XXVIII. Gesetzgebungsperiode · Nationalrat

57. Sitzung des Nationalrats

11. Dezember 2025

26Beschlüsse
20Angenommen
5Abgelehnt
57. Nationalratssitzung

Schulunterrichtsgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz u.a.

351 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 298 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das österreichische Parlament hat eine Novelle des Schulrechts beschlossen, die Änderungen im Schulunterrichtsgesetz, im Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und im Schulpflichtgesetz mit Fokus auf Gewaltprävention, Schulabsentismus und ein Kopftuchverbot an Schulen umfasst. Ziel der Regelung ist es, die Selbstbestimmung unmündiger Mädchen zu stärken sowie eine bessere Betreuung während Suspendierungen von Schülern zu gewährleisten.

Die Änderungen betreffen Schulen, Schüler und deren Familien, insbesondere in Bezug auf die Schulpflicht, die Values-Erziehung und den Umgang mit Suspendierungen.

Dokumente

Schulunterrichtsgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz u.a.

Maßnahmen zur Gewaltprävention und Suspendierung

  • Etablierung von Standards für die Begleitung von suspendierten Schülern und Ausbau begleitender Angebote.
  • Förderung der Einbeziehung von Familie und Schulsozialarbeit bei Suspendierungen und in der Gewaltprävention.
  • Regelung für die Entscheidungsgrundlagen zur Rechtfertigung von Suspendierungen und Festlegung von Präventionsmöglichkeiten.

Perspektivengespräche

  • Einführung von bundesweiten Regelungen für Perspektivengespräche mit Schülern, die Schulpflicht erfüllt haben und Schwierigkeiten zeigen.
  • Ziele der Gespräche sind die Identifikation von Risikofaktoren, Reflexion persönlicher Erfahrungen, Feedback zum Schulklima und Unterstützung beim Wechsel in eine andere Bildungseinrichtung.

Kopftuchverbot

  • Einführung eines Kopftuchverbots an Schulen zur Stärkung der Selbstbestimmung unmündiger Mädchen.
  • Schutz der Entwicklung von Kindern und Einhaltung der Rechte von Kindern gemäß Bundesverfassungsgesetz und UN-Kinderrechtskonvention.
  • Ziel ist die Förderung von Gleichstellung und individueller Freiheit innerhalb des Bildungssystems.

Strafbestimmungen

  • Maßnahmen zur Schaffung eines rechtskonformen Zustands in Bildungspartnerschaften zwischen Eltern und Schulen.
  • Eingriffe der öffentlichen Verwaltung sollen erst erfolgen, wenn andere Interventionsmaßnahmen erfolglos bleiben, bevor Verwaltungsstrafen ausgesprochen werden.

Schulunterrichtsgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz u.a.

~61 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOS Dagegen: GRÜNE
FPÖ Hermann Brückl

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Wir diskutieren heute eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes. Wir reden über Maßnahmen gegen Gewalt und zur Stärkung der Disziplin an unseren Schulen. Wir reden über Auszeitgruppen, über Suspendierungsbegleitung, über Perspektivengespräche und wir reden über ein Kopftuchverbot. Das alles tun wir, weil wir auf Missstände reagieren – auf Missstände an unseren Schulen, denn unsere Schulen befinden sich nicht mehr nur am Scheideweg, sondern die Politik der vergangenen Jahre hat aus unseren Schulen ein Biotop aus Respektlosigkeit, Anspruchslosigkeit, Leistungsfeindlichkeit und Gleichgültigkeit gemacht. Und da muss man eines klar festhalten: Die Hauptursache für diese Zustände ist die verfehlte Massenzuwanderung mitsamt der verfehlten Integrationspolitik. (👏 FPÖ) Eines der bildhaften Symbole für dieses Versagen ist das Kopftuch an unseren Bildungseinrichtungen, Hohes Haus. Gerade im schulischen Kontext betrachtet ist dieses Kopftuch nicht der bloße Ausdruck von Religion, es ist ein bewusst gesetztes politisches Zeichen, ein Zeichen des politischen Islams, das unsere Werte von Gleichstellung, Freiheit und Selbstbestimmung untergräbt. Die vorliegende Regierungsvorlage greift unsere langjährige Forderung nach einem Kopftuchverbot in den Schulen auf. Wir begrüßen diesen Schutzansatz daher auch, wenn es darum geht, Kinder und Mädchen in ihrer Entwicklung zu schützen. (👏 FPÖ) Das Verbot ist in diesem Alter keine Einschränkung, sondern es ermöglicht jungen Mädchen, später selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie das machen möchten oder nicht. Aber – und das ist der Vorwurf an die Bundesregierung – es ist nur ein halbherziger Schritt, den sie da setzt, denn – und das ist der entscheidende Punkt im Konnex mit Bildung – Sie, Herr Minister, lassen es zu, dass Lehrerinnen und Schulpersonal weiterhin mit dem Kopftuch unterrichten und arbeiten dürfen – und das ist inakzeptabel. (👏 FPÖ) Wer in einer staatlichen Schule als Autoritätsperson auftritt, der muss neutral sein und er muss die Grundwerte unserer Republik auch vorleben. Eine Lehrerin, die ein religiös-politisches Symbol trägt, das in Wirklichkeit Frauen sexualisiert, das sie unterordnet, das sie von der Außenwelt abgrenzt, kann keine glaubwürdige Vermittlerin unserer Grundwerte hier in Österreich sein. (👏 FPÖ) Der politische Islam, Hohes Haus, hat in unserem Land nichts verloren, er hat an unseren Schulen nichts verloren. Herr Bundesminister, diese Bundesregierung, Ihre Regierung trifft auch noch weitere Maßnahmen zur Gewaltprävention. Im Grunde genommen betrifft alles, was wir heute in weiterer Folge hier besprechen, Schäden, die durch diese völlig verfehlte Zuwanderungspolitik der letzten zehn bis 15 Jahre entstanden sind. Das, womit wir uns hier befassen, sind ja in Wirklichkeit keine Lösungsvorschläge, welche die Schule, welche die Bildung betreffen, sondern es sind Ordnungsmaßnahmen. Wir wälzen wiederum gesellschaftliche Probleme auf unsere Schulen ab, und das, Herr Bundesminister, halten wir für den falschen Weg, denn die wirklichen Probleme in diesem Land, wenn es um Schule geht, wenn es um Bildung geht, bleiben wieder einmal außen vor. Wir befassen und nicht mit dem Lehrermangel; wir sprechen nicht darüber, dass wir immer noch Kinder haben, die Probleme in den Grundkompetenzen haben, wenn sie ihre Schullaufbahn beendet haben; fehlende Deutschkenntnisse, fehlendes Konfliktmanagement – all das, ein Gesamtkonzept zu alldem behandeln wir nicht. Herr Bundesminister, Kopftuchverbot ja, Handyverbot, so wie Sie es verordnet haben, ja, das ist alles gut, aber ich würde Sie ersuchen: Befassen wir uns bitte am Ende des Tages auch einmal mit den schulischen Problemen! Befassen wir uns damit, dass wir Kinder haben, die am Ende ihrer Schullaufbahn nicht ordentlich lesen, rechnen und schreiben können, und dass das Niveau an unseren Schulen insgesamt immer niedriger wird! Es wäre endlich einmal an der Zeit, dass wir uns auch mit diesen Dingen auseinandersetzen. Zum Schluss aber noch, Herr Bundesminister: Unsere Schulen müssen wieder ein Ort sein, der sicher ist, der neutral ist, der auch ein leistungsfähiger Ort ist, wo Leistung wieder geschätzt und gelobt wird, und ein Ort, an dem unsere Grundwerte Gültigkeit haben, ohne Wenn und Aber und auch ohne Kopftuch. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Klubvorsitzender Shetty. Die eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Klubvorsitzender.

NEOS Yannick Shetty

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen! Sehr geehrte Zuseher! Wir legen heute dem Nationalrat eine weitere Schulrechtsreform zur Beschlussfassung vor, beziehungsweise: sie liegt uns heute zur Beschlussfassung vor. Wir setzen damit die versprochene Aufholjagd im Bildungssystem fort, damit wir diese auch möglichst rasch beenden können, um auf die Überholspur im Bildungssystem zu gelangen. Wir bauen damit auch Schritt für Schritt den Reformstau ab, der sich in den letzten Jahren aufgestaut hat. Wir legen heute eine komplette Neuordnung der Suspendierungsbegleitung vor. Wir wollen damit sicherstellen, dass Kinder nicht mehr fallen gelassen werden. Wir lösen damit ein zentrales Wahlversprechen ein, nämlich kein Kind zurückzulassen und jedem Kind die Flügel zu heben. Ein Zehnjähriger, der beispielsweise gewalttätig wird: Ist der ein schlechtes Kind? – Das meinen vielleicht manche, die gleichen, die Zehnjährige ins Gefängnis stecken wollen. Wir meinen, ein Zehnjähriger, der gewalttätig wird, der auffällig wird, der potenziell von der Schule suspendiert werden muss …

FPÖ Deimek (Zwischenruf)

... Zehnjährige ins Gefängnis stecken?

NEOS Yannick Shetty

… hat vielleicht ein schwieriges soziales Umfeld. Der hat Probleme im Elternhaus, und um den sollten wir uns mehr bemühen, um ihn wieder auf die richtige Bahn zu bringen. Das machen wir heute mit der neuen Suspendierungsbegleitung. (👏 SPÖ, NEOS) Als Integrationssprecher möchte ich auf einen zweiten Teil der heute vorgelegten Reform im Schulbereich eingehen, nämlich auf das Verbot des Kopftuchs für bis zu 14-Jährige. Unser Zugang dabei ist, dass wir eine sehr toxische Debatte auflösen, die aus unserer Sicht seit Jahren missbraucht wurde, auf der einen Seite von Politikerinnen und Politikern, denen es nur um die billige Schlagzeile geht, um Populismus, nur darum, auf dem Rücken von Mädchen Politik zu machen, und auf der anderen Seite von politischen Kräften – auf der linken Seite zu verorten –, die übermoralisieren und die Augen vor den Problemen verschließen. Uns ist wichtig, zu betonen: Es geht uns nicht um eine Einschränkung von Freiheit, sondern um den Schutz der Freiheit von Mädchen bis 14. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, den wir heute hier vornehmen. (👏 SPÖ, NEOS) Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung der letzten Monate war ja recht auffällig, wenn man auf die sozialen Medien schaut, dass islamistische Influencer, insbesondere aus Deutschland, mit einer Millionenreichweite – übrigens ein Thema, das uns auch beschäftigen sollte, mit dem wir uns befassen sollten; das passiert alles unter dem Radar der etablierten Medien, auch des Parlaments – Statements von Politikerinnen und Politikern, die für das Kopftuchverbot eingetreten sind, genommen haben, die Sequenzen, in denen diese das auch argumentiert haben, rausgeschnitten haben und argumentiert haben, dass das alles islamophob sei, dass es darum gehe, das Kopftuch bei Mädchen zu verbannen, obwohl das eine Ausprägung der religiösen Freiheit sei. Lassen Sie mich hier auch am Rednerpult des österreichischen Nationalrates eine ganz klare Botschaft an Islamisten und selbsternannte Sittenwächter aussenden: In Österreich entscheidet nicht ihr über den Körper von Mädchen, sondern die Mädchen selbst! (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Eine Journalistin hingegen hat kürzlich bei einer Pressekonferenz eine, wie ich finde, sehr berechtigte Frage gestellt, nämlich – sinngemäß –: Greift ihr mit diesem Verbot jetzt nicht in das Recht von Mädchen ein, ihre Kleidung selbst zu wählen? Ist das nicht genauso eine Kleidungsvorschrift? – Ich finde, das ist eine gute und berechtigte Frage. Sie unterstellt jedoch fälschlicherweise, dass das Kopftuch ein Kleidungsstück wie jedes andere sei, wie eine Jeans, wie eine Bluse, wie ein Hemd, und das ist es nicht. Das ist falsch. Die Idee hinter dem Kopftuch ist nämlich eine andere. Das ist nicht nur ein Kleidungsstück, sondern es dient dazu – insbesondere bei Minderjährigen – Mädchen vor männlichen Blicken zu schützen. Es sexualisiert Mädchen. Ich bin der Meinung, wir sind der Meinung, ein Mädchen im Alter von zwölf Jahren soll sich keine Sekunde Gedanken darüber machen müssen, ob die Haarsträhne richtig sitzt oder richtig verdeckt ist. Sie soll sich auf Deutsch, auf Englisch, auf Mathe konzentrieren können. Das machen wir heute mit dieser gesetzlichen Maßnahme. (👏 ÖVP, NEOS) Ich möchte abschließend noch auf die Frage der Verfassungskonformität eingehen, weil Sie wissen, dass uns das als NEOS auch besonders wichtig ist. Das ist natürlich eine sensible Frage, weil wir da grundrechtssensibel agieren. Deswegen haben wir von dem ursprünglichen Entwurf, der in Begutachtung gegangen ist, auch umfassend alle Begutachtungsvorschläge aufgenommen, außer jene, die ein Kopftuchverbot absolut ablehnen – das kann man natürlich nicht aufgreifen. Wir haben alle Begutachtungsvorschläge aufgenommen: Erstens: das Gesetz bestimmter gemacht; dem Bestimmtheitsgebot entsprochen. Zweitens: für umfassende Studie und Evidenz gesorgt. Es wird auch eine weitere gute, sachliche begleitende Studie geben, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes, um diese Evidenz, die der Verfassungsgerichtshof verlangt, auch aufzugreifen. Und drittens, ganz wichtig – was der Verfassungsgerichtshof auch verlangt hat –: Begleitmaßnahmen, die sich an Burschen, an selbsternannte Sittenwächter richten, sie in den Blick zu nehmen, damit nicht nur Politik auf dem Rücken von Mädchen gemacht wird, sondern jene in den Blick genommen werden, die dafür sorgen, dass Mädchen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich auch sagen, dass ich es insbesondere auch von der grünen Fraktion enttäuschend finde, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden, obwohl Sie ursprünglich, Frau Kollegin Maurer, das Gesetz und die Maßnahme ja begrüßt haben. Ich finde das insofern enttäuschend, weil es gerade aus feministischer und aus linker Perspektive doch immer zentral war, Mädchen vor patriarchalen Strukturen zu schützen. Es ist bedauerlich, dass Sie scheinbar mit zweierlei Maß messen, dass dieser Schutz vor patriarchalen Strukturen nur dann nicht gilt, wenn es um das muslimisch geprägte Patriarchat geht.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Nein, die Verfassung gilt halt leider für alles!

NEOS Yannick Shetty

… Das ist bedauerlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (👏 ÖVP, NEOS) Es ist ein gutes Gesetz, das wir heute hier vorlegen. Es wurde umfassend überarbeitet, grundrechtlich überarbeitet. Es wird ehrkulturelle Unterdrückung aus dem Klassenzimmer ein Stück weit verbannen. Deswegen bitte ich heute um Ihre umfassende Unterstützung. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte, Frau Abgeordnete. Die eingemeldete Redezeit beträgt 5 Minuten.

GRÜNE Sigrid Maurer

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr und geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Yannick Shetty hat etwas Richtiges gesagt: Die Grünen sind eine feministische Partei. Wir bekämpfen das Patriarchat konsequent, egal wo es herkommt. (👏) Es gibt Grundwerte in unserer Gesellschaft, Grundwerte, die nicht verhandelbar sind, die wir alle miteinander leben, schützen und stärken müssen. Dazu gehört ganz zentral, gerade für uns Grüne: Jedes Mädchen hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben! (👏 SPÖ) Ja, wir haben inzwischen tatsächlich ein Problem in unseren Volks- und Mittelschulen mit dem Kinderkopftuch. Es ist absolut inakzeptabel, wenn junge Burschen ihren Mitschülerinnen vorschreiben, dass sie sich zu verhüllen haben, dass sie ihren Blick zu senken haben, wenn sie ihren männlichen Klassenkollegen gegenübertreten. Es ist absolut inakzeptabel, wenn ein Vater seiner Tochter erklärt, sie müsse das Kopftuch tragen, weil sie für jede sichtbare Strähne ihres Haars in der Hölle brennen muss. Diese Praxis hat absolut nichts mit Religion zu tun. Das Kinderkopftuch verlangen beispielsweise die Taliban – das sind die Extremisten – und nicht die islamische Glaubenslehre. Deshalb finde ich die Idee, das Kinderkopftuch an Schulen zu verbieten, absolut nachvollziehbar und, ja, auch berechtigt. ( Ruf bei der ÖVP: Aber? ) Aber die Regierung – Yannick, das weißt auch du ganz genau – weiß, dass das vorgelegte Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Das sagen sogar die eigenen Jurist:innen im Justizministerium und im Verfassungsdienst.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Aber vor der Begutachtung!

GRÜNE Sigrid Maurer

… Es passiert da der gleiche Pfusch wie schon bei Schwarz-Blau.

ÖVP Taschner (Zwischenruf)

Das entscheiden Sie, die Grünen? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Shetty [NEOS].

GRÜNE Sigrid Maurer

… Die Regierung hat es wieder nicht geschafft, ein Gesetz vorzulegen, das vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird. Wir alle hier sind auf die Verfassung angelobt …

ÖVP Taschner (Zwischenruf)

Die Grünen sind der Gerichtshof, sehr interessant! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP

GRÜNE Sigrid Maurer

… und absichtlich etwas Verfassungswidriges zu beschließen, ist für uns Grüne ein No-Go, und deswegen werden wir auch nicht zustimmen. (👏 ÖVP) Ich finde es schon auch ein bisschen erstaunlich : Die reichhaltige Wortwahl von Yannick Shetty zeigt ja auch, dass das für die NEOS schon ein Problem ist. Die NEOS haben dieses bewusste Übergehen von Verfassungsbedenken in der Vergangenheit zu Recht scharf kritisiert …

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Deswegen haben wir das Gesetz überarbeitet, das weißt du!

GRÜNE Sigrid Maurer

… und jetzt betreiben sie es selber. (👏) Ja, wir sehen die dringende Notwendigkeit, dass an den Schulen gehandelt wird. Da ist mir ein Punkt auch sehr wichtig, der betrifft nämlich das Lehrpersonal: dass wir dem Lehrpersonal nicht noch mehr Aufgaben umhängen. (👏) Lehrerinnen und Lehrer sind keine Hilfssheriffs oder Sozialarbeiter:innen, sie sollen sich aufs Unterrichten konzentrieren können. Die Regierung hat Begleitmaßnahmen versprochen, aber dafür gibt es nicht einmal einen Plan. ( Ruf bei der ÖVP: Stimmt nicht! ) Wir aber haben einen Vorschlag: schnelle multiprofessionelle Einsatzteams, die die Schulen bei der Bildungsdirektion anfordern können, wenn es zu kulturellen Spannungen an den Schulen kommt. Dabei gehört auch die islamische Glaubensgemeinschaft eingebunden …

ÖVP Hörl (Zwischenruf)

Cobra!

GRÜNE Sigrid Maurer

… und in die Verantwortung genommen.

ÖVP Taschner (Zwischenruf)

Das ist doch lächerlich!

GRÜNE Sigrid Maurer

… Auch sie muss das Kinderkopftuch aktiv bekämpfen und die Mädchen in ihrer Community schützen. (👏) Wir können und dürfen als Gesellschaft nicht akzeptieren , dass Mädchen in unseren Schulen unterdrückt werden. Ich möchte aber an dieser Stelle noch auf die anderen Punkte im Gesetz eingehen. Kurz: Ja, wir unterstützen die Suspendierungsbegleitung und die Perspektivengespräche; das sind richtige Schritte. Was sich in diesem Gesetz aber auch noch versteckt, ist eine Änderung, die direkt die Demokratie an unseren Schulen betrifft. Heimlich, still und leise schafft der Minister nämlich das Mitbestimmungsrecht der Schüler:innenvertretung beim Ausschluss von Schüler:innen ab. ( Rufe bei den Grünen: Oh! ) Ich finde, das ist eine absolut falsche Entscheidung, und so sehen das auch die Schulsprecher:innen. Im Ausschuss haben Sie, Herr Minister, wortwörtlich gemeint, es wäre eine Überforderung, wenn Schüler:innen mitentscheiden müssten, ob ein Schüler oder eine Schülerin von einer Schule ausgeschlossen wird. ( Ruf bei den Grünen: ... Überforderung, oder was?! ) Ich sage Ihnen jetzt wortwörtlich, was die betroffenen Schulsprecher:innen dazu sagen: Das ist eine schlechte Entscheidung. Wir sind auf Augenhöhe mit den anderen Schüler:innen und können das am besten einschätzen. Wir werden gewählt, weil man uns zutraut, Verantwortung zu übernehmen. Gerade bei einer so schweren Entscheidung braucht es die Perspektive der Schüler:innen, weil wir den Schulalltag und die Dynamiken in den Klassen am besten einschätzen können. Es entsteht der Eindruck, dass wir zwar angehört werden, aber unsere Perspektive zum Schluss nicht ernsthaft berücksichtigt wird. – Zitatende. Herr Minister, vier von fünf Jugendlichen haben den Eindruck, dass sie in der Politik keine Stimme haben. ( Ruf bei den NEOS: Wer hat denn die eigene Jugend ...? ) Ihnen jetzt diese Mitbestimmung bei schwerwiegenden Entscheidungen in den Schulen zu nehmen, ist ein fataler Fehler und ein Schlag ins Gesicht aller jungen Menschen, die sich für die Demokratie engagieren, die sich in den Schulen für Mitbestimmung engagieren, die Verantwortung übernehmen, die sich wählen lassen und für ihre Mitschüler:innen und Schulkolleg:innen einstehen. (👏) Ich fordere Sie auf und ich fordere auch die anderen Regierungsparteien auf, diese Beschränkung der Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler, unserer Jugendlichen, zurückzunehmen, diese Beschränkung der Demokratie an den Schulen nicht zuzulassen. Das ist wirklich das absolut falsche Signal und ein Schlag ins Gesicht aller jungen Menschen, die sich engagieren. – Vielen Dank. ( Anhaltender Beifall bei den Grünen. )

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Marchetti. Die eingemeldete Redezeit beläuft sich auf 4 Minuten. – Bitte schön.

ÖVP Nico Marchetti

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe diesen flammenden Appell, dieses Plädoyer für die Beteiligung von Jugendlichen an politischen Prozessen von Kollegin Maurer gerade gehört – allein: Glauben kann ich Ihnen nicht. Ich glaube, es waren sogar Sie, Kollegin Maurer, gemeinsam mit Eva Glawischnig, die die grüne Jugendorganisation aus der Partei rausgehaut hat.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Was hat das damit zu tun? – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.

ÖVP Nico Marchetti

… Also ich weiß nicht, wie Sie es dann selber halten, wenn es darum geht, Jugendliche an politischen Prozessen zu beteiligen.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Ich will wieder ... thematisieren! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.

ÖVP Nico Marchetti

… Kommen wir aber zum Kinderkopftuch und überlegen uns einmal, wo diese Debatte überhaupt herkommt. ( Rufe bei der ÖVP: Pst! ) Also auf der einen Seite kämpfen wir als Volkspartei schon sehr, sehr lange für das Verbot des Kinderkopftuchs. Ich kann mich erinnern, gerade von linker Seite gab es oft die Einwendung: Na so etwas gibt es in Österreich überhaupt nicht! Und wenn es das gäbe, wäre das ganz schlimm, wenn man das regelt; das geht ja überhaupt nicht! Ich freue mich, dass wir bei dieser Debatte heute offensichtlich so weit sind, dass alle erkennen, dass es dieses Problem gibt, und alle erkennen, dass es sinnvoll ist, dieses Problem zu regeln. Das halte ich schon einmal für einen großen Erfolg. Zur konkreten Regelung: Es stimmt schon, dass das eine heikle juristische Abwägung – im Übrigen auch eine politische Abwägung – zwischen zwei Grundwerten ist: dem Grundwert der Religionsfreiheit und dem Grundwert des Kinderschutzes und der Wahrung der Kinderrechte. Das ist eine heikle Abwägung, aber für uns ist das ganz eindeutig: In diesem Fall muss die Abwägung Richtung Kinderrechte gehen, Richtung Schutz der Mädchen in den Schulen, und deswegen ist für uns ganz klar, dass unsere Argumente, die wir auch in dieses Gesetz gegossen haben, sinnvoll sind, dass das eine sinnvolle politische Entscheidung ist. Wie der VfGH entscheidet, das entscheidet immer noch der VfGH, denn meines Wissens steht das G in VfGH nicht für Grüne ( Heiterkeit der Abg. Deckenbacher [ÖVP] ); insofern wird der VfGH entscheiden, ob das verfassungskonform ist, und nicht Sie.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Das wissts ihr gut! Ihr habts sie ja ständig aufgehoben kriegt eure Maßnahmen!

ÖVP Nico Marchetti

… Ein Einwand, der in der Begutachtungsphase mehrfach gekommen ist – es gab ja, das hat Kollege Shetty schon gesagt, während der Begutachtungsphase Hunderte Stellungnahmen, die wir auch sehr gewissenhaft eingearbeitet haben –, ist mir besonders wichtig, weil es uns als Volkspartei auch immer wichtig ist, dass Regeln in der Schule praktikabel sind, auch für Lehrerinnen und Lehrer. In diesem Gesetz sind zum Beispiel zwei wesentliche Dinge enthalten, die diesem Vorwurf zu entgegnen sind; das eine ist: Es sind nicht die Lehrerin und der Lehrer, die in der Klasse dieses Gesetz exekutieren müssen, sondern sie melden es der Schulleitung, und die Schulleitung leitet dann alle weiteren Schritte ein. Das Zweite ist – und das ist auch der große Unterschied zu dem vorigen Entwurf –: Es gibt eine Begleitung in diesem Prozess; das wird sichergestellt. Die Lehrerin und der Lehrer werden mit diesem Problem nicht alleine gelassen. Das zu sagen, ist mir ganz wichtig, weil uns das als Volkspartei ein großes Anliegen ist.

GRÜNE Disoski (Zwischenruf)

Da klatscht nicht einmal ...!

ÖVP Nico Marchetti

… Abschließend möchte ich noch sagen: Ich halte es für wirklich wichtig, dass wir als Politik auch Symbole setzen – es ist ein Symbol –, und zwar die richtigen. Das Symbol, dass es für uns als Politik – und schade, dass die Grünen das anders sehen – unmissverständlich ist, dass das Kinderkopftuch keinen Platz in der Schule hat …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Das sehen wir nicht anders!

ÖVP Nico Marchetti

… dass Extremismus keinen Platz in der Schule hat und dass wir als Politik in dieser Abwägung, was wichtiger ist, die Kinderrechte ganz klar priorisieren, kann nicht laut und kräftig genug sein. Diese Botschaft muss klar sein, deswegen freut es mich auch wirklich sehr, dass die FPÖ da heute mitstimmt und dieses Signal auch setzt, auch wenn sie als Oppositionspartei mehr will – das ist alles legitim. Ich glaube, wir sollten hinsichtlich dieses Zeichens, dieses Symbols klar sein und denen, die unsere Gesellschaft ablehnen, ganz klar sagen: Dafür haben wir null Toleranz, da werden wir immer dagegen eintreten und Regelungen treffen, die das auch verunmöglichen. (👏 ÖVP)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Steiner. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Christoph Steiner

Danke, Herr Präsident. – Atatürk, den meisten wird er noch etwas sagen, und sonst kann man ihn googeln, assoziierte das Kopftuch mit Rückständigkeit des politischen Islams. Frauen, die Kopftuch trugen, wurden sogar jahrzehntelang von Universitäten, vom Staatsdienst und aus allen öffentlichen Bereichen ausgeschlossen – in der Türkei. Und wir diskutieren heute in Österreich über ein Kopftuchverbot, das maximal bis 14 Jahre gilt, danach kann jeder das Kopftuch tragen: Jede Lehrerin ist ausgenommen, die Kindergartentanten im Kindergarten – alle ausgenommen, alles kein Problem. Wir diskutieren hier heute über ein Problem, das Sie uns importiert haben (👏 FPÖ) – und dann stellt sich der Kollege vor mir hierher und sagt: Die ÖVP kämpft seit Jahren – seit Jahren – für das Kopftuchverbot! Importiert haben wir es 2015, in den Schulen war es ein paar Jahre später, Herr Kollege – und dann haben wir nur ÖVP-Bildungsminister gehabt. Gegen wen haben Sie denn gekämpft? Gegen wen? Gegen die eigenen Bildungsminister? Gegen wen kämpfen Sie? Dann ist noch eine Frage interessant, Frau Plakolm. Sie sind an die Medien gegangen und haben immer gesagt: Das muss ein Verfassungsgesetz werden, und das wird ein Verfassungsgesetz! Ich habe in der Rednerliste gesehen, Sie sind die Dritte nach mir: Erklären Sie mir bitte, warum es kein Verfassungsgesetz wird! Erklären Sie mir das bitte! Wenn Ihnen und der Volkspartei dieser Kampf seit Jahren so wichtig ist, dieser Kampf gegen das politische Symbol in der Schule, warum machen wir es nicht als Verfassungsgesetz, inklusive Lehrerinnen und inklusive Personen, die in Schulen arbeiten? Wer hindert sie daran? Wer hindert sie daran? (👏 FPÖ) Es hindert sie mit Sicherheit nicht die österreichische Bevölkerung daran, denn die österreichische Bevölkerung hätte die Mehrheit, die Verfassungsmehrheit; wenn die NEOS – vom ganz linken Spektrum rede ich eh nicht – mit dabei sind, hätten wir die Verfassungsmehrheit. Es hindert sie also weder die österreichische Bevölkerung, es hindert sie anscheinend auch nicht die Österreichische Volkspartei – weil wir ja keinen ÖVP-Minister mehr haben, jetzt haben wir einen NEOS-Minister –, die NEOS hindern Sie anscheinend auch nicht. Wer, Frau Plakolm, hindert Sie daran, dieses Gesetz heute als Verfassungsgesetz zu beschließen? Es ist wieder nur Husch-Pfusch, es ist wieder nur Kosmetik, und es hilft niemandem in den Klassen. Ihr macht immer nur das marginal mindestens Nötige, allerdings niemals ordentliche Politik für unsere Kinder in den Schulen. Das wäre längst, längst an der Zeit. Angefangen beim Kopftuchverbot, gibt es ja noch vieles mehr, aber die Zeit lässt es leider nicht mehr zu …

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Schade eigentlich!

FPÖ Christoph Steiner

… schade, stimmt, Herr Kollege! –, deshalb bringe ich jetzt noch einen Entschließungsantrag ein. RN/20.1 Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Steiner , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schulpersonal“ – und das ist das Wichtige …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Inkludiert das Ordensschwestern auch oder ...?

FPÖ Christoph Steiner

… Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das Tragen eines Kopftuches sowie einer Verschleierung in öffentlichen Pflichtschulen für das gesamte schulische Personal, insbesondere Lehrerinnen, verbietet.“ Das wäre ehrliche Politik. – Und Herr Kollege Oberhofer, wenn du reinschreist, musst du so reinschreien, dass ich es verstehe, dann kann ich replizieren. Ich habe es leider nicht verstanden und meine Zeit ist aus.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Schade, dass die verfassungsrechtliche ... !

FPÖ Christoph Steiner

… 10.50 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/20.2 Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schulpersonal (158/UEA) Präsident Dr. Walter Rosenkranz : Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Himmer. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte.

SPÖ Heinrich Himmer

Danke, Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jetzt wissen wir, wie die Freiheitliche Partei Bildungspolitik versteht, nämlich als Verbotspolitik. Wir sehen also, freiheitliche Politik heißt Verbote. Dass Sie es noch ausweiten wollen, zeigt, dass Sie auch die vielen Anstrengungen, die wir gemeinsam im Bildungsbereich machen, gar nicht erkennen, erkennen wollen. Denn: Ganz wesentliche Teile, die Sie auch jetzt in Ihrer Rede nicht angesprochen haben, sind Punkte, die wir heute zusätzlich beschließen werden, die einen großen Anteil daran haben werden, dass wir gemeinsam mit Schüler:innen, mit Pädagog:innen, mit Eltern arbeiten und nicht gegen sie. Durch ein Dagegen ist noch nie jemand besser oder gescheiter geworden oder aus der Schule mit besseren Leistungen rausgegangen. (👏 SPÖ) Mit der Suspendierungsbegleitung und den Perspektivengesprächen nehmen wir nämlich die Schülerinnen und Schüler ernst, und zwar ernster, als sie ausschließlich beim Ausschluss zu befragen, sondern es geht darum, sie zu begleiten, dass sie ein erfolgreiches Leben führen können. Wir alle werden nämlich daran gemessen werden, wie wir mit unseren Kindern und jungen Menschen umgehen, wie wir die Verantwortung übernehmen, ihnen ein Leben zu geben, in dem sie Chancen haben können. Mit der Suspendierungsbegleitung ermöglichen wir daher vielen Menschen, die jetzt tatsächlich aus einer Bildungslaufbahn herausfallen, die Möglichkeit dieser Beziehungsarbeit, gemeinsam mit Unterstützung von Psycholog:innen, von Sozialarbeiter:innen, aber auch Menschen, die sich der Kinder annehmen. Denn Pädagogik braucht Beziehung, Pädagogik braucht die Zuwendung zum Kind, und: Jeder Eingriff in die Bildungslaufbahn kann die Chancen für ein Kind auch lebenslang verschlechtern. Daher sind wir als Sozialdemokratie an der Seite der jungen Menschen, an der Seite der Schulen und an der Seite der Lehrerinnen und Lehrer, um sie vor einem Karriereende, das oft schon in der Klasse beginnt, zu schützen. Das sind tatsächlich Errungenschaften in der Bildungspolitik – Kollege Steiner, die, glaube ich, können Sie alle auch erkennen –, die tatsächlich für Kinder und junge Menschen eine Verbesserung bringen. Auch wenn wir Menschen suspendieren, wenn wir Kinder und junge Menschen suspendieren, die schulpflichtig sind, die bisher zum Teil zu Hause gesessen sind und nichts gemacht haben, werden diese in Zukunft begleitet. Die erhalten dabei Unterstützung, ihr Leben zu gestalten – und, sehr geehrte Damen und Herren, das ist Bildungspolitik. (👏 SPÖ, NEOS) Wir unterstützen Menschen dabei, ihr Leben zu meistern, und wir verbieten ihnen nicht, ihr Leben zu meistern.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Das sind schöne Worte, aber denen müssen erst einmal Taten folgen!

SPÖ Heinrich Himmer

… Stimmen Sie heute zu – ich glaube, Sie haben es ja auch vor –, dann, glaube ich, können wir es gemeinsam schaffen, junge Menschen dabei zu begleiten, ihr Leben erfolgreich zu gestalten. Das ist Voraussetzung dafür, dass Leistung erbracht werden kann: wenn wir junge Menschen dabei begleiten, im Schulalltag auch diese Unterstützung zu bekommen. Ja, wir müssen auch Pädagoginnen und Pädagogen bei ihrer Arbeit begleiten; und ja, multiprofessionelle Teams, Unterstützung, Sozialarbeit, Schulpsychologie – all das haben wir in den letzten Jahren nicht nur beschlossen, sondern werden wir auch weiter ausbauen, weil gerade die Unterstützung für Schulen ein ganz entscheidender Punkt ist, das auch zu tun. Alleine die Deutschfördermaßnahmen, die wir auch hier im Hohen Haus beschlossen haben, zeigen, dass es uns wichtig ist, Kinder an der Hand zu nehmen und durchs Leben zu begleiten. Damit fangen wir am ersten Schultag und auch schon viel früher an, nämlich in der Elementarpädagogik. Und es sind eben keine Kindergartentanten, Herr Kollege Steiner, sondern es sind Elementarpädagoginnen und -pädagogen, die den Beruf sehr ernst nehmen. – Danke.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet haben sich die beiden Vertreter der Bundesregierung: Herr Bundesminister Wiederkehr und Frau Bundesministerin Plakolm, die ich auch an dieser Stelle herzlich im Haus begrüßen darf. – Bitte, Herr Bundesminister Wiederkehr, Sie gelangen zu Wort.

GRÜNE Barbara Neßler

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um gleich auf den Punkt zu kommen: Kein Mädchen darf dazu gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Nicht mit zehn, nicht mit 14, nicht unter Zwang, nicht aus Angst und nicht aufgrund von Druck ausgehend von Familie oder von Mitschülern. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Eines kommt mir aber hier in dieser Debatte wirklich zu kurz. Wieder einmal wird ein gesellschaftspolitisches Problem auf dem Rücken junger Mädchen ausgetragen. ( Ah-Rufe bei der ÖVP. ) Schon wieder werden junge Mädchen ins Visier genommen, aber nicht jene, von denen das Problem ausgeht.

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Zwei Sätze ...!

GRÜNE Barbara Neßler

… Warum sprechen wir nicht über Bubenarbeit? Denn das Problem fängt nicht am Kopf vom Mädchen an, sondern das Problem fängt in den Köpfen derer an, die viel zu oft mit der Idee von Kontrolle und Unterdrückung aufwachsen. Warum sprechen wir nur über Strafen und warum sprechen wir nicht über Unterstützung von Lehrpersonen, die das dann als Sheriffs – ja, müssen sie machen – in den Klassenzimmern managen müssen? Warum sprechen wir nicht darüber, wie wir Radikalisierung in den Schulen von Anfang an unterbinden können, um ein besseres Miteinander zu schaffen? Wir sprechen nicht darüber, weil diese Regierung nichts …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

... Barbara!

GRÜNE Barbara Neßler

… davon ins Gesetz geschrieben hat.

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Remigration!

GRÜNE Barbara Neßler

… Es wurden Begleitmaßnahmen besprochen, aber es bleibt faktisch ein Gesetz, das nur auf das Kopftuchverbot hinausläuft – ohne echte Begleitung, und das heißt, das Problem wird lediglich verschoben. (👏) Und das Schlimmste: Sie verstoßen mit diesem Gesetzestext nach Meinung zahlreicher Experten und Expertinnen gegen die Verfassung und das können Sie hier draußen auch nicht schönreden. Liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, wir sind für ein Kinderkopftuchverbot …

ÖVP Taschner (Zwischenruf)

Aber?

GRÜNE Barbara Neßler

… aber wir stimmen bestimmt keinem unausgereiften, verfassungswidrigen Gesetz zu.

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Stehen Sie als Richterin da vorne?

GRÜNE Barbara Neßler

… Bevor sich Kollege Shetty jetzt empört und ein Video postet, dass die Grünen nicht mitgestimmt haben, lassen Sie mich eines ganz klar sagen: Wenn die Regierung ein Gesetz vorlegt, das der Verfassung widerspricht …

ÖVP Taschner (Zwischenruf)

Woher wissen Sie denn das?

GRÜNE Barbara Neßler

… dann ist es unsere Verantwortung als Abgeordnete, dann ist es unsere Verantwortung und unsere Pflicht, dass wir dagegenstimmen – darauf haben wir einen Eid geleistet –, denn da geht es nicht um Klicks, da geht es nicht um Likes, da geht es um Rechtssicherheit.

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Wir haben Gewaltenteilung in Österreich! – Abg. Totter [ÖVP]: ... das Parlament!

GRÜNE Barbara Neßler

… Dass die SPÖ bei diesem Pfusch mitmacht, obwohl es laute Bedenken gibt, verstehe ich auch nicht, aber es wundert mich auch nicht. Nochmal, um es ganz deutlich zu sagen: Ein verfassungswidriges Gesetz …

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Woher wissen Sie das?

GRÜNE Barbara Neßler

… schützt kein einziges Mädchen, sondern es schwächt lediglich unseren Rechtsstaat. ( Ruf bei der ÖVP: Überlassen Sie das bitte dem Verfassungsgerichtshof! ) Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir ist dieses Hohe Haus heilig, und ich bin froh, dass ich bei einer Partei bin, die demokratiepolitisches Verständnis ( Rufe bei der ÖVP: Oh! ) über populistischen Stimmenfang setzt. Und ja, es wäre die Aufgabe einer Regierung, Mädchen zu schützen, die Selbstbestimmung der Frau zu stärken …

ÖVP Totter (Zwischenruf)

Genau das tun wir!

GRÜNE Barbara Neßler

… bei den Ursachen anzufangen, ein besseres Miteinander zu schaffen. Wenn dieses kaputte Gesetz aber alles ist, was die Regierung auf die Beine stellen kann, dann, muss ich sagen, haben Sie Ihren Auftrag als Regierung nicht verstanden.

ÖVP Gödl (Zwischenruf)

Ja, Frau Richter! – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Sehr bescheidener grüner Applaus!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

NEOS Martina von Künsberg Sarre

Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zuallererst möchte ich die 5HSF der HLW19 und ihren Direktor Rehberger aus Wien sehr herzlich hier begrüßen. ( Allgemeiner Beifall. ) Kollegin Neßler hat jetzt gerade ausgeführt …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Eher aufgeführt!

NEOS Martina von Künsberg Sarre

… warum das Kopftuchverbot nicht halten wird. Ich frage mich, wo die vielen Vorschläge der Grünen sind, dieses Gesetz zu verbessern.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Im Ausschuss zum Beispiel!

NEOS Martina von Künsberg Sarre

… Es ist ja offensichtlich nichts da (👏 NEOS), denn sie kritisieren nur, warum es nicht verfassungsmäßig sein wird, aber die Vorschläge sind jedenfalls auch im Ausschuss nicht gekommen.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Eigene Anträge haben wir eingebracht! – Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].

NEOS Martina von Künsberg Sarre

… Aber gut, jetzt zur Bildung, einem noch wichtigeren Thema aus meiner Sicht: Diese Novelle, die wir heute beschließen, verdeutlicht, dass wir die Aufholjagd in der Bildung angegangen sind, dass wir oder diese Regierung als Gesamtes dorthin schaut, wo in der Vergangenheit oft zu wenig hingeschaut wurde, und deswegen ist es wichtig, dass wir heute erstmals eine verpflichtende pädagogische und psychosoziale Suspendierungsbegleitung beschließen. Warum ist das wichtig? – Weil Schüler nicht nur suspendiert, von der Schule verwiesen und dann sich selbst überlassen werden sollten. Das ist jetzt der Fall und das ist natürlich vollkommen unsinnig, weil es keine Probleme löst. Kein Kind wird böse oder aggressiv geboren, das entsteht und entwickelt sich im Laufe der Zeit, und man muss und wird durch diese Suspendierungsbegleitung, die es jetzt geben wird, erarbeiten können und Ursachen klären können, warum ein Kind wie reagiert. (👏 NEOS) Die aktive Einbindung der Eltern ist wichtig. Eltern sind ganz, ganz wichtig in diesem Prozess und haben natürlich auch einen großen Einfluss auf ihre Kinder, daher muss man das auch machen. Das erklärte Ziel ist, dass alle Kinder, die suspendiert werden, auch wieder zurück in die Schule kommen sollen, dass sie also nicht ihr Leben lang stigmatisiert und ausgegliedert sind, sondern dass sie wieder in ihren Klassenverband zurückkommen sollen. Die Aufholjagd ist aber nicht zu Ende beziehungsweise geht es um viel mehr im Bildungsbereich. Es geht darum, dass wir das Bildungssystem, unsere Schulen auf die Überholspur bringen wollen und das setzen wir als Bundesregierung auch um. Wir werden den Chancenbonus einführen, 400 Schulen, die besonders starke Herausforderungen haben, werden davon profitieren; wir schaffen einen Marktplatz für Lern-Apps; es wird weniger Bürokratie und mehr Autonomie geben; wir investieren ganz gezielt in den Ausbau des psychosozialen Schulpersonals, in Schulpsychologen, Sozialarbeiter und in ganz, ganz viele Präventionsprogramme. Das ist wichtig und gehört auch in den Schulbereich. Was aber noch wichtiger ist, ist, dass wir auch Neuem in der Schule Raum und Platz geben werden. Bereiche wie Finanzbildung, Wirtschaftsbildung, KI, Medienbildung: Das alles wird in Zukunft mehr Raum haben, weil es darum geht, unsere Kinder auf die Zukunft vorzubereiten und den Kindern und Jugendlichen eine gute Zukunft zu ermöglichen. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ricarda Berger . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

FPÖ Ricarda Berger

Danke schön, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Kollegen! Liebe Österreicher! Wir setzen heute einen Schritt, der schon längst fällig gewesen wäre …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Ihr setzt einen Schritt?

FPÖ Ricarda Berger

… einen Schritt, der so klar und notwendig ist, dass man sich ernsthaft fragt: Warum hat es eigentlich so lange gedauert? Denn wir reden da nicht von irgendetwas, wir reden da nicht von irgendwelchen Befindlichkeiten, nicht von irgendwelcher politischen Korrektheit, wir reden über Kinder, und wer das nicht anerkennt, der verkennt den Ernst der Lage – so wie Sie, sehr geehrte Grüne. (👏 FPÖ) Das Kopftuchverbot für Mädchen bis zum 14. Lebensjahr ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt; ein Schritt, der endlich Schluss macht mit der Ausrede, dass alles kulturelle Vielfalt sei, denn: Nein, das ist es nicht, es geht da nämlich wirklich um die Freiheit von Mädchen, die sich nicht selbst schützen können. Eines muss aber sehr klar ausgesprochen werden: Dieser Schritt reicht definitiv nicht aus. Es fehlt wie immer an Mut, aber das ist ja nicht das einzige und erste Thema. Wir haben es hier nämlich mit einer Ideologie zu tun und nicht nur mit einer Religion; mit einer Ideologie, die Mädchen früh in Rollen drängt, die sie nicht verstehen und die sie auch nicht selbst gewählt haben. Ich sage das sehr offen und in aller Deutlichkeit: Extremistische Strukturen des politischen Islam haben in Österreich keinen Platz – nicht in den Schulen, nicht in Institutionen und auch nicht in der Öffentlichkeit. (👏 FPÖ) Genau darum braucht es einen nächsten Schritt, nämlich ein Verbotsgesetz gegen extremistische Ausprägungen des politischen Islam; ein Gesetz gegen jene Netzwerke, die Kinder unter Druck setzen, Frauen einschränken und unsere demokratischen Werte ablehnen und verachten. Und eines ist sicher: Die Unterdrückung endet nicht mit dem 14. Lebensjahr – ich hoffe, da sind wir uns alle hier im Haus einig – und genau deshalb darf unser Einsatz auch nicht da enden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Maßnahmen – wir haben es heute schon gehört – gehen uns leider nicht weit genug. Es braucht auch ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen, ganz dringend sogar, denn Lehrer sind Autoritätspersonen, und ja, sie haben auch Vorbildwirkung, und wir müssen sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen: ein Kopftuchverbot überall dort, wo Neutralität, Sicherheit und Freiheit gewährleistet sein müssen – nicht um Leute auszugrenzen – denn der Vorwurf kommt jetzt garantiert von Ihnen –, sondern es geht darum, niemanden schutzlos zu lassen. (👏 FPÖ) Weiters möchte ich schon noch eines ansprechen, nämlich das Thema der Schulpsychologen. Ich selbst habe zwei schulpflichtige Kinder und ich weiß, wie so ein Alltag aussieht. Ja, wir brauchen traurigerweise diese Schulpsychologen, aber der Grund dafür, warum wir diese brauchen, wird völlig verkannt. Ich habe Kollegen Himmer von der SPÖ sehr genau zugehört, und ich frage mich ernsthaft, in welcher Parallelwelt Sie eigentlich leben, Sie waren doch in Wien Bildungsdirektor! Man ruft dann nämlich immer nach mehr Personal, aber niemand spricht darüber, warum dieser Druck eigentlich überhaupt so stark ist und warum es überall eskaliert. – Es waren die Coronamaßnahmen ( Ruf bei der ÖVP: Na geh! ), es ist die gescheiterte Integrationspolitik, es ist die gescheiterte Migrationspolitik, eine Migrationspolitik ohne Kontrolle. All Ihre Entscheidungen haben dazu geführt, dass heute immer mehr Schulpsychologen gebraucht werden und trotzdem aber nie genug da sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Zeit, dass man das Problem endlich bei der Wurzel packt und nicht immer nur, so wie Sie es machen, maximal Symptombekämpfung betreibt – wenn überhaupt. (👏 FPÖ) Heute setzen wir einen ersten Schritt. Das ist gut so, aber ich verspreche Ihnen: Wir von den Freiheitlichen werden nicht nachgeben, wir werden keinen Millimeter zurückweichen und definitiv auch nicht schweigen, bis die nächsten notwendigen Schritte folgen – klar, konsequent und ohne Angst vor unbequemen Wahrheiten.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Bravo!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Totter . – Ich stelle auch Ihre Zeit auf 3 Minuten ein, Frau Kollegin.

ÖVP Agnes Totter

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Zuallererst möchte ich die Schülerinnen und Schüler der HTL Wien West hier bei uns begrüßen, mit Frau Prof. Tiefgraber-Peltzer und Herrn Prof. Hesina, herzlich willkommen! ( Allgemeiner Beifall. ) Meine Damen und Herren, mit der heute vorliegenden Schulrechtsnovelle setzen wir einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit, Unterstützung und Chancengerechtigkeit an unseren Schulen. Im Mittelpunkt dieser Schulrechtsnovelle stehen drei Kernbereiche. Wir stärken damit die Suspendierungsbegleitung – diese gibt es bereits in der Steiermark, sie wurde vom damaligen Landesrat Werner Amon eingeführt und wird nun österreichweit ausgebaut –, denn Kinder und Jugendliche – es wurde heute schon mehrfach gesagt –, die suspendiert wurden, brauchen eine strukturierte Unterstützung und eine gute Begleitung bei der Reintegration. Wichtig ist für mich auch, dass Eltern und Erziehungsberechtigte in den Prozess eingebunden sind, neben der Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendhilfe. Die Hauptverantwortung für die Erziehung der Kinder liegt nach wie vor bei den Eltern, meine Damen und Herren. (👏 ÖVP) Die Schule hat nur eine Mitwirkungspflicht an der Erziehung. Ich bin überzeugt davon, dass wir Eltern viel mehr in Verantwortung bringen müssen. Es sollen auch Perspektivengespräche mit jenen Schülerinnen und Schülern geführt werden, welche die Schule vorzeitig verlassen. Diese Gespräche sollen Gründe für den Schulabbruch klären, Feedback ermöglichen und – ganz wichtig – auch Alternativen aufzeigen. Meine Damen und Herren, Schule ist ein Ort, an dem wir Werte wie Gleichstellung und Freiheit vermitteln und individuelle Entfaltung ermöglichen. Daher wollen wir an unseren Schulen jungen Mädchen einen Raum bieten, in dem sie ohne äußeren Druck lernen und sich auch entwickeln können. In diesem Zusammenhang möchte ich klar festhalten: Ja, das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren kommt. Wir tun das, weil wir ein faires, gleichberechtigtes Miteinander wollen und weil wir Mädchen in ihrer Entwicklung schützen müssen. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff Kopftuch nach islamischer Tradition eindeutig definiert, die Altersgrenze und der Gültigkeitsbereich des Gesetzes wurden präzise geregelt. Dieses Gesetz gilt im Schulunterricht, in Schulgebäuden und auch in Schulsportstätten. Und es gilt nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern natürlich auch an Privatschulen. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich bei unserer Frau Minister Claudia Plakolm und auch bei unserem Bildungsminister Wiederkehr für den Einsatz für dieses wichtige Gesetz. (👏 ÖVP, NEOS) Meine Damen und Herren, auf den Antrag der Grünen, der heute ebenfalls mitbehandelt wird, möchte ich kurz Bezug nehmen und darf darauf hinweisen, dass die dort geforderten Maßnahmen bereits in Umsetzung sind. Selbstverständlich sind wir für den Ausbau von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie, in diesem Bereich ist aber schon in der letzten Legislaturperiode viel passiert, und auch heuer gab es 70 neue Planstellen für Schulpsychologie. Nächstes Jahr kommen wieder 70 neue Planstellen, und weitere 60 sind für 2027 vorgesehen. Und auch die Schulsozialarbeit wird weiter ausgebaut: 30 zusätzliche Planstellen im heurigen Jahr und weitere 35 für das Jahr 2026. Außerdem, Frau Kollegin Maurer, gibt es in jeder Bildungsregion ein Diversitätsmanagement, das mit multiprofessionellen Teams jetzt schon großartig arbeitet.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

... ganz anderes!

ÖVP Agnes Totter

… Es gibt auch Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, die unsere Schulen jetzt schon wunderbar unterstützen. Und nun lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum Antrag der FPÖ sagen. Im Bereich Gewaltprävention gibt es ebenfalls sehr viele Maßnahmen, die an unseren Schulen umgesetzt werden und auch schon wirksam sind. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auf einen Aspekt hinweisen: Gewaltbereitschaft geht oft mit Überforderung einher, daher ist es ganz wichtig, dass wir das gemeinsame Regierungsprogramm abarbeiten und eine vollwertige Ausbildung für Sonderpädagogik wieder einführen, denn diese gut ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen, die uns im Moment fehlen, verfügen über eine ganz wichtige Expertise, sie arbeiten präventiv und können vieles an unseren Schulen abfedern. (👏 ÖVP) Dringend brauchen wir auch Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer, damit sich diese auf ihr Kerngeschäft, nämlich das Unterrichten, konzentrieren können. Ein Zweilehrersystem, zumindest auf der Grundstufe 1 der Volksschule, ist dringend notwendig. Wichtig sind mir auch die Mittelschulen im ländlichen Raum, geschätzter Herr Minister, diese müssen gestärkt werden, indem man ihnen die abgezogenen Ressourcen wieder zur Verfügung stellt. (👏 ÖVP) Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Lehrerinnen und Lehrern und Schulleitungen für ihre großartige Arbeit an unseren Schulen und wünsche allen Schülerinnen und Schülern und Pädagoginnen und Pädagogen ein gesegnetes Weihnachtsfest und erholsame Ferien. – Vielen Dank. (👏 ÖVP)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik . Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

FPÖ Lisa Schuch-Gubik

Vielen Dank, Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Die heutige Bildungsdebatte ist eine echte Bankrotterklärung, eine Bankrotterklärung Ihrer unverantwortlichen Willkommenspolitik. Herzlich willkommen im Jahr 2025, wo es im Bildungsbereich nur noch um Kopftuchverbote, Schulpsychologen und Antigewaltmaßnahmen an den Schulen geht! (👏 FPÖ) Bezweifeln Sie eigentlich immer noch, dass wir radikal-islamische Gegengesellschaften in unserem Land haben, die immer stärker werden und jetzt auch unsere Schulen erreicht haben? Bezweifeln Sie immer noch, dass wir ein riesengroßes Problem in unserem Land haben? Sie, Vertreter der Einheitspartei, Sie sind am Bahnhof gestanden …

ÖVP Zarits (Zwischenruf)

Ich bin nicht am Bahnhof gestanden!

FPÖ Lisa Schuch-Gubik

… Sie haben geklatscht, Sie haben gejubelt, Sie haben noch mehr hereingelassen, und Sie haben alles schöngeredet und beschwichtigt. Und jetzt? Jetzt wundern Sie sich, dass es an allen Ecken und Enden und eben auch in den Schulen eskaliert? Merken Sie eigentlich, was Sie angerichtet haben? (👏 FPÖ) Warum vergönnen Sie unseren Schülern nicht das, was Sie genießen konnten, was wir noch genießen konnten: eine Schule ohne Gewaltbrennpunkt, ohne Migrationskämpfe, ohne Kulturkämpfe und ohne radikalen Islam? Ja, das Kopftuchverbot ist vielleicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber im Endeffekt haben Sie damit bewiesen, dass Sie wieder nichts verstanden haben, denn ein Kopftuchverbot …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Obergescheite!

FPÖ Lisa Schuch-Gubik

… das im Übrigen nur bis 14 Jahre gilt, wird das Problem nicht lösen. Was ist mit den Lehrern? Was ist mit dem Schulpersonal? Können Sie sich eine Lehrerin mit bauchfreiem Leiberl in den Emiraten vorstellen oder eine Lehrerin im Minirock in Tunesien? Nein? Also warum tolerieren wir dann Lehrerinnen mit Kopftuch in unseren Schulen? (👏 FPÖ) Aber man kann hier nicht mehr von Tolerieren sprechen – was Sie tun, ist kapitulieren. Sie kapitulieren vor dieser unverantwortlichen Willkommenspolitik. Sie kapitulieren vor dem politischen Islam in unseren Klassenzimmern, denn genau das ist das Kopftuch: ein Ausdruck des politischen Islams, und das hat in unseren Klassenzimmern nichts verloren, auch nicht bei Lehrern! Die Bevölkerung hat Sie längst durchschaut. Auch diese Alibimaßnahme wird Ihnen nicht helfen, denn wenn Sie wirklich was für die Schüler in Österreich machen wollen, wenn Sie wirklich was für die eigene Bevölkerung machen wollen, dann stellen Sie sich doch hin und beschließen wir endlich das Verbotsgesetz gegen den politischen Islam, genau das bräuchte es! Damit kommen wir auch wieder zu Sicherheit und zu einer normalen Unterrichtszeit in unseren Schulen. Ihre Politik hat die Zustände in unseren Klassenzimmern verursacht. Es ist jetzt, glaube ich, das Mindeste, dass wir das wiedergutmachen. Unsere Schüler haben genug gelitten. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Christian Oxonitsch . – Gemeldete Redezeit: 3 Minuten, Herr Kollege.

SPÖ Christian Oxonitsch

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist schon sehr deutlich geworden, dass es eigentlich ja nicht um das Kopftuch per se und den natürlich zu Recht kritisierten und auch mit diesem Gesetz unterbundenen Zwang, dieses Kleidungsstück zu tragen, geht, sondern dass es eigentlich sehr grundsätzlich darum geht: Welches Bild hat man von Schule? Welches Bild hat man tatsächlich von der Aufgabe von Bildungspolitik in der Zukunft? Und da muss man schon an eines erinnern – weil Kollegin Berger gesagt hat: Na, jetzt endlich beschließen wir es, viel zu spät! –: Warum beschließen wir es denn heute? – Weil letztendlich diese Regierung, der Sie angehört haben, nicht in der Lage war, ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen. Also das ist die Ursache. Sie haben es nicht einmal zusammengebracht, Sie wollten es und haben es nicht zusammengebracht. Das ist der entscheidende Punkt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf noch etwas hinweisen, damit ich es gegen Ende nicht vergesse, weil Kollegin Maurer darauf hingewiesen hat, man beschließe bewusst ein Gesetz gegen die Verfassung: Also abgesehen davon, dass scheinbar wirklich vorübergegangen ist, welche Änderungen es durch Anmerkungen des Justizministeriums und anderer gegeben hat, möchte ich schon daran erinnern, wie viel Kritik es an Gesetzen gegeben hat. Ich nenne als Beispiel nur das ORF-Gesetz und die Frage, ob es verfassungskonform sein wird. Es ist auch aufgehoben worden. Ihr habt es mitbeschlossen, es ist letztendlich hinsichtlich der politischen Repräsentanz aufgehoben worden, und so ist es. Also es passiert auch, dass Gesetze aufgehoben werden. Ich unterstelle euch nicht, dass es bewusst war. Aber davor hat es auch die Kritik gegeben, dass das Gesetz in der Repräsentanz der politischen Vertretung nicht verfassungskonform sein wird.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Welches ORF-Gesetz? Was ist denn das für ein ...?

SPÖ Christian Oxonitsch

… Ich lasse mir da jetzt nichts erzählen, du weißt selber auch, warum es in Teilbereichen aufgehoben worden ist. Das weißt du ganz genau, und das hat euch auch jeder vorher gesagt. Einen Punkt möchte ich aber schon dazusagen: Was mir im politischen Bereich ganz zentral ist, ist, dass das Kind im Mittelpunkt zu stehen hat. Und ja, deshalb ist es einfach notwendig, alles zu tun, damit es nicht einem Zwang ausgesetzt wird. Es ist aber auch deshalb in den Mittelpunkt zu stellen, weil natürlich auch bei der Arbeit der Pädagog:innen die Qualität der Arbeit im Mittelpunkt zu stehen hat und nicht, ob die Dame ein Kopftuch trägt oder nicht trägt. Die Frage ist: Hat sie Herz, hat sie Empathie? Bringt sie das entsprechende Wissen und Engagement mit? Das zählt für mich in der pädagogischen Arbeit, und ich glaube, man wäre gut beraten, wenn man das auch insgesamt so sehen würde. (👏 SPÖ) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass tatsächlich in diesem Gesetz eine Vielzahl von Begleitmaßnahmen ist, die letztendlich dieses Gesetz qualitativ abheben. Und uns ist allen bewusst: Es wird nicht der Endpunkt dieser Auseinandersetzung sein, sondern es geht bei uns nach wie vor darum, Mädchen zu stärken, effektive Burschenarbeit umzusetzen. Da ist noch viel zu tun. Das heißt, dieses Kopftuchverbot löst nicht die Probleme. Es muss der Aufhänger für uns sein, Mädchenarbeit zu verstärken, Burschenarbeit zu verstärken, um tatsächlich die Schule zu einem Ort der Sicherheit zu machen. Und Sicherheit in einer Schule produziert man nicht dadurch, dass man Menschen stigmatisiert, ausgrenzt, sondern Sicherheit produziert man, wenn es entsprechende pädagogische Projekte gibt. Das ist unser Selbstverständnis in der Bildungspolitik. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler . – Gemeldete Redezeit: 3 Minuten, Frau Abgeordnete.

NEOS Fiona Fiedler

Danke, Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! ( Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend: ) Liebe gehörlose Menschen! Schule ist zentral für die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Studien zeigen uns aber, dass rund ein Fünftel der Schülerinnen und Schüler von depressiven Symptomen berichtet, nicht nur wegen Corona, sondern auch wegen internationaler Krisen, wegen Mobbings, auch wegen Social Media, die Stress und Unsicherheiten verstärken. Damit werden eine frühe Vermittlung von Wissen über psychische Gesundheit und ein kompetenter Umgang damit unumgänglich. Das stärkt unsere Kinder und Jugendlichen, aber somit auch langfristig unsere Gesellschaft. Wenn unterstützende Strukturen fehlen oder zu spät greifen, dann eskalieren Konflikte, und genau da haben wir die Herausforderungen, denen wir jetzt begegnen. Prävention und frühzeitige Intervention sind entscheidend, um Belastungen rechtzeitig zu erkennen und damit gut zu arbeiten. Gute Prävention wirkt doppelt: Sie schützt unsere Kinder und entlastet Lehrkräfte, weil Probleme gar nicht so groß werden und Prävention ein sicheres, verlässliches Lernumfeld für alle schafft. Schulen brauchen dafür psychosoziale Fachkompetenz, um Beziehungen zu stärken, Konflikte konstruktiv zu bearbeiten, in Krisen zu unterstützen. Und um nicht den Lehrkräften noch mehr aufzubürden, sind Schulpsychologie und Sozialarbeit zentrale Säulen dieser präventiven Arbeit. (👏 NEOS) Daher bauen wir die Unterstützungsstrukturen folgendermaßen aus – es wurde schon erwähnt –: 70 Planstellen mehr für die Schulpsychologie schon ab diesem Schuljahr, weitere 70 2026, das Gleiche in der Schulsozialarbeit – das wurde von Kollegin Totter schon besprochen. Suspendierungsbegleitungen, Perspektivengespräche und der Chancenbonus unterstützen besonders herausfordernde Standorte. Ebenso bieten wir eine Schulpsychologiehotline, Onlinevideoberatung und digitale Chatcafés. Mit der Schulrechtsnovelle wird Schulsozialarbeit bei Suspendierungen und in der Gewaltprävention zusätzlich forciert. Insgesamt setzen wir wichtige Schritte, um Schulen nachhaltig zu entlasten und die präventive Arbeit zu stärken. Unser Ziel ist ein modernes Bildungssystem mit starker psychosozialer Infrastruktur, das Sicherheit, Chancengerechtigkeit und Unterstützung bietet. Unsere Schulen sollen präventiv handeln können, Standards im Umgang mit Konflikten haben und selbstverständliche Orte der Gewaltfreiheit sein. Nur so entsteht ein Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche physisch und psychisch gesund gut lernen können und wieder gerne in die Schule gehen. – ( Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend: ) Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rudolf Taschner . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Rudolf Taschner

Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf für die Frau Abgeordnete Jachs die Vertretung aus dem Europagymnasium Auhof in Linz herzlich begrüßen, die jetzt diese Diskussion insbesondere auch über das Kopftuchverbot mitverfolgt. – Herzlich willkommen! ( Allgemeiner Beifall. ) Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 15. Mai 2019 habe ich – nicht an dieser Stelle, aber im Parlament – schon über ein Kopftuchverbot gesprochen, das damals vorbereitet worden ist – Herr Kollege Mölzer war der Vorsitzende des Unterrichtsausschusses; wir hatten es damals in drei Ausschusssitzungen durchgearbeitet, wir hatten es penibel vorbereitet –, ein Kopftuchverbot, das nur für die Kinder in den Volksschulen vorbereitet war. Nun aber wird das Gesetz sogar einen noch umfassenderen Rahmen haben. Es ist noch penibler vorbereitet und ausgearbeitet worden. Wir sind also in dieser Hinsicht – damals war Faßmann der treibende Minister, jetzt ist es Wiederkehr – auf einem guten Weg. Ich bin sehr davon überzeugt, dass das ein wirklich gutes und wichtiges Gesetz sein wird. Es dient nämlich dazu, ein Symbol, das nicht harmlos ist, ein Symbol der Unterdrückung für diese Mädchen zu verbieten, und das wollen wir verbieten. (👏 ÖVP, NEOS) Dieses Symbol ist ein Symbol gegen die Aufklärung, auf der dieser Staat fußt, die von England, von Locke und von Hobbes, und von den Vereinigten Staaten gekommen ist, von den Gründervätern, die uns ein Recht auf „Life, Liberty and the Pursuit of Happiness“, auf Leben, Freiheit – Freiheit von dem Symbol der Submission, hat das Houellebecq genannt – und das Streben nach dem eigenen Glück versprochen haben. Nebenbei gesagt sind die Vereinigten Staaten kein Piggy-Land, wie irgendein EU-Abgeordneter – nomina sunt odiosa – gesagt hat, sondern ein Symbol der Aufklärung. Und diese Aufklärung hat auch in Österreich stattgefunden, schon damals, zur Zeit von Josef II., als Fanny von Arnstein ihren Salon gegründet hat und dort die Aufklärung gepflegt hat. Diese Frau war sehr religiös, nebenbei gesagt, aber als dann andere besonders fromme Herren gekommen sind und gesagt haben, sie möge ihre Haartracht verdecken, hat sie ihren Schwiegereltern erklärt, die mögen aus dem Haus geworfen werden, sie wolle die Haartracht tragen, sie sei ja eine freie Frau. Und das war damals eine Erwachsene, das war im privaten Bereich. Das sollen die Frauen halten, wie sie wollen, aber in der Öffentlichkeit, in den Schulen muss es möglich sein, dass man sagt, es muss verboten werden, dass Mädchen dieses Symbol der Submission tragen müssen. Das ist ganz klar. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Grünen da nicht mitstimmen, ist ein Verrat an dieser Idee der Fanny von Arnstein, ein Verrat an der Aufklärung. ( Rufe bei den Grünen: ... ein Verrat an der Verfassung! Geh bitte! ) Das müssen Sie wirklich so sehen. Der nächste Punkt ist der: Wir von der ÖVP stehen seit 2019, damals zusammen mit der FPÖ – diesmal macht die FPÖ auch wieder mit, das ist sehr gut so –, dafür ein, dass wir dieses Symbol der Unterwerfung bei den Mädchen bis zur Religionsmündigkeit ablehnen! (👏 ÖVP, FPÖ) Wir von der ÖVP sind damals dafür eingestanden. Damals war der jetzige Präsident der Klubobmann der FPÖ …

GRÜNE Disoski (Zwischenruf)

Wen interessiert das?

ÖVP Rudolf Taschner

… und Gust Wöginger war damals schon Klubobmann, ist jetzt noch Klubobmann – nebenbei gesagt, um es an diesem Tag sagen zu können: ein Mann ohne Fehl und Tadel.

GRÜNE Disoski (Zwischenruf)

Die guten alten Zeiten!

ÖVP Rudolf Taschner

… Diese ÖVP wird auch in Zukunft dafür einstehen, dass der Aufklärung in diesem Lande zum Durchbruch verholfen wird. Wir werden dafür sorgen, die von der US-Strategie erklärten Zweifel, ob die Aufklärung in Europa noch Bestand haben kann, zu zerstreuen. Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie, wir werden dafür einstehen. Die Aufklärung bleibt für uns ein Ziel …

GRÜNE Disoski (Zwischenruf)

Die Redezeit ist vorbei!

ÖVP Rudolf Taschner

… und die Abschaffung des Kopftuches bei den Mädchen in den Volksschulen und in den Unterstufen der Gymnasien ist ein wichtiges Zeichen dafür. Es ist wichtig, dieses zu setzen. (👏 ÖVP)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Paul Stich . – Gemeldete Redezeit: 3 Minuten, Herr Abgeordneter.

