XXVIII. Gesetzgebungsperiode · Nationalrat

55. Sitzung des Nationalrats

10. Dezember 2025

17Beschlüsse
15Angenommen
1Abgelehnt
55. Nationalratssitzung

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten – BBKG 2025 Teil Daten

332 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 306 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (Teil Daten) mit einem neuen Gesetz zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch über meldepflichtige Kryptowerte und der dazu nötigen Registrierung-, Sorgfalts- und Meldepflicht für Krypto-Dienstleister. Außerdem werden mehrere bestehende Gesetze (u.a. Gemeinsamer Meldestandard, EU-Amtshilfe, EU-Meldepflicht, Plattformen-Meldepflicht, Bankwesen sowie Kontenregister) angepasst, um EU-/OECD-Vorgaben zu digitalen Finanzprodukten umzusetzen, den Datenaustausch auszuweiten und Doppelmeldungen zu vermeiden.

Betroffen sind vor allem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und meldende Finanzinstitute, daneben Plattformbetreiber, Intermediäre (z.B. Berater) sowie Behörden und Stellen, die Daten aus dem Kontenregister bzw. aus automatischen Informationsaustauschen nutzen.

Dokumente

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten – BBKG 2025 Teil Daten

Gesamtziel und Reformrahmen der Vorlage (BBKG 2025 Teil Daten)

  • Umsetzung umfassender Reformen zur Betrugsbekämpfung im Bereich Steuern/Abgaben: wirksamere Bekämpfung von Steuer- und Abgabenbetrug, Förderung der Steuergerechtigkeit, Schutz redlicher Unternehmen vor unfairem Wettbewerb.
  • Erarbeitung der Maßnahmen durch eine interministerielle Experten-Arbeitsgruppe im BMF; die Maßnahmen basieren vor allem auf deren erstem Zwischenbericht.

Neues Bundesgesetz: Krypto-Meldepflichtgesetz (automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten)

  • Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2023/2226 (Änderung der Richtlinie 2011/16/EU) in österreichisches Recht für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.
  • Regelung der Amtshilfe/Informationsaustausch-Durchführung auch zwischen Österreich und Drittländern im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch zur Besteuerung von Einkünften aus Kryptowerten.
  • Ziel: Ausweitung steuerlicher Transparenz und bessere Ausschöpfung des Potentials des Informationsaustauschs; Hintergrund ist die stark wachsende Bedeutung des Kryptomarkts (u.a. erhebliche Steigerung der Marktkapitalisierung).
  • Anwendungsbereich der Meldepflicht umfasst grenzüberschreitende und rein nationale Transaktionen; Zweck: reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts, gleiche Wettbewerbsbedingungen, Wahrung des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes.
  • Internationale Referenz zur Auslegung: OECD-Standard „Crypto-Asset Reporting Framework and 2023 update to the Common Reporting Standard“ (veröffentlicht 8. Juni 2023); die OECD-Kommentare zum Muster einer Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden und zum OECD-Melderahmen dienen als Referenz/Interpretationshilfe für einheitliche Umsetzung und Anwendung in EU-Mitgliedstaaten und Drittländern.
  • Meldepflichtige Inhalte/Transaktionen: Meldung von Informationen durch Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu meldepflichtigen Transaktionen; umfasst neben Tausch Krypto-zu-Krypto auch Tausch Krypto-zu-FIAT sowie Massenzahlungstransaktionen.
  • Adressatenkreis (grundsätzlich): Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die im Inland nach der MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 zugelassen sind oder nach Mitteilung nach MiCA im Inland zur Erbringung von Krypto-Dienstleistungen berechtigt sind.
  • Adressatenkreis (sonstige Fälle): In allen anderen Fällen besteht Meldepflicht im Inland, wenn ein Anknüpfungspunkt im Inland vorhanden ist (z.B. steuerliche Ansässigkeit) und kein stärkerer Nexus im Ausland vorliegt.
  • Registrierung: Meldepflichtige Kryptowert-Betreiber können die Meldepflicht im Inland erst nach erfolgter Registrierung bei der zuständigen Behörde erfüllen (Registrierungspflicht als Voraussetzung der Erfüllung).
  • Zusätzliche Pflichten: Neben der eigentlichen Meldung bestehen umfassende Sorgfaltspflichten sowie die Registrierungspflicht.
  • Datenaustausch: Bei der österreichischen zuständigen Behörde eingelangte Meldungen werden in periodischen Abständen mit EU-Mitgliedstaaten sowie mit Drittländern ausgetauscht, sofern mit dem Drittland eine „qualifizierte Vereinbarung“ besteht.

Änderungen im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)

  • Übernahme jüngster internationaler Entwicklungen beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und der damit verbundenen Änderungen des OECD-Gemeinsamen Meldestandards; diese Änderungen wurden in die Richtlinie (EU) 2023/2226 übernommen und werden nun innerstaatlich umgesetzt.
  • Kernänderungen: Erweiterung bestehender Sorgfalts- und Meldeverpflichtungen für meldende Finanzinstitute hinsichtlich bereits bisher erfasster Finanzkonten sowie Einführung einer Meldepflicht aufgrund der Aufnahme neuer digitaler Finanzprodukte.
  • Neue digitale Finanzprodukte im Anwendungsbereich: insbesondere elektronisches Geld, digitale Zentralbankwährungen und Kryptowerte; Ziel ist die Gleichstellung neuer digitaler Finanzprodukte mit traditionellen Finanzprodukten.
  • Ausweitung der Sorgfalts-/Meldepflichten bei bisherigen Konten dient v.a. der Verbesserung der Datenqualität und effektiveren Datennutzung durch Steuerverwaltungen; beispielhaft genannt: zusätzliche/qualitativ bessere Informationen zur Art des Kontos sowie zur Funktion bzw. zu Funktionen von beherrschenden Personen oder Anteilseignern von Rechtsträgern.
  • Einmalige Anmeldungspflicht für meldende Finanzinstitute wird eingeführt.
  • Einführung einer „Nullmeldung“: Meldende Finanzinstitute müssen auch dann melden, wenn sie im jeweiligen Berichtszeitraum keine meldepflichtigen Konten unterhalten haben.

Änderungen im EU-Amtshilfegesetz (EU-AHG)

  • Erforderliche Anpassungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 über Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung).
  • Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs über bestimmte Arten von Einkünften und Vermögen (von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Personen) um eine siebente Einkünftekategorie: Dividenden von Unternehmen, deren Anteile nicht in einem Bankdepotkonto verwahrt werden.
  • Klarstellung zur neuen Dividendenkategorie: Es handelt sich dabei nicht um Dividenden, die als nach Art. 4, 5 oder 6 der Richtlinie 2011/96/EU (Mutter-Tochter-Richtlinie) von der Körperschaftsteuer befreite Einkünfte aus Dividenden qualifizieren; der auswählbare Einkünftekatalog für den Austausch wird damit ausgedehnt.
  • Welche Kategorien Österreich tatsächlich austauscht, wird (weiterhin) in der Verordnung des BMF zur Durchführung des automatischen Informationsaustausches (BGBl. II Nr. 2014/380) geregelt.
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs beim automatischen Informationsaustausch zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreisgestaltung: nun auch Informationen betreffend natürliche Personen, sofern (a) der Transaktionsbetrag 1.500.000 Euro übersteigt oder alternativ (b) im grenzüberschreitenden Vorbescheid die steuerliche Ansässigkeit einer Person festgestellt wird.
  • Weitere Präzisierungen für den Austausch zu Vorbescheiden/Vorabverständigungen: Die Beschreibung der Geschäftsfähigkeiten oder Transaktionen muss nicht abstrakt gehalten sein.
  • Zusätzliche zu übermittelnde Information: ausländische Steueridentifikationsnummer(n) der betroffenen Personen sind im Rahmen des automatischen Informationsaustausches zu übermitteln.
  • Zusätzlich: redaktionelle Klarstellungen und Berichtigungen.

Änderung im Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG)

  • Anpassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 durch Änderung der Anlage 2 zum VPDG.
  • Neuer/zusätzlicher Dateninhalt: Die vom Ansässigkeitsmitgliedstaat ausgestellte Steuernummer ist vom meldepflichtigen Unternehmen zu übermitteln.

Änderungen im EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG)

  • Anpassungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226.
  • Änderung der Informationspflicht zur Inanspruchnahme der Befreiung von der Meldepflicht bei gesetzlicher Verschwiegenheitspflicht infolge eines EuGH-Urteils: Andere Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige sind nur dann über die Meldepflicht zu informieren, wenn es sich um Klienten des meldepflichtigen Intermediärs handelt.
  • Begriffsanpassung: Der Terminus „Klient“ wird in den Begriffsbestimmungen hinzugefügt und definiert.
  • Erweiterung der meldepflichtigen Informationen: Aufnahme „jeglicher sonstiger Informationen“, die zuständigen Behörden bei der Beurteilung eines Steuerrisikos helfen könnten.
  • Ergänzung der meldepflichtigen Informationen um die vom Ansässigkeitsmitgliedstaat erteilte Steuernummer.
  • Klarstellung: Es sind keine Informationen zu von der Meldepflicht befreiten Intermediären zu melden.

Änderungen im Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)

  • Anpassungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226.
  • Vereinheitlichung von Begriffsbestimmungen: „Identifizierungsdienst“ und „teilnehmender Staat“ werden vereinheitlicht.
  • Klarstellungen zur Löschung digitaler Plattformbetreiber aus dem zentralen Register der Europäischen Kommission.
  • Klarstellungen zu den meldepflichtigen Informationen bei Gebrauch eines Identifizierungsdienstes.

Änderung im Bankwesengesetz (BWG)

  • Anpassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226, um ein dort vorgesehenes Wahlrecht für Finanzinstitute zu ermöglichen.
  • Wahlrecht/Abgrenzung: Finanzinstitute können meldepflichtige Informationen entweder nach dem Krypto-Meldepflichtgesetz oder nach dem GMSG melden, wenn die Voraussetzungen für Melde- und Sorgfaltspflichten nach beiden Gesetzen gleichzeitig erfüllt wären.
  • Zweck: Erleichterung für meldepflichtige Unternehmen und Vermeidung doppelter Melde- und Sorgfaltspflichten.

Änderung im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG)

  • Ausgangslage: Das KontRegG gibt derzeit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und dem Bundesminister für Inneres (BMI) für sanktionenrechtliche Zwecke ein Recht auf Auskünfte aus dem Kontenregister.
  • Neuer Bedarf durch SanktG 2024: Ab 1.1.2026 wird der Bundesminister für Finanzen (BMF) explizit als Behörde mit Berechtigung zur Freigabe eingefrorener Vermögenswerte genannt.
  • Problem: Ohne Anpassung hätte der BMF ab 1.1.2026 im Unterschied zu anderen freigabeberechtigten Behörden (OeNB bis 31.12.2025, FMA, BMI) nach derzeitiger Rechtslage kein Auskunftsrecht aus dem Kontenregister.
  • Regelungszweck der Änderung: Sicherstellung, dass der BMF ab 1.1.2026 im Zusammenhang mit der Freigabe eingefrorener Vermögenswerte auch ein Auskunftsrecht aus dem Kontenregister hat.

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten – BBKG 2025 Teil Daten

~44 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Michael Fürtbauer

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseher im Haus und vor den Bildschirmen! Was diese Regierung wirtschafts- und finanzpolitisch abliefert, ist ein einziges Chaos: ein Blindflug, der all jene trifft, die in diesem Land arbeiten und Wertschöpfung schaffen. Alleine der klassenkämpferische Titel Betrugsbekämpfungsgesetz ist ein Anschlag auf alle Leistungsträger in diesem Land, denn der Großteil der Gesetzesmaterie beschäftigt sich mit dem Schließen von Steuerschlupflöchern, und das Nutzen von solchen Schlupflöchern ist bekanntlich kein Betrug. Zu TOP 2: Der erste Vorschlag zur Einschränkung der NoVA-Rückvergütung beim Export von Gebrauchtwagen hat gezeigt, dass Sie sich mit dem Gesetz nicht wirklich auskennen, denn der hätte bedeutet, dass eine gesamte Branche zerstört worden wäre. Kein einziges gebrauchtes Auto wäre mehr ins Ausland verkauft worden. Nach großen Protesten von allen Zeitungen gab es eine Abänderung. Wie aber schon beim letzten NoVA-Gesetz sind Ihre Abänderungen – ich habe es schon im Ausschuss gesagt – nicht ideal, weil sie noch immer ausländische Leasingfirmen bevorzugen. Wenn man die NoVA anteilig auf 24 Monate Laufzeit berechnet und von 10 000 Euro NoVA ausgeht, dann sparen sich ausländische Leasingfirmen noch immer 860 Euro gegenüber österreichischen. Womit man das begründet, ist mir noch nicht ganz klar. Für die kleinen ehrlichen Händler ist die neue Regelung ein Wettbewerbsnachteil und ein bürokratischer Aufwand, den sie kaum zu stemmen wissen. Dass die ÖVP die Kleinbetriebe vergisst, ist mir völlig klar, aber bei den anderen Regierungsparteien hätte ich noch eine gewisse Hoffnung gehabt. Es heißt ja immer, wir kritisieren und haben keine Vorschläge. Ich hoffe, Sie haben Vorschläge, wie man das einfach lösen könnte. Mit einer Anbindung des Finanzamtes an die Begutachtungsplakettendatenbank, einer Anbindung des Finanzamtes an die Datenbank der Versicherungswirtschaft hätten wir Daten über die Kilometerstände, über Unfälle, über Schadenshistorien – fälschungssicher und digital. Im Abgleich mit der Eurotax-Liste würden alle fragwürdigen Verkäufe sofort auffallen. Herr Finanzminister! Sie haben ja gesagt, bei den Steuerprüfungen werden Sie zukünftig auf die KI setzen. Das wäre eine Möglichkeit, das zu tun, doch statt Innovation kommen immer wieder mehr Bürokratie und mehr Gutachterkosten. Entbürokratisierung? – Leider Fehlanzeige! Nur kurz zu TOP 4: Das ist die Sozialgeschichte in diesen zusammengewürfelten Punkten. Wir als Partei sind grundsätzlich dafür, aber man muss sich überlegen, ob der Stichtag 1. Jänner für Firmen realistisch ist, denn, bitte schön, die Baufirmen hören in 14 Tagen auf und in einem Monat würde das Gesetz gelten. Das ist zumindest für mich nicht richtig realistisch. Ganz nebenbei: Mitten im Weihnachtsgeschäft lässt die Regierung die 15-Warengruppen-Regelung auslaufen. Das ist ein weiterer Feldzug der Bundesregierung gegen kleine Händler und mittlere Betriebe. Ausgerechnet in der umsatzstärksten Zeit des Jahres sollen Markt-, Waren-, Straßenhändler und Gastronomiebetriebe plötzlich ihre Kassensysteme tauschen. Anstatt einfacher Sammelbegriffe müssen künftig Markenmengen und Produktnummern einzeln erfasst werden. Was heißt das? – Wenn Sie jetzt zukünftig auf einen Weihnachtsmarkt gehen und Socken kaufen, darf es nicht mehr Socken heißen, sondern es muss blaue Socken, Größe 42 heißen. Wer das fordert, hat von der Realität draußen, wie Geschäfte auf Märkten gemacht werden, einfach keine Ahnung. (👏 FPÖ) Es folgt Rechtsunsicherheit, Prüfungsunsicherheit und viele werden einfach aufgeben. Was machen unsere beiden Deregulierungsweltmeister, der Herr Wirtschaftsminister und der Herr Staatssekretär? – Sie machen Almdudler-Videos. Richten Sie bitte dem Herrn Wirtschaftsminister aus: Es ist nicht nur peinlich, dass er das als Deregulierung verkauft, es ist auch fachlich falsch! Auf Almwirtschaften war es auch jetzt schon möglich, aus ortsüblichen Gebinden glasweise auszuschenken. Das heißt, man kann auch eine Einliterflasche nehmen. Das ist jetzt nicht neu, das war schon immer so.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Und weiter ? – Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.

FPÖ Michael Fürtbauer

… Warum Sie das als Bauernbundvertreter nicht mitgeteilt haben, ist mir ein Rätsel. Die ÖVP und die NEOS sprechen immer wieder davon, dass sich Leistung wieder lohnen muss. In Wirklichkeit bestrafen Sie aber alle Leistungsträger in diesem Land. Wir als FPÖ stehen eben an deren Seite. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Kai Jan Krainer

Danke, Herr Präsident! – Ja, wir debattieren hier das Betrugsbekämpfungspaket. Das ist ein großes Paket, es besteht aus vier verschiedenen Gesetzespaketen und zwei Entschließungsanträgen. Auch wenn der freiheitliche Redner jetzt so getan hat, als ob das nicht gut wäre, stimmen Sie – glaube ich, ich weiß es nicht – vier oder fünf dieser sechs Beschlüsse zu. Der Rede hätte man das jetzt nicht entnehmen können. Die 15-Warengruppen-Regelung ist ja kein Gesetz, auch jetzt nicht, sondern ein Erlass, und meines Wissens wird dieser Erlass verlängert, insofern war die Aufregung hier umsonst. Worum geht es bei diesem Paket? – Es geht darum, dass wir Steuerbetrug bekämpfen, das heißt, Menschen, die absichtlich Steuer hinterziehen oder die Steuergesetze umgehen. Das Zweite ist Gewinnverschiebung – da geht es darum, dass Konzerne Gewinne innerhalb des Konzerns dorthin verschieben, wo die Steuer am geringsten ist – und das Dritte ist unerwünschte Steuergestaltung. Das heißt, Regelungen in unseren Steuergesetzen für die ehrlichen und redlichen Unternehmen werden ausgenützt und führen zu einer unerwünschten Steuergestaltung. Was bedeutet das in der Praxis? – Drei kleine Beispiele dafür: Für einen Konzern, der Gewinne verschiebt, ist jetzt die Regelung, dass zumindest 12,5 Prozent Steuer zu zahlen sind. Das wird auf 15 Prozent erhöht. Das heißt, das ist ein konkreter Beitrag dafür, dass große Konzerne – die heute nicht ihre Steuern zahlen, wie alle Klein- und Mittelbetriebe – in Zukunft mehr Steuern zahlen müssen, und das ist gut so. (👏 SPÖ) Ein zweites Beispiel, das wir ja auch im letzten Untersuchungsausschuss gehört haben: dass Benko, Pierer und wie sie alle heißen, ihre eigenen Einfamilienhäuser – wobei: Einfamilienhäuser ist ein bisschen eine Untertreibung –, ihre Villen irgendwo hinbauen und uns quasi mitzahlen lassen, indem sie die Vorsteuer kassieren und sich diese Immobilien dann selber vermieten. Für diese sogenannten Luxusimmobilien kann man die Vorsteuer nicht mehr abziehen. Das ist auch eine gute Nachricht, dass sich Benkos und Pierers ihre Luxusimmobilien nicht mehr auf Steuerzahlerkosten mitfinanzieren lassen können. (👏 SPÖ) Ein drittes Beispiel: Die meisten Menschen verdienen ja ihr Einkommen mit Arbeit, zahlen ihre Steuern ehrlich und ordentlich. Manche, die glauben, über Kryptowährungen und über Spekulationen Geld zu verdienen, müssen in Zukunft halt auch ihre Steuern zahlen, weil wir den Informationsaustausch zwischen den europäischen Staaten und die Meldepflichten der Kryptoanbieter und der Börsen einfach verstärken, damit auch jene, die Geld verdienen, indem sie mit Kryptowährungen spekulieren, ihre Steuern hier in Österreich ehrlich zahlen. Worum es bei diesem gesamten Paket geht, ist der Schutz der ehrlichen Steuerzahler:innen und der Schutz der ehrlichen Unternehmen vor denen, die es halt nicht ganz ernst und ehrlich meinen und auf Kosten der Gesellschaft nicht ihren fairen Beitrag zahlen wollen. Das ist ein gutes Paket. Wir haben uns ja vorgenommen, in dieser Legislaturperiode circa 1,4 Milliarden Euro in diesem Bereich zu holen. Das sind einmal die ersten 1,2 Milliarden, die wir heute beschließen. Den Rest werden wir noch erledigen. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alexander Petschnig . – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Alexander Petschnig

Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Betrugsbekämpfungsgesetz – Betrugsbekämpfung ist ja grundsätzlich positiv zu sehen, ist ja eine Selbstverständlichkeit – besteht auch aus etlichen Maßnahmen, die sinnvoll sind. Das möchten wir auch für unsere Fraktion festhalten. Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Vermietung von Luxusimmobilien ist offensichtlich eine richtige Lehre aus der Causa Benko, die wir auch so unterstützen können. Die Verschärfung bei Zuwendungen von ausländischen Stiftungen, automatischer Informationsaustausch bei Einkünften aus Kryptowährungen, wie soeben erwähnt, sind auch Dinge, denen wir zustimmen können; ebenso zusätzliche Betrugsbekämpfungsmaßnahmen im laufenden Vollzug, Umsatzsteuerkarussellbetrug, Sozialbetrug und Ähnliches mehr. Es gibt zwei Aspekte, die aus unserer Sicht ein bisschen fraglich sind. Das eine ist das Vorrecht bei insolvenzrechtlichen Anfechtungen für den Staat, das hier normiert beziehungsweise ausgedehnt werden soll. Um konkret zu sein: Das hat für uns ein bisschen den Beigeschmack einer einseitigen Bevorteilung des Staates gegenüber allen anderen Personen und gegenüber allen anderen Gläubigern. Das ist für uns etwas schwer zu argumentieren und gefällt uns in dieser Form nicht. Es ist auch die generelle Herangehensweise zumindest zu hinterfragen. Ich darf vielleicht den Herrn Bundesminister im Ausschuss zitieren: Zuerst einigt sich die Koalition auf ein Volumen, und dann arbeiten Fachleute konkrete Maßnahmen aus. – Zitatende. Das klingt auf das erste Hinhören logisch. Auf der anderen Seite stellt man sich schon die Frage, warum man nicht konsequent gegen Abgabenbetrug in jeglicher Form vorgeht. Warum zuerst das Volumen? Tut Betrug in anderem oder in größerem Ausmaß weniger weh oder ist das weniger störend? Zur Klarstellung von unserer Seite: Abgabenbetrug kann keinesfalls ein Spielball für potenzielle politische Tauschgeschäfte sein. Das klingt zumindest so oder man könnte es zumindest so verstehen, dass das gemeint ist. Das ist immer ein Hintergehen der Allgemeinheit und daher entschlossen zu bekämpfen. (👏 FPÖ) Dann gibt es – ebenfalls schon erwähnt – noch eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes. Da wird die Hinzurechnungsbesteuerung und die Absetzbarkeit von Zinsen und Lizenzgebühren in Verbindung zu Niedrigsteuerländern bekämpft. Das ist natürlich eine unfaire Konkurrenz, die manche ausnutzen. Das ist aus unserer Sicht in Ordnung, wenn man das entsprechend anhebt, zumindest zur Anerkennung der notwendigen ausländischen Steuersätze. Die werden jetzt auf 15 Prozent angehoben. Das geht konform mit Mindeststeuertarifen in der OECD. Auch dem können wir zustimmen. Ich darf also zusammenfassen: Wir werden der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und den Teilen des Betrugsbekämpfungsgesetzes – Teil Daten und Sozialversicherung – zustimmen, dem Teil Steuern aus den genannten Gründen leider nicht. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Andreas Ottenschläger

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vorweg vielleicht eine Klarstellung: Herr Kollege Fürtbauer von der FPÖ hat vorhin moniert, dass es noch nicht dazu gekommen sei, dass wir die sogenannte 15-Warengruppen-Regelung, das ist quasi ein vereinfachtes Kassensystem, noch nicht verlängert haben. Wenn Sie heute aufmerksam die Medien verfolgt hätten, dann wüssten Sie, dass es dafür bereits sehr wohl eine Lösung gibt. Auch bei der sogenannten Kalte-Hände-Regelung – das betrifft vor allem Marktfahrer oder zum Beispiel auch, weil es aktuell ist, Christbaumverkäufer – haben wir eine Lösung gefunden, und die Umsatzgrenze wird von 30 000 auf 45 000 Euro angehoben. Beides sind wichtige Maßnahmen, die auch zur Entbürokratisierung beitragen sollen. (👏 ÖVP, NEOS) Meine Damen und Herren, wir beraten heute über das Fairnesspaket beziehungsweise das Betrugsbekämpfungsgesetz mit dem Ziel, steuerehrliche Bürgerinnen und Bürger und Unternehmer fair zu behandeln und sie auch entsprechend zu schützen. Es ist ein Sammelgesetz, das im Wesentlichen auf drei zentralen Säulen steht: Steuern, Daten und Sozialabgaben. Dieses Paket ist ein wichtiger Schritt, um Betrug im Steuer-, Zoll- und Sozialbereich wirksamer zu bekämpfen und die Fairness für jene zu stärken, die jeden Tag ehrlich ihren Beitrag leisten. Allein für das Jahr 2026 wird durch diese Maßnahmen ein Budgetvolumen von knapp 270 Millionen Euro erwartet. Was sind diese Maßnahmen, die zum Teil schon hier angesprochen wurden? Es geht zum Beispiel um die Zuwendungen aus ausländischen Stiftungen und Trusts. Diese werden künftig eindeutig steuerlich erfasst. Der Bereich der Luxusimmobilien ist schon angesprochen worden. Da soll der Vorsteuerabzug bei der Vermietung abgeschafft werden. Die Normverbrauchsabgabe wurde schon erwähnt. Wir haben dabei einen, glaube ich, sehr pragmatischen Lösungsweg nach der Begutachtung erreicht, der einerseits eine gewisse Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmer geben soll und auf der anderen Seite auch eine faire Verteilung beziehungsweise einen fairen Beitrag leisten wird. Mehr Transparenz und Datenqualität gibt es besonders im Kryptobereich. Mit diesem Paket setzen wir die neue EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch bei Kryptowerten um. Damit schließen wir potenzielle Umgehungsmöglichkeiten bei der Besteuerung digitaler Vermögenswerte – ein Bereich, der in der Vergangenheit stark gewachsen ist. Ab 2027 rechnen wir allein durch diesen Schritt mit 35 Millionen Euro an zusätzlichem Steueraufkommen. Ein Schwerpunkt des Pakets liegt auf der Bekämpfung von Scheinunternehmen, die regelmäßig Sozialversicherungen und Finanz schädigen. Die SVS wird zur Kooperationsstelle für die Sozialbetrugsdatenbank, um schneller und zielgerichteter reagieren zu können. Zusammenfassend: Das Paket bringt Klarheit, Fairness und eine deutliche Verbesserung der Rechts- und Vollzugssicherheit. Es schützt jene, die korrekt arbeiten, und es trifft jene, die Systeme ausnutzen. Damit schaffen wir mehr Gerechtigkeit, stärken den Staatshaushalt und sichern das Vertrauen in unser Gemeinwesen. Ich bedanke mich jetzt schon bei allen, die diesem Paket zustimmen werden, insbesondere auch bei den beiden Oppositionsparteien, die dem Vernehmen nach auch die notwendige Zweidrittelmehrheit, die für gewisse Teile dieses Gesetzes notwendig ist, sozusagen zur Verfügung stellen. Ich glaube, in diesem Sinne ist es ein gutes Paket, ein faires Paket und auch ein wichtiger Beitrag zur Konsolidierung des Budgets. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Kolm . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

FPÖ Barbara Kolm

Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Na ja, mehr Gerechtigkeit kann ich nicht herstellen, indem ich noch mehr Steuern und Abgaben habe und sie erhöhe und noch mehr Bürokratie habe, sondern im Gegenteil: Es sollte diese ja eigentlich abgebaut werden. Dieses Betrugsbekämpfungsgesetz – ein sehr großer Name! – hat ja jetzt vier Teile. Bei drei Teilen werden wir, wie schon angekündigt, zustimmen, bei einem Teil werden wir dagegen sein. Wir stimmen dem Punkt Teil Daten zu, in dem es um die Kryptowährungen und den Informationsaustausch geht – also diesen automatischen Informationsaustausch –, denn es geht ja auch schließlich um Bekämpfung von Steuerbetrug. Dem ist hier nichts hinzuzufügen. Dem Teil Steuern werden wir unsere Zustimmung nicht geben, vor allem auch, weil es in diesem Bereich um die Begrenzung der Bargeldannahme geht – wiederum eine Umsetzung von EU-Verordnungen –, aber natürlich auch um die Anpassung der NoVA, die ja vorhin schon besprochen worden ist. Wir lehnen diesen Punkt ab, weil er eigentlich politisches Misstrauen gegenüber dem Individuum – also unseren Bürgern – und gegenüber den Unternehmen zum Ausdruck bringt. Und er erhöht eigentlich nur die Einnahmen des Finanzministers, wie ja gerade Kollege Ottenschläger sehr deutlich gesagt hat – wir sollten aber unseren Bundeshaushalt besser mit einer Reduktion der Ausgaben in den Griff bekommen und nicht umgekehrt, denn das ist keine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik. (👏 FPÖ) Noch einmal kurz zur Streichung der NoVA-Rückvergütung, die nämlich den gesamten Wirtschaftsstandort schädigt: Erstens widerspricht die Abschaffung der NoVA-Rückerstattung der Logik unseres Steuersystems und koppelt den österreichischen Gebrauchtwagenmarkt vom internationalen Wettbewerb ab. Zweitens droht ein drastischer Rückgang der Nachfrage nach österreichischen Gebrauchtwagen im Ausland und eine Überalterung des Fahrzeugbestandes im Inland. Das kann ja auch nicht im Sinne der Grünen sein, wenn dann alte Pkws mit schlechten Emissionswerten durch die Gegend fahren. Drittens führen die extrem kurze Begutachtungsfrist in diesem Gesetzgebungsverfahren und die Häufung kurzfristiger Eingriffe zu einem Vertrauensverlust in unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort, die Kapitalmärkte haben das ja ohnedies schon eingepreist. Viertens: Statt der pauschalen Streichung braucht es faire und planbare Rahmenbedingungen, die heimische Unternehmen nicht benachteiligen. Das heißt also, auch diese Streichung der NoVA wird wahrscheinlich doch eine glatte Inländerdiskriminierung sein und wird auch unionsrechtswidrig sein. Zum Thema KöSt-Anhebung: Ich bezeichne das als interimistische Reparaturmaßnahme, es ist eine Hilfsmaßnahme. Wir werden dem zustimmen, aber wir müssen auch ganz deutlich sagen: Keine weiteren Steuererhöhungen! Unsere freiheitliche Politik schaut nämlich anders aus. Wir würden das Abgaben- und Steuerpaket komplett anders schnüren, und nicht so, wie es jetzt mit diesen halbherzigen Vorschlägen des Entbürokratisierungs-Staatssekretärs zusammengestellt worden ist, der ja nur die Illusion staatlicher Effizienz darstellt. Zum Thema Sozialbetrug und Sozialabgaben: Ja, diesem Punkt stimmen wir zu, die Maßnahmen sind wirklich ein brauchbarer Schritt, um den Sozialbetrug in den Griff zu bekommen und Scheinfirmen effektiv zu bekämpfen. Man muss aber auch dazusagen, dem Thema Sozialbetrug sollte man – und zwar in allen Bereichen – allgemein eine viel größere Bedeutung zumessen, weil wir ganz einfach finanziell nichts mehr zu verschenken haben. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Hofer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

