den Aufgaben nach AktG-Regelung).
  • Übergangs-/Anwendungszeitpunkte werden angepasst, um eine angemessene Übergangsfrist zu schaffen und sprachliche Richtigkeit sicherzustellen.

BörseG 2018: Nummerierungen und Übergangsfrist zur ESEF-Nutzung

  • Anpassung von Nummerierungen in einzelnen Bestimmungen (formale Korrekturen).
  • Schaffung einer angemessenen Übergangsfrist bis zur verpflichtenden Nutzung des ESEF (European Single Electronic Format).

VAG 2016 (Versicherungsaufsicht): Prüfungsausschuss, Verordnungskohärenz und Übergangsfristen

  • Angleichung der Aufgaben des Prüfungsausschusses an die aktienrechtlichen Vorgaben (entsprechend AktG-Systematik).
  • Korrektur einer Inkonsistenz: Verordnungen der FMA zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen nicht nur für Abschlussprüfer gelten (Erweiterung/Präzisierung des Anwendungsbereichs).
  • Anpassung von Anwendungszeitpunkten/Übergangsfristen zur Schaffung einer angemessenen Übergangsfrist.

AIFMG, InvFG, NBG, SpG, CBCR-Veröffentlichungsgesetz, diverse Gesellschafts- und Arbeitsrechtsgesetze: Anpassungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • In den genannten Materiengesetzen erfolgen Änderungen, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung in den jeweiligen Regulierungsrahmen integrieren (insbesondere zur Kohärenz mit den neuen UGB-/CSRD-Vorgaben).
  • Im AIFMG erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
  • Weitere Änderungen in mehreren Gesetzen werden als redaktionelle Korrekturen ausgewiesen (Ziel: konsistente Terminologie, Verweise und Anknüpfungen an die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung).

Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz (neues Gesetz)

  • Erlass eines eigenständigen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetzes als Teil des Gesamtpakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Korrektur eines Redaktionsversehens im neuen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz.

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG

~32 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOS Dagegen: FPÖGRÜNE
FPÖ Harald Stefan

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Tagesordnungspunkt geht es um den Nachhaltigkeitsbericht, also das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, und man erkennt sofort: Das ist ein neues Bürokratiemonster – ein Bürokratiemonster, das wie so vieles von der Europäischen Union vorgegeben wird. Das heißt, dass wir da eine Richtlinie umsetzen müssen. Man muss zum wiederholten Mal feststellen, dass die Europäische Union nicht nur friedens- und freiheitsfeindlich, sondern auch wirtschaftsfeindlich ist. (👏 FPÖ) Wie kommt es zu einer solchen Richtlinie? – Die Vertreter Österreichs, der zuständige Minister und die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, stimmen auf EU-Ebene zu und dann wird dieser Nachhaltigkeitsbericht ins Leben gerufen. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt einen zweiten Jahresbericht machen müssen; ein Riesenaufwand, und das Ganze unter der Überschrift Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit aber nicht im Sinne von Dauerhaftigkeit, dass man ein Unternehmen zukunftsfähig macht, sodass man es an die nächste Generation übergeben kann und es daher wirtschaftlich bestehen kann, sondern eben im Sinn des ideologischen Konzepts der Energiewende der Europäischen Union. Was bedeutet das jetzt? – Einen riesigen bürokratischen Aufwand. Managementkapazitäten werden da gebunden, Geld wird gebunden, Kapital wird gebunden, und damit wird systematisch das Unternehmen geschwächt. Es müssen ganze Abteilungen in den Unternehmen bereitgestellt werden, die einen solchen Bericht machen. Man darf das nicht unterschätzen, das sind zig Mitarbeiter, zig Millionen Euro. Das ist volkswirtschaftlich eine Katastrophe, und damit werden wiederum unsere Unternehmen geschwächt. Hinzu kommt noch, dass das Ganze dazu führt, dass unsere Unternehmen, wenn sie Konzerne sind, dann auch für die untergeordneten Unternehmen zuständig sind, auf die sie oft gar keinen Zugriff haben. Damit wird in Wirklichkeit Haftungsrisiko an die Konzernmütter übertragen, damit wird Österreich auch als Konzernstandort unattraktiver – also wiederum schlecht. Nirgendwo auf der Welt – außer in der Europäischen Union – gibt es derartige Nachhaltigkeitsberichte. Das sagt uns also schon, dass das niemand macht, sondern dass das nur unsere Wirtschaft hier in Europa einschränkt. Das Ergebnis ist wie so oft eine Verlagerung der Produktion, der Industrieproduktion außerhalb der Europäischen Union, was dazu führt, dass dort unter schlechteren Umweltbedingungen produziert wird. Nachdem Umwelt ja global ist, ist es insgesamt schlechter für die Umwelt, aber für Österreich und auch andere europäische Staaten ist es nur schlecht, weil auch der Wohlstand verringert wird. Das ist also der Effekt. Hinzu kommt, dass die Europäische Union auch noch wankelmütig agiert – man nennt das dann Omnibusrichtlinie. Es werden Fristen verschoben, es werden auch die Unternehmen, für die das Ganze zutrifft, verändert. Das heißt, unsere Unternehmen haben keine Planungssicherheit, und das ist – wie man weiß – das größte Gift für jeden Unternehmer und damit wiederum schlecht für eine funktionierende Volkswirtschaft. (👏 FPÖ) Wir haben also neuerlich den Beweis der Regelungswut der Europäischen Union und wir haben auch wiederum den Beweis, dass alle hier vertretenen Parteien, bis auf die Freiheitlichen, dieser Regelungswut zustimmen. Sie haben das alle aufseiten der Europäischen Union mitgetragen. Sie haben das alle mitgetragen und dilettieren dann hier in Österreich im Bürokratieabbau. Das ist leider unglaubwürdig. ÖVP und NEOS insbesondere sind nicht zu verstehen – warum sie so wirtschaftsfeindlich agieren. (👏 FPÖ) Die Einzigen, die da konsequent aufseiten der Unternehmer und damit auch für den wirtschaftlichen Erfolg Österreichs stehen, sind die Freiheitlichen. Daher: Zeit für Neuwahlen, Zeit für klare Verhältnisse! (👏 SPÖ, FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Ich begrüße die Frau Bundesministerin. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein. Bitte, Frau Abgeordnete.

SPÖ Selma Yildirim

Danke sehr, Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst darf ich in diesem Hohen Haus die ÖGB-Frauen aus Niederösterreich ganz herzlichst im Namen von Rudi Silvan begrüßen. – Schön, dass Sie da sind! ( Allgemeiner Beifall. ) Es geht um die Bändigung des sogenannten Bürokratiemonsters, es geht um die nächste Generation. Sehr geehrte Damen und Herren, wir verhandeln das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz dahin gehend, dass bei großen Konzernen und Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union agieren – da geht es auch um Drittlandunternehmen, die bestimmte Umsatzgrößen überschreiten –, nicht geschummelt wird und dass wir, wenn Greenwashing gesagt wird, das überprüfen können. (👏 SPÖ) Es geht darum, das EU-weit zu vereinheitlichen, für alle diese großen Konzerne, die das Ziel verfolgen, unsere Umwelt – das, was wir den nachfolgenden Generationen überlassen wollen – zu schützen, darum, dass dies sauber überlassen wird, dass wir Schadstoff minimieren, dass wir schauen, dass wir – unser Kontinent – auch als Vorbild auf alle anderen wirkt.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Eine Lachnummer für alle anderen!

SPÖ Selma Yildirim

… Ob das dann gelingt, hängt natürlich von uns allen ab. Was natürlich stimmt, ist: Die Kräfteverhältnisse innerhalb der Europäischen Union haben sich geändert. Man hat damit angefangen, viele wichtige Maßnahmen für Unternehmen und Großkonzerne, die aber in der Folge für die Bevölkerung so wichtig wären, um in einer guten Umwelt zu leben – diese Nachhaltigkeitskriterien –, zu verwässern, und das finde ich sehr schade. Dagegen haben wir als Sozialdemokratische Fraktion uns auch auf EU-Ebene ausgesprochen, weil es wichtig ist, diese Ziele herunterzubrechen, und zwar dort, wo der größte Schaden und die größten Schadstoffe entstehen könnten. Nun spricht nichts dagegen, EU-weit zu harmonisieren, dass alle – auch die Mitarbeitervertreter:innen, weil die ÖGB-Frauen gerade da sind – in einem Unternehmen – auch Mitarbeiter – mitschauen und mitreden können, um Risiken zu minimieren: Wer ist denn da Expert:in, wenn es darum geht, Gefahren zu erkennen und Stopp zu sagen? Soll diese Person auch die Möglichkeit bekommen, da Einfluss zu nehmen? – Um nichts anderes geht es in diesem Paket, das wir jetzt verhandeln. Warum müssen wir redaktionelle Änderungen vornehmen? – Weil es nicht gelungen ist, diese sogenannte Omnibusrichtlinie, die angeblich Bürokratie abbauen soll, aber eigentlich - - …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

... vertreiben ... Arbeitslose schaffen!

SPÖ Selma Yildirim

… Durch solche Äußerungen, Herr Abgeordneter Stefan, wie Sie und die Freiheitlichen sie immer wieder machen, werden Ängste geschürt, nämlich dass die Industrie gefährdet wird. – Nein! …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Schauen Sie sich die Zahlen an!

SPÖ Selma Yildirim

… Es ist dieser Beschluss da; wir haben es noch nicht schriftlich, deswegen konnten wir nicht alles einarbeiten. In diesem Paket werden wir überwiegend Redaktionelles anpassen und beschließen, allerdings werden wir – Frau Ministerin, danke Ihrem Ressort für diese wirklich aufwendige Arbeit – nicht drumherum kommen, uns ab März dann wieder damit auseinanderzusetzen, weil es ja darum geht, da eine klare Linie zu haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang unterstreichen, dass es darum geht, dass wir alle – sowohl die, die sich im Wirtschaftsleben damit befassen, aber auch die Angestellten in einem Konzern – einheitlich hinsichtlich Umweltfragen vergleichen können, Risiken ausschließen können, auch das Sozialverhalten des Unternehmens mitverfolgen können – ureigenste Aufgaben einer gut funktionierenden Demokratie, einer gut funktionierenden Gesellschaft und Gewerkschaft. Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen: RN/48.1 Abänderungsantrag der Abgeordneten MMag. Jakob Grüner , LL.M., Mag. Selma Yildirim , Mag. Sophie Marie Wotschke , Kolleginnen und Kollegen Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: Die Regierungsvorlage 300 d.B. in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses wird wie folgt geändert: In Artikel 2 wird die Z 61 dahin geändert, dass in § 908 Abs. 2b das Wort „Nachhaltigkeitsberichtgesetz“ durch das Wort „Nachhaltigkeitsberichtsgesetz“ – also es geht wirklich nur um ein S, aber es muss halt korrigiert werden …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Na, Gratulation, ... gelungen!

SPÖ Selma Yildirim

… ersetzt wird. In Artikel 9 Z 2 lautet in § 272 die Absatzbezeichnung „(41)“. In Artikel 10 lautet die Z 2: „2. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu §“ 339a „folgender Eintrag eingeführt: „§“ 339b. „Übergangsbestimmungen 2026““ – Das wird es brauchen. – 4. In Artikel 14 wird die Z 90 dahin geändert, dass die Novellierungsanordnung lautet: „90. Dem § 84 werden folgende Abs. 18 bis 27 angefügt:“ Begründung Die Änderungen dienen der Korrektur von Redaktionsversehen. Das passiert, und daher bitte ich um Ihr Verständnis und danke auch all jenen, die diesen Prozess auch unterstützen.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Ja, danke für nichts!

SPÖ Selma Yildirim

… 12.22 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/48.2 Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG (AA-49) Präsident Peter Haubner : Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić . – Die Redezeit stelle ich auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

GRÜNE Alma Zadić

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jetzt bin ich Anfang 40 und habe bereits in der Schule darüber gelernt, wie so manche Unternehmen unsere Gebrauchsgüter herstellen – Sportschuhe, Kleidung –, und schon damals waren es nicht wenige Unternehmen, die auf Kinderarbeit gesetzt haben, die bewusst Umweltzerstörung in Kauf genommen haben, damit Ware billig produziert und hier billig verkauft werden kann. Ja, damals, in den Neunzigerjahren, haben wir uns alle empört, in den Nullerjahren, in den Zehnerjahren gab es viel Empörung, aber nichts Handfestes. In der letzten Legislaturperiode ist tatsächlich etwas passiert, nämlich auf europäischer Ebene. Da hat es auch Gesetze gegeben, die tatsächlich Unternehmen verpflichtet hätten, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, nicht am Rücken der Kinder, der Umwelt oder Arbeiter:innen billig zu produzieren, sondern sich tatsächlich an unsere Gesetze zu halten. (👏) Nach Jahrzehnten der Empörung, der freiwilligen Standards haben wir jetzt Gesetze ausgearbeitet. Was ist passiert? – Die Konservativen packeln auf europäischer Ebene mit den Rechtsaußenparteien und durchlöchern das Lieferkettengesetz, die Nachhaltigkeitsberichterstattung, über die wir ja genau heute reden, und wieder setzen sich genau jene durch, die sich in den letzten Jahrzehnten durchgesetzt haben: Lobbyunternehmen und das Profitinteresse stellen sich einfach über Kinderarbeit, über Umweltzerstörung, über die Menschen, und das Ganze wird unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung durchlöchert. Wir müssen entbürokratisieren und es ist uns total egal, wie diese Billigstprodukte hergestellt werden. – So geht das nicht! Dieses Gesetz ist schon so verwässert, dass es nichts mehr mit der Nachhaltigkeit zu tun hat. Eigentlich müsste man den Titel in Nachsichtigkeit ändern, denn es ist ein Gesetz, das zu Nachsichtigkeit auffordert, also Nachsichtigkeitsgesetz. Ursprünglich hätten 2 400 Unternehmen, große Unternehmen, Bericht erstatten und so Verantwortung für ihr Handeln im Umweltbereich, im sozialen Bereich übernehmen müssen. Stattdessen: Wie viele sind übrig geblieben? – 120 große Unternehmen. Nur 120 große Unternehmen müssen jetzt Bericht erstatten, das ist ein Zwanzigstel der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen. Warum aber wäre es denn wichtig, dass sich viele große Unternehmen in Österreich an das Gesetz halten? – Weil wir fairen Wettbewerb wollen. Wir wollen einen fairen Wettbewerb, wir wollen, dass Klein- und Mittelbetriebe, die in Österreich rechtschaffen arbeiten und rechtschaffen wirtschaften, tatsächlich einen fairen Wettbewerb vorfinden und dieser Wettbewerb nicht durch Billigproduktion verzerrt wird. Das nennt sich fairer Wettbewerb. (👏) Wissen Sie, warum das Gesetz tatsächlich den Namen Nachsichtigkeitsgesetz verdient? – Weil es in einem anderen Bereich auch nachsichtig ist, nämlich bei Unternehmen wie Signa und Co. Warum? – Weil sich auch in diesem Punkt die ÖVP wieder durchgesetzt hat, klar durchgesetzt hat, denn im ursprünglichen, von uns Grünen vorgelegten Gesetzentwurf gab es wirksame Regeln zur Betrugsbekämpfung und gegen Bilanzverschleierung. Keine einzige dieser Maßnahmen findet sich jetzt in diesem Gesetz. Es ist ernüchternd, wie nachsichtig die Bundesregierung mit Unternehmen wie Signa umgeht. Spätestens nach der Milliardenpleite hätte uns allen klar sein müssen, wie dringend diese Gesetze nachgeschärft werden müssen. Die Sozialdemokratie hat ja selber ständig bei jeder Gelegenheit gefordert, endlich Lehren aus der Signa-Pleite zu ziehen, um effektive Maßnahmen vorzulegen. Passiert ist bis dato nichts. Fakt ist, den Schaden, der durch die Signa-Pleite entsteht, zahlen wir alle, den zahlen unsere Klein- und Mittelbetriebe, denn die derzeitigen Vorgaben und Sanktionen reichen bei Weitem nicht aus. In der Realität schaut es nämlich so aus, dass viele Unternehmen bewusst in Kauf nehmen, diese Zwangsstrafen zu zahlen. Um ihre Jahresabschlüsse eben nicht vorzulegen, um Kennzahlen eben nicht vorzulegen, zahlen sie lieber die Strafe. Das darf es nicht sein, denn auch dadurch wird der Wettbewerb verzerrt. Sehr, sehr viele österreichische Klein- und Mittelbetriebe halten sich an das Gesetz, und wir müssen dafür sorgen, dass sich große Unternehmen ebenfalls an das Gesetz halten. (👏) RN/49.1 Deshalb stelle ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 3, die im ursprünglichen Ministerialentwurf zum NaBeG enthaltenen Maßnahmen – wirksame Firmenbuchstrafen, amtswegige Einleitung des ordentlichen Strafverfahrens und strengere Regeln für milliardenschwere Holding-GmbHs im UGB – sicherzustellen. Und sollten Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dem nicht zustimmen können, weil Sie keinem Zadić-Gesetz zustimmen wollen …

ÖVP Zarits (Zwischenruf)

Es ist ein Tomaselli-Gesetz!

GRÜNE Alma Zadić

… dann gebe ich Ihnen die Möglichkeit, auch einem Entschließungsantrag zuzustimmen, es ist der Entschließer der Abgeordneten Zadić und Tomaselli. RN/49.2 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alma Zadić , LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, im Nationalrat gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung vorzulegen. Dazu gehören insbesondere die Schaffung wirksamer Strafen für das Nicht-Einreichen von Abschlüssen, die Möglichkeit der amtswegigen Einleitung des ordentlichen Verfahrens bei fortgesetzter Nicht-Einreichung der Abschlüsse, und die Schließung der Transparenz-Schlupflöcher für größere Holding-GmbHs (Schwellenwerte auf konsolidierter oder aggregierter Basis) im UGB.“ Vielen Dank. (👏) 12.29 Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar: RN/49.3 Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG (AA-50) RN/49.4 Gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen (163/UEA) Präsident Peter Haubner : Der Abänderungsantrag wurde in seinen Eckpunkten erläutert, steht somit in Verhandlung. Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht ebenfalls mit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger . – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Christian Ragger

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Eigentlich wäre den Worten des Kollegen Fürlinger nichts mehr hinzuzufügen, aber wir haben heute so ein breites Auditorium und so viele Zuseher und möchten auch ein bisschen herunterbrechen, was diese Regierung da eigentlich anstellt – man kann es nicht mit einem anderen Wort bezeichnen. Wir haben eine Vorgabe der Europäischen Union bekommen, und jede Regierung und jeder Regierungsvertreter beruft sich immer darauf: Wir müssen alles, was von Brüssel kommt, umsetzen, wir müssen es in Gesetze kleiden, und wir müssen, und wir müssen, und wir müssen.

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Müssen wir auch!

FPÖ Christian Ragger

… Was wir müssen, ist gar nichts. Wir sind eine autonome und eine unabhängige Republik, und wir können eigentlich durch dieses Haus und durch diese Gesetzgebung hier entscheiden. Wenn wir davon ausgehen, dass wir heute ein Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – schon der Name ist ja sehr komisch gewählt – beschließen wollen, dann müssen wir auch herunterbrechen, woher das kommt. Irgendwann ist man in der EU auf die Idee gekommen und hat gesagt: Wir werden jetzt alles besser machen, wir machen alles schlanker, wir machen viel bessere, einfachere Gesetzgebung, wir machen einen Bürokratieabbau – was man seit 50 Jahren oder sogar schon noch längere Zeit hört –, und wir machen eine sogenannte Omnibusverordnung. Das hat jetzt nichts mit einem Omnibus à la Bus zu tun, sondern omnibus kommt aus dem Lateinischen und heißt für alle. Das heißt, man hat versucht, über eine Verordnung eine Vereinfachung der Gesetzgebung für die europäischen Bürger – also für Sie, für mich und alle anderen europäischen Bürger dieser 27 Staaten – zu finden. Was daraus hervorgegangen ist, möchte ich einfach ein bisschen darstellen. Es gibt vier große Schwerpunkte: In der EU-Taxonomieverordnung wird festgelegt, dass man in Kapitel eingeteilt wird und welches Unternehmen welche Chance hat, geratet zu werden, wenn es Kriterien in gewissen Bereichen – Nachhaltigkeitskriterien oder sonstiges – erfüllt; EU-Taxonomieverordnung. Das Zweite ist ein Grenzausgleich betreffend CO 2 , der für kleinere und mittlere Betriebe eingeführt worden ist, wobei es eine Erleichterung geben sollte, also wie sie befreit werden. Das Dritte ist eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen, wann eine Prüfung zu absolvieren ist. Das ist nämlich genau das, was Kollege Fürlinger zuvor gesagt hat: damit Unternehmen Luft zum Investieren und zum Überlegen, wie sie wirtschaften können, haben und nicht ständig mit bürokratischen Berichten überfordert werden – also eine Sorgfaltspflicht. Das hat die EU festgelegt und hat gesagt: Alle fünf Jahre überprüfen wir das. Und dann gibt es halt diese Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die sollte alle zwei Jahre erfolgen, und 80 Prozent der Firmen in der Europäischen Union, also Hunderttausende Firmen, sollten davon befreit werden. Das war eine Richtlinie, und diese Richtlinie muss man umsetzen, sagt jetzt die Ministerin, sagt jetzt die Regierung; oder man tut es nicht, dann kriegt man ein Verfahren. Jetzt weiß jeder, der ein bisschen Europarecht gelernt hat: Man kann eine Richtlinie auch einfach direkt anwendbar werden lassen. Dann hätten wir jetzt in diesem Moment mit dem Gesetz heute sogar einen Vorteil, denn ich sage Ihnen jetzt, wie es die österreichische Regierung umgesetzt hat. Jetzt gehe ich auf das Plätzchen des Bundeskanzlers – des Bundeskanzleramtes –, der nämlich der Ministerin ausgerichtet hat: Das Gesetz, das du gemacht hast, ist verfassungswidrig! In der eigenen Regierung richtet der Bundeskanzler der Ministerin aus: Pass auf, ich sage dir jetzt die Gründe meiner Ablehnung als Bundeskanzler: weil es unvereinbar ist, denn es gibt gewisse Grundbedingungen in der Verfassung, und das setzt auch voraus, dass nach Art. 18 B-VG und nach Art. 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Bestimmtheitsgebot drinnen sein muss! Es darf keine Rückwirkung eines Gesetzes geben, weil damit nicht klar erfassbar ist, wer davon betroffen ist! Das alles ist der Ministerin in einer Stellungnahme des Bundeskanzlers ausgerichtet geworden, und man hat ihr das auch so mitgeteilt. Die Ministerin ist darüber hinweggegangen. Wir riskieren einfach das verfassungswidrige Gesetz, denn für uns ist es wichtig, in das Horn der Grünen zu blasen: noch mehr Bürokratie! Wir schauen, dass wir die österreichische Wirtschaft noch nachhaltiger schädigen! Wenn sie mir schon nicht glauben – ich komme aus einer Mitte-rechts-Fraktion –, dann nehmen wir doch die Stellungnahme der Wirtschaftskammer her. Die Wirtschaftskammer – es werden dann ja auch noch genügend Leute von der Wirtschaftskammer dazu reden – hat das Gleiche gesagt, nur noch viel schlimmer. Wenn ich heute eine Bilanz mache – jeder der Wirtschaftler ist, weiß, dass er einen Finanzbericht zu erstellen hat –, werde ich diesen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Also ich bin Rechtsanwalt und vertrete in meiner Kanzlei einige Hundert Firmen, und jede hat mir gesagt, dass sie zusätzliches Personal dafür braucht, diese Verwaltungshürde zu überwinden, weil ja irgendwer den Bericht wird schreiben müssen. Da ist es noch nicht zu Ende, sondern man geht ja dann eins weiter: Man hat auch die Steuerberater dazu vergattert, dass sie jetzt sechs Monate lang eine abstruse Ausbildung machen, um die Bewertung der Nachhaltigkeit festzustellen. Wie ist denn das? Erklären Sie mir, wo jetzt die Bürokratievereinfachung ist! – Nirgends, sondern: Wir blasen es auf, nur weil wir der EU gefallen wollen. (👏 FPÖ) Gestern hat man am Ende des Tages im Ausschuss argumentiert und gesagt: Ja, die kleinen Betriebe trifft es nicht! – Die Frau Ministerin hat noch nie in ihrem Leben in einem Konzern gearbeitet und noch nie in der Privatwirtschaft gearbeitet. Wissen Sie, was nämlich in der Privatwirtschaft passiert? – Der Kleine wird vom Größeren gezwungen, das zu machen, und da hilft auch dieser Value-Chain-Cap nichts oder welche englischen Wörter Sie gerne dafür verwenden würden, dass wir Schutzmechanismen einziehen. Nein, das passiert nicht, sondern es wird dann einfach über die Lieferketten festgelegt, und dann wird man sagen: Du, Klein-, Mittelbetrieb, wirst mir berichten, denn ich werde den Bericht nicht schreiben! Das wollen wir da machen, das ist leider Gottes das, was die EU und die Brüsseler Bürokraten in ihrem Elfenbeinturm vorgeben, und das ist auch dort, wo wir in Europa stehen: Österreich steht jetzt am Ende dieser Kette – mit der höchsten Inflation, dem niedrigsten Wirtschaftswachstum und den meisten Steuern. Bitte wachen Sie auf und beginnen Sie, für die Österreicher zu arbeiten! – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard . – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten, Herr Abgeordneter.

NEOS Michael Bernhard

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zu den Vorrednerinnen und Vorrednern: Ich möchte wieder ein Stück weit zur Sachlichkeit zurückkommen (👏 SPÖ), nachdem wir jetzt von der grünen Seite, von Kollegin Zadić, gehört haben, dass alles viel zu wenig ist, und von der freiheitlichen Seite gehört haben, dass alles viel zu viel ist. Ich werde auch gerne darauf antworten, werde das aber in der Form machen, dass ich Ihnen dieses Nachhaltigkeitsberichtsgesetz ein Stück weit vorstelle. Worum ging es in diesem konkreten Gesetz? – Es gibt auf europäischer Ebene bereits die Vorgabe, ein solches in allen Nationalstaaten zu etablieren. Wir hatten bereits ein Vertragsverletzungsverfahren, weil wir säumig waren. Säumig waren wir unter anderem, weil die zuständige Ministerin der letzten Bundesregierung, Alma Zadić , einen Gesetzentwurf nicht mit ihrem Regierungspartner akkordiert hat und deswegen auch keine Umsetzung zuwege gebracht hat. Wir haben gesagt, aus unserer Sicht ist das zentrale Element einerseits – und das ist, glaube ich, auch der Wesenskern dieser Nachhaltigkeitsberichtserstattung –, dass wir neben der Finanzgebarung auch das Nachhaltigkeitsberichtswesen auf den gleichen Rang heben. Das heißt, in der Bedeutung werden sozusagen finanzielle Ressourcen und ökologisches Verhalten auch firmenbuchrelevant. Es ist auch sanktionierbar, wenn man bestimmte Dinge nicht berichtet. Wir haben – und das ist, glaube ich, ganz wesentlich, wenn man sagt, man will Umwelt und Wirtschaft verbinden – das mit Augenmaß gemacht und nicht überschießend. Da bin ich jetzt auch schon bei den konkreten Punkten: Wir haben gesagt, das war ein Bekenntnis der Bundesregierung im Regierungsprogramm, wir wollen ein verlässlicher Partner in der Europäischen Union sein. Das bedeutet, wir lösen Vertragsverletzungsverfahren auf, liefern, und liefern auch genau das, was Vorgabe ist. Das ist zuletzt nicht nur in einer sehr volatilen Welt, in der wir heute leben, wichtig, sondern es ist auch für die Planbarkeit bei Unternehmen, für Unternehmerinnen und Unternehmer wichtig, damit sie die richtigen Entscheidungen treffen können. Planbarkeit ist wesentlich, damit die Wirtschaft in unserem Land eine Zukunft hat. (👏 NEOS) Ein Versprechen – das ist auch eine Antwort an Kollegen Ragger –, das wir abgegeben haben, ist: Wir wollen kein Gold-Plating machen. Das heißt, wir wollen europäische Vorgaben erfüllen, wir wollen sie aber nicht übererfüllen. Wir wollen keine zusätzlichen nationalstaatlichen Barrieren aufbauen, und das haben wir in diesem konkreten Gesetzesvorhaben exakt gemacht : Wir haben eine bürokratiearme Umsetzung mit einem roten Faden ausgearbeitet, bei der klar war, dass die Betriebe das Mindestmaß, was auf europäischer Ebene vorgeschrieben ist, auch tatsächlich umsetzen müssen und dass da von österreichischer Seite nichts dazukommt. Wir haben auch einen klaren Fokus auf große Unternehmen gelegt. Was Alma Zadić als Vorwurf formuliert hat, nehmen wir in Wirklichkeit als Kompliment. Es war tatsächlich so, dass gemäß früheren Entwürfen, früherer Diskussion die Gefahr bestanden hat, dass österreichische mittelständische Betriebe von der Berichterstattungspflicht umfasst werden. Das ist dieses Feindbild, das ich ehrlicherweise nicht teile. Es ist nicht jedes Unternehmen, das produziert, böse.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Nein!

NEOS Michael Bernhard

… Es ist auch nicht jedes Unternehmen, das produziert, in Kinderarbeit verstrickt. Dieser Generalverdacht, der von grüner Seite gegenüber der Wirtschaft und den Betrieben immer kommt, ist ehrlicherweise erbärmlich.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Das stimmt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.

NEOS Michael Bernhard

… Sie greifen österreichische mittelständische Familienbetriebe an , Sie machen ihnen Vorwürfe, die Sie vielleicht auf irgendwelchen Youtube-Kanälen gesehen haben, die mit der Realität aber nicht zusammenhängen. ( Widerspruch bei den Grünen. ) Ich möchte gerne damit fortfahren, was wir ganz explizit gemacht haben: Wir haben gesagt, diese Berichtspflicht gilt für Betriebe, die mehr als 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und mehr als 450 Millionen Euro an Jahresumsatz erwirtschaften und damit tatsächlich große Betriebe sind. Ganz wesentlich – das ist auch ein Learning, das wir aus der Debatte über das Lieferkettengesetz hatten –: Es gibt ein sogenanntes Trickle-down-Verbot, das heißt, die großen Betriebe können die KMUs nicht verpflichten. Es gibt Standardvorlagen, die hinsichtlich Berichtspflicht dann für diese großen Betriebe vorgesehen sind, und diese Last der Berichtspflicht kann nicht von dem Konzern auf den Mittelstand übertragen werden. Dieser Schutz der klein- und mittelständischen Betriebe war uns als Bundesregierung und uns als NEOS besonders wichtig. (👏 NEOS) In diesem Sinne darf ich zusammenfassen: Wir haben damit tatsächlich eine Vorlage geliefert, die die großen Unternehmen in die Pflicht nimmt, den Mittelstand nicht zusätzlich belastet, und mit welcher wir Wirtschaft und Umwelt sinnvoll verbinden, ohne in irgendeine moralisierende Debatte einzusteigen. – Vielen Dank.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesministerin.

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was ich jetzt ein bisschen vermisst habe, sehr geehrte Vertreter der Regierung, ist eine Rückmeldung zum Antrag, den Kollegin Zadić für uns gemeinsam eingebracht hat. Nur damit es nicht untergeht – ich möchte Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, Sie werden nachher auch darüber abstimmen müssen –: Wir haben einen Antrag eingebracht, mit dem schändliche Bilanztricks, wie Benko sie angewendet hat, in Zukunft verhindert werden sollen. Sie werden sich heute entscheiden müssen, auf welche Seite Sie sich stellen. (👏) Und ich sage Ihnen, ich bin die Ausreden langsam auch leid, Sie werden sich bei diesem Thema nicht ewig lang wegducken können. Nur noch einmal zur Erinnerung: Benko hat, anstatt Bilanzen zu legen, die auch ein Sicherheitsnetz für die Stakeholder im Unternehmensbereich sind, lieber die Strafen gezahlt. Wir haben Mails überliefert bekommen, in denen die Mitarbeitenden sich quasi darüber unterhalten, wo man da einen Zehnerblock lösen könne, weil die Strafen eh so niedrig seien. Wozu diente das Ganze? – Auch das wissen wir aus der strafrechtlichen Perspektive: um das Geld im Kreis herumzuschicken. Und dieses System, genau dieses System wollen Sie weiterhin beschützen und wollen nicht sicherstellen, dass sich das nicht wiederholt?! – Das ist doch ein Wahnsinn, meine sehr geehrten Damen und Herren! (👏) Wir haben die Ausreden alle schon in der Vergangenheit gehört. Ich sage Ihnen, sehr geehrte ÖVP – wir wissen eh, dass Sie da gemeinsam mit den NEOS die Hauptverhinderer sind –: Ich würde mir einmal wünschen, dass Sie nur halb so viel Empathie für Armutsbetroffene haben wie für einen Benko, der den Staat, seine Investoren und die Gläubiger hintergangen hat. Das sage ich Ihnen. (👏) Das muss ja wohl klar sein: Wenn es Unternehmer gibt, die lieber Strafe zahlen, als eine Bilanz zu legen, dann müssen wir beim Strafrahmen etwas tun – und da verweigern Sie sich. Da sage ich Ihnen noch etwas, Herr Kollege Bernhard, weil Sie hier Kollegin Zadić etwas vorgeworfen haben: Na was ist das? Meinen Sie tatsächlich, dass alle Unternehmen angegriffen werden, die eine Bilanz legen müssen? Wen beschützen Sie eigentlich? – Ich kenne keinen rechtschaffenen Unternehmer oder keine rechtschaffene Unternehmerin, der oder die irgendein Problem damit hat, pünktlich eine Bilanz vorzulegen. (👏) Diese rechtschaffenen Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dann mit Jongleuren wie einem René Benko in den Wettbewerb treten. Ist das fair? – Nein, das ist es nicht. Wen schützen Sie? Sie können heute bei der Abstimmung zeigen ( einen Antrag in die Höhe haltend ), auf welche Seite Sie sich stellen: auf die Seite der ehrlichen, fleißigen Unternehmerinnen und Unternehmer oder auf die Seite der wenigen schwarzen Schafe. Das wird die Abstimmung heute zeigen. Sie können sich nicht mehr wegducken. (👏)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams . Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein.

SPÖ Manfred Sams

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz setzen wir eine europäische Verpflichtung in nationales Recht um und legen fest, wie Verantwortung in unserer Wirtschaft künftig gemessen, überprüft und sichtbar gemacht wird. Die Ausgangslage ist klar: Die EU hat mit der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen einen neuen Rahmen geschaffen – Österreich ist bei der Umsetzung zu spät dran, das Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits. Das Thema auf die lange Bank zu schieben, ist also keine Option, jede weitere Verzögerung würde nur Rechtsunsicherheit schaffen und am Ende auch erhebliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Angesichts der aktuellen budgetären Lage ist das natürlich keine Option. Diese Novelle war legistisch sehr anspruchsvoll, drei Ministerien waren eingebunden: Justiz, Finanzen und Wirtschaft, und der Entwurf wurde auch mit allen Stakeholdern breit erarbeitet. Was regeln wir heute? – Erstens: Wir stellen die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Finanzberichterstattung gleich. Klima, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte werden Teil geprüfter Unternehmensinformationen, das stärkt transparenten und fairen Wettbewerb. Zweitens: Wir sorgen für Fairness im Wettbewerb. Auch große Drittlandkonzerne mit Aktivitäten in Österreich unterliegen den gleichen Regeln, wenn sie in der EU mehr als 150 Millionen Euro Umsatz erzielen. Drittens: Wir setzen die EU-Vorgaben maßvoll um, ohne Gold-Plating. Insgesamt betroffen sind maximal 120 große Unternehmen in ganz Österreich; Klein- und Mittelbetriebe ausgenommen. Viertens: Wir modernisieren die Verfahren: digitale Einreichung statt Papier, technologieneutrale Verfahren statt klassischer Unterschriften. Das ist praktikabel und natürlich auch zeitgemäß. (👏 SPÖ) Und ja, es stimmt, mit den Omnibusrichtlinien hat die EU Ende 2025 Erleichterungen beschlossen. Diese sind in der vorliegenden Novelle noch nicht enthalten, daher wird es eine weitere Novelle geben müssen. Das ist aber kein Mangel dieses Gesetzes, sondern einfach Ausdruck eines dynamischen europäischen Rechtsrahmens, den wir verantwortungsvoll mitgestalten. Gerade deshalb ist es richtig, jetzt diese Regierungsvorlage zu beschließen. Wir schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten und senden ein klares Signal: Wir stehen für Transparenz, Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb. Abschließend an Kollegin Tomaselli gerichtet: Den Anträgen der Grünen können wir leider nicht nähertreten, weil diese Thematik gerade Teil eines Prozesses, von regierungsinternen Verhandlungen ist. Deshalb müssen wir diese Anträge leider ablehnen. Ich ersuche um breite Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jakob Grüner . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Jakob Grüner

Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Sie werden sich nicht wundern, dass auch ich als jemand, der aus der Wirtschaft kommt, meine Themen mit diesem Gesetzespaket habe. Ich erlaube mir allerdings den Versuch, ein bisschen ein differenziertes Bild noch in die Diskussion hineinzubringen. An einige meiner Vorredner – und das möchte ich zu Beginn deutlich festhalten –: Nachhaltigkeit kann man sich nicht herbeiberichten und herbeischreiben. Ich vertrete auch die Meinung, dass wir in Europa Bürokratieweltmeister sind, und man hat manchmal den Eindruck, je dicker der Bericht, umso sauberer das eigene schlechte Gewissen. Insbesondere nachhaltiges Wirtschaften braucht Freiräume und nicht weitere Bürokratiemonster. – Das vorab gesagt. Dennoch, wir können gewisse Dinge auch ohne Regeln umsetzen, und gewisse Regelungen sollen wir und müssen wir umsetzen. Da geht es auch um Verantwortung. An die Unternehmerinnen und Unternehmer draußen: Nachhaltigkeit entsteht bei euch in den Betrieben, und bei Ihnen, Unternehmerinnen und Unternehmer, die Sie das tagtäglich auch leben. Aber was tun wir hier heute? Ich gebe auch einigen meiner Vorredner von der Opposition recht. Mir ist auch nicht alles recht, was wir heute hier beschließen, aber wir machen das mit ganz viel Vernunft. ( Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz. ) Was machen wir? – Wir setzen heute eine EU-Richtlinie aus 2022 um.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Die ihr selbst beschlossen habt in der EU!

ÖVP Jakob Grüner

… Diese EU-Richtlinie diskutieren wir jetzt seit vier Jahren, und die Diskussion, die wir hier herinnen führen – ich gebe Ihnen ( in Richtung FPÖ ) recht –, die müssen wir in Brüssel führen, die müssen wir in Straßburg führen.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Da habt ihr schon zugestimmt! In Brüssel habt ihr es ja schon beschlossen!

ÖVP Jakob Grüner

… Vielleicht sind wir mit manchen Themen zu spät dran – das sage ich auch, und zwar ganz deutlich –, aber man sieht an dieser Novelle beziehungsweise an dieser Richtlinie sehr deutlich, dass in diesem Bereich, was die EU-Vorgaben im Umweltbereich betrifft, was die Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft, sehr wohl ein Umdenken stattfindet – zu spät, ja, und wahrscheinlich zu wenig, aber die Diskussion, die wir hier führen, müssen wir dort führen und vielleicht weniger hier. Wir setzen heute schlicht und einfach eine EU-Richtlinie um …

FPÖ Petschnig (Zwischenruf)

Die ihr selbst beschlossen habt! Also wir haben nicht zugestimmt!

ÖVP Jakob Grüner

… die wir 2024 hätten umsetzen müssen. Was wir heute nicht tun, ist Gold-Plating betreiben. Für die Wirtschaft bedeutet das zumindest Rechtssicherheit, was die Unsicherheiten betrifft. Es bedeutet, dass die große Berichtspflicht Unternehmen mit über 1 000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz betrifft. Überschießende Bestimmungen haben wir erfreulicherweise wieder herausverhandeln können: Im Ursprungsentwurf waren Doppelbestrafungen vorgesehen; da waren problematische Minderheitsrechte, was Gesellschafterstellung, Antragstellungen betrifft; und die rückwirkende Berichtspflicht – etwa für das Jahr 2025 – ist draußen. Die Wirtschaft verträgt keine weitere Regulierungswut, da gebe ich Ihnen recht. Das Klima retten wir nicht am Papier. Wohlstand sichern wir nicht mit weiterer Bürokratie. Am Ende entscheidet nicht der dickste Bericht, sondern ein starker Standort.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Und trotzdem beschließt ihr so was! – Ruf bei der FPÖ: Und wieso beschließt ihr es dann?

ÖVP Jakob Grüner

… Was wir allerdings machen: Wir setzen eine Richtlinie um …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Die ihr selbst beschlossen habt!

ÖVP Jakob Grüner

… ein Mindestmaß an Notwendigkeiten, die sich aus der Richtlinie ergeben – nicht mehr, nicht weniger, nicht überschießend. Abschließend bedanke ich mich bei den Steuerberaterinnen und Steuerberatern und insbesondere den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern von der Wirtschaftstreuhänderkammer, die sich in den letzten Tagen, Wochen und Monaten – auch die Wirtschaft vertretend – hier sehr stark eingebracht haben. Ohne diese Unterstützung wäre zumindest dieses Paket in dieser Form, auch in dieser abgeschwächten Form, nicht möglich gewesen. – Vielen Dank. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner .

SPÖ Petra Oberrauner

Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Dieses Gesetz steht für Klarheit, Fairness und Verantwortung für unsere Wirtschaft und für unsere Zukunft. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Kompromiss, ein Ausgleich zwischen zwei wichtigen Zielen: mehr Transparenz auf der einen Seite und weniger Bürokratie auf der anderen Seite. Transparenz bedeutet, Nachhaltigkeit sichtbar zu machen, Verantwortung ernst zu nehmen, Unternehmen können zeigen, wie sie mit Menschen und Umwelt umgehen. Das schafft Vertrauen bei den Kundinnen und Kunden, bei den Investoren und in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig braucht unsere Wirtschaft Entlastung, weniger Bürokratie, mehr Raum für Innovation und Wachstum. In diesem Zusammenhang hat die EU viele Vorgaben der ursprünglichen Richtlinie angepasst und arbeitet an weiteren Vereinfachungen. Der Anwenderkreis wurde bereits um 80 Prozent bis 85 Prozent reduziert. In Österreich betrifft die Berichtspflicht jetzt nicht mehr 2 000 Unternehmen, sondern 120 von über 500 000 Unternehmen, die es in Österreich gibt, und es wird dafür gesorgt, dass Berichtspflichten grundsätzlich auf Klein- und Mittelbetriebe nicht durchschlagen. Das ist wichtig und richtig für die Wirtschaft. Das vorliegende Gesetz setzt Teile dieser Entlastung bereits um. Weitere Schritte sind in Arbeit und werden mit der künftigen Novelle berücksichtigt. Zusätzlich werden wir mit diesem Gesetz ein teures Vertragsverletzungsverfahren abwenden. Dieses wurde uns von der Vorgängerregierung überlassen, weil diese Richtlinie eben nicht rechtzeitig umgesetzt wurde. Nachhaltigkeitsberichte gewinnen zunehmend an Bedeutung, denn ein Finanzbericht allein zeigt nicht das ganze Bild. Gerade für Investoren sind diese zusätzlichen Informationen entscheidend. Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte gemeinsam zeigen, wie stabil, wie zukunftsfähig oder wie risikoreich Unternehmen sind. Dieses Gesetz ist ein starkes Signal für mehr Transparenz, für mehr Nachhaltigkeit und für eine widerstandsfähige und zukunftswirkende Wirtschaft. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Damit kommen wir zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/58.1 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Nachhaltigkeitsberichtsgesetz in 386 der Beilagen. Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen und ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Grüner, Yildirim, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Die Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht. Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 8a, 58b und 58c sowie Änderung der Ziffer 59 in Artikel 2 eingebracht. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten Grüner, Yildirim, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 61 § 908 Abs. 2b eingebracht. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 61 § 908 Abs. 8 sowie Abs. 13 eingebracht. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer dafür ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten Grüner, Yildirim, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Artikel 9 und 10 eingebracht. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 11 eingebracht. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten Grüner, Yildirim, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 14 eingebracht. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. Das ist mit Mehrheit angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. Wer in der dritten Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. RN/58.2 Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen“. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt. RN/58.3 Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 387 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Wer für die Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG

387 d.B. · Antrag vonGRÜNE · Initiativantrag 190/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN
GRÜNE
FPÖÖVPSPÖNEOS

Gemeinsam debattiert mit TOP 3

Zusammenfassung

Der Nationalrat hat den Antrag auf das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) abgelehnt. Inhaltlich wäre damit eine umfassende Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihrer Prüfung sowie ein eigenes Berichtspflichten-Regime für große EU-Töchter und Zweigniederlassungen von Drittland-Konzernen samt Anpassungen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht verbunden gewesen.

Betroffen wären vor allem große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU in Österreich sowie EU-Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Drittlandunternehmen mit hohen EU-Umsätzen, außerdem Abschlussprüfer und Firmenbuch-/Offenlegungspflichten.

Ziel war die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) inklusive digitaler Offenlegung, Prüfung und Sanktionen sowie mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsinformationen auch bei großen Drittlandkonzernen mit Geschäft in der EU.

Dokumente

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG

Neues Drittlandunternehmen‑Berichterstattungsgesetz (DriBeG): Zweck und Grundkonzept

  • Eigenes Bundesgesetz für die Nachhaltigkeits‑Berichtspflichten von Drittlandunternehmen, weil sich diese Pflichten strukturell von der UGB‑Berichterstattung unterscheiden (u.a. Einbeziehung von Zweigniederlassungen ohne Rechtspersönlichkeit; Einreichung eines Berichts des Drittland‑Mutterunternehmens durch EU‑Tochter/Zweigniederlassung).
  • Systematik und Begriffe orientieren sich am Country‑by‑Country‑Reporting‑Veröffentlichungsgesetz (CBCR‑VG).

DriBeG: Wer ist berichtspflichtig (Schwellenwerte und Adressaten)

  • Berichtspflicht trifft EU/EWR‑Tochtergesellschaften und EU‑Zweigniederlassungen von Drittlandunternehmen, wenn das Drittlandunternehmen auf konsolidierter Ebene in der Union mehr als 150 Mio. EUR Umsatzerlöse erzielt hat.
  • Tochtergesellschaften sind berichtspflichtig, wenn sie entweder (a) „groß“ sind (Sonderregel: die übliche Gleichstellung von Unternehmen von öffentlichem Interesse mit „groß“ soll hier nicht automatisch gelten, weil „groß“ und „öffentlichen Interesses“ getrennt relevant sind) oder (b) kapitalmarktorientiert sind; bei (b) gibt es eine Gegenausnahme für Kleinstkapitalgesellschaften.
  • Für kapitalistische Personengesellschaften als Tochtergesellschaften sind die Kennzahlen der Personengesellschaft maßgeblich.
  • Zweigniederlassungen sind berichtspflichtig, wenn sie im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 40 Mio. EUR Umsatzerlöse erzielen.
  • Zusatzvoraussetzungen für Zweigniederlassungs‑Pflicht: Der gründende Rechtsträger ist entweder ein unverbundenes Unternehmen oder – falls Teil einer Gruppe – das oberste Mutterunternehmen unterliegt Drittlandsrecht (wenn EU/EWR‑Recht: es existiert ohnehin ein Konzernlagebericht mit konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung).
  • Weitere Voraussetzung: Der gründende Rechtsträger darf keine berichtspflichtige Tochtergesellschaft (groß bzw. kapitalmarktorientiert) in EU/EWR haben; existiert eine solche Tochter, trifft diese die Pflicht statt der Zweigniederlassung.
  • Konsequenz der Systematik: Gibt es nur eine kleine, nicht kapitalmarktorientierte Tochter in der Union, kann dennoch die Berichtspflicht der Zweigniederlassung (bei >40 Mio. EUR Umsatz) ausgelöst werden.
  • Umsatzerlöse‑Begriff und Umrechnungsfragen: Umsetzung der unionsrechtlichen Umsatzerlös‑Definition; mangels unmittelbar anwendbarer Umrechnungsregel ist bei Fremdwährungen eine analoge Anwendung einer Umrechnungslogik geboten.

DriBeG: Begriffe und Konzernbezug

  • Begriffsbestimmungen folgen dem CBCR‑VG.
  • „Oberstes Mutterunternehmen“ ist nicht davon abhängig, dass tatsächlich ein Konzernabschluss für den größten Kreis aufgestellt wird; entscheidend ist die unmittelbare oder mittelbare Beherrschung der inländischen Tochter durch dieses Mutterunternehmen.

DriBeG: Inhalt, Standards und Einreichung des Nachhaltigkeitsberichts des Drittland‑Mutterunternehmens

  • Grundmodell: Das Drittland‑Mutterunternehmen erstellt den Bericht; die EU‑Tochter bzw. EU‑Zweigniederlassung legt ihn offen und macht ihn zugänglich, typischerweise durch Einreichung beim Firmenbuchgericht.
  • Wenn das Drittland‑Mutterunternehmen die erforderlichen Informationen nicht übermittelt, muss die EU‑Tochter einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht erstellen (Auffangbericht).
  • Der Drittlands‑Nachhaltigkeitsbericht enthält gegenüber einem voll befreienden Konzern‑Nachhaltigkeitsbericht eingeschränkte Angaben (unionsrechtlich vorgegeben).
  • Zulässige Berichtserstellung auf drei Wegen: (1) nach den für Drittlandsberichte vorgesehenen Standards (eingeschränkte ESRS), oder (2) nach „full ESRS“, oder (3) nach als gleichwertig anerkannten Drittlands‑Standards.
  • Wenn nach „full ESRS“ berichtet wird, kann dieser Bericht zugleich als befreiender Konzern‑Nachhaltigkeitsbericht in der UGB‑Systematik wirken.
  • Prüfung: Beizulegen ist ein „assurance opinion“, als „Prüfungsurteil“ bezeichnet; unionsrechtlich ist eine Prüfung durch nach Drittlandsrecht zertifizierte Prüfer vorgesehen.

DriBeG: Regelungen speziell für Zweigniederlassungen

  • Zweigniederlassungen erfüllen die Offenlegungs‑/Einreichpflicht in entsprechender Anwendung der Regeln für Tochtergesellschaften (inkl. Anforderungen an Bericht, Standards und Prüfungsurteil).

DriBeG: Firmenbuch‑Meldepflichten zur Prüfbarkeit der Einhaltung

  • Meldepflichten an das Firmenbuchgericht werden auf alle großen Gesellschaften und Gesellschaften von öffentlichem Interesse ausgedehnt, damit das Gericht beurteilen kann, ob DriBeG‑Pflichten ausgelöst werden.
  • Große Gesellschaften und Gesellschaften von öffentlichem Interesse müssen bekannt geben: (a) ob ein oberstes Mutterunternehmen in einem Drittland existiert und (b) falls ja, ob dieses in der Union konsolidiert >150 Mio. EUR Umsatzerlöse erzielt.
  • Von einem Drittlandunternehmen gegründete Zweigniederlassungen müssen bekannt geben: (a) ob das Drittlandunternehmen eine große Tochtergesellschaft in der Union hat; falls nein, (b) ob das Drittlandunternehmen konsolidiert in der Union >150 Mio. EUR Umsatzerlöse erzielt; falls ja, (c) ob die Zweigniederlassung selbst >40 Mio. EUR Umsatzerlöse erzielt.
  • Falschangaben werden sanktioniert (siehe Sanktionsregime).

DriBeG: Veröffentlichung/Offenlegung und Zugang

  • Regeln zur Offenlegung und Zugänglichmachung setzen unionsrechtliche Vorgaben um; Ziel ist die öffentliche Verfügbarkeit des Drittlands‑Nachhaltigkeitsberichts samt Prüfungsurteil.

DriBeG: Sanktionen (Zwangsstrafen‑Regime)

  • Sanktionen orientieren sich am Zwangsstraf‑Modell der Unternehmensberichterstattung: primär Beugewirkung zur Erzwingung der Pflichtenerfüllung.
  • Ablauf: Bei Nichterfüllung einer Verhaltenspflicht zunächst Aufforderung zur Erfüllung, verbunden mit Zwangsstrafe für den Fall der Nichtbefolgung.
  • Strafbarkeit wird – abweichend von sonstigen Zwangsstrafbestimmungen – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Erhöhter Strafrahmen wegen Anwendbarkeit nur auf große Akteure: bis 20.000 EUR bei Zweigniederlassungen und bis 50.000 EUR bei großen Kapitalgesellschaften.

UGB: Umbenennung und inhaltliche Neuausrichtung des Dritten Buches

  • Bezeichnung des Dritten Buches wird von „Rechnungslegung“ auf „Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung“ erweitert, um den erweiterten Zweck (über Gesellschafter/Gläubiger hinaus; starke Rolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Zivilgesellschaft als Nutzer) abzubilden.

UGB: Begriffliche Anpassungen und Definitionen (u.a. Umsatzerlöse, Prüfung, Wertschöpfungskette)

  • Verweiskorrekturen auf aktuelle Richtlinienfassung.
  • Umsatzerlöse‑Definition wird erweitert, damit sie auch für Banken und Versicherungen in Kapitalgesellschaftsform passt; für Drittlandunternehmen gelten DriBeG‑Spezifika.
  • Neue/angepasste Begriffe für Nachhaltigkeitsprüfung: „assurance“ wird als „Prüfung“ verstanden; das Ergebnis wird als „Prüfungsurteil“/„Zusicherungsvermerk“ differenziert.
  • „Angaben zur Wertschöpfungskette“ werden präzisiert: umfasst Produkte und Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen und Lieferkette.

UGB: Digitale Aufstellung ohne Unterschriften – Dokumentationspflichten statt Signaturzwang

  • Bei digitaler Unternehmensberichterstattung wird die Pflicht zur Unterschrift sämtlicher Vertreter auf den Unterlagen als praktisch schwierig und unionsrechtlich nicht erforderlich bewertet.
  • Neue Grundregel: Unternehmen müssen das Datum der Aufstellung/Beschlussfassung und die konkret aufgestellte/beschlossene Endfassung dokumentieren; die Endfassung ist gegen nachträgliche Änderungen zu sichern.
  • Zulässig bleibt Unterschrift auf Ausdruck; alternativ sind elektronische Sicherungen möglich (z.B. Hashwert/Code‑Verfahren), um Integrität und Nachvollziehbarkeit der Endfassung zu gewährleisten.
  • Mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter müssen weiterhin gemeinsam eine Fassung festlegen und den Zeitpunkt dieser Einigung dokumentieren.
  • Klarstellung des Kongruenzgrundsatzes: veröffentlichte Unterlagen müssen der aufgestellten Fassung entsprechen; redaktionelle Tippfehler‑Korrekturen ohne Inhaltsänderung bleiben möglich.
  • Pflicht, bei Aufstellung die gesetzlichen Anforderungen zu beachten, wird systematisch bei den Aufstellungspflichten verankert.