SPÖ Paul Stich

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Was uns von anderen Fraktionen hier in diesem Haus unterscheidet, ist, dass wir Bildungspolitik nicht in Schlagzeilen oder in Tiktoks denken, sondern ganz konkret aus der Perspektive derjeniger entwickeln, die jeden Tag in der Schule stehen : aus der Perspektive von Lehrerinnen und Lehrern, aus der Perspektive von Schülerinnen und Schülern. Daraus treffen wir unsere Ableitungen. Das betrifft Begabtenförderung, das betrifft die Deutschförderung, die Zuteilung von Mitteln, wie etwa durch den Chancenbonus, genauso wie das Kopftuchverbot oder auch den Mechanismus zu den Suspendierungen. Schule ist ein komplexes System, in dem wir mit vielen Herausforderungen konfrontiert sind – und auch wenn es vielleicht in dieser bildungspolitischen Debatte nicht den Anschein hat oder auf Social Media unpopulär wirkt, gilt es auch einmal, eines festzuhalten: Mit einer Maßnahme werden wir all diese vielfältigen Herausforderungen ganz sicher nicht lösen. Das steht für uns einmal komplett außer Frage. (👏 SPÖ) Daraus entstehen ganz viele Dinge, die wir heute in dieser Regierungsvorlage diskutieren, etwa die Neuregelung der Suspendierungsbegleitungen, auf die heute auch schon eingegangen worden ist – weil wir der Überzeugung sind, dass beispielsweise Achtjährige, die in der Schule gewalttätig werden, nie das Problem sein können und es uns als Gesellschaft auch sehr wenig bringen wird, diese Achtjährigen in ein Loch hineinfallen zu lassen. Deshalb bin ich sehr froh, dass es uns auch gelungen ist, im Zuge dieser neu definierten Suspendierungsbegleitungen sicherzustellen, dass genau diese Kinder während ihrer suspendierten Zeit an einem Reintegrationsprogramm teilnehmen, bei dem sozialpädagogische Betreuung dabei ist und für das alleine 2026 3 Millionen Euro vorgesehen sind. Das ist Bildungspolitik, die sich an der Lebensrealität orientiert. Das ist Bildungspolitik, die aus der Schule kommt und ganz konkret Probleme attackiert, die wir in der Schule sehen, und genau dafür steht diese Bundesregierung ein! (👏 SPÖ, NEOS) Ich will auch ganz kurz noch etwas zum Jugendcoaching sagen, weil auch das im Bildungsausschuss immer wieder diskutiert worden ist und medial ein Kahlschlag kolportiert wird. Um hier eins klarzustellen: Wir schichten Mittel von AHS und BHS zu den Mittelschulen um, und zwar fast in einem Ausmaß von eins zu eins, weil wir sehen, dass genau dort entsprechend Bedarf da ist; weil wir sehen, dass man Kinder, die nach der Pflichtschule eher drohen, in ein Loch zu fallen, dort auffängt. Dementsprechend ist auch ganz klar zu sagen: Es gibt im Jugendcoaching keinen Kahlschlag, es gibt eine präzise Umschichtung von Mitteln. Schüler:innen in den AHS und BHS werden aber nicht alleine gelassen. Die Kolleg:innen haben es erwähnt: Der Ausbau der Schulsozialarbeit und der Ausbau der Schulpsychologie sind alles Mittel, die in diese vielfältigen Herausforderungen investiert werden. Der letzte Punkt, den ich heute besprechen will, betrifft die bildungspolitische Diskussion um den Schutz von Mädchen und Frauen, zu dem offensichtlich manche Fraktionen jetzt ihre Liebe entdecken. Ich finde es dabei fast schade, dass das immer nur partiell passiert: nämlich dann, wenn es in die eigene politische Schlagzeile reinpasst. Wir diskutieren in den nächsten Monaten eine Vielzahl an frauenpolitischen Maßnahmen, die den Schutz von Frauen forciert – etwa die Reform des Sexualstrafrechts; und wenn ich mir die Debatte heute so anschaue, bin ich mir fast sicher, dass das ein einstimmiger Beschluss wird. Ob es dann so ist oder doch nicht, werden wir sehen. Bis dahin gilt: Bildungspolitik bedeutet für uns keine Schlagzeilen, sondern Dinge, die das Leben von Lehrer:innen wie von Schüler:innen besser machen. – Vielen Dank.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter . – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

NEOS Henrike Brandstötter

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler! Es ist schön, dass ihr heute da seid, diese wichtige Debatte auch mitverfolgt und Pro- und Kontraargumente hört! Wir sprechen heute über das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Wir sprechen darüber, wie wir Mädchen in unserem Land schützen, wie wir sie stärken und wie wir ihnen ein freies Leben ermöglichen. Man muss sich bei dem Kopftuch fragen: Was ist es denn eigentlich? Es gibt schließlich so viele unterschiedliche Interpretationen. Ist es ein religiöses Symbol? Ist es ein Symbol der Unterdrückung der Frau? Ist es lediglich ein modisches Accessoire? Diese Mehrdeutigkeit macht die Debatten auch so wahnsinnig schwierig. Erwachsene Frauen können über diese Fragen reflektieren und Entscheidungen treffen, aber junge Mädchen können diese Mehrdeutigkeiten nicht gut verstehen und lesen. Deshalb ist die Entscheidung von Mädchen für ein Kopftuch auch selten eine Frage der Freiheit. Sie ist eine Frage der Umstände, eine Frage der Prägung, eine Frage des sozialen Drucks. Junge Mädchen spüren diese Erwartungen schon lange, bevor sie sie auch verstehen. Genau da beginnt unsere Verantwortung in einer liberalen Demokratie. Mädchen sollen nicht darstellen müssen, wer sie sein sollen, sondern sie sollen entdecken können, wer sie sein möchten. Die Schule ist dafür der wichtigste Ort. (👏 NEOS) Viele Frauen berichten dann auch später, dass sie in Rollen gedrängt worden sind, wie sie Erwartungen erfüllt haben, die gar nicht ihre waren – und Mädchen brauchen keine weiteren Erwartungen. Sie brauchen Räume zum Atmen, Räume zum Wachsen, zum Zweifeln und auch zum Finden der eigenen Stimme. Das ist uns wichtig. Ein schulisches Verbot bedeutet nicht, Religion zu verdrängen, es bedeutet, Kinder zu schützen und gleichzeitig auch die freie Entscheidung von erwachsenen Frauen zu respektieren. Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, stellt die Freiheit von Mädchen in den Mittelpunkt. Es gibt ihnen Zeit, bevor Symbole für sie sprechen. Ich möchte auch noch ein Wort zu den Grünen verlieren, weil sie ja zwei Argumente liefern, weshalb sie heute nicht zustimmen werden. Das erste Argument ist, es sei nicht verfassungskonform: Das stellt immer noch der VfGH fest und nicht der grüne Parlamentsklub. Das zweite ist, das Verbot basiert auf dem Rücken von Mädchen: Das ist falsch, denn faktisch trifft das Verbot Normen der Erwachsenen, es betrifft Erwartungen der Community, und es bedeutet, dass die Kinder schon sehr früh eine religiöse Identität repräsentieren müssen – und dafür stehen wir nicht ein. (👏 NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ernst Gödl . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Ernst Gödl

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Wir debattieren hier heute ein Thema, das das Herz unserer Demokratie berührt. Es geht um die Freiheit unserer Kinder; und es geht um die Pflicht des Staates, sie vor Unterdrückung, vor sozialem Druck und auch vor zugewiesenen Geschlechterrollen zu schützen. Es geht eben nicht nur um das Stück Stoff, das das Kopftuch vermeintlich zu sein scheint. Es geht um die Frage, ob wir akzeptieren, dass Mädchen im Volksschulalter – also Kinder – Träger eines Symbols sein sollen, das historisch und gesellschaftlich eine Konnotation hat, nämlich ein Symbol einer weiblichen Unterordnung. Es geht deswegen ganz bestimmt nicht um Religion und um Religionsfreiheit. Keine einzige theologische Expertise weist darauf hin, dass Kinder in dem frühen Alter gezwungen werden müssen, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen. Es gibt muslimisch geprägte Länder auf der Welt, die das Kopftuch im Kindesalter ebenso immer schon eingeschränkt haben und einschränken. Auch Islamwissenschaftler sagen ganz klar: Bis zur Pubertät gibt es keinen aus der Religion ableitbaren Zwang, dass ein Kopftuch zu tragen wäre. Ein Kopftuch für Kinder ist immer ein Akt der sozialen Kontrolle. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ja nicht umsonst auch in unserer Rechtsordnung festgelegt, dass die Religionsmündigkeit mit 14 Jahren beginnt. Wir sehen auch die Realität in den Schulen, und die beiden Minister haben es auch angesprochen: Lehrerinnen und Lehrer berichten von Gruppendruck, berichten davon, dass jugendliche Sittenwächter Mädchen auffordern, das Kopftuch zu nehmen, sie zurechtweisen, sie vielleicht sogar sanktionieren. Wir dürfen hier nicht wegsehen! (👏 ÖVP) Als Gesetzgeber dürfen wir hier nicht wegsehen. Ein Staat, der sich dem Kindeswohl verpflichtet fühlt, hat die Pflicht, auch konkret zu handeln, und deshalb ist es auch so wichtig. Es fällt sehr wohl auch in eine klare Argumentationslinie, gerichtet auch an die Kolleginnen der grünen Fraktion. Wenn Sie sich Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anschauen, dann legt der klar fest: Ein Staat darf religiöse Symbole im schulischen Kontext verbieten …

GRÜNE Prammer (Zwischenruf)

... alle!

ÖVP Ernst Gödl

… wenn es zum Schutz von Rechten anderer dient. Natürlich haben wir alles unternommen, um es verfassungskonform zu machen. Ich möchte ausdrücklich auf die Begleitmaßnahmen verweisen, auf das Empowerment von Mädchen, auf die Burschenarbeit, die damit auch einhergeht, auf die Elternarbeit, auf die Schulsozialarbeit. Unsere klare Aussage muss sein: Kinder müssen in der Schule einen Ort der Freiheit vorfinden, an dem sie sich frei und sichtbar entwickeln dürfen und müssen. Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren, machen wir diese Regelung: nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung; nicht aufgrund einer Abneigung oder Abwertung oder Abgrenzung, sondern aus Solidarität mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft; nicht weil wir eine Religion einschränken sollen, sondern weil wir die Selbstbestimmung von jungen Mädchen ermöglichen wollen. Deswegen machen wir diese Regelung, und deswegen würde ich es jammerschade finden, wenn ausgerechnet die Grünen, die sich sonst so für Frauenrechte starkmachen, genau in diesem Punkt einknicken und nicht mitgehen. Sie, Frau Neßler, sind keine Verfassungsrichterin. Das Verfassungsgericht ist ein anderer Ort, wir sind Gesetzgeber. Sie wären gut beraten, hier für die Stärkung der Mädchen, für die Rechte der Mädchen einzustehen und ein klares Signal zu setzen, nämlich ein gemeinsames Gesetz, um diesem Ziel auch gerecht zu werden. (👏 ÖVP)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wendelin Mölzer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Wendelin Mölzer

Danke, Herr Präsident! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Problem erkannt, Gefahr gebannt? – Wenn man sich die Debatte jetzt angehört hat: Die strotzt von Selbstgefälligkeiten, Stehsätzen, Fantastereien, möchte ich meinen. Es ist im großen Ganzen eine Selbstlüge, der Sie da irgendwie aufsitzen, meine Damen und Herren. Wenn man Ihnen zuhört, muss man glauben, Sie haben 120 Prozent Wählerzustimmung in der Bevölkerung …

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Das geht sich mathematisch nicht aus, 120 Prozent!

FPÖ Wendelin Mölzer

… weil Sie eh am gescheitesten sind, alles am besten wissen und am besten machen. Es ist nur blöd, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der Regierung, dass Sie in Wahrheit nicht einmal bei 50 Prozent der Wählerzustimmung liegen, und das ist, glaube ich, gut so. (👏 FPÖ) Wenn ich mir von Kollegen Himmer, von Herrn Minister Wiederkehr, Herrn Kollegen Shetty, Herrn Kollegen Marchetti – allesamt Wiener – anhören muss, wie sie die Bildungspolitik jetzt retten werden, wie man die ganze Misere in den Schulen retten wird, dann finde ich das schon spannend, dass just diese vier Wiener – wir wissen, dass in Wien das größte Problem herrscht – uns erklären wollen, wie man es richtig macht. Also das passt irgendwie hinten und vorne nicht zusammen, da werden wir irgendetwas anders machen müssen. (👏 FPÖ) Spannend ist in dem Zusammenhang übrigens, dass Kollege Oxonitsch gefragt hat – Kollege Taschner hat das sehr löblich, sehr richtig erzählt –, warum das damals, im Jahr 2019, gescheitert ist. – Es ist damals gescheitert, und es wird auch jetzt wieder daran scheitern – das ist die Wahrheit –, dass wir kein Verfassungsgesetz machen, weil die SPÖ das nicht will. Sie wollen das ihren muslimischen Wählern in Wien nicht zumuten. Das ist die Wahrheit. Seien Sie doch so ehrlich und geben Sie zu, dass es an der SPÖ scheitert, dass wir dieses Kopftuchverbot nicht in den Verfassungsrang kriegen. (👏 FPÖ) Ja, Herr Kollege Taschner, völlig richtig, es geht um ein Symbol, das wir da bekämpfen wollen, deswegen werden wir natürlich auch zustimmen, aber in Wahrheit ist das nicht nur ein Symbol, sondern es ist eine Symptombekämpfung. Da haben wir einen Punkt, das ist so ähnlich wie gestern bei der Shrinkflation. Da bekämpfen wir nicht die Inflation, wir benennen sie nur. Jetzt machen wir das beim Kopftüchel und bei der Migrationsproblematik: Wir bekämpfen ein Symptom, aber nicht die Ursachen dafür. Meine geschätzten Damen und Herren! Glauben Sie wirklich, dass mit diesem Gesetz jetzt die Gefahr gebannt ist und dass in Österreich im Schulsystem alles gut wird? – Also das kann ja wohl keiner ernsthaft behaupten. Das ist ein ganz kleiner Schritt, aber wir müssen dringend an die Ursachen gehen. Da sage ich Ihnen eines, meine geschätzten Damen und Herren: Es ist völlig klar, das wird es nur mit einer starken freiheitlichen Kraft in der Regierung, mit einem Volkskanzler Kickl geben, sonst wird es das nicht spielen. Das, was Sie da aufführen, ist eine Larifaripartie, das wird einfach nichts weiterbringen. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Tanzler . – Gemeldete Redezeit: 3 Minuten, Frau Abgeordnete.

SPÖ Petra Tanzler

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Ja, zum Ende der Debatte melde ich mich zu TOP 3 zu Wort, zum Antrag der FPÖ zum „9-Punkte-Maßnahmenkatalog“. Auf den ersten Blick würde jeder und jede sagen, ja, das passt, bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus – und wenn Sie besser recherchiert hätten, wäre es klar –, dass es vieles, das in diesem Antrag gefordert wird, bereits gibt, vieles ist in Vorbereitung. Ein Maßnahmenbündel zum Thema Gewalt an Schulen ist fixer Bestandteil unseres Regierungsprogramms, und wie gesagt, ein Teil der Maßnahmen ist bereits umgesetzt oder in Ausarbeitung. In der laufenden Debatte wurde vieles bereits erwähnt, einiges davon möchte ich dennoch im Folgenden noch einmal ausführen. Es wird an den Schulen die Haltung des Hinschauens unterstützt und gefördert, um Grenzüberschreitungen entschieden entgegenzutreten und die Regeln des schulischen Zusammenlebens mit Nachdruck zu unterstreichen. Dafür gibt es Kinderschutz-, Gewalt- und Mobbingprävention sowie gemeinsam mit der Polizei durchgeführte Maßnahmen, mit denen auf die steigende Zahl an Gewaltfällen bei Kindern und Jugendlichen reagiert wird, zum Beispiel durch das Workshop-Angebot Extremismusprävention macht Schule. Pro Jahr stehen den Schulen 3 000 Workshops zur Verfügung, wodurch eine Zielgruppe von rund 160 000 Schülerinnen und Schülern österreichweit erreicht wird. Diese Vereinbarung läuft bis 2026 und wird auch weiter ausgebaut. Auch die Kooperation zwischen der Polizei und den Schulen wird flächendeckend intensiviert. Es gibt spezielle Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte, da möchte ich im Speziellen das an der PH Burgenland angesiedelte Zentrum für Gewalt- und Mobbingprävention und Persönlichkeitsbildung erwähnen, das Lehrkräfte im Rahmen der Fort- und Weiterbildung in ganz Österreich unterstützt; denn natürlich sind in erster Linie die Lehrkräfte jene, die direkt mit den Problemen konfrontiert sind und dementsprechend die beste Unterstützung erhalten müssen. Dazu gehört auch das Unterstützungspersonal, das in dem Antrag dezidiert gefordert wird. Das gibt es aber bereits seit 1. September 2022, und das Kontingent wurde und wird weiter ausgebaut. Als verbindliche Maßnahme wird an allen Schulen ein Kinderschutzkonzept umgesetzt, Maßnahmen zur Gewaltprävention finden sich darin. Auch der Chancenbonus, der nun für die Standorte mit besonderen Herausforderungen kommt, zahlt genau auf dieses Konto ein. Unser gemeinsames Anliegen muss einfach sein, dass die Schule für alle Kinder ein sicherer Ort sein kann und muss, ein Ort, an dem sie wachsen und sich entfalten können, an dem ihnen Werte und Regeln des Zusammenlebens nähergebracht und vorgelebt werden und an dem sie sich gut aufgehoben und verstanden fühlen. Die Herausforderungen in den Schulen haben sich im Laufe der Jahre enorm verändert, und nicht nur das: Die gesamte Gesellschaft hat sich verändert. Wir können nur in jenen Bereichen unterstützen und eingreifen, in denen wir als Bund zuständig sind, und das passiert, und da schauen wir auch genau hin. Zum Schluss ein großes Danke an alle Kolleginnen und Kollegen für die wertvolle Arbeit im Kalenderjahr 2025. Ich wünsche allen ein friedliches, ruhiges Weihnachtsfest, erholsame Ferien und das Beste für das kommende Jahr. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir kommen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/37.1 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulpflichtgesetz und das Privatschulgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 298 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Wir kommen zugleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. RN/37.2 Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Steiner , Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schulpersonal“. Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. RN/37.3 Wir gelangen nun zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 2: Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Bildungsausschusses, seinen Bericht 352 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 544/A(E) zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. RN/37.4 Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 352 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Initiative für starke Schulen: Umsetzung psychosozialer Maßnahmen und gezielt auf Förderung“. Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall, angenommen. (xx/E) RN/37.5 Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Bildungsausschusses, seinen Bericht 353 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Ausbau der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie zur Stärkung von Konfliktprävention an Österreichs Schulen

352 d.B. · Antrag vonGRÜNE · Entschließungsantrag 544/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN
GRÜNE
FPÖÖVPSPÖNEOS

Gemeinsam debattiert mit TOP 1

Zusammenfassung

Der Antrag zum Ausbau der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie zur Stärkung von Konfliktprävention an Österreichs Schulen wurde abgelehnt. Der Inhalt des Antrags zielte darauf ab, die professionellen Unterstützungsstrukturen in Schulen zu verstärken, um frühzeitige Hilfsangebote in Krisensituationen zu ermöglichen und Konflikte präventiv zu bearbeiten.

Der Vorschlag betrifft insbesondere Schüler:innen, Lehrkräfte sowie das gesamte Schulklima, indem er eine systematische Unterstützung zur Bewältigung von sozialen und psychischen Herausforderungen an Schulen fordert.

Ziel des abgelehnten Antrags war es, Schulen zu einem stabilen und unterstützenden Lebensraum zu machen, in dem Konflikte frühzeitig erkannt und bearbeitet werden können, durch einen adäquaten Ausbau von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie.

Dokumente

Ausbau der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie zur Stärkung von Konfliktprävention an Österreichs Schulen

Wesentliche Änderungen

  • Der Antrag forderte einen systematischen Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Standorten sowie eine Aufstockung der Schulpsychologie, um sicherzustellen, dass jede Schule über dauerhaft verfügbare, professionell ausgebildete Fachkräfte verfügt.
  • Die Abgeordneten argumentierten, dass die Schule über den reinen Wissensvermittlungsort hinaus ein Raum ist, in dem soziale Realitäten und psychische Belastungen direkt aufeinandertreffen; Unterstützungssysteme fehlen oft oder greifen zu spät.
  • Besondere Berücksichtigung sollte der Prävention und der Entlastung von Lehrkräften zukommen, um die wachsende Zahl an Konflikten und Suspendierungen zu verringern.
  • Es wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Schulsozialarbeit und Schulpsychologie nicht nur die Schüler:innen unterstützen, sondern auch Lehrkräfte entlasten und zu einem respektvollen Schulklima beitragen.
  • Die momentane Situation beschreibt einen unzureichenden Ausbau der bestehenden Ressourcen, wodurch Lehrkräfte häufig allein gelassen werden mit komplexen sozialen und psychischen Herausforderungen.
  • Die Debatte führte zu einem abgelehnten Vorschlag von Abgeordneten, weitere spezifische psychosoziale Maßnahmen und gezielte Förderungen umzusetzen, die unabhängige von dem ursprünglichen Antrag waren.
  • Der Bildungsminister Christoph Wiederkehr und andere Abgeordnete betonten in der Debatte, dass bereits Maßnahmen wie der sogenannte Chancenbonus und die Suspendierungsbegleitung zur Unterstützung von Schüler:innen in schwierigen Situationen auf den Weg gebracht wurden.

9-Punkte-Maßnahmenkatalog für eine gewaltfreie Schule

353 d.B. · Antrag vonFPÖ · Entschließungsantrag 147/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN
FPÖ
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE

Gemeinsam debattiert mit TOP 1

Zusammenfassung

Der Antrag zum 9-Punkte-Maßnahmenkatalog für eine gewaltfreie Schule wurde abgelehnt. Der Katalog beinhaltete präventive und reaktive Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Gewalt an Schulen in Österreich.

Die Änderung betrifft insbesondere Schüler, Lehrer sowie das gesamte schulische Umfeld, welches von Gewaltbetroffenheit geprägt ist.

Ziel des abgelehnten Antrags war die Schaffung einer umfassenden Gewalt- und Konfliktpräventionsstrategie für Schulen, um ein respektvolles Miteinander und ein gewaltfreies Lernen zu fördern.

Dokumente

9-Punkte-Maßnahmenkatalog für eine gewaltfreie Schule

Einleitung und Problematik

  • Zunahme körperlicher und verbaler Übergriffe unter Schülern sowie gegen Lehrkräfte wird als ernsthaftes gesellschaftliches Problem identifiziert.
  • Es besteht die Notwendigkeit für eine flächendeckende Strategie zur Gewalt- und Konfliktprävention.

Maßnahmenkatalog

  • 1. Gruppenbildungs-Prozesse in Neuklassen zur Förderung der Klassengemeinschaft.
  • 2. Verbesserte Ausbildung von Lehrkräften, insbesondere für Quereinsteiger, mit Fokus auf Konfliktbewältigung.
  • 3. Stärkung des Selbstbildes 'Gewaltfreie Schule' durch Verhaltensvereinbarungen.
  • 4. Einführung einer Abkühlphase für Schüler mit auffälligem Verhalten zur Beruhigung.
  • 5. Anonyme Online-Plattform für betroffene Lehrkräfte sowie Schüler zur unbürokratischen Meldung von Notsituationen.
  • 6. Qualifizierung von Lehrkräften als Streitschlichter zur Deeskalation von Konflikten.
  • 7. Schulmanagement-Maßnahmen zur Verbesserung der Informationslage über disziplinarische Regeln.
  • 8. Einrichtung von 'Auszeit-Gruppen' für aggressiv auffällige Schüler zur Trennung von der Klasse.
  • 9. Klarere Regeln für die zügige und permanente Wegweisung von aggressiven Schülern.

Kritik und Ablehnung des Antrags

  • Der Bildungsausschuss nahm den Antrag in mehreren Sitzungen unter Beteiligung verschiedener Abgeordneter zur Diskussion.
  • Die Mehrheit des Ausschusses stimmte gegen den Antrag unter Berücksichtigung der unterschiedlichen parteipolitischen Positionen.

Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013

336 d.B. · Antrag vonSPÖÖVPNEOS · Initiativantrag 541/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013 wird durch Anpassungen aktualisiert, um die neuesten Änderungen des Bundesministeriengesetzes zu berücksichtigen. Zudem wird festgelegt, dass die notifizierende Behörde bis zum 30. Juni 2026 weiterhin dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus unterstellt bleibt, während entsprechende Strukturen im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport aufgebaut werden.

Die Änderungen betreffen die Strukturen und Zuständigkeiten innerhalb der Ministerien, insbesondere im Bereich der Notifizierung von Bauprodukten in Österreich.

Dokumente

Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013

Wesentliche Änderungen

  • Anpassungen zu den Paragraphen 3, 5 Abs. 1, 6, 7 Abs. 2, 8, 9 Abs. 3 des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013 werden vorgenommen.
  • Der Übergang zur neuen Regelung soll bis zum 30. Juni 2026 geordnet erfolgen, mit Übergangsregelungen für die notifizierende Behörde.

Ziel der Novelle

  • Die Anpassung zielt darauf ab, die Strukturen im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport entsprechend den Anforderungen der Novelle des Bundesministeriengesetzes umzustrukturieren.
  • Die vorgesehenen Maßnahmen sollen eine reibungslose Übertragung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb der Ministerien gewährleisten.

Beteiligte Abgeordnete

  • Die Abgeordneten Mag. Elke Hanel-Torsch, Norbert Sieber und Mag. Sophie Marie Wotschke haben den Initiativantrag eingebracht.
  • Bei der Debatte nach dem Bericht des Abgeordneten Janos Juvan waren auch Christoph Stark und Michael Oberlechner beteiligt.

Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013

~53 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen: FPÖ
FPÖ Michael Oberlechner

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Schön, dass Sie heute einmal bei einer Wohndebatte dabei sind, das freut mich. Aber was uns heute hier als Mietpreisbremse verkauft wird, ist ja in Wahrheit ein gesetzliches Wunschprogramm ohne Wirkung, ein Mietpreisbremserl, das die Probleme nicht löst, sondern nur neu verpackt, ewig angekündigt und gepriesen von einem Wohnminister, der legistisch ja keinerlei Zuständigkeit fürs Wohnen und ganz besonders nicht fürs Mietrecht hat, aber dafür jede Menge PR-Gags präsentiert. Es ist beeindruckend. Es zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Tätigkeit – eine rote Sandburg, die aber bald zusammenkracht. Sie haben Sand im Getriebe dieser Verliererregierung und in Ihrer Partei. Sie versuchen, den Menschen Sand in die Augen zu streuen unter dem Motto: Mit uns wird Wohnen billiger. Sie bablern einen legistischen Leuchtturm, der aber ein Fundament aus Sand hat, wie eben auch schon beim 4. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz: Dessen Reparaturantrag haben Sie bis jetzt nicht positiv behandelt und meinen, er sei veraltet, daraus entstehende Rechtsunsicherheiten zulasten der Mieter ignorieren Sie aber geflissentlich. Ihr Mietpreisbremserl lässt Mieten weiter steigen, nur eben planbarer für Vermieter. Die ersten 3 Prozent der Inflation gehen in Zukunft an die Mieter und der das übersteigende Teil immer noch zur Hälfte. Sie gehen also nicht davon aus, dass sich die Lage der Teuerung in unserem Land ob Ihrer glorreichen Wirtschaftskompetenz verbessern wird. Aber Sie erleben eh genug Kritik, auch aus den eigenen Reihen, siehe Gewerkschaft, Arbeiterkammer. Soll so sein. Wir bekommen ein Gesetz, das zwingt, alte Wertsicherungsklauseln parallel zum neuen Modus zu berechnen, und das führt zu mehr Verfahren und nicht weniger. Rückforderungen früherer rechtswidriger Wertsicherung sind in Zukunft nur mehr maximal für fünf Jahre möglich. Ich bin bei Ihnen, wir müssen Rechtssicherheit schaffen. Aber bitte verkaufen Sie das dann nicht als eine großartige Maßnahme zugunsten der Mieter. Das ist sie nämlich nicht. (👏 FPÖ) Dieses neue Gesetz kürzt Mieterrechte, statt sie zu stärken. Es bringt mehr Komplexität, setzt null Anreize für Bautätigkeit und Sanierung und sorgt für steigende Mieten. Sie bleiben ein Ankündigungsriese, aber ein Handlungszwerg, sehr geehrter Herr Vizekanzler. Wenn man wissen will, wie Wohnpolitik der SPÖ in der Realität funktioniert, dann muss man nach Wien schauen, dann muss man sich Wiener Wohnen anschauen. Da gibt es ja einen wunderbaren aktuellen Rechnungshofbericht. Wir haben 10 Milliarden Euro Sanierungsrückstau, wir haben einen Sanierungszyklus, der über 60 Jahre dauert und wir haben Bauzustände, die man keinem Mieter zumuten dürfte. Wir haben Doppelgleisigkeiten und Freunderlwirtschaft, unverhältnismäßig hohe Personalkosten, ein Personalmanagement, das ineffizient und überdimensioniert ist. Wir haben fehlende Controlling-Systeme, fehlende Transparenz, mangelhafte Vergabepraxis und unklare Auftragsvergabe. Teilweise weiß Wiener Wohnen nicht einmal ganz genau, welche Gebäude in welchem Sanierungszustand sind. Das sage nicht nur ich, das sagt auch der Stadtrechnungshof in seinem aktuellen Bericht. Das zeigt uns, dass Sie es eben nicht können. Wer es in der eigens regierten Stadt Wien nicht einmal ansatzweise zusammenbringt, der sollte sich mit großen wohnpolitischen Tönen besser zurückhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (👏 FPÖ) Im Gegensatz dazu bringen wir echte Vorschläge, echte Lösungen …

SPÖ Hanel-Torsch (Zwischenruf)

Und die wären?

FPÖ Michael Oberlechner

… zum Beispiel um zeitgemäße Wohnstandards zu schaffen. Ein Heraussanieren in die Angemessenheit soll möglich sein, aber schlechtere Bausubstanz muss günstiger werden. Dass Ihnen das nicht gefällt, ist mir schon klar – wenn man hier alle Gemeindebauten verfallen lässt. Investitionsanreize wären aber das Gebot der Stunde und würden budgetneutral die Konjunktur ankurbeln. Der soziale Wohnbau, den Sie ja völlig ignorieren, muss dringend reformiert werden, damit er nicht mehr als Spielwiese für Spekulanten dienen kann; damit er dafür da ist, wofür er eigentlich ins Leben gerufen worden ist, nämlich für sicheres, günstiges Wohnen für die Österreicherinnen und Österreicher. Ich bleibe dabei: Kein leistbares Wohnen können wir uns nicht leisten. Dieses Gesetz ist kein Mieterschutzpaket, es ist ein Marketingprojekt, das die Probleme versteckt, aber sicher nicht löst. Darum lehnen wir dieses Paket ab. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste ist Frau Abgeordnete Elke Hanel-Torsch zu Wort gemeldet. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

SPÖ Elke Hanel-Torsch

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen: Die FPÖ, und das haben wir gerade gehört, hat beim Thema Wohnen keine Kompetenz. (👏 SPÖ) Die einzigen Vorschläge, die Sie machen, würden das Wohnen teurer machen, Stichwort Heraussanieren aus dem Richtwertgesetz. Aber was machen wir? – Wir beschließen heute das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz. Das klingt jetzt auf den ersten Blick ein bisschen so, als ob es nur eine Fortschreibung von früheren Beschlüssen wäre. Aber das fünfte MILG ist viel mehr, denn es ist eine echte Trendumkehr in der Gesetzgebung bei dem für die Menschen so wichtigem Thema leistbares Wohnen. Was meine ich mit Trendumkehr? – Wir haben jetzt in den letzten 20 Jahren bemerkt: Wenn Beschlüsse zu dem Thema getroffen worden sind und die Sozialdemokratie nicht in der Regierung war, waren es immer Verschlechterungen für die Mieterinnen und Mieter und es gab immer nur Beschlüsse zugunsten der Immobilienwirtschaft. (👏 SPÖ) Zum Beispiel, dass die Befristungen so ausufern, das hat die schwarz-blaue Bundesregierung damals ermöglicht, und auch die Verschleuderung von 60 000 Wohnungen des Bundes – alles Maßnahmen, die nicht für die Mieterinnen und Mieter gut waren. Das müssen wir jetzt wieder ändern. Es muss endlich Maßnahmen geben, die die Mieterinnen und Mieter entlasten. (👏 SPÖ) Denn was war denn das Resultat dieser Politik? – Die höchsten Mietsteigerungen in der Zweiten Republik, ein viel zu niedriges Niveau an Neubauleistung und immer mehr Menschen, die einfach nicht mehr wissen, wie sie die nächste Miete noch zahlen können. Nun ist es ja beim Wohnen grundsätzlich anders als zum Beispiel beim Auto: Ich kann mir nicht aussuchen, ob ich wohne oder nicht, ich muss wohnen. Und das gilt für die Leute, die in Wien wohnen, genauso wie für die Menschen, die in Kärnten in Liebenfels wohnen: Sie müssen wohnen! Und das muss für alle leistbar und sicher sein. Wir Sozialdemokrat:innen begreifen Wohnen als Grundrecht und als Teil der existenziellen Vorsorge. Aus der darf sich der Staat nicht zurückziehen, sondern er muss eine aktive Rolle spielen. Er muss hier die Gesetze vorgeben, damit wirklich alle Menschen leistbar und sicher wohnen können. (👏 SPÖ) All jenen hier im Hohen Haus, die immer noch glauben, der Markt regelt das alles, rate ich: Geht mal raus und redet mit den Leuten darüber, wie es sich anfühlt, die Miete nicht mehr bezahlen zu können; wie es sich anfühlt, nicht zu wissen, ob man noch eine Verlängerung seiner Befristung bekommt; wie es sich anfühlt, wenn ich mit 28 immer noch bei den Eltern wohnen muss, weil ich keinen leistbaren Wohnraum finde! …

NEOS Scherak (Zwischenruf)

... ist nicht der Markt schuld!

SPÖ Elke Hanel-Torsch

… Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sich ändern. Das Mietrecht muss zum Mieter:innenrecht werden. Deshalb beschließen wir heute erstens, dass die Mindestbefristungsdauer von drei auf fünf Jahre verlängert wird. Das ist eine ganz, ganz wichtige Maßnahme und ein erster richtiger Schritt, denn je länger das Mietverhältnis andauert, umso mehr Sicherheit gibt das den Menschen, und das ist existenziell. (👏 SPÖ) Zweitens: Wir beschließen eine Mietpreisbremse, die diesen Namen auch verdient, und wir greifen erstmals auch in diesen ungeregelten Bereich ein. Ich kann mich noch gut erinnern, dass die Vorgängerregierungen gesagt haben, das ist unmöglich, das kann man nicht machen, man kann in diesen Bereich nicht eingreifen, aber man sieht: Dort, wo ein politischer Wille ist, da ist auch ein Weg. Wir schützen jetzt auch diese Mieterinnen und Mieter, und das ist wirklich ein ganz großer Meilenstein! (👏 SPÖ) Um zu erkennen, dass unsere Maßnahmen wirken, braucht man sich einfach nur die Zahlen anzuschauen: Durch den Mietpreisstopp haben sich die Mieter:innen im Jahr 2025 über 103 Millionen Euro erspart, und das wird sich natürlich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Im Jahr 2026 werden das 207,6 Millionen Euro sein, und das wird auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Deshalb, liebe Kolleg:innen, ist es gut, dass wir jetzt diese Maßnahmen setzen. Ist das aber für uns Sozialdemokrat:innen schon der perfekte Zustand? – Nein, wir wollen natürlich mehr – wir wollen ein faires Mietrechtsgesetz, das alle Mietwohnungen umfasst; wir wollen die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel; wir wollen, dass das Wohnen als ein Grundrecht anerkannt wird und nicht wie alle anderen Konsumgüter behandelt wird –, denn wir sagen ganz einfach: Jeder Mensch soll das Recht haben, menschenwürdig, leistbar und sicher zu wohnen, und kein Mensch braucht das Recht, mit diesem Grundrecht Profit zu machen. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alexander Petschnig . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Alexander Petschnig

Danke, Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen zu Recht wieder einmal über das Thema Teuerung und Inflation, diesmal speziell im Bereich des Wohnens, und über entsprechende Vorschläge – die von der FPÖ kommen, die von den Regierungsparteien kommen – und darüber, wie denn diese Vorschläge zu sehen sind. Es gab da natürlich im Vorhinein eine entsprechende Ausschusssitzung, und in dieser sind zwei Dinge interessant gewesen: einerseits ein Verständnis, das insbesondere die SPÖ zeigt, hinsichtlich der Begriffe Inflation und Teuerung – Frau Kollegin Hanel-Torsch hat gerade von Kompetenz gesprochen; das werden wir uns gleich noch ein bisschen näher anschauen – und zum Zweiten augenscheinlich völlig unterschiedliche Zugänge innerhalb der Regierungsparteien zu diesem Thema. Das mündet dann in das, was wir beobachten können, nämlich in eine Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners. Der Herr Vizekanzler hat im Ausschuss gesagt – Zitat –: Dämmung der Wohnkosten soll Inflation bremsen. – Ja, das ist grundsätzlich richtig, dem ist zuzustimmen. Man muss dabei nur aufpassen, dass man nicht Ursache und Wirkung verkehrt, denn wenn man etwas macht, was ja in diesem Inflationslinderungsgesetz auch drinnen steht, nämlich eine Bremse einzieht, die bei 0, 1 und 2 Prozent – also deutlich unter der Inflation – liegt, dann passiert nämlich Folgendes: Man verurteilt Wohnbauerrichter und Wohnungsvermieter zu nominellen Verlusten. Das trifft nämlich alle: Das trifft den privaten Wohnbau, das trifft den gemeinnützigen Wohnbau, das trifft auch den sozialen Wohnbau – da kann man es wahrscheinlich über die öffentlichen Landesbudgets noch ausgleichen; aber Unternehmen, private wie gemeinnützige, tun sich da irgendwann einmal schwer. Und über eines – diesen Eindruck hatte zumindest ich – hatte man im Ausschuss schon Einigkeit erzielt, und zwar dass es nur einen Weg gibt, wirklich die Preise zu senken, nämlich das Angebot auszuweiten, Investitionsanreize zu setzen. (👏 FPÖ) Wenn man hier Unternehmen, gemeinnützige genauso wie private, zu nominellen Verlusten verurteilt, diese gesetzlich sozusagen vorschreibt, dann ist das meiner Überzeugung nach kein Investitionsanreiz, denn: Welcher sorgfältige Geschäftsführer soll unter diesen Bedingungen dann noch in Wohnraum investieren? Das ist sozusagen eine Prohibition für Neubau, und diese führt zwangsläufig zu einer Verknappung des Angebots, die wiederum zu steigenden Preisen führt. Das ist dann wieder die Ursache der Teuerung, die wir hier kritisieren und über die wir hier lamentieren. Das ist ein fataler Kreislauf, der da, glaube ich, schön ersichtlich wird. Das wird möglicherweise nicht morgen passieren, vielleicht auch nicht übermorgen, aber mit mathematischer Präzision wird das eintreten. Daher muss man sagen: Diese SPÖ-Politik, wenn man sie so umsetzt, ist die Ursache für Teuerung und Inflation – und nicht die Abhilfe dagegen. Der zweite Aspekt aus dem Ausschuss, der auch interessant ist: Offensichtlich sehen das Koalitionspartner einigermaßen anders. Kollege Sieber von der ÖVP im Bautenausschuss: Zu viele Deckel sind nicht gut. – Zitatende. – Ja, das kann man nur unterstreichen. Kollege Dengler von den NEOS hat aus meiner Sicht logisch völlig einwandfrei und perfekt die negative Rückkopplung dieser Bremsen auf die Bautätigkeit hergeleitet, dass das natürlich insbesondere im privaten Bereich zu negativen Folgen führen wird. Und die Frage ist dann natürlich schon – insbesondere an die beiden Koalitionsparteien Schwarz und Pink gerichtet –: Warum lässt diese Koalition diesen Bautenminister derart schalten und walten? Warum lassen Sie diesen Bautenminister sehenden Auges eine künstliche Verknappung vom Wohnraum herbeiführen und damit einen neuerlichen Teuerungsschub provozieren, der in Studien bereits wieder für das Jahr 2027 vorhergesagt wird? Die zwei Koalitionsparteien wissen das und lassen der SPÖ dennoch ihr Spielfeld, sie tun das aber auf den Rücken der Mieterinnen und Mieter.

ÖVP Ottenschläger (Zwischenruf)

Seid ihr jetzt für den Deckel oder gegen den Deckel?

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Norbert Sieber . Ich stelle seine Redezeit auf 4 Minuten ein.

ÖVP Norbert Sieber

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Das war jetzt wieder eine besondere Leistung: Wir haben jetzt zwei vollkommen konträre Reden vonseiten der FPÖ gehört. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Die eine war von einem Vertreter des Wirtschaftsflügels, der vernünftig spricht, dem anderen ist alles zu wenig. Ihr müsst euch einmal intern einig werden, was ihr wirklich wollt! Dann kann man vielleicht wieder miteinander reden – aber dieses Gickel und Gockel, das geht sich so nicht aus. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Meine Damen und Herren! Wir sprechen über das 5. MILG, ein Kernstück dieser Bundesregierung und auch für Sie besonders wichtig, Herr Vizekanzler. Lassen Sie mich die Inhalte kurz skizzieren. Der erste Punkt: Wir haben einen neuen Index gemacht, der in Zeiten von hoher Inflation dämpfend wirken soll. Dieser Index wird 3 Prozent, und darüber die Hälfte, ausmachen, und dies wie gesagt nur in Zeiten von hoher Inflation. Der zweite Punkt, womit wir unmittelbar die Kosten dämpfen wollten und dies auch getan haben, war schon das 4. MILG, mit dem wir für das heurige Jahr einen Nullindex beschlossen haben. Im 5. MILG sind es dann für 2026 1 Prozent und für 2027 2 Prozent, und 2028 wird dann in diesem regulierten Bereich eben der neue Index in Kraft treten. Als weitere Maßnahme haben wir auch die Mindestbefristungen von drei Jahren auf fünf Jahre erweitert. Ausgenommen sind davon die kleinen Vermieter – Vermieter von bis zu fünf Wohnungen –, diese können auch in Zukunft mit drei Jahren Befristung arbeiten. Eines ist aber klar, meine Damen und Herren – das möchte ich auch dazusagen –: Nach der Reform ist vor der Reform. Verbesserungsvorschläge, die vielleicht jetzt nicht gehört wurden und nicht eingearbeitet werden konnten, werden nicht vergessen, sondern wir werden sie zeitnahe intensiv diskutieren. Nun aber auch ein paar Worte grundsätzlich zum gesamten Sektor: Es ist so, dass wir in Österreich circa zu 50 : 50 Prozent im Eigentum und im Mietbereich wohnen und leben. Wir reden hier jetzt also über die 50 Prozent, die zur Miete sind. Da ist einmal interessant, zu hören, in welcher Höhe der Wohnkostenanteil – das ist der für Wohnen aufgewendete Anteil des Haushaltseinkommens – in Österreich in der Zeitfolge in etwa liegt: Er war 2018 bei 21 Prozent, die man vom Haushaltseinkommen ausgegeben hat, 2019 bei 21 Prozent, dann ist er wieder gesunken auf 20 Prozent, und zuletzt war er 2023 wiederum bei 21 Prozent – also sehr ausgewogen über all die Jahre. Jetzt ist das natürlich ein Durchschnittswert und man muss sich das schon detailliert anschauen. Deswegen ist es wichtig, zu sehen: Wie viele Leute, wie viel Prozent der Bevölkerung geben mehr als 40 Prozent ihres Haushaltseinkommens für Wohnen aus? – Meine Damen und Herren, es sind 8 Prozent, und genau da müssen wir hinschauen – denn 40 Prozent ist sicherlich zu viel, wir müssen da also hinschauen. Die gute Nachricht aber ist: Im europäischen Vergleich sind wir bei beiden Werten im unteren Mittelfeld und eigentlich wirklich gut unterwegs. Warum ist das so? – Österreich hat ein Modell, ein österreichisches Modell – es kommen immer wieder Leute, um sich dieses anzusehen –: sozialer Wohnbau, kommunaler Wohnbau und privater Wohnbau. Und wenn man sich das – bereinigt um einige Sonderformen des Wohnens, das sind Dienst- und Naturalwohnungen – anschaut, dann sind 80 Prozent, meine Damen und Herren, aller gemieteten Wohnungen in der einen oder anderen Form einer Preisregelung unterworfen. 80 Prozent, das ist schon ein Wert, der im europäischen Vergleich von sonst niemandem erreicht wird. Wenn man jetzt aber sieht, dass die Leute aus den untersten Einkommensdezilen immer mehr im privaten Sektor wohnen, dann ist der Schluss klar: In Österreich wird momentan einfach zu wenig gebaut, und zwar in allen Sektoren, meine Damen und Herren. Herr Vizekanzler, wir werden gemeinsam dafür Sorge tragen müssen, dass das kleine Pflänzchen der Konjunktur in der Bauwirtschaft, das momentan aufkeimt, kräftig wächst, denn nur so wird auch insgesamt die Konjunktur in Österreich besser werden. – Beppo Muchitsch, du wirst mir beipflichten.

SPÖ Muchitsch (Zwischenruf)

Vollkommen! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.

ÖVP Norbert Sieber

… Wir werden also dafür sorgen müssen, dass wir ein ausreichendes Angebot haben, denn, meine Damen und Herren, nur mit einem ausreichenden Angebot werden wir unser gemeinsames Ziel des leistbaren Wohnraums auch erreichen. Das Angebot muss stimmen, der Markt wird nicht außer Kraft gesetzt werden können.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Gehen wir einmal den Leerstand an!

ÖVP Norbert Sieber

… Investitionen in Wohnraum, und zwar in allen Sektoren, müssen, meine Damen und Herren, refinanzierbar sein. Diese Ehrlichkeit ist den Menschen zumutbar. Alle Sektoren – und zwar private Investoren, jede gemeinnützige oder soziale Wohngenossenschaft und auch, Herr Vizekanzler, die Gemeinde Wien –, die in Wohnbau investieren, brauchen dieses Geld, um dann auch wieder investieren zu können; und es ist auch notwendig, Sanierungen voranzutreiben – wir haben uns im Ministerratsvortrag auch darauf geeinigt, dass wir bis zum Sommer einen Gesetzesvorschlag auf den Tisch legen, wie Dekarbonisierung in Österreich stattfinden kann. Herr Vizekanzler! Um die Bauwirtschaft – das ist ganz wichtig! – und unser gemeinsames Ziel entsprechend zu beflügeln, gibt es noch viel zu tun. – Packen wir es gemeinsam an! (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Harald Schuh . Gemeldete Redezeit: 4 Minuten.

FPÖ Harald Schuh

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Vizekanzler! ( Ruf: Jetzt kommt die dritte Meinung! ) Wir debattieren heute das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Die fünfte Meinung ... FPÖ!

FPÖ Harald Schuh

… eine weitere Überschrift, die sich nahtlos in die Liste substanzloser Ankündigungen reiht, wie etwa das Günstiger-Strom-Gesetz, das mit seinem Namen Dinge verspricht, die es nicht halten wird …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Das weißt du ja noch gar nicht!

FPÖ Harald Schuh

… oder all die Floskeln, die suggerieren, dass die illegale Zuwanderung – jetzt aber wirklich – gestoppt werde. Das echte Leben, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird nicht auf Hochglanzpapier geschrieben. Für Sie reicht vielleicht das Erzählte, für die Bürger aber zählt das Erreichte. Wer dieses Haus mit leeren Ankündigungen füllt, braucht sich nicht zu wundern, dass laut einer aktuellen Umfrage nur noch 32 Prozent der Österreicher dieser Bundesregierung ihr Vertrauen schenken. Auch das Inflationslinderungsgesetz wird keine echte Linderung für die von der Bundesregierung mitverursachte Inflation bringen. Es ist lediglich eine Aufteilung des Schmerzes auf Mieter und Vermieter für den Fall, dass die Inflation so hoch bleibt. (👏 FPÖ) Der naheliegendste Ansatz wäre ja der …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Jetzt ... gespannt!

FPÖ Harald Schuh

… dass Sie endlich etwas Wirkungsvolles gegen die Inflation selbst tun, sodass Indexanpassungen im großen Stil gar nicht erst auftreten. Was sicher nicht inflationsdämpfend wirkt, das sind Diskussionen über eine Erhöhung der Grundsteuer. Einerseits beschließen Sie heute ein Gesetz, das die Kostensteigerungen für Mieter dämpfen soll, auf der anderen Seite wollen Sie Steuern erhöhen, die als Betriebskosten eins zu eins bei den Mietern aufschlagen werden. Das ist doch vollkommen absurd, bitte. (👏 FPÖ) Ein nachhaltiger Weg zur niedrigen Inflation kann nur über leistbare Energie führen. Leider ist die Bundespolitik auf der Suche nach leistbarer Energie für Österreich in Brüssel irgendwo falsch abgebogen, und ich fürchte, sie findet den Weg auch nicht mehr zurück zur eigenen Bevölkerung.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Kraut-und-Rüben-Rede!

FPÖ Harald Schuh

… Die Preissteigerungen bei den Mieten lagen sogar über der Inflation, deswegen muss der zweite Hebel beim Wohnungsmarkt ansetzen. Während die Baubewilligungen massiv zurückgegangen sind, ist die Zahl der Haushalte in den letzten drei Jahren um 140 000 gestiegen; das Angebot kann mit der Nachfrage also nicht mehr mithalten, vor allem in Wien nicht. Eine solche Fehlentwicklung führt unweigerlich zu Preisanstiegen. Seitens der Politik sind also unbedingt Impulse für den Wohnbau zu setzen, damit das Angebot erhöht wird. Hierfür haben wir Freiheitliche ein Gesamtkonzept entwickelt, in dem 15 Kernforderungen für eine echte und nachhaltige Lösung zusammengefasst sind. Unter blauer Ressortführung in Oberösterreich liegen die Mieten übrigens 10 Prozent unter dem Österreichschnitt. Unter der SPÖ war es genau umgekehrt – es gibt sie also noch: gute Politik für die Bevölkerung.

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Nein, schlechte Politik!

FPÖ Harald Schuh

… Aber mit dieser Ampel? – Wenn sie im neuen Jahr nicht endlich vom Marketingmodus in den Liefermodus umschaltet, dann wird ihr zuerst das rote Licht ausgehen, und dann wird ihr wohl endgültig der Stocker gezogen. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Janos Juvan . – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Tja, niemand mag Rechthaberei so richtig gern …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Sonst wäre es ein ...!

GRÜNE Nina Tomaselli

… aber ich komme doch nicht umhin, zu sagen, wie es ist, denn heute passiert einfach genau das, was wir Grüne vorausgesagt haben: Wohnminister Babler ohne Wohnministerium will sich mit einer Mietpreisbremse schmücken. Diese Mietpreisbremse hat doch einen überschaubaren Bremseffekt und opfert dafür Hunderte Millionen Euro an Ansprüchen der Mieter:innen. Das ist kein Plusgeschäft für die Mieter:innen, sondern ein Minusgeschäft, und der Hauptprofiteur ist die Immobilienbranche, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da kann man der ÖVP durchaus zum Verhandlungserfolg gratulieren, denn im Kern geht es ja heute darum, dass die bereits bestehende Mietpreisbremse ausgeweitet wird, und das wirklich Neue ist, dass die Mietpreisbremse jetzt auch am geregelten Markt gilt. Die kommt aber erst bei 3 Prozent zum Tragen. Schaut man sich die Statistik der Inflation an, dann sieht man, dass in den letzten 25 Jahren die Inflation genau viermal über 3 Prozent war , also es ist keine bahnbrechende Lösung. Und wenn Sie es als Zuseherinnen und Zuseher interessiert: Was bedeutet das wirklich für mich? – Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Mietwohnung, die Miete kostet 800 Euro, die Inflation steigt auf 4 Prozent, dann sparen Sie sich genau 4 Euro pro Monat. – Das ist es, und nicht mehr und nicht weniger. Natürlich ist die Ausweitung der Mietpreisbremse eine Verbesserung, deshalb stimmen wir auch diesem Teil des Gesetzes zu, aber – und da kommt das große Aber – das Gegengeschäft, meine sehr geehrten Damen und Herren – bitte schalten Sie auch den Fernseher nicht ab! – kommt in zwei Tagesordnungspunkten. Da geht es um die Lösung der Wertsicherungsproblematik für die Immobilienbranche, und dieses Gegengeschäft, sorry, das passt überhaupt nicht zusammen. Es ist ein reiner Kniefall vor der Immobilienwirtschaft, und diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, liebe Sozialdemokratie.

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Wo lebst du, Nina?

GRÜNE Nina Tomaselli

… Sie wissen selber ganz genau, dass es ein dickes, fettes Minusgeschäft für die Mieter:innen darstellt. Sie müssen wissen, liebe Bürgerinnen und Bürger, normalerweise ist es üblich, wenn man ein Gesetz vorlegt, dass man auch die Zahlen mitliefert, weil man ja als Politiker:in auch zeigen will, was man angeblich Gutes bewirkt, nur: In diesen Gesetzen stehen die Zahlen eben nicht drinnen. Es steht weder drinnen, was die Mieter:innen gewinnen, noch was sie auf der anderen Seite verlieren. Also, was haben Sie da zu verstecken? Das mit den Berechnungen habe dann ich für Sie nachgeholt: Die Ersparnis aller Mieter:innen, die einen frei vereinbarten Mietzins haben, beläuft sich auf 20 Millionen Euro im Jahr, bei einer Inflation von 4 Prozent. Statistisch kommt das aber nur alle sechs Jahre vor, und dafür nehmen Sie den Mieter:innen die gerichtlichen Ansprüche von mehreren Hundert Millionen Euro, mitunter Milliarden, weg, und dass das zum Wohle der Mieter ist, spuckt wohl nur ein SPÖ-Parteitags-Excel-File aus. (👏) Wenn Sie mir nicht glauben – müssen Sie nicht –, dann glauben Sie doch den Stellungnahmen, die in der Begutachtung gekommen sind. Die Arbeiterkammer, der VKI, der ÖGB, selbst das SPÖ-geführte Sozialministerium sagen unisono: Was Sie machen, ist a) EU-rechtswidrig, und b) wird der Konsumentenschutz dadurch geschwächt. Wenn Sie auch denen nicht glauben, dann fragen Sie doch Ihre eigene Kollegin, Frau Elke Hanel-Torsch . Die Mietervereinigung, der sie ja vorsteht, hat geschrieben – Zitat –: Unternehmerisches Interesse wird über den Schutz von Mieter:innen gestellt. Das Gesetz begünstigt einseitig Vermieter:innen und schwächt den Schutz von Mietenden. – Zitatende. Dieser Deal, sage ich Ihnen, erinnert an die großkoalitionären Zeiten: Die Wirtschaftskammer ruft, fordert, will – und die SPÖ liegt dann unter dem Verhandlungstisch. – Danke. (👏)

PräsidiumPeter Haubner

Ich begrüße den Herrn Vizekanzler und erteile ihm das Wort. – Bitte, Herr Vizekanzler.

SPÖ Wolfgang Moitzi

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber liebe Mieterinnen und Mieter, die heute zu Hause zuschauen! Zuerst möchte ich kurz auf die FPÖ eingehen, denn ein paar Mal hat man da Aussagen mit gespaltener Zunge gehört. Wenn man die Reden des Abgeordneten Schuh und des Abgeordneten Petschnig miteinander vergleicht, so fragt man sich, ob sie die gleiche Regierungsvorlage gelesen haben. Ein Abgeordneter meint, das sei ein so großer Preiseingriff, dass in Zukunft überhaupt niemand mehr bauen wird, und der andere Abgeordnete von Ihnen erzählt, das sei nur eine Überschrift, die völlig wirkungslos ist. Ich glaube, Sie sollten einmal intern diskutieren, auf welcher Seite Sie stehen: auf der Seite der Immobilienwirtschaft oder auf der Seite der Mieterinnen und Mieter. Für uns als Sozialdemokratie ist klar, wir stehen auf der Seite der Mieterinnen und Mieter. (👏 SPÖ) Schon 1922 wurde erstmalig ein Mietrechtsgesetz in Österreich mit Rechten für Mieterinnen und Mieter eingeführt. Erstmals wurde ein Kündigungsschutz eingeführt und die Miethöhe wurde gesetzlich fixiert. Schon damals hat die Zeitung der Mietervereinigung geschrieben: „Das neue Mietengesetz verbürgt für alle Zeiten die Rechte der Mieter und ist wohl das beste Mietengesetz in Europa“. Und auch 2025 hat Österreich noch immer eines der besten Mietrechtsgesetze weltweit, aber in den letzten 20 Jahren sind viele Novellen zuungunsten der Mieterinnen und Mieter und zugunsten der Vermieterinnen und Vermieter beschlossen worden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat heute ein Ende. Deshalb ist es ein historischer Tag, denn der Nationalrat stärkt heute wieder die Rechte der Mieterinnen und Mieter. (👏 SPÖ) Eine zentrale Änderung wirkt vielleicht auf den ersten Blick ein bisschen klein, ist aber wesentlich. Schon 1922 erhielten Mietervertreter erstmalig das Recht auf Einsichtnahme in die Abrechnung der Hausherrn. Auch heute gibt es noch falsche Betriebskostenabrechnungen, zu hoch verrechnete Mieten und vieles mehr. Da kommt die Vertretung der Mieterinnen und Mieter wie zum Beispiel die Mietervereinigung ins Spiel. Sie leistet auch heute noch wichtige und wertvolle Arbeit im Interesse der Mieter:innen. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Vertretungskostenersatz erstmalig seit der Einführung 2006 von 400 auf 800 Euro anpassen.

FPÖ Deimek (Zwischenruf)

Was sagt die Mietervereinigung zu den ...? Ist die dafür?

SPÖ Wolfgang Moitzi

… Das sorgt für Chancengleichheit bei Mietrechtsstreitigkeiten, denn das beste Mietrechtsgesetz hilft nichts, wenn es Mieterinnen und Mieter nicht durchsetzen können. Diese Möglichkeit schaffen wir heute. (👏 SPÖ) Wir greifen aber auch in die Miethöhe ein, wie es der Vizekanzler schon ausgeführt hat. Die Erhöhung der Richtwertmieten und Kategoriemieten ist für 2,7 Millionen Menschen für heuer gänzlich ausgesetzt, für 2026 beträgt sie nur 1 Prozent und 2027 nur 2 Prozent. Dieser Eingriff zeigt Wirkung: Während in den letzten Jahren die Mieten ein Inflationstreiber waren und schneller als die Inflation gestiegen sind, durchbrechen wir endlich diese Spirale nach oben: eine hohe Inflation, die zu höheren Mieten führt, die höheren Mieten, die wieder zu höherer Inflation führen, und so weiter und so fort. Dass unsere Eingriffe Wirkung zeigen, behaupten wir nicht nur politisch, sondern das sagt auch die Statistik Austria. Die Wohnungsmieten sind im dritten Quartal 2025 erstmalig nahezu konstant geblieben und in einigen Bereichen sogar gesunken. Ich glaube, das zeigt, dass diese Regierung mit dem Anspruch, die Inflation nicht durchrauschen zu lassen, sondern Preiseingriffe zu bewerkstelligen, Erfolg hat, das zeigt, dass diese Preiseingriffe wirken und dass wir die Mieterinnen und Mieter mit exorbitanten Mietsteigerungen nicht alleinlassen. (👏 ÖVP, SPÖ) Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Befristungen. Ursprünglich als Ausnahme gedacht ist die Befristung mittlerweile die Norm. Drei Viertel aller neuen Mietverträge sind mittlerweile befristet – mit allen negativen Konsequenzen. Abseits höherer Mieten durch neue und angepasste Verträge bringt das häufige Umziehen vor allem für junge Menschen auch zusätzliche Kosten mit sich, Kautionszahlungen, Umzugskosten und vieles mehr. Deshalb ist die Ausdehnung der Befristung von drei auf fünf Jahre besonders für junge Menschen, für Mieterinnen und Mieter eine wesentliche Verbesserung und bringt Sicherheit. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt: Was 1922 für die Sozialdemokratie gegolten hat, gilt auch 2025. Wir sind auf der Seite der Mieterinnen und Mieter – und das seit über 100 Jahren. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Johanna Jachs . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.

ÖVP Johanna Jachs

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das 5. MILG klingt im Langtitel ein bisschen sperrig, ist technisch aber auch hochkomplex. Das Wichtigste: Es ist super wichtig für alle, die mit Wohnungen zu tun haben, für alle Mieterinnen und Mieter, für alle Vermieterinnen und Vermieter. Und ja, die letzten Jahre waren von hoher Inflation geprägt. Und ja, diese Zeiten haben viele Vermieterinnen und Mieter, viele Haushalte stark gefordert. Genau für diese Zeiten, liebe Kollegin Tomaselli, ist diese Mietpreisbremse auch gedacht – ich weiß, du hast es nicht ganz verstanden –, denn Vermieter müssen auch die hohen Kosten der Erhaltung der Wohnungen tragen können. Es ist einfach eine ausgewogene Maßnahme, die wir heute beschließen. Darum geht es: um den fairen Mittelweg. (👏 ÖVP, NEOS) Die Vorrednerinnen und Vorredner haben erklärt, was diese Mietpreisbremse in der prozentuellen Staffelung genau bedeutet. Mir als Juristin ist es besonders wichtig, dass ich auch noch einen Aspekt herausgreife, den wir in circa 1 Stunde noch einmal eingehender diskutieren werden, und zwar das Thema der Wertsicherungen. Und ja, für uns gehört das einfach zusammen, weil der Markt weiter funktionieren muss. Auch das ist bei der Kollegin von der grünen Fraktion nicht ganz angekommen, nämlich wie der Markt, der Wohnungsmarkt wirklich funktioniert. Darum ist die Wertsicherung so zentral auch bei diesem Thema mitzudenken. (👏 ÖVP) Da hätten nämlich einfach Rückforderungen über viele Jahre gedroht. Es gab Unsicherheit. Es wäre nicht zu verantworten gewesen, dass da Tausende Euro rückgefordert werden könnten. Der OGH hat uns vor diese Situation gestellt. Wir mussten handeln. Darum schließen wir auch die Lücke der Unsicherheit und sorgen wieder für Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Zur Mindestvertragsdauer wurde etwas gesagt: Dass der kleine private Vermieter ausgenommen ist, zeigt auch, dass es ein fairer, ausgewogener Mix ist und dass wir nicht stärker eingreifen als unbedingt nötig. Das ist die klare Haltung unseres Regierungsverständnisses. Zur Haltung der FPÖ möchte ich aber schon auch sagen: Die ist alles andere als ausgewogen. Da schlägt das Pendel einmal in die linke und dann in die rechte Richtung aus. Das haben wir heute ganz anschaulich erleben dürfen. Ich mache es noch konkreter: Im März fordert ihr eine Mietpreisbremse, im August bezeichnet ihr unsere Mietpreisbremse als DDR-Methode.

FPÖ Petschnig (Zwischenruf)

Sagen Sie, wie hoch die sein soll!

ÖVP Johanna Jachs

… Und im November ist die Mietpreisbremse, wie wir sie vorgeschlagen haben, dann wieder völlig unzureichend. Gerade jetzt haben wir ja auch erlebt, dass es entweder zu viel Sozialismus oder zu viel Liberalismus ist. Ich würde sagen, wenn ihr uns beides gleichzeitig in einer Debatte vorwerft, dann haben wir es richtig gemacht, dann haben wir den Mittelweg für die breite Mitte in Österreich gefunden; das ist das Allerwichtigste. Ein Bomotscherl noch: In den Regierungsverhandlungen mit euch, mit Will-nicht-Kanzler Kickl hat man von einem Mietpreisdeckel von 4 Prozent gesprochen. Und 4 ist bekanntlich höher als 0, 1, 2 oder 3. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

NEOS Sophie Marie Wotschke

Vielen Dank, Herr Präsident. – Da wir hier eine Debatte in Bausch und Bogen haben, komme ich gleich zum Punkt: Das Wohnen ist viel zu wichtig, um es dem freien Markt zu entziehen. Es sind schlussendlich Angebot und Nachfrage, die dazu führen werden, dass wir günstigen Wohnraum in Österreich haben. Genau darum geht es: diese Wirtschaft zu sichern, diesen Markt zu sichern, denn ein Markt kann nur funktionieren, wenn ich auch Rechtssicherheit habe – die Kollegin von der ÖVP hat das vorhin schon angesprochen. Deshalb ist für uns auch die Gesetzgebung im Mietbereich ein Gesamtpaket, deshalb ist für uns diese Rechtssicherheit – die seit dem OGH-Urteil im März 2023 nicht mehr da ist, was zu massiven Verlusten in der Wirtschaft führt – ein wesentlicher Bestandteil. Ja, es ist ein Versagen der letzten Bundesregierung, insbesondere der grünen Justizministerin, dass dabei zwei Jahre lang nichts passiert ist – nichts! ( Ruf bei der ÖVP: Genau! ) Das ist Gift für unsere Wirtschaft und das können wir uns in Österreich nicht leisten (👏 ÖVP, NEOS), insbesondere bei einem so wichtigen Thema wie dem Wohnen. Das Modell wurde schon angesprochen, es ist ein simples: Wir sagen, bei 3 Prozent gibt es eine Grenze, darüber wird halbiert – die Hälfte trägt der Mieter, die Hälfte trägt die Vermieterin. Das ist fair; in Zeiten hoher Inflation müssen alle ihren Beitrag leisten. Das ist eine NEOS-Grundposition. Pensionist:innen, Beamte, Arbeitnehmer:innen, Unternehmer: Alle müssen in Zeiten hoher Inflation einen Beitrag leisten – und dafür sorgen wir auch in dieser Koalition. (👏 ÖVP, NEOS) Es ist interessant, dass es vor allem die FPÖ ist, die vor der Wahl 2023, als der Herr Vizekanzler gerade zum Parteichef wurde, ganz stark darauf beharrt hat – mit großem Aufgebot an die SPÖ –, dass man dem „Aufkeimen des Marxismus die Stirn bieten“ will – Zitat Herbert Kickl . Aber jetzt – das Näheste, was wir in Österreich an Marxisten haben, ist die kommunistische Partei – kenne ich Sie kaum auseinander. Ich weiß schon, Sie haben verschiedene Flügel, aber von den Maßnahmen her, die Sie fordern, sehe ich wenig Unterschied. – Da hinten schüttelt jemand den Kopf.

FPÖ Schiefer (Zwischenruf)

Ich erkläre es gleich!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Ich kann es verbildlichen, sorgen Sie sich nicht, Herr Kollege.

FPÖ Schiefer (Zwischenruf)

Ich erkläre es gleich!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Beantworten Sie mir doch einmal eine Frage: Banken verdienen nirgendwo im Euro-Raum so gut wie in Österreich, die Bundesregierung muss Übergewinne mit einer Sondersteuer belegen: KPÖ oder FPÖ? – KPÖ. Gewinnmaximierung der Banken jetzt beenden durch eine höhere Bankenabgabe …

FPÖ Petschnig (Zwischenruf)

Bundesregierung! – weiterer Ruf bei der FPÖ: Bundesregierung!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… KPÖ oder FPÖ? – FPÖ. ( Ruf bei der FPÖ: Regierungsprogramm! ) Erkennen Sie den Unterschied? Ich erkenne ihn offen gesagt nicht mehr, Herr Kollege. Wir brauchen endlich einen Spritpreisdeckel: FPÖ oder KPÖ? – Spritpreisdeckel: FPÖ. Wir brauchen einen Mietenstopp und Mietpreisdeckel jetzt: FPÖ oder KPÖ? – KPÖ, richtig. Und: Es braucht dringend amtliche Preisregeln für Lebensmittel. – KPÖ. Aber: Wir verlangen einen sofortigen Preisdeckel für Lebensmittel! Das war in der letzten Sitzung; wer war das, erinnern Sie sich? – Die FPÖ.

FPÖ Petschnig (Zwischenruf)

Sagen Sie da die Jahre auch dazu!

NEOS Sophie Marie Wotschke

… Erklären Sie mir den Unterschied zwischen der KPÖ und der FPÖ in Ihrer Wirtschaftspolitik! Ich erkenne keinen Unterschied mehr. Wie gesagt, die Marxisten sollten Sie zuerst in den eigenen Reihen suchen. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Arnold Schiefer . – Gemeldete Redezeit: 2 Minuten, Herr Abgeordneter. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Vierte Meinung ...!)

FPÖ Arnold Schiefer

Ich werde es Frau Kollegin Wotschke gleich erklären, aber vielleicht vorweg die Rollen noch einmal klarstellen: die Rolle der Regierung und die Rolle der Opposition.

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Und deine!

FPÖ Arnold Schiefer

… Also: Wir sind nicht der Fanklub der Regierung , als Mitglied einer Regierungsfraktion steht es Ihnen aber eigentlich auch nicht zu, die Abgeordneten der Oppositionspartei direkt zu attackieren. Bitte mäßigen Sie sich da in Zukunft ein bisschen.

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Oh! – Abg. Oberhofer [NEOS]: Oh!

FPÖ Arnold Schiefer

… Erstens: Wir haben – und das bitte auch zur Erinnerung bei der SPÖ – der Mietpreisbremse im öffentlichen Sektor zugestimmt. Eine ganz klare Botschaft: Wir haben zugestimmt, wir waren nicht dagegen. Zweitens: Wir finden die Verlängerung der Befristung von drei auf fünf Jahre in Ordnung …

SPÖ Duzdar (Zwischenruf)

Aha!

FPÖ Arnold Schiefer

… das ist ein guter Schritt. Die Leute sollen ein bisschen weniger Sorgen haben …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

... auch sagen!

FPÖ Arnold Schiefer

… ob sie dann die renovierte Wohnung behalten können oder nicht. Drittens: In Zeiten explodierender Inflation – und das jetzt für Frau Kollegin Wotschke – sind wir für temporäre Markteingriffe …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Oh!

FPÖ Arnold Schiefer

… haben aber damit – um den Herrn Parteiobmann zu zitieren – „keine Freude“, weil wir prinzipiell sehr wohl an die freien Marktrechte glauben.

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Also dann ist das kein „Vollholler“, wie in den Medien zitiert!

FPÖ Arnold Schiefer

… Und – auch ganz wichtig –: Diese Markteingriffe bekämpfen ja meistens nur die Symptome und nicht die Ursache (👏 FPÖ) und es darf ja gar nicht zu so einer Inflation kommen. Beim privaten Wohnbau sehen wir das eben anders, darum habe ich es Ihnen herunterdekliniert – denn wenn wir keine privaten Investitionen in den Wohnbau bringen , werden wir die Wohnungskrise nicht beenden können. Wir brauchen den privaten Wohnbau. Kapital sucht sich bekanntlich nur den Weg zum Profit – und wenn dort kein Profit gemacht werden kann, werden keine privaten Wohnungen mehr gebaut. (👏 FPÖ) Letztendlich möchte ich schon eines noch ganz klar sagen: Wir haben in den letzten zehn Jahren über 500 000 Menschen in das Land geholt. Natürlich müssen wir mehr Wohnungen bauen, damit diese Menschen auch ein Dach über dem Kopf haben. Darum geht das Ende der Wohnungskrise nur mit einem ordentlichen Wohnprogramm. Das wäre auch für die Beschäftigung, für die Wohnnebengewerbe et cetera alles sinnvoll. Bitte: Da sind Maßnahmen zu setzen. Da würden wir uns wirklich etwas von Ihnen als Minister wünschen – nicht nur die Kritik an uns als Oppositionspartei, die ihre Rolle einfach sehr ernst nimmt. – Herzlichen Dank.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Das nehmt ihr aber sehr ernst mit den drei verschiedenen Meinungen! – Abg. Schiefer [FPÖ] – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Sehr ernst! Sehr ernst!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Manfred Sams

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Mieten und Wohnen zeigt sich einmal mehr, wer Verantwortung übernimmt und wer sich mit Schlagwörtern begnügt. Genau hier und heute wird wieder sehr deutlich, wo ernsthafte Politik gemacht wird und wo es beim bloßen Getue bleibt. Der FPÖ-Entschließungsantrag, den wir heute mitdiskutieren, stammt aus dem März, also einer Phase, in der das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz gerade erst beschlossene Realität war und die Arbeiten an der nächsten Novelle bereits liefen. In ihrem Antrag behauptet die FPÖ, der Mietenstopp gehe ins Leere, die FPÖ fordert daher eine Reparatur des 4. MILG. Heute stehen wir hier mit genau dieser Weiterentwicklung, dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz. Mit dem 5. MILG verhindern wir, dass indexierte freie Mieten künftig eins zu eins mit der Inflation steigen. Wir schaffen erstmals einen echten Deckel – auch dort, wo bisher ausschließlich der Verbraucherpreisindex gewirkt hat –, und wir schaffen Rechtssicherheit. Das heißt, die Kritikpunkte der FPÖ sind durch das heutige Gesetz erledigt. Ich darf aber klar feststellen: erledigt nicht durch den vorliegenden Antrag der FPÖ, sondern durch die laufende, sorgfältige, verantwortungsvolle Politik dieser Regierung unter der Federführung des zuständigen Bundesministers für Wohnen.

FPÖ Deimek (Zwischenruf)

So wie in Wels wahrscheinlich, wo wir dann zusammengeräumt haben!

SPÖ Manfred Sams

… Genau das unterscheidet die seriöse Politik von uns Sozialdemokrat:innen von der Showpolitik einer FPÖ. Während wir systematisch an einer umfassenden Lösung gearbeitet haben, präsentiert die FPÖ einen Antrag, der zum Zeitpunkt, an dem wir heute darüber diskutieren, bereits überholt ist, denn das, was die FPÖ einfordert, liegt mit dem 5. MILG längst am Tisch – und zwar breiter, wirksamer und rechtlich klarer, als es der FPÖ-Text selbst vorsieht. (👏 ÖVP, SPÖ) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mieterinnen und Mieter in diesem Land brauchen keine politischen Showeinlagen, sie brauchen wirksame Maßnahmen gegen die Inflation …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Sag das dem Kollegen Babler!