NEOS Markus Hofer

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer:innen im Saal und zu Hause vor den digitalen Endgeräten! Betrugsbekämpfung ist kein Randthema – Betrugsbekämpfung ist eine zentrale Aufgabe, der sich die Bundesregierung angenommen hat. Offenbar sehen das auch beide Oppositionsparteien ähnlich, denn in großen Teilen wird es zu Zustimmung ihrerseits kommen. Ich bedanke mich für diese Unterstützung, nicht nur bei jenen Punkten, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, sondern auch bei vielen anderen Teilen dieses Pakets. Steuer- und Abgabenbetrug richtet sich nicht gegen den Fiskus, er richtet sich nicht allein gegen die Finanzämter, er richtet sich nicht allein gegen den Finanzminister, sondern Abgabenbetrug richtet sich gegen uns alle. Er richtet sich gegen Bürgerinnen und Bürger, er richtet sich gegen redliche Unternehmerinnen und Unternehmer, denn das, was die einen sich erschleichen, müssen die anderen mehr beitragen. Aus diesem Grund ist der Kampf gegen diesen Betrug ein Kampf, den wir gemeinsam führen. Bekämpfung von Steuerbetrug schützt vor Steuererhöhung, und wir alle wollen Steuererleichterungen. Das vorliegende Gesetzespaket ist in seinem Umfang, zum Teil in seiner Kleinteiligkeit, in seinen technischen Details etwas, das sich primär an die Unternehmen richtet, und da möchte ich einmal klarstellen – und das ist auch das gemeinsame Verständnis –: Ja, es gibt die schwarzen Schafe, die wir adressieren wollen – aber ja, ja und ja, der Großteil der Unternehmerinnen und Unternehmer ist redlich und zahlt seine Steuern und seine Beiträge. Was wir tun, ist, diesen Großteil besser zu schützen. Beim Thema Betrugsbekämpfung geht es auch um Vertrauen; es geht um Vertrauen in den Staat, um Vertrauen in Systeme, um Vertrauen der Bürger und Unternehmer:innen, dass wir das tun und das durchsetzen, was in Gesetzen steht. Das gesamte Paket – und das wurde ja auch von Vorrednern schon angesprochen – ist aber nicht nur ein Thema der Betrugsbekämpfung, sondern wir adressieren auch Steuerkonstruktionen, die wir verändern wollen. Es geht darum, dass auch Handlungen, die bisher legal waren, neu betrachtet werden. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, was jetzt das Richtige oder das Falsche ist, aber was ich an diesem Prozess sehr schätze – Herr Petschnig, Sie haben es ein bisschen anders ausgedrückt –: Ich schätze einen Prozess, bei dem wir am Anfang die Experten bestellen und uns dann ansehen, gerade bei dieser Komplexität, was wir politisch wollen. Ich finde das gut. Das Betrugsbekämpfungspaket in der Größenordnung von 270 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen im Folgejahr, insgesamt 1,4 Milliarden Euro in der gesamten restlichen Legislaturperiode, teilt sich in drei große Teile auf, die schon genannt wurden: in den Teil Daten – mit vielen Bestimmungen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern –, den Teil Steuern und den Teil Sozialabgaben. Eine Thematik, die zu viel Diskussion geführt hat, möchte ich noch einmal besonders ansprechen, das ist die Änderung im Insolvenzrecht. Wir schlagen mit dieser Gesetzesinitiative vor, dass in Insolvenzprozessen hinsichtlich bestimmter Steuern die Anfechtungsmöglichkeit herausgenommen wird, also die Zahlungen an Finanzämter und Sozialversicherungsträger anfechtungsfest werden; nicht alles, sondern nur teilweise. Warum finden wir das richtig? – Wir finden es richtig, weil es okay ist, zu differenzieren: Unternehmen können sich aussuchen, ob sie kontrahieren, sie können entscheiden, ob sie ein bestimmtes Risiko eingehen – der Staat, die Sozialversicherungsträger können das in diesen Bereichen nicht. Ich finde, es ist eine gerechtfertigte Differenzierung, die wir da vornehmen. Ich möchte abschließen, indem ich noch einmal zum Wesentlichen zurückkomme: Betrugsbekämpfung schafft Vertrauen. Betrugsbekämpfung schafft Vertrauen in unsere Systeme, in unseren Staat, in unsere Prozesse. Steuerehrlichkeit schützt vor Steuererhöhung, und Steuererleichterungen wollen wir alle. – Besten Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Arnold Schiefer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Arnold Schiefer

Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Minister! Hohes Präsidium! Es wurde schon sehr vieles von den Vorrednern gesagt, ich möchte Ihre Lebenszeit nicht vergeuden. – Vorsicht da drüben mit solchen Zwischenrufen! Prinzipiell sind Themen wie dieses etwas, dem sich auch die Freiheitliche Partei nicht verschließen kann. Man kann als Freiheitlicher nur für Gerechtigkeit und Fairness sein und für diejenigen, die sich bemühen, den Wettbewerb als Unternehmer redlich zu bestreiten, dementsprechend stimmen wir hier drei von vier Punkten zu; wir haben das bereits gesagt. Ich möchte betonen, dass damit auch Ihre Erzählung nicht stimmt, dass man mit uns vielleicht gar keine Zweidrittelmehrheit zusammenbringen könnte. Wenn man sich im Energiebereich ein bisschen mehr bemühen würde, wäre vielleicht auch dort eine Zweidrittelmehrheit möglich, sage ich nur dazu.

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Ja, ... bissl bemühen!

FPÖ Arnold Schiefer

… Mir ist es wichtig, festzuhalten, warum wir einem Punkt nicht zustimmen, es geht um die Änderungen im Insolvenzrecht, die Kollege Hofer gerade angesprochen hat. Es gibt da einen Aspekt, der eigentlich vonseiten der Masseverwalter kommt: Wie steht es um das Thema Fortführung? Wenn du ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung führen willst, dann bist du als Masseverwalter um jeden Euro froh, damit du dieses Kapital, die finanzielle Grundlage aufbringen kannst, damit du die Berechtigung hast, das Unternehmen fortzuführen. Da haben wir massive Interventionen und Anfragen vom KSV und von der Anwaltskammer bekommen, und darauf haben wir hingewiesen. Diese Bestimmungen hätte man vielleicht auch herausnehmen können, aber es herrscht jetzt wohl das Diktat der leeren Kassen. Ich glaube, es geht da um 20, 30 Millionen Euro pro Jahr aus diesen Insolvenzverfahren – auf die hätte man wahrscheinlich verzichten können. Wir halten also fest: Wir sehen die Änderungen über weite Strecken positiv, vor allem dort, wo der Datenaustausch notwendig ist, um Betrug effizient bekämpfen zu können, und stimmen über weite Strecken zu. Beim zweiten Punkt werden wir uns aus den genannten und anderen Gründen verschließen. – Herzlichen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli . – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Leider muss ich die Party sozusagen etwas crashen …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Überraschung! – Heiterkeit bei den Grünen

GRÜNE Nina Tomaselli

… denn ich habe schon das Gefühl, dass das Betrugsbekämpfungspaket wieder ein recht gutes Beispiel ist, um zu zeigen, dass die großen Ankündigungen der Bundesregierung nicht ganz mit der konkreten Umsetzung zusammenpassen. Ganz konkret muss ich auch sagen, wir Grüne haben sehr viel Hoffnung in das Betrugsbekämpfungspaket gesetzt; die ist aber leider nicht gänzlich erfüllt worden. Ich möchte da vor allem Vizekanzler Babler beim Wort nehmen; er hat ja bereits Mitte des Jahres angekündigt, dass dieses Betrugsbekämpfungspaket den großen Beitrag der sogenannten breiten Schultern bringen soll. Wenn man sich die Details des Pakets aber anschaut, dann sieht man, dass neben den neuen Steuerregelungen bei der Vermietung von Luxusimmobilien das Paket tatsächlich ein ziemlich bunter Strauß von insgesamt wahrscheinlich 30 Einzelmaßnahmen ist. Das neue Reglement für die Luxusimmobilien ist zwar gut, aber – das haben wir auch im Ausschuss analysiert – die Regierung hat es schon verabsäumt, gleich auch möglichem Missbrauch vorzubeugen. Die neuen Regeln sind, glaube ich, relativ leicht zu umgehen, und ich sehe schon den zukünftigen Nationalrat, wie er genau dieses Gesetz wieder anpassen muss. Der nächste Punkt: Vizekanzler Babler hat vor zwei Wochen verkündet – das Paket hat ja er präsentiert und nicht der Finanzminister, das war auch ein bisschen irritierend –, die Benko-Methoden seien damit abgeschafft. Fakt ist, die schändlichen Bilanztricks von Benko sind immer noch möglich, und die Bundesregierung lässt es weiter zu, dass sich die steuerehrlichen Unternehmer von den schwarzen Schafen veräppeln lassen müssen. Damit das aufhört, dass Unternehmer eben lieber Strafe zahlen, anstatt ehrlich zu bilanzieren, bringen wir heute einen Unselbständigen Entschließungsantrag ein: RN/49.1 Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli , Kolleginnen und Kollegen betreffend „schändlichen Bilanztricks à la Benko ein Ende setzen!“ Der Antragstext lautet wie folgt: Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen vorzulegen, um Bilanzverschleierungen, wie von der Signa-Gruppe praktiziert, in Zukunft zu unterbinden.“ Wir laden Sie sehr herzlich ein, liebe Fraktionen der Bundesregierung, da können Sie gleich einmal zeigen, auf welche Seite Sie sich stellen (👏), auf die Seite der Ehrlichen oder auf die Seite jener, die ungehörig reich werden, indem Sie sich über die Regeln aller stellen. Nächster Punkt: Die Ankündigung – das haben wir jetzt ja auch gehört – bezieht sich auf 270 Millionen Euro Mehreinnahmen nächstes Jahr; bis 2029 sollen es insgesamt 1,44 Milliarden Euro sein. Diese Mehreinnahmen finden sich nicht in den mitgelieferten Zahlen, da kommt das Finanzministerium selber nur auf 762 Millionen Euro, der Rest ist eher nach dem Prinzip Hoffnung. Ich weiß schon, jetzt kann man sagen, man muss den Grünen nicht glauben, der Rechnungshof sagt aber dasselbe – Zitat –: „Die angeführten Beträge sind daher nach Ansicht des RH“ – Rechnungshofes –„nicht nachprüfbar bzw. nachvollziehbar dargestellt.“ Herr Finanzminister, wir hatten ja auch im Finanzausschuss letzte Woche eine lange Diskussion zu diesem Thema. Geendet hat das Ganze in einem sehr großen Durcheinander und Wirrwarr. Sie haben dann zugesagt, Sie senden dem Finanzausschuss eine detaillierte Aufschlüsselung der Zahlen. Diese Zahlen sind Sie bis heute schuldig. Ich muss dann leider davon ausgehen, dass die Berechnungen nicht geliefert werden können oder wollen – beides ist schlecht.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Entschuldige, es gibt ja die WFA dazu!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Bei einem Punkt, und da bin ich sehr froh, sind Sie uns aber entgegengekommen: Wir haben im Finanzausschuss noch besonders kritisiert, dass zwar mehr Kontrollen vom Finanzamt geplant sind, aber die personellen Ressourcen dafür im Gesetz nicht vorgesehen waren. Wir konnten immerhin diesen Mangel in Verhandlungen beheben, und wir Grüne sind auch recht dankbar, dass wir da eine Einigung mit den Fraktionen der Bundesregierung finden konnten, sodass es 30 zusätzliche Stellen für die Finanzkontrollen geben wird. Dazu bringe ich auch gleich einen Unselbständigen Entschließungsantrag ein: RN/49.2 Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger , Kai Jan Krainer , MMag. Markus Hofer , Mag. Nina Tomaselli , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025“ Der Antragstext lautet wie folgt: Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, durch Umschichtungen im Rahmen von Personalplan und Budget des Bundesministeriums für Finanzen für die Betrugsbekämpfung 30 zusätzliche VBÄ für die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Kontroll- und Prüfungstätigkeiten des Finanzamts Österreich, des Finanzamt für Großbetriebe und des Amts für Betrugsbekämpfung zur Verfügung zu stellen.“ Wir haben es heute bereits gehört: Transparenz, Effizienz und Rechtsgleichheit sind zentrale Grundsätze für eine funktionierende Steuerpolitik. Der Staat kann nur dann wirksam seine Aufgaben erfüllen, wenn auch die Beträge und die Steuern dafür geleistet werden. In diesem Sinne: Das Paket geht absolut in die richtige Richtung. Wir Grünen werden deshalb fast allem zustimmen, aber, Herr Finanzminister, das muss man auch ganz klar sagen: Hausaufgaben sind da trotzdem noch zu erledigen. – Danke schön. (👏) 12.46 Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar: RN/49.3 schändlichen Bilanztricks à la Benko ein Ende setzen! (155/UEA) RN/49.4 Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025 (156/UEA) Präsident Peter Haubner : Die beiden von der Frau Kollegin verlesenen Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung. Als Nächster hat sich jetzt der Herr Bundesminister für Finanzen zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

FPÖ Maximilian Linder

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon gehört: Das Betrugsbekämpfungsgesetz ist ein Vielfältiges mit vielen Teilbereichen. Dem Teil Daten werden wir zustimmen, weil es einfach wichtig ist, Maßnahmen gegen Steuerverschiebung, unerwünschte Steuervermeidung oder Steuerbetrug zu setzen. Anpassungen bei den Finanzkonten, Meldestandards bei den Finanzkonten für digitale Finanzprodukte, elektronisches Geld oder Kryptowerte, sind auch ganz, ganz wichtig. Auch die Bekämpfung von Sozialbetrug ist uns Freiheitlichen ein großes Anliegen. Der Teil Betrugsbekämpfungsgesetz Sozialabgaben findet auch unsere Zustimmung. Gerade da gibt es im Rahmen von Scheinunternehmen sehr oft Betrügereien: dass die Betriebe sich bei der SVS, bei der Sozialversicherung der Selbstständigen, anmelden, keine Beiträge abliefern, aber sehr wohl Leistungen daraus beziehen. Der Teil Betrugsbekämpfungsgesetz Steuern wird von uns abgelehnt. Es gibt einige Gründe dafür, zum einen – und das irritiert mich persönlich ein bisschen – das Durchbrechen des Wiederholungsverbotes. Herr Minister, vor Kurzem erst wurde hier herinnen beschlossen, dass man, um Betriebsübergebern beziehungsweise Nachfolgern Rechtssicherheit zu geben, freiwillig Prüfungen beantragen soll, um dann dem Übernehmer die Sicherheit zu geben, dass er hinterher nicht mehr geprüft wird. – Damit wird aus meiner Sicht diese Sicherheit genommen, und ich glaube, das alleine ist ein Punkt, warum das Gesetz noch einmal zu überarbeiten wäre. Ein weiterer Punkt ist das Klarstellen von Ergänzungen im Bereich der Cofag, und da haben wir Freiheitliche eine klare Meinung: Solange die undurchschaubaren Beschaffungsvorgänge in der Coronazeit nicht aufgeklärt wurden – man nicht weiß, wer die ganzen Masken geliefert hat, warum diejenigen zu den Aufträgen gekommen sind, wer von wem welche Aufträge zu welchen Bedingungen bekommen hat, zu welchen Ausschreibungs- und Vergabekriterien –, solange offen ist, wer die überbordenden Bestellungen bei den Impfdosen vorgenommen hat, was mit diesen Impfdosen passiert ist, so lange sind wir der Meinung, dass wir in diesem Bereich nicht die Unternehmer kontrollieren und kritisieren sollten, solange wir nicht wissen, was der Staat oder die staatlichen Organisationen in der Zeit getan haben. Wir Freiheitliche stehen für Betrugsbekämpfung im Bereich Steuern und Soziales. Wir sind aber dagegen, wenn es darum geht, Bürger und Unternehmen zu kriminalisieren. Bevor die undurchsichtigen und intransparenten Auftragsvergaben durch die damalige schwarz-grüne Regierung nicht aufgeklärt sind, sind wir dagegen, dass unsere Unternehmer und Bürger kriminalisiert werden. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Teiber . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

SPÖ Barbara Teiber

Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Geschätzte Zuseher und Zuseherinnen! Wir beraten heute die vorliegenden Betrugsbekämpfungsgesetze, und das gesamte Paket ist wirklich ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, um dort anzusetzen, wo die größten Ungerechtigkeiten entstehen: bei Sozialbetrug sowie bei komplizierten und verschachtelten Konstrukten, deren einziger Zweck es ist, dass einige sich ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen, denen alle anderen selbstverständlich nachkommen. Eine Angestellte in einem unselbstständigen Dienstverhältnis bekommt am Ende des Monats Steuern und Abgaben abgezogen. Sie bekommt dann aufs Bankkonto, was netto überbleibt. Bei Unternehmen, insbesondere bei großen Konzernen, funktioniert das oft anders. Da gibt es ganze Abteilungen oder Fremdfirmen, die nicht wenig Geld kosten, die allein dafür bezahlt werden und dafür da sind, Steuern zu optimieren, wie es so schön heißt. Da entstehen die verwirrendsten Firmengeflechte und Konzernstrukturen. Jemand vermietet sich selbst oder nahen Angehörigen Luxusimmobilien – wir haben vom Fall Benko gehört. Es wird mal rauf und mal runter bilanziert, so lange, bis die Steuern möglichst optimiert sind, also so, dass möglichst wenig Steuern bezahlt werden. Da gibt es legale Graubereiche und es gibt Steuerbetrug, also jene Fälle, wo die Grenze eindeutig überschritten wird. Bei beiden setzt dieses vorliegende Paket an und schafft Abhilfe. Durch bessere Datenverfügbarkeit, durch strengere Regeln werden Steuerschlupflöcher gestopft. In Summe, wir haben es gehört, sollen bis 2029 stolze 1,4 Milliarden Euro auf diesem Weg, mehr Gerechtigkeit zu schaffen, an zusätzlichen Steuereinnahmen fließen. Das ist wichtig und richtig so! (👏 SPÖ) 1,4 Milliarden Euro; allein nächstes Jahr, 2026, werden 270 Millionen Euro erwartet, und als Sozialdemokratin sage ich ganz klar: Diese Mehreinnahmen brauchen wir ganz dringend. Wir brauchen sie in der Pflege, in der Bildung, für Gesundheit, für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die Menschen in Beschäftigung hält und ihnen neue Chancen und Perspektiven eröffnet. Ein funktionstüchtiger, ein starker Staat ist einer, der seine Bürgerinnen und Bürger ermächtigt, der Chancen eröffnet, der Menschen ermächtigt. Das braucht natürlich Einnahmen, das passiert nicht von selbst, und dazu brauchen wir eben alle, die nach ihren Möglichkeiten besteuert werden und einen gerechten Beitrag zu leisten haben. (👏 SPÖ) Wenn wir wollen, dass Österreich ein Land ist, in dem Arbeit zählt, in dem Leistung zählt, in dem ehrliche, redliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht für dumm verkauft fühlen, dann ist es wichtig, dass wir heute diesem Paket mit großer Mehrheit zustimmen. Es ist gut, zu hören, dass auch die Oppositionsparteien vielen dieser Bereiche zustimmen. Das Paket verdient einfach eine breite Mehrheit, im Interesse aller, die sich an Regeln halten, und gegen die Interessen jener, die glauben, sich ihre eigenen Regeln machen zu können. Ich möchte mich abschließend wirklich beim Finanzminister – ( in Richtung Bundesminister Marterbauer ) bei Ihnen, bei dir – bedanken, es ist wirklich Tolles gelungen, und ich danke auch allen Beteiligten, auch den vielen Experten und Expertinnen in deinem Ministerium. Es ist ein guter Tag für mehr Gerechtigkeit in unserem Land. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Harald Thau . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Harald Thau

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Feuerwehrkameraden! Wir beraten heute auch eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes, und genau diese Debatte ist für mich auch wieder Anlass, ein Thema erneut aufzugreifen, das mir und vor allem unseren Feuerwehren am Herzen liegt: die automatische NoVa-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge. ( Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz. ) Derzeit ist es so, dass bei der Anschaffung von einigen Feuerwehrfahrzeugen, zum Beispiel auch Kommandofahrzeugen, die Normverbrauchsabgabe zuerst bezahlt werden muss, und dann beginnt der Spießrutenlauf: Anträge, Prüfungen, Warten auf die Rückerstattung. Das trifft die Gemeinden und die Feuerwehren gleichermaßen und bindet Zeit, Geld und personelle Ressourcen, sowohl bei den Feuerwehren als auch im Finanzministerium. Die FPÖ hat dieses Thema bereits vor sechs Monaten aufgegriffen und einen Antrag auf automatische NoVa-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge gestellt, um genau diese Ehrenamtlichen und unsere Gemeinden von unnötiger Bürokratie und von einer unnötigen Vorfinanzierung zu entlasten. Umso mehr freut es mich, dass ich heute einen überparteilichen Antrag einbringen kann, der genau diese unnötige Bürokratie für unsere Feuerwehren beseitigen wird. Das ist ein erster wichtiger Schritt der Vereinfachung und vor allem eine spürbare Entlastung und ein großer Erfolg für unsere freiwilligen Feuerwehren und Gemeinden. Im Rahmen dieses überparteilichen Antrages ist auch festgelegt, dass die Bundesregierung die Neuregelung so im Gesetz zu verankern hat, dass sie spätestens mit 1.1.2027 in Kraft tritt, aber, Herr Finanzminister, ich hoffe, wir schaffen das vielleicht auch ein bisschen zeitiger. Künftig soll nämlich dort, wo klar ist, dass ein Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug zugelassen wird, die NoVa gar nicht erst eingehoben werden. Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein: RN/53.1 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Harald Thau , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatische NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine direkte Befreiung von der NoVa beim Kauf für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr spätestens ab 1. Jänner 2027 ermöglicht wird.“ Ich hoffe, dass wir diesen Weg der Vernunft gemeinsam weitergehen und auch in Zukunft weitere Maßnahmen beschließen, die unsere freiwilligen Feuerwehren und andere Blaulichtorganisationen stärken und entlasten und mit denen wir ihnen auch gemeinsam zeigen: Danke für euren Einsatz, wir stehen hinter euch! (👏 FPÖ) 13.03 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/53.2 Automatische NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren (157/UEA) Präsidentin Doris Bures : Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung. Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger .

ÖVP Klaus Lindinger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Hohen Haus und vor den Bildschirmen zu Hause! Zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2025: Es ist wirklich ein breites, umfassendes Gesetz im Sinne von Leistung, Fairness und Verantwortung für die Menschen in Österreich – genau die Grundsätze, die wir als Volkspartei auch dementsprechend vertreten. Es umfasst drei Bereiche. Der erste Bereich ist der Bereich der Sozialabgaben, und da setzen wir ein klares Zeichen, um Scheinunternehmen, Missbrauch aber auch organisiertem Sozialbetrug sozusagen keinen Platz in Österreich zu lassen. Es ist ein gutes Paket, mit dem wir konsequent hinsehen und den Sozialmissbrauch quasi eindämmen, zum Schutz unserer Steuerzahler und im Sinne der Fairness für die Menschen in Österreich. Der zweite Bereich ist der Datenteil, in dem es um Kryptowährungen geht, womit wir eine etwas bessere Ordnung in einem digitalen Bereich schaffen, der viel zu lange beinahe ungeregelt war. Da geht es um Transparenz, um Meldungen, aber auch um Besteuerung. Das gehört in einem modernen Rechtsstaat dazu, und es ist sehr erfreulich, dass es da auch einen automatischen Informationsaustausch gibt. Der dritte Bereich ist der Bereich der Steuern. Es ist bereits angesprochen worden: Damit schaffen wir für Luxusimmobilien den Vorsteuerabzug ab und schließen sogenannte Schlupflöcher. Und einen Bereich haben wir noch: Im internationalen Bereich schaffen wir einen Steuersatz von 15 Prozent bei der Körperschaftsteuer. Damit schaffen wir fairere Wettbewerbsbedingungen. Es ist ein Schutz für unsere heimischen Betriebe und es schafft auch Steuergerechtigkeit im internationalen Umfeld. Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt noch auf den gemeinsamen Entschließungsantrag von Kollegen Thau eingehen, da geht es um die automatische NoVa-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge. Ich darf festhalten, dass aktuell zwei Drittel, also rund zwei Drittel, der Feuerwehrfahrzeuge – da geht es um Löschfahrzeuge, Lkws, die größeren – von Haus aus schon NoVa-befreit sind, aber es gibt den Bereich der B-Klasse-Fahrzeuge, in dem es um Kommandofahrzeuge, um Mannschaftstransportfahrzeuge geht und in dem das über Rückvergütung stattfindet. Ich glaube, wir sind uns in diesem Hohen Haus einig, dass wir, so wie wir es in der Vergangenheit bereits gemacht und Verbesserungen und Unterstützungsmaßnahmen für die freiwilligen Feuerwehren umgesetzt haben, auch da gemeinsam daran arbeiten, Verbesserungen herbeizuführen. Eines muss ganz klar geregelt sein: dass es besser und einfacher und nicht komplizierter wird – weil bei der Beschaffung von solchen Fahrzeugen oft am Anfang noch nicht klar ist, ob es Feuerwehrfahrzeuge sind oder nicht. Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam über die Parteigrenzen hinweg zusammengebracht haben, und ich freue mich auch auf die Diskussion in der Zukunft, dass wir im Feuerwehrwesen auch etwas einfacher und besser machen. Herr Finanzminister, auch an Sie Danke, ich freue mich auf die Zusammenarbeit, und ich bitte natürlich um breite Zustimmung zum Betrugsbekämpfungsgesetz. – Danke. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manuel Litzke .

NEOS Christoph Pramhofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus und Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Vielleicht einmal vorweg: Ich habe natürlich absolutes Verständnis für die Bürger da draußen, die sich gerne niedrige Steuern wünschen, die gerne weniger Steuern zahlen und die gerne einen schlanken Staat hätten. – Das ist das eine. (👏 ÖVP, NEOS) Es ist aber auch völlig klar, dass es nicht sein kann, dass sich Einzelne herausnehmen, illegal weniger zu zahlen, zu betrügen, und damit für eine Ungerechtigkeit sorgen, nämlich genau denen gegenüber, die ehrlich sind und die ihre Steuern zahlen. (👏 ÖVP, NEOS) Wir beschließen heute ein großes Paket mit mehreren Teilen, und ich möchte insbesondere – wie auch einige meiner Vorredner – auf den Datenteil eingehen, nämlich auf die DAC8-Richtlinie. Das ist eben genau die Umsetzung dieser Richtlinie, die sich mit der Meldepflicht von Kryptodienstleistern an die Finanz beschäftigt. Wien ist ja mittlerweile ein absolutes Erfolgsmodell. Es ist ein Hub für Kryptodienstleister, für weltweite Kryptobörsen geworden, die ihre Europazentrale hier in Wien aufgeschlagen haben, um ihre Dienstleistungen in Europa anzubieten, weil sie unter der Mica-Richtlinie reguliert werden. Ein großer Dank an die Kolleginnen und Kollegen in der FMA, die so hervorragende Arbeit geleistet haben, dass mehr und mehr dieser Kryptodienstleister nach Wien kommen, weil sie hier ein solides Regulierungsregime vorfinden. (👏 ÖVP, NEOS) Das schafft sehr wertvolle Arbeitsplätze, das schafft Steuern, das schafft Umsätze, und das ist gut für Wien und für ganz Österreich. Genau mit dieser Kombination aus der Mica-Regulierung und der neuen DAC8-Regulierung schaffen wir ein solides und transparentes Regelwerk, das uns da hilft. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube: Mir wäre es auch lieber, wenn wir bei der Kryptobesteuerung ein moderneres Framework in Österreich hätten, wenn wir Kryptowerte wie Gold mit einer Behaltefrist, mit einer Bagatellgrenze behandeln würden. Das ist aber halt nicht so. Das entbindet uns aber nicht davon, ein solides und vor allem auch handhabbares Melderegime umzusetzen, um die Rechtssicherheit zu schaffen, damit auch Kryptos aus diesem Graubereich rauszuholen und das Vertrauen und die Akzeptanz zu erhöhen. – Vielen Dank dafür. (👏 NEOS) Einen kurzen Satz noch an Kollegin Tomaselli zum Entschließungsantrag, den wir heute gemeinsam hier beschließen: Sie haben richtigerweise von 30 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten gesprochen, die für die Betrugsbekämpfung eingesetzt werden. Ich möchte nur klarstellen: Es geht darum, eine Umschichtung im Rahmen der Personal- und Budgetplanung zu machen, um zwar 30 zusätzliche Vollzeitäquivalente in die Betrugsbekämpfung zu bringen, aber das sind nicht 30 neue Beamte, die wir einstellen. Es ist einfach nur eine Umschichtung von Beamten, die jetzt eine andere Tätigkeit machen und nachher in der Betrugsbekämpfung tätig sind. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz .

GRÜNE Jakob Schwarz

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Das Betrugsbekämpfungspaket ist vielfach angekündigt worden und jetzt endlich da – vielen Dank dafür. Inhaltlich gibt es wenig einzuwenden. Es ist einiges erwähnt worden, vom Ende des Vorsteuerabzuges für Luxusimmobilien bis hin zu dieser erweiterten Auftraggeberhaftung im Baubereich oder auch den Meldepflichten für Kryptodienstleister. Ich finde auch positiv, dass das Paket jetzt noch beschlossen werden kann und damit ab 1.1. wesentliche Teile davon in Kraft treten können. Aber, erstens: Nina Tomaselli hat das schon gesagt – das unterstütze ich –, und Sie wissen das auch, was Andi Babler, der Vizekanzler, angekündigt hat, nämlich dass das der ganz große Beitrag der breiten Schultern sein sollte, auf den wir alle schon gewartet haben. Das ist natürlich nicht wahr. Das ist vielleicht noch bei den Luxusimmobilien so, aber ansonsten sind es eher so die mittelbreiten Schultern. Das Zweite ist, dass – wie viele Menschen in der Vorweihnachtszeit – am Ende auch die Regierung noch ein bisschen in Stress gekommen ist, um diesen Gesetzentwurf noch rechtzeitig auf den Weg zu bringen, und da hat man ein bisschen hudeln müssen. Bei diesem Hudeln hat man eine Maßnahme – da geht es um diese Exportvergütung bei der NoVA – so verhunzt, dass man sie dann wieder zur Hälfte hat rausnehmen müssen, und jetzt fehlen 20 Millionen Euro, die eigentlich für das Budget vorgesehen wären. Da könnte man sagen, 20 Millionen Euro sind nicht so viel, aber es fügt sich halt in ein größeres Bild ein, dass das gesamte Betrugsbekämpfungspaket abgibt. Da ist ja von der Regierung vorgesehen gewesen, über die nächsten Jahre 1,4 Milliarden Euro an Einnahmen zu generieren. Die Regierung selbst gibt zu, dass mit diesem Paket jetzt nur ungefähr die Hälfte davon realisiert werden kann. Beim Rest – auch das ist schon ausgeführt worden – hat auch der Rechnungshof seine Zweifel, wie das zustande kommen kann. Das wiederum fügt sich in das größere Bild der Sparmaßnahmen insgesamt ein. Wenn ich da ein paar Beispiele liefern darf: Das eine und für mich besorgniserregendste ist, dass in Ihrem Stabilitätsplan vorgesehen ist, dass Länder und Gemeinden ihr Defizit von 5 Milliarden Euro bis 2029 auf ungefähr 1 Milliarde Euro, 1,1 Milliarden Euro reduzieren, und Sie jetzt aber bei den Verhandlungen zum Stabilitätspakt eingeknickt sind, und die Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren mehr Schulden machen dürfen als bisher. Das heißt – wenn die diesen Rahmen wirklich ausschöpfen –, dass der Bund in den nächsten Jahren 2 bis 3 Milliarden Euro jährlich zusätzlich an Einsparungen machen muss. Und das geht so weiter: Das betrifft die Fördertaskforce, die nächstes Jahr 150 Millionen Euro anliefern soll, aber erst gegen Mitte des Jahres überhaupt Ergebnisse liefern muss – da ist das halbe Jahr schon vorbei. Das betrifft die Beteiligungstaskforce, wo nicht nur unklar ist, wie die 600 Millionen Euro zustande kommen sollen, sondern auch unklar ist, was das überhaupt für Einsparungen sein können, denn Förderkürzungen können es nicht sein, die sind schon woanders verbucht. Es kann auch keine Ausschüttung sein, weil die auch schon separat verbucht sind. Der Herr Bundeskanzler will jetzt noch einmal extra eine Einmalausschüttung von 500 Millionen Euro aus den Beteiligungen für die Senkung von Energiepreisen. Was bleibt dann also noch für die Beteiligungstaskforce über? Das ist schon ein relativ großes Fragezeichen. Letztes Beispiel in dieser Reihe ist die Abschaffung der kalten Progression. Die soll ja jetzt nur teilvergütet werden. Das beschließen wir dann im nächsten Tagesordnungspunkt beim Abgabenänderungsgesetz. Das ist so, dass die Lohnabschlüsse jetzt alle so niedrig sind, dass diese 440 Millionen Euro, die der Finanzminister an zusätzlichen Einkommensteuereinnahmen vorgesehen hat, einfach komplett flachfallen werden. Die wird es nicht geben. Das ergibt in Summe das Bild, dass von diesen angekündigten Sparvorhaben halt sehr viele nicht das liefern werden, was vorgesehen ist. Das finde ich jetzt noch nicht verwerflich, weil es eine sehr schwierige Aufgabe ist – ich habe ein großes Verständnis dafür, dass da auch Lücken entstehen –, aber die Regierung sollte diese Lücken transparent machen und nicht so tun, als ginge sich das alles irgendwie aus. Da gibt es offensichtlich einen Spalt zwischen dem, was man sich vornimmt, und dem, was man sozusagen umsetzt. Wenn man das nicht transparent macht, dann gibt es die große Gefahr – das befürchte ich heute –, dass eines Tages von heute auf morgen ein neues Sparpaket daherkommt. Das ist auch der Grund, warum diese Lücke zwischen Plan und Umsetzung auch für Sie, meine Damen und Herren, höchste Relevanz hat. Wir wissen, was passiert, wenn sich die Dinge nicht ausgehen: Dann gibt es typischerweise keinen Beitrag der besonders breiten Schultern, sondern den Beitrag der breiten Masse, und deshalb: Vorsicht vor der Lücke! (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner .

SPÖ Maximilian Köllner

Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zusammenhang zwischen der Normverbrauchsabgabe und den Feuerwehren ist ja nicht gleich sofort ersichtlich. Ich möchte aber zunächst, bevor ich darauf eingehe, generell auf die Bedeutung der freiwilligen Feuerwehren in Österreich eingehen, denn ich glaube – und ich bin davon sogar sehr überzeugt –, dass viele Länder in Europa und der ganzen Welt sehr neidisch auf das dichte Netz der Feuerwehren in Österreich blicken. Das bestätigen auch die Zahlen und Fakten. Nur eines vielleicht: Wir sind die Nummer eins europaweit, wenn es um die kürzeste Zeit zwischen Alarmierung und Einsatz geht. 355 000 Menschen sind Mitglieder in insgesamt 4 767 Feuerwehren. Davon sind 258 000 auch aktiv im Einsatz für ihre Mitmenschen. 99 Prozent, und das ist das Wesentliche, üben diese Tätigkeit im Dienste der Bevölkerung ehrenamtlich und freiwillig aus, das heißt ohne Bezahlung. Generell sind Feuerwehren ja längst nicht mehr nur bei Brandeinsätzen tätig, wie es vielleicht vom Namen her anmuten würde, sondern die technischen Einsätze, wie bei Verkehrsunfällen, oder auch die Katastrophenschutzeinsätze nehmen in der Einsatzstatistik mittlerweile deutlich überhand. Durch das schnelle und professionelle Eingreifen der Feuerwehren konnte zum Beispiel bei den Hochwässern der letzten Jahre viel Schlimmeres verhindert werden. Ich glaube, dafür müssen wir dankbar sein, und daher sollten wir uns auch für ihre Interessen einsetzen. (👏 ÖVP, SPÖ) Als Bürgermeister weiß ich aus erster Hand, wie unverzichtbar eine freiwillige Feuerwehr für eine Gemeinde ist. Daher ist es unsere Aufgabe, als Gesetzgeber und auch seitens der Gemeindevertretungen bestmögliche Rahmenbedingungen für ein professionelles Arbeiten zu schaffen, und dazu gehört natürlich die Unterstützung, wenn es um moderne Feuerwehrhäuser, um neue Geräte, aber eben auch um Fahrzeuge geht. Das ist jetzt der Punkt betreffend die Normverbrauchsabgabe: Der Großteil der Feuerwehrfahrzeuge ist bereits von der NoVA befreit. Für einzelne, wie Kommando- oder Mannschaftsfahrzeuge, muss die NoVA – bis dato zumindest – beim Kauf aber zunächst an den Fahrzeughändler entrichtet werden, und erst nach der Zulassung als Feuerwehrfahrzeug kann man sich die NoVA wieder zurückholen. Warum? – Der Hintergrund für diese Regelung war, dass ein klassisches Mannschaftsfahrzeug nichts anderes ist als ein Transportbus, ein Kleinbus, der in der Praxis quasi nackt gekauft wird und anschließend von Fachleuten für die Zwecke der Feuerwehr umgebaut wird. Genauso war es etwa vor ein bis zwei Jahren bei der Feuerwehr in meiner Gemeinde. Theoretisch könnte es aber sein – und das ist der Punkt –, dass sich eine Person beim Kauf als Vertreter einer Feuerwehr ausgibt, ohne dies tatsächlich zu sein, und sich bei einer sofortigen NoVA-Befreiung somit die Steuer erspart hätte. Im Rahmen unserer Entbürokratisierungsoffensive vereinfachen wir das jetzt aber im Sinne der Feuerwehren und auch im Sinne der Gemeinden, die ja oftmals diese Käufe für die Feuerwehren übernehmen. Künftig wird das Geld also nicht mehr im Kreis geschickt – vom Käufer zum Händler zum Finanzamt und wieder zurück –, sondern es wird eine möglichst bürokratielose Lösung geben, die für Vereinfachung sorgt und gleichzeitig auch vor Betrug schützt. – Da ist ein insgesamt sehr tolles Paket gelungen, Herr Finanzminister. Vielleicht noch kurz zu den Grünen, weil es jetzt dazu passt. Ich frage mich: Wo war eure Leistung bei der Betrugsbekämpfung? Wo war eure Leistung, wenn es ums Budget geht? Ich glaube, dieses Budgetchaos, das es jetzt zuletzt gegeben hat, war in erster Linie auch euch geschuldet. Ich würde da also ein bisschen aufpassen und hier den Mund nicht zu voll nehmen. (👏 SPÖ) Wir wollen unseren Feuerwehren die Arbeit nicht erschweren, wir wollen ihnen die Arbeit erleichtern. Danke nochmals, Herr Finanzminister, danke auch an alle Parteien hier im Parlament, die bei diesem Antrag mit dabei sind. Vor allem aber ein großes Dankeschön an alle Feuerwehrmitglieder draußen in Österreich, die sich in ihrer Freizeit für die Sicherheit ihrer Mitmenschen einsetzen, oftmals auch unter gefährlichen Bedingungen. Kommen Sie aber von Ihren Einsätzen wieder gut nach Hause! – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Herr Finanzminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

PräsidiumDoris Bures

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/60.1 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten samt Titel und Eingang in 306 der Beilagen. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen betreffend § 38 Abs. 1 Bankwesengesetz sowie § 4 Abs. 1 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz können gemäß § 38 Abs. 5 Bankwesengesetz beziehungsweise § 4 Abs. 7 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Ich bitte jetzt jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. – Damit brauche ich nicht auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit ausdrücklich festzustellen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen. RN/60.2 Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern samt Titel und Eingang in 333 der Beilagen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. RN/60.3 Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Nina Tomaselli , Kolleginnen und Kollegen betreffend „schändlichen Bilanztricks à la Benko ein Ende setzen!“. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt. RN/60.4 Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger , Kai Jan Krainer , Markus Hofer , Nina Tomaselli , Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025“. Wer für den Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen. (.../E) RN/60.5 Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Thau , Klaus Lindinger , Maximilian Köllner , Markus Hofer , Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Automatische NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren“. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Auch dieser Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen. (.../E) RN/60.6 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Körperschaftsteuergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 334 der Beilagen. Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist einstimmig so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen. RN/60.7 Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Sozialabgaben, samt Titel und Eingang in 335 der Beilagen. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern – BBKG 2025 Teil Steuern

333 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 310 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ

Gemeinsam debattiert mit TOP 1

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (Teil Steuern) mit Änderungen in Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Abgaben- und Finanzstrafrecht sowie flankierenden Anpassungen u.a. bei NoVA, Zoll und COFAG. Kernpunkte sind strengere Betrugs- und Geldwäscheprävention (u.a. Barzahlungsgrenze für Abgaben), neue bzw. verschärfte Finanzstrafregeln inklusive richterlich kontrollierter Datenbeschlagnahme, sowie Einschränkungen beim Vorsteuerabzug für besonders repräsentative Wohnimmobilien und unionsrechtskonforme NoVA-Vergütungsregeln mit zusätzlichen Missbrauchsbarrieren.

Betroffen sind vor allem Unternehmen und Branchen mit erhöhtem Betrugsrisiko (insbesondere Bau/Arbeitskräfteüberlassung), Steuerpflichtige mit hochwertigen Wohnimmobilien, Abgabenzahler mit hohen Barzahlungen, Fahrzeughandel/-halter bei NoVA-Vergütungen sowie Personen und Verbände in Finanzstrafverfahren und die Zollvollziehung.

Dokumente

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern – BBKG 2025 Teil Steuern

Zielsetzung und Hintergrund der Maßnahmen

  • Umfassende Reformen zur wirksameren Bekämpfung von Steuer- und Abgabenbetrug, zur Förderung der Steuergerechtigkeit und zum Schutz redlicher Unternehmen vor unfairem Wettbewerb.
  • Ausarbeitung der Maßnahmen durch eine im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete interministerielle Experten-Arbeitsgruppe; Umsetzung vor allem auf Basis ihres ersten Zwischenberichts.

Einkommensteuer: Auftraggeberhaftung im Baubereich

  • Erweiterung der Auftraggeberhaftung im Baubereich für Fälle der Arbeitskräfteüberlassung.
  • Diese Ausweitung erfolgt korrespondierend zu einer Änderung im ASVG.

Einkommensteuer: Klarstellung zu Zuwendungen aus ausländischen Stiftungen

  • Klarstellung, dass nur Zuwendungen von ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen erfasst sind, die mit einer eigennützigen privatrechtlichen Stiftung vergleichbar sind.
  • Zuwendungen von gemeinnützigen Stiftungen und Vermögensmassen sollen nicht erfasst sein.

Umsatzsteuer: Vermietung besonders repräsentativer Wohngrundstücke

  • Für die Vermietung von besonders repräsentativen Grundstücken für Wohnzwecke wird eine zwingende unechte Umsatzsteuerbefreiung eingeführt.
  • Dadurch entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit diesen Immobilien.

Umsatzsteuer: Klarstellungen zur Kostengrenze von 2.000.000 Euro

  • Klarstellung zur Ermittlung der maßgeblichen Kostengrenze von 2.000.000 Euro: es ist auf dieselben Aufwendungen/Begriffe wie bei der einschlägigen umsatzsteuerlichen Vergleichsregelung abzustellen; die Kostengrenze ist als Betrag exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
  • Klarstellung zum Zeitpunkt der Ermittlung der Kostengrenze: maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Vorsteuerabzug ausgeübt wird; bei Anzahlungs- oder Vorauszahlungsrechnungen ist dies insbesondere dann relevant, wenn die Zahlung geleistet wurde.

Finanzstrafrecht: Beschlagnahme/Sicherstellung von Datenträgern und Daten – unions- und verfassungskonforme Neuregelung (verwaltungsbehördlich)

  • Anpassung der Regeln zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren aufgrund höchstgerichtlicher Vorgaben (VfGH 14.12.2023; EuGH C-548/21) zur Gewährleistung einer verfassungs- und unionsrechtskonformen Ausgestaltung.
  • Gewährleistung richterlicher Kontrolle und effektiven Rechtsschutzes: Anordnung der Maßnahme durch den Vorsitzenden des Spruchsenates (Richter).
  • Orientierung der neuen Bestimmungen an der Struktur und an Regelungen der StPO, soweit nicht Unterschiede zwischen verwaltungsbehördlichem und gerichtlichem Finanzstrafverfahren Abweichungen erfordern.
  • Ausbau der Rolle des beim Bundesminister für Finanzen eingerichteten Rechtsschutzbeauftragten: umfangreiche Aufsichts-, Kontroll- und Beschwerderechte.

Finanzstrafrecht: Zwangsmaßnahmen – Zuständigkeiten der Spruchsenatsvorsitzenden

  • Erweiterung der Zuständigkeitsbestimmungen der Vorsitzenden der Spruchsenate für sämtliche Zwangsmaßnahmen (im Kontext der Neuregelung zu Datenträgern/Daten), um einem erwarteten höheren Arbeitsanfall Rechnung zu tragen.

Finanzstrafrecht: Strafbarkeit unrechtmäßig geltend gemachter Verluste

  • Einführung einer Strafbestimmung für zu Unrecht geltend gemachte Verluste (Reaktion auf eine Empfehlung des Rechnungshofes zur bislang als mangelhaft beurteilten Strafbarkeit).

Finanzstrafrecht: Verkürzungszuschlag

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Verkürzungszuschlags, um die Zugänglichkeit dieser Möglichkeit weiter zu erhöhen.

Finanzstrafrecht: Weitere Änderungen

  • Regelung zur gerichtlichen Zuständigkeit für belangte Verbände.
  • Ergänzungen zur Umsetzung der RL (EU) 2016/1919.
  • Beseitigung von Redaktionsversehen.
  • Anpassung zur Zusammensetzung/Anforderungen bei Spruchsenaten so, dass verfassungsrangige Bestimmungen unverändert bleiben und einfachgesetzliche Materien in der passenden Regelungsebene normiert werden.
  • Klarstellung zu den Folgen einer bestimmten finanzstrafrechtlichen Verurteilung: es sollen nicht die Folgen einer gerichtlichen Verurteilung eintreten, sondern nur jene einer Ahndung durch die Finanzstrafbehörde.

Finanzstraf-Zusammenarbeit / Europäische Ermittlungsordnung

  • Übernahme der Änderung zur Rolle/Zuständigkeit des Vorsitzenden der Spruchsenate auch in der Europäischen Ermittlungsordnung (im Rahmen des Finanzstrafzusammenarbeitsrechts).

Bundesabgabenordnung: Barzahlungsgrenze für Abgaben

  • Barzahlungen zur Entrichtung von Abgaben sind nur mehr bis maximal 10.000 Euro zulässig.
  • Ziel: Beitrag zur Verhinderung von Geldwäsche.
  • Nebeneffekt: Reduktion des Verwaltungsaufwands durch geringere Bargeldlogistik beim Finanzamt Österreich.

Bundesabgabenordnung: Insolvenzrechtliche Anfechtung – Schutz bestimmter Abgabenentrichtungen und Sicherheiten

  • Entrichtung von Umsatzsteuer und bestimmten Abzugsteuern wird von der Anfechtung nach der Insolvenzordnung ausgenommen.
  • Ziel: Berücksichtigung der Sonderstellung der Republik Österreich als öffentlich-rechtliche Zwangsgläubigerin in Fällen, in denen die Abgabenentrichtung den insolventen Schuldner wirtschaftlich nicht belastet hat.
  • Auch für diese Abgabenarten bestellte oder erworbene Sicherheiten sowie Pfändungspfandrechte sollen nicht mehr der insolvenzrechtlichen Anfechtung unterliegen.

Normverbrauchsabgabe (NoVA): Unionsrechtskonforme Anpassung der Vergütung und Betrugsbekämpfung

  • Die bestehende Vergütungsregelung ist unionsrechtswidrig; sie wird unionsrechtskonform angepasst.
  • Gleichzeitig werden Verwaltungsvereinfachungen (u.a. Selbstberechnung durch Generalimporteure) sowie Klarstellungen und eine Verminderung von Fallkonstellationen vorgesehen.

NoVA: Neuordnung der Vergütung bei Lieferung/Verbringung ins Ausland und vorübergehender Inlandsverwendung

  • Anpassung der bisherigen Vergütung des Restwerts der NoVA bei Lieferung oder Verbringung von Fahrzeugen ins Ausland an die Logik einer unionskonformen Verminderung der NoVA bei vorübergehender Verwendung im Inland.
  • Beibehaltung der bisherigen Gesetzesstruktur: Die in der Regierungsvorlage vorgesehene neue Regelung wird als eigener, neuer Regelungsblock eingefügt, während die allgemeine Vergütungsbestimmung weiterhin als zentrale Vergütungsnorm bestehen bleibt.
  • Ziel der Umgestaltung: Betrug und unerwünschte Gestaltungen bei der NoVA-Vergütung bei Auslandsverbringungen bekämpfen, zugleich größere wirtschaftliche Härten vermeiden (Reaktion auf Begutachtungsrückmeldungen).
  • Vergütung für Auslandsfälle künftig grundsätzlich nur für Fahrzeuge, die bloß vorübergehend im Inland verwendet wurden: ununterbrochener Zeitraum höchstens 48 Monate.
  • Eine Zulassung im Ausland ist für die 48-Monats-Frist zu berücksichtigen.
  • Für die Beurteilung der vorübergehenden Nutzung ist der Zeitpunkt der Auslandsverbringung bzw. Auslands-Lieferung nicht maßgeblich.
  • Keine Vergütung, wenn das Fahrzeug im Inland aufgrund seines technischen Zustands nicht mehr zulassungsfähig ist.

NoVA: Bemessungsgrundlage (gemeiner Wert) und Handelsmarge bei Händlern

  • Wird ein Fahrzeug im Inland zum Zweck der Weiterveräußerung erworben und anschließend ins Ausland geliefert (z.B. durch einen inländischen Fahrzeughändler), ist als gemeiner Wert der im Inland gezahlte Anschaffungspreis heranzuziehen (ohne allfällige Umsatzsteuer und NoVA).
  • Damit wird die bisherige Verwaltungspraxis gesetzlich festgeschrieben, wonach eine im Veräußerungspreis enthaltene Handelsmarge in der Regel nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Vergütung ist.

NoVA: Gutachtenpflicht ab 5.000 Euro Vergütungsbetrag pro Fahrzeug

  • Bei Vergütungsbeträgen von mehr als 5.000 Euro pro Fahrzeug ist ein Gutachten verpflichtend.
  • Zulässige Gutachtenersteller: z.B. befugte allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, Automobilclubs oder Sachverständige nach dem KFG.
  • Begründung des Grenzwerts: orientiert an der „Luxustangente“ von 80.000 Euro, einem angenommenen Restwert nach vier Jahren und der daraus abgeleiteten durchschnittlichen Vergütung; Ziel ist die Unterbindung von Versuchen, die Bemessungsgrundlage (insb. bei Fahrzeugen mit typischerweise hohen Vergütungen) künstlich zu erhöhen.
  • Praktischer Fokus: insbesondere bei Unfallfahrzeugen oder Wracks ist die Prüfung des angegebenen gemeinen Werts sonst sehr aufwendig/kaum möglich.
  • Mindestinhalt eines Gutachtens: persönliche Begutachtung; Befund mit Beschreibung wertbestimmender Merkmale; Bewertung mit Darlegung des angewendeten Wertermittlungsverfahrens (z.B. Bewertungslisten, Vergleichspreise).

NoVA: Begriffsbestimmungen Lieferung und Verbringung (Ausland)

  • Für die Auslegung der Begriffe „Lieferung“ und „Verbringung“ ist grundsätzlich das umsatzsteuerrechtliche Begriffsverständnis maßgeblich.
  • Lieferung ins Ausland: Übertragung der Verfügungsmacht und Aufgabe des dauernden Standorts im Inland.
  • Antragsberechtigung bei Lieferung ins Ausland: die Person, die durch die Lieferung die Verfügungsmacht überträgt; unerheblich ist, ob diese Person selbst ins Ausland befördert/versendet oder ob der ausländische Abnehmer das Fahrzeug im Inland abholt.
  • Verbringen: das Fahrzeug steht im Ausland weiterhin zur eigenen Verfügung, aber der dauernde Standort im Inland wird aufgegeben.

NoVA: Erstattung bei nicht erfolgter Zulassung – Friststreichung und volle Vergütung

  • Streichung der bisherigen Fünfjahresfrist für die Erstattung der NoVA bei nicht erfolgter Zulassung.
  • Begründung: Durch eine zwingend zu setzende Sperre des Fahrzeugs in der Genehmigungsdatenbank ist die Frist nicht mehr notwendig; zudem gab es praktische Probleme.
  • Sicherstellung, dass für Fahrzeuge, die nach NoVA-pflichtiger Lieferung oder innergemeinschaftlichem Erwerb im Inland nicht zugelassen werden, die NoVA in allen Fällen auf Antrag zur Gänze vergütet wird.
  • Praxisbeispiel: Lieferung an eine inländische Leasinggesellschaft zur Weiter-Leasing an einen ausländischen Kunden ohne inländische Zulassung – NoVA soll sofort rückvergütet werden können (nicht erst nach fünf Jahren).
  • Ziel: Übereinstimmung mit der Neuregelung zur Vergütung bei Auslandsverbringung herstellen.

NoVA: Historische Fahrzeuge – Klarstellung der Voraussetzung

  • Klarstellung: Für die Ausnahme historischer Fahrzeuge vom Fahrzeugbegriff kommt es auf das Vorliegen einer kraftfahrrechtlichen Genehmigung als historisches Fahrzeug an (mit den damit verbundenen Voraussetzungen und Beschränkungen).
  • Klarstellung auch deshalb, weil die Genehmigung als historisches Fahrzeug zwar an inhaltliche Voraussetzungen gebunden ist, aber genehmigungsrechtlich über einschlägige Genehmigungsverfahren erteilt wird; entscheidend ist ausschließlich, dass eine Genehmigung als historisches Fahrzeug tatsächlich besteht.

NoVA: Einsatzfahrzeuge – Präzisierung und Ausweitung für Sicherheitsaufgaben

  • Präzisierung: NoVA-befreite Einsatzfahrzeuge sind Fahrzeuge für spezielle Zwecke, die dafür entsprechend gebaut und ausgerüstet sind; nicht jedes Fahrzeug der betreffenden Gebietskörperschaften soll als Einsatzfahrzeug gelten.
  • Ausweitung im Kontext gemeinsamer Beschaffung gleichartiger Einsatzfahrzeuge in einer Pooling-Struktur für das Amt für Betrugsbekämpfung: zielführend insbesondere für Aufgaben mit Sicherheitsbezug in Zollaufsicht, Betrugsbekämpfung und Finanzstrafverfahren.

NoVA: Zuständigkeiten/Verfahren und Inkrafttreten

  • Vereinheitlichung der Zuständigkeiten für die Neuregelungen und Anpassung an das bereits bestehende NoVA-Verfahren.
  • Allfällige Präzisierungen (insbesondere zur Antragstellung durch Parteienvertreter) sollen per Verordnung erfolgen.
  • Gesonderte Inkrafttretensbestimmung für die Änderungen im NoVA-Recht.

Kraftfahrrecht: Folgeanpassungen

  • Anpassungen im Kraftfahrgesetz 1967 als Folge der Änderungen im Normverbrauchsabgabegesetz.

COFAG: Ergänzende Regelungen und Klarstellungen

  • Normierung ergänzender Regelungen und Klarstellungen im COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz.
  • Beseitigung von Redaktionsversehen.

Zollrecht: Umsetzung von Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und Kompetenz-/Systemklarstellungen

  • Umsetzung von Maßnahmen der Betrugsbekämpfungskommission im Zollrechts-Durchführungsgesetz.
  • Klarstellung/Begrenzung der Befugnisnorm für Zollorgane: Bezug auf Rechte und Pflichten der Organe der öffentlichen Aufsicht nur insoweit, als diese durch Bundesrecht vorgesehen sind (um Kompetenzfragen zu berücksichtigen).
  • Systematische Anpassung der Absatzbezeichnung: statt einer komplizierten Absatzkennzeichnung wird eine neue Absatznummer ergänzt.

Körperschaftsteuergesetz 1988

334 d.B.

Gemeinsam debattiert mit TOP 1

Zusammenfassung

Das Körperschaftsteuergesetz 1988 wird geändert, um den Begriff der „Niedrigbesteuerung“ einheitlich zu definieren. Künftig gilt dafür durchgängig eine Schwelle von 15% ausländischer Besteuerung, um Konsistenz und Vollzug zu vereinfachen.

Betroffen sind vor allem Unternehmen mit ausländischen Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Aufwendungen, bei denen die Beurteilung einer Niedrigbesteuerung relevant ist.

Dokumente

Körperschaftsteuergesetz 1988

Einheitliche Definition der Niedrigbesteuerung im Körperschaftsteuerrecht

  • Für mehrere Regelungen im Körperschaftsteuergesetz 1988, die an eine Niedrigbesteuerung im Ausland anknüpfen, wird ein einheitlicher Schwellenwert eingeführt.
  • Statt bislang unterschiedlicher Steuersatz-Schwellen für die Beurteilung einer Niedrigbesteuerung wird künftig regelungsübergreifend ein Steuersatz von 15% als einheitlicher Maßstab festgelegt.
  • Die Vereinheitlichung erfolgt auch im Kontext des Mindestbesteuerungsgesetzes und dient der Konsistenz sowie der Vollzugsvereinfachung.

Umsetzung in den betroffenen Regelungen

  • In den Legaldefinitionen zur Niedrigbesteuerung in den betroffenen Bestimmungen wird jeweils auf den einheitlichen Steuersatz von 15% abgestellt.
  • Die jeweiligen Detailregeln zur Berechnung bzw. Ermittlung, ob eine Niedrigbesteuerung vorliegt, werden inhaltlich nicht geändert; geändert wird ausschließlich der einheitliche Schwellenwert (15%).

Anwendungszeitpunkte

  • Die Änderung zur Niedrigbesteuerung im Zusammenhang mit der betreffenden Regelung zu internationalen Sachverhalten (Niedrigbesteuerung-Definition) gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
  • Die Änderung der Niedrigbesteuerung-Definition im Zusammenhang mit der betreffenden Aufwandsregel gilt für Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 anfallen.

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Sozialabgaben – BBKG 2025 Teil Sozialabgaben

335 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 311 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR
FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE

Gemeinsam debattiert mit TOP 1

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt Änderungen im Sozialversicherungs- und Sozialbetrugsrecht, um Sozialabgaben-Betrug und Scheinunternehmen wirksamer zu bekämpfen und Verfahren zu beschleunigen. Kernpunkte sind u. a. die Einbindung der SVS in Kooperationsstrukturen, präzisere Kriterien und Rechtsfolgen bei Scheinunternehmen, klare Regeln zum kostenlosen Konten-„Freezing“ (bei weiter zulässigen laufenden Kontoführungskosten), erweiterte Auskunfts- und Haftungsregeln sowie neue Möglichkeiten zur Vorschreibung einer zweckgewidmeten Prüfungsabgabe, wenn Nachverrechnungen nicht zuordenbar sind.

Betroffen sind vor allem Scheinunternehmen und deren Verantwortliche (z. B. als Selbständige bei der SVS gemeldete Personen), Auftraggeber im Baubereich/bei Arbeitskräfteüberlassung, Banken sowie Sozialversicherungsträger und das Amt für Betrugsbekämpfung.