UGB: Finanzierungsaufwendungen/Disagio – neue Bewertungssystematik

  • Bisherige Pflicht zum „Brutto‑Ausweis“ eines Disagios als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wird aufgehoben, um einheitlichere Bewertung (fortgeführte Anschaffungskosten/Effektzinslogik) zu ermöglichen.
  • Neue Klarstellung zur Bewertung von Verbindlichkeiten: wesentliche Aufwendungen im funktionalen Zusammenhang mit der Fremdkapitalaufnahme (insbesondere Differenz zwischen Rückzahlungsbetrag und Ausgabebetrag, Kreditprovisionen, Bereitstellungsprovisionen, Überziehungsprovisionen, Nebenkosten wie Versicherungsprämien, Vermittlungsprovisionen, Verzugszinsen; auch einmalige, funktional zusammenhängende Gebühren) sind systematisch über die erwartete Laufzeit zu verteilen.
  • Unwesentliche derartige Aufwendungen dürfen sofort als Aufwand erfasst werden (Verteilungswahlrecht).
  • Abgrenzung: Entgelte ohne funktionalen Zusammenhang mit Kapitalüberlassung/-aufnahme (z.B. Spesen, Mahnkosten, Kreditbearbeitungs‑/Überwachungs‑/Kontoführungsgebühren) gelten nicht als zinsähnlich im Sinne dieser Verteilungslogik.
  • Verteilung soll prinzipiell mittels Effektivzinsmethode erfolgen, lineare Methode bleibt zulässig, sofern im Einzelfall keine erheblichen Bedenken; Bruttomethode bleibt zulässig, solange die systematische Berücksichtigung wesentlicher Aufwendungen über die Laufzeit gewährleistet ist.
  • Spiegelbildliche Möglichkeit auf Aktivseite: in funktionalem Zusammenhang stehende Erträge/Aufwendungen können über die Laufzeit verteilt werden; unterstützt Realisationsprinzip und Bewertung mit fortgeführten Anschaffungskosten.
  • Ziel: Anschlussfähigkeit an mögliche steuerrechtliche Entwicklungen und Ermöglichung weiterer Rechnungslegungsentwicklung (z.B. durch AFRAC) auch für nachhaltige Finanzierungsformen.

UGB: Größenklassifikation – Unternehmen von öffentlichem Interesse und Holding‑Zusammenrechnung

  • Die gesetzliche Fiktion „Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten stets als groß“ wird eingeschränkt: sie gilt nicht, wenn das Gesetz ausdrücklich zwischen „groß“ und „von öffentlichem Interesse“ unterscheidet oder beide kumulativ verlangt (insbesondere relevant für Nachhaltigkeitsberichterstattung).
  • Zusammenrechnung/aggregierte bzw. konsolidierte Schwellenwertermittlung für Holding‑Strukturen wird von Aktiengesellschaften auf alle Kapitalgesellschaften ausgeweitet, um Transparenz- und Prüfungslücken bei wirtschaftlich bedeutenden Konzernspitzen zu schließen.
  • Ausnahme von der Zusammenrechnung, wenn das Unternehmen ohnehin einen Konzernabschluss offenlegt.

UGB: Bilanzgliederung – Vereinheitlichung für elektronische Einreichung

  • Pflicht zur „Verkürzung“ von Postenbezeichnungen auf den tatsächlich enthaltenen Inhalt wird gestrichen, weil sie kaum Klarheit bringt und einheitliche elektronische Postenbezeichnungen erschwert; Verkürzung bleibt fakultativ, wenn sie Klarheit erhöht.
  • Wahlrechtsbestimmung mit geringer Praxisrelevanz, die einheitliche elektronische Bezeichnungen erschwert, wird nicht weiter umgesetzt/entfällt.

UGB: Erweiterung Lagebericht um immaterielle Ressourcen

  • Lageberichtspflichten werden um Angaben zu immateriellen Ressourcen ergänzt; immaterielle Ressourcen umfassen nicht bilanzierte immaterielle Anlagewerte sowie weitere immaterielle Faktoren (u.a. intern geschaffene Ressourcen).
  • Beispiele mit Nachhaltigkeitsbezug: Fähigkeiten/Kompetenzen/Erfahrung/Loyalität/Motivation der Beschäftigten sowie Qualität der Beziehungen zu Stakeholdern (Kunden, Lieferanten, betroffene Gemeinschaften).
  • Anwendungsbereich wird so abgegrenzt, dass nicht automatisch alle Unternehmen von öffentlichem Interesse erfasst werden, sondern nur jene, die nach den relevanten Größenmerkmalen unter die Pflicht fallen.

UGB: Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Einzelabschlussebene – Anwendungsbereich und Ausnahmen

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung wird als Pflicht im Rahmen der Unternehmensberichterstattung für Kapitalgesellschaften und kapitalistische Personengesellschaften geregelt; sie ersetzt weiterhin bisherige spezielle Angaben, aber diese bleiben für Fälle relevant, in denen Befreiungen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung greifen.
  • Bestimmte Rechtsträger sind nicht betroffen, weil die UGB‑Regeln auf sie nicht unmittelbar anwendbar sind (z.B. Vereine, juristische Personen öffentlichen Rechts wie öffentliche Universitäten).
  • Ausnahmen (Mitgliedstaaten‑Option) für bestimmte Unternehmen: Österreichische Kontrollbank AG, Oesterreichische Entwicklungsbank sowie gemeinnützige Bauvereinigungen nach WGG.
  • Ausnahmen für AIF und OGAWs werden in den jeweiligen Spezialgesetzen (InvFG 2011, AIFMG) umgesetzt.

UGB: Inhaltliche Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Konkretisierung im Einklang mit unionsrechtlicher Systematik; der unionsrechtliche Katalog wird zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten wörtlich übernommen (weil ESRS auf diese Passagen referenzieren).
  • Stakeholder‑Begriff umfasst interne und externe Interessenträger.
  • Darstellung des Nachhaltigkeits‑Fachwissens der Leitungs‑/Aufsichtsorgane kann sowohl über eigene Qualifikation/Weiterbildung als auch über strukturierte Einbindung von geschulten Mitarbeiter:innen oder Expert:innen erfolgen.
  • Bezugnahmen auf künftige unionsrechtliche Due‑Diligence‑Vorgaben (Lieferketten‑Regeln) werden derzeit nicht konkret ausgeführt, weil die entsprechende unionsrechtliche Grundlage erst beschlossen/umgesetzt werden muss; Ergänzung soll mit deren Umsetzung erfolgen.
  • Übergangs-/Erleichterungsmechanismen für Wertschöpfungsketten‑Informationen werden über Übergangsbestimmungen abgebildet (siehe unten).
  • Wahlrecht zur Auslassung bestimmter Informationen unter unionsrechtlichen Voraussetzungen wird beibehalten (entspricht bisheriger Systematik).

UGB: Standards (ESRS), unmittelbare Anwendbarkeit und technische Formatpflichten

  • ESRS werden als unmittelbar anwendbare delegierte EU‑Verordnungen umgesetzt; sobald die Berichtspflicht greift, gelten ESRS unmittelbar.
  • Pflicht zur elektronischen Aufstellung/Einreichung im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF‑Umfeld) ist vorgesehen; die technische Prüfkomponente (Validierungstools) wird als praktikabler Prüfweg anerkannt.
  • Das Inkrafttreten der ESEF‑Formatpflicht für Nachhaltigkeitsberichte hängt davon ab, dass die erforderlichen Änderungen der ESEF‑EU‑Verordnung in Kraft treten.

UGB: Befreiungen von der Einzel‑Nachhaltigkeitsberichterstattung (Konzernbefreiung, Drittlandfälle, kapitalmarktorientierte Große)

  • Befreiung möglich, wenn das Unternehmen in einen (EU‑/EWR‑)Konzernlagebericht mit Nachhaltigkeitserklärung einbezogen ist; zur Vermeidung des Scheiterns durch unwesentliche Tochterunternehmen wird auf die Einbeziehung „wesentlicher“ Tochterunternehmen abgestellt (Wesentlichkeit aus Sicht des befreiten Unternehmens).
  • Bei Drittland‑Mutterunternehmen wird eine Einbeziehung in die „konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung“ verlangt (ohne Annahme, dass diese zwingend im Management Report verortet ist).
  • Solange Gleichwertigkeitserfordernisse (für Drittland‑Standards) nicht festgestellt sind, steht eine Übergangsoption zur Verfügung (siehe Übergangsbestimmungen).
  • Offenlegung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung des Drittland‑Unternehmens muss unverzüglich nach Verfügbarkeit erfolgen; der Bericht kann erst nach 12 Monaten verfügbar sein, die Befreiung soll aber bereits nach 9 Monaten in Anspruch genommen werden können, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
  • Befreiung ist ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft zugleich (a) nach Größenmerkmalen groß ist und (b) kapitalmarktorientiert ist (dann keine Befreiung).

UGB: Konzern‑Nachhaltigkeitsberichterstattung (große Gruppen) und Befreiungswirkungen

  • Konzernlageberichtspflichten werden an die unionsrechtliche Systematik angepasst; große Gruppen müssen konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen.
  • Die Erstellung eines Konzernlageberichts mit konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung befreit das Mutterunternehmen auch von der Einzel‑Nachhaltigkeitsberichterstattung (anders als früher).
  • Befreiungslogik wird parallel zur Einzel‑Systematik aufgebaut (inkl. „wesentliche“ Tochterunternehmen, Drittland‑Einbeziehung und Übergangsoptionen).
  • Mögliches Auseinanderfallen von Finanz‑Konsolidierungskreis und Nachhaltigkeits‑Konsolidierungskreis wird adressiert: Wenn ein übergeordnetes Mutterunternehmen zwar befreiend für Finanzberichte ist, aber keine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung enthält, muss das ansonsten befreite Unternehmen ggf. einen Konzernlagebericht erstellen, der nur die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung umfasst.

UGB: Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Assurance) – Prüfungsumfang, Vermerk, Split Audits, Haftung

  • Abschlussprüfungsregeln werden so angepasst, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung geprüft wird und mit einem eigenen Ergebnisdokument abschließt: „Zusicherungsvermerk“ (Abgrenzung zum Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfung).
  • Prüfungsberichtspflichten werden so gestaltet, dass sie bei der Nachhaltigkeitsprüfung nur die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen; explizit nur auf Abschlussprüfung zugeschnittene Regeln sollen dafür nicht gelten.
  • Mitgliedstaaten‑Wahlrecht zur Zulassung unabhängiger Erbringer von Prüfungsleistungen für Nachhaltigkeitsprüfung wird vorgesehen, aber erst, wenn berufsrechtliche und aufsichtsrechtliche Gleichwertigkeit vorhanden ist.
  • Bestellung: Für Abschlussprüfung und Nachhaltigkeitsprüfung sind ein oder zwei Prüfer:innen auszuwählen (ermöglicht auch getrennte Beauftragungen).
  • Minderheitenrecht: Gesellschafter:innen, die auch einen Prüferwechsel durchsetzen können, erhalten ein Recht zur Einbringung entsprechender Beschlussvorlagen (zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen in unterschiedlichen Rechtsformen).
  • Unabhängigkeit/Unparteilichkeit wird ausdrücklich auch auf die Nachhaltigkeitsprüfung erstreckt; Registrierung/öffentliches Register wird klarer gefasst, inkl. Hinweis, dass Registrierung den Prüfungsumfang abdecken muss.
  • Für „split audits“ (Finanz- und Nachhaltigkeitsprüfung durch verschiedene Prüfer:innen) wird die Verschwiegenheitspflicht wechselseitig so eingeschränkt, dass Informationsaustausch zur Prüfung von Querverweisen möglich ist.
  • Haftungshöchstgrenzen: Es wird klargestellt, dass für Pflichtverstöße aus der Nachhaltigkeitsprüfung eigene Höchstbeträge zusätzlich zur Abschlussprüfung verfügbar sind; diese Verdoppelung greift erst, wenn hinreichende Prüfungssicherheit verpflichtend wird. Bis dahin (begrenzte Prüfungssicherheit) genügt ein halbierter Rahmen.

UGB: Offenlegung/Einreichung – neue Struktur, Gebührenfreiheit, technische Integrität, zusätzliche Erklärungen

  • Neufassung der Aufzählung der einzureichenden Unterlagen zur besseren Übersicht; Einreichpflicht trifft nur jene Gesellschaften, die die jeweiligen Aufstellungspflichten tatsächlich haben.
  • Streichung der wenig klaren Anordnung, Unterlagen erst „nach Behandlung“ in Haupt-/Generalversammlung einzureichen.
  • Wegfall der doppelten Veröffentlichungsschiene: Die frühere Veröffentlichung in Wiener Zeitung bzw. parallele Veröffentlichung über EVI wird als entbehrlich bewertet; stattdessen Fokus auf Firmenbuchzugang.
  • Große Aktiengesellschaften: Jahresabschlüsse, die früher in der Wiener Zeitung zu veröffentlichen waren, sollen im Firmenbuch gebührenfrei einsehbar sein; entsprechendes gilt für Konzernabschlüsse (gebührenfreier Abruf).
  • Gesetzliche Übernahme der Vorgabe, dass der Einreicher bei Medienbruch sicherzustellen hat, dass die eingereichte Information mit den aufgestellten Unterlagen übereinstimmt; Formatregelung bleibt grundsätzlich Verordnungssache, kann aber durch unmittelbar anwendbare EU‑Rechtsakte überlagert werden.
  • Prüfpflichtige Unternehmen müssen zusätzlich bekannt geben: Datum der Aufstellung/Beschlussfassung sowie Datum der Unterschrift des Bestätigungs- bzw. Zusicherungsvermerks.
  • „Selbsteinordnung“ für Größenklassen wird an Nachhaltigkeitsberichtspflichten angepasst und um zusätzliche Kriterien ergänzt; vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangabe wird sanktioniert.
  • Erklärungen können abgegeben werden: durch einen gesetzlichen Vertreter im Namen der übrigen, durch Revisionsverband oder berufsmäßige Parteienvertreter im Namen der Organe; bei kleinen Kapitalgesellschaften genügt in der Regel eine Bestätigung des Einreichers.
  • Jahresabschlüsse sind als „hochwertige Datensätze“ unionsrechtlich kostenfrei zur Weiterverwendung; nationale Sonderregel wird dadurch obsolet.

UGB: Zwangsstrafen bei Offenlegungssäumnis – deutlich erhöhte Beträge, ordentliche Verfahren, Umsatz‑Bezugsstrafe

  • Erfahrungen mit wiederholter Offenlegungssäumnis führen zu verschärften Mechanismen: bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften soll nach mehreren erfolglosen Strafperioden ein ordentliches Verfahren mit höheren Strafrahmen eingeleitet werden, um Beugewirkung zu erhöhen.
  • Auslösung des ordentlichen Verfahrens: wenn bereits drei Zwangsstrafverfügungen ergangen sind und weiterhin keine Offenlegung erfolgt (in der Praxis etwa sechs Monate Säumnis).
  • Zwangsstrafbeträge für wiederholte Säumnis werden stark erhöht: bei mittelgroßen Gesellschaften von 2.100 EUR auf 4.500 EUR; bei großen Gesellschaften von 4.200 EUR auf 20.000 EUR; Klein-/Kleinstgesellschaften bleiben unverändert.
  • Im ordentlichen Verfahren können bei fortgesetzter Nichtoffenlegung zusätzliche, noch höhere Rahmen greifen; bei weiterer Erfolglosigkeit binnen zwei Monaten nach Zustellung eines Strafbeschlusses kann eine weitere Zwangsstrafe gegen die Gesellschaft bis zu 5% der Umsatzerlöse betragen.
  • Allgemeine Anpassung der Strafobergrenzen wegen Inflations- und Effektivitätsgründen: für erste/zweite Strafe (außer kleine Unternehmen) bis 7.000 EUR; für dritte und folgende bei mittelgroßen bis 20.000 EUR; bei großen bis 50.000 EUR.
  • Neue Möglichkeit einer Geldbuße gegen die Gesellschaft selbst nach Vorbild des deutschen Rechts: bis 10 Mio. EUR oder 5% des jährlichen Gesamtumsatzes; bei verbundenen Unternehmen ist der Konzernumsatz des Mutterunternehmens maßgeblich (größter Kreis).
  • Verjährung wird geregelt: Beginn jeweils mit dem Zeitpunkt, zu dem die Einreichung/Erklärung fällig gewesen wäre; Unterbrechung durch verfahrenseinleitende Handlungen und Ermittlungsmaßnahmen (z.B. Aufforderung zur Erfüllung oder zur Spezifizierung von Umsätzen).
  • Verfahrenskosten werden nur den bestraften Personen auferlegt; Haftungsregeln werden an bewährte Modelle (u.a. CBCR‑VG) angelehnt.
  • Zwangsstraf‑Tatbestände werden erweitert/geschärft: umfasst u.a. Aufstellungspflichten, Nachhaltigkeitsberichterstattung, fehlende/falsche Angaben zum Konsolidierungskreis, falsche Einstufungen/Erklärungen, sowie Meldungen zur Konzernberichtspflicht.

UGB: Gesetzliche Verankerung eines privatrechtlich organisierten Standardsetzungs-/Beratungsgremiums (AFRAC‑Kontext)

  • Bund kann sich an einem privatrechtlich organisierten Gremium beteiligen, das Aufgaben als Kompetenz- und Informationszentrum für Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Unternehmensberichterstattung übernimmt und konsistente österreichische Positionen in EU/internationalen Gremien unterstützt.
  • Gremium soll Anwender und Adressaten angemessen beteiligen; bei Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen auch Akteure der Zivilgesellschaft berücksichtigt werden.
  • Empfehlungen/Stellungnahmen sollen von unabhängigen Fachleuten in einem Beirat erarbeitet und in einem transparenten „due process“ unter Einbeziehung der fachlich interessierten Öffentlichkeit beschlossen werden.

Übergangs- und Inkrafttretenslogik für Nachhaltigkeitsberichterstattung (gestaffelte Anwendung)

  • Stufenplan für erstmalige Nachhaltigkeitsberichterstattung:
  • Für das Geschäftsjahr 2024 berichten jene Unternehmen, die nach bisherigem Regime bereits nichtfinanziell berichtspflichtig waren; maßgeblich ist u.a., dass an den relevanten Vorjahresstichtagen zwei der drei Größenmerkmale überschritten wurden; das zusätzliche 500‑Arbeitnehmer‑Kriterium ist nur am Bilanzstichtag 2024 zu prüfen.
  • Für Geschäftsjahre ab 2025: Ausweitung auf alle übrigen großen Unternehmen, die nicht schon für 2024 erfasst waren.
  • Für Geschäftsjahre ab 2026: Einbeziehung kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen, wenn sie am Bilanzstichtag 2026 kapitalmarktorientiert sind.
  • Große Banken/Versicherungen, die als „klein und nichtkomplex“ bzw. als firmeneigene Versicherungsunternehmen gelten, erhalten eine um ein Jahr spätere Anwendung.
  • ESEF-/elektronisches Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte tritt erst in Kraft, wenn die dafür erforderlichen EU‑ESEF‑Anpassungen in Kraft sind.

Übergangsoption bei verspätetem nationalen Inkrafttreten: freiwillige Anwendung des neuen Rechts

  • Für Unternehmen, deren Abschlussstichtag des eigentlich unionsrechtlich schon erfassten Geschäftsjahres nach dem Inkrafttretensdatum liegt, wird eine freiwillige vollständige Anwendung des neuen Regimes ermöglicht (nur „ganz oder gar nicht“, keine selektive Anwendung einzelner Bestimmungen).
  • Bei freiwilliger Anwendung kann das Unternehmen wählen, ob es die Nachhaltigkeitsprüfung vollständig nach neuem Recht anwendet oder nur eine Prüfung nach bisherigem Recht, ob überhaupt eine (erweiterte) Berichterstattung aufgestellt wurde.
  • Klarstellung zur Prüferhonorar‑Obergrenze („fee cap“) für Nichtprüfungsleistungen: Leistungen zur Nachhaltigkeitsprüfung zählen nicht dazu, auch wenn die Nachhaltigkeitsprüfung national noch nicht verpflichtend wäre.

Übergangsregeln: Bezeichnungen, Wertschöpfungskette, Drittland‑Konzernfiktion bis 2030

  • Unternehmen, die 2024 nach bisherigem Recht berichten, müssen angeben, ob sie eine nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht erstellen; oberste Mutterunternehmen müssen weiterhin eigene Einzelberichte neben konsolidierten Berichten erstatten; korrekte Bezeichnung als (konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht/Erklärung.
  • Unternehmen, die freiwillig nach neuem Recht berichten, müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den (Konzern‑)Lagebericht aufnehmen.
  • Erleichterung zu Wertschöpfungsketten‑Angaben: unabhängig davon, ob 2024 schon nach ESRS oder noch nach altem Recht berichtet wird, kann für zwei weitere Geschäftsjahre (2025 und 2026) im Rahmen der ESRS‑Logik von bestimmten Wertschöpfungsketten‑Angaben abgesehen werden; ab dem Geschäftsjahr mit Ende 31.12.2027 sind die erforderlichen Angaben vollständig zu machen.
  • Drittland‑Übergang bis 6. Jänner 2030: Reicht ein Tochterunternehmen eines Drittlandunternehmens einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht ein, der alle Tochterunternehmen in der Union erfasst, werden andere EU‑Tochterunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen befreit (insbesondere Hinweis auf Befreiung, Angabe der Abrufstelle, Prüfungsurteil).
  • Zur Vermeidung von „forum shopping“ ist der konsolidierte EU‑weite Bericht durch jenes Tochterunternehmen offenzulegen, das in wenigstens einem der letzten fünf vorangegangenen Geschäftsjahre die höchsten Umsatzerlöse in der Union erzielt hat.
  • Wenn das offenlegende Tochterunternehmen in Österreich niedergelassen ist, erfolgt Offenlegung über das Firmenbuch.

Übergang zur Holding‑Zusammenrechnung und zur Abschaffung der Unterschriftspflicht

  • Zusammenrechnung der Schwellenwerte für bisher nicht erfasste Rechtsformen (z.B. GmbH, SE) gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen; wenn dadurch 2025 erstmals eine höhere Größenklasse erreicht wird, greifen die entsprechenden Pflichten frühestens für das Geschäftsjahr 2026.
  • Unterschriftserfordernisse bei Unterlagen der Unternehmensberichterstattung treten mit Ablauf des Tages der Verlautbarung außer Kraft; freiwillige Unterschrift bleibt möglich.
  • Neue Einreichbestimmungen treten im Wesentlichen mit Ablauf des Tages der Verlautbarung in Kraft, werden aber je nach Teilbereich zeitlich gestaffelt anwendbar (z.B. neue Erklärungen zur Größenklasse/Konzernpflicht erst ab 1.1.2026 für Firmenbucheinreichungen).

Übergang Disagio/Finanzierungsaufwendungen (Bewertung und Darstellung)

  • Neue Verteilungsregel für wesentliche, fremdkapitalbezogene Aufwendungen ist für Verbindlichkeiten anzuwenden, die erstmals in Geschäftsjahren anzusetzen sind, die nach dem 31.12.2025 beginnen; bestehende Verbindlichkeiten dürfen nach altem Recht fortgeführt werden.
  • Unternehmen können ab Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre 2026 von getrenntem Bruttoausweis (aktiver RAP) auf einheitlichen Ausweis innerhalb der Verbindlichkeiten umsteigen, auch für zu Beginn bestehende Verbindlichkeiten.

Gebührenfreier Abruf und Ende paralleler Veröffentlichungen

  • Parallele Bekanntmachung über EVI entfällt ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt; stattdessen sollen Jahres- und Konzernabschlüsse, die nach dem 31.03.2025 beim Firmenbuchgericht eingereicht werden, gebührenfrei abfragbar sein.

Aktienrecht: Prüfungsausschuss und Vorlage-/Informationssystem inkl. Nachhaltigkeit

  • Pflichten des Prüfungsausschusses werden um die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert.
  • Vorlagepflichten des Vorstands an den Aufsichtsrat werden systematisch zusammengeführt; weitere Bestimmungen (Vorlage an Hauptversammlung, Bereitstellung von Informationen) verweisen darauf.
  • Der Ertragsteuerinformationsbericht nach CBCR‑Regime ist bis spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende beim Firmenbuch einzureichen; er muss nicht zeitgleich mit Jahresabschluss/Lagebericht vorgelegt werden und kann daher erst zur nächsten Hauptversammlung berichtet werden.

GmbH‑Recht: Prüfungsausschuss und Unterlagenprüfung inkl. Nachhaltigkeit

  • Pflichten des Prüfungsausschusses werden um die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert.
  • Unterlagen, die der Aufsichtsrat zu prüfen hat, werden systematisch zusammengeführt; Verweislogik wird vereinheitlicht.
  • CBCR‑Ertragsteuerinformationsbericht: Einreichung spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende; keine Pflicht zur zeitgleichen Vorlage mit übrigen Unterlagen, daher mögliches Nachziehen im Folgejahr.

Genossenschaftsrecht: Nachhaltigkeitsberichterstattung nur ausnahmsweise (v.a. Kreditgenossenschaften) + Sanktionen

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung ist rechtsformunabhängig grundsätzlich nur für Banken/Versicherungen nach Größenmerkmalen relevant; Genossenschaften sind daher in der Regel ausgenommen.
  • Gegenausnahme: Kreditgenossenschaften, auf die die UGB‑Nachhaltigkeitsregeln ohne Ausnahme anzuwenden sind, wenn die jeweiligen Größen-/Anwendungskriterien erfüllt sind.
  • Verweislogik wird neu strukturiert: getrennte Regelung für (a) anzuwendende Berichterstattungspflichten, (b) Konzernabschluss/Konzernlagebericht, (c) Abschlussprüfung inkl. Nachhaltigkeitsprüfung, (d) Offenlegung und Zwangsstrafen.
  • Übergangsverweise stellen sicher, dass die Genossenschafts‑Anwendung synchron zur gestaffelten UGB‑Einführung erfolgt.
  • Strafbestimmung wird neu gefasst (u.a. korrekte Verweise): Sanktionierung u.a. für Pflichten wie Mitgliederregister, Protokollbuch, Einsicht in Rechnungslegungsunterlagen, Liquidationsbilanz; künftig auch Sanktionierung der Aufstellungspflicht; Unrichtigkeiten in Nachweisungen/Mitteilungen werden als Ordnungsstrafe in eigenem Absatz behandelt; Zwangsstrafen für Berichterstattung/Offenlegung folgen den UGB‑Mechanismen.

Genossenschaftsrevisionsrecht 1997: Nachhaltigkeitsprüfung, Befangenheit, Haftung/Ausfall, Zwangsstrafen, Prüfungsinhalte

  • Regeln zur Befangenheit werden um Nachhaltigkeitsprüfungen ergänzt, weil auch bei freiwilliger Nachhaltigkeitsprüfung (außerhalb des Bankenbereichs) Revisor:innen tätig werden können.
  • Ausfallsbürgschaft des Revisionsverbandes wird für Schäden aus freiwilliger Nachhaltigkeitsprüfung festgelegt.
  • Zwangsstrafenbeträge werden an das UGB‑Zwangsstrafregime angebunden (Verweis).
  • Prüfungs-/Ausbildungsinhalte werden in Struktur und Bezeichnungen an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst; zusätzliche Inhalte dienen der Abdeckung der Nachhaltigkeitsprüfung, damit Revisor:innen grundsätzlich in der Lage sind, auch Nachhaltigkeitsprüfungen vorzunehmen.
  • Eignungsprüfung für Angehörige anderer Mitgliedstaaten wird an die erweiterten Prüfungsgegenstände angepasst.
  • Berufsrechtliche Regelungen werden um Nachhaltigkeitsprüfung ergänzt.

SE‑ und SCE‑Recht: Unterlagenkatalog und Prüfungsausschuss inkl. Nachhaltigkeit

  • SE: Unterlagenkatalog der aufzustellenden Berichte wird erweitert (einschließlich Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen und CBCR‑Ertragsteuerinformationsbericht).
  • SE: Prüfungsausschuss‑Pflichten werden um Nachhaltigkeitsprüfung erweitert.
  • SCE: Verweisungen auf die genossenschaftsrechtlichen Bestimmungen werden an deren Neustrukturierung angepasst.

Arbeitsverfassungsrecht: Information und Beratung des Betriebsrats zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Unternehmensleitung muss Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat) auf geeigneter Ebene über relevante Nachhaltigkeitsinformationen und Mittel zur Einholung/Überprüfung solcher Informationen informieren und diese beraten.
  • Pflicht gilt für alle Gesellschaften, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Einzel‑ oder Konzernebene verpflichtet sind.
  • Die vertretungsbefugten Organe (z.B. Vorstand/Geschäftsführung) treffen die Pflicht; die Stellungnahme der Arbeitnehmervertreter ist auch dem Aufsichtsrat vorzulegen (z.B. im Rahmen der regulären Vorlageprozesse).

Strafrecht (Bilanzdelikte): Klarstellung des Täterkreises bei Prüferdelikten (inkl. Prüfungsgesellschaften)

  • Klarstellung, dass auch natürliche Personen strafbar sein können, wenn eine Prüfungsgesellschaft als Prüferin bestellt ist: erfasst werden (a) Entscheidungsträger im Sinn des Verbandsverantwortlichkeitsrechts und (b) die für die Prüfung verantwortliche Person der bestellten Prüfungsgesellschaft.
  • Ziel: materieller Prüferbegriff; erfasst wird insbesondere die berufsbefugte Person, die für den Auftrag bestimmt ist und den Bestätigungsvermerk unterzeichnet.
  • Bloße Hilfskräfte werden nicht als unmittelbare Täter erfasst; Beteiligungsstrafbarkeit bleibt möglich.

Rechtspflegerrecht: Richterzuständigkeit bei hohen Zwangsstrafenverfahren

  • Ordentliche Verfahren über die Verhängung von Zwangsstrafen bei Verstößen mittelgroßer oder großer Gesellschaften werden der Richterzuständigkeit zugewiesen, um dem erhöhten Strafrahmen und Wertungskohärenz Rechnung zu tragen.

Gerichtsgebührenrecht: Klarstellung Umfang der Abfrage

  • Gebührentatbestände werden so angepasst, dass klar ist, dass sich Abfragen auf sämtliche Unterlagen der Unternehmensberichterstattung beziehen.

CBCR‑Veröffentlichungsgesetz: Dynamische Schwelle für Zweigniederlassungen

  • Schwellenwert für die Berichtspflicht von Zweigniederlassungen wird dynamisch an den im UGB umgesetzten und valorisierbaren Schwellenwert für Nettoumsatzerlöse gekoppelt (Verweis auf die entsprechende UGB‑Schwelle samt Verordnungsermächtigung).
  • Zweck: Wenn der UGB‑Schwellenwert per Verordnung geändert wird, gilt diese Änderung automatisch auch für die CBCR‑Zweigniederlassungsschwelle, ohne dass eine eigene Verordnungsermächtigung im CBCR‑Gesetz nötig ist.

Einkommensteuergesetz 1988

379 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Initiativantrag 666/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das Einkommensteuergesetz wird geändert, um die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts (für Arbeit an Feiertagen) im Rahmen der bestehenden Begünstigung für Zuschläge ausdrücklich gesetzlich festzuschreiben und so die durch ein Gerichtsurteil entstandene Steuerpflicht ab 2025 zu korrigieren. Außerdem bleibt für 2026 der höhere steuerfreie Überstundenzuschlag (170 Euro für die ersten 15 Überstunden) erhalten und die Umstellung von „phantom shares“ auf die Start-up-Mitarbeiterbeteiligung wird bis Ende 2026 verlängert; für Jänner bis zur Kundmachung sind lohnverrechnungsseitige Aufrollungen bis spätestens Ende Mai 2026 vorgesehen.

Betroffen sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Feiertagsarbeit und Überstunden sowie Start-ups und deren Beschäftigte mit (virtuellen) Mitarbeiterbeteiligungen, ebenso Arbeitgeber in der Lohnverrechnung.

Dokumente

Einkommensteuergesetz 1988

Redaktionelle Korrekturen

  • Beseitigung eines Redaktionsversehens in einer Bestimmung zu steuerfreien Bezügen (betreffend einen letzten Satz).
  • Beseitigung eines Redaktionsversehens in einer Bestimmung zur begünstigten Besteuerung bestimmter Einkünfte (betreffend einen zweiten Satz).

Feiertagsarbeitsentgelt: Klarstellung der Steuerfreiheit innerhalb des Freibetrags

  • Ausgangspunkt ist, dass Arbeitnehmer für wegen eines Feiertags ausgefallene Arbeit Anspruch auf Entgelt haben und bei Beschäftigung während der Feiertagsruhe zusätzlich Anspruch auf Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeit besteht (sofern nicht Zeitausgleich vereinbart wird).
  • In der Praxis wurde dieses zusätzliche Entgelt für Arbeit am Feiertag uneinheitlich behandelt (teils steuerpflichtig, teils steuerfrei).
  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts wurde dieses zusätzliche Entgelt nicht als „Zuschlag“ qualifiziert; damit war eine steuerfreie Behandlung als Zuschlag nach der bisherigen Rechtsansicht ab 1.1.2025 nicht mehr möglich und führte bei betroffenen Arbeitnehmern (deren Arbeitgeber es zuvor steuerfrei behandelt hatten) zu Nettolohnverlusten.
  • Neuregelung: Die Steuerfreiheit des zusätzlichen Entgelts für geleistete Arbeit am Feiertag wird ausdrücklich gesetzlich verankert – und zwar im Rahmen des bestehenden Freibetrags für begünstigte Zuschläge/Zulagen.
  • Weiterhin gilt: Steuerfrei im Rahmen der Zuschlagsregelung ist ein gesondert ausbezahlter Feiertagsarbeitszuschlag nur dann, wenn er zusätzlich zum Feiertagsentgelt für den Feiertag selbst und zusätzlich zum Entgelt für die tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit bezahlt wird.
  • Inkrafttreten der Klarstellung: ab 1.1.2026.
  • Übergangs-/Umsetzungsregel: Für Jänner 2026 bis zur Kundmachung bzw. bis zur Anpassung der Lohnverrechnungssoftware ist die neue Regelung durch eine Arbeitgeber-Aufrollung zu berücksichtigen; diese ist unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Möglichkeiten so rasch wie möglich, spätestens bis Ende Mai 2026, durchzuführen.

Überstundenzuschläge: Erhöhten steuerfreien Höchstbetrag für 2026 verlängern, ab 2027 Reduktion

  • Für das Kalenderjahr 2026 bleibt ein erhöhter höchstmöglicher steuerfreier Zuschlag für Überstunden in Höhe von 170 Euro erhalten (bezogen auf die ersten 15 Überstunden pro Monat).
  • Ohne Anpassung wäre der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag von 200 Euro (befristet für 2024 und 2025) ab 2026 auf 120 Euro gesunken.
  • Ab dem Kalenderjahr 2027 soll der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag 120 Euro betragen (bezogen auf die ersten 10 Überstunden).
  • Übergangs-/Umsetzungsregel: Für Jänner 2026 bis zur Kundmachung bzw. bis zur Anpassung der Lohnverrechnungssoftware ist die Regelung durch eine Arbeitgeber-Aufrollung zu berücksichtigen; diese ist unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Möglichkeiten so rasch wie möglich, spätestens bis Ende Mai 2026, durchzuführen.

Start-up-Mitarbeiterbeteiligung: Verlängerung der Umstellung von „phantom shares“ um ein Jahr

  • Es besteht eine befristete Möglichkeit, eine in virtuellen Gesellschaftsanteilen („phantom shares“) gewährte Vergütung auf eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung umzustellen, ohne dass dadurch eine Bewertung und Besteuerung eines geldwerten Vorteils ausgelöst wird.
  • Voraussetzung für diese steuerneutrale Umstellung ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung erfüllt sind.
  • Die bisherige Befristung bis 31.12.2025 wird aufgrund positiver Praxiserfahrungen um ein Jahr verlängert: neue Befristung bis 31.12.2026.
  • Übergangs-/Umsetzungsregel: Für Jänner 2026 bis zur Kundmachung bzw. bis zur Anpassung der Lohnverrechnungssoftware ist die verlängerte Regelung durch eine Arbeitgeber-Aufrollung zu berücksichtigen; diese ist unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Möglichkeiten so rasch wie möglich, spätestens bis Ende Mai 2026, durchzuführen.

Einkommensteuergesetz 1988

~38 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOS Dagegen: FPÖGRÜNE
FPÖ Alexander Petschnig

Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Einkommensteuergesetzes liegt auf dem Tisch, bestehend aus drei Anpassungen: zum einen aus einem Feiertagsarbeitsentgelt: Da gibt es ein Gerichtsurteil, das in die andere Richtung geht, sprich, sich gegen die Steuerfreiheit ausgesprochen hat. Das wird jetzt gesetzlich sichergestellt – das ist auf jeden Fall in Ordnung so, das unterstützen wir. Eine Verlängerung der Steuerbefreiung für Mitarbeiter in Start-ups: Das ist zwar nur um ein Jahr verlängert worden, da hätte man vielleicht ein bisschen großzügiger sein können, aber das geht grundsätzlich auch in die richtige Richtung, das unterstützen wir auch. Dann gibt es einen dritten Punkt – da haben wir uns ja auch in den Ausschüssen schon entsprechend ausgetauscht –, der aus unserer Sicht nicht in Ordnung ist, und zwar geht es da wirklich um eine breite Masse, nämlich um den steuerfreien Zuschlag für Überstunden. Da gibt es nämlich eine Reduktion dieser Begünstigung, der Steuerfreiheit – ist gleich eine Schlechterstellung –, und zwar von 18 auf 15 Stunden beziehungsweise von 200 auf 170 Euro. Das heißt, damit steht man schlechter da als im vergangenen Jahr. In einem Höchststeuerland können wir eine solche Maßnahme nicht unterstützen. (👏 FPÖ) Man kann dazu auch noch sagen, dass da natürlich auch bürokratischer Aufwand droht. Das wird erst jetzt im Jänner beschlossen, mit einer Frist bis in den Mai. Das heißt, Arbeitgeber müssen das möglicherweise Monate zurück aufrollen. Was ist, wenn dazwischen jemand seinen Job verliert – und vieles andere mehr? Die Befristung auf ein Jahr: Planungssicherheit schaut unserer Überzeugung nach anders aus – das hätte man unserer Ansicht nach auch anders machen können. Es werden aber unserer Überzeugung nach vor allem falsche Anreize gesetzt, denn wenn man sich einmal überlegt: Na wer leistet denn eigentlich Überstunden?, dann erkennt man, dass das vor allem ausgebildete Fachkräfte in wettbewerbsfähigen Betrieben sind. Das sind die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, von denen viele von Ihnen hier herinnen sprechen, die man bei solchen Gesetzen aber nur allzu oft vergisst. Eine zweite Frage: Warum leisten diese Damen und Herren Überstunden? – Das ist natürlich zur Abarbeitung von Aufträgen. Das ist diese berühmte betriebliche Flexibilität, die uns ja stark macht, die den Standort stark macht – Stichwort Fachkräftemangel, dem dadurch begegnet werden soll und den man da auch vergisst. Um da Klartext zu sprechen: Das ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Dienstgebern und Dienstnehmern, und das gehört unserer Überzeugung nach belohnt und nicht bestraft. (👏 FPÖ) Da gibt es natürlich auch die eine oder andere etwas eigenartige Positionierung. Von der SPÖ hat man im Ausschuss gehört – Zitat –, sie begrüßt und unterstützt das – Zitat Ende. – Das heißt, Sie begrüßen und unterstützen eine Schlechterstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – das finde ich bemerkenswert. Oder – Zitat –: Überstunden und Feiertagsarbeit haben nichts mit Leistungserbringung zu tun – Zitat Ende. – Das finde ich persönlich eine sehr mutige Aussage, die natürlich an der Realität weit vorbeigeht, denn offensichtlich herrscht das gedankliche Missverständnis vor, dass es hier um Topmanager und so weiter geht, die aber eh alle All-in-Verträge haben. – Nein, es geht hier natürlich um Hackler, um Facharbeiter, um Schwerarbeiter, um Krankenhauspersonal, um Polizistinnen und Polizisten, Verkehrsbetriebe, Luftfahrt und so weiter und so fort, die ja erst in diese Überstundenproblematik kommen, und das sind genau jene Leistungsträger, die diese Wirtschaft groß und stark gemacht haben. Aber auch von grüner Seite lamentiert man: Na ja, zu 90 Prozent profitieren davon Menschen mit höherem Einkommen. – Ja, das ist richtig: Leistungserbringer, Leistungsträger haben in der Regel ein höheres Einkommen …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

..., dass es keine Trägerinnen gibt in deiner Welt!

FPÖ Alexander Petschnig

… obwohl die linke Wirtschaftspolitik das ja zum Teil mit Gewalt ändern möchte. Ich weiß nicht, wie Sie die Menschen dann irgendwie zur Leistung animieren wollen – vielleicht wieder mit der Plakette Held der Arbeit, das haben wir aber in den Achtzigerjahren und davor schon gehabt – mit durchschlagendem Erfolg, wie man in der UdSSR und in der DDR gesehen hat. Um zum Schluss zu kommen, in aller Klarheit: Die FPÖ ist entschieden gegen eine weitere Belastung von Leistungsträgern und von Hacklern; wir sind entschieden gegen die Demontage der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes, und wir fordern, von dieser Schlechterstellung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Abstand zu nehmen.

ÖVP Obernosterer (Zwischenruf)

Ja dann musst aber eh dafürstimmen! – Abg. Hanger [ÖVP]: Ich hab’ mich jetzt auch nicht ausgekannt, ob sie jetzt dafür oder dagegen sind!

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner .

SPÖ Maximilian Köllner

Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir ändern das Einkommensteuergesetz vor allem aus zwei Gründen. Zum einen: Aufgrund eines Entscheids des Bundesfinanzgerichts war das Feiertagsarbeitsentgelt seit 1.1.2025 einheitlich steuerpflichtig. Hintergrund dieses Entscheids war, dass es sich dabei nicht um einen steuerfreien Zuschlag im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG handelt, sondern um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Kurz gesagt: Der Grundlohn ist steuerpflichtig, der Feiertagszuschlag ist steuerfrei. Wir sagen aber: Wer an Feiertagen arbeiten muss, darf dafür nicht auch noch steuerlich benachteiligt werden. Diese Menschen verdienen klare Regeln und Planungssicherheit und eben keine zusätzliche Belastung …

FPÖ Fürtbauer (Zwischenruf)

Wie viel darf er dann verdienen, wenn 400 Euro ...?

SPÖ Maximilian Köllner

… daher verankern wir die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts dauerhaft und auch unmissverständlich im Gesetz. Das ist eine gute Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. (👏 ÖVP, SPÖ) Zum Zweiten sorgen wir sehr wohl und trotz aller budgetären Herausforderungen dafür, dass die Regelung über steuerliche Begünstigung für Überstunden verlängert wird. Konkret bedeutet das: 2026 gilt ein Freibetrag von 170 Euro für bis zu 15 Überstunden, und ab 2027 gilt dann eben die alte Regelung mit 120 Euro für maximal 10 Überstunden. Wir schaffen also finanzielle Spielräume, um Leistung nicht zu bestrafen, sondern anzuerkennen. – Kollege Petschnig, du müsstest Kollegen Krainer richtig zitieren.

FPÖ Petschnig (Zwischenruf)

Hab’ ich ja!

SPÖ Maximilian Köllner

… Nein, hast du nicht, denn auch eine Reinigungskraft erbringt Leistung, hat aber nicht dasselbe Einkommen wie jemand, der zum Beispiel an der Börse spekuliert. Es ist auch kein Geheimnis, dass all diese Maßnahmen, die wir als Bundesregierung setzen, angesichts dieses finanziellen Scherbenhaufens, den uns eben die letzte Bundesregierung hinterlassen hat, eine Mammutaufgabe sind: leere Staatskassen und die höchste Teuerungsrate, die höchste Inflation seit Jahrzehnten. Auch wenn wir für dieses Chaos nicht verantwortlich sind …

ÖVP Baumgartner (Zwischenruf)

Ihr habt aber mitgestimmt!

SPÖ Maximilian Köllner

… sondern diese Verantwortung jetzt einfach übernommen haben, müssen wir die Fehler, die anderen passiert sind, jetzt eben ausbügeln – das ist nicht immer angenehm. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel werden aber künftig für einen durchschnittlichen Haushalt 100 Euro im Jahr mehr zur Verfügung stehen. (👏 SPÖ) Das kann man, so wie es gewisse Personen hier im Hohen Haus machen, die anscheinend ein bisschen zu weit weg von den wirklichen Lebensrealitäten der Menschen sind, als lächerlich abtun – eben wenn man die Lebensrealitäten nicht ernst nimmt. Das kann aber auch der Unterschied zwischen einem vollen und einem leeren Kühlschrank sein, und das können auch beispielsweise die neue Winterjacke oder die neuen Winterstiefel für ein Kind zu Weihnachten sein. Und: Neben dieser Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel werden wir die Inflation auch durch weitere Maßnahmen senken, wie zum Beispiel im Bereich der Mieten und der Energie. Liebe Österreicherinnen und Österreicher, etwas zu zerstören, ist immer einfacher, als etwas wieder aufzubauen, aber Sie können sich darauf verlassen, dass unser Finanzminister als absoluter Experte gemeinsam mit der gesamten Regierungskoalition alles unternehmen wird, damit es rasch wieder bergauf geht. – Herzlichen Dank. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza .

GRÜNE Markus Koza

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Überstundenfreibetrag: Männer profitieren“ – so das titelt das ORF-„Morgenjournal“; „Neuer Steuerbonus für Männer und Hochverdiener“ – so titelt die „Krone“; „Steuerfreie Überstunden helfen den Falschen“ titelt „Der Standard“.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

... keine Überstunden machen ...!

GRÜNE Markus Koza

… Das sind drei Schlagzeilen von vielen, die ganz ähnlich lauten – alles zum neuen Überstundenfreibetrag. Diese Schlagzeilen kommen auch nicht von ungefähr, sondern basieren auf einer Analyse unseres parlamentarischen Budgetdienstes, und diese Analyse ist so eindeutig wie unmissverständlich. Zuallererst: Die Ausweitung der Steuerbegünstigung für die Überstundenzuschläge von 10 auf 15 Stunden kostet 105 Millionen Euro. Von dieser Steuerersparnis profitieren zu 80 Prozent Männer. Und nicht nur das: 90 Prozent des Entlastungsvolumens gehen an die obere Einkommenshälfte und ganze 40 Prozent des Entlastungsvolumens an die obersten 10 Prozent. Zusammengefasst: Während also bei Familien, bei Pensionisten, bei der Sozialhilfe gespart wird, sind die 105 Millionen Euro für gutverdienende Männer kein Problem.

FPÖ Petschnig (Zwischenruf)

Das ist bei jeder Steuersenkung so!

GRÜNE Markus Koza

… Die Regierung verkauft uns diese Steuerzuckerl auch noch gerne als Bonus für die Fleißigen, weil sich Leistung ja wieder lohnen muss. – Gut, dafür sind wir auch. Nur: Warum haben dann eigentlich Hunderttausende Frauen nichts davon? …

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Das ist ein anderes Problem!

GRÜNE Markus Koza

… Warum haben Hunderttausende Frauen, die neben ihrem Teilzeitjob noch den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit machen – sprich Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Hausarbeit, Einkauf und, und, und – nichts davon? Warum erhalten Hunderttausende Frauen, die genauso wie die Männer regelmäßig länger im Betrieb bleiben und arbeiten, für ihre Mehrstunden keinen Steuerbonus? Meine sehr geehrten Damen und Herren, von Fleißigen und Leistungsträgern zu reden, dabei aber die Arbeits- und Lebensrealitäten von Frauen völlig auszublenden, ist schlichtweg unerträglich. (👏) Das, was Sie heute beschließen, hat nichts mit Leistungsgerechtigkeit zu tun, das hat nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun und mit Geschlechtergerechtigkeit schon überhaupt nicht.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

20-Stunden-Woche für alle!

GRÜNE Markus Koza

… Das geht besser, das geht fairer, und zwar für Männer und für Frauen. Das heißt zum Beispiel: Mehrstundenzuschläge bei Teilzeit müssen steuerlich genauso behandelt werden wie Überstundenzuschläge bei Vollzeit. Die Zuschläge für die ersten zehn Mehrstunden müssen genauso steuerfrei gestellt werden wie die Zuschläge für die ersten zehn Überstunden. Auf die Ausweitung von 10 auf 15 Stunden bis Ende 2026 sollte dagegen verzichtet werden. Das ist nämlich weder budgetpolitisch noch arbeitsmarktpolitisch auch nur irgendwie sinnvoll oder angebracht. Ich bringe daher folgenden Antrag ein: RN/62.1 Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz , BA, Kolleginnen und Kollegen Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: 1. Nach Z 3 werden folgende Z 3a und 3b eingefügt: „3a. In § 68 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt: „(2a) Für Mehrarbeitsstunden gemäß § 19d Abs 3a ist Abs. 2 analog anzuwenden.“ 3b. In § 68 wird in Abs. 3 der Ausdruck „Abs. 1, und 2“ durch den Ausdruck „Abs. 1, 2 und 2a“ ersetzt.“ 2. Die Ziffer 4 entfällt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Änderungen wären tatsächlich ein echter Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuersystem, und zwar für alle Fleißigen, egal ob Mann oder Frau. Darum bitte ich um breite Zustimmung. (👏) 13.23 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/62.2 Einkommensteuergesetz 1988 (AA-51) Präsidentin Doris Bures : Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung. Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger , Sie gelangen zu Wort.

ÖVP Andreas Ottenschläger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn darf ich im Namen von Bettina Zopf eine Gruppe Jägerinnen aus der Steiermark rund um Frau Susanna Reisinger herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. – Herzlich willkommen! ( Allgemeiner Beifall. ) Sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren eben eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Im Wesentlichen geht es um die bereits diskutierte Frage, wie Überstunden steuerlich behandelt werden. Sie sollen eben bis zu einer gewissen Grenze, sprich 15 Überstunden mit maximal 170 Euro netto, für dieses Jahr steuerfrei sein. Darüber hinaus geht es auch um eine Klarstellung, was die sogenannten Feiertagszuschläge betrifft. Dabei hat es – es wurde auch schon ausgeführt, ich möchte es nicht im Detail wiederholen – rechtliche Unsicherheiten gegeben. Diese Unsicherheiten klären wir nun, indem Feiertagszuschläge künftig bis zu 400 Euro entsprechend steuerfrei sind. Warum tun wir das? Kollege Koza von den Grünen, man kann natürlich darüber debattieren und Sie bringen auch immer wieder arbeitsmarktpolitische Argumente ein. Ich möchte dem ein anderes Argument entgegenhalten: Wir haben heute am Vormittag hier in diesem Haus auch schon vieles über das Thema Konjunktur und Aufschwung gehört. Ich denke, dass dieses zarte Pflänzchen des Aufschwungs gegeben ist, das sagen auch die Wirtschaftsforscher. Das ist jetzt auch eine Maßnahme, die dazu beitragen wird, den Aufschwung zu unterstützen. Ich erkläre das auch wie folgt: Wir haben in einigen Branchen, obwohl die Konjunktur in den letzten Jahren nicht gut war, tatsächlich nach wie vor einen gewissen Fachkräfte- oder auch Arbeitskräftemangel. Dort, wo es jetzt wieder einen Aufschwung gibt, müssen wir ja schauen, dass auch entsprechend Anreize da sind, damit auch gearbeitet wird, wenn es notwendig ist. Kollege Petschnig hat es ja trefflich formuliert: Es gibt dann einfach Situationen, in denen Aufträge abgearbeitet werden. Oder, um ein Beispiel zu nennen: In der Gastronomie gibt es gewisse Saisonen, zu denen einfach Gott sei Dank mehr los ist.

GRÜNE Kogler (Zwischenruf)

Und wenn wenig los ist ...! Um das geht’s ja!

ÖVP Andreas Ottenschläger

… Wenn wir da nicht genug Arbeitskräfte haben oder eben diese Anreize setzen, dass auch entsprechend mehr gearbeitet wird, dann wird der Aufschwung eben nicht in der Form stattfinden. Ich bitte, schon auch bei allen Argumenten mitzubedenken, dass das ein wichtiger Faktor ist, um eben die Konjunktur entsprechend auch zu unterstützen. Ich halte es für wirklich richtig und fair, dass diejenigen – egal aus welcher Einkommensschicht sie kommen –, die mehr arbeiten, dafür auch belohnt werden. Vor allem, wenn sie an Feiertagen arbeiten, an denen andere eben nicht arbeiten müssen, finden wir, dass es fair und gerecht ist, dass sie für diese Überstunden weniger oder gar keine Steuern zahlen. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Herr Bundesminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

FPÖ Michael Fürtbauer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Oberösterreicher ( Heiterkeit ) – Österreicher und Österreicherinnen! In unserem Land gibt es Gott sei Dank Menschen, die trotz Ihrer Politik den Betrieb am Laufen halten, die den Extraschritt gehen, den eben nicht alle gehen. Sie pflegen unsere Angehörigen in Krankenhäusern, Altenheimen, werden am Sonntag in der Früh angerufen, dass ein Kollege krank ist, und gehen dann Gott sei Dank in den Dienst, bereiten uns einen schönen Abend bei einer Geburtstagsfeier, ein schönes Familienfest am 25. Dezember und halten die Papiermaschinen am 1. Jänner am Laufen. – Ja, bitte richten Sie dem Herrn Wirtschaftsminister aus: Es gibt auch eine Papierindustrie in Österreich, vor allem in Oberösterreich. (👏 FPÖ) Genau diese Menschen werden von dieser Regierung wieder einmal im Stich gelassen. Bei der Überstundenbesteuerung werden sie im Vergleich zu 2025 sogar noch schlechtergestellt. Leistung wird bestraft, nicht belohnt. Im Regierungsprogramm lesen wir noch die großen Worte: mehr Netto vom Brutto; Leistung muss sich wieder lohnen; es müssen Leistungsanreize gesetzt werden, um die Anzahl der Arbeitsstunden zu erhöhen. – Die Analyse, Herr Minister, ist richtig. Aber falls es noch niemand gesagt hat: 170 Euro steuerfrei 2026 sind weniger als 200 Euro steuerfrei 2025, und eine 400-Euro-Grenze für Sonn- und Feiertagsarbeit, Herr Kollege, ist keine Steuerfreiheit. Schöne Worte ersetzen keine Taten und schöne Überschriften zahlen keine Rechnungen.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

FPÖ-Sprüche helfen überhaupt niemandem auf der Welt!

FPÖ Michael Fürtbauer

… Nur kurz zur Deregulierung: Was ist uns aus dem angeblich größten Deregulierungsprogramm der Geschichte in Erinnerung geblieben? – Nichts. Ah, Entschuldigung, doch etwas: Es war etwas mit der Almdudler-Flasche und selbst das war falsch. Es gibt keine Deregulierung, sondern diese Regelung, die Sie jetzt machen, ist ja wieder eigentlich ein Wahnsinn. Diese Überstundenbegünstigung wird nur für 2026 beschlossen, wie der Herr Finanzminister gerade gesagt hat. Das heißt, in diesem Jahr machen wir die Lohnverrechnung dreimal.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Dann geht’s noch einmal runter!

FPÖ Michael Fürtbauer

… 1. Januar, Stichtag: Es gilt die Regelung, die wir jetzt haben, die Schlechterstellung, absolut. Im März, April wird die Regelung aufgehoben, geändert, die ganzen Mitarbeiter müssen wieder neu aufgerollt werden – das zweite Mal. Im Dezember führen wir dann für 2027 wieder die ganz schlechte Regelung ein – das dritte Mal. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Marterbauer .) – Oder eine Begünstigung, von mir aus, Herr Finanzminister. Herr Deregulierungsstaatssekretär, danke für nichts! Für uns ist völlig klar: Überstundenzuschläge steuerfrei, Feiertags- und Sonntagsarbeit steuerfrei, unbürokratisch, einfach und nachvollziehbar. (👏 FPÖ) Wilhelm Busch hat schon klar gesagt: Arbeit ist des Bürgers Zierde. – Diese Arbeit muss aber auch fair entlohnt werden, besonders wenn sie an einem Sonntag oder einem Feiertag geleistet wird. Von dieser Regierung wird die Arbeit weiter bestraft statt belohnt. Damit die Österreicher aber im Vergleich zu 2025 zumindest nicht schlechtergestellt werden, bringe ich folgenden Antrag ein: RN/65.1 Abänderungsantrag der Abgeordneten Michael Fürtbauer , Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 666/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger , Kai Jan Krainer , MMag. Markus Hofer , Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird ( 379 d.B. ) – TOP 5 Der Nationalrat wollte in 2. Lesung beschließen: Der im Titel genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert: Ziffer 4 lautet: „4 § 124b Z440 lit. b lautet: b) Abweichend von lit. a. sind im Anwendungsbereich des § 68 Abs. 2 für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 200 Euro, steuerfrei. Der Bundesminister für Finanzen hat die Auswirkungen der Maßnahme hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Arbeitsmarkt sowie der Verteilung hinsichtlich Geschlecht, Branchen und Einkommensgruppen im Jahr 2025 wieder zu evaluieren. Das Volumen der Entlastung ist im Kalenderjahr 2025 in die Inflationswirkungen gemäß § 33a Abs. 5 einzubeziehen.“ Danke.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Das, was wieder einmal fehlt, ist, wie es finanziert wird! Ein ungedeckter Scheck, da sind die Freiheitlichen Weltmeister! – Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Und was ist der eure, der ist gedeckt? – Abg. Krainer [SPÖ]: Ja! – Abg. Fürtbauer [FPÖ] – erheitert –: Ja! – Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Das ist der Unterschied! – Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist der Unterschied! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Eurer ist gedeckt mit einem 20 Milliarden ...!