SPÖ Manfred Sams

… sie brauchen Schutz vor überzogenen Mietsteigerungen, sie brauchen eine klare, rechtssichere Entlastung – genau das liefert das 5. MILG.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Selbstkritik!

SPÖ Manfred Sams

… Der FPÖ-Antrag hingegen trägt nichts dazu bei. Er beschreibt ein Problem, das wir heute lösen, er fordert etwas, das längst im Gesetz steht. Das zeigt einmal mehr: Wer nur ruft, muss sich nicht an Lösungen messen lassen. Wir, im Gegensatz dazu, handeln. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Christoph Stark . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Christoph Stark

Besten Dank, Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Hohes Haus! Wir verhandeln heute mehrere Gesetzesmaterien unter diesem Tagesordnungspunkt, unter anderem die Zuständigkeit im Bauproduktenotifizierungsgesetz, bei dem es zu einer formalen Verschiebung vom Wirtschaftsministerium in das Wohnministerium kommt – eher ein Formalakt, der aber heute auch miterledigt wird. Der große und bedeutende Teil, der seit rund einer Stunde debattiert wird, ist natürlich die Mietpreisbremse. Es wurde auch schon angemerkt, dass Wohnen in Österreich im europäischen Vergleich relativ – unter Anführungszeichen bitte – „billig“ ist, wobei natürlich die Wohnkosten für viele Menschen aufgrund ihrer Gesamtsituation massiv zu Buche schlagen. Daher treffen wir heute wieder – wieder! – Maßnahmen als Beitrag zur Senkung der Inflation, um die Menschen in diesem Lande zu entlasten, meine Damen und Herren. ( Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz. ) Uns wird vorgeworfen, Dinge passieren zu lassen. – Nein. Wir entlasten heute mit diesem Gesetz Menschen, und zwar durch die Einführung der Mietpreisbremse ab April 2026, die für alle Verträge gilt. Welche Auswirkungen hat diese Mietpreisbremse auf Mieterinnen und Mieter? – Eine deutliche – eine deutliche! – Dämpfung der Mietensteigerungen in den Jahren 2026 und 2027 und vor allem, meine Damen und Herren, planbare und nachvollziehbare Mietenentwicklungen. Das ist ein Riesenvorteil, der auch schon erwähnt wurde. Es ändert sich natürlich auch etwas für Vermieterinnen und für Vermieter: Durch die Wertsicherungsklausel schaffen wir Rechtssicherheit. Auch für den gemeinnützigen Wohnbau, meine Damen und Herren, gibt es Festlegungen, nämlich: Wir bleiben beim Kostendeckungsprinzip. Wichtig ist – und das richte ich an die Menschen in diesem Lande, an die Mieterinnen und Mieter –: Heute, geschätzte Damen und Herren, schaffen wir wieder gesetzliche Grundlagen, um Sie, liebe Damen und Herren, spürbar zu entlasten. Wer wann immer uns etwas anderes nachsagt – ich halte fest: Das ist und das kann konstruktive Politik, die wir heute in ein Gesetz gießen. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer .

NEOS Dominik Oberhofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Freunde der Freiheitlichen Partei …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Geh lass einmal die anderen von euch reden!

NEOS Dominik Oberhofer

… also ganz grundsätzlich wäre es ja wirklich nicht so schwierig für euch, in dieser Debatte das zu fordern, was bei euch im Parteiprogramm steht. Ich darf einmal kurz zusammenfassen: Der Herr Bundesparteiobmann und Klubobmann Kickl ist einmal mehr nicht hier im Raum, und das hat seinen guten Grund. Warum? – Weil er selbst den Mietpreisdeckel von 2 Prozent fordert, weil er auch ein Verbot von befristeten Mietverhältnissen und ein staatliches Vergabesystem beim Wohnbau fordert. – Ganz klar, eindeutig, das ist klare sozialistische Heimatpartei, Herr Kollege Schiefer. Damit können wir zwar nichts anfangen, das ist kein Problem, aber das ist eure Position. Jetzt kommt aber Herr Kollege Schiefer daher – zuerst in den Medien, ganz groß – und sagt, ein Mietpreisdeckel sei ein „Vollholler“ – das ist ein Zitat aus dem „Kurier“ –, und heute hat er uns hier im Hohen Haus erklärt, das sei nur ein temporärer Vollholler. Also, liebe Abgeordneten, wir nehmen die FPÖ ernst, und deshalb stellen wir fest: drei Redner, fünf Meinungen! …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Bei uns dürfen mehr als drei reden!

NEOS Dominik Oberhofer

… Zwei Sachen sind heute aber entlarvend für die FPÖ: Eine Partei, die ihre eigenen Forderungen in dem Moment ablehnt, sobald sie von der Regierung umgesetzt werden, hat keine Lösungskompetenz. Es geht ihr nicht um die Lösung, es geht ihr nur um das Problem. Und das Zweite, meine sehr geehrten Damen und Herren: Eine Partei wie die FPÖ, die die stärkste Partei hier im österreichischen Nationalrat ist und bei so einem wichtigen Thema wie dem leistbaren Wohnen fünf verschiedene Meinungen präsentiert, hat bei diesem Thema null Glaubwürdigkeit. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Null Glaubwürdigkeit, null Lösungsorientiertheit – euer einziges Interesse gilt den Umfragen, denn das ist auch das Einzige, das eure Flügel zusammenhält, denn wenn die Umfragen nicht mehr passen und die Wahlergebnisse nicht mehr passen, seid ihr genauso beim Streiten wie früher BZÖ gegen FPÖ, wirtschaftsliberal gegen realen Sozialismus et cetera. Viel Freude noch damit! …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Frage: Wo ist die Frau Krisper hingekommen?! – Abg. Steiner [FPÖ]: Das war so gut, lies das noch einmal vor!

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Paul Stich . – Herr Abgeordneter, Sie können beginnen.

SPÖ Paul Stich

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Außenministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob ich wohne oder nicht, hat Kollegin Hanel-Torsch gesagt, kann ich mir nicht aussuchen, und genau das ist der Grundsatz dieser Debatte. Umso härter hat Mieterinnen und Mieter das getroffen, was 2020 bis 2024 in Zeiten der Hochinflation passiert ist, nämlich: ganz viele Mieterhöhungen, und die politisch Verantwortlichen haben sich viel zu oft zurückgelehnt und gesagt: Das geht uns nichts an, da können wir nichts tun! – Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt eingreifen. Halten wir einmal fest: Die SPÖ ist federführend der Grund dafür, dass diese Regierungsvorlage heute am Tisch liegt. (👏 SPÖ) Wenn wir über einen Mietendeckel sprechen, dann nicht als technische Frage, sondern als politische Frage, nämlich als politische Frage, ob man in Systeme, die nicht funktionieren, eingreifen kann. Und seit wir in dieser Bundesregierung sind, beantworten wir diese Frage ganz klar mit Ja. Wir haben die Mietenerhöhung 2025 im regulierten Bereich ausgesetzt und 2026 wird diese Erhöhung mit maximal 1 Prozent begrenzt. Das entlastet 70 Prozent aller Mieterinnen und Mieter, und das ist gut so. (👏 SPÖ) Machen wir es konkret. Egal ob bei mir in Floridsdorf, in Graz, in Linz, überall sonst, wo beispielsweise eine Familie im Altbau wohnt und jeden Monat 1 000 Euro Miete zahlt: Dort erspart sich diese Familie durch die Maßnahmen der Bundesregierung und auch durch Ihre Maßnahmen, wenn Sie heute diesem Paket zustimmen, in dieser Regierungsperiode, in diesen fünf Jahren über 2 000 Euro. Das ist eine neue Waschmaschine, ein neuer Kühlschrank, da geht sich sogar noch ein Italienurlaub in Caorle oder Bibione aus – Aperol am Strand, Eis für die Kinder, Spaghetti Bolognese, alles inklusive. Jetzt mag es Menschen geben, denen auch das noch zu wenig ist – verstehe ich absolut – und die sagen, dass das nicht das Ende der Fahnenstange sein kann. Darum ist es wichtig, zu betonen, gerade für uns in der Sozialdemokratie, die wir – Kollege Moitzi hat es ausgeführt – seit über 100 Jahren stabil an der Seite der Mieterinnen und Mieter stehen, dass wir auch weiterhin nicht aufhören werden, für genau diese Rechte zu kämpfen, weil man sich in der Politik auch durchaus entscheiden muss, wer einem wichtig ist. Und da sagen wir ganz klar: Wichtig sind und waren uns auch schon immer die Interessen der Mieterinnen und der Mieter. (👏 SPÖ) Es ist schön zu hören, dass diese Position offensichtlich auch zunehmend mehr Fans in der Oppositionsfraktion findet. Ich finde es aber schon spannend, dass man in Zeiten, in denen dann tatsächlich Regierungsverantwortung da ist, davon relativ wenig spürt. Da gibt es wahlweise den Kniefall vor der Immobilienlobby oder das Zurücklehnen und die Position: Na ja, da kann man leider nichts tun! – wie die Mieterhöhungen während der grünen Regierungsbeteiligung ja auch bewiesen haben. Aber gut, das soll nicht weiter an mir liegen, das zu beurteilen, das müssen die Österreicherinnen und Österreicher tun. Letzter Punkt, ganz kurz, die Mindestbefristungen – auch das ein extrem wichtiger Punkt –: Es ist kein Geheimnis, dass wir als Sozialdemokratie da gerne weiter gehen würden und politisch auch dranbleiben werden, dennoch ist die Ausweitung auf fünf Jahre ein wichtiger Schritt, weil Vermieter:innen mit Kurzzeitverträgen Unsicherheiten schaffen. Auch ich war persönlich durchaus davon betroffen. Es ist nicht leiwand, zu wissen, dass ein Monat, bevor der Mietvertrag ausläuft, immer noch unklar ist, ob es eine Verlängerung gibt oder nicht. Ein Mietvertrag für drei Jahre ist einer, der lang genug ist, um uns ruhig zu halten, aber kurz genug, um jederzeit Druck aufzubauen – kurzum: Das ist kein fairer Vertrag, das ist ein Werkzeug der Angst. Fünf Jahre Mindestbefristung bedeuten zwei Jahre mehr Stabilität, zwei Jahre mehr Planbarkeit, zwei Jahre, in denen das Zuhause wieder das ist, was es sein soll, nämlich ein Ort der Sicherheit und kein Ort der Sorge. (👏 SPÖ) Aus all diesen Gründen bringen wir dieses Gesetzespaket heute als einen Meilenstein für Mieter:innen in Österreich auf den Weg, vieles weitere kann folgen, vieles weitere muss folgen, vieles weitere wird folgen. Österreichs Mieterinnen und Mieter danken all jenen, die heute ihre Zustimmung geben. – Vielen Dank. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Mair .

ÖVP Klaus Mair

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Frau Bundesaußenministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause und hier im Plenum. Das Thema Wohnen betrifft jeden Menschen, und deswegen hat gerade dieses Thema einen ganz besonderen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Es geht um Lebensqualität, um Sicherheit, aber auch um Zukunftsperspektiven, speziell für unsere jungen Menschen in Österreich. Auch wenn der Bund nicht alle Kompetenzen im Bereich Wohnen innehat und auch die anderen Gebietskörperschaften dafür verantwortlich sind, liegt es dennoch an uns, einen fairen und funktionierenden Rahmen für leistbaren Wohnraum zu schaffen. Das bedarf einer Kombination und eines Zusammenspiels aus mehreren Themenbereichen: Es sind einerseits die staatlichen Förderungen und die Wohnbauförderung auf Länderebene; es ist die Aktivierung von Bauland – ich denke an die Vertragsraumordnung und auch an die Baudichte; es ist die Optimierung von Bauprozessen – ich denke an das Bauen außerhalb der Norm …

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Ja der denkt viel!

ÖVP Klaus Mair

… und es sind Maßnahmen gegen die Spekulation.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Das versprecht ihr in Tirol schon 17 Jahre lang!

ÖVP Klaus Mair

… Wenn man genau diese Dinge einhält, spart man Kosten, senkt dadurch Mieten und macht auch Eigentumswohnungen leistbarer. Wenn wir heute hier mit dem Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für Vermieterinnen und Vermieter sowie für Mieterinnen und Mieter schaffen und gleichzeitig Maßnahmen setzen, in Zeiten hoher Teuerung für einen fairen Ausgleich zu sorgen, wobei nicht in die Mietpreisbildung eingegriffen wird: Der Fokus darf nicht nur auf die Miete gerichtet werden, denn es sind auch die Betriebskosten, die das Leben, den Lebensraum teuer machen – aber das haben auch wir hier in der Hand. Liebe Kollegen, Kollege Steiner, weil du gar so reinschreist: Ich mache mir Gedanken über leistbaren Wohnraum.

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Ich habe gar nichts gesagt!

ÖVP Klaus Mair

… Nein, du hast reingeschrien, Kollege.

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Kein Wort! – Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.

ÖVP Klaus Mair

… Ich mache mir Gedanken über leistbaren Wohnraum, und du hast es heute noch in der Hand , über deine Zustimmung zum Günstiger-Strom-Gesetz auch deinen Beitrag zu leisten, dass das Leben in Österreich billiger wird. Ein weiterer Punkt ist: Bitte lassen wir auch das Thema mit den Grundkosten; keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Dann haben wir auch etwas getan, um die Mieten zu senken. In Summe: Die Menschen erwarten sich von uns weder populistische Schlagzeilen noch ideologische Extreme. Sie erwarten sich Lösungen, die wirken. Dieses Gesetz ist kein großer Wurf für irgendeine politische Schlagzeile, sondern ein solider Schritt für mehr Fairness und Planbarkeit, für ein leistbares Leben. – Danke schön. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nun gelangt Frau Abgeordnete Julia Herr zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

SPÖ Julia Elisabeth Herr

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus und werte Mitglieder der Bundesregierung! Vielleicht gleich zu Beginn: Ich glaube, die aktuelle Stimmung jetzt hier im Hohen Haus wird eigentlich der Ernsthaftigkeit dieser Debatte nicht wirklich gerecht. Ich weiß nicht, was Sie lustig finden. Wir hatten in den letzten Jahren tatsächlich Mietpreisexplosionen, um das Wort auch wortwörtlich zu nehmen: Die Mietpreise sind explodiert. Wir hatten allein seit dem Jahr 2022 – vielleicht hören Sie zu! – Mietpreissteigerungen von bis zu 20 Prozent. Jetzt sagt man das so leicht: eine Mietpreissteigerung von 20 Prozent – was hat es mich jetzt gekostet, das auszusprechen? Aber was bedeutet das für eine Mieterin tatsächlich? Eine Freundin von mir – sie lebt mit ihrem Partner und mit zwei Kindern – verdient nicht die Welt, sie ist Friseurin, hat im Jahr 2022 noch 580 Euro Miete gezahlt, das war die Nettomiete, das war kalt. Sie hat bei einer Mietpreissteigerung von 20 Prozent 120 Euro mehr pro Monat bezahlt, das sind insgesamt fast 1 500 Euro mehr pro Jahr. Jetzt kann man sich ausrechnen, wie leicht sich eine Friseurin tut, einfach so 1 500 Euro pro Jahr mehr zu zahlen aufgrund der Mietpreisexplosion, die da verursacht worden ist. Das war fatal für alle, denn: Steigt die Miete, steigt die Inflation, und wenn die Inflation steigt, dann wird das Leben für alle Menschen in Österreich teurer. Da ist es dann auch egal, ob man in einem Eigenheim oder zur Miete wohnt. Genau das ist auch das Versäumnis der letzten Bundesregierung, die diese unglaublich hohe Inflation hat durchrauschen lassen – wofür auch grüne Minister verantwortlich sind, das kann man hier nicht auslassen –, was dazu geführt hat, dass wir noch heute aufgrund dieser unglaublichen Auswüchse der Mietpreisexplosion und der viel zu hohen Inflation kämpfen. (👏 SPÖ) Ich glaube, deshalb war es auch wichtig, zu sagen, dass das diese Bundesregierung anders machen will, dass sie bei den Mieten eingreifen will. Der allererste Beschluss dieser Bundesregierung – man hat es vielleicht schon vergessen – war heuer ein Mietpreisstopp; tatsächlich einen Mietpreisstopp zu beschließen, 0 Prozent. Jetzt für all jene, die hier herausgekommen sind und gesagt haben, das ist zu wenig für den geregelten Bereich: Wir können ja noch einmal nachrechnen – wir haben ja auch einen Mathematikprofessor in unseren Reihen, wo ist jetzt Herr - - …

FPÖ Taschner hebt die Hand. ) – Dort ist Herr Prof. Taschner. Vielleicht rechnen wir da nach (Zwischenruf)

Keine Inflation ist das Beste!

SPÖ Julia Elisabeth Herr

… Ich glaube, sie profitieren mehr von den 0 Prozent. Ich traue mir das zu sagen, auch ohne Taschenrechner. (👏 SPÖ) Also wenn Sie sich jetzt hier herausstellen und sagen, das ist zu wenig, sage ich: Es war doch ein bisschen mehr, was wir für die Mieter und Mieterinnen herausgeholt haben als die FPÖ. Auch die Grünen hätten oder haben einen Mietpreisdeckel beschlossen, und zwar bei 5 Prozent.

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Für zwei Jahre!

SPÖ Julia Elisabeth Herr

… Das kann man sich jetzt wirklich ganz konkret durchrechnen. Meine Freundin hätte heuer eine Mietpreissteigerung von fast 4 Prozent gehabt, stattdessen sind es jetzt 0 Prozent, das sind 0 Cent mehr – und das nicht nur heuer. Auch im kommenden und im übernächsten Jahr beschließen wir eine Mietpreisbremse. Insgesamt wird sie sich nur in diesen drei Jahren – ich habe es nachgerechnet – 1 250 Euro ersparen. Das ist jetzt schon eine spannende Bilanz, weil durch die letzte Bundesregierung – ÖVP und Grüne, die die Inflation haben durchrauschen lassen – die Mieterin, ganz konkret in diesem Beispiel, 1 500 Euro mehr bezahlt hat. So, und jetzt legen wir heute ein Paket vor, durch das man sich in den kommenden drei Jahren diese 1 500 Euro fast gänzlich wieder erspart. (Abg. Wurm [FPÖ] – in Richtung ÖVP weisend –: Julia, du musst da hinschauen!) Also ich denke, alle, die sich jetzt hier herausstellen und diesem Paket nicht zustimmen, offenbaren sich wirklich selbst. (👏 SPÖ) Das sagt viel mehr aus über Sie als über uns, denn das schafft jetzt endlich Abhilfe für die viel zu hohen Mieten. Jetzt kann man sagen: Das ist ja nur der geregelte Bereich. – Nein! Es wird erstmals auch in den privaten Wohnungsmarkt eingegriffen. Ich kann mich noch erinnern, wir hatten hier in diesem Haus Debatten – das ist nicht lange her –, da haben wir gesagt, man müsse endlich in den privaten Wohnungsmarkt eingreifen. Da haben uns die Vertreter und Vertreterinnen damals erzählt, das gehe ja gar nicht. – Es geht, es hängt wohl nur am politischen Willen, und ich bin sehr froh, dass dieser jetzt endlich auch vorherrscht und wir dieses Paket beschließen können. (👏 SPÖ) Vielleicht ein allerletzter Satz: Danke an die Grünen, die jetzt bei diesem Paket mitstimmen. Aber auch Folgendes, weil es mich wirklich fassungslos macht, liebe FPÖ – ich habe bei den Ausführungen ganz genau zugehört, auch bei jenen des Kollegen Petschnig, der hier argumentiert hat, warum man heute nicht zustimmen kann –: weil leider die Immobilienbranche dann nicht mehr so große Gewinne machen kann. Das haben Sie ausgeführt. In diesem Sinne an alle Wähler und Wählerinnen: Man muss sich überlegen, wenn man wählt – ob man jene wählt, die sich für Mieter und Mieterinnen einsetzen, oder jene, die weiterhin die unglaublich hohen Gewinne der Immobilienkonzerne ermöglichen. Diese hohen Mieten, die gezahlt worden sind, sind ja irgendwo gelandet. In Millionenhöhe haben auch Immobilienkonzerne Gewinne verzeichnet. Und Sie stellen sich jetzt hierher, nachdem sich das alles in den letzten Jahren zugetragen hat, und sagen: Nein, da kann man jetzt nicht zustimmen, die armen Immobilienkonzerne würden sonst weniger Gewinne machen. – Das offenbart Sie und nicht uns. Wir stehen auf der Seite der Mieter und Mieterinnen. – Vielen Dank. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nein (in Richtung der sich zum Rednerinnen- und Rednerpult begebenden Abg. Tomaselli ) , Frau Abgeordnete. Ich habe eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Christoph Steiner . – Bitte.

FPÖ Christoph Steiner

Danke, Frau Präsident. – Ja, es ist jetzt eine Wortmeldung, weil ja die Frau Präsidentin schon im Vorhinein gesagt hat, tatsächlich berichtigen darf ich nicht, weil es kein Sachverhalt ist. Jetzt hat sie sich eh schon die Geschäftsordnung hergerichtet – ich bin dann gespannt, wenn Sie das in der Glaskugel schon sehen, dass ich keine tatsächliche Berichtigung machen kann.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Ja die kennt ja die Pappenheimer!

FPÖ Christoph Steiner

… Aber ich will, dass Ihre Vorsitzführung in der Präsidiale diskutiert wird, denn das ist nicht in Ordnung. (👏 FPÖ) Auf jeden Fall repliziere ich jetzt auf Kollegen Mair. Nur ganz kurz, Herr Kollege Mair – wo sitzt er denn? ( Abg. Mair [ÖVP] hebt die Hand. ) – Dort, ganz hinten. Herr Kollege Mair, wenn du zu Hause auf deinen Zettel schreibst: Zwischenruf Steiner, der Steiner aber hier sitzt und kein Wort zu deiner rhetorisch sensationellen, gewaltigen Ablesung sagt, dann lies das bitte nicht vor, wenn ich keinen Zwischenruf mache. Lass es einfach weg, denn ich habe keinen Zwischenruf gemacht, Herr Kollege Mair! Streich es in Zukunft einfach heraus aus deinen Reden, dann brauchst du es nicht vorzulesen! 13.18

PräsidiumDoris Bures

Ich muss mich nicht auf die Geschäftsordnung und auch nicht auf die Interpretation der Geschäftsordnung beziehen, weil es sich um eine Wortmeldung gehandelt hat, aber man kann sich nicht alles zurechtrücken. (Abg. Steiner [FPÖ]: ... in der Präsidiale diskutieren! ... willkürlich!) Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, Herr Abgeordneter, ich habe Sie gefragt, wozu Sie die tatsächliche Berichtigung machen. Ich habe Ihnen gesagt, Sie können das gern tun, aber wenn es um diese Aussage geht, dann handelt es sich nicht – nach der Geschäftsordnung – um eine tatsächliche Berichtigung. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Also lassen Sie das mit Ihrem Glaskugellesen, das tut hier nichts zur Sache.

PräsidiumDoris Bures

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? Dann halte ich noch einmal fest, dass es Herrn Abgeordneten Steiner unbenommen gewesen wäre, eine tatsächliche Berichtigung abzugeben – er hat es in eine Wortmeldung umgeändert. Richtig ist, dass ich die Frage an ihn gerichtet habe. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Die Frage ist unzulässig! – Abg. Steiner [FPÖ]: Zurückgerudert! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Der Punkt ist, dass die Frage unzulässig war!) Es war in seiner Entscheidung, die hat er so getroffen, und daher hat die Geschäftsordnung in diesem Fall ja auch keine Anwendung gefunden. Im Übrigen kann ich Sie nur darauf aufmerksam machen, dass auch Gestik und Mimik die Würde des Hauses verletzen können – auch das ist in der Geschäftsordnung geregelt. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS) Nun kommen wir wieder zu unserem Tagesordnungspunkt, und ich erteile Abgeordneter Nina Tomaselli das Wort.

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss mich leider ein zweites Mal zu Wort melden. Kollegin Herr, soll ich Ihnen einmal etwas sagen? Wissen Sie, was Donald Trump und die SPÖ im Moment gemeinsam haben? …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Ein rotes Kappl! – Abg. Schwaighofer [FPÖ]: Stärkste Kraft!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Beide sind im Wahlkampf mit der großen Ankündigung, die Preise zu senken, angetreten. Beide haben den Mund recht weit aufgerissen und gesagt, wie viel besser sie es können.

SPÖ Kucher (Zwischenruf)

Nicht alles, was hinkt!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Bei beiden passiert in der Regierungszeit Folgendes : Die Preise sinken nicht, sondern sie steigen. (👏) Dass Sie einfach das Gegenteil machen und dasselbe wie Donald Trump, nämlich einfach der Vorgängerregierung die Schuld geben, das hat einfach so einen Bart, und mit dem werden Sie auch nicht mehr länger durchkommen. – Das ist so. Zum Thema nochmals – was mir schon wichtig ist, nochmals herauszustreichen: Ich habe Ihnen letztes Mal schon gesagt, es geht nicht so sehr darum, was Sie machen, sondern wie Sie es machen. Sie bemühen sich mit Superlativen, Meilensteinen, Paradigmenwechseln, einem Vizekanzler, der das Parlament mit einem Wahlkampfevent verwechselt , preisen alles groß an, sagen aber nicht, was Sie den Mieterinnen und Mietern dafür wegnehmen. – Das ist einfach unredlich. Sie streuen den Mieterinnen und Mietern Sand in die Augen, wenn Sie nicht sagen, was sie die ganze Kiste kostet. – So ist es, liebe SPÖ.

SPÖ Della Rossa (Zwischenruf)

... Regierungsbeteiligung!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Schauen Sie, Kollegin Herr, es ist in Ordnung: Sie kommen mit dem Beispiel der Friseurin, die sich jetzt so und so viel spart. Das ist auch gut, und deshalb stimmen wir auch zu. Aber was ist bei der nächsten Friseurin, die sich wegen der Wertsicherungsproblematik Ansprüche vor Gericht erkämpfen wollte? Die Friseurin hat jetzt potenziell mehrere Tausend Euro an Ansprüchen verloren. Was ist denn mit dieser Friseurin? (👏) – Auf die geben Sie keinen Pfifferling und nehmen es ihr per Gesetz weg.

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Das stimmt doch nicht!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Das ist, was wir kritisieren, und dazu verlieren Sie kein Wort. Das ist intransparent, das ist unredlich. – Danke.

PräsidiumDoris Bures

Ich habe nun dazu keine Wortmeldung mehr. Damit ist diese Debatte geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/63.1 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauproduktenotifizierungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 336 der Beilagen. Wer dem zustimmt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. RN/63.2 Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz samt Titel und Eingang in 269 der Beilagen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Wir kommen auch hier gleich zur dritten Lesung. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. RN/63.3 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Bauten und Wohnen, seinen Bericht 338 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Wer für die Kenntnisnahme ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 5. MILG und Sofortige Ausweitung der Mietpreisbremse auf freie Mieten!

337 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 269 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ

Gemeinsam debattiert mit TOP 4

Zusammenfassung

Das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) wurde beschlossen, um eine Begrenzung der Wertsicherung in Wohnungsmietverträgen einzuführen und somit Mieterhöhungen, die durch Inflation entstehen, zu begrenzen. Zudem wird die Mietpreisbremse kurzfristig auch auf freie Mieten ausgeweitet, um den Anstieg der Mietkosten zu regulieren und die finanzielle Belastung der Mieter zu reduzieren.

Die Änderung betrifft insbesondere Mieterinnen und Mieter in Österreich, die in unregulierten Mietverhältnissen leben, sowie bestehende Mietverträge, die von den neuen Regelungen zur Wertsicherung betroffen sind.

Dokumente

5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 5. MILG und Sofortige Ausweitung der Mietpreisbremse auf freie Mieten!

Wesentliche Änderungen

  • Ein neues Mieten-Wertsicherungsgesetz wird eingeführt, das die vertragliche Wertsicherung in Wohnungsmietverträgen begrenzt.
  • Die Wertsicherung wird auf Basis eines neu geschaffenen Index für Wohnraumvermietung geregelt, um zukünftigen Inflationsspitzen entgegenzuwirken.
  • Für bestehende Mietverträge sollen die Wertsicherungsklauseln an die neue Rechtslage gleichgeschaltet werden.
  • Die Mindestbefristungsdauer von Wohnungsmietverträgen wird von drei auf fünf Jahre verlängert, um eine höhere Stabilität für Mieterinnen und Mieter zu garantieren.
  • Klauseln, die gegen Unionsrecht verstoßen, werden mit einem besonderen Augenmerk auf Rückforderungsansprüche behandelt.
  • Die jährliche Valorisierung der Richtwerte und Kategoriebeträge wird künftig auf maximal ein Prozent für 2026 und zwei Prozent für 2027 gedeckelt.
  • Die Vorschriften für die Befristung von Mietverträgen sollen den Mieterinnen und Mietern mehr Planungssicherheit und weniger Umzugsstress bieten.

Mietpreisbremse

  • Die Mietpreisbremse wird ausgeweitet, um auch freie Mieten zu regulieren, was für etwa eine Million Menschen relevant ist.
  • Vorangegangene Angebote, die nur für regulierte Mieten galten, haben die Situation im unregulierten Mietsektor nicht adressiert.
  • Abgeordnete wie Nina Tomaselli (SPÖ) haben kritisiert, dass die vorige Regierung nicht ausreichend auf die Probleme dieser Mietergruppe eingegangen ist.

Verjährung der Rückforderungsansprüche

  • Eine neue Regelung zur Verjährung von Bereicherungsansprüchen aufgrund unzulässiger Wertsicherungsklauseln wird eingeführt, die auf zehn Jahre gesetzt ist.
  • Es wird eine besondere dreijährige subjektive Frist ab Kenntnis des Gläubigers eingeführt, um die Rückforderung zu adressieren.
  • Die Rückforderungsansprüche werden auf fünf Jahre für 'Altverträge' begrenzt, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden.

Mietpreisbremse wie versprochen umsetzen!

338 d.B. · Antrag vonFPÖ · Entschließungsantrag 138/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN
FPÖGRÜNE
ÖVPSPÖNEOS

Gemeinsam debattiert mit TOP 4

Zusammenfassung

Der Antragsentwurf zur Umsetzung der Mietpreisbremse wurde im Nationalrat abgelehnt. Der Antrag forderte eine grundlegende Reparatur des 4. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (4. MILG), das nach Ansicht der Einbringenden wesentliche Schwächen aufweist.

Die Änderungen betreffen vor allem Mieterinnen und Mieter in Österreich, deren Mietverträge auf den Verbraucherpreisindex anstatt auf den Richtwert basieren, sowie Vermieter, die mit den Regelungen konfrontiert sind.

Ziel des abgelehnten Antrags war es, für mehr Rechtssicherheit bei der Mietpreisanpassung zu sorgen und den Mietenstopp rechtlich auszubauen.

Dokumente

Mietpreisbremse wie versprochen umsetzen!

Hintergrund des Antrags

  • Der Antrag wurde am 26. März 2025 von Abgeordneten Michael Oberlechner und Kolleginnen und Kollegen eingebracht.
  • Das 4. MILG wurde am 7. und 13. März 2025 im Nationalrat und Bundesrat beschlossen und soll die Erhöhung der Richtwerte ab 1. April 2025 aussetzen.

Kritik am 4. MILG

  • Der Mietenstopp greift nur bei Neuvermietungen und Verträgen, die direkt an Änderungen der Richtwerte gekoppelt sind.
  • Viele Mietverträge basieren jedoch auf dem Verbraucherpreisindex, was bedeutet, dass Erhöhungen aufgrund dieses Indexes nicht ausgeschlossen sind.
  • Somit bleibt der Mietenstopp in vielen Fällen wirkungslos, da die Mieter die rechtlichen Unklarheiten und potenziellen Erhöhungen selbst nachweisen müssen.

Notwendigkeit einer Änderung

  • Die Einbringenden des Antrags betonten die Dringlichkeit einer Korrektur des 4. MILG, um leistbares Wohnen zu sichern und die rechtlichen Unsicherheiten zu beseitigen.
  • Die Umsetzung der Mietpreisbremse soll dazu dienen, Mieter besser zu schützen und den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern.

Debatte im Ausschuss

  • Der Antrag wurde am 2. Dezember 2025 im Ausschuss für Bauten und Wohnen diskutiert.
  • Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte gegen den Antrag, während die Fraktionen F und G für den Antrag stimmten.

Verurteilung systematischer Menschenrechtsverletzungen in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine und des unmenschlichen Umgangs mit Kriegsgefangenen

275 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Entschließungsantrag 395/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt die Verurteilung systematischer Menschenrechtsverletzungen in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine sowie den unmenschlichen Umgang mit ukrainischen Kriegsgefangenen. Der Beschluss bezieht sich insbesondere auf die dokumentierten Fälle von Folter, Hinrichtungen und schlechten Haftbedingungen für die Gefangenen.

Betroffen sind sowohl die ukrainischen Kriegsgefangenen als auch die Zivilbevölkerung in den besetzten Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja, Cherson und auf der Krim, die unter den massiven und systematischen Menschenrechtsverletzungen leiden.

Dokumente

Verurteilung systematischer Menschenrechtsverletzungen in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine und des unmenschlichen Umgangs mit Kriegsgefangenen

Menschenrechtsverletzungen

  • Die systematischen Menschenrechtsverletzungen in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine wurden umfassend dokumentiert, insbesondere durch die UN und andere Organisationen.
  • Ukrainische Kriegsgefangene und Zivilisten sind außgerichtlichen Hinrichtungen, Folter und erniedrigender Behandlung ausgesetzt, was als Kriegsverbrechen gilt.

Dokumentierte Vorfälle

  • Die UN-Menschenrechtsbeobachtungsmission bestätigte bis Februar 2025 die Hinrichtung von mindestens 79 ukrainischen Kriegsgefangenen durch russische Kräfte.
  • 21 weitere Gefangene starben aufgrund katastrophaler Haftbedingungen.

Zugang zu Hilfe

  • Den gefangenen Personen wird der Zugang zu unabhängiger Hilfe verweigert; Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz erhalten oft keinen Zutritt zu russischen Gefangenenlagern.
  • Die Parlamentarische Versammlung des Europarats stellte in ihrer Resolution 2606 fest, dass ukrainische Kriegsgefangene systematisch Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind.

Schutz der Kriegsgefangenen

  • Die Verhältnisse in den Haftanstalten verstoßen gegen die Dritte Genfer Konvention, insbesondere hinsichtlich der humane Behandlung und angemessenen Haftbedingungen.
  • Russland erfüllt die Verpflichtungen zur humane Behandlung der Kriegsgefangenen nicht, z.B. durch mangelhafte Nahrungs- und Wasserversorgung.

Besonderer Fall

  • Ein gravierender Einzelfall betrifft den Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Maksym Butkevych, der während seiner Haft gefoltert wurde.

Österreichs Unterstützung

  • Österreich hat bisher über 334 Millionen Euro an humanitärer Hilfe für die Ukraine bereitgestellt und beabsichtigt, diese Unterstützung fortzusetzen.

Verurteilung systematischer Menschenrechtsverletzungen in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine und des unmenschlichen Umgangs mit Kriegsgefangenen

~24 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Elisabeth Heiß

Danke, Frau Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Heute geht es um den Antrag betreffend „Verurteilung systematischer Menschenrechtsverletzungen in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine und des unmenschlichen Umgangs mit Kriegsgefangenen“. Die meisten Überlebenden der Ukrainer und auch der Russen klagen: Der Krieg hat uns unserer Jugend beraubt; wir sind Geister dessen, was wir einmal waren. – Diese Stimmen aus dem Kriegsgebiet mahnen uns, genauer hinzuhören, deshalb stimmen wir Ihrem Antrag zu, der den unmenschlichen Umgang mit den Kriegsgefangenen scharf verurteilt. Ich muss hier aber auch einiges kritisieren, denn Ihnen fehlt da offenbar der Weitblick. Russlands Geiselnahme ist keine isolierte Schandtat, sondern das brutale Ergebnis eines Krieges, den der sogenannte Wertewesten …

NEOS Brandstötter (Zwischenruf)

Was?

FPÖ Elisabeth Heiß

… mit seiner endlosen Eskalation am Leben hält.

GRÜNE Zorba (Zwischenruf)

Wer hat den Krieg gestartet?

FPÖ Elisabeth Heiß

… Grausamkeiten gibt es auf beiden Seiten, auf russischer und auf ukrainischer …

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

So wie in jedem Krieg, Frau Außenminister!

FPÖ Elisabeth Heiß

… und beide verbluten für fremde Interessen. Was Sie hier bekämpfen, ist nur ein Symptom, die Wurzel allen Übels bleibt dabei unberührt. Sie fordern, dass im Krieg die Menschenrechte eingehalten werden …

NEOS Brandstötter (Zwischenruf)

Ja!

FPÖ Elisabeth Heiß

… aber im Krieg gibt es keine Gerechtigkeit. Im Krieg sterben Menschen, das ist immer ungerecht.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

... ist die Frage ...!

FPÖ Elisabeth Heiß

… Um Menschenrechtsverletzungen zu beenden, muss auch endlich der Krieg enden. (👏 FPÖ) Das geht nur durch Frieden. Frieden ist die einzige Möglichkeit, die Sie aber partout ablehnen. Sie haben Angst vor dem Frieden, denn er bedroht den Mainstream, der sich bereits in eine Sackgasse manövriert hat. Kommt der Frieden, kommen unbequeme Fragen: Wohin ist das ganze Geld geflossen? Während wir hier debattieren, verhandeln die USA bereits einen längst überfälligen Friedensplan aus – alles andere wäre unmoralisch. Sagen Sie jetzt bitte nicht wieder, dass dieser Frieden ein falscher Frieden sei, nur weil die EU nicht mit einbezogen wurde! Wir sind auch keine Putin-Freunde oder Trump-Versteher, nur weil wir für diesen Frieden sind.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Nein, Ihr Freund heißt Putin!

FPÖ Elisabeth Heiß

… Dass Sie uns in dieses Licht rücken, ist schlichtweg absurd. Wir folgen weder Putins Propaganda noch Trumps Egoshow. Sie sind auf diesem Auge blind, deshalb nutzen Sie auch dieses typische Wording, um die Menschen zu verunsichern. So wie die Medien: Die nutzen ebenfalls dieses Wording und berichten selektiv. Israels Schlag gegen den Iran – das klingt harmlos; Russlands Einmarsch in die Ukraine ist das tiefe Böse.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Was?

FPÖ Elisabeth Heiß

… Ja, es ist auch das tiefe Böse, aber beides verletzt das UNO-Gewaltverbot, das darf man nicht vergessen. Was macht unsere Regierung? – Sie spielt Couchgeneräle gegen Russland, predigt aber bei Israel und Iran Deeskalation. Die Frau Außenminister …

GRÜNE Disoski (Zwischenruf)

-in!

FPÖ Elisabeth Heiß

… rechtfertigt in der „ZIB 2“ eine haarsträubende Logik: Im Ukrainekrieg leugnet der Aggressor das Existenzrecht, das ist völkerrechtswidrig. – Ja, das stimmt, aber Sie sagen auch, beim Iran sei Israels Präventivschlag wegen des Atomwaffenrisikos, das vom Iran ausgeht, in Ordnung gewesen. Der Iran hat aber nie einen Angriff gestartet. Was ist mit Nordkorea? Nordkorea hat ebenfalls Atomwaffen. Darauf sagen Sie in der „ZIB 2“: Da können wir nichts mehr machen, weil Nordkorea schon Atomwaffen hat. – Das, meine Damen und Herren, ist doch eine Doppelmoral.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Was?

FPÖ Elisabeth Heiß

… Besinnen wir uns auf das, worin Österreich aufgrund der immerwährenden Neutralität stark ist, nämlich Diplomatie statt Eskalation! (👏 FPÖ) Wer diesen bereits verlorenen Krieg der Ukrainer fortsetzt, sollte doch selbst an die Front gehen.

NEOS Brandstötter (Zwischenruf)

Ja, ich war dort, was wollen Sie wissen?

FPÖ Elisabeth Heiß

… Fordern Sie nicht nur den Stopp der Verletzung der Menschenrechte, sondern fordern Sie endlich den echten Frieden , denn gerade in der Vorweihnachtszeit sehnen sich alle Familien danach.

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Sie müssen aufpassen, Sie können auch mit der Mimik die Würde des Hauses verletzen, Frau Außenministerin, das haben wir gerade vorhin gehört! – Bundesministerin Meinl-Reisinger: Ich glaube, die Würde des Hauses war durch die Rede verletzt, Herr Kollege!

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gudrun Kugler .

ÖVP Gudrun Kugler

Frau Präsidentin! Frau Außenministerin! Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Heiß, ich habe jetzt Ihren Ausführungen und Vergleichen nicht vollends folgen können, möchte aber auf eines hinweisen: Unser Antrag – dem Sie zustimmen werden, was mich sehr freut – beinhaltet als Punkt eins den Waffenstillstand und den „umfassenden, gerechten und nachhaltigen Frieden in der Ukraine“. Da sind wir ganz klar aufgestellt und ich bin froh, dass wir diesem Antrag heute einstimmig zustimmen werden. (👏 ÖVP) Gestern war der 10. Dezember, das ist der internationale Tag der Menschenrechte. Wir begehen diesen Tag, weil nach den Menschenrechtsverletzungen, nach den haarsträubenden Verbrechen des Zweiten Weltkriegs 1948 die Staatengemeinschaft gesagt hat: Es gibt Dinge, die man nicht dem Gutdünken eines Staates überlässt; es gibt Grundprinzipien, nämlich die Würde des Menschen und seine Rechte zu schützen, ohne Ansehen der Person, aufgrund seiner Würde, nicht aufgrund der Großzügigkeit des Staates. – Das haben wir gestern gefeiert, und es ist wichtig, daran zu erinnern, denn jede Generation muss sich den Respekt vor den Menschenrechten neu erarbeiten und neu erkämpfen. Leider – leider – sehen wir jetzt, dass mitten in Europa Menschenrechtsverletzungen in einem Ausmaß verbreitet und systematisch wieder da sind, wieder möglich sind, obwohl wir seit Jahrzehnten gemeinsam an einem tieferen Verständnis der Menschenrechte arbeiten. Wir haben in unserem Antrag die Situation der russisch besetzten Gebiete genau unter die Lupe genommen. Wir haben auf unterschiedlichen Ebenen gesehen, was dort passiert. Viele Stichworte kennt man, einige vielleicht nicht: weit verbreitete Folterkeller, keine gerechten Verfahren bis hin zu außergerichtlichen Exekutionen, Verschleppungen von Kindern. Wir haben in den letzten zwei Jahren hier zwei Anträge dazu verabschiedet. Gestern fand im Palais Epstein eine Veranstaltung der Paneuropa-Union statt, die ich als Schirmherrin unterstützt habe – viele Kolleginnen und Kollegen waren dort –, bei der eine 19-Jährige aus den besetzten Gebieten anwesend war und erzählt hat, was sie in den letzten fast vier Jahren erlebt hat. Weiters: Religionsfreiheit – alle nicht russisch-orthodoxen Kirchen erleben die schlimmsten Repressalien bis hin zu Folter und Ermordung ihrer Leiter; das betrifft vorwiegend Protestanten, Katholiken und die ukrainisch-orthodoxe Kirche –, Einschränkungen der Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit und natürlich die Situation der Häftlinge, der Kriegsgefangenen. – Da möchte ich unserer früheren Kollegin Stephanie Krisper ein ganz besonderes Dankeschön aussprechen, die einen Betroffenen, der aus der Kriegsgefangenschaft entlassen wurde, zum Austausch mit den Abgeordneten hierher ins Parlament gebracht hat. Auch auf Basis seiner Geschichte haben wir diesen Antrag geschrieben. Was sind unsere Kernforderungen? – Erstens, wie ich auch Frau Kollegin Heiß schon gesagt habe: Waffenstillstand und Friedensverhandlungen. Es gibt da Fortschritte, es gibt eine neue Dynamik! Wir begrüßen das. Es ist aber wichtig, dass wir anerkennen, dass wir alle über unseren Schatten springen müssen, damit wir Frieden möglich machen. Wir brauchen diesen Frieden, wir schulden das uns allen, wir schulden das Europa und wir schulden es unseren Kindern.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Was heißt das jetzt genau?

ÖVP Gudrun Kugler

… Folter und das Verschwindenlassen von Menschen in besetzten Gebieten: Wir müssen das entschieden verurteilen, und wir müssen darauf bestehen, dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz Zugang zu den unterschiedlichen Lagern und Haftanstalten bekommt. Das ist im humanitären Völkerrecht so vorgesehen – derzeit wird das Rote Kreuz nicht vorgelassen! Und als letzter und ganz wichtiger Punkt: die strafrechtliche Verfolgung der Kriegsverbrecher, Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, eine Amnestie für Kriegsverbrecher kann nicht Teil eines gerechten Friedens sein! (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Pia Maria Wieninger .

SPÖ Pia Maria Wieninger

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Außenministerin! Hohes Haus! Auch wenn der Krieg das Schlimmste ist, was Menschen hervorbringen können, muss es auch in den dunkelsten Momenten gewisse Regeln geben: ein Rest von Menschlichkeit. Und genau um diesen geht es in dem vorliegenden Antrag. Was unterscheidet uns von jenen, die Gewalt zum Mittel ihrer Politik machen? – Die Antwort ist einfach und doch entscheidend: Wir halten an den Prinzipien des Rechts fest, selbst dann, wenn andere es mit Füßen treten. Seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine erleben wir die massivsten Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht auf europäischem Boden seit Jahrzehnten. Auch wenn der Krieg mittlerweile fast vier Jahre andauert, dürfen wir uns niemals daran gewöhnen, und wir dürfen nie vergessen, dass dieser Krieg auch ein Angriff auf die europäische Sicherheitsordnung ist. Doch selbst im Krieg braucht es Grenzen, und wer diese Grenzen überschreitet, der muss zur Verantwortung gezogen werden. Seit Februar 2022 wurden unzählige Menschen getötet oder verletzt. In den besetzten Gebieten werden Ukrainer:innen verschleppt, gefoltert, misshandelt, ermordet. Unabhängige Organisationen, von der UNO über die OSZE bis zum Europarat, dokumentieren systematische Kriegsverbrechen: die Misshandlung von Gefangenen, die Verweigerung humanitärer Hilfe, den Ausschluss des Roten Kreuzes. Ein weiteres Kriegsverbrechen ist die gezielte Entführung und Umerziehung von ukrainischen Kindern. Abgeordnete Kugler hat es vorhin schon erwähnt: Die 19-jährige Walerija Sydorowa hat gestern in Wien von ihrer Verschleppung durch russische Soldaten auf die Krim in ein Umerziehungslager erzählt. Sie wurde mit 16 Jahren ihrer Familie entrissen und mit rund 500 anderen Kindern aus ihrem Ort verschleppt und in ein Lager gesteckt, um russifiziert zu werden. – Ich möchte dir, Walerija, und den Zigtausenden anderen Kindern, für die du heute sprichst, für die du heute Zeitzeugin bist, sagen: Wir sehen euch und wir hören euch und wir werden euch nicht vergessen. (👏 ÖVP, SPÖ) Wir werden alles, was in unserer Macht als Abgeordnete beziehungsweise in der Macht der Regierung steht, tun, damit dieses Unrecht, das euch angetan wird, endlich gestoppt wird. (👏 ÖVP, SPÖ) Sie alle frage ich: Wollen wir das als neue Realität in Europa hinnehmen oder stehen wir geschlossen gegen jene auf, die systematisch Menschenrechte verletzen? Dieser Krieg ist mehr als ein territorialer Konflikt. Er ist ein Angriff auf unsere Werte, auf die regelbasierte internationale Ordnung und auf die Idee von Freiheit und Selbstbestimmung. Die Ukraine kämpft nicht nur für sich, sie kämpft für das, was Europa ausmacht: Recht vor Gewalt, Demokratie vor Diktatur und Würde vor Willkür. Genau deshalb liegt heute dieser Antrag vor. Schauen wir also nicht weg, wenn Unrecht passiert, sondern handeln wir! – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter .

NEOS Henrike Brandstötter

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ist ein schwerer Bruch des Völkerrechts und auch ein Angriff auf die Grundprinzipien Europas: Freiheit, Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit. Unter all diesen dokumentierten Kriegsverbrechen sticht eines ganz besonders hervor, nämlich die systematische Verschleppung ukrainischer Kinder und ihre Umerziehung in Russland. Nach Angaben ukrainischer Behörden, der UN und internationaler Beobachter wurden über 20 000 Kinder – über 20 000 Kinder! – aus den besetzten Gebieten entführt, oft ohne jede Möglichkeit, ihre Eltern zu kontaktieren. Viele erhalten dann neue Namen, neue Pässe, eine neue Identität, müssen eine neue Sprache lernen, und sie verlieren unter diesem staatlichen Zwang all ihre Wurzeln. Russland nennt das Evakuierung, und wir müssen es als das benennen, was es ist: Es ist Deportation, es ist Entführung, es ist Russifizierung, es ist ein Kriegsverbrechen! (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Der Internationale Strafgerichtshof hat deshalb auch einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen. Jetzt möchte ich gerne ein Wort an Kollegin Heiß richten. – Wo ist sie? Sie sucht vielleicht gerade ihr Geschichtsbuch. – Da sind Sie. Bitte das Geschichtsbuch nicht nur verwenden, wenn ein Tisch wackelt, sondern es auch lesen! Wenn Sie hier von Couchgenerälen sprechen und davon, dass man doch einmal an die Front fahren soll, dann habe ich Nachrichten für Sie: Ich war an der Front, gemeinsam übrigens mit Kollegen David Stögmüller und mit Penny Bayr. Ich war heuer drei Mal in der Ukraine, und ich bringe junge politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in die Ukraine, um ihnen den Krieg zu zeigen, denn man muss es mit eigenen Augen gesehen haben. Sie sind ein ganz gutes Beispiel dafür, wie sehr man sich eigentlich von dem, was in der Ukraine passiert, entfernt, wenn man hier sitzt: Nämlich Sie sind die Couchgenerälin – wenn Twitter oder X mein Werkzeug ist, wenn ich mich auf Telegram ausbreite und nicht einmal wirklich recherchiere, hinfahre, mit eigenen Augen sehe, mit eigenen Ohren höre, was es bedeutet, wenn eine Drohne kommt und eine Stadt angreift, wenn man nicht mit Menschen gesprochen hat, die zutiefst traumatisiert sind, wenn man Kriegsversehrte getroffen hat. – Das sollten Sie einmal machen, denn Sie sind hier die Couchgenerälin und sonst niemand! …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Und Ihre Ausflüge bringen die Leute dort zusätzlich in Gefahr!

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski .

GRÜNE Meri Disoski

Danke für das Wort, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen jetzt über etwas, das eigentlich überhaupt keinen Interpretationsspielraum offen lässt. Wir sprechen über gut dokumentierte und belegte Kriegsverbrechen Russlands. Diese Kriegsverbrechen sind von verschiedenen internationalen Organisationen dokumentiert, belegt, und das einwandfrei. Zahlreiche Berichte zeigen das schwarz auf weiß und führen uns vor Augen, was in russischer Gefangenschaft passiert. Was sehen wir da? – Wir sehen, dass ukrainische Kriegsgefangene misshandelt werden. Sie werden vergewaltigt, sie werden der medizinischen Versorgung beraubt, sie werden gefoltert, sie werden hingerichtet oder sie verschwinden. Ihre Familien wissen monatelang nicht, ob ihre Söhne, ob ihre Töchter überhaupt noch am Leben sind und zurückkommen werden. Während wir hier in diesem Haus debattieren, bricht Putins Regime Menschen. Das passiert systematisch, geplant, gewollt. Das ist kein Zufall. Das ist nicht das Fehlverhalten einzelner Soldaten, das sind staatlich organisierte Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und gegen Menschenrechte.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Glauben Sie, dass die Russen dort in die Kuschelzone kommen in der Ukraine?

GRÜNE Meri Disoski

… Und wir, Österreich, dieses Hohe Haus, wir haben die Pflicht, diese Politik der Entmenschlichung, diese Kriegsverbrechen klar zu benennen und klar zu verurteilen, nicht leise, nicht zögerlich, sondern laut und deutlich, wie wir das heute hier machen werden. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Das bringt mich zu einem Punkt, den ich heute nicht ausklammern kann. Wir verurteilen hier heute als österreichisches Parlament diese einwandfrei dokumentierten brutalen Kriegsverbrechen, die Putin beauftragt. Das ist gut, dass wir das machen. Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen. Wir Grüne, meine Fraktion, haben dazu schon im März einen Antrag hier im Hohen Haus eingebracht. Das hat die Regierungsparteien ihrerseits dazu animiert, einen eigenen Antrag einzubringen, der im Juli eingegangen ist. Diesen Antrag der Regierungsparteien beschließen wir heute, den Antrag meiner Fraktion, der Grünen, finden Sie, sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, aber heute nicht auf der Tagesordnung. Warum? – Weil die Regierungsparteien unseren Antrag vertagt haben, sie haben ihn auf Eis gelegt. Wieso haben sie das gemacht? – Unser Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf, Kriegsverbrechen Russlands zu verurteilen und sich auf internationaler Ebene für die Strafverfolgung dieser Verbrechen einzusetzen. Da kann man ja eigentlich nicht dagegen sein, oder? Da kann man nicht dagegen sein, wieso vertagt man so etwas? – Vielleicht vertagt man das, weil ein Teil unseres Antrages unbequem war, weil wir gefordert haben, russische Einflussnahme in Österreich offenzulegen. Dazu wollt ihr aber offensichtlich lieber schweigen, als die Debatte hier ins Hohe Haus zu bringen und klar Position zu beziehen. Ich muss ganz offen sagen: Ich finde das insbesondere von den NEOS sehr, sehr, sehr enttäuschend. Ihr Klubobmann Shetty hat im vergangenen Jahr hier im Hohen Haus noch öffentlichkeitswirksam Unterschriften für das Einsetzen eines eigenen Russland-Untersuchungsausschusses gesammelt …

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Der kommt schon noch!

GRÜNE Meri Disoski

… und heute hilft ausgerechnet seine Fraktion – die NEOS – dabei mit, das Thema hier zuzudeckeln. Von den selbst erklärten Aufklärern seid ihr – schwuppdiwupp! – zu den Zudecklern geworden. Im Gegensatz dazu sagen wir Grüne: Österreich darf nicht wegsehen, nicht bei Kriegsverbrechen, nicht bei Menschenrechtsverletzungen …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Außer Sie passieren im eigenen Land in der Coronazeit!

GRÜNE Meri Disoski

… und ganz sicher auch nicht dann, wenn autoritäre Regime versuchen, Einfluss auf unsere Demokratie zu nehmen. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Bundesministerin Beate Meinl-Reisinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

FPÖ Michael Gmeindl

Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Aber vor allem werte Damen und Herren Österreicher! Wir diskutieren heute über schwerste Menschenrechtsverletzungen in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine. Folter, außergerichtliche Hinrichtungen, Misshandlungen von Kriegsgefangenen: Das ist zutiefst inakzeptabel und selbstverständlich klar zu verurteilen. (👏 FPÖ) Dieser Antrag bleibt aber in der politischen Komfortzone hängen. Er spricht nur aus, was ohnehin jeder anständige demokratische Staat zu sagen hat und blendet die eigentlichen Hebel aus, die Österreich als neutraler Staat bewegen könnte und müsste. Erstens: Österreich braucht eine aktive neutrale Vermittlerrolle, nicht nur Sprechblasen. – Sie fordern die Außenministerin auf, für Frieden einzutreten. Das klingt schön, bleibt aber wirkungslos, solange Österreich seine Neutralität nicht aktiv einsetzt. Neutralität ist nicht passiv. Neutralität ist ein Werkzeug. Neutralität ist ein Auftrag. Herbert Kickl hat es klar formuliert: „Jetzt könnte die Stunde des neutralen Österreich schlagen!“, „Mögliche Waffenruhe muss Startschuss für Friedensverhandlungen auf neutralem Boden sein. – Wenn wir als Glaubwürdige vermitteln wollen, müssen wir uns aus dem Schatten der EU-Eskalationspolitik lösen und wieder einen eigenständigen neutralen Kurs fahren. Zweitens: Ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen auf beiden Seiten ist die Voraussetzung für jedes Menschenrecht. Solange geschossen wird, sterben Menschen. Solange gestorben wird, redet niemand über Frieden. Solange kein Frieden möglich ist, bleibt jeder Menschenrechtsappell ein Papiertiger. Martin Graf hat es am 16. Juni 2025 klar gesagt: Das Töten und Morden auf beiden Seiten, auf ukrainischer und russischer, muss ein Ende haben! – Ihr Antrag spricht viel über Dokumentation, Strafverfolgung, internationale Kooperation – alles wichtig –, aber er vermeidet konsequent das zentrale Wort Waffenstillstand. Ohne Waffenstillstand gibt es keine Aufklärung. Ohne Waffenstillstand gibt es keinen Zugang für Beobachter. Ohne Waffenstillstand gibt es keinen Schutz für Zivilisten. (👏 FPÖ) Drittens: Waffenlieferungen und Sanktionen befeuern den Konflikt, sie lösen ihn nicht. Die EU fährt seit Jahren eine Sanktions- und Eskalationspolitik, die weder Frieden bringt noch Russland schwächt, aber sehr wohl Österreich belastet. Harald Vilimsky sagte dazu: „18 Sanktionspakete haben nicht verhindert“, dass der Konflikt endet, die „Priorität muss am Wohlergehen der eigenen Bevölkerung liegen“. Wenn dieser Antrag glaubwürdig wäre, müsste er klar enthalten: keinen weiteren Ausbau von Waffenlieferungen, keine weitere Sanktionsspirale, stattdessen Diplomatie, Dialog und Deeskalation. Diese Punkte fehlen völlig. (👏 FPÖ) Viertens: Humanitäre Anliegen unterstützen wir, aber sie reichen nicht. Ja, Unterstützung der Opfer ist notwendig. Ja, Zugang für das Rote Kreuz ist zentral. Ja, Verbrechen müssen dokumentiert und strafrechtlich verfolgt werden – aber auf beiden Seiten. (👏 FPÖ) Dazu stehen wir. Ohne diplomatische Strategie bleibt aber alles davon Stückwerk. Humanität braucht Rahmenbedingungen, und diese schaffen nicht Sanktionen, sondern Verhandlungen. Fünftens: Österreich muss wieder Gestalter werden, nicht Zuschauer. Dieser Antrag ist gut gemeint, aber politisch mutlos. Er verurteilt, was alle verurteilen. Er fordert, was ohnehin gilt. Er vermeidet das, was unbequem wäre, aber notwendig ist. Was wir brauchen: sofortiges Ende der Kampfhandlungen, aktive österreichische Vermittlungsinitiative, klare Absage an weitere Waffenlieferungen und Eskalationsmechanismen, echte Diplomatie statt ritualisiertem Moralisieren. – Nur so kann Österreich seiner Verantwortung der Neutralität gerecht werden. (👏 FPÖ) Zum Schluss fällt mir noch etwas ein, es ist ein winzig kleiner Reim: Diese Art von Wickel hätten wir nicht mit einem Volkskanzler Herbert Kickl ! – Danke schön. (👏 FPÖ) 13.58

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Friedrich Ofenauer . – Herr Abgeordneter Ofenauer ist als nächster Redner gemeldet. ( Rufe bei der ÖVP: Lausch! Lausch ist eingemeldet! – Abg. Stögmüller [Grüne]: Aber das geht ja nicht, zwei Mal FPÖ! – Bundesministerin Meinl-Reisinger: Lausch hat sich quasi abgemeldet und eingemeldet! – Unruhe im Saal. ) Mir wird mitgeteilt, dass die korrekte Vorgangsweise mit der Einreihung so ist, wie ich sie auch am Bildschirm vorfinde, nämlich dass sich offensichtlich, da alle pro gemeldet sind, die Fraktionen abwechseln. Ich habe als nächsten Abgeordneten Ofenauer gemeldet. ( Ruf: Da kennt sich nicht mal mehr der Computer aus! ) Sind Sie zu Wort gemeldet, Herr Abgeordneter? – Ich habe Herrn Abgeordneten Lausch nachher gemeldet. So ist es bei mir seitens der Parlamentsdirektion drinnen. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort. Ich gebe Ihnen das Mikro. ( Ruf bei der FPÖ: Schieß einfach los! )

ÖVP Friedrich Ofenauer

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Allzeit bereit ist das Thema. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Außenministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Krieg ist immer furchtbar, umso mehr, wenn systematisch Menschenrechtsverletzungen begangen werden, wie heute gerade in der Ukraine. Dieser Entschließungsantrag, den wir hier verhandeln, ist deswegen so wichtig und richtig, denn er verurteilt die Verletzung von Menschenrechten, er unterstreicht die Notwendigkeit eines Waffenstillstandes und eines gerechten Friedens und er unterstützt die Diplomatie, um diesen zu erreichen. (👏 ÖVP) Es ist gut, dass alle Fraktionen zustimmen, meine Damen und Herren, denn eines ist klar: Es muss einen Frieden geben und alle Bestrebungen in diese Richtung müssen auch entsprechend unterstützt werden. (👏 ÖVP, SPÖ) Weil immer von einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gesprochen wird, ist eines aber auch ganz klar festzuhalten: Wer ist der Aggressor? – Der Aggressor ist ganz klar Putins Russland, weil die Souveränität und die Unverletzlichkeit eines Staatsgebietes, nämlich der Ukraine, nicht respektiert und nicht akzeptiert wurden und mit militärischen Mitteln Grenzen verschoben werden. Seinerseits könnte jederzeit mit diesen Kriegshandlungen aufgehört werden. Daneben tut sich aber geopolitisch noch anderes auf. Es gibt wieder Weltmächte, die sich die Welt in Einflusssphären aufteilen: Russland, USA, China – und die Europäische Union steht in diesem Spannungsverhältnis. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Putins war unter anderem auch ein Anlass dafür, dass wir die Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2013 überarbeitet haben und überarbeiten. Interessant ist aber in dieser Gemengelage vor allem auch die Rolle der FPÖ. Die Erstrednerin von der FPÖ hat gemeint: „Wir sind [...] keine Putin-Freunde“. Ich stelle aber die Frage: Wie ist das mit diesem Freundschaftsvertrag mit Putins Partei …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Wie lang war denn der Herr Schüssel bei Lukoil? Was hat der Herr Schelling gemacht? Der Herr Schüssel? Der Herr Leitl ...?

ÖVP Friedrich Ofenauer

… der abgeschlossen wurde, der sich automatisch verlängert, wenn er nicht gekündigt wird? Es wurde noch nicht gesagt, wie denn dieses Verhältnis tatsächlich ist, meine Damen und Herren. Feststellen muss man leider auch, dass es immer wieder Tendenzen gibt, einzelne EU-Staaten aus der Europäischen Union herauszupicken und damit die EU zu schwächen. Es wurde kolportiert, es gäbe eine Sicherheitsstrategie in den USA – Trump –, wonach das mithilfe von patriotischen Kräften erfolgen soll, mit der Unterstützung solch patriotischer Kräfte. Auch dabei ist die Rolle der FPÖ interessant – das ist vielleicht ein gewisses Doppelspiel …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Also im „Morgenjournal“ hat man gehört, Sebastian Kurz ist schuld! Im „Morgenjournal“ hat’s geheißen, der Kurz ist schuld!

ÖVP Friedrich Ofenauer

… Wer nennt sich patriotische Partei? – Das ist die FPÖ; also das ist durchaus eine hinterfragenswürdige Rolle der FPÖ, die hier gespielt wird.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Wie steht’s ihr jetzt zum Sebastian Kurz?

ÖVP Friedrich Ofenauer

… Tatsache ist allerdings: Wir dürfen die Europäische Union nicht zerstören oder schwächen lassen, denn die Europäische Union ist ein einzigartiges Friedensprojekt, meine Damen und Herren …

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

... mit der neuen ÖVP!

ÖVP Friedrich Ofenauer

… das dazu geführt hat, dass in den letzten 80 Jahren kein einziges Mitgliedsland der Europäischen Union gegen ein anderes Krieg geführt hat, wie das in den Jahrhunderten davor regelmäßig der Fall war.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Wenn ihr wieder türkis werdet, wird’s eng für dich!

ÖVP Friedrich Ofenauer

… Ja, es gibt viele Redewendungen zum Thema Geschichte, zum Beispiel von Bruno Kreisky: „Lernen Sie [...] Geschichte“, dann werden Sie sehen, was sich daraus entwickelt hat. Oberst Reisner zitiert immer wieder eine Aussage: Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie folgt ähnlichen Mustern. Genau diese Muster, meine Damen und Herren, müssen wir brechen, denn es gilt, aus der Geschichte zu lernen und auf die Kunst der Diplomatie zu setzen, um einen Frieden zu erreichen.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Deswegen gehört die ÖVP in die Opposition! Nicht die gleichen Muster immer weiter machen!

ÖVP Friedrich Ofenauer

… Es gilt aber auch, auf die Stärke des Rechts zu setzen, denn gerade darauf sind kleine Länder wie Österreich angewiesen. Und es gilt auch, wenn nötig militärische Stärke zu zeigen und zeigen zu können, nach dem Motto: Si vis pacem para bellum; damit ist gemeint: Wenn du Frieden willst, sei bereit für den Krieg – nicht: bereite den Krieg vor. Wir müssen auf europäische Zusammenarbeit, auf internationale Zusammenarbeit, vor allem auch mit den USA, und auf Kooperation setzen, um Konflikte nicht entstehen zu lassen und Frieden zu sichern.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Ja, darum schimpft die Außenministerin immer über Trump!

ÖVP Friedrich Ofenauer

… Meine Damen und Herren, unser Ziel muss sein, einen nachhaltigen Frieden zu erreichen. – Danke schön.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Das gute Verhältnis mit den Amerikanern solltets mit eurem kleinen Koalitionspartner besprechen, weil die schimpfen immer ...!

PräsidiumDoris Bures

Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Lausch zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Christian Lausch

Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Bürgerinnen und Bürger! Als Letztredner hat man es relativ leicht, überhaupt bei solch einem Antrag von Abgeordneten der Regierungsparteien, die die eigene Bundesministerin beauftragen, sie möge da etwas tun; also ein Regierungsantrag, und dann noch dazu die Einstimmigkeit. Ich nehme es vorweg: Natürlich sind wir da dabei – no na net, sage ich jetzt nur; no na net! Mit solch einem Antrag hat man natürlich gleich eine einstimmige Sache, eine liebe Geschichte; eignet sich so ziemlich in der Mitte der drei Plenartage sehr, sehr gut. Ich will jetzt als Letztredner nicht alle sechs Punkte – sind eh nur sechs – noch einmal vorlesen, aber diese Punkte werden natürlich auch von uns unterstützt. Mein Vorredner, Kollege Gmeindl, hat es schon richtig gesagt: Uns fehlt halt aber etwas. Das ist eine liebliche Geschichte – leider Gottes verabschiedet man so etwas hier; jeder ist dafür, no na net, noch einmal gesagt –, aber es wäre halt wichtig gewesen, wenn man als neutrales Österreich, wie es in der Vergangenheit war, selbstbewusst Pflöcke eingeschlagen hätte. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: eine sofortige Beendigung der Kampfhandlungen, aber auf beiden Seiten, und eine aktive Vermittlerrolle des neutralen Österreichs. Man muss sich ja, wenn man selbstbewusst ist, nicht immer hinter der EU verstecken. Wir sind das neutrale Land in der EU, und wir hätten da eine wichtige Rolle: als Friedensvermittler aufzutreten. (👏 FPÖ) Das würden wir Freiheitliche uns wünschen. Und den Kindern, der Bevölkerung, die ja den Regierungsparteien, aber auch uns so wichtig ist, würde man das ersparen, wenn man da aktiver sein könnte und sich auch von einem gewissen Zickzackkurs verabschieden würde – einmal Russland beleidigt, einmal die USA beleidigt. Ich spreche jetzt nur EU-Abgeordneten Brandstätter an. Ob das für Österreichs Ansehen in der Welt und für den Krieg etwas Gutes ist, ob Ihr Parteikollege Brandstätter der Republik Österreich einen Bärendienst erwiesen hat – ich glaube nicht.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Einen Bärendienst glaub’ ich schon!

FPÖ Christian Lausch

… Wir Freiheitliche würden solche Sachen diplomatischer, deeskalierender …

NEOS Shetty (Zwischenruf)

So wie der Herr Vilimsky, gell? Es kann nicht jeder so diplomatisch wie der Herr Vilimsky sein!

FPÖ Christian Lausch

… und einfach viel, viel sachlicher angehen. (👏 FPÖ) Viel sachlicher, Kollege Shetty, viel sachlicher, als ihr das macht! Du musst selber lachen ( Ruf: Geh bitte, da müsst ihr selber lachen! ); ich verzeihe dir dein Lachen …

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Ich verzeihe dir auch!

FPÖ Christian Lausch

… weil ihr Regierungsabgeordneten die eigene Außenministerin beauftragt, sie möge für den Frieden in der Ukraine endlich etwas tun. (👏 NEOS) Das ist sehr, sehr gut, aber das hätte man sich ersparen können, das kann die Frau Bundesministerin sowieso tun. Sie ist ja oft in der Ukraine, sogar in ukrainischer Tracht zu sehen; sie macht das eh, da braucht sie diesen Antrag nicht, aber trotzdem: Wir sind dabei, aber man sollte sich auch etwas trauen und sollte, um wirklich Frieden zu schaffen, da vielleicht doch ein bisschen härter und neutraler auf beiden Seiten formulieren. Auch die korrupte Ukraine hat natürlich einen gewissen Beitrag geleistet und ruht sich halt aus. Ich würde nicht wissen wollen, wie viele Millionen an Spendengeldern von der EU, von der ganzen Welt in der Ukraine verflossen sind. – Danke.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Kann nicht jeder so diplomatisch sein wie der Herr Vilimsky! Geht einfach nicht!

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Damit kommen wir zur Abstimmung. Dürfte ich bitten, dass die Abgeordneten und die Mitarbeiter:innen die Plätze einnehmen? Wir sind im Abstimmungsvorgang. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Heute hakt es ein bissl beim Vorsitz!) Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 275 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „die Verurteilung systematischer Menschenrechtsverletzungen in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine und des unmenschlichen Umgangs mit Kriegsgefangenen“. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (xx/E)

Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz – ZIAG

314 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 279 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Mit dem Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) wird eine gesetzliche Klarstellung für Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen eingeführt, um den durch kommende gerichtliche Entscheidungen verursachten Unsicherheiten entgegenzuwirken. Insbesondere werden die unzulässigen Klauseln und deren Bewertung im Hinblick auf die Inflationsdynamik und Verbraucherschutzrechte gesetzlich geregelt.

Die Änderung betrifft überwiegend Vermieter und Mieter im Wohnbereich sowie Unternehmen, die Wertsicherungsklauseln in ihren Verträgen verwenden, und hat darüber hinaus Auswirkungen auf die Immobilienbranche und andere Branchen wie Versicherungen und Telekommunikation.

Dokumente

Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz – ZIAG

Ausgangslage und Notwendigkeit

  • Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen wurden aufgrund großer Inflationsdynamik und deren gerichtlicher Überprüfung als unzulässig erklärt.
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Wertsicherungsklauseln in bestimmten Fällen als kundenfeindlich eingestuft, was zu rechtlichen Unsicherheiten führte.
  • Die Bundesgesetzgebung reagiert auf die durch diese Gerichtsentscheidungen verursachten Bedrohungen in der Immobilienwirtschaft und befürchtete wirtschaftliche Verwerfungen.