Dokumente

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Sozialabgaben – BBKG 2025 Teil Sozialabgaben

Ausgangslage: festgestellte Probleme bei Sozialbetrug/Scheinunternehmen

  • Scheinunternehmen melden zunehmend Gesellschafter-Geschäftsführer oder Einzelunternehmer:innen bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) an, entrichten in der Folge aber die Beiträge nicht und beziehen dennoch SVS-Leistungen.
  • Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts: Nicht bloß geringe Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen für Dienstnehmer:innen sollen nur dann als Hinweis auf ein Scheinunternehmen gelten, wenn gleichzeitig auch Anmeldungen zur Sozialversicherung vorgenommen werden; dies wird als problematisch bzw. klärungsbedürftig dargestellt.
  • Die grundsätzlich verpflichtende Beschwerdevorentscheidung nach BAO auch in Verfahren im Zusammenhang mit Scheinunternehmens-Feststellungen führt zu Verzögerungen, ohne erkennbaren Vorteil für betroffene Unternehmen oder das Amt für Betrugsbekämpfung.
  • Banken versuchen teils, dem Amt für Betrugsbekämpfung Kosten für Vorgänge im Zusammenhang mit dem „Freezing“ (Sperre/Blockierung) zu verrechnen.
  • Zwischen dem Verfahren zur Feststellung von Scheinunternehmen und dem „Freezingbescheid“ bestehen trotz vergleichbarer Gegebenheiten unterschiedliche Zustellvorgänge an Scheinunternehmen; dies soll vereinheitlicht werden.
  • Bei Sozialbetrugsfällen bzw. mangelnder Mitwirkung von Dienstgebern können Ermittlungsbehörden häufig nur das Gesamtausmaß von Fehlstunden bzw. Bemessungsgrundlagen ermitteln; eine Zuordnung zu einzelnen Versicherungsverhältnissen ist oft nicht möglich, was Nachverrechnungen erschwert oder verhindert.

Kooperation und Informationsaustausch

  • Die SVS wird in die Kooperationsstellen zur Sozialbetrugsbekämpfung aufgenommen.
  • Sozialversicherungsrechtliche Auskunftspflichten werden erweitert, nach dem Vorbild der Bundesabgabenordnung (BAO).

Scheinunternehmen: Verdachtskriterien, Feststellung und sozialversicherungsrechtliche Folgen

  • Verdachtsanhaltspunkt „Rückstand“ wird klargestellt: Ein Rückstand an Sozialversicherungsbeiträgen muss nicht bereits im Zeitpunkt der Anmeldung zur Sozialversicherung vorliegen, um als Hinweis auf ein Scheinunternehmen herangezogen werden zu können.
  • Rückstände werden umfassender geregelt (über die bloße Betrachtung geringer Rückstände hinaus).
  • Die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen einer Scheinunternehmens-Feststellung werden ergänzt/ausgebaut.
  • Konkretisierung zur Rückwirkung beim Ende der Pflichtversicherung: Das Ende der Pflichtversicherung wirkt bis zu jenem Datum zurück, das im Bescheid zur Scheinunternehmens-Feststellung als Beginn der Scheinunternehmens-Eigenschaft genannt ist.
  • Begriffliche Zuständigkeits-/Begriffsanpassung: Es wird klargestellt/angepasst, dass das Amt für Betrugsbekämpfung die Ermittlungen zum Verdacht und die Feststellung der Scheinunternehmerschaft durchführt.
  • Klarstellung zur SVS-Pflichtversicherung bei Scheinunternehmen: Bei rechtskräftiger Feststellung eines Scheinunternehmens endet die Pflichtversicherung nur hinsichtlich einer beim Scheinunternehmen bestehenden organschaftlichen Vertretung oder Inhaberschaft (nicht darüber hinaus).

Verfahrensrecht: Beschwerdevorentscheidung

  • Die verpflichtende Beschwerdevorentscheidung wird im relevanten Bereich durch eine fakultative (optionale) Beschwerdevorentscheidung ersetzt, um Verzögerungen zu vermeiden.

Freezing (Kontensperre/Blockierung): Kosten und Zustellung

  • Unentgeltlichkeit des „Freezingvorgangs“ wird klargestellt: Banken dürfen für den Freezingvorgang selbst keine gesonderten Kosten gegenüber dem Amt für Betrugsbekämpfung verrechnen.
  • Gleichzeitig bleibt eine Abbuchung laufender Kontoführungskosten möglich.
  • Zustellvorgänge werden vereinheitlicht: Für das Scheinunternehmens-Feststellungsverfahren und den Freezingbescheid werden trotz bisher unterschiedlicher Praxis einheitliche Zustellregeln/Vorgehensweisen vorgesehen.

Prüfungsabgabe bei nicht zuordenbaren Nachverrechnungen

  • Es wird die Möglichkeit geschaffen, eine der Krankenversicherung zweckgewidmete Prüfungsabgabe vorzuschreiben, wenn eine Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen mangels Zuordnung zu konkreten Versicherungsverhältnissen nicht möglich ist (zB wenn nur Gesamtfehlstunden/Gesamtbemessungsgrundlagen ermittelt werden können).

Auftraggeberhaftung im Baubereich (Arbeitskräfteüberlassung)

  • Die Auftraggeberhaftung im Baubereich wird auf Fälle der Arbeitskräfteüberlassung ausgedehnt/erweitert.

Insolvenzrecht: Schutz vor Anfechtungen

  • Anfechtungen nach der Insolvenzordnung gegenüber Sozialversicherungsträgern werden verhindert (Schutz der Sozialversicherungsträger vor insolvenzrechtlichen Anfechtungen in diesem Kontext).

Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025

331 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 294 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das Abgabenänderungsgesetz 2025 ändert ein breites Paket an Steuer- und Abgabengesetzen, u. a. bei Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Inflationsanpassung und Vereinfachungen bei Vermietung/Grundstücken), bei der globalen Mindestbesteuerung samt automatischem Informationsaustausch (DAC9) sowie bei Verfahrensregeln und Digitalisierung (FinanzOnline, elektronische Verfahren). Zusätzlich werden Tabak-/Nikotinregeln modernisiert (Tabakmonopol wird auf Nikotinbeutel ausgeweitet, Lizenzsystem für E‑Liquids, neue bzw. angepasste Verbrauchsteuern ab 2026) und u. a. Gebühren pauschaliert, das COVID‑19‑Förderungsprüfungsgesetz mit Ende 2025 außer Kraft gesetzt sowie Transparenzdatenbank-Sonderregeln zu COVID‑Auszahlungen verlängert; ein Abänderungsantrag passt dazu Übergangs- und Stichtagsregelungen im Tabakbereich an.

Betroffen sind Steuerpflichtige (Privatpersonen und Unternehmen, inkl. Großbetriebe und Privatstiftungen), Behörden und Verfahrensbeteiligte durch digitalisierte Abgabenverfahren, sowie insbesondere Hersteller/Importeure/Händler und Konsument:innen von Tabak- und neuartigen Nikotinprodukten (Nikotinbeutel, E‑Liquids).

Dokumente

Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025

Einkommensteuer (EStG 1988)

  • Inflationsanpassung für 2026: Die Anpassung soll entsprechend der Inflationsanpassungsverordnung 2026 im EStG 1988 gesetzlich verankert werden.
  • Freiwilligenpauschale: Der Ausschluss vom Freiwilligenpauschale aufgrund des Bezugs pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen wird präzisiert.
  • Agrargemeinschaften/Bodenreform: Die Steuerbefreiung für Ausschüttungen von körperschaftlich organisierten Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform (Agrargemeinschaften) wird klargestellt und konsistent geregelt.
  • Vereinfachungen bei Vermietung „erstmalig“ bzw. „nach längerer anderweitiger Nutzung“: Statt zwingendem Ansatz fiktiver Anschaffungskosten wird ein Wahlrecht eingeführt, historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.
  • Neuerliche Vermietung: Angepasst an bisherige Verwaltungspraxis wird in bestimmten Fällen der neuerlichen Vermietung ebenfalls ein Ansatz fiktiver Anschaffungskosten ermöglicht.
  • Private Grundstücksveräußerungen: Korrespondierende Anpassung sowie Klarstellung zur Ermittlung der Einkünfte, als Folge der Änderungen bei Gebäuden/Anschaffungskostenansätzen.
  • Fahrtkostenpauschalierung und Massenbeförderungsmittel: Überförderungen bei der pauschalen Berücksichtigung von Fahrtkosten im Zusammenhang mit Massenbeförderungsmitteln sollen künftig vermieden werden.
  • Depotübertragungen von Wertpapieren: Die Übertragung von Wertpapieren von ausländischen depotführenden Stellen auf Depots bei inländischen depotführenden Stellen wird erleichtert.
  • Renten aus Personen-Risikoversicherungen: Klarstellung, dass Steuerpflicht erst ab dem Zeitpunkt eintritt, ab dem die Summe der Rentenzahlungen den Rentenbarwert überschreitet.
  • Kindermehrbetrag und Kinderzuschlag: Ergänzung zur Vermeidung sachlich nicht begründbarer Fälle, in denen die Nichtberücksichtigung steuerfreier Einkünfte aufgrund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen zu unsachgemäßen Ergebnissen geführt hat; Ausgestaltung entsprechend der Regelung bei der SV-Rückerstattung.
  • Pflichtveranlagung: Formale Vereinheitlichungen und Beseitigung von Redaktionsversehen bei Pflichtveranlagungstatbeständen.
  • Pflichtveranlagung für beschränkt Steuerpflichtige: Neuer Pflichtveranlagungstatbestand, wenn Absetzbeträge in der Lohnverrechnung zu Unrecht gewährt wurden.
  • Freibetragsbescheid: Änderungen zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung von Freibeträgen im Zusammenhang mit pensionsauszahlenden Stellen.
  • Kryptowerte-Dienstleistungen: Folgeanpassungen bei der Definition von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen aufgrund des FM-GwG-Anpassungsgesetzes.
  • Pensionszusagen: Die Ausnahme von der 10%-Grenze bei der Übertragung direkter Leistungszusagen an Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen soll ohne zeitliche Begrenzung gelten.
  • Erweiterte beschleunigte Gebäude-AfA (Wohngebäude): Klarstellung für Wohngebäude, die in den Jahren 2024 bis 2026 fertiggestellt werden: Bei Übertragung des begünstigten Gebäudes kann der Käufer die Begünstigung nicht in Anspruch nehmen, wenn der Veräußerer das Gebäude bereits zur Erzielung von Einkünften genutzt hat.

Körperschaftsteuer (KStG 1988) – Privatstiftungen und Grundstücksentnahmen

  • Folgeanpassung nach Änderungen durch Abgabenänderungsgesetz 2023 zur Entnahme von Grundstücken: Bei Privatstiftungen sollen die bis zur Entnahme entstandenen stillen Reserven eines zum Buchwert entnommenen Grundstücks nicht mehr der Zwischensteuer unterliegen.
  • Statt Zwischensteuer: Diese stillen Reserven werden im Einkommen der Privatstiftung erfasst und nach dem Körperschaftsteuertarif besteuert.

Globale Mindestbesteuerung (Mindestbesteuerungsgesetz – MinBestG) / Informationsaustausch (DAC9) / OECD-Leitlinien

  • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/872 (DAC9): Österreichische Umsetzung zum verpflichtenden automatischen Austausch von Informationen aus dem Mindeststeuerbericht.
  • Amtshilfe mit Drittstaaten: Regelung der Durchführung der Amtshilfe auf Basis der von Österreich am 26. Juni 2025 unterzeichneten mehrseitigen Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden zum Austausch von Informationen aus Mindeststeuerberichten mit Staaten, die nicht EU-Mitgliedstaaten sind.
  • Automatischer Austausch: Bei der österreichischen zuständigen Behörde eingelangte Informationen aus Mindeststeuerberichten werden periodisch sowohl mit EU-Mitgliedstaaten als auch mit Drittstaaten ausgetauscht, sofern eine entsprechende mehrseitige Vereinbarung besteht; Ziel ist die Verfügbarkeit der erforderlichen Daten für korrekte Besteuerung.
  • Auslegungsreferenz: Für Zwecke des Gesetzes sollen die OECD-Kommentare zum Muster einer Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden (veröffentlicht Jänner 2025 im OECD-Dokument „Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy – Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information“, GIR MCAA) sowie zum OECD-Melderahmen als Referenz und zur Auslegung verwendet werden (zur einheitlichen Umsetzung/Anwendung in EU und Drittstaaten).
  • Anpassung an OECD/G20 Inclusive Framework Verwaltungsleitlinien (GloBE) vom 15. Dezember 2023, 24. Mai 2024 und 13. Januar 2025: überwiegend Klarstellungen/Vereinfachungen für Unternehmensgruppen und Finanzverwaltungen; redaktionelle Anpassungen eingeschlossen.
  • Schwerpunkt 1 – Transparente/hybride Einheiten: Klarstellungen zur Definition volltransparenter, hybrider und umgekehrt hybrider Einheiten sowie zur Zurechnung von Einkünften und Steuern im Zusammenhang mit solchen Einheiten.
  • Schwerpunkt 2 – Latente Steuern: Klarstellungen zur Ermittlung angepasster latenter Steuern und Vereinfachungen bei der Nachversteuerung latenter Steuerschulden durch die Möglichkeit der Zusammenfassung latenter Steuerschulden.
  • Schwerpunkt 3 – Übergangsjahr und Folgejahr: Klarstellungen und Einschränkungen bei der Berücksichtigung latenter Steueransprüche im Übergangsjahr und Folgejahr; damit verbunden Anpassungen beim CbCR-Safe-Harbour sowie beim NES-Safe-Harbour.
  • Schwerpunkt 4 – Unwesentliche Geschäftseinheiten: Klarstellungen und Vereinfachungen zur vereinfachten Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten.
  • Schwerpunkt 5 – CFC-Steuern: Klarstellungen und Ergänzungen zur Vereinfachungsregelung für die Zurechnung von CFC-Steuern bei sogenannten gemischten Hinzurechnungsbesteuerungsregimen.

Umsatzsteuer (UStG 1994)

  • Kleinunternehmerbefreiung und Nordirland: Nordirland soll unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend für Zwecke der Kleinunternehmerbefreiung nicht als Mitgliedstaat gelten.
  • Rechnungslegung/Steuerschuld kraft Rechnung: Eine Bestimmung wird entsprechend EuGH-Urteil vom 1.8.2025, C-794/23, P-GmbH, dahingehend angepasst, dass sie nur bei Rechnungslegung an Unternehmer anwendbar ist.
  • Anpassung wegen neuer Regelung in der Bundesabgabenordnung: Aufgrund der Einführung einer neuen BAO-Bestimmung erfolgt eine Anpassung im UStG 1994.

Grunderwerbsteuer (GrEStG 1987) – Digitalisierung und Verfahrensrahmen

  • Elektronisches Verfahren für Verkehrsteuern/Grunderwerbsteuer: Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für ein elektronisches Verfahren sowie Verbesserung des elektronischen Verfahrens zur Abwicklung der Grunderwerbsteuer.
  • Zusätzlich: Klarstellungen und Beseitigung von Redaktionsversehen im GrEStG 1987.

Gebühren (Gebührengesetz 1957) – Pauschalierungen, Entfall bestimmter Gebühren, Digitalisierung

  • Aufkommensneutrale Pauschalierung (Verwaltungsvereinfachung/Gebührentransparenz) für Verfahren im Zusammenhang mit: Pyrotechnikausweisen; Strafregisterbescheinigungen; Strahlenschutz; Registrierung von Zuchtbetrieben bedrohter Tierarten.
  • Einreise- und Aufenthaltstitel: Die teilweise bereits bestehende Pauschalierung wird vereinfacht und weiter zusammengefasst.
  • Ausländische Urkunden im Meldewesen: Abschaffung der Vergebührung des amtlichen Gebrauchs ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit dem Meldewesen.
  • Zusätzlich: Diverse Klarstellungen sowie gesetzliche Vorkehrungen zur Umsetzung eines elektronischen Verfahrens zur Abwicklung des Gebührengesetzes.

Konsulargebühren (Konsulargebührengesetz 1992)

  • Anpassung der Konsulargebühren im Zusammenhang mit der Beantragung eines Aufenthaltstitels, analog zu den Änderungen bei der Pauschalierung für Einreise- und Aufenthaltstitel im Gebührengesetz.

Versicherungssteuer (Versicherungssteuergesetz 1953) – Digitalisierung und Bemessungsgrundlage E-Krafträder

  • Elektronisches Verfahren: Notwendige gesetzliche Anpassungen zur elektronischen Abwicklung der Versicherungssteuer.
  • Bemessungsgrundlage elektrisch betriebene Krafträder: Herstellung einer ausgewogenen und sachgerechten Bemessungsgrundlage in Analogie zur Besteuerung von Personenkraftwagen; neben der Motorleistung wird das Eigengewicht als zusätzlicher Faktor herangezogen.

Kraftfahrzeugsteuer (Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992) – Spiegelung der Änderungen zur motorbezogenen Versicherungssteuer

  • Da die motorbezogene Versicherungssteuer im Wesentlichen eine Einhebungsform der Kraftfahrzeugsteuer ist und widerrechtlich verwendete Kraftfahrzeuge in der Kraftfahrzeugsteuer erfasst sind, werden die Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer auch in der Kraftfahrzeugsteuer nachgebildet.

Feuerschutzsteuer (Feuerschutzsteuergesetz 1952) – Digitalisierung

  • Elektronisches Verfahren: Gesetzliche Änderungen zur elektronischen Abwicklung der Feuerschutzsteuer, analog zum Versicherungssteuergesetz.

Bodenschätzung (Bodenschätzungsgesetz 1970)

  • Schätzungsbeiräte: Anforderungen für Mitglieder der Schätzungsbeiräte werden angepasst und erleichtert.
  • Zusätzlich: Anpassung von Redaktionsversehen.

Bewertung (Bewertungsgesetz 1955)

  • Bewertungsbeiräte: Anforderungen für Mitglieder der Bewertungsbeiräte werden angepasst und erleichtert.
  • Zusätzlich: Anpassung von Redaktionsversehen.

Bundesabgabenordnung (BAO) – Zuständigkeit, Digitalverfahren, BFG-mündliche Verhandlung

  • Zuständigkeit Finanzamt für Großbetriebe: Erhöhung der Umsatz(erlos)grenze für die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe.
  • Vollmachten/Anbringen/elektronische Akteneinsicht/Zustellung: Neukonzeption der Bestimmungen mit dem Ziel einer klar strukturierten und aktuellen Rechtsgrundlage für digitale Verfahren (insbesondere FinanzOnline).
  • Bundesfinanzgericht (BFG): Neukonzeption des Rechts auf Beantragung eines mündlichen Verfahrens vor dem BFG.

EU-Amtshilfe (EU-Amtshilfegesetz – EU-AHG)

  • Erforderliche Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/872 (DAC9) zum verpflichtenden automatischen Austausch von Informationen aus dem Mindeststeuerbericht.

Kommunalsteuer (Kommunalsteuergesetz 1993)

  • Verfahrensbeteiligung des Bundesministers für Finanzen: Ausweitung der Einschränkung von „Verwaltungsgerichte der Länder“ auf „Verwaltungsgerichte“ insgesamt; dadurch wird auch das Bundesfinanzgericht umfasst und eine Verfahrensbeteiligung des Bundesministers für Finanzen auch in Wien ermöglicht.

Tabakmonopol (Tabakmonopolgesetz 1996) – Modernisierung, neue Produkte, Gesundheitsschutz, Inklusion

  • Modernisierung und Stabilisierung des Tabakmonopols: Erweiterung des Tabakmonopols um neuartige, nicht medizinische Nikotinprodukte zur Sicherung der Stabilität des Monopols.
  • Inklusion: Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Sicherung und Ausbau ihrer Möglichkeit, selbstständig als Unternehmerinnen und Unternehmer im Rahmen des Vertriebsmonopols tätig zu sein.
  • Ausweitung der Monopolbestimmungen: Monopolbestimmungen werden auf Nikotinbeutel (Nikotinpouches) ausgeweitet.
  • Lizenzsystem E-Liquids: Einführung eines Lizenzsystems für Liquids für E-Zigaretten (E-Liquids).
  • Gesundheitsschutz: Maßnahmen dienen Sicherung und Verbesserung des Gesundheitsschutzes in Österreich, mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche.
  • Völkerrechtlicher Bezug: Dient insbesondere auch der Umsetzung von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 WHO-FCTC (Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs).
  • Zeitliche Inkraftsetzung für Datenermittlung (Änderung): Bestimmte Änderungen sollen bereits ab 5. Jänner 2026 in Kraft treten, um die zeitgerechte Übermittlung jener Daten sicherzustellen, die zur Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise erforderlich sind.
  • Zweck dieser vorgezogenen Wirksamkeit: Daten sollen zeitgerecht für die Ermittlung der Mindesttabaksteuer und der Mindesthandelsspannen für das Jahr 2026 vorliegen.
  • Zusätzlich (Änderung): Bereinigung eines Redaktionsversehens bei einer Regelung zu Mindesthandelsspannen.

Tabaksteuer (Tabaksteuergesetz 2022) – neue Steuergegenstände, Steuersatzpfad, Übergangs-/Vereinfachungsregeln

  • Nachhaltige Besteuerung/Alternativprodukte: Neuartige Alternativprodukte (insbesondere Nikotinbeutel sowie elektronische Zigaretten und deren Liquids) sollen ab 2026 einer risikobasierten Verbrauchsteuer (Tabak- oder Nikotinsteuer) unterliegen.
  • Neue Steuergegenstände: Nikotinbeutel und Liquids für elektronische Zigaretten werden neu in den Steuergegenstand der Tabaksteuer aufgenommen.
  • Anwendbarkeit neue Besteuerung: Änderungen zur Aufnahme von Nikotinbeuteln und E-Liquids sollen mit 1. April 2026 anwendbar werden.
  • Steuersatzanpassungen bestehender Tabakwaren: Bereits mit 1. Februar 2026 werden für bereits tabaksteuerpflichtige Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, Feinschnitttabak für selbst gedrehte Zigaretten, Tabak zum Erhitzen) die Steuersätze für weitere Jahre angepasst.
  • Stichtagsverlagerung auf 1. Februar: Stichtage für Steuersatzanpassung werden auf 1. Februar verlegt (Kontext: Notwendigkeit zeitgerechter Datengrundlagen).
  • Übergang/Abverkauf (Änderung): Zur Vermeidung unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands bei der Versteuerung tabakverwandter Produkte, die nach dem 31. Dezember 2025 und vor dem 1. April 2026 bezogen wurden und bis 31. März 2026 noch nicht abverkauft sind, wird eine Vereinfachung/Anpassung vorgesehen.
  • Verpackungsumstellung und Nachhaltigkeit (Änderung): Herstellern und Großhändlern wird eine angemessene Frist zur Umstellung der Verpackungen eingeräumt; Abverkaufsfrist wird stärker auf Nachhaltigkeit bedacht ausgestaltet.
  • Verordnungsermächtigung (Änderung): Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung oder aus steuertechnischen Gründen ergänzende Regelungen per Verordnung zu treffen.

Alkoholsteuer (Alkoholsteuergesetz 2022) – Digitalisierung Abfindungsanmeldung

  • Digitalisierung/Verwaltungsvereinfachung: Änderungen und Ergänzungen im Zusammenhang mit weiterführenden Digitalisierungsmaßnahmen bei der Abfindungsanmeldung.
  • IT-Neuprogrammierung EKA: Im Zuge der Neuprogrammierung der technisch veralteten IT-Anwendung EKA (Elektronisches System zur Erfassung, Kontrolle und Auswertung der Alkoholherstellung außerhalb von 20 Alkoholsteuergesetz) werden bisher papiergestützte Funktionen künftig elektronisch verfügbar gemacht.

Werbeabgabe (Werbeabgabegesetz 2000)

  • Klarstellungen zur Anwendung der Werbeabgabe auf Mehrfachübertragungen von Werbeeinschaltungen, z.B. im Zusammenhang mit internationalen Großveranstaltungen.

COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz

  • Außerkrafttreten: Da nach dem 31. Dezember 2025 kein Anwendungsbereich mehr besteht, wird das Gesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2025 formal außer Kraft gesetzt.

Transparenzdatenbankgesetz 2012 – COVID-19-Sonderregelungen

  • Aufgabenübertragung von COFAG: Nach dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (2024) wurden Aufgaben der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) auf den Bund übertragen.
  • Weiterhin Auszahlungen: Da auch in den Jahren 2025 und folgende COVID-19-Leistungen durch das Bundesministerium für Finanzen ausbezahlt werden, wird die Geltungsdauer der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krise im Transparenzdatenbankgesetz 2012 verlängert.

Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025

~21 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen: FPÖ
FPÖ Peter Wurm

Danke, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Wir kommen jetzt zu TOP 5, das ist ein Riesenpaket einer, ja, Belastungswelle, würde ich einmal sagen – Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Abgabenordnung; meine Kollegen werden im Detail dazu auch noch Stellung nehmen. Ich möchte mich jetzt bei meinen Ausführungen heute auf die Tabaksteuer und auf die Veränderungen im Tabakgesetz beziehen, die an sich zum überwiegenden Teil sehr positiv sind, aber trotzdem müssen wir das Gesamtpaket ablehnen, weil es da um eine Riesenbelastung geht. Der Finanzminister hat kein Geld – Sie wissen es alle …

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Ich glaube, der Finanzminister hat schon Geld; die Republik hat kein Geld!

FPÖ Peter Wurm

… und natürlich versucht man jetzt, über Gebührenerhöhungen dieses Budgetloch ein bisschen zu verkleinern. Bei diesem neuen Tabakgesetz geht es eigentlich darum – und das ist schon seit vielen, vielen Jahren in unserem Sinne –, dass die Tabaktrafikanten gestärkt werden. Es kommt insofern eine Veränderung, als dass E-Liquids und Snus und Pads, die Sie vielleicht von den Jugendlichen kennen, jetzt über Tabaktrafiken verkauft werden dürfen oder besser gesagt müssen. Es geht auch darum, die Spanne für Tabaktrafikanten zum Teil zu verbessern, was ganz, ganz dringend notwendig ist. Vielleicht kurz zur Erinnerung: Die Tabaktrafikanten sind weit über 50 Prozent Unternehmer, Menschen mit Behinderungen, und ich glaube, dass man diesen Zweig der Tabaktrafik in Österreich erhält, halten wir – wie Sie alle wissen – seit vielen Jahren und Jahrzehnten für sehr, sehr wichtig. Das ist auch wichtig, weil in diesem Bereich vor allem auch der Kinder- und Jugendschutz über die Tabaktrafiken gewährleistet ist und wir diesen freien Markt der E-Liquids, aber auch anderer Dinge hier regulieren wollen. Dafür gibt es jetzt ein Lizenzsystem, das grundsätzlich für Tabaktrafiken vergeben wird, aber auch für andere freie Unternehmer mit genauen Auflagen und Regelungen. Das Schlechte daran ist, dass diese Dinge jetzt quasi auch über die Tabaksteuer besteuert werden, und das heißt, dass nicht nur die klassischen Zigaretten ab nächstem Jahr teurer werden, sondern halt auch diese Snus-Geschichten, die Pads und so weiter, aber auch die E-Liquids. Das führt eben, wie gesagt, zu Mehreinnahmen für den Finanzminister, die er ganz, ganz dringend braucht. Auch noch interessant – das ist, glaube ich, auch medial ziemlich aufgepoppt – ist Folgendes: Also diese Hanfblütengeschichten mit CBD und einem THC-Gehalt bis 0,3 Prozent werden jetzt auch über Tabaktrafiken – quasi unter Kontrolle – und über spezielle Lizenznehmer abgegeben. Von diesem Bereich gibt es natürlich auch Widerstand; man wird sehen, wie das dann ausgeht. Die haben eine Klage angekündigt – schauen wir, wie das ausgeht. Grundsätzlich halten wir es schon für ganz gut, auch diese Dinge über die Tabaktrafiken eigentlich zu konzentrieren, aber es gibt weiterhin parallel einen Markt für freie Unternehmer. Was man vielleicht noch abschließend bei diesem ganzen Thema Tabak, Rauchen, E-Liquids und so weiter sagen sollte: Wir sind immer der Meinung gewesen, dass freie Bürger und erwachsene Menschen selber entscheiden sollten, ob sie rauchen oder nicht rauchen. Auf dem Standpunkt stehen wir nach wie vor. Wir glauben also schon auch, Herr Finanzminister, dass man diese Steuererhöhungen auf Tabak in allen Varianten irgendwo auch einmal überdenken muss. Man kann ein Beispiel aus Frankreich nehmen: Da kosten die Zigaretten mittlerweile jetzt weit über 10 Euro. Der Erfolg war, dass die Einnahmen für den Staat gesunken sind – ganz einfach, weil 50 Prozent aller in Frankreich gerauchten Zigaretten Schmuggelzigaretten aus Nordafrika sind. Das kann also auch nicht der Weg sein. Ich würde also schon darum ersuchen, Herr Finanzminister, auch die Tabakprodukte nicht unendlich teuer zu machen, weil sonst mit jeder Erhöhung der Schmuggel zunimmt und im Endeffekt im Steuertopf weniger drinnen bleibt. – Das ist mein Schlusswort. Grundsätzlich soll jeder selber entscheiden, ob er raucht. Diese Änderung, ganz speziell, was die Trafiken betrifft, sehen wir positiv, trotzdem müssen wir das Gesamtpaket an Erhöhungen und Verteuerungen für die Bürger natürlich ablehnen. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Frau Abgeordnete Selma Yildirim , Sie gelangen als Nächste zu Wort.