FPÖ Michael Fürtbauer

… 13.35 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/65.2 Einkommensteuergesetz 1988 (AA-52) Präsidentin Doris Bures : Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung. Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Hofer .

NEOS Markus Hofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! ( Unruhe im Saal. ) Ich glaube, wir warten noch 1 Sekunde. Da gibt es anscheinend noch Gesprächsbedarf, was mich nicht wundert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und zu Hause vor den digitalen Endgeräten! Um bei Kollegen Fürtbauer fortzusetzen: Liebe Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher – nachdem wir jetzt sozusagen den Oberösterreichersprecherblock beenden! Wir beschäftigen uns heute mit einer Änderung im Einkommensteuergesetz, damit 2026 auch Leistung beanreizt wird, damit wir es schaffen, an dem Aufschwung, den wir vor uns sehen, auch Mitarbeitende mitzubeteiligen. Die Details: Einerseits haben wir es geschafft, Regelungen betreffend das Feiertagsentgelt in ein Dauerrecht zu bringen, ein Bereich, in dem es seit Ende 2024 eine Problematik gab. Das andere ist, dass wir es geschafft haben, jetzt auch – und obwohl die budgetären Mittel eng sind – für das Jahr 2026 die Überstunden zu incentivieren. Da kann man sich immer mehr wünschen – mehr ist mehr –, aber es ist tatsächlich ein Anreiz für Leistung. „Viele Mitarbeiter sind bereit, Überstunden zu leisten, um ihre Arbeitgeber zu unterstützen und zusätzliches Einkommen zu erzielen. Diese Leistungsbereitschaft wird jedoch durch die geltenden Bestimmungen zur Besteuerung von Überstunden eher gehemmt als gefördert“.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Sind eh die ersten zehn steuerfrei!

NEOS Markus Hofer

… Jetzt ist der Moment, in dem es mich wundert, dass die FPÖ nicht applaudiert , denn das sagt Ihr Klubobmann in Vorarlberg. Genau das wundert einen: dass wir zum ersten Mal ein Anreizsystem haben, etwas haben, das Menschen entlastet, etwas haben, das Wirtschaft fördert, und es wird wieder nicht zugestimmt, mit dem Argument: Es muss einfach mehr sein! …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ja, es stimmt ja auch!

NEOS Markus Hofer

… Wir NEOS sind immer dafür gestanden und stehen dafür, dass sich Leistung lohnen muss, dass mehr Netto vom Brutto übrig bleiben muss. Deswegen finden wir diese Regelungen gut und unterstützen sie. Sie sind als eine von 114 Maßnahmen auch Teil dessen, was wir im Rahmen der Industriestrategie erarbeitet haben. Wir brauchen mehr Wettbewerbsfähigkeit, auch im Bereich der Lohnstückkosten, des Faktors Arbeit. ( Ruf bei der FPÖ: Ja! ) Wir setzen einen Schritt, den wir gut finden. Ganz viele haben zynisch immer gefragt: Wo ist denn die Industriestrategie? Wann kommt sie denn? Ich darf allen sagen: Sie ist da …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Nach einem Jahr!

NEOS Markus Hofer

… und ich bin stolz darauf, dass sie da ist. (👏 ÖVP, NEOS) Ich bin stolz darauf, was da drinnen steht. Es ist eine klare Richtung. Es ist ein Reiseführer in die strategische Zukunft. Es ist ein Bekenntnis zum Industriestandort und zum Standort Österreich. Darauf sind wir stolz.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

... Lohnstückkosten .... Energiekosten!

NEOS Markus Hofer

… Sich ein ambitioniertes Ziel zu setzen, Österreich bis 2035 unter die top zehn der Industrienationen zu bringen, ist richtig.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Das glauben Sie ja nicht einmal selber!

NEOS Markus Hofer

… Wir sind in die richtige Richtung unterwegs. Es braucht aber die Umsetzung von Maßnahmen, die hier drinnen sind – und darüber hinaus …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Eher darüber hinaus!

NEOS Markus Hofer

… Wenn wir uns in der Umsetzung darum kümmern, dass wir die Lohnnebenkostensenkung schaffen und noch in dieser Legislaturperiode beginnen, wohl wissend, wie die budgetären Rahmenbedingungen dafür sind …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Da gibt es keine Spielräume!

NEOS Markus Hofer

… wenn wir es schaffen, mehr Wettbewerb im Energiesektor zu schaffen …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Alles Konjunktiv!

NEOS Markus Hofer

… was wir brauchen werden, um unter die top zehn zu kommen –, wenn wir es schaffen, dass wir Freihandelsabkommen nicht nur prinzipiell unterstützen, sondern auch dann …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Da wird jetzt eh vom EuGH geprüft übrigens!

NEOS Markus Hofer

… wenn es darum geht, zustimmen – und da war Mercosur jetzt kein gutes Beispiel –, dann werden wir es schaffen, bis 2035 unter die top zehn zu kommen, weil Österreich dort hingehört und wir alle in diese Richtung arbeiten sollten. – Danke. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz .

GRÜNE Jakob Schwarz

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Regierung hat trotz des Sparpakets, in dem Familien und Pensionist:innen und der Klimaschutz stark quasi herangezogen wurden, um das Volumen des Sparpakets zustande zu bringen, heute offensichtlich 105 Millionen Euro zu viel, die sie verwenden möchte, um die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge auszuweiten. Der Budgetdienst hat gezeigt, dass 80 Prozent dieses Volumens Männern zugutekommen und dass dem einkommensstärksten Fünftel der Haushalte 40 Prozent des gesamten Volumens zugutekommen, dass diese also sehr stark davon profitieren. Um das zu verdeutlichen: Die einkommensstärksten 20 Prozent dieses Landes kriegen von diesen 105 Millionen Euro zwei- bis dreimal so viel wie der Rest der Bevölkerung. Das ist bedauerlich, insbesondere auch, weil die beiden anderen Maßnahmen, die da heute beschlossen werden, nämlich einerseits die Begünstigung der Feiertagszuschläge und andererseits die Verlängerung der Übergangsfristen für die Phantom-Shares, unsere Unterstützung finden würden. Hätten wir das Geld und wären ein paar andere Bedingungen anders, würden wir möglicherweise auch dieser Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge zustimmen, aber wir finden, dass die Voraussetzungen dafür jetzt nicht gegeben sind. Darauf möchte ich kurz eingehen, weil wir als Grüne ja bei der Ausweitung dieser Begünstigung 2023 schon einmal zugestimmt haben. Ich möchte kurz darauf hinweisen, was aus unserer Sicht jetzt anders ist, und begründen, warum wir heute dagegenstimmen. ( Ruf bei der ÖVP: Ihr seid nicht mehr in der Regierung! ) Erstens: 2023, als wir das beschlossen haben, gab es einen akuten Arbeitskräftemangel, und eine Ausweitung von Überstunden beziehungsweise Überstunden generell waren eine der kurzfristigen Maßnahmen, die möglich waren, um darauf zu reagieren. Wir haben natürlich gleichzeitig auch die Kinderbetreuung ausgeweitet, wir haben gleichzeitig bei der Rot-Weiß-Rot-Karte Reformen gemacht und so weiter, also nachhaltigere Maßnahmen gesetzt, um mittelfristig etwas dagegen zu tun, aber kurzfristig waren halt Überstunden das Mittel der Wahl. Zweitens: Wir haben diese Steuersenkung über das dritte Drittel gegenfinanziert gehabt. Jetzt ist es ja so, dass das dritte Drittel schon für das Sparpaket verwendet wird und dementsprechend diese Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Es stellt sich also auch da wieder die Frage: Wer zahlt das dann am Ende? Drittens haben wir parallel zu dem dritten Drittel – das war ja ein ganzes Paket – eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, die dieser sozusagen schlechten Verteilungswirkung der Überstundensteuerbefreiung entgegengewirkt haben. Beispielsweise haben wir den Kindermehrbetrag massiv ausgeweitet. Das ist eine Maßnahme, von der insbesondere Frauen, aber insbesondere auch Menschen mit geringeren Einkommen profitieren. Viertens – und das ist sozusagen mein Hauptpunkt – haben wir damals, weil schon zu vermuten war, dass die Verteilungswirkung dieser Maßnahme nicht besonders gut ist, ins Gesetz geschrieben, dass es verpflichtend eine Überprüfung, eine Evaluierung dieser Maßnahme geben muss, bei der insbesondere auch die Verteilungswirkung hätte angeschaut werden müssen. Die Regierung – es ist hart, das so sagen zu müssen, aber es ist ein Faktum – hat diese Verpflichtung nicht umgesetzt, hat sich da nicht an das Gesetz gehalten. Darum hat es jetzt auch den Budgetdienst gebraucht, um schwarz auf weiß die katastrophale Verteilungswirkung aufzuzeigen. Ich weiß, Herr Minister, dass diese Überstundenbegünstigung nicht auf Ihrem Mist gewachsen ist, sondern dass es da im Haus schon andere Fraktionen gibt, die das vorangetrieben haben; aber hätten Sie, so wie es im Gesetz vorgesehen ist, diese Evaluierung durchgeführt, hätten Sie ein bisschen mehr Munition gehabt, um der ÖVP da etwas entgegenzuhalten – und deshalb bedauere ich das. (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr .

SPÖ Petra Bayr

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz zu Beginn möchte ich namens meiner Kollegin Sabine Schatz das Poly Perg ganz herzlich hier auf der Zuschauergalerie begrüßen. – Ich hoffe, ihr habt spannende Einblicke in das, was wir hier so tun. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS) Über Auswirkungen und Inhalte der Novelle zum Einkommensteuergesetz ist schon sehr viel gesagt worden, ich mag das nicht wiederholen. Ja, in der Tat, es ist richtig, dass strukturell Männer durch diese Regelung bevorzugt werden. Es ist auch richtig, dass in der Variante, wie wir sie davor hatten, bei der die Besserstellung nicht für 15, sondern für 18 Stunden galt, Männer noch mehr strukturell berücksichtigt worden sind. Es ist auch richtig, sogar sehr richtig, dass natürlich ein Steuersystem dafür da ist, um zu lenken, um einen gesellschaftlichen Ausgleich zu finden. Noch viel richtiger ist wahrscheinlich, dass ein noch so gutes Einkommensteuergesetz alleine den Gender-Pay-Gap nicht verschwinden lassen wird können. Darum ist es ganz besonders und absolut richtig, dass wir ganz andere Maßnahmen auch noch ergreifen, um genau diesen Gender-Pay-Gap zu schließen. Denn: Strukturelle Benachteiligungen gibt es nicht nur im Einkommensteuergesetz, das wir hier diskutieren, sondern strukturelle Benachteiligungen von Frauen im Einkommen am Arbeitsmarkt gibt es vielfältigst. Wir wissen alle davon. Alleine wenn wir uns anschauen, wie die Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit ist, wird es klar: Wenn Frauen all die Zeit, die sie jetzt in unbezahlte Arbeit stecken, in bezahlte Arbeit stecken würden, hätten sie natürlich ein wesentlich höheres Einkommen – und dann könnten sie wahrscheinlich auch mehr Überstunden machen, by the way . So ist es aber nicht. Aufgrund dieser Doppelbelastung, die rollenklischeemäßig leider immer noch sehr viel den Frauen zufällt, fallen viele Frauen auch sehr leicht in die sogenannte Teilzeitfalle, denn wir wissen, dass Frauen aufgrund eines geringeren Einkommens nicht nur aktuell in ihrem Einkommen benachteiligt sind, sondern dass dies natürlich auch Auswirkungen auf sozialrechtliche, auf Pensions- und andere Systeme hat. Wichtig ist es also, Kinderbetreuung sinnvoll anzubieten, aber auch öffentlichen Verkehr so anzubieten, dass Frauen wirklich Vollzeit arbeiten können und dass, wenn in einer Firma aufgestockt wird, Stunden aufgestockt werden, ihnen als Erstes angeboten wird, die Teilzeitkräfte zuerst gefragt werden, ob sie denn nicht aufstocken wollen. Was ganz sicher der Dreh- und Angelpunkt ist, ist, dass es schlicht und ergreifend gleiches Einkommen für gleichwertige Arbeit gibt. Wir wissen, dass nach wie vor Frauen nur, nur, nur deswegen, weil sie Frauen sind, niedrigere Einkommen haben, niedrigere Stundenlöhne haben, auch bei gleicher Qualifikation und gleicher Ausbildung. Ich hoffe einerseits, dass da eine voranschreitende Einkommenstransparenzregelung mehr Licht ins Dunkel bringen wird und vor allem auch die Möglichkeit geben wird, besser über Einkommen zu verhandeln. Ich meine das jetzt gar nicht so sehr auf der individuellen Ebene, ich meine das auch auf der strukturellen Ebene. Das gibt ja auch Betriebsrätinnen, Personalvertreterinnen et cetera bessere Möglichkeiten in die Hand, diese Unterschiede konkret zu bekämpfen. Ich halte es auch für eine sehr erfreuliche Maßnahme, dass jetzt bei Neuanmeldungen von Arbeitsverträgen, Arbeitsverhältnissen in der Sozialversicherung auch die Stundenanzahl dieses Arbeitsvertrags angegeben werden muss, denn dann haben wir erstens einmal – zumindest beginnend, aufstockend von dort – wirklich gescheite und solide und evidenzbasierte Aufzeichnungen über Teilzeit und Vollzeit und wie sich diese verteilen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, dass der Gender-Pay-Gap kleiner wird! – Danke sehr. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder .

FPÖ Maximilian Linder

Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Vielleicht noch ein Wort zu Kollegin Bayr: Es ist schon richtig, dass man mit Einkommensteuern lenken soll. Wir stehen auch voll und ganz dazu, dass es die Benachteiligung der Frauen, nur weil sie Frauen sind, überhaupt nicht geben darf. Ich glaube aber, dass gerade die Überstundenbesteuerung viel mehr dazu dient, zu lenken: den Mitarbeitern, die bereit sind, mehr zu leisten, die auch bereit sind, Überstunden zu machen, wenn es der Betrieb braucht, steuerlich entgegenzukommen und damit auch den Mitarbeitern von Betrieben, die Arbeitsspitzen abdecken müssen und oft nicht wissen, wie sie das schaffen sollen, einen Anreiz zu geben, mehr zu arbeiten. Ich glaube, das der Hauptgrund für diese gesetzliche Regelung die steuerliche Freistellung von Überstundenleistungen ist. Wir haben gehört, dass es schon seit 2024 und 2025 Probleme mit den Freistellungen gegeben hat, dass das Bundesfinanzgericht als steuerfrei bezogene Leistungen für steuerpflichtig erklärt hat. Jetzt wäre, wenn nichts passiert wäre, bei den Überstunden, bei denen 2024 und 2025 200 Euro steuerfrei waren, dieser Betrag im Jahr 2026 auf 120 Euro gesunken. Zusätzlich wäre auch die Start-up-Mitarbeiterbeteiligung 2025 ausgelaufen. Mit der jetzigen Änderung wird die Steuerfreiheit für die Feiertagszuschläge dauerhaft, was auch sehr gut ist, die Steuerbefreiung für die Start-ups bleibt aufrecht, wenn auch nur für ein Jahr, aber die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge wird anstelle von zuvor 200 Euro nur mehr 170 Euro betragen. Das ist ganz klar eine Schlechterstellung der Mitarbeiter, der Arbeitnehmer gegenüber der Situation, wie sie bis jetzt war. Aber – und da fängt jetzt meine Kritik wirklich an – mit dem heutigen Beschluss wird es Monate dauern, bis das Gesetz umgesetzt wird. Aufgrund der Kundmachungsfristen, aufgrund der Umstellung der Lohnsteuerprogramme wird diese Regelung irgendwann im Frühjahr, im Sommer in Kraft treten. Das heißt, die Dienstgeber müssen nach dem alten System abrechnen und dann, wenn alles umgestellt ist, wenn es dann funktioniert, für alle Mitarbeiter noch einmal fünf, sechs Monatslöhne neu aufrollen, eine zweite Buchhaltung machen, eine zweite Lohnverrechnung machen. Und damit nicht genug: Diese gesetzliche Regelung gilt nur bis Ende 2026. Mit 1.1.2027 muss wieder die Buchhaltung zurückgestellt werden, die Lohnverrechnung zurückgestellt werden, und ich glaube, zum einen tritt dann wieder die Schlechterstellung für die Mitarbeiter in Kraft, dass sie bei den Überstunden nur noch 120 Euro steuerfrei bekommen, und die Dienstgeber müssen die Lohnverrechnungsprogramme noch einmal umstellen. Das heißt, dass wir eine ganz normale aufgeblähte Bürokratie haben, dass der Deregulierungsstaatssekretär sich überhaupt nicht zu Wort meldet – ich habe im Ausschuss auch die Frau Staatssekretär gefragt; die hat gesagt, na ja, er hat keine Wortmeldung dazu abgegeben –, das heißt, im Gegensatz dazu, dass er deregulieren soll, stimmt er jetzt sogar zu, dass noch mehr Bürokratie, noch mehr Regelungen und noch mehr Arbeit auf die Dienstgeber zukommen. Wir Freiheitliche stimmen klar dagegen, weil wir gegen die Schlechterstellung von Arbeitnehmern sind, und wir stimmen klar dagegen, weil wir dagegen sind, dass Bürokratie aufgeblasen wird. (👏 ÖVP, FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger .

ÖVP Andreas Hanger

Danke, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich darf im Namen meines Kollegen Andreas Kühberger auch eine Besuchergruppe begrüßen: die land- und forstwirtschaftliche Fachschule Grabnerhof aus Admont. – Herzlich willkommen im österreichischen Parlament! ( Allgemeiner Beifall. ) Ich möchte meinen Debattenbeitrag mit einer Frage beginnen, die ich in den Raum stellen möchte und die da lautet: Wie entsteht Wohlstand in einer Volkswirtschaft? Ich darf in diesem Zusammenhang festhalten, dass wir in Österreich – Gott sei Dank! – in einer wirtschaftlich sehr starken Volkswirtschaft leben. Wir erwirtschaften in etwa ein Bruttoinlandsprodukt von 500 Milliarden Euro. Dividiert man das durch die Einwohner, berechnet man das pro Kopf, bereinigt es dann vielleicht sogar noch bezüglich Kaufkraft, um es vergleichbar zu machen, stellt man fest: Wir leben in einer der reichsten Volkswirtschaften weltweit. Bei all den Herausforderungen, die ich auch sehe – da gibt es genügend, gar keine Frage –, ist das ein Umstand, den wir immer wieder sehen müssen, und die Frage ist: Wieso ist das so? Und ein ganz maßgeblicher Beitrag dazu ist einfach der, dass es leistungsbereite Menschen gibt! Es gibt viele Menschen in unserer Volkswirtschaft, die bereit sind, das Ihre dazu beizutragen, dass es uns allen gemeinsam gut geht. Ich denke insbesondere an die Nachkriegsgeneration, die mit Optimismus, mit Zuversicht unser wunderschönes Österreich aufgebaut hat. Jetzt komme ich dahin gehend zum eigentlichen Tagesordnungspunkt: dass ich glaube, dass wir genau diese Zielgruppe immer wieder adressieren müssen, dass wir genau diese Zielgruppe immer wieder motivieren müssen, ihren Beitrag zu leisten. Das sind zum einen diejenigen, die Feiertagsarbeit leisten – wir wissen, das ist nicht selbstverständlich. Ich denke da an das Gesundheitssystem, ich denke an den Tourismus, ich denke an Industriebetriebe, wo Produktionsanlagen rund um die Uhr betrieben werden müssen. Wenn wir diese Gruppe jetzt adressieren und ihr sagen, wir stellen in der Zuschlagssituation 400 Euro steuerfrei, dann glaube ich, kann man ja gar nicht dagegen sein. Die zweite Gruppe, die wir adressieren, sind diejenigen, die Überstunden leisten. Es sagten ja auch alle Vorredner: Die sind unglaublich wichtig in unserer Volkswirtschaft, um Auftragsspitzen auszugleichen , um ein Projekt auf einer Baustelle fertigzustellen, und ich finde es schon spannend, dass man dann sofort wieder Verteilungsfragen diskutiert: Das sei ja ungerecht im Frauen-Männer-Verhältnis! …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Weil es eine Verteilungsfrage ist! ... Umverteilung ...!

ÖVP Andreas Hanger

… Können wir es nicht manchmal ein bisschen einfacher sehen? – Wir entlasten diejenigen, die Feiertagsarbeit leisten, und wir entlasten diejenigen, die Überstunden leisten. Verkomplizieren wir die Diskussion nicht! (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) In diesem Sinne darf ich festhalten: Es ist ein ausgezeichneter Vorschlag, der insbesondere von meiner Fraktion, der ÖVP, unterstützt wird, weil wir genau die Leistungswilligen in Österreich unterstützen wollen. – Vielen Dank. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Gasser .

NEOS Johannes Gasser

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Finanzminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich weiß nicht, ob das alle wissen, aber in Österreich stagnieren die geleisteten Arbeitsstunden. In der Coronazeit sind sie massiv reduziert worden und wir erreichen erst langsam wieder das Niveau von vor der Coronakrise. Wieso ist das kein Randthema? – Weil – wir wissen es, und Kollege Hanger hat es in einer gewissen Weise auch schon ausgeführt – Wohlstand dadurch entsteht, dass wir in Österreich arbeiten. Wenn wir Wachstum und wenn wir Wohlstand haben möchten, dann ist es natürlich auch entscheidend, wie viel gearbeitet wird und ob sich Arbeit auszahlt. Genau da liegt natürlich immer wieder die Frage: Hilft unser Steuersystem dabei, dass sich das auszahlt, damit mehr gearbeitet wird? – Leider ist es so, dass die relativ scharfe Progression, die wir haben, dazu führt, dass jede zusätzliche Stunde Arbeit, jede Überstunde, jeder Extrameter, der sozusagen gegangen wird, netto nicht unbedingt mehr, sondern weniger wert ist. Ich glaube nicht, dass das der Anspruch eines leistungsorientierten Landes sein kann, und deshalb ist es wichtig, dass wir mit dem heutigen Gesetzesbeschluss jenen Menschen, die mehr leisten , als unbedingt notwendig ist, jenen, die Verantwortung übernehmen, die Überstunden leisten und auch an Feiertagen arbeiten gehen , wenn andere eben nicht arbeiten, zeigen, dass ihre Leistung weiterhin honoriert und wertgeschätzt wird. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Jetzt kann ich schon verstehen, dass natürlich manche sagen: Was ist da mit der Verteilungswirkung? Nicht alle Arbeitnehmerinnen, alle Arbeitnehmer profitieren davon! – Aber da muss man auch einmal klar sagen: Von einer Überstundenregelung können nun einmal nur Personen profitieren, die Überstunden leisten, und das sind Vollzeitbeschäftigte.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Was ist mit Mehrstunden?

NEOS Johannes Gasser

… Das heißt aber nicht, dass wir uns das Thema Teilzeitbeschäftigung da nicht anschauen müssen, weil, wenn ein Drittel der gesamten Bevölkerung und die Hälfte aller Frauen Teilzeit arbeitet – ja! –, dann können sie von dieser Steuerentlastung nicht profitieren.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

... Antrag ...!

NEOS Johannes Gasser

… Aber wie schaffen wir es schlussendlich in unserem Steuersystem, dass auch diese von ihrer Leistung, vor allem dann auch von mehr Leistung, profitieren können? Das sind eben die strukturellen Probleme …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

... steuerliche ...!

NEOS Johannes Gasser

… die wir am Arbeitsmarkt haben – Kollegin Bayr hat es ausgeführt –, die wir angehen müssen, damit sich auch in Teilzeitbeschäftigung Mehrarbeit vielleicht auszahlt und auch überhaupt möglich ist.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Wir hätten da einen Antrag!

NEOS Johannes Gasser

… Das heißt, wir müssen da nicht bei den Mehrarbeitszuschlägen herumhantieren, Kollege Koza, weil wenn man Ihren Vorschlag weiterdenkt …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Anreize schaffen!

NEOS Johannes Gasser

… kann es ja auch passieren, dass es finanziell gescheiter wird …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Anreize zu Mehrarbeit!

NEOS Johannes Gasser

… 30 Stunden zu arbeiten und 10 Stunden dann als Mehrarbeit zu leisten. Das erhöht dann vielleicht das Nettoeinkommen, aber es führt vor allem auch dazu, dass die Arbeitskosten nach oben explodieren und die Wettbewerbsfähigkeit in den Keller rasselt. (👏 ÖVP, NEOS) Das heißt, wir müssen auch im Steuersystem ansetzen, gerade wenn es um die Steuerprogression bei mittleren Einkommen geht, um diesen Übergang von Teilzeit in Vollzeit, in qualifizierte Teilzeit auch zu attraktivieren. Es geht auch dort um Anreize, wie den Alleinverdienerabsetzbetrag, um andere steuerliche Instrumente, die wir dort drinnen haben, die einfach zurzeit Teilzeit teilweise finanziell lukrativer machen, als eine Vollzeitstunde es ist. Das heißt, es braucht ein Steuersystem, dass Mehrarbeit nicht bestraft, sondern dazu motiviert, eine flachere Progression natürlich auch, und das brauchen wir vor allem, um Wohlstand zu sichern, Wachstum zu ermöglichen und damit die Menschen, die einen Beitrag leisten können, das auch wollen. Das ist auch unser Auftrag als NEOS in der Bundesregierung und, ich glaube, für die gesamte Bundesregierung. – Herzlichen Dank.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Da wird leider übersehen, dass leistungsloses Einkommen steuerlich bessergestellt ist!

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Kocevar .

SPÖ Wolfgang Kocevar

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und daheim vor den Bildschirmen! Wir haben schon sehr viel über Steuergesetze und Finanzregeln gehört. Worum geht es konkret? – Es geht um ein Gesetz, das Anfang 2025 vom Bundesfinanzgericht aufgehoben wurde und das letztlich jetzt auch unter der Verantwortung des jetzigen Finanzministers gerichtet werden soll, nämlich um die Steuerbefreiung für die Feiertagsstunden. Worum geht es eigentlich in dieser ganzen Steuerdebatte? – Es geht um jene Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in unserem Land, die sich an Feiertagen nicht nur um ihre Familien und Freunde kümmern können, sondern tatsächlich um unser Wohlbefinden oder um unsere Sicherheit, und ich glaube, da gehört Unterstützung her. Das sind zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich; das sind Mitarbeiter:innen in den Krankenhäusern, die an den Feiertagen dafür sorgen, dass wir, egal ob wir Unfälle haben, ob wir andere Notfälle medizinischer Natur haben, in guten Händen sind und uns auf diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen können. In einem Tourismusland wie Österreich geht es auch um die Mitarbeiter:innen in der Gastronomie und im Tourismus, damit wir mit unseren Familien oder Großeltern oder Kindern auch am Feiertag das berühmte Schnitzel genießen können und uns letztlich darauf verlassen können, dass zahlreiche Helfer:innen im Hintergrund und im Vordergrund in der Gastronomie – egal ob das Küchengehilf:innen, ob das Reinigungskräfte, Kellner oder Köche sind – auch am Feiertag von dieser Steuerbegünstigung profitieren. Das ist letztendlich ein sehr wichtiger Beitrag. Und wenn wir von Mitarbeitern im Tourismus reden, dann sind wir in Österreich ein Vorzeigeland in Europa mit Millionen von Gästen, die sich hier wohlfühlen, und es ist tatsächlich nur fair, wenn wir jene Mitarbeiter, die sich besonders an den Feiertagen um unsere Gäste aus dem In- und Ausland kümmern, auch steuerlich entlasten. Lassen Sie mich zum Abschluss auch noch für die Polizistinnen und Polizisten, die ebenfalls am Feiertag ihren Dienst versehen, sprechen und eine Lanze brechen, dass auch diese in den Genuss dieser Steuerbegünstigung kommen – es geht letztlich auch um die Attraktivierung dieses Arbeitsbereichs, wo wir dringend qualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Hier geht es also nicht nur um die steuerliche Entlastung, sondern vielmehr um Wertschätzung und um Respekt gegenüber unseren Leistungsträgern, die sich auch an Feiertagen für uns alle einsetzen und ihre Pflicht erfüllen. Abschließend zu Kollegen Linder: Ich habe wirklich ein bisschen das Gefühl, dass die Freiheitliche Partei bei jedem Gesetz – es ist, glaube ich, vollkommen egal, was die Bundesregierung hier verabschiedet – die berühmte Nadel im Heuhaufen sucht, um nur ja nicht zustimmen zu müssen, um nur ja nicht ein lobendes Wort zu sagen. Sie haben jetzt ganz stolz aufgezählt …

FPÖ Fürtbauer (Zwischenruf)

Ich habe eh gesagt, keine Nadel! ... Heuhaufen, keine Nadel!

SPÖ Wolfgang Kocevar

… wie oft die FPÖ dagegen ist; Sie sind ja eigentlich stolz darauf, dass Sie wieder einmal bei etwas dagegen sind. Ich sage, das Einzige, bei dem Sie dagegen sind, ist gegen Österreich, denn das ist das, was Sie hier abliefern. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer .

ÖVP Gabriel Obernosterer

Danke vielmals, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Tagesordnungspunkt 5, Einkommensteuergesetz: Ich bin jetzt eigentlich der letzte Redner bei diesem Tagesordnungspunkt mit dem Finanzminister, und all die Kolleginnen und Kollegen haben schon das Für und Wider zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeführt – aber vielleicht noch einmal ganz kurz zusammenfassend: Vonseiten der Grünen ist gesagt worden, es sei eine Benachteiligung für die Frauen; vonseiten der Freiheitlichen ist gesagt worden: Na ja, das ist nicht ganz gerecht, der Leistungsträger wird nicht genug honoriert. – Schaut, es geht um die Überstunden und es geht um die Feiertagszuschläge am Wochenende und um nichts anderes. Wer bereit ist, Überstunden zu leisten oder auch am Wochenende zu arbeiten, wird jetzt mit dieser Änderung einfach belohnt. Das hat nichts mit Mann oder Frau zu tun, sondern es hat damit zu tun: Wer ist bereit, am Wochenende zu arbeiten und auch Überstunden zu leisten? – Das, glaube ich, gehört einfach dazu. Jetzt heißt es: Die, die eh besser verdienen, die sowieso schon 40 Stunden die Woche arbeiten, arbeiten jetzt 45 Stunden und verdienen noch mehr; und genau für diese 5 Stunden darüber – sollen es von mir aus 15 im Monat sein – werden sie jetzt steuerlich begünstigt?! – Gehen wir einmal nachschauen, wie das Steueraufkommen überhaupt ist – und das ist jetzt nicht von der Wirtschaft, sondern das ist eine Studie der Arbeiterkammer –: Das bestverdienende 1 Prozent bringt 24 Prozent der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer; die besten 10 Prozent der Verdiener in diesem Staat bringen 62 Prozent der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer.

FPÖ Fürtbauer (Zwischenruf)

Nicht zu uns schauen! Da musst du mehr nach rechts schauen!

ÖVP Gabriel Obernosterer

… Die zahlen schon dementsprechend Steuern. Die zahlen schon dementsprechend Steuern! Und wenn jetzt diejenigen, die schon viel Steuern zahlen und noch einmal bereit sind …

FPÖ Fürtbauer (Zwischenruf)

Der Koalitionskollege ...!

ÖVP Gabriel Obernosterer

… ein paar Stunden dazu zu arbeiten, eine Begünstigung – und zwar keine unendliche Begünstigung, sondern 15 Überstunden im Monat – steuerlich begünstigt bekommen, dann, bitte schön, vergönnen wir das den fleißigen Leuten auch und führen wir hier keine Neiddebatte! (👏 ÖVP, NEOS) Und in Richtung der Freiheitlichen Partei: Es würde euch wirklich kein Zacken aus der Krone fallen, wenn ihr – ihr wisst genau, dass da wirklich geholfen wird, dass da Leistung honoriert wird – einfach einmal zustimmt. Aber ich weiß, ihr seid in der Opposition ( Ruf bei der FPÖ: Das ist eine Schlechterstellung, das weißt du ja genau! ); wärt ihr in der Regierung, würdet ihr es genau so positiv verkaufen wie ich jetzt hier. (👏 ÖVP) So lange sind wir schon im politischen Bereich tätig, dass wir das alle zusammen wissen. In Summe denke ich, dass dieses Gesetz gut ist. Es ist ein guter Schritt, Herr Finanzminister …

FPÖ Fürtbauer (Zwischenruf)

... dann wäre es noch besser!

ÖVP Gabriel Obernosterer

… ein wichtiger Schritt, den die Regierung hier setzt, um Leistung zu honorieren, und das muss auch der zukünftige Weg sein. – Danke vielmals.

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 379 der Beilagen. Hierzu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Die Abgeordneten Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 3a und 3b sowie Streichung der Ziffer 4 eingebracht. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Die Abgeordneten Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag (Abg. Krainer [SPÖ]: Ohne Gegenfinanzierung!) betreffend Ziffer 4 eingebracht. Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ohne Gegenfinanzierung!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Finanzmarktsammelgesetz

380 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 366 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Finanzmarktsammelgesetz: Es schafft ein österreichisches Vollzugsgesetz zur EU-Verordnung über „Europäische grüne Anleihen“ und passt zahlreiche Finanzmarktgesetze an, damit neue EU-Vorgaben (u.a. ESAP-Datenzugang, Echtzeitüberweisungen) wirksam umgesetzt und sanktioniert werden können. Zusätzlich werden Aufsichts- und Finanzierungsregeln für die FMA angepasst, Basel-III-Auswirkungen über ein nationales Wahlrecht beim Output Floor gemildert und Voraussetzungen für sichere, kostengleiche Echtzeitüberweisungen (inkl. Empfängerprüfung und Sanktionsscreening) verankert.

Betroffen sind Emittenten und Anbieter grüner Anleihen, Banken und Bankengruppen, Zahlungsdienstleister und Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie die Finanzmarktaufsicht (FMA) und Marktteilnehmer, die Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen über ESAP bereitstellen oder nutzen.

Dokumente

Finanzmarktsammelgesetz

Europäische Grüne Anleihen (EuGB) – Anwendung ab 21. Dezember 2024 und nationaler Vollzug

  • Ab 21. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Ziel der EU-Regelung: Unterstützung des Übergangs zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft sowie Schaffung eines EU-weit harmonisierten Standards für die Emission grüner Anleihen.
  • Der Europäische Green Bond Standard enthält klare, einheitliche Vorgaben für die Emission grüner Anleihen sowie Anforderungen an Offenlegung und Transparenz der Mittelverwendung zur Vermeidung von Greenwashing und zur Stärkung des Anlegervertrauens.
  • Die Verordnung regelt die Verwendung der Bezeichnung/des Labels „Europäische Grüne Anleihe“ bzw. „EuGB“ und legt die Bedingungen fest, die Emittenten bei Verwendung dieser Bezeichnung erfüllen müssen.
  • Bei Anleihen mit der Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“/„EuGB“ ist der Anleiheertrag für Wirtschaftstätigkeiten zu verwenden, die entweder als ökologisch nachhaltig nach der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 gelten oder der Transformation von Tätigkeiten dienen, damit diese die Kriterien erfüllen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten.
  • Flexibilitätsregel: Bis zu maximal 15% der Anleiheerlöse dürfen auch in Wirtschaftstätigkeiten investiert werden, die nicht von der Verordnung (EU) 2020/852 erfasst sind, aber entsprechende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
  • Zur wirksamen Anwendung in Österreich wird ein nationales EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz (EuGB-VVG) erlassen.
  • Die Verordnung weist Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse der zuständigen nationalen Behörde zu; in Österreich wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständige Behörde vorgesehen und mit den in der Verordnung (EU) 2023/2631 vorgesehenen Befugnissen ausgestattet.
  • Die daraus resultierenden Pflichten erfassen Emittenten und gleichermaßen Originatoren, die nach der Verordnung den Emittenten gleichgestellt sind.
  • Ziel auf nationaler Ebene: Sicherstellen, dass der österreichische Markt für grüne Anleihen den höchsten europäischen Standards entspricht und die Ziele des Europäischen Green Deal (Förderung nachhaltiger Investitionen und ökologischer Wandel) unterstützt.
  • Inkrafttreten: Das EuGB-VVG tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  • Im Zusammenhang mit der EuGB-Vollzugsgesetzgebung wird auch das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) angepasst.

ESAP (Zentrales Europäisches Zugangsportal) – Umsetzung/Wirkung der EU-Rechtsakte und Sanktionen

  • Die Verordnung (EU) 2023/2859 errichtet ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen.
  • Zweck von ESAP: einfacher und strukturierter Zugang zu Daten, um fundierte, sachkundige sowie umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen zu ermöglichen; adressiert werden u.a. Entscheidungsträger, professionelle Anleger, Kleinanleger, nichtstaatliche Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Sozial- und Umweltorganisationen und weitere Stakeholder.
  • Zur Ermöglichung des ESAP-Betriebs wurden Rechtsakte angepasst: Richtlinie (EU) 2023/2864 (Omnibus-RL) ändert bestimmte Richtlinien, und Verordnung (EU) 2023/2869 (Omnibus-VO) ändert bestimmte Verordnungen – jeweils in Bezug auf Einrichtung und Funktionsweise von ESAP.
  • Die ESAP-Rechtsakte enthalten kein eigenes, einheitliches Sanktionsregime für Verstöße gegen ESAP-Anforderungen.
  • Für Verstöße sind die jeweiligen Sanktionsregime der Rechtsakte anzuwenden, die durch Omnibus-VO und Omnibus-RL geändert wurden; dadurch können sich Sanktionshöhen je Rechtsakt unterscheiden und auch die Frage, ob Sanktionen gegenüber juristischen Personen vorzusehen sind, kann je Rechtsakt unterschiedlich geregelt sein.
  • Mit dem Gesetz werden jene Bestimmungen in das österreichische Recht eingefügt, die erforderlich sind, damit die genannten ESAP-bezogenen EU-Rechtsakte umgesetzt werden bzw. wirksam werden können.
  • Inkrafttreten ESAP-bezogener Änderungen: mit dem der Kundmachung folgenden Tag bzw. mit 10. Jänner 2026 (Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/2864); die Anwendung erfolgt entsprechend EU-Vorgaben in den Folgejahren gestaffelt.

Finanzierung der FMA – Anhebung von Kostensatz-Deckelungen

  • Zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der FMA werden Deckelungen von Kostensätzen angehoben in folgenden Bereichen: Versicherungsaufsicht (VAG 2016), Bankenaufsicht (BWG) und Zahlungsdiensteaufsicht (ZaDiG 2018).

Bankenaufsicht/Basel III – Output Floor nur auf höchster konsolidierter Ebene (nationales Wahlrecht)

  • Im Bankenaufsichtsrecht wird ein nationales Wahlrecht aus der Kapitaladäquanzverordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgeübt, indem die Anwendung des Output Floors nur auf höchster konsolidierter Ebene in Österreich ermöglicht wird.
  • Wirkung: Milderung der Auswirkungen von Basel III für Kreditinstitute und Bankengruppen, die interne Modelle zur Ermittlung ihrer Eigenmittelunterlegungspflichten verwenden.
  • Ergebnis laut Entwurf: Senkung von Verwaltungskosten und Verbesserung der Kreditvergabekapazität der betroffenen Kreditinstitute und Bankengruppen.
  • Der Output Floor trat gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1623 am 1. Jänner 2025 in Kraft.
  • Inkrafttreten der nationalen Wahlrechtsausübung im BWG: rückwirkend ab 1. Jänner 2025.

Echtzeitüberweisungen in Euro – nationale Anpassungen zur Verordnung (EU) 2024/886

  • Der Entwurf enthält gesetzliche Anpassungen im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2024/886 zur Förderung der Verbreitung und Nutzung von Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb der EU.
  • Zielsetzungen: Effizienzgewinne im Zahlungsverkehr, verstärkte Wettbewerbseffekte, größere Auswahl an elektronischen Zahlungsmöglichkeiten; zusätzlich Erhöhung des Sicherheitsniveaus von Zahlungen und Herstellung gleichartiger Wettbewerbsbedingungen zwischen Kreditinstituten und Zahlungsinstituten.
  • Unionsweite Kernpflichten nach Verordnung (EU) 2024/886: Zahlungsdienstleister, die das Senden/Empfangen von SEPA-Standardüberweisungen anbieten, müssen Echtzeitüberweisungen ebenfalls anbieten – zu den gleichen Konditionen/Entgelten.
  • Unionsweite Kernpflichten: kostenloser Abgleich des vom Zahler angegebenen Namens des Zahlungsempfängers mit dem Identifikator (IBAN) des angegebenen Zahlungskontos („Empfängerüberprüfung“).
  • Unionsweite Kernpflichten: Zahlungsdienstleister müssen unverzüglich nach Inkrafttreten einer neuen oder geänderten gezielten finanziellen restriktiven Maßnahme sowie mindestens einmal pro Kalendertag prüfen, ob ein Zahlungsdienstnutzer einer solchen Maßnahme unterliegt.
  • Unionsweite Kernpflichten: Zahlungsinstituten wird – unter Beachtung zusätzlicher Organisations- und Governance-Vorgaben – die direkte Teilnahme an Zahlungssystemen ermöglicht.
  • Für die wirksame Anwendung in Österreich werden nationale Bestimmungen eingefügt, die insbesondere Sanktionen für Verstöße gegen die neu in die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 eingefügten Pflichten (Art. 5a bis 5d) vorsehen.
  • Zusätzlich werden nationale Umsetzungsmaßnahmen vorgenommen, die durch die Änderungen der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 notwendig werden.
  • Die Verordnung (EU) 2024/886 trat am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und enthält unterschiedliche Inkrafttretensbestimmungen je nach unionsrechtlich gebotener Pflicht.

Finanzmarktsammelgesetz

~19 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOS Dagegen: FPÖGRÜNE
FPÖ Barbara Kolm

Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Hohes Haus! Das Finanzmarktsammelgesetz sollte den Kapitalmarkt deregulieren. Was hier passiert, ist: Es stärkt den Kapitalmarkt nicht, dieser Entwurf stärkt nur die Bürokratie, und zwar die in Frankfurt, in Brüssel und in Wien. Es bringt keine Stabilität, sondern es ist eigentlich vielmehr die nächste Stufe einer außer Kontrolle geratenen Interventionsspirale. Die Regierung behauptet, man bekämpfe Greenwashing – nur ganz nebenbei, wir haben in Europa noch immer drei verschiedene Green-Finance-Taxonomien –, man vereinheitliche das Informationssystem, und zwar auf one size fits all – zum Nachteil der Unternehmen, die alles umstellen müssen –, und man vereinfache die Aufsicht. Jedes dieser Probleme kommt eigentlich aus der früheren Überregulierung und nicht aus einem Marktversagen. Das heißt also, was die Regierung und Brüssel da wieder machen, ist: Die Ursachen erkennen sie nicht; sie schaffen neue Pflichten, die wiederum die Grundlage für neue Krisen sind. Was Österreich wirklich braucht, ist ein funktionierender, innovativer, freier Kapitalmarkt, aber nicht das, was diese Novelle will, nämlich zusätzliche Berichtspflichten, erweiterte Behördenzugriffe, zentralisierte Entscheidungen, massiven administrativen Overhead, und schließlich verschiebt man die Marktmacht von Unternehmen zu Behörden – aus freiheitlicher Sicht der falsche Weg. (👏 FPÖ) Das ist ein Musterbeispiel politischer Kontrolle von Brüssel in unsere Bundeshauptstadt und der Idee, man könnte komplexe Märkte durch Verwaltung stabilisieren. – Dem ist nicht so. Was hier passiert, sind Investitionshemmnisse, denn niemand investiert in Zukunft, wenn Portale, Schnittstellen, Formate, Metadaten, Meldewege zuerst quasi erfüllt werden müssen, bevor man überhaupt am Markt teilnehmen darf. Das sind datenrechtliche Verschärfungen, die ein Kernproblem sind, das nicht verhindert wurde; es sind noch mehr Meldungen, noch mehr standardisierte Formate und noch zentralere Plattformen. Vor allem die Legal-Entity-Identifier-Registrierung ist für die KMUs besonders unangenehm und schwierig. So schafft man keine weiteren Arbeitsplätze. Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Durchgriff der FMA, der Finanzmarktaufsicht, und zwar weitere Sanktionsbefugnisse – man höre und staune! – und natürlich wieder einmal ein erweitertes Durchgriffsrecht der Europäer über die Esap. Das alles bringt keinen funktionierenden Kapitalmarkt nach Österreich. Zum Abänderungsantrag, der gestern diskutiert wurde: Er macht es nicht besser, im Gegenteil, er verstärkt noch mehr die daten- und verfahrensorientierte Steuerung – zusätzlich. Mut zur Deregulierung? – Na, Herr Schellhorn würde sich umdrehen. Nein, das ist auch hier nicht der Fall. Mut zur Verwaltung? – Ja, natürlich, bauen wir noch mehr Bürokratie auf! Das Ganze hilft dem Standort überhaupt nicht. Österreich braucht keinen stärker gesteuerten Kapitalmarkt, Österreich braucht einen befreiten Kapitalmarkt, der auf Vertrauen, Deregulierung, Eigentum, Sicherheit und Wettbewerb basiert, und vor allem den Mut der Bundesregierung, auch in Brüssel Nein zu sagen und in Frankfurt bei den Behörden Nein zu sagen. Die Bundesregierung muss den Mut haben, diese Eingriffe zurückzunehmen und abzuwehren. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer .

SPÖ Kai Jan Krainer

Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier im Wesentlichen Richtlinienumsetzungen. Übrigens: Ein Teil dessen wurde beschlossen, als die Freiheitlichen in der Regierung waren, die jetzt hier gegen die Umsetzung sind und der jetzigen Bundesregierung das vorhalten, was sie sich eigentlich selber hätten vorhalten sollen, nämlich: dass sie auf europäischer Ebene irgendwelchen Bürokratiemonstern zugestimmt hätte. Das hat halt wenig mit der Realität zu tun. Der andere Punkt, der hier enthalten ist, ist die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht. Die Finanzmarktaufsicht in Österreich hat eine Reihe von neuen Aufgaben bekommen, unter anderem muss sie von der OeNB das sogenannte Sanktionenrecht übernehmen. Deswegen muss die Finanzmarktaufsicht ausreichende Mittel bekommen. Wenn wir ihr Aufgaben geben, müssen wir ihr natürlich das Werkzeug, das Personal und auch das Geld geben, damit sie diese Aufgaben erfüllen kann. Das passiert. Wenn wir uns die Finanzmarktaufsicht in Österreich ansehen – ich bin ja schon länger hier in diesem Haus und kenne sie eigentlich seit ihrer Gründung –, ist es so, dass vieles an der Kritik, die es an ihr gibt, historisch stimmt. Denn in der Tat war es eine nicht sehr gut funktionierende Behörde mit politischer Einflussnahme, sogar politischem, parteipolitischem Missbrauch dieser Behörde, der hier geherrscht hat, jedenfalls bis 2006, solange Grasser Finanzminister war. Diese Behörde haben wir dann hier im Hohen Haus 2007 reformiert. Seither, muss man sagen, haben wir eine funktionierende Finanzmarktaufsichtsarchitektur, weil wir hier auch das Zusammenspiel mit anderen Behörden – wie zum Beispiel mit der Oesterreichischen Nationalbank – verbessert haben. Man muss fragen: Ist das perfekt? – Nein, aber es funktioniert, und es funktioniert gar nicht so schlecht, weil wir es durch die Arbeit der Finanzmarktaufsicht schaffen, den österreichischen Finanzmarkt sauber und stabil zu halten. Sauber heißt, dass wir hier nicht Marktteilnehmer haben, die Leute abzocken, wie wir das davor hatten. Da hatten wir ein Problem mit Abzockerei auf dem Markt; das ist nicht gänzlich verschwunden, es gibt noch immer welche, die es versuchen, aber es hat sich wesentlich gebessert. Wir haben hier nicht irgendwelche Oligarchenbanken und so weiter, die den Finanzmarkt für Geldwäsche oder dergleichen missbrauchen. Das Zweite ist: Wir haben eine wahnsinnig innovative Finanzmarktaufsicht. Gerade wenn man sich jetzt neu entstehende Teile der Finanzmarktaufsicht ansieht, kann man sehen, die Marktteilnehmer stehen Schlange in Österreich, weil sie in Österreich reguliert werden wollen, weil die Finanzmarktaufsicht in Österreich innovativer als in anderen Ländern ist. Und sie ist wahnsinnig effizient. Die europäische Ebene hat sich die Aufsichten in ganz Europa angeschaut, hat geschaut, wie effizient diese funktionieren. Wo ist Österreich da? – Am ersten Gesamtplatz und in den Teilkategorien immer unter den top drei. Ich weiß, das kennt man normalerweise nicht; normalerweise sind wir auch unter den top drei, aber nur, wenn man es von hinten anschaut, also wir sind quasi bei den Schlechtesten – jedenfalls das, was die Vorgängerbundesregierung uns übergeben hat –, aber bei der Finanzmarktaufsicht sind wir unter den top drei. Das ist etwas, worüber wir uns an und für sich freuen sollten: dass wir eine effiziente, innovative und funktionierende Finanzmarktaufsicht haben. Ich jedenfalls freue mich darüber, weil ich auch schon erlebt habe, was ist, wenn wir das nicht haben. Die Kosten, die wir zum Beispiel bei der Hypo tragen mussten, hatten natürlich in erster Linie etwas mit der unverantwortlichen Politik der Freiheitlichen in Kärnten zu tun, aber auch mit der nicht funktionierenden Finanzmarktaufsicht damals. Jetzt haben wir das, das ist gut, darüber freue ich mich. Über einen Punkt, über einen Kritikpunkt, den es ja gibt, bin ich auch wirklich bereit, zu diskutieren. Da geht es darum: Die Finanzmarktaufsicht hat drei Bereiche: die Banken, die Versicherungen und die sogenannten Wertpapierfirmen. Die Versicherungen und die Wertpapierfirmen zahlen 100 Prozent ihrer Aufsichtskosten selbst, nur die Banken werden subventioniert, also die zahlen nur ein bisschen weniger als die Hälfte ihrer Kosten. Dass wir da schauen, dass auch die Banken ihre Aufsichtskosten selber zahlen und nicht nur die Versicherungen und die Wertpapierfirmen, dafür sind wir zu haben. – Vielen Dank. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli .

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auf Ihre Ausführungen, Kollegin Kolm, brauche ich, glaube ich, gar nicht einzugehen. Am liebsten hätten Sie – wenn es nach Ihnen ginge – einfach gar keine Regel, oder?, und jeder kann machen, was er will, aber so funktioniert halt eine Gesellschaft nicht und schon gar nicht ein kapitalistisches Bankensystem.

FPÖ Kolm (Zwischenruf)

... von Angebot und Nachfrage!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Das haben wir zuletzt ganz teuer in den Jahren nach 2008 bezahlen müssen. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern.

FPÖ Kolm (Zwischenruf)

2008 war das ein bissl anders!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Ansonsten darf ich nicht das erste Mal in dieser Legislaturperiode wieder der Raiffeisen-Bank gratulieren. Sie hat sich in sehr, sehr vielen Punkten in diesem Gesetz wieder durchgesetzt.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Die sehen das anders!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Es ist schon sehr bemerkenswert, wie sich die Durchsetzbarkeit plötzlich in der neuen Bundesregierung doch deutlich erhöht hat. Was meine ich? Beispiel eins: In diesem Gesetz geht es um die Eigenkapitaldeckung. Es sollte eben eine Lehre aus der Finanzkrise 2008 sein. Da sagt die Bundesregierung, sie nimmt lieber den niedrigen Hag, das heißt, die Eigenkapitaldeckung wird entlang einer Bankengruppe und nicht auf Institutsebene gemessen. Die Institutsebene wäre natürlich viel, viel sinnvoller und auch viel, viel sicherer. Ich weiß nicht, ob das unbedingt dem Duktus der Basel-III-Ziele entspricht. – Beispiel eins. Beispiel zwei – Kollege Krainer, Sie haben es ja selber mit dem Kostendeckel gebracht –: Es ist so, dass es in jedem westlichen Staat total üblich ist, dass diejenigen, die einer Aufsicht unterworfen sind, insbesondere Banken, für deren Kosten selber aufkommen. In Österreich gibt es einen künstlichen Kostendeckel. Wieso gibt es den? – Weil die ÖVP der Meinung ist – und jetzt neuerdings eben auch die NEOS –, dass es für die armen, armen, armen Banken, die in den letzten Jahren so wenige Rekordgewinne gemacht haben, nicht zumutbar ist, diese Kosten zu tragen. Deshalb kommt man alle paar Jahre an den Kostendeckel, der künstlich per Gesetz wieder erhöht werden muss. Die Frage, die sich dann jeweils stellt, wenn der Deckel schon erhöht wird, ist: Wer zahlt? – Die ÖVP findet: Wenn man ihn erhöht, dürfen diese armen, armen, armen Banken ja nichts zahlen, es sollen lieber der Steuerzahler und die Steuerzahlerin zahlen, also die Bankkund:innen. So, und was macht die Regierung jetzt? – Ich muss sagen, auch hier hat sich die Raiffeisen-Bank durchgesetzt. – Die FMA kriegt zwar mehr Geld, aber die Bankenaufsicht an sich nicht, denn die OeNB, die auch Teile der Bankenaufsicht übernimmt, kriegt weniger Geld. Also herzliche Gratulation wieder an die Raiffeisen-Bank! Fragezeichen natürlich in die Bänke der SPÖ, dass man das so gemacht hat. (👏) Bei noch einer Sache hat sich wohl die Raiffeisen-Bank durchgesetzt – wir haben ja gestern nicht schlecht gestaunt. Es ist ja bei dieser Bundesregierung mittlerweile üblich, dass man immer in der letzten Sekunde mit einem Abänderungsantrag daherkommt – auch gestern. Der Abänderungsantrag, der kam, hat es durchaus in sich. Wieso? – Weil das Finanzmarktstabilitätsgremium, das ist jenes Gremium, das unter anderem auch über die KIM-Verordnung entscheidet, mit diesem Gesetz in seiner Unabhängigkeit eingeschränkt wird. Ja, wir wissen eh, die Raiffeisen-Bank mag die Aufsicht nicht und am liebsten hätte sie, wenn sie auch noch kuschen würde; das ist die Wahrheit. Ich habe dann noch einmal nachgeschaut: Wie heißt es denn in der Raiffeisen-Werbung? – „Wir macht’s möglich“. Ich muss das korrigieren: „Wir“ heißt es nicht, denn wir Grüne machen das sicher nicht möglich – diese Vorlage ist so nicht zustimmungsfähig –, aber ihr von der Regierung, SPÖ, ÖVP und NEOS, ihr macht es möglich! Das finden wir nicht gut.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Ihr habts uns die unterfinanzierte Finanzmarktaufsicht hinterlassen ...! – Abg. Tomaselli [Grüne] – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Bitte! Zu unseren Zeiten war sie immer finanziert! Ohne die ...! – Abg. Krainer [SPÖ]: Durch das Sanktionengesetz! Ich sehe es in deinem Gesicht, dass du recht gibst! – Abg. Tomaselli [Grüne]: Auf so einen Taschenspielertrick hätte ich mich nicht eingelassen ...! – Abg. Gewessler [Grüne]: Das kann ich bestätigen! – Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ].

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger .

ÖVP Andreas Ottenschläger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe nicht damit gerechnet, dass bei diesem Tagesordnungspunkt dann doch noch ein bisschen die Emotionen hochgehen, wobei ich es verstehen kann. Frau Kollegin Tomaselli, ich muss Ihnen nämlich sagen, Ihr Beitrag - - …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

War so zutreffend!