Regelungen zu Wertsicherungsklauseln

  • Die geplanten gesetzlichen Regelungen zielen darauf ab, die bereits ergangene Rechtsprechung des OGH zu den Klauseln zu verankern.
  • Es wird eine Klarstellung bezüglich der Anwendung von § 6 Abs. 2 Z 4 KSchG sowie § 879 Abs. 3 ABGB getroffen, um die Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln zu gewährleisten.
  • Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Auslegung von Vertragsklauseln im Hinblick auf Verbraucherrechte und die Angemessenheit der Entgeltanpassungen.

Auswirkungen auf den Mietmarkt

  • Die gesetzliche Regelung soll verhindern, dass nicht zulässige Klauseln zu Rückforderungen von Mietzinsbeträgen oder zu massiven Wertverlusten von Immobilien führen.
  • Ein Wegfall von unzulässigen Wertsicherungsklauseln könnte den Mietzins rückwirkend auf den vertraglichen Ursprungspreis reduzieren und belastende Anpassungen für Vermieter verursachen.

Einfluss auf andere Branchen

  • Ähnlich potenziell gravierende Auswirkungen werden auch in anderen Branchen, wie Versicherungen oder Telekommunikationsdiensten, befürchtet.
  • Die verbindlichen Normen zur Wertsicherung sollen auch hier zur rechtlichen Stabilität beitragen.

Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz – ZIAG

~12 min Lesezeit
Dafür: NEOSÖVPSPÖ Dagegen: FPÖGRÜNE
FPÖ Harald Stefan

Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister, grüß Gott! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt hier ein etwas sperriges Thema; es geht um die Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen. Da gibt es seit Längerem ein Problem, eine Unklarheit, denn wenn Wertsicherungsklauseln nicht ordnungsgemäß formuliert sind, stellt sich die Frage, ob die dann vollkommen nichtig, also gar nicht mehr anzuwenden sind und damit jegliche Wertsicherung hinfällig ist, was für den Vermieter natürlich eine Katastrophe wäre; oder umgekehrt, ob die dann trotzdem weiter anzuwenden sind und der Mieter sich daran halten muss, obwohl diese Wertsicherungsklauseln grob benachteiligend sind. Diese Diskrepanz gibt es seit Längerem, es gibt dazu bereits OGH-Entscheidungen, und der Gesetzgeber hat hier heute den Vorschlag gemacht, etwas zu ändern, um das klarzustellen. Wie gesagt, diese Diskrepanz beziehungsweise diesen Interessenausgleich verstehe ich, da war ich auch der Meinung, dass etwas getan werden muss. Was jetzt hier vorliegt, bleibt aber für mich weiterhin völlig vage und führt überhaupt nicht zu einer Klarstellung oder zu einer weiteren Rechtssicherheit. Wir haben jetzt einerseits eine neue Bestimmung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, wo festgehalten wird, dass bei Dauerschuldverhältnissen diese Regelungen nicht zur Anwendung kommen, aber die beziehen sich definitiv nicht auf Mietverträge. Da hat man für Mietverträge überhaupt keine neue Regelung gefunden, also da hat man nichts verbessert. Auf der anderen Seite hat man im Konsumentenschutzgesetz jetzt eine Klarstellung getroffen – eine Klarstellung, die der OGH aber bereits getroffen hat, der festgestellt hat, dass diese Bestimmungen eben nicht auf Mietverträge anzuwenden sind, die hier im Konsumentenschutz geregelt sind, weil Mietverträge länger dauernde Verträge sind und das daher nicht anzuwenden ist. Wir haben hier also überhaupt keine Klarstellung. Wir haben in Wahrheit dieselbe Situation wie bisher. Ich und meine Fraktion, wir bleiben ratlos zurück, was damit eigentlich bezweckt werden sollte, denn wie gesagt diese Problematik: Was passiert wirklich mit unzulässigen Wertanpassungsklauseln?, bleibt bestehen. Unser Ansatz wäre gewesen, dass man sagt, wenn eine Wertanpassungsklausel unzulässig ist, weil sie grob benachteiligend ist, dann wird man einfach eine Standardwertanpassungsklausel gesetzlich festlegen, die dann zur Anwendung kommt. Damit hätte man diesen Interessenausgleich. Einerseits hätte der Mieter dann keine unfaire Bestimmung, andererseits hat der Vermieter nicht die Katastrophe, gar keine Wertanpassung zu haben. Das hat man nicht gemacht, ich weiß nicht, ob das ein Kompromiss war. Wie gesagt, man bleibt ratlos zurück und daher werden wir dem auch nicht zustimmen. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elke Hanel-Torsch .

SPÖ Elke Hanel-Torsch

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem heute zur Diskussion stehenden Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetz soll durch gesetzliche Klarstellungen Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln in Dauerschuldverhältnissen geschaffen werden. Warum ist das überhaupt notwendig und was genau wird eigentlich geändert? Der Oberste Gerichtshof – das haben wir schon gehört – hat in mehreren Verfahren, die aufgrund von Verbandsklagen geführt wurden, entschieden, dass einzelne Wertsicherungsklauseln, die in Vertragsformblättern verwendet worden sind, unzulässig seien, wo es eben um diese Wertsicherungsklauseln ging. Wichtig dabei ist die Tatsache, dass diesen Entscheidungen Verbandsklagen zugrunde lagen. Was bedeutet das? – Der Oberste Gerichtshof hatte daher das Prinzip der kundenfeindlichsten Auslegung der Klauseln anzuwenden. Daher wurde eben nicht geprüft, ob die Klausel im konkreten Vertragsverhältnis zulässig oder unzulässig ist, sondern nur im allgemeinen Rechtsverkehr. Eines dieser Verfahren hat den § 6 Abs. 2 Z 4 Konsumentenschutzgesetz betroffen und da hat der OGH 2023 festgestellt: wenn man die kundenfeindlichste Auslegung heranzieht, dann wäre diese Klausel unzulässig, wenn innerhalb der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss eine Erhöhung möglich wäre. Jetzt, im Sommer 2025, gab es aber ein Individualverfahren, und da kam der OGH zu einem anderen Ergebnis: Da musste er nicht mehr die kundenfeindlichste Auslegung heranziehen und hat eben gesagt, dass der § 6 Abs. 2 Z 4 KSchG auf Dauerschuldverhältnisse nicht anwendbar ist. Das zeigt eigentlich sehr klar, dass der konkrete Sachverhalt immer bei der Ausgestaltung einer jeweiligen Klausel ausschlaggebend ist. Es ist derzeit auch nicht ersichtlich, dass der OGH von dieser jüngsten Rechtsprechung wieder abweichen wird. Wir gießen das jetzt einfach in ein Gesetz und stellen das ganz einfach klar. Damit schaffen wir auch Rechtssicherheit. Das zweite Thema ist der § 879 ABGB: Auch da gab es Verbandsklagen und es ging um die Frage, ob eine gröbliche Benachteiligung vorliegt, wenn die Wertsicherungsklausel Indexveränderungen berücksichtigt, die bereits vor Vertragsabschluss liegen. Da schaffen wir auch Klarheit. Wir führen einen § 879a ein, der das jetzt klar regelt. Mir ist noch wichtig eines zu sagen, weil die Grünen uns im Bautenausschuss, im Justizausschuss und auch heute hier im Plenum schon vorgeworfen haben, wir würden die Mieterinnen und Mieter um ihre Ansprüche bringen: Das ist einfach nicht richtig, denn wie gesagt, es gibt derzeit keine Ansprüche, weil die Mieterinnen und Mieter das jeweils im Individualverfahren einklagen müssten.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Wie? Entschuldigung? Ich bin Mitglieder der Mietervereinigung ...! – Abg. Gewessler [Grüne]: Was würde denn die Mietervereinigung sagen dazu?

SPÖ Elke Hanel-Torsch

… Ganz offen gesagt: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen immer auf der Seite der Mieterinnen und Mieter, wir stehen immer auf der Seite der Gerechtigkeit, aber die Mieterinnen und Mieter dürfen nicht dazu gezwungen sein, kostenintensive Verfahren und riskante Verfahren zu führen, wo wir nicht wissen, wie sie ausgehen, um endlich Klarheit zu erhalten, sondern die brauchen vielmehr ein Mietrecht, das sie wirklich schützt, das verständlich ist, Verträge, die dauerhaft sind und Mieten, die sie sich leisten können. Und ich glaube, wir alle hier brauchen wieder ein Klima des Miteinanders statt des Gegeneinanders und das in allen Bereichen. – Danke. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić .

GRÜNE Alma Zadić

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Viele Menschen in unserem Land leiden darunter, dass das Wohnen immer teurer wird. Nachdem die Mieten bezahlt wurden, bleibt vielen sehr wenig von dem hart verdienten Geld über. Die Wohnungen werden immer teurer und Fakt ist: Wir müssen wohnen. Wir können uns nicht einfach entscheiden, ob wir wohnen oder nicht wohnen. Das heißt, viele, viele Menschen müssen diese Ausgabe tätigen und am Ende des Tages bleibt ihnen weniger im Geldbörserl übrig. Und dann kam der Oberste Gerichtshof und erklärte, dass in vielen dieser Verträge die sogenannte Wertsicherungsklausel nicht korrekt ist; und, meine Damen und Herren, das weckte Hoffnungen. Es weckte Hoffnungen, weil viele Menschen betroffen waren, weil viele Menschen mit solchen – rechtswidrigen! – Wertsicherungsklauseln über Jahre viel zu hohe Mieten gezahlt haben. Natürlich freuten sie sich, dass sie sich jetzt diese Ansprüche hoffentlich zurückholen könnten.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Können sie eh!

GRÜNE Alma Zadić

… Aber was macht die Regierung? – Diese Hoffnung ist zerplatzt, denn die Ansprüche von Mieter:innen und Verbraucher:innen im Ausmaß von Hunderten Millionen Euro werden mit einem Schlag vernichtet. Das behaupte jetzt nicht einfach ich, sondern das behauptet und sagt die Arbeiterkammer, die das mit Daten und Fakten auch belegen kann. Sie sagt, die geplanten Bestimmungen bedeuten eine „finanzielle Belohnung für Praktiken, welche bisher schlichtweg als Rechtsbruch zu beurteilen sind“. Sie sagt auch – Sozialdemokratie bitte gut aufpassen! –: „So garantiert man weder leistbare Mieten noch eine Senkung der Wohnkosten.“ – Zitat Arbeiterkammer. Eine vernichtende Stellungnahme, aber sie ist nicht die einzige. Mietervereinigung: „unternehmerische [...]interessen“ würden „über den Schutz von Mieter:innen gestellt“. Das Gesetz ist „gröblich benachteiligend“. Es ist ein Gesetz, das Vermieter:innen „begünstigt“, es „schwächt den Schutz von Mietenden“. Sozialministerium genau das Gleiche: Es werde „in den Gesetzesmaterialien kein sachlicher Grund angeführt, warum der Verbraucher bei Dauerschuldverhältnissen wie beispielsweise Krankenversicherungen kein schutzwürdiges Interesse daran haben sollte, vor Preiserhöhungen innerhalb weniger Wochen [...] geschützt zu werden.“ Weitere Stellungnahme, Verfassungsdienst: Der Verfassungsdienst kritisiert das Justizministerium, weil es so tut, als würde man die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes festschreiben. – Das stimmt aber nicht, denn es liegen divergierende Rechtsprechungen des Obersten Gerichtshofes vor und es ist daher irreführend, zu behaupten, man würde die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes festschreiben. Wenn man das möchte, dann hätte man auch die Entscheidung des verstärkten Senats abwarten können, um zu schauen, wie der Oberste Gerichtshof tatsächlich entscheidet. Liebe Sozialdemokratie, bei so vielen vernichtenden Stellungnahmen frage ich mich, warum? Warum tun Sie das den Mieterinnen und Mietern an? (👏) Warum folgt man nicht der Arbeiterkammer? Warum folgt man nicht dem ÖGB, der Mieter:innenvereinigung, sind doch viele Sozialdemokraten Mitglieder und in führenden Positionen dort? Warum? Ich höre, das wurde gegen diesen Minimietzinsdeckel abgetauscht, der überhaupt nicht in Relation zu den Hunderten Millionen Euro steht, die die Mieterinnen und Mieter hätten zurückfordern können. Das, meine Damen und Herren, ist keine gerechte Lösung. Es ist auch kein Kompromiss. Es ist meines Erachtens – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt – ein Kniefall vor der Immobilienlobby. (👏) Liebe Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten! Sie haben sich von Ihren Koalitionspartnern, den NEOS und der ÖVP, über den Tisch ziehen lassen, und den Preis dafür zahlen jetzt die Mieter:innen. – Vielen Dank. (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner .

ÖVP Jakob Grüner

Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! In den letzten Jahren haben – wir haben es gehört – Entscheidungen des OGH zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen zu Unsicherheiten geführt. In mehreren konsumentenschutzrechtlichen Verfahren wurden bestimmte Klauseln als unzulässig erklärt, insbesondere bei Entgelterhöhungen in den ersten zwei Monaten bei Bezugnahmen auf frühere Indexzahlen oder bei unklaren Nachfolgeindexregelungen. Diese Rechtsprechung hat große Unsicherheiten und Befürchtungen ausgelöst, dass etwa Mietzinse rückwirkend auf den Anfangszins fallen oder Wertanpassungen in Zukunft gar nicht mehr möglich sind. Das Ganze hat natürlich massive Auswirkungen auf den Markt, auf ganze Branchen, all dies zum Teil in Kombination mit de facto unkündbaren Mietverträgen. Jetzt hat selbst der OGH – die Frau Kollegin hat es vorhin genannt, da gibt es divergierende Rechtsprechungen – zum Teil auch wieder relativiert – ich bin ein großer Fan des OGH – und hat auch vor dem Sommer Klarstellungen gemacht; aber Unsicherheit ist nach wie vor da. Ich sehe es in der beruflichen Praxis, wenn etwa Vermieter und Mieter mit Verträgen daherkommen: Gilt diese Klausel, gilt sie nicht? Jeder Jurist hat eine andere Auskunft, keiner weiß, ob sie beim OGH hält. Da braucht es natürlich Klarheit, da braucht es Rechtssicherheit, und diese Klarheit müssen wir schaffen. Die schaffen wir heute auch, indem wir gewisse Punkte im Gesetz festschreiben. Wir schaffen Klarheit, indem wir erstens – wir haben es gehört – die jüngste OGH-Rechtsprechung zu § 6 Abs. 2 Z 4 Konsumentenschutzgesetz in Gesetzesform gießen. Sie gilt künftig nicht mehr bei Dauerschuldverhältnissen, bei denen Leistungen nicht innerhalb der ersten zwei Monate abgehandelt werden. Zweitens schaffen wir auch Klarheit beim berühmten § 879 Abs. 3 ABGB, wenn es um gröbliche Benachteiligung geht, indem wir festschreiben, dass es nicht etwa gröbliche Benachteiligung ist, wenn gesetzliche Vorgaben die Berücksichtigung der bis zum Vertragsabschluss verstrichenen Zeit bei der Entgeltbemessung verhindern. Zum Abschluss, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Da es jetzt wieder und zwei Tagesordnungspunkte davor erwähnt worden ist und immer wieder die Geschichte erzählt wird, die böse Immobilienlobby habe sich durchgesetzt: Wertsicherungsklauseln sind nicht der Inbegriff des Bösen, Wertsicherungsklauseln sind notwendig. Ohne derartige Klauseln würde niemand mehr langfristige Verträge abschließen, langfristige Verträge auch im Sinne des Mieters, langfristige Verträge im Sinne des Vermieters, was Wertverlust betrifft. Unsicherheit ist ein riesiges Problem, Rechtsunsicherheit höchst gefährlich. Die Inflation lässt grüßen. Unsicherheit lähmt den Neubau, Unsicherheit lähmt Sanierungen beim Altbau, Unsicherheit lähmt das Angebot, und genau das lässt die Preise steigen. Hören wir bitte endlich damit auf, diese Geschichten zu erzählen, indem wir Vermieter und Mieter ständig gegeneinander ausspielen, indem wir gute und böse Menschen herbeizeichnen, indem wir Extrempositionen vertreten, denn das ist geradezu der Grund, warum wir in den letzten Jahren, insbesondere im Wohnen, viel zu wenig weiterbringen. Rechtssicherheit stabilisiert den Markt. – Vielen Dank. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg:innen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, man würde bei der Ruhe in der Diskussion fast nicht meinen, um welche Brisanz es eigentlich bei diesem Gesetz geht. Sie haben jetzt sehr viel über Rechtssicherheit und Rechtsrahmen gehört. Tatsächlich ist der Inhalt dieses Gesetzes wahrscheinlich der größte Sündenfall gegenüber den Mieterinnen und Mietern der Zweiten Republik. Dieses Gesetz – so wird es beschlossen, so schaut es mit der Regierungsmehrheit aus – wird Ansprüche der Mieterinnen und Mieter auf Hunderte Millionen Euro vernichten.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Sie haben die Inflation durchrauschen lassen bei den Mieten! Das war der größte Sündenfall!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Das ist die Wahrheit. (👏) Man sieht es am besten daran, dass Sie dabei etwas zu verstecken haben. Ich habe es in der vorhergehenden Diskussion bereits erwähnt: Sie legen nicht einmal offen, um wie viel Geld es dabei geht. Frau Ministerin Sporrer, wieso sagen Sie den Mieterinnen und Mietern nicht, um wie viel Geld es geht? Wie viel Ansprüche gibt es, was sind die Folgen dieses Gesetzes? Das alles gehört eigentlich zu einem normalen, ordentlichen Gesetzwerdungsprozess. Nur bei dieser Sache hüllen Sie sich in Schweigen und daher sieht man, dass Sie da auch etwas zu verbergen haben. Ich sage Ihnen auch: Interessant finde ich übrigens auch die Vorgehensweise der Regierung, beziehungsweise ist es, glaube ich, eher eine SPÖ-interne Sache. Liebe Zuseherinnen und Zuseher, Sie haben ja bereits gehört, zwei Tagesordnungspunkte davor haben wir die Mietpreisbremse beschlossen, das ist sozusagen das Gegengeschäft zu diesem Gesetz. Mehrere Abgeordnete der Regierungsfraktionen haben ja schon eingeräumt, dass das als Paket zu verstehen ist. Jetzt müssen Sie sich aber vorstellen: Sowohl die Beilage für die Mietpreisbremse – also das Positive für den Mieter, für die Mieterin – hat die Frau Justizministerin eingebracht als auch diese Beilage hat die Frau Justizministerin eingebracht, nur ist plötzlich für die Mietpreisbremse, für den positiven Teil, ausschließlich der Wohnminister ohne Wohnministerium zuständig, Wohnminister Babler nämlich. Wie gibt es das? Ist das ein neuer feministischer Zugang von der SPÖ, dass insbesondere die Frau dann sozusagen die Suppe auslöffeln darf, damit der Parteichef strahlen kann? Das ist schon äußerst interessant.

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Sehr billig!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Am Ende des Tages hat mich vor allem eine Sache verwundert: Sie, Frau Kollegin Hanel-Torsch, haben gesagt, wir brauchen jetzt mehr ein Klima des Miteinanders und nicht des Gegeneinanders. Ich weiß jetzt nicht, von welchem Miteinander Sie sprechen: mit der Immobilienlobby, mit den Miethaien? Welches Miteinander meinen Sie? Die SPÖ, die sich auf die Seite der Mieter:innen gestellt hat, so wie das früher war, hat mir deutlich besser gefallen. – Danke schön. (👏)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet, damit ist die Debatte geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 279 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich ersuche um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Gerichtsgebührengesetz, Rechtsanwaltstarifgesetz und Zivilprozessordnung

315 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 301 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat hat die Gesetzesvorlage zur Änderung des Gerichtsgebührengesetzes, des Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Zivilprozessordnung angenommen. Ziel der Änderungen ist es, Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch bei Besitzstörungen zu ergreifen und die Kostenstruktur für Gerichtsverfahren zu verbessern.

Die Änderungen betreffen insbesondere Personen, die mit Besitzstörungen konfrontiert sind, sowie Rechtsanwälte und Gerichte, da durch die Neuregelungen die Handhabung und die Kosten für solche Verfahren optimiert werden sollen.

Dokumente

Gerichtsgebührengesetz, Rechtsanwaltstarifgesetz und Zivilprozessordnung

Hintergrund und Ausgangslage

  • Die bestehenden Fragen zur Besitzstörung, insbesondere durch Fahrzeuge, führen häufig zu Streitigkeiten und Abmahnungen, die von Betroffenen oft unter Druck bezahlt werden, um rechtlichen Auseinandersetzungen zu entgehen.
  • Die Gesetzesänderung soll rechtliche Unsicherheiten reduzieren und den Missbrauch von Abmahnungen bekämpfen.

Änderungen der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs

  • Geplant ist eine Änderung, die es ermöglicht, dass in Besitzstörungssachen Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofs getroffen werden können.
  • Ziel ist die Vereinheitlichung der Judikatur und die Schaffung von Rechtssicherheit in den Verfahren.

Kostensenkende Maßnahmen

  • Es sollen Änderungen im anwaltlichen Kostenrecht und im Gerichtsgebührenrecht vorgenommen werden, um für diejenigen, die eine Besitzstörung nicht bestreiten, eine kostengünstigere gerichtlich Entscheidung zu ermöglichen.
  • Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass weniger Abmahnungen ausgesprochen werden, deren Wahrnehmung auf hohen Gerichts- und Anwaltskosten beruht.

Bezug zu EU-Rechtsvorschriften

  • Die Änderungen berühren keine geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union.

Schutz vor Missbrauch

  • Die gesetzten Änderungen zielen darauf ab, gegen schikanöse Rechtsausübungen und überzogene Forderungen, wie etwa bei Aufzeichnungen von Kameras oder Kosten für Abschleppdienste, vorzugehen.
  • Es wird klargestellt, dass geringfügige Eingriffe, die kein vernünftiger Mensch als Nachteil empfindet, nicht als rechtliche Störung angesehen werden.

Verantwortlichkeit bei Fahrzeugen

  • Bei Besitzstörungen, die durch ein Fahrzeug verursacht werden, haftet der Halter für die Handlungen des Lenkers und hat für die Behebung entsprechender Störungen zu sorgen.

Erwartungen an die Maßnahmen

  • Der Justizausschuss erwartet, dass die neuen Regelungen ausreichend sind, um eine klare Rechtslage zu schaffen, und dass gegebenenfalls weitere legislative Maßnahmen ergriffen werden müssen, falls sich dies als unzureichend erweist.

Gerichtsgebührengesetz, Rechtsanwaltstarifgesetz und Zivilprozessordnung

~14 min Lesezeit
Dafür: ÖVPFPÖSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Markus Tschank

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Wir behandeln heute ein durchaus wichtiges praxisnahes juristisches Thema, nämlich den Missbrauch des Rechtsinstruments der Besitzstörung im Kraftfahrbereich. Es handelt sich um eine Konsensmaterie, also wir werden da die Regierungsvorlage auch entsprechend unterstützen, nicht zuletzt auch deshalb, weil wir uns als Schutzmacht für die Autofahrer sehen und da auch tatsächlich entsprechenden Handlungsbedarf wahrnehmen. Viele Autofahrer kennen die Situation: Sie fahren mit dem Auto, wollen kurz wenden, es bietet sich die nächste Tankstelle oder ein Parkplatz an. Vom Wendemanöver werden dann heimlich Fotos gemacht und wenige Tage später erhalten sie dann eine entsprechende Klagsdrohung oder eine Besitzstörungsklage mit einer Aufforderung von mehreren Hundert Euro, die zu zahlen sind. Viele Bürgerinnen und Bürger lassen sich davon einschüchtern, sie zahlen diese Beträge und hoffen damit, sich weitere Probleme oder höhere Verfahrenskosten ersparen zu können. Das ist, sehr geehrte Damen und Herren, Missbrauch. Zahlreiche private Personen und auch Anwaltskanzleien haben das zum Geschäftsmodell erhoben. Dem muss man entsprechend Einhalt gebieten. Dieser Form der Abzocke werden wir hiermit auch einen Riegel vorschieben. Es bedarf eines wirksamen Schikaneverbotes in Gesetzesform. Es geht da um den höheren Rechtsschutz – ich habe es schon gesagt – von Autofahrern in Österreich, um die Verhinderung von Schikanen und auch um einheitliche Regelungen im Sinne der Autofahrer. Nun, die vorliegende Lösung ist ein Versuch, dieser Situation Herr zu werden. Ich hoffe, dass es damit das Auslangen findet. Ich glaube, dass das noch kein Allheilmittel ist, aber, lieber Klaus Fürlinger , der da federführend am Werk war, und auch Frau Bundesministerin: Der Wille steht fürs Werk. Wir hoffen, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist. (👏 FPÖ) Zwei Maßnahmen sind vorgesehen: die Herabsetzung der Tarifbemessung im Gerichtsgebührengesetz und im Rechtsanwaltstarifgesetz. Ziel ist es eben, die Gerichtsgebühren und die Anwaltsentlohnung für unbestrittene Besitzstörungsverfahren zu senken und damit weniger Anreize für schnelle Abzocke zu schaffen und – das ist, glaube ich, auch eine vernünftige Lösung – da einen temporären Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof zuzulassen. Derzeit ist der Revisionsrekurs an den OGH im Besitzstörungsverfahren nicht zulässig. Die letzte Instanz sind also die Landesgerichte, die da entscheiden. Jetzt hat man da natürlich unterschiedliche Strömungen in der Rechtsprechung, unterschiedliche Rechtsprechungsergebnisse in den neun Bundesländern. Dies soll sich ändern. Durch die Öffnung soll die oberste Instanz angerufen werden und eine einheitliche Rechtsprechung hergestellt werden. Der OGH sieht das nach meinem Informationsstand positiv. Damit soll ein entsprechender Beitrag zur Rechtsvereinheitlichung geleistet werden. Schauen wir, ob sich das in den kommenden Jahren tatsächlich bessert. Wir werden da auf jeden Fall wachsam sein und auch alternative Lösungen vorschlagen, sollte es tatsächlich der Fall sein, dass sich diese Lösung als nicht ausreichend erweist. Was kann eine solche alternative Lösung sein? – Ich habe das im Ausschuss auch schon angesprochen: Die Einführung eines echten Schikaneverbots im Paragraf selber – im § 339 ABGB –, also eine echte gesetzliche Schranke, wäre durchaus eine Möglichkeit, wie man da noch entsprechend verschärfen kann. Eine Schadenersatzpflicht, die man gesetzlich für schikanöse Rechtsanwendung in diesen Fällen vorschreiben könnte, wäre ebenfalls eine zusätzliche Maßnahme, die man da durchaus in Betracht ziehen kann. Bis es so weit ist, werden wir diesen gemeinsamen Schritt mitgehen und dazu auch unsere Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Frau Abgeordnete Selma Yildirim , bitte.

SPÖ Selma Yildirim

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen hier auf der Galerie! 800 Euro hätte es kosten sollen, weil ein Lenker von einem Kfz sein Navi benutzt hat und irrtümlich über ein Grundstück, das aber nicht als Privatgrundstück erkennbar war, gefahren ist; das hätte er zahlen sollen – ein Beispiel von vielen. Eine Supermarktbesucherin, die – im 13. Bezirk, glaube ich, war das – in Wien irrtümlich über einen Parkplatz, der nicht dem Supermarkt zugeordnet war oder ist, gefahren ist, hat die Aufforderung bekommen, 400 Euro dafür zu zahlen, dass sie umgedreht hat und dann mit einem Reifen über ein fremdes Grundstück gefahren ist. Es gibt also eine Reihe, eine Vielzahl von Beispielen, die uns schon länger ein Dorn im Auge sind, die in einer exzessiven Weise Besitzstörungsklagen oder Androhungen einer solchen nach sich gezogen haben. Diesen Missbrauch wollten wir schon letztes Jahr im Mai abstellen, als wir das erste Mal von den Berichten gehört haben. Leider ist es nicht gelungen, dafür Mehrheiten zu finden. Ich bin froh, dass wir jetzt so weit sind – danke, Anna, Frau Ministerin, dass wir dieser missbräuchlichen Anwendung, dieser Abzocke heute einen Riegel vorschieben. Das ist ganz wichtig. (👏 SPÖ) Die Sorge der Mehrheit, wir könnten doch das Eigentumsrecht oder das Besitzrecht quasi empfindlich stören, ist unberechtigt. Wir wollen jenen die Profitgrundlage entziehen, die sich irgendwo im Ausland befinden und mithilfe von KI, mithilfe von automatisierten Bildaufnahmen dann reihenweise Menschen auffordern, einen Betrag zu zahlen. Viele haben aus der Sorge, geklagt zu werden, auch wirklich Beträge von 400, 500 Euro und darüber hinaus gezahlt. Wir sagen Ihnen: Mit der Gesetzesänderung soll genau diesem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden. Daher, sehr geehrte Damen und Herren, gilt ab 1. Jänner 2026, sollte Ihnen noch einmal so ein Schreiben zukommen: nicht bezahlen, auf jeden Fall überprüfen lassen!, und sollte es zu einem Verfahren kommen, sind die Tarife so herabgesetzt worden, dass es für keinen Rechtsanwalt und keine Firma mehr lukrativ ist, ein Gerichtsverfahren anzustreben. Das gilt im Übrigen wirklich für jene Fälle, die missbräuchlich sind. In allen anderen Fällen ist natürlich nach wie vor zu beachten, dass eine Besitzstörung erfolgen kann. Daher ist meine Bitte auch, Vorsicht walten zu lassen und nicht zu glauben, dass die Besitzstörungsklage jetzt außer Kraft gesetzt worden ist. Wichtig ist für Sie alle ist: Wehren Sie sich! Wir haben die gesetzlichen Möglichkeiten dafür geschaffen und machen dieser Profitmacherei hiermit ein Ende. – Ich danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger .

PräsidiumDoris Bures

Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger , vielen Dank für Ihre Wortmeldung und vielen Dank auch für diese Kraft, mit der Sie das auf sich genommen haben, die wir, glaube ich, jetzt auch alle spüren konnten. Sie haben uns allen damit gezeigt, was für Sie politische Verantwortung bedeutet. Wenn man nicht lauter werden kann: standhaft bleiben, auch wenn der Weg ein steiler ist! Ich bedanke mich im Namen des Präsidiums – ich denke, im Namen von uns allen – sehr herzlich bei Ihnen. Ich bedanke mich auch bei der Initiative Zero Project und bei der Parlamentsdirektion für diese Unterstützung. Ich möchte auch, weil ich ihn auf der Galerie gesehen habe, den ehemaligen Abgeordneten Franz Joseph Huainigg im Hohen Haus sehr herzlich begrüßen! ( Allgemeiner Beifall. ) Damit fahre ich in der Redner:innenliste fort. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke . – Bitte.

NEOS Sophie Marie Wotschke

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege – er ist jetzt schon draußen –! Es ist wahrlich schön, zu sehen, wie die KI einen so hellen Geist in diesen Saal bringen kann. Ich glaube, dass das ein extrem wichtiger, bedeutender Schritt für dieses ganze Parlament, diesen ganzen Saal und auch für die Frage war, wie wir zukünftig mit solchen Themen umgehen werden. Mich freuen die Diskussionen mit Herrn Kollegen Fürlinger immer sehr. Wir sind nicht immer einer Meinung, aber das ist ja auch das Wesen einer Demokratie und einer Debatte. Es ist schön, diese so führen zu können, und es hat auch im Ausschuss hervorragend funktioniert. Ein großes Lob also an alle, die das möglich gemacht haben. Ich finde den Dialekt ja eigentlich auch ganz schön, aber das ist vielleicht auch meinen Wurzeln geschuldet. Ja, wir haben eine Gesetzesvorlage, die wir meines Wissens, soweit ich das höre, einstimmig beschließen werden. Kollege Fürlinger hat den rechtlichen Hintergrund schon sehr gut ausgeführt, ich würde es etwas praxisnäher erläutern. Es geht nämlich um einen Fall, der, glaube ich, jeden von uns schon einmal betroffen hat oder potenziell betreffen wird. Man kann sich das sehr einfach vorstellen: Man ist mit seinem Auto oder mit dem Auto eines Freundes unterwegs, natürlich unter strengster Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, und dann passiert aber doch ein kleiner Fehler, man ist falsch eingebogen, falsch stehen geblieben, man hat falsch geparkt. Einige Wochen später kommt dann so ein Brief ins Haus, der recht klein wirkt, aber eine recht hohe Geldforderung beinhaltet, ein Brief, der mit den Worten startet: Sie haben als Halter des nachfolgend genannten Fahrzeuges den Besitz meines Mandanten wie folgt gestört: – dann geht es da weiter und das ist der relevante Passus – Um eine Besitzstörungsklage zu vermeiden, erhalten Sie die Möglichkeit, – sehr großzügig! – jetzt 395 Euro – in diesem Falle – zu zahlen. – Zitatende. Damit Sie nachher eben nicht vor Gericht müssen und damit das niemand falsch versteht, ist unten noch der Passus angefügt: Bitte beachten Sie, dass dies – wenn Sie vor Gericht gehen, wenn Sie Rechtsschutz von den staatlichen Gerichten verlangen würden – mit wesentlich höheren Kosten verbunden wäre. – Zitatende. Es geht genau darum, diesem letzten Satz die Grundlage zu entziehen, die Kostenstruktur gänzlich neu aufzustellen und dafür zu sorgen, dass ich, wenn ich in ein Verfahren gehe, wenn ich den Streit antrete und da nicht widerspreche, jedenfalls deutlich geringere Kosten habe. Damit ist diesem Geschäftsmodell jegliche Grundlage entzogen, und das auf eine durchaus elegante Weise, mit der man es auch schafft, den Schutz des Eigentums zu wahren. Ich war da anfangs vor allem in den Koalitionsverhandlungen sehr skeptisch, ob das so geht, aber es geht. Es ist eine Lösung, die wirklich gut ist, eine Lösung, die den Österreicher:innen etwas bringen wird, die ein Geschäftsmodell, das es so nicht geben dürfte, verhindert, ihm sämtliche Grundlagen entzieht und gleichzeitig den Rechtsschutz des Eigentums wahrt. Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz heute wohl einstimmig beschließen werden. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Alma Zadić .

GRÜNE Alma Zadić

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Zunächst möchte ich meinem Kollegen und Vorsitzenden im Justizausschuss für den unglaublichen Elan, mit dem er diesen Justizausschuss führt, und auch für seine humorvolle und energiegeladene Rede heute in diesem Hohen Haus Respekt zollen. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Zum Thema Besitzstörung: Ja, wir werden da auch mitgehen und zustimmen, denn es hat sich in den letzten Jahren aus der Besitzstörung ein Geschäftsmodell entwickelt. Oft werden nach geringfügigen oder erfundenen Privatvergehen teure Besitzstörungsklagen angedroht und mitunter Hunderte Euro kassiert. Mit der klassischen Besitzstörung im Sinne des Gesetzgebers hat das einfach nichts mehr zu tun. Autofahrer:innen wurden massenhaft wegen Besitzstörung abgemahnt, auch wenn die Autos auf bewusst schlecht gekennzeichneten Privatflächen nur kurz gewendet oder angehalten haben. So drohte vielen Menschen ein sehr kostspieliges, unsicheres Gerichtsverfahren und das halten wir alle, glaube ich, für unfair. Diesem missbräuchlichen Business muss man einen Riegel vorschieben und das ist, finde ich, mit einer sehr kreativen, prozessualen Lösung auch recht gut gelungen. Es werden Gerichtskosten, Anwaltskosten gesenkt und es wird der Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof eröffnet, damit wir möglichst rasch eine höchstgerichtliche Entscheidung in diesem Fall haben. Das finde ich gut und das unterstützen wir voll und ganz. Etwas skurril finde ich dann aber doch die Ausschussfeststellung. Da muss ich meinem Kollegen Fürlinger widersprechen, weil wir dieser eben nicht zugestimmt haben, weil es sich da um eine materiellrechtliche Lösung handelt. Das heißt, wir als Ausschuss schicken nicht in einem Gesetz – das würde uns ja als Parlament zustehen –, sondern in einer Ausschussfeststellung dem Obersten Gerichtshof eine Art Handreiche, wie wir die Besitzstörung interpretieren würden. Diese Ausschussfeststellung dient aber der Auslegung des Gesetzes und das Gesetz hat in diesem Fall nichts Materiellrechtliches, sondern eigentlich Prozessrechtliches an sich, deswegen haben wir dem Ganzen nicht zugestimmt. Weil aber die Zivilprozessordnung offen ist, ist uns noch eine Sache aufgefallen: § 328 ZPO regelt die Beweisaufnahme in Zivilsachen. Da steht in Abs. 3 immer noch eine gegenstandslose Klausel drinnen, eine Sonderregel für die Kaiserfamilie, die immer noch in Kraft ist, allerdings gegenstandslos, man wendet sie nicht an: „Mitglieder des kaiserlichen Hauses werden als Zeugen [...] in ihrer Wohnung vernommen.“ Das ist veraltet, man kann es aus Nostalgiegründen belassen, wenn man möchte, aber im Sinne einer Verschlankung des Gesetzes stellen wir folgenden Abänderungsantrag: RN/90.1 Abänderungsantrag der Abgeordneten Alma Zadić , Kolleginnen und Kollegen zum Bericht 315 d.B. des Justizausschusses über die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden ( 301 d.B. ) (TOP 9) Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf soll wie folgt geändert: Dem Artikel 3 wird folgende Ziffer 3 angefügt: „3. § 328 Abs. 3 entfällt.“ Vielen Dank. (👏) 14.59 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/90.2 Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung (AA-39) Präsidentin Doris Bures : Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung. Nun gelangt Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort. – Bitte.

SPÖ Muna Duzdar

Herr Präsident! Frau Ministerin! Es freut mich sehr, dass es heute gelungen ist, hier parteiübergreifend einen Schulterschluss zu schaffen, nämlich vor allem, wenn es darum geht, rechtsmissbräuchlichen Praktiken, die in der Vergangenheit, in den letzten Jahren, wirklich ein enorm hohes Ausmaß angenommen haben, die gegen Verbraucher und Verbraucherinnen, gegen Autofahrer und Autofahrerinnen gerichtet waren, ein Ende zu setzen. Ich glaube, dass das heute ein guter Tag ist. Ich möchte mich bei Kollegen Fürlinger bedanken. Ich möchte mich auch bei der Frau Ministerin bedanken, denn was wir erlebt haben, war, dass wirklich ganze Berufsgruppen, private Unternehmen in den letzten Jahren daraus ein Geschäftsmodell entwickelt haben, vermeintliche Falschparker mit überhöhten Abmahnungen unter Druck zu setzen, vorgegeben haben, rechtmäßig zu agieren, und in Wirklichkeit eigentlich gar nicht rechtmäßig gehandelt haben. Es sind die Fälle schon kurz aufgegriffen worden: Menschen, die kurz irgendwo anhalten, Situationen, in denen überhaupt nicht ersichtlich ist, dass es sich um Halte- und Parkverbote handelt, Menschen, die mit ihrem Auto kurz gewendet haben, die sich plötzlich mit Mahnbriefen mit Beträgen von über 400 Euro konfrontiert gesehen haben, mit gerichtlichen Androhungen, dass viel höhere Verfahrenskosten anfallen würden, wenn diese Beträge nicht gezahlt werden würde. Und das ist ein Missstand, der in den letzten Jahren auch immer wieder von Konsumentenschützern, von Autofahrerclubs aufgegriffen wurde. Mit diesem Missstand wird jetzt aufgeräumt, und darauf bin ich wirklich stolz. Es waren Rechtspraktiken, die wirklich zunehmend dreister, unverschämter geworden sind. Menschen, die einmal diesen Betrag gezahlt haben, waren dann nochmals mit weiteren Briefen konfrontiert, mit der Argumentation, der Betrag sei nicht gewidmet gewesen, mit der Argumentation, man sei dort nochmals falsch gestanden. Es hat mehrere Überlegungen gegeben, wie man dieser Situation Herr wird, und ich glaube, dass es gelungen ist, mit wirklich kleinen gesetzlichen Eingriffen diesem Geschäftsmodell die Grundlage zu entziehen, indem man die Gerichtsgebühr senkt, indem man den Anwaltstarif senkt, denn damit schafft man die Möglichkeit, dass ein Gerichtsverfahren, in dem man jetzt klären kann, ob es wirklich eine Besitzstörung oder keine Besitzstörung ist, kostengünstig und niederschwellig ist, und das ist wirklich ein großer Erfolg. Dafür sage ich ein großes Dankeschön. Und ich glaube, was damit gezeigt wird, ist, dass die österreichische Bundesregierung bei solchen Fehlentwicklungen eben nicht weggeschaut und gesagt hat: Das sind einfach Kleinigkeiten oder Lappalien, und die Leute sollen selbst schauen, wie sie damit fertig werden, oder sich einen Anwalt nehmen!, sondern dass man solche Fehlentwicklungen ernst nimmt, denn es hat sich nicht um Einzelfälle gehandelt, sondern es waren wirklich viele Menschen davon betroffen. Ich glaube, dass man mit dieser Maßnahme jedenfalls das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat gestärkt hat, und daher sage ich nochmals ein großes Dankeschön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 301 der Beilagen. Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Alma Zadić , Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen. Die Abgeordneten Dr. Alma Zadić , Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 3 eingebracht. Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt. Wir kommen zugleich zur Abstimmung über den gegenständlichen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall. Wir kommen zugleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Vergaberechtsgesetz 2026

316 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 302 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 wird das bestehende Vergaberecht in Österreich umfassend reformiert, dabei werden die Schwellenwerte im Unterschwellenbereich angehoben und die Regelungen zum elektronischen Vergabeverfahren sowie zur Transparenz optimiert. Zudem werden Anpassungen an die Rechtsprechung des EuGH vorgenommen, insbesondere hinsichtlich des vergabespezifischen Rechtsschutzes und der Rahmenvereinbarungen.

Die Änderungen betreffen alle öffentlichen Auftraggeber in Österreich, die an Vergabeverfahren beteiligt sind, sowie Unternehmen, die im Rahmen dieser Verfahren Angebote abgeben.

Dokumente

Vergaberechtsgesetz 2026

Wesentliche Änderungen

  • Überführung der Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht und Anhebung einzelner Schwellenwerte im Unterschwellenbereich.
  • Einführung von elektronischen Formularen (eForms) zur Vereinheitlichung der Bekanntmachungen im öffentlichen Auftragswesen.
  • Anpassungen im Bundesvergabegesetz in Bezug auf den Zahlungsverzug, um den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/633 zu entsprechen.
  • Steigerung der Transparenz im Vergaberecht durch Anpassungen an das Informationsfreiheitsgesetz.
  • Änderungen im vergabespezifischen Rechtsschutz gemäß dem Urteil des EuGH zur Vereinfachung des Pauschalgebührensystems.
  • Regelungen zur Rahmenvereinbarung wurden an die Rechtsprechung des EuGH angepasst.
  • Erneuerung der gesetzlichen Grundlagen für Direktvergaben und damit verbundenen Schwellenwertanpassungen zur Flexibilisierung im Baubereich wird angestrebt.
  • Implementierung der eForms-Infrastruktur, die alle bekanntzumachenden Inhalte gleichwertig auf europäischer und nationaler Ebene erfordert.
  • Anpassung der Regelungen im Bundesvergabegesetz Konzessionen und im Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit sowie im Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz.
  • Die bestehenden Verpflichtungen zur Bekanntgabe von Aufträgen werden an die EU-Vorgaben angepasst, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Rechtliche Grundlagen

  • Das Vergaberechtsgesetz wird im Einklang mit den EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe reformiert.
  • Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieser Änderungen ergibt sich aus dem Bundes-Verfassungsgesetz.

Vergaberechtsgesetz 2026

~14 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOS Dagegen: FPÖGRÜNE
GRÜNE Alma Zadić

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Vergaberechtssammelnovelle der Bundesregierung hat ja durchaus einige positive Punkte, und ich finde, man soll auch konstruktiv sagen, was man gut findet, und aus unserer Sicht ist das insbesondere die Stärkung nachhaltiger Aspekte im Vergabeverfahren. So können beispielsweise ökologische und nachhaltige Aspekte auch bei der Festlegung der Eignungskriterien berücksichtigt werden. Es gibt Verbesserungen bei der Transparenz: Ab 50 000 Euro muss ein Auftraggeber drei Angebote einholen. Auch gibt es strengere Regeln für teilnehmende Unternehmen. So gibt es eine Ausweitung von Ausschlussgründen für Unternehmen bei bestimmten Korruptionsdelikten – wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Amtsmissbrauch, Anfütterung und Ähnliches –, und da muss ich sagen, das halten wir grundsätzlich für gut. Der Grund, warum wir hier nicht mitgehen können, ist aber die Übernahme der Schwellenwerteverordnung ins Gesetz und gleichzeitig auch die Anhebung dieser Schwellenwerte. Ich erkläre es einmal kurz, weil es sehr sperrig klingt: Die Schwellenwerteverordnung legt Geldbeträge fest, bis zu denen öffentliche Aufträge vereinfacht vergeben werden können – sprich freihändig oder in vereinfachten, auch intransparenten Vergabeverfahren. Also ist sie aus unserer Sicht inhärent intransparent. Die Schwellenwerte waren bisher in einer befristeten Verordnung geregelt, die damals als Maßnahme zur Unterstützung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten eingeführt wurde. Es war nie geplant, das Ganze in Dauerrecht zu überführen und dann auch noch anzuheben – und die Werte wurden insbesondere für Bauvorhaben angehoben, also unseres Erachtens total intransparent. Auch der Rechnungshof bestätigt, dass sich das Ganze nachteilig auf Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter:innen auswirken kann. Außerdem wurden nach der Begutachtung positive Punkte wieder rausgenommen, was für uns total unerklärlich ist. So wurden die Länder davon befreit, wie ursprünglich vorgesehen jeden vergebenen Auftrag ab 50 000 Euro bekannt zu geben. Das ist für uns unverständlich – und daher bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein: RN/95.1 Abänderungsantrag der Abgeordneten Alma Zadić , Kolleginnen und Kollegen zum Bericht 316 d.B. des Justizausschusses über die Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie Beruf Management GmbH“ und das Straßenfahrzeug Beschaffungsgesetz geändert werden (Vergaberechtsgesetz 2026) ( 302 d.B. ) (Top 10) Der Nationalrat wolle beschließen: Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: In Artikel 1 Ziffer 50 entfällt im § 66 Abs. 1 die Wortfolge „im Vollziehungsbereich des Bundes“. Vielen Dank. (👏) 15.11 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/95.2 Vergaberechtsgesetz 2026 (AA-40) Präsident Dr. Walter Rosenkranz : Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sams. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

SPÖ Manfred Sams

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 setzen wir heute einen entscheidenden Schritt, um das öffentliche Auftragswesen in Österreich zu modernisieren, zu vereinfachen und an europäische Entwicklungen anzupassen. Wir sprechen über ein Regelwerk, das direkte Auswirkungen auf Bund, Länder, Gemeinden und Unternehmen und letztendlich auch auf alle Menschen im Land hat. Rund 70 Milliarden Euro an öffentlichen Aufträgen bestimmen jedes Jahr, wie wir Infrastruktur bauen, Innovation fördern und Arbeitsplätze sichern. Deshalb ist es notwendig, diese Materie mit einem klaren Fokus auf Transparenz, Fairness und Effizienz weiterzuentwickeln. Ein zentraler Punkt dieser Novelle ist die Überführung der Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht. Damit schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen, vor allem für kleine und mittlere Betriebe – das Rückgrat unserer Wirtschaft. Die Anhebung der Schwellenwerte sorgt dafür, dass kleinere Aufträge künftig schneller und unbürokratischer vergeben werden können; das entlastet die öffentliche Hand und stärkt die Unternehmen in den Regionen. Gleichzeitig setzen wir wichtige europarechtliche Vorgaben um. Seit Oktober 2023 sind die elektronischen Standardformulare, die E-Forms, verpflichtend. Diese Modernisierung verankern wir nun im österreichischen Recht: einheitliche Datenformate, weniger Bürokratie, mehr Effizienz. Auch da, wo europäische Richtlinien neue Vorgaben bringen, etwa bei unlauteren Handelspraktiken oder bei der Energieeffizienz, passen wir unser Vergaberecht an. Gerade die öffentliche Hand trägt Verantwortung. Energieeffiziente Beschaffung spart Geld und stärkt den Klimaschutz. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Rechtsschutz. Ein EuGH-Urteil macht die Änderungen notwendig – und wir nutzen diese Chance für eine echte Vereinfachung. Künftig orientiert sich die Pauschalgebühr klar am Auftragswert – transparent, nachvollziehbar und entlastend. Auch die Regeln zu Rahmenvereinbarungen präzisieren wir auf Basis aktueller EuGH-Rechtsprechung für klare und einheitliche Vorgaben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit all diesen Maßnahmen setzen wir um, was im Regierungsprogramm verankert ist: mehr Transparenz, mehr Rechtssicherheit, mehr Effizienz und eine deutliche Stärkung des Bestbieterprinzips. Wir wollen nicht den billigsten Preis um jeden Preis, sondern jene Angebote, die qualitativ, ökologisch und wirtschaftlich die besten sind. Mit diesem Gesetz werden die Bundesvergabegesetze einfacher, übersichtlicher und rechtssicherer. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Stefan. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Harald Stefan

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, vorweg auch etwas Positives: Es ist tatsächlich richtig, dass mit diesem Gesetz auch positive Aspekte umgesetzt werden. Die Anhebung der Schwellenwerte von 143 000 Euro auf 200 000 Euro für einfache Vergaben ist grundsätzlich einmal sinnvoll. Das ist natürlich in erster Linie eine Anpassung an die Inflation, aber trotzdem grundsätzlich positiv. Wir werden hier dennoch gegen diesen Vorschlag stimmen, weil unserer Meinung nach ein paar Punkte wiederum so umgesetzt wurden, dass sie in Wahrheit zu weiterer Bürokratisierung führen und auch Hemmnisse für die Wirtschaft sind. Das eine ist die Dreiangebotspflicht ab 50 000 Euro, die in Wirklichkeit de facto ja sogar so etwas ist wie eine Senkung der Schwellenwerte, weil man jetzt ab 50 000 Euro bereits einen riesigen Aufwand, Dokumentationspflichten – allein diese Voraussetzung, dass man drei Angebote haben muss – und eine potenzielle Rechtsunsicherheit hat. In Wirklichkeit hat man da sogar einen negativen Effekt hervorgerufen. Das Zweite ist – das sagt auch die Wirtschaftskammer –, dass bei den Bekanntmachungs- und Bekanntgabepflichten Gold-Plating betrieben wurde, dass man also da über das Ziel hinausgeschossen ist. Der dritte Punkt ist die Nachhaltigkeit. Wir sehen das ziemlich konträr zu den Grünen, muss man sagen. Wir sind der Meinung, dass das ein weiteres Hemmnis für die Wirtschaft ist. Wir sind wieder bei demselben Thema wie so oft: bei der Frage der Konkurrenzfähigkeit, wenn jetzt plötzlich Umweltgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und so weiter als zwingende Kriterien aufgenommen werden. Wir kennen das: Das ist erstens einmal sehr vage, unter Umständen willkürlich und führt letztendlich dazu, dass man vielleicht die Konkurrenzfähigkeit verliert. Auch das ist ein negativer Effekt. Schließlich hat auch der Rechnungshof kritisiert, dass in Wahrheit auch diese Dreiangebotspflicht und Direktvergabe sogar dazu führen können, dass es, wenn diese Angebote dann nicht mehr veröffentlicht werden, damit sogar zu weniger Angeboten und damit zu weniger Konkurrenz kommt und damit auch da ein negativer Effekt erzielt wird. In Summe sind es zu viele Dinge, die uns stören – und daher lehnen wir das ab. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Jachs. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

ÖVP Johanna Jachs

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Beginn im Namen meiner Kollegin Abgeordneter Falkner Steffi Niedermayr mit einer Gruppe aus Nassereith bei uns im Parlament begrüßen. – Herzlich willkommen! ( Allgemeiner Beifall. ) Schön, dass Sie hier sind und der Debatte zum Bundesvergabegesetz lauschen. Worum geht es bei dem Vergabegesetz? – Öffentliche Vergaben betreffen Projekte, die unser tägliches Leben gestalten: Schulen, Straßen, digitale Infrastruktur in den Gemeinden, Fahrzeuge für unsere Bauhöfe und so weiter und so fort. Damit das alles gut funktioniert, brauchen wir klare, moderne Regeln, die auch transparent sind – und mit dieser Novelle werden wir wirklich einen Schritt dahin machen. Es geht nämlich darum, dass Auftraggeberinnen und Auftraggeber und auch Unternehmen klar wissen, woran sie sind, und dass öffentliche Mittel natürlich effizient eingesetzt werden. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon sehr viel zu den Inhalten gesagt. Kollege Sams hat wirklich sehr detailliert erklärt, worum es geht. Auch Kritik wurde herausgestrichen – und darum möchte ich trotzdem nochmals auf einen sehr, sehr zentralen und für mich ganz wichtigen Punkt eingehen, nämlich die Überführung der Schwellenwertverordnung ins Dauerrecht: Diese wurde jetzt aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet, aber ich sehe es schon so, dass das ein Schritt zur Entbürokratisierung ist, weil sich Gemeinden, Unternehmen, alle, die sich an solchen Verfahren beteiligen, jetzt einfach darauf verlassen können, dass das nicht von Jahr zu Jahr geändert wird, sondern einfach im Dauerrecht festgeschrieben wird. Entbürokratisierung ist uns ganz wichtig. Es wurden einige Zahlen genannt, ich darf es bitte ergänzen: Bauaufträge bis zu 200 000 Euro können künftig direkt vergeben werden – das sind 60 000 Euro mehr als bisher. Ich glaube, das ist auch wichtig für unseren Wirtschaftsstandort Österreich. Mit vorheriger Bekanntmachung sind Direktvergaben sogar bis zu 2 Millionen Euro möglich. Bisher lag die Grenze bei 500 000 Euro, das ist also eine Vervierfachung. Mit dieser Novelle soll auch da der Zettelwirtschaft – es soll ja dann sowieso digital erfolgen – Einhalt geboten werden. Das bedeutet mehr Chancen für die regionalen Betriebe, weniger Bürokratie und schnellere Projekte in unseren Gemeinden, in den Bundesländern und natürlich auch im Bund. Insgesamt möchte ich nochmals zusammenfassen: Das Vergaberecht wird moderner, transparenter. Die Qualität und die Nachhaltigkeit wurden angesprochen. Ich sehe auch das positiv, denn öffentliche Aufträge sollen nicht nur günstig sein, sondern sie sollen eben auch mit Verantwortung umgesetzt werden. Da ist es auch wichtig, dass wir die Nachhaltigkeit immer im Blick haben und die Mittel dort investieren, wo sie den größten Nutzen bringen. Das sehe ich eher als Vorteil. Unser Ziel ist klar: Öffentliche Vergaben sollen fair, verständlich, transparent und nachvollziehbar zum Vorteil der Menschen, aller öffentlichen Vergabeausschreibungen und natürlich auch zum Vorteil unserer KMUs, für unsere österreichische Wirtschaft sein. Das ist ganz wichtig für den Wirtschaftsstandort. – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scherak. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten.

NEOS Nikolaus Scherak

Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich glaube, bei Novellen des Vergaberechts muss man sich immer daran erinnern, was denn in erster Linie das Ziel des Vergaberechts ist. Es ist nämlich grundsätzlich so, dass sparsam mit Steuergeld umgegangen wird. Deswegen werden öffentliche Stellen natürlich zu Recht dazu gezwungen, einen Wettbewerb auszurufen und nicht so, wie es vielleicht vor einigen Jahrzehnten passiert ist, dass man halt jemanden, den man kannte, mit einem entsprechenden Auftrag bedient hat. Vor dem Hintergrund erachte ich die Novelle schon als sehr sinnvoll, erstens die Überführung der Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht. Das kann einem leidenschaftlichen und überzeugten Parlamentarier, wie ich einer bin, nur gefallen, weil wir es zu uns, hier ins Haus holen und nicht jemandem die Verordnungsmacht geben, sondern klar sagen: Wir als Gesetzgeber entscheiden darüber, wie hoch ein Schwellenwert ist und wie hoch er nicht sein soll. Insofern erachte ich das als sinnvoll. Ich finde, die Anhebung ist eine ganz logische Konsequenz aus der Inflation. Nach und nach muss man irgendwann einmal die Realitäten abbilden und das nachbilden, was man als Gesetzgeber eigentlich auch wollte. Also insofern ist das ein sinnvoller Schritt. Wenn man die Schwellenwerte entsprechend erhöht, ist gleichzeitig auch die Notwendigkeit – Kollege Stefan hat es angesprochen – für eine gewisse Transparenz da, dafür, dass man eine gewisse Wettbewerbssituation entstehen lässt und dementsprechend gibt es diese Bemühungspflicht, dass man ab 50 000 Euro unterschiedliche Angebote einholt. Ich glaube, das ist in diesem Zusammenhang ein guter Kompromiss. Was Frau Kollegin Zadić angesprochen hat: Insgesamt ist es natürlich nicht wünschenswert und nicht zufriedenstellend, dass die Länder bei der Bekanntgabepflicht ab 50 000 Euro europaweit nicht mitmachen. Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin Zadić, dass die Krux am Vergaberecht ist, dass alle Länder zustimmen müssen. Wenn sie das nicht wollen, kommt man leider in die sehr unbefriedigende Situation. Zumindest geht der Bund hier positiv voran. Alles in allem: Ich glaube, es ist eine gute Weiterentwicklung. Beim Vergaberecht gibt es immer einen Zwiespalt, einerseits soll man besonders sparsam auf das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schauen und gleichzeitig nicht überbürokratisch für den öffentlichen Auftraggeber sein. Ich glaube, in diesem Zusammenhang haben wir da gut in die Mitte getroffen, dementsprechend erachte ich es als gut, dass wir das heute beschließen. (👏 SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Sporrer zu Wort gemeldet. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Bitte, Frau Bundesministerin.

SPÖ Franz Jantscher

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt. Lassen Sie mich aber eines festhalten: Wir reden oft über große Hebel in der Wirtschaftspolitik, und dabei wird behauptet, der Staat könne keine Wertschöpfung generieren, aber das Gegenteil ist der Fall. Einer der größten Hebel liegt direkt vor uns: die öffentliche Beschaffung. Österreich vergibt wie schon gehört jedes Jahr rund 70 Milliarden Euro für Leistungen und Aufträge. Das entspricht 18 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes. Wenn ein Bereich so groß ist, entscheidet er mit, wohin sich unsere Wirtschaft bewegt. Genau da setzt das Vergaberechtsgesetz 2026 an. Es stärkt die Qualität, die Nachhaltigkeit und die Effizienz öffentlicher Beschaffungen. Das schafft klare Regeln, weniger Bürokratie und hat viel, viel mehr Wirkung. Mit der Novelle zum Bundesvergabegesetz 2026 verlassen wir wie schon angesprochen eine Praxis, die nur auf den niedrigsten Preis schaut. Wir stellen auf die Lebensdauer eines Produktes ab, wir betrachten Anschaffung, Nutzung und Entsorgung gemeinsam, vom Energieverbrauch bis zu den Emissionen. Die ökologische Beschaffung wird verstärkt. Damit setzen wir den Grundsatz der Umweltgerechtheit und der Nachhaltigkeit um. Im Vergabeverfahren müssen weitergehende ökologische Kriterien berücksichtigt werden, etwa Energieeffizienz, die Reduktion der Flächeninanspruchnahme und eben auch der Aspekt der Priorität der Lebensdauer – um nur einige wenige zu nennen. Das stärkt nachhaltige Produkte und belohnt Unternehmen, die umweltfreundlich arbeiten, gleichzeitig unterstützt es zentrale internationale Ziele, wie den Green Deal und die UN-Nachhaltigkeitsziele. Die bisher immer wieder verlängerte Schwellenwerteverordnung wird wie schon angesprochen dauerhaft in das Gesetz implementiert. Das sorgt für Stabilität und Planbarkeit – das ist unser Zugang! –, das spart Zeit, senkt Kosten und entlastet vor allem Gemeinden und kleinere öffentliche Städte. Gleichzeitig bleibt Transparenz gewahrt. Wie schon angesprochen müssen ab 50 000 Euro mindestens drei Vergleichsangebote dokumentiert werden, sofern nichts dagegenspricht. So schaffen wir schnellere Verfahren und stärken regionale Betriebe, besonders kleinere und mittlere Unternehmen, die von unkomplizierten Vergaben profitieren. 2026 wird eine umfassende Revision der Vergaberichtlinien folgen. Dabei wird geprüft, wie die Verfahren noch flexibler und stärker an Preisentwicklungen angepasst werden können. Das wäre auch eine gute Gelegenheit, sich die Subvergabeketten etwas genauer anzusehen, denn diese bergen ein hohes Risiko für Lohn- und Sozialbetrug. Dem Abänderungsantrag der Grünen können wir aktuell nicht nähertreten, wir freuen uns aber auf konstruktive Mitarbeit bei der Revision 2026. Die aktuelle Reform stellt die Weichen für ein Beschaffungswesen, das Qualität belohnt, Klima und Ressourcen schützt und gleichzeitig die heimische Wirtschaft stärkt. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 302 der Beilagen. Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Alma Zadić , Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Die Abgeordneten Dr. Alma Zadić , Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht. Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage. Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Regelung bei Befangenheit von Richtern

317 d.B. · Antrag vonFPÖ · Entschließungsantrag 143/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Antrag zur Reform der Regelung bei Befangenheit von Richtern wurde im Nationalrat abgelehnt. Inhaltlich ging es darum, die aktuelle Regelung zu überarbeiten, um die Unparteilichkeit und Objektivität der Justiz zu gewährleisten.

Die Änderung hätte Richter in Österreich betroffen, insbesondere die Regelung, dass Richter selbst über ihre eigene Befangenheit entscheiden können, was zu Interessenkonflikten führen kann.

Das Ziel des abgelehnten Antrags war, die Glaubwürdigkeit der Justiz zu stärken und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unparteilichkeit der Richtersprüche zu sichern.

Dokumente

Regelung bei Befangenheit von Richtern

Aktuelle Problematik

  • Die aktuelle Regelung erlaubt es Richtern, selbst über ihre Befangenheit zu entscheiden, was als Interessenkonflikt wahrgenommen wird.
  • Nur in Österreich und Russland können Richter selbst über Befangenheitsanträge entscheiden.
  • Der Fall von Sebastian Kurz wurde als Beispiel angeführt, wo nicht neutral entschieden wurde und Bedenken zur Unparteilichkeit bestanden.

Vorgeschlagene Reformen

  • Einrichtung einer unabhängigen Instanz zur Entscheidung über Befangenheitsanträge.
  • Klarere Definition von Befangenheitsgründen, um Interpretationsspielräume zu verringern.
  • Einheitliche Standards und Fristen für Befangenheitsanträge, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Transparenzmechanismen zur Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen über Befangenheitsanträge.

Bedeutung der Reform

  • Eine Reform wäre notwendig gewesen, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken und die objektive Rechtsprechung zu gewährleisten.
  • Einschränkungen der aktuellen Regelung könnten Risikofaktoren für den Rechtsstaat darstellen.

Regelung bei Befangenheit von Richtern

~15 min Lesezeit
Dafür: FPÖ Dagegen: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ Markus Tschank

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Vor 25 Jahren wurde vom Meinungsforschungsinstitut OGM der Vertrauensindex zu staatlichen Institutionen eingeführt und seitdem regelmäßig veröffentlicht. Nach einer aktuellen Erhebung aus dem Jahr 2025 schneidet die Justiz relativ schlecht ab: Wir haben minus sechs Punkte im Vertrauensindex. Fakt ist daher, dass die Bevölkerung letztlich Vertrauen in die österreichische Justiz verloren hat und dass es hier aus unserer Sicht entsprechenden Handlungsbedarf gibt. Geboten ist aus unserer Sicht, Ursachenforschung zu betreiben und zu prüfen, wo wir die Justiz gemeinsam besser machen können und wie wir das Vertrauen der rechtsuchenden Bevölkerung in den Justizapparat stärken können. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag des Kollegen Harald Stefan wollen wir eine Neuregelung der Befangenheitsbestimmungen entsprechend umsetzen, die aus unserer Sicht sinnvoll, gerecht und vor allem zeitgemäß ist. Viele wissen das vielleicht noch nicht: Die Richter entscheiden in Österreich selber über ihre eigene Befangenheit und darüber, ob sie sozusagen einen Prozess durchführen dürfen oder nicht, und das steht zu einem gewissen Grad im Spannungsverhältnis zum Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK. Es liegt ein Interessenkonflikt vor, den der Richter kaum selbst auflösen kann. Er müsste ja bereits den Anschein der eigenen Befangenheit für sich selbst beurteilen und dann freiwillig aus dem Verfahren ausscheiden wollen; und die Praxis zeigt ganz einfach, dass diese Selbsteinschätzung nicht so greift, wie wir uns das an und für sich wünschen. Praktische Beispiele gibt es zuhauf. Wir haben es auch im Ausschuss immer wieder erwähnt: Ein öffentliches Verfahren, das den Reformbedarf aufzeigt, ist zum Beispiel das Buwog-Verfahren, wo ein Angehöriger einer Richterin sich öffentlich negativ zur Schuldfrage eines Angeklagten geäußert hat; und das ist natürlich, und da, glaube ich, sind wir uns einig, ein absolutes No-Go und darf in einem modernen Rechtsstaat einfach so nicht stattfinden. Der Falschaussageprozess gegen Sebastian Kurz ist ein zweites Beispiel. Da sind beim Richter diverse Themen, entsprechende Disziplinarvergehen öffentlich geworden, wobei der Richter auch hier nicht von sich aus zurückgetreten ist, die Befangenheit nicht ausgesprochen hat, sondern den Prozess durchgeführt hat. Es macht insgesamt aus unserer Sicht eben kein gutes Bild, wenn die Befangenheitsregeln in der Form, wie sie sich jetzt darstellen, hier weiter Bestand haben. Ich frage mich auch: Wieso mache ich mir als Richter überhaupt solch eine Flanke auf? Der Bereich müsste doch an einem Höchstmaß an Sensibilität ausgestattet sein, und es dürfte doch nicht vorkommen, dass gerade in diesem sensiblen Bereich die Richterschaft hier, sagen wir einmal, ein bisschen das Auge zudrückt. Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? – Nur zum Vergleich: Also bis auf Österreich und Russland haben alle europäischen Länder eigentlich diese Regelungen abgeschafft, dass der Richter selber über die Befangenheit entscheiden kann. Es entscheidet ein Senat, es entscheidet eine Richtergruppe, die extern ist, die prüft das ordnungsgemäß, und da kommt es dann zur Entscheidung, ob der Richter das Verfahren führen darf oder nicht. Deswegen unser Appell und auch unser Entschließungsantrag heute: Lassen Sie uns die Befangenheitsregelungen auf entsprechende neue Füße stellen! Richten wir einen unabhängigen Senat ein, der über diese Befangenheitsanträge entsprechend entscheidet! Es soll eben hier ein vom betroffenen Richter unabhängiger Senat entscheiden können. Schauen wir, dass wir klare Befangenheitsgründe einführen, dass wir einheitliche Standards und Fristen für Befangenheitsanträge umsetzen! Ich verweise darauf: Auch in der ZPO gibt es schnelle Zwischenverfahren, und es ist überhaupt kein Thema, dass diese Verfahren binnen weniger Wochen oder gar Tage abgeschlossen werden können, und auch hier kommt es nicht zu großen Verfahrensverzögerungen. Transparenz ist wichtig, das heißt, es sollen entsprechende Transparenzmechanismen umgesetzt werden. Und glauben Sie mir, sehr geehrte Damen und Herren, ein transparentes Verfahren garantiert mehr Objektivität und wird sicherstellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die österreichische Justiz wieder gestärkt wird und wieder wächst. Deswegen mein Appell, unser Appell an Sie: Unterstützen Sie diesen Entschließungsantrag! – Vielen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Yildirim. – Frau Abgeordnete, 3 Minuten Redezeit sind eingestellt.