SPÖ Selma Yildirim

Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Abgabenänderungsgesetz für das Jahr 2025 werden, wenn wir es jetzt beschließen, 20 Bundesgesetze verändert, 17 Maßnahmen getroffen und ein Bündel an Verwaltungsvereinfachungen, eine Anpassung an die Digitalisierung, durch die wir alle jetzt nicht nur in Österreich, sondern auch international gefordert sind und mithalten müssen, umgesetzt und weiters eben mehr Rechtssicherheit geschaffen. Es hat eine Reihe von Höchstgerichtsentscheidungen gegeben, die in der Verwaltungspraxis für Unsicherheit gesorgt haben, und diese Unsicherheit werden beseitigt und wir gehen einen Schritt mehr in Richtung Steuergerechtigkeit. (👏 SPÖ) Einen Punkt möchte auch ich besonders hervorheben, nämlich die Änderung des Tabakmonopolgesetzes; das ist eine Anpassung und entsprechende Ausweitung des Tabaksteuergesetzes. Mein Vorredner hat es bereits ausgeführt: Na selbstverständlich sind erwachsene Menschen in diesem Land frei in ihren Entscheidungen zu rauchen oder Nikotinprodukte zu konsumieren oder auch nicht. – Ich denke, was ganz wichtig ist, hier zu betonen, ist: Die Ausweitung des Tabakmonopolgesetzes ist in erster Linie wirklich auch eine gesundheitspolitische Maßnahme – neben dem Effekt, dass es da auch Steuereinnahmen geben wird –: Überall dort, wo es unreguliert ist und nicht dem Monopolgesetz unterworfen ist, ist Missbrauch passiert, sind die Dosierungen unterschiedlich und gesundheitsschädigend. Das betrifft natürlich vor allem unsere jungen Bürgerinnen und Bürger besonders stark. Ich glaube, da liegt eine große Verantwortung – neben dem steuerpolitischen Effekt, der ja auch notwendig ist. Wir wissen, dass wir vor einer großen Herausforderung stehen, und da möchte ich Ihnen, Herr Minister, und auch dem Team im Finanzministerium und innerhalb der Finanzverwaltung meinen herzlichen Dank aussprechen, weil es wirklich eine Mammutaufgabe ist. Wir alle wissen, dass wir sparen sollen, wir wollen aber auch keine Erhöhung der Steuern haben. Und diesen Balanceakt so zu gestalten, dass es jene, die wirtschaftlich schwach gestellt sind, nicht schwächt, sondern diese in dieser schwierigen Zeit mitnimmt, und auf der anderen Seite aber auch wirklich zügig – und wir haben es gehört – auf Bundesebene mit einer guten Strategie und einem guten Weg heraus aus diesem desaströsen Zustand, mit dem wir derzeit konfrontiert sind, zu finden, das ist, denke ich, gelungen, und das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung, Herr Finanzminister, ist ja sehr hoch. – Dazu gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. (👏 SPÖ) Einige Maßnahmen, die die Grunderwerbsteuer betreffen, werden ab April 2026 vorgenommen werden; 2027 wird zum Beispiel die Versicherungssteuer vollständig digital abgewickelt werden. Die Inflationsanpassung auf Basis der Abschaffung der kalten Progression – das ist auch sehr wichtig, denn das betrifft sehr, sehr viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land – wird im Einkommensteuergesetz verankert. Das Freiwilligenpauschale wird präzisiert, ebenso die Steuerbefreiung von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften – gerade in meinem Bundesland Tirol ist das ein Riesenthema –, und Richtung Steuergerechtigkeit, denke ich, ist auch wichtig, zu erwähnen, dass Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots erleichtert werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das sind nur einige Beispiele aus dem Paket, aus diesem wirklich großen Abgabenänderungsgesetz, und ich freue mich über die breite Zustimmung. In diesem Sinne auch eine weitere gute Zusammenarbeit! – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alexander Petschnig .

FPÖ Alexander Petschnig

Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren ja jetzt schon länger über das Budget beziehungsweise über die Versuche der Konsolidierung desselben, die unserer Überzeugung nach viel zu stark auf einnahmenseitige Maßnahmen setzen. Das bewirkt natürlich eine Belastung der Bevölkerung. Mit Treffsicherheit und breiten Schultern haben wir es da nicht mehr ganz so, insbesondere wenn man Zweitrundeneffekte berücksichtigt, werden doch diese Steuerkosten auf die Haushalte, auf die Konsumenten, auf die Menschen umgerechnet. Und das produziert zum Zweiten natürlich die im Inland sehr hohe Teuerung: 4,1 Prozent, doppelt so hoch wie in der Eurozone. Das ist hausgemacht. Jetzt liegt ein Abgabenänderungsgesetz vor, das durchaus akzeptable, durchaus positive Dinge beinhaltet, zum Beispiel ein elektronisches Verfahren zur Einhebung von Gebühren und Verkehrssteuern, klarere Regelungen zum Mindeststeuerbericht – unbedingt notwendig –, Verbesserungen beim Bezug des Kindermehrbetrags und anderes mehr, aber es schlägt eben wieder in die alte Kerbe, es bringt nämlich wesentliche Belastungen und Steuererhöhungen mit sich. Zum einen unterbleibt der Progressionsausgleich bei der Einkommensteuer. Sie wissen, es wurde landauf, landab beworben, es wurde versprochen, die kalte Progression abzuschaffen, das hat man wie ein Mantra vor sich hergetragen, und jetzt muss man sagen: Nein, die kalte Progression ist nicht abgeschafft, denn das letzte, dieses politische Drittel wird jetzt ausgesetzt. Man hätte das heute mit diesem Gesetz mitbeschließen müssen. Der Budgetdienst sagt auch: Die „Einsparungen“ – unter Anführungszeichen, weil man den Haushalten ja das Geld unter diesem Titel wegnimmt – belaufen sich nächstes Jahr auf 430 Millionen Euro und steigen bis zum Ende der Legislaturperiode auf 1,75 Milliarden Euro. Also das ist dann doch schon ein erklecklicher Anteil. Die entsprechende Entlastung fehlt, also die steuerliche Attraktivierung von Arbeit im Alter – Stichwort Fachkräftemangel – fehlt, aber auch die Anhebung nomineller Beiträge, die Abgabenpflichtige begünstigen würden: Familienbonus, Pendlerpauschale oder niedrigere Steuertarife für Urlaubs- und Weihnachtsgeld und vieles andere mehr, für das ist dann kein Geld da. Nächster Punkt: Kollege Wurm hat ja die gesundheitlichen Aspekte rund um die Tabaksteuer bereits erwähnt, aber auch die wird ausgeweitet und erhöht, was einen fiskalischen Mehrwert von 50 bis 150 Millionen Euro im Laufe der Periode bringt, rein aus dieser Steuer. Allein diese kolportierten Defizite im Vergleich zu diesen Erhöhungen zeigen also schon die Bedeutung dieser Mehrbelastungen. Wir haben immer gesagt, wir sind gegen Steuererhöhungen – nicht nur rhetorisch, sondern wir untermauern das auch durch unser konsequentes Stimmverhalten – und aus diesem Grund lehnen wir dieses Abgabenänderungsgesetz ab. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger .

ÖVP Andreas Hanger

Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesfinanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf einleitend in Vertretung meines Kollegen Andreas Kühberger die HTL Kapfenberg bei uns sehr herzlich begrüßen. Da täte mich jetzt interessieren, wer von euch Raucher ist. Da könnten wir gleich eine Umfrage machen, aber das werden wir vielleicht später machen. Herzlich willkommen im Parlament! ( Allgemeiner Beifall. ) Wie meine Vorredner schon angesprochen haben, debattieren wir unter diesem Tagesordnungspunkt ein sehr umfangreiches Abgabenänderungsgesetz. Ich möchte mich in meinem Beitrag auf die Novelle zum Tabakmonopolgesetz konzentrieren, weil ich persönlich der Meinung bin, dass das auch vom Ablauf her, wie hier quasi final eine Regierungsvorlage ins Parlament kommt, durchaus ein Vorzeigeprojekt ist. Ich möchte damit beginnen, darauf hinzuweisen, dass wir natürlich ein Regierungsprogramm haben. Alles, was wir uns in den nächsten Jahren vorgenommen haben, ist im Regierungsprogramm verankert, und da haben wir auch gesagt, wir wollen gerne das Tabakmonopolgesetz modernisieren, wir wollen nikotinhaltige Produkte in die Monopolverwaltung aufnehmen. Wir haben auch explizit angeführt – das haben auch schon Vorredner angesprochen –, dass wir insbesondere auch die Trafikantinnen und Trafikanten stärken wollen. Ich bin auch persönlich sehr davon überzeugt, das ist eines der wichtigsten Projekte, das wir in der Zweiten Republik haben – es ist schon angesprochen worden –: Mehr als die Hälfte der Trafikantinnen und Trafikanten sind Menschen mit Behinderung. Denen wird damit ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht – das ist ein Aspekt, der mir persönlich insgesamt sehr, sehr wichtig ist. Wir brauchen Konsolidierung im Budgethaushalt. Das kann man negieren oder nicht, wir stellen uns jedenfalls dieser Verantwortung. All das wurde schon im Regierungsprogramm definiert. Ich darf hier festhalten, dass jetzt endgültig die Regierungsvorlagen auf dem Tisch liegen, damit wir auch diese Ziele entsprechend umsetzen können. Insofern möchte ich auch sagen, es ist ein Vorzeigeprojekt, denn wenn man sich diese Prozesse dahinter anschaut, stellt man schon fest, dass hier sehr viele unterschiedliche Interessen zusammenkommen, die es auszutarieren gilt. Es gibt die Industrie, die natürlich Tabakerzeugnisse auf den Markt bringen will, es gibt die Trafikanten, die haben wir schon angesprochen, es gibt den Herrn Finanzminister, der einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung braucht – wir alle natürlich gemeinsam, nicht nur der Herr Finanzminister. Wir haben auch gesundheitliche Interessen, es geht auch um Nichtraucherschutz, es geht um Jugendschutz. Da kommt dann sehr stark auch das neue Nichtraucherschutzgesetz zum Tragen, das wir ja auch auf der Tagesordnung haben, das auch indirekt in diese Gesetzesnovelle hineinspielt. E-Liquids für den Einmalgebrauch werden verboten. Andererseits haben wir auch Verwaltungsvereinfachungen geschaffen. Das heißt, neuartige Nikotinprodukte werden zukünftig einfacher zugelassen werden. Was will ich damit sagen? – So eine Regierungsvorlage ist ein Gesamtkunstwerk, und wenn es gelingt, unterschiedliche Interessen auszugleichen, wenn es gelingt, das Gesamte im Blickfeld zu haben – die Budgetkonsolidierung, der Gesundheitsschutz, die Interessen der Trafikanten –, dann bin ich davon überzeugt, das ist ein gutes Gesetz. Ich darf allen wirklich danken, die in vielen, vielen Diskussionen diese Interessen ausgeglichen haben. So stelle ich mir Politik vor: immer das Ganze im Blick haben und am Ende des Tages ein gutes Ergebnis bringen. – Vielen Dank für die Diskussion. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder .

FPÖ Maximilian Linder

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das Abgabenänderungsgesetz ist ein sehr vielfältiges Gesetz mit vielen Teilbereichen, und ganz viele Bereiche könnten wir von der FPÖ durchaus mittragen, weil sie durchaus gute Auswirkungen haben. Wir befürworten zum Beispiel die Ausweitung des Tabakmonopolgesetzes auf neue Produkte. Zum einen sollte es einen gewissen gesundheitlichen Lenkungseffekt haben, zum anderen ist es aber ein wichtiger Schutz für die Trafikanten. Es ist ganz wichtig – das haben die Vorredner schon erwähnt, Peter Wurm hat es schon gesagt –, dass man diese unterstützt und ihnen hilft. Abgeordneter Hanger hat sehr salbungsvoll die Gesetzwerdung gelobt und betont, dass sie so gut funktioniert hat. Bei diesem Gesetz ist es aber genauso, wie es die ÖVP gerne macht: Es werden positive Dinge in den Vordergrund gestellt, aber nicht mitgeteilt, dass damit im Hintergrund auch eine Erhöhung der Tabaksteuer einhergehen wird. Das ist ein Grund, warum wir Freiheitlichen nicht zustimmen. Wir stimmen deshalb nicht zu, weil wir gegen neue Steuern oder gegen Steuererhöhungen sind, vor allem, solange die Regierung nicht bereit ist, bei sich selbst zu sparen. Wir haben die teuerste Regierung aller Zeiten, die größte Regierung aller Zeiten, die jede Möglichkeit nützt, die Bürger zu belasten, ohne bei sich selber zu sparen. Das ist für uns ein Grund, nicht zuzustimmen. (👏 FPÖ) Herr Finanzminister, ein ganz kleiner Bereich dieses Gesetzes berührt mich auch persönlich, und zwar ist das die digitale Anmeldung von Schnapsbrennkesseln. ( Heiterkeit bei der ÖVP. ) Für gewerbliche Brennereien ist das kein Problem, die sind technisch sehr gut ausgerüstet. Ich rede hier von den Abfindungsbrennern. Rund 10 Prozent des Schnapses in Österreich werden von Abfindungsbrennern hergestellt. Das sind meistens Hobbybrenner, Kleinbauern, die Altbauern machen das oft noch, dass sie Schnaps brennen, und die können den neuen Kessel jetzt nur mehr digital anmelden, und ich glaube, dass hier der eine oder andere scheitern wird. Die Meldung für das Brennen selbst, den Brennvorgang beziehungsweise die Steuermeldung kann digital, aber auch weiterhin noch analog gemacht werden und wird auch von sehr vielen Bauern noch analog durchgeführt. Ich glaube, daran sollte man festhalten. Diese einfache Art, Schnaps herzustellen, sage ich immer, ist fast schon ein bisschen Kulturgut bei uns im ländlichen Bereich, und es wäre schade, wenn man mit Auflagen, digitalen Barrieren dieses schöne, gut schmeckende Kulturgut verlieren würde. Vielleicht gibt es da noch eine Möglichkeit. – Danke.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Recht auf analoges Schnapsbrennen! – Heiterkeit bei der ÖVP.

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Hofer .

NEOS Markus Hofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen hier im Saal und zu Hause an den digitalen Endgeräten! Mit dem Abgabenänderungsgesetz regeln wir einen Markt neu, der sich in den letzten Jahren massiv verändert hat. Ich glaube, jeder von uns hat das gesehen, was im Nikotin- und Tabakbereich im Zusammenhang mit neuen Produkten, mit Ersatzprodukten geschehen ist, und jeder, der selbst Kinder im Teenageralter hat und mitbekommen hat, was da auch an den Schulen geschehen ist und betrieben worden ist, weiß, dass dieses Nachziehen des Gesetzes absolut notwendig war und es jetzt der richtige Zeitpunkt ist. Der Verbraucherschutz, der Jugendschutz, der Nichtraucherschutz stehen und werden immer im zentralen Interesse dieser Gesetzgebung stehen, aber ich möchte meine Aufmerksamkeit auch auf zwei andere Aspekte richten, die, glaube ich, zeigen, wie gut die Balance zwischen den verschiedenen Interessen gelungen ist. In dieser Diskussion war uns auch wichtig, wie wir einerseits die Trafikanten und Trafikantinnen, aber auch andere Unternehmerinnen und Unternehmer schützen. Es ist uns gelungen: Mit den neuen Produkten sind auch neue Geschäftsmodelle, neue Unternehmen, neue Shops entstanden. Wir haben Übergangslösungen und Lizenzlösungen gefunden, die es diesen erlaubt, im Geschäft zu bleiben und langfristige Übergangsregelungen zu haben. Ich erwähne das auch deswegen hier, weil das in dem, was medial bisher zu diesem Gesetzesvorhaben geschrieben worden ist, sehr verkürzt und zum Teil falsch dargestellt wird. Wir als NEOS stehen dafür, dass das Unternehmertum geschützt und unterstützt werden muss. Das ist hier in einem Gleichklang mit den Interessen, die wir zum Nichtraucherschutz haben, gut gelungen. Das Zweite ist, dass wir in Österreich ein Vorzeigemodell der Inklusion mit den Trafikantinnen und Trafikanten haben, dass wir es geschafft haben, ganz klar zu zeigen, dass Unternehmertum, Selbstständigsein nicht im Widerspruch damit steht, selbst eine Beeinträchtigung zu haben. Wir schaffen es hier, dieses Inklusionsmodell weiter auszubauen und zu bestärken. Ich möchte damit schließen, dass wir in dem gesamten Paket natürlich auch das Interesse hatten, unsere budgetären Notwendigkeiten zu bedenken, und dass wir es jetzt auch schaffen, dass Tabak, tabakähnliche Produkte in allem gleich behandelt werden und in ein Regime oder in ähnliche Regime geführt werden. Ich möchte mich deswegen zuletzt auch dafür aussprechen, dass wir auch in Zukunft neuartige Produkte, die es in anderen Ländern gibt, schnell auf den österreichischen Markt bringen, damit wir uns hier nicht mit Grauimporten und Parallelimporten selbst beschädigen. Ich bedanke mich für die intensive Diskussion, auch für die verschiedenen Stakeholder-Termine, die es dazu gegeben hat. Ich denke, es ist ein ausgewogener, die Interessen ausgleichender Gesetzentwurf. – Besten Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Leinfellner .

FPÖ Markus Leinfellner

Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Die schwarz-rot-rosarote Bundesregierung zeigt hier wieder einmal recht gut, wie man Politik machen kann, wenn man die Unternehmer nicht ganz so gerne mag. Man packt einfach das Ganze in ein Paket hinein, schnürt es fest zu und gibt den Schlüssel für dieses Paket dem Vermieter in die Hand. Genau das passiert jetzt, nämlich mit den E-Liquid-Lizenzen. Verliert der E-Liquid-Händler seinen Mietvertrag, verliert er automatisch seine Lizenz dazu. So einfach ist es für Sie, Herr Bundesminister, so gnadenlos, so rücksichtslos und so unternehmerfeindlich. Damit hat der Vermieter mehr Macht in der Hand als der Wirtschaftsminister und der Finanzminister gemeinsam. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage mich schon: Warum gibt man nicht gleich der Hausverwaltung das Monopol? Das wäre ja fast der Weg, den man hier gegangen ist. Die größte Chuzpe an dem Ganzen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist: Die Regierung redet von Standortsicherheit. Und genau dieser Standort, ja, ist wirklich sicher, nämlich so sicher, dass ihn der Händler nie mehr, nämlich wirklich nie mehr verlassen kann – nicht einmal dann, wenn Mieten explodieren, die Mietzustände unerträglich werden oder das Gebäude baufällig wird. Ein E-Liquid-Shop darf inzwischen dank dieser Bundesregierung weniger flexibel als eine Trafik, weniger geschützt als ein Würstelstandl und unbeweglicher als die Chinesische Mauer sein. (👏 FPÖ) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was soll ein Unternehmer machen? Soll er beten, dass – auf gut Steirisch – der Vermieter eh der klasse Kerl bleibt und die Zustände nicht unerträglich werden? Das ist ja nahezu so, als ob man einen Führerschein an den Besitz eines Autos bindet. Wenn ich das Auto verkaufe, ist der Führerschein weg. Genau das macht man jetzt inzwischen mit den E-Liquid-Händlern. Die Bundesregierung stranguliert damit eine gesamte Branche, nämlich mit einem Gesetz, das Unternehmer abhängig macht, bewegungsunfähig macht und erpressbar macht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann nicht die Vorstellung einer modernen Wirtschaftspolitik sein. Es braucht keine Standortfesseln, es braucht eine Standortfreiheit. Es braucht keine Vermieterwillkür, es braucht Unternehmerrechte. Es braucht keine absurden Lizenzverluste, sondern gesunden Menschenverstand; aber genau dieser gesunde Menschenverstand scheint in dem schwarz-rot-rosaroten Konglomerat inzwischen auf Urlaub gegangen zu sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht können wir da nachbessern. Eine Lizenz an einen Standort zu binden, ist nicht nur letztklassig, das ist unternehmerfeindlich par excellence . – Vielen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz .

GRÜNE Jakob Schwarz

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich finde es gut, dass es dieses Jahr – wie jedes Jahr – auch wieder diese Jahressteuerlegistik gibt, ein technisches Paket mit vielen Klarstellungen im steuerrechtlichen Detail. Ein paar Dinge sind sehr positiv, zum Teil sieht es sogar die FPÖ positiv, nämlich die Aufnahme der Nicotine Pouches und der E-Liquids in die Tabaksteuer. Zum Teil sind sie jedenfalls steuerrechtlich sinnvoll, wie Änderungen bei der Gebäudeentnahme von Privatstiftungen und viele weitere Klarstellungen. Einen Punkt muss ich jedenfalls kritisieren – wenn auch das Gesetz da nichts dafür kann –: Das ist die Entscheidung der Bundesregierung, gerade das dritte Drittel bei der Abschaffung der kalten Progression einzusparen, das sogenannte soziale Drittel, mit dem wir erste Schritte zu einer Finanzierung einer Kindergrundsicherung gemacht haben, beispielsweise diese 60 Euro pro Monat und Kind für Alleinerziehende. Das ist bedauerlich. Im Gesetz werden jetzt die restlichen zwei Drittel umgesetzt. Man hätte da, glaube ich, eine sozial ausgewogenere Variante einer Einsparung treffen können. Ich möchte auch ausnahmsweise einmal etwas zum Prozess sagen: Dass die Regierung es geschafft hat, sich von diesem Gesetz überraschen zu lassen, das ja nicht irgendwie einer plötzlichen Krise geschuldet ist, sondern jedes Jahr rechtzeitig vor Neujahr quasi beschlossen werden muss, der Ausschuss verschoben werden muss, die Begutachtungsfrist auf drei Wochen verkürzt wird, dann kurz vor dem Ausschuss noch ein Abänderungsantrag reinkommt, mit dem die üblichen Fristen nicht eingehalten wurden, dann im Plenum noch einmal kurzfristig um 9 Uhr am Abend ein Abänderungsantrag reingekommen ist, das ist schon bedauerlich. (👏) Das war beim Betrugsbekämpfungsgesetz, finde ich, noch eher nachvollziehbar, denn das haben Sie ja sozusagen entwickeln müssen, aber in dem Fall habe ich wirklich kein Verständnis dafür. Deshalb werden wir jetzt auch diesem sehr kurzfristig reingekommenen Abänderungsantrag nicht zustimmen, weil wir das als keine seriöse Gesetzgebung betrachten. Dem Rest des Pakets werden wir zustimmen, weil es in der Mehrheit schon wesentliche Verbesserungen in der echten Welt bringen wird. – Vielen Dank. (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kurt Egger .

ÖVP Martina Diesner-Wais

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Abgeordnete hier im Plenum! Wir haben es schon gehört, wir diskutieren über das Abgabenänderungsgesetz. Wenn wir uns das anschauen, so ist das auf den ersten Blick recht technisch, aber unser Steuersystem wird dadurch fairer, moderner, und es bringt Klarheit in Bereichen, in denen das schon überfällig war. Es betrifft 20 Bundesgesetze, vom Einkommensteuergesetz bis hin zum Tabakmonopolgesetz. Ich möchte drei Schwerpunkte herausnehmen. Wir haben es schon gehört, einer betrifft moderne Regeln für neue Produkte. Ein Kern des Pakets ist eben die Modernisierung des Tabakmonopols. Warum ist das notwendig? – Notwendig ist es, weil der Markt sich im Laufe der Zeit einfach verändert hat. Junge Menschen kaufen heute nicht mehr nur die typischen Zigaretten, sondern sie kaufen auch andere Produkte wie Nikotinbeutel, E-Liquids und erhitzte Tabakprodukte. Es gibt strenge Regeln bei den klassischen Zigaretten, aber bei den anderen Produkten gibt es einen gewissen Graubereich. Das ist, glaube ich, auch nicht ganz fair gegenüber unseren Konsumenten und Konsumentinnen. Deshalb sollen jetzt gleiche Regeln entstehen – gleiche Steuer und auch der gleiche Jugendschutz in allen Bereichen. Wir schaffen ein Lizenzsystem für die E-Liquids, die Einbeziehung der Nikotinbeutel in das Tabakmonopol und ein klar geregeltes Vertriebsmodell. Zweitens: CBD- und Hanfprodukte. Diesbezüglich wächst eben auch der Markt. Manche fragen sich: Woher kommt das Produkt? Wer kontrolliert das? Welche Standards gelten da? Es soll so sein, dass diese Produkte ab 2029 ausschließlich in Trafiken verkauft werden können, denn das System hat sich seit Jahrzehnten bewährt, und – wie wir schon von meinen Vorrednern gehört haben – es ist auch gut, die Trafiken zu unterstützen. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis Ende 2028, damit es eben Planungssicherheit gibt. Drittens: noch weniger Papierkram, mehr Digitalisierung. Wir haben viele Verfahren, die noch aus einer Zeit sind, als der Aktenschrank König war. Mit diesem Gesetz machen wir einen großen Schritt nach vorne. Die Verfahren im Zusammenhang mit Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer und Gebühren werden digitalisiert. Das heißt für unsere Bürgerinnen und Bürger und auch für unsere Betriebe: weniger Papier, weniger Fehler und schnellere Verfahren. Das vorliegende Abgabenänderungsgesetz bringt dort mehr Fairness, wo Schlupflöcher sind, es bringt uns dort Digitalisierung, wo Papier gestapelt wurde. Ich bitte Sie, stimmen Sie diesem Gesetz zu. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 131 der Beilagen. Hierzu haben die Abgeordneten Andreas Ottenschläger , Kai Jan Krainer , Markus Hofer , Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Wir werden daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Andreas Ottenschläger , Kai Jan Krainer , Markus Hofer , Kolleginnen und Kollegen, haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 13 eingebracht. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Protokoll zur Abänderung des unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen

329 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 189 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat soll den Abschluss eines Protokolls genehmigen, das das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Kuwait (von 2002) ändert. Inhaltlich werden das Abkommen an OECD-Standards zu BEPS sowie Transparenz/Amtshilfe angepasst und Regeln zur Dividendenbesteuerung geändert, um Steuerumgehung zu verhindern.

Betroffen sind die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Kuwait, insbesondere Unternehmen und Personen mit Einkünften/Vermögen sowie Dividendenausschüttungen in beiden Staaten.

Dokumente

Protokoll zur Abänderung des unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen

Gegenstand und Rechtsbereich

  • Änderungsprotokoll zum am 13. Juni 2002 in Wien unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen Österreich–Kuwait (Steuern vom Einkommen und vom Vermögen) samt Ziel der Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen.
  • Regelt die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Kuwait (Änderung eines bestehenden, bereits kundgemachten Abkommens).

Inhaltliche Anpassungen am bestehenden Abkommen

  • Anpassung an den OECD-Standard zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Standard), da das bestehende Abkommen diesem Standard bislang nicht entspricht.
  • Anpassung an den OECD-Standard zur steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft, da das bestehende Abkommen diesen Standard bislang nicht erfüllt.
  • Änderung der Bestimmung zur Dividendenbesteuerung; Hintergrund ist der Bericht des Rechnungshofes „Kapitalertragsteuer-Erstattungen nach Dividendenausschüttungen“ (GZ 004.499/010–PR3/18).

Abgrenzung zu multilateralen BEPS-Umsetzungsmaßnahmen

  • Das mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung wurde zwar von Österreich und Kuwait unterzeichnet, findet im bilateralen Verhältnis Österreich–Kuwait jedoch keine Anwendung.
  • Daraus folgt, dass die BEPS-bezogenen Anpassungen im Verhältnis zu Kuwait durch das bilaterale Änderungsprotokoll umgesetzt werden.

Protokoll zur Abänderung des unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen

~20 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das sind jetzt zwei Tagesordnungspunkte, die gemeinsam debattiert werden. Ich werde nicht zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait sprechen, sondern zum nächsten Tagesordnungspunkt, zum IFI-Beitragsgesetz, das auch unverdächtig klingt. Worum geht es da im Wesentlichen? – Da geht es um die Beiträge, die die Republik Österreich an internationale Finanzierungsinstitutionen leistet, also im Wesentlichen auch um Beiträge, die unter dem Titel Entwicklungshilfe oder Entwicklungszusammenarbeit zu subsumieren sind. Das sind – und jetzt halten Sie sich fest! – im Jahr 1,8 Milliarden Euro, 1 800 Millionen Euro. Das gibt mir jetzt Gelegenheit, die Brücke zum Herrn Finanzminister, der auch da ist, und zu dem, was im Laufe des Tages schon seitens der ÖVP im Hinblick auf den Aufschwung der Wirtschaft gesagt wurde, zu bauen. Es war ja heute Früh schon eine Marketingveranstaltung, wo Herr Generalsekretär Marchetti uns zu erklären versucht hat, wie die ÖVP, wie Sie gedenken, die Wirtschaft, die Sie im Übrigen in den letzten zehn Jahren dorthin gebracht haben, nämlich in den Keller der europäischen Rankings, auf die vorletzten und letzten Plätze, wieder in Schwung zu bringen. Ich habe es nicht ganz verstanden, da war außer Plattitüden und ein paar Beschimpfungen in Richtung FPÖ nichts Substanzielles dabei. Der Herr Finanzminister hat jetzt das Riesenproblem, das katastrophale Budget, das Sie in Ihrer Regierungsverantwortung gemeinsam mit den Grünen der Republik und damit dem österreichischen Steuerzahler und der österreichischen Gemeinschaft hinterlassen haben, wieder einigermaßen zu sanieren. Er ist da sehr bemüht, aber positive Signale für die Wirtschaft im Sinne von Investitionsfreibeträgen oder ähnlichen Dingen, Energiekostensenkungen und so weiter kann ich nicht sehen, und ich kann auch ausgabenseitig nicht irgendwelche positiven Effekte sehen. Was ich hier sehe, ist: Sie fokussieren sich ausschließlich auf Erhöhungen, einnahmenseitig. (👏 FPÖ) Das mag jetzt vielleicht kurzfristig zu einem Liquiditätsüberschuss in Ihrem Börserl führen – das tut es auch, Sie haben ja mehr Steuereinnahmen und Abgabeneinnahmen als je zuvor –, das Problem ist aber: Sie haben die Ausgaben überhaupt nicht im Griff und werden weiterhin massive Budgetdefizite produzieren, die dann irgendwann einmal jemand zurückzahlen muss; und das wird nicht der Weihnachtsmann sein, das werden unsere Kinder und Kindeskinder sein. Das ist doch keine verantwortungsvolle Politik. (👏 FPÖ) Sie sind nicht in der Lage, das zu ändern, weil Sie in Ihrem alten System drinnen stecken; auch gibt es – ich bin ja auch schon länger im Parlament – natürlich Unterschiede beim Zugang zwischen der ÖVP und der SPÖ. Der Herr Finanzminister von der SPÖ hat nicht unbedingt den Ruf – und das ist auch durchaus legitim –, ein Wirtschaftsliberaler zu sein, sondern eher auf der linken Seite des politischen Spektrums beheimatet zu sein. Und die linke Seite glaubt halt immer, wenn man aus den Leuten noch mehr und noch mehr rauspresst, dann wird man die Wirtschaft, den Wirtschaftsstandort sanieren. Langfristig gesehen ist genau das Gegenteil der Fall, und ich werde jetzt ein Beispiel bringen. (👏 FPÖ) Was Sie hier so schön als Betrugsbekämpfung bezeichnen, bringt 300 Millionen Euro an Mehreinnahmen. Eine Kollegin von der SPÖ hat auch schon gesagt, dass wir das ganz dringend für dieses und jenes brauchen. Glauben Sie wirklich, dass das den Standort und die Unternehmer und das unternehmerische Tätigsein stimuliert, dass das den Standort Österreich langfristig für die Unternehmen attraktiver macht? – Ich glaube das nicht, die Freiheitliche Partei glaubt das auch nicht, weil wir im Wesentlichen natürlich in einem Wettbewerb mit anderen Ländern leben, und je mehr wir aus unseren Unternehmen rauspressen und sie unter Druck setzen – und da zitiere ich auch Ihren Satz: die, die es sich leisten können, sollen zahlen; ich will aber nicht, dass wir die so lange auspressen –, umso schneller werden sich die, die sich jetzt noch etwas leisten können, dann nichts mehr leisten können. Genau das wird passieren, und dann werden auch die Steuereinnahmen nach unten gehen und der Wirtschaftsstandort wird seine Talfahrt fortsetzen. Im Übrigen passt das überhaupt nicht zu dem, was die ÖVP heute in der Früh gesagt hat: Die ÖVP, Herr Minister Hattmannsdorfer, will die Leistung wieder fördern. – Ich weiß nicht, das ist ja total kontraproduktiv. Das heißt, die Einnahmen sprudeln. Wir haben vorhin das Beispiel von Kollegen Schiefer gehört: Es sind wieder 20, 30 Millionen Euro aus Insolvenzverfahren, die der Staat abkassiert, was natürlich dazu führt, dass der Masseverwalter beziehungsweise der, der das fortführen soll, genau diese Liquidität nicht mehr zur Verfügung hat. Sie nehmen den Pensionisten die Pension, die ihnen zusteht, und pressen sich da noch einmal 300 Millionen Euro raus. Gleichzeitig – und jetzt bin ich bei der Entwicklungshilfe – retten wir die Welt und beschäftigen uns mit so ganz wichtigen Themen wie der „Förderung von Eigenständigkeit und Resilienz marginalisierter Frauen, Mädchen und Jugendlichen in Norduganda und Ost-Ruanda“; das wird mit 2,8 Millionen Euro gefördert.