ÖVP Andreas Ottenschläger

… Ich muss jetzt aufpassen, dass ich diplomatisch bleibe. Sie stellen sich jetzt hierher – Kritik ist ja immer richtig und berechtigt, alles gut – und interpretieren hier, wer sich irgendwo wie durchgesetzt hat, ohne dass Sie jemals bei einem Gespräch dabei waren – das finde ich schon sehr bemerkenswert.

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Hä?!

ÖVP Andreas Ottenschläger

… Wie gesagt, das war jetzt sehr zurückhaltend.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Offensichtlich hat sie einen Punkt getroffen! – Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].

ÖVP Andreas Ottenschläger

… Ich möchte kurz darauf antworten beziehungsweise replizieren, was Sie betreffend die Eigenkapitaldecke der österreichischen Banken genannt haben: Da muss man schon dazusagen, dass sie in den letzten Jahren sehr stark gestiegen ist – das waren ja auch die Vorgaben, die es gegeben hat –, und die Eigenkapitaldecken der österreichischen Banken sind weit über dem europäischen Durchschnitt. Das ist auch gut so, denn das gewährleistet natürlich auch einen stabilen Bankensektor, den wir in Österreich haben und auch brauchen. Frau Kollegin Kolm, ich habe ja durchaus Sympathien – was heißt Sympathien?, wir fordern es ja auch immer wieder – für Entbürokratisierung, Deregulierung. Das verstehe ich auch. Ich will Ihnen aber auch anhand eines Beispieles aufzeigen, dass ein stabiler Rahmen, nämlich auch mittels Regulierung, gerade in diesem Bereich, nämlich des Finanzmarktes, durchaus sehr wichtig ist. Das habe ich in einem Gespräch mit mehreren neuen Wertpapier-, Finanz-, Investmentunternehmen, die sich in Wien angesiedelt haben oder in Wien ansiedeln wollen, erkannt. Die sehen es sehr positiv, wie beispielsweise die Behörde, in diesem Fall nämlich die FMA, grundsätzlich aufgestellt ist, da sozusagen neue Produkte oder die Unternehmen, die sich mit neuen Produkten hier ansiedeln wollen und damit übrigens auch sehr gut bezahlte Arbeitsplätze am Finanzplatz Wien schaffen, eine stabile und gute Begleitung brauchen, um eben entsprechende Voraussetzungen, was ihre Tätigkeit betrifft, zu haben. Ich glaube, auch Kollege Krainer hat das gesagt: Man kann immer etwas kritisieren und eine Behörde muss sich natürlich auch stetig weiterentwickeln. Das ist eine gar nicht so leichte Aufgabe, weil das ein Markt ist, der sich sehr schnell verändert. Aber das tut die FMA eigentlich grosso modo wirklich gut. Deswegen ist es auch wichtig, dass sie entsprechende finanzielle Mittel bekommt. Das wird jetzt auch gewährleistet, weil die Aufgaben erweitert wurden. Gleichzeitig – ja, dazu stehen wir auch, Frau Kollegin Tomaselli – ist es für uns auch wichtig, dass wir wie in allen anderen öffentlichen Bereichen auch darauf achten, dass eben möglichst effizient mit den eingesetzten Mitteln umgegangen wird, übrigens egal woher sie kommen, denn es sind ja die Banken, die Versicherungen dazu verpflichtet, einen Beitrag zu leisten. Ich glaube, es ist nur fair und richtig, dass man dann auch darauf schaut, dass die Behörden damit wirklich effizient umgehen – ich glaube auch, dass das die FMA mit Sicherheit tut –, aber gleichzeitig stellen wir jetzt sicher, dass diese Behörde all ihre Aufgaben, glaube ich, sehr gut vollziehen kann. Das ist wichtig für die Stabilität und für das Vertrauen in den Finanzmarkt. Frau Kollegin Kolm, nur ein letzter Satz auch noch: Wissen Sie, was den Kapitalmarkt in Österreich wirklich stärken würde? – Das wäre mehr Europa in dieser Frage, also eine Harmonisierung, eine Vereinheitlichung des europäischen Kapitalmarktes. Das ist etwas, woran wir wirklich arbeiten müssen, denn das würde für Österreich und für Europa viel, viel bringen. Ich bin sehr gespannt, ob Sie da auch auf der europäischen Ebene mitarbeiten würden. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer .

NEOS Christoph Pramhofer

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ja, ich möchte gleich nahtlos an Kollegen Ottenschläger anschließen, denn selbstverständlich ist Regulierung kein Selbstzweck. Wie Sie alle wissen, schauen wir natürlich immer zuallererst: Wo kann man deregulieren, wo kann man Gold-Plating beenden?, genau das machen wir ja. Wir setzen hier jetzt Regelungen um, die auf europäischer Ebene vorgegeben wurden. Es ist mir schon wichtig, Folgendes zu sagen: Eine einheitliche Regulierung in Europa ist auch die Basis für einen einheitlichen Kapitalmarkt. Nur dann, wenn wir einen einheitlichen Kapitalmarkt haben, haben wir auch einen großen Kapitalmarkt in Europa. Und ein großer Kapitalmarkt ist wiederum die Basis für eine stabile, starke, innovative europäische Wirtschaft. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es ganz wichtig, diese Schritte hier zu gehen, um eben auch im Kapitalmarkt weiterzukommen. Das ist eine positive Entwicklung. Weil Sie die Regulierung kritisieren, möchte ich Ihnen zwei oder drei Beispiele nennen, dass wir da eben genau nicht verstärkt regulieren, sondern gewissermaßen deregulieren, vereinheitlichen, vereinfachen oder auch ein einheitliches Datenset nutzen. Lassen Sie mich aber zunächst zur FMA kommen, weil Kollegin Tomaselli dazu gesagt hat: Na ja, wie ist denn das, wir geben ihnen nicht mehr Geld und wenn die FMA kommt, müssen wir jedes Jahr den Deckel erhöhen? – Vorweg ist einmal ganz wichtig, dass das ein prozentueller Deckel, kein absoluter Deckel ist. Das heißt, die Berechnungsbasis steigt ohnehin schon jedes Jahr mit dem sogenannten Risikogewicht; das ist aber indirekt natürlich von Inflation und Wirtschaftswachstum abhängig. Wenn der Anteil für Flugreisen an Ihrem Einkommen jedes Jahr steigt, werden Sie sich auch einmal überlegen, ob Sie da vielleicht irgendetwas machen, und das nicht immer weiter erhöhen. (👏 ÖVP, NEOS) Wir haben bei dieser FMA-Finanzierung noch etwas vorgesehen: Es ist also nicht so, dass wir jedes Jahr einfach das Budget erhöhen, sondern wir haben in diesem Gesetz auch festgeschrieben, dass 2027 in der FMA eine umfassende Evaluierung stattfinden muss – einerseits zur Kostenstruktur, andererseits müssen auch alle Maßnahmen dahin gehend evaluiert werden, ob diese die Wirtschaft hemmen, ob diese angemessen sind oder ob man da nicht Vereinfachungen vornehmen kann. Kollege Ottenschläger hat schon diese Anschubfinanzierungen für neue Unternehmen angesprochen, die im Bereich der Mica-Lizenzierung nach Österreich beziehungsweise nach Wien kommen, wodurch hier viele, viele hochbezahlte Arbeitsplätze geschaffen werden, wodurch auch ein enormes Steueraufkommen geschaffen wird. Da haben wir auch eine Maßnahme getroffen, um aus diesen Rücklagen eine entsprechende Bereitstellung dieser Mittel zu ermöglichen. Ein Punkt ist mir noch besonders wichtig, den möchte ich auch ansprechen: Es sind 22 Gesetze, die novelliert werden. Sie sind alle sehr technisch und vielleicht nicht jedem bekannt. Beim sogenannten Finalitätsgesetz – sperriger Name – geht es darum, dass österreichische Unternehmen direkt an Finanzsysteme, beispielsweise in London, angeschlossen werden können und nicht über Drittstaaten wie die Schweiz gehen müssen. Das klingt alles technisch, klingt nicht sehr aufregend, aber es geht darum, unserer heimischen Wirtschaft, unseren heimischen exportierenden Unternehmen diese Finanztransaktionen zu vergünstigen. Niemand hat etwas davon, wenn wir diese Wahlmöglichkeit nicht nutzen. Wir haben sie lange nicht genutzt, jetzt schaffen wir das endlich. Wir ersparen den heimischen Unternehmen viel, viel Geld. Das hilft uns einfach wieder, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das ist auch Teil dieses Pakets. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch .

SPÖ Christian Oxonitsch

Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade angesprochen worden: Schaut man sich die heutige Tagesordnung und dieses Gesetzesvorhaben, dieses Sammelgesetz, an, dann wirkt es technisch, schon allein aufgrund der Fülle der Gesetze, die verändert werden. Nichtsdestotrotz muss man sagen, dass es von besonderer Bedeutung ist. Es ist von besonderer Bedeutung für die Stabilität des Finanzplatzes auf der einen Seite, für die Transparenz der Märkte auf der anderen Seite und letztendlich natürlich auch für die Realwirtschaft und die Menschen in diesem Land. Daher ist es, wenn man sich diese Grundlagen ansieht – und es ist ja auch von einigen Vorrednern darauf hingewiesen worden –, ansieht, was dieses Gesetz konkret bedeutet, immer wieder interessant, dass die FPÖ dem nicht zustimmt. Erstens: Es geht um eine ordnungsgemäße Umsetzung europäischen Rechts, eines Rechts, das damals maßgeblich von der FPÖ mitbeschlossen wurde, das letztendlich zum Beispiel – um ein konkretes Beispiel zu nennen – gerade im Bereich der Green Bonds klare Regulative vorgibt; also durchaus etwas Wesentliches. Zweitens: Es stärkt letztendlich auch die Transparenz und das Vertrauen in die Finanzmärkte – auch etwas ganz Wesentliches. Da geht es eben nicht um das Bürokratiemonster, sondern es geht darum, dass Anlegerinnen und Anleger das Recht haben, sich entsprechende Informationen – dort, wo sie anlegen wollen – nicht zusammensuchen zu müssen, sondern sie bekommen sie letztendlich in dieser gemeinsamen Plattform. Drittens: Dieses Sammelgesetz verbindet tatsächlich auch die Finanzmarktstabilität mit realpolitischer Verantwortung. Das ist, glaube ich, etwas ganz Wesentliches, dem dieses Gesetz auch gerecht wird. Es ist ja schon angesprochen worden, es gibt dazu einen – ja, zugegebenermaßen – etwas umfangreichen Abänderungsantrag, der gestern im Ausschuss schon entsprechend angekündigt und auch verteilt wurde. Diesen bringe ich hiermit auch formal zu TOP 6 ein: RN/81.1 Abänderungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger , Kai Jan Krainer , Mag. Christoph Pramhofer , Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und zahlreiche weitere Gesetze – diese sind teilweise ja schon angesprochen worden – geändert werden, Finanzmarktsammelgesetz, 366 der Beilagen, in der Fassung des Ausschussberichtes 380 der Beilagen. Es geht in diesem Abänderungsantrag um zahlreiche Umreihungen, um redaktionelle Veränderungen, aber auch um einen wesentlichen zusätzlichen Punkt, nämlich dass klargestellt wird, dass die Finanzmarktaufsicht im Rahmen ihrer Begründungen zu den Verordnungen gemäß §§ 23a, 23c, 23d, 23e, 23g und 23h auch die zu erwartenden Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu erörtern und zu veröffentlichen hat. Das ist eine ganz wesentliche Klarstellung dieses Abänderungsantrages, und ich bitte um Zustimmung. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) 14.33 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/81.2 Finanzmarktsammelgesetz (AA-53) Präsidentin Doris Bures : Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht daher auch mit in Verhandlung. Nun hat sich Herr Bundesminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

PräsidiumDoris Bures

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/83.1 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend Finanzmarktsammelgesetz in 366 der Beilagen. Hiezu haben die Abgeordneten Ottenschläger, Krainer, Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die von dem Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Die Abgeordneten Ottenschläger, Krainer, Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 bis 22 eingebracht. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage. Wer spricht sich dafür aus? – Auch das ist mit Mehrheit angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Er ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. RN/83.2 Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 381 der Beilagen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Nationalbankgesetz 1984

381 d.B.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Gemeinsam debattiert mit TOP 6

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt eine Novelle zum Nationalbankgesetz 1984. Damit wird klargestellt, dass bei der Beurteilung von systemischen Risiken und makroprudenziellen Maßnahmen auch mögliche negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu berücksichtigen sind.

Betroffen sind vor allem die Oesterreichische Nationalbank und das Finanzmarktstabilitätsgremium bzw. die makroprudenzielle Aufsicht bei ihrer Risikoanalyse und Maßnahmenplanung.

Dokumente

Nationalbankgesetz 1984

Wesentliche Änderung im Nationalbankgesetz 1984

  • Das Nationalbankgesetz 1984 wird gesetzlich angepasst, um eine inhaltliche Ergänzung zu bereits einschlägigen Änderungen im Bankwesengesetz und im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz herzustellen.
  • Thematischer Fokus der Anpassung ist die ausdrückliche Einbeziehung der Erörterung von Auswirkungen auf die Realwirtschaft im Zusammenhang mit der Vornahme bzw. Nichtvornahme makroprudenzieller Maßnahmen.

Berücksichtigung der Realwirtschaft bei der Beurteilung systemischer Risiken

  • Klarstellung/Ergänzung: Bei der Prüfung, ob sich ein systemisches Risiko aufbaut oder ob sich ein bestehendes systemisches Risiko verändert, sind auch negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu berücksichtigen.
  • Ziel der Ergänzung ist eine legistisch deutlichere Verankerung dieser Berücksichtigung im Prüf- und Beurteilungsrahmen.

gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln

382 d.B. · Antrag vonGRÜNE · Entschließungsantrag 375/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat lehnte den Entschließungsantrag ab, die Regeln der KIM-VO zur Vergabe von Wohnbaukrediten gesetzlich dauerhaft zu verankern. Damit bleibt es beim Auslaufen der Verordnung bzw. bei nicht gesetzlich bindenden Leitlinien statt einer gesetzlichen Implementierung.

Betroffen sind Banken und Kreditnehmer:innen im österreichischen Wohnimmobilienfinanzierungsmarkt sowie die Finanzmarktaufsicht und Bankenaufsicht, die diese Kreditvergabestandards überwachen.

Ziel des Antrags war, die KIM-VO-Regeln als permanentes Instrument zur Begrenzung von Risiken bei der Wohnbaukreditvergabe rechtlich verbindlich festzuschreiben und so die Finanzstabilität zu stärken.

Dokumente

gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln

Ausgangslage und Problemwahrnehmung zur Wohnbaukreditvergabe

  • Vor Einführung der KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) hätten Banken Wohnbaukredite „viel zu locker“ vergeben.
  • Die inhaltlichen Grundregeln der KIM-VO seien bereits seit 2014 von Bankenaufsichtsbehörden als Empfehlung an Banken kommuniziert worden, seien laut FMA-Vorstand Ettl jedoch zu 90% nicht eingehalten worden.
  • Kurz vor dem Auslaufen der KIM-VO seien diese Regeln zu 90% eingehalten worden.

Bewertung eines Auslaufens bzw. Streichens der KIM-VO-Regeln

  • Das Streichen der Kreditvergaberichtlinien wird als „unvernünftig“ bewertet: Es würde nach dieser Darstellung keinem einzigen Häuslebauer zu einem Haus verhelfen, gleichzeitig aber hohe Risiken für den Finanzplatz mit sich bringen.
  • Der „Traum vom Eigenheim“ bleibe den meisten verwehrt, weil Immobilienpreise seit Jahren deutlich stärker steigen als Einkommen.
  • Es wird kritisiert, dass insbesondere ÖVP-Politiker in den letzten Jahren die unabhängige Bankenaufsicht unsachlich kritisiert hätten, anstatt Immobilienspekulation einzudämmen.
  • Folgen für den Finanzplatz Österreich in einer Zeit ohne KIM-VO seien noch nicht abschätzbar.

Genannte potenzielle Risiken ohne KIM-VO

  • Negative Folgen für die Risikobewertung von Krediten und damit verbundene mögliche Auswirkungen auf Refinanzierungskosten können nicht ausgeschlossen werden.
  • Mögliche erhöhte Kapitalerfordernisse für Banken können nicht ausgeschlossen werden.

Internationale Einschätzung und empfohlene Maßnahmen (IWF)

  • Ein vom Internationalen Währungsfonds (IWF) veröffentlichter Report zu Österreich mahnt Aufsichtsbehörden zur Wachsamkeit.
  • Der IWF fordert, dass Banken Leitlinien für die Vergabe von Wohnbaukrediten, die die KIM-VO ersetzen sollen, strikt einhalten.
  • Der IWF empfiehlt der Bundesregierung kurzfristig eine gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln, um sie als permanentes, strukturelles Instrument zu nutzen – und dies vor Beginn einer erneuten Boomphase des Kreditzyklus.

Marktentwicklung: Wohnbaukredite und Zinsumfeld

  • Die Österreichische Nationalbank meldete im April eine Zunahme der privaten Wohnbaukredite gegenüber dem Vorjahr um 50%.
  • Der Anstieg wird vor allem auf sinkende Zinsen zurückgeführt.
  • Die Zinsen seien seither durch die EZB nochmals gesenkt worden; eine weitere Zinssenkung wird als möglich bezeichnet.

gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln

~45 min Lesezeit
Dafür: GRÜNE Dagegen: FPÖÖVPSPÖNEOS
FPÖ Barbara Kolm

Frau Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Herr Bundesminister! Erlauben Sie mir noch ganz kurz Folgendes zu erwähnen: Die Finanzmarktkrise 2007/2008 ist nicht nur entstanden, weil es zu wenig Aufsicht und Kontrolle gab, sondern auch und vor allem durch fehlgeleitete Sozialpolitik – als Timothy Geithner nämlich Fannie Mae und Freddie Mac ins Leben gerufen hat, um Hypothekardarlehen zu machen. Alles Weitere ist dann als Sovereign Debt Crisis zu uns herüber nach Europa gekommen. Herr Kollege Ottenschläger, selbstverständlich habe ich in meiner Funktion in der OeNB immer konstruktiv am Kapitalmarkt mitgearbeitet. Manchmal ist es leider nicht geglückt, da die ÖVP vielfach – gerade bei der Finanzmarktaufsicht immer mehr – Doppelgleisigkeiten haben wollte, die wir als Freiheitliche immer abgelehnt haben. Zu den hier vorliegenden Anträgen – Thema der Grünen, KIM-Verordnung, und unsere –: Es sind bei den beiden Anträgen zwei komplett unterschiedliche Weltbilder zu sehen. Die Grünen wollen die KIM-Verordnung in ein Gesetz gießen. Wir wollen sie endgültig streichen. Warum wollen wir das? – Weil das ein Lehrbuchbeispiel für technokratischen Interventionismus ist. (👏 FPÖ) Es ist die Suche der Politik nach Symptomen, die sie selbst verursacht. Die KIM-Verordnung belastet junge Menschen, Familien und den Mittelstand – jene, die Wohnen und Eigentum überhaupt erst finanzieren wollen. Woher kommen denn die Probleme am Immobilienmarkt? – Die Grünen glauben, dass die Immobilienpreise steigen, weil die Banken zu viele Kredite vergeben. Das ist falsch und das wissen wir alle. Die wirklichen Ursachen liegen in der falschen Zins- und Geldpolitik; in den Asset-Preisen, die über Jahre künstlich gestiegen sind; in der Baulandknappheit, weil Widmungen und Mobilisierungen seit Jahren stocken, Stichwort Bodenversiegelung oder verfehlte Klimapolitik, Bau- und Energieregeln – teure Energie wegen des EU Green Deals lässt die Baukosten explodieren –; in der hohen Inflation, die die Produktivitätsrate jährlich übersteigt, weshalb die Lohnsteigerungen nicht mithalten können und sich die jungen Familien keine Eigenheime in dieser Form mehr leisten können; in steuerlichen Fehlanreizen et cetera, et cetera. Das alles sollte die KIM-Verordnung bekämpfen. Die Grünen wollen nicht, dass Menschen Eigenheime haben.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Das ist falsch!

FPÖ Barbara Kolm

… Wir wollen das Gegenteil. Die Grünen wollen die zentralen Elemente – Beleihungsquote 90 Prozent, Schuldendienstquote 40 Prozent, maximale Laufzeitquote 35 Jahre – per legem. Das ist nichts anderes als eine Zentralisierung der Kreditvergabe – als ob der Staat, die Aufsicht besser wüsste, was nötig ist, als die Regionalbanken, die ihre Kunden beurteilen. Mehr Staat, mehr Regulierung hat noch kein einziges neues Haus, kein einziges neues Grundstück und keine neue Baukostenposition herbeigebracht. Damit wird kein Wohlstand generiert – Herr Kollege Hanger, Sie haben das vorhin angesprochen. Die Grünen wollen die jungen Menschen in Miete halten. Wir wollen das nicht. Wir wollen, dass die Zins- und Geldpolitik normalisiert wird. Schade, dass der Herr Finanzminister nicht mehr da ist, aber im Ecofin würde er dazu eh nicht viel sagen. Vielleicht macht es Herr Gouverneur Kocher im EZB-Rat. Wir wollen, dass Bauland mobilisiert wird, dass Vertragsfreiheit herrscht und dass Marktdisziplin durch Haftung von Banken und Kreditunternehmen – nicht durch staatliche Schablonen – erfolgt. Das Risiko gehört dorthin, wo es hingehört: zu den Banken und zu den mündigen Bürgern, nicht zum Gesetzgeber und nicht zu den Behörden. Daher ist unser Entschließungsantrag besonders notwendig. Wir wollen, dass die FMA nicht über die Hintertür versucht, aufsichtliche Erwartungen de facto weiterzuführen, dass kein fortgesetzter massiver Eingriff in die Eigentumsfreiheit und keine Bevormundung der Bürger erfolgt. Das heißt, die KIM-Verordnung muss weg und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass diese nicht durch die Hintertür – durch angedrohte Bankenprüfungen, wie es ja bereits passiert, oder durch Rundschreiben, wie es auch passiert – oder neue Verordnungen wieder eingeführt wird. Wir wollen – und das ist freiheitliche Politik –, dass junge Menschen und Familien Eigentum schaffen können, dass regionale Banken verantwortungsvoll, aber frei entscheiden und dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentriert: Rahmen setzen und nicht bevormunden. Das ist der wesentliche Punkt. Hier und heute stellt sich die Frage: Wer soll entscheiden, ob ein Haus finanzierbar ist? – Da wird die Entscheidung sehr unterschiedlich ausfallen. Die Einheitsparteien, ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS sagen, der Staat soll das entscheiden. Wir sagen, die Menschen selbst und die privatwirtschaftlichen Banken, die sie kennen und sie beurteilen, sollen das tun. Nur das hilft uns und damit schaffen wir Eigentum. – Danke.

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger .

ÖVP Klaus Lindinger

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir heute über die KIM-Verordnungs-Regelungen sprechen, dann, glaube ich, sollten wir ein bisschen weiter ausholen. Grundsätzlich sollen die Finanzmärkte stabil sein. Dazu stehen wir, dazu bekennen wir uns – und das wünschen sich ja auch die Banken. Was, glaube ich, in der Vergangenheit gefehlt hat, ist, dass realwirtschaftliche Bedingungen berücksichtigt werden. Wir haben im vorigen Tagesordnungspunkt auch mittels eines Antrages eingebracht, dass die realwirtschaftlichen Bedingungen – das Umfeld sozusagen – auch dahin gehend mitberücksichtigt werden. Jetzt kann man selbstkritisch sagen: Als die KIM-Verordnung in Kraft getreten ist, war es schon etwas spät – das war nach der letzten Finanzkrise –, und ja, sie ist zu spät gefallen. Eines ist aber klar und das haben wir auch im Ausschuss diskutiert: Die KIM-Verordnung ist mit 30. Juni 2025 ausgelaufen. Eine Aufsicht bleibt notwendig, ja, aber mit Augenmaß. Das heißt, dass wir die Finanzmärkte dahin gehend im Blick haben, dass die Banken einen gewissen Spielraum haben, dass die Entscheidungen aber auch nachvollziehbar sind. Die Banken schauen ja auch selbst darauf, dass Kredite, die sie ausgeben, wieder hereingebracht werden können. Das heißt, eine gewisse Selbstverantwortung gehört da auch dazu. Unter diesem Aspekt kann ich nur sagen: Die beiden Anträge der Grünen und der Blauen lehnen wir dementsprechend beide ab. Die Grünen wollen ja die KIM-Verordnung fix implementieren. Es ist aber, das muss man dazusagen, ein Kriseninstrument. Es soll in der Krise unterstützend helfen, und ja, in den letzten Jahren, in denen die KIM-Verordnung noch in Kraft war, hat sie zum Teil Investitionen gebremst und antizyklisch gewirkt. Deshalb ist es gut, dass wir sie jetzt nicht mehr haben, dass sie ausgelaufen ist. Wenn ich sage, wir als Regierung setzen Anreize, dass der Wohnbau ermöglicht wird, dass Eigentum geschaffen werden soll, wollen wir das erreichbar machen, ohne neue Risiken aufzubauen. Wir haben auch mit dem Österreichtarif Anreize geschaffen. Wir schauen, dass wir mit der Industriestrategie die Konjunktur ankurbeln. Gott sei Dank zeigt die Kurve wieder nach oben. Das heißt, dass wir auch für die Zukunft Arbeitsplätze sichern – und ja, wir setzen auch steuerliche Anreize für all jene, die mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten möchten, die quasi Leistung in den Vordergrund stellen und dadurch zum Aufschwung in Österreich beitragen. Das werden wir auch in der Zukunft unterstützen und deshalb lehnen wir diese beiden Anträge dementsprechend ab. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli .

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke schön, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, jedes Mal, wenn in diesem Haus über die KIM-Verordnung gesprochen wird, gleicht das leider eher einer Märchenstunde, denn tatsächlich wahr ist: Die Kreditvergaberichtlinien gibt es erstens nicht einfach so, sie sind zum Schutz für uns alle da. Wieso? – Weil wir natürlich neben explodierenden Immobilienpreisen keinen Finanzmarkt wollen, der auch noch eine Blase produziert. Das sind die Lehren, die wir aus 2008 ziehen. Zweitens: Diese Kreditvergaberichtlinien – das ist vielleicht als Information auch wichtig für Sie als Häuslbauerinnen und Häuslbauer – sind natürlich nicht da, um Sie zu foppen. Nein, die sind zu Ihrem Schutz da, weil die Fragen des leistbaren Wohnens und der Finanzierung des Eigenheims sich nicht über unleistbare Kredite lösen lassen. Drittens: Wir profitieren alle von diesen Kreditvergaberichtlinien – auch der Herr Finanzminister, denn die Kreditvergaberichtlinien bedeuten weniger Risiko. Weniger Risiko heißt, dass mit Kreditvergaberichtlinien tatsächlich die Länder und der Bund weniger für die Kredite zahlen würden, und das bedeutet – das würde, glaube ich, auch Frau Kolm gefallen – weniger Steuern für uns alle. So, und jetzt fragen sich natürlich sehr viele: Wieso ist diese KIM-Verordnung, diese Kreditvergaberichtlinie, trotzdem so schlecht angeschrieben? Der Grund sitzt hier in der Mitte, ich schaue ganz klar in die Reihen der ÖVP. Die ÖVP will nämlich tatsächlich mit dem, was sie so sagt – das muss nämlich nicht unbedingt stimmen –, von ihrer eigenen wohnpolitischen Fehlleistung ablenken. Ich sage Ihnen, die Diskussionen um die KIM-Verordnung in den letzten Jahren sind ein reines Ablenkungsmanöver. Der einzige Grund, wieso Eigenheime unleistbar sind, sind nicht Kredite und nicht Kreditvergaberichtlinien, sondern die Immobilienpreise – und die sind deshalb gestiegen, weil Sie als ÖVP es für eine besonders gute Idee gehalten haben, die Spekulation zu befördern. Das ist die Geschichte, meine sehr geehrten Damen und Herren! (👏) Da bitte ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie sich auch da ja keinen Sand in die Augen streuen, erinnern Sie sich zurück! Tatsächlich war es vor nur 30 Jahren noch absolut möglich, auch ohne größeres Erbe aus der Eigenleistung als Durchschnittsverdiener, -verdienerin ein Eigenheim zu finanzieren, weil die Wohnungen und Häuser noch leistbar waren. Da habe ich mir gestern in der Vorbereitung gedacht, ich rufe meinen Papa an und frage: Wie war denn das mit unserem Haus? 1990, das Haus kostete 2 Millionen Euro – nein, nicht 2 Millionen Euro, 2 Millionen Schilling! ( Heiterkeit bei der SPÖ. ) Das sind 140 000 Euro. Der Boden dazu: 800 Schilling. Ich rechne es für die junge Generation noch um: Das sind 57 Euro der Quadratmeter. Dann habe ich noch gefragt: Papa, wie war das mit dem Kredit? Dann hat er gesagt: Na, selbstverständlich haben wir Eigenkapital bringen müssen, 20 Prozent. Dann habe ich gefragt: Wie war es mit den Zinsen? Ja, 8,2 Prozent. 8,2 Prozent waren es 1990, so hoch waren die Zinsen – und das Ganze ging sich mit einem Tischlereinkommen aus. Die 2 Millionen Schilling sind in heutigen Kaufkraftparitäten 290 000 Euro. Für das kriegen Sie in Vorarlberg vielleicht, wenn Sie Glück haben, noch eine Zweizimmerwohnung. Das ging sich deshalb aus, weil der Wohnpreis noch leistbar war – und das ist er eben nicht mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren. Man kann schon auch festhalten: Es war von Anfang an eine schlechte Idee, dass normale Wohnungssuchende mit Immobilieninvestoren und Hedgefonds konkurrieren müssen; und es war von Anfang an eine schlechte Idee, seit 15 Jahren nicht regulativ in die Preise einzugreifen. Das müssen Sie sich eingestehen. Die KIM-Verordnung dient nicht als Sündenbock und ich wäre dafür, dass wir in dieser Diskussion weniger Meinung und mehr Expertise haben. Hören Sie auf den Internationalen Währungsfonds! Der empfiehlt uns, diese Kreditvergaberichtlinie in ein fixes Reglement einzuführen. Ich sage Ihnen: Ich traue dem Internationalen Währungsfonds mehr Expertise und Kompetenz zu als dem Institut Kolm, Lindinger und Pramhofer. – Danke schön. (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Janos Juvan . – Herr Abgeordneter, ich stelle Ihnen Ihre freiwilligen 3 Minuten Redezeit ein. Falls Sie länger reden, unterbreche ich Sie jedenfalls um 15 Uhr, aber Sie haben ohnedies 3 Minuten eingemeldet. Bitte.

GRÜNE Süleyman Zorba

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Staatssekretär! Wir haben ja hier im Parlament ein verfassungsmäßiges Recht, nämlich jenes, Fragen zu stellen und im besten Fall auch Antworten zu bekommen. Das ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente, die wir als Opposition haben. Ich habe das Gefühl, dass dieses Recht nicht so ganz ernst genommen wird, wenn ich mir die Antworten anschaue, die wir bekommen. Erinnern wir uns – es ist noch nicht so lange her –: Juni 2025, Pressekonferenz zur Gefährderüberwachung; da ist Minister Karner gesessen, Klubobmann Yannick Shetty und auch Staatssekretär Leichtfried. Da wurden uns Best-Practice-Beispiele genannt: Offenheit, Transparenz, Einsichtsrechte, das waren große Worte. Und was ist seither passiert? – Nichts. Aber wir haben ja den Worten der Regierung Glauben geschenkt. Transparenz, Kontrolle, Einsichtsrechte, das klang gut, also haben wir dieses verfassungsmäßige Recht in Anspruch genommen. Im September habe ich eine Anfrage gestellt – nichts Kompliziertes –: Gibt es eine Shortlist von konkreten Anbietern? Läuft eine Ausschreibung? Gibt es Machbarkeitsanalysen? Wird der Quellcode wie versprochen offengelegt? Und was passiert, wenn der Rechtsschutzbeauftragte die Software ablehnt? Wie werden die Anbieter überprüft? – Da geht es nicht um Geheimnisse, da geht es nicht um komplizierte Verfahrensfragen. Das sind grundlegende Fragen zu einem Gesetz, das hier mit Mehrheit beschlossen worden ist. Zur Antwort, die dann im Oktober gekommen ist: Was stand da drin? – Bei fast jeder Frage, ich zitiere: Die Beantwortung würde „Sicherheitsinteressen der Republik Österreich zuwiderlaufen“. – Okay, denke ich mir, aha. Dann höre ich mir die Pressekonferenz von Minister Karner an – eine öffentliche –, und da beschreibt er eine EU-Ausschreibung: Wie die ausschauen kann, was da alles enthalten ist – ein Meilenstein, verkündet er. Und wenn ich dann nachfrage, wie dieser Meilenstein ausschaut, wie diese Ausschreibung gestaltet ist, kommt als Antwort, die Antwort würde die Sicherheit der Republik gefährden. Das ist ehrlicherweise ein bisschen absurd und ein bisschen trumpesk, wenn ich das so ausdrücken darf. (👏) Das war die erste Anfrage. – Gut, kann sein, vielleicht war es zu früh, wir haben die Antwort so zur Kenntnis genommen. Im Oktober haben wir eine weitere Anfrage gestellt, die Fragen waren mehr oder weniger dieselben. Raten Sie einmal, was die Antworten waren. – Gar keine, man hat auf die Antworten der ersten Beantwortung verwiesen, das heißt, es wurde auf Nichtantworten verwiesen. Also probieren wir es zum dritten Mal, stellen dieselbe Anfrage mit ein paar Zusatzfragen, ein bisschen konkretisiert, ein bisschen mehr, warum das Ganze keine Gefahr für die Republik ist, ein bisschen ausgearbeitet. Und dann kam die Antwort am 14. Jänner: Zu den Fragen 1 bis 21 wird auf die bisherige Beantwortung verwiesen. – Sie verweisen also schon wieder auf Antworten, die Sie nicht gegeben haben. Also drei Anfragen, null Antworten und am Ende ein Verweis auf einen Verweis auf einen Verweis. Und dann gab es noch den Nachsatz: Es „wird darauf hingewiesen, dass die Thematik [...] bereits in zahlreichen Innenausschüssen [...] und Ständigen Unterausschüssen [...] behandelt wurde.“ – Herr Staatssekretär, Sie wissen, dass das nicht der Fall war. Wo bleibt jetzt diese Transparenz, die versprochen wurde? Das ist Arbeitsverweigerung und auch eine Missachtung dieses Parlaments! (👏) Kurzer Reminder: Worum geht es da eigentlich, was waren diese Anfragen? – Es geht um die Messengerüberwachung. Wir reden hier von einer Spionagesoftware, die auf den Handys von Menschen in Österreich installiert werden soll. Überlegen Sie einmal kurz, was Sie alles auf Ihrem Smartphone haben: Fotos, Fotos vom letzten privaten Urlaub, Kommunikation mit Freunden und Familie, Dating-Apps, Gesundheitsdaten, Bankdaten, also eigentlich Ihr gesamtes Leben. Und jetzt behauptet diese Regierung seit Monaten, vor dem Beschluss und auch nach dem Beschluss, dass es irgendwie eine magische Möglichkeit geben soll, nur auf die Nachrichten zuzugreifen, ohne auf das Gesamtgerät zuzugreifen. Das Problem: Das ist technisch nicht möglich. Wenn Sie heute Whatsapp oder Signal nutzen oder irgendeinen anderen verschlüsselten Nachrichtendienst, dann sind diese Nachrichten zwischen Sender und Empfänger verschlüsselt. Sie können die Nachrichten schon abgreifen, Sie werden einen Zahlensalat bekommen mit Buchstaben und Zeichen, der aber nicht lesbar ist. So, das heißt, diese Spionagesoftware muss entweder beim Sender oder beim Empfänger auf dem Gerät sitzen. Moderne Handy-Betriebssysteme sind so aufgebaut, dass sie eine Sicherheitsstruktur haben, die genau das verhindert: dass man zwischen diesen Applikationen auch Dinge abgreifen kann. Das heißt, wir brauchen da eine Spionagesoftware. Jetzt muss diese Spionagesoftware aber irgendwie auf diese Geräte drauf, wir benötigen Sicherheitslücken. Ich würde jetzt einmal davon ausgehen, dass er, wenn der Staat in Kenntnis gesetzt wird, dass es Sicherheitslücken gibt, dahin gehend arbeitet, dass diese Sicherheitslücken geschlossen werden. In Zukunft wird es aber so sein, dass das in Österreich nicht passiert, dass man, wenn Sicherheitslücken entdeckt werden oder man davon in Kenntnis gesetzt wird, nicht versucht, sie zu schließen, sondern versucht, sie so weit wie möglich offen zu lassen, damit man sie auch ausnutzen kann. Jetzt kann man ja sagen: Na ja gut, wie kommt man in Kenntnis von Sicherheitslücken? – Na ja, wenn man eine Spionagesoftware kauft oder Sicherheitslücken einkauft, dann weiß man Bescheid über die Sicherheitslücken, aber man wird dann nichts mehr darüber sagen. Wozu führt das? – Zu einer Gefahr für unsere Cybersicherheit: Krankenhäuser, Spitäler, Energieversorger und auch die Smartphones von uns allen. Ich halte das für nicht sehr verantwortungsvoll. (👏 FPÖ) Jetzt wird der eine oder andere denken: Na ja es geht um Gefährder, es geht um Terroristen; ich bin kein Terrorist, warum soll mich das betreffen? – Machen wir eine kurze Reise durch Europa: In den letzten drei, vier Jahren gab es Missbrauchsfälle von den nordischen Staaten bis nach Griechenland; Staaten, in denen es teilweise strengere Gesetze gegeben hat als in Österreich. Wer wurde dort überwacht? – Kritische Journalistinnen und Journalisten, Oppositionspolitiker, Aktivistinnen und Aktivisten, also Menschen, die eigentlich nichts verbrochen haben. Die Frage ist also nicht, ob es zu einem Missbrauch kommt, sondern wann. Jetzt kommen wir zu den Verantwortlichen, die das in Österreich auf den Weg gebracht haben. Zur ÖVP muss ich nicht viel sagen, das ist seit jeher ihre Position. Die ÖVP ist, wie sie ist, muss man nicht mehr viel dazu kommentieren. Aber zu den Kollegen von der SPÖ und den NEOS: Herr Staatssekretär Leichtfried, Sie sitzen hier heute als Vertreter der Regierung, aber ich habe mir die VfGH-Klage von damals angeschaut, und auf Platz 31 habe ich eine Unterschrift gesehen von einem gewissen Herrn Jörg Leichtfried . Ich glaube, das waren Sie. (👏) Jetzt frage ich Sie: Was hat sich seit damals geändert? Die Verfassung? – Die ist dieselbe. Die Spionagesoftware? – Die ist dieselbe. Ich glaube, die einzigen Dinge, die sich verändert haben, sind der Platz Ihres Sessels und Ihr Posten! ( Rufe bei den Grünen: Ui! Uh! ) Ist das der Grund, warum man auf einmal über ein Gesetz, das man vor wenigen Jahren für problematisch gehalten hat, ganz anders denkt? Zu den Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, der angeblichen Grundrechtspartei: Bis auf Kollegin Krisper und Herrn Kollegen Scherak habe ich auch nach dem Beschluss nichts Kritisches mehr vernommen: kein Widerstand, kein Aufschrei, nichts. Ist das jetzt die Parteiposition? Dann nehmen wir das so zur Kenntnis. Trauriges Fazit: Die ÖVP ist, wie sie ist, und die SPÖ und die NEOS haben hier leider der ÖVP einen Traum verwirklicht, und die spricht ja schon von Ausweitungen, noch bevor sie das, was sie hier im Parlament beschlossen haben, umsetzen konnten oder irgendwelche Fragen dazu beantwortet haben. Was haben wir heute gemacht? – Das Gesetz, so wie es vorliegt, ist technisch nicht machbar, rechtlich nicht haltbar, und die angekündigten Schutzmaßnahmen sind ehrlicherweise auch noch nicht gegeben. Deshalb haben wir heute Vormittag eine Drittelbeschwerde eingebracht. Der VfGH hat den Bundestrojaner schon einmal gestoppt, nämlich 2019. Die Bedenken von damals sind nicht ausgeräumt worden, sondern haben sich ehrlicherweise noch verschärft. Für uns macht es keinen Unterschied, ob wir in der Regierung oder in Opposition sind, wenn es um den Schutz unserer Grundrechte geht. (👏) Herr Staatssekretär, es wäre jetzt die Möglichkeit da, all diese Fragen zu beantworten, die in den letzten drei, vier Monaten auch an Sie gerichtet wurden: Wird der Quellcode offengelegt, wie behauptet? Wie schaut es mit dem Rechtsschutzbeauftragten aus? Wie läuft das gesamte Verfahren ab? Bitte ersparen Sie uns den Verweis auf irgendwelche Ausschüsse oder Anfragen, die angeblich schon beantwortet wurden. Das haben wir alle schon gehört, da sind keine Antworten drinnen. Ersparen Sie uns den Eiertanz und sich selber den Gesichtsverlust. – Danke schön. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Wortmeldungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Leichtfried. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Staatssekretär. (Abg. Scherak [NEOS]: Ob er das in 10 Minuten erklären kann, den Richtungsschwenk!)

FPÖ Christian Hafenecker

Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das ist schon bemerkenswert: Da steht der Geheimdienststaatssekretär da und berichtet aus dem geheimen Unterausschuss. Das ist ja unwahrscheinlich, was Sie da machen, Herr Staatssekretär. Das kann man doch so nicht machen, das geht ja überhaupt nicht! Wenn das ein Abgeordneter macht, ist er der Erste, der vor dem Strafrichter steht. Das ist ja ein Novum in dem Parlament. Deswegen darf man Ihnen ja gar keine Verantwortung in die Hand geben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (👏 FPÖ) Wenn es Ihnen tatsächlich um Linksradikalismus oder um Verfassungsfeindlichkeit geht, dann hätte ich einen Tipp für Sie: Dann sollten Sie Ihr Gesetz gleich einmal bei Ihrem Parteivorsitzenden anwenden, der ja bekennender Marxist ist, oder Sie gehen gegen Ministerin Meinl-Reisinger vor, die aus meiner Sicht eine Verfassungsfeindin ist, weil sie ständig von den Vereinigten Staaten von Europa träumt und somit Österreich abschaffen möchte. Also da können Sie dann sofort einbrechen mit Ihren Bundestrojanern. Aber was hier tatsächlich vorliegt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist natürlich ein massiver Angriff auf Grund- und Freiheitsrechte, und genau deswegen haben wir natürlich auch diese Beschwerde gemacht. Es gibt überhaupt keine technischen Details dazu, was Sie da eigentlich vorhaben. Das Einzige, das Sie wollen, ist eine präventive Überwachung der gesamten Bevölkerung. Sie wollen einfach auf alle Smartphones, auf alle Tablets und auf alle PCs zugreifen. Wissen Sie, alles das ohne ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, das ist ja sozusagen noch einmal etwas, was Sie da unter der Tuchent ein bisschen mitbringen, das macht die Sache dann schon wirklich bedenklich. Jetzt stellen wir uns einmal vor: Jetzt haben wir die DSN, dann haben wir einen Staatssekretär, der aus dem geheimen Unterausschuss im Plenum berichtet – wunderbar –, und über dem ganzen Ding steht dann auch noch Innenminister Karner, und diesen Herrschaften wollen Sie die Geheimnisse der Österreicher anvertrauen. Ich glaube, wir haben recht damit getan, uns dagegen zur Wehr zu setzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (👏 FPÖ) Genau deswegen ist die Verfassungsbeschwerde jetzt auch wichtig. Wir haben ja nicht einmal die Software dazu, Herr Staatssekretär, um das Ganze irgendwie umzusetzen; Sie wissen ja gar nicht, was genau Sie wollen. Ich kann Ihnen aber jetzt schon prophezeien, wer die Software dann haben wird: Da gibt es einen gewissen Sebastian Kurz, der ist ja in dieser Branche schon länger unterwegs. Der ist geschäftlich mit Peter Thiel zusammen – der hat übrigens auch Pegasus mitentwickelt und Sonstiges –, der wird uns dann auch hundertprozentig eine für die ÖVP zugeschnittene Spionagesoftware verkaufen, die Sie dann zum Einsatz bringen können, Herr Staatssekretär. Liebe SPÖ, Sie haben sich ja zum Erfüllungsgehilfen der ÖVP gemacht. Die NEOS sind halt eh überall dabei, gut, mit dem muss man schon rechnen, aber ich weiß nicht, ob das ein weiser Schritt war, den die SPÖ da getan hat. Die NEOS kommentiere ich, wie gesagt, nicht, die haben ohnehin andere Ziele. (👏 FPÖ) Wissen wir, was dann mit diesen Daten passiert, die Sie da generieren, ob die dann über dunkle Kanäle in irgendwelchen großen Big-Data-Konzernen, mit denen eh die halbe ÖVP schon befreundet ist, landen? Die werden ja gar nicht damit fertig, Silicon Valley zu besuchen, die geben sich dort die Türklinken in die Hand. Ich möchte mir nicht vorstellen, wohin das alles geht. Da geht es um private Bewegungsprofile, um höchst private Daten, wie Fotos und so weiter und so fort, zum Beispiel auch um Gesundheitsdaten, Herr Staatssekretär, die sicherlich für Versicherungen interessant sein könnten, damit man dann dort und da natürlich die Versicherungsgebühren nach oben schrauben kann und Sonstiges. Also ich habe kein gutes Gefühl, Ihnen und dieser Verliererkoalition so ein Instrument in die Hand zu drücken, und auch sonst nicht, da es grundsätzlich demokratiefeindlich und gefährlich ist. (👏 FPÖ) Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! Nur als Exempel: Kollege Gerstl hat mich kürzlich geklagt. Er hat gesagt, ich hätte ihm vorgeworfen, er hätte Amtsmissbrauch vor; es wird ja gegen ihn wegen Amtsmissbrauch ermittelt. Also er hat nicht Amtsmissbrauch begangen und es wird nicht deswegen gegen ihn ermittelt, sondern er hat nur das Amtsgeheimnis verletzt, deswegen wird ermittelt. Also wenn Kollege Gerstl glaubt, dass es besser ist, dass er keinen Amtsmissbrauch gemacht hat und deswegen ermittelt wird, sondern nur wegen Geheimnisverrat, dann sage ich gerne, dass ich mich da geirrt habe. Es zeigt aber, wie Sie von der ÖVP aufgestellt sind, meine sehr geehrten Damen und Herren. Also wenn Gerstl das so sieht, dann soll er bitte die Richtigstellung haben. Wichtig ist aber, was man dazu auch sagen muss: Das, was Sie da jetzt vorhaben, ist ja nichts anderes, als dass Sie Herrn Innenminister Karner den Generalschlüssel für alle elektronischen Geräte in Österreich zur Verfügung stellen wollen. Das würden Sie mit Ihren Wohnungen und mit Ihren Häusern ja wohl auch nicht tun. Genau deswegen ist dieser Schritt richtig und wichtig. (👏 FPÖ) Eines noch: Dieser Terrorismusvorwand, der da immer wieder gebracht wird, ist an den Haaren herbeigezogen. Sie könnten einfach nur dem Verbotsgesetz gegen den politischen Islam zustimmen, dann hätten Sie alle strafrechtlichen Sanktionen, die man da setzen kann, dann braucht man nicht alle Österreicher unter Generalverdacht zu stellen, da kann man sich schon gegen den Islam zur Wehr setzen. Seien Sie doch wenigstens ehrlich und sagen Sie, dass Sie doch einfach nur regierungskritische Menschen unter Druck setzen wollen. Sie wollen einfach nur, dass Sie beliebig überall, wo Sie wollen, hineinschauen können. Da werden Sie schon einen Paragrafen finden, der mit dem Strafmaß ausgestattet ist. Dann können Sie die Leute unter Druck setzen und ausspionieren. Sie wollen schlicht und ergreifend die Menschen ihrer Meinungsfreiheit berauben, das ist der springende Punkt.

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Glauben Sie das wirklich selber?

FPÖ Christian Hafenecker

… Und so wird es dann auch ausgehen. In der Coronazeit haben wir gesehen, was Sie mit Grund- und Freiheitsrechten machen. Präsident Dr. Walter Rosenkranz : Zum Schlusssatz kommen! Abgeordneter Christian Hafenecker , MA (fortsetzend): Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schlusssatz: Wir Freiheitliche sind der Schutzschild für Datenschutzrecht und Rechtsstaat. Wir wollen keine Generalverdächtigung der Menschen in diesem Land, genau deswegen ist diese Verfassungsbeschwerde richtig und wichtig. Sie ist ein klares Signal an die Regierung: Die Freiheit ist nicht verhandelbar. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Ernst Gödl

Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort! Bevor ich zu meinem Redebeitrag komme, darf ich noch die Klasse L4B des Francisco Josephinum aus Wieselburg im Namen von Herrn Abgeordneten Strasser hier begrüßen. Herzlich willkommen im Parlament! ( Allgemeiner Beifall. ) Sehr schön. RN/94.1 Wir hatten ja zu diesem Thema Gefährderüberwachung – damals, als wir das Gesetz beschlossen haben – hier eine sehr kontroversielle Debatte. Ich möchte gleich einmal eines vorausschicken, vor allem nach dem Redebeitrag meines Kollegen Hafenecker über die von Ihnen beschriebenen Untiefen, die so ein Gesetz mit sich bringt: Ich habe es damals schon hergezeigt und möchte es noch einmal herzeigen. Es ist überhaupt nichts Außergewöhnliches in Europa ( Ruf: Schilder aus Schilda! ) : Das ist die Karte, die zeigt, in welchen Ländern – nämlich die hellgrauen Länder – es Ermittlungsmethoden gibt, wie wir sie hier in Österreich einführen. Das ist nämlich fast ganz Europa, mit Ausnahme von Österreich und mit Ausnahme einiger weniger Staaten am Balkan und Estland. Alle anderen haben Ermittlungsmethoden, damit sie auf der Höhe der Zeit mit jenen sind, die unsere liberale Demokratie, unser Gesellschaftsmodell gefährden. Kollege Zorba, der Herr Staatssekretär hat es ja auch angesprochen: Natürlich agiert ein Geheimdienst, die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst im Verborgenen und nicht im öffentlichen Raum, das ist ja ganz logisch, aber sie agieren nicht losgelöst von der Öffentlichkeit in dem Sinn, dass sie einer Kontrolle unterliegen. Die Kontrolle dazu ist nun einmal dieser Unterausschuss, der hier erwähnt wurde. Der Herr Staatssekretär hat gar nichts verraten, er hat nur gesagt, dass im Unterausschuss darüber gesprochen wurde. Ich würde dir wirklich empfehlen und würde dich bitten und dich einladen, zur nächsten Sitzung dieses Unterausschusses zu kommen, der tagt übrigens zumindest einmal im Quartal, wo genau diese Dinge, die man mit Recht hinterfragen muss, auch besprochen werden, daher die ganz klare Einladung an dich. Du bist ein Experte in dem Bereich, das erkenne ich vollkommen an, daher ist es sehr wichtig, dass du da auch mitdiskutierst. Für uns war in der Gesetzeswerdung diese notwendige Balance zwischen dem Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte und natürlich der Notwendigkeit, ganz gezielt Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen, wichtig. Da geht es überhaupt nicht um Massenüberwachung, überhaupt nicht – überhaupt nicht …

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Niemand hat ..., keiner hat Massenüberwacheung gesagt!

ÖVP Ernst Gödl

… sondern es geht darum, einige wenige tatsächlich auch präventiv überwachen zu können, und das eingebettet in ein großes Kontrollinstrument, in große Kontrollinstrumente. Das muss durch einen Richtersenat bewilligt werden, das ist ja nicht irgendein Dreirichtersenat, es gibt die ständige Begleitung durch den Rechtsschutzbeauftragten, es gibt die ständige Kontrolle eben über diesen Unterausschuss, über die parlamentarische Kontrolle. Sollten in einem Jahr tatsächlich mehr als 30 Personen überwacht werden müssen, dann muss es einen Sonderbericht geben. Also es gibt sehr, sehr viele Kontrollmechanismen, die eingebaut sind, damit es eben zu keinem Missbrauch kommt, den man nie ausschließen kann – den man nie ausschließen kann! –, aber er muss so gut wie möglich ausgeschlossen werden. Wir brauchen aber diese Ermittlungsmethoden heute in einer modernen Welt, denn wir müssen den Terroristen auf Augenhöhe begegnen können, wenn sie unser Land gefährden. Da möchte ich jetzt schon ein bisschen auf die sonderbare Allianz hinweisen, weil Sie heute bekannt gegeben haben, dass Sie gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde machen. Das ist Ihr gutes Recht. Verfassung: Es ist gerade uns als Volkspartei sehr wichtig , dass wir ein verfassungskonformes Gesetz zusammenbringen, daher ist es auch völlig in Ordnung, dass der Verfassungsgerichtshof dieses überprüft. Ich gebe zu, die Grünen waren in dieser Frage immer konsequent dagegen, jetzt und zu jeder Zeit. Bemerkenswert finde ich aber trotzdem die Haltung der Freiheitlichen. Das ist übrigens auch im U-Ausschuss so: Da gehen Grüne und Freiheitliche händchenhaltend und kritisieren die Polizei, wie sie agiert, Sie gehen also so richtig auf die Polizei los. Da ist wieder das Gleiche, Sie gehen händchenhaltend …

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Sind das die Grünen, mit denen ihr jahrelang in der Regierung wart?

ÖVP Ernst Gödl

… ihr, beide Parteien – gegen die Polizei los und stellen die Polizei in ein schiefes Licht, weil Sie von vornherein annehmen, dass die Polizei mit diesen Ermittlungsmethoden einen Unfug betreiben würde.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Das ist die Unwahrheit, was du da sgast!

ÖVP Ernst Gödl

… Mitnichten, mitnichten, meine Damen und Herren.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

... Sie haben die Polizei zerstört!

ÖVP Ernst Gödl

… Besonders bemerkenswert, wie gesagt, ist die Volte der FPÖ.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

... ÖVP- Machtmissbrauch!

ÖVP Ernst Gödl

… Schön, dass der Herr Parteivorsitzende der FPÖ jetzt da ist. Als Herr Kickl Innenminister war, hat er ja dieses Projekt mit der Überwachung vorangetrieben – vorangetrieben! Ich zitiere, was Herr Kickl damals – 2018 – gesagt hat: „Dann geben wir den Beamtinnen und Beamten – man höre, da wurde noch gegendert! – doch auch in technischer Hinsicht das Rüstzeug an die Hand, das man braucht, um auf der Höhe der Zeit zu sein!“ – Das war Ihr damaliger Standpunkt, den Sie jetzt völlig verkehrt haben, weil Sie nicht in der Regierung sitzen und weil Sie nicht wollen, dass diese Regierung erfolgreiche Ermittlungsmethoden ermöglicht.

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Ich habe gesehen, wozu ihr in der Lage seid!

ÖVP Ernst Gödl

… Sie, Herr Rosenkranz, Herr Präsident, Sie waren damals auch Klubobmann. Sie haben hier wörtlich gesagt – ich zitiere –: „Liebe Menschen, die ihr euch in Österreich aufhaltet, um hier terroristische Anschläge zu verüben, um organisierter Kriminalität nachzugehen [...], ja, ihr könnt euch fürchten, und das ist gut so!“ – Das war genau Ihre Ansage. Jetzt, da Sie nicht in Regierungsverantwortung sind, übernehmen Sie null Verantwortung …

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Dazwischen ist einiges passiert, wir haben Sie kennengelernt!

ÖVP Ernst Gödl

… für moderne Ermittlungsmethoden für unsere Polizei im Interesse der Sicherheit Österreichs, im Interesse der österreichischen Bevölkerung.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Wir haben die Coronamethoden kennengelernt!