SPÖ Selma Yildirim

Danke sehr, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte darum, sich von diesen Ausführungen nicht verunsichern zu lassen und dieses Bild nicht unreflektiert und undifferenziert zu übernehmen – als wäre unsere Justiz nicht von Gesetzen, vom Verfassungsrecht gedeckt und würden ihre Entscheidungen nicht auch immer wieder regelmäßig geprüft, sodass in Österreich eine sehr gut funktionierende Justiz mit sehr hohen Vertrauenswerten ihre Arbeit verrichtet. Ganz, ganz elementar und wichtig ist, hier zu sagen: All das, was hier etwas undifferenziert ausgeführt wird, existiert ja tatsächlich. Es gibt die Möglichkeiten, dass vorgeworfene Befangenheitsgründe geprüft werden, und selbstverständlich wird jede Richterin und jeder Richter zur Stellungnahme aufgefordert. Ich bin die Letzte, die sagt, man kann nicht weiterentwickeln. Natürlich, man sollte sich das einmal anschauen, auch in der Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Justiz, um zu sehen, ob es da Verbesserungsbedarf gibt. Aber ich möchte hier zu diesem Antrag der FPÖ anmerken, dass es inakzeptabel ist, Richterinnen und Richter namentlich hier an den Pranger zu stellen. Es geht nicht, dass hier Feindbilder erzeugt werden! (👏 SPÖ) Die österreichische Justiz hat hervorragende Vertrauenswerte. Aber diese minus sechs Punkte, die Sie hier angeführt haben, sind auch dem geschuldet, dass permanent das Bild der Voreingenommenheit oder politischer Entscheidungen gezeichnet wird. – Und sehen Sie, was Sie mit dem Ansehen einer sehr gut arbeitenden Justiz angerichtet haben! Und das werfe ich Ihnen in diesem Fall vor. (👏 SPÖ) Ich möchte hier noch einmal den Appell an Sie richten, dass Sie natürlich jede Entscheidung hinterfragen können, aber Rücksicht darauf nehmen sollten, dass es Menschen gibt, die dem Hass im Netz ausgesetzt werden gerade durch Ihre Aktionen und durch das Bild und die Art und Weise, wie Sie das schildern; und das, finde ich, ist nicht gerechtfertigt. Daher werden wir diesem Antrag nicht nähertreten, nicht nur, weil es natürlich widersprüchlich und missverständlich ist, sondern weil Anträge mit der Standesvertretung der Richterinnen und Richter besprochen, diskutiert gehören, und es gilt, gemeinsam eine Lösung zu finden – und nicht aufgrund von Zurufen und einem falschen Bild, das Sie zeichnen, eine Arbeit, die eigentlich gut funktioniert, dermaßen zu diffamieren. Dagegen verwahre ich mich, und das ist mein Appell an Sie. – Danke. (👏 SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Harald Stefan

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesminister! Die Frau Kollegin von der SPÖ hat gerade so getan, als hätten wir hier pauschal die Justiz in irgendeiner Form angegriffen. Das ist ja überhaupt nicht der Fall. Wir halten immer wieder ausdrücklich fest, dass wir großes Vertrauen in die Justiz an sich haben, dass wir mit dem System sehr zufrieden sind und auch überzeugt sind, dass Österreich da sehr gut funktioniert. Wenn es aber Verbesserungsbedarf gibt, muss man diesen auch ansprechen. Das ist ja keine Pauschalbeschuldigung von Richtern, wenn man sagt, dass in Österreich ein System besteht, in dem – wie schon Kollege Tschank sehr ausführlich erklärt hat – Richter, so wie dies überhaupt nur noch in ganz wenigen Ländern der Fall ist, selbst über ihre Befangenheit entscheiden. Und ja, es gab – und wir haben das halt in unserem Antrag angeführt, denn man muss ja den Leuten auch klarmachen, worum es eigentlich geht – besonders auffällige Fälle, und die wurden angesprochen. Sie haben jetzt sozusagen alle neugierig gemacht, nachzuschauen, wer denn da jetzt von uns im Antrag genannt wurde, denn angesprochen wurde es jedenfalls nicht – heute hat es hier keiner gehört –, aber es war ja auch in den Medien, es ist nichts Neues. Wir haben da also niemanden an den Pranger gestellt, von dem man nicht schon gewusst hätte, dass er da in sehr öffentlichen Verfahren, sagen wir einmal, in die Kritik geraten ist. Bitte also die Kirche im Dorf zu lassen. Es geht nicht um eine pauschale Verurteilung, sondern um eine Verbesserung im System der Justiz. Und dass es da ein Problem gibt, wenn jemand über seine eigene Befangenheit entscheiden muss, das ist, meine ich, irgendwie selbstverständlich. Die meisten Richter werden das auch sicherlich sehr verantwortungsvoll machen und sich im Zweifelsfall zurückziehen, aber es gibt eben Fälle, und die hat man ja in der Öffentlichkeit gesehen, in denen man sich wirklich gedacht hat: Warum passiert das, warum zieht sich der nicht zurück?, denn er richtet damit ja doch insgesamt Schaden an, weil in der Öffentlichkeit ja übrig bleibt: Na ja, da gibt es irgendwelche X- oder Twitter-Postings, die negativ sind, über den Angeklagten – und, keine Ahnung, was auch immer –, das ist alles sehr eigenartig. Warum zieht sich der nicht zurück und sagt: Ja, in Ordnung, es soll jemand anderer diese Arbeit machen!? Also ich glaube, dass wir damit tatsächlich etwas Gutes tun würden. Und natürlich muss man das mit den Richtern besprechen – das widerspricht ja auch unserem Antrag nicht. Dieser besagt ja nicht, dass man das heute machen muss, sondern das ist ein Entschließungsantrag. Wir sagen, wir wollen das in Gang bringen, dann bespricht man das natürlich mit allen, die da beteiligt sind, und dann verbessert man etwas. Unterstellen Sie uns aber nicht etwas, was wir niemals gesagt und auch nicht einmal gedacht haben! (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grüner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Jakob Grüner

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Meine Damen und Herren! Wir behandeln einen Entschließungsantrag der Freiheitlichen Partei, und ich sage es gleich vorweg und gebe es auch zu und ich habe es mehrmals im Justizausschuss gesagt: Dinge, die – weil es gerade erwähnt worden ist – zu verbessern sind, darf man auch ansprechen, und ich und meine Fraktion sind der Stoßrichtung, die Sie verfolgen, nicht abgeneigt, aber ich sage Ihnen jetzt auch, warum wir, meine Fraktion, Ihren Antrag heute ablehnen. Wir tun dies aus mehreren Gründen: Ich glaube, es ist schon deutlich festzuhalten – und da repliziere ich auch auf meine bisherigen Beiträge im Justizbereich –: Wir haben einen funktionierenden Rechtsstaat und den sollten wir uns auch nicht schlechtreden lassen. Die Unabhängigkeit der Richterschaft ist die Grundlage eines funktionierenden Rechtsstaates. Wenn allerdings Teile der Bevölkerung das Gefühl haben, dass Befangenheiten da sind, dann muss man auch darüber sprechen und dann darf man auch darüber diskutieren, wie man das System verbessern kann, insbesondere auch mit Blick auf andere Rechtsstaaten in Europa, und es gibt dafür Beispiele. Die Meinungen unserer Kammern zu diesem Thema sind ja, da Kollege Tschank und Kollege Stefan aus rechtsberatenden Berufen sind, auch bekannt. Warum gehe ich heute bei diesem Entschließungsantrag auch nicht mit? – Erstens: Wir haben Ihnen zugesagt oder gesagt, dass wir nicht immer alle Anträge in den Ausschüssen vertagen. Wir haben den heute vorliegenden Antrag auch nicht vertagt, sondern wir haben ihn abgelehnt, und das gibt uns die Möglichkeit, das Thema auch hier zu debattieren. – Punkt eins. Punkt zwei: Eingriffe in die Justizgesetzgebung sind hochsensibel – ich glaube, dem kann jeder hier zustimmen. Die von Ihnen genannten vier Punkte sind aus meiner Sicht – aber ich maße mir nicht an, das besser zu wissen – in manchen Teilen nicht praktikabel. Die Expertenmeinungen gehen hier auseinander. Dritter Punkt – und den halte ich für sehr wesentlich –: Sie beziehen sich primär auf das Strafrecht. Was ist mit den Befangenheitsregeln in der Zivilprozessordnung, im Verwaltungsverfahren, im Verwaltungsstrafrecht? Auch darüber gibt es lange Diskussionen in der Lehre, auch in der Richterschaft, dass es da entsprechende Harmonisierungen geben sollte. Vierter Punkt – und den halte ich für ganz besonders wichtig –: Die Frau Justizministerin und die Bundesregierung haben es im Regierungsprogramm festgeschrieben: Wir haben eine umfassende StPO-Reform vor, 20 Jahre nach der letzten großen StPO-Reform. Solche Dinge, die wesentliche Eingriffe in unsere Justizgesetzgebung sind, sollten dort im gesamthaften System mit behandelt werden. – Frau Bundesministerin, ich nehme an, dass Sie das Thema auch entsprechend mitnehmen. Fünftens: der Stil des Antrages. Ich muss Kollegin Selma Yildirim recht geben: Das Nennen von Richtern in einer Zeit, in der wir wissen, dass Richterinnen und Richter persönlich angegriffen werden, halte ich für einen nicht so guten Stil. Sechster Punkt – aber das ist eine persönliche Meinung –: Ob jetzt eine zusätzliche Instanz in jedem Fall eine Erleichterung darstellt und nicht zu weiteren Prozessverzögerungen führt, kann man auch diskutieren. Ich habe klar gesagt, dass wir das diskutieren müssen, und meine Fraktion sieht hier auch Diskussionsbedarf. Ich habe auch klar gesagt, warum wir den Antrag heute trotzdem ablehnen. Hohes Haus! Parteipolitik hat in der Justiz nichts verloren, da sind wir uns einig, aber Parteipolitik hat auch und insbesondere in der Justizgesetzgebung nichts verloren, zu keinem Zeitpunkt. Wenn wir uns in der Situation befinden, dass weite Teile der Bevölkerung im Unglauben sind, dass Befangenheiten entsprechend aufgegriffen werden, dann haben wir Diskussionsbedarf. Frau Bundesministerin, ich nehme an, Sie nehmen das im Zuge der großen Reform mit ( Bundesministerin Sporrer nickt zustimmend ), und ich bitte Sie, dass die Regierung da auch entsprechend liefert. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Wotschke. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. – Bitte schön.

NEOS Sophie Marie Wotschke

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, ich kann mich anschließen, das Recht auf ein faires Verfahren hat als zentralen Standpfeiler die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter, die auch in jedem Verfahrensstadium zu gewährleisten ist. Wieso sehen wir diesen Antrag trotzdem kritisch, wieso lehnen wir ihn ab? – Aus zwei Aspekten, weil Sie hier zwei Dinge tun, die der Justiz in Wahrheit mehr schaden, als sie ihr bringen. In Ihrem Antragstext tun Sie erstens so, als gäbe es in Österreich in der Strafjustiz eine reine Selbstentscheidung von Richter:innen bei Befangenheitsgründen, bei Ausschlussgründen, als wären das, wie Sie hier sogar anführen, russische Verhältnisse. Ich finde, dass das höchst despektierlich unserer Justiz gegenüber ist. Das stimmt einfach nicht. Sie vermischen hier die Fakten. Sie nehmen hier einen Sonderfall, nämlich wenn in der Hauptverhandlung Befangenheitsgründe aufgebracht werden, und tun so, als wäre dieser Sonderfall die Regel. Das ist nicht die Regel. Wenn vor der Hauptverhandlung Befangenheitsgründe oder Ausschlussgründe aufkommen, dann werden diese nicht von der Richter:in selbst entschieden, sondern vom Vorsteher oder von der Präsidentin des Gerichtes. Und auch in dem Sonderfall, den Sie so groß skizzieren, entscheidet die Richter:in nicht alleine, da gibt es ein Rechtsmittelgericht danach. Auch da gibt es eine unabhängige Instanz danach, die entscheidet. Das ist sogar auch in dem von Ihnen angeführten Fall so gewesen: Im Fall von Sebastian Kurz wurde über die Befangenheit des Richters nachher vom OGH entschieden. Ist der OGH denn aus Ihrer Sicht nicht unabhängig? Reicht Ihnen das nicht? Natürlich kann man darüber diskutieren, wie man die Befangenheit in der Hauptverhandlung anders ausgestaltet. Das werden wir auch diskutieren, aber im Rahmen einer Gesamtrechtsnovelle über die Strafprozessordnung, nicht hier mit irgendwelchen Pauschalvorwürfen, mit denen man der Justiz wirklich nichts Gutes tut. (👏 NEOS) Das passiert insbesondere in einer Zeit – es wurde jetzt auch doppelt angesprochen; man muss es einfach betonen, weil es anscheinend noch nicht angekommen ist –, in der Richter:innen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit Entscheidungen treffen, die dann medial kommentiert werden und zu Dingen gemacht werden, die da nie vorgefallen sind, angegriffen werden von einerseits, ja, leider auch Politiker:innen – man muss es so klar benennen –, aber andererseits auch den Medien und der Öffentlichkeit und die dann in der Konsequenz dessen namentlich gegen sie als Person und gegen ihre Familien Drohungen erhalten, Hassbriefe erhalten und mit den schlimmsten Dingen konfrontiert sind. Uns ist es ein Anliegen, dass man gerne in der Justiz arbeitet, dass wir unsere Justiz schätzen für das, was sie ist, denn wir haben eines der besten Justizsysteme nicht nur in Europa, würde ich sagen, sondern auch weltweit, auf das wir stolz sein dürfen und das wir in dieser Regierung und dieser Koalition auch weiterentwickeln werden, aber sicher nicht auf diese Art und Weise. (👏 NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Zadić. Die eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. – Bitte schön.

GRÜNE Alma Zadić

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist ein wesentliches Element eines jeden rechtsstaatlichen Verfahrens, dass handelnde Organe – eben Richter:innen – nach dem Gesetz und ohne externe Einflüsse jeglicher Art objektiv zu ihrer Entscheidung gelangen können. Diese Bestimmungen über Ausgeschlossenheit und Befangenheit von Richter:innen sichern also die Objektivität der Rechtsprechung. Gleichzeitig kann es aber natürlich sein, dass durch wiederholte Anträge auf Ausschließung von Richter:innen Verfahren zulasten der Republik und auch zulasten der Opfer zum Teil auch in die Länge gezogen werden. Deswegen gibt es auch Ausschlussregeln, die natürlich in einem gewissen Spannungsfeld zum verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf den gesetzlichen Richter und dem Prinzip der festen Geschäftsverteilung liegen. Die kritisierte Konstellation der Selbstentscheidung gibt es nur, wie meine Kollegin vorhin schon ausgeführt hat, in einem einzigen Fall: wenn es erst in der Hauptverhandlung geltend gemacht wird. Also nur dort kann der Richter darüber entscheiden, ob er befangen ist oder nicht, und dagegen gibt es ja dann später auch ein Rechtsmittel. Aber ich möchte schon noch eine Sache betonen, weil auch Abgeordneter Tschank in seiner Begründung erwähnt hat, dass das Vertrauen in die Justiz sinkt und dass es deswegen weitere Maßnahmen braucht: Ich möchte in Erinnerung rufen, dass nach dem EU-Barometer Österreich im Spitzenfeld liegt, was das Vertrauen in die Justiz betrifft: immer auf Platz zwei oder Platz drei, und das ist das Spitzenfeld im Schnitt. Und ich möchte auch noch in Erinnerung rufen, dass nach demselben EU-Barometer die Vertrauenswerte seit 2016 gestiegen sind: 2016 waren es 77 Prozent und 2025 sind es 86 Prozent der Menschen, die Vertrauen in die Justiz haben, und ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 317 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit ist dieser Antrag angenommen.

eEltern-Kind-Pass-Gesetz, Eltern-Kind-Pass-Gesetz u.a.

340 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 305 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das Parlament hat das eEltern-Kind-Pass-Gesetz, das Eltern-Kind-Pass-Gesetz sowie Änderungen am Kinderbetreuungsgeldgesetz und am Familienlastenausgleichsgesetz beschlossen, um die Grundlage für den Übergang zum elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) zu schaffen. Die Anpassungen sind notwendig geworden, um Inkrafttretensbestimmungen zu aktualisieren und Änderungen am neuen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm umzusetzen.

Die Änderungen betreffen Eltern, deren Kinder an Untersuchungsprogrammen teilnehmen, sowie die zuständigen Stellen im Sozialversicherungswesen und Gesundheitsbereich.

Dokumente

eEltern-Kind-Pass-Gesetz, Eltern-Kind-Pass-Gesetz u.a.

Wesentliche Änderungen

  • Schaffung des rechtlichen Rahmens für den elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) durch Anpassungen im bestehenden Gesetz.
  • Die Inkrafttretensbestimmungen werden aktualisiert, um Verzögerungen in der Entwicklungszeit der Anwendung Rechnung zu tragen.
  • Änderungen am Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm werden vorgenommen, die im Laufe des Umsetzungsprojekts identifiziert wurden.
  • Die gesetzlichen Änderungen stützen sich auf die Kompetenzen im Sozialversicherungswesen, Gesundheitswesen, Bevölkerungspolitik und Statistik.

eEltern-Kind-Pass-Gesetz, Eltern-Kind-Pass-Gesetz u.a.

~43 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen: FPÖ
FPÖ Peter Wurm

Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause! Wir haben jetzt einige Stunden Gesundheitspolitik und Sozialpolitik mit sehr spannenden Themen vor uns, die klarerweise auch alle betreffen. Der erste Punkt heute dreht sich um den Mutter-Kind-Pass. Er heißt ja nicht mehr so. Früher war Mutter-Kind-Pass eine gute Tradition, jetzt heißt er – nachdem die ÖVP da die Grünen irgendwie befrieden wollte – plötzlich Eltern-Kind-Pass. Das heißt, man ist von der ursprünglichen Idee, Mütter und Kinder zu schützen – damals in den Siebzigerjahren eine, muss ich sagen, sozialdemokratische Erfindung –, abgekommen, und jetzt heißt er Eltern-Kind-Pass – aus vollkommen schrägen und von uns abzulehnenden ideologischen Gründen. (👏 FPÖ) Wir werden das bei nächster Gelegenheit zurechtrücken und ihn wieder auf Mutter-Kind-Pass umtaufen, bis dahin müssen wir halt mit Eltern-Kind-Pass leben. Heute haben wir einige Änderungen zu diskutieren und zu beschließen, die wir natürlich klarerweise ablehnen. Das Erste: Diesen ominösen Eltern-Kind-Pass, wie er jetzt heißt, gibt es zukünftig nur mehr digital. Das heißt, alles, was Sie von früher her noch kennen, das gelbe Buch, das man vielleicht zu Hause hat, das auch eine emotionale Wertigkeit hat, wurde von der Österreichischen Volkspartei und von den Grünen abgeschafft. Es gibt ihn dann zukünftig nur mehr digital. – Erste Geschichte. Der Zeitplan, den sich die Vorgängerregierung damals gegeben hat, wird natürlich nicht eingehalten, das heißt, die Einführung wird auf nächstes Jahr im Herbst verschoben. Also da sieht man schon, welche, sage ich einmal, wenig professionellen Ideen diese Vorgängerregierung hatte – die jetzige ist ja auch nicht viel besser, wie wir alle wissen. (👏 FPÖ) Es gibt bei diesem Thema ganz viele kritische Stimmen, nicht nur von uns, sondern vor allem auch aus dem Datenschutzbereich. Der Datenschutz ist hier logischerweise nicht gegeben. Es gibt ganz viele Einsprüche, weil die Datensicherheit bei diesem sensiblen Thema einer Geburt oder möglicherweise auch einer Abtreibung oder einer Fehlgeburt überhaupt nicht gegeben ist. Und man kann es sich auch nicht aussuchen, ob man den Eltern-Kind-Pass digital oder analog haben will, sondern die werdenden Mütter werden da hineingezwungen – das lehnen wir absolut ab. Es ist erschreckend, wie schnell vor allem die Sozialdemokratie das von ihr propagierte, versprochene Recht auf analoges Leben plötzlich mit Füßen tritt – aber das ist halt typisch Sozialdemokratie. Nur um in der Regierung zu sein, vergisst man alle seine Versprechen, die man gemacht hat. Es kommen auch die Hebammen unter die Räder, denn diese verpflichtende Hebammenbetreuung fällt weg.

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Das war nie verpflichtend!

FPÖ Peter Wurm

… Jetzt ist sie nur mehr freiwillig, wie es so schön heißt, obwohl man weiß, wie wichtig Hebammen für werdende Mütter sind. Also alles ein Wahnsinn im Grunde genommen – Wahnsinn darf man nicht sagen, Herr Präsident, das nehme ich zurück, selbstverständlich –, also ein Irrsinn, der hier passiert. Ganz kritisch sehen wir auch die Geschichte mit der anonymen Geburt, die nicht gesichert ist, und eben auch, dass wie gesagt im Falle einer Abtreibung oder einer Fehlgeburt die digitalen Daten nicht gelöscht werden, sondern immer bestehen bleiben. Das heißt, man kann dann im Zweifelsfall dementsprechend auch erklären, was da passiert ist. Auch dass nur mehr Mütter einen Zugriff auf diesen Mutter-Kind-Pass – früher; jetzt Eltern-Kind-Pass – haben, ist nicht garantiert, weil sie das dann mehr oder weniger nur mehr auf ihrem Handy haben, und das können sie vor ihrem möglicherweise gewalttätigen Mann nicht gut verstecken, denn das Handy hat man immer mit dabei. Das heißt, Datensicherheit ist da überhaupt nicht gewährleistet. Also es gibt ganz, ganz viele Kritikpunkte, die wir an dieser Geschichte haben. Es ist eine ideologische Fehlgeburt, sage ich in dem Sinn einfach einmal, die auf eine Erbsünde zurückgeht, die die ÖVP mit den Grünen gemeinsam begangen hat. Wir werden das möglichst bald korrigieren. Letzter Punkt, und da sieht man, wie weit wir schon von der Linie weg sind: Sie müssen zukünftig bei der Geburt eines Kindes nicht mehr feststellen, ob männlich oder weiblich, sondern Sie müssen definieren: inter, divers, offen oder keine Angabe – bei einem Baby! Das, liebe Österreicherinnen und Österreicher, ist jetzt das, was diese vier Parteien wollen: ein Baby in der Geburtsstunde nach diesem völligen Genderirrsinn zu deklarieren. Also ich kann nur sagen: Gute Nacht, Österreich, höchste Zeit für uns Freiheitliche, hier das Ruder zu übernehmen! – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster auf der Rednerliste: Herr Abgeordneter Silvan. 4 Minuten eingemeldete Redezeit.

SPÖ Rudolf Silvan

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Es gäbe sehr viel zu Kollegen Wurm zu sagen, der hier seine Befürchtungen zur Datensicherheit und dergleichen mehr geäußert hat. Lieber Kollege Wurm, du hast gesagt, ihr werdet das bei der nächsten Gelegenheit ändern und den Eltern-Kind-Pass wieder zum Mutter-Kind-Pass machen.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Genau!

SPÖ Rudolf Silvan

… Ihr hattet ja die Gelegenheit, ihr habt nur keine Verantwortung übernehmen wollen.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Stimmt ja nicht! Was weißt denn du? – Beifall bei der SPÖ.

SPÖ Rudolf Silvan

… Ihr wart in Regierungsverhandlungen, und ich bin mir sicher, ihr hättet das Gesundheitsministerium bekommen, aber ihr habt keine Verantwortung übernehmen wollen.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Aber da waren einige andere Punkte auch noch zu verhandeln, nicht nur der Mutter-Kind-Pass!

SPÖ Rudolf Silvan

… Die selbst ernannte Heimatpartei hat keine Verantwortung für die Heimat Österreich übernommen. So schaut es in Wirklichkeit aus.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Gott sei Dank seid ihr jetzt dabei! Passt!

SPÖ Rudolf Silvan

… Wir waren jetzt sieben Jahre nicht in der Regierung, und ich weiß …

FPÖ Lausch (Zwischenruf)

Tut was!

SPÖ Rudolf Silvan

… warum ihr keine Verantwortung übernehmen wolltet: Weil ihr maßgeblich zur Zerstörung des österreichischen Gesundheitssystems beigetragen habt, deswegen seid ihr nicht in die Regierung gegangen. (👏 SPÖ) Wir haben ein desaströses Gesundheitssystem übernommen, und wir haben jetzt der Zweiklassenmedizin, die ihr zugelassen habt, den Kampf angesagt. Und, Kollege Wurm, zu diesem Eltern-Kind-Pass oder - - …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Mutter-Kind-Pass!

SPÖ Rudolf Silvan

… Du willst Mutter-Kind-Pass sagen, aber es heißt eben Eltern-Kind-Pass …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Aber du würdest auch gerne Mutter-Kind-Pass sagen! Gib es zu!

SPÖ Rudolf Silvan

… weil ja die Väter auch in die Verantwortung genommen werden sollen. – Passt schon, ihr könnt eh noch rauskommen! Wartet ein bissel! Wir hatten in Österreich bis 1974 eine der höchsten Säuglingsterblichkeitsraten: 23 verstorbene Kinder auf 1 000 Lebendgeburten. 1974 wurde dann unter der Alleinregierung der Sozialdemokratie dieser Mutter-Kind-Pass eingeführt …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Bravo!

SPÖ Rudolf Silvan

… und zehn Jahre später sank die Sterblichkeitsrate auf acht pro 1 000 Lebendgeburten, und nun sind wir bei drei leider Gottes verstorbenen Säuglingen auf 1 000 Lebendgeburten. Auch die Müttersterblichkeit wurde stark gesenkt.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Da gab es noch Sozialpolitiker, die haben noch was gewusst!

SPÖ Rudolf Silvan

… Dieser Mutter-Kind-Pass stammt aus einer Zeit, in der mit Schreibmaschinen dokumentiert wurde, es keine automatische Erinnerung gab, keine digitale Dokumentation, keine Verknüpfung zu Unterstützungsangeboten, die eigentlich das Wichtigste ist. Kollege Wurm, wenn du hier sagst, dass das Analoge sicherer war …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Logisch!

SPÖ Rudolf Silvan

… dann muss ich dich fragen: Hast du immer gewusst, wenn etwas von einem Arzt zu einer Versicherung, zu einer Sozialversicherung gefaxt wurde, wer am anderen Ende des Fax ist? Ich bin mir sicher, das hast du nicht gewusst.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Wo schreibst du deine PIN-Nummern auf? Das würde mich interessieren! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und wissen Sie, wer das aller liest?

SPÖ Rudolf Silvan

… Dieser Missbrauch ist halt in der analogen Welt nie aufgetaucht, weil er nicht nachvollziehbar ist. In der digitalen Welt hinterlässt jeder seinen digitalen Fingerabdruck, das ist der Unterschied. (👏 SPÖ, NEOS) Warum brauchen wir jetzt ein Update? Wir sind im 21. Jahrhundert angekommen, und wir haben wie gesagt ein sehr komplexes Gesundheitssystem, und die Digitalisierung spielt eine große Rolle. Ist es das alleinige Heilmittel? – Nein, sicher nicht, aber ein ganz wichtiges Kriterium. Der alte Mutter-Kind-Pass war fehleranfällig, den hat man verlieren können, er war nicht vernetzt.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Warum war der fehleranfällig? 50 Jahre lang!

SPÖ Rudolf Silvan

… Der neue Pass ist digital, sicher, übersichtlich, er verbindet Gesundheitsanbieter, Spitäler und Hebammen für eine bessere Versorgung ohne Zettelwirtschaft.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Haben Sie nicht gerade gesagt, die Müttersterblichkeit ist gesunken?

SPÖ Rudolf Silvan

… Der neue Pass bietet mehrsprachige Erinnerungen – elektronische Erinnerungen hast du beim analogen Pass nicht gehabt.

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Ein Hirn habe ich! Ein Hirn!

SPÖ Rudolf Silvan

… Ja, ja, genau. Ich glaube - - Nein, das wollte ich jetzt nicht sagen. Jetzt verstehe ich schon, dass es eine emotionale Bindung zu diesem gelben Heftchen gibt.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ah so, genau! Warum nehmt ihr es dann den Müttern weg?

SPÖ Rudolf Silvan

… Ich habe ja auch eines zu Hause, das ist schon 30 Jahre alt.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ja, warum haben Sie den immer noch?

SPÖ Rudolf Silvan

… Ich habe eine emotionale Bindung zu dieser Zeit, und wir sollten eine emotionale Bindung zu gesunden Kindern haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nicht zu einem gelben Heftchen. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Wir kämpfen für die Gesundheit der Neugeborenen, wir stehen an der Seite der Eltern. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Steiner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

FPÖ Christoph Steiner

Danke, Herr Präsident! Herr Kollege! Es geht uns bei dieser Geschichte hauptsächlich um die Wahlfreiheit. Das ist das oberste Gebot, ob ich wählen kann als Mutter.

SPÖ Kucher (Zwischenruf)

Du bist ja keine Mutter!

FPÖ Christoph Steiner

… Natürlich ist es ganz normal, wenn ich das möchte, dass das nur noch digital ist und ich das nur noch am Handy habe – alles gut! Aber es gibt auch Leute – und so meine Familie –, die stolz sind, dass sie noch einen Mutter-Kind-Pass haben (👏 FPÖ); weil meine Frau eine emotionale Bindung zu diesem Mutter-Kind-Pass gehabt hat und sie stolz war, dass sie den ausgehändigt bekommen hat.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Den nimmt ihr eh niemand weg!

FPÖ Christoph Steiner

… Das wollt ihr einfach nicht verstehen; aber ich verstehe schon, warum ihr das nicht verstehen wollt. Ihr habt nämlich damals, als Kollege Wurm das Recht auf analoges Leben hier zum ersten Mal diskutiert hat, in der SPÖ kurz vor der Wahl mitgeschaltet und habt auch das Recht auf analoges Leben gefordert, nämlich im Wahlprogramm der SPÖ: Recht auf analoges Leben. Die SPÖ will dieser Herablassung – Herablassung! – ein Ende setzen – wir sichern euch das Recht auf ein analoges Leben. Und was macht ihr jetzt? Was macht ihr jetzt? …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Schämt euch, Sozialdemokratie! Schämt euch!

FPÖ Christoph Steiner

… Ihr nehmt ihnen das Recht auf ein analoges Leben. Ihr regiert gegen euer Wahlprogramm seit der Sekunde, in der ihr in die Regierung gekommen seid. (👏 FPÖ) Sich dann hier heraußen hinzustellen, Herr Kollege, und dem Digitalen das Wort zu reden, obwohl euer Wahlprogramm ganz etwas anderes sagt, sagt viel über den Charakter der bablerischen Sozialisten. Traurig, aber wahr! Es ist halt einfach eine Charaktersache, ob man zu seinem Wahlprogramm steht, Herr Kollege, oder nicht.

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Da redet ihr?!

FPÖ Christoph Steiner

… Deshalb sind wir – leg einmal eine neue Kassette ein oder Schallplatte auf, was auch immer du nützt – nicht in diese Regierung mit dieser ÖVP eingetreten: weil wir unsere Wahlversprechen nicht verraten wollen …

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Was habe ich gesagt?

FPÖ Christoph Steiner

… weil wir unsere Wähler nicht verraten wollen und weil wir vor allen Dingen unsere Mütter und unsere Heimat nicht verraten wollen.

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Was habt ihr nach Brüssel geschickt, ihr Gescheiten?

FPÖ Christoph Steiner

… Deshalb sind wir nicht in diese Regierung eingetreten. Dann von Vätern zu reden und zu sagen: Jetzt heißt der Pass halt Eltern-Kind-Pass, weil wir jetzt die Väter in die Pflicht nehmen! – Haben Sie Ihre eigene Regierungsvorlage nicht gelesen? Das Wort Väter steht in dieser Regierungsvorlage nicht mit einem einzigen Wort drinnen, Herr Kollege. Ich weiß ja nicht, um wen es dann geht – wahrscheinlich um Frauen, die ein Kind kriegen und sich danach als Vater fühlen –, aber sicher nicht um die Väter, die biologisch Väter sind. Und die Geschlechter nach Geburt abzuschaffen …

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Das stimmt aber auch nicht!

FPÖ Christoph Steiner

… widerspricht jeglicher – jeglicher! – Wissenschaft. Das habt ihr jetzt schon drinnen stehen. (👏 FPÖ) Ihr redet ja immer der Wissenschaft das Wort und wir sind ja die Wissenschaftsfeinde, aber beim Geschlecht ist es plötzlich egal, denn da kann ich mittlerweile inter, divers, alles Mögliche hinschreiben. Jeder Arzt wird Ihnen sagen, bei Geburt ist das nicht feststellbar. Es mag einen Prozentsatz geben, der sehr gering ist, und es war bis jetzt schon möglich, das hinzuschreiben, wenn es wirklich nicht feststellbar war, aber der ist sehr gering. Die Natur gibt halt nur zwei Geschlechter her, auch wenn ihr es noch so oft auf einen Pass druckt oder mittlerweile halt nur noch digital. Traurig, dass die SPÖ so weit gekommen ist, aber auch traurig, dass die ÖVP diesen linken Wahnsinn mit dem Genderirrsinn bei Geburt mitträgt. (👏 FPÖ) Für die ÖVP ist es eigentlich noch viel schlimmer als für die Sozialisten, denn wie erklärt ihr das den normalen Menschen – den normalen Menschen! – da draußen? Eines ist klar: Wenn wir dann einen Volkskanzler Kickl haben – und das kommt früher, als euch lieb ist –, werden wir diesen Wahnsinn abschaffen.

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Leider-nicht-Kanzler Kickl! Oder: Will-nicht-Kanzler!

FPÖ Christoph Steiner

… Entschuldigung, ich nehme Wahnsinn zurück: Irrsinn. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Baumgartner. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

ÖVP Angela Baumgartner

Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Im Namen meines Kollegen Obernosterer darf ich eine Besuchergruppe aus Kärnten recht herzlich begrüßen. ( Allgemeiner Beifall. ) Der Eltern-Kind-Pass, vielen, Herr Kollege Wurm, noch bekannt als Mutter-Kind-Pass, ist seit Jahrzehnten ein zentrales Instrument unserer Gesundheitsversorgung, und er begleitet werdende Mütter und Kinder in den ersten Lebensjahren und trägt entscheidend dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine bestmögliche Entwicklung sicherzustellen. Der neue elektronische Eltern-Kind-Pass startet im Oktober 2026 für Schwangerschaften und ab März 2027 für Kinder, die eben ab März 2027 geboren werden. Der gelbe Papierpass wird damit Schritt für Schritt durch eine digitale, zeitgemäße Lösung ersetzt. Herr Kollege Steiner! ( Abg. Steiner [FPÖ] steht in den Reihen der ÖVP und spricht mit Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]. ) Herr Kollege Steiner! …

ÖVP Hörl (Zwischenruf)

Aufpassen! – Abg. Steiner [FPÖ]: Bitte!

ÖVP Angela Baumgartner

… Herr Kollege Steiner, ich weiß, es ist fast nicht zu glauben, aber Sie sind fast 20 Jahre jünger als ich. Das glaubt man fast gar nicht. Aber, da denke ich mir - - …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

So alt sind Sie schon?

ÖVP Angela Baumgartner

… Ja, so alt bin ich schon, gell? Aber ich glaube, Sie sind ein bisschen älter als ich, Frau Kollegin Belakowitsch.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Möglich!

ÖVP Angela Baumgartner

… Herr Kollege Steiner, Sie sind ja eigentlich in einer digitalisierten Welt groß geworden. Also nehme ich auch an, dass Sie mit der Digitalisierung besser umgehen können als zum Beispiel Frau Kollegin Belakowitsch und ich …

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Das maße ich mir nicht an!

ÖVP Angela Baumgartner

… wir sind vor 1970 zur Welt gekommen.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Wir können das schon!

ÖVP Angela Baumgartner

… Ich bin überzeugt davon, dass die heutigen Eltern wirklich sehr gut mit der Digitalisierung umgehen können.

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Um das geht’s nicht! Es geht um Wahlfreiheit! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Es geht nicht darum, ob sie es können, sondern ob sie es wollen! Ob sie es wollen!

ÖVP Angela Baumgartner

… Sie können sich den Mutter-Kind- -, also den Eltern-Kind-Pass ja ausdrucken.

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Hoppala! – Rufe bei der FPÖ: Ah!

ÖVP Angela Baumgartner

… Hoppala! Er kann ausgedruckt werden, das ist ja überhaupt kein Problem. Er kann digital sein, ausgedruckt sein, und ich denke, wie ich gesagt habe, die heutige Generation kann wirklich gut damit umgehen.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Die will das aber auch nicht ...!

ÖVP Angela Baumgartner

… In erster Linie geht es ja darum, dass der elektronische Eltern-Kind-Pass eine Erleichterung darstellt – eine Erleichterung in der Kommunikation zwischen den Ärztinnen und Ärzten, den Hebammen und anderen Gesundheitseinrichtungen. (👏 ÖVP) Ich denke, Herr Kollege Steiner, es geht in Wahrheit um den Grundgedanken des Eltern-Kind-Passes.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Genau! Um den geht es!

ÖVP Angela Baumgartner

… Da geht es wirklich darum, regelmäßig Untersuchungen vor und nach der Geburt durchzuführen.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

An wem? An wem, Frau Kollegin? Wer wird untersucht?

ÖVP Angela Baumgartner

… Er ist die Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und ist auch für die Familien kostenlos. Das, finde ich, ist der Grundgedanke, und darauf sollten wir uns wirklich fokussieren. Was ist neu? …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Die Hebammen?

ÖVP Angela Baumgartner

… Hebammen, ja, Herr Kollege Wurm.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Die sind immer noch nicht drinnen!

ÖVP Angela Baumgartner

… Erstens: Wir stärken die Betreuung. Eine zusätzliche Hebammenberatung …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Freiwillig! Freiwilligkeit, Frau Kollegin! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aber freiwillig! Freiwillig!

ÖVP Angela Baumgartner

… zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche wird Bestandteil des Programms. Sie war immer freiwillig. Sie war immer freiwillig! …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ja, und Sie haben versprochen, sie kommt verpflichtend! Sie brechen Ihr Wahlversprechen!

ÖVP Angela Baumgartner

… Zweitens: die Erweiterung der medizinischen Versorgung. Ein dritter Ultraschall am Ende der Schwangerschaft ergänzt die bisherigen Untersuchungen. Drittens: Wir verbessern die Früherkennung von Krankheiten. Es wird nämlich ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene in das Programm aufgenommen. Viertens – und das ist mir wirklich besonders wichtig –: Wir nehmen die psychologische Gesundheit stärker in den Fokus. Die Wochenbettdepression soll nämlich nicht unterschätzt werden. In einem Beratungsgespräch sollen Belastungen frühzeitig erkannt und Unterstützung angeboten werden. Damit schaffen wir ein modernes Vorsorgeprogramm, das sowohl mehr medizinische Qualität als auch persönliche Begleitung bietet. Ich möchte schon festhalten, dass von der Schwangerschaft bis zum fünften Geburtstag des Kindes alle notwendigen Untersuchungen erhalten bleiben – von gynäkologischen Checks über Ultraschall bis hin zu zehn kinderärztlichen Untersuchungen einschließlich Augenuntersuchungen, einer HNO-Untersuchung und orthopädischen Kontrollen. Mit diesem Programm stellen wir sicher, dass jedes Kind in Österreich die bestmögliche medizinische Begleitung erhält und Familien die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Eisenhut. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

FPÖ Irene Eisenhut

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Wie Sie schon mitbekommen haben oder bemerkt haben, ist es ein sehr emotionales Thema, über das wir heute sprechen, und zwar ist es der Mutter-Kind-Pass. ( Ruf bei der ÖVP: Eltern-Kind-Pass! ) Liebe geschätzte Kollegin Baumgartner, es geht – wie Kollege Steiner auch schon gesagt hat – um die Wahlfreiheit.

ÖVP Baumgartner (Zwischenruf)

Elektronisch oder ausgedruckt!

FPÖ Irene Eisenhut

… Da geht es nicht darum, ob man tatsächlich fähig ist, mit der Digitalisierung umzugehen oder nicht …

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Bei Feststellung der Schwangerschaft kriegt man einen Drucker mit heim!

FPÖ Irene Eisenhut

… sondern es geht um die Wahlfreiheit: Möchte ich meine höchstpersönlichen Gesundheitsdaten digitalisieren lassen oder nicht? Ich wiederhole es noch einmal, es geht um die persönlichsten Daten, die man haben kann, mitunter die Gesundheitsdaten. Ab Oktober des nächsten Jahres werden bei jeder Schwangeren automatisch die Daten ausschließlich digitalisiert, mit März 2027 auch die Daten des Neugeborenen. Da möchte ich gar nicht noch einmal diesen Irrsinn betreffend Neugeborene wiederholen, wenn der Arzt dann zwischen sechs Geschlechtern entscheiden muss, wie er die Einstufung – männlich, weiblich oder Sonstiges – vornehmen und eintragen soll, und das digital. Diese Digitalisierung wird ja nicht nur von der Freiheitlichen Partei kritisiert, sondern es gab zahlreiche Stellungnahmen dazu – vom Justizministerium, von der Datenschutzbehörde und so weiter –, in denen darauf hingewiesen wurde, dass eine Regelung für den Umgang mit den Daten einfach nicht ausreichend vorliegt. Man hat Abfragemöglichkeiten von diesen gespeicherten Daten – und diese aus einem ganz pauschalen, allgemeinen Grund, ohne genau festzulegen, worum es bei dieser Abfrage geht. All diese Bedenken wurden in den unterschiedlichsten Stellungnahmen bekannt gegeben. Daher steht für uns ganz klar die Wahlfreiheit im Vordergrund. Im Gesundheitsausschuss wurde die Wahlfreiheit sogar – bitte, liebe Zuseherinnen und Zuseher, ganz genau zuhören – als konservatives Gedankengut bezeichnet. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Wahlfreiheit ist kein konservatives Gedankengut, sondern ein Grundrecht …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Genau! – Ruf bei der FPÖ: Korrekt!

FPÖ Irene Eisenhut

… auf persönliche Freiheit und Eigenverantwortung. – Danke.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Sehr gute Rede! Sehr gute Rede! Super! Super Rede!

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Auinger-Oberzaucher. Ihre eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

Danke schön, sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schreiben das Jahr 2025. Diese Nationalratssitzung kann man streamen und wir befinden uns im Zeitalter der Digitalisierung. Alles andere ist Geschichte. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Auch wenn es heute wie eine kleine Nostalgieveranstaltung erscheint – es ist keine, sondern es ist ein Ausblick in die Zukunft. Es geht nicht an, dass ein gelbes Heft von der FPÖ instrumentalisiert wird, um die Gesundheit und die Zukunft der Kinder zu gefährden.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Was gefährdet es denn bitte? – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Die FPÖ schafft es nicht einmal, den aktuellen Namen des Eltern-Kind-Passes auszusprechen, sondern schwelgt in einer Bezeichnung, in der Nomenklatur aus dem Jahr 1974. Das ist 51 Jahre her. Der damalige Mutter-Kind-Pass hat einen guten Dienst geleistet, aber er heißt jetzt Eltern-Kind-Pass, und in Zukunft ist er elektronisch.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Super! Aber wir werden es wieder ändern!

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie das ist, wenn man den physischen Eltern-Kind-Pass verliert? – Das ist verdammt kompliziert. Man muss nämlich alles, was da drinnen steht, nachweisen.

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Wahlfreiheit!

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Das kann man sich in Zukunft ersparen, wenn man die elektronische Version davon hat.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

... nie verloren! – Abg. Deimek [FPÖ]: Was genau an Wahlfreiheit haben Sie nicht verstanden?

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Wir brauchen keine romantische Beziehung zu einem gelben Heft. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Wir brauchen gute Beziehungen und einen Blick in die Zukunft für unsere Kinder. Ein romantisches analoges Lebensgefühl braucht da tatsächlich niemand.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Romantisch! – Abg. Deimek [FPÖ]: Fragen Sie einmal Ihre Zuschauer, ob die auch das denken! – Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ].

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Familien und Kinder brauchen effiziente Systeme und einen guten Blick in die Zukunft. Ab nächstem Jahr führen wir – und das sage ich auch mit Ausrufungszeichen: endlich! – den elektronischen Eltern-Kind-Pass ein, denn die Versorgung funktioniert nur dort, wo auch die Information funktioniert und vernetzt ist, wo Ärztinnen, Hebammen, Frühe Hilfen darauf zugreifen können. Es geht nicht nur um die Digitalisierung, es geht auch darum, in Zukunft weitere Leistungen einzuführen: weitere Hebammenberatung, mehr Ultraschall, weitere Laborleistungen …

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Wahlfreiheit!

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… systematisches Gesundheitsgespräch zu psychosozialen Belastungen.

FPÖ Deimek (Zwischenruf)

Ganz schlechte Rede gerade!

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Das ist nicht nur ein Update, das ist eine qualitative Weiterentwicklung eines sehr effizienten und guten Systems.

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Geht es noch ein bisschen mehr von oben herab Richtung Bevölkerung? Geht es noch ein bisschen mehr von oben herab?

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Ein bisschen erinnert mich die heutige Diskussion an die Vignettendebatte. Das ist ein Copy-Paste von der Klebevignette zum Eltern-Kind-Pass.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ja, das glaube ich, dass für Sie das gleich ... Auto – Kind!

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Es ist dasselbe Muster, aber es geht nicht um das Auto. Es geht um etwas ganz extrem Wichtiges und Zentrales unserer Gesellschaft: Es geht um die Kinder und es geht um deren Gesundheit.

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Was für ein Affront gegenüber der Mutter! Euch brauchen die Eltern nicht, damit die Kinder gesund sind! Trotz euch müssen sie gesund bleiben, das ist die Herausforderung!

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Es ist jetzt die Chance, dass wir mit dem elektronischen Eltern-Kind-Pass in ein durchgängiges Gesundheitssystem für junge Menschen einsteigen, in dem es einen nahtlosen Übergang vom Eltern-Kind-Pass zum öffentlichen Gesundheitssystem gibt. Der Mutter-Kind-Pass war einmal, jetzt ist es der Eltern-Kind-Pass. Er war ein seinerzeit starkes Instrument, aber der elektronische Eltern-Kind-Pass ist die Voraussetzung dafür, dass er es auch in Zukunft bleibt. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Belakowitsch. 3 Minuten eingemeldete Redezeit.

FPÖ Dagmar Belakowitsch

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mütter, liebe Väter, die ihr diese Diskussion vielleicht vor den Bildschirmgeräten verfolgt habt! Ich bin genauso sprachlos wie Sie nach der Vorrednerin: von einem romantisch-analogen Leben zu sprechen, wenn es um den Mutter-Kind-Pass geht, um das gelbe Heftchen – das haben Sie noch hinzugefügt! ( Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS. ) Der Kollege von der SPÖ hat voller Stolz berichtet: 1974 wurde der Mutter-Kind-Pass eingeführt – damals war es übrigens noch kein gelbes Heftchen, das war noch so ein bisschen ein Querformat. Das war damals eine ganz große Errungenschaft. Es hat die Kindersterblichkeit heruntergedrückt, es hat die Müttersterblichkeit heruntergedrückt. Dafür war es ja auch gemacht – Mutter-Kind-Pass hat er nicht umsonst geheißen. Es waren Untersuchungen für die werdende Mutter und später des Kindes. Das ist übrigens auch heute noch so – Väteruntersuchungen gibt es ja auch weiterhin keine. Jetzt weiß ich schon, Sie von den NEOS haben ja irgendwie eine andere Vorstellung von Geschlechtern.

NEOS Brandstötter (Zwischenruf)

Nein! Ein Vater kann auch mit dem Kind impfen gehen! Breaking News!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Frau Kollegin Brandstötter, die sich jetzt gerade in der ersten Reihe positioniert hat, hat hier vor wenigen Wochen gesagt, die FPÖ möchte wieder zwei Geschlechter einführen. Allein dieser Satz sagt mehr über Sie als über uns aus. ( Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. ) Ich meine – ganz kurz dazu –: Wir möchten nicht zwei Geschlechter einführen, wir möchten sie auch nicht auflösen, sondern es gibt zwei Geschlechter, Punkt. (👏 FPÖ) Jetzt geht es aber um den Mutter-Kind-Pass. Weil wir gerade bei den Geschlechtern sind : Er heißt ja jetzt Eltern-Kind-Pass.

NEOS Brandstötter (Zwischenruf)

Ja, auch Väter können Verantwortung übernehmen!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Frau Kollegin Brandstötter, ich weiß, Sie haben keine Ahnung von Biologie. Sie sind eine klassische Biologieleugnerin, die glaubt, alles zu wissen. Lassen Sie Ihre Präpotenz jetzt in der Sitzreihe und lassen Sie mich bitte sprechen, vielen herzlichen Dank! …

NEOS Brandstötter (Zwischenruf)

Ahnungslos ...!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Die Ahnungslosigkeit der Kollegen – vor allem der NEOS, aber auch vieler anderer hier drinnen – zeigt ja eines: Die Biologie hat es eindeutig festgestellt, es gibt zwei Geschlechtschromosomen. Im Mutter-Kind-Pass – jetzt Eltern-Kind-Pass genannt – gibt es jetzt für Neugeborene – wohlgemerkt: für Neugeborene! – sechs Geschlechter, nämlich neben männlich und weiblich offen, inter, keine Angabe oder eben divers.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

Das ist der Kickl-Erlass! Das ist der Kickl-Erlass, Leute! – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Das stimmt nicht! – Abg. Schwarz [Grüne]: Das hat der Kickl als Erlass ...!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Meine Damen und Herren, ja, es kann ganz, ganz selten, zum Glück nur im Promillebereich, passieren, dass bei Neugeborenen die sekundären Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig sind und man daher nicht gleich im Kreißsaal sagen kann, welches Geschlecht dieses Kind hat. Es ist ein fürchterlicher Fall für die Eltern, aber natürlich auch für die betroffenen Kinder. Aber dass wir jetzt offen, keine Angabe, inter auch noch ankreuzen können – da frage ich mich schon: Was tun Eltern ihren Kindern damit an, wenn sie das angeben? Die Kinder selber können es ja tatsächlich nicht sagen. Das werden ja wohl alle wissen.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

Aber, Dagmar, das hat doch der Kickl ...!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Meine Damen und Herren, dieser Zwischenruf ist ein guter Zwischenruf, danke.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

Ich sag es dir nur!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Ich habe divers gesagt. Ja, es gibt den seltenen Fall im Promillebereich – zum Glück!, zum Glück!, da sind wir uns hoffentlich alle einig –, dass bei der Geburt aufgrund der sekundären Geschlechtsmerkmale das Geschlecht nicht eindeutig zuzuordnen ist. Diese Fälle gibt es zum Glück sehr, sehr selten. Das ist eine riesige Belastung sowohl für die Eltern als auch für das Kind. Daher gab es ein drittes Geschlecht, das sogenannte diverse Geschlecht. Heute haben wir aber sechs.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

In seinem Erlass standen sechs! – Zwischenruf des Abg. Hofer [NEOS].

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Und jetzt erkläre mir einer von Ihnen hier herinnen, welches neugeborene Kind von sich sagt: Ich bin offen, ich bin inter? – Okay, also keines. Ich glaube, wir täten manchmal gut daran, ein bisschen wieder in das normale Leben – in uns – hineinzuhören. Eines möchte ich schon noch sagen, weil von einer Romantik gesprochen wurde: Es ist keine Romantik. Das haben viele Eltern und vor allem Mütter: Einer der emotionalsten Momente einer werdenden Mutter ist es, wenn sie einen positiven Schwangerschaftstest hat beziehungsweise wenn sie die Bestätigung hat, dass sie tatsächlich schwanger ist. Das ist der erste hoch emotionale Moment für eine werdende Mutter.

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Und für einen Papa nicht?

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Der zweite ist dann die Geburt. Da sind dann häufig Väter dabei. In dem ersten Moment sind die Mütter meistens mit sich alleine.

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Der erste Moment, da sind die Väter ganz sicher dabei! Ich weiß nicht, wie sonst ... biologischen Zeugung!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Das ist meistens etwas, das Mütter ganz alleine feststellen. Da sind Väter in der Regel gar nicht unbedingt zugegen. Das hat nichts mit Romantik zu tun. Es ist immer ein großartiges Gefühl für werdende Mütter gewesen, den gelben Pass zu bekommen. Den haben Mütter mit Stolz getragen. Ja, wir sind im 21. Jahrhundert – wer will, kann das auch gerne digital haben, kann es sich ausdrucken und geht halt mit irgendwelchen Zetteln spazieren. Ich habe damals von meinem Frauenarzt gehört: Tragen Sie ihn immer bei sich in Ihrer Handtasche, denn wenn Ihnen etwas passiert, weiß jeder sofort, dass Sie einen Mutter-Kind-Pass dabei haben, dass Sie schwanger sind! Das ist vor allem in den Anfangsphasen recht wichtig. (👏 FPÖ) RN/119.1 Sie …

NEOS Hofer (Zwischenruf)

Also man kann sich schon absichtlich dumm stellen!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Will die EU schon haben: das Elter eins, das Elter zwei? – Genau in diese Richtung geht es, und das wird es mit uns nicht geben. (👏 FPÖ) Ich garantiere – weil Sie sich alle so lustig gemacht haben –: Die Freiheitliche Partei wird viel schneller in der Regierung sitzen, als Sie alle glauben, es wird einen Volkskanzler Kickl geben, viel schneller, als Sie alle glauben, und ich garantiere Ihnen, mit diesem ideologischen Irrweg ist dann Schluss! Dann gibt es einen Mutter-Kind-Pass für die Untersuchungen von Müttern und Kindern. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Schallmeiner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Ralph Schallmeiner

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Die Einzigen, die diese Debatte hier herinnen ideologisieren, sind die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ. Das muss man jetzt einfach einmal eindeutig feststellen! (👏 SPÖ) Es wundert mich aber nicht, es war ja letzte Woche im Gesundheitsausschuss auch nicht so viel anders; es war eine sehr emotionale Debatte. Ich habe mich letzte Woche und auch heute hier an die Worte unserer Klubobfrau und Parteichefin Leonore Gewessler erinnert, die einmal gesagt hat: Na ja, man kann entweder konstruktive Opposition sein oder man kann wie die Hooligans neben dem Fußballfeld stehen und reinbrüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, ihr habt euch letzte Woche im Gesundheitsausschuss nicht konstruktiv verhalten, sondern nur reingebrüllt, und ihr macht jetzt das Gleiche auch hier wieder. (👏 SPÖ) Wir zum Beispiel waren uns, als wir in diese Ausschusssitzung reingegangen sind, am Anfang nicht sicher, ob wir dieser Gesetzesänderung zustimmen werden. Wir haben gefragt, und wir haben sehr konkrete Fragen gehabt, insbesondere was den Datenschutz anbelangt. Wenn Kollege Wurm uns damals zugehört hätte, dann wüsste er Bescheid – alle seine Fragen wären dann nämlich entsprechend beantwortet gewesen. Aber man hat sich halt lieber ein bisschen mit den eigenen Gschichtln, mit den eigenen Narrativen, mit der eigenen Ideologisierung dieser Debatte beschäftigt, damit man es dann auch selber ja gut glauben kann, damit man es heute entsprechend vortragen kann und es den anderen auch richtig zeigen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: willkommen im 21. Jahrhundert! Wenn ihr euch über sechs Geschlechter oder über sechs Geschlechtereinträge beschwert, dann beschwert euch bitte bei eurem Klubobmann, beschwert euch beim kleinen Mann, beschwert euch bei dem …

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Wie redest du denn? Sag einmal!

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… weil der auch derjenige war, der das mit den sechs Geschlechtereinträgen damals als Bundesinnenminister auch umgesetzt hat! …

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

Das ist ja ein Wahnsinn! Kleiner Mann, was ist das für ein ...? Herr Präsident!

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… Kommen wir jetzt zum Schluss noch zu der Frage der Hebammenberatung. – Ja, es stimmt, nicht nur ich, sondern viele von uns hier herinnen haben in den letzten Tagen ein entsprechendes Schreiben des Österreichischen Hebammengremiums bekommen. Es ist schade, dass jetzt hier nur die Staatssekretärin sitzt und leider nicht auch die für den Eltern-Kind-Pass zuständige Familienministerin Plakolm. An die sollte man sich nämlich in diesem Zusammenhang auch wenden. In den letzten zehn Jahren wurde ausdrücklich die Frage der verpflichtenden Hebammenberatung erörtert. Es gibt Evidenz dafür, es gibt wissenschaftliche Grundlagen et cetera dafür, warum das gescheit ist: weil man damit genau jene Familien erreicht, die normalerweise nicht zur Hebamme gehen würden, und die Hebammen entsprechende Expertise, entsprechendes professionelles Wissen haben und in die Familien auch entsprechend reinschauen können. Wenn wir das nicht verpflichtend machen, dann verlieren wir genau diese Familien, dann verlieren wir 60 Prozent der Familien in Österreich, die einen sehr großen Vorteil von einem verpflichtenden Hebammengespräch, von einer verpflichtenden Hebammenberatung hätten. Bitte überlegt euch das noch einmal, überlegt euch das wirklich gut! Die Mittel dafür sind laut WFA nämlich vorgesehen. – Danke schön. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Belakowitsch zu Wort gemeldet; 2 Minuten Redezeit. – Sie kennen die einschlägigen Bestimmungen. Bitte, Frau Abgeordnete.

FPÖ Dagmar Belakowitsch

Danke schön, Herr Präsident. – Mein Vorredner, Herr Abgeordneter Schallmeiner, hat hier vom Rednerpult aus behauptet, dass Herr Klubobmann Kickl in seiner Zeit als Innenminister sechs Geschlechter eingeführt hätte. Das ist falsch! …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Waren es acht?

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Ich berichtige tatsächlich: Er hat aufgrund eines OGH-Urteils das dritte Geschlecht, nämlich divers, eingeführt. Daher: Auch das, was ich in meiner Rede gesagt habe, ist hiermit bestätigt. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

FPÖ Ricarda Berger

Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Liebe Österreicher! Wissen Sie, manchmal genügt eine einzige politische Entscheidung, um zu erkennen, wie weit die Regierung bereits vom Alltag der Menschen wirklich entfernt ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Eltern-Kind-Pass – früher: Mutter-Kind-Pass – war über Generationen hinweg, wenn man will, ein Stück Heimat, ein Dokument, das jede Familie kennt und jeder auch mit Sicherheit und Verlässlichkeit verbindet. Und ja, er ist mit Emotionen verbunden, und ich würde sagen, mit sehr, sehr schönen Emotionen verbunden. (👏 FPÖ) Die bereits erfolgte Umbenennung war schon damals eine Veränderung, die niemand gebraucht hat. Ein traditionelles Instrument wurde ohne Not modernisiert, aber nicht, weil es den Familien geholfen hat, sondern allein deshalb, weil Sie das wollten, weil es politisch für Sie gut klingt – es war schlichtweg wieder ein Weg der Ideologisierung. Doch dabei bleibt es nicht, jetzt wird der Eltern-Kind-Pass digitalisiert, und wieder öffnet man Tür und Tor – und niemand hat das angestoßen. Wir sprechen da von den sensibelsten Daten: Schwangerschaft, Geburt und die ersten Entwicklungsschritte eines Kindes. Genau diese Bereiche brauchen aber Schutz und Kontrolle, und viele Menschen haben berechtigte Sorge, wo ihre Daten am Ende landen und wem sie ausgesetzt sind. Und als wäre das alles nicht schon ausreichend, setzt man noch einen Schritt drauf: Im neuen Eltern-Kind-Pass sollen plötzlich dann sechs Geschlechter auswählbar sein. Sechs, ja, Sie haben richtig gehört, obwohl es völlig klar ist und die Biologie auch nichts anderes sagt: Es gibt nur zwei Geschlechter, nämlich männlich und weiblich – Punkt! Das ist keine Unterstützung für Familien – ich hoffe, das verstehen Sie –, das ist auch wieder pure Ideologie. Anstatt werdenden Eltern Klarheit zu geben, verwirrt man sie mit irgendwelchen künstlichen Kategorien, die im realen Leben einfach absolut keine Rolle spielen. (👏 FPÖ) Falls es Ihnen entgangen ist: Auch die Ärzteschaft hat eine sehr, sehr klare Meinung dazu. Ich sage nur eines: Lassen wir die Biologie Biologie sein! Familien brauchen Orientierung und keine theoretischen Konstrukte. Sie brauchen ein System, das sich an den Lebenswirklichkeiten orientiert und nicht an irgendwelchen Wunschvorstellungen. Der Eltern-Kind-Pass war immer ein Instrument der gesundheitlichen Vorsorge, er soll Sicherheit geben und nicht zur Spielwiese linker Experimente werden. Genau das fordern die Menschen: Verlässlichkeit statt Ideologie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Regierung hat längst den Bezug zur Realität verloren – Sie haben es mit dem schon wieder bewiesen. Die Familien kämpfen mit der Teuerung und mit Belastungen und Sie versickern hier in Symbolpolitik, die einfach niemandem hilft. Man erfindet Probleme, anstatt die Lösung der echten Probleme anzugehen. Wir von der FPÖ sagen klar, es reicht mittlerweile. Wir stehen an der Seite der Familien. Wir sprechen aus, was sich die meisten in diesem Land denken, und wir werden auch weiter dafür kämpfen, dass Vernunft und Realitätssinn endlich wieder Platz in der Politik finden. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nussbaum. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.

SPÖ Verena Nussbaum

Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Staatssekretärin! Ja, der Eltern-Kind-Pass: 1974 als Mutter-Kind-Pass eingeführt, seit über fünf Jahrzehnten ein zentrales Instrument der Gesundheitsvorsorge für Schwangere und Kleinkinder in Österreich. Er hat dazu beigetragen, die Mütter- und die Säuglingssterblichkeit erheblich zu reduzieren, Krankheiten früh zu erkennen und die Entwicklung unserer Kinder bestmöglich zu unterstützen. Generationen von Eltern verbinden mit diesem Pass Sicherheit, Orientierung und Verlässlichkeit. Dieses bewährte System führen wir nun konsequent in das digitale Zeitalter. Mit dem elektronischen Eltern-Kind-Pass schaffen wir ein zeitgemäßes, sicheres Instrument, das Untersuchungsergebnisse zentral speichert und die Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Hebammen, Spitälern erleichtert. Befunde, aber auch der Eltern-Kind-Pass selbst können nicht mehr verloren gehen, stehen rasch zur Verfügung und werden künftig auch über Elga einsehbar sein. Das bedeutet: mehr Klarheit, mehr Sicherheit und weniger Bürokratie. Trotzdem – an die freiheitliche Fraktion gerichtet – besteht jederzeit die Möglichkeit, alle Unterlagen auch ausgedruckt zu erhalten. Was ich auch klarstellen möchte: Ihr redet immer davon, dass da sechs Geschlechter eingetragen werden können, aber das stimmt definitiv nicht. Es gibt die Möglichkeit: männlich, weiblich und offen einzutragen – also drei Punkte. Zurück zur Digitalisierung: Es gibt für uns dadurch neue Möglichkeiten der Prävention. Familien können frühzeitig auf Unterstützungsangebote hingewiesen und bei Bedarf auch gezielt begleitet werden. So verbinden wir medizinische Vorsorge mit sozialer Verantwortung. Wir erweitern auch das Untersuchungsprogramm: eine freiwillige zusätzliche Hebammenberatung, weiterer Ultraschall, Laborleistungen und ein Gesundheitsgespräch, das psychosoziale und sozioökonomische Belastungen stärker berücksichtigt. Wir stärken damit die Vorsorge für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, von der Bildung und von der Herkunft. Zwei Punkte sind mir noch besonders wichtig: Erstens, die anonyme Geburt bleibt weiterhin als Möglichkeit erhalten. Das hat nichts mit der Umstellung auf einen digitalen Eltern-Kind-Pass zu tun.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Es wird halt digital erfasst, Frau Kollegin!

SPÖ Verena Nussbaum

… Und zweitens, der elektronische Eltern-Kind-Pass dokumentiert keine Schwangerschaftsabbrüche. In der Regel wird ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen, bevor überhaupt ein Eltern-Kind-Pass angelegt wird. Selbst wenn es diesen bereits gibt, wird er geschlossen. Es findet keine Dokumentation statt, wie sie beendet worden ist.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Das garantieren Sie, Frau Kollegin? Sie persönlich?

SPÖ Verena Nussbaum

… So ist es. Mit der Umstellung im Oktober – vollständig dann mit März 2027 …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Na schauen wir mal, was bis dahin ist, Frau Kollegin!

SPÖ Verena Nussbaum

… modernisieren wir eine österreichische Erfolgsgeschichte. Wir schaffen ein sicheres, zeitgemäßes System, das kommende Generationen schützt …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Und wenn es die Russen hacken? Haben Sie schon mal ans Hacken gemacht, Frau Kollegin?

SPÖ Verena Nussbaum

… Familien stärkt und unser Gesundheitssystem zukunftsfit macht. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bogner-Strauß. Die eingemeldete Redezeit sind 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist offensichtlich ein emotionales Thema, das wir hier seit fast 1 Stunde diskutieren …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ein wichtiges Thema, ein wichtiges!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… der Mutter-Kind-Pass, eine Errungenschaft der Siebzigerjahre …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Eltern-Kind-Pass heißt das, bitte, Eltern!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… wirklich eine Errungenschaft – das wurde schon vielfach von meinen Kolleginnen und Kollegen gesagt. Der Mutter-Kind-Pass wurde in den 74er-Jahren eingeführt.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Wie viele 74er-Jahre hat’s denn gegeben?

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… Er hat die Kinder- und Müttersterblichkeit massiv reduziert. Es geht darum, dass werdende Mütter untersucht werden, dass Vorsorgeuntersuchungen gemacht werden, dass werdende Mütter sozusagen gut behütet durch die Schwangerschaft gehen …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Wer behütet sie denn?

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… und sie und natürlich auch die Babys medizinisch kontrolliert werden. Ich bin auch der Meinung, dass man nach 51 Jahren durchaus darüber nachdenken kann, den guten alten Mutter-Kind-Pass, das gelbe Hefterl, ins 21. Jahrhundert zu bringen – deshalb auch die Digitalisierung –, aber wir haben es ja schon gesagt: Natürlich kann man sich die Daten weiterhin ausdrucken, wenn man sie ausgedruckt haben möchte.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Schön, ein paar fliegende Zetterln!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… Ich finde, es gibt Riesenvorteile. Ich weiß nicht, ob Sie sich noch erinnern können: Einer der schönsten Momente war ja das erste Ultraschallbild, das wir in Händen gehalten haben. Jetzt hat man dieses digital, und man kann es x-fach als Foto ausdrucken. Man kann es jetzt verschenken – an die Großeltern, vielleicht an Geschwister. Man kann es sich auf den Bürotisch stellen. Mit der Digitalisierung wird natürlich auch viel möglich, weil man sich einfach ausdrucken kann, was man sich ausdrucken möchte. (👏 ÖVP, SPÖ) Eines fällt aber weg, nämlich die Zettelwirtschaft.

FPÖ Steiner (Zwischenruf)

... weniger Zettel!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… Wenn man mehrfache Mama ist so wie ich: Die waren ganz schön dick, die Hefterln.

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Ja, genau!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… Dann musste man nach einer gewissen Anzahl an Monaten noch die Untersuchungsmeldung einschicken, damit man das Kinderbetreuungsgeld bekam – das wird jetzt alles automatisch gemacht. Man kriegt Erinnerungen. Es ist kein Verlust mehr möglich. Wissen Sie, was das früher für ein Theater war, wenn man einen Mutter-Kind-Pass verloren hat – bis man all diese Daten wieder beisammen hatte? – Unglaublich aufwendig. Ich finde, da wird ganz, ganz viel besser. Wie gesagt, wenn es eine emotionale Bindung gibt, dann gibt es in Zukunft vielleicht die Möglichkeit, Ultraschallbildchen auszudrucken, Daten auszudrucken. Es gibt auch weitere Möglichkeiten, die ich Ihnen dann noch zeigen werde. Was ich auch noch sagen möchte: Diese werdenden Mütter heute sind ja Digital Natives. Das heißt, die haben jetzt einfach am Handy ihren Mutter-Kind-Pass mit allen Erinnerungsfunktionen: Wann ist die nächste Untersuchung? Wann ist der nächste Ultraschall? Wann sind, wenn das Baby dann geboren ist, die nächste Impfung und die nächste Untersuchung? – Also ich finde, das sind so viele Vorteile in der Vorsorge, in der Versorgung, in der Prävention. Und die Daten werden mit anderen Gesundheitsdienstleistern verschnitten – natürlich perfekt.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Super! – Abg. Wurm [FPÖ]: Frau Kollegin, das wissen wir, dass die Daten verschnitten werden! Auf das weisen wir ja hin! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ja genau das Problem!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… Das heißt, wenn man als Mutter zum Beispiel Schwangerschaftsdiabetes hat und später einmal bei einem Internisten oder bei einer Internistin ist, dann weiß der oder die das. Man muss nicht wieder bei null anfangen, sondern man kann darauf aufbauen.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

In Brüssel wissen sie es dann auch, Frau Kollegin!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… Eines – auch wenn es schon erwähnt wurde –, weil wir wieder die Geschlechterdiskussion haben: Wir haben männlich, wir haben weiblich, und …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Vier andere haben wir noch!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… um es noch einmal in Erinnerung zu rufen, weil es schon tatsächliche Berichtigungen hin und her gegeben hat – es gab …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Na sagen Sie es!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… 2018 Ihren Innenminister, Klubobmann Kickl, der die dritte Option eingeführt hat. Also er war es.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Jetzt gibt es aber sechs, Frau Kollegin, jetzt gibt es sechs!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… Ich glaube, es ist einfach so: Man sollte doch bei der Wahrheit bleiben, wenn man über die Geschlechter spricht: männlich, weiblich – zwei Geschlechter …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Weiter, weiter!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… und eine dritte Option.

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Genau das ...!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… Eines noch: Ja, er heißt heute Eltern-Kind-Pass, was ich unglaublich schön finde. Ich glaube, die meisten Papis, die hier sitzen, finden das auch sehr schön. Erstens einmal ändert es Bilder im Kopf. Zweitens: Mein Mann war von Anfang an dabei und dann auch bei jeder Untersuchung während der Schwangerschaft. Er hat dann auch nach der Geburt oft Impfungen mit den Kindern gemacht. Das heißt, mit Eltern-Kind-Pass ist widergespiegelt, was es ist, nämlich die gesamte Familie. Ich glaube, das kann mir jetzt niemand absprechen: dass der Vater doch von Anfang an dabei ist. In diesem Sinne: Auf einen wunderbaren Eltern-Kind-Pass, auf das, was er kann! In Zukunft wird er noch mehr können. RN/125.1 Lieber Kollege Steiner, du hast gesagt, du hast eine „emotionale Bindung“ zum Mutter-Kind-Pass. Ich darf dir ein Geschenk überreichen. Es gibt nämlich wunderbare Büchlein ( ein Buch mit der Aufschrift „Mein Schwangerschaftstagebuch“ in die Höhe haltend ), in jedem Buchladen kann man die kaufen. Da kann man in Zukunft alles einkleben, alle Daten einfügen. Ich hoffe, du hast wirklich Freude damit.

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Das ist aber nett!

ÖVP Juliane Bogner-Strauß

… Ich habe mich extra heute in der Früh bemüht. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Herzog. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

SPÖ Bernhard Herzog

Danke, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Ich verstehe ja den emotionalen Zugang in dieser Debatte. Das ist ja jetzt ziemlich hochgekocht, weil das ein emotionales Thema ist: Es geht um Familie; es geht darum, eine Familie zu gründen. Der Eltern-Kind-Pass, früher Mutter-Kind-Pass, begleitet eine Familie einfach von Beginn an, schon ab der Schwangerschaft. Trotzdem müssen wir anerkennen: Wir sind im 21. Jahrhundert angekommen. Die Emotionen kann man heute schon an mehr Dingen anbringen. Gerade die junge Generation macht das vielleicht nicht am gelben Hefterl fest, sondern die macht halt Fotos – sehr, sehr, sehr, sehr viele Fotos und ebenso viele Videos. Das ist emotional eigentlich sogar fast noch schöner, muss ich sagen. (👏 SPÖ) Diese Emotionalität – und da ist ja bei der FPÖ einiges hochgekocht – finde ich sehr, sehr spannend. Mein persönliches Highlight ist, dass Frau Belakowitsch herauskommt und eine tatsächliche Berichtigung abgibt. Obwohl sie davor die ganze Zeit behauptet hat: Es gibt nur Mann und Frau, es gibt nur Mann und Frau!, macht sie eine tatsächliche Berichtigung dazu, dass es ein drittes Geschlecht gibt. – Also ich kenne mich da wirklich nicht mehr aus, totale Überideologisierung bei den Freiheitlichen. Dann sind wir beim Thema analoges Leben. Ich finde das ein sehr, sehr wichtiges Thema, denn es gibt viele ältere Damen und Herren, die immer wieder darüber berichten. Dafür setzen wir uns ein: Man darf nicht um diverse Leistungen umfallen – das ist ein wichtiger Punkt –, wenn man Anträge stellt, digitale Anträge und so weiter – das darf nicht passieren. Das passiert da nicht: Keine Mutter, kein Kind, niemand wird von irgendeiner Leistung ausgeschlossen. Man kann zum Arzt gehen, zur Ärztin gehen – das ist alles weiterhin möglich. Das analoge Leben, das Sie sich vorstellen – irgendwo draußen im Wald ohne Berührungspunkt zur digitalen Welt –, das gibt es in dieser Form einfach nicht. Gerade die Jungen, die diese Untersuchungen in Anspruch nehmen, brauchen sich eh keine Sorgen zu machen, denn die können sehr, sehr gut damit umgehen. Ich glaube, bei der ganzen Aufgeregtheit müssen wir trotzdem festhalten: Es geht darum, die Situation von Familien zu verbessern. Im Vordergrund steht die Gesundheit von Müttern und ihren Kindern. Ich möchte neben den vielen Verbesserungen, die schon erwähnt worden sind, eines ganz, ganz zentral herausarbeiten: Der neue elektronische Eltern-Kind-Pass bringt eine essenzielle organisatorische Verbesserung für die Eltern, denn wir wissen, die Untersuchungen sind ja quasi verpflichtend – der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes hängt davon ab. Wenn man den Eltern-Kind-Pass womöglich verliert, dann hat man ein großes Problem. Es stellt Familien vor essenzielle finanzielle Probleme, wenn dann vielleicht das Kinderbetreuungsgeld nicht ausbezahlt beziehungsweise zurückgefordert wird. Also in diesem Sinne: Die automatische Weitermeldung an die Sozialversicherung ist ein großer, großer Fortschritt. Wir bringen den Eltern-Kind-Pass ins 21. Jahrhundert, und das ist gut so. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pöttinger. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Laurenz Pöttinger

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf für meine Kollegin Romana Deckenbacher herzlichst die Junge GÖD begrüßen. – Herzlich willkommen hier im Parlament! (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS) Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem emotionalen Tagesordnungspunkt zum Eltern-Kind-Pass-Gesetz geht es eigentlich insbesondere um die Verschiebung der Umstellung von der analogen Form auf die elektronische Form der Dokumentation. Somit wird es ab 1.10.2026 keinen Pass in Papierform mehr geben. Der Beschluss von 2024 sah die Umstellung ab 1.1.26 vor. Dieser Termin konnte leider aus technischen Gründen nicht eingehalten werden …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Wetter? Wetterbedingt, oder was war?