NEOS Brandstötter (Zwischenruf)

Ja!

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

… Ja sicher, für die Frau Brandstötter ist das wichtig.

NEOS Brandstötter (Zwischenruf)

Ja, das ist mir wichtig!

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

… Sie als wirtschaftsliberale Partei sind dann auch für mehr Steuererhöhungen, oder was ist Ihre Lösung? …

NEOS Brandstötter (Zwischenruf)

Ich erkläre es Ihnen gerne!

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

… Oder: 1,2 Millionen Euro für Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Lesotho und Uganda. Ich will das jetzt nicht lächerlich machen, sondern es ist eine Frage der Prioritätensetzung. Für uns Freiheitliche steht es nicht ganz oben auf der Liste der Prioritäten, sondern ziemlich weit unten. (👏 FPÖ) Für Sie steht das nach wie vor ganz weit oben, wie vom Weihnachtsmann werden 1,8 Milliarden Euro in der ganzen Welt verteilt. Für uns Freiheitliche ist es ein Problem, dass wir 20 Milliarden Euro Defizit machen. Da müssen wir doch ausgabenseitig einmal ein bisschen hineingehen. Ich rede jetzt noch gar nicht davon, dass wir in der Bürokratie systemisch sparen. Wir verhandeln beim nächsten Tagesordnungspunkt wieder so eine Absurdität von einer EU-Richtlinie, die wir umsetzen müssen, mit der wieder Bürokratie ohne Ende produziert wird und Verfahren verzögert werden, weil dort drinsteht, dass wir NGOs selbst bei laufendem Verfahren noch ein Beschwerderecht geben müssen. Dazu kommen wir beim nächsten Tagesordnungspunkt. Warum sage ich das? Wer ist die EU? – Das ist ja auch nicht der Himmel, sondern das sind wieder die gleichen Parteien, das sind die Europäische Volkspartei und, wenn sie sie für eine Mehrheit brauchen, die Sozialdemokraten. Die machen all diese Gesetze, und wir oder Sie von der Regierung stehen dann da und sagen: Wir wollen Bürokratie abbauen! – Merken Sie was? Das geht sich von der logischen Argumentation her nicht aus. Sie machen diese Gesetze, und uns in Wien erzählen Sie dann, Sie wollen Bürokratie abbauen. (👏 FPÖ) Gleichzeitig blechen wir in den nächsten Jahren 5 Milliarden Euro an Nettobeiträgen an die EU – 5 Milliarden Euro, 5 000 Millionen Euro! Sie haben in den letzten Jahren 4 Milliarden Euro in die Ukraine geschickt. Das ist österreichisches Steuergeld! Wozu? – Um unsere Werte zu verteidigen, lauten all die Plattitüden. Ich rede jetzt auch noch gar nicht von einer vollkommen verfehlten Energiepolitik. Wollen Sie keine günstige, verlässliche Energie? Wir wollen das, weil wir wollen, dass unsere Leute ihre Stromrechnung zahlen können, ihre Gasrechnung – ups, Gas, böse; für uns nicht – zahlen können. Wir wollen nicht, dass 800 000 funktionierende Gasheizungen ausgebaut werden und die Leute dann mit, ich weiß nicht, Sonne – sie schickt keine Rechnung? –, Wind und Luft oder was auch immer heizen sollen. Das ist doch alles eine vollkommen verfehlte Energiepolitik (👏 FPÖ), und Sie weichen keinen Millimeter von diesem Irrweg ab. Wir haben Alternativen noch und nöcher, und wir haben das Wesentliche im Auge, nämlich: dass sich unsere Leute das Leben leisten können. Das ist Ihnen offensichtlich egal. Ah, das ist böse, ideologisierte Energiepolitik. – Sie müssen doch irgendwann einmal aufwachen! Jetzt bin ich immer noch nicht bei der Entwicklungshilfe – o ja, schon: Wir geben 1,8 Milliarden Euro für diese Entwicklungshilfe ab. Im Übrigen: Kollege Egger, Wirtschaftssprecher der ÖVP, Wirtschaftskammerfunktionär, verkündet uns jetzt den Aufschwung der Wirtschaft und verkauft das auch noch als großartiges Ding. – Das ist ein Mickymausgesetz! Sie wollen die Kalte-Hände-Regelung. Was heißt denn das? – Dass jetzt für den Maronibrater nicht mehr 30 000 Euro Jahresumsatz als Grenze zur Befreiung von der Registrierkassenpflicht, die Sie eingeführt haben, gelten, sondern 45 000 Euro. Glauben Sie das wirklich, dass das ein toller Boost für unsere Wirtschaft ist? Und die Kassenzettel müssen auch nicht mehr ausgedruckt werden. Im selben Atemzug lesen Sie dann 2 Minuten lang aus einem Gesetz vor, in dem eine Gebührenerhöhung nach der anderen drinnen ist – Gebührenerhöhung, Gebührenerhöhung, Gebührenerhöhung. Das geht sich von der Logik her nicht aus und hat mit einem Aufschwung für die Wirtschaft überhaupt nichts zu tun. (👏 FPÖ) Das heißt, ausgabenseitig sparen, bei der Entwicklungshilfe sparen. Wir haben – sollte es wieder heißen, die Freiheitlichen haben keine Vorschläge – zig Anträge im Ausschuss gestellt, wie wir das sinnvoll und vernünftig machen können. Wir wollen das nicht abschaffen, aber wir wollen das sinnvoll machen, vernünftig machen. Und wir wollen bitte auch ein bisschen im Auge haben, wie es unserem Land wirtschaftlich momentan geht. Wir können doch nicht so tun, als ob wir noch in den Neunzigerjahren wären, als wir gute Budgets hatten, oder im 2018er-Jahr, als wir einen Budgetüberschuss gehabt haben; letztmalig, im Übrigen in einer ÖVP-FPÖ-Regierung. Von einem Überschuss sind wir ja Lichtjahre weg, aber Sie tun so weiter, als ob es überhaupt kein Problem gäbe. Sie reden sich die Welt schön, verlieren vollkommen den Bezug zur Realität und verharren in Ihren Irrwegen. Wir sagen: Nicht mit uns, weg von diesen Irrwegen, auch in der Entwicklungshilfe oder -zusammenarbeit! Wir können es uns momentan nicht mehr leisten, wie der Weihnachtsmann in der Welt herumzuspazieren und 1,8 Milliarden Euro an österreichischen Steuergeldern zu verteilen. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr .

SPÖ Petra Bayr

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, ich bin echt perplex ob dieser großartigen öffentlichen Selbstkritik der FPÖ. Das sind ja ganz neue Töne, wenn Herr Kassegger die schlechte Wirtschaftspolitik der letzten zehn Jahre so anspricht. War da nicht irgendetwas mit einer Regierungsbeteiligung der FPÖ? …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Ein Jahr!

SPÖ Petra Bayr

… War da nicht etwas und waren das nicht genau auch die Jahre, in denen die österreichische Wirtschaft nicht unbedingt prosperiert hat, sondern in denen es der österreichischen Wirtschaft - - …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

18/19!

SPÖ Petra Bayr

… Nein, nein, nicht 1819! 1819, da waren Sie nicht in der Regierung, gebe ich zu, ja.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Was denn sonst?

SPÖ Petra Bayr

… Nein, achtzehnhundertneunzehn nicht. Achtzehnhundertneunzehn nicht! …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

2018, 2019!

SPÖ Petra Bayr

… Gut, wie auch immer.

FPÖ Kaniak (Zwischenruf)

18/19 ist ja erst vor zehn Jahren gewesen!

SPÖ Petra Bayr

… 1819: Manchmal denke ich mir, genau von dort kommen Sie, direkt aus 1819 ins dritte Jahrtausend gesprungen; manchmal entsteht wirklich dieser Eindruck.

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Sind Sie nicht die mit den Schrebergärten? Ist da noch ein Verfahren anhängig?

SPÖ Petra Bayr

… Ich möchte gerne über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait reden, das wir erneuern – das letzte ist aus dem Jahr 2002 –, wir passen das an die OECD-Kriterien an, was an und für sich, was Transparenz, Berichterstattung und Informationsaustausch zwischen den Ländern betrifft, so State of the Art ist. Warum ist das wichtig? – Es ist deswegen wichtig, weil wir damit vermeiden, dass es Nicht- und Niedrigbesteuerung gibt, dass es Steuerumgehung gibt, und wir führen auch einen allgemeinen Quellenbesteuerungssatz von 10 Prozent auf Dividenden ein. Das ist schlicht und ergreifend deswegen wichtig, um sinnvoll Politik machen zu können, um den Staat in die Lage zu versetzen, dass Daseinsvorsorge in einer Art und Weise passieren kann – sei es im Bereich der Bildung, im Bereich der Gesundheit, im Bereich des öffentlichen Verkehrs –, die wirklich allen zugänglich ist, dass es nicht einige Private sind, die sich damit eine goldene Nase verdienen, sondern dass wirklich alle Menschen eine hohe Qualität von öffentlichen Leistungen haben, was eine Perspektive für die vielen ist und eine Perspektive auf ein gutes Leben für viele. Das ist jetzt ein wichtiger Beitrag dazu, darum unser Ja zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen. Zum Zweiten, zum IFI-Beitragsgesetz: Das hat letztendlich eine sehr ähnliche Motivation: Wir mobilisieren damit Mittel für internationale Organisationen, die arme Länder darin unterstützen, Gleiches zu tun, nämlich dafür zu sorgen, dass es für die Menschen einen Zugang zu verlässlicher Infrastruktur gibt – sei es zu Bildung, zu Gesundheit, zu Verkehr. Und ja, es ist mir nicht wurscht, wie die Situation hinsichtlich Bildung, Verkehr oder sonst irgendetwas für Frauen und Mädchen in Ostuganda – ich glaube, das war es – ist. Ich glaube, das ist relevant, das ist für alle Menschen relevant, weil der Leitgedanke dieser internationalen Finanzinstitutionen nicht zuletzt der ist, dass es Geschlechtergerechtigkeit geben soll, dass Arbeitsplätze geschaffen werden sollen und dass private Investitionen mobilisiert werden sollen. Weil es, ganz im Gegenteil, aber auch darum geht, Fragilität zu überwinden, Konflikte und Gewalt zu überwinden und dafür auch dementsprechend gut ausgerüstet zu sein: Wir versetzen mit diesen Methoden der internationalen Finanzinstitutionen die Länder in die Lage, widerstandsfähig zu sein gegen Wirtschaftskrisen, Umweltkatastrophen, öffentliche Gesundheitsnotstände oder Nahrungsmittelengpässe. Es gibt jetzt auch ein neues Instrument, das ich sehr wichtig finde, das ganz speziell im Blick hat, global und regionenübergreifend Chancen zu nutzen, weil wir wissen, dass ganz viele grenzüberschreitende Effekte, seien sie jetzt positiv oder seien sie negativ, einfach nur gemeinschaftlich zu lösen sind, denn Klimaerhitzung, Klimakatastrophe macht an Grenzen nicht halt. Daher halte ich die Finanzierung der internationalen Finanzinstitutionen durchaus für die richtige Antwort auf globale Herausforderungen. – Danke sehr. (👏 SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Hörl .

ÖVP Franz Hörl

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich beschränke mich auf das kleine und feine Land Kuwait, auf das Doppelbesteuerungsabkommen, weil ich, Herr Dr. Kassegger, das eher pragmatisch sehe und ich mir denke, dass gerade die Märkte, auf denen wir im Export entsprechende Umsätze lukrieren, etwas ganz Wichtiges für Österreich sind. Kuwait hat 18 000 Quadratkilometer, ist also ein bisschen größer als die Steiermark, es herrscht dort pulsierendes Leben, die Bevölkerungszahl wächst rasch, von drei Millionen im Jahr 2010 ist sie auf fünf Millionen angewachsen. Einerseits liegt Kuwait in der größten Krisenregion der Welt, andererseits liegt es natürlich wunderschön, und es ist einer der wichtigsten Exportmärkte im Mittleren Osten für einen Großteil unserer Firmen. Es gibt einen regen Austausch mit Kuwait, wirtschaftlich und touristisch. Jährlich besuchen Tausende Kuwaitis vor allem in den Sommermonaten die Bundesländer Salzburg, Wien und Tirol. Wir hatten schon mehrere Abkommen mit den Kuwaitis geschlossen, zum Luftverkehr, zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und zum gegenseitigen Schutz von Investitionen. Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Kuwait und Österreich reichen bis in die Sechzigerjahre zurück. Seit damals sind österreichische Firmen sehr erfolgreich am kuwaitischen Markt tätig, wie im Übrigen auch in der ganzen Region – beim Know-how für den Aufbau von Industrieanlagen, im Konstruktionswesen, im Umweltbereich und so weiter. Als Beispiel nenne ich die Firma Empl aus meinem Zillertal. Die Firma Empl beliefert seit Jahrzehnten in Kuwait Government-Organizations wie Kuwait National Guard, The Fire Department in Kuwait und so weiter und ist mit diesem Exporterfolg, wie viele andere österreichische Firmen in dieser Region, auf einem guten Weg. Und ich bin stolz, dass unsere Facharbeiter aus Tirol, aus dem Zillertal, überhaupt aus Österreich, dort mit hochtechnischen Produkten enorme Exporterfolge erzielen. Unsere Außenwirtschaftsorganisation mit den Handelsdelegierten trägt durch Beobachtung der lokalen Lage, der Politik, Beratung der Exportfirmen immer wieder zum großen Exporterfolg unserer mittelständischen Firmen bei. Mit ihrem Know-how sind sie ein Aushängeschild unserer Wirtschaftskammerorganisation und mit ein Grund dafür, dass Österreich 60 Cent pro Euro – und wenn man den Tourismus dazurechnet: 70 Cent pro Euro – im Export, im Ausland verdient. Es gibt einen entscheidenden Unterschied, Herr Finanzminister: Kuwait ist eine Steueroase. Privatpersonen zahlen keine Einkommensteuer, das Gehalt gehört zu 100 Prozent den Mitarbeitern. Die Mehrwertsteuer beträgt 5 Prozent. Unternehmen, aber nur ausländische Unternehmen, unterliegen einer Körperschaftsteuer von 15 Prozent. – Ja, wäre schön, wenn das auch bei uns in diese Richtung gehen könnte, wenn auch die Lebensqualität, glaube ich, nicht vergleichbar ist. Weiter im Vergleich mit der Steiermark: Kuwait ist nicht zu 62 Prozent bewaldet – wie wir wissen, wächst ja in Österreich der Wald, er wird immer größer, immer besser und immer gesünder –, sondern nur 0,4 Prozent der Fläche. Das Öl und die Finanzen haben natürlich einen Bauboom ausgelöst und die künstliche Entwicklung des Landes sehr ansteigen lassen. In Österreich liegen die Emissionen bei einem Fünftel, 8 Tonnen pro Einwohner, und das zeigt, glaube ich, auch die andere Seite der Medaille. Das Doppelbesteuerungsabkommen, zu dem ich eigentlich reden sollte, gibt es bereits seit 2002. Es ist sozusagen eine Reparatur. Kapitalerträge können nicht mehr ohne Abzug einer Quellensteuer von Österreich nach Kuwait fließen. So können doppelte Nichtbesteuerungen und betrügerische Cum-Ex-Geschäfte zugunsten Einzelner und stets auf Kosten des Staates verhindert werden. Ich denke, Herr Finanzminister, das ist der richtige Weg, dass wir diese Türen schließen, und wir sollten uns in die Richtung bewegen, dass wir die Steuern senken. – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter .

NEOS Henrike Brandstötter

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Man denkt sich, reisen bildet, und dann hört man Kollegen Kassegger zu, der so viel durch Afrika reist – auf Kosten der FPÖ-Parteiakademie –, und stellt fest: Er hat nichts gelernt und nichts verstanden! …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

O ja, ich schaue mir das an!

NEOS Henrike Brandstötter

… Wir leben in einer Zeit von Polykrisen – Pandemien, Klimakrise, politisches Versagen –, und Populisten haben diese Krisen nicht gelöst, sie haben sie verschärft. Das sehen wir aktuell auch bei Donald Trump, der mit einem Handstrich vier Fünftel der US-amerikanischen Entwicklungshilfe, der USAID, zusammengestrichen hat, und die Folgen sind dramatisch: Es gibt Rückschritte bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten, bei Kindersterblichkeit, bei HIV, und es betrifft eben nicht nur den globalen Süden, weil genau diese Krankheiten, diese Konsequenzen einfach nicht an einer Grenze haltmachen. Wenn Emerging Markets wegbrechen, dann betrifft das auch unsere Wirtschaft. Wenn Programme für Medienfreiheit, für Rechtsstaatlichkeit, für Zivilgesellschaft verschwinden, dann steigen Konflikte, Radikalisierung, Flucht und Migration. Und ja, auch viele andere Industriestaaten haben ihre Budgets gekürzt, auch Österreich musste seine Budgets kürzen, aber wir dürfen uns das mit einem Österreich-zuerst-Geschrei einfach nicht wegnehmen lassen, wir dürfen uns dadurch nicht betäuben lassen, denn Entwicklungszusammenarbeit, meine Damen und Herren, ist kein Geschenk, sie stabilisiert Regionen, sie reduziert Fluchtursachen, sie schafft Partnerschaften, von denen auch unsere Wirtschaft profitiert. Wenn dann eine Disruption, ein externer Schock eintritt, wie beispielsweise durch die massiven Kürzungen durch Donald Trump, dann ist es auch an der Zeit, sich ganz grundsätzliche Fragen zu stellen, auch als multilaterale Organisation. Die UN hat beispielsweise aktuell 3 000 Mandate. 3 000 Mandate klingt ganz schön viel, braucht man die wirklich alle? Machen die wirklich alle Sinn? – Das muss man sich einfach fragen und dann auch schauen, wie man besser, effizienter werden kann, wie man Synergien schaffen kann, zum Beispiel auch mit dem privaten Sektor. Wir müssen Kooperationen mit dem privaten Sektor schaffen …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Was wir alles machen müssen!

NEOS Henrike Brandstötter

… die aber so gestaltet sind, dass nicht mit dem Geld der Allgemeinheit ein Wettbewerbsvorteil für einige wenige Unternehmen geschaffen wird. Generell aber müssen multilaterale Organisationen auch mit dem privaten Sektor besser zusammenarbeiten. Da ist viel am Weg, aber eines ist klar: Wir dürfen dieses Feld nicht einfach jenen überlassen, die unsere Werte nicht teilen und mit den Füßen treten, weil ein Rückzug einfach auch ein gefährliches Vakuum schafft. Das können wir uns nicht leisten. Österreich ist da ganz klar: Wir bleiben ein verlässlicher Partner mit Haltung und mit Engagement. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze .

GRÜNE Elisabeth Götze

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Noch ein Herr Minister schon da – herzlich willkommen bei uns! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer beziehungsweise auch liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über Steuern, und ich habe jetzt ganz bewusst einen Apfel mitgebracht ( einen Apfel in die Höhe haltend ), weil sich viele wahrscheinlich denken: Steuern, puh, das ist mir echt zu trocken, was hat das mit mir zu tun? Nein, es hat natürlich unmittelbar nichts mit Äpfeln zu tun, aber mit der Firma Apple. Sehr viele von Ihnen oder von euch erinnern sich an die große Aufregung, dass die Firma Apple in Irland jahrelang nur 0,005 Prozent Steuern gezahlt hat – unfassbar. Genau dafür braucht es starke, gute, internationale Steuergesetze, und darüber reden wir jetzt hier. (👏) Auf OECD-Ebene ist eine Einigung gelungen: 15 Prozent globale Mindestbesteuerung im Rahmen des sogenannten Beps-Abkommens. Da geht es um Gewinnvermeidung, Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung, und diese Regeln sollen jetzt in das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Kuwait integriert werden. Es ist ein altes Abkommen, schon 2002 geschlossen, aber es wird jetzt auf den neuen Stand gebracht. Ich glaube, am Beispiel Apple oder auch Google und vieler anderer Firmen ist klar, dass es da nicht um etwas Abstraktes geht, sondern da geht es wirklich um Geld, das uns entgeht – viel Geld –, und es geht um faire Besteuerung und Gerechtigkeit im Steuersystem in einer globalen Welt, in der wir uns ja befinden. Wenn beispielsweise ein österreichischer Investor, eine österreichische Investorin in Kuwait investiert, aber auch umgekehrt Investitionen von kuwaitischen Investoren stattfinden – ich erinnere mich an eine Reise, die es vor einigen Jahren gegeben hat, auch mit Herrn Benko, der sich für Kuwait interessiert hat; gut, das ist jetzt Geschichte –, dann wollen wir, dass eine faire Besteuerung möglich ist. Zwei Punkte sind aus österreichischer Sicht besonders wichtig: Das eine ist das Quellenbesteuerungsrecht für Dividenden, ein allgemeines Quellenbesteuerungsrecht, sozusagen ohne Lücken. Der Steuersatz ist 10 Prozent. Wieder möchte ich erwähnen: Auch das klingt abstrakt, aber da geht es um die Cum-Ex-Geschäfte, auch die waren in allen Medien. Wir wissen, da sind weltweit rund 150 Milliarden Euro legal gespart worden; in Österreich schätzt der Rechnungshof – es gibt einen Rechnungshofbericht – circa 180 Millionen Euro. In der Zusammenarbeit mit Kuwait ist das künftig nicht mehr möglich. Zweitens, eine Umstellung von der Befreiungsmethode auf die Anrechnungsmethode: Das klingt wieder technisch, aber es gibt einen zweiten Begriff dafür, und der heißt Keinmalbesteuerung. Wenn ich bisher in Kuwait besteuert wurde, konnte ich sagen: Dort ist es besteuert worden, es wird in Österreich nicht mehr besteuert! – Nur: Wenn in Kuwait die Steuern null waren, hat das österreichische Finanzamt trotzdem nicht mehr eingreifen und nachbesteuern können. Das wird geändert. Was in Kuwait bereits besteuert wurde, wird angerechnet, aber hier ist der österreichische Steuersatz zu bezahlen. Schließlich – auch ganz wichtig, ich glaube, es ist offensichtlich – geht es um Informationsaustausch. Bankinformationen sollen auch ausgetauscht werden, um nachvollziehen zu können, was denn tatsächlich gezahlt worden ist – also eine Form der Transparenz. Zusammenfassend: Es geht darum, Missbrauch zu verhindern und durch diese Änderungen Klarheit und eine faire Besteuerung zu schaffen. All das – davon bin ich wirklich überzeugt – schafft auch Vertrauen in unser Steuersystem. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Damit kommen wir zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/79.1 Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Finanzausschusses, den Abschluss des Staatsvertragsprotokolls zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Abänderung des am 13. Juni 2002 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen in 189 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundesverfassungsgesetz zu genehmigen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. RN/79.2 Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend IFI-Beitragsgesetz 2025 samt Titel und Eingang in 228 der Beilagen. Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich auch um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

IFI-Beitragsgesetz 2025

330 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 228 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ

Gemeinsam debattiert mit TOP 6

Zusammenfassung

Das IFI-Beitragsgesetz 2025 schafft die Rechtsgrundlage für Österreichs Finanzzusagen an internationale Entwicklungsfinanzinstitutionen: die Zeichnung zusätzlicher Rufkapitalanteile bei der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie Beiträge zur Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-21) und des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF-14). Damit werden Mittel für Entwicklungs- und Krisenfinanzierung (u.a. Armutsbekämpfung, Klima, Infrastruktur, Krisenreaktion) bereitgestellt und gleichzeitig die Kredit- und Vergabefähigkeit dieser Institutionen gestützt.

Betroffen sind Österreichs Bundesfinanzen und die Abwicklung der österreichischen Entwicklungsfinanzierungsbeiträge gegenüber Afrikanischer Entwicklungsbank, Weltbank/IDA und Asiatischer Entwicklungsbank (AsEF/TASF) sowie indirekt die von diesen Mitteln unterstützten Entwicklungs- und Krisenländer.

Dokumente

IFI-Beitragsgesetz 2025

Ziel, Einordnung und Rechtswirkung des IFI‑Beitragsgesetzes 2025

  • Schafft eine einheitliche nationale Rechtsgrundlage für drei Vorhaben, die sonst jeweils in Einzelgesetzen zu regeln wären: (1) generelle Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB), (2) 21. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑21), (3) 13. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds inkl. 8. Wiederauffüllung des Technische‑Hilfe‑Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF‑14/TASF).
  • Zweck: Bereitstellung von Mitteln bzw. Garantie-/Haftungsrahmen zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern, zur Förderung der Agenda 2030/SDGs und zur Bewältigung globaler Krisen (u.a. Klimawandel, Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wie Lieferketten-, Nahrungsmittel- und Energieeffekte).
  • Begründung der Bündelung: Reduktion der Zahl sonst erforderlicher Gesetzgebungsverfahren und Vereinfachung des Verwaltungsaufwands.
  • Die gegenüber den Institutionen abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind völkerrechtliche Rechtsgeschäfte; sie werden als solche im Hinblick auf die gesetzlichen Anordnungen nicht als Art‑50‑B‑VG‑Fall behandelt; Abgabe der Erklärung durch die/den ressortzuständige(n) Bundesminister(in) für Finanzen.

ODA- und Klimafinanzierungsanrechnung (Österreichische Zielsetzungen)

  • Österreich strebt grundsätzlich das EU‑Ziel an, je Mitgliedstaat mindestens 0,7% des Bruttonationaleinkommens als ODA‑Quote zu erreichen (EU‑Vorgabe 2005, erneut bekräftigt 2015 durch Rat für Auswärtige Angelegenheiten/Entwicklung sowie VN‑Konferenz Entwicklungsfinanzierung Addis Abeba und VN‑Gipfel New York).
  • Die in Zusammenhang mit IDA und AsEF genannten Beitragsleistungen sind nach OECD‑DAC zur Gänze auf die österreichische ODA‑Quote anrechenbar und dienen der Annäherung an das 0,7%-Ziel.
  • Beitragsleistungen werden außerdem gemäß OECD‑DAC‑Beitragsschlüssel für Klimafinanzierung angerechnet.

Afrikanische Entwicklungsbank (AfEB): Hintergrund, Rolle und Finanzierungslogik

  • AfEB gegründet 1964 zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts afrikanischer Mitgliedsländer; Mitgliederstand: 54 afrikanische und 27 nicht‑afrikanische Mitglieder; Österreich Mitglied seit 1983.
  • AfEB finanziert sich am Kapitalmarkt und vergibt Mittel an besser entwickelte afrikanische Mitglieder zu Marktkonditionen.
  • Für ärmere afrikanische Mitglieder existiert der Afrikanische Entwicklungsfonds (AfEF), der in einem dreijährigen Zyklus von regionalen und nicht‑regionalen Gebern wiederaufgefüllt wird.
  • Zugangsstatus 2024: 17 afrikanische Länder mit Zugang zu AfEB‑Mitteln; 32 Länder bezugsberechtigt für AfEF‑Mittel; 5 weitere Länder mit Zugang sowohl zu Bank‑ als auch zu Fondsmitteln.
  • Währungseinheit der AfEB: Units of Account (UA), gleichgesetzt mit Sonderziehungsrechten (SZR).

AfEB: Anlass und Notwendigkeit der generellen Rufkapitalerhöhung (GCCI)

  • Auslöser: Herabstufung des Kreditratings der USA (damals größter AAA‑Anteilseigner) durch Fitch im August 2023 von AAA auf AA+; dies war die 7. Herabstufung eines AAA‑Anteilseigners seit 2010 (darunter auch Österreich).
  • Folge: Negative Auswirkungen auf die AfEB‑Nettoschuldenabdeckungsquote (Deckung der Nettoverschuldung durch AAA‑Rufkapital); für ein Fitch‑AAA‑Rating muss diese Quote mindestens 100% betragen.
  • Besonderheit: Anders als bei anderen multilateralen Entwicklungsbanken beruht das AfEB‑Rating auch stark auf Rufkapital, um ansonsten notwendige große Kapitalpuffer (bedingt durch spezielles Risikoprofil) zu vermeiden.
  • Nach Analysen und erfolglosen Gesprächen mit Fitch zur Methodikänderung wurde eine generelle Rufkapitalerhöhung als einzige Möglichkeit identifiziert, das AAA‑Rating (und damit die Kreditvergabeziele der Bankgruppe) zu sichern.
  • Ohne Maßnahme: Notwendig wäre über die nächsten 10 Jahre eine Reduktion der Vergabekapazitäten um 10,9 Mrd. UA (ca. 13,7 Mrd. EUR; Umrechnung mit IWF‑Wechselkurs SZR/EUR 1,259460 vom 2. Jänner 2025), um die für Fitch‑AAA erforderliche Abdeckungsquote zu halten.
  • Vergleichswert: Kreditvergabeziel der AfEB für 2024 betrug 5,7 Mrd. UA (ca. 7,2 Mrd. EUR).
  • Vorläufer: Zur Sicherung des AAA‑Fitch‑Ratings gab es bereits 2018 und 2021 temporäre Rufkapitalerhöhungen, an denen sich einige Mitgliedstaaten beteiligten; die nunmehrige generelle Erhöhung soll solche Fälle künftig vermeiden.
  • Parallelziel: AfEB arbeitet an einem AAA‑Standalone‑Credit‑Profile; laut AfEB bei sonst gleichen Umständen in 3 bis 5 Jahren erreichbar.
  • Kapitalpuffer-Aufbau: AfEB plant 2023–2026 insgesamt 2,6 Mrd. UA (ca. 3,3 Mrd. EUR) an Hybridkapital zu emittieren; erste Emission am 30. Jänner 2024 über 750 Mio. USD; AfEB ist damit erste MDB mit Hybridkapitalinstrument am Markt.
  • AfEB ist bei Umsetzung der G‑20‑Empfehlungen zur Kapitalausstattung der MDBs im Vergleich bereits weit fortgeschritten.