ÖVP Ernst Gödl

… Dafür stehen wir, dafür steht diese Regierung, der Herr Staatssekretär, der Herr Minister, dafür stehen auch die Regierungsparteien, und das ist gut so. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köllner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

SPÖ Maximilian Köllner

Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Der nächste Redner aus der Spionageabteilung!

SPÖ Maximilian Köllner

… Kollege Hafenecker, du kannst dich gerne noch einmal zu Wort melden. ( Ruf: Kann er nicht! ) Ah, nein, bei dieser Debatte nicht, du hast deine Chance gehabt und vertan. (👏 SPÖ, NEOS) Es ist das gute Recht der Opposition, ich sehe das relativ entspannt und schmerzbefreit, es ist das gute Recht der Opposition …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Bei diesem Vizekanzler musst ja schmerzbefreit sein!

SPÖ Maximilian Köllner

… den Verfassungsgerichtshof mit diesem Beschluss zu befassen.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

... wenn die ÖVP ...!

SPÖ Maximilian Köllner

… Wir gehen davon aus, dass der Beschluss auch standhält, weil wir dafür alles Mögliche getan haben. Die Gefährderüberwachung wurde im vergangenen Jahr nicht aus Jux und Tollerei beschlossen. Die Zeiten haben sich ganz einfach in den letzten Jahren geändert, und wir wollen bedrohlichen nationalen, aber auch internationalen Entwicklungen konsequent entgegentreten …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Da seid ihr im 34er-Jahr ...!

SPÖ Maximilian Köllner

… um eben das höchstmögliche Maß an Sicherheit für die Bevölkerung in Österreich gewährleisten zu können. Deshalb braucht unsere Exekutive die notwendigen Werkzeuge in der Hand, um unser Land vor Terroristen und Spionage zu schützen. Das erwartet sich vor allem auch die österreichische Bevölkerung von uns, weil sich 76 Prozent der Menschen in Österreich laut einer repräsentativen Umfrage für eine Überwachung von Gefährdern aussprechen.

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Eine BMI-Umfrage, oder was? – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Ist das mit deiner Excel-Tabelle?

SPÖ Maximilian Köllner

… Nein, kannst googeln oder Chat-GPT fragen. Ja, auch bei uns gab es offene Fragen, das wollen wir gar nicht bestreiten …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Hat das der Babler ausgerechnet?

SPÖ Maximilian Köllner

… daher haben wir als SPÖ auch Wert darauf gelegt, mehrere Sicherheitsschleusen in dieses Instrument einzubauen. Der Herr Staatssekretär hat es erwähnt: Damit die Gefährderüberwachung sicher und transparent ist und die Grundrechte auch gewahrt bleiben …

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Das ist nicht transparent!

SPÖ Maximilian Köllner

… wird sie nur in rund 30 Fällen pro Jahr zum Einsatz kommen …

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Wieso wisst ihr das?

SPÖ Maximilian Köllner

… nach richterlicher Genehmigung, unter Einbeziehung eines Rechtsschutzbeauftragten und unter Einhaltung engmaschiger Dokumentations- und Berichtspflichten.

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Woher wollts denn das wissen? Ist das immer noch der gleiche Rechtsschutzbeauftragte dort? Na hoffentlich nicht, der war damals schon vollkommen ...!

SPÖ Maximilian Köllner

… Herr Klubobmann Kickl, 1 Minute zuhören! – Genau so beugen wir eben potenziellem Missbrauch vor. Jetzt komme ich schon zu Ihnen – Kollege Gödl hat es angesprochen –: Herbert Kickl wollte als Innenminister 2018 selbst keine reine Gefährderüberwachung, sondern eine Massenüberwachung der österreichischen Bevölkerung.

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Das ist ein Blödsinn!

SPÖ Maximilian Köllner

… A ls das Gesetz dann vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, hat Herr Herbert Kickl gesagt: Das ist ein „Feiertag für die organisierte Großkriminalität“.

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Ja!

SPÖ Maximilian Köllner

… Da schau her! Ich habe auch eine Theorie beziehungsweise man kann natürlich darüber spekulieren, warum Herbert Kickl jetzt gegen die Sicherheit der Bevölkerung ist …

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Man kann schlauer werden!

SPÖ Maximilian Köllner

… Ihm geht die Gefährderüberwachung nicht weit genug, und er trauert wahrscheinlich seiner verfassungswidrigen Massenüberwachung nach.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Ihr habt nicht mit einem Wort die Islamisten drinnen im Gesetz!

SPÖ Maximilian Köllner

… Zu den Grünen: Ich glaube, es muss auch für euch völlig klar sein, dass sich potenzielle Terroristen und Spione nicht wie in der Volksschule vielleicht einen Brief schreiben oder miteinander telefonieren.

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Das hat auch keiner gesagt!

SPÖ Maximilian Köllner

… Dafür muss man, glaube ich, kein Sicherheitsexperte sein. Sie kommunizieren über verschlüsselte Messengerdienste, auf die die Polizei eben noch keinen Zugriff hat. Genau das wollen wir mit diesem Gesetz ändern. Ich habe es vorhin gesagt: 76 Prozent aller Menschen in Österreich wollen genau das, was wir jetzt umsetzen.

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Das ist eine BMI-Umfrage? – Abg. Kickl [FPÖ]: Dann müsstet ihr aber zurücktreten auch! Das ist auch schon die Mehrheit!

SPÖ Maximilian Köllner

… Da würde ich auch die Frage stellen: Was ist das Konzept der Grünen? – Nichts zu tun – ich glaube, das ist auch keine Lösung. Egal, welche Form des Extremismus, des Terrorismus es ist, aus welcher Ecke das kommt: Wir dürfen nicht die Augen verschließen. Gegen Gefährder hilft aber kein grüner Datenschutz, sondern es braucht konsequente Ermittlungsarbeit unserer Exekutive.

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Ihr seid gegen Datenschutz! Das haben wir eh gemerkt! – Abg. Kickl [FPÖ]: Ihr werdet euch noch wundern!

SPÖ Maximilian Köllner

… Danke, Herr Staatssekretär, auch für deinen Einsatz. – Jetzt warten wir einfach einmal ab. Wie gesagt, ihr habt das Recht, das vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen, aber der wird auch eine Antwort darauf finden.

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Das glaube ich auch!

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte, Herr Abgeordneter.

NEOS Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Hohen Haus und vor den Fernsehgeräten! Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass das für uns NEOS, als Liberale, eine sehr, sehr schwierige Debatte war. Das hat, glaube ich, jeder mitverfolgen können. Das war nicht einfach und ist es nach wie vor nicht. Ich sage das auch an dieser Stelle, ich habe das nämlich damals schon in der Debatte hier, die wir bei diesem Beschluss geführt haben, gesagt, dass ich davon ausgehe – und ich finde das auch positiv –, dass das jetzt so ist, dass der Verfassungsgerichtshof sich mit dieser Materie befasst, um genau das sicherzustellen, was auch das war, was im Regierungsprogramm steht, nämlich eine klare verfassungskonforme Gefährderüberwachung zu haben. Ich halte es aber schon für wichtig, auch eine gewisse Unterscheidung zwischen dem zu treffen, was damals in der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführt wurde, beziehungsweise versucht wurde, einzuführen, und dem, was wir als Bundesregierung gemacht haben. Süli, ich kenne dich sehr gut und ich weiß auch, dass du diese Unterscheidung zwischen einer sehr spezifisch eingesetzten Gefährderüberwachung – mit allen Schwierigkeiten, die auch das mit sich bringt, gar keine Frage – und einer Massenüberwachung, die damals von Herbert Kickl hätte eingeführt werden sollen, sehr wohl kennst. Wir haben in diesem gesamten Prozess sehr intensiv darauf geachtet, dass wir alle einbeziehen, dass wir insbesondere die Frage des Rechtsschutzes ernst nehmen. Wir haben insbesondere auch die Onlinebegutachtung sehr ernst genommen. Es gab, glaube ich, kein Gesetz, das in diesem Parlament jemals verhandelt wurde, bei dem so viele Rückmeldungen aus der Begutachtung ernst genommen wurden und auch eins zu eins umgesetzt wurden. Es sind weit über 20, und dementsprechend ist genau dieser Fokus einzigartig, alles dafür zu tun, dass es möglichst verfassungskonform ist. Wie gesagt, am Ende entscheidet das der Verfassungsgerichtshof. Ich denke an die Kontrollrechte für den Unterausschuss, die angesprochen wurden, der, glaube ich, auch für Teile deiner Fragen, die du in den parlamentarischen Anfragen gestellt hast, der richtige Ort ist. Darüber hinaus gibt es den Richtersenat, der sich damit befassen muss, um möglichst rechtsstaatlich agieren zu können, aber auch die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten in laufenden Verfahren, was in den meisten Fällen nach dem SNG sowieso der Fall ist. Er wird aber darüber hinaus auch jetzt schon in der Beschaffung der Software eingebunden, damit wir auch mit der Offenlegung des Codes dahinter, die du angesprochen hast, klare Rechtssicherheit bringen können.

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Aber wird es den geben? Ja oder nein?

NEOS Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

… Zu guter Letzt – und das halte ich für wesentlich – geht der Fokus eben weg von einer Massenüberwachung – Herr Kickl, ich finde es übrigens sehr schön, dass Sie uns bei dieser Debatte auch wieder einmal beehren – gezielt hin in Richtung Gefährder, nämlich mit dieser 30er-Grenze, die wir eingebracht haben.

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Sind Sie da der Schulwart, oder?

NEOS Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

… Die Opposition hat – ich habe das vorhin schon gesagt – das gute Recht, diese Sache einzubringen und den VfGH mit der Prüfung zu beauftragen. Ich glaube auch, dass das der richtige Schritt ist, weil es darum geht, Rechtssicherheit gerade bei so einem sensiblen Eingriff zu haben. Dementsprechend ist es zu begrüßen, denn am Ende entscheidet nur der VfGH darüber, ob etwas verfassungskonform ist oder nicht, und nicht die Bundesregierung und auch nicht einzelne Abgeordnete. (👏 NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte schön.

GRÜNE Alma Zadić

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Diese kurze Debatte zeigt wieder einmal – ich betone gleich, es ist nicht die erste kurze Debatte, die wir zu einer Anfrage an Innenminister Kickl machen, es ist, glaube ich, die zweite oder die dritte kurze Debatte - - ( Allgemeine Heiterkeit. – Rufe: Karner! ) – Das war ein Rückblick auf 2018.

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Das war ein Freud’scher!

GRÜNE Alma Zadić

… Ein Freud’scher. Sie ist also an Innenminister Karner gerichtet, denn auch Innenminister Karner wie damals Innenminister Kickl hat uns die Anfragen nicht gerne beantwortet. Deswegen ist das die nächste Anfragebeantwortung, die wir hier im Parlament besprechen müssen, weil wir schlicht und ergreifend keine Anfragen beantwortet bekommen. Meines Erachtens ist das eine unglaubliche Missachtung des Parlamentarismus. Es ist auch eine Missachtung unserer Verfassung, denn uns als Abgeordneten steht das Interpellationsrecht zu, und das dient dazu, dass wir die Regierung kontrollieren, und das ist auch unser Recht.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Sogar die Pflicht!

GRÜNE Alma Zadić

… Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, es sind so viele Kontrollmechanismen in diesem Gesetz eingebaut, es kann gar nicht zum Missbrauch kommen. Jetzt möchte ich Sie schon noch einmal daran erinnern: Es geht nicht um diese Kontrollmechanismen. Man kann so viele Kontrollmechanismen einbauen, wie man möchte, das Gesetz per se erlaubt es, es zu missbrauchen. Warum? Ich erkläre es noch einmal: Sie können nur einen Bundestrojaner auf ein Handy raufspielen, wenn Sie wissen, welche Sicherheitslücken es gibt. Das heißt, Sie müssen diese Sicherheitslücken zukaufen, Sie müssen von diesen Sicherheitslücken in Kenntnis gesetzt werden und vor allem müssen Sie dafür sorgen, dass die Sicherheitslücken offen bleiben, nicht nur bei Terroristen und Terroristinnen, sondern bei uns allen. Das heißt, das, was Sie machen, ist vielleicht keine Massenüberwachung, aber es ist eine Massengefährdung, denn wenn Sicherheitslücken offen bleiben, dann gefährdet das jeden Einzelnen von uns. Es erlaubt allen Hackern, böswilligen und nicht böswilligen, in unsere Handys einzudringen, unsere Daten zu sammeln und diese weiterzuverkaufen. Diese Sicherheitslücken sind eine Gefahr für uns alle. Und es ist auch eine Gefahr für unsere kritische Infrastruktur, und genau deswegen ist das ein Problem. (👏 NEOS) Dann komme ich noch zur Software. Es gibt weltweit ein paar Firmen, die diese Software anbieten, und ja, sie sind eher dubios. Ich glaube nicht, dass ich diesen Firmen unsere Daten anvertrauen möchte. Es wurde vorhin vom Herrn Abgeordneten erwähnt, wir würden der Polizei misstrauen. Das stimmt ja überhaupt nicht.

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

... U-Ausschuss!

GRÜNE Alma Zadić

… Aber wenn ich diese Software nehme, dann werden diese Daten zunächst einmal von diesen dubiosen privaten Unternehmen gesammelt und erst dann der Polizei zur Verfügung gestellt. Und was passiert mit unseren Daten? Haben Sie von dem Fall in den USA gehört, dass ICE von genau solchen dubiosen Firmen, die diese Software zur Verfügung stellen, Standortdaten gekauft hat, nämlich Standortdaten von Amerikanern und Amerikanerinnen? Und was macht die amerikanische Regierung mit diesen Daten? – Sie trackt die Menschen. Sie weiß dann ganz genau, wo sich wer gerade aufhält, weil man in Bausch und Bogen diese Standortdaten verkauft. Genau das ist das Problem dieses Gesetzes. (👏) Ja, wir geben dem Innenministerium, dem Innenminister einen Generalschlüssel in die Hand, einen Generalschlüssel, mit dem er potenziell auf all unsere Daten zugreifen kann. Es ist somit die Möglichkeit einer digitalen Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss, und das halte ich für fatal. Das ist ein Angriff auf unsere Grund- und Freiheitsrechte. Und das ist genau der Grund, warum wir Abgeordnete dieses Hauses eine Verfassungsbeschwerde einbringen. Das ist unser gutes Recht. Da kann man nicht von irgendwelchen Allianzen sprechen. Es ist das Recht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier in diesem Haus, eine Verfassungsbeschwerde einzubringen, eine Drittelbeschwerde, um genau zu prüfen, ob dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Und ich bin davon überzeugt, das auch dieses Gesetz, so wie 2019, aufgehoben werden wird. – Vielen Dank. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Fortsetzung der Tagesordnung TOP 8-9, 63. Sitzung, XXVIII. GP des NR, 15:42

FPÖ Alexander Petschnig

Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zurück zum Tagesordnungspunkt betreffend KIM-Verordnung und die Anträge, die dazu eingelangt sind. Sie wissen, die KIM-Verordnung ist eine Verordnung zur künstlichen Beschränkung von Immobilienkrediten, zur künstlichen Beschränkung von Angebot und Nachfrage nach privatem Wohnraum und ist möglicherweise eine Mitverursacherin für die derzeit schwächelnde Bauwirtschaft. Es gibt dazu zwei völlig unterschiedliche Anträge, von uns und von den Grünen. Die Grünen wollen diese restriktiven Regelungen, die in der KIM-Verordnung festgelegt sind, weiter festschreiben. Sie wollen sie sogar gesetzlich verankern, weil die Menschen irgendwie mit ihrer persönlichen Freiheit nicht recht umgehen könnten, sich zu viel verschulden und so weiter und so fort. Das ist eine etwas misanthropische Weltsicht, der wir uns nicht anschließen. Wir sehen das eher so, dass da Vertrauen in die Bürger notwendig ist. Wir wollen so weit wie möglich liberalisieren und in letzter Konsequenz damit Wohnraum leistbar machen. Das ist ein Thema, das umfangreich im Hohen Haus debattiert wird. Wenig davon hilft. Notwendig sind – da sind wir uns, glaube ich, über alle Parteigrenzen hinweg einig – Investitionen, vor allem auch private Investitionen. Dafür ist Kapital nötig, und genau dem steht die KIM-Verordnung im Weg. Das Problem ist, die Finanzmarktaufsicht, offenbar mit einem gewissen ideologischen Einschlag gesegnet, empfiehlt, die KIM-Verordnung weiter anzuwenden. Das heißt, sie tritt an die Banken heran, prüft diese auch in diesem Sinne und sorgt dafür, dass diese restriktiven Regeln de facto weiter eingehalten werden, allerdings ohne dass auffällige Problemkredite im privaten Bereich vorhanden wären. Man bekämpft also ein nicht vorhandenes Problem auf Kosten explodierender Wohnkosten. Das ist natürlich eine unsachgemäße Einmischung, die beendet werden muss, nämlich sowohl seitens der Finanzmarktaufsicht als auch seitens der Regierungspolitik. Private Investitionen in den Wohnraum, in die Schaffung von Wohnraum müssen wieder attraktiviert werden, das Angebot muss erhöht werden, damit Wohnen endlich wieder leistbar wird. Die derzeitige interventionistische Politik bewirkt genau das Gegenteil. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Schiefer. Ich erteile es ihm. Eingemeldete Redezeit: ebenfalls 3 Minuten. – Bitte schön.

FPÖ Arnold Schiefer

Ich glaube, das Thema KIM-Verordnung ist schon ausreichend diskutiert worden. Ich würde hier vielleicht den Fokus auf etwas Faktenbasiertes legen, wie der Herr Finanzminister immer sagt. Faktenbasiert würde ich beitragen wollen, dass so um 2020 herum in Österreich circa 45 000 Wohnungen jährlich fertiggestellt worden sind. Jetzt sind wir irgendwo unter 25 000 Wohnungen jährlich, und wie man den heutigen Medien entnehmen kann, rutscht Wien jetzt auf den zehnjährigen Tiefstand, nämlich auf unter 10 000 fertiggestellte Wohnungen; und die Kommunikation dazu ist, dass der frei finanzierte Wohnbau um 50 Prozent eingebrochen ist. Nun kann man natürlich sagen, es gibt viele Gründe dafür. Da braucht man nicht immer nur die KIM-Verordnung zu erwähnen. Natürlich, es sind auch die Zinsen, die gestiegenen Baukosten, es gibt viele Gründe dafür. Aber wenn die KIM-Verordnung gar nicht schuld ist, warum habe ich sie denn dann überhaupt gebraucht?, sage ich dazu. Die KIM-Verordnung wird schon zumindest ein Beitragstäter gewesen sein in dem Bereich. Ich würde dazu noch ergänzen: Uns fehlen, Daumen mal Pi hochgerechnet, circa 50 000 Wohnungen. Es wäre eigentlich ein ordentliches Betätigungsfeld für die Bundesregierung, natürlich auch für die Länder und Genossenschaften, diese Lücke von circa 50 000 Wohnungen wieder aufzufüllen, aber eben nicht nur durch öffentliche Wohnungen, sondern auch durch private Wohnungen. Wir müssten versuchen, hier wieder privates Kapital zu stimulieren und den Wohnbau massiv voranzutreiben. Das würde Beschäftigung im Bau und natürlich auch bei den ganzen Baunebengewerben schaffen. Und wenn man dann noch seitens der Banken ein bisschen mit der Finanzierung mithilft, dann kann sich vielleicht der eine oder andere eine Mietwohnung leisten; denn Angebot – und da gebe ich dem Kollegen von den NEOS recht – senkt in dem Fall die Preise. Und vielleicht geht es auch Richtung Eigentum etwas leichter. Das heißt, es ist da meines Erachtens ein Vier- oder Fünfgestirn an Faktoren, die zusammenspielen, und die KIM-Verordnung hat hier einen Beitrag geleistet. Was ich als oberösterreichischer Abgeordneter da noch erwähnen darf und muss; man kann es den Medien entnehmen: Oberösterreich trotzt diesem Trend. Dort ist der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner dafür zuständig, und in Oberösterreich steigt die Zahl der Wohnungen, die fertig gebaut werden, muss man dazusagen. Das heißt, auch in Zeiten wie diesen ist es möglich, diesem Trend zu trotzen. Meine Empfehlung ist ganz klar: Wohnbauoffensive, 50 000 neue Wohnungen für Österreich, Beschäftigung und Banken, die das auch finanzieren können, weil sie im privaten Wohnbau keine notleidenden Kredite haben, sondern die Kredite kommen alle aus den Gewerbeimmobilien. – Herzlichen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Abgeordneter Krainer. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

SPÖ Kai Jan Krainer

Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben jetzt gerade eine Rede gehört von einem Abgeordneten, der sagt, 50 000 Wohnungen fehlen in Österreich. Er ist Vertreter jener Partei, die 60 000 günstige Mietwohnungen in Österreich verscherbelt hat, nämlich die Buwog.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Die sind ja nicht weg, die Wohnungen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.

SPÖ Kai Jan Krainer

… Übrigens, der damalige Finanzminister und Ihr ehemaliger Bundesgeschäftsführer sind dafür ins Gefängnis gegangen, weil sie sich auch noch persönlich daran bereichert haben. (👏 SPÖ, NEOS) Also nur, dass man immer einordnet, was hier gesagt wird.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Sind sie verschwunden, die Wohnungen?

SPÖ Kai Jan Krainer

… Nein, sie sind nicht verschwunden, aber sie sind nicht mehr günstig und sie sind nicht mehr leistbar, das ist das Problem. Sie haben dafür gesorgt, dass 60 000 Wohnungen, die leistbar waren, jetzt für die Österreicherinnen und Österreicher unleistbar geworden sind. Da können Sie sich freuen darüber. Ja, vielleicht können Sie es sich leisten …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

700 000 Euro ...!

SPÖ Kai Jan Krainer

… aber nicht jeder verfügt über ein Einkommen wie ein Nationalratsabgeordneter – auch wenn Sie das noch nicht begriffen haben; es spricht eh gegen Sie.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Bezirksvorsteher Donaustadt!

SPÖ Kai Jan Krainer

… Sie müssen nicht aus den eigenen Fehlern lernen , das müssen Sie nicht.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

700 000 Euro für ...! – Abg. Stefan [FPÖ]: ..., geht das eigentlich?

SPÖ Kai Jan Krainer

… Sie können die eigenen Fehler wiederholen, aber bitte nicht auf Kosten der Menschen, die in Österreich leben. Die können nichts dafür! …

FPÖ Deimek (Zwischenruf)

Wie war denn das mit dem AKH? ... glorreiche Leistung ...!

SPÖ Kai Jan Krainer

… Die Grundgeschichte in der KIM-Verordnung ist, dass wir aus Fehlern anderer gelernt haben, nämlich aus Fehlern in den USA. Und ehrlich gesagt, die Subprime-Krise, also der Auslöser der Finanzkrise 2007/2008 …

FPÖ Stefan (Zwischenruf)

Jetzt haben wir mehr Insolvenzen als 2008!

SPÖ Kai Jan Krainer

… ist nicht so lange her. Da waren einige von Ihnen schon hier im Haus. Was damals passiert ist, ist, dass dort Kredite an Personen oder an Haushalte, die es sich nicht leisten konnten, vergeben wurden. Die Finanzmarktaufsicht hat gesehen, dass auch in Österreich Banken beginnen, Kredite zu vergeben, die sich die Kreditnehmer nicht leisten können, also unnachhaltige Kredite, und sie hat den Banken empfohlen, gewisse Grundregeln einzuhalten. Die Banken haben gesagt: Was interessiert uns eine Empfehlung? Dann hat die Finanzmarktaufsicht – übrigens nicht, weil es ihr so gut gefallen hat, sondern weil das Finanzmarktstabilitätsgremium auf Basis eines Gutachtens der OeNB dringendst empfohlen hat, das so zu tun; in dem ist übrigens ein stimmberechtigtes Mitglied von der FMA und alle anderen sind aus anderen Bereichen; nur, weil da immer auf die FMA geschaut wird; man muss sich schon genau anschauen, wie das Regelwerk in Österreich ist – gesagt: Diese Nachhaltigkeitskriterien müssen die Banken einhalten, aber sie haben 20 Prozent Ausnahmen, weil es natürlich immer Fälle gibt, die nicht reinpassen. Als dann Leute gekommen sind und gesagt haben: Ich hätte gerne einen Kredit!, und die Bank der Meinung war, die Person kann ihn nicht zurückzahlen, dem gibt sie den Kredit nicht, haben die Banken nicht gesagt: Ich gebe dir den Kredit nicht, weil ich nicht glaube, dass du ihn zurückzahlen kannst!, sondern sie haben gesagt: Ich würde ihn dir ja gerne geben, aber die FMA verbietet mir, das zu tun!, was natürlich nicht gestimmt hat. Es gibt aber Politiker, wie jene von den Freiheitlichen, die diesen Blödsinn auch noch glauben. Diese Möglichkeit der Ausnahmen, die die Banken über die KIM-Verordnung hinaus hatte, also quasi ohne Regeln Kredite zu vergeben, haben sie nämlich nie ausgenützt. Ich habe die KIM-Verordnung für richtig gehalten, und es ist auch richtig, dass sie jetzt nicht mehr in Kraft ist, weil sie jetzt nicht notwendig ist, war sie doch für diese Phase damals maßgeschneidert. Man kann darüber diskutieren, ob man Nachhaltigkeitskriterien in Gesetze schreibt oder nicht – der IWF schlägt das ja vor; die Grünen übernehmen ja hier einen Vorschlag des IWF –, darüber kann man debattieren. Ich glaube, dass die Banken im Prinzip schon wissen, was sie tun, aber wenn man merkt, dass sie systemisch offenbar nicht wissen, was sie tun, dann müssen Maßnahmen gesetzt werden. Wie viele Leute konnten denn den Kredit nicht mehr bedienen? Das ist ja auch kein Wunder: Man gibt jemandem einen Kredit mit 1 500 Euro Rate im Monat bei 1 Prozent Zinsen, und dann steigen diese auf 3 Prozent. Ja, das ist dann eine Verdreifachung, das bedeutet plötzlich eine Kreditrate von 4 500 Euro im Monat. Viele Leute haben dann überhaupt nicht mehr gewusst, wie sie ihre Kreditraten bedienen sollen. Jetzt kann man sagen, die Leute sind schuld, dass sie sich darauf eingelassen haben, aber ich würde meinen, die Banken haben einen Anteil daran. Auch die Banken müssen bei der Kreditvergabe darauf achten, dass die Kunden eine Chance haben, das Darlehen auch zurückzahlen zu können. – So, das ist in Wahrheit die Geschichte dahinter. Wieso Sie ( in Richtung FPÖ ) so unbelehrbar sind und weder aus den Fehlern anderer noch aus den eigenen Fehlern lernen wollen – siehe Buwog-Privatisierung –, das verstehe ich nicht. Ich hoffe, dass die Österreicherinnen und Österreicher das verstehen und dass Sie nach der nächsten Wahl deutlich kleiner werden. Das wäre gut für diese Republik. – Vielen Dank.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/102.1 Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 382 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. RN/102.2 Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 383 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wohnbaukredite leistbar machen – die KIM-Verordnung muss dauerhaft weg

383 d.B. · Antrag vonFPÖ · Entschließungsantrag 397/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN
FPÖ
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE

Gemeinsam debattiert mit TOP 8

Zusammenfassung

Der Nationalrat lehnte den Entschließungsantrag ab, die KIM-Verordnung zur Immobilienkreditvergabe dauerhaft und ersatzlos zu beseitigen und ein „Weiterleben“ der Vorgaben über Empfehlungen der FMA zu verhindern. Inhaltlich ging es um die Ablehnung strenger Kreditvergabekriterien wie 40%-Schuldendienstquote, 20% Eigenmittel und 35 Jahre Maximallaufzeit.

Betroffen sind vor allem private Wohnbaukreditwerber (insbesondere Jungfamilien und Ersterwerber), Banken bei der Kreditvergabe sowie der Wohnbau- und Immobiliensektor.

Ziel war, Wohnbaukredite wieder leichter zugänglich und Eigentumserwerb leistbarer zu machen, indem die KIM-Regeln dauerhaft vom Tisch kommen.

Dokumente

Wohnbaukredite leistbar machen – die KIM-Verordnung muss dauerhaft weg

KIM-Verordnung (KIM-VO): Inhalt und verbindliche Vergabekriterien

  • Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) wurde im August 2022 von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erlassen.
  • Ziel laut Darstellung: Stabilisierung des Immobilienmarktes und verantwortungsvolle Kreditvergabe.
  • Kernvorgaben für Wohnbau-/Immobilienkredite an Private gemäß KIM-VO:
  • Die Rückzahlungsrate durfte maximal 40% des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens betragen.
  • Der Eigenmittelanteil musste mindestens 20% betragen.
  • Die maximale Kreditlaufzeit betrug 35 Jahre.

Begründete Auswirkungen auf Kreditvergabe, Wohneigentum und Bauwirtschaft

  • Laut Antrag führte die KIM-VO aufgrund strenger Vorgaben dazu, dass es für einen großen Teil der Bevölkerung „fast unmöglich“ wurde, einen Wohnbaukredit zu erhalten und dadurch Eigentum zu schaffen.
  • Als prognostizierte Folge wird genannt: Die Immobilienbranche erwartete bis 2026 einen Rückgang der jährlichen freifinanzierten Wohnungsfertigstellungen um 90%.
  • Besonders betroffen laut Antrag: Jungfamilien, die wegen der Anforderung von 20% Eigenmitteln häufig keinen Wohnkredit für die Erstwohnung erhalten.
  • Folgewirkungen laut Antrag: Bevölkerung werde aktiv vom Eigentum abgehalten und zur Miete gezwungen; Wohnungsangebot sei knapp; viele würden „nur noch“ für die nächste Monatsmiete arbeiten; Perspektiven insbesondere für junge Familien seien genommen worden; Bauwirtschaft sei „zerstört“ worden.

Zeitliche Geltung und Evaluierung/Begründung für das Auslaufen

  • Die KIM-VO ist mit Ende Juni 2025 rechtlich ausgelaufen.
  • Sie wurde vom Finanzmarktstabilitätsgremium evaluiert und aufgrund eines fehlenden systemischen Risikos am Immobilienmarkt nicht verlängert.

Fortführung über „Empfehlungen“ der FMA und erwartete Praxis in Banken

  • Trotz des Auslaufens wird dargestellt, dass die Verordnung aus Sicht der FMA „weitergelebt“ werden solle.
  • Es wird angeführt, das Finanzmarktstabilitätsgremium habe empfohlen, dass Banken weiterhin verantwortungsvolle Vergabestandards einhalten sollten.
  • Genannt wird eine Warn-/Ankündigung, dass Banken, die sich nicht an Empfehlungen halten, „genau geprüft“ würden (als im Interview wiedergegebene Aussage eines FMA-Vorstands).
  • Diese Fortführung über Rundschreiben/Empfehlung wird als Umgehung des Auslaufens („durch die Hintertür“) kritisiert.

Positionen/Kritik aus Branchen- und Politikvertretern (im Antrag wiedergegeben)

  • Von Vertretern der Banken- und Immobilienbranche sowie Wirtschaftsvertretern und Politikern wird die Fortführung der KIM-Regeln kritisiert.
  • Wirtschaftskammer (Bankenobmann): Das Auslaufen der KIM-Verordnung dürfe nicht durch ein Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht unterlaufen werden.
  • Industriellenvereinigung: Es liege überbordende Regulierung vor; der Wohnungsmarkt werde unnötig gebremst.
  • ÖVP-Generalsekretär: Pläne seien ein „Paradebeispiel für Überregulierung“; Regeln würden vor allem jungen Menschen den Weg zum Eigenheim verbauen.
  • FPÖ: Kritik an der KIM-Verordnung seit Einführung; mehrfach vorzeitige Abschaffung gefordert, ohne Erfolg.

Zinsumfeld und Kreditrisiko-Argumentation

  • Die Einführung der KIM-VO fiel laut Antrag mit dem Ende der Nullzinsphase zusammen und sei daher zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgt.
  • Bis Herbst 2023 stieg der EZB-Leitzins auf 4,5%.
  • Ab Sommer 2024 gab es schrittweise Leitzinssenkungen auf „aktuell“ 2,15%.
  • Trotz der starken Zinssteigerungen habe es im privaten Sektor kaum Kreditausfälle gegeben.
  • Als Argument wird angeführt: Eigenheimfinanzierungen würden „halten“ und es gebe kaum Ausfälle, selbst in Krisenzeiten; daher seien unnötige Einschränkungen zu beenden.
  • Es wird zudem auf eine niedrige Ausfallsquote notleidender Kredite verwiesen.

Geforderte Änderungen/Zielbild laut Antrag

  • Gefordert wird ein Kurswechsel hin zu Deregulierung, um leistbares Wohnen und mehr private Immobilienentwicklung zu ermöglichen.
  • Gefordert wird Planungssicherheit, leichtere Finanzierungsbedingungen und eine Rückbesinnung auf unternehmerische Freiheit.
  • Konkret wird gefordert: die ersatzlose Streichung der KIM-Verordnung bzw. dass Einschränkungen bei Kreditvergaben auch in der Praxis dauerhaft vom Tisch sind.
  • Zielgruppe/Begründung: Gerade Familien sollen den Erwerb der eigenen vier Wände wieder einfacher erfüllen können; Eigentum wird als wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben dargestellt.
  • Als erwartete negative Folgen der fortgesetzten restriktiven Praxis werden genannt: Investitionen würden behindert, Wohnraum verteuert und Betriebe verunsichert; ein notwendiger Aufschwung in der Bauwirtschaft werde torpediert.

Prüfung allfälliger gesetzlicher Lücken im Kinderschutz

378 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Entschließungsantrag 660/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat nimmt eine Entschließung an, die die Bundesregierung auffordert, mögliche gesetzliche Lücken im Kinderschutz zu prüfen. Ziel ist es, gemeinsam mit Fachexpert:innen und Kinderschutzorganisationen notwendige Verbesserungen zu identifizieren und umzusetzen – auch mit Blick auf neue Risiken wie Online-Gefahren (z.B. Grooming).

Betroffen sind Kinder und Jugendliche sowie die zuständigen Stellen von Bund, Ländern und Gemeinden und beteiligte Einrichtungen (z.B. Schulen, Kinderschutzorganisationen) im Bereich Prävention und Schutz vor Missbrauch – offline wie online.

Dokumente

Prüfung allfälliger gesetzlicher Lücken im Kinderschutz

Ausgangslage und Problemverständnis im Kinderschutz

  • Kinder und Jugendliche haben hohe Lernfähigkeit und Neugier, die unterstützt und gefördert werden sollen, geraten aber aufgrund ihrer Offenheit mitunter in Situationen, deren Hintergründe oder Absichten sie noch nicht vollständig erfassen können und die gefährlich sein können.
  • Der Wunsch nach Zugehörigkeit und Gemeinschaft macht Kinder und Jugendliche empfänglich für Versprechen, Anerkennung oder scheinbare Freundschaft; ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen entsteht dadurch Missbrauchspotenzial.

Neue/aktuelle Gefahrenlagen (insbesondere online)

  • Das Internet ermöglicht es, Identität und Absichten zu verschleiern; daraus entstehen neue Gefahren, etwa durch Social Grooming.
  • Kinderschutz muss sowohl offline als auch online wirken.

Zielbild eines wirksamen Kinderschutzes

  • Kinderschutz soll Kinder stärken, begleiten und ihnen Werkzeuge für einen sicheren Umgang mit ihrer Umwelt geben.
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen wird als zentrale staatliche Aufgabe beschrieben, die gesamtgesellschaftlich zu betrachten ist.
  • Schutzmechanismen müssen sich laufend weiterentwickeln, weil sich die Welt ständig verändert.

Handlungsfelder und betroffene Lebensbereiche

  • Kinderschutz betrifft alle Lebensbereiche: online und offline, in der Familie, in der Schule und in der Freizeit.

Akteure und Kooperationsansatz

  • Die Aufgabe kann nur erfüllt werden, wenn Bund, Länder, Gemeinden und die Zivilgesellschaft gemeinsam mit Bildungseinrichtungen und Medien zusammenarbeiten.

Geplante Vorgehensweise zur Schließung allfälliger gesetzlicher Lücken

  • Im Regierungsprogramm 2025–2029 („Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“) wird festgehalten, dass die Bundesregierung gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten von Kinderschutzorganisationen notwendige Verbesserungen im Kinderschutz identifizieren und umsetzen will.
  • Gegenstand ist die Prüfung allfälliger gesetzlicher Lücken im Kinderschutz mit dem Ziel, Verbesserungen abzuleiten und umzusetzen.

Prüfung allfälliger gesetzlicher Lücken im Kinderschutz

~29 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Ricarda Berger

Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Zuseher hier auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Wenn es um den Schutz unserer Kinder geht, dann darf es kein Zögern und auch keine Relativierung geben. Und was es auch nicht geben darf, sind Ausreden. Deshalb sage ich ganz klar schon am Beginn: Ja, wir werden diesem Antrag zustimmen – aber nicht, weil er ausreichend ist, sondern weil Kinderschutz immer unsere Zustimmung finden wird. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Kinderschutz stärker auf Bundesebene verankert werden soll und Verantwortung gebündelt wird, anstatt sich zwischen Zuständigkeiten zu verlieren. Sollte die ÖVP tatsächlich bereit sein, Länderkompetenzen abzugeben, wäre das zumindest bemerkenswert. – So, das war es jetzt aber auch schon mit dem Positiven. Was hier vorliegt, ist leider Gottes kein Antrag für einen entschlossenen Kinderschutz, sondern ein klassischer – nennen wir es vorsichtig – Alibiantrag, ein Antrag, der sich hinter dem Wort allfällig versteckt. Das macht mich schon ein bisschen stutzig, weil: allfällige Lücken, allfällige Probleme, allfällige Maßnahmen – meinen Sie das wirklich ernst? Es wird da wirklich so getan, als müsste man erst prüfen , ob es diese Lücken überhaupt gibt. Dabei sind diese Lücken evident, aber nicht erst seit gestern. Berichte, Anzeigen und Gerichtsakte zeigen tagtäglich, leider Gottes, welchen Preis Kinder dafür zahlen. Deshalb ist meines Erachtens schon der Titel allein wirklich eine Zumutung. Was fehlt, sind nicht weitere Prüfaufträge, sondern der politische Wille, endlich zu handeln. (👏 FPÖ) Statt von klaren Maßnahmen lesen wir da von Workshops, Konzepten und Evaluierungen ab dem Jahr 2026. Kinder brauchen aber keine Workshops, sie brauchen Schutz, und den brauchen sie jetzt . Und genau da unterscheidet sich unsere Haltung grundlegend. Wir haben nämlich einen umfassenden Kinderschutzplan vorgelegt und auch eingebracht – der ist nicht zum Prüfen, der ist zum Umsetzen. Leider Gottes haben Sie dem nicht zugestimmt – aus welchen Gründen auch immer, es ist mir nicht erklärlich, denn da geht es weder um Parteipolitik noch um Ideologie, da geht es um Kinder. Sie haben aber leider Gottes nicht zugestimmt. (👏 FPÖ) Wir haben Folgendes vorgeschlagen: lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter, drastisch verschärfte Strafen bis hin zu lebenslanger Haft, lebenslanger Strafregistereintrag, Entzug öffentlicher Förderungen für Einrichtungen, die Täter beschäftigen, und volle Kostenübernahme für Opfer durch den Staat. Das sind keine Absichtserklärungen, das sind klare Entscheidungen. Jeder vernünftige Mensch ist für Kinderschutz, aber Bekenntnisse allein schützen leider Gottes kein einziges Kind. (👏 FPÖ) Kinderschutz beginnt dort, wo Täter konsequent gestoppt werden und Opfer kompromisslos im Mittelpunkt stehen. Wir stimmen diesem Antrag wie gesagt zu, aber wir sagen ebenso ganz klar: Es ist zu wenig, es ist zu spät und es ist zu unverbindlich. Kinder brauchen nämlich keine politischen Überschriften, sie brauchen endlich Schutz – jetzt! (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jachs. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.

ÖVP Johanna Jachs

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Bauer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich schlage vor, dass wir jetzt gemeinsam die FPÖ-Werbeeinschaltung abdrehen und wieder einen Blick auf die Wirklichkeit werfen, weil es – und das ist sehr wohl zum Ausdruck gekommen, liebe Kollegin Ricarda Berger – doch einen gemeinsamen politischen Konsens gibt, und das ist der, dass Kinder Schutz brauchen, nicht irgendwann, nicht theoretisch, sondern ganz konkret, jetzt, unmittelbar und auch für die Zukunft. Wenn wir heute sagen, dass wir allfällige gesetzliche Lücken im Kinderschutz schließen wollen, dann ist das gar nichts Abstraktes, sondern es ist wirklich konkret. Es geht uns darum, dass wir hier weiterkommen, weil das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist: Jede und jeder Einzelne von uns hat die Verantwortung, hinzusehen, zu handeln und nicht wegzusehen und etwas zu vertuschen. Und ja, wir als Gesetzgeber haben zusätzlich auch noch die Verantwortung, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Kinderschutz hört nicht einmal auf, da sind wir uns auch einig, sondern Kinderschutz ist eine permanente Aufgabe. Wir leben in einer Welt, die sich permanent ändert, die sich weiterdreht, die sich weiterentwickelt, die komplexer wird, die auch digitaler und vernetzter wird. Und genau darum geht es in diesem Antrag, dass wir gemeinsam mit Kinderschutzorganisationen daran weiterarbeiten, hier allfällige gesetzliche Lücken zu schließen, die auch aufgrund dieser Komplexität – verstehe ich schon, wenn ihr ( in Richtung FPÖ ) das nicht ganz nachvollziehen könnt – einfach entstanden sind. Darum müssen wir hier weiterkommen und einen weiteren Schritt nach vorne machen. Kinderschutz ist kein Randthema, das ist auch kein Thema, das an Zuständigkeits- und Kompetenzfragen scheitern darf, sondern ein Gradmesser dafür, wie ernst wir unsere Verantwortung nehmen. Ich glaube, er ist auch ein Gradmesser dafür, wie man hier seine Redebeiträge gestaltet, ob man hier Verunsicherung schafft, uns den Kinderschutz quasi abspricht, oder ob man eben auch seine Verantwortung wahrnimmt, ernst nimmt und hier ins Tun kommt, so wie wir es gemeinsam machen. Deshalb – ein kleiner positiver Aspekt – Danke, dass ihr diesem Antrag trotzdem zustimmen werdet, weil wir alle diese Notwendigkeit sehen. Es ist auch schön, dass wir gemeinsam – trotz dieser Rede – diese Verantwortung leben und hier auch wirklich im Sinne des Kinderschutzes weiterarbeiten wollen. Ich habe es schon gesagt: Es geht darum, dass wir gemeinsam mit Kinderschutzorganisationen systematische Lücken identifizieren wollen, hier vorankommen wollen. Wir müssen uns fragen, wo der Rechtsrahmen noch Lücken hat, wo nachgeschärft gehört, wo evaluiert gehört und wo wir Prävention wirksamer machen können. Ich glaube schon, dass Prävention auch ein ganz entscheidender Teil im Sinne des Kinderschutzes ist. Da geht es nicht um Frühsexualisierung oder sonst irgendetwas – Argumente, die gerne von der Seite der FPÖ kommen …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ah geh!

ÖVP Johanna Jachs

… sondern es geht eben genau darum, dass man Kindern schon im Kindergarten, in der Schule vermittelt, wo ihre eigenen persönlichen körperlichen Grenzen sind, dass sie wissen, dass es eben nicht okay ist, wenn der Onkel, der Nachbar oder vielleicht sogar der Papa in die Intimzone greift oder auch einmal Gewalt ausübt.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Oder vielleicht der Lehrer oder der Arzt!

ÖVP Johanna Jachs

… Auch das müssen Kinder wissen und darum müssen wir da auch früh ansetzen, denn frühe Prävention ist eine wirksame Prävention. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Sehr geehrte Damen und Herren, in der letzten Regierung haben wir auch sehr viele positive Aspekte geschaffen, was den Kinderschutz angeht, ich erinnere ans Tätigkeitsverbot. Darum ist es auch wichtig, dass wir das jetzt evaluieren und weiterentwickeln …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

... eine Verhöhnung der Opfer, was Sie da reden!

ÖVP Johanna Jachs

… und selbstverständlich den Kampf gegen Kindesmissbrauch weiter vorantreiben, da gemeinsam weiterarbeiten und natürlich auch weiter dranbleiben, weil es uns ein Anliegen ist, den Kindesmissbrauch und die Gewalt an Kindern, an Minderjährigen einzudämmen. Kinder, die Gewalt erleben, brauchen schnelle, unbürokratische Hilfe. Das steht auch außer Streit und darum ist es uns auch ein wirklich großes Herzensanliegen, dass Kinderschutzkonzepte, qualitativ hochwertige Kinderschutzkonzepte weiterentwickelt werden, weiter ausgerollt werden, sodass wir für Vereine, für Organisationen, die mit Kindern arbeiten, auch weiterhin Unterstützung sind, dass solche Kinderschutzkonzepte in der Breite ankommen – wovon wir überzeugt sind. Als Präsidentin des Familienbundes bin ich natürlich auch sehr stolz darauf, dass meine Organisation da eine Vorreiterrolle übernommen hat und ein hochwertiges Kinderschutzkonzept hat und dass wir gemeinsam mit dem Kinderschutzzentrum Linz – einer wirklich großartigen Expertenorganisation – am Kinderschutz in Verfahren, in Medien und in der Justiz weiterarbeiten werden. Ich glaube, das ist auch ganz, ganz wichtig. Das Kinderschutzzentrum Linz habe ich angesprochen, es gibt aber weitere großartige Organisationen: Safer Internet, Rat auf Draht, die Möwe und so weiter und so fort. Darum ist es auch wichtig, dass wir diese Organisationen weiterhin finanziell und mit den entsprechenden Ressourcen absichern. All das findet sich in diesem Antrag, darum bin ich davon überzeugt, dass es schön ist und sehr wichtig ist, dass wir hier eine Einstimmigkeit haben und gemeinsam diesen Schritt für mehr Kinderschutz in Österreich gehen. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Herzog. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.

SPÖ Bernhard Herzog

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Das Thema Kindesmissbrauch ist ein zutiefst erschütterndes und furchtbares für die gesamte Gesellschaft, für die Familien und vor allem – vor allem! – für die betroffenen Kinder. Das, was wir in der Berichterstattung erleben, hören, verunsichert zutiefst und beunruhigt sehr viele Menschen. Wir hören von Missbrauchsfällen, Stichwort SOS-Kinderdorf, wir hören von Pädophilennetzwerken und die Geschichten, die dabei ans Licht kommen, sind furchtbar. Deshalb müssen wir als Politik auch dauerhaft und mit größtem Engagement daran arbeiten, den Schutz von Kindern bestmöglich auszubauen. Alles – alles! –, was wir tun können, um Gewalt und Missbrauch zu verhindern, um Täter zu stoppen, um kriminelle Netzwerke zu zerschlagen, müssen wir auch tun, konsequent und mit aller Kraft! (👏 ÖVP, SPÖ) Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag legen wir ein Bündel an Maßnahmen vor, die sich auch im Regierungsprogramm an verschiedenen Stellen wiederfinden. Der Entschließungsantrag ist da ein wichtiges Signal, denn Kinderschutz ist keine Aufgabe einzelner Institutionen. So wie der Antrag alle Maßnahmen zusammenfasst und bündelt, so ist es auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, dass wir uns dem Kinderschutz widmen. Ein zentraler Punkt sind die Kinderschutzkonzepte in den Kindergärten, in den Schulen, in den Einrichtungen und Vereinen, die sich mit Kindern auseinandersetzen, die mit Kindern arbeiten. Diese Konzepte dürfen dann aber nicht einfach nur auf dem Papier stehen, sondern die müssen gelebt werden. Das kann man durch Schulungen, durch Workshops, durch regelmäßige Auseinandersetzung sicherstellen, damit, wenn dann etwas passiert, im Alltag auch richtig gehandelt wird. Ebenso wichtig ist, dass Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, das Thema Kinderschutz tief verinnerlicht haben und stets mitdenken. Vieles funktioniert da bereits sehr gut, aber wir sehen eben auch an Fällen, wo es nicht funktioniert hat, dass wir deutlich nachschärfen müssen und vieles verbessern müssen. Die Kapazitäten im Kampf gegen den Kindesmissbrauch müssen ausgebaut werden, Prävention insgesamt muss stärker in den Fokus genommen werden, und sollten dann trotz aller Bemühungen solche furchtbaren Taten passieren, dann muss man auch die Opfer begleiten und unterstützen, sowohl finanziell als auch therapeutisch. Ich denke, wir setzen mit diesem Antrag ein klares und unmissverständliches Zeichen: Kinderschutz ist eine zentrale Verantwortung unserer Gesellschaft! Kinder müssen bestmöglich geschützt werden! – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Auinger-Oberzaucher. Die eingemeldete Redezeit beträgt ebenfalls 3 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich schon sehr vieles gesagt worden, aber ich glaube, nicht alles. Ganz wichtig ist, zu betonen, wo Kinderschutz sich entscheidet, es sind nämlich zwei Orte: Es ist einerseits das direkte Umfeld der Kinder und es ist andererseits der immer wichtiger werdende und größer werdende digitale Raum. An beiden Stellen sind Lücken, gefährliche Lücken feststellbar, und als Gesetzgeber tragen wir die Verantwortung, genau diese Lücken zu schließen und dieser Schutzpflicht auch wirklich nachzukommen. Das kann man weder delegieren noch darf man es – auf gar keinen Fall! – vertagen. Ich glaube, die Tatsache, dass das heute ein einstimmiger Beschluss wird, zeigt, dass es bei diesem Thema wirklich eine Einstimmigkeit gibt. Auch wenn die Kollegin von der FPÖ versucht, noch ein Haar in der Suppe zu finden, ist es ein guter und ein wichtiger Antrag. Es zeigt einfach, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist. (👏 ÖVP, NEOS) Die erste analoge Realität findet bei Kindern statt, die in Betreuung wohnen, die in Wohngruppen zu finden sind, die Einrichtungen nutzen. Dort hängt dieser Schutz von klaren Abläufen ab. Immer dann, wenn jemand Signale erkennt, muss er einfach Verantwortung übernehmen. Die Signale und die Skandale rund um die SOS-Kinderdörfer haben uns gezeigt, was passiert, wenn diese Kette einmal reißt, wenn diese Verantwortung nicht übernommen wird. Dann trägt nämlich nicht das System die Folgen, sondern es sind die Kinder. Die zweite Realität – und ich glaube, das ist die, die wir ganz klar im Fokus haben müssen und auf die wir noch viel genauer schauen müssen, weil sie so schnell ist, so entgrenzt ist und viel schwerer zu greifen und zu stoppen ist –, das ist die digitale Realität. Da gibt es Grooming in Chats, Anbahnung über Social Media, Druck und Erpressung mit Bildern, Übergriffe in Gaming-Communities. Da bauen Täter Nähe auf Distanz auf. Der digitale Wandel verschiebt ganz einfach auch diese Risikolage, und genau darauf müssen wir reagieren, ganz genau darauf muss der Kinderschutz auch abzielen, dort muss man nachziehen. Ich glaube, es muss uns klar sein, dass gerade im Kinderschutz Handeln nicht erst dann wieder beginnen darf, wenn es einen konkreten Anlassfall gibt, wenn ein Fall öffentlich wird – das ist schrecklich genug –, man muss schon in der Prävention arbeiten. (👏 NEOS) Es ist auch schon kurz erwähnt worden: Gerade im Kinderschutz braucht es Zusammenarbeit – die Zusammenarbeit von allen Gebietskörperschaften, vor allem aber auch die Einbindung von Expert:innen in Kinderschutzorganisationen, im Bereich der Bildung und auch von der Zivilgesellschaft. Für uns NEOS ist vor allem eines sehr wichtig: dass Abläufe ganz klar definiert sind, aber vor allem, dass es auch verpflichtende Termine gibt. Das ist in diesem Antrag auch vorgesehen, und deswegen ist er alles andere als ein Alibiantrag. Meine Damen und Herren, ich glaube, Verantwortung heißt auch, Risiken früh ernst zu nehmen und Lücken Schritt für Schritt zu schließen. Dahin gehend müssen wir auch achtsam sein: dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt, dass sich Dinge verändern, dass es nicht mit einem einmaligen Lückenschluss getan ist, sondern dass das ein Auftrag ist, der eigentlich über die gesamte Zeit an uns gerichtet wird und den wir zu erfüllen haben. Deswegen ist, glaube ich, in diesem Antrag ein Punkt sehr entscheidend: „mit dem 1. Halbjahr 2026“ evaluieren wir „allfällige gesetzliche Lücken beim Kinderschutz“ und schließen sie. Wir schulden Kindern nicht unsere Betroffenheit, sondern wir schulden ihnen Strukturen, die sie schützen. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Neßler. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

GRÜNE Barbara Neßler

Danke schön. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick klingt der Antrag natürlich wunderbar. Wer würde sich schon gegen einen besseren Kinderschutz, gegen höhere Standards oder gegen mehr Qualität aussprechen? Auch wenn die Intention vom Antrag wirklich unterstützenswert ist – und wir unterstützen den Antrag natürlich auch –, bleibt ein zentrales Problem bestehen, und das ist die Umsetzung, denn im Kern ist dieser Antrag nichts anderes als ein Selbstauftrag an die Bundesregierung, dass sie endlich ins Tun kommt. Ganz ehrlich, sie fordert sich selber auf, zu prüfen, zu koordinieren, zu evaluieren – und ja, das wünsche ich mir auch! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, genau das wäre aber die Aufgabe der Regierung, dass sie ins Tun kommt und sich für mehr Schutz für Kinder und Jugendliche einsetzt. (👏) Ich frage Sie daher: Was haben Sie im letzten Jahr im Kinder- und Jugendbereich tatsächlich umgesetzt? Wir haben uns in der letzten Regierung wirklich intensiv mit diesem Thema beschäftigt: Wir haben die verpflichtenden Kinderschutzkonzepte in Schulen etabliert; es gibt die Anlaufstelle für Kinderschutz mit dem Gütesiegel; und so weiter. Ich frage mich aber ganz ehrlich: Was ist das letzte Jahr passiert? – Wenn man sich die Ergebnisse im Familienausschuss anschaut, erkennt man, dass das nicht besonders viel sein dürfte. Es gibt viel Papier, es gibt viele Ankündigungen, aber Konkretes gibt es nicht. Ich meine, im Grunde schlimmer, als dass familienpolitischer Stillstand herrscht, ist, dass sogar erkämpfte wichtige Leistungen wieder zurückgenommen werden, wie zum Beispiel die Valorisierung der Familienleistungen. Weil die Vorrednerin von den NEOS den digitalen Raum angesprochen hat: Ja, wir Grüne haben eine Altersbeschränkung für Social Media gefordert. Ich habe mich wahnsinnig darüber gefreut, dass die Regierung diesen Vorschlag aufgenommen und gesagt hat: Wir als Regierung möchten den mutigen Schritt gehen und werden bis Ende des Jahres etwas liefern, weil wir wissen, dass Radikalisierung oft auf Social Media passiert. – Wo ist diese Lösung? – Nichts, es ist nichts passiert. Ich würde mich ja weniger aufregen, wenn der Hut nicht brennen würde. Was ist aus dem angekündigten Round Table zu den SOS-Kinderdorf-Vorfällen geworden? – Nichts. Dabei reden wir gerade im Kontext von all den Vorwürfen im SOS-Kinderdorf-Skandal nicht von irgendwelchen technischen Lösungen, sondern da geht es um den Schutz von Kindern. Es geht darum, dass Vertrauen zerstört wurde, dass Verantwortung übernommen werden muss. So wird auch in diesem Antrag das strukturelle Kernproblem nicht angegangen, und das ist die Zurücknahme der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Warum? – Alle Experten und Expertinnen erklären uns jedes Mal wieder, dass es dringend eine bundesweit einheitliche Regelung braucht. Die Länder haben genug Zeit gehabt, dass sie einheitliche Standards festlegen, dass sie Qualität reinbringen, dass sie genügend Plätze schaffen – sie haben es nicht geschafft. Dass es nicht funktioniert, sehen wir jetzt zum Beispiel an einem ganz konkreten Fall in Kärnten, der wirklich erschütternd ist: Dort warten Kinder in hoch belasteten, prekären Familienverhältnissen gerade auf einen Krisenwohnplatz, auf ein sicheres Zuhause. Wir reden hier von Kindern, die in ihren Herkunftsfamilien beispielsweise Gewalt erleben. Das Absurde ist: Diese Plätze gibt es, nur gibt es einen Aufnahmestopp, und somit müssen die Kinder weiterhin in ihren Herkunftsfamilien bleiben, erleben weiterhin Gewalt und werden nicht ausreichend geschützt. – Das, liebe Kollegen und Kolleginnen, kann es doch wirklich nicht sein. (👏) Dieser Antrag mag sicher gut gemeint sein, aber gut gemeint ist in der aktuellen Situation zu wenig. – Liebe Bundesregierung, kommen Sie bitte endlich ins Tun! Auch der runde Tisch ist immer noch ausstehend. – Danke. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Bauer, der ich an dieser Stelle zum Anlass der Namensänderung, nämlich ihrer Eheschließung, ganz herzlich gratulieren möchte – sie ist ja erst vor kurzer Zeit erfolgt. ( Allgemeiner Beifall. ) Bitte, Frau Bundesministerin.