ÖVP Laurenz Pöttinger

… und diese Diskussion, die wir heute haben, haben wir auch 2024 schon gehabt, in einer bisschen anderen Form. Der sogenannte Nicht-will-Kanzler, Volkskanzler Kickl hätte die Möglichkeit gehabt, in Regierungsverantwortung zu treten, aber er wollte nicht.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Mein Gott! – Abg. Wurm [FPÖ]: Ihr wolltet nicht einmal den Mutter-Kind-Pass wieder einführen! Nicht einmal da haben wir uns geeinigt!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Er hat den Auftrag zurückgelegt – nur zur Information. (👏 ÖVP) Und noch eine Falschmeldung: Herr Kollege Wurm, die Hebammen kommen nicht unter die Räder, sie werden sogar zusätzlich beauftragt.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Echt? Sehen das die Hebammen auch so?

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Ja! Du hast das gesagt. Sie werden sogar zusätzlich beauftragt, und jetzt hat jede werdende Mutter auch vor der Geburt die Möglichkeit, eine Hebammenberatung kostenlos in Anspruch zu nehmen. (👏 ÖVP, SPÖ) Manche, die nachgelesen haben, wissen auch sehr genau, dass seit dem Jahr 2013 die Möglichkeit besteht, eine kostenlose Hebammenberatung in Anspruch zu nehmen, zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche. – Nur, dass wir alles richtig haben! Das heißt, auch das war freiwillig, und jetzt kommt zusätzlich diese Möglichkeit, die ich für sehr sinnvoll erachte, und die haben wir in diesem Beschluss auch drinnen. ( Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz. ) Eines muss ich zur Geschlechterdiskussion sagen: Für mich steht immer der Mensch im Mittelpunkt, völlig unabhängig vom Geschlecht.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ja, dann können wir ja Mensch ankreuzen, oder?

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Es ist kein Geschlecht zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Jede Geburt ist für mich ein kleines Wunder, und ein gesundes Kind zu bekommen, ist wohl das größte Geschenk hier auf Erden.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ja eh!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Und weil diese Geschlechterdiskussion so intensiv ist, möchte ich da schon noch eines dazusagen …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Wie siehst du das persönlich?

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Der Geschlechtereintrag bildet den Meldezettel ab, nicht auf Wunsch der ÖVP …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Der ist ja auch falsch, der Meldezettel!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… sondern – und jetzt aufpassen …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ja! Ja, genau!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Wurm, horch zu! ( Ruf bei der SPÖ: Wurm, horch zu! ), du könntest was lernen! …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Er horcht eh zu!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 15. Juni 2018 festgestellt, dass intergeschlechtliche Personen sowie jene, die aus psychischen Gründen ihrem biologischen Geschlecht nicht zugeordnet werden möchten, ein Recht darauf haben, in Personenstandsregistern und Urkunden ein Geschlecht weder als männlich noch als weiblich anzugeben.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Das macht der Säugling! – Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ].

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Und jetzt kommt’s! Jetzt genau zuhören, jetzt ganz genau zuhören! Jetzt kommt’s: Der damalige Innenminister Herbert Kickl setzte dies im Dezember 2018 durch einen Erlass um …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Das haben wir jetzt schon dreimal gehört! – Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne] – weitere Zwischenrufe bei den Grünen

ÖVP Laurenz Pöttinger

… der die Eintragungskategorien - - …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Aber ihr habt sechs Geschlechter!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Zuhorchen! Zuhorchen! Nicht dagegenschreien! Zuhorchen! Offen hat er eintragen lassen, bei unklarer Zuordnung bei der Geburt, und divers führte er als dritte Option für Erwachsene mit bestätigter Variante der Geschlechtsentwicklung ein.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Und wie viele habt ihr? Ihr habt sechs Geschlechter! – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Ihr sogenannter Nicht-will-Kanzler Herbert Kickl . (👏 ÖVP, SPÖ) Und noch etwas: Zwei weitere kamen durch weitere Gerichtsurteile hinzu. Nicht die ÖVP hat das zu verantworten …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Gehört der zur ÖVP oder ist der nimmer dabei?

ÖVP Laurenz Pöttinger

… sondern mehrere österreichische Höchstgerichte, gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Kickl. Ja, aufpassen, so ist es! Es handelt sich nur um Geschlechtseinträge und nicht um Geschlechter. Sowohl die ÖVP als auch der VfGH gehen von zwei Geschlechtern aus, also männlich und weiblich.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Die ÖVP hat sechs Geschlechter!

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja gehts zurück auf drei!) – Bitte, die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 305 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Gott sei Dank einheitlich! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Da seid ihr euch alle wieder einig!) Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. (Abg. Steiner [FPÖ]: ... sechs Geschlechter ...!) – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Abg. Steiner [FPÖ]: Sechs! – Abg. Diesner-Wais [ÖVP] – in Richtung Abg. Steiner –: Die sind jetzt auch schon drinnen! – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja! Die habt ihr hineingebracht! – Abg. Diesner-Wais [ÖVP]: Nein, der Kickl! Aufpassen! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Zuhorchen, Frau Kollegin!) – Das Präsidium ist am Wort, bitte.

Allgemeine Sozialversicherungsgesetz

339 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 293 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz wird geändert, um Preisunterschiede bei wirkstoffgleichen Arzneispezialitäten zu reduzieren und die Regelungen zur Preisbildung von Generika sowie Biosimilars bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Zudem wird die gesetzliche Grundlage für Richtlinien zur Abgabe von parallel importierten Heilmitteln geschaffen, die ebenfalls bis zum 31. Dezember 2029 gelten soll.

Diese Änderungen betreffen in erster Linie die Verbraucher von Arzneimitteln sowie die Krankenversicherungsträger in Österreich, die durch die neuen Regelungen finanziell entlastet werden.

Dokumente

Allgemeine Sozialversicherungsgesetz

Preisband für Arzneispezialitäten

  • Für die Jahre 2027 und 2029 wird ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festgelegt.
  • Ziel ist es, die bestehenden Preisunterschiede zwischen diesen Arzneimitteln weiterhin zu reduzieren.

Verlängerung der Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars

  • Die bis 31. Dezember 2025 in Kraft stehende Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars wird um vier Jahre bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.

Richtlinien zur Abgabe von parallel importierten Heilmitteln

  • Eine gesetzliche Grundlage für die Erlassung von Richtlinien zur Abgabe von parallel importierten Heilmitteln wird geschaffen.
  • Die Erfüllung dieser Richtlinien wird zur Voraussetzung für die Abgabe von Heilmitteln auf Rechnung der Krankenversicherungsträger erklärt.
  • Diese Bestimmungen sollen ebenfalls bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden.

Allgemeine Sozialversicherungsgesetz

~24 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOS Dagegen: FPÖGRÜNE
FPÖ Gerhard Kaniak

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir kommen von einer emotionalen Digitalisierungsdebatte im Gesundheitswesen, vom elektronischen Eltern-Kind-Pass, jetzt weiter zu drei Gesetzen, wovon zwei auch wieder Digitalisierung im Gesundheitswesen betreffen: eine Novelle im Gesundheitstelematikgesetz und im Dokumentationsgesetz sowie auch noch eine ASVG-Anpassung, die die Arzneimittelpreiserstattung betrifft. Lassen Sie mich mit dem ersten Gesetz anfangen, mit dem Dokumentationsgesetz: Da geht es um die Ausweitung der sogenannten Diagnosencodierung, sprich der verpflichtenden elektronischen Dokumentation Ihrer Diagnosedaten, nicht nur im stationären Bereich, sondern jetzt eben auch die Ausweitung auf den niedergelassenen Bereich, sprich alle niedergelassenen Ärzte sind davon betroffen. Wie wir mitbekommen haben, sind Gesundheitsdaten nun einmal tatsächlich sehr sensible Daten, und wir haben auch bei der letzten Plenarsitzung zum Thema Gesundheitstelematikgesetz sehr intensive Debatten geführt. Ich habe auch damals schon den Vorwurf gemacht: In dieser so sensiblen Materie soll sich bitte die Regierung ausreichend Zeit lassen und die Dinge gut diskutieren, eine ordentliche Begutachtung durchführen, die Kritik ernst nehmen und einarbeiten; und wenn man dann eine Lösung findet, wie der Datenschutz gewährleistet ist, wie die Patienten ihre Daten geschützt haben und selber Herr über ihre Gesundheitsdaten bleiben, können wir unter Umständen solchen Lösungen auch zustimmen. Aber leider Gottes, das, was heute hier vorliegt, vor allem bei dieser Diagnosencodierung, ist wieder genau das Gegenteil von gut gemacht. Wahrscheinlich ist das nicht einmal gut gemeint. Lassen Sie mich ausführen, wo da die Fehler schon in der Entstehung sind: Die Bundesregierung hat gemeint, sie muss das unbedingt heuer noch beschließen, hat das Gesetz dann sogar tatsächlich in Begutachtung geschickt. Was glauben Sie, wie lange? – Sagenhafte fünf Werktage sind den Stakeholdern zur Beurteilung geblieben. Der Großteil davon hat es nicht einmal geschafft, eine Antwort zu schreiben, dass sie in der kurzen Zeit keine Stellungnahme abgeben können, aber es gab doch einige sehr kritische Stellungnahmen – Ärztekammer, Datenschutzbeirat und viele andere –, die gesagt haben: Datenschutzrechtlich hapert es bei dem Gesetz ordentlich. Was hat die Bundesregierung gemacht? – Zwei kleine Änderungen haben Sie tatsächlich noch eingefügt: Sie haben den Start um ein halbes Jahr verschoben, denn das wäre mit 1.1. einfach tatsächlich nicht umsetzbar gewesen; und Sie haben eine kleine Ausnahmeregelung gemacht, für Ärzte, die keine Infrastruktur, keine E-Card-Infrastruktur in ihren Ordinationen haben müssen, die das dann logischerweise auch gar nicht übermitteln können. Aber auf die inhaltliche Kritik an dem Gesetz sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Ich möchte da schon noch ein paar Punkte erwähnen. Diese Diagnosencodierung – so wünschenswert sie aus gesundheitspolitischer und steuerungstechnischer Sicht und auch wissenschaftlich natürlich wäre –: Das sind Ihre aller Diagnosedaten, die mit diesem neuen Gesetz jetzt verpflichtend von Ihrem Hausarzt oder auch von jedem Wahlarzt, zu dem Sie gehen, mit der Leistungsabrechnung unverschlüsselt, nicht anonymisiert an die Sozialversicherung weitergeschickt werden. Und jetzt frage ich Sie ganz ehrlich: Was geht es die Sozialversicherung an, wenn Sie zum Gynäkologen gehen und vielleicht eine Schwangerschaft oder Unfruchtbarkeit festgestellt wurde? Was geht das die Sozialversicherung an, wenn Sie vom Facharzt vielleicht eine Hautkrebsdiagnose oder was auch immer für eine Diagnose bekommen haben? – Das hat mit der Leistungsabrechnung nichts zu tun. Anders als bei Ihren sonstigen Elga-Daten haben Sie bei dieser Diagnoseweitergabe keine Möglichkeit, die Datenweitergabe zu beeinspruchen. Das ist ein Murks, Frau Staatssekretärin! (👏 FPÖ) Und dann kommen wir noch zu anderen Umsetzungsproblemen: Für diese ICD-10-Codierung, die da jetzt gesetzlich vorgeschrieben wird, gibt es mittlerweile ein Tool, mit dem das vielleicht halbwegs umsetzbar ist, aber es sind viele Probleme nicht erfasst. Es gibt viele Diagnosen nicht; das Problem der Verdachtsdiagnosen ist nicht gelöst; und wie ein Radiologe oder ein Röntgenfacharzt seine Diagnosen da eingeben soll, wenn er einfach allgemeine Werte erhebt, die noch gar keine Diagnose beinhalten, wird auch spannend – auch das ist in dieser Gesetzesmaterie nicht geregelt. Es gibt also viele, viele Fragezeichen in der praktischen Durchführung, und ob in einem halben Jahr die Infrastruktur, die Software auch tatsächlich in jeder Ordination installiert werden kann, auch das wage ich zu bezweifeln. Der größte Schildbürgerstreich ist, dass wir wahrscheinlich in spätestens zwei Jahren das Datenformat ändern müssen und wieder einen sehr großen bürokratischen Aufwand haben, weil die EU für den Gesundheitsdatenraum eine ganz andere Diagnosencodierung haben möchte, die Snomed-Codierung und nicht die ICD-10-Codierung. Dann müssen wieder zusätzliche Schnittstellen und Übersetzungsprogramme eingeführt werden und es muss wieder ein ordentlicher Aufwand betrieben werden. – Frau Staatssekretärin, das hätte man gleich besser machen können, mit der entsprechenden Zeit, mit der Sorgfalt, mit der Einbindung aller Parteien und Stakeholder und nicht mit einem Schnellschuss, so wie das jetzt passieren soll. Was die Folgen dieser Schnellschüsse oder unüberlegter Gesetze sind, sehen wir bei der zweiten Materie, die wir heute ja sogar einstimmig beschließen werden: eine kleine Reparaturmaßnahme betreffend Elga. Nach dem, was der Gesetzgeber hineingeschrieben hatte, hätten die tatsächlich gewünschten und von den Patienten freigegebenen Gesundheitsdaten jetzt auf einmal gesetzlich verpflichtend gelöscht werden sollen, wenn die Zehnjahresfrist abgelaufen ist – weil diese ursprünglich ins Gesetz hineingeschrieben wurde. Auch da gibt es also eine Notreparatur, der wir Freiheitlichen uns nicht verwehren. Hätte man aber von Anfang an gleich ein bisschen mitgedacht und das ordentlich aufgesetzt, dann wäre diese Reparaturmaßnahme nicht erforderlich gewesen. Noch ganz kurz zur dritten Gesetzesmaterie, die heute hier beschlossen wird – ich habe im Ausschuss schon ausführlich darüber referiert –: die Verlängerung der sogenannten Preisbandregelung über das ASVG. Das, was da gemacht wird, Frau Staatssekretärin, das, was da gemacht wird, sehr geehrte Damen und Herren, ist komplett konterkarierend zu dem, was die Regierung sagt, was sie betreffend den Pharmastandort und die Arzneimittelversorgung machen möchte. Da werden Niedrigstpreise festgeschrieben, die österreichische und europäische Anbieter gar nicht erfüllen können, die ganz im Gegenteil Produkte von österreichischen und europäischen Herstellern aus dem österreichischen Erstattungsmarkt hinausdrängen, und nicht nur aus dem Erstattungsmarkt, sondern in weiterer Folge stehen diese Produkte vielfach in Österreich überhaupt nicht mehr für die Therapie zur Verfügung. Und da reden wir nicht von ein paar Produkten, da reden wir ungefähr von der Hälfte der gesamten Versorgung am österreichischen Markt; also Sie können sagen, ungefähr jedes zweite Arzneimittelpackerl in Österreich ist davon betroffen. Durch die Fortsetzung dieser Regelung schaffen Sie zwar Planungssicherheit, aber – Sie haben bei diesem Satz die zweite Hälfte vergessen – Sie schaffen Planungssicherheit für die Industrie, die jetzt weiß, dass sich viele Produkte in Zukunft nicht mehr rechnen werden und die die Produktion dieser Produkte und die Zulassung einstellen werden. Was für den Patienten überbleibt, ist eine eingeschränkte Versorgung, eine größere Abhängigkeit von wenigen, zumeist ausländischen Anbietern aus Übersee – genau das Gegenteil von dem, was Sie versprochen haben: weder eine Verbesserung der Versorgung noch eine Stärkung der europäischen Pharmaindustrie. Ein letzter kleiner Nebensatz noch: Als Kollateralschaden schwächen Sie mit dieser Maßnahme auch wieder die österreichische Vertriebskette. Den pharmazeutischen Großhandel, von dem wir schon wissen, dass er tatsächlich an der absoluten Existenzgrenze ist – tatsächlich sind schon Traditionsunternehmen, Großhändler wie zum Beispiel Doskar mit über 100 Jahren Tradition, jetzt in Insolvenz –, und die öffentlichen Apotheken – es gab heuer mittlerweile die fünfte Insolvenz einer öffentlichen Apotheke, und nächstes Jahr wird es wahrscheinlich in die drei Dutzend gehen, was die Insolvenzen angeht – schwächen Sie mit diesem Gesetz ebenfalls noch mit. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rudolf Silvan . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Rudolf Silvan

Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Zur Diagnosencodierung: Worum geht es wirklich? – Wie bereits mein Vorredner gesagt hat, gibt es sie bereits im stationären Bereich, sprich in den Spitälern. In Wirklichkeit geht es um ein Statistiktool. Ein paar Beispiele vielleicht: Wir haben angeblich – angeblich, sage ich – die meisten Amputationen aufgrund von Diabetes – angeblich, weil wir es nicht genau wissen. Und diese Diagnosencodierung dient dazu, dass wir die Statistiken in Österreich aktuell halten. Es geht nicht darum, dass wir wissen, dass der Herr Huber Hautkrebs hat oder die Frau Mayer Diabetes hat, sondern die Daten sind pseudonymisiert, und es geht darum, dass das Gesundheitsministerium auf diese Statistik zugreifen kann – auf diese Gegebenheiten, ob es ein Ost-West-Gefälle gibt, welche Personen betroffen sind, also in welchem Alter, ob zum Beispiel von Diabetes mehr Frauen betroffen sind, ob mehr Männer von Hautkrebs betroffen sind und so weiter und so fort –, damit man die Geldmittel auch gezielt einsetzen kann. Darum geht es. Wir sind momentan im Gesundheitssystem ein bissel im Blindflug unterwegs, und wir wollen da effizienter und genauer werden. Um nichts anderes geht es bei dieser Diagnosencodierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (👏 SPÖ) Zum Abschluss – und länger will ich mich jetzt gar nicht aufhalten –: Wenn man der Argumentation der freiheitlichen Redner zur Digitalisierung hier folgt und das konsequent durchdenkt, dann müsste man in Wirklichkeit sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei: Schreddern wir die E-Cards und führen wir den Krankenschein wieder ein! ( Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS. ) Ich glaube, das wollt ihr am liebsten, aber das wird es nicht spielen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ralph Schallmeiner . Gewünschte Redezeit: 3 Minuten.

GRÜNE Ralph Schallmeiner

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Da wir gestern das In-die-Knie-Gehen der Regierungsfraktionen vor der Nikotinlobby hatten, haben wir jetzt heute das In-die-Knie-Gehen vor der Pharmalobby und vor der Ärztekammer. Wovon spreche ich? – Ich spreche zum einen von den Bestimmungen rund um das Preisband, das jetzt eben auf vier Jahre verlängert wird. Wir haben das in der Vergangenheit immer um zwei Jahre verlängert, haben dann im Gegenzug auch immer entsprechende Erleichterungen für die Sozialversicherungen herausverhandelt und da eben durchaus geschaut, dass in Zeiten des steigenden Drucks auf die Sozialversicherungen auch darauf nicht vergessen wird. Jetzt verlängert man einfach die bereits bestehenden Lösungen, die bereits bestehenden Vereinbarungen und sagt: Na ja, die nächsten vier Jahre wird es schon passen!, und sagt halt: Das braucht es jetzt unbedingt, um Stabilität oder so etwas herzustellen! – Wir wissen aber aus den Antworten an mich auf parlamentarische Anfragen auch ganz genau, wie es momentan mit der Preisdynamik und mit dem Druck ausschaut, der eben ganz speziell, insbesondere auf die ÖGK aufgrund der Preisentwicklungen im pharmazeutischen Bereich ausgeübt wird. Von daher können wir diese Herangehensweise nicht verstehen und werden uns dem auch hier heute verschließen und da nicht zustimmen.

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Schade!

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… Zum anderen geht es um die bereits von Kollegen Kaniak durchaus ausführlich dargelegte Frage der Diagnosencodierung. Auch da werden wir nicht zustimmen, aber nicht deswegen, weil wir glauben, dass die Diagnosencodierung falsch wäre. Ganz im Gegenteil: Die Diagnosencodierung ist wichtig, ist relevant. Sie ist international üblich, sie hilft Gesundheitssystemen, für die Zukunft zu planen, sie hilft, einmal zu schauen, wie es mit dem Gesundheitszustand im Land überhaupt ausschaut, et cetera. Das alles macht Sinn. Und immer dann, wenn etwas international üblich und sinnvoll ist, dann kann man sich ganz sicher sein, dass die Ärztekammer irgendwo um die Ecke kommt und sagt: Das wollen wir nicht! Genauso ist es auch in diesem Fall. Das hat man bekämpft, hat man jahrelang bekämpft, obwohl es international üblich ist. Jetzt haben wir es im Zuge des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden dann auch umgesetzt und haben gesagt: Okay, das muss ab 1.1.2026 kommen. Und was macht man jetzt? – Jetzt führt man ein halbjähriges Moratorium ein, weil angeblich die Ärztinnen und Ärzte noch nicht bereit dazu sind, obwohl sogar die Softwarehersteller in einem eigenen Schreiben, das an die meisten von uns, also zumindest an die Gesundheitssprecherinnen und Gesundheitssprecher, ergangen ist, ganz klipp und klar sagen: Na Moment, das können wir nicht nachvollziehen, ganz im Gegenteil, die Softwarelösungen dafür sind alle miteinander fertig! Und man schafft eine zweite Ausnahme. Man geht nämlich richtig tief vor den Wahlärztinnen und Wahlärzten in die Knie und sagt: Alle, die weniger als 300 Patientinnen und Patienten haben, brauchen keine Diagnosencodierung. – Also ich glaube, wir wissen jetzt alle miteinander, was passieren wird. Ganz viele Wahlärztinnen und Wahlärzte werden in Zukunft sagen: Die 301. Patientin, den 301. Patienten nehme ich nicht, denn sonst müsste ich ja Diagnosencodierung machen! – Sorry to say, aber diese 300 sind auch fachlich, sachlich nicht begründet. (👏) Ich freue mich auf den Tag, an dem der erste Kassenarzt, die erste Kassenärztin dagegen klagen wird, und ich gehe davon aus, dass dieser Klage auch stattgegeben wird. Dann können wir uns nur noch überlegen, ob es nämlich nicht gescheiter wäre, alle Ärztinnen und Ärzte gleich zu behandeln, so wie es international üblich ist, anstatt ständig vor der Ärztekammer in die Knie zu gehen. (👏) Weil ich noch im Redeschwung drinnen war: Es gibt natürlich noch einen Abänderungsantrag, denn ich gebe den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen noch die Möglichkeit, zumindest was diese Zahl 300 anbelangt, doch noch vernünftig zu werden. Ich bringe daher einen Abänderungsantrag zur vorgelegten Novelle des Dokumentationsgesetzes ein: RN/132.1 Abänderungsantrag der Abgeordneten Ralph Schallmeiner , Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage ( 296 d.B. ) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert wird (DokuG-Novelle 2056) ( 341 d.B. ) (TOP 14) Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: In Z 16 wird in § 6a Abs. 4 der letzte Satz gestrichen. Ich bitte um Zustimmung. Das wäre Gerechtigkeit gegenüber allen Gesundheitsberufen und vor allem gegenüber allen Ärztinnen und Ärzten im Land. (👏) 17.20 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/132.2 DokuG-Novelle 2025 (AA-41) Präsident Peter Haubner : Der verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler . Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten, Frau Abgeordnete.

ÖVP Elisabeth Scheucher-Pichler

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber auch liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier auf der Galerie und auch zu Hause! Die Entwicklung digitaler Technologien, auch in Kombination mit künstlicher Intelligenz, kann Barrieren abbauen und Menschen mit temporären und chronischen Behinderungen im Alltag eine enorme Unterstützung bringen. Das haben wir heute bei der beeindruckenden Rede unseres geschätzten Kollegen Abgeordneten Klaus Fürlinger eindrucksvoll vor Augen geführt bekommen. Erstmals wurde im österreichischen Parlament eine Rede mit KI-generierter Stimme gehalten – weltweit eine der ersten, in Europa wohl die erste. Ich danke allen, die das möglich gemacht haben – es wurde ja schon ausgeführt. Ich danke aber vor allem – und zeige großen Respekt – unserem Kollegen Klaus Fürlinger , der damit ein wertvolles und wichtiges Signal gesetzt hat, ein Signal, das vielen Menschen Mut machen wird. Großen Respekt auch dafür, dass er seine Erfahrung als Anwalt und seine politische Erfahrung weiter einbringt. Weiterhin viel Kraft und vor allem ein großes, großes Danke für dieses wertvolle Zeichen der Hoffnung. Es ist ein Zeichen der Hoffnung für viele Menschen. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ) Meine Damen und Herren, wir arbeiten derzeit in der Gesundheitspolitik in mehreren Bereichen, von Dokumentationsfragen bis hin zu verbesserten Versorgungsstrukturen, daran, das Gesundheitssystem fit für die kommenden Jahrzehnte zu machen und auch die vielen neuen Möglichkeiten im digitalen Bereich, aus der Wissenschaft positiv umzusetzen und zu nützen. Die Verlängerung der Elga-Speicherfrist von zehn auf 30 Jahre klingt sehr technisch, betrifft aber in Wirklichkeit die unmittelbare Lebensrealität vieler Menschen, insbesondere auch vieler älterer Bürgerinnen und Bürger, die oft über viele Jahre an chronischen Erkrankungen leiden und mit verschiedenen Diagnosen konfrontiert sind. Da gibt es eben häufig sehr lange Krankheitsverläufe. Bei all diesen Maßnahmen geht es natürlich immer um den Menschen, um Impulse, um Maßnahmen, die Verbesserungen für die Menschen bringen. Gerade bei älteren Menschen, die einen längeren Krankheitsverlauf zeigen, sind Diagnosen und Therapien ganz, ganz wichtig. Und ja, Gesundheitsdaten sind sensibel, keine Frage, aber andererseits brauchen wir auch gute, valide Daten, weil sie eben besonders wertvoll sind, um evidenzbasierte Entscheidungen, gerade in der Medizin, zu treffen. Mit der Verlängerung der Löschfrist von zehn auf 30 Jahre schaffen wir eine Lösung, die sowohl den medizinischen Anforderungen, aber auch den Patienteninteressen gerecht wird und wichtig ist. Für viele Bürger, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Elga das einzige zentrale Archiv ihrer Befunde und Bilddaten – das ist Realität. Wir stärken Elga damit auch in der eigentlichen Zielsetzung, eine vollständige durchgängige Dokumentation der Gesundheitshistorie zu ermöglichen. Für viele Menschen kann das im wahrsten Sinne des Wortes lebensrettend sein. Patienten behalten aber die vollständige Kontrolle über ihre Daten. Sie können einzelne Befunde löschen, also teilweise löschen, oder ein vollständiges Opt-out erklären, und das jederzeit. Auch die Verlängerung ist kein Zwang, sondern ein Angebot. In fünf Jahren wird wie schon erwähnt diese europäische Datenakte kommen. Es wäre ja absurd, jetzt Daten, die wichtig sind, zu löschen. Wir schaffen eine zukunftsfähige, europaweit kompatible Lösung. Ich halte es für beruhigend, dass Ärzte bei einem Notfall wissen, welche Medikamente jemand nimmt oder welche Vorerkrankungen jemand hat. Das kann Leben retten, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Christoph Pramhofer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.

NEOS Christoph Pramhofer

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier im Saal und zu Hause! Ich darf hier neuerdings auch zum Thema Gesundheit sprechen. Es freut mich sehr, dass wir das Preisband verlängert haben. Wir haben uns in den Regierungsverhandlungen sehr, sehr stark dafür eingesetzt, eine Nachfolgeregelung zu bekommen. Die bisherige Regel wäre ja ursprünglich im Oktober dieses Jahres ausgelaufen. Wir haben da wirklich konstant auch Druck gemacht, dass wir zu einer Regelung kommen. Wie differenziert dieses Thema gesehen wird, haben wir ja jetzt in der Diskussion gesehen. Herr Kaniak hat sehr wertvolle Argumente gebracht, Herr Schallmeiner hat Argumente gebracht …

FPÖ Kaniak (Zwischenruf)

Aus der Praxis ...!

NEOS Christoph Pramhofer

… und wenn man sich dazwischen hinstellt und einen Kompromiss findet , dann klingt das schon einmal gar nicht so schlecht. Ich sehe schon, ja, ich weiß, da werden wir nicht zusammenfinden, aber trotzdem ist es umso wichtiger, dass wir heute hier einen tragfähigen Kompromiss haben. Mir ist es schon wichtig, zu erwähnen: Man kann nicht die Pharmaindustrie bis aufs Letzte ausnehmen, es bringt uns einfach in der Versorgungssicherheit nichts.

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Der war gut! – Ruf bei den Grünen: 1,1 Milliarden Euro Gewinn in Österreich!

NEOS Christoph Pramhofer

… Ja, das ist nicht mehr so wie früher. Herr Schallmeiner, Sie haben Ihre Redezeit gehabt, jetzt ist meine.

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Ja!

NEOS Christoph Pramhofer

… Wir müssen schauen, dass wir die Versorgungssicherheit gewährleisten, das sind wir den Österreicherinnen und Österreichern schuldig. (👏 NEOS) Und da möchte ich noch einmal zu Herrn Kaniak kommen. Ich glaube, gerade diese Vierjahresregelung sichert uns nämlich die Planungssicherheit, und Planungssicherheit bedeutet am Ende Versorgungssicherheit. Das war uns wichtig, und darum sind wir dankbar, dass wir das heute geschafft haben. Ganz kurz auch noch zum Doku-Gesetz: Die Diagnosencodierung ist internationaler Standard, das haben wir heute gehört. Das ist im niedergelassenen Bereich de facto überall in Europa Standard, nur in Österreich noch nicht. Es kann nicht sein, dass wir da immer noch nachhinken. Das ist wichtig, Herr Kollege Schallmeiner, es ist wirklich wichtig, dass wir das haben. Ich glaube, wir sind da gar nicht so weit weg. Ich möchte aber trotzdem noch darauf eingehen. Ich frage mich schon: Was habt ihr die letzten fünf Jahre gemacht?, und: Wo ist das Problem, wenn wir da jetzt ein halbes Jahr länger darauf warten? – Ich glaube, es ist einfach wichtig, dass wir es umsetzen. Warum ist es wichtig? – Wir haben es schon gehört: Wir sind im Blindflug unterwegs. Wenn wir die beste medizinische Versorgung in diesem Land wollen, dann müssen wir für eines sorgen: dass das Geld am Ende des Tages beim Patienten ankommt, das es nicht im System versickert, nicht in den Kassen versickert, sondern beim Patienten ankommt. Wie schaffen wir das? – Wenn wir Daten haben. Daten sind die Grundlage für Digitalisierung. Digitalisierung ist der Weg zu einem effizienten Gesundheitssystem, damit mehr Geld beim Patienten ankommt, und damit auch das Beste für unsere österreichischen Patientinnen und Patienten. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

SPÖ Petra Tanzler

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte über die Preisfestlegung für die Arzneimittel sprechen. Es wurde heute schon einiges darüber berichtet, ich darf kurz zusammenfassen: Das ist ein strukturiertes mehrstufiges Verfahren, das vor allem für jene Medikamente gilt, die von den Krankenkassen erstattet werden sollen. Es basiert auf rechtlichen Grundlagen wie dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Preisgesetz 1992, und es zielt darauf ab, leistbare Arzneimittelpreise bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Betroffen von der Novelle, die wir heute beschließen, sind das Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten, die Preisbildungsregel für Generika und Biosimilars und die Richtlinien für parallel importierte Heilmittel. Die Regelungen laufen, wie wir schon gehört haben, mit 2025 aus und sollen nun bis Ende 2029 verlängert werden. Das österreichische System der Preisfestlegung versucht, einen Ausgleich zwischen der umfassenden Versorgung für die Patientinnen und Patienten, leistbaren Medikamentenpreisen für die Sozialversicherungen und ausreichender Vergütung für die pharmazeutische Industrie zu schaffen. Die regelmäßige Anpassung an EU-Durchschnittspreise sowie die Preisbandregelung für Generika sorgen für eine Kostendämpfung, während eine strukturierte medizinische Evaluierung die Qualität und den therapeutischen Nutzen der Medikamente sicherstellen wird. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ines Holzegger . Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

NEOS Ines Holzegger

Danke, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Stellen Sie sich vor, Sie haben zu Hause eine Ablage, wo Sie alle Ihre alten Röntgenbilder, Ihre alten OP-Befunde und Ihre Entlassungsbriefe haben! Immer, wenn Sie zum Arzt gehen, müssen Sie natürlich den ganzen Stapel mitnehmen, der Arzt schaut das dann durch, idealerweise findet er, was er sucht, vielleicht auch nicht, und mit der Zeit gehen manche Dokumente einfach verloren oder sind nicht mehr lesbar. – Kurzum, es ist sehr mühsam. Es geht aber natürlich auch anders, nämlich mit Digitalisierung. Damit können Sie dann alle Ihre Dokumente einfach bei der Hand haben, immer mithaben, es ist auch leichter als so ein Stapel Papiere, und der Arzt, die Ärztin findet, was er beziehungsweise sie sucht. Aber jetzt stellen Sie sich vor: Nach zehn Jahren wird Ihnen genau dieser Datenspeicher weggenommen. – Das verhindern wir heute mit diesem Gesetz, denn für eine bessere Gesundheitsversorgung brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Daten und vor allem besser aufbereitete Daten. Aktuell sind die Daten hauptsächlich aus Krankenhäusern, Laboren, oft sind es auch nur PDFs, also keine lesbaren, standardisierten Datenformate. Schauen Sie selbst vielleicht auch einmal in Ihre Elga, was Sie dort so finden und wie die Daten dort auffindbar sind. Wir wollen, dass Sie in Zukunft selbst einsteigen können und eine gut sortierte Übersicht über Ihren Gesundheitszustand haben, darüber, was Sie gerade brauchen, Befunde, und vor allem, wann Ihre nächste Vorsorgeuntersuchung ist. Das muss keine ferne Zukunftsvision sein, sondern kann Realität sein. Wir NEOS werden uns jedenfalls weiterhin mit viel Nachdruck dafür einsetzen, dass einheitliche Datenformate ermöglicht werden und die Möglichkeit für noch mehr niedergelassene Ärzte und Gesundheitsberufe geschaffen wird, dass sie sich dort eintragen, damit Patientinnen und Patienten gezielter behandelt werden und ein modernes, besseres Gesundheitssystem für alle geschaffen wird. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Schilchegger . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 2 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Michael Schilchegger

Danke, Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich habe mich kurz zu Wort gemeldet, um einige Dinge zu korrigieren, die die Frau Staatssekretärin auch angemerkt hat: Zum einen hat sie gemeint, wir Freiheitlichen stimmen zu. Das muss ich dahin gehend präzisieren, dass wir diesem Gesetzesantrag bei der Elga zustimmen, sprich, diesem Teil stimmen wir zu; bei dem Dokumentationsgesetz sind wir nicht dabei. Sie haben in diesem Zusammenhang den Kollegen von der FPÖ, unseren Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak , dahin gehend zitiert, dass er in seiner Rede gesagt hätte: Ihre Daten – sprich die Daten der österreichischen Bevölkerung – werden nunmehr unverschlüsselt allen zur Verfügung gestellt. – Das hat er nicht gesagt, sondern er hat gesagt, richtigerweise: Diese Daten werden unverschlüsselt der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt. Das ist eben etwas Neues, was vorher so nicht der Fall war, weil einige Datenmerkmale hinzukommen, eben zum Beispiel auch – und so ist es ja im Gesetzestext nun ausdrücklich auch vorgesehen – die Sozialversicherungsnummer. Das heißt, es ist eben nicht nur, wie auch Kollege Silvan gemeint hat, ein reines Statistiktool, das es ja bereits überall gäbe und wo es nur darum geht, dass man irgendwelche Ost-West-Gefälle sozusagen feststellen kann, sondern es geht darum, dass man das wirklich konkret bis auf den einzelnen Patienten zuordnen kann. Da werden verarbeitet: Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz und so weiter und eben auch – und das ist ja das Wesentliche – die Sozialversicherungsnummer. Das heißt, ich kann ja über die Sozialversicherungsnummer alles immer auf die einzelnen Personen zurückführen. Wenn ich das jetzt in meiner knappen Redezeit ganz kurz für die Bevölkerung zusammenfassen darf – denn es ist ja ein komplexes System –: Wir haben einerseits die Verarbeitung nach dem Gesundheitstelematikgesetz mit Elga, da ist es ganz klar, da gibt es auch dieses Opt-out-System. Das ist für uns in Ordnung, denn da ist ja die Wahlfreiheit für den Patienten verwirklicht, da kann man sich dann selber entscheiden: Will ich ein gläserner Patient sein oder will ich kein gläserner Patient sein? Das, was wir hier kritisieren, ist: Sie führen neben diesem bewährten Elga-System ein zweites System ein. Das war zunächst einmal ein gutes Dokumentationsgesetz, wo es nur darum ging – so hieß es nämlich früher im Gesetz –: Zur Erstellung eines Berichtswesens dürfen bestimmte Daten anonym verwendet werden, anonymisiert, eben nicht rückführbar auf den einzelnen Patienten. Das war früher der Fall, jetzt ist es nicht mehr der Fall. Sie weiten jetzt sozusagen diese Datenkrake noch weiter aus, dass sozusagen das, was der Patient erklärt hat, das er über Elga nicht will, nämlich dass er gläsern ist und seine Daten von allen möglichen und auch von den Sozialversicherungsträgern verarbeitet werden, jetzt über das Dokumentationsgesetz ausgehebelt wird. Da können wir Freiheitlichen, die für die Wahlfreiheit eintreten und immer eingetreten sind, nur ablehnen. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/139.1 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 293 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte wieder jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. RN/139.2 Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert wird, 341 der Beilagen. Hiezu haben die Abgeordneten Ralph Schallmeiner , Kolleginnen und Kollegen, einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner , Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 16 eingebracht. Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. RN/139.3 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 342 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall, angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen, auch in der dritten Lesung die Zustimmung zu erteilen. – Das ist ebenfalls einstimmig der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

DokuG-Novelle 2025

341 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 296 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Gemeinsam debattiert mit TOP 13

Zusammenfassung

Mit der DokuG-Novelle 2025 wird ein bundesweit einheitliches System zur Diagnosencodierung im Gesundheitswesen eingeführt, um die Planung, Steuerung und Qualitätssicherung zu verbessern. Zudem werden rechtliche Unklarheiten geklärt und der Aufwand für die Dokumentation durch vereinfachte Meldeprozesse reduziert.

Die Änderungen betreffen sowohl ambulante als auch stationäre Leistungserbringer im Gesundheitswesen, darunter niedergelassene Ärzte, Gruppenpraxen und selbständige Ambulatorien.

Dokumente

DokuG-Novelle 2025

Einführung einer einheitlichen Diagnosencodierung

  • Einführung einer verpflichtenden bundesweit einheitlichen Diagnosencodierung als Teil der Gesundheitsreform 2023.
  • Ziel ist die Verbesserung der Steuerung, Planung und Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen.

Standardisierte Dokumentation

  • Einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation wird geschaffen, die nationale und internationale Vergleichbarkeit ermöglicht.
  • Dokumentation dient der Verbesserung der Analysemöglichkeiten und der Gesundheitsberichterstattung.

Vereinfachungen in der Dokumentation

  • Die Datenmeldung erfolgt für ambulante Leistungserbringer mit und ohne Vertrag über bestehende Schnittstellen.
  • Anstelle einer kumulativen Meldung mehrerer Quartale ist pro Quartal nur eine Meldung erforderlich.
  • Meldungen sind nicht nötig, wenn die Unzumutbarkeit gemäß dem Ärztegesetz 1998 vorliegt.

Fristen und Verpflichtungen

  • Start der Verpflichtung zur Dokumentation und Meldung ist einheitlich auf den 1. Jänner 2026 festgelegt.
  • Die vollständige Meldung für den extramuralen ambulanten Bereich wird ab dem dritten Quartal 2026 verpflichtend.

Pilotierungsphase

  • Eine freiwillige Meldung zur Datenpilotierung ist bereits ab dem 1. Jänner 2026 möglich.
  • Ziel ist die Sicherstellung einer hohen Datenqualität und -vollständigkeit.

Anpassungsbedarf

  • Technische und organisatorische Umsetzungsfragen werden in der Novelle adressiert, um Klarheit zu schaffen.
  • Redaktionelle Anpassungen sowie Klarstellungen zu Meldeprozessen werden vorgenommen.

Beteiligte Abgeordnete

  • Rudolf Silvan, Juliane Bogner-Strau, Christoph Pramhofer und andere Abgeordnete brachten Änderungsanträge ein.
  • Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig nahm an den Beratungen teil.

Gesundheitstelematikgesetz 2012

342 d.B. · Antrag vonSPÖFPÖÖVPNEOS · Initiativantrag 607/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜR
FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE

Gemeinsam debattiert mit TOP 13

Zusammenfassung

Im Rahmen des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 wird die Speicherfrist für Gesundheitsdaten in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) von zehn auf dreißig Jahre verlängert, um die Kontinuität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und den Zugang zu historischen Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen, um den rechtlichen Anforderungen bezüglich der Aufbewahrung von Gesundheitsdaten gerecht zu werden.

Die Änderungen betreffen in erster Linie Patienten, medizinische Dienstleister und Organisationen im Gesundheitswesen, die mit der Speicherung und dem Zugriff auf Gesundheitsdaten in der ELGA befasst sind.

Dokumente

Gesundheitstelematikgesetz 2012

Notwendigkeit der Verlängerung der Speicherfrist

  • Die aktuelle Löscharbeitsfrist von zehn Jahren für ELGA-Gesundheitsdaten wird als unzureichend angesehen, insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe Erkrankungen.
  • Eine längere Aufbewahrungsfrist ist notwendig, um eine qualitativ hochwertige und kontinuierliche Behandlung zu gewährleisten.

Regelungen zur Speicherung

  • Die Speicherfrist wird auf insgesamt dreißig Jahre erweitert, was den Zugriff der Patienten auf ihre Gesundheitsdaten erleichtert.
  • Dieser Erlass dient auch dem Schutz der Patientenrechte, da viele auf ELGA als einziges Medium zur Speicherung ihrer medizinischen Befunde angewiesen sind.

Rechtliche Klarstellungen

  • Es wird klargestellt, dass trotz der verlängerten Speicherfrist ELGA-Teilnehmer jederzeit das Recht haben, einzelne Befunde eigenständig zu löschen.
  • Die Bestimmung zur Speicherung soll am 1. Dezember 2025 in Kraft treten, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und den Schutz personenbezogener Daten zu wahren.

Einbindung von Stellungnahmen

  • Der Gesetzentwurf kommt auf Basis von Erfahrungen aus zehn Jahren ELGA und entsprechenden Stellungnahmen von Experten sowie Krankenanstaltenträgern zustande.
  • Diese Experten fordern eine Verlängerung der Speicherfrist, die nun legislativ verankert wird.

Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen

343 d.B. · Antrag vonSPÖÖVPNEOSFPÖGRÜNE · Entschließungsantrag 527/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat hat den Antrag zum Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen einstimmig angenommen. Die Beschlüsse zielen darauf ab, die Notfallversorgung in Grenzregionen zu optimieren, indem rechtliche Rahmenbedingungen für die Kooperation zwischen Österreich und den Nachbarländern geschaffen werden.

Die Regelungen betreffen insbesondere die Patienten in den Grenzgebieten, die von einer schnelleren und rechtssicheren medizinischen Notfallversorgung profitieren sollen.

Dokumente

Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen

Ziele der Zusammenarbeit

  • Optimierung der Notfallversorgung in Grenzregionen durch Einsatz des am schnellsten verfügbaren Rettungsmittels.
  • Reduzierung des therapiefreien Intervalls bei Notfällen.
  • Einhaltung von höchstmöglicher Sicherheit für Patienten und Einsatzkräfte.

Bereits bestehende Staatsverträge

  • Erfolgreiche Verträge mit der Tschechischen Republik (2016), der Slowakei (2025) und Ungarn (2025).
  • Diese Verträge haben bereits gezeigt, dass klare rechtliche Regelungen und abgestimmte Leitstellenprozesse möglich sind.

Künftige Kooperationen

  • Initiierung von Verhandlungen mit Deutschland und Liechtenstein über bilaterale Rahmenabkommen.
  • Kontaktaufnahme mit Italien und Slowenien hinsichtlich einer Zusammenarbeit im Rettungswesen.

Erforderliche Regelungen

  • Rechtssicherheit für Einsatzkräfte durch gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.
  • Anerkennung von Fahrzeugen, Zulassungen und Ausrüstungen.
  • Etablierung eines klar geregelten Anforderungs- und Zusagemechanismus zwischen den Leitstellen.
  • Verpflichtung zur zeitnahen Implementierung von Kooperationsvereinbarungen auf regionaler und Landesebene.

Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen

~19 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Christoph Steiner

Danke, Herr Präsident. – Bevor ich auf den jetzigen Tagesordnungspunkt eingehe noch etwas zur vorhergegangenen Debatte, denn da ist schon noch eines klarzustellen …

ÖVP Baumgartner (Zwischenruf)

Aber na! – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne]

FPÖ Christoph Steiner

… Frau Kollegin Bogner-Strauß und Kollege Pöttinger haben allen Ernstes behauptet, Herbert Kickl habe als Innenminister die Möglichkeit eines dritten Geschlechtes aktiv vorangetrieben.

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Habe ich gar nicht gesagt! Nein! – Abg. Gewessler [Grüne]: Er hat einen Erlass erlassen!

FPÖ Christoph Steiner

… Frau Kollegin, gut zuhören …

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Das habe ich nicht gesagt!

FPÖ Christoph Steiner

… Herbert Kickl schränkte die vom VfGH geforderte Möglichkeit der Eintragung anderer als biologischer Geschlechter insofern ein, als laut seinem Erlass als Innenminister der dritte Geschlechtseintrag …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Unglaublich!

FPÖ Christoph Steiner

… und jetzt gut zuhören! – nur dann erfolgen durfte, wann – wann! …

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Ich glaube eher: wenn!

FPÖ Christoph Steiner

… es ein medizinisches Gremium auch bestätigt hat.

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Genau! Ja!

FPÖ Christoph Steiner

… So ist die korrekte Geschichte, Frau Kollegin. Man kann das auch noch gut nachlesen in diversen Medien, aber wenn ihr das weiterhin behauptet, arbeitet ihr halt weiterhin an eurer derzeit und schon immer schlechten Glaubwürdigkeit.

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Es ist gut, dass der Herbert das ...!

FPÖ Christoph Steiner

… Nun zum Tagesordnungspunkt selbst: Worum geht es? – Herr Präsident, es geht um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen. Es ist dies ein Allparteienantrag, begründet – und das darf ich schon erwähnen – auf dem Antrag unseres Kollegen Christofer Ranzmaier , der das ein paar Plenumen- - Plenumstermine – dass ich es herausbekomme …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Auch schon müde?

FPÖ Christoph Steiner

… Sitzungen zuvor gefordert hat, dass man das mit Südtirol machen soll. Jetzt ist daraus geworden, dass das grenzüberschreitend alle Grenzregionen Österreichs machen sollen – sinnvoll! Wir haben aber jetzt schon bestehende Staatsverträge mit der Tschechischen Republik, mit der Slowakei, und – siehe da – auch mit dem ach so unglaublich gemeinen Ungarn gibt es diesbezüglich schon Verträge. Das ist eine sinnvolle Sache für die österreichischen Patienten ( Ruf: Genau! Da geht’s um die Patienten und nicht um den Orbán! ), für die, die in Notlage geraten …

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Dass du einmal eine konstruktive Wortmeldung machst!

FPÖ Christoph Steiner

… damit sie sofort eine ordentliche Versorgung bekommen können. (👏 NEOS) Damals habt ihr ja den Antrag meines Kollegen abgelehnt, aber wahrscheinlich, weil ihr alle – so wie wir – der Überzeugung seid, dass Südtirol ja kein Ausland ist und natürlich zu Österreich gehört. Weitergehend aber noch - - Ja, die Grünen sehen es anders, stimmt, Herr Kollege, ich weiß, ihr seid für die Unrechtsgrenze …

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Das ist ein Wahnsinn! Bist du deppert! – Rufe bei ÖVP und SPÖ: Boah!

FPÖ Christoph Steiner

… aber das diskutieren wir wahrscheinlich an einem anderen Punkt weiter. ( Abg. Schallmeiner [Grüne] greift sich an die Stirn. ) Wir wären aber natürlich bereit, über grundlegende Reformen zu sprechen. Ich glaube, darin sind wir uns parteiübergreifend einig, dass man auch Reformen im Rettungswesen brauchen wird, die sind dringend notwendig. Ich bin ja selber eine Zeit lang im Dienst gewesen und habe es ja selber miterlebt. Bitt di goa sche, wenn wir das noch angehen könnten, Frau Staatssekretärin, wäre das wirklich ein guter Schritt, denn wir haben neun verschiedene Rettungswesengesetze – neun Bundesländer, neun verschiedene Gesetze –, überall ist es anders, und das ist schon ein Problem. Jetzt behandeln wir das Rettungswesen übergreifend ins Ausland, aber wir haben noch immer innerösterreichisch ein Problem. Wenn wir das dann lösen, Frau Staatssekretärin, sind wir gerne bereit – im Übrigen wäre es auch sinnvoll, einmal die Ausbildungsproblematik im Rettungswesen anzugehen, die Ausbildung zu vereinheitlichen –, so wie auch bei diesem Antrag zu verhandeln und mitzugehen, wenn etwas Sinnvolles herauskommt. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mario Lindner . Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein.

SPÖ Mario Lindner

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst: Dieser Antrag ist sinnvoll, ist richtig und ist gescheit. Das bringt mich aber jetzt nach Österreich und ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Kennen Sie den Film „Komm, süßer Tod“? …

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Ja!

SPÖ Mario Lindner

… Und ich meine jetzt nicht die Mitarbeiter:innen – ob ehrenamtlich oder hauptamtlich – in den Rettungsorganisationen, die leisten großartige Arbeit, ich meine andere. Ich meine die sogenannten Berater. Das sieht man am Beispiel Steiermark: Dort wird beschwichtigt, dort wird relativiert und dort wird ignoriert. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich werfe jetzt natürlich nicht alle Berater in einen Topf, aber ein Beispiel: Der Landesrechnungshof Steiermark hat letztes Jahr einen Bericht über das Rettungswesen herausgebracht und diese Erkenntnisse sind erschreckend. Wer, meine Damen und Herren, glauben Sie, analysiert diesen Bericht und macht Verbesserungsvorschläge? – Es sind jene Berater, die seit über 20 Jahren für dieses System verantwortlich sind – und das kann man nicht erfinden. Kollegin Bogner-Strauß, ich habe immer geglaubt, dass wir beide das Problem sind, mittlerweile bin ich aber draufgekommen, das sind wir nicht, es waren nämlich die Berater. Jetzt kommen wir zum Problem von Grenzregionen in Österreich, nämlich Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich. Da wird von diesen Beratern keinen einzigen Millimeter weitergeschaut beziehungsweise weitergedacht. Es wird jedes System, jedes Bundesland einzeln angeschaut. Ich würde mir wünschen, es gemeinsam anzuschauen, speziell im Rettungsdreieck: Rettungsdienst, bodengebundener Notarzt und Flugrettung. Dieses Dreieck müssen wir uns gemeinsam anschauen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (👏 ÖVP, SPÖ) Ich habe in der letzten Nationalratssitzung gesagt, es sind leider ein 19-Jähriger und ein 49-Jähriger in einer unterversorgten Region gestorben. Jetzt gibt es ein neues Konzept, es wurde ein Konzept präsentiert, und dieses heißt strategischer Notarztstützpunkt. Der macht seinen Dienst an den Wochenenden, sprich zu den Spitzenzeiten, und könnte je nach Witterung bedarfsorientiert eingesetzt werden. Jetzt liegt dieser sogenannte Bericht vor. Was jetzt wieder spannend ist, ist, dass man sich in diesem Bericht mit diesem Konzept nie auseinandergesetzt hat, und so etwas kann man nicht erfinden. Der Landessanitätsrat hat drei Gutachter beauftragt, die dieses Papier jetzt quasi präsentiert haben. Wenn man sich dieses Papier aber anschaut, merkt man: Es waren wieder diese sogenannten Berater, die dieses Papier geschrieben haben. Und so etwas, meine Damen und Herren, kann man nicht erfinden. Ich würde mir einmal wünschen, dass man keine Energie dafür einsetzt, etwas zu verhindern, sondern dass man einmal Energie dafür einsetzt, wie denn etwas funktionieren kann (👏 ÖVP, SPÖ) – und da bin ich wieder bei den Beratern. Die Berater beschäftigen sich mit Zahlen, ob die jetzt stimmen oder nicht stimmen – 299, 300, 301 Einsätze –, ist völlig egal. Da geht es um ein strukturelles, organisatorisches Problem in einer Region. Fakt ist: 2025 gab es bis jetzt über 350 Notarzteinsätze und die Berater sprechen von 110. So etwas kann man nicht erfinden! Meine Damen und Herren, in diesem Bericht steht zum Beispiel auch drinnen, dass man jetzt 20 Minuten von Großreifling in die Radmer braucht oder 20 Minuten auf den Buchauer Sattel – und wenn der Hubschrauber nicht fliegen kann, dann ist eh ein Notarzt da, der aber mindestens 40 Minuten braucht. Jetzt frage ich Sie: Sind mittlerweile 40 Minuten Wartezeit besser als 20? – So etwas kann man nicht erfinden! Es wird behauptet, wir haben keine Ärzte. – Das stimmt nicht. Wir haben nur keine Namen der Ärzte gesagt, und wissen Sie, warum? – Weil auf diese Ärzte Druck ausgeübt worden ist. Man sagt, es gibt Expertinnen und Experten, nämlich direkt aus der Region, aber die dürfen auch nichts sagen. Wissen Sie, warum? – Weil auf diese Experten Druck ausgeübt worden ist. – Und so etwas kann man nicht erfinden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt sollen Notfallsanitäter eingesetzt werden, das finde ich gescheit, aber diese Berater, von denen ich jetzt spreche, haben alles daran gesetzt, dass bei uns in der Region keine ausgebildet werden. Wir haben es aber trotzdem gemacht, nämlich vor Ort. Es war ein einzigartiges Projekt in Österreich. Und – ich komme zum Schluss – im Konzept steht auch drinnen, dass diese Notärzte vielleicht auch andere Tätigkeiten ausführen könnten. Die Berater sagen: Das geht nicht, einen Visitendienst können sie nicht machen! – Das stimmt nicht. Man muss es nur wollen, und das Gesetz sagt etwas ganz anderes. Meine Damen und Herren, ich würde mir wünschen: Reden wir einmal mit den Verantwortlichen vor Ort anstatt in irgendwelchen Hinterzimmern in Graz! (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Margreth Falkner . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

ÖVP Margreth Falkner

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Wir freuen uns sehr, wenn auch zu späterer Stunde noch Zuschauerinnen und Zuschauer hier sind, und ich darf im Namen meiner Kollegin Angela Baumgartner sehr herzlich das Sprachinstitut des Bundesheeres unter der Leitung von Oberst Fronek begrüßen. – Herzlich willkommen im Hohen Haus! ( Allgemeiner Beifall. ) Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Sie fahren über den Reschenpass nach Südtirol und haben einen Herzinfarkt, und je nachdem, ob der Notfall vor oder nach der Grenze eintritt, überleben Sie ihn oder nicht. Zugegeben, das Beispiel mag ein wenig drastisch klingen, aber es zeigt, worum es in diesem Antrag geht: Ein Herzinfarkt macht keinen Halt vor Grenzen. Wenn ein Mensch in Not ist, dann dürfen Grenzen heutzutage keine Rolle mehr spielen. Ein Opfer von einem Verkehrsunfall kann nicht darauf warten beziehungsweise davon abhängig sein, ob das Rettungsfahrzeug vom jeweiligen Land zugelassen ist oder nicht. Ich komme selber aus einer peripheren Region und weiß daher ganz genau: Im Ernstfall zählt jede Minute, und jede Minute, die durch unnötige Vorschriften verloren geht, kann ein Menschenleben kosten. Genau deshalb sprechen wir heute über einen Antrag, der weit über Paragrafen hinausgeht. Wir sprechen über etwas zutiefst Menschliches, nämlich über die Verantwortung, Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen, auch und gerade über Grenzen hinweg. Bewährte Beispiele zeigen, dass es funktioniert, wenn man will. Österreich und die Tschechische Republik – wir haben es schon gehört – arbeiten seit Jahren vorbildlich zusammen. In Niederösterreich und den angrenzenden tschechischen Regionen kommt immer die Rettung, die am schnellsten vor Ort ist – egal, auf welcher Seite der Grenze der Notruf eingeht. Das spart wertvolle Minuten; Minuten, die über Leben und Tod entscheiden können. So gibt es im Waldviertel mehrere Fälle, in denen ein tschechischer Notarztwagen schneller beim Patienten war als der österreichische, und genau diese eingesparten Minuten waren entscheidend, dass diese Menschen überlebt haben. Diese positiven Erfahrungen spiegeln sich auch in den neuen Staatsverträgen mit der Slowakei und Ungarn wider. Es gibt klare rechtliche Regeln und einheitliche Leitstellenprozesse, Qualifikationen werden gegenseitig anerkannt. Dieses System schafft Rechtssicherheit für die Einsatzkräfte genauso wie für die Patientinnen und Patienten. Aber leider fehlen noch wichtige Nachbarn. Mit Deutschland und Liechtenstein gibt es zwar Gespräche, aber keine abgeschlossenen Verträge. Mit Italien und Slowenien bestehen bisher nur Abkommen im Katastrophenschutz, aber es gibt kein rechtlich bindendes System für die tägliche Notfallrettung. Das bedeutet, wie eingangs geschildert: Wenn im Grenzgebiet zwischen Tirol und Südtirol ein Mensch medizinische Hilfe braucht, dann entscheiden bürokratische Vorgaben, wer ausrücken darf, und das ist leider nicht immer derjenige, der am schnellsten vor Ort ist. Das darf nicht sein – nicht im Jahr 2025, nicht in einem Europa, das sich grenzenlose Zusammenarbeit auf die Fahnen geheftet hat. (👏 ÖVP) Was wir brauchen, sind Klarheit, Geschwindigkeit und eben vor allem Rechtssicherheit. Der Antrag fordert daher, bilaterale Staatsverträge nach dem erprobten Modell abzuschließen, also Verträge, die Rechtssicherheit für die Einsatzkräfte schaffen und Berufsqualifikationen auch anerkennen, Fahrzeuge und Ausstattung gegenseitig gleichstellen, einen klar geregelten Mechanismus zwischen Leitstellen definieren und auch sicherstellen, dass regionale Vereinbarungen rasch umgesetzt werden. Das klingt technisch, aber auch das ist zutiefst menschlich, denn es bedeutet, dass Rettungsteams nicht länger Angst haben müssen, bei einem Einsatz hinter der Grenze rechtliche Probleme zu bekommen. Es bedeutet, dass das schnellste Rettungsmittel fahren darf und nicht das richtige im bürokratischen Sinne. Wir setzen mit diesem Antrag ein starkes Zeichen dafür, dass unsere humanitäre Verantwortung wichtiger ist als Vorschriften, dass wir Einsatzkräfte unterstützen, statt sie zu behindern, und dass wir Menschen in Grenzregionen wie zum Beispiel in Südtirol die Sicherheit geben, die sie verdienen, denn Rettung darf nicht an Grenzen scheitern und Menschlichkeit schon gar nicht. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer . Gewünschte Redezeit: 2 Minuten.

NEOS Dominik Oberhofer

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein großartiges paneuropäisches Projekt, das wir heute hier im Hohen Haus debattieren. Da muss ich leider die Kollegin, meine Vorrednerin, ein bisschen korrigieren: Zwischen Südtirol und Osttirol funktioniert das schon relativ gut, in der Europaregion, vor allem deshalb, weil wir ja alle wissen, dass das Sanitätswesen Teil der Autonomie in Südtirol ist und daher der Notarzt von Sillian natürlich auch Winnebach auf der anderen Seite, nämlich auf der Südtiroler Seite, versorgt. Viel interessanter aber sind die großartigen Projekte, die die Europäische Union finanziell fördert, wie zum Beispiel das Projekt „Bridges for Birth“, wo grenzüberschreitend heute schon die Versorgung rund um die Geburt sichergestellt wird. Da kriegt Made in Europe eine komplett neue Bedeutung. Wenn wir heute sagen können, dass Hunderte Kinder jährlich in Znaim in der Tschechischen Republik mit österreichischer Staatsbürgerschaft auf die Welt kommen, dann ist das ein tolles Signal. Da wächst zusammen, was zusammengehört in Europa, und vor allem: Das stärkt das Image, nämlich bei den Bürgerinnen und Bürgern, was Europa anbelangt.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Da wächst zusammen, was zusammengehört?!

NEOS Dominik Oberhofer

… Da wächst zusammen, was zusammengehört! …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Bist du für die Wiedervereinigung?

NEOS Dominik Oberhofer

… Herr Kollege, du hast es verstanden: Da wächst zusammen, was zusammengehört, nämlich Europa.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ein Tirol! Ein Tirol! Ein Tirol! Super!

NEOS Dominik Oberhofer

… Danke für deine Unterstützung, großartig! (👏 NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Ralph Schallmeiner

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! In aller gebotenen Kürze: Natürlich werden wir diesem Antrag heute hier zustimmen. Wie alle Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben: Es ist natürlich notwendig, dass wir uns mit unseren europäischen Partnerländern, mit unseren europäischen Nachbarstaaten gut abstimmen, auch in der Frage des Rettungswesens. Umso wichtiger wäre es, dass wir auch von diesen europäischen Nachbarländern lernen, die haben uns nämlich etwas voraus, die haben uns etwas ganz Wichtiges voraus: Die haben nämlich alle miteinander bereits einen professionalisierten Rettungsdienst. Die haben sozusagen eine zusätzliche, dritte Stufe, wenn man so möchte, wo Sanitäterinnen, Sanitäter mit Notfallkompetenz entsprechend professionell über einen längeren Zeitraum hin ausgebildet werden, damit sie im Notfall die beste Versorgung bei den Patientinnen und Patienten anwenden können, auch wenn kein Arzt oder keine Ärztin zugegen ist, so wie das zum Beispiel erst vor Kurzem in der Steiermark bei dem tragischen Fall des 19-jährigen Verstorbenen der Fall war. Das bräuchten wir auch in Österreich. Es sagen ja alle: Das Sanitätergesetz, das SanG, ist 23 Jahre alt, das gehört jetzt endlich novelliert. Das gehört endlich auf neue Füße gestellt. Es hat ja auch einen entsprechenden Novellierungs- beziehungsweise Evaluierungsvorgang noch unter Johannes Rauch gegeben, der angesetzt wurde, um eben dieses SanG ins 21. Jahrhundert zu bringen. Einzig und alleine, wir wissen, es gibt insbesondere eine Trägerorganisation, die sich wirklich mit Händen und Füßen wehrt. Es gibt in der Zwischenzeit aber auch sehr, sehr konstruktive, gute Beiträge, beispielsweise vom BVRD, der eine trägerunabhängige Interessenvertretung aller Sanitäterinnen und Sanitäter im Land ist, oder eben auch des Arbeiter-Samariter-Bundes. Ich würde mir wünschen, dass wir deren Vorschläge ernst nehmen, dass wir deren Vorschläge aufgreifen und auch umsetzen. Das würde den Patientinnen und Patienten etwas bringen und nicht nur den Trägerorganisationen. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

SPÖ Michael Seemayer

Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! In der vergangenen Woche habe ich im Zuge einer Besichtigung des Flughafens Linz Hörsching die Möglichkeit gehabt, auch den Stützpunkt des Rettungshubschraubers Christophorus 10 zu besuchen. Es ist immer wieder beeindruckend, zu sehen, wie professionell unsere Flugrettung aufgestellt ist. Im Gespräch mit den Flugrettern haben diese dann genau das Thema unseres Antrags angesprochen. Sie haben über die Einsatzreichweite und über die grenzüberschreitenden Einsätze berichtet und darüber, wie wichtig in diesem Zusammenhang klare Regelungen sind. Daher braucht es auch die Erweiterung der Verträge mit unseren Nachbarländern, um die Absicherung im Einsatz zu garantieren. Das gilt natürlich nicht nur für die Flugrettung, sondern für alle Rettungskräfte, die da grenzüberschreitend im Einsatz sind. Wir brauchen aber nicht nur ein hervorragendes Rettungswesen, auf das wir alle stolz sind, sondern wir brauchen vor allem ein funktionierendes, leistungsfähiges, erstklassiges Gesundheitssystem – und das unabhängig vom Einkommen, so wie wir es in den letzten Jahrzehnten auch gehabt haben. Aber wie hat sich unser System in den letzten Jahren entwickelt, vor allem seit der völlig misslungenen Kassenreform der Ministerin Hartinger-Klein? – Explodierende Wartezeiten, zu wenig Kassenärztinnen und Kassenärzte, Zwei- oder Dreiklassenmedizin, immer öfter heißt es Kreditkarte statt E-Card. Gestern erst hat die Arbeiterkammer Oberösterreich ein Gesundheitsdashboard online gestellt, in dem unter anderem die Entwicklung der Wartezeiten auf Operationen abrufbar ist. Daraus ist ersichtlich, dass seit 2019 die Wartezeiten auf wichtige Operationen regelrecht explodiert sind. Seither steigen aber auch die privaten Ausgaben für Gesundheitsversorgung. Wer es sich leisten kann, zahlt für einen Termin beim Wahlarzt, wer zahlt, bekommt einen Operationstermin binnen weniger Tage. Das ist eine schleichende Privatisierung des Gesundheitssystems ausgehend von der misslungenen Kassenreform. Diese Entwicklung wollen wir nicht und wollen auch die Menschen in Österreich nicht. (👏 SPÖ) Diese Entwicklung können nur jene wollen, die damit Geschäfte machen und das auf Kosten der Patientinnen und Patienten. Das muss ein Ende haben: zurück zu einem solidarischen Gesundheitssystem, in dem nicht der Kontostand über Behandlungsmöglichkeiten und Wartezeiten entscheidet! – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

ÖVP Martina Diesner-Wais

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten und hier im Parlament! Wir sprechen heute über einen Allparteienantrag, der das Thema Rettungswesen über die Staatsgrenzen hinweg zum Inhalt hat. Denn im Ernstfall kann das Leben retten und entscheidet über Leben und Tod: Darf ein Rettungswagen helfen oder darf er nicht helfen? – Es geht um die Sicherheit und es geht ganz konkret um die Sicherheit der Menschen in den Grenzregionen. Wir wissen, in Notfällen entscheidet wirklich jede Minute. Darum sagt der Antrag völlig richtig aus: Das am schnellsten verfügbare Rettungsfahrzeug muss helfen dürfen. Wir sprechen da nicht über Annahmen, sondern wir sprechen über ein Modell, das seit Jahren funktioniert und sich bereits in der Praxis sehr bewährt hat. In meinem Heimatbezirk Gmünd zeigt sich seit zehn Jahren, wie grenzüberschreitende Rettung wirklich funktioniert. Ich möchte mich da herzlich bei unserem Rettungswesen bedanken, denn dieses war Vorreiter für dieses Projekt. Sie haben es gestartet und Sie leben es noch heute. Gemeinsame Einsätze seit vielen Jahren, klare Abläufe, Alarmierung, Kommunikation und Transport, tschechische und österreichische Einsatzkräfte arbeiten Hand in Hand. Für dieses tolle Projekt gemeinsam mit der Gesundheitsinitiative Healthacross haben wir auch von der EU bereits eine Hervorhebung als Best Practice bekommen. Es ist gelebte Sicherheitspolitik auf jeder Seite der Grenze. Wir haben neben jenem mit Tschechien bereits weitere funktionierende Staatsverträge, seit 2025 auch mit der Slowakei und mit Ungarn. Sie bringen Rechtssicherheit, Anerkennung von Qualifikationen und klare Prozesse zwischen den Leitstellen. Es ist Zeit, diese Standards auch mit den übrigen Nachbarstaaten umzusetzen, denn Notfälle kennen keine Grenzen. Die Menschen in Österreichs Grenzregionen haben Anspruch auf schnellstmögliche Notfallversorgung, egal ob der Unfall 5 Meter diesseits oder jenseits der Grenze passiert. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir heute diesem Antrag zustimmen, stärken wir die bestehenden Strukturen. Schaffen wir auch neue, wo sie jetzt noch fehlen! – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak zu Wort gemeldet. – Sie kennen die Bestimmungen, Herr Abgeordneter.

FPÖ Gerhard Kaniak

Danke, Herr Präsident. – Abgeordneter Seemayer hat in seinen Ausführungen zuvor behauptet, die Sozialversicherungsreform 2018 hätte die Wartezeiten auf Operationstermine verlängert. Ich berichtige tatsächlich: Die Sozialversicherungsreform hat ausschließlich die Strukturen der Sozialversicherungen zusammengelegt ( Ruf bei der SPÖ: Das ist immer fantastisch! Das Beste, was dir passieren kann! ) und das Ziel gehabt, eine effizientere Verwaltung zu ermöglichen.

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Was hat es gekostet? – Abg. Kucher [SPÖ]: Hat aber nicht sehr gut funktioniert, sagt der Rechnungshof!

FPÖ Gerhard Kaniak

… Der intramurale Bereich ist davon nicht beeinflusst gewesen. (👏 SPÖ, FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Johann Weber . Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein.

ÖVP Johann Weber

Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Ich spreche heute hier als Kärntner Abgeordneter und auch als jemand, der weiß, wie wichtig funktionierende Strukturen in unseren Berg- und Grenzregionen sind. Der vorliegende Entschließungsantrag zum Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen ist daher ein ganz zentraler Schritt, den wir voll unterstützen müssen. Gerade in Kärnten, vom Lesachtal beginnend über das Gailtal, Rosental, Vellachtal bis ins untere Lavanttal beziehungsweise in den Karnischen Alpen, den Karawanken und auf der Petzen, entscheidet oft wirklich jede Minute über Leben und Tod. Der nächste Rettungswagen, der nächste Notarzt oder auch der nächste Rettungshubschrauber steht manchmal nicht bei uns zum Einsatz bereit, sondern ein paar Kilometer jenseits der Staatsgrenze in Italien oder in Slowenien. Notfälle kennen keine Grenzen und deshalb müssen wir die Zusammenarbeit genauso grenzenlos gestalten. Die erfolgreichen Verträge mit Tschechien, der Slowakei und Ungarn haben ja auch schon gezeigt, wie gut das funktioniert. Sie bringen nämlich Rechtssicherheit, klare Leitstellenprozesse und letztendlich eine bessere Versorgung für die Menschen. Jetzt brauchen wir solche Abkommen endlich auch mit Slowenien und Italien; natürlich auch mit allen anderen noch offenen, jetzt nicht behandelten Nachbarländern. Slowenien und Italien sind zwei Partner, mit denen Kärnten seit Jahrzehnten sehr eng verbunden ist. Für uns im Süden ist das keine Theorie, sondern alltägliche Realität. Besonders hervorheben möchte ich heute aber auch jene, ohne die das alles gar nicht möglich wäre. Das sind unsere Ehrenamtlichen, unsere Einsatzkräfte. Gemeinsam leisten sie Jahr für Jahr Hunderttausende und Aberhunderttausende Einsatzstunden bei Unwetter, Waldbränden, Verkehrsunfällen, Lawinen oder auch Suchaktionen und so weiter. Diese Menschen sind das Rückgrat unserer Sicherheit und sie verdienen unseren tiefsten Dank und unsere volle Unterstützung auch in Zukunft. (👏 ÖVP, SPÖ) Werte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Entschließungsantrag stärken wir die Sicherheit und schaffen Rechtssicherheit für unsere Hilfs- und Rettungsorganisationen in unseren sogenannten Grenzregionen. Ich ersuche daher um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 343 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, angenommen. (xx/E)

Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und Opferfürsorgegesetz

344 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOSFPÖGRÜNE · Initiativantrag 587/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜR

Zusammenfassung

Das Parlament hat beschlossen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz zu ändern, um sozialversicherungsrechtliche Nachteile von Personen, die aus politischen oder religiösen Gründen oder aufgrund ihrer Abstammung ausgewandert sind, auszugleichen. Insbesondere wird der begünstigte Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten für Spätmigrant:innen erweitert, die bis spätestens zum 15. Mai 1955 aus Österreich ausgewandert sind.

Die Änderungen betreffen insbesondere Personen, die Österreich aufgrund politischer oder religiöser Verfolgung oder aufgrund ihrer Abstammung verlassen mussten, sowie Holocaust-Überlebende, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg ausgewandert sind.

Dokumente

Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und Opferfürsorgegesetz

Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

  • Der Ausgleich für sozialversicherungsrechtliche Nachteile wird durch Begünstigungsbestimmungen für Auswanderer von 1933 bis 1945 im Pensionsversicherungsrecht geregelt.
  • Für Personen, die bis spätestens am 15. Mai 1955 aus Österreich ausgewandert sind, wird ein begünstigter Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten ermöglicht.
  • Die nachzuverrechnden Beiträge belaufen sich auf 44,22 € pro Monat der Auswanderung (Wert 2025).
  • Die Regelung gilt auch für Personen mit bereits bestehenden Leistungsansprüchen, die die neuen zeitlichen Bedingungen erfüllen.
  • Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Änderung des Opferfürsorgegesetzes

  • Die Änderung des § 5a Abs. 3 OFG erlaubt es auch im Sozialentschädigungsrecht, dass Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die aufgrund von Verfolgung bis zum 9. Mai 1945 ausgewandert sind, Zugang zu Pflegegeld erhalten.
  • Somit wird die Anspruchsberechtigung erweitert, auch für im Ausland lebende verfolgte Personen, die die Kriterien der § 502 Abs. 5 ASVG erfüllen.
  • Die entsprechenden Änderungen sollen ebenfalls ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und Opferfürsorgegesetz

~18 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Dagmar Belakowitsch

Vielen Dank, Herr Präsident! Grüß Gott, Frau Bundesminister! Schönen guten Abend, sehr geehrte Damen und Herren hier herinnen und zu Hause vor den elektronischen Geräten. Der Herr Präsident hat es angekündigt: Es geht um sozialrechtliche Verbesserungen für die Überlebenden des Holocaust. Es gibt derzeit eine Regelung, dass für Personen, die bis zum Jahr 1949 das Land aus teilweise sehr bekannten Gründen verlassen mussten – weil sie eben verfolgt wurden, weil sie mit dem Tod bedroht waren –, die Möglichkeit besteht, dass sie ihre Pensionszeiten in Österreich zurückkaufen. Diese Regelung gab es jetzt seit einigen Jahren, und wir verbessern das jetzt. Wir werden das jetzt auch für Personen möglich machen, die auch noch in den Fünfzigerjahren Österreich verlassen mussten oder erst in den Fünfzigerjahren tatsächlich die Kraft gefunden haben, ihre Traumata so weit zu überwinden und Österreich zu verlassen. Ich glaube, das ist kein Geschenk und auch keine Wiedergutmachung im eigentlichen Sinne, sondern einfach nur eine Symbolik. Ich glaube, es ist uns allen bewusst: Man kann dieses Leid, das diese Menschen erleiden mussten, einfach gar nicht gutmachen, das ist monetär nicht möglich, das ist auch emotional nicht mehr möglich. Ich glaube, es ist aber ein wichtiges Symbol und ein wichtiges Zeichen. Ich bin kein Freund von Symbolpolitik, aber es gibt einfach Bereiche, da geht sich nicht mehr aus, als zu sagen: Wir geben euch jetzt die Möglichkeit, euch diese Pensionszeiten noch zurückzukaufen. Ich glaube, es ist eine ganz, ganz wichtige Entscheidung, die da getroffen wird, und das zeigt sich auch daran, dass es ein Allparteienantrag ist, der hier zur Abstimmung kommt. Ich bin froh, dass wir tatsächlich ein Stück weit sagen: Wir wissen, was passiert ist, wir werden das nicht vergessen! Wir können das Leid nicht wiedergutmachen, aber wir können ein Symbol setzen, und das tun wir heute. Zum Tagesordnungspunkt 18 wird mein Kollege Wurm dann noch Genaueres sagen. – Herzlichen Dank. (👏 SPÖ, FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Ich begrüße die Frau Bundesministerin Schumann. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Verena Nussbaum mit einer freiwilligen Redezeit von 3 Minuten. – Frau Abgeordnete.

SPÖ Verena Nussbaum

Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit den heute vorliegenden Änderungen im ASVG und im Opferfürsorgegesetz setzen wir ein längst fälliges Zeichen der Gerechtigkeit gegenüber jenen Menschen, die als Opfer des Austrofaschismus und Nationalsozialismus aus Österreich vertrieben wurden, und zwar ausdrücklich gegenüber den sogenannten Spätmigrantinnen und Spätmigranten. Nach der derzeit geltenden Rechtslage konnten begünstigte Nachkaufsmöglichkeiten von Pensionsversicherungszeiten sowie ein erleichterter Zugang zum Pflegegeld bislang nur jenen gewährt werden, die in den Jahren 1933 bis 1945 – dann ist das noch einmal bis 1949 erweitert worden – gezwungen waren, Österreich zu verlassen. Wer aber erst nach Kriegsende, oftmals nach einer Phase der Rückkehr oder des Suchens nach Angehörigen, in den frühen Fünfzigerjahren Österreich verlassen hat, fiel einfach durch das Raster. Das betrifft insbesondere Überlebende von Konzentrations- und Vernichtungslagern sowie Personen, die im Untergrund überlebt haben. Diese Lücke schließen wir nun. Im Pensionsrecht wird der maßgebliche Auswanderungszeitraum für den begünstigten Nachkauf von Versicherungszeiten bis zum 15. Mai 1955, bis zum Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrags, ausgedehnt, und im Opferfürsorgerecht öffnen wir auch den Zugang zum Pflegegeld für im Ausland lebende Verfolgte, deren Auswanderung zwischen Kriegsende und dem 15. Mai 1955 erfolgte. Damit sollen diese Personen endlich jenen gleichgestellt werden, die Österreich bereits während der unmittelbaren Verfolgungsjahre verlassen mussten. Es geht da um Respekt, um Anerkennung erlittenen Unrechts und um die Beseitigung dieser Stichtagsbenachteiligung. Umso mehr freut es mich auch, dass alle Parteien diesem Gesetz zustimmen. Wir übernehmen Verantwortung und schließen eine Lücke, die nie hätte bestehen dürfen. Gleichzeitig senden wir ein Signal gegen Geschichtsvergessenheit und Relativierung. Ich möchte noch einen Abänderungsantrag einbringen: RN/154.1 Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer , Mag. Verena Nussbaum , Fiona Fiedler , BEd, Dr. Dagmar Belakowitsch , Mag. Markus Koza , Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, 344 der Beilagen, über den Antrag 587/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert: In Z 2 wird im § 817 Abs. 2 und Abs. 3 zweiter Satz jeweils der Ausdruck „1. Jänner 2026“ durch den Ausdruck „1. Jänner 2025“ ersetzt. Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ) 18.25 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/154.2 Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und Opferfürsorgegesetz (AA-42) Präsident Peter Haubner : Der von der Frau Kollegin eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Peter Wurm

Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Es sind heute zwei Teile, die wir behandeln. Den ersten Teil haben meine Vorrednerinnen, glaube ich, eh schon sehr schön erklärt. Das ist einstimmig. Da erleichtern oder verbessern wir quasi mehr oder weniger für die Opfer des Nationalsozialismus die Pensionszahlungen. Im zweiten Teil geht es um gewisse Korrekturen, die meiner Meinung nach schon sehr, sehr relevant sind. Da geht es teilweise um Dinge, die einen Sinn machen, dass man zum Beispiel bei Lebensgemeinschaften, wenn jemand gemeinsam versichert ist, diese Zehnmonatsfrist aufhebt. Es geht da aber auch um andere Dinge, und die sollte man vielleicht schon einmal kurz thematisieren. Sie führen da jetzt zum Beispiel ein, Frau Ministerin, dass man bei den Sozialversicherungsträgern nicht mehr persönlich bei den Gremien anwesend sein muss, wenn man Entscheidungen trifft, sondern das auch online machen kann. Das halten wir schon für sehr fragwürdig, weil die auch alle bezahlt bekommen. Dann sollten sie, glaube ich, die Möglichkeit haben, sich persönlich vor Ort mit den Themen zu beschäftigen. Das Hauptthema, wegen dem ich mich heute auch eingemeldet habe, ist: Da geht es um die Altersteilzeit, um die Teilpension, und da haben Sie schon, wie wir alle wissen – ich glaube, das ist gerade für die Sozialdemokratie bitter –, für die Pensionisten oder die kommenden Pensionisten in Österreich – die jetzt damit beschäftigt sind – massive Verschlechterungen eingeführt, was die Korridorpension betrifft. Das sollte man wie gesagt schon noch einmal kritisieren, thematisieren. Wir halten das für komplett falsch. Auch Ihre Regelung, was die Pensionserhöhungen betrifft, mit den 2,7 Prozent bei 4 Prozent Inflation, ist ein eindeutiger Pensionsraub. Das muss man einfach eindeutig sagen. Da höre ich von dieser Regierung überhaupt nichts, wie man den Pensionisten dementsprechend helfen kann. Bei einem Thema, das ich schon im Ausschuss immer wieder thematisiert habe – und wir werden als Freiheitliche damit nicht aufhören –, geht es um die Wiedereinführung der ominösen Hacklerpension: „45 Jahre sind genug“, und zwar abschlagsfrei. Davon will verständlicherweise die Sozialdemokratie nichts hören, die anderen Parteien sind ja sowieso immer dagegen gewesen. Also wir werden unsere Linie da konsequent weiterverfolgen, um jenen Menschen in Österreich, die das System 45 Jahre am Leben erhalten haben, dann auch dementsprechend eine abschlagsfreie Pension zu gönnen. Ich hoffe, wir kommen irgendwann in die Lage, das auch umsetzen zu können.

ÖVP Bogner-Strauß (Zwischenruf)

Hättet ihr eh schon längst! Das wolltet ihr ja nicht!

FPÖ Peter Wurm

… Wenn Sie, liebe Zuseher und Zuseherinnen, uns auch bei den kommenden Wahlen Ihr Vertrauen schenken, dann werden wir diesen Sündenfall der Sozialdemokratie wieder zurechtrücken und wirklich schauen, dass jene, die das System in Österreich über Jahrzehnte erhalten haben, auch zu ihrem guten Recht kommen. Ein Thema, bei dem ich leider Gottes halt seit vielen, vielen Jahren hier auch mehr oder weniger umsonst stehe, ist das Thema der Luxuspensionen. Auch da hätte ich gehofft, dass die Sozialdemokratie bei den Regierungsverhandlungen Druck macht, was NEOS und ÖVP betrifft, dass man diese Luxuspensionen in Österreich, die nach wie vor bestehen und den Steuerzahler eine Menge Geld kosten – knapp 1 Milliarde Euro pro Jahr –, angeht. Da vermisse ich einfach auch ein deutliches Zeichen. Sie sagen immer: Wir haben ein Sparprogramm! Wir haben ein Budgetdefizit, wir müssen überall sparen! – Das machen Sie bei den normalen Pensionisten, indem Sie den Krankenkassenbeitrag erhöhen. Aber bei den Luxuspensionisten macht ihr gar nichts. Deshalb bin ich der Meinung, man braucht eindeutig eine deutliche Änderung in diesem Bereich, und ich kann nur darauf verweisen: Nach den nächsten Wahlen wird es hoffentlich so weit sein, dass wir diese Dinge sozial verträglich für die arbeitenden Menschen in Österreich regulieren können. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heike Eder . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

ÖVP Heike Eder

Danke, Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim und via Livestream! Meine Damen und Herren, wir beschließen heute – es wurde schon gesagt – eine Änderung im Opferfürsorgegesetz und mehrere Änderungen im Sozialversicherungsgesetz, auf die ich mich in meiner Rede beziehen werde, weil wir da eine Gesetzeslücke schließen, was Familien angeht, die bislang vor unnötigen Hürden gestanden sind. Stellen Sie sich vor, zwei Elternteile teilen sich die Betreuung ihrer Kinder und trotzdem gerät der zweite Elternteil mit seiner Karenz nach Ende des Kinderbetreuungsgeldes in Schwierigkeiten, weil die Mitversicherung in der Sozialversicherung nicht möglich ist. Das ist bis heute Realität, meine Damen und Herren, und mit dieser Gesetzesänderung wollen wir das nun ändern. Künftig können Partnerinnen und Partner, die im Anschluss an die Karenz des ersten Partners in Karenz gehen und die Betreuung der Kinder übernehmen, auch mitversichert werden. Die Voraussetzung einer zehnmonatigen Hausgemeinschaft bleibt, aber wir passen das Gesetz nun an die modernen Lebensrealitäten der Familien an. Es geht um Fairness, es geht um soziale Sicherheit und auch darum, Eltern in ihrer Verantwortung zu unterstützen und zu stärken. Meine Damen und Herren, die Zahlen sprechen aber auch eine ganz klare Sprache: In acht von zehn Partnerschaften gibt es nach wie vor keine Beteiligung der Väter beim Thema Karenz. Nur 3 Prozent der Männer gehen länger als drei Monate in Karenz. Das zeigt: Neben den rechtlichen Verbesserungen und Rahmenbedingungen braucht es auch ein gesellschaftliches Umdenken. Kinderbetreuung muss eine gemeinsame Aufgabe sein. (👏 ÖVP, SPÖ) Gleichzeitig nehmen wir weitere Anpassungen vor. Wir erweitern die bestehenden Möglichkeiten einer Videoteilnahme durch stimmberechtigte Teilnehmer:innen an Sitzungen der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger; und wir führen auch technische Anpassungen bei der Teilpension durch, beispielsweise dass eine Rundung auf ganze Stunden bei der Arbeitszeitreduktion nicht notwendig ist. Meine Damen und Herren, mit diesen Gesetzesbeschlüssen schaffen wir Klarheit und wir schaffen Modernität. Wir machen das für die Familien, für Arbeitnehmerinnen und für Arbeitnehmer. – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP, FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler . Freiwillig gewünschte Redezeit: 3 Minuten.

NEOS Fiona Fiedler

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Liebe Zuhörer:innen! ( Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend: ) Liebe gehörlose Menschen! Der heute vorliegende Allparteienantrag ist ein wichtiges Signal. Er anerkennt historisches Unrecht und sorgt dafür, dass Betroffene endlich jene Anerkennung und Absicherung bekommen, die ihnen lange verwehrt geblieben ist oder nur teilweise gewährt wurde. Für uns Liberale ist klar: Wenn Menschen aus Österreich aufgrund politischer, religiöser oder ethnischer Verfolgung ihr Leben – oft fern der Heimat – neu aufbauen mussten, dann dürfen sie im Alter nicht durch starre Fristen oder unpassende Regelungen benachteiligt werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, aber auch der staatlichen Verantwortung. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Fristverlängerung. Personen, die bis 1945 verfolgt wurden und bis 1955 ausgewandert sind, können begünstigt Pensionsversicherungszeiten nachkaufen. Bisher war das nur bei einer Auswanderung bis Ende 1949 möglich. Die zweite Neuregelung betrifft das Opferfürsorgegesetz. Da regeln wir, dass es einen begünstigten Zugang zum Pflegegeld für eben jene Personengruppen geben soll, die verfolgt wurden und die nach 1945 ausgewandert sind – also ebenfalls eine Fristverlängerung für die betroffenen Personen. Wir unterstützen diesen Antrag natürlich, weil er unter anderem zeigt, dass der Nationalrat auch über Parteigrenzen hinweg handeln kann, wenn es um die Würde des Menschen geht. Wichtig ist uns dabei, dass die Umsetzung unbürokratisch und möglichst einfach erfolgt. Wir entscheiden heute nicht über die Vergangenheit – die können wir nicht ändern –, aber wir entscheiden darüber, ob wir gelernt haben und ob wir bereit sind, auch nach vielen Jahrzehnten noch Gerechtigkeit herzustellen. In diesem Sinne vielen Dank für diesen gemeinsamen Antrag. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Koza . Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein.

GRÜNE Markus Koza

Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde heute schon gesagt: Ja, die Änderung des Opferfürsorgegesetzes ist ein ganz wichtiger und ein überfälliger Schritt zur Verbesserung der sozialrechtlichen Situation von jüdischen Opfern des NS-Terrorregimes. Wir begrüßen auch ausdrücklich den von uns angeregten Abänderungsantrag, der sicherstellt, dass der Nachkauf der Pensionszeiten für die Betroffenen tatsächlich wirksam wird. Es handelt sich schließlich um eine Personengruppe, die inzwischen sehr alt ist. Worum geht es konkret? – Jüdische Mitbürger:innen, die vor dem NS-Terror aus Österreich geflüchtet sind oder die die Konzentrationslager des Vernichtungsregimes überlebt haben, sind nach dem Krieg ins befreite Österreich zurückgekehrt, beispielsweise um Angehörige zu suchen, neue Dokumente zu erhalten oder auch Rückstellungsansprüche zu verfolgen. Viele von ihnen haben Österreich dann bedauerlicherweise auch wieder verlassen, weil es für sie entgegen ihrer Erwartungen und Hoffnungen einfach nicht möglich war, im Land der Mittäter weiterzuleben, weil sie auch nach dem Krieg nach wie vor mit Antisemitismus konfrontiert waren und weil viele auch mithelfen wollten, den jungen Staat Israel aufzubauen. In mehreren Schritten wurden Opfern des Nationalsozialismus zuerst einmal Zeiten in Konzentrationslagern oder in Gefängnissen als Versicherungszeiten anerkannt und ihnen auch die Möglichkeit eingeräumt, Pensionszeiten begünstigt nachzukaufen. Diese Regelung galt allerdings nur für Betroffene, die vor dem 31.12.1949 Österreich auch wieder verlassen hatten. Diese Frist war schlichtweg zu kurz – nicht zuletzt auch darum, weil natürlich ein zentrales Auswanderungsziel zahlreicher Jüd:innen, Israel, nämlich überhaupt erst am 14. Mai 1948 gegründet wurde und ja gleich einmal von den arabischen Nachbarn mit Krieg überzogen wurde. Mit dem heutigen Beschluss wird die Frist, bis zu der Österreich verlassen werden musste, um begünstigt Pensionszeiten nachkaufen zu können, auf den 15. Mai 1955 verlängert, und das ist sehr gut so. Die Zahl derjenigen, die von dieser neuen Regelung noch profitieren können, ist altersbedingt leider sehr klein – und es ist traurig, dass sich Österreich viel zu lange Zeit gelassen hat, Verantwortung für erlittenes Unrecht, für Leid, Verfolgung und Flucht zu übernehmen. Der heutige Schritt entspricht aber auch keiner Wiedergutmachung, denn millionenfacher Mord, Vertreibung und Hass können nicht wiedergutgemacht werden. Er ist aber eine Anerkennung der Überlebenden des NS-Terrorregimes; und es freut mich ganz besonders, dass das heute ein Allparteienantrag ist. – Danke. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Schumann. – Bitte, Frau Bundesministerin.

SPÖ Reinhold Binder

Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir stärken heute ein Grundversprechen, das unseren Sozialstaat seit jeher ausmacht: Wer ein Leben lang arbeitet, muss sich auf die Gemeinschaft verlassen können. Wir handeln dort, wo es für Menschen wirklich zählt: im Alltag, in der Zukunft, bei ihrer finanziellen Sicherheit. Mit den heutigen Anpassungen schließen wir bestehende Lücken und sorgen dafür, dass unser System verlässlich bleibt. Konkret heißt das, wir ermöglichen in der Sozialversicherung zeitgemäße digitale Teilnahme. Wir sorgen für mehr Verlässlichkeit beim Wechsel in die Teilpension und wir stärken Familien, indem wir die Mitversicherung ihren tatsächlichen Lebensrealitäten anpassen. Geschätzte Damen und Herren, ich nehme Sie auf eine kurze Reise zur knappschaftlichen Pensionsversicherung mit, dorthin, wo unser Sozialstaat seinen Ursprung hat. In den Bergwerken bildeten die Knappen die ersten Bruderladen, gemeinschaftliche Kassen, in die jeder einzahlte, damit im Krankheitsfall oder bei Unfällen schnelle Hilfe möglich war. Aus diesen frühen, sehr praktischen Formen der Solidarität entwickelte sich über Jahrhunderte unser modernes Sozialversicherungssystem. Der Bergbau hat in Österreich eine lange Tradition, denken wir nur an den Salzabbau im Salzkammergut mit 7 000 Jahren Produktionsgeschichte. Der Bergbau steht nicht nur für Geschichte, sondern auch für eine moderne Industrie und technologische Entwicklung. Rohstoffe – wie Magnesit, Erz oder Wolfram – sind unverzichtbar für die Produktion, für die Innovation und für die Versorgungssicherheit in unserem Land. Trotz fortschrittlicher Erneuerungen und moderner Schutzkonzepte ist die bergmännische Tätigkeit nach wie vor eine schwere, eine harte und vor allem eine gefährliche Arbeit. Mit dem heutigen Beschluss verlängern wir eine Übergangsmöglichkeit, mit der jene, die vor Jahrzehnten im Bergbau zu arbeiten begonnen haben, auch weiterhin Zugang zu knappschaftlichen Pensionen haben. Hierbei handelt es sich nicht um einen Bonus oder ein Zuckerl, sondern um eine durch zusätzliche Beiträge finanzierte Leistung. Das ist gelebte Solidarität, genauso wie die Praxis, dass Bergleute unter Tage aufeinander aufpassen, damit alle wieder sicher ans Tageslicht kommen. Wir stellen sicher, dass alle, die unter Tage Schwerstarbeit leisten, den Respekt und die Anerkennung erfahren, die sie verdienen. Die Menschen in der knappschaftlichen Pensionsversicherung haben oft ihr ganzes Berufsleben unter Tage gearbeitet, verbunden mit großen körperlichen Anstrengungen und großem Einsatz für ihren Beruf. Aus Respekt vor harter Arbeit, aus Fairness gegenüber den Betroffenen und weil Verlässlichkeit für uns kein leeres Wort ist, verlängern wir diese Regelung bis 2035. Eine moderne Sozialversicherung ist kein Selbstzweck. Sie ist das Fundament einer Gesellschaft, die zusammenhält. Ich ersuche daher um breite Zustimmung zu dieser wichtigen Übergangsbestimmung. Geschätzte Damen und Herren, ich ende mit dem Spruch der Bergleute: Glück auf! (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ernst Gödl . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Ernst Gödl

Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich auch namens meiner Fraktion zum Tagesordnungspunkt 17 melden, weil es uns, wie wir jetzt hier gehört haben, wirklich ein gemeinsames Anliegen ist, die sozialrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Holocaustüberlebenden nochmals zu verändern und zu verbessern. Wir beraten einen Gesetzesantrag, der nicht nur juristische Paragrafen verändert, sondern der tatsächlich zutiefst menschliche Schicksale berührt. Es geht also um diese sozialrechtlichen Verbesserungen für Überlebende des Holocaust, dass auch jene, die sich erst später – nach dem Zweiten Weltkrieg, nachdem sie etwa aus Konzentrationslagern zurückgekehrt sind oder befreit wurden und noch einige Jahre in unserem Land gelebt haben – entschieden haben, zu emigrieren, da sie in diesem Nachkriegsösterreich aufgrund des erlittenen Unrechts keine Zukunft hatten. Es gab viele Hinweise, dass man diese Frist, um solche sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche erwerben zu können, von 1949 bis – darauf haben wir uns verständigt – zum Tag des Staatsvertrages, also bis 1955 verlängern sollte. Diese Gruppe adressieren wir also jetzt. Ich brauche das nicht zu wiederholen, was schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern hinsichtlich dessen gesagt wurde, dass sie damit über das Opferfürsorgegesetz auch einen Anspruch auf Pflegegeld erlangen. Mit diesen Maßnahmen würdigen wir jetzt – spät, aber doch – die Lebensleistung jener Menschen, die trotz unermesslichen Leids Österreich weiterhin als Teil ihrer Geschichte betrachten – ihnen ist Österreich nun auch verpflichtet. Wir können die Vergangenheit natürlich nicht ungeschehen machen, aber wir können sicherstellen, dass unser Rechtsstaat gerade mit jenen Menschen respektvoll umgeht, sie respektvoll behandelt, die am schwersten unter dem Verbrechen des Nationalsozialismus gelitten haben. Deswegen ergreifen wir heute diese Möglichkeit, ein Stück Gerechtigkeit nachzuholen, und es ist besonders schön, dass es in voller Einstimmigkeit dieses Parlaments passiert. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/162.1 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden, in 344 der Beilagen. Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Michael Hammer , Mag. Verena Nussbaum , Fiona Fiedler , Bed, Dr. Dagmar Belakowitsch und Mag. Markus Koza einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer , Mag. Verena Nussbaum , Fiona Fiedler , BEd, Dr. Dagmar Belakowitsch und Mag. Markus Koza , Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht. Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig der Fall. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jenen Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. – Danke. RN/162.2 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 345 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz u.a.

345 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 299 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ

Gemeinsam debattiert mit TOP 17

Zusammenfassung

Es wird beschlossen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz sowie mehrere weitere Sozialversicherungsgesetze zu ändern, um die Teilnahmebedingungen an Sitzungen der Sozialversicherungsträger zu modernisieren und technische Anpassungen für die Einführung der Teilpension vorzunehmen. Zudem wird die Übergangsregelung für bestimmte Pensionsberechtigte bis 2035 verlängert, um eine mögliche Schlechterstellung abzumildern.

Die Änderungen betreffen insbesondere Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren wurden und unter die knappschaftliche Pensionsversicherung fallen, da die Änderungen deren Zugriffsbedingungen auf das ASVG und die damit verbundenen Leistungen beeinflussen.

Dokumente

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz u.a.

Erweiterung der Videoteilnahme

  • Die Möglichkeit zur Videoteilnahme an Sitzungen der Sozialversicherungsträger wird für stimmberechtigte Teilnehmer:innen erweitert.

Technische Anpassungen für Teilpension

  • Es werden technische Anpassungen vorgenommen, die im Zusammenhang mit der Einführung der Teilpension nach § 4a APG ab 1. Jänner 2026 erforderlich sind.

Überarbeitung der Anspruchsberechtigung

  • Die Bestimmungen zur Anspruchsberechtigung für Krankenversicherungsleistungen von haushaltsführenden Personen werden zeitgemäß überarbeitet.

Verlängerung der Übergangsregelung

  • Die Günstigkeitsbestimmung für nach 1954 geborene Personen, die zur knappschaftlichen Pensionsversicherung gehören, wird bis zum 31. Dezember 2035 verlängert, um eine mögliche Schlechterstellung zu vermeiden.
  • Betroffene müssen vor 1990 geboren sein und fallen in eine sich verkleinernde Gruppe von Pensionsberechtigten.

Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz u.a.

346 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 295 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat hat das Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes sowie weiterer Sozialversicherungsgesetze angenommen. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines Gesundheitsreformfonds zur nachhaltigen Stärkung der Gesundheitsversorgung in Österreich.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die Pensionsversicherungsträger sowie die versicherte Bevölkerung in Österreich.

Dokumente

Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz u.a.

Einrichtung des Gesundheitsreformfonds

  • Es wird ein unselbständiger Verwaltungsfonds mit dem Namen 'Gesundheitsreformfonds' eingerichtet, der bis zum 1. Jänner 2026 gebildet werden muss.
  • Der Fonds erhält Mittel, die sich aus den erhöhten Überweisungsbeträgen der Pensionsversicherungsträger ergeben, die durch die Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags auf 6% der Beitragsgrundlage entstehen.

Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags

  • Durch das Budgetsanierungsmaßnahmen-Gesetz 2025 Teil II wird der Krankenversicherungsbeitrag von Pensionen und vergleichbaren Leistungen auf einheitlich 6% der Beitragsgrundlage angehoben.
  • Diese Maßnahme führt zu einer Erhöhung der Überweisungsbeträge der Krankenversicherungsträger gemäß den Hebelsätzen in verschiedenen Sozialversicherungsgesetzen.

Relevanz der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Bedeutung einer hochwertigen gesetzlichen Krankenversicherung für die Sicherstellung einer exzellenten Gesundheitsversorgung.
  • Der Gesundheitsreformfonds soll dazu beitragen, die Qualität und Verfügbarkeit von Gesundheitsdiensten in Österreich langfristig zu sichern.

Diskussion im Ausschuss

  • Die Regierungsvorlage wurde am 03. Dezember 2025 im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.
  • Die Abgeordneten Peter Wurm (F), Reinhold Binder (G), sowie die Bundesministerin Korinna Schumann und andere diskutierten den Entwurf, wobei ein Antrag zur Zuweisung an den Gesundheitsausschuss keine Mehrheit fand.

Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz u.a.

~38 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOS Dagegen: FPÖGRÜNE
FPÖ Dagmar Belakowitsch

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es in diesem technisch klingenden Gesetz? – Es geht darum, dass diese Bundesregierung gleich zu Beginn die Krankenversicherungsbeiträge für die Pensionisten von 5,1 Prozent auf 6 Prozent erhöht hat und damit den Pensionisten sozusagen etwas von ihrer Nettopension weggenommen hat; aber gleichzeitig, und das ist ja in Österreich so, muss die Pensionsversicherung für alle Pensionisten den sogenannten Hebesatz dazuzahlen, das ist der Beitrag der Pensionsversicherungsanstalt an die jeweilige Krankenversicherungsanstalt. Und bereits damals, als die Bundesregierung beschlossen hat, dass die Pensionisten einen höheren Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müssen, hat sie auch noch einen Fonds gegründet, genau genommen drei Fonds, nämlich einen bei der ÖGK, einen bei der BVA und einen bei der SVA. Sagen wir jetzt einmal, welche Aufgabe dieser Fonds, der da von der Bundesregierung gegründet wurde, hat, Frau Bundesminister: Dieser Fonds hat eigentlich gar keine Aufgabe, sondern es ist nur so, dass das Geld, das von der PVA eigentlich an die Krankenversicherungen gehen sollte, jetzt in den Fonds geht. Und was macht der Fonds damit? – Der Fonds gibt das Geld an die Krankenversicherungen zurück. Und wozu gründen wir dann diesen Fonds? – Eine spannende Frage, Frau Bundesminister! Die Zusammensetzung: ein Mitglied der Arbeiterkammer, ein Mitglied des ÖGB plus zwei Experten – es gibt natürlich auch noch einen Beirat, und genau das ist offensichtlich der Grund dafür, dass man hier einen Fonds gründet, den kein Mensch braucht, denn das Geld geht genau dorthin, wohin es ohnehin gegangen wäre, nämlich in die Krankenversicherungen. Und was machen die mit diesem Geld? – Das, was sie immer gemacht haben: Sie sorgen für die Gesundheitsversorgung. Diesen Fonds, Frau Bundesminister, könnte man ersatzlos streichen. Er ist völlig sinnlos, ein völlig unnötiges Konstrukt. Wir werden dem nicht zustimmen. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rudolf Silvan . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Rudolf Silvan

Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Anschließend an die Rede von Kollegin Belakowitsch möchte ich hinzufügen, dass diese Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für die Pensionisten auch schon bei den Verhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ niedergeschrieben wurde. – Das nur zur Richtigstellung. (👏 SPÖ, NEOS) Wir sind – ich habe das heute schon einmal gesagt und ich werde es immer wieder sagen – seit sieben Jahren nicht in Regierungsverantwortung gewesen …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Aber jetzt müssen Sie die ÖGBler unterbringen!

SPÖ Rudolf Silvan

… und in diesen sieben Jahren ist einiges passiert. Ich fange einmal mit den Kleinigkeiten an: 2019 wurden unter einer freiheitlichen Sozialministerin die Dienstgeberbeiträge zur AUVA gesenkt, dann noch einmal unter einem grünen Sozialminister von 1,3 auf 1,2 Prozent. In Summe wurden der AUVA, einem nicht unwesentlichen Player im Gesundheitssystem, damit 300 Millionen Euro an Mitteln entzogen. Der zweite „große Wurf“ – unter Anführungszeichen – war unter der schwarz-blauen Regierung, vor allem unter Sozialministerin Hartinger-Klein, der große Wurf der Sozialversicherungsorganisationsreform. Da wurden die neun Gebietskrankenkassen zusammengelegt. Sie hatten damals eine Rücklage von über 1 Milliarde Euro in diese Fusion eingebracht. Dieses Geld ist fast weg. Wir haben jetzt mit einem Riesendefizit bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu kämpfen. – Danke an die Freiheitlichen für nichts! (👏 SPÖ) Jetzt braucht es logischerweise frisches Geld im System. Diese Beiträge sollen jetzt in einen Fonds kommen. Was soll damit passieren? – Es soll die quantitative und qualitative Verbesserung der Gesundheitsversorgung im niedergelassenen Bereich, einschließlich telemedizinischer Leistung, verbessert werden. Es sollen die Patientenströme beziehungsweise die Wege optimiert werden und nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ geprägt werden. Es soll die Versorgung der Bevölkerung am Best Point of Service sichergestellt werden ebenso wie ein ausreichendes Leistungsangebot im niedergelassenen Bereich auch zu Tagesrandzeiten und am Wochenende und vor allem im ländlichen Bereich. Ich könnte jetzt noch einige andere Dinge aufzählen, aber das ist ein weiterer Schritt im Kampf gegen die Zweiklassenmedizin – die wir nicht verursacht haben – und damit es auch in Zukunft wieder heißt: E-Card statt Kreditcard. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner . – Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Ralph Schallmeiner

Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie beziehungsweise zu Hause vor den Bildschirmen! Sie kennen vielleicht Potemkinsche Dörfer – Sie wissen schon, diese Fassade, die schön ist, aber dahinter ist eigentlich keine Substanz, dahinter ist nichts. Mit genau solch einem Potemkinschen Dorf haben wir es auch heute bei diesem sogenannten Gesundheitsreformfonds zu tun. Die Ministerin, die Regierung geht her und sagt: Wir machen einen Gesundheitsreformfonds, wir bringen 500 Millionen Euro frisches Geld ins System, und wir hängen das Ganze noch an Reformvorhaben an! – Einzig und allein, das mit den Reformvorhaben wird nicht ganz so funktionieren, denn in Wirklichkeit geben Sie das Geld aus diesem Gesundheitsreformfonds – der übrigens ja nicht einer ist, sondern es sind drei Gesundheitsreformfonds – gleich einmal, volée, hinüber in die Sozialversicherungen, nämlich im ersten Jahr 90 Prozent, im zweiten Jahr 80 Prozent, und ab dann bestimmt es die Ministerin nach Gutdünken. Sie geben das Geld hinüber und sagen: Na ja, schauen wir einmal, vielleicht setzt ihr etwas um, vielleicht setzt ihr auch nichts um, aber da habt ihr einmal das Geld! Und ganz zum Schluss kriegen die Sozialversicherungen dann sowieso all das Geld, das nicht hinübergegeben worden ist, egal ob sie irgendeine Reform machen, egal ob sie irgendein Ziel erreichen, ob sie irgendetwas von dem machen, das Sie genannt haben, als Sie zu ihnen hingegangen sind und gesagt haben: Geh bitte, tut das! Also Entschuldigung, das ist so, als ob ich zu meinen Kindern sagen würde: Ihr kriegt zu Weihnachten eine Playstation 5, wenn ihr anständige Noten schreibt!, und dann sage ich: Aber da habt ihr sie schon, und den einen Controller, den zusätzlichen, den behalte ich mir, aber den kriegt ihr eh zum Schluss auch wieder! ( Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. ) Also inwiefern das funktionieren wird – ich weiß es nicht; insbesondere nämlich in Anbetracht der agierenden Personen. Wer die österreichischen Sozialversicherungen kennt und wer deren Haltung kennt, weiß auch, dass diese sich nicht unbedingt gerne dreinreden lassen. Spannend ist auch: Es gibt einen Fünferbeirat, um so zu tun, als ob man da jetzt eben fachliche Expertise, fachliche Kompetenz herbeibringt. In dem Fünferbeirat müssen zwei Personen eine ausgewiesene fachliche Expertise haben, die anderen drei: wurscht. Besetzt werden sie von der Bundesregierung. Und die Vorschläge, die diese fünf machen, sind nicht einmal verpflichtend für Sie. Sie können einfach hergehen und sagen: Na ja, eh lieb, was ihr mir da vorgeschlagen habt; das mag vielleicht gescheit sein, mag vielleicht nicht gescheit sein, mag intelligent oder wenig intelligent sein – wurscht, ich mache sowieso das, was mir dann lustig ist, denn ich kann ja das Ganze per Verordnung alleine festlegen! – Ich weiß schon, ihr müsst es dann intern koordinieren, aber in Wirklichkeit ist das, was diese fünf sagen, relativ egal. Zum Thema Kontrolle: Ganz ehrlich, wenn ich mir die Anfragebeantwortungen der letzten Wochen und Monate aus Ihrem Haus anschaue, in denen es darum gegangen ist, ob die Kontrollrechte, die wenigen Kontrollrechte, die Sie als Ministerin gegenüber den Sozialversicherungen haben, wahrgenommen werden, dann muss ich sagen, ich habe keine große Hoffnung, dass man diese Kontrollrechte wahrnimmt, dass man nämlich auch in diesem Fall Kontrollrechte wahrnimmt, denn § 449 ASVG wird von Ihnen offensichtlich geflissentlich ignoriert. Sie stellen sich nämlich jedes Mal hin und sagen: Ach, das geht mich nichts an, das ist Eigenverantwortung der Sozialversicherungen, da können wir uns nicht einmischen!, und, und, und.

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Selbstverwaltung! Selbstverwaltung!

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen! Ihr tut etwas ganz Bestimmtes: Ihr zersplittert unser Gesundheitswesen, das eh schon extrem intransparent ist, das extrem zersplittert ist, was die Finanzströme betrifft, jetzt noch mehr, indem ihr noch drei zusätzliche Finanzströme einbaut. ( Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz. ) Ich meine, Entschuldigung, wie wenig intelligent ist solch eine Aktion? Alle Expertinnen und Experten sagen uns seit Jahren: Bitte gemeinsame Planung, einheitliche Planung, einheitliche Finanzströme, Vereinfachung, mehr Transparenz!, und was tut ihr? – Ihr geht her, zieht drei neue Finanzströme ein und sagt, das ist jetzt eine Reform. Nein, das ist ein Potemkinsches Dorf, das ist ein Einbetonieren des Zustandes, wie er bisher ist, und es wird am Ende des Tages nichts oder fast nichts bringen in einem System, das uns jetzt schon mit 57 Milliarden Euro pro Jahr genug Geld kostet. (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Hammer .

ÖVP Michael Hammer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir beschließen heute mit dem Gesundheitsreformfonds-Gesetz deutliche Verbesserungen und Maßnahmen im Bereich des Gesundheitswesens, und wenn man sich die Debatte bis jetzt angehört hat, dann ist man schon ein bisschen erstaunt, dass die Vertreter der Opposition dann, wenn wir zusätzliches Geld …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Zusätzlich? Wo kommt das zusätzliche Geld her?

ÖVP Michael Hammer

… in das Gesundheitssystem investieren und da positive Maßnahmen setzen, hier nichts Besseres zu diskutieren wissen, als ob der Fonds so organisiert ist oder so organisiert ist und nur über semantische Organisationsfragen sprechen. Das halte ich für sehr eigenartig …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

... Geld?

ÖVP Michael Hammer

… weil es ja im Endeffekt darum geht …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

... Finanzierungsströme!

ÖVP Michael Hammer

… was mit diesem Geld und mit diesem Gesundheitsreformfonds geleistet wird. Es sind 500 Millionen Euro, beginnend mit 2026, dann entsprechend angepasst in den Folgejahren , mit denen ganz bewusst in Bereiche des Gesundheitswesens investiert wird, in denen wir auch politisch steuernd eingreifen wollen. Das sind Maßnahmen vor allem im niedergelassenen Bereich, und wer will, dass man schneller Termine bei Ärzten kriegt – und ich glaube, da sind wir uns einig, dass wir das wollen –, wer die dezentrale Versorgung will, muss mit diesen Maßnahmen auch einverstanden sein. Wir wollen durch diesen Gesundheitsreformfonds natürlich auch die Patientenlenkung – und das ist eine ganz wesentliche Maßnahme – unterstützen, vor allem auch den Grundsatz – und der wird immer stärker auszubauen sein – digital vor ambulant vor stationär, indem da wirklich lenkend eingegriffen wird und auch Maßnahmen gesetzt werden. Ein ganz wesentlicher Fokus – das ist ja eine Erfolgsgeschichte, braucht aber auch die entsprechende Unterstützung – liegt auf dem Ausbau der Primärversorgung, der Primärversorgungszentren, die mit diesem Fonds auch ganz massiv ausgebaut werden sollen, und natürlich dann auch in einem weiteren Bereich der Ausbau der Telemedizin, die Digitalisierung im Gesundheitsbereich. Da wird ganz gezielt gearbeitet. ( In Richtung FPÖ: ) Sie haben angesprochen, wie viele Milliarden wir für das Gesundheitssystem ausgeben. – Ja, richtig, wir haben aber auch das beste Gesundheitssystem der Welt, und in das wollen wir jetzt gezielt noch weiter investieren.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ihr habt das vollkommen kaputt gemacht in den letzten Jahren!

ÖVP Michael Hammer

… Dieses Geld legt halt nicht in dem gesamten Topf noch eines drauf, sondern stellt Geld ganz gezielt für einzelne Maßnahmen, die das gesamte System, die Steuerung, die Lenkung verbessern sollen, in den Vordergrund. Es wurde angesprochen: Es ist über einen Fonds organisiert. Es gibt einen Expertenbeirat, der die entsprechenden Maßnahmen vorschlägt und auch der Ministerin vorlegt. Dann werden diese auch entsprechend umgesetzt – natürlich auch in unserer föderalen Struktur, wo das auch in den Ländern entsprechend wirksam werden muss. Das ist auf jeden Fall eine positive Maßnahme. Es soll so sein: Die Opposition kümmert sich um die Organisation von Fonds …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Nein, das macht ihr!

ÖVP Michael Hammer

… und ähnlichen Konstruktionen, wir kümmern uns um die Patientinnen und Patienten …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ja, aber wie ist die Frage! – Abg. Schallmeiner [Grüne]: Wenn man gar nichts versteht, dann hält man so eine Rede!

ÖVP Michael Hammer

… und wollen dort gezielt investieren. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm .

FPÖ Peter Wurm

Danke, Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Kollege Schallmeiner von den Grünen, das war ja eine deiner besten Reden: ehrlich, populistisch ( Heiterkeit des Abg. Schallmeiner [Grüne] ), die Wahrheit. Ja, es ist einmal ganz spannend, wenn das von den Grünen kommt mit - - …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Das ist das falsche Lob! Das ist das falsche Lob!

FPÖ Peter Wurm

… Ja, das kann man sich noch einmal anhören, das war ja eine Anklage dieser Regierung. Ich bin ja froh, wenn die Grünen einmal aufwachen und die Wahrheit sagen.

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Eieiei!

FPÖ Peter Wurm

… Da wir wenig Zeit haben, für die Bevölkerung ganz kurz zum Verständnis – es ist, glaube ich, einfach auf einen Nenner zu bringen –: Diese Regierung, die sozialdemokratische Ministerin, nimmt den Pensionisten über die Erhöhung ihrer Beiträge 0,5 Milliarden Euro pro Jahr ab. Das kann man überall nachlesen, das können Sie ganz einfach recherchieren. Diese 0,5 Milliarden Euro gibt sie über den Umweg über ihr Ministerium wieder an die Gebietskrankenkasse – ÖGK und so weiter – zurück.

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Gebietskrankenkasse gibt es nicht mehr, die hast du zusammeng’haut!

FPÖ Peter Wurm

… Also das kannst du ja im Prinzip keinem erklären! Die Pensionisten zahlen das ohne Konsequenz. Also wenn es für Pensionisten einen Vorteil hätte, was wir ja seit Jahren fordern – ich gerade vor einigen Monaten mit einem Antrag –, wenn die Pensionisten dann im Krankenhaus oder beim praktischen Arzt vor den Asylanten drankommen würden, würde ich das verstehen. Dann machen die 0,5 Milliarden Euro für die Pensionisten einen Sinn, aber das passiert nicht. Die Pensionisten zahlen 0,5 Milliarden Euro ein, und nach wie vor ist die Versorgung in Österreich in Krankenhäusern, in Arztpraxen so: Selbstverständlich stellen sich die Pensionisten hinten an. Das – diese Version – ist einfach erklärt, was da passiert. Sie können mich gerne hier heraußen berichtigen, wenn ich etwas Falsches gesagt habe. – Das ist die Wahrheit. Ob da jetzt noch fünf Experten eingebunden sind oder wer da mitmischt – das ist eh das übliche System; klar, wenn Schwarz und Rot zusammenkommen, ist das immer irgendwie der Kammerstaat –, das ist Geplänkel. Noch einmal: Die Pensionisten zahlen 0,5 Milliarden Euro ein; die wird an die Krankenkassen verschoben, aber die Pensionisten haben keinen Vorteil. Nach wie vor müssen sie auf ihre Termine warten und stellen sich hinter jedem Asylanten an, der nicht einen Euro einbezahlt hat. – Das ist die einfache Version. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer .

NEOS Christoph Pramhofer

Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja, man kann sich jetzt natürlich hier hinstellen wie Herr Kollege Wurm, irgendetwas von Pensionisten schwafeln …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Die Wahrheit!

NEOS Christoph Pramhofer

… dann noch „die Wahrheit“ dazusagen …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Das ist so!

NEOS Christoph Pramhofer

… und in Wirklichkeit geht es um den Hebesatz und nicht um die 500 Millionen Euro ( Heiterkeit des Abg. Wurm [FPÖ] ) der Pensionisten. – Das ist einmal das Erste, das sind einmal die Fakten. Zum Zweiten, zu Kollegen Schallmeiner: Ja, man kann sich schon immer hinstellen, und für den einen ist das Glas halt halb leer, für uns ist es halb voll. Und eines möchte ich schon sagen: Der Gesundheitsreformfonds ist der erste Baustein für eine echte und umfassende Gesundheitsreform. (👏 ÖVP, NEOS) Wir NEOS haben uns dafür eingesetzt, dass eben diese 0,5 Milliarden Euro nicht einfach im Budgetloch der Sozialversicherung versickern …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Sondern? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sondern? Sondern?

NEOS Christoph Pramhofer

… sondern dass sie für Reformen eingesetzt werden (👏 NEOS), dass wir als Politik ein Mitspracherecht haben (Abg. Belakowitsch [FPÖ] – erheitert –: Ihr seid schuld, ach so!), um zukunftsorientierte Reformen anzugehen, die den Patienten zugutekommen.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Na genau!

NEOS Christoph Pramhofer

… Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Oh mein Gott! Wie peinlich ist denn das?

NEOS Christoph Pramhofer

… mehr und bessere Primärversorgungszentren und Gruppenpraxen; am Land bessere Versorgung, 24/7, für die Leute (👏 NEOS); kürzere Wartezeiten; stärkerer Fokus auf psychische Gesundheit. Das ist ein zentrales Thema der Zeit …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Das steht alles im Finanzausgleich schon drinnen! Steht alles da drinnen! Das ist kein einziges neues Ziel!

NEOS Christoph Pramhofer

… das ist ein zentrales Thema für uns NEOS, und wir werden uns dafür einsetzen, dass man diese Probleme auch endlich angeht.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Das wird super werden!

NEOS Christoph Pramhofer

… Mehr Prävention: Das ist das, was am Ende des Tages das Gesundheitssystem billiger macht. Jeder Euro, den wir in Prävention investieren, spart hinten deutlich mehr Geld.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Das tut echt weh, die Rede, Herr Kollege!

NEOS Christoph Pramhofer

… Mehr gesunde Lebensjahre: Das sind Dinge, die wir mit diesem Gesundheitsreformfonds angehen wollen. Am Ende auch: mehr Digitalisierung. Ich habe es vorhin angesprochen: Wenn wir Digitalisierung wollen, wenn wir das Gesundheitssystem billiger machen wollen – es geht um 4,7 Milliarden Euro oder 24 Prozent des gesamten Gesundheitssystems …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Das Gesundheitssystem ist keine Bank, Herr Kollege! – Abg. Wurm [FPÖ]: Onlineärzte! Onlineärzte statt Hausbesuche

NEOS Christoph Pramhofer

… dann müssen wir vorher in die Digitalisierung investieren – das kostet.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Na, das ist ja ganz super

NEOS Christoph Pramhofer

… All diese Themen werden wir angehen.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Dass die Leute ... 10 Minuten am Telefon reden ...! Na, da sind die Leute echt zufrieden!

NEOS Christoph Pramhofer

… Wir werden uns dafür einsetzen. Wir machen etwas, Sie kritisieren. – Vielen Dank.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Um Gottes willen, sie haben ja null Ahnung!

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

GRÜNE Markus Koza

Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer zuletzt die Rückkehrpressekonferenz von unserem Herrn Bundeskanzler gehört hat, durfte vernehmen, dass jetzt der große Reformmotor startet und dass das Ziel die Finanzierung der Gesundheit aus einer Hand ist. – Und heute kommen prompt drei neue Hände dazu: drei neue Hände zu Hunderten anderen, die nur Verwirrung schaffen, wo kein Mensch mehr weiß, wie dieses Gesundheitssystem finanziert wird. – Bravo, Gratulation! (👏) Statt eines Gesundheitsreformfonds bekommen wir jetzt drei, jede Krankenkasse kriegt einen: ein Fonds für die ÖGK, ein Fonds für die SVS, ein Fonds für die BVAEB – schön aufgeteilt, wie wir es aus Österreich so wunderbar kennen. Also: neue Fonds, neue Zahlungsströme, neuer Beirat – und am Ende geht eh wieder alles an die Krankenkasse. Der Entbürokratisierungsstaatssekretär schweigt dazu. Dafür müssen wir seltener zur Pickerlbegutachtung. – Bravo! Super! Gut gemacht! (👏) Wie die Geldströme im Detail laufen, hat Kollege Schallmeiner schon erläutert, auch das mit den Zielvorgaben, die ja auch mehr Schein als Sein sind, weil das ganze Geld letztlich ohnehin wieder bei der Krankenkasse landet, wie es eh so schön unmissverständlich im Gesetz steht – deshalb wissen wir alle nicht, warum es die Fonds braucht –: „In den Fonds verbliebene Mittel, die bis zum 31. Dezember 2030 nicht verbraucht wurden, fließen an den jeweiligen Träger der Krankenversicherung.“ – So, da fragt man sich: Wozu dann überhaupt das Gesetz? Warum überhaupt das Ganze? Aber ich kann mir schon vorstellen, wie das alles passiert ist.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Wie hättet ihr das gemacht? Ihr hättet es einfach rübergeschoben in die Sozialversicherung!

GRÜNE Markus Koza

… Also schauen wir kurz zurück: Bei den NEOS sind vermutlich manche Gesichter ganz bleich geworden, als sie bemerkt haben, dass die von ihnen begeistert mitgetragene Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten längst nicht nur von den Pensionist:innen alleine getragen wird, sondern auch den Bund ganz ordentlich kostet. Der zahlt nämlich ziemlich mit: stolze 500 Millionen Euro jährlich. Das ist wie mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen. So, und wo kommen die 500 Millionen Euro her? – Ausgerechnet aus dem Pensionsbudget! Oij, oij, oij, oij, oij, oij, oij! …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Joj, joj, joj, joj, joj, joj!

GRÜNE Markus Koza

… Kaum sind die NEOS an der Regierung, erhöhen sich gleich einmal die Pensionsausgaben um 500 Millionen Euro. Das passt gar nicht so richtig zu den Wir-sparen-im-Pensionssystem-Erzählungen von den NEOS. Also, was tun wir? Eine Idee: Wir stecken die 500 Millionen Euro in einen eigenen Fonds, und die Regierung tut dann so, als würde das Geld nur unter strengsten Vorgaben und nur für ganz bestimmte Zwecke vergeben. Das klingt super, ist aber halt leider nicht ganz so einfach, weil das Geld ja eigentlich eh den Krankenversicherungen gehört. Na, dann tun wir halt einfach so! Den ÖVP-Bünden war das vermutlich alles relativ egal, denn die sind vor allem daran interessiert, dass die von ihnen kontrollierten Kassen auch die eigenen Fonds kriegen. Und der SPÖ war es egal, weil am Ende eh alles bleibt, wie es ist. So kommt das raus, was es jetzt ist: drei Fonds für drei Krankenversicherungen, fünf Beiräte, drei Zahlungsströme – und am Ende bleibt alles, wie es ist. Und dem Schmäh sollen wir jetzt unseren Sanctus geben?! Einer besonders teuren Lösung unter jeder Menge billigerer Alternativen?! Einer Lösung, die statt Finanzierung aus einer Hand drei zusätzliche, neue Finanzierungsströme bringt?! – Sicher nicht! Das macht ihr euch bitte alleine! …

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Bravo! Eine sehr launige Rede!

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch .

SPÖ Josef Muchitsch

Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Man braucht schon gute Nerven, wenn man da so zuhört und sieht, wie unterschiedlich die Positionen sind. Ich frage Sie jetzt alle in diesem Saal: Warum ist heute dieser Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung? …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Weil ihr das so wollt! – Heiterkeit bei der FPÖ.

SPÖ Josef Muchitsch

… Nein, nein! Das ist auf der Tagesordnung, weil unser Gesundheitssystem nicht mehr so funktioniert, wie es früher einmal funktioniert hat, und dafür tragt ihr ( in Richtung FPÖ ) Verantwortung und dafür tragen auch die Grünen Mitverantwortung. (👏 SPÖ, NEOS) Ich sage euch eines: Ihr braucht ja nur die Menschen zu fragen. Fragt die Menschen! Die Menschen spüren die langen Wartezeiten.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Ja! Ja!

SPÖ Josef Muchitsch

… Die Menschen spüren, dass etwas anders geworden ist, seitdem die SPÖ nicht mehr die Regierungsverantwortung im Gesundheitsbereich hat. Die Grünen haben in fünf Jahren drei Gesundheitsminister gehabt. Was war euer Beitrag zur Reduzierung der Wartezeiten? Was war euer politischer Erfolg, wenn es darum gegangen ist, die Privatkosten zu senken, damit die Leute wieder eine gleiche Versorgung haben? Ausschlaggebend war ja wirklich die Sozialversicherungsreform 2018.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ja, genau!

SPÖ Josef Muchitsch

… Ich erinnere Sie: Wir haben ein System gehabt, das wirklich einmal funktioniert hat. Wer krank wurde, ist rasch entsprechend versorgt worden. Und was ist dann 2018 gekommen? – Die schwarz-blaue Regierung hat das Fundament unseres Systems wirklich vernichtet.

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Die Glaubwürdigkeit lässt zu wünschen übrig!

SPÖ Josef Muchitsch

… Die Patientenmilliarde war eine Lüge! (👏 SPÖ) Warum war sie eine Lüge?

PräsidiumDoris Bures

Herr Abgeordneter! Wir haben uns darauf verständigt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Oje!), dass das Wort Lüge hier im Haus nichts verloren hat. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wir vertragen das schon!) Daher würde ich Sie bitten, es zurückzunehmen und Unwahrheit, oder welches Wort auch immer Sie dafür finden, zu verwenden. (Abg. Schallmeiner [Grüne]: PR-Gag! Werbeschmäh war das Wort, das offizielle!)

FPÖ Gerhard Kaniak

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Muchitsch! Ich sage Ihnen, wo die Milliarde in der Sozialversicherung hin ist: verbraten in der Verwaltung und in ineffizienten Strukturen, in der Verweigerung der Anpassung, die mit der Sozialversicherungsreform 2018 möglich gewesen wäre. Die verweigern Ihre Genossen bis heute, so schaut es aus! (👏 SPÖ, FPÖ) Wenn Sie das gemacht hätten …

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Ihr habt den Obmann gehabt! Obmann Krenn!

FPÖ Gerhard Kaniak

… was Sie nach der Sozialversicherungsreform, nach der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen hätten machen können, dann hätten Sie, so wie es die London School of Economics ausgerechnet hat, diese Milliarde im Laufe der Jahre erwirtschaften können und den Patienten zur Verfügung stellen können – aber das haben Sie nicht gemacht. Stattdessen machen Sie das, was Sie als einzige Antwort auf alle politischen Fragen haben: Schütten wir mehr Geld hinein, dann wird es schon besser werden! Aber ich sage Ihnen etwas: Eine gute Gesundheitspolitik zeichnet sich nicht dadurch aus, dass Sie besonders viel Geld ausgeben, sondern – da hätte ja die Frau Ministerin sogar fast recht –: Das, was beim Patienten ankommt, ist das Entscheidende. Die Kunst ist es, Frau Ministerin, für die Patienten mehr zu erreichen, ohne den Steuerzahler und den Beitragszahler zusätzlich zu belasten. Da müssen wir halt einmal in die Strukturen gehen. (👏 FPÖ) Ich habe mich tatsächlich sehr gewundert, wie diese Sonderkonstruktion für die Umleitung der Hebesätze von dieser Bundesregierung beschlossen worden ist, denn normalerweise wären die ja von der Pensionsversicherungsanstalt direkt zu den Krankenversicherungsträgern gegangen, und dann hätten die halt weiter gewirtschaftet wie gehabt. Der Reformdruck reduziert sich natürlich mit jedem frischen Geld, das reinkommt – eine Erfahrung, die auch der ehemalige grüne Gesundheitsminister Rauch bei seinem letzten Finanzausgleich machen musste. Da hat er auch frisches Geld zur Verfügung gestellt – und geändert hat sich nichts. Das Defizit ist trotzdem größer geworden, Reformen sind aufgeschoben worden. Jetzt wäre das Geld ursprünglich ins Gesundheitsministerium geschoben worden, und man hätte ja vielleicht tatsächlich sogar ein paar echte Reformmaßnahmen setzen können, innovative Projekte fördern können. Sie hätten vielleicht einen Ausbildungspool für Facharztrichtungen, in denen ein Mangel besteht, einrichten können. Sie hätten die Selbsthilfegruppen und Gesundheitsvereine mit einer Basisförderung unterstützen können.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Oder NGOs!

FPÖ Gerhard Kaniak

… Sie hätten vielleicht echte Maßnahmen im Bereich der Prävention direkt aus dem Ministerium finanzieren können. Das hätten Sie alles machen können. 500 Millionen Euro sind im Vergleich zum Gesamtbudget von 57 Milliarden Euro weniger als 1 Prozent, aber ein bisschen etwas hätte man schon bewirken können. Aber was machen Sie? – Sie schenken das Geld Ihren Genossen in der Krankenkasse retour, und machen dürfen die mit dem Geld genau dasselbe, was sie bisher auch gemacht haben. Da wird es keine einzige Verbesserung für die Patienten geben. Alles, was da in Ihrem Gesetzentwurf drinnen steht, ist das, was die Krankenkassen sowieso als verpflichtenden Auftrag haben. Das müssen sie sowieso machen. Und wenn sie mit dem Geld nicht auskommen, dann sollten sie einmal anfangen, in der Verwaltung zu sparen, effizienter zu werden und zu hinterfragen, wer denn aller Leistungsbezieher ist und Leistungen bekommt, aber vielleicht noch nie einen Cent Beitrag in das System gezahlt hat. Die Pensionisten sind es auf jeden Fall sicherlich nicht, die haben ihren Beitrag geleistet. (👏 FPÖ) Sie werden jetzt über Gebühr geschröpft, müssen noch immer auf sinnvolle Reformen warten und werden auch weiterhin mit den langen Wartezeiten konfrontiert. Dieses ganze Gesetz, das ihr macht, ist eine Geldumverteilung, bei der immer ein bisschen etwas bei allen umverteilenden Stellen hängen bleibt, beim Patienten kommt aber am Ende immer weniger an. Eine Reform ist da nicht einmal ansatzweise in Sicht. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre .

NEOS Martina von Künsberg Sarre

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Grünen und der FPÖ zuhört, dann glaubt man ja, sie waren überhaupt nie in der Regierung, denn das, was sie hier kritisieren – es braucht Reformen und es braucht eine Gesundheitsreform et cetera –, hätten sie ja in den letzten Jahren machen können – haben sie aber nicht, beziehungsweise haben sie Dinge in die Welt gesetzt …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Alle haben was gemacht!

NEOS Martina von Künsberg Sarre

… die noch teurer wurden als ursprünglich geplant.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

In eineinhalb Jahren haben wir das zusammengebracht!

NEOS Martina von Künsberg Sarre

… An die Kollegen der Grünen: Sie hätten in Ihrer Regierungszeit so viel Energie aufbringen können, wie Sie jetzt hier heraußen gezeigt haben ( Rufe bei den Grünen: Haben wir ja! ), um Reformen anzugehen, aber Sie haben es nicht getan, denn sonst hätten wir ja nicht das große Thema, dass es eine große Gesundheitsreform braucht.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Ja, ich freue mich auf die Ergebnisse der Reform! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.

NEOS Martina von Künsberg Sarre

… Aber gut, jetzt zum Fonds: Das ist ein Baustein für eine Gesundheitsreform, ein erster Baustein. Wir NEOS sehen natürlich, dass das nicht ausreicht und dass wir damit nicht schon am Ende sind. Es ist wichtig, dass diese 0,5 Milliarden Euro gezielt für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt wird und dass das Geld eben nicht nur zum Stopfen von irgendwelchen Budgetlöchern verwendet wird. Natürlich braucht es kürzere Wartezeiten, eine bessere, verlässlichere Versorgung, einen stärkeren Fokus auf die psychische Gesundheit und mehr Digitalisierung. All das wird durch diesen Fonds auch besser gewährleistet werden. Sind wir am Ende? – Nein, wir sind natürlich nicht am Ende, sondern erst am Beginn einer Reform. Es braucht eine starke Struktur, eine große Strukturreform, insbesondere im Gesundheitswesen. Da ist auch die Frau Gesundheitsministerin gefordert, zu liefern. Wir NEOS werden gemeinsam mit den Koalitionspartnern eine Gesundheitsreform im Rahmen der Reformpartnerschaft auf den Weg bringen, weil es darum geht, Effizienzen zu heben, Strukturen zu verbessern, Doppelgleisigkeiten endlich zu vermeiden und Bürokratie abzubauen, damit das Gesundheitssystem für unsere Bürgerinnen und Bürger effizienter wird. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler . (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Schlimm wird es, wenn man die eigene Propaganda zu glauben beginnt!)

ÖVP Elisabeth Scheucher-Pichler

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Abend! Ich denke, unser aller Ziel sollte doch sein, dass wir das Beste für die Menschen erreichen, für die Patienten erreichen, damit sie möglichst lange gesund bleiben. Das muss unser Ziel sein. Wir haben ein gutes Gesundheitssystem. Ja, wir brauchen Verbesserungen, keine Frage, und wir müssen uns auch auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten. Das sollte doch unser gemeinsames Anliegen sein. Ob das jetzt ein Fonds ist oder drei sind: Tatsache ist, dass wir viel frisches Geld investieren und dass dadurch konkrete, gezielte Maßnahmen und Reformen im Gesundheitsbereich möglich sein werden. Die Frau Bundesministerin hat es ja auch schon ausgeführt. Darauf kommt es doch an, darauf, dass wir gute Maßnahmen für die Patienten setzen. Das ist doch das entscheidende Ziel. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich versuche am Ende der Diskussion noch einmal eine Zusammenfassung. Was sind die wichtigsten Punkte? Ja, wir brauchen multiprofessionelle Teams, wo der Ärztebereich, der Pflegebereich, der Sozialbereich und auch die unterschiedlichen Therapeuten zusammenarbeiten, auch in Primärversorgungszentren, wohnortnah, koordiniert. Das ist für die Menschen ganz besonders wichtig. Wir brauchen eine Optimierung der Patientenströme. Es wurde schon gesagt: Wir brauchen ausreichend Leistungsangebote an Tagesrandzeiten und auch an Wochenenden – besonders auch in den ländlichen Regionen. Gerade dort ist es auch sehr, sehr wichtig, auch für die Senioren wichtig. Die Qualität und die Effizienz müssen gesteigert werden. Wir brauchen einen Ausbau der telemedizinischen Leistungen. Da gibt es viele erfolgreiche Pilotprojekte, bei denen die Pflege und der medizinische Bereich zusammenarbeiten, die über die Schnittstellen gehen – die kommen nie über ein Pilotprojekt hinaus. Die müssen jetzt in die Regelfinanzierungen kommen, Frau Bundesministerin. Daher wichtig: digital vor ambulant vor stationär. Ein wichtiger Punkt, der mir auch sehr am Herzen liegt, ist die Förderung der psychischen Gesundheit – auch in Richtung Prävention. Psychologische Begleitung, psychotherapeutische Begleitung kann sehr viel Leid ersparen und auch Krankheitsverläufe positiv beeinflussen. Wir brauchen eine Stärkung der Prävention und der Vorsorge, einen Ausbau der Vorsorge, mehr Sensibilisierung in dem Bereich. Das ist auch bei Menschen mittleren Alters ganz wichtig. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, dass wir alles tun, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Wir werden alle älter, aber wir müssen alles tun, damit wir möglichst fit und gesund älter werden. Da gilt es anzusetzen. Das ist menschlich, aber das ist auch kosteneffizient. Ja, die Gesundheitsreform ist ein Prozess – muss ein Prozess sein. Wir brauchen sicher noch weitere Reformschritte, Versorgungsanalysen, weitere Konzepte mit ganzheitlichen Ansätzen, im Einklang mit der Zielsteuerung Gesundheit. Da gilt es anzusetzen. Wir setzen heute mit diesem Beschluss wichtige Impulse, wichtige Schritte – schade, dass die Opposition nicht dabei ist. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Klubobmann Philip Kucher .

SPÖ Philip Kucher

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher:innen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, die Sie heute die Sitzung verfolgen. All die Leute, die wir vielleicht im Freundes- und Bekanntenkreis kennen, die verzweifelt monatelang auf Arzttermine warten müssen, die Schicksalsschläge haben und kranke Menschen um sich haben und die das Gesundheitssystem in schwierigen Zeiten kennenlernen, werden sich jetzt wahrscheinlich auf den Kopf greifen, was Sie hier erleben – dass man sich gegenseitig ausrichtet, wer aller schuld ist.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ich hab ja niemandem eine Schuld gegeben!

SPÖ Philip Kucher

… Was ich nur persönlich überhaupt nicht aushalte, ist, dass ausgerechnet die Partei …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Doch eine Schuldzuweisung!

SPÖ Philip Kucher

… die in den letzten Jahren das Gesundheitssystem in Österreich hinuntergewirtschaftet hat – die FPÖ (Abg. Belakowitsch [FPÖ] – erheitert –: In den letzten Jahren!) – sich heute hinstellt und mit den Fingern auf die Parteien zeigt, die jetzt die Verantwortung übernehmen und wieder reparieren.

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Ist auch gut!

SPÖ Philip Kucher

… Das ist so etwas von unanständig! (👏 SPÖ, NEOS) Das ist so etwas von unanständig! …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Wir waren in der Opposition! – Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ]. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: So viel zum Thema Schuldzuweisungen!

SPÖ Philip Kucher

… Das einzige, das Kollege Kaniak heute hätte machen können, wäre gewesen, sich herauszustellen und zu sagen: Entschuldigung, es tut mir leid, was in den letzten Jahren passiert ist! Danke, Korinna Schumann , dass du bereit bist, die Verantwortung zu übernehmen, um den blauen Scherbenhaufen zusammenzuräumen! – Das wäre anständig gewesen! (👏 SPÖ) Was Kollege Muchitsch heute beschrieben hat, das spüren wir alle in Freundes- und Bekanntenkreisen: monatelange Wartezeiten. Wir waren immer stolz, dass wir eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben.

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Ja, aber das ...!

SPÖ Philip Kucher

… Aber es ist in den letzten Jahren schlechter geworden. Das ist nicht die Schuld der Ärztinnen und Ärzte. Das ist nicht die Schuld des Pflegepersonals. Das waren falsche politische Entscheidungen und das war die FPÖ mit Ministerin Hartinger-Klein, die da auf der Regierungsbank gesessen ist.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Das glaubst du ja selber nicht! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, genau!

SPÖ Philip Kucher

… Es war Herbert Kickl , der mit ihr gemeinsam das Handerle gehoben hat, als man die Kassen zerschlagen hat. Man hat der Bevölkerung eingeredet: Eine Patientenmilliarde wird es geben! – Anfang Jänner dieses Jahres haben wir die Sozialversicherung angeschaut: nicht plus 1 Milliarde Euro, sondern minus 1 Milliarde Euro und schlechtere Versorgung in diesem Land. Das war die FPÖ-Politik! Heute habt ihr nicht einmal den Mut, euch dafür hinzustellen und euch zu entschuldigen. Ministerin Hartinger-Klein hat es zumindest gemacht.

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Ich wollte ja nicht ...!

SPÖ Philip Kucher

… Sie hat gesagt, das war ein Marketingschmäh. Dann geht Gerhard Kaniak raus und erzählt den nächsten Schmäh und sagt, das wäre doch super gewesen. – So kann man doch nicht arbeiten, wenn es um das Leben von Menschen und die Gesundheitsversorgung in diesem Land geht! (👏 ÖVP, SPÖ) Wenn ihr mir nicht glaubt: Es hat eine internationale Studie gegeben, die OECD hat ein vernichtendes Urteil über die Politik der FPÖ in den letzten Jahren gefällt. Die soziale Ungleichheit in diesem Land, im Gesundheitsbereich ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen, weil die FPÖ das Geld von der Gesundheit weggenommen hat.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

... in den letzten Jahren!

SPÖ Philip Kucher

… Es war nicht nur die Kassenzerschlagung. Das wichtigste Ziel der FPÖ war, dass wir das Geld umschichten, weg von der Unfallversicherung, hin zu den Privatkrankenhäusern, zu den Schönheitskliniken. Das war damals die FPÖ-Politik. ( Heiterkeit der Abg. Belakowitsch [FPÖ]. ) – Tu nicht lachen, du weißt das ganz genau! Das kann jeder auch nachlesen, die Studien sind da.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Es ist einfach Satire, was du machst!

SPÖ Philip Kucher

… Ich danke der Ministerin, dass sie ganz klar an die Arbeit geht. Der erste Schritt ist die Diagnose – zu sagen, dass Ehrlichkeit der erste Schritt zur Heilung ist. Und ja, es ist schlechter geworden. Wir nehmen das nicht hin. Wir schauen, dass wir Schritt für Schritt das Gesundheitssystem stabilisieren, mit 500 Millionen Euro zusätzlich – den Batzen Geld, die Milliarde, die wir von euch geerbt haben – , und dann Schritt für Schritt schauen, dass wir die Zweiklassenmedizin wieder in den Griff bekommen.

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Das ist nicht das Thema!

SPÖ Philip Kucher

… Auch da macht der Vergleich sicher: Gerhard Kaniak ist im Gesundheitsausschuss gesessen, als Hartinger-Klein Ministerin war. Man kann das alles nachschauen. Die größte Sorge der freiheitlichen Gesundheitsministerin war damals, ob man nicht in den Ambulanzen in Österreich eine Sonderklasse einführen könnte. Das war der konkrete Vorschlag der blauen Gesundheitsministerin.

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Fast Line! Fast Line!