FPÖ Rosa Ecker

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Ja, wir haben es schon gehört: Die Regierung sagt, sie will allfällige gesetzliche Lücken im Kinderschutz prüfen. – Sehr geehrte Damen und Herren, Prüfen alleine schützt leider kein Kind; Gesetze und Erwachsene sollten Kinder schützen. Unsere Vorschläge dazu – meine Kollegin hat heute auch schon das etwas ausgeführt – liegen seit Jahren auf dem Tisch; sie wurden vertagt oder abgelehnt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere Sie: Wir Freiheitliche haben gefordert, das Verbreiten von Pädophilenhandbüchern und den Verkauf von Kindersexpuppen hart zu bestrafen und zu verbieten. Wir Freiheitliche haben höhere Strafen für Besitz und Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen gefordert. Wir Freiheitliche haben ein lebenslanges Beschäftigungsverbot für verurteilte Sexualstraftäter gefordert – kein Einsatz mit Kindern, nirgends, nie mehr. Wir haben ein verpflichtendes Gütesiegel für Kinder- und Jugendbetreuung mit klaren Standards gefordert. Wir haben einen Fonds für Opfer gefordert, mit dem der Staat die Therapiekosten und die Verfahrenskosten übernimmt und sich am Täter regressieren soll. Wir haben unabhängige Ombudsstellen und Beschwerdewege verlangt. Wir haben darauf hingewiesen, dass Kinder in staatlicher Obsorge automatisch krankenversichert sein müssen – sogar das wurde vertagt. Auch heute fordern wir klare Regeln: keine Ausnahmen bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren; härtere Strafen bei Cybergrooming und Gruppenvergewaltigungen – das sind schwere Vergehen –; unbedingte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch für Behörden, Schulen und Einrichtungen; verbindliche Prävention an Schulen und bei Vereinen; schnelle Verfahren bei Sexualdelikten gegen Kinder. Diese jungen Opfer können nicht jahrelang warten! Es braucht psychosoziale Begleitung für die Opfer, verpflichtende Fortbildungen für Richter und Staatsanwälte. Es gibt so viel, das in diesem Bereich notwendig wäre, aber eines ist auch ganz besonders wichtig: keine Sonderbehandlung nach Herkunft bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten. Das Gesetz in Österreich gilt für alle, auch wenn das im Herkunftsland halt so ist. (👏 FPÖ) Und ja, es gibt Lücken, aber Prüfen allein ist eben kein Schutz. Viele Maßnahmen wären ausformuliert, sie bräuchten keine weitere Evaluierung, sie bräuchten nur eine Mehrheit im Parlament, eine Mehrheit von uns allen, von uns Abgeordneten. Während geprüft wird, bleiben Kinder nämlich schutzlos, während vertagt wird, profitieren Täter, und während diskutiert wird, lernen die Opfer, dass der Staat sie nicht ernst nimmt. Der Fall Anna zeigt das brutal: Der Schutz hat versagt. Am Ende stehen Freisprüche – nicht, weil nichts passiert ist, sondern weil das Gesetz zu schwach ist. Dieser heutige Antrag, zu prüfen, ist schon auch ein Eingeständnis politischen Versagens. Wer heute sagt, man müsse prüfen, hat in Wahrheit jahrelang weggeschaut, und SOS-Kinderdorf ist ein schreckliches Beispiel dafür. Kinderschutz braucht keine Arbeitsgruppen, Kinderschutz braucht klare Gesetze, klare Strafrahmen und klare Konsequenzen. (👏 FPÖ) Wir sagen heute: Wir stimmen in der Hoffnung zu, dass dieser Antrag kein Feigenblatt ist. Er muss der letzte Schritt vor Umsetzungen sein, es müssen rasch verbindliche Gesetzesänderungen folgen, denn alles andere ist zwar politisch bequem, aber menschlich nicht zu verantworten. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lindinger. Die eingemeldete Redezeit sind 4 Minuten. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

ÖVP Klaus Lindinger

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf zu Beginn im Namen meines Kollegen Gabriel Obernosterer die Kärntner auf der Galerie ganz herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ) Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir hier das Thema Kinderschutz diskutieren, dann freut es mich, dass wir hier, alle Parteien, glaube ich, schon das Bewusstsein haben, in diesem Bereich bestmöglich zu unterstützen. Das passiert in besonderer Weise, das ist in den letzten Jahren auch mit vielen Angeboten passiert, mit Schulungen für bestimmte Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, durch verschiedene Kinderschutzkonzepte und nicht zuletzt – das ist für mich eines der wichtigsten Angebote – durch die Prävention. Ein zentrales Beispiel der Präventionsarbeit ist Saferinternet.at. Diese Initiative zeigt tagtäglich wertvolle Arbeit in der Aufklärung und Sensibilisierung junger Menschen. Es gibt Workshops, es gibt in den Bundesländern das Jugendservice, aber eines ist uns ganz klar – und das haben die Kolleginnen und Kollegen vorhin auch angesprochen –: Es ist eine ständige Weiterentwicklung und wir dürfen da nicht stehenbleiben, und das machen wir auch nicht. Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass junge Menschen Ansprechpartner haben, zu denen sie auch das notwendige Vertrauen haben, denn diese Angebote und dieses Vertrauen braucht es auch, damit sie in der Offlinewelt und auch in der Onlinewelt sicher groß werden können, sicher aufwachsen können. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung im Hohen Haus, aber auch die Verantwortung der Menschen, die die Kinder betreuen, sei es im engsten Familienkreis, sei es in den Vereinen und Organisationen oder darüber hinaus. Es gibt ganz, ganz viele gute Initiativen, und ich sage unserer Ministerin Bauer Danke dafür, dass wir hier im Hohen Haus mit allen Parteien einen weiteren Schritt in Richtung Kinderschutz setzen können, dass wir junge Menschen auch dementsprechend unterstützen können; es ist ja bereits angesprochen worden, dass da auch viel Geld seitens des Jugendministeriums investiert wird. Wir müssen immer wieder kontrollieren, und jeder Missbrauchsfall ist, wie wir es zuvor von Kollegin Ecker gehört haben, einer zu viel. Es gilt, das mit ganz, ganz viel Präventionsarbeit, mit verschiedensten Kinderschutzkonzepten zu verhindern, und daran werden wir auch in Zukunft weiterarbeiten. – Danke, dass hier alle an einem Strang ziehen. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs . 3 Minuten eingemeldete Redezeit.

SPÖ Silvia Kumpan-Takacs

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich stelle mir Kinderschutz vor wie eine große Häkeldecke, ein komplexes Geflecht aus verschiedenen ineinandergreifenden Fäden, die zusammenarbeiten, um für unsere Kinder ein sicheres und schützendes Umfeld zu schaffen, im analogen und besonders auch im digitalen Raum, im Kinderzimmer, im öffentlichen Raum und in unseren Bildungseinrichtungen. Jeder dieser Fäden zählt – Eltern, Vereine, Organisationen und alle Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten – und alle Fäden müssen miteinander verbunden sein. Reißt ein Faden oder droht er sich aufzutrennen, muss er sofort repariert werden, und darum geht es auch in diesem Antrag: achtsam darauf zu schauen, wo Verbesserungen notwendig sind, denn ein weiterer Faden ist eine verantwortungsvolle Politik, die für den gesetzlichen Rahmen sorgt. Dafür steht dieser Antrag, aber auch der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt. Ein Faden dieser Häkeldecke, der mir ganz wichtig ist, ist die Elementarpädagogik. Am Samstag steht uns ein besonderer Tag bevor, der 24.1. ist der Tag der Elementarpädagogik, und ich möchte mich bei allen Elementarpädagog:innen für ihre Arbeit und ihr Engagement bedanken. (👏 ÖVP, SPÖ) Jeden Tag, viele Stunden lang begleiten, fördern, umsorgen und schützen sie die Jüngsten in unserer Gesellschaft. Danke für diese Achtsamkeit, denn ihr seid es, die so nah an den Kindern, an den Familien dran sind, die ihre Sorgen und Nöte und jede kleinste Veränderung in Familien und an den Kindern einfach wahrnehmen, die hinschauen und nicht wegschauen, und das ist auch ganz besonders wichtig bei der genannten Dunkelziffer. Sie handeln, und darum geht es; aber um zu wissen, wie zu handeln ist, auch wenn es komplex wird, dafür braucht es Kinderschutzkonzepte. Ich weiß, die Erarbeitung von Kinderschutzkonzepten ist eine Arbeit, die auch zusätzliche Ressourcen fordert. Auch eine Häkeldecke lässt sich nicht über Nacht häkeln, und schon gar nicht in der Zeit des pädagogischen Alltags, während man für 25 Kinder da sein muss. Daher ist der Punkt des Antrags zu flächendeckenden Kinderschutzworkshops in Kindergärten und Schulen inklusive Ressourcenausstattung so zentral. Elementarpädagog:innen brauchen ausreichende Ressourcen und entsprechende Rahmenbedingungen. Das wünschen sich auch die Schüler:innen der zweiten Übergangsklasse der Bafep Linz, die heute im Parlament zu Besuch sind und mit meinem Abgeordnetenkollegen Roland Baumann und mir im Austausch waren. Sie wünschen sich auch mehr Wertschätzung und höhere Gehälter. Danke für euren Besuch! (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ) Ein Punkt ist mir besonders wichtig und ich möchte ihn hervorheben, weil das auch etwas ist, auf das Elementarpädagog:innen immer wieder hinweisen, weil sie die Entwicklung der Kinder wahrnehmen: Es geht um den Kinderschutz im digitalen Raum und ich spreche mich besonders bei den Jüngsten für den Schutz vor zu frühem Kontakt mit Handy oder Tablet und vor Bildschirmzeit aus. Auch dieses Thema ist ein Kinderschutzthema und in diesem Sinne schließe ich mit: Handys raus aus dem Kinderwagerl, Häkeldecke rein! – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Tina Angela Berger . Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

FPÖ Tina Angela Berger

Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseher! Man stelle sich einmal vor, es brennt und die Feuerwehr löscht den Brand nicht, sondern stellt zuerst einmal einen Prüfantrag betreffend allfällige Brandherde! Genau so wirkt das, was die ÖVP und ihre Partner heute beim Thema Kinderschutz vorlegen. Ich meine, der Titel des Antrags „Prüfung allfälliger gesetzlicher Lücken im Kinderschutz“ allein ist ja schon eine Unverschämtheit! Die Lücken im Kinderschutz sind nicht allfällig, sie sind offensichtlich und bittere Realität! Ich muss schon sagen: Wenn die Abgeordneten dieser Verliererkoalition bestehend aus SPÖ, ÖVP und NEOS die eigene Regierung per Antrag auffordern müssen, Lücken im Kinderschutz zu schließen, und sich damit eingestehen, dass die eigene Regierung nicht in der Lage ist, das wichtigste und höchste Gut in unserer Gesellschaft zu schützen, nämlich unsere Kinder, dann spricht das Bände. (👏 FPÖ) Das ist für diese Verliererampel eine Bankrotterklärung, die ihresgleichen sucht , und abermals die Unfähigkeit dieser Regierungsparteien zeigt. Anstatt endlich Verantwortung zu übernehmen, liest man in diesem Wohlfühlantrag: Prüfen, prüfen, prüfen und Prüfungen ab „dem 1. Halbjahr 2026“, „Prüfung [...] einer rechtlichen Grundlage“ ab „dem 1. Quartal 2026“. Ganz ehrlich: Während Sie prüfen und auf Zeit spielen, werden Kinder heute und morgen wieder nicht ausreichend geschützt. Das ist schlichtweg verantwortungslos gegenüber den betroffenen Kindern. Das ist kein Kinderschutzplan; diese untätigen Regierungsparteien hüllen sich in Form eines Alibiantrages in einen Schutzmantel für ihr politisches Nichtstun. Selbstverständlich ist jeder normal denkende Mensch für Kinderschutz, und wir stimmen diesem Antrag auch zu, aber für mich stellt sich schon die Frage: Warum fehlt Ihnen der Mut, es endlich mit den Tätern aufzunehmen? In Ihrem Antrag fehlen nämlich genau jene Maßnahmen, die wirklich etwas ändern würden. Meine Kolleginnen haben es schon erwähnt, und seit Jahren ist ja wohl klar, wo die größten Probleme liegen. Genau deshalb haben wir Freiheitliche im Justizausschuss bereits einen umfassenden Kinderschutzplan vorgelegt, unter anderem mit lebenslangen Verboten für Tätigkeiten mit minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen, massiv verschärften Strafen, einem dauerhaften, nicht löschbaren Strafregistereintrag oder verstärktem Opferschutz. Statt immer neuer Workshops, Arbeitsgruppen und Sitzkreise braucht es endlich klare Entscheidungen und eindeutige gesetzliche Verschärfungen. (👏 FPÖ) Wenn diese Bundesregierung nicht in der Lage ist, das Wichtigste in unserer Gesellschaft zu schützen, nämlich unsere Kinder, dann hat sie versagt, ist untragbar und rücktrittsreif. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oxonitsch; 3 Minuten eingemeldete Redezeit.

SPÖ Christian Oxonitsch

Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Es ist ja von allen Rednern eigentlich immer wieder in unterschiedlichsten Ausprägungen ganz klar gekommen: Kinderschutz ist keine statische Materie. Das war er nie, und das wird er auch weiterhin nicht sein. Gesellschaft verändert sich, und damit verändern sich natürlich auch die Herausforderungen und Belastungen für Kinder und Jugendliche. Ich glaube, es ist ganz wichtig, das immer wieder in Erinnerung zu rufen, wenn man sagt: Warum ist das denn schon wieder Thema? Warum hat man nichts gemacht? – Es wird hoffentlich immer ein Thema bleiben, weil es vor allem auch immer wieder ins öffentliche Bewusstsein ruft, wie wichtig Kinderschutz letztendlich ist. Da ist es wichtig, auch zu sagen: Kinderschutz – und das möchte ich schon auch immer wieder betonen – ist mehr als der Schutz vor Kindesmissbrauch. Es geht um Schutz vor psychischer Gewalt, es geht um Schutz vor physischer Gewalt. Das sind alles Bereiche, in denen Kinder Belastungen ausgesetzt sind. Und wir wissen ja aus diversesten Umfragen: Hundertprozentig ist noch immer nicht angekommen, dass die gsunde Watschen keine gsunde Watschen ist. (👏 SPÖ) Wir wissen, dass es viele gibt, die nach wie vor die gsunde Watschen befürworten. Wenn ich mir manche Erziehungskonzepte, die in unterschiedlichsten Ausprägungen formuliert werden, ob sie jetzt Bootcamps heißen oder Erziehungslager, anschaue: Ein bisschen klingt da ja immer noch so ein autoritärer Anspruch mit. Das heißt, wir haben nach wie vor viel gesellschaftliche Überzeugungsarbeit in diesem Bereich zu leisten, und das ist natürlich vor allem auch gesellschaftliche Aufklärungsarbeit. Ich bin in Jahren leider schon so alt, dass ich in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre noch auf der Mariahilfer Straße – die Autos sind noch gefahren – mit Hans Czermak Unterschriften gegen diese gsunde Watschen gesammelt habe. Es war ein gesellschaftlicher Erfolg, dass – eigentlich erst – im 89er-Jahr diese gsunde Watschen in Österreich verboten wurde. Jetzt sind doch einige Jahrzehnte vergangen, und es gibt noch immer einige, die meinen, das sei ein gutes Konzept. Das heißt, ich glaube, ganz wesentlich ist immer, dass wir neben allen gesetzlichen Überprüfungen, allen Evaluierungen, allem Lückensuchen letztendlich immer wieder dafür werben, dass Kinder Schutz in allen Bereichen haben – vor psychischer Gewalt, vor physischer Gewalt, vor sexueller Gewalt. Das ist ein ganz wesentlicher Bereich. (👏 SPÖ) Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen, denn das habe ich unter der Vorgängerregierung gemacht und das mache ich auch weiterhin: Eines muss auch immer klar sein, gerade im pädagogischen Feld – es ist von meiner Vorrednerin unserer Fraktion auch schon darauf hingewiesen worden –: Kinderschutz ist keine Nebenbeschäftigung, Kinderschutz ist kein Hobby. Kinderschutz braucht auch Ressourcen, klare Abläufe, braucht einen klaren Handlungsrahmen und einen klaren Qualitätsrahmen. Daher ist es ganz wichtig, dass das, was wir im Regierungsübereinkommen haben, auch rasch umgesetzt wird, nämlich auch der runde Tisch mit dem Dachverband der Kinder- und Jugendhilfeträger eingeladen wird, damit wir wieder zu einheitlichen Qualitätsstandards in Österreich kommen. Ich hoffe, da sind wir uns auch alle einig, und ich hoffe, es kommt rasch zu den nächsten Schritten. Insofern ist dieser Antrag nicht die Lösung für alles, aber der nächste Schritt, nämlich Kinderschutz nicht nur in Form von Papier- und Kinderschutzkonzepten, sondern Kinderschutz in den Alltag der pädagogischen Einrichtungen zu implementieren. Deshalb findet er auch unsere Zustimmung. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stich. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

SPÖ Paul Stich

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Dass Kinderschutz ein dynamisches Konzept ist und in der Gesellschaft stetig weiterentwickelt werden muss, hat Abgeordneter Oxonitsch vor mir jetzt bereits federführend und gut ausgeführt. Dementsprechend ist – ja – auch im Jahr 2026 diese Weiterentwicklung, diese Prüfung von Lücken logischerweise die Aufgabe von all jenen in unserer Gesellschaft und im politischen Betrieb, die Kinderschutz auch tatsächlich ernst meinen. Zum Abschluss der Debatte möchte ich daher vielleicht auf ein paar Punkte hinweisen, die auch die Breite des Kinderschutzes in all seinen Facetten zu einem gewissen Grad darstellen, weil es ja um so viel mehr geht als nur um die ganz konkrete, direkte Betroffenheit im Gewaltschutzbereich, im Bereich von sexuellem Missbrauch oder in ganz vielen Bereichen, die auch konkret im Portfolio der Frau Ministerin – nicht mehr Plakolm, jetzt Bauer – liegen. Wenn wir uns also im feministischen Bereich ansehen, was Bundesministerin Holzleitner in Bezug auf den Unterhaltsgarantiefonds durchkämpft, was Bundesministerin Holzleitner in Bezug auf die Fußfessel für Gewalttäter:innen oder in der Reform des Sexualstrafrechts durchkämpft, dann ist das weiter gedacht auch Kinderschutz, wenn wir Frauen ermöglichen, aus Gewaltbeziehungen auszubrechen, die potenziell auch Kinder betreffen. Das ist ganz konkret Kinderschutz, der in einem anderen Bereich angesiedelt ist. Das ist eine wichtige Maßnahme für mehr Schutz für unsere Kinder. (👏 SPÖ) Wenn wir über den Ausbau von psychologischen Angeboten und den Ausbau von Schulsozialarbeit reden – das Portfolio von Bundesminister Christoph Wiederkehr –: Wir haben beispielsweise die Schulsozialarbeit in den Bundesschulen verankert. Das ist ein wichtiger Beitrag für Kinderschutz, weil wir Kindern niederschwellige und vertrauenswürdige Anlaufstellen geben, um auf Dinge aufmerksam zu machen, die ihnen vielleicht zu Hause oder in ihrer Einrichtung passieren. Das ist ein ganz konkreter Beitrag für mehr Kinderschutz. Wenn wir diskutieren, ob im Bereich Social Media Zehnjährige tatsächlich fast live dabei sein können, wenn irgendwo auf der Welt Krieg passiert, und wir der Meinung sind, dass wir hier politisch etwas tun müssen, dann ist das ein ganz konkreter Beitrag, den wir für den Kinderschutz leisten – auch dies nicht direkt das, was man auf den ersten Blick damit verbindet, aber nicht weniger wichtig in der politischen Auseinandersetzung. (👏 SPÖ) Ich bin daher froh, dass wir den Kinderschutz in diesem Haus fraktionsübergreifend, Hand in Hand gemeinsam weiterentwickeln, und ich bin zuversichtlich, dass die Bundesregierung, so wie sie das auch tut, in den nächsten Monaten weiterhin auch liefern wird, zum Schutz des Wertvollsten in unserer Gesellschaft, zum Schutz unserer Kinder. – Vielen lieben Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 378 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Prüfung allfälliger gesetzlicher Lücken im Kinderschutz“. Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall, angenommen. (xx/E)

Stopp der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylanten

374 d.B. · Antrag vonFPÖ · Entschließungsantrag 61/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat lehnte einen Entschließungsantrag ab, mit dem die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylberechtigte gestoppt werden sollte. Damit bleibt die bisherige Möglichkeit, nach entsprechend langer Aufenthaltsdauer unter den geltenden Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft zu erwerben, unverändert.

Betroffen wären insbesondere anerkannte Asylberechtigte in Österreich, die nach langjährigem Aufenthalt eine Einbürgerung beantragen können.

Ziel des Antrags war es, Asyl als vorübergehenden Schutz zu verstehen und einen Übergang von Asylstatus zur Staatsbürgerschaft – insbesondere für seit 2015 anerkannte Asylberechtigte – zu verhindern.

Dokumente

Stopp der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylanten

Geforderte Maßnahme: Stopp der Staatsbürgerschaftsverleihung an Asylberechtigte

  • Verlangt wird, die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylberechtigte ("Asylanten") zu stoppen bzw. abzustellen.
  • Begründungsidee: Asyl soll als „Schutz auf Zeit“ gelten und soll nach dieser Argumentation keine Grundlage für den Erwerb der Staatsbürgerschaft bilden.
  • Gefordert wird, dass Staatsbürgerschaft für Fremde nur in „gut begründeten Fällen“ gewährt wird; ein Automatismus wird abgelehnt.

Begründung anhand von Migration/Asyl 2015 und Zahlen

  • Als Bezugspunkt wird das Jahr 2015 genannt, in dem nach Darstellung des Antrags ein „Kontrollverlust“ stattgefunden habe.
  • Für 2015 wird die Zahl von 88.340 gestellten Asylanträgen angeführt.
  • Als größte Antragstellergruppen 2015 werden genannt: Afghanen 25.563 und Syrer 24.547 (jeweils Asylanträge).

Betroffene Gruppe und zeitlicher Mechanismus laut geltender Rechtslage

  • Betroffen sind insbesondere Personen, denen 2015 der Status „asylberechtigt“ zuerkannt wurde.
  • Nach der im Bericht beschriebenen geltenden Rechtslage könne diesen Personen 2025 – nach zehnjährigem Aufenthalt – die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden.
  • Dieser Zusammenhang wird als „Systemfehler“ bezeichnet, weil aus einem (zeitlich gedachten) Schutztitel nach mehreren Jahren ein Anspruch bzw. eine faktische Möglichkeit auf Staatsbürgerschaft entstehe.

Weitere inhaltliche Argumentationslinien zur Änderung

  • Es wird argumentiert, dass eine illegale Einreise und ein über Jahre nicht überprüfter/überprüfter Schutztitel nicht zur Ableitung eines Anspruchs auf Staatsbürgerschaft führen dürften.
  • Als zusätzlicher Rechtfertigungsrahmen wird behauptet, bestimmte Nationalitäten seien seit 2015 in der Kriminalitätsstatistik „stark überrepräsentiert“ und es habe schwere Gewaltverbrechen bis hin zu Terroranschlägen gegeben (ohne konkrete Zahlen im Berichtstext).

Stopp der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylanten

~36 min Lesezeit
Dafür: FPÖ Dagegen: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ Gernot Darmann

Ich danke dir, geschätzter Herr Präsident, für das erteilte Wort. – Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, man muss sich vorneweg die Frage stellen: Wo ist er, der Herr Innenminister, bei dieser gewichtigen Debatte? – Es scheint, er ist untergetaucht …

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Nein!

FPÖ Gernot Darmann

… weil es ihm unangenehm ist, hier rechtfertigen zu müssen …

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Nein!

FPÖ Gernot Darmann

… wieso er diesen so wichtigen Antrag der Freiheitlichen Partei bereits im letzten Jahr zweimal hat vertagen lassen , um nunmehr durch eine Fristsetzung durch uns gezwungen zu werden, sich hier und heute der Diskussion zu stellen. Nur leider ist er nicht da. (👏 FPÖ) Er ist nicht da, und das bei einem Thema, bei welchem man normalerweise annehmen müsste, nämlich als verständiger Staatsbürger – das wird wohl hoffentlich einhellige Meinung bei unseren Volksvertretern im Nationalrat sein –, dass wir keine österreichische Staatsbürgerschaft an Asylanten verleihen. Nur muss ich die Bevölkerung enttäuschen: Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz sieht genau das nach zehn Jahren vor. Dieses Anrecht haben beispielsweise mit Ende des Jahres 2025 die 25 000 Afghanen und Syrer, die 2015 …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Ah!

FPÖ Gernot Darmann

… über unsere Grenzen gestolpert sind und Asyl geschrien haben. Die können seit Ende letzten Jahres hier das Anrecht genießen, unter gewissen Voraussetzungen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, ja, geschenkt, nachgeschmissen zu bekommen. Wir Freiheitliche sind der Überzeugung, dass die österreichische Staatsbürgerschaft ein so hohes Gut ist, dass es durch nichts zu rechtfertigen ist, diese Staatsbürgerschaft an Asylanten zu verleihen, werte Kolleginnen und Kollegen. (👏 FPÖ) Deswegen ist es umso fragwürdiger – nunmehr blicke ich in Richtung der ÖVP; wo ist denn Herr Kollege Gerstl? –: Im Innenausschuss letzte Woche habe ich mir, haben sich meine Kollegen von der freiheitlichen Fraktion tatsächlich von dir anhören müssen, wir wären menschenverachtend, ich wäre menschenverachtend …

SPÖ Erasim (Zwischenruf)

Das ist eine gute Aussage vom Herrn Gerstl, da kann ich vollinhaltlich beistimmen!

FPÖ Gernot Darmann

… weil ich eine Unterscheidung zwischen Österreichern und Asylanten im Staatsbürgerschaftsgesetz fordere, zwischen sonstigen Personen, die sich hier einen Wohnsitz gewählt haben und die von uns auch auserkoren wurden, einen Nutzen für die Republik Österreich zu bringen, und jenen, die nur ein Schutzrecht auf Zeit genießen. Im Übrigen – das erwähne ich jetzt auch am Rande –: Viele von denen, die seit 2015 zu uns gekommen sind – von denen unter eurer Verantwortung vor allem in den letzten Jahren Hunderttausende das Asylrecht auf Zeit geschenkt bekommen haben – sind illegal in Österreich, weil sie über die grüne Grenze eingereist sind. (👏 FPÖ) Sie sind über die grüne Grenze gekommen, und wir sind bekanntlich von sicheren Staaten umgeben, ergo sind sie niemals auf der Flucht, wenn sie sich rund um Österreich aufhalten und über unsere Grenze stolpern. Niemals kann es hier ein Asylverfahren für diese Personen geben, wenn man dem Hausverstand folgt, aber dazu war ja die ÖVP gemeinsam mit dem grünen Beiwagerl nicht fähig: diesen Gedanken auszuformulieren und diesem auch konsequent im Sinne Österreichs zu folgen. Deswegen gibt es auch diesen Antrag der Freiheitlichen Partei für einen Stopp dieser Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylanten, um dem endlich einen Riegel vorzuschieben, weil eben dieses Schutzrecht auf Zeit – ist gleich Asyl – keine anrechenbare Zeit für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein kann. (👏 FPÖ) Mir ist schon klar, dass man dann von der ÖVP dafür beschimpft wird. Das sollen ja unsere Bürger hier herinnen und auch draußen über die Medien erfahren: dass die ÖVP der Meinung ist, ein Asylant soll durchaus dann Staatsbürger werden. Dass wir dann auch von den anderen linken Parteien – neben der ÖVP – mitbeschimpft werden, ist selbstredend. So ist es halt bei uns in den Plenarsitzungen: alle in der Verliererampel plus Grüne gegen die FPÖ. Das ist das Einfachste: nicht das eigene Hirn bei den entsprechenden notwendigen Maßnahmen einzuschalten , sondern einfach hinzuzeigen und zu sagen: Die machen alles falsch! – In Wahrheit haben aber wir die Konzepte für Österreich.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Ah! – Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].

FPÖ Gernot Darmann

… Wir sind für klare Verhältnisse, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir stehen für klare Verhältnisse und wir brauchen keine faulen Kompromisse zulasten unserer Heimat: Lassen Sie sich das ins Stammbuch schreiben! Dieser Stopp der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Asylanten wäre dringlich umzusetzen. – Danke schön. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Gödl. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Ernst Gödl

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es ist schade, Herr Kollege Darmann, dass Sie auch bei so einem wirklich wichtigen Thema, nämlich der Staatsbürgerschaft, dann doch so viele Fakten verdrehen und sie hier auch falsch ansprechen.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Ja natürlich! Hätte mich auch gewundert, wenn ...!

ÖVP Ernst Gödl

… Ich möchte zuallererst einmal sagen: Unser Innenminister ist nicht irgendwo, unser Innenminister ist derzeit auf Zypern. Warum? – Zypern hat derzeit den Vorsitz in der Europäischen Union, und da treffen sich die Innenminister – dort ist er zugegen. Er ist hier ordnungsgemäß vertreten, durch den Staatssekretär – sogar aus dem eigenen Ministerium –, der auch Rede und Antwort stehen kann.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Ob der dort ist oder nicht, interessiert ja dort keinen Menschen!

ÖVP Ernst Gödl

… Na ja, aber er hat die Aufgabe, Österreich in Fragen betreffend das Innenministerium, die innere Sicherheit zu vertreten …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Ja, das geht meistens zum Nachteil Österreichs aus!

ÖVP Ernst Gödl

… und deswegen macht er es auch. Die Staatsbürgerschaft, meine geschätzten Damen und Herren, ist tatsächlich ein sehr, sehr hohes Gut. Die Staatsbürgerschaft ist tatsächlich ein sehr, sehr hohes Gut, und Österreich hat eines der strengsten Staatsbürgerschaftsgesetze und -rechte in ganz Europa.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Da musst du ja selber lachen!

ÖVP Ernst Gödl

… Das heißt, man bekommt sie weder geschenkt noch auf Zuruf noch im Vorbeigehen, sondern nur dann, wenn man ganz, ganz knallharte Kriterien erfüllt.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Die da wären?

ÖVP Ernst Gödl

… Übrigens, das Besondere bei Debatten über Themen, die das Innenressort betreffen, ist in dieser Konstellation immer, dass Herr Kickl ja selbst einmal Innenminister war und man schauen kann, was denn in seiner Zeit passiert ist.

FPÖ Deimek (Zwischenruf)

Ist euch das eigentlich nicht fad? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Kickl, Kickl, Kickl!

ÖVP Ernst Gödl

… Natürlich hat auch Herr Innenminister Kickl in seiner Zeit Tausende Staatsbürgerschaften nach zehnjähriger Aufenthaltsdauer in Österreich, nach rechtmäßiger Aufenthaltsdauer, vergeben – das war natürlich so.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Das ist sich mit 2015 aber nicht ausgegangen, oder?

ÖVP Ernst Gödl

… Nun, wie ist das mit der Staatsbürgerschaft? Vielleicht noch etwas zum Sachlichen: Sie haben den Begriff Asylanten verwendet. Den verwenden Sie, denke ich, durchaus bewusst, um da so ein bisschen einen Nebel darüberzulegen.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Das sind ja Asylanten, oder nicht?

ÖVP Ernst Gödl

… In der Fachsprache gibt es die Asylanten nicht, es gibt die Asylwerber und die Asylberechtigten. (👏 SPÖ, NEOS) Die Asylwerber haben überhaupt kein Recht. Die Asylwerber haben nicht einmal das Recht auf soziale Leistungen.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Das habe ich nicht einmal gesagt! Du musst mehr zuhören!

ÖVP Ernst Gödl

… Die Asylwerber haben maximal das Recht auf Grundversorgung und überhaupt kein Recht auf die Staatsbürgerschaft. Wenn Sie die Asylberechtigten meinen: Die Asylberechtigten haben ein Aufenthaltsrecht, das ihnen in einer Einzelfallprüfung zugestanden wurde.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Ein Asylant ist ein Asylberechtigter, auch für die ÖVP!

ÖVP Ernst Gödl

… So, und jetzt kommen wir zur Staatsbürgerschaft: Die Staatsbürgerschaft bekommt man wie gesagt nicht im Vorbeigehen und auf Zuruf, sondern nur aufgrund ganz harter Kriterien, die erfüllt sein müssen. Die Kriterien sind zum Beispiel: gesicherter Lebensunterhalt – man muss so viel verdienen, dass man sich selbst oder auch seine Familie erhalten kann, nur dann bekommt man eine Staatsbürgerschaft; Deutschkenntnisse – mindestens B1, …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ja, ja, ja genau! – Abg. Erasim [SPÖ]: Das schaffen ja nicht einmal alle in der FPÖ!

ÖVP Ernst Gödl

… und das wollen wir in dieser Regierung sogar noch etwas verschärfen, auf B2; Staatsbürgerschaftsprüfung, Unbescholtenheit, bejahende Einstellung zur Republik Österreich und vieles mehr. Das heißt, die bekommt man nicht im Vorbeigehen und man bekommt sie nur nach einer Einzelfallprüfung – nicht irgendwie nach einer Zeitdauer, sondern nur nach einer Einzelfallprüfung.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ja genau, das glaubst ja selber nicht! – Abg. Deimek [FPÖ]: Und was ist mit den ungeprüften Doppelstaatsbürgerschaften? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wie viele Staatsbürger gibt es, die nicht Deutsch können?

ÖVP Ernst Gödl

… Und ich sage Ihnen ehrlich: Wissen Sie, ich habe einen Mitarbeiter, der mit sieben Jahren aus dem Kosovo nach Österreich gekommen ist – ja, mit sieben Jahren – und mit 23 dann die Staatsbürgerschaft erhalten hat. Er hat hier in Österreich eine Lehre gemacht, und erst als er dann einen Beruf hatte und genug Einkommen hatte, konnte er um die Staatsbürgerschaft ansuchen. Er ist vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft, er zahlt Steuern, er ist in Vereine integriert. Ja, warum soll denn jemand, der alle Anforderungen erfüllt, nicht die Staatsbürgerschaft bekommen? In meiner Region – in meiner Region, in der ich zu Hause bin – kenne ich zum Beispiel einen Wirt, der seinerzeit mit einer Fluchtbewegung aus Serbien kam und heute voll integriertes Mitglied unserer Gesellschaft ist. Er zahlt Steuern, hat Angestellte, ist selbstständig.

FPÖ Stefan (Zwischenruf)

Asylant!

ÖVP Ernst Gödl

… Ja, warum soll denn nach zehn Jahren ein Mensch wie dieser, mit Unbescholtenheit, mit Deutschkenntnissen, mit einer Selbsterhaltungsmöglichkeit, der auch Steuern zahlt, der völlig integriert ist, der Leistung bringt – genau die Leistung, die wir uns erwarten –, keine Staatsbürgerschaft erhalten? Das müssen Sie einmal erklären! (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Das heißt, die Differenzierung ist wichtig. Wie gesagt, die Kriterien sind in Österreich mit Recht sehr streng – mit Recht sehr streng! Die Staatsbürgerschaft bekommt man nicht geschenkt und nicht im Vorbeigehen , weder jemand, der über ein Arbeitsmarktprogramm kommt, noch jemand, der über das Asylrecht kommt.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Unterscheide einmal Asyl und Zuwanderung!

ÖVP Ernst Gödl

… Das heißt, wenn sich jemand integriert hat, weil er auch lange hier ist, wenn er Steuern zahlt, wenn er zum Wohlstand unserer Gesellschaft beiträgt …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Dann ist er immer noch Asylant!

ÖVP Ernst Gödl

… dann ist noch immer die Frage: Warum soll der dann keine Staatsbürgerschaft erhalten? …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Unterscheide einmal Asyl und Zuwanderung! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, weil er als Asylant kommt! – Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].

ÖVP Ernst Gödl

… Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren: Ja, die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Das wird so bleiben, die Vergabe wird weiterhin sehr streng gehandhabt werden. Aber wenn jemand wie gesagt etwas zum Wohlstand unseres Landes beiträgt, egal wo er herkommt – egal welche Symbolpolitik Sie damit verknüpfen wollen …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Das ist nicht Symbol, das ist Gesetz!

ÖVP Ernst Gödl

… Wir wollen, dass sich Leistung lohnt und Leistung auch belohnt wird …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Das merkt man in Österreich! In Österreich wird Leistung bestraft!

ÖVP Ernst Gödl

… und das Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses ist die Möglichkeit, um die Staatsbürgerschaft in Österreich anzusuchen. Das haben Sie übrigens in der Zeit von Innenminister Kickl, als Sie selbst in der Regierung waren, genauso gesehen und auch genauso argumentiert. Das sei hier angemerkt. Und an diesem Weg werden wir auch festhalten.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ja, ja, machts das nur!

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Leinfellner. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. ( Abg. Darmann [FPÖ]: So, bitte eine gescheite Rede! )

FPÖ Markus Leinfellner

Vielen Dank Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Ich weiß, Weihnachten ist vorbei, aber wenn ich mir etwas wünschen dürfte, dann würde ich mir wünschen, dass Abgeordneter Gödl Zuwanderung und Asyl auch einmal unterscheiden könnte. (👏 FPÖ) Und im Übrigen: Es ist mir eigentlich völlig egal, wo der Herr Innenminister jetzt ist. Er ist nicht da, und das ist tragisch genug bei diesem Tagesordnungspunkt. Von mir aus kann er auch in Zypern unten bleiben, er wird in Österreich niemandem fehlen. (👏 FPÖ) Aber dass er bei so einem wichtigen Tagesordnungspunkt nicht da ist, finde ich schon tragisch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder, der die Ausführungen von Kollegen Gödl jetzt gehört hat oder der sich in den letzten zehn Jahren die ÖVP und die Einheitspartei angehört hat, muss ja den Eindruck haben, als ob lauter Ärzte, Atomphysiker und gut ausgebildete Menschen seit dem Jahr 2015 zu uns gekommen wären; genau: 2015, nicht 1991. Du ( in Richtung Abg. Gödl [ÖVP] ) hast das ehemalige Jugoslawien angesprochen.

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Egal wann! Egal wann! Egal wann!

FPÖ Markus Leinfellner

… Von dem sprechen wir nicht. Wir sprechen von 2015 und jenen Menschen, die damals oder seit diesem Zeitpunkt zu uns gekommen sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen, ich bin im September 2015 selbst in Nickelsdorf am Grenzübergang gestanden und habe diese wild gewordene Masse, möchte ich fast sagen, hereinströmen gesehen. Da muss ich übrigens auch auf die SPÖ-Seite schauen. Der Einsatzleiter vor Ort in Nickelsdorf war ja Ihr heutiger Landeshauptmann Doskozil, als dann alles drunter und drüber gegangen ist, als Tore geöffnet wurden, Autobahnen gesperrt wurden, der Platz regelrecht geflutet wurde. Ich kann Ihnen nur sagen, in Nickelsdorf ist es wie in Sodom und Gomorra zugegangen. Es sind 50 Leute in Nickelsdorf in einen Bus eingestiegen, 25 Minuten später sind bei der Nova-Rock-Halle noch 20 bis 30 angekommen. Und da darf man sich auch fragen: Wer waren diese Menschen?, Wo sind diese Menschen hingekommen?, und Sie können das bis heute nicht beantworten. Dieses Kollektivversagen im Jahr 2015 haben schlicht und ergreifend Sie zu verantworten. Ich muss Ihnen sagen, ich habe keine Ärzte und Atomphysiker gesehen. Ich habe Terrorexperten, Rechtsstaatsverweigerer, Leute für rasche Eigentumsübertragungen gesehen …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Dann musst du in Therapie gehen, wenn du nichts siehst!

FPÖ Markus Leinfellner

… aber diese gut ausgebildeten Menschen, die Sie sehen, ja, habe ich da nicht gesehen. (👏 FPÖ) Und genau diesen Menschen, wollen Sie heute die österreichische Staatsbürgerschaft umhängen, nämlich jenen Menschen, von denen wir die tagtäglichen Einzelfälle in den Zeitungen lesen. Man hätte den Österreichern viel Leid ersparen können, wenn man bereits im Jahr 2015 auf uns Freiheitliche gehört hätte. Sie haben es damals nicht gemacht, Sie machen es heute nicht. Dieser Zirkus geht weiter, und deswegen kann ich nur sagen: Genug ist genug, treten Sie zurück! …

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Herr Kollege, bist du Atomphysiker?

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Köllner. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

SPÖ Maximilian Köllner

Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Leinfellner, ich komme zufällig aus dem Bezirk, den du angesprochen hast. Ich habe auch die Situation in Nickelsdorf miterlebt. Für mich stellt sich halt schon die Frage, wie du das gemacht hättest. Ich glaube, dass Landeshauptmann Hans Peter Doskozil auch deswegen Landeshauptmann ist, weil er da ausgezeichnetes Krisenmanagement bewiesen hat. – So schaut’s einmal aus. (👏 SPÖ) Und kurz noch vielleicht auch – weil wir ja bei diesen Anträgen auch in den Überschriften immer Asyl stehen haben –: Kollege Darmann, du bist ja ausgebildeter Jurist, und ich denke, das Mindeste, um eine ehrliche, unaufgeregte, aber schon ernst zu nehmende Diskussion hier im Hohen Haus führen zu können, ist, dass ihr die Begriffe in euren Anträgen so verwendet, wie es das Recht vorsieht und wie sie im Recht auch definiert sind. Den Begriff Asylanten könnt ihr noch fünfmal hier sagen, aber der wird nicht klarer und nicht richtiger, wenn ihr ihn so in eure Anträge schreibt. – Vielleicht beginnen wir einmal so. Bevor ich auf den gegenständlichen Antrag zur Staatsbürgerschaft eingehe, möchte ich aber vielleicht noch kurz sagen, wo ich euch oder dir, Kollege Darmann, zustimme – wir, glaube ich, können uns in die Augen schauen und immer sehr gut diskutieren –, aber auch, wo ich vielleicht der Meinung bin, dass wir unterschiedliche Zugänge haben. Kollege Leinfellner hat es angesprochen: Im Jahr 2015 sind sehr viele Menschen nach Österreich gekommen, aber auch unter Innenminister Herbert Kickl und auch im Jahr 2022. Und ja, diese Anzahl an Menschen hat uns natürlich vor Herausforderungen gestellt, insbesondere im Bereich der Integration. Ich denke, auch da wirst du mir zustimmen. Ich hoffe natürlich auch, dass du dich als Jurist zum österreichischen Rechtsstaat und zu international vereinbarten Rechtsnormen bekennst, und dazu zählen eben das Völkerrecht und die Menschenrechte. Fakt ist für uns: Asyl ist ein Menschenrecht. Wer Asyl bekommt, weil er eben verfolgt wird, der soll auch alle Chancen bekommen, ein gutes Leben in unserer Gemeinschaft zu führen. Umgekehrt verlangen wir aber auch, dass man diese Chance auch ergreift und ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft wird. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Zum Zweiten: Für uns ist auch ganz klar, irreguläre Migration ist, wie der Name schon sagt, irregulär und daher zu stoppen. Und drittens: Wer Straftaten begeht, hat seine Chance vertan, sein Aufenthaltsrecht verwirkt und muss unser Land verlassen – Punkt. Dazu stehen wir auch. Österreich war und ist ein hilfsbereites Land. Wir haben schon sehr viel geholfen. Es ist aber halt auch nicht dienlich, wenn FPÖ-Freunde wie Viktor Orbán in Ungarn die Verantwortung auf Österreich abschieben und Leute durchschicken. Das ist keine Hilfe. Es ist auch keine Hilfe, wenn man in Russland Freunde hat und die dann am Ende des Tages ausschlaggebend für die hohen Energiepreise in Österreich sind. Wir haben im Bereich des Asylgesetzes etwas getan, das in unserem Rahmen und auch im Rahmen der Gesetze möglich ist: Wir haben den Familiennachzug gestoppt. – Und nun setzen wir als nächsten Schritt die gemeinsame europäische Asyl- und Migrationspolitik um. Da unterscheiden wir uns wahrscheinlich wieder. Wir sind der Meinung, insbesondere angesichts der aktuellen geopolitisch sehr fragilen Situation – ich nenne nur als Stichwörter Putin, Trump, Ukraine, Venezuela, Grönland; ich glaube, ich brauche das jetzt nicht im Detail auszuführen –, dass wir als ein kleines Land wie Österreich im Herzen Europas nur in einer starken Europäischen Union eine Chance haben, diese Herausforderungen anzunehmen und zu bestehen – eben auch im Bereich Asyl und Migration. Das heißt, an den EU-Außengrenzen soll in Zukunft entschieden werden, wer zu uns kommen darf und wer nicht. Diese Verfahren sollen beschleunigt werden, irreguläre Migration soll auf null gesenkt werden, und damit haben wir schon mehr getan als ein Innenminister Herbert Kickl jemals. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Jetzt zum Abschluss noch zu Ihrem gegenständlichen Antrag betreffend Staatsbürgerschaft: Kollege Gödl hat es, glaube ich, gesagt: Österreich hat eines der strengsten Staatsbürgerschaftsrechte überhaupt. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht am Ende eines langen Prozesses, und die bekommt man nicht einfach so automatisch, sondern das ist eine individuelle Entscheidung. Und ich bin der Meinung, wer bei uns fleißig arbeitet, für seinen Lebensunterhalt aufkommt, Steuern zahlt, Deutsch spricht, sich zu unserer Heimat bekennt, sich nichts zuschulden kommen lässt, der soll nach zehn Jahren auch österreichischer Staatsbürger werden können. Punkt. (👏 SPÖ) Ihr ( auf die FPÖ weisend ) werft leider immer alle Menschen in einen Topf. Erinnern wir uns bitte – die Wunde ist immer noch tief – an Villach zurück, an das schreckliche Messerattentat: ein junger syrischstämmiger Attentäter, der aber wiederum von einem syrischstämmigen Essenslieferanten gestoppt wurde, der Schlimmeres verhindert hat! – Ich glaube, das ist ein eindrucksvolles Beispiel, dass man eben nicht alle Menschen in einen Topf werfen kann. Leistungsträger in Österreich sollen belohnt werden, aber auch jene mit Migrationshintergrund. – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kainz. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort. ( Abg. Zorba [Grüne]: Der nächste Atomphysiker! )

FPÖ Alois Kainz

Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Wer wird österreichischer Staatsbürger und unter welchen Voraussetzungen? Diese Frage beschäftigt uns bei diesem Tagesordnungspunkt sehr intensiv. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist kein Verwaltungsprodukt, sondern die höchste Form einer rechtlichen Zugehörigkeit zu unserer Republik. Der Ausgangspunkt ist allgemein bekannt: das Jahr 2015. Asylanträge wurden gestellt, die Zahl erreichte einen Höchstwert. Und genau diese Entwicklung – politisch gewollt oder zumindest politisch geduldet – ist es, die uns heute zu schaffen macht. Das Asylsystem wurde von einem Schutzinstrument zu einem dauerhaften Einwanderungskanal gemacht und ausgenützt. Das ist auch der zentrale Befund bei unserem Tagesordnungspunkt. Entscheidend ist: Nach geltender Rechtslage können Asylberechtigte nach zehn Jahren rechtmäßig ununterbrochenem Aufenthalt die Staatsbürgerschaft erlangen. Und genau da liegen das Problem und der Systemfehler. Asyl ist Schutz auf Zeit, das hat diese Regierung wie auch ihre Vorgängerregierung bis jetzt nicht verstanden. (👏 FPÖ) Asyl ist kein Einwanderungsprogramm und schon gar nicht ein Automatismus für den Erwerb der Staatsbürgerschaft. Der Antrag fordert daher konsequent, das Staatsbürgerschaftsgesetz so zu reformieren, dass Asyl kein Anknüpfungspunkt für einen Anspruch auf Einbürgerung mehr ist. Wer die Staatsbürgerschaft vergibt, muss die Folgen für Sicherheitslage, Sozialstaat und gesellschaftlichen Zusammenhalt mitdenken. Die Staatsbürgerschaft ist keine Prämie für Zeitablauf, sondern muss das Ergebnis einer strengen, verantwortlichen Entscheidung sein. (👏 FPÖ) Gerade deshalb muss der Gesetzgeber klare Grenzen ziehen, wenn sich ein Schutzstatus auf Zeit in eine dauerhafte Mitgliedschaft im Staatsvolk – ohne ausreichende politische Kontrolle über Kriterien, Risiken und Konsequenzen – verwandelt. Asyl darf nicht länger Eintrittskarte in die Staatsbürgerschaft sein. Sehr geehrte Damen und Herren, wer aus 2015 gelernt hat, muss heute den Mut haben, Konsequenzen zu ziehen. Stoppen wir dieses System, das illegale Migration erst ermöglicht und dann über Zeitablauf belohnt! – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Wotschke. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

NEOS Sophie Marie Wotschke

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe FPÖ, ihr kritisiert, dass der Herr Innenminister nicht da ist, aber ich frage mich: Wo ist denn Ihr Klubobmann, wenn diese Debatte so wichtig ist? Die Kritik ist völlig unernsthaft. (👏 SPÖ, NEOS) Liebe Kollegen von der FPÖ, ihr sprecht von Asylanten und vergesst damit, dass es Asylwerber und Asylberechtigte gibt und dass die Differenzierung wichtig ist.

FPÖ Kaniak (Zwischenruf)

Wenn einer zehn Jahre als Asylwerber in Österreich ist, dann haben wir ein ganz anderes Problem!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Auch das entspricht aber Ihrem Antrag, der völlig unernsthaft ist. Dieser FPÖ-Antrag – und das wissen Sie, denn Sie haben genug Juristen – ist schlicht nicht umsetzbar, er ist rechtswidrig und er verstößt offen gegen – ich nenne – die Genfer Flüchtlingskonvention , das EU-Recht, die Grundrechtecharta und den Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung. (👏 NEOS) Wenn wir diesen Antrag heute beschließen würden, würde ihn der VfGH in wenigen Monaten wieder kippen. Es geht Ihnen aber gar nicht darum, es geht Ihnen ja nicht darum, da irgendetwas zu verändern – das sieht man auch daran, dass hier gleich fünf Personen von Ihnen sprechen –, es geht Ihnen einzig und allein darum, sich am Datingmarkt der Wählerstimmen zu präsentieren, und ja, da sind Sie auch bei den Jungen sehr erfolgreich. ( Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz. ) RN/123.1 Wir haben das einmal verbildlicht, wie das denn so aussieht. Hier ( eine Tafel in die Höhe haltend, die den Wortlaut eines fiktiven Tinder-Profils der FPÖ wiedergibt ) präsentiert sich die FPÖ, „Die soziale Heimatpartei“: „Schon öfter in Beziehungen“ gewesen, keine erfolgreich – Klammer auf: Einzelfälle, Klammer zu. Das liegt an Ihnen.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Das kann man nicht lesen!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Meine Leidenschaften“ – die Leidenschaften der FPÖ –: „Asylstopp“, „Ausländer raus“, „soziales Österreich“, „die guten alten Zeiten“. „Dealbreaker“ – das mögen Sie nicht, nach Prio geordnet –: „Gendern“ – das Schlimmste –, „Vereinigte Staaten von Europa“, „Freihandel“, „Faktenchecks“ und natürlich die „Digitale Vignette“.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Ist dir das nicht peinlich? Ist dir der Auftritt nicht peinlich?

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Da gibt es aber, und es ist wichtig, das hier darzustellen und auch zu verbildlichen, einen Haufen an Red Flags ( eine weitere Tafel in die Höhe haltend, auf der unter den Überschriften „UNEHRLICH“ und „GEFÄHRDET WOHLSTAND, SICHERHEIT UND GUTE NERVEN“ die entsprechenden Punkte aufgezählt sind ), die man lieber sehen sollte, bevor man die Wahl für die FPÖ trifft.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Vielleicht solltest zum Inhalt des Antrages reden!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Denn die FPÖ ist nicht nur unehrlich und unernsthaft, wie man an diesem Antrag, der schlicht nicht umsetzbar ist, sieht, nein, sie ist auch eine Gefährdung für unseren Wohlstand ( lebhafte Heiterkeit bei der FPÖ ), für unsere Sicherheit und, ja, für unsere Nerven. Sie sind es, die hier mit kommunistischen Preisdeckelideen kommen – wir denken an den Spritpreisdeckel, wir denken an den Deckel bei den Mieten. Mieten – ja, mein Highlight –: Da wollen Sie einerseits – durch den Deckel – günstige Mieten, andererseits aber ganz hohe Mieterträge für die Vermieter. Sie machen es allen recht. Sie versprechen hier das Blaue vom Himmel, können es aber nicht halten. (👏 NEOS) Mit Ihnen kommen auch wilde Öxit-Fantasien, denn von der EU halten Sie nichts, vergessen aber, dass als Exportnation unser Wohlstand von dieser Europäischen Union abhängt.

FPÖ Schartel (Zwischenruf)

... hat ja früher auch funktioniert!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Mit Ihnen kommt auch eine ganz unangenehme Nähe zu Russland.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Fällt dir zur Staatsbürgerschaft auch noch was ein, oder ist das alles gewesen?

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Ja, wir ändern ganz viel; über den EU-Asyl- und Migrationspakt reden wir nachher noch. Das aber, was Sie hier tun, ist unernsthaft. Sie präsentieren keine einzige Lösung.

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Remigration!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Sie fordern Dinge, die nicht umsetzbar sind. Und ja, mit Ihrer Haltung zur EU, mit Ihrer Haltung zu unserer Verfassung, die Sie mit diesem Antrag nämlich auch infrage stellen, gefährden Sie Österreich.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Wir sind Gesetzgeber! Auch Verfassungsgesetzgeber! – Abg. Kassegger [FPÖ]: ... Halbwissen und Halbwahrheiten! Eine Aneinanderreihung von Halbwissen und Halbwahrheiten!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Abg. Darmann [FPÖ]: Es ist unglaublich!)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Schilchegger . – Herr Abgeordneter, ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.