SPÖ Philip Kucher

… Da hat es Ideen gegeben, ob man nicht eigene Ledersofas mit einer Massagefunktion in der Ambulanz aufstellt, dass vielleicht die Ärzte und Ärztinnen dort Kaffee servieren. So nahe seid ihr dem Patientenwesen! Das waren die Vorschläge der FPÖ. Hunderte Millionen Euro von der öffentlichen Versorgung wegnehmen, ein Turbo für die Zweiklassenmedizin, und sich dann heute hinstellen und nicht einmal die Größe zu haben, sich zu entschuldigen, sondern Ausreden zu suchen, wo heute schwarz auf weiß belegt ist: Es ist schlechter geworden, weil die Politik falsche Entscheidungen getroffen hat.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Ja! 2015! Massenzuwanderung!

SPÖ Philip Kucher

… Wir sind bereit, die Verantwortung für die Fehler, die in der Vergangenheit passiert sind, zu übernehmen. (👏 SPÖ) Wir können nicht in sieben Monaten reparieren, was sieben Jahre lang falsch gelaufen ist, aber wir schauen, dass in Zukunft die E-Card wieder zählt und nicht die Kreditkarte! …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Aha! Unfassbar! – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Welche Verantwortung genau habt ihr übernommen? – Abg. Lausch [FPÖ]: So ein Blödsinn! – Ruf bei der FPÖ: Unglaublicher Holler!

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner, ein zweites Mal zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Peter Wurm . – Bitte. (Abg. Kucher [SPÖ]: Jetzt kommt die Entschuldigung!)

FPÖ Peter Wurm

Danke, Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Man kann diesen Villacher Fasching …

SPÖ Greiner (Zwischenruf)

Ja, wenn es nicht so traurig wäre!

FPÖ Peter Wurm

… von Kollegen Kucher so nicht stehen lassen. (👏 FPÖ) Kollege Kucher, ich verstehe ja, dass man da politisch irgendwie Lärm macht. Aber sich herauszustellen, von der Sozialdemokratie, die hauptverantwortlich ist – gemeinsam, muss man sagen, mit der ÖVP –, dass wir heute dort stehen, wo wir stehen, muss man sich trauen! …

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Was? – Abg. Kucher [SPÖ]: Wir waren sieben Jahre nicht in der Regierung! Das war die Hartinger-Klein! Die war keine Rote!

FPÖ Peter Wurm

… Ich versuche, es dir ganz kurz zu erklären: Angefangen – noch einmal, und darum macht ihr immer einen Bogen, das ist jedem Österreicher klar geworden – damit: Hauptschuld, warum wir keine Ressourcen und kein Geld mehr haben, ist, dass ihr knapp zwei Millionen Leute hereingelassen habt …

SPÖ Kucher (Zwischenruf)

Ah, jetzt, jetzt sind es die Ausländer!

FPÖ Peter Wurm

… die nicht ins System einzahlen, sondern aus dem System profitieren. (👏 FPÖ) – Erster Punkt; das ist die unangenehme Wahrheit, aber jeder denkende Bürger draußen hat das verstanden.

SPÖ Kucher (Zwischenruf)

Das ist die Verzweiflung!

FPÖ Peter Wurm

… Das Zweite, bei dem ihr alle vier die Augen zumacht, ist Corona.

SPÖ Greiner (Zwischenruf)

Ihr seid schuld für 1 Milliarde ...!

FPÖ Peter Wurm

… Ich weiß schon, das ist ein Wort, das ihr aus dem Lexikon gestrichen habt – diese drei Jahre haben nie stattgefunden.

SPÖ Greiner (Zwischenruf)

Realitätsverweigerer!

FPÖ Peter Wurm

… Ich darf euch aber sagen, wer auf den Straßen gestanden ist, vor allem mit den Krankenhausangestellten: Das sind wir als Freiheitliche gewesen.

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Was? – Ruf: Die Krankenhausangestellten sind im Krankenhaus drinnen gestanden und haben sich um die Leute gekümmert!

FPÖ Peter Wurm

… Die habt ihr alle demoralisiert herausgetrieben! (👏 FPÖ) – Der zweite Punkt; das sind die unangenehmen Wahrheiten.

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Hör auf, die Leute so zu ...! – Abg. Köllner [SPÖ]: Das ist eine Märchenerzählung!

FPÖ Peter Wurm

… Der dritte Punkt: Kollege Kucher, noch einmal, wenn ihr der Meinung seid – und ihr höre es ja bei euch auf allen Kanälen –, die Zusammenlegung von Krankenkassen war ein Fehler, dann frage ich mich allen Ernstes: Die ÖVP war am Boden, ihr habt bei der Regierung einsteigen können. Hättet ihr doch einfach gefordert, dass wir wieder 20 oder 30 Krankenkassen machen. Warum habt ihr das als Sozialdemokratie ins Regierungsprogramm nicht hineinverhandelt? (👏 FPÖ) Das frage ich mich, das frage ich mich! Noch einmal: Das frage ich mich. Die vierte Wahrheit ist: Hätten wir die Zusammenlegung nicht gemacht, wären die Krankenkassen nicht mit einer Milliarde Euro in den Schulden, sondern mittlerweile mit zwei Milliarden Euro.

SPÖ Silvan (Zwischenruf)

Geh bitte, die haben Rücklagen gehabt, über 1 Milliarde!

FPÖ Peter Wurm

… Das ist die Wahrheit! (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann August Wöginger .

ÖVP August Wöginger

Danke, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir ein Anliegen, dass ich mich am Schluss dieser Debatte noch kurz zu Wort melde, denn immerhin geht es bei dieser Gesundheitsreform um 0,5 Milliarden Euro; da wird mehr oder weniger mit einem Mascherl zweckgebunden, wofür dieses Geld verwendet wird. Da hilft es uns nichts, wenn wir – mit Blick auf die letzten sieben Jahre – Schuldzuweisungen machen, was einzelne Regierungen gemacht haben. Ich behaupte, dass sich in den letzten sieben, zehn Jahren alle Regierungen bemüht haben, das Gesundheitssystem zu verbessern. (👏 ÖVP) Eines sei auch klar gesagt: Wenn wir die Sozialversicherungsträger nicht zusammengelegt hätten – man kann trefflich darüber diskutieren, wie man sie zusammenlegt …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Zuhorchen, Philip!

ÖVP August Wöginger

… und es hat ja auch andere Modelle gegeben, die vorgeschlagen waren, dass man sie nach Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung trennen sollte; wir haben sie nach berufsständischen Systemen abgebildet –, dann wäre eines ganz klar, meine Damen und Herren: dann würden wir heute über ganz andere Probleme diskutieren! …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Richtig! Vollkommen richtig! – Ruf bei der ÖVP: Bravo!

ÖVP August Wöginger

… Daher war das notwendig, was wir damals gemacht haben. Wir haben damals 54 Beschlüsse im sogenannten Hauptverband gebraucht. Dinge, die hier herinnen beschlossen wurden, wurden gar nie umgesetzt, sind gar nicht zur Umsetzung gelangt, weil dieses Konstrukt mit diesen vielen Kassen einfach nicht mehr funktioniert hat. Wir haben es vielleicht nicht gleich geschafft, dass wir alles bei einem Träger bündeln, aber auf fünf zu reduzieren, das haben wir zusammengebracht und das darf man nicht kleinreden. Das war wichtig, und das haben wir gemeinsam mit der FPÖ gemacht. Ich möchte auch daran erinnern, dass es in den letzten Jahren drei grüne Gesundheitsminister gegeben hat, und ich möchte diese Zeit auch positiv hervorheben. Wir haben den Finanzausgleich verhandelt. Ja, man kann sagen: Eh klar, wenn ich Geld zuteile, dann tun wir uns leichter! Der Finanzausgleich hat wesentliche Weichen gestellt, dass die Struktur funktioniert, meine Damen und Herren! Das haben wir mit den Grünen gemacht, und das war auch in Ordnung. Wir haben in den letzten fünf Jahren immerhin eine ganz schwere Zeit durchlebt, und da stehe ich nicht an, auch diesen unseren ehemaligen Regierungspartnern meinen Respekt zu zollen. Wir haben im Pflegebereich Pakete auf den Weg gebracht, meine Damen und Herren, die es 15 Jahre zuvor nicht gegeben hat; das geht zurück bis auf Hundstorfer, als der Pflegefonds eingeführt worden ist. (👏 ÖVP) Und jetzt? – Nennen wir das Kind doch auch einmal beim Namen! Worum geht es denn in der gesamten Gesundheitspolitik? – Das haben wir vererbt bekommen; Kelsen hat es auch nicht besser gewusst, 1920, als er das System aufbereiten sollte. Die mittelbare Bundesverwaltung im Bereich der Gesundheit ist heute nicht mehr zeitgemäß, daher braucht es diese Reformpartnerschaft, vor allem auch im Bereich der Gesundheit, weil das einfach so nicht mehr funktioniert. (👏 ÖVP) Was ist es denn wirklich, meine sehr geehrten Damen und Herren? Was ist wirklich die Herausforderung im Gesundheitsbereich? – Wer zahlt! Der niedergelassene Bereich wird von der Sozialversicherung finanziert, und der Spitalsbereich wird in erster Linie durch die Länder und durch die Gemeinden finanziert. Das ist eine Steckerltauscherei seit Jahrzehnten: Wer zahlt was und welcher Bereich wird ausgebaut? Und genau das haben wir zu lösen: mit einer gemeinsamen Steuerung, mit einer gemeinsamen Planung, und ja, am Ende kann dann auch die Frage stehen, wie man die Finanzierungsströme gemeinsam lenkt. Das ist etwas, das wir hier herinnen seit Jahrzehnten diskutieren; ähnlich wie bei der kalten Progression, das sind auch schon 30 Jahre, dass wir das diskutieren. Wenn es jemand zustande bringt, dann wird es diese Regierung sein, die dieses Vorhaben umsetzen kann. Da braucht man die Länder dazu, da braucht man die Sozialversicherung dazu, da braucht man alle Stakeholder dazu, und das wird erst dann funktionieren, wenn man in einen Prozess einsteigt – und diesen Prozess hat die Frau Gesundheitsministerin jetzt auch aufgesetzt. Ich halte überhaupt nichts davon, dass wir hier gegenseitige Schuldzuweisungen machen, wann irgendwann irgendjemand Minister gewesen ist. Alle Ministerinnen und Minister im Gesundheitsbereich der letzten Jahre und Jahrzehnte haben sich bemüht, ein gutes Gesundheitssystem zu verbessern. Haben wir Herausforderungen? – Ja, die haben wir, aber ich spreche keinem ehemaligen Minister und keiner ehemaligen Ministerin ab, nicht versucht zu haben, das Beste für das Gesundheitssystem zu tun, und das macht auch diese Ministerin, meine Damen und Herren. (👏 ÖVP) Der Gesundheitsreformfonds, der jetzt vorliegt, kommt in der Debatte zu kurz, weil wir uns gegenseitig Vorwürfe an den Kopf schmeißen, was vor sieben oder zehn Jahren passiert ist. Da geht es um 0,5 Milliarden Euro. Wir können unser System kritisieren, manchen gefällt die Struktur der Sozialversicherung nicht – möge so sein, wir haben aber eine. Diese 500 Millionen Euro werden jetzt auch mit einem Mascherl versehen. Es wird ein eigenes Gremium geben, das festlegen wird, was mit diesem Geld in erster Linie passieren soll, nämlich: der flächendeckende Ausbau der Kassenstruktur, der Kassenfondsstellen, auch über PVEs, über Primärversorgungseinheiten, die wir so notwendig brauchen, auch in unseren Regionen, in unseren Bezirken. Es werden in den nächsten fünf Jahren über 150 mehr werden. Wir haben außerhalb von Wien rund 90 Bezirke, das heißt, dass mindestens jeder Bezirk eine zusätzliche PVE-Stelle erhalten wird. Das ist Gesundheitspolitik für die Regionen und auch für den ländlichen Raum. (👏 ÖVP) Das machen wir: im Bereich psychische Gesundheit ausbauen und in die Prävention investieren. Ich würde also darum bitten, wieder ein bisschen mehr das Gemeinsame in den Vordergrund zu stellen, dieser Gesundheitsreform auch eine Chance zu geben. Wir wollen eine bessere Struktur für die Menschen in diesem Land, und dafür ist die Politik verantwortlich. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 295 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

347 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Initiativantrag 626/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜR

Zusammenfassung

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 wird so geändert, dass geringfügige Beschäftigungen parallel zur Teilnahme an Maßnahmen der Nach- oder Umschulung erlaubt sind, sofern die Maßnahmen mindestens vier Monate dauern und mindestens 25 Wochenstunden umfassen. Diese Regelung zielt darauf ab, finanzielle Engpässe während längerer Qualifizierungsmaßnahmen zu mildern und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Absolvierung zu erhöhen.

Die Änderung betrifft vor allem arbeitslose Personen, die an längerfristigen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, wie beispielsweise Pflegeausbildungen oder modularen Ausbildungen.

Dokumente

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

Erlaubte Nebenbeschäftigungen

  • Geringfügige Beschäftigungen sind während der Teilnahme an AMS-Qualifizierungsmaßnahmen zulässig.
  • Maßnahmen müssen mindestens vier Monate und 25 Wochenstunden umfassen.
  • Pflegeausbildungen, für die ein Pflegestipendium gewährt wird, sind ein Beispiel für solche Maßnahmen.

Zielsetzung der Regelung

  • Erhöhung der finanziellen Sicherheit während der Ausbildung.
  • Steigerung der Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung.
  • Ermöglichung des Erwerbs praktischer Erfahrungen in relevanten Fachbereichen.

Zusätzliche Regelungen

  • Regelung orientiert sich am Schulungszuschlag nach § 20 Abs. 6 AlVG.
  • Maßnahmen wie Unternehmensgründungsprogramme und Arbeitsstiftungen werden als Umschulungsmaßnahmen anerkannt.
  • Änderung klärt die Ergänzung des § 12 Abs. 2 im Budgetbegleitgesetz 2025.

Abänderungsanträge

  • Ein Abänderungsantrag von Mag. Michael Hammer, Josef Muchitsch und Fiona Fiedler soll die Klarheit über die Ergänzung in § 12 Abs. 2 sicherstellen.
  • Ein weiterer gesamtändernder Abänderungsantrag fand keine Mehrheit und wurde zurückgewiesen.

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

~28 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Dagmar Belakowitsch

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Jetzt geht es ein bisschen weg von der Gesundheitsversorgung hin zur Arbeit. Es geht jetzt darum, dass diese Bundesregierung beschlossen hat, dass Personen, die beim AMS Geld beziehen, also Arbeitslosengeld, nebenbei nur unter ganz, ganz bestimmten Voraussetzungen noch geringfügig dazuverdienen dürfen. Man kann sagen, das hat etwas für sich. Das Argument der Bundesregierung ist gewesen, man kann besser kontrollieren, ob jemand daneben schwarz mehr arbeitet oder ob jemand nur geringfügig angestellt ist, aber viel mehr arbeitet. Dazu muss ich Ihnen, Frau Bundesminister, aber auch sagen: Das ist halt dann Betrug. Das ist eigentlich Sozialbetrug, denn wenn ich nur geringfügig beschäftigt bin, darf ich auch nur geringfügig arbeiten, und das hat eigentlich mit dem System an und für sich gar nichts zu tun. Auf der anderen Seite muss man sagen, Menschen, die beim AMS sind, die arbeitslos sind, halten auch Kontakt zur Wirtschaft, zur Arbeitswelt, wenn sie daneben geringfügig arbeiten dürfen. Dafür ist das ursprünglich ja auch geschaffen worden, und ich halte das auch für eine kluge Idee und eine kluge Überlegung. Jetzt hat die Bundesregierung das abgeschafft, ist aber gleichzeitig draufgekommen, dass es jetzt auch zu Schwierigkeiten kommt, weil Personen, die beispielsweise eine Ausbildung zur Pflege oder andere längere Ausbildungen machen, auch nicht mehr nebenbei arbeiten dürfen. Die Bundesregierung hat das festgestellt und eine Korrektur gemacht. Im Ausschuss haben die Grünen einen durchaus klugen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, in dem sie das ausgedehnt haben. Da geht es eben nicht mehr nur um Umschulungen, die sehr lange dauern, oder um Pflegeschulungen, da sind dann auch noch wissenschaftliche Tätigkeiten angeführt, Lehrtätigkeit, künstlerische Tätigkeit und so weiter und so fort. Dem haben wir im Ausschuss zugestimmt, dem werden wir auch heute zustimmen, wiewohl ich jetzt auch gleich sage, dass auch dieser von den Grünen eingebrachte Antrag für mich keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Ich könnte Ihnen ganz, ganz viele Beispiele sagen, Frau Bundesminister, wo es tatsächlich sinnvoll ist: Beispielsweise gibt es Firmen, die Arbeitslose für ein paar Tage beschäftigen, vielleicht um beim Aufbau vor einem Konzert mitzuhelfen. Da gibt es nicht viel Arbeit, aber das ist für Menschen, die oftmals in einer ganz schwierigen Situation sind, vielleicht auch psychische Probleme haben, ein durchaus sinnvolles Betätigungsfeld. – Und Sie fahren da mit dem Rasenmäher drüber! Ich halte das für einen ganz großen Fehler. Wir werden jedenfalls dem Antrag der Grünen zustimmen, Frau Bundesminister, wir werden natürlich auch jeder Verbesserung für Menschen, die in einer Ausbildung sind, zustimmen, aber ich würde Sie schon bitten, und ich glaube, das sollten Sie auch wirklich machen: Setzen Sie sich mit den Ideen der Grünen auseinander, vielleicht finden Sie auch noch viel, viel mehr! Wir stehen Ihnen da gern mit Rat und Tat zur Seite …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Oh, das ist ja ...! Eine Allianz!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… da gäbe es noch andere Bereiche. Schauen wir, dass wir dieses System wieder auf die Füße kriegen, dass wir arbeitslosen Menschen tatsächlich helfen können, einen Schritt und einen Fuß in der Arbeitswelt zu behalten, anstatt mit dem Rasenmäher drüberzugehen und alles zu verbieten. Wenn es um Betrug geht, sind wir die Ersten, die dabei sind! Schauen wir, dass wir Sozialbetrug tatsächlich sinnvoll bekämpfen! …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Blau/Grün in Zukunft?!

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch .

SPÖ Josef Muchitsch

Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt weniger Konfliktpunkte gibt, sondern eine einstimmige Annahme – laut Ausschuss. Ich bedanke mich vorweg bei allen politischen Parteien, die hier diese neue Regelung, diese ergänzende Regelung, die mit 1.1.2026 in Kraft tritt, auch unterstützen werden. Worum geht es konkret? – Es geht darum, dass wir den Zuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung während des Bezugs des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe ab 1.1.2026 neu regeln. Diese Maßnahme wurde im Zuge der Budgetsanierung beschlossen, es ist aber dennoch gelungen, hier Ausnahmen zu schaffen. Zur Erinnerung: Die Ausnahmen sind geschaffen für den Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit für Langzeitarbeitslose, also Menschen, die über zwölf Monate keine Chance hatten, einen Job zu bekommen, für Menschen mit Behinderung, aber auch für ältere Menschen über 50. Mit dem heutigen Initiativantrag werden wir eine weitere Ausnahme schaffen. Ich weiß schon, es gibt noch viele andere Begehrlichkeiten – ich stehe auch nicht an, das zu sagen, da muss man noch weiter Gespräche führen –, aber heute schaffen wir eine weitere Ausnahme für den Zuverdienst, nämlich für Menschen, die in einer Ausbildung stehen, in Abstimmung mit dem AMS, die länger als vier Monate dauert und über mindestens 25 Wochenstunden geht. Wir wissen, dass das viele junge Menschen betrifft, Personen, die zum Beispiel eine Ausbildung im Rahmen eines Pflegestipendiums machen, die wir jetzt auch gleichstellen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, neben diesem Stipendium noch etwas dazuzuverdienen; weil es nicht alle Menschen so leicht haben mit einem Hotel Mama und einer Bank Papa, sondern die müssen sich noch etwas dazuverdienen, um diese Ausbildung überhaupt machen zu können. Das ermöglicht dieser Initiativantrag, aber er dehnt diese Regelung auch auf andere Personen aus, nämlich auf jene, die technische oder handwerkliche Ausbildungen machen. Das sind insgesamt 3 300 Menschen, von denen wir annehmen, dass sie jetzt auch von dieser Ausnahme betroffen sind. Ich glaube, das ist ein gutes und wichtiges Zeichen: Wir stärken damit jene Menschen, die sich weiterbilden, die künftig dringend benötigte Arbeit zu leisten, vor allem im Pflegebereich. – Recht herzlichen Dank für die Vorlage und die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Fürtbauer .

FPÖ Michael Fürtbauer

Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Österreicher und Österreicherinnen! Sie, meine Damen und Herren, beschließen heute den Tourismusbeschäftigtenfonds. – Sehr geehrte Zuseher, Sie werden sich wundern, aber ich als Gastronom werde diesem nicht zustimmen. Ich werde Ihnen erklären, warum. Wenn man das Gesetz nüchtern betrachtet, bleibt außer einer Konstruktion, die den Beschäftigten kaum hilft, aber bestimmte Strukturen stärkt, wenig übrig. Der Vorstand des Fonds besteht aus drei Personen: einer von der Arbeiterkammer, einer von der Gewerkschaft, dem ÖGB, und einer Expertin oder einem Experten, die oder den die Frau Sozialminister ernennen darf, einem unabhängigen Tourismusforscher, wahrscheinlich einer vom Momentum-Institut – kein einziger Arbeitgeber, kein einziger Betriebsinhaber, niemand aus der Branche! (👏 ÖVP) ÖVP und NEOS, da frage ich mich wirklich: Was ist los mit euch? – Das ist eine Konstruktion ohne Praxisnähe, dafür mit sehr viel Parteinähe. Ein weiteres Problem ist, für diese Kurse gibt es keine objektiven Kriterien. Bei einem Lehrberuf gibt es ein Berufsbild, es gibt Unterlagen für die Berufsschule, es gibt Unterlagen für die Prüfungen. Für Food-and-Beverage-Manager, Housekeeping-Manager gibt es das nicht. Was heißt das? – Wenn dein Dienstleister dem Dreiergremium zukünftig entspricht, dann können wir Kurse anbieten. Also wir könnten zu zweit einen Kurs anbieten. Dann unterrichten wir und geben denen ein Dekret, weil es keine Definition gibt, was das ist. Das einzige Kriterium ist, das AMS darf es nicht fördern. Nicht einmal der Hauptwohnsitz und ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang des Förderwerbers sind Voraussetzung. Ich beziehungsweise wir gehen davon aus, dass grundsätzlich das AMS alles fördert, was Sinn macht. Wenn das nicht der Fall ist, meine Damen und Herren, dann müssen wir uns etwas anderes überlegen, dann muss man das ändern, aber nicht ein neues Gremium schaffen – außer der Hintergrund ist ein anderer und es geht nicht um die Förderung der Ausbildung für die Mitarbeiter, sondern um die Förderung der Institutionen, die eben diese machen. Da könnte man vielleicht der SPÖ und den Grünen sogar einen gewissen Weitblick unterstellen, dass sie nämlich den Gedanken haben, dass man viele Mitarbeiter, die jetzt in parteinahen NGOs arbeiten, von denen es hoffentlich zukünftig nicht mehr so viele gibt, dort unterbringt. Dann werden Trainer, die jetzt ihr Geld etwa bei Laufen für Integration ihr Geld verdienen, zukünftig Housekeeping-Manager ausbilden. Ich biete jedem jetzt schon eine Wette an: Von den 6,5 Millionen Euro im Jahr werden circa 80 Prozent in Wien landen und davon wieder 80 bis 90 Prozent bei rot-grünen Vereinen. Dieser Fonds wird nicht für ein Jahr beschlossen, sondern gleich für drei Jahre, das heißt, es geht um rund 20 Millionen Euro. Nach drei Jahren soll dann irgendwann evaluiert werden. Die Einzigen, die mitreden können, ÖVP, sind ÖGB und Arbeiterkammer. Hinter vorgehaltener Hand hört man ja, dass dieser Fonds Teil eines politischen Tauschpaktes sein könnte, Stichwort: Erhöhung der Saisonkontingente von 5 000 auf 7 500. Die Gewerkschaft war ja sehr ruhig, als das über die Bühne gegangen ist. Vielleicht haben wir damit den Grund dafür gefunden. Wir als FPÖ lehnen diesen Fonds ab, nicht weil wir gegen Weiterbildung sind, ganz im Gegenteil. Wir lehnen ihn ab, weil er einfach strukturell falsch ist, politisch einseitig und einfach die Falschen fördert. – Danke.

SPÖ Erasim (Zwischenruf)

Wahrscheinlich weil kein Freiheitlicher drinnen ist, sind Sie dagegen!

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Heike Eder .

ÖVP Heike Eder

Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim oder via Livestream beziehungsweise hier im Saal! Mein Sohn hatte kürzlich Geburtstag. Er hat sich ganz dringend ein Kinderelektroauto gewünscht. Als ich ihm gesagt habe: Das können wir uns nicht leisten!, hat er zu mir gesagt: Ja, Mama, dann muasst halt einfach meh schaffa!, also: Mama, dann musst du halt einfach mehr arbeiten. Ganz ehrlich: Er hat recht! Wer etwas erreichen will, der muss auch etwas dafür tun. Leistungsbereitschaft ist einfach entscheidend, wenn es um die Frage des Wohlstands geht. Leistungsbereitschaft ist auch entscheidend, wenn es um die Sicherung unseres Sozialstaates geht. Genau deshalb gilt auch: Arbeit muss sich lohnen. Wer jeden Morgen aufsteht und arbeiten geht, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, dem sollte am Ende des Tages auch mehr bleiben …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ihr bestraft die Leute, die arbeiten wollen!

ÖVP Heike Eder

… als jemandem, der arbeitslos ist und geringfügig dazuverdient und damit vielleicht fast auf das Niveau eines regulären Gehalts kommt. Deshalb haben wir bereits mit 1. Jänner 2026 auch eine klare Grenze gezogen: Neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes ist eine geringfügige Beschäftigung nicht mehr möglich – mit einigen Ausnahmen. Diese Ausnahmen gelten grundsätzlich für jene, die entweder besondere Unterstützung brauchen oder aber sich aktiv um ihre Zukunft bemühen. In diesen Ausnahmeregelungen sind beispielsweise Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen oder solche, die beispielsweise nach einer Reha oder einem Krankenstand wieder einsteigen. Wir erweitern nun diese Ausnahmen um eine weitere Gruppe, nämlich: Wer im Rahmen einer Nach- oder Umschulungsmaßnahme des AMS tätig ist, die mindestens vier Monate dauert und 25 Wochenstunden Arbeit ist, der darf weiterhin geringfügig tätig sein. Davon, meine Damen und Herren, profitieren insbesondere Bezieherinnen und Bezieher des Pflegestipendiums, die neben ihrer Ausbildung auch noch, oft auch am Wochenende, ihre praktischen Erfahrungen in einer Pflegeeinrichtung sammeln. Wir helfen damit, meine Damen und Herren, also Menschen grundsätzlich in schwierigen Zeiten, aber wir machen auch ganz klar: Arbeitslosigkeit ist keine Alternative zur Erwerbstätigkeit. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Steiner .

FPÖ Christoph Steiner

Der Franz. – Danke, Frau Präsidentin. – Ich rede jetzt wieder zum Tourismusbeschäftigtenfonds. Es ist ja schon interessant, ich verstehe es ja wirklich nicht: Lieber Kollege Franz Hörl , warum du bei so etwas dabei bist, das ist mir unerklärlich. Ihr macht jetzt einen Fonds - - …

ÖVP Hörl (Zwischenruf)

Saisonniers!

FPÖ Christoph Steiner

… Wegen der Saisonniers. Dann war es ja doch ein Deal! Dann hat mein Kollege Fürtbauer doch recht gehabt. Es war ein Deal: Ihr ( in Richtung ÖVP) kriegt die Saisonniers und ihr ( in Richtung SPÖ ) dafür den Fonds. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß.

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Nein, das stimmt ja nicht!

FPÖ Christoph Steiner

… Hoffentlich ist dieser Zwischenruf jetzt von den Stenografen protokolliert worden. (👏 FPÖ) Alles erklärt. Danke, lieber Franz Hörl , dass du so ehrlich warst. Wir haben es ja schon vermutet, dass wieder - - …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Das erkläre ich dir schon noch!

FPÖ Christoph Steiner

… Nein, Herr Kollege Oberhofer, du erklärst genau gar nichts! Bitte nicht du! Nein! …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Aus der Branche heraus!

FPÖ Christoph Steiner

… Bei aller Liebe, Herr Kollege Oberhofer, bei aller Liebe: nein, danke! (👏 FPÖ) Auf deine Erklärung können wir gut und gern verzichten. Aber jetzt läuft mir die Zeit davon. Ich kann ja nicht immer so viel replizieren, denn sonst läuft mir die Zeit davon und ich kann nicht mehr das sagen, was ich eigentlich sagen will. Ihr schafft jetzt einen Fonds, in dem die Gewerkschaft und dann auch noch die Sozialministerin den Ton angeben, und die ÖVP ist mit dabei und behauptet auch noch, dass das super, toll und lässig wird.

FPÖ Linder (Zwischenruf)

... haben wir eh kein Geld!

FPÖ Christoph Steiner

… Dieser Fonds, Herr Kollege Hörl, ist für die Fisch, der kostet uns 6,5 Millionen Euro, wobei ihr jetzt Sachen fördert, die nicht einmal das AMS als förderungswürdig einstuft. – Warum wackelst du mit dem Kopf? Das stimmt, oder? Stimmt es, oder stimmt es nicht? …

SPÖ Erasim (Zwischenruf)

Ich erklär’ es dir gern!

FPÖ Christoph Steiner

… Also bitte, liebe ÖVP: Ihr seid bei der Genderei immer vorne mit dabei, jetzt macht ihr auch noch das mit – was ist los mit euch? Lieber Kollege Hörl, was ist mit dir passiert? Du warst früher so ein Kämpfer, und jetzt lässt du dir so etwas vorlegen – so etwas lässt du dir jetzt vorlegen.

ÖVP Hörl (Zwischenruf)

Für die Mitarbeiter!

FPÖ Christoph Steiner

… Das bringt nicht einen Mitarbeiter mehr, das bringt niemandem in der Tourismusbranche irgendetwas.

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Das stimmt doch nicht!

FPÖ Christoph Steiner

… Ganz im Gegenteil: Ihr vernichtet wieder 6,5 Millionen Euro …

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Ein so ein Blödsinn!

FPÖ Christoph Steiner

… statt dass man bestehende Förderungen entwirrt und effizienter macht.

NEOS Oberhofer (Zwischenruf)

Unsinn, Unsinn, Unsinn!

FPÖ Christoph Steiner

… Nicht Unsinn, Herr Kollege! Herr Kollege, Unsinn verbreitest du andauernd, am laufenden Band hier herinnen, Herr Kollege Oberhofer, aber sicher nicht wir , denn die Umfragen zeigen eindeutig, wer hier herinnen Unsinn verzapft und wer für Österreich gescheit arbeiten würde. Du fällst da nicht darunter, Herr Kollege Oberhofer, mit Sicherheit nicht. Was ist in den Erläuterungen? – Nicht einmal eine Wirkungsanalyse für den Fonds habt ihr drinnen, nicht einmal das. Das ist euch alles wurscht. Dass die ÖVP da wieder mit dabei ist, ist einfach nur noch traurig. Besinnt euch wieder ein bisschen auf eure Werte zurück! Ihr müsst ja draußen vor den Leuten dann auch irgendwann einmal wieder Rechenschaft ablegen. – Herr Kollege Hörl, dich müssen sie ja mittlerweile aus jedem Tourismusbetrieb rausprügeln, bei all dem, bei dem du hier herinnen mitstimmst – traurig.

ÖVP Ottenschläger (Zwischenruf)

Unglaublich!

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler .

NEOS Fiona Fiedler

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerin! Liebe Zuseher:innen! Liebe Zuhörer:innen! ( Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend: ) Liebe gehörlose Menschen! Die Einschränkungen beim geringfügigen Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit waren wichtig und vernünftig, aber wie so oft, wenn man Spardruck hat, muss man sich die Dinge genau ansehen: ob die angekündigten Änderungen auch wirklich der Weisheit letzter Schluss sind. Es ist klar, dass reine Weiterbildungen den Hauptfokus einer Person darstellen, aber bei manchen Weiterbildungen gehören eben auch Praktikumszeiten dazu, und für die sollte man auch bezahlt werden. Dementsprechend verbessern wir die Regeln noch einmal und versuchen damit, die Weiterbildungen und Umschulungen in den Berufen, in denen wir mehr Personal haben wollen und brauchen, noch einmal zu attraktivieren, wie beispielsweise beim Pflegestipendium, denn genau in der Pflege ist die Praxis wichtig. Es ist wichtig, den Umgang mit den Patient:innen zu lernen, nicht nur aus Büchern, sondern auch in der Zusammenarbeit genau zu wissen, was man tut. In vielen anderen Berufen, die wir mit Stipendien unterstützen, ist es genauso. Um den Arbeitsmarkt wirksam zu stärken und den Personalmangel spürbar abzufedern, ist es jetzt entscheidend, bedarfsorientiert auszubilden. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage können wir es uns nicht leisten, am Bedarf vorbeizugehen. Deshalb müssen wir unsere Ausbildungen entlang den Anforderungen des Arbeitsmarkts ausrichten und sie zugleich attraktiv gestalten. Genau das erreichen wir mit dieser Gesetzesänderung. – ( Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend: ) Danke schön. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm .

FPÖ Peter Wurm

Danke, Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Wir haben jetzt den zweiten Tag, und den ganzen Tag geht es und auch gestern ging es eigentlich immer um Einsparungen. Man merkt es, glaube ich: Die Kassen sind leer, auch hier ein Einsparprogramm beim AMS. Das heißt, dieser Zuverdienst zum AMS-Geld oder zur Notstandshilfe wird abgeschafft. Jetzt hat man ein paar Gruppen quasi vergessen: Die Leute in Ausbildung, vor allem in der Pflegeausbildung, wären auch um diesen Zuverdienst umgefallen. Das korrigiert man jetzt, da sind wir natürlich dafür, das werden wir unterstützen. Es ist schon ein grundsätzliches Thema: Wir haben aktuell 400 000 Arbeitslose – 400 000, die natürlich finanziert werden müssen. Das heißt, dadurch können wir auch keine Lohnnebenkostensenkung machen. Aus diesem Problemkreis heraus muss man jetzt diese Maßnahme setzen. Die Sozialdemokratie war früher immer dagegen – wie sie das jetzt rechtfertigt, ist mir noch nicht ganz klar geworden. Auch da darf ich passend zum letzten Tagesordnungspunkt schon noch einmal sagen: Wir haben aktuell 43 000 Personen mit dem Titel Asyl beim AMS gemeldet und bezahlt; insgesamt sind es aktuell 173 000 nicht österreichische Staatsbürger, die vom AMS finanziert werden – von uns allen. Dann sagen mir die Frau Ministerin und die Regierung: Wir müssen da jetzt einsparen, weil wir kein Geld haben! Da fallen jetzt natürlich einige Gruppen durch den Rost. Ich kenne zum Beispiel auch alleinerziehende Mütter, die diesen Zuverdienst eigentlich dringend brauchen und um diesen jetzt umfallen. Auf die schaut halt keiner mehr. Interessanterweise, das muss ich auch sagen, sind die Grünen da jetzt mehr oder weniger für die Künstler, die Kunstschaffenden in die Bresche gesprungen. Wobei ich schon auch sagen darf: Jetzt ist das ein bisschen so eine Geschichte – das waren wahrscheinlich nicht unbedingt immer FPÖ-Wähler –, das waren vielleicht auch die, die diese Zuwanderung immer sehr beklatscht haben, und jetzt sind sie aber die Leidtragenden, weil sie jetzt herausfallen. Deshalb wollt ihr sie reingeben. Man sieht jetzt schon: Immer öfter ist es das Fehlverhalten der Politik der letzten Jahrzehnte, durch das die Leute jetzt unter die Räder kommen. Deshalb sind wir der Meinung, ihr hättet viel früher auf uns hören sollen, dann hätten wir uns solche Maßnahmen wie heute ersparen können. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza .

GRÜNE Markus Koza

Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lang hat es ja nicht gedauert, bis wir das erste Mal dieses Zuverdienstgesetz ändern müssen. Es wird heute endlich eine weitere Ausnahmeregelung beschlossen. Das ist gut so und das ist auch richtig so, aber es ist leider zu wenig. Noch einmal zur Erinnerung: Ab 1. Jänner wird die Zuverdienstmöglichkeit zum Arbeitslosengeld abgesehen von ein paar wenigen Ausnahmen massiv eingeschränkt. Das hätte auch Menschen in AMS-Schulungen betroffen. Wir haben übrigens bereits im Juni einen Antrag eingebracht, in dem wir auch dafür Ausnahmen drinnen gehabt hätten, aber er wurde nicht angenommen – okay. Das hätte auch Menschen in AMS-Schulungen getroffen, unter anderem auch Bezieher:innen eines Pflegestipendiums. Sehr viele Menschen, die diese Ausbildung machen, haben die unter der Voraussetzung begonnen, dass sie daneben auch dazuverdienen können, weil sie sich die Ausbildung sonst schlichtweg nicht hätten leisten können, weil eine Wohnung zu bezahlen ist, weil Energie zu bezahlen ist, weil Lebenshaltungskosten zu bezahlen sind. Die hätten, wenn sie tatsächlich unter das Zuverdienstverbot gefallen wären, diese Ausbildung einfach abbrechen müssen. Das hätte einerseits zu massivem Frust bei den Betroffenen geführt, auf der anderen Seite wären es für das AMS sinnlose Ausgaben gewesen – und das ist sehr teuer –, gerade in Sparzeiten. Der Fehler wird korrigiert – das ist gut so, aber es reicht nicht. Das gesamte Zuverdienstverbot gehört repariert. Ich habe es gestern eh schon gesagt: Das Zuverdienstverbot trifft vor allem Menschen, die ohnehin schon unter besonders prekären Bedingungen leben und arbeiten müssen – Alleinerzieher:innen, eine besonders armutsgefährdete Gruppe, gerade wenn sie arbeitslos sind; Künstler:innen, Wissenschaftler:innen und Lehrende, die in der Regel Projektarbeit machen, sich also von Projekt zu Projekt rüberhanteln, dazwischen Phasen der Arbeitslosigkeit haben und den Zuverdienst brauchen, um ihre berufliche Existenz zu sichern; oder auch Menschen in Entschuldungsverfahren, für die der Zuverdienst oft das einzige Einkommen ist, damit sie überhaupt Forderungen aus der Privatinsolvenz begleichen können. Zusätzliche vollversicherte Jobs, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden sicher nicht entstehen, indem man den Leuten verbietet, dazuzuverdienen. Dafür werden die Ausgaben für die Sozialhilfe steigen, weil Betroffene, die nicht mehr dazuverdienen können, schlichtweg Sozialhilfe werden beantragen müssen, um über die Runden zu kommen. Es sei auch noch einmal erwähnt: Aus 10 Prozent Arbeitslosen, die dazuverdienen, ein arbeitsmarktpolitisches Problem zu konstruieren, ist reichlich absurd. Das reale Problem entsteht bei den Betroffenen, wenn ihnen berufliche Perspektiven genommen werden. Wir wollen jedenfalls nicht, dass sich Menschen zwischen beruflicher Existenz und sozialer Absicherung entscheiden müssen. (👏) RN/190.1 Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darum bringen wir einen gesamtändernden Abänderungsantrag des Abgeordneten Markus Koza , Kolleginnen und Kollegen zum Ausschussbericht über den Antrag der Abgeordneten Wöginger, Muchitsch und Fiedler ein, der verteilt wurde, und ich erläutere ihn auch kurz in den Grundzügen. Dieser Antrag beinhaltet zusätzliche Ausnahmeregelungen vom Zuverdienstverbot für Personen in allen AMS-Maßnahmen: für Menschen in künstlerischen, wissenschaftlichen und lehrenden Berufen, für Alleinerziehende sowie Personen in Schulungsverfahren beziehungsweise solche, die in der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens stehen. Gleichzeitig soll das AMS aus sonstigen gewichtigen Gründen Ausnahmen gewähren können. Weiters wollen wir, dass die zuständige Ministerin beziehungsweise der Minister auch die Möglichkeit erhält, das Zuverdienstverbot zeitlich befristet auszusetzen, wenn die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts bedroht oder die ausreichende soziale Absicherung arbeitsloser Menschen nicht mehr gesichert ist – eine Aufgabe der Arbeitslosenversicherung übrigens –, wie etwa bei einem erheblichen Anstieg der Inflationsrate, bei anhaltend steigender Arbeitslosigkeit oder einer Rezession. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nutzen Sie die letzte Chance in diesem Jahr, um unnötige soziale Härten zu verhindern, stimmen Sie diesem Antrag zu! – Danke schön. (👏) 20.10 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/190.2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AA-43) Präsidentin Doris Bures : Der gesamtändernde Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, in den Grundzügen erläutert, wurde auch verteilt und steht daher mit in Verhandlung. Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim .

SPÖ Melanie Erasim

Geschätzte Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute aber vor allem liebe Mitarbeitende im Tourismus! Heute ist ein guter Tag für den Tourismus, vor allem aber eben ein guter Tag für die rund 230 000 Mitarbeitenden in Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft. Wir beschließen nämlich heute den Tourismusbeschäftigtenfonds, der mit 6,5 Millionen Euro pro Jahr dabei helfen soll, möglichst vielen durch Qualifizierungsmaßnahmen eine Ganzjahresbeschäftigung zu ermöglichen. (👏 SPÖ, NEOS) Österreichs Gastronomie- und Tourismusbranche ist weltweit Vorbild, wenn es um höchste Qualitätsstandards geht. Nicht umsonst hat sich diese Branche als eine Konjunkturlokomotive erwiesen (👏 ÖVP, NEOS), selbst in der Phase der Rezession. Darauf können wir alle zu Recht stolz sein. Dieser Erfolg ist aber vor allem auch den vielen hervorragenden Fachkräften zu verdanken. Als Beruf Gastfreundschaft leben zu können, ist etwas Wunderschönes, dennoch ist die Verbleibedauer so niedrig wie in kaum einem anderen Bereich; und genau hier setzt der neue Tourismusbeschäftigtenfonds an. (👏 SPÖ, NEOS) – Ja, das hat sich durchaus einen Applaus verdient, wenn man aktiv versucht, Mitarbeitende zu unterstützen. Was wollen wir damit bewirken? – Wir haben erstmals ein aktives Instrument, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz gezielt dort zu unterstützen, wo das AMS beispielsweise keine Möglichkeiten mehr hat – ich kann die freiheitlichen Kollegen sehr gerne darüber informieren, dass das AMS einer sehr klaren Richtlinie unterliegt und folgt, nämlich Vermittlung vor Ausbildung und Weiterqualifizierung. Da wird der Fonds eine wesentliche Schnittstelle, um beispielsweise Saisonkräfte mit Qualifizierungsmaßnahmen ganzjährig und länger in der Branche zu halten. Sonderhilfen soll es beispielsweise bei Arbeitsunfällen oder Jobverlust geben. Es macht mich offen gesagt fassungslos, mit welch wirren Argumenten sich die FPÖ mit ihrem negativen Abstimmungsverhalten hier ganz klar gegen die fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer gesamten Branche stellt. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich kämpfe seit Jahren für ein Vehikel, mit dem wir aktiv unterstützen können, mit dem wir aktiv Lebensrealitäten verbessern können und aktiv Anreize schaffen können, und zwar nicht nur wie Sie, Kolleginnen und Kollegen, in Sonntagsreden, um diese Berufsfelder noch attraktiver zu gestalten. Ich freue mich sehr, dass diese seit Jahren geforderte Maßnahme heute Realität wird, und ich bin mir sicher, dass durch die Ressortzuständigkeit von Bundesministerin Schumann Unterstützung auch wirklich, nämlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommt und umgesetzt wird, so wie es das Ziel war. Danke auch an die Gewerkschaft Vida, an die Arbeiterkammer, an alle, die daran mitgewirkt haben, ein taugliches Instrument für die Verbesserung einer gesamten Branche zu erwirken. Ich bedanke mich sehr herzlich und freue mich sehr, dass dieser Fonds heute für die Beschäftigten Realität werden kann. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Margreth Falkner .

ÖVP Margreth Falkner

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Auch ich darf über den Tourismusbeschäftigtenfonds sprechen. Dabei geht es um 6,5 Millionen Euro, die wir jährlich in jene Menschen investieren, die einen der wichtigsten Wirtschaftszweige Österreichs überhaupt möglich machen, denn der Tourismus ist kein Nebenschauplatz, er ist ein zentraler wirtschaftlicher Motor. Rund 8 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet die Tourismus- und Freizeitwirtschaft. In Tirol sind es sogar 16 Prozent. In vielen Bundesländern wäre die regionale Wertschöpfung ohne Tourismus überhaupt nicht denkbar, und über 300 000 Arbeitsplätze hängen direkt an dieser Branche. Jeder Euro, den der Tourismus erwirtschaftet, schafft unmittelbar Nachfrage in unseren Gemeinden, im Handel, im Handwerk, in der Landwirtschaft und in der Dienstleistung. Kurz gesagt, wenn der Tourismus stark ist, dann ist Österreich stark. Diese Stärke hängt aber nicht von schönen Häusern ab, nicht von Konzepten und auch nicht vom Marketing. Sie hängt vom Menschen ab, von jenen Menschen, die von früh bis spät da sind, die vor und hinter den Kulissen schauen, dass alles passt, die den Gästen jederzeit das Gefühl geben, in unserem Land willkommen zu sein, also von jenen, die Gastgeberinnen und Gastgeber mit Herz sind, und das Tag für Tag. Ihnen gilt heute mein Dank. (👏 ÖVP, SPÖ) Ohne ihren Einsatz, ohne ihre Ausdauer und ohne ihren Anspruch auf Qualität gäbe es diesen wirtschaftlichen Erfolg eben nicht. Sie alle tragen den Tourismus, und sie verdienen nicht nur Applaus, sondern sie verdienen vor allem auch unsere tatkräftige Unterstützung, denn die größte Herausforderung ist längst nicht mehr der fehlende Gast, die größte Herausforderung sind die fehlenden Fachkräfte. Für diesen Mangel gibt es mehrere Gründe, und genau da setzt dieser Fonds für Beschäftigte an. Er erleichtert den Einstieg in die Branche, er ermöglicht jenen, die im Tourismus arbeiten, eine gute Aus- und Weiterbildung und er stärkt die langfristige Bindung. Er dient auch als Soforthilfe bei Arbeitsunfällen oder auch Arbeitslosigkeit. Darum ist dieser Fonds eben kein Nice-to-have-Instrument. Er ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit, damit Österreich im internationalen Wettbewerb bestehen kann, damit unsere Betriebe die Qualität anbieten können, die sie nicht nur versprechen, sondern tagtäglich leben. Vor allem in den touristisch geprägten Bundesländern Tirol, Salzburg und Vorarlberg sieht man: Stabilität im Tourismus bedeutet Stabilität in der gesamten regionalen Wirtschaft. Lehrstellen, ganzjährige Beschäftigung, Familienbetriebe, Innovation – all das hängt von gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Wenn wir also den Tourismus stärken wollen, müssen wir jene stärken, die ihn täglich mit Leben füllen. Dieser Fonds ist kein Allheilmittel, aber er ist ein sehr deutliches Signal. Wir nehmen die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus ernst und wir schätzen die Menschen, die dahinterstehen. An die Opposition hier auf der rechten Seite: Man kann überall und permanent ein Problem sehen oder auch einmal Chancen in etwas entdecken. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte.

NEOS Dominik Oberhofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Fürtbauer, ich schätze dich wirklich sehr, weil deine Analysen hier vorne oftmals den Nagel auf den Kopf treffen, aber da irrst du dich jetzt, und ich möchte dir ganz kurz erklären, warum. (Abg. Hafenecker [FPÖ] – in Richtung NEOS –: Habts ihr keinen anderen Redner? Ob er der beste ist?) Im Tourismus sind zurzeit – und heute ist der 11. Dezember, also die Saison hat in Wirklichkeit schon begonnen – im Westen Österreichs über 18 000 Stellen offen, bei einer Arbeitslosigkeit mit einer Gesamtzahl von 400 000 Arbeitslosen, speziell auch im Osten. Das heißt, wir müssen dahin gehend investieren und müssen daran Interesse haben, jene Menschen aus dem Osten in den Westen zu bekommen, sie auch umzuschulen, umzubilden. (👏 ÖVP, NEOS) Genau da investieren wir jetzt, in budgetär so knappen Zeiten, in denen wir eigentlich für nichts zusätzliches Geld haben, 6,5 Millionen Euro, damit wir Menschen dorthin bringen, wo wir nach wie vor Wachstum haben, nämlich in die Tourismusbranche – und ihr seid dagegen?! Bitte schimpft euch nie wieder Tourismuspartei, weil ihr vom Tourismus wirklich keine Ahnung habt, wenn ihr da dagegenstimmt! (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS) Diese Regierung hat ein Ansinnen, und zwar Menschen aus der Arbeitslosigkeit schnellstmöglich wieder in die Arbeitswelt hineinzubringen.

FPÖ Hafenecker (Zwischenruf)

Die größte Abschreckung für den Tourismus im Westen bist du selber! Drum kommen die Deutschen alle nimmer!

NEOS Dominik Oberhofer

… Warum? – Weil niemand gerne arbeitslos ist; das ist demotivierend. Wir wollen Menschen unabhängig machen …

FPÖ Linder (Zwischenruf)

... Kollege Oberhofer, guten Morgen ...!

NEOS Dominik Oberhofer

… unabhängig auch vom Staat, und deshalb muss es ein Ansinnen von uns allen sein, die Menschen schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Bundesregierung macht da die ersten Schritte, aber es ist klar, dass das erst die ersten Schritte sind. Wir NEOS wollen über das degressive Arbeitslosengeld diskutieren, wir wollen in dieser Regierung auch über Zumutbarkeitsgrenzen diskutieren, weil wir gerade dort einen Hebel sehen, wie wir etwas verändern können, und da, hoffe ich, dass ich dann von euch Freiheitlichen Unterstützung bekomme. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Haitzer .

SPÖ Andreas Haitzer

Danke schön, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die noch auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen zusehen! Hohes Haus! Zwei der in diesem Diskussionspaket zusammengefassten Themen betreffen das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977. Im Besonderen geht es dabei um die Einschränkung des Zuverdienstes der Arbeitslosen. Geschätzte Damen und Herren, worum geht es in diesem Entwurf im Detail? – Arbeitslose haben in Österreich die Möglichkeit, neben dem Arbeitslosengeld einer geringen Beschäftigung nachzugehen. Das hört sich im ersten Moment sehr, sehr gut an. Dadurch haben die Beschäftigungslosen die Möglichkeit, sich ein paar Euro dazuzuverdienen – grundsätzlich eine gute Idee, schafft die Summe aus Arbeitslosengeld und Zuverdienst doch die Möglichkeit, besser über die Runden zu kommen. Das gilt so lange, bis ein neuer Job gefunden wird. Leider entspricht das aber nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, geschätzte Damen und Herren. Was zeigt die Realität? – Die Realität zeigt leider, dass eine gut gemeinte Idee von einigen ausgenutzt wird. Diese wenigen nützen den Zuverdienst nicht als Überbrückung bis zur neuen Anstellung, sondern sie bleiben in der Beschäftigungslosigkeit und arbeiten nebenbei nur ein paar Stunden. Die Suche nach einer Anstellung hat damit nicht mehr die oberste Priorität. Das Arbeitslosengeld war und ist eine wichtige Errungenschaft in einem funktionierenden Sozialstaat. Das bedeutet aber auch, dass sich alle Arbeitssuchenden aktiv an der Jobsuche beteiligen und dabei einbringen müssen. Soziale Unterstützung in schwierigen Zeiten ist unser Auftrag als SPÖ, nicht aber, die Bequemlichkeit so mancher Arbeitsloser zu unterstützen. Eine gesetzliche Regelung repariert diesen unhaltbaren Zustand und schafft wieder klare Spielregeln. Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn diese Regelung extrem wichtig ist, um Arbeitssuchende wieder schneller in die Arbeitswelt zu integrieren, müssen wir auf jene Beschäftigungslosen achten, die aktiv in Umschulungen und Ausbildungen sind. Ausnahmen sind daher auch notwendig, insbesondere bei der Pflegeausbildung muss der Zuverdienst möglich bleiben. Pflegeberufe sind Mangelberufe. In ganz Österreich fehlt es an Pflegekräften. Der Pflegenotstand ist markant, und wir müssen alles daran setzen, die Ausbildung und Umschulung in die Pflegeberufe zu unterstützen und zu ermöglichen. Damit ist es unerlässlich, dass der Zuverdienst für jene, die in Umschulungen und Ausbildungen zur Pflege sind, erhalten bleibt. Zusammenfassend: Es werden in diesem Gesetz Anpassungen vorgenommen, die aufgrund von Erfahrungswerten notwendig sind. Noch kurz zum Abschluss an die Kollegen Oberhofer und Steiner: Ich habe ab und zu das Gefühl, ihr beide werdet wirklich keine Freunde mehr. Vielleicht hilft ein Mediator. Ich glaube, es würde auch der Würde des Hauses ein wenig guttun. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/196.1 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird, in 347 der Beilagen. Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Markus Koza , Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde daher zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag und im Falle seiner Ablehnung über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen. Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Markus Koza , Kolleginnen und Kollegen: Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts. Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. Wir kommen gleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen. RN/196.2 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds erlassen und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 348 der Beilagen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. RN/196.3 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 349 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Wer ist für die Kenntnisnahme des Berichtes? – Der Bericht ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.

Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

348 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 253 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ

Gemeinsam debattiert mit TOP 20

Zusammenfassung

Es wird ein Bundesgesetz zur Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds (TBFG) eingeführt, das Maßnahmen zur Anwerbung und Bindung von Fach- und Arbeitskräften im Tourismussektor unterstützt. Zudem werden Änderungen am Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz vorgenommen, um die Regelungen für die Datenverarbeitung und Fördervoraussetzungen zu präzisieren.

Die Änderungen betreffen Beschäftigte im Tourismussektor, insbesondere im Bereich Beherbergung und Gastronomie, sowie die dafür zuständigen Institutionen, wie die Bundesarbeitskammer und das Arbeitsmarktservice.

Dokumente

Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

Einrichtung des Tourismusbeschäftigtenfonds

  • Der Fonds dient der Hilfe zur Anwerbung und Bindung von Fach- und Arbeitskräften im Tourismussektor.
  • Die Aufwendungen für den Dachverband betragen im ersten Jahr bis zu 10.000 Euro und in den Folgejahren bis zu 4.000 Euro.

Änderungen der Arbeitsmarktbedingungen

  • Das Wohnsitzerfordernis und der unbeschränkte Arbeitsmarktzugang sollen als Fördervoraussetzungen entfallen.
  • Geringfügige und vollversicherte Dienstverhältnisse im Bereich Beherbergung und Gastronomie werden als Beschäftigungen anerkannt.

Datenbereitstellung und Sicherheit

  • Der Dachverband übermittelt Daten zur Arbeitsuchendmeldung und zum Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
  • Die Datenübermittlung erfolgt quartalsweise und innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Stichtag.
  • Die DSGVO-rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der Daten wird in den Gesetzestext aufgenommen.

Abgleich mit dem Arbeitsmarktservice

  • Ein Datenabgleich zwischen Fonds und Arbeitsmarktservice wird ermöglicht, um Doppelförderungen auszuschließen.

Redaktionelle Änderungen

  • Anpassungen in den Paragraphen zur Klarstellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften wurden vorgenommen.
  • Das Inkrafttreten des Gesetzes wird im entsprechenden Paragraphen geregelt.

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

349 d.B. · Antrag vonGRÜNE · Initiativantrag 581/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN
GRÜNE
FPÖÖVPSPÖNEOS

Gemeinsam debattiert mit TOP 20

Zusammenfassung

Der Antrag zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 wurde abgelehnt, was bedeutet, dass die geplanten Anpassungen zur Erleichterung von geringfügigen Zuverdiensten bei Arbeitslosigkeit nicht umgesetzt werden. Inhaltlich ging es darum, dass die bestehende Regelung künstlerische Tätigkeiten und andere geringfügige Beschäftigungen während der Arbeitslosigkeit stark einschränkt.

Die Ablehnung des Antrags betrifft insbesondere Künstler:innen, Kulturschaffende und Personen in Ausbildungsberufen, die bisher geringfügig in ihren Bereichen arbeiten konnten, was ihnen nun verwehrt bleibt.

Das Ziel des abgelehnten Antrags war es, ein Gesetzgebungsverfahren zu initiieren, das die zuvor beschlossenen, als nachteilig empfundenen Regelungen der Arbeitslosenversicherung zu korrigieren.

Dokumente

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

Inhalt des Antrags

  • Der Antrag zielt darauf ab, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 hinsichtlich der Regelungen zu geringfügigen Zuverdiensten zu reformieren.
  • Im Fokus steht die Anpassung der aktuellen Regelungen, die vor allem Künstler:innen und Kulturschaffende benachteiligen.

Kritik an der aktuellen Regelung

  • Die seit Juni 2025 beschlossene Neuregelung zwingt Künstler:innen und Kulturschaffende, ihre Tätigkeiten einzustellen, da dies faktisch bedeutet, dass sie den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung verlieren.
  • Betroffene Personen haben keinen Einfluss darauf, wann und ob sie Einnahmen aus künstlerischen Tätigkeiten erhalten, was ihre soziale Absicherung und Funktionsfähigkeit im Berufsleben gefährdet.

Gesellschaftliche Auswirkungen

  • Schriftsteller:innen werden durch die Regelung faktisch mit einem Publikationsverbot konfrontiert, was ihre Möglichkeiten zur Veröffentlichung einschränkt.
  • Die Regelung betrifft auch Auszubildende im Pflegebereich, die gezwungen sind, gesellschaftlich erwünschte, ergänzende Tätigkeiten neben ihrer Ausbildung einzustellen.

Ausschussbringung

  • Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner Sitzung diskutiert und bei der Abstimmung keine Mehrheit erzielt.
  • Die Abstimmung zeigte eine klare Ablehnung, wobei die Regierungsparteien gegen den Antrag stimmten.

Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021

350 d.B. · Regierungsvorlage 187 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR

Zusammenfassung

Das Gesetz zur Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB), des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) und des Landarbeitsgesetzes 2021 wird angenommen, um rechtliche Klarheiten bei Kündigungsfristen für Arbeitnehmer in bestimmten Saisongewerben zu schaffen und den Mindestlohnschutz zu stärken. Zudem ermöglicht es Kollektivvertragsparteien, abweichende Regelungen für Kündigungsfristen rückblickend zu erlassen und festzulegen.

Die Änderungen betreffen Arbeitnehmer in Branchen mit Saisonbetrieben, insbesondere im Bewachungs- und Reinigungsgewerbe, die unter spezifische Kollektivverträge fallen und von neuen Regelungen zu Kündigungsfristen und Mindestlohnschutz profitieren.

Dokumente

Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021

Kündigungsfristen und -bedingungen

  • Die Kollektivvertragsparteien können abweichende Kündigungsfristen und -termine für den Zeitraum vom 1. Jänner 2018 bis zum 30. Juni 2025 festlegen.
  • Die Klarstellung erfolgt, dass 'berwiegen' und der Begriff 'erheblich verstärkt' für Saisontätigkeiten deutlicher definiert sind, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
  • Regelungen, die auf früheren Bestimmungen basieren, verlieren ab dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ihre Gültigkeit und erfordern ein aktives Handeln seitens der Kollektivvertragsparteien.

Implementation der Mindestlohnrichtlinie

  • Umsetzung der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne, die sicherstellen soll, dass Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden, wenn sie ihre Ansprüche auf Mindestlohn geltend machen.
  • Ein umfassendes Benachteiligungsverbot wird geschaffen, das Kündigungen, Entlassungen und andere Vergeltungsmaßnahmen durch Arbeitgeber in Reaktion auf die Geltendmachung von Forderungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohnschutz verbietet.

Sozialfonds und Beitragseinnahme

  • Änderungen im AVRAG führen zu einer Übertragung der Beitragserhebung für Sozialfonds von den Kollektivverträgen im Bewachungsgewerbe und Reinigungsbereich an die zuständigen Sozialversicherungsträger.
  • Ab dem 1. Juli 2026 wird der Abzug und die Überweisung der notwendigen Beiträge an Sozialfonds durch die Sozialversicherungsträger effizienter gestaltet.

Fristen und Rückwirkungen

  • Die Gesetzesänderungen treten rückwirkend mit 1. Juli 2025 in Kraft, wobei das Ziel eine rechtzeitige und klare Regelung für Kündigungsfristen ist, um die Rechte der Arbeitnehmer bestmöglich zu schützen.

Nötige Anpassungen im Kollektivvertrag

  • Kollektivverträge, die künftige Änderungen zu Kündigungsfristen enthalten, müssen innerhalb des festgelegten Zeitfensters von 1. Jänner 2018 bis 30. Juni 2025 rechtzeitig erlassen und veröffentlicht werden.

Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021

~5 min Lesezeit
Dafür: GRÜNEFPÖÖVPSPÖNEOS Dagegen:
FPÖ Dagmar Belakowitsch

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Ja, es ist in Wirklichkeit eine Anpassung beziehungsweise eine Klarstellung für mehr Rechtssicherheit. Worum geht es, meine Damen und Herren? – Im Jahr 2017 – da war ein sogenannter koalitionsfreier Raum – haben sich damals die SPÖ und die FPÖ zusammengesetzt, es ging um die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten. Das war ein sehr, sehr langer, mühsamer Weg. Es ist dann schließlich 2021 in Kraft getreten, nach mehreren Verschiebungen – das erspare ich Ihnen jetzt alles –, aber es gab immer wieder Rechtsstreitigkeiten: Wie wird dieses Gesetz interpretiert? Was ist ein Saisonbetrieb, was ist keiner? – Dieses Gesetz soll jetzt tatsächlich Klarheit schaffen und für alle Arbeiter und für alle Angestellten zu gleichen Konditionen führen. Ich möchte nur ganz kurz sagen, Frau Bundesminister, wir haben im Ausschuss nicht unsere Zustimmung gegeben, aber das haben wir auch im Ausschuss kundgemacht. Leider Gottes gibt es auch in der neuen Regierung diese Unart, dass wir ganz kurzfristig Abänderungsanträge bekommen. Ich finde, das ist nicht in Ordnung, deswegen gab es keine Zustimmung. Inhaltlich ist es aber natürlich von uns mitzutragen, und wir werden heute die Zustimmung geben. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Seemayer .

SPÖ Michael Seemayer

Danke, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Wenn man die Frage stellt, wie lange in Österreich die kürzeste Kündigungsfrist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist, wird man ganz viele verschiedene Antworten bekommen. Das geht von mehreren Monaten bis wenige Wochen – da werden die Einschätzungen in alle Richtungen gehen. Bis Ende 2021 war es aber in mehreren Branchen sogar möglich, eine Arbeiterin oder einen Arbeiter mit einer Frist von nur einem Tag zu kündigen. Das hat bedeutet: arbeitslos ab dem nächsten Tag, Einkommen um fast die Hälfte weniger, kein Postensuchtag, keine Zeit, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Was das bedeutet, vor allem für Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener, wenn man das Familieneinkommen bestreiten muss, kann man sich kaum vorstellen. Dass diese unsoziale und für die Betroffenen ungerechte Möglichkeit abgeschafft wurde und die Kündigungsfristen der Arbeiterinnen und der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen wurden, war längst überfällig. Zeitgleich mit dieser Angleichung wurden die KV-Partner aber ermächtigt, für Branchen mit Saisonbetrieben abweichende Kündigungsfristen zu vereinbaren. In der Praxis ist es aber vermehrt zu Auslegungsproblemen und damit infolge zu Rechtsunsicherheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch bei Arbeitgebern gekommen. Das wird mit dem vorliegenden Gesetz unter Einbindung der Sozialpartner nun abgeändert. Die Ausnahmeregelungen, die bis 1.7.2025 getroffen wurden, bleiben aufrecht, wobei auch da die kürzeste Kündigungsfrist eine Woche nicht unterschreiten darf. Neue Ausnahmeregelungen kommen nicht mehr hinzu. Zweiter Teil dieser Regierungsvorlage ist die Absicherung des Sozialfonds für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bewachung und Reinigung. Seit 2022 gibt es in diesen Branchen kollektivvertraglich vereinbart Sozialfonds zur Unterstützung der Beschäftigten, die durch Arbeitgeberbeiträge finanziert werden. Diese Arbeitgeberbeiträge sollen natürlich auch vom Arbeitgeber abgeführt werden. Da die Fonds aber über keinerlei Daten betreffend die Arbeitsverhältnisse verfügen, ist es nicht einmal im Ansatz möglich, die Beitragsabrechnung auch dementsprechend zu kontrollieren. Daher soll ab 1.7.2026 die Einhebung dieser Beiträge über den zuständigen Krankenversicherungsträger abgewickelt werden. Auch das ist eine sinnvolle Anpassung. Im dritten Teil der Vorlage geht es um die längst überfällige Restumsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie. Diese betrifft das Benachteiligungsverbot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für die Umsetzung braucht es eine geringfügige Änderung des AVRAG und des Landarbeitsgesetzes, was wir hiermit auch beschließen. Damit ist – mit fast einem Jahr Verspätung – die EU-Mindestlohnrichtlinie in Österreich endlich umgesetzt. – Danke. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Norbert Sieber .

ÖVP Norbert Sieber

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Lassen Sie mich zunächst noch eine Gruppe aus meiner Heimat, aus Vorarlberg, im wunderschönen Bregenzer Wald, begrüßen, die heute noch hier bei uns ist. – Herzlich willkommen im Hohen Haus! ( Allgemeiner Beifall. ) Meine Damen und Herren, es ist eine durchaus sperrige Thematik, aber inhaltlich durchaus wichtig für die Betroffenen. Kollege Seemayer hat es im Detail genauestens vorgetragen, dem ist nichts hinzuzufügen. Wir unterstützen das von ganzem Herzen. Wir glauben und hoffen, dass mit dieser Regelung Gutes für die betroffenen Menschen getan wird. Ich bitte um breite Unterstützung. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler .

NEOS Fiona Fiedler

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerin! Eine längst fällige Gesetzesreparatur wird heute hier behandelt, die zur Rechtssicherheit im österreichischen Arbeitsrecht führt – wir haben schon viel gehört. Die 2017 angestoßene Gleichstellung der Kündigungsfrist von Arbeitern und Angestellten war damals ein Meilenstein. Die damalige Ausnahmeregelung für Branchen mit Saisonbetrieben hat jedoch aufgrund unklarer Formulierungen, insbesondere der Bedingung des Überwiegens, zu massiven Auslegungsproblemen und damit zu jahrelanger Rechtsunsicherheit geführt. Mit der vorliegenden Novelle beseitigen wir diese Unsicherheit und erfüllen damit eine zentrale Maßnahme des Regierungsprogramms. Künftig entfällt das strittige Kriterium, dass Saisonbetriebe überwiegen müssen, damit Kollektivvertragsparteien von den allgemeinen Kündigungsbestimmungen abweichen können. Wir schaffen dadurch Rechtssicherheit. In einem sehr klar definierten Rahmen können die Sozialpartner weiterhin abweichende Regelungen treffen, wobei ein Mindestschutz von zumindest einer Woche Kündigungsfrist festgeschrieben wird. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie. Wir schaffen ein Benachteiligungsverbot für Arbeitnehmer, die ihren zwingenden Anspruch auf das gesetzlich oder kollektivvertraglich zustehende Entgelt geltend machen. Dieses Verbot schützt vorwiegend vor Kündigung und Entlassung im Streitfall. Damit stärken wir die individuellen Rechte der Arbeitnehmer und setzen die EU-Mindestlohnrichtlinie endlich um. Wir unterstützen diese Vorlage, die für notwendige Klarheit und faire Regeln auf dem Arbeitsmarkt sorgt. – Danke schön. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte.

PräsidiumDoris Bures

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 350 der Beilagen. Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Günstiger-Strom-Gesetz

364 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 312 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.

Zusammenfassung

Mit dem Günstiger-Strom-Gesetz werden Regelungen zur Elektrizitätswirtschaft sowie zur Definition von Energiearmut verabschiedet, um die Anforderungen der EU-Richtlinien zu erfüllen und die Verbraucherrechte zu stärken. Ziel ist es, die Stromversorgung sicherzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die aktive Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern am Energiemarkt zu fördern.

Die Änderungen betreffen Haushalte und Unternehmen, insbesondere jene, die von Energiearmut betroffen sind, sowie Verbraucher, die durch neue Mitbestimmungsrechte und flexible Tarife in der Energieversorgung profitieren sollen.

Dokumente

Günstiger-Strom-Gesetz

Regelungen zur Elektrizitätswirtschaft

  • Festlegung von Regelzonen und deren Anforderungen zur Umsetzung der europäischen Verordnung.
  • Rechte der Endkunden, einschließlich Informationspflichten, Verträge mit dynamischen Preisen und Aggregierungsverträgen.
  • Einführung intelligenter Messgeräte und Anpassung der Installationsfristen.

Förderung erneuerbarer Energien

  • Unterstützung der dezentralen Eigenversorgung durch Regelungen zur gemeinschaftlichen Energienutzung.
  • Peer-to-Peer-Verträge ermöglichen den Austausch von Energie unter aktiven Kunden.

Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG)

  • Definition von Energiearmut zur statistischen Erfassung.
  • Festlegung spezifischer Indikatoren zur Messung von Energiearmut.
  • Identifikation von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen und klimarelevante Förderungen.

Anpassungen im Energie-Control-Gesetz (E-ControlG)

  • Änderung von Zuständigkeiten und Begriffsbestimmungen gemäß den neuen Regelungen.
  • Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Amtshilfe und zur Durchführung öffentlicher Beratungsverfahren.

Sicherstellung der Stromversorgung

  • Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsleistungen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.
  • Anpassung von Regelungen zur Sicherstellung einer transparenten Marktverhältnisse sowie zur Bekämpfung von Energiearmut.

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012)

365 d.B.

Gemeinsam debattiert mit TOP 24

Zusammenfassung

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat beschlossen, dem Nationalrat einen selbständigen Antrag zur Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012) vorzulegen. Die Änderungen zielen darauf ab, die gesetzlichen Regelungen zu modernisieren und an aktuelle Richtlinien der EU anzupassen.

Die Änderungen betreffen Unternehmen und Verbraucher im Bereich der Elektrizitätswirtschaft, insbesondere solche, die von den Regelungen zur Energiearmut und den Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien betroffen sind.

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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012)

Wesentliche Änderungen

  • Artikel 1 Z 2: Der statische Verweis in Absatz 3 auf die Richtlinie (EU) 2019/944 wird aktualisiert, um die zuletzt 2024 vorgenommene Änderung zu berücksichtigen.
  • Artikel 2 Z 3: In Absatz 7 wird die Anpassung gemäß den legistischen Layout-Richtlinien vorgenommen, die besagen, dass zwischen einer Zahl und einer Prozentzahl kein Leerzeichen gesetzt werden darf.

Debatte

  • In der Debatte äußerten sich die Abgeordneten Tanja Graf (V), Alois Schroll (S), Karin Doppelbauer (N), Lukas Hammer (N) und Axel Kassegger (F) zu den vorgeschlagenen Änderungen.
  • Die Berichterstattung wurde von Abgeordneter Tanja Graf übernommen.

Wahl je eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

11/W
DAFÜR

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