FPÖ Michael Schilchegger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Wotschke! Ich kann Ihnen versichern, der Zugang der Freiheitlichen Partei zum Thema Verfassungsrecht ist ein ganz ordentlicher und korrekter. Wir wissen zum Beispiel auch, dass die Vollziehung des Staatsbürgerrechts von den Landesregierungen zu verantworten ist. Das heißt aber auch, dass der Vorwurf, dass Herr Innenminister Kickl in seiner sehr kurzen Amtszeit im Jahr 2018 irgendwelche Staatsbürgerschaften oder Einbürgerungen zu verantworten hatte, einfach deshalb schon ins Leere gehen muss. (👏 FPÖ) Herr Staatssekretär, Pardon, ich habe Sie bei der Begrüßung übersehen, aber wenn Sie uns schon die Ehre Ihres Besuches geben und anstelle des Innenministers hier heute bei uns Platz nehmen, möchte ich auch auf einen Aspekt zu sprechen kommen, der jetzt aus meiner Sicht doch einen Aktualitätsbezug hat, nämlich: Vor drei Tagen hat es in der Onlineausgabe des „Standard“ ein Interview mit der neuen Direktorin des Nachrichtendienstes gegeben – ich beziehe mich jetzt auf Informationen, die medial verfügbar sind, also nicht auf irgendetwas, das im Unterausschuss erörtert wurde –, und zwar geht es da um die Zahl der in Österreich lebenden islamistischen Hochrisikogefährder, also Menschen, die jederzeit bereit sind, im Namen des Islam Gewalt einzusetzen und Terroranschläge auch hier in Österreich durchzuführen. Da lesen wir noch Ende 2022, also in einem Interview von vor drei Jahren mit dem früheren Direktor des Nachrichtendienstes, die Zahl wäre im zweistelligen Bereich. Heute, also vor drei Tagen, lesen wir, die Zahl dieser Hochrisikogefährder ist mittlerweile bereits im dreistelligen Bereich. Also wenn man sich das einmal vor Augen führt: Bis zu 100 Personen waren es früher, mehrere Hundert Personen sind es womöglich jetzt. Die Zahl hat sich also innerhalb weniger Jahre vervielfacht, und das hat natürlich auch negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage in unserem Land. Man denke nur ein Jahr – nicht einmal ein Jahr – zurück an den Anschlag in Villach: Ein 23-jähriger Syrer sticht wahllos auf Passanten ein und tötet einen 14-jährigen Österreicher. Wenige Tage später konnte gottlob ein islamistischer Terroranschlag auf dem Wiener Westbahnhof dank unserer Exekutive verhindert werden. Der Tatverdächtige: 14 Jahre alt, aber kein syrischer, sondern ein österreichischer Staatsbürger. Jetzt komme ich zum Punkt: Was bedeutet das? Kommen jetzt auch unsere Österreicher auf die Idee, islamistische Terroranschläge zu begehen? Also Josef und Maximilian radikalisieren sich irgendwo im Internet und entscheiden sich dann dazu, Dschihadisten zu werden? – Natürlich nicht! Natürlich nicht, meine Damen und Herren! (👏 FPÖ) Auch dieser junge Islamist, dessen Anschlag am Westbahnhof verhindert wurde, hatte einen Migrationshintergrund. Auch diese Information ist aus entsprechenden Quellen öffentlich verfügbar. Er war also österreichischer Staatsbürger, er hätte aber bei vorausschauender Politik niemals österreichischer Staatsbürger werden dürfen – und genau das ist der Punkt unseres Antrages. (👏 FPÖ) Islamistische Gefährder wandern also unter dem Deckmantel des Asyls ein, und diese Politik führt dazu, dass diese selbst oder aber deren Kinder oder Enkelkinder, die sich – mit diesem islamistischen Hintergrund – später radikalisieren, die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten und damit vor Abschiebungen geschützt sind. – So viel zu dem angeblich strengen Staatsbürgerschaftsrecht in Österreich, Herr Kollege Gödl. Der Zugang der ÖVP ist ja, wenn ich es richtig verstanden habe: Wir oder eigentlich Sie wollen mit Ihrer Messengerüberwachung, die wir Freiheitliche ablehnen, diese islamistischen Gefährder, die in Österreich sind, einfach besser beobachten. Der Zugang unserer freiheitlichen Fraktion ist: das Übel an der Wurzel packen, die Asylzuwanderung nach Österreich beenden, islamistische Gefährder abschieben, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in ihrem Herkunftsland von der Polizei verfolgt werden. Das ist genau der Unterschied: Mit Ihrer Politik erschweren Sie Abschiebungen und ermöglichen Daueraufenthalts- und Staatsbürgerrechte für Asylzuwanderer, die zwar sehr viel mit der islamischen Gedankenwelt, aber wenig bis nichts mit Österreich zu tun haben.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Sehr gut!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer . Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ja, jetzt sind wir endlich da, wo ihr hinwolltet. Es hat eh genug Redner gebraucht, bis wir den großen Bogen geschafft haben. Es geht aber um etwas ganz anderes: Ihr sagt, ihr habt Konzepte, ihr habt Lösungen. Eure Konzepte schauen so aus, dass ihr den Menschen das Blaue vom Himmel versprecht, so lange, bis ihr wieder Zugang zu staatlichen Institutionen habt und bis ihr die Leute wieder aussackeln könnt. Das sind eure Konzepte. (👏) Das Problem, das ihr dabei habt, ist, dass die Menschen das dann merken werden und dass die Menschen das dann spüren werden. Und damit ihr diesen Ärger dann irgendwohin umleiten könnt, braucht ihr irgendwelche Sündenböcke. Deshalb kommt dieses ganze Theater, das ihr da jetzt aufführt, und deshalb auch dieser absolut sinnlose und ins Leere gehende Antrag: damit ihr irgendwelche Menschen als schuldige Gruppe für alles Übel der Welt herstellen könnt, und die nennt ihr Asylanten. Super! Das ist eine klasse Taktik, aber genau da sind wir jetzt. Genau das ist es, was ihr jetzt macht …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Google einmal!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… und das ist ein riesengroßes Problem.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Deutscher Sprachgebrauch für Asylberechtigung!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Es ist vor allem deshalb ein Problem, weil es mit der Gesellschaft etwas macht ; weil es mit der Gesellschaft etwas macht, wenn man ständig eine bestimmte Gruppe als die Bösen hinstellt, auf diese immer hinhaut, das ganze Übel der Welt auf ihr ablädt und sagt: Die sind schuld! – Kommt mir irgendwie bekannt vor, ich glaube, ich habe das schon einmal gehört. Zum Glück ist das schon sehr lange her, und ich möchte nie wieder dort hin. (👏 ÖVP, SPÖ) Und zur Staatsbürgerschaft: Ich hätte mir nie gedacht, dass ich das von dieser Stelle aus einmal sagen würde, aber Österreich hat eines der strengsten Staatsbürgerschaftsrechte, und in dem Fall finde ich das sogar gut, weil man es euch rüberreiben kann und sagen muss: Was wollt ihr eigentlich? …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Saudi-Arabien hat ein schärferes Staatsbürgerschaftsrecht wie wir!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Was wollt ihr von Menschen, die mindestens zehn Jahre lang hier sind, sich integriert haben und einen Beitrag zur Gesellschaft geleistet haben; die mindestens 1 308 Euro pro Monat abzüglich der Fixkosten verdienen – über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten in den letzten sechs Jahren ab Antragstellung –, das heißt, die wirklich einen ordentlichen Job haben, gut Geld verdienen, im Übrigen gut Steuern zahlen und einen Beitrag zu dieser Gesellschaft leisten; die ausgezeichnet Deutsch sprechen – geprüftermaßen, nachgewiesen, denn sonst würden sie diese Staatsbürgerschaft gar nicht bekommen –; was wollt ihr eigentlich von diesen Menschen? Einfach diese Unterscheidung aufgrund der Art und Weise, wie sie eingereist sind: Was ein Mensch beiträgt und was er macht, was er aus seinem Leben macht und was er für unsere Gesellschaft macht, dadurch wird ein Mensch qualifiziert, dadurch leistet er einen Beitrag und dadurch erhält seinen Status. Die Art der Einreise ist nicht das Kriterium! Und wenn ihr das nicht akzeptieren könnt und wollt, weil ihr euren Sündenbock, euren Schuldigen braucht, kommen solche Anträge, und da spielen wir nicht mit. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Leichtfried. – Bitte, Herr Staatssekretär.

FPÖ Christofer Ranzmaier

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Österreicher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Die österreichische Staatsbürgerschaft sollte das höchste Gut sein, das unser Staat quasi zu vergeben hat. Sie ist kein reiner Verwaltungsakt und schon gar kein integrationspolitisches Experiment. Nein, sie ist viel, viel mehr, und zwar ist unsere Staatsbürgerschaft Ausdruck von Zugehörigkeit, von Loyalität und Identität. Wer sie besitzt, ist Teil unseres Volkes, und damit, dass man die Staatsbürgerschaft vergibt, gestaltet man gleichzeitig natürlich auch in wesentlichen Punkten die Zukunft unseres Landes. Und daran scheitert die Einheitspartei ja nicht jetzt gerade, sondern bereits seit Jahrzehnten. Angesichts der aktuellen Umfragen wird aber ganz schnell klar, warum Sie sich ganz konsequent weigern, die Einbürgerung von Asylanten zu stoppen: Es laufen Ihnen ja die Wähler in Scharen davon, und eines der Konzepte, das euch in dieser Einheitspartei eint, sozusagen ein Leuchtturmprojekt, ist ja die Ersetzungsmigration, also quasi der Bevölkerungsaustausch, und so macht ihr das nun auch mit euren längst davongelaufenen Wählern. (👏 FPÖ) Anstatt die eigene Politik zu hinterfragen und zu korrigieren, holt man lieber Heerscharen an Fremden über die Grenze ins eigene Land, ohne sich irgendwie anzuschauen, was die können, was die machen, wer sie sind, was für einen Ausweis sie haben, wo sie herkommen und was für Interessen sie bei uns im Land verfolgen, und ihr werdet dann jetzt dazu übergehen, ihnen nach dieser Zehnjahresfrist die österreichische Staatsbürgerschaft hinterherzuschmeißen, um genau eines zu tun: verzweifelt einen Volkskanzler Herbert Kickl zu verhindern.

SPÖ Erasim (Zwischenruf)

Der nie da ist!

FPÖ Christofer Ranzmaier

… Und eines kann ich Ihnen sagen, liebe Herrschaften der Einheitspartei: Damit seid ihr auf dem Holzweg, und das wird so nicht funktionieren. (👏 FPÖ) Womit sich die Heerscharen an Fremden bei uns im Land in diesen zehn Jahren mittlerweile einen Namen gemacht haben, haben viele meiner Vorredner bereits erwähnt. Von arbeitsunwillig, M wie Messerstecher, V wie Vergewaltiger ist quasi alles mit dabei. Alleine, dass man darüber nachdenkt, dem Ganzen keinen Riegel vorzuschieben, dass diese Herrschaften eine österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen, ist an Absurdität nicht zu überbieten.

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Bekommen sie ja nicht! Wenn man lesen kann! Wenn man sinnerfassend lesen kann, ...!

FPÖ Christofer Ranzmaier

… Stellen wir dieser Absurdität aber das Schicksal einer Südtiroler Bürgerin gegenüber, die gebürtige Österreicherin ist und der Sie als Einheitspartei, wie Sie da herinnen sitzen, bis zu ihrem letzten Tag die österreichische Staatsbürgerschaft verweigert haben. Es geht um Hermine Orian, eine Südtirolerin, eine geborene Österreicherin, der ihre österreichische Staatsbürgerschaft gegen ihren Willen entrissen wurde, die trotz allem aber während des italienischen Faschismus Deutschunterricht gegeben hat, als Katakombenlehrerin damit ihr eigenes Leben in Gefahr gebracht hat, und das alles, um die Sprache, die Identität und das österreichische Bewusstsein in Südtirol zu bewahren. Sie war eine echte Österreicherin, und ihr größter Wunsch war es, als Österreicherin sterben zu dürfen; und diesen Wunsch haben Sie ihr nicht erfüllt! Die Herzlosigkeit gegenüber Menschen, die für Österreich eingestanden sind und dabei alles riskiert haben, ist kaum zu glauben. Genau da liegt die falsche Prioritätensetzung, der völlig fehlgeleitete politische Kompass, den diese Einheitspartei mittlerweile hat. Wer Illegalen und teils Kriminellen alle Perspektiven öffnet, aber gleichzeitig die eigenen Österreicher auf der Strecke lässt, der handelt gegen die Interessen des Landes und insbesondere auch gegen die Interessen des österreichischen Volkes. (👏 FPÖ) Eigentlich sollten wir hier herinnen ja genau das Gegenteil machen. Schämen Sie sich also! Machen Sie den Weg für Neuwahlen frei, dass unter einem Volkskanzler Herbert Kickl hier im Hohen Haus endlich das Volk wieder der Chef ist! (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Wolfgang Gerstl

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zuallererst möchte ich für Abgeordneten Laurenz Pöttinger die Jugendlichen und Lehrerinnen und Lehrer der Mittelschule Pichl bei Wels hier im Hohen Haus herzlichst willkommen heißen. ( Allgemeiner Beifall. ) Meine Damen und Herren, was wir hier erleben, ist leider wieder ein weiteres Kapitel der FPÖ-Showpolitik. Es geht Ihnen nicht darum, hier herinnen einen konkreten, ernsthaften Gesetzesvorschlag zu diskutieren, sondern es geht Ihnen einfach um Applaus für Ihre Parteisendungen, die Sie täglich – aufs Neue nun auch via Radio – verbreiten wollen.

FPÖ Deimek (Zwischenruf)

Wie heißt die Sendung?

ÖVP Wolfgang Gerstl

… Es geht Ihnen nicht um eine sachliche, rechtskonforme Lösung, es geht Ihnen um Aufmerksamkeit. Ernsthafte Politik funktioniert so aber nicht. Ich kann Ihnen, meine Damen und Herren, Folgendes sagen – das ist vielleicht für viele nicht so einfach erkennbar, aber es gilt vielleicht, auch einmal einen Blick hinter die Kulissen zu werfen …

FPÖ Martin Graf (Zwischenruf)

Oder Geheimnisse ...! – Abg. Linder [FPÖ]: ... hat Geheimnisse ...!

ÖVP Wolfgang Gerstl

… Der Punkt ist, dass die FPÖ hier mit rhetorischen Tricks arbeitet, und diese rhetorischen Tricks heißen in der Fachsprache affirmative Rhetorik. Was heißt das? – Das ist eine Kommunikationsstrategie der FPÖ, um das Unterbewusstsein der Menschen zu beeinflussen. Es geht darum, vorhandene Ängste aufzugreifen, sie rhetorisch extrem zu verstärken und sie, anstatt Lösungen zu präsentieren, durch Schlagworte zu ersetzen. Das ist die Art und Weise …

FPÖ Martin Graf (Zwischenruf)

Deine Art ist, Geheimnisse ...!

ÖVP Wolfgang Gerstl

… wie die FPÖ versucht, Menschen zu locken und zu verführen. Institutionen werden von Ihnen pauschal diskreditiert, andere Politiker herabgesetzt. Abgelehnt wird einfach alles, was von irgendjemand anderem außer Ihnen angeboten wird.

FPÖ Martin Graf (Zwischenruf)

Das stimmt ja nicht!

ÖVP Wolfgang Gerstl

… Am Ende stellen Sie sich noch selbst als Opfer dar. Mit Anträgen wie diesem versuchen Sie, Woche für Woche gezielt Stimmung zu erzeugen, die Gesellschaft weiter zu spalten. Heute geht es Ihnen darum, den Eindruck zu erwecken, dass Staatsbürgerschaft, wie Kollege Darmann gesagt hat, „nachgeschmissen“ wird, dass sie nichts wert wäre – aber das Gegenteil ist der Fall. Unbescholtenheit ist die erste Voraussetzung; keine schweren Verwaltungsübertretungen – auch nicht zahlreiche Verwaltungsübertretungen –, auch keine Strafdelikte ; eine bejahende Einstellung zur Republik Österreich; keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit; kein Naheverhältnis zu extremistischen oder terroristischen Organisationen; keine Beeinträchtigung oder Schädigung der Interessen Österreichs; kein Aufenthaltsverbot oder ein laufendes Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung; ein gesicherter Lebensunterhalt, wie meine Kollegin von den Grünen schon gesagt hat – mit 1 300 Euro neben der Miete, neben den Fixkosten, die sie haben –; entsprechende Deutschkenntnisse, und wie der Herr Staatssekretär gesagt hat, wollen wir die sogar noch verschärfen und sie vom Niveau B1 auf B2 bringen. Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass der Antrag der FPÖ sachlich gesehen nicht nur unehrlich ist …

FPÖ Deimek (Zwischenruf)

... dem Kollegen Schilchegger zuhören sollen, dann hätten Sie ... Polizei ...!

ÖVP Wolfgang Gerstl

… sondern rein der Stimmungsmache dient. Und es ist mir eines da auch ganz besonders wichtig, weil Kollege Darmann das von Anfang an auch noch gesagt hat: Ich habe ihm im Ausschuss gesagt, das wäre menschenverachtend. Warum ist es menschenverachtend? – Menschenverachtend ist es, weil wir seit dem Jahr 1973 ein Verfassungsgesetz haben, das jede Rassendiskriminierung verbietet, und dieses Verfassungsgesetz lautet folgendermaßen: „Gesetzgebung und Vollziehung haben jede Unterscheidung aus dem alleinigen Grund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung oder der nationalen oder ethnischen Herkunft zu unterlassen.“ …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Uns geht es um den Asylstatus!

ÖVP Wolfgang Gerstl

… Liebe FPÖ, Ihr Antrag wäre eindeutig verfassungswidrig. Sie hätten aufgrund der österreichischen Gesetzgebung keine Möglichkeit, Ihren Antrag in Österreich – und auch in keinem anderen Land in Europa – durchzusetzen, weil in Österreich alle Menschen gleich behandelt werden. Auch die Menschen, die einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen, werden alle gleich behandelt. Diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen und im Interesse Österreichs für Österreich arbeiten wollen und Teil der Gemeinschaft sein wollen und alle Bedingungen erfüllen, die können aufgenommen werden; alle anderen nicht. – Vielen Dank.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Aber bei der Arbeitserlaubnis dürfen wir unterscheiden, oder wie?

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Melanie Erasim . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

SPÖ Melanie Erasim

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch von der FPÖ haben sich jetzt einige wieder in den Abgeordnetenbänken eingefunden. Ich finde es schon sehr bemerkenswert, die Abwesenheit des Herrn Innenministers zu kritisieren und hier selbst nur mit einem Drittel der Mannschaft zu stehen. Das ist wirklich eine scheinheilige Debatte, wie es ärger nicht geht. Dieser Antrag macht mich sprach- und fassungslos zugleich. So etwas Menschen- und Integrationsfeindliches habe ich schon lange nicht mehr – nicht einmal von der FPÖ – gelesen. Worum geht es hier, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher? – Es geht - - …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Das sagen Sie doch bei jeder Wortmeldung!

SPÖ Melanie Erasim

… Hören Sie gut zu, dann lernen Sie vielleicht etwas über Ihren eigenen Antrag! …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Von dir sicher nicht!

SPÖ Melanie Erasim

… Worum geht es da? – Es geht um Menschen – um Männer, Frauen und Kinder –, denen Österreich nach sorgfältiger Prüfung Asyl gewährt hat, weil sie verfolgt wurden, weil ihnen Krieg, Folter oder Tod in ihren Herkunftsländern gedroht hat. Österreich bekennt sich, und das völlig zu Recht, zu seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen, zur Genfer Flüchtlingskonvention oder zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Und das mindestens gleichermaßen Wichtige ist Folgendes: Was vermitteln Sie den Menschen mit Ihrem Antrag? – Du darfst bleiben, du darfst arbeiten, du darfst Steuern zahlen, du darfst uns in der Pflege den Hintern ausputzen, aber bleiben und dazugehören – vor allem dazugehören! –, nein, das wirst du nie dürfen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht Integration, das ist Ausgrenzungspolitik. (👏 ÖVP, SPÖ) Besonders bemerkenswert ist eines: Österreich hat eines der strengsten Einbürgerungsgesetze weltweit. Und brauchen wir strenge Regeln, um dieses hohe Gut, dieses Recht, sich Österreicher oder Österreicherin nennen zu dürfen? – Ja, auf alle Fälle! Trotz dieser strengen Regeln sieht das Regierungsprogramm sogar weitere Verschärfungen vor. Niemand bekommt die Staatsbürgerschaft geschenkt. Wer hier leben möchte, wer sie erlangen will, muss jahrelang rechtmäßig hier leben, sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen, seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, straffrei sein und sich klar zu unserer Republik bekennen. Das ist ein anspruchsvoller Weg und das ist auch richtig so. Ich darf Ihnen noch ein paar Namen vorlesen, denn bei kryptischen Debatten sind Sie ja immer ganz groß, wenn Sie hier Wirbel schlagen und sich als Kämpfer für die Armen, Enterbten und Entrechteten präsentieren. Ich lese Ihnen jetzt ein paar Namen vor, denn es geht hier um Menschen und Personen: Alexander Van der Bellen, Alma Zadić , Zlatko Junuzović, Ivica Vastić, Dimitré Dinev – ein Bundespräsident, eine ehemalige Bundesministerin, Fußballstars, bei denen Sie dann ordentlich in der Kabine klatschen, wenn sie gewinnen, aber vorher wollen wir sie nicht integrieren oder keine Staatsbürgerschaft vermitteln. Das alles sind Namen von Personen, die ohne die Möglichkeit, nach einem Asylberechtigungsstatus die Staatsbürgerschaft zu beantragen, nie Österreicher oder Österreicherinnen geworden wären. Asylberechtigte, die all diese Voraussetzungen erfüllen, haben bewiesen, dass sie Verantwortung übernehmen. Zehntausende dieser Menschen arbeiten in der Pflege, im Tourismus, in der Gastronomie, in der Industrie …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

... geht es ... einen anderen Aufenthaltsstatus!

SPÖ Melanie Erasim

… und trotzdem sagen Sie: Egal was ihr leistet, egal wie gut ihr integriert seid, ihr bleibt Menschen zweiter Klasse.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Lern einmal das österreichische Recht! Dann kannst du ...! Unglaublich!

SPÖ Melanie Erasim

… Dieser Antrag verdeutlicht einmal mehr, dass ihnen, der FPÖ, nichts, aber schon rein gar nichts am Zusammenwachsen dieser Gesellschaft liegt. (👏 ÖVP, SPÖ) Das Einzige, worum es Ihnen geht, ist es, Radikalismen zu verstärken, dass Sie sich hier vorne als Schützer genau jener, die sie züchten, aufspielen können. – Schämen Sie sich! (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 374 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Asylstopp-Novelle 2025

375 d.B. · Antrag vonFPÖ · Initiativantrag 179/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat lehnte die „Asylstopp‑Novelle 2025“ (Initiativantrag 179/A, 375 d.B.) ab. Inhaltlich hätte der Antrag die Möglichkeiten zur Asylantragstellung in Österreich stark eingeschränkt und die damit verbundenen Aufenthaltsrechte von Asylwerberinnen und Asylwerbern im Fremdenpolizeirecht zurückgedrängt.

Betroffen wären vor allem Personen, die in Österreich Asyl beantragen oder als Asylwerberinnen und Asylwerber im Bundesgebiet aufhältig sind, sowie die zuständigen Asyl- und Fremdenbehörden.

Ziel war ein faktischer Asylstopp bzw. die Eindämmung von (aus Sicht der Antragsteller) Missbrauch und illegaler Einreise durch deutlich restriktivere Regeln aus Gründen der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit.

Dokumente

Asylstopp-Novelle 2025

Zielrichtung und Begründungslogik der Novelle („Asylstopp“)

  • Ziel: „uneingeschränkt offenstehende Möglichkeiten“ zur illegalen Einreise nach Österreich und einer nachfolgenden Legalisierung des Aufenthalts durch (behaupteten) Missbrauch des Asylrechts „unverzüglich“ beenden.
  • Begründung: Sicherheitslage erfordere einen „Asylstopp“; Österreich sei ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben und grenze nicht unmittelbar an Krisenregionen; daraus wird abgeleitet, dass es „keine Notwendigkeit“ gebe, Asylanträge in Österreich zu stellen.
  • Begründung: Schutzwürdige Interessen von Fremden würden nach Darstellung der Antragsteller dadurch nicht berührt, weil die Möglichkeit offenstehe, einen Asylantrag im „zuständigen Mitgliedstaat“ zu stellen.
  • Politischer Bezug: Im Regierungsprogramm ÖVP–SPÖ–NEOS sei vereinbart, den Familiennachzug „mit sofortiger Wirkung vorübergehend“ und „im Einklang mit Art. 8 EMRK“ zu stoppen; der Antrag argumentiert darüber hinausgehend für weitergehende Maßnahmen gegen Einreise/Asylmissbrauch.

Begründung mit Kriminalitäts- und Gewaltstatistiken (angeführte Daten)

  • Anteil strafgerichtlich verurteilter ausländischer Staatsangehöriger an allen Verurteilten: 2001: 23,6%; 2005: 30,8%; 2006–2009: knapp unter 30%; 2020: 40,8%; 2021: 41,3%; 2022: 42,6%.
  • Anfang 2023: rund 1,7 Mio. Ausländer in Österreich; das entspreche 19% Bevölkerungsanteil.
  • Behauptung: Fremde seien in der Kriminalitätsstatistik „um mehr als das Zweifache“ überrepräsentiert.
  • IHS-Detailstudie zu Delinquenz afghanischer StaatsbürgerInnen (Zeitraum 2005–2018): durchschnittlich rund 2% aller ÖsterreicherInnen und rund 4% aller Nicht-ÖsterreicherInnen polizeilich zur Anzeige gebracht; bei Zuwanderungspopulationen höhere Belastung; rund 8% aller in Österreich aufhältigen AfghanInnen und 7% aller RussInnen zur Anzeige gebracht; besonders betroffen Jugendliche und junge Erwachsene; Kriminalitätsrisiko dieser Altersgruppen bei AfghanInnen gegenüber ÖsterreicherInnen 2- bis 2,5-mal höher.
  • Dunkelfeldstudien/Studienlage zu Jugendgewalt: Polizeiliche Kriminalstatistiken hätten methodische Probleme, Dunkelfeldstudien könnten diese „weitestgehend“ beheben; Gewaltkriminalität (Körperverletzungen, Raub, Erpressungen, sexuelle Übergriffe) – Prävalenzrate bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund 10,7% vs. ohne Migrationshintergrund 5,9% (etwa doppelt so hoch).
  • Differenzierung nach Herkunft (laut angeführten Befunden): niedrigste Prävalenzrate bei Jugendlichen mit asiatischem Migrationshintergrund 4,9%; höchste Raten: jugoslawisch 14,8%, arabisch/nordafrikanisch 12,9%, türkisch 12,6%.
  • Erklärungsansatz in der Begründung: nicht „ausschließlich“ schlechtere sozioökonomische Lage/Bildungsbenachteiligung, sondern auch „spezifische Normvorstellungen“; genannt werden gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen, patriarchal-autoritäre Erziehung; Annahme, Geflüchtete hätten solche Normen häufiger internalisiert.
  • Weitere Vergleichszahlen (Tatverdächtigenbelastungszahl pro 100.000; Beispiel aus Deutschland 2017 und Österreich): Deutschland 2017: deutsche Staatsangehörigkeit 1.878, ohne deutsche Staatsbürgerschaft 7.986 (4,3-fach); Österreich: österreichische Staatsangehörige 2.218, ohne österreichische Staatsbürgerschaft 7.885 (Verhältnis 3,6).
  • Sozialwissenschaftlicher Befund (aus angeführten Studien zusammengefasst): leichte jugendtypische Delikte (z.B. Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen) bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund eher nicht häufiger; bei selteneren/schwereren Diebstahls- und vor allem Gewaltdelikten sowie Mehrfachtäterschaft häufige Überrepräsentanz; als zentrale direkte Faktoren delinquenzbegünstigende Normorientierungen (z.B. hohe Gewaltakzeptanz) und häufiges unstrukturiertes außerhäusliches Zusammensein mit (insb. delinquenten) Jugendlichen.
  • Schwere Gewalt gegen Kinder: Nach zitierter Schweizer Studie seien Einwanderer überrepräsentiert, besonders Familien aus afrikanischen Ländern, Brasilien und dem arabischen Raum.
  • Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie (Tätigkeitsbericht 2022): 14,6% aller Gewaltopfer in Wien minderjährig; 5.404 Kinder und Jugendliche hätten 2022 zuhause Gewalt miterlebt; Hinweis auf höhere Dunkelziffer.
  • Zu „Gefährdern“ in Wien: 44,1% hätten österreichische Staatsbürgerschaft (gemessen am Anteil an der Wiener Gesamtbevölkerung von 65,8% unterrepräsentiert); 42,1% stammten aus Nicht-EU-Staaten bzw. Herkunft ungeklärt (gemessen am Bevölkerungsanteil deutlich überrepräsentiert).

Begründung mit Fallbeispiel Terroranschlag Villach (15.02.2025)

  • Angeführtes Ereignis: Terroranschlag am 15.02.2025 in Villach; ein 23-jähriger Syrer habe einen 14-Jährigen getötet und mindestens fünf weitere Personen teils schwer verletzt.
  • Dargestellte Schlussfolgerung: Anschlag als „tragischer Höhepunkt“ einer langjährigen Fehlentwicklung im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht; hätte nach Darstellung „verhindert werden können“.
  • Als Beispiel für Behördenversagen wird ein Medienbericht zitiert: Der Täter habe vor sechs Jahren (damals 17-jährig) in Wien Asyl beantragt und erhalten, nachdem es ihm in Deutschland zuvor verweigert worden sei; zudem Radikalisierung in Kärnten via TikTok.

Inhaltlicher Kern der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen (AsylG 2005 und FPG 2005)

  • Änderung Asylgesetz 2005: Einführung/Regelung einer Abweichung von allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur bescheidmäßigen Erledigung von Asylanträgen, begründet als erforderlich für eine Regelung nach Art. 11 Abs. 2 B-VG; Zielrichtung laut Begründung: Ermöglichung eines „Asylstopps“ bzw. Abweichung im Umgang mit Anträgen in Österreich.
  • Rechtsschutzargumentation zur AsylG-Änderung: Rechtsschutz des antragstellenden Fremden bleibe gewahrt, weil ein Asylantrag im hierfür „zuständigen Mitgliedstaat“ gestellt werden könne.
  • Änderung Fremdenpolizeigesetz 2005: Einführung/Regelung einer Abweichung von sekundärrechtlichen EU-Vorschriften über Aufenthaltsrechte von Asylwerbern; Zielrichtung: Einschränkung/Abweichung von EU-sekundärrechtlich vorgesehenen Aufenthaltsrechten im Kontext des Asylverfahrens.
  • Rechtsgrundlage/Begründung zur FPG-Änderung: primärrechtliche Rechtfertigung mit Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für öffentliche Ordnung und innere Sicherheit (Art. 4 Abs. 2 EUV, Art. 72 AEUV).
  • Kausalitätsbehauptung zur FPG-Änderung: Es bestehe „empirische Evidenz“ (unter Verweis auf die angeführten Kriminalitätsdaten), dass die Umsetzung sekundärrechtlicher Vorgaben kausal für eine gravierende Verschlechterung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit in Österreich gewesen sei.
  • Betroffene Gruppen nach Darstellung: (1) Personen, die in Österreich Asyl beantragen (Asylwerber/Antragsteller), (2) Personen, die über das Asylsystem Aufenthaltsrechte in Anspruch nehmen würden, (3) allgemein Fremde/Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die nach Ansicht der Antragsteller über illegale Einreise und Asylmissbrauch Aufenthalt legalisieren.

Asylstopp-Novelle 2025

~37 min Lesezeit
Dafür: FPÖ Dagegen: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ Michael Schilchegger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Bevor ich auf den Inhalt dieses Antrages eingehe, gestatten Sie mir noch ein abschließendes Wort zur Aussage des Kollegen Gödl, entschuldigen Sie, des Kollegen Gerstl, nämlich in Bezug darauf, dass unser vorheriger Antrag wegen des BVG rassische Diskriminierung verfassungswidrig gewesen wäre. Im Ausschuss habe ich Ihnen gesagt: Der Gleichheitssatz ist nicht anwendbar, weil das ein Staatsbürgerrecht ist. Dann haben Sie das nachgeschaut und sind auf das BVG rassische Diskriminierung gekommen. Ich sage Ihnen heute: Natürlich darf nach dem Asylstatus unterschieden werden. Würde man dieses Bundesverfassungsrecht über das Verbot rassischer Diskriminierung so auslegen, wie Sie das tun, dürften wir auch nicht Unterscheidungen zwischen Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen treffen, was wir aber natürlich tun dürfen. Also noch einmal dazu: Unsere Anträge sind verfassungsrechtlich geprüft und in Ordnung. (👏 FPÖ) Auch dieser jetzige Gesetzesantrag ist ein zulässiger Baustein, ein Baustein der symbolischen Festung Österreich für Sicherheit, Frieden und Wohlstand in unserem Land. Denken Sie noch einmal an das Jahr 2015, ein Wasserrohrbruch des österreichischen Asylsystems: über 88 000 Asylanträge in einem Jahr. Aber eine noch größere Welle mit weitaus geringerem Medienecho hat doch Innenminister Karner zu verantworten: Allein in den letzten vier Jahren – von 2022 bis 2025 – gab es weitere 213 000 Asylanträge, also durchschnittlich 53 000 Asylanträge pro Jahr, in einem Jahr sogar an der Spitze das Katastrophenjahr 2015 weit übersteigend. Dieser Katastrophenbilanz einer ÖVP-geführten Bundesregierung – Schwarz-Grün und jetzt als Teil der Verliererampel – stehen die Erfolgszahlen aus unseren Nachbarländern gegenüber: Im Jahr 2024 gab es etwa in Tschechien und Kroatien circa je 1 000 Anträge, in der Slowakei 135 Anträge, in Ungarn 25 Anträge. Also unsere EU-Nachbarländer zeigen vor, was Sie nicht schaffen und leider auch nicht schaffen wollen. So viel dazu, Herr Kollege Gödl. Zu einer früheren Debatte: Sie haben einmal gesagt, wir sollen Sie an den Zahlen messen. – Genau das tun wir, und Ihre Zahlen sind katastrophal. (👏 FPÖ) Meine Damen und Herren! Asylzuwanderung ist Armutszuwanderung, eine massive Belastung für unser Land. Wir erkennen es in den Statistiken zur Grundversorgung, in den Statistiken zur Auszahlung von Sozialhilfe und Mindestsicherung. Wir erkennen es an den steigenden Mieten, an den Problemen im Schulwesen. Wir sehen es in den Krankenhäusern. Wir sehen es sehr deutlich auch in unserem Stadtbild. Asylzuwanderung ist aber leider auch oft Kriminalitätszuwanderung, wir sehen auch das in der Statistik. In Österreich leben derzeit circa 20 Prozent an Nichtstaatsbürgern, also würde man eigentlich erwarten, dass ungefähr auch 20 Prozent entsprechend in der Kriminalitätsstatistik aufscheinen. Tatsächlich sind es aber 46 Prozent aller strafrechtlich entweder Angezeigten oder Verurteilten – bei beiden ist die Quote bei 46 Prozent –, und sogar 60 Prozent aller Häftlinge sind keine Staatsbürger. Österreich ist eines der wenigen Länder der Welt, die von sicheren Drittstaaten umgeben sind und dennoch Asylanträge annehmen und diese mit allerlei Vorteilen verbinden. Sie gewähren den Asylwerbern eine Rundumvollversorgung, ein einklagbares Recht auf eine kostenlose Krankenversicherung – im Unterschied übrigens zu Deutschland –, während österreichische Selbstversicherer mit über 560 Euro monatlich zur Kasse gebeten werden. Sie gewähren dem Fremden Schutz davor, während des Asylverfahrens in sein Heimatland oder in ein anderes sicheres Drittland verbracht zu werden. Sie gewähren darüber hinaus auch noch das kostenlose Privileg einer Rechtsberatung und Rechtsvertretung, während jeder Österreicher von einem kostenlosen Rechtsanwalt und einer Rechtsvertretung nur träumen kann, weil das System der Verfahrenshilfe einfach nicht gleichwertig ist. Sie finanzieren außerdem die Asyllobby auf Kosten des Steuerzahlers – beispielsweise die NGO Asylkoordination Österreich, mehrere Millionen Euro aus vier verschiedenen Bundesministerien – vier verschiedene! –, auch das ÖVP-geführte Innenministerium; und das war nur das Beispiel einer einzigen NGO. Sie pumpen jedes Jahr viele Millionen an österreichischem Steuergeld in dieses gescheiterte Asylsystem. Wir Freiheitliche wollen schlichtweg das, was Sie leider, meine Damen und Herren von der Einheitspartei, nicht wollen: Wir wollen diesen naiven Sonderweg des österreichischen Asylrechts nicht nur reformieren, wir wollen ihn einfach abwickeln, und ein erster Schritt dazu ist, neue Asylanträge so zu behandeln, als wären sie nicht eingebracht worden. Damit entfällt jeder Versorgungsanspruch, jeder Anreiz, in Österreich einen Antrag zu stellen. Wir drücken sozusagen die Stopptaste. Wenn Sie nun behaupten, das wäre gar nicht möglich: Wir sind hier als gesetzgebende Körperschaft für den Inhalt des österreichischen Fremdenrechts verantwortlich. Die Bevölkerung will es, wir Freiheitliche wollen es. Die Vertreter dieser Bundesregierung und der Grünen wollen es leider nicht, das ist ja auch das Problem. Es geht also um den Willen und nicht um das Inhaltliche, um das Gesetz. Mit ein bisschen gutem Willen wäre es möglich. Österreich grenzt ausschließlich an sichere Drittstaaten. Das europäische Recht ist auch danach ausgerichtet, dass wir seit der Schengenosterweiterung kein Grenzland mehr sind, daher unzuständig für die Bearbeitung von Asylanträgen sind. Wir würden das nur umsetzen. Ihre eigene Reform zum Familiennachzug von Asylwerbern – die leider nur eine provisorische Bremse und kein Stopp ist – stützen Sie argumentativ auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 72, der klarstellt, dass die Zuständigkeit „für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ natürlich bei den Mitgliedstaaten liegt, also auch bei Österreich. Jetzt erklären Sie mir bitte, warum diese Zuständigkeitsregeln dann gelten sollen, wenn die ÖVP eine Reform im Asylwesen auf den Tisch legt, aber das alles auf einmal nicht mehr gelten soll, wenn die FPÖ das tut. Also diese Argumentation geht sich juristisch überhaupt nicht aus, meine Damen und Herren. Dieser Wasserrohrbruch im Asylrecht ist leider seit 2015 noch immer nicht behoben worden. Sie sind vollkommen abhängig – Sie wissen es ganz genau –, Ihr Innenminister ist auch abhängig von den Zahlen, wie sie halt einfach kommen. Sie haben gar keine Handhabe, das Gesetz erlaubt Ihnen gar keine Handhabe, hier angemessen darauf zu reagieren. Aus unserer Sicht wird es, um diesen Wasserrohrbruch zu beheben, nicht helfen, einfach mit Eimern zu hantieren und die Wassertemperatur zu messen, sondern Sie müssen das Wasser abstellen. Daher: Stimmen Sie unserem Antrag zu! (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ernst Gödl . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Ernst Gödl

Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zu Kollegen Schilchegger noch angemerkt zur vorigen Debatte, weil Sie vorhin gesagt haben: Der Innenminister wickelt die Staatsbürgerschaftsverleihung gar nicht ab. – Das ist richtig, das machen nämlich die Landeshauptleute, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Landeshauptleute – und schon gar nicht zum Beispiel ein Landeshauptmann Kunasek – diese irgendwie nachschmeißen, so wie Sie immer gedacht haben. Das wird ordentlich abgewickelt, auch ein Landeshauptmann der Steiermark muss Prüfungen vornehmen, muss überprüfen, ob alle Voraussetzungen gegeben sind, und dann verleiht er die Staatsbürgerschaft. So macht er es übrigens auch in der Steiermark. Gut – zum Thema Asylstopp: Ich behaupte nun einmal – und ich glaube, das liegt auf der Hand –: Diesen Antrag bringen Sie deswegen ein, weil Sie ein wahnsinnig schlechtes Gewissen dahin gehend haben …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Der nächste Psychologe! Lauter Psychologen bei der ÖVP!

ÖVP Ernst Gödl

… was Sie im Vorjahr versäumt haben. Jetzt verlangen Sie einen Asylstopp, und im Vorjahr, als wir Sie gebeten haben, mitzustimmen, um den Familiennachzug zu stoppen, waren Sie dagegen. Sie haben uns nicht dabei unterstützt, das Asylgesetz zu ändern, um den Familiennachzug zu stoppen. Und jetzt sehen Sie natürlich, dass diese Maßnahmen, die wir im Vorjahr im Asylgesetz verankert haben, nämlich etwa der Stopp des Familiennachzugs, greifen. – Oha, aber Sie waren nicht dabei! Sie haben nicht mitgeholfen, diese Maßnahmen zu setzen.

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

Geh, geh!

ÖVP Ernst Gödl

… Zum Familiennachzug, Herr Kollege Mölzer, wenn Sie hier hereinrufen, nenne ich Ihnen die Zahlen: Im November 2023 gab es über den Familiennachzug nach Österreich 1 146 Einreisen, 2024 waren es 241 und im November 2025: Wissen Sie, wie viele über den Familiennachzug eingereist sind? …

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

Was ist mit den 200 000 Asylanträgen die letzten vier Jahre?

ÖVP Ernst Gödl

… Eine Person ist im letzten November über den Familiennachzug eingereist. Also diese Maßnahme wirkt, aber Sie waren nicht dabei. (👏 ÖVP, NEOS) Sie waren nicht dabei und deswegen wollen Sie jetzt diese Volte machen und sagen: Ja, es gehört ein Asylstopp her! – Hätten Sie im Vorjahr mitgestimmt, dann wären wir schon einen Schritt weiter, auch mit Ihrer Hilfe, aber wir sind einen Schritt weiter. Wenn Sie sich jetzt die Statistik anschauen, zum Beispiel im Burgenland, Herr Kollege Köllner: Im heurigen Jahr, 2026, gab es bis jetzt an der burgenländischen Grenze noch keinen einzigen Asylantrag. Und warum ist das so? – Weil die Maßnahmen, die seitens des Innenministeriums, seitens unseres Innenministers, seitens der Bundesregierung, auch mit uns als Gesetzgeber gesetzt werden und wurden, wirken, Herr Schilchegger. Diese Maßnahmen wirken! Es hilft eben nicht, nur zu reden und Überschriften zu produzieren, man muss Maßnahmen setzen. Welche Maßnahmen haben wir zum Beispiel gesetzt? – Zusammenarbeit mit Transit- und Herkunftsstaaten, Schleppereibekämpfung im großen Ausmaß, rasche Verfahrensabwicklung, null Toleranz gegenüber Straffälligen, Abschiebungen im hohen Maße. Wir haben im Vorjahr über 14 000 Menschen außer Landes gebracht.

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

Afghanen habts abgeschoben! Gratulation!

ÖVP Ernst Gödl

… Die Hälfte davon ging freiwillig, die andere Hälfte musste eben zwangsweise außer Landes gebracht werden. Die Hälfte von jenen, die zwangsweise außer Landes gebracht wurden, waren übrigens wiederum straffällige hier Aufhältige. Das heißt, erste Priorität bei der Abschiebung ist natürlich, Straffällige abzuschieben, und wir schieben pro Tag …

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

Wie viele?

ÖVP Ernst Gödl

… pro Tag durchgerechnet – zehn Personen ins Ausland ab, die vorher straffällig geworden sind. Das sind die Maßnahmen, die wir setzen, die wir setzen müssen, damit unser Asylrecht hart, fair und auch gerecht ist! Natürlich gibt es im Asylrecht – Herr Schilchegger, Sie sind Jurist, Sie wissen das ganz genau – in vielen Bereichen bindendes europäisches und internationales Recht. Es gibt die Flüchtlingskonvention, die wir anerkannt haben, die wir berücksichtigen müssen, und es gibt europäisches Recht. Es gab in der letzten Periode durchaus auch Druck der österreichischen Bundesregierung: Dieses europäische Asylsystem hat tatsächlich in vielen Bereichen nicht funktioniert, überhaupt keine Frage. Daher haben gerade wir aus Österreich den Druck auf die Europäische Union, auf die Kommission erhöht, um da praktikable neue Vorschläge zu erreichen.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Das glaubst ja wohl nicht selber?

ÖVP Ernst Gödl

… So entstand dann auch der gemeinsame europäische Asylpakt, um das Asylsystem europaweit zu verschärfen. Nur wenn Sie sich jetzt die Abstimmungen im Europaparlament anschauen: Wo waren da Ihre Abgeordneten, jene seitens der FPÖ? – Die haben natürlich wieder einmal nicht mitgestimmt, wenn es um die Verschärfung ging.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Das ist die nächste Nebelgranate!

ÖVP Ernst Gödl

… RN/133.1 So, und jetzt müssen wir heuer noch bis Mitte dieses Jahres diesen europäischen Asylpakt in nationalen Gesetzen umsetzen. Ich habe extra etwas mitgenommen ( eine mit Unterlagen dick gefüllte rote Mappe in die Höhe haltend ): Das ist übrigens – und das ist Knochenarbeit für jene, die das vorbereiten müssen – die Unterlage zur Umsetzung des europäischen Asylpaktes in die österreichische Gesetzgebung. Wir werden dazu neun Gesetzesmaterien ändern müssen, um eben die Verschärfungen, die über das europäische System vorgesehen sind, auch ins österreichische Recht zu implementieren. Da sind Sie dann wieder gefragt; und ich bin schon gespannt, wie Sie sich verhalten werden, ob Sie uns diesmal unterstützen, wenn wir gewisse Regeln neu gestalten, damit eben das Asylsystem besser funktioniert. Was soll da zum Beispiel kommen? – Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen werden damit legalisiert; es wird auch in Österreich einen Außengrenzansatz geben, nämlich selbstverständlich am Flughafen. Rückkehrzentren im Ausland werden ermöglicht, auch da werden wir uns vonseiten der österreichischen Politik engagieren müssen. Strengere Sanktionen in der Grundversorgung und dergleichen sind vorgesehen. Das alles wird hier in den Gesetzen, die wir ändern, festgeschrieben. Wie gesagt, das ist die nächste Probe für Sie, und da können Sie dann auf der richtigen Seite sein – nicht so wie im Vorjahr beim Familiennachzug, als Sie bei der Maßnahme nicht mitgegangen sind. Ich hoffe, Sie sind diesmal dabei, wenn wir dann in den nächsten Monaten diesen Asylpakt hier debattieren und eben die Verschärfungen beschließen werden. Wir als Volkspartei, meine Damen und Herren, stehen für eine Politik, die zwei Dinge gleichzeitig schafft: Konsequenz und Rechtsstaat, das ist uns ganz wichtig, sowie Ordnung und Verantwortung. Die FPÖ liebäugelt immer mit Schlagworten, mit Überschriften, wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir liefern handfeste Ergebnisse! …

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Genau! Mit Ergebnissen! – Zwischenruf des Abg. Kassegger [FPÖ].

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reinhold Maier . Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

FPÖ Reinhold Maier

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich habe ja wirklich geglaubt, dass der Bundesregierung über Weihnachten ein Licht aufgeht , aber nach der heutigen Debatte und nach deinem Beitrag, Kollege Gödl, ist mir klar, dass diese Hoffnung wirklich vergebens war. Diese Verliererampel hat den Bezug zur Realität wirklich längst verloren und auch vergessen, was die Menschen draußen …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Wir brauchen eine Neuwahl! Neuwahl!

FPÖ Reinhold Maier

… im Land tatsächlich beschäftigt und ihnen wirklich wichtig ist.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Sag es einfach: Neuwahl! Geht schon!

FPÖ Reinhold Maier

… Die erste und wichtigste Pflicht eines Staates ist nämlich eindeutig und wirklich nicht verhandelbar, meine Damen und Herren. Das ist der Schutz seines Staatsgebietes und seiner Bevölkerung! …

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Im Jänner, im nächsten Jänner, im übernächsten Jänner, im überübernächsten Jänner hören wir euer ...!

FPÖ Reinhold Maier

… Kollege, hören Sie zu, dann können Sie etwas lernen, ja! Genau darum geht es bei unserem Antrag, jenem des Kollegen Darmann, „Asylstopp – Jetzt!“.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Ich freue mich schon auf nächsten Jänner, auf übernächsten Jänner, auf überübernächsten Jänner! So oft werden wir das noch hören! – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.

FPÖ Reinhold Maier

… Es geht um die Sicherheit, es geht um die Ordnung, und es geht um den Schutz der Menschen in Österreich. Genau das lehnt ihr heute ab, wenn ihr dagegenstimmt! …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Klatschen, klatschen! – Abg. Strasser [ÖVP]: Klatschen, hallo!

FPÖ Reinhold Maier

… Wir erinnern uns alle an das Jahr 2015 – Kollege, auch das haben wir heute schon öfters gehört, aber ich muss es noch einmal sagen –, als uns eine unkontrollierte Massenzuwanderung, ausgelöst durch eine fatale Einwanderungspolitik und Einladungspolitik, überrollt hat. Ja, und ihr von der ÖVP, ihr wart immer dabei, und vor der Verantwortung könnt ihr euch nicht drücken! (👏 FPÖ) Ich war selbst sehr oft an der Grenze in Spielfeld und in Nickelsdorf, und ich habe wirklich gesehen, wie Migranten ohne Kontrolle in unser Land geschleppt wurden – ja, wirklich geschleppt wurden –, während geltendes Recht faktisch wirklich außer Kraft gesetzt war. Nein, es kamen nicht die angekündigten und versprochenen Fachkräfte, es kamen überwiegend junge Männer, vielfach ohne Integrationswillen, darunter auch radikale Islamisten. Was habt ihr gemacht, auch wieder ihr von der ÖVP? – Ihr wart auf den Bahnhöfen und habt geklatscht – na, gratuliere! (👏 FPÖ) Wir Freiheitliche haben von Anfang an gewarnt: gewarnt vor dieser naiven Willkommenskultur und ihren Konsequenzen.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Schön langsam zum Höhepunkt kommen!

FPÖ Reinhold Maier

… Heute sehen wir das Ergebnis: Wir haben uns genau jene Probleme ins Land geholt, vor denen diese Menschen geflüchtet sind. Auch die Kriminalitätsstatistik gibt uns recht: eine massive Überrepräsentation von Tätern aus Herkunftsländern wie etwa Syrien und Afghanistan. Besonders absurd ist, dass sich auch heute ausgerechnet jene am lautesten empören, die diese Politik mitzuverantworten haben, wenn sich Frauen am Abend nicht mehr sicher fühlen, wenn es zu Massenvergewaltigungen kommt, wenn junge Mädchen wie Leonie ermordet werden oder wenn islamistische Terroranschläge wie zuletzt in Villach unser Land erschüttern. Eines stelle ich in diesem Zusammenhang jedoch wirklich unmissverständlich klar: Die Polizei trägt daran keine Schuld. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten tagtäglich eine hervorragende Arbeit. Die Verantwortung trägt eine Politik …

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Welche?

FPÖ Reinhold Maier

… die Sicherheit gegen Ideologie eingetauscht hat. Linke Immigrationsromantik hat unser Land unsicher gemacht, und wer das bestreitet, verweigert entweder die Realität oder sagt bewusst die Unwahrheit. Seit Jänner 2020 wurden von der schwarz-grünen Vorgängerregierung mehr als 264 000 Asylanträge zugelassen. Auch da war die ÖVP wieder federführend mit dabei. Das sind mehr Menschen, als die drittgrößte Stadt in Österreich, Linz, Einwohner hat. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Auch die Verliererampel löst kein einziges Problem, sondern sie verwaltet es lediglich weiter und verschiebt es mit Maßnahmen wie dem befristeten Stopp des Familiennachzugs nach hinten. Kollege Gödl, das ist nur eine Hemmung und eine Verschiebung des Problems nach hinten, das ist keine Lösung des Problems! …

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Seids nie dabei! Seids immer ...! – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].

FPÖ Reinhold Maier

… Die illegale Massenzuwanderung ist eine massive Bedrohung für die innere Sicherheit in unserem Land, und genau deswegen braucht es jetzt und nicht morgen einen sofortigen Asylstopp! Ich sage es daher wie schon in meiner letzten Rede ganz klar und deutlich: Wenn ihr es nicht könnt oder nicht wollt …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Jetzt kommt’s!

FPÖ Reinhold Maier

… dann macht den Weg frei für Neuwahlen.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Geht schon!

FPÖ Reinhold Maier

… Österreich verdient eine Regierung, die Probleme löst und nicht verwaltet! – Ja, es kommt noch, Herr Kollege.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Geht schon!

FPÖ Reinhold Maier

… Österreich braucht einen sofortigen Stopp und einen Volkskanzler Herbert Kickl ! – Danke.

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Der wollte ja nicht!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Robert Laimer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Robert Laimer

Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich sehe ihn gar nicht, den Volks- und Nie-Erfolgskanzler Herbert Kickl . Es gibt Themen, bei denen man als Politiker zwei Fehler machen kann, so ehrlich muss man sein: Man kann dramatisieren, und man kann verharmlosen. Beim Thema Asyl und Migration sind oftmals beide Fehler gemacht worden, und deshalb müssen wir heute sehr präzise sein – in dem, was wir sagen, in dem, was wir versprechen, und in dem, was wir fordern. Ich glaube, viele Menschen würden sich wundern, wie wenig von dem, was die FPÖ heute so laut fordert und verspricht, tatsächlich umsetzbar ist. Genau deshalb ist diese Art von Politik so gefährlich, ja brandgefährlich. Sie weckt Erwartungen, die zwangsweise enttäuscht werden und der Realität nicht standhalten. Diese Versprechen stoßen aber nicht auf taube Ohren, sondern sie treffen auf eine Stimmung, die sich seit Jahren aufgebaut hat. Ich glaube, wir täten gut daran, das einmal offen und ehrlich auszusprechen. Ja, es sind menschenunwürdige, menschenverachtende Handlungen passiert, die allerdings unverzüglich rechtsstaatlich zu ahnden sind. Viele Menschen haben in den letzten Jahren den Eindruck gehabt, dass Dinge aus dem Ruder gelaufen sind, dass man manchmal nicht mehr wusste, wer eigentlich das letzte Wort hat: Ist es der Staat oder sind es die Umstände? Meine Damen und Herren, Sicherheit bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Kriminalität. Die vorliegenden Anträge der FPÖ geben aber vor, dass die Lösung einfach wäre: Asylstopp, Ende, aus. ( Ruf bei der FPÖ: Remigration! ) Wer aber schon einmal Verantwortung getragen hat, weiß: So funktioniert kein System, weder ein Gesundheitssystem noch ein Bildungssystem noch ein Asylsystem. (👏 SPÖ) Meine Damen und Herren, die FPÖ war schon in der Bundesregierung – mit einem Innenminister, mit einer Gesundheitsministerin, deren Patientenmilliarde wir heute noch alle zahlen, mit einem Vizekanzler bis Ibiza und mit sehr überschaubaren Ergebnissen ihrer Regierungszeit. Mit Verlaub, für Ihren Antrag ist der FPÖ-Sektor eigentlich dünn besetzt, muss ich feststellen. Geblieben sind vor allem Bilder, viel Inszenierung aus Ihrer Regierungszeit, ein Galopp, bei dem Ihre Richtung immer opportunistischer wurde – quasi politisches Hobbyreiten. Da kennen Sie sich sicher aus. Was mich an dieser Debatte vonseiten der FPÖ aber am meisten stört, ist ihre unverschämte Unehrlichkeit. Es wird nämlich so getan, als wären ihre Lösungen nur eine Frage des Wollens. Das stimmt nicht. Es gibt einen Rechtsstaat, meine Damen und Herren, und zum Glück keine Willkür, keine Autokratie. Wir leben hier im schönen Österreich, wir leben in der Demokratie. (👏 ÖVP, SPÖ) Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf aber angesichts der bevorstehenden Wahl in meiner Heimatstadt Sankt Pölten ein Beispiel aus der Praxis liefern: Diese Woche durfte ich mit Staunen ein Interview des FPÖ-Spitzenkandidaten lesen, in dem er unsere Heimatstadt als „Paradies für Wirtschaftsflüchtlinge“ bezeichnet und suggeriert, es wäre hier alles außer Kontrolle – und das, obwohl die Kriminalitätsrate in Sankt Pölten sinkt. Nur ein Detail wurde dabei verschwiegen: Der FPÖ-Spitzenkandidat für die Gemeinderatswahl in Sankt Pölten ist selbst für die Asylagenden im Land Niederösterreich zuständig. Ich lasse das hier einfach einmal so stehen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke . Ich stelle ihre Redezeit auf - - Entschuldigung! Entschuldigung, Herr Abgeordneter Markus Leinfellner . Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein.

FPÖ Markus Leinfellner

Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Kollege Gödl, eines müssen wir schon ins richtige Licht rücken: Unser Antrag, von dem du behauptet hast, dass er erst jetzt kommt, ist schon im März 2025 im Ausschuss gestellt worden. Er ist von euch so lange verschifft worden, bis wir ihn mit einem Fristsetzungsantrag heute ins Parlament hereingebracht haben. Da müssen wir dann schon bei der Wahrheit bleiben. Ich will ja über dieses Familiennachzugstoppen gar nicht sehr viel sagen, das haben wir schon sehr, sehr oft diskutiert.

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Weil ihr dagegen wart! Weil ihr dagegen wart!

FPÖ Markus Leinfellner

… Na ja, Familiennachzug stoppen heißt Familiennachzug null! Jetzt stellst du dich hier heraus und sagst: Na, im November ist einer gekommen. – Na, wie viele sind dann im Oktober gekommen, im März, im Juli, im August? …

ÖVP Hanger (Zwischenruf)

Ihr habt dagegengestimmt!

FPÖ Markus Leinfellner

… Ja, diese Zahlen wären ja auch noch interessant. Familiennachzug stoppen heißt null, ohne Ausnahmebestimmungen, ohne Europäische Menschenrechtskonvention. (👏 FPÖ) Das ist ein Stopp, kein Bremshüterl, das ihr da hingestellt habt, das ihr irgendwo nach hinten verschiebt! Familiennachzug stoppen heißt Familiennachzug null. Eines möchte ich noch in Richtung SPÖ sagen, weil mich Kollegin Erasim, die gesagt hat, uns liege nichts am Zusammenwachsen dieser Gesellschaft, etwas aufgeregt hat. Na, was ihre Gesellschaft ist, das hat sie ja lang und breit ausgeführt. Uns liegt sehr wohl etwas am Zusammenhalt unserer österreichischen Gesellschaft, an unserer Kultur, an unseren Traditionen. Uns liegt nichts daran, Diskussionen über Kreuze in Klassenzimmern zu führen, Diskussionen über Gipfelkreuze zu führen, Diskussionen über ein Nikolausverbot in Kindergärten und in Schulen zu führen. Daran liegt uns nichts (👏 FPÖ), aber eure große Bereicherung ist dann die Dragqueen-Lesung in irgendwelchen Volksschulen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nein, daran liegt uns wirklich nichts.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Niki und der Weihnachtsmann!

FPÖ Markus Leinfellner

… Aber zurückkommend auf den Asylstopp: Ja, schauen wir uns die ÖVP bei den Asylzahlen an: 53 216 Asylwerber im Schnitt in der Ära Karner von 2022 bis 2025! Das entspricht jährlich – jährlich – einer Stadt wie Wiener Neustadt oder – für die Steirer – meinem Heimatbezirk Voitsberg, 15 Gemeinden in einem Bezirk; 53 000 Asylwerber in einem Jahr! – Na, da könnt ihr euch auf die Schulter klopfen, da werden die Österreicher zu euch Danke schön sagen. Es braucht diesen Kontrollverlust à la ÖVP nicht, es braucht keine Parallelgesellschaften, wie sie Einzug gehalten haben, und es braucht schon gar nicht diese täglichen Einzelfälle. Es braucht einen Asylstopp; Asylstopp bedeutet Zuwanderung null. Und weil wir gerade vorhin bei meinem Vorredner von Wollen und Können gesprochen haben: Ich glaube, Sie haben es oft genug bewiesen, Sie können es nicht. – Vielen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

NEOS Sophie Marie Wotschke

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Staatssekretär! Ich tue mir mit dieser Debatte unglaublich schwer, weil sie tatsächlich nicht faktenbasiert ist. Denken wir es uns rechtlich durch: Würden wir jetzt sämtliche Asylgesetze in Österreich wegnehmen, würden wir sagen, die gibt es nicht mehr, was hätten wir dann? – Wir haben immer noch einen EU-Rechtsrahmen, in dem wir uns bewegen, und da haben wir Richtlinien.

FPÖ Kaniak (Zwischenruf)

Schengen zum Beispiel!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Richtlinien erfordern eine Umsetzung des Gesetzgebers, aber gibt es diese nicht, dann können diese auch direkt anwendbar sein, nämlich dann, wenn sie ausreichend konkret sind – das sind sie im Fall des Asylrechts. Denken wir jetzt zeitlich voraus bis in den Sommer: Da haben wir mit dem EU-Migrations- und Asylpakt Verordnungen, die direkt gelten. Diesen Rechtsrahmen können wir hier nicht ändern. Dieser Rechtsrahmen folgt nicht der Politik. Das können wir hier nicht machen, das geht nicht. Dementsprechend tue ich mir mit dieser Debatte auch so schwer, weil sie einfach nicht seriös ist. Sie fordern hier Dinge, die wir so nicht umsetzen können, und das Schlimme ist: Sie wissen es auch.

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

Sie wissen schon, dass Österreich ein Binnenland ist, oder? Bisserl Geografie!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Gleichzeitig arbeiten wir in dieser Regierung beim EU-Migrationspakt daran, dass wir dem Chaos, das es gibt, das wir auch anerkennen, entgegenwirken, dass wir die Verfahren beschleunigen. Rechtsmittelfristen werden heruntergesetzt – statt vier Wochen jetzt zehn Tage –, um da eben schnelle Entscheidungen zu haben. Es gibt die Möglichkeit von beschleunigten Verfahren, nämlich dann, wenn eine Person eine geringe Anerkennungswahrscheinlichkeit hat. Das hängt davon ab, aus welchem Land die Person kommt. Wir erleichtern Rückführungen, indem wir erweiterte Haftbestände schaffen – bei Fluchtgefahr, bei unzureichender Kooperation und eben dann, wenn eine Rückführung ansteht –, aber auch durch erweiterte Bewegungseinschränkungen. Wir sichern unsere Systeme. Sie haben vorhin die Aussetzung der Familienzusammenführung groß kritisiert, aber genau das war in dem Moment wichtig, und genau das setzen wir auch langfristig mit einem Kontingentierungssystem in Recht um, damit diese Systeme eben nicht mehr aus den Fugen geraten, indem wir nur noch so viele Leute in Österreich aufnehmen, wie wir auch integrieren können.

FPÖ Spalt (Zwischenruf)

Null!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Wir machen auch klar, dass es Regeln gibt, die im Einzelfall einzuhalten sind, und dass es da auch Konsequenzen gibt, und das bereits bei Asylwerbern, mit einer potenziellen Kürzung der Grundversorgungsleistungen. Sie wollen ja sehr oft mit Kritik an der Außenministerin punkten …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Nicht wollen, wir machen das konkret!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… indem Sie groß kritisieren, dass all unser Geld ins Ausland geht, was nicht stimmt. Was Sie hier aber völlig außer Acht lassen, ist, dass wir da tatsächlich, wenn man sich anschaut, wo denn dieses Geld für Entwicklungszusammenarbeit hingeht …

FPÖ Petschnig (Zwischenruf)

Burkina Faso!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… einen großen Punkt in der Bekämpfung von Migrationsströmen haben, um genau diese Probleme nachher eben nicht in Österreich zu haben.

FPÖ Mölzer (Zwischenruf)

Funktioniert ja super!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Es ist tatsächlich 77-mal günstiger, in den Herkunftsländern direkt zu investieren, dort die Bedingungen besser zu machen, als nachher in Österreich eine Person zu versorgen.

FPÖ Spalt (Zwischenruf)

Die Beate macht’s vor! Meinl-Reisinger macht’s vor!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Was noch dazukommt, ist, dass auch Migrationsabkommen verhandelt werden. Es gibt 67 an der Zahl, allein im letzten Jahr wurden vier neue verhandelt, in denen eben klare Verpflichtungen zur Rückübernahme drinnen stehen, damit wir eben auch rückführen können. An all diesen Dingen arbeiten wir – aber unaufgeregt –, und all diese Gesetze werden wir in Umsetzung des Migrations- und Asylpakts hoffentlich noch in diesem Halbjahr in Österreich, hier, beschließen. Denn klar ist: Migration ist kein einzelstaatliches Thema. Migration können wir am besten auf EU-Ebene lösen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Diese Debatte ist leider die Fortsetzung eines Schemas, das sich sehr, sehr oft wiederholt. Die FPÖ bellt rein, ist grauslich, fordert grausliche Maßnahmen ( Heiterkeit des Abg. Petschnig [FPÖ] ) und die ÖVP hechelt hinterher und sagt, wir sind eh noch grauslicher oder mindestens genauso grauslich und wir können noch viel grauslicher sein. Das ist ein Schema, das sehr, sehr beunruhigend ist.

FPÖ Kaniak (Zwischenruf)

Das ist eine grausliche Rede!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Es betrifft nicht nur diesen Bereich, es betrifft nicht nur das Fremdenrecht und in diesem Fremdenrecht einen noch kleineren Bereich, nämlich das Asylrecht, sondern was ihr nämlich nicht mitkriegt, ist: Die sind schon viel, viel weiter.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Wir sind immer viel weiter!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Denen geht es nicht mehr darum, möglichst grauslich zu Geflüchteten zu sein, sondern denen geht es mittlerweile schon darum, den Rechtsstaat niederzumähen …

FPÖ Petschnig (Zwischenruf)

Ach so?

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… denn was mit diesen Anträgen gefordert wird, ist nichts anderes, als dass wir sämtliche Grundrechte unserer Verfassung über den Haufen werfen, nichts mehr beachten, keinen Rechtsstaat, kein rechtsstaatliches Verfahren mehr einhalten, sondern einfach nur mehr tun und lassen, was wir wollen. Und das können wir. Das können wir machen. Wir können hier jede Regelung machen, die uns einfällt …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Ach was!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… jede x-beliebige.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Aha! – Abg. Petschnig [FPÖ]: Da schau her!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Wenn wir dann auch noch darauf pfeifen, dass sie vielleicht vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben wird, dann können wir noch ganz andere Regelungen machen. Das alles geht.

FPÖ Kaniak (Zwischenruf)

Was habt ihr während Corona gemacht? Das ist eine gute Frage!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Unser System lässt das zu, wenn wir es lassen, wenn wir das machen.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Coronamaßnahmen! – Abg. Kaniak [FPÖ]: Von welcher Partei ist der Gesundheitsminister gekommen mit seiner verfassungswidrigen ...?

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind eine Selbstverpflichtung des Staates, eine Selbstverpflichtung der Institutionen, eine Selbstverpflichtung insbesondere von uns, denn wir können verfassungswidrige, grundrechtswidrige Gesetze machen. Wir dürfen es nicht.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ja, aber wenn wir es können, dürfen wir es auch!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Das ist es, was mich sehr beunruhigt, das ist es, was die FPÖ mit solchen Anträgen immer wieder austestet.

FPÖ Kaniak (Zwischenruf)

Die einzigen, die das gemacht haben, wart ihr! –Abg. Darmann [FPÖ]: Das heißt, ihr habt es gegen das Volk gemacht, da war es in Ordnung, und wenn es für das Volk ist, dann ist das schlecht!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Es geht überhaupt nicht darum, inhaltlich irgendetwas zu gestalten. Es geht nur darum, Grenzen auszureizen: Wie weit kann ich gehen und wie weit kann ich andere mitnehmen? Andere dahin mitnehmen, dass ich diese Mehrheiten habe, um das alles auszuprobieren, um den Rechtsstaat zu reizen, bis er kapituliert? Ich sage Ihnen: Das lasse ich nicht zu, das lassen wir nicht zu – und noch sind wir die Mehrheit …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ah!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… die das nicht zulässt.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ihr habt 10 Prozent, das ist keine Mehrheit! 10 Prozent! – Abg. Martin Graf [FPÖ]: ... glaubt auch nicht mehr an die Zukunft!

GRÜNE Agnes Sirkka Prammer

… Abg. Wurm [FPÖ]: Mit 10 Prozent seid ihr keine Mehrheit!)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär. – Bitte, Herr Staatssekretär.

ÖVP Andreas Minnich

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen und auf der Galerie im Hohen Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, Sie haben alle den Worten des Herrn Staatssekretärs zugehört. Er hat das perfekt auf den Punkt gebracht und perfekt ausgeführt. Die Umsetzung des heute von der FPÖ eingebrachten Antrags auf einen generellen Asylstopp scheint auf den ersten Blick sehr einfach …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Nicht anders als ..., genau das ist das Problem!

ÖVP Andreas Minnich

… aber bei näherer Betrachtung ist sie weder rechtlich haltbar noch verantwortungsvoll. Eines muss ganz klar gesagt werden: Österreich ist ein Rechtsstaat, so wie das viele meiner Vorredner schon bewusst hervorgehoben haben. Als Rechtsstaat handeln wir nicht nach Schlagzeilen, sondern nach der Verfassung, nach den Gesetzen und nach internationalem Recht. Wir sind Teil der Europäischen Union und ein Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention. Wir haben uns bewusst zu rechtsstaatlichen Verfahren bekannt. Ein pauschaler Asylstopp ist damit nicht vereinbar, weder national noch international.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Stimmt ja nicht! – Abg. Darmann [FPÖ]: Das ist unrichtig!

ÖVP Andreas Minnich

… Wer das ignoriert, stellt den Rechtsstaat infrage. Gleichzeitig möchte ich aber auch klar sagen: Fairness heißt nicht Naivität. Fairness heißt, jenen Schutz zu geben, die ihn wirklich brauchen: Menschen, die vor Krieg und Verfolgung und existenzieller Not fliehen. Fairness heißt aber genauso null Toleranz gegenüber Missbrauch. Wer das Asylsystem ausnutzt, wer ohne Schutzgrund kommt oder bewusst Gesetze umgeht, der muss rasch, konsequent und rechtsstaatlich zurückgeführt werden – und genau diesen Weg gehen wir. Wenn wir uns die Zahlen ansehen, dann sehen wir ganz klar, dass die Maßnahmen wirken. Österreich hat zum Europäischen Asyl- und Migrationspakt massiv beigetragen, dass es da zu massiven Verschärfungen gekommen ist. Kollege Gödl hat es eingangs bereits betont: seit 1. Jänner an der burgenländischen Grenze nur vier illegale Aufgriffe, aber null Asylanträge. Das zeigt, dass unsere Maßnahmen wirken, der gemeinsame Außengrenzschutz läuft und es hier mit den Partnerstaaten einen gelebten gemeinsamen Außengrenzschutz gibt. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch einen Hinweis auf die politische Glaubwürdigkeit: Wenn die FPÖ in der Vergangenheit nicht für gesetzliche Maßnahmen wie den Stopp des Familiennachzugs gestimmt hat – Maßnahmen, die heute ein wesentlicher Teil dieses Erfolges sind –, dann zeigt das: Nicht populistische Forderungen bringen Lösungen, sondern konkrete, rechtlich sauber geführte Schritte, so wie von dieser Bundesregierung. (👏 ÖVP, SPÖ) Unsere Haltung ist klar und ausgewogen: Ja zu Asyl für Menschen in echter Not, Ja zu Fairness und Menschlichkeit, aber ein klares Nein zu Missbrauch und null Toleranz für Missbrauch, ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat! – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lukas Brandweiner . – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Lukas Brandweiner

Geschätzter Präsident, vielen Dank! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren gerade den Antrag der Freiheitlichen Partei mit dem klingenden Namen „Asylstopp – Jetzt!“ Die Überschrift klingt wuchtig, der Inhalt hält der Realität eines Rechtsstaates nicht stand. Das haben meine Vorredner bereits ausgeführt. Für uns als Volkspartei stehen Sicherheit, der Schutz unserer Grenzen und ein geordnetes Fremdenwesen nicht nur als Schlagworte auf Plakaten, sondern es ist ein täglicher Arbeitsauftrag für uns.

FPÖ Martin Graf (Zwischenruf)

... der Vorredner schon gesagt!

ÖVP Lukas Brandweiner

… Wir handeln rechtsstaatlich, verantwortungsvoll und vor allem – und das ist das Wichtigste – auch wirksam. Die Fakten zeigen da auch klare Zahlen: im Jahr 2025 bis November – Herr Gödl hat es schon angesprochen – fast 14 000 Abschiebungen und im gleichen Zeitraum 6 417 originäre, also neue Asylanträge – die Dezemberzahlen werden in wenigen Tagen präsentiert –, also mehr Abschiebungen als neue Anträge. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis guter und sachlicher Politik. (👏 ÖVP) Wenn man sich aber die parlamentarische Arbeit der FPÖ ansieht, erkennt man auch ein klares Muster: Es wird lautstark gefordert, Sie sind dann aber nicht dabei, wenn es darum geht, die Probleme auch wirklich zu lösen. Ich vermute, es geht darum, dass Sie von diesen politischen Problemen profitieren und diese die Umfragewerte natürlich in die Höhe treiben – aber, und das haben wir in den letzten Wochen gesehen, bei den Lösungen sind Sie nicht dabei.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Weil’s keine Lösungen sind! Weil’s keine Lösungen sind, Herr Kollege!

ÖVP Lukas Brandweiner

… Lebensmittelpreise: Sie haben Entlastungen bei den Grundnahrungsmitteln gefordert. Die Bundesregierung liefert.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Es sind sündteure Symptombekämp- -! Sie tun die ganze Zeit nur Symptome bekämpfen, ... nix lösen!

ÖVP Lukas Brandweiner

… Sie reden das Ganze klein und lehnen es ab. Auch bei den Energiekosten, Herr Kollege, wurde lautstark gefordert, die Energiepreise müssen runter.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Deutlich runter! Umsatzsteuer weg zum Beispiel!

ÖVP Lukas Brandweiner

… Wir haben hier im Saal vieles umgesetzt und die Maßnahmen wirken auch, Sie reden es klein. Sie fordern selbst eine Senkung der Elektrizitätsabgabe. Eine Woche später wird diese kleingeredet und dabei nicht mitgegangen. Letztendlich auch beim Thema Asyl und Migration …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Sind fünf- -, 50 Euro sind das, von 1 200!

ÖVP Lukas Brandweiner

… Sie fordern einmal mehr einen pauschalen Asylstopp, der europarechtswidrig und gegen die Verfassung ist.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Ist ja nicht! Stimmt ja nicht!

ÖVP Lukas Brandweiner

… Währenddessen setzen wir längst Maßnahmen um, die wirken, die greifen. Der Stopp des Familiennachzugs wurde mehrmals angesprochen. ( Heiterkeit des Abg. Kassegger [FPÖ]. ) Sie können da schon lachen, aber es geht in der Politik darum, dass man auch Lösungen auf den Boden bringt.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Ja, das ist ja genau Ihr Problem, dass Sie keine Lösungen haben!

ÖVP Lukas Brandweiner

… Sie und Ihr Bundesparteiobmann, der Will-nicht-Kanzler Kickl, Sie beweisen es tagtäglich. Sie beweisen tagtäglich, dass Sie kein Interesse an Kompromissen haben; und Sie beweisen tagtäglich, dass Sie an keinen Lösungen interessiert sind. Werte Kolleginnen und Kollegen! Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Politik bedeutet Verantwortung. Politik bedeutet auch, gemeinsam machbare Lösungen zu finden und auch umzusetzen. Österreich braucht keine Schlagzeilenpolitik à la FPÖ. Österreich braucht eine verantwortungsvolle Politik, die für den Aufschwung für Österreich arbeitet, und so eine Bundesregierung haben wir mit Bundeskanzler Christian Stocker .

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Wir sind Letzter in Europa, wovon redest du? Wovon rede...?

ÖVP Lukas Brandweiner

… Danke.

FPÖ Lausch (Zwischenruf)

... Schlusslicht!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gernot Darmann . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 6 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Gernot Darmann

Ich danke dir, Herr Präsident! …

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

... Neuwahlen!

FPÖ Gernot Darmann

… Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, ich glaube, da ist jetzt viel in diesem Plenum …

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

... Einheitspartei ...!

FPÖ Gernot Darmann

… zum Besten gegeben worden, worauf man das eine oder andere erwidern muss. Werte Kollegen, ich möchte nicht lehrmeistern, aber es wäre ein Mindestmaß an Anstand gewesen, sich mit der Materie – insbesondere auch mit unserem Gesetzesantrag, mit unserer Gesetzesinitiative – auseinanderzusetzen – und das tief in die Rechtsmaterien hinein. Beginnen möchte ich jetzt mit meiner Replik an den Herrn Staatssekretär, der uns vorgeworfen hat und hier einen Spin produzieren will, wir Freiheitliche würden die ganze Zeit nur rechtswidrige Forderungen stellen, die in keinem Maße in irgendwelche internationalen Rechtsmaterien einpflegbar wären. Ich glaube, ich habe das halbwegs richtig zusammengefasst. Ich halte dem entgegen, Herr Staatssekretär, werte Kollegen der ÖVP, der SPÖ, der Grünen und der NEOS, dass es laut Dublin II bis auf die Fälle des Landens am internationalen Flughafen Wien oder des Absprungs mit einem Fallschirm über dem österreichischen Staatsgebiet überhaupt keinen weiteren Fall geben könnte, welcher es rechtfertigen würde, auch nur irgendeiner Person in Österreich einen Asylantrag zu gewähren, geschweige denn überhaupt ein Verfahren einzuleiten. (👏 FPÖ) Laut Dublin II sind wir schon deswegen nicht zuständig, weil wir als Binnenstaat von sicheren Drittstaaten umgeben sind und es deswegen, wurscht aus welchem Gebüsch heraus über welche Grenze rund um Österreich irgendjemand hüpft und nach Österreich kommt, niemand hier jemals ein Verfahren eröffnet bekommen dürfte , ergo dieses auch gar nicht erst als eingebracht gelten darf ; und das ist der Inhalt unserer Gesetzesinitiative, werte Kolleginnen und Kollegen. – Ich bitte euch, euch zu gedulden. Ihr könnt euch ja noch einmal einmelden, aber ich bitte euch, euch zu gedulden. Folgt einmal dieser Ausführung! Darüber hinaus ist der Vorwurf gekommen: europarechtswidrig. Wir meinen, es kann nicht sein, dass diese Verfahren überhaupt eröffnet werden, sie gelten laut unserem Zugang als nicht eingebracht. Sie sagen: europarechtswidrig, die ÖVP sagt insgesamt: europarechtswidrig, kann es aber nicht argumentieren, allein deswegen, weil man EU-verliebt, voll geblendet durch diesen Wahnsinn namens EU-Asyl- und Migrationspakt einen klitzekleinen Punkt in diesem Asyl- und Migrationspakt übersehen hat, bei dem die Europäische Union tatsächlich ein Lucidum intervallum gehabt hat – einen Lichtblitz im Irrsinn. Das ist die Krisenverordnung zum EU-Asyl- und Migrationspakt. Dort steht doch tatsächlich drin, dass, wenn im Zuge einer Krise eine Vielzahl von Migranten, mögliche Asylwerber an die EU-Außengrenze kommen – und das aus einem sicheren Drittstaat –, deren Asylanträge pauschal als nicht eingebracht gelten und diese in den sicheren Drittstaat zurückgewiesen werden. (👏 FPÖ) Na, schau! Das fordern wir für Österreich und im Sinne unserer Heimat seit Jahren; und immer haltet ihr uns vor: Das geht einfach nicht, weil es EU-rechtswidrig wäre. – Jetzt macht es die EU selbst: Sie folgt unserem Plan, aber leider nur in diesem kleinen Bereich der Krisenverordnung …

ÖVP Hanger (Zwischenruf)

... auf EU-Ebene dagegengestimmt!

FPÖ Gernot Darmann

… werte Damen und Herren. Dann erzählt ihr uns auch in mehreren Pressekonferenzen die Mär – vor allem der Innenminister ist sehr begabt darin, Lärm um nichts zu machen –, der EU-Asyl- und Migrationspakt sei das Heil, die Rettung für Österreich. ( Abg. Gödl [ÖVP] hält eine mit Unterlagen dick gefüllte rote Mappe in die Höhe. ) – Kollege Gödl hebt gerade einen Ordner in der Dicke von 10 Zentimeter hoch, hat aber vermutlich davon 9 Zentimeter nicht gelesen. Dort drinnen, dort drinnen, werte Kollegen: Wieso soll das die Lösung sein, wenn es nichts anderes ist, als der ganzen illegalen Massenmigration nur ein neues Mascherl zu geben und diese zur legalen Massenmigration zu machen? Erklärt das doch der Bevölkerung! Wo ist denn der Sinn dieser Sache? Ihr sagt dauernd, die Migration wird abgestellt. Wieso gibt es dann eine Zwangsverteilung? Wenn die Migration abgestellt wird, wieso gibt es Strafzahlungen für jene Länder, die diese Zwangsverteilung nicht haben wollen? Wieso ist in eurem sogenannten Regierungsprogramm festgeschrieben , dass die Republik Österreich auf Steuerzahlerkosten mit unserem sauer verdienten Steuergeld in den Herkunftsländern dieser Migranten Vorbereitungskurse für die künftige Integration in Österreich bezahlt? …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Verrückt!

FPÖ Gernot Darmann

… Wieso steht das dort alles? – Weil die Migration unter dem Deckmantel des Asyls fortgesetzt wird! So einfach ist die Story – und diese Wahrheit ist den Menschen zumutbar, so schlimm diese für unsere Heimat ist! Nur: Das kann man sich gefallen lassen, man kann in den Chorgesang der Europäischen Union, der ganzen Willkommensklatscher einstimmen oder man setzt sich zu Wehr. Man sagt wie die Freiheitlichen, es braucht Mut in der Politik , man muss sich hierhinstellen und im Sinne der eigenen Heimat auch mutig die eigene Bevölkerung, das Fortkommen des eigenen Staates, das Fortkommen unserer Kultur, unserer Heimat, unserer Werte, unseres Sozialsystems bis nicht zuletzt unserer Sicherheit vertreten! …

FPÖ Martin Graf (Zwischenruf)

Sehr gut!

FPÖ Gernot Darmann

… Und auch das hat sich unsere Bevölkerung verdient: dass es endlich vorbei ist mit dieser Massen- und Messermigration! Dass dort null steht und es nicht wie bei diesem sogenannten Familiennachzugsstopp, der in Wahrheit nur eine Vertagung des Familiennachzugs ist, weitergeht. Das belegen die Zahlen von 2025, denn auch da habt ihr eure Geschichte nicht ganz durchdacht; denn wenn wir im letzten Jahr statt null Migration unter dem Deckmantel des Asyls circa 17 000 Anträge gehabt haben und davon 51 Prozent Kinder betrafen – ja, war das jetzt ein Familiennachzug, der ausgesetzt wurde, oder nicht? …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

17 000!

FPÖ Gernot Darmann

… Was ist denn das? Oder haben sie, so wie wir es vorhergesagt haben, dieses Aussetzen des Familiennachzugs umgangen und separat wieder um Asyl angesucht? Was ist denn das alles? Das würde die Bevölkerung gerne wissen! Ihr werft ja gerne mit Zahlen um euch …

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Du auch!

FPÖ Gernot Darmann

… insbesondere der Herr Innenminister, und am Schluss fällt das alles, all diese Zahlen, unserer Bevölkerung, unserem Staatsvolk auf den Kopf! (👏 FPÖ) Werte Kollegen, mich wundert es schon, dass der Herr Bundeskanzler noch immer – ich möchte jetzt nicht sagen mutig, aber sehr frech – mit seiner 2-1-0-Formel durch die Weltgeschichte gondelt, denn der Herr Innenminister hat ja die Formel 1-1-8 000 – ein Syrer pro einen Monat, und das dauert dann 8 000 Jahre, bis er alle Illegalen aus Österreich wieder zurückgeschoben hat! …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Schau dir einmal die ... an!

FPÖ Gernot Darmann

… Das muss man sich einmal vorstellen! Das ist die ÖVP-Formel, die die Bevölkerung im Hinterkopf behalten sollte, wenn es darum geht, zu bewerten, was eine korrekte, verantwortungsbewusste oder wahre Politik im Sinne des Volkes und was Lug und Trug und reine Pflanzerei unseres Staatsvolkes auf Kosten unserer Sicherheit ist! Das ist nämlich genau diese ÖVP-Sicherheitspolitik à la Karner. (👏 FPÖ) Ja, kommen wir zu noch etwas – meine Kollegen mögen mir verzeihen, ich nehme gleich meine Minuten aus dem nächsten Tagesordnungspunkt mit und werde dann nicht mehr reden –: Werte Kollegen hier im Hohen Haus, es sind ja nicht nur Dublin II oder der EU-Asyl- und Migrationspakt! Gehen wir einmal weiter zur Flüchtlingskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention, weil uns das auch immer wieder vorgehalten wird. Ja, wo steht denn da geschrieben, dass man, wenn man aus Syrien kommt, 3 000 Kilometer, 3 500 Kilometer durch sichere Regionen und Staaten reisen können soll, um unbedingt die soziale Hängematte in Österreich zu erreichen? …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Nirgends!

FPÖ Gernot Darmann

… Wo steht das dort? – Nirgends! Selbiges wende ich jetzt auf Afghanistan an, 4 000, 4 500 Kilometer weit weg: Wo steht in der Genfer Flüchtlingskonvention oder in der EMRK geschrieben, dass man durch unzählige sichere Regionen – am Rande erwähnt: Afghanistan hat selbst im eigenen Staat sichere Regionen, so riesig ist das Land – und andere Staaten über Tausende Kilometer nach Österreich kommen darf, um hier den Steuerzahlern auf der Tasche zu liegen? – Nirgends steht das geschrieben. Dort steht übrigens auch nirgends geschrieben, dass die Familienzusammenführung aus solchen Staaten, die Tausende Kilometer weit weg sind, in Österreich passieren soll. Das steht dort nirgends. Nur das müssen wir in unsere Köpfe einmal hineinbekommen, quer durch alle Politikbereiche, quer durch alle Fraktionen, quer durch alle Parteien: dass wir von unserem Staatsvolk gewählt wurden, um verdammt noch einmal für unseren Staat, Österreich, einzutreten und nicht für die Asylindustrie! So einfach wäre die Geschichte! Und deswegen haben wir auch diese Anträge auf Asylstopp eingebracht, stehen felsenfest dazu , weil wir überzeugt davon sind, dass Österreich es braucht, dass unsere künftigen Generationen das brauchen, um diese Heimat zu erhalten. Und ihr seid gefordert, dem zuzustimmen! – Danke.

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/143.1 Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 375 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen. RN/143.2 Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 376 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.

Asylstopp – Jetzt!

376 d.B. · Antrag vonFPÖ · Entschließungsantrag 563/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN
FPÖ
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE

Gemeinsam debattiert mit TOP 12

Zusammenfassung

Der Nationalrat lehnte den Entschließungsantrag „Asylstopp – Jetzt!“ ab. Inhaltlich ging es um die Aufforderung an die Bundesregierung, einen sofortigen umfassenden Asylstopp in Österreich zu verhängen.

Betroffen wären Asylwerberinnen und Asylwerber sowie die österreichischen Asyl- und Grenzbehörden und deren Vorgehen bei der Aufnahme und Bearbeitung von Asylanträgen.

Ziel des Antrags war es, aus Sicht der Antragsteller die innere Sicherheit, öffentliche Ordnung und den sozialen Frieden durch einen sofortigen Stopp von Asylanträgen bzw. der Aufnahme von Asylsuchenden zu schützen.

Dokumente

Asylstopp – Jetzt!

Geforderte Maßnahme: „Asylstopp – Jetzt!“

  • Sofortige Verhängung eines umfassenden Asylstopps in Österreich.
  • Ziel des Asylstopps: Schutz der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und des sozialen Friedens in Österreich.
  • Erwartete Wirkung laut Antrag: Verhinderung, dass Konflikte aus dem Ausland nach Österreich „importiert“ werden.
  • Aufforderung an die Bundesregierung, den Schutz der eigenen Bevölkerung konsequent in den Vordergrund zu stellen und „Verantwortung für Sicherheit und Stabilität“ zu übernehmen.

Begründungslinie: Staatliche Souveränität und Grenzschutz

  • Ein souveräner Staat müsse „Herr über sein Staatsterritorium und seine Staatsgrenzen“ sein.
  • Ein funktionierendes Staatswesen müsse das Staatsvolk vor „illegalen Grenzüberschreitungen“ schützen.
  • Kritik, dass illegale Einwanderung nicht unterbunden, sondern „gemanagt“ werde, indem Personen durch das Nennen des Stichworts „Asyl“ im Land bleiben könnten.

Zahlen- und Größenargument zur Asylmigration

  • Seit Amtsantritt der Vorgängerregierung im Jänner 2020 seien in Österreich 264.601 Asylanträge gestellt worden.
  • Diese Zahl wird im Antrag als größer als die Einwohnerzahl der drittgrößten Stadt Österreichs (Linz) dargestellt.

Argumentation zu „sicheren Staaten“ und Charakter von Asyl

  • Behauptung, Migranten kämen aus „unterschiedlichsten Herkunftsländern“ und hätten „zig sichere Staaten“ auf dem Weg nach Österreich durchschritten.
  • Daraus wird im Antrag abgeleitet, dass diese Personen „folgerichtig gar kein Anrecht auf Asyl“ hätten.
  • Asyl könne „nur Schutz auf Zeit“ bedeuten und keinen dauerhaften Aufenthalt rechtfertigen.
  • Kritik, dass keine konsequente Trennung zwischen tatsächlich asylberechtigten Personen und illegalen Migranten erfolge.

Begründungslinie: Kriminalität und Sicherheitslage

  • Behauptung einer „Überrepräsentation“ in der Kriminalstatistik als Folge der kritisierten „Willkommenspolitik“.
  • Genannte Deliktsbereiche: Mord, schwere Nötigung, Körperverletzung, Vergewaltigung.
  • Genannt wird zudem „importierte Gewalt“ bis hin zu islamistischen Terroranschlägen.
  • Als konkretes Beispiel wird ein Ereignis am 15. Februar 2025 angeführt: Ein syrischer Asylant habe einen jungen Österreicher ermordet und fünf weitere Personen teils schwer verletzt.
  • Die „illegale Massen- und Messer-zuwanderung“ wird als massive Gefährdung der inneren Sicherheit und der österreichischen Bevölkerung bezeichnet; daraus wird die Notwendigkeit eines Asylstopps abgeleitet.

Ethical Hacking straffrei stellen – Proaktives Aufdecken von Sicherheitslücken mit dem Ziel der Erhöhung der Cybersicherheit

377 d.B. · Antrag vonGRÜNE · Entschließungsantrag 655/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat nimmt eine Entschließung an, die die Bundesregierung auffordert, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit verantwortungsvolles „Ethical Hacking“ und Coordinated Vulnerability Disclosure straffrei und rechtssicher möglich werden. Ziel ist, rechtliche Grauzonen für gutgläubige Sicherheitsforscher:innen zu beseitigen und damit die Cybersicherheit zu erhöhen.

Betroffen sind IT-Sicherheitsforscher:innen/„Ethical Hacker“, Betreiber von IT-Systemen (Unternehmen, Organisationen, Behörden) sowie Strafverfolgungs- und Datenschutzpraxis im Umgang mit gemeldeten Sicherheitslücken.

Dokumente

Ethical Hacking straffrei stellen – Proaktives Aufdecken von Sicherheitslücken mit dem Ziel der Erhöhung der Cybersicherheit

Ziel und Gegenstand

  • Straffreistellung bzw. rechtliche Absicherung von „Ethical Hacking“ als proaktives und verantwortungsvolles Testen von IT‑Systemen zur Aufdeckung von Sicherheitslücken, um die Cybersicherheit zu erhöhen.
  • Schaffung klarer Rahmenbedingungen, damit Sicherheitslücken rechtssicher offengelegt und behoben werden können, bevor sie kriminell ausgenutzt werden.

Begründetes Problem (Rechtslage und Grauzone)

  • Wenn das Aufdecken von Sicherheitslücken von Betreiber:innen beauftragt ist oder eine Auslobung zur Schwachstellensuche besteht, wird bei unmittelbar damit zusammenhängendem Überwinden von Sicherheitsvorkehrungen des betreffenden Computersystems von keiner Strafbarkeit ausgegangen.
  • Problematisch ist der Bereich, in dem Expert:innen Sicherheitslücken ohne ausdrücklichen vorangegangenen Auftrag entdecken: Hier besteht eine rechtliche Grauzone.
  • Trotz nicht böswilliger Absicht und Ziel der Stärkung der Cybersicherheit drohen strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
  • Diese Rechtsunsicherheit kann Expert:innen davon abhalten, Schwachstellen offenzulegen bzw. betroffenen Institutionen zu melden, was die allgemeine IT‑Sicherheit schwächt.

Vorgesehene/angestrebte Maßnahmen und Schutzmechanismen

  • Anpassung bzw. Klarstellung der geltenden straf- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sodass eine verantwortungsvolle Offenlegung von Schwachstellen („Coordinated Vulnerability Disclosure“) ermöglicht und geschützt wird.
  • Rechtssicherheit und Schutz vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung für Expert:innen/Sicherheitsforscher:innen, die in guter Absicht handeln und Sicherheitslücken den Verantwortlichen zur Beseitigung melden.
  • Erarbeitung eines klaren gesetzlichen Leitfadens für verantwortungsvolles Vorgehen beim Aufdecken und Melden von Schwachstellen.
  • Evaluierung der bestehenden Rechtslage und – falls erforderlich – gesetzliche Klarstellungen, um sowohl die IT‑Sicherheit zu stärken als auch ethisch handelnde Sicherheitsforscher:innen zu schützen.

Betroffene Gruppen und Anwendungsbereich

  • Sicherheitsforscher:innen und Cybersecurity‑Expert:innen, die IT‑Systeme testen und Schwachstellen melden.
  • Betreiber:innen von Computersystemen sowie Unternehmen, Organisationen und Institutionen, deren Systeme auf Sicherheitslücken geprüft bzw. denen Schwachstellen gemeldet werden.

Ethical Hacking straffrei stellen – Proaktives Aufdecken von Sicherheitslücken mit dem Ziel der Erhöhung der Cybersicherheit

~13 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen: FPÖ
FPÖ Michael Schilchegger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier über diesen Antrag der Grünen zum proaktiven Aufdecken von Sicherheitslücken mit dem Ziel der Erhöhung der Cybersicherheit. Inhaltlich geht es offenbar um die Vorstellung, dass Hacker natürlich auch einmal einen positiven Zweck erfüllen können, also es müssen nicht nur Kriminelle sein, sondern es gibt auch sozusagen die Situation, dass Hacker Probeangriffe oder was auch immer durchführen, um die Sicherheitslücken in Unternehmen aufzudecken und diese so für die Unternehmen, für die Behörden kenntlich zu machen, damit diese dann geschlossen werden können. Aus unserer Sicht wird auch da der Fall beschrieben, dass das natürlich in Abstimmung und mit Zustimmung der betroffenen Unternehmen passiert, die das sozusagen beauftragen oder zumindest damit einverstanden sind. Das ist aus unserer Sicht auch der einzige zulässige Fall. Dieser Antrag möchte aber darüber hinaus auch weitere Hackerangriffe – ich sage es einmal salopp – legalisieren und ein Konzept dafür entwickeln, wie solche Angriffe möglich werden sollen. Wir stehen einer Diskussion darüber grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Wir können diesem Antrag heute hier aber nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass dieser Antrag, so wie er jetzt formuliert ist, einfach zu Missbrauch einlädt, auch zu einer vollkommen unkontrollierten Verbreitung von personenbezogenen Daten – alles womöglich auch an den Behörden vorbei. Das heißt, aus unserer Sicht wäre es schön gewesen, dieses Konzept, so wie es unser Vorschlag war, auch noch einmal im Ausschuss mit Experten zu diskutieren. Es ist schade, dass das nicht gelungen ist. Das alles ist die Erklärung dafür, warum wir Freiheitliche hier nicht zustimmen. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort ist Herr Abgeordneter Thomas Elian . Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte Herr Abgeordneter.

ÖVP Thomas Elian

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Wir beraten heute einen Entschließungsantrag, der ein hochaktuelles Thema, die digitale Transformation, und zugleich eine zentrale Standortfrage für Österreich berührt: den rechtlichen Umgang mit Ethical Hacking. Gemeint ist damit das verantwortungsvolle Testen von IT-Systemen, um Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen, bevor sie von kriminellen Akteuren ausgenutzt werden können. In einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft ist das kein Randthema mehr, sondern ein wesentlicher Faktor für Vertrauen, Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit. Derzeit ist die Rechtslage nicht in allen Bereichen eindeutig geregelt: Während beauftragte Sicherheitstests klar geregelt sind, besteht beim proaktiven Aufdecken von Sicherheitslücken und Schwachstellen ohne ausdrücklichen Auftrag rechtliche Unsicherheit. Das führt oft dazu, dass vorhandenes Know-how nicht ausgeschöpft und potenzielle Sicherheitslücken dadurch unentdeckt bleiben. Gerade aus Sicht der Standortpolitik ist dies problematisch. Österreich braucht Rahmenbedingungen, die Innovationen ermöglichen und Fachkräfte ermutigen, ihr Wissen verantwortungsvoll einzubringen. Der Entschließungsantrag setzt genau da an. Er fordert klare, praxisorientierte Leitlinien, die auf eine sorgfältige Überprüfung der bestehenden straf- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzielen. Ein moderner Rechtsstaat braucht klare Regeln, gerade im digitalen Raum. Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen müssen sich darauf verlassen können, dass verantwortungsvolles Handeln nicht zum rechtlichen Risiko wird. Gleichzeitig muss klar sein, wo die Grenzen liegen. Für uns stehen dabei drei Aspekte im Vordergrund. Erstens: Sicherheit durch Klarheit. Wer in guter Absicht unsere IT-Systeme testen möchte und zur Sicherheit etwas beitragen will, braucht klare, verlässliche rechtliche Leitlinien. Zweitens, rechtsstaatliche Verlässlichkeit: Rechtssicherheit darf keine pauschale Straffreiheit bedeuten, sondern muss an klare und überprüfbare Voraussetzungen geknüpft sein. Drittens, Stärkung des Standorts Österreich: Klare Regeln für Ethical Hacking erhöhen das Vertrauen in unsere digitalen Systeme und machen Österreich als Standort für IT-Sicherheit und digitale Forschung attraktiver. Missbrauchsgefahren und datenschutzrechtliche Risiken sind dabei selbstverständlich ernst zu nehmen. Gerade deshalb geht es nicht darum, bestehende Grenzen aufzuweichen, sondern sie so weiterzuentwickeln, dass legitimes, verantwortungsvolles Handeln geschützt bleibt und rechtswidriges Verhalten weiterhin konsequent sanktioniert wird. Meine geschätzten Damen und Herren! Rechtssicherheit ist kein Selbstzweck, sondern ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats, auch im Cyberraum. Wenn wir da vorausschauend handeln, stärken wir Sicherheit, Innovation und Vertrauen gleichermaßen. Lassen Sie uns daher gemeinsam klare Spielregeln schaffen und einen sachlichen Beitrag zur Stärkung der Cybersicherheit in Österreich leisten. – Vielen Dank. (👏 ÖVP)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sabine Schatz . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

SPÖ Sabine Schatz

Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich glaube, wir sind uns einig: Cybersicherheit ist mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil im gesamten Aufgabenkomplex der inneren Sicherheit. Der Schutz der Bürger und Bürgerinnen, der kritischen Infrastruktur, genauso wie öffentlicher Einrichtungen, der Wirtschaft, der Forschung, der Kultur – all das muss auch im digitalen Raum gewährleistet sein. Wenn es zu Sicherheitslücken kommt, kann das fatale Folgen haben: etwa das Absaugen von relevanten personenbezogenen Daten, genauso wie wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Daten und Informationen oder eben auch das Lahmlegen ganzer Betriebssysteme mit enormen datenschutzrechtlichen, mit enormen wirtschaftlichen und mit enormen systemrelevanten Folgen. Die Studie zu Cybersecurity in Österreich 2025 zeigt klar auf: Österreich ist nicht nur betroffen, sondern auch extrem verwundbar. Jeder siebte Cyberangriff in Österreich ist erfolgreich. Das zeigt in Wahrheit den Handlungsbedarf hinsichtlich Prävention in diesem Kontext noch einmal klar auf. Unter Ethical Hacking versteht man das gezielte Testen von IT-Systemen auf ihre Verwundbarkeit. Sicherheitslücken sollen aufgedeckt werden, bevor sie durch Kriminelle missbraucht und ausgenutzt werden. Deswegen beauftragen auch viele Institutionen und Unternehmen Experten und Expertinnen, um Sicherheitslücken im IT-System zu testen. Wenn wir von Ethical Hacking sprechen, dann meinen wir ausdrücklich nicht Cyberkriminalität, sondern die Absicht, Schäden in der digitalen Infrastruktur zu vermeiden, bevor diese überhaupt entstehen. Mit dem vorliegenden Antrag sollen nun jene rechtlichen Grauzonen evaluiert werden, wenn es um Ethical Hacking hinsichtlich Sicherheitslücken ohne einen konkreten Auftrag geht; da gibt es keine entsprechenden Absicherungen. Das heißt konkret: Wenn IT-Experten und Expertinnen Systeme von sich aus überprüfen, ausschließlich mit der Absicht, auf Sicherheitslücken aufmerksam zu machen, ist das aktuell ein rechtlicher Graubereich, und obwohl positive Absicht besteht, ist das auch strafrechtlich relevant und mit Folgen verbunden. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig: Digitale Sicherheit ist kein Luxus, sondern eine Voraussetzung für unseren funktionierenden Staat, für unsere Wirtschaft, für sichere Arbeitsplätze. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir eine Evaluierung und einen Leitfaden für Ethical Hacking auf den Weg bringen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es bei dem vorliegenden Antrag. – Vielen Dank. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Süleyman Zorba . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Süleyman Zorba

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Staatssekretär! Wir haben uns ja heute schon länger mit Sicherheitslücken beschäftigt. Jetzt schauen wir uns das Ganze von der anderen Seite an: nämlich Menschen, die Sicherheitslücken finden und sie melden, damit sie geschlossen werden – ein bisschen anders als Jörg Leichtfried . ( Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. ) Solche Menschen gibt es. Man stelle sich vor – ich versuche das jetzt ein bisschen von der digitalen Welt in die analoge rüberzubringen –, Sie gehen an einem Haus vorbei, sehen, dass eine Hintertür offen ist, läuten an und sagen: Hey bitte, deine Tür ist offen, das Fenster ist offen, mach es bitte zu! – Was in der analogen Welt jetzt nichts Absurdes und auch kein rechtlicher Graubereich wäre, ist im digitalen Raum nicht ganz unumstritten. Es kommt aber vor, dass ethisch korrekt handelnde Sicherheitsexperten solche Sicherheitslücken melden. Als Beispiel: Der Chaos Computer Club hat so ein massives Datenleck bei Volkswagen entdeckt, da waren Standortdaten von über 800 000 Autos frei zugänglich. Sie haben das gemeldet, der Fehler konnte behoben werden. Selbiges bei der Hotelkette Numa, da waren es Gästedaten, oder bei Meditec sensible Gesundheitsinformationen. Es gibt also Sicherheitsexpertinnen und -experten, die, wenn sie Lücken oder Fehler in Systemen finden, diese melden. Diese Menschen leisten einen Dienst an der Allgemeinheit und verhindern Schaden. Jetzt kommt das Absurde: Oft bewegen sie sich dabei in einem rechtlichen Graubereich, und es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass sie dafür auch strafrechtlich belangt werden. Die gute Absicht so konkret darzustellen, ist auch immer schwer, und da braucht es Leitlinien, deshalb habe ich auch den Antrag gestellt, dem im Ausschuss von einer breiten Mehrheit zugestimmt wurde – bis auf die Kollegen von der FPÖ; aber vielleicht schaffen wir es ja jetzt, Herr Kollege. Ich habe ja nichts dagegen, wenn wir das nochmals mit Expertinnen und Experten durcharbeiten, aber wie auch im Ausschuss schon gesagt: Der Antrag selber fordert keine konkreten Gesetzesänderungen, sondern zum einen, dass das Innenministerium eine Leitlinie ausarbeiten soll – denn dort gibt es viele Menschen, die sich damit beschäftigen –, und auf der anderen Seite, dass das Justizministerium die gesetzlichen Bestimmungen, die datenschutzrechtlichen Regelungen überprüfen soll und, wenn es dort Änderungen benötigt, man diese auch nachzieht. Wir wissen ja, was die ehemalige Justizministerin Zadić in diesem Bereich aus dem Justizministerium heraus schon Positives geleistet hat, aber vielleicht können wir das ja in eine gesetzliche Situation bringen, wo dann der Graubereich wirklich komplett aufgehoben ist. (👏) Cybersicherheit ist kein Nischenthema und Sicherheitslücken verschwinden nicht von selber. Am besten werden sie geschlossen, bevor der Staatstrojaner sie missbraucht. Ich hoffe auf breite Zustimmung. Vielleicht geht es ja doch in letzter Sekunde, dass man sich einen Ruck gibt. – Danke schön. (👏)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Margreth Falkner . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

ÖVP Margreth Falkner

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer digitalen Welt, in der Sicherheit längst nicht mehr nur eine Frage von Schlössern und Mauern ist. Unsere kritischste Infrastruktur liegt heute in Serverräumen, in Datenleitungen, auf Clouds oder auch in unseren Hosentaschen. Wir sind heute stärker denn je von funktionierender Cybersicherheit abhängig. Der Antrag zum Thema Ethical Hacking greift daher ein sehr zentrales Zukunftsthema auf. Es ist richtig und wichtig, Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen – und das eben, bevor Schaden entsteht – und sie auch rechtzeitig zu schließen. Prävention ist in jedem Fall besser als Schadensbehebung. Wenn im digitalen Raum Sicherheitslücken erst nach einem Angriff bekannt werden, dann kann man nur den Schaden begrenzen und die Krise managen. Das ist aber dann leider oft zu wenig. Gleichzeitig sagen wir aber ganz klar: Es kann in einem Rechtsstaat keine pauschale Straffreiheit für Hacking geben. Gute Absichten allein, das darf kein Freibrief sein. Eigentumsrechte, Datenschutz und Rechtssicherheit sind keine Nebensächlichkeiten, sie sind Grundpfeiler unseres Systems. Deshalb lautet unsere Position: Ethical Hacking ja, aber nur innerhalb eines klaren rechtsstaatlichen Rahmens. Das bedeutet: klar definierte Voraussetzungen, transparente Verfahren, keine Datenweitergabe und auch keine Veröffentlichung. Selbstverständlich müssen gefundene Sicherheitslücken an die Betroffenen gemeldet werden, sofort und verpflichtend. Nur so verhindern wir Missbrauch und stellen sicher, dass sich kriminelle Akteure nicht im Nachhinein auf angeblich ethische Motive berufen. Der vorliegende Antrag ist für uns eine sehr gute Grundlage für eine weiterführende parlamentarische Ausarbeitung. Bei der Cybersicherheit geht es nicht um Ideologie – darf es nicht um Ideologie gehen! –, vielmehr geht es um Fragen des Standorts, der Sicherheit und auch der Wirtschaft. Oder, um es auf den Punkt zu bringen, wie es der IT-Sicherheitsexperte Bruce Schneier formuliert hat: Sicherheit ist kein Zustand, sondern Sicherheit ist ein Prozess. – Genau diesen Prozess gilt es jetzt verantwortungsvoll, klar geregelt und rechtsstaatlich sauber weiterzuentwickeln. (👏 ÖVP)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Christian Oxonitsch . Ebenfalls 3 Minuten gemeldete Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

SPÖ Christian Oxonitsch

Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Cybersicherheit und deren Bedeutung ist jetzt, glaube ich, mehr als genug gesprochen worden, es ist aber trotzdem immer wieder verwunderlich, dass selbst bei einem solchen Antrag – und es ist ja schon mehrmals gesagt worden, worum es geht: um Evaluierung und um die Erarbeitung eines Leitfadens – die Vertreter der sogenannten Sicherheitspartei FPÖ wieder hier herauskommen und sagen, sie stimmen dem nicht zu. Ich finde das ja verwunderlich, dass es der FPÖ immer dann, wenn irgendetwas ein bisschen konkreter wird – und noch einmal: wir reden nicht über ein Gesetz, wir reden noch nicht über einen ganz konkreten Rahmen oder über Straffreiheit, sondern eigentlich nur über die Evaluierung –, einfällt, da dagegenzustimmen. Das reiht sich ja bei dieser Sicherheitspartei neben anderen Fällen ein: Das Waffengesetz nach dem schrecklichen Attentat in Graz verschärfen? – Die FPÖ ist dagegen. Gesetzesinitiativen im Bereich internationaler Kooperationsabkommen, bei denen es um mehr Sicherheit geht, Zusammenarbeit bei Datenbanken, zum Beispiel beim Reiseinformationssystem, wodurch europäische Staaten letztendlich Daten austauschen? – Die FPÖ ist dagegen. Dass das jetzt auch bei diesem Antrag erfolgt, finde ich einfach bemerkenswert. Das festzuhalten, ist mir wichtig, und ich glaube, man sollte einmal hinterfragen, ob man tatsächlich die Sicherheitspartei ist, die zu sein man immer behauptet. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ines Holzegger . – Ich stelle auch Ihre Zeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

NEOS Ines Holzegger

Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Schwarzer Hoodie, tief ins Gesicht gezogene Kapuze, in einem Keller sitzend: Das ist das Bild, das sicher viele im Kopf haben, wenn sie an Hacker denken. Das wird natürlich auch durch Hollywoodfilme und -serien befeuert. Die Realität kann aber auch anders aussehen. Es gibt nicht nur die Hacker, also die Einbrecher, es gibt auch einen Schlüsseldienst, es gibt auch die, die Sicherheitslücken suchen, aber nicht, um einzubrechen, sondern um davor zu warnen und sie dann zu schließen, bevor die Einbrecher kommen. Das ist Ethical Hacking – kurz gesagt. Viele Unternehmen haben das längst als Chance verstanden. Sie zahlen Bug-Bountys – also Prämien für gefundene Fehler –, weil sie wissen, ein gestopftes Sicherheitsloch ist immer noch günstiger als ein Datenleck. Grundsätzlich handelt es sich bei Ethical Hacking aus unserer Sicht bereits heute schon um kein strafbares Verhalten, weil eben genau dieser Vorsatz, Schaden zu verursachen, fehlt. Die Einschätzung deckt sich übrigens mit der des Justizministeriums. Das ändert aber nichts daran, dass es trotzdem im Zweifel zu Beweisschwierigkeiten oder sogar Ermittlungsverfahren kommen kann. Ich möchte nur in Erinnerung rufen: Vor einigen Jahren war ja auch das grün geführte Gesundheitsministerium dabei, zum Beispiel Epicenter Works anzuzeigen. Das geht natürlich nicht. Sicherheitslücken aufzeigen darf nicht strafbar sein und darf nicht dazu führen, dass man Angst haben muss, verfolgt zu werden. (👏 NEOS) Wer Sicherheit schafft, darf nicht wie ein Krimineller behandelt werden. Die Angst vor Anzeigen darf eben nicht größer sein als der Wille, zu helfen. Deshalb stimmen wir heute für diesen Antrag: Ein Leitfaden für Responsible Disclosure ist nämlich ein echt wichtiger Schritt für noch mehr Rechtssicherheit. Abschließend würde ich mir persönlich auch noch gern mehr Aufmerksamkeit für genau diese Art von Positive Hacking wünschen, denn wenn es eines ist, was wir in Österreich brauchen, dann sind es genau diese Leute. Die sind unsere digitale Feuerwehr, und wir brauchen mehr davon, besonders natürlich auch IT-Sicherheitsspezialist innen . Noch ein Satz zur FPÖ, die dem Antrag ja vermutlich nicht zustimmen will: Wer die Feuerwehr nicht stärkt, hilft nur den Brandstiftern. Vielleicht überlegen Sie es sich ja noch einmal. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 377 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Ethical Hacking straffrei stellen – Proaktives Aufdecken von Sicherheitslücken mit dem Ziel der Erhöhung der Cybersicherheit. Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (xx/E)