AfEB: Umfang der GCCI, Struktur, Kapital- und Stimmrechtswirkungen

  • Beschluss durch Gouverneursrat am 29. Mai 2024 (59. Jahrestagung AfEB‑Gruppe): generelle Rufkapitalerhöhung um 88,1 Mrd. UA (ca. 111,0 Mrd. EUR), davon 9,0 Mrd. UA (ca. 11,3 Mrd. EUR) AAA‑Kapital.
  • Zweck des Volumens: Sicherung des AAA‑Ratings und der aktuellen Kreditvergabeziele mittelfristig; zusätzlicher Puffer für den Fall, dass ein weiteres kleineres AAA‑bewertetes Mitglied sein AAA‑Rating verliert.
  • Durch Resolution B/BG/2024/09: Autorisierung von 8.812.536 zusätzlichen Rufkapitalanteilen.
  • Erhöhung des genehmigten Kapitals der Bank: von 152,0 Mrd. UA (ca. 191,5 Mrd. EUR) auf 240,2 Mrd. SZR (ca. 302,5 Mrd. EUR).
  • Aufteilung der Anteile: Bei vollständiger Zeichnung und Einzahlung halten regionale Mitglieder weiterhin 60% und nicht‑regionale Mitglieder 40% des gesamten Kapitalstocks.
  • Österreichs Status per 31. Dezember 2024: Kapitalanteil 0,399% in Höhe von 642,5 Mio. UA (ca. 809,2 Mio. EUR), davon 607,7 Mio. UA (ca. 765,3 Mio. EUR) Rufkapital; Stimmrechte 0,444%.
  • Österreichische Zeichnung im Rahmen der generellen Rufkapitalerhöhung entsprechend Kapitalanteil: 37.739 Anteile im Umfang von 377,4 Mio. UA (ca. 475,3 Mio. EUR).
  • Wirkung der österreichischen Zeichnung: Erhalt des bisherigen Anteils- und Stimmrechtsausmaßes; Handeln im Einklang mit der internationalen Gemeinschaft.
  • Frist für Mitgliedstaaten zur Zeichnung zugewiesener Rufkapitalanteile: bis 31. Dezember 2026; bei Nichtzeichnung gilt Verzicht, Anteile werden anderen Mitgliedstaaten angeboten.
  • Da generelle Rufkapitalerhöhung: Es betrifft ausschließlich Rufkapital; es ist kein einzuzahlendes Kapital vorgesehen.
  • Historie/Risiko: In der Geschichte der MDBs kam es noch nie zu einem Abruf von Rufkapital; ein Abruf wäre nur in einem sehr hypothetischen Negativszenario erforderlich, wenn AfEB Anleihen oder Garantien nicht bedienen kann; AfEB hält dies aufgrund langfristiger Finanzstabilitätsplanung und robustem Risikomanagement für sehr unwahrscheinlich.

AfEB: Verknüpfte Reformverpflichtungen (Reform Commitments)

  • Die generelle Rufkapitalerhöhung ist an mehrere Reformverpflichtungen gekoppelt.
  • Inhaltliche Stoßrichtung: (1) Vertiefung bereits getroffener Zusagen der letzten generellen Kapitalerhöhung GCI‑7 (2019) und (2) Fokus auf Stärkung finanzieller Kapazität und Nachhaltigkeit der AfEB.
  • Beispiel: Halbjährliche Berichterstattung über Fortschritte zur Erreichung und Aufrechterhaltung des AAA‑Standalone‑Credit‑Profile.

IDA‑21: Mandat, Umfang, Finanzierungsmix und Bonität

  • IDA gegründet 1960 als Tochterinstitution der IBRD (Weltbank) mit Mandat, die ärmsten Weltbank‑Mitgliedsländer bei Armutsreduktion und sozialer/wirtschaftlicher Entwicklung auf einem lebenswerten Planeten zu unterstützen; Aufbau von Humankapital, Institutionen und Infrastruktur zur Förderung nachhaltigen Wachstums und zur Bekämpfung von Ungleichheit.
  • Regelmäßige Mittelaufstockung üblicherweise in einem Drei‑Jahreszyklus.
  • Historischer Umfang: Seit Finanzjahr 1961 bis Ende Finanzjahr 2023 (30. Juni 2023) Vergabe zinsbegünstigter Kredite von 533 Mrd. USD.
  • Geberzusagen zum Zeitpunkt der Annahme des Replenishment Report: 55 Regierungen; Erwartung des IDA‑Managements: Beiträge bis zu 23,7 Mrd. USD.
  • Zusätzliche erwartete Komponente: Gewinntransfer der IBRD an IDA in Höhe von 2,7 Mrd. USD; tatsächliche Höhe gewinnabhängig und formelbasiert.
  • Gesamtvolumen IDA‑21: bis zu 100 Mrd. USD; erreicht durch fortgesetzte Anleihebegebung der IDA (effizienter Einsatz des Eigenkapitals).
  • Bonitätsbewertungen: AAA‑Status im Februar 2025 von Moody’s bestätigt und im März 2025 von Standard & Poor’s bestätigt.
  • Rolle: Mit bis zu 100 Mrd. USD bedeutendster multilateraler Fonds zur Armutsminderung und zentrale Plattform zur internationalen Koordination öffentlicher multilateraler EZA; wichtiges Instrument zur Verfolgung der SDGs/Agenda 2030.

IDA‑21: Förderfähigkeit, Kredit-/Grant‑Konditionen und Schuldenpolitik

  • Derzeit 78 der ärmsten Länder weltweit (darunter 41 in Afrika) können IDA‑Kredite zu besonders günstigen Konditionen erhalten.
  • Zugangskriterium: Bruttonationaleinkommen pro Kopf; im Finanzjahr 2025 muss der jährlich neu ermittelte Wert unter 1.335 USD/Jahr liegen.
  • Konditionen: Stark konzessionelle, teils zinsfreie Kredite; reguläre Laufzeit bis zu 40 Jahre; tilgungsfreie Zeit 5 bis 11 Jahre.
  • Seit IDA‑13: In begrenztem Ausmaß auch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Grants).
  • Grant-/Kreditentscheidung basiert auf Verschuldungskennzahlen und Schuldentragfähigkeitsanalysen von Weltbank und IWF; Ziel ist die Begrenzung des Überschuldungsrisikos.
  • Länder mit potentiellem Schuldenproblem (insbesondere Sub‑Sahara Afrika) erhalten statt neuer Kredite Grants; seit Vereinfachung unter IDA‑18 wird die Grant‑Kompensation nicht mehr separat ausgewiesen.
  • Neu unter IDA‑21: Für Länder mit hohem Überschuldungsrisiko gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit zinsfreie Kredite mit 60‑jähriger Laufzeit und 20 tilgungsfreien Jahren zu erhalten.
  • Fortsetzung der unter IDA‑19 eingeführten Sustainable Development Finance Policy (SDFP): Anreize für nachhaltiges Schuldenmanagement, mehr Schuldentransparenz und engeren Austausch mit Gläubigern; Erfüllung der Kriterien wird mit zusätzlicher Zuteilung unter IDA‑21 belohnt.

IDA‑21: Verhandlungsabschluss, Leitmotiv, Allokationslogik und Schwerpunktbereiche

  • Verhandlungen zu IDA‑21 im Dezember 2024 abgeschlossen; strategisches Leitthema: „Ending Poverty on a Livable Planet: Delivering Impact with Urgency and Ambition“.
  • Wie in früheren Zyklen: Großteil der Mittel nach vordefiniertem Zuteilungsmechanismus auf Basis anerkannter Leistungsindikatoren als nicht zweckgewidmete Länderallokationen; Schwerpunkt auf für Armutsreduktion besonders relevanten Themen.
  • Schwerpunktbereiche: (i) People (Humankapital), (ii) Planet (Klimawandel, Biodiversität, Ernährung, Wasser, Siedlungshygiene), (iii) Prosperity (Finanz- und Privatsektorentwicklung, Verschuldung, Institutionen, Armut), (iv) Infrastructure (Infrastruktur), (v) Digital Transformation (Digitale Transformation).
  • Querschnittsthemen: Geschlechtergerechtigkeit, Arbeitsplätze, private Investitionen sowie Fragilität, Konflikte und Gewalt.
  • Inhaltliche Kontinuität zu IDA‑20, zugleich Ausrichtung an der Neuausrichtung der Weltbankgruppe im laufenden Reformprozess („Evolution“).
  • Restliche Mittel über zweckgebundene „Fenster“ (thematic windows).

IDA‑21: Fenster (CRW, PSW, GROW) – Volumina, Zwecke, Instrumente und Neuerungen

  • Crisis Response Window (CRW): Unter IDA‑21 wegen gestiegener Nachfrage auf bis zu 3,7 Mrd. USD erhöht; stellt bei Wirtschaftskrisen, Umweltkatastrophen, öffentlichen Gesundheitsnotständen sowie Nahrungsmittelengpässen und Krankheitsausbrüchen zusätzliche Mittel bereit.
  • Private Sector Window (PSW): Fortführung; Volumen bis zu 3,2 Mrd. USD; Ziel ist Mobilisierung privaten Kapitals für nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen in schwierigen Märkten; Umsetzung in Kooperation mit IFC und MIGA; Risikoreduzierung mittels Instrumenten wie Garantien, Erstverlusttranchen und Finanzierungen in lokaler Währung.
  • PSW‑Volumenerhöhung gegenüber IDA‑20 wird u.a. durch 500 Mio. USD Kapitalbereitstellung der IFC für PSW‑Finanzierungen ermöglicht; damit soll auch eine selektive Ausweitung des Zugangs auf alle IDA‑Länder möglich werden.
  • Innovation unter IDA‑21: Global and Regional Opportunities Window (GROW) mit bis zu 15,9 Mrd. USD.
  • GROW‑Schwerpunkte: grenzüberschreitende Projekte (vormals „regionales Fenster“) und Projekte zu globalen Herausforderungen mit grenzüberschreitenden Effekten (u.a. Klimaschutz, Ernährungssicherheit, Pandemieprävention; Fragilität, Konflikte und Gewalt).
  • GROW enthält künftig auch die Aufgaben des Fensters für Geflüchtete und Aufnahmegemeinden; bis zu 2,4 Mrd. USD dafür vorbehalten; Unterstützung v.a. in fragilen Staaten für Aufnahmegemeinden (Bewältigung des Zustroms) und für Geflüchtete (wirtschaftliche/gesellschaftliche Chancen, Integration).
  • Weitere Betonung in GROW: Finanzierung von Klimawandelanpassungsmaßnahmen.

IDA‑21: Klima-, Natur- und institutionenübergreifende Ziele

  • IDA setzt unter IDA‑21 ihr umfangreiches Klimafinanzierungsengagement fort und ist bereits der wichtigste Bereitsteller konzessioneller Klimafinanzierung.
  • Vereinbarung: Mindestens 45% der Finanzierungszusagen von IDA‑21 sollen Projekte mit Climate Co‑Benefits betreffen; mindestens die Hälfte dieses Betrags soll der Klimawandelanpassung zugutekommen.
  • Ab der Halbzeitüberprüfung von IDA‑21 soll über den Beitrag der IDA zur Naturfinanzierung berichtet werden (Aufwertung des Biodiversitätsbereichs).
  • IDA‑21 trägt wesentlich zu institutionenübergreifenden Zielen der Weltbankgruppe bei: z.B. bis 2030 Zugang zu Elektrizität für 250 Mio. Menschen in Sub‑Sahara Afrika; gemeinsam mit Partnerinstitutionen (u.a. AfEB, AIIB) insgesamt 300 Mio. Menschen („Mission 300“); aktuell haben ca. 600 Mio. Menschen in Sub‑Sahara Afrika keinen Zugang zu Elektrizität.
  • Weitere Ziele bis 2030: Zugang zu essentiellen Gesundheitsleistungen für 1,5 Mrd. Menschen sowie Zugang zu grundlegenden sozialen Sicherungssystemen für 500 Mio. Menschen (gemeinsam mit Partnern).

IDA‑21: Entschuldung (HIPC) und österreichischer Beitrag zum Debt Relief Trust Fund

  • Entschuldung hochverschuldeter armer Länder (HIPC‑Initiative) ist erneut Teil des IDA‑21‑Programms; Rückzahlungen von IDA‑Krediten werden teilweise erlassen.
  • Zur Erhaltung der Finanzkraft der IDA werden die dadurch entstehenden Kreditausfälle im Rahmen von IDA‑21 durch die Geber abgedeckt.
  • Österreichischer Beitrag zur HIPC‑bezogenen Komponente innerhalb IDA‑21: 3,20 Mio. EUR.
  • Abwicklung dieses Beitrags über den bei der IDA eingerichteten Treuhandfonds „Debt Relief Trust Fund“ (vormals HIPC‑Trust Fund) zur Transparenz von Entschuldungsmaßnahmen.

IDA‑21: Zeitrahmen, Inkraftsetzungsschwelle und Zahlungsmodus

  • Programmperiode: 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2028; bis zu 100 Mrd. USD für Ausleihaktivitäten und Grants.
  • Geberbeiträge: bis zu 23,7 Mrd. USD; zusammengesetzt überwiegend aus Basisbeitrag sowie zu geringerem Teil aus HIPC‑Ersatz und Grantkompensation.
  • Gesamtumfang wird wesentlich durch Anleiheemissionen getragen (Hebelung/effizienter Eigenkapitaleinsatz).
  • Zusätzliche Bestandteile im Gesamtumfang: Bereinigung finanzieller Rückstände fragiler Staaten gegenüber IDA (Arrears Clearance) sowie Zusagen künftiger IBRD‑Gewinntransfers (vorbehaltlich Verfügbarkeit und jährlicher Genehmigung; formelbasiert und gewinnabhängig).
  • Inkrafttreten der Wiederauffüllung: sobald Staaten mindestens 60% der vorgesehenen Gesamtzeichnungen übernommen haben; Zieltermin dafür: 15. Dezember 2025.
  • Zahlungsmodus: drei jährliche Zahlungsraten; erste Rate wird bis 15. Jänner 2026 erwartet.

Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI): Mechanismus, Laufzeiten und österreichische Erfüllung

  • MDRI wurde 2006 vereinbart und umfasste eine gesonderte außerordentliche Wiederauffüllung von AfEF und IDA.
  • Ziel: Dauerhafte Lösung des Verschuldungsproblems der „Highly Indebted Poor Countries (HIPC)“ zur Unterstützung der Erreichung der SDGs; MDRI als Erweiterung/Vertiefung der bestehenden HIPC‑Initiative.
  • Mechanismus: (1) sofortiger, vollständiger und unwiderruflicher Schuldenerlass durch IDA und AfEF für Länder, die die HIPC‑Initiative abgeschlossen haben und definierte Kriterien erfüllen; (2) Kompensation der IDA und des AfEF durch zusätzliche „Dollar‑for‑Dollar“‑Zahlungen der Geber über die gesamte Dauer der abgeschriebenen Kapital- und Zinsendienste.
  • Gesamtlaufzeit der MDRI‑Kompensation: 50 Jahre (AfEF) bzw. 40 Jahre (IDA).
  • Anpassung der Zahlungsverpflichtungen der Geber erfolgt im Rhythmus der regulären Wiederauffüllungen von AfEF und IDA, jeweils für den geltenden Auszahlungszeitraum der weichen Kreditfinanzierungen.
  • Österreich erfüllt seine bislang abgegebenen Absichtserklärungen im vollen Umfang und setzt damit eine wesentliche Maßnahme zur Lösung des Schuldenproblems der ärmsten hochverschuldeten Länder fort.

Asiatische Entwicklungsbank (AsEB) und Asiatischer Entwicklungsfonds (AsEF): Rolle, Empfängerländer und Krisenkontext

  • AsEB gegründet 1966; Mission: Entwicklungsländer unter den Mitgliedern bei Armutsreduktion und Verbesserung der Lebensumstände unterstützen; Mitgliederstand: 69 (49 aus Asien/Pazifik, 19 außerhalb); operative Tätigkeit in 40 regionalen Mitgliedern; Österreich ist Gründungsmitglied.
  • Strategisches Ziel: prosperierendes, nachhaltiges und integratives Asien; vorrangiges Ziel bleibt Beseitigung extremer Armut.
  • Krisenkontext: Trotz Armutsrückgang durch wirtschaftlichen Aufstieg großer Länder stagnierte der positive Trend bei extremer Armut wegen Klimawandel/extremer Wetterereignisse, pandemie- und kriegsbedingt unterbrochener Lieferketten, steigender Energiekosten und regionaler Konflikte; 2024 lebten laut AsEB rund 160 Mio. Menschen in der Region von weniger als 2,15 USD/Tag in extremer Armut; höchste Armutsraten auf kleinen pazifischen Inseln.
  • AsEF: 1973 gegründeter, von AsEB verwalteter Sonderfonds; seit 2017 reine Zuschussfazilität, insbesondere für kleine Inselstaaten und Post‑Konflikt‑Länder.
  • Hauptempfänger von AsEF‑Zuschüssen: Bhutan, Mikronesien, Kiribati, Kirgistan, Malediven, Marshallinseln, Nauru, Samoa, Salomonen, Tadschikistan, Tonga, Tuvalu, Vanuatu.
  • Weitere Zuschüsse: für Menschen in Afghanistan und Myanmar sowie für transformative Projekte in Bangladesch, Kambodscha, Cookinseln, Fidschi, Demokratische Volksrepublik Laos, Mongolei, Nepal, Niue, Pakistan, Palau, Papua‑Neuguinea, Sri Lanka, Timor‑Leste, Usbekistan.
  • Zentrale Entwicklungsherausforderungen der Zielstaaten: (i) Armut und soziale Ungleichheit, (ii) sehr hohes Klima- und Katastrophenrisiko, (iii) Infrastruktur- und Konnektivitätslücken, (iv) öffentliche Verschuldung, (v) chronische Kapazitätsengpässe in Institutionen.

AsEF‑14/TASF: Verhandlungen, Schwerpunktsetzung, Neuerungen und Instrumente

  • Geberprozess: drei Sitzungen zur 13. Wiederauffüllung des AsEF und zur Auffüllung des TASF: Neu‑Delhi (14.–16. Nov. 2023), Sydney (6.–7. März 2024), Tiflis (2. Mai 2024).
  • Fortführung bisheriger Schwerpunkte des AsEF unter Berücksichtigung der Schuldentragfähigkeit: (1) Armutsbekämpfung und Abbau von Ungleichheiten, (2) Geschlechtergleichstellung, (3) Bekämpfung negativer Klimawandelfolgen und Stärkung von Resilienz gegen Klimaveränderungen/Naturkatastrophen sowie konkrete/rasche Hilfe bei (Natur‑)Katastrophen, (4) Privatsektorentwicklung.
  • Neuerungen gegenüber Vorperiode: (1) stärkere Berücksichtigung der Länderperformance bei der Prämie für kleine pazifische Inselstaaten aufgrund volkswirtschaftlicher Vulnerabilität, (2) Fokussierung des in der Vorperiode eingeführten Sonderpools neben regionaler Zusammenarbeit und Geschlechtergleichheit vor allem auf Klima- und Katastrophenschutz, (3) Einführung eines „Kommunalentwicklungsfensters“ für Afghanistan und Myanmar: ermöglicht Zusammenarbeit mit Behörden auf lokaler Ebene im erweiterten humanitären Kontext trotz politischer Lage/nicht anerkannter Regierungen; zielt stärker auf Sicherung nachhaltiger Lebensgrundlagen und Ausweitung der Hilfe über Grundbedürfnisse hinaus.
  • Katastrophenfondsinstrument: Möglichkeit beibehalten, zusätzlich zu Naturkatastrophen auch Gesundheitskatastrophen und in Ausnahmefällen Flüchtlingskatastrophen abzufedern; vor dem Hintergrund komplexerer Krisen flexibler gestaltet.
  • Privatsektor‑Fenster (aus letzter Periode) wird fortgeführt, mit Fokus insbesondere auf pazifische Inselstaaten.
  • Querschnitts- bzw. Strategiethemen, die bei Projekten besonders berücksichtigt werden sollen: Milderung sozialer Ungleichheit, Stärkung der Mobilisierung nationaler Budgetmittel, Nahrungsmittelsicherheit, digitale Transformation, regionale Konnektivität im Infrastrukturbereich.
  • Management‑Zusagen AsEB: Maßnahmen zur Verbesserung der Performance für möglichst zeitgerechte Umsetzung von Projekten sowie zur Verbesserung von Projektvorbereitung und Qualität der Wissensvermittlung.
  • Mittelverteilung weiterhin auf Basis Länderperformance (volkswirtschaftliche und entwicklungspolitische Indikatoren) und länderspezifischer Schuldentragfähigkeit nach IWF‑Kriterien.

AsEF‑14/TASF: Quantitative Vorgaben, Gesamtvolumen, Finanzierungsquellen und Inkraftsetzung

  • Quantitative Zielanteile AsEF‑14: Mindestens 32,5% des Volumens der nicht rückzahlbaren AsEF‑14‑Zuschüsse zur Unterstützung kleiner Inselstaaten; 45% zur Unterstützung von Klimaschutz und Klimawandelanpassung.
  • Mindestens 30% des AsEF‑14‑Volumens zur Unterstützung regionaler Zusammenarbeit einschließlich regionaler öffentlicher Güter.
  • Voraussichtliche Gesamtwiederauffüllungssumme: rund 5 Mrd. USD (4.995.310.176 USD) für den Zeitraum 2025 bis 2028.
  • Dotierung TASF innerhalb des Pakets: 560 Mio. USD; TASF besteht seit 1967 zur Finanzierung technischer Hilfe; Fokus auf fragile Länder/Regionen und kleine Inselstaaten deutlich erhöht.
  • Geberzusagen: von ca. 30 Geberländern rund 2,6 Mrd. USD.
  • Nicht geberfinanzierter Anteil (42% der Wiederauffüllungssumme): Eigenmittel der Bank rund 1,6 Mrd. USD, Mittelübertragung aus AsEF‑13 von 0,5 Mrd. USD sowie Zinserträge aus Liquiditätsinvestments von rund 0,35 Mrd. USD.
  • Österreichischer Beitrag AsEF‑14: 10 Mio. EUR; Reduktion um rund 9 Mio. EUR gegenüber AsEF‑13; Begründung: wirtschaftliches Erstarken regionaler Geber sowie politische Zusage der AsEB, mittelfristig Geberbeiträge durch verstärkten Eigenmitteleinsatz zu reduzieren.
  • Wirkungsmessung/Transparenz: Ergebnisse und Wirkungen werden über ein Resultatemesssystem (auch AsEF umfassend) kontinuierlich erhoben und regelmäßig transparent berichtet.
  • Inkrafttreten AsEF‑14: sobald Zeichnungserklärungen im Mindestausmaß von 1,28 Mrd. USD hinterlegt sind; Zieltermin dafür: 1. Juli 2025.

Vergleich ausgewählter Geberbeiträge (IDA‑21 und AsEF‑14) und verwendete Fixwechselkurse

  • Österreich: IDA‑21 488,48 Mio. EUR; AsEF‑14 10,0 Mio. EUR.
  • Deutschland: IDA‑21 1.575,64 Mio. EUR; AsEF‑14 80,0 Mio. EUR.
  • Niederlande: IDA‑21 924,34 Mio. EUR; AsEF‑14 15,8 Mio. EUR.
  • Luxemburg: IDA‑21 75,24 Mio. EUR; AsEF‑14 5,7 Mio. EUR.
  • Für IDA‑21 wurde für Umrechnungen ein fixierter Wechselkurs USD/EUR 0,92294 verwendet.
  • Für AsEF‑14 wurde für Umrechnungen ein fixierter Wechselkurs USD/EUR 0,916223 verwendet.

Gewerbeordnung 1994 und Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen

356 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 252 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt Änderungen der Gewerbeordnung 1994 und des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen, um das gewerbliche Betriebsanlagenrecht und den Emissionsschutz bei Kesselanlagen EU-rechtskonform nachzuschärfen. Damit sollen von der EU-Kommission beanstandete Mängel im Zusammenhang mit Aarhus-Konvention, Industrieemissions-Richtlinie und Seveso-III-Richtlinie behoben und laufende Vertragsverletzungsverfahren adressiert werden.

Betroffen sind Betreiber und Genehmigungsbehörden gewerblicher Betriebsanlagen sowie Betreiber von Kesselanlagen (inkl. Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten der Öffentlichkeit in Umweltverfahren).

Dokumente

Gewerbeordnung 1994 und Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen

Ziel und Anlass der Änderungen

  • Änderungen der Gewerbeordnung 1994 und des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen (EG-K 2013), um von der Europäischen Kommission geäußerte Bedenken auszuräumen.
  • Reaktion auf laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren, die das gewerbliche Betriebsanlagenrecht und das Emissionsschutzrecht für Kesselanlagen betreffen.
  • Zweck: Herstellung einer ordnungsgemäßen bzw. korrekten Umsetzung/Beachtung von Vorgaben aus der Aarhus-Konvention sowie aus EU-Richtlinien zu Industrieemissionen und schweren Unfällen.

Betroffene EU-/Völkerrechtsvorgaben und Bezug zu den Novellen

  • Aarhus-Konvention (Übereinkommen über Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten): Österreich werden Verstöße vorgeworfen; die Novellen sollen diese Bedenken im Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts adressieren.
  • Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, „IE-R“, ABl. L 334 vom 17.12.2010 S. 17, berichtigt ABl. L 158 vom 19.06.2012 S. 25): der Vorwurf lautet nicht ordnungsgemäße bzw. nicht korrekte Umsetzung; die Novellen sollen die beanstandeten Punkte abdecken.
  • Richtlinie 2012/18/EU („Seveso III“) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG (ABl. L 197 vom 24.07.2012 S. 1): der Vorwurf lautet nicht ordnungsgemäße bzw. nicht korrekte Umsetzung; die Novellen sollen die beanstandeten Punkte im Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts adressieren.
  • Das IE-R-Vertragsverletzungsverfahren erstreckt sich ausdrücklich auch auf das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K 2013); die Novelle soll die dazu erhobenen Bedenken beseitigen.

Betroffene Rechtsbereiche und Gruppen (inhaltlich)

  • Gewerbliches Betriebsanlagenrecht (als Teilbereich der Gewerbeordnung 1994).
  • Emissionsschutzrecht für Kesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, EG-K 2013).
  • Adressatenkreis umfasst damit Betreiber/innen bzw. Genehmigungs- und Vollzugsfälle im gewerblichen Betriebsanlagenbereich sowie Betreiber/innen von Kesselanlagen im Anwendungsbereich des EG-K 2013 (ohne im Bericht näher ausformulierte Detailmaßnahmen).

Gewerbeordnung 1994 und Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen

~46 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen: FPÖ
FPÖ Barbara Kolm

Danke vielmals, Frau Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Diese drei Vorlagen sind für den Wirtschaftsstandort Österreich und die Investitionsbereitschaft in unser Land von zentraler Bedeutung. Derzeit laufen in diesem Zusammenhang drei EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich, von denen unter anderem das gewerbliche Betriebsanlagenrecht betroffen ist. Zuerst zum Thema Kesselanlagen: Diese Novelle lehnt die FPÖ ab, und zwar entschieden. Der Grund ist eigentlich ganz klar: Erstens führt das zu noch mehr Bürokratie, zweitens zu noch längeren Verfahren und letztlich dazu, dass in unserem Land noch weniger investiert und gebaut werden kann – ein weiterer Sargnagel für unsere Wirtschaft, für unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort, und das eigentlich, weil wieder einmal die Beschwerderechte für die NGOs und Umweltorganisationen ausgeweitet werden. – Das brauchen wir nicht. Diese Entwicklung ist eine klare Deattraktivierung. Investoren wenden sich ab, Projekte werden auf Eis gelegt oder gleich ins Ausland verlagert, und es wird dort investiert. Die Verfahren werden durch diese Novelle nicht beschleunigt, sondern im betroffenen Regelungsbereich noch viel länger verzögert. Warum? – Weil die EuGH-Rechtsprechung unsere Wettbewerbsfähigkeit wieder einmal torpediert. Jetzt können wir uns fragen: Warum? Was hat diese EuGH-Rechtsprechung eigentlich noch mit unseren Grundfreiheiten in der EU zu tun? – Die Realität ist: Wir schaffen uns mit diesen Regelungen ab; wir schießen uns ins eigene Knie, und zwar nicht nur einmal, sondern gleich zweimal. Wir erleben das auch laufend bei anderen Projekten. Die Frage ist: Welches Klima müssen die NGOs schützen oder sollten sie eigentlich schützen? Sie sollten unser Investitionsklima schützen und sich aus der Wirtschaft raushalten. Und dieses Investitionsklima, das unser Wirtschaftsstandort so dringend nötig hätte, wird massiv beschädigt und beeinträchtigt. Wir sind eigentlich am Weg oder wir sind schon in der Deindustrialisierung angelangt. Das Nächste, das MinroG-Gesetz, ist auch ein Punkt, dem wir unsere Zustimmung nicht geben können. Warum? – Auch hier: noch mehr Bürokratie, noch längere Verfahren, noch höhere Kosten. Die Stellungnahmen aus den Ländern und von den betroffenen Behörden sind eindeutig. Der Mehraufwand für die Verwaltung ist enorm. Die Belastung für die Bezirksverwaltungsbehörden steigt und am Ende zahlt wieder der Steuerzahler mit noch höheren Steuern und Abgaben den Preis. Wiederum: Die NGO-Industrie torpediert wieder einmal gute Ideen. Der nächste Punkt ist das Investitionsprämiengesetz. Dem werden wir unsere Zustimmung erteilen. Ganz einfach: Die Verlängerung der Abwicklungsfrist für die Investitionsprämie ist sachlich gerechtfertigt. Es geht darum, die noch offenen Fälle ordentlich abzuwickeln und die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen und diese auch nicht zu enttäuschen. Zusammengefasst: kein weiteres Bürokratiemonster und keine Standortverschlechterung. Wir stimmen aber den sinnvollen Maßnahmen zur Sicherung der Investition gerne zu. Was diese Regierung aber leider noch immer nicht hat: Mut zu angebotsorientierter Wirtschaftspolitik und zu echter Bürokratisierung und zur Entlastung, denn das vorgelegte 113-Punkte-Paket des Herrn Staatssekretärs ist ja nichts anderes als die Illusion staatlicher Effizienz und eigentlich ein technokratisches Musterbeispiel, wie wir es nicht brauchen. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger .

ÖVP Laurenz Pöttinger

Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, bei Tagesordnungspunkt 8, Novelle der Gewerbeordnung und des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen, sowie Tagesordnungspunkt 9, Novelle des Mineralrohstoffgesetzes, reagieren wir tatsächlich auf notwendige Änderungen, um dem EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken. Das stimmt, das haben wir uns so nicht ausgesucht …

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

O ja, ihr habt es beschlossen!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… aber wir müssen es tun, und man muss eines dazu sagen: Auch wenn man abwägt, wie viel Gutes von der EU und wie viel nicht so Gutes von der EU kommt , dann ist bei mir immer noch das Positive, das überwiegt ( Heiterkeit des Abg. Wurm [FPÖ] ), und ich könnte mir nicht vorstellen, nicht in der Europäischen Union dabei zu sein.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Die Schweizer! Die Norweger!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Es wurde bei diesen bemängelten Punkten besonders darauf geachtet, dass es zu keiner Übererfüllung und somit zu keinem Gold-Plating kommt. Ja, und beim Tagesordnungspunkt 10 verlängern wir die Abwicklung der Investitionsprämie. Das heißt, die Abwicklung an sich, und zwar diese Investitionsprämie, war ja das größte Konjunkturbelebungsprogramm, das Österreich in den letzten Jahrzehnten geschaffen hat. Insgesamt wurden sage und schreibe 250 000 Anträge gestellt und 245 000 Projekte wurden genehmigt. Ein Investitionsvolumen von 8 Milliarden Euro wurde dadurch ausgelöst. Es hat sich gezeigt, wie breit diese Maßnahme gewirkt hat: Von Einpersonenunternehmen, Kleingewerbe über Mittelbetrieb bis zum Großbetrieb konnten da sehr viele Projekte durchgeführt werden, 68 Prozent aller Anträge waren von Kleinstunternehmen. Als Unternehmer weiß ich sehr gut, was es heißt, in Krisenzeiten entscheiden zu müssen: investieren – ja oder nein? Ich glaube, es war ein wichtiger Anstoß, und diese Investitionsprämie hat den Betrieben auch Mut gemacht, Investitionen zu tätigen, und so wären 74 Prozent aller Investitionen ohne dieses Programm nicht geschehen oder erst viel später erfolgt. Das heißt, da schaffen wir etwas für die Zukunft. 25 Prozent der geförderten Investitionen entfielen auf Klimaschutz, Fotovoltaik, Stromspeicher und E-Mobilität, 10 Prozent gingen in Digitalisierung und insgesamt wurden 115 000 Jahresarbeitsplätze abgesichert. Damit dieses Erfolgsprogramm nun ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann, verlängern wir den Bearbeitungszeitraum. Das ist notwendig, um die EU-Mittel vollständig abholen zu können, um externe Prüfungen sauber durchzuführen und die gesetzliche dreijährige Behaltefrist korrekt kontrollieren zu können. Auch Gerichtsverfahren brauchen Zeit und da kommt es zu einer Rechtssicherheit in dem angegebenen Zeitraum. Wir brauchen nach wie vor Impulse für die Wirtschaft, die zusätzliche Investitionen generiert, und deshalb bin ich auch sehr froh, dass wir den Investitionsfreibetrag geschaffen haben, der in den Jahren 2025 und auch 2026 verdoppelt wurde. Wir haben morgen die Chance: Zeigen wir als Abgeordnete fraktionsübergreifend auch bei der morgigen Abstimmung zum Billigstromgesetz, dass wir gemeinsam bemüht sind, den Wirtschaftsmotor wieder richtig in Gang zu bringen! Und morgen wird sich zeigen, ob es die ÖVP - - ah, die FPÖ schafft oder ob es die Grünen schaffen, über ihren politischen Schatten zu springen …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Schafft es die ÖVP, über ihren eigenen Schatten zu springen? Großartig!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… und konstruktiv die notwendige Zweidrittelmehrheit für günstigen Strom in unserem Land zu sichern, und das Allerbeste wäre ein einheitlicher Beschluss, Einstimmigkeit bei dieser so wichtigen Maßnahme, um die Arbeit und die Wirtschaft richtig anzukurbeln.

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Axel Kassegger .

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Pöttinger, weil Sie das von Ihnen als solches bezeichnete Billigstromgesetz zur Sprache bringen …

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Günstigstromgesetz!

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

… oder Günstiger-Strom-Gesetz …

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Noch günstiger!

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

… je nachdem, was Ihr Marketingberater Ihnen da gesagt hat, was Sie draufschreiben sollen –: Das ist kein Billigstrom, der Strom wird nicht billiger, ganz einfach. ( Heiterkeit des Abg. Wurm [FPÖ]. ) Wir haben zehn Maßnahmen vorgeschlagen, durch die der Strom tatsächlich billiger werden würde.

ÖVP Egger (Zwischenruf)

... sind auch nicht besser!

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

… Das sind steuerliche Maßnahmen, Steuern und Abgaben. Dann kann man natürlich, wenn man die Dinge systemisch denkt, auch bei den Netzgebühren etwas machen, allerdings nicht dann, wenn man sagt: Wir wollen bis 2040 klimaneutral sein!, weil das natürlich einen massiven Druck auf den Netzausbau und damit Kosten bedeutet – da reden wir von 50 Milliarden Euro …

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Du bist ein Pessimist!

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

… und die ganze Energiepolitik ist ja auch nicht kostendämpfend, schon gar nicht die der Europäischen Union.

NEOS Doppelbauer (Zwischenruf)

Das russische Gas ist viel billiger, gell?

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

… Da bin ich beim zweiten Punkt, den Sie da angemerkt haben. Sie haben ja richtigerweise – wenn ich Sie richtig verstanden habe – gesagt, dass es Änderungserfordernisse beim Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und bei der Gewerbeordnung gibt und wir die jetzt halt leider erfüllen müssen; nicht alles, was von der EU kommt, ist gut. Kollegin Kolm hat es ja schon erwähnt: Das verursacht natürlich mehr Bürokratie. Worum geht es? – Umwelt-NGOs werden zusätzliche Beschwerderechte gegeben, und zwar auch dann, wenn sie vorher nicht einmal schriftlich Einwände vorgebracht haben, auch dann, wenn sie nicht einmal vorher Parteistellung im Genehmigungsverfahren hatten – wir reden da von Betriebsansiedelungen, die wir ja grundsätzlich haben wollen –; selbst dann ist es ihnen gestattet. Sie sagen: Ja, das ist jetzt leider so, das müssen wir halt leider so umsetzen, denn das kommt von der EU, das haben wir uns so nicht ausgesucht! – Natürlich haben Sie sich das ausgesucht. Wer ist die EU? Das ist ja nicht ein Erdtrabant, sondern das hat die EU beschlossen. Wer hat denn die Mehrheiten in der EU? – Das ist Ihre Europäische Volkspartei, wahrscheinlich wieder zusammen mit den Sozialdemokraten. Das haben Sie selbst beschlossen, und jetzt stellen Sie sich hin und sagen: Oh, das müssen wir leider zur Kenntnis nehmen! – Den Unfug haben Sie selbst beschlossen. Ich nehme das Wort Unfug zurück. Diese Beschlüsse belasten den Wirtschaftsstandort mit noch mehr Bürokratie, verlängern die Verfahren, verursachen Kosten. Stellungnahme Land Steiermark: Natürlich verursacht das Kosten, belastet das unsere Bezirksverwaltungsbehörden mehr, also wollen wir den Mehraufwand vom Bund ersetzt haben. Das haben Sie alles beschlossen, und jetzt stellen Sie sich da hin und sagen: Ja, leider müssen wir das zur Kenntnis nehmen! – Nein, Sie haben es beschlossen. Das ist genau der entscheidende Punkt. Ich habe mir ja erhofft, dass in der Änderung der Gewerbeordnung – diese ist ja da zu ändern – Dinge drinstehen wie ein Gewerbeschein für alle freien Gewerbe, eine Reduktion der regulierten Gewerbe auf solche, bei denen Leib, Leben und Gesundheit in Gefahr sind, eine Mitgliedschaft statt 15 bis 20 Mitgliedschaften und damit nur eine Grundumlage. Ich habe gehofft, dass das unter dem Titel Änderung der Gewerbeordnung drinnen steht. Das ist aber leider nicht der Fall. Das hätte tatsächlich eine Entlastung der Wirtschaft und eine Reduktion der Bürokratie verursacht. Wer da bremst und wer da Beton produziert, ist auch klar. Deswegen habe ich auch keine großen Hoffnungen, dass der Herr Wirtschaftsminister etwas in diese Richtung macht, das würde nämlich eine tatsächliche Entlastung bedeuten. So ist es jetzt nur noch mehr Bürokratie. Die Hoffnung habe ich nicht, denn der Herr Wirtschaftsminister kommt als Generalsekretär des Wirtschaftsbundes ja genau aus der Organisation …

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Falsch! Du kennst dich einfach nicht aus!

FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

… die diese alte Gewerbeordnung aus dem Jahre 1859 mit aller Gewalt verteidigt und zu keinerlei sinnvollen Änderungen bereit ist. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard Höfler .

SPÖ Bernhard Höfler

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Von Kollegen Kassegger ist wieder alles vermischt worden. Ich habe gewusst, dass ein bisschen etwas mit der Wirtschaftskammer und mit Gewerbeberechtigungen und Bürokratie kommt. Ich möchte aber am Beginn der Debatte zu diesen Tagesordnungspunkten trotzdem ein bisschen auf das eingehen, was wir gestern schon im Ausschuss debattiert haben und heute auch von den Vorredner:innen gehört haben. Ich möchte dann schon auch anmerken, was Wirtschaft für mich persönlich bedeutet. Es ist so, wenn man sich vorstellt, dass Wirtschaft keine Regeln hätte, dann wäre es so wie beim Fußballspielen ohne Schiedsrichter: Da gibt es dann eine Gruppe, die 90 Minuten lang andere umhackt. Sie gewinnt möglicherweise nach 90 Minuten, aber man darf halt nicht vergessen, dass das möglicherweise nicht nachhaltig ist und dass das Spiel meistens länger als 90 Minuten dauert. Das heißt, man sieht sich im Leben meistens zweimal. Für mich persönlich ist es auch in der Wirtschaft so: Die Wirtschaft ist kein Selbstzweck, sie ist ein Mittel für alle Bürger:innen, für alle Menschen, die hier in Österreich leben. Es braucht Regeln, es braucht aber auch Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und – in dem Fall auch erwähnt – die Umweltorganisationen. Gleichzeitig braucht es aber auch Rechtssicherheit für Unternehmen; das ist in diesem Spannungsfeld auch sehr wichtig. Ich möchte aber natürlich auch erwähnen, weil es kurz angesprochen wurde: Die Wirtschaft hat auch die Aufgabe, Innovation, aber auch eine gewisse Rechtssicherheit für Unternehmungen, Unternehmer zur Verfügung zu stellen. Immer nur zu schreien und zu sagen: Wir brauchen weniger Bürokratie!, und sich möglicherweise auch von gewissen Sicherheiten zu verabschieden, ist halt auch nicht möglich. Mein persönlicher Zugang ist immer, und das ist mein Verständnis, dass es in dieser Debatte eine starke Wirtschaft braucht. Die Umweltdebatte muss natürlich auch mitgedacht werden und damit einhergehend auch das Soziale. Was meine ich damit? – Gute Beschäftigungssicherung in einem Land, weil das für uns alle im Rahmen der Sozialpartnerschaft, was ganz kurz angesprochen worden ist, auch notwendig ist. Alles andere wäre kurzfristig gedacht, ideologisch geprägt und natürlich nicht nachhaltig wirtschaftsfähig. Gerade mit den Novellen zur Gewerbeordnung, zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und zum Mineralrohstoffgesetz schaffen wir jetzt in dem Bereich Klarheit, weil wir damit einhergehend ein EU-Vertragsverletzungsverfahren verhindern. Das ist halt in dem Fall auch die Aufgabe der Regierung und von uns im Parlament, da möglicherweise im Vorfeld zu reagieren, das zu reparieren. Und ja, es gibt einen gewissen Aufwand für gewisse Bereiche, aber ich bin guter Dinge, dass wir das gemeinsam meistern werden. Abschließend möchte ich noch eines erwähnen, weil der Heimatbegriff so inflationär verwendet wird: Ich möchte schon noch einmal anbringen, dass auch Umweltschutz Heimatliebe ist. Vielleicht kann man sich irgendwann in Zukunft einmal auch darauf verständigen. – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard .

NEOS Michael Bernhard

Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Der aktuelle Tagesordnungspunkt umfasst eine Reihe von Änderungen, und bevor ich inhaltlich darauf eingehe, würde ich schon gerne auf das von der Freiheitlichen Partei Gesagte antworten. Kollege Kassegger hat gesagt, er hätte sich eine umfassendere Gewerbeordnungsreform gewünscht. – Das hätten wir als NEOS auch. Sie war aber in der jetzigen Frage, nämlich der Reparatur, also um dem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union zu begegnen, vom Zeitraum her schlicht nicht möglich.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Ja!

NEOS Michael Bernhard

… Also Sie wissen ja selbst, da ist sehr viel zu tun, da liegt vieles im Argen. Wir teilen das Ziel, dass es dort, wo Leib und Leben in Gefahr ist, entsprechenden Schutz geben soll, und sonst soll es eine freie Ausübung der Gewerbe geben. Da sind wir einer Meinung.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Ah ja!

NEOS Michael Bernhard

… Zu dem von Frau Kollegin Kolm Gesagten: Da teilen wir die Einschätzung nicht. Das möchte ich auch genauer ausführen. Wenn man sich die Materie, über die wir hier sprechen, anschaut: Es sind kleine Novellen, die eben konkrete Weiterentwicklungen auf Basis der europäischen Normen sind. Wenn sich das jetzt aber anschaut: Was haben wir genau geändert? Ich darf erinnern, dass Kollegin Kolm hier heraußen gestanden ist und dagegen gewettert hat: Alles Brüssel, alles furchtbar, das führt uns in die falsche Richtung! – Deshalb möchte ich jetzt ein paar ganz konkrete Regelungen herausheben, was denn genau geändert wird. Beispielsweise haben wir festgelegt, dass in Zukunft Betriebe gefährliche Stoffe bei entsprechenden Verfahren genauer identifizieren müssen. Das ist natürlich aus Sicht des Schutzes der Bevölkerung mehr als sinnvoll. Wir haben in den entsprechenden Novellen auch festgelegt, dass auf Aufforderung der Behörden die Sicherheitsberichte aktualisiert werden müssen, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Das ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit, würde man meinen; es ist für viele Betriebe auch eine Selbstverständlichkeit und in diesem Fall sicherlich keine Überbürokratie. In dieser Novelle wurde festgelegt, dass sogenannte IPCC-Anlagen Maßnahmen zur Abwehr unmittelbarer erheblicher Umweltgefahren ergreifen müssen. Das ist, würde ich jetzt sagen, auch keine Überverwaltung, wenn wir durch solche Maßnahmen unsere Bevölkerung schützen. Wir haben wasserrechtliche Vorgaben bei der Bewilligung automatisch mitberücksichtigt, damit keine Doppelgenehmigungen mehr erteilt werden. Das ist aus meiner Sicht jetzt auch keine Steigerung der Bürokratisierung. Wir haben neue Sanierungspflichten bei Stilllegung von Anlagen festgelegt, weil bisher nach den Stilllegungen oft die Allgemeinheit die Kosten und Umweltschäden getragen hat. Dieses Abwälzen auf die Allgemeinheit ist auch alles andere als ein modernes Wirtschaftsverständnis. Und wir haben festgelegt, dass bei Verfahren die missbräuchlichen Einwendungen, die im Übrigen in der Vergangenheit auch von NGOs gemacht worden sind und absichtlich verspätet eingebracht worden sind, in Zukunft ausgeschlossen werden können, damit Verfahren schneller laufen.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Wie weist man die Missbräuchlichkeit nach? Das ist unmöglich!

NEOS Michael Bernhard

… Also ich möchte damit nur sagen, man kann ein Glas immer halb voll oder halb leer sehen, aber es ist schon so, dass wir bei den Umweltverfahren, die wir jetzt novellieren, darauf geschaut haben, dass entbürokratisiert wird, dass es einen höheren Schutz für die Bevölkerung und einen Blick auf die wirtschaftlichen Prozesse gibt. Das, was die Freiheitliche Partei gesagt hat, spottet wieder einmal jeder Realität; die haben einfach diese Vorlage nicht gelesen. ( Ruf bei der FPÖ: Das stimmt ja nicht! ) – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Herr Abgeordneter Hammer, in 2 Minuten unterbreche ich die Sitzung. Wollen Sie die 2 Minuten Redezeit noch haben? – Das ist nicht der Fall. ( Heiterkeit bei NEOS und Grünen. ) Dann unterbreche ich nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 8 bis 10 zur Durchführung einer Kurzen Debatte. Die Sitzung ist bis 15 Uhr unterbrochen. Sitzungsunterbrechung, 55. Sitzung, XXVIII. GP des NR, 14:58

GRÜNE Markus Koza

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich arbeite in der Filmbranche, die typischerweise fast ausschließlich projektbezogene Stellen anbietet. Das reicht von mehreren Monaten bis hin zu einzelnen Tagen. Dazwischen lässt es sich kaum vermeiden, sich gelegentlich beim AMS anmelden zu müssen. Mit der neuen Regelung können leider kurze Dienstverhältnisse nicht angenommen werden. Man verbleibt somit länger ungewollt in der Arbeitslosigkeit. Es verschärft sich die Lebenssituation von Menschen, die sich ohnehin in prekären Arbeitssituationen befinden, und drängt sie in Armut beziehungsweise in ein Dasein als Dauergast beim AMS – ein wirkliches Armutszeugnis für das Kulturland Österreich, Kulturschaffende so geringzuschätzen. – Zitatende. Das schreibt eine Betroffene aus Wien in ihrer Stellungnahme zum von den Regierungsparteien beschlossenen Zuverdienstverbot bei Arbeitslosigkeit. Und in einer anderen Stellungnahme heißt es: In künstlerischen Berufen sind Erwerbsverläufe häufig projektbezogen. Phasen bezahlten Engagements wechseln sich mit Zeiten ohne Aufträge ab, in denen man faktisch arbeitslos ist. Ein striktes Zuverdienstverbot ist für viele Kunstschaffende existenzbedrohend und führt dazu, dass man künstlerische Tätigkeit aufgeben oder unterbrechen müsste und damit genau jene beruflichen Perspektiven verliert, die mittelfristig wieder aus der Arbeitslosigkeit herausführen. – Zitatende. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Auszug aus Stellungnahmen, Schreiben und Briefen, die wir alle in den letzten Monaten insbesondere von Kulturarbeiter:innen erhalten haben, verbunden mit dem dringenden Appell, das Zuverdienstverbot noch einmal zu überdenken oder zumindest für entsprechende Ausnahmeregelungen zu sorgen. Und genau darum geht es in der heutigen Kurzdebatte zu unserem Fristsetzungsantrag betreffend den Antrag auf Ausnahmeregelungen für Kulturschaffende. Es ist längst nicht der einzige Antrag, in dem wir Grüne Ausnahmeregelungen vom Zuverdienstverbot fordern, und das längst nicht nur für Kulturschaffende, sondern auch für andere Personengruppen, die von einem Zuverdienstverbot bei Arbeitslosigkeit besonders stark betroffen sind. (👏) Es wird auch nicht der letzte Antrag bleiben. Morgen werden wir einmal mehr Ausnahmen vom Zuverdienstverbot beantragen, weil die Zeit schlicht und einfach drängt. Um wen geht es? – Es geht um die bereits erwähnten Kulturschaffenden. Es geht aber auch um Menschen in Wissenschaft und Lehre, denen die Berufsausübung mit dem Zuverdienstverbot massiv erschwert, teilweise sogar regelrecht verunmöglicht wird, und es geht um Menschen, für die ein Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit oft die einzige Möglichkeit ist, finanziell einigermaßen über die Runden zu kommen, um Menschen, die jetzt schon als besonders armutsgefährdet gelten. Es geht um Alleinerzieher:innen, die aufgrund der Kürzungspolitik der Regierung – Stichworte Abschaffung des Klimabonus, keine Inflationsanpassung von Familienleistungen – ohnehin bereits Hunderte Euro pro Jahr verlieren und denen jetzt die Regierung auch noch die Möglichkeit nimmt, bei Arbeitslosigkeit ihr mageres Haushaltseinkommen geringfügig aufzubessern. Und es geht um Menschen, die vor oder bereits in einem Entschuldungsverfahren stehen, die ihren Job verloren haben und denen mit dem Zuverdienstverbot das einzige Einkommen genommen wird, das zur Bedienung der Forderungen aus dem Privatkonkurs herangezogen werden kann. Da wird Menschen in besonderen Notlagen aktiv der Zugang zur Entschuldung verbaut. RN/88.1 Und die Anfragebeantwortung durch das Sozialministerium ( ein Schriftstück in die Höhe haltend ), die gestern eingegangen ist, hat unsere Kritikpunkte am Zuverdienstverbot quasi vollumfänglich bestätigt, und sie belegt auch, wie sehr dieses Zuverdienstverbot soziale Härten und berufliche Unsicherheiten in besonders betroffenen Bereichen noch verstärkt. Ein paar Beispiele: Erstens: Nur wer mindestens 26 Wochen vor Beginn seiner oder ihrer Arbeitslosigkeit neben einem vollversicherten Verhältnis geringfügig dazuverdient, darf diese Geringfügigkeit auch in die Arbeitslosigkeit mitnehmen. So, nur: Viele Projekte und Engagements gerade von Kulturschaffenden gehen gar nicht erst über ein halbes Jahr. Das heißt, entsprechend wird es schlichtweg auch nicht möglich sein, ein daneben eventuell bestehendes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mitzunehmen. Viele Kulturschaffende sind also von vornherein aus dieser Ausnahmeregelung ausgeschlossen. Ein zweites Beispiel: Das Zuverdienstverbot zwingt Kulturschaffende geradezu in die Scheinselbstständigkeit, also in noch unsicherere und noch schlechter abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse, um wenigstens irgendetwas neben der Arbeitslosigkeit dazuverdienen zu dürfen, weil es für das AMS schlichtweg kaum zu überprüfen ist, ob eine selbstständige Tätigkeit vor oder nach der 26-Wochen-Frist angeboten worden ist. Für die Betroffenen werden aber die Arbeits- und Lebensbedingungen dadurch nur noch prekärer. Wenn das das Ziel der Regierung war, dann hat diese Regierung endgültig jeglichen sozialen Kompass verloren (👏), wenn nicht, dann gehört es schnellstens geändert, meine sehr geehrten Damen und Herren, am besten gleich morgen durch Zustimmung zu unserem Antrag. Und drittens: Wie absurd das Zuverdienstverbot auf Lehrende in der Wissenschaft wirkt, zeigt das Beispiel einer Biologin. Sie ist in einem Forschungsprojekt beschäftigt und hat daneben einen geringfügigen Lehrauftrag an der Uni. So, jetzt läuft das Projekt aus, die junge Forscherin sucht um Arbeitslosengeld an, bekommt Arbeitslosengeld. Gleichzeitig läuft auch ihr Lehrauftrag aus, aber für das nächste Semester darf sie erst gar keinen Lehrauftrag annehmen, weil sie ja sonst das Arbeitslosengeld verlieren würde, weil ja die Lehraufträge nicht als zusammenhängendes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gelten. Das heißt: kein Fuß mehr in der Wissenschaft, die Perspektive geraubt und die berufliche Existenz gefährdet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Zuverdienstverbot ist praxisfremd, nimmt keine Rücksicht auf bestimmte spezifische Berufsgruppen und ihre typischen Erwerbsverläufe. Es verursacht nur völlig unnötige soziale Härten. Und dieses unsinnige Zuverdienstverbot wird auch kaum die erhofften Einsparungen bringen, weil einerseits die Arbeitsmarktsituation schlecht ist und andererseits Betroffene, die bisher noch dazuverdienen konnten, vermehrt Sozialhilfe beantragen werden, um ihr Arbeitslosengeld aufzustocken. Und das belastet wieder die Sozialhilfebudgets der Länder. Dieses Zuverdienstverbot ist schlicht und einfach Pfusch, es ist unsozialer Pfusch. (👏) Es muss ja auch schon ein erstes Mal repariert werden: Morgen werden wir hier beschließen, dass Personen in längeren AMS-Schulungen, zum Beispiel Bezieher:innen eines Pflegestipendiums, aus dem Zuverdienstverbot herausgenommen werden, weil auch die davon betroffen gewesen wären, und viele hätten dann mittendrin ihre Ausbildung abbrechen müssen, weil sie sie sich schlichtweg nicht leisten können hätten. Es ist gut, dass das nun geändert wird, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wenn schon ändern, dann bitte gleich gescheit und umfassend, mit den notwendigen Ausnahmen für Beschäftigte in Kultur, Wissenschaft, Lehre, mit Ausnahmen für Menschen in Schulungsverfahren, für Alleinerzieher:innen! Morgen haben Sie die Chance. Nehmen Sie unseren Antrag an, oder bringen Sie zumindest einen eigenen ein! Übernehmen Sie Verantwortung und warten Sie nicht darauf, dass Sie von den Folgen Ihrer Ignoranz gegenüber den Lebensrealitäten von Menschen in projektorientierten Berufen, von Menschen mit Schuldenproblemen und von Alleinerzieher:innen irgendwann eingeholt und überrollt werden! Beenden Sie Verunsicherung und Perspektivenraub! Noch haben Sie die Gelegenheit. – Danke. (👏) 15.10

PräsidiumWalter Rosenkranz

Bevor wir in der Rednerliste voranschreiten, darf ich sehr herzlich eine Delegation des Parlaments der Republik Moldau begrüßen ( Allgemeiner Beifall ): Frau Marina Morozova, die Vorsitzende der Freundschaftsgruppe mit Österreich und Herrn Marcel Spatari, den Vorsitzenden des neu eingerichteten Ausschusses für europäische Integration. – Herzlich willkommen im Hohen Haus! Wir freuen uns sehr über den laufenden und vielfältigen, engen Austausch unserer beiden Parlamente auf politischer und administrativer Ebene – diesmal im Rahmen eines Twinning-Projekts. A warm welcome to the Austrian Parliament! ( Allgemeiner Beifall. ) Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung maximal 5 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder von Staatssekretärinnen und Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern. Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. Ich erteile es ihr. – Bitte, Frau Abgeordnete.

FPÖ Dagmar Belakowitsch

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es in dieser Kurzdebatte? – In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien letztendlich beschlossen, die Zuverdienstgrenze bei Bezug von Arbeitslosengeld – es wurde vor einigen Jahren eingeführt, dass Personen, die beim AMS sind, geringfügig dazuverdienen dürfen – abzuschaffen. Jetzt muss man sagen: Es hat alles etwas für sich. Natürlich macht das Sinn – ich sehe es persönlich als sehr sinnvoll –, wenn Menschen, die beim AMS sind, auch geringfügig dazuverdienen dürfen. Erstens, weil sie sich so vielleicht ein bisschen ihren Lebensstandard erhalten können, aber was zweitens auch ganz wesentlich ist, ist natürlich, dass sie den Zugang zur Wirtschaft, also zur Arbeitswelt, nicht verlieren. Auf der anderen Seite steht das Argument der Regierungsparteien, die sagen, es ist für die Kontrolle total schwer, denn manche sind dann nur geringfügig angestellt, arbeiten aber viel mehr, was ja natürlich nicht mehr erlaubt wäre. Es haben also beide Argumente natürlich etwas für sich. Nun haben Kollege Koza und die Grünen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht und es waren – das muss man ehrlicherweise auch sagen – die Grünen, die auf Personen in der Pflege hingewiesen haben. Es haben aber auch die Pflegeverbände an uns alle hier geschrieben, dass vor allem auch Personen, die im Rahmen des Pflegestipendiums eine Ausbildung über das AMS machen, davon betroffen wären und vielfach aber mit dem Pflegestipendium allein nicht auskommen können. Die kommen aus anderen Berufen, haben Verpflichtungen, vielleicht eine Familie, und viele von ihnen haben neben dieser nicht ganz einfachen Ausbildung auch noch zusätzlich geringfügig dazuverdient. Ja, Herr Kollege Koza, Sie haben vollkommen recht, da hat die Regierung schon die erste Reparatur machen müssen. Die Grünen haben in der letzten Sitzung des Sozialausschusses einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, dem wir auch zugestimmt haben, der auch durchaus sinnvoll ist, nämlich diese Ausnahmeregelungen auch auszuweiten: für Personen eben nicht nur im Pflegestipendium, sondern auch im Fachkräftestipendium, für sonstige Ausbildungsmaßnahmen des AMS, für wissenschaftliche Tätigkeit, für Lehrtätigkeit – all das, was Sie ja auch erwähnt haben, Herr Kollege Koza – und auch für Künstler. Aber jetzt muss ich Ihnen ehrlich sagen: Das haben Sie erwähnt, das steht aber in diesem Antrag, den Sie jetzt zur Fristsetzung bringen, gar nicht so. Da geht es einzig und alleine um Künstler, und ganz ehrlich: Da habe ich dann schon ein bisschen ein Problem damit, dem zuzustimmen …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

... noch mehr ...!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… denn das ist dann wirklich nur eine ganz kleine Personengruppe. Die picken wir dann heraus …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Die waren ja auch im Antrag!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… und sagen: für die, weil die ja so unendlich großartige Kunst leisten und sich das Leben sonst nicht leisten können. Wissen Sie, da tue ich mir dann ein bisschen schwer. Das ist dann genau eine Personengruppe, die offensichtlich das AMS zum Lebensmodell erhebt ( Ruf bei den Grünen: Nein! ), und für die alleine, muss ich Ihnen sagen, bin ich nicht bereit, eine Zustimmung zu dieser Fristsetzung zu geben. Wir werden das Thema morgen ohnehin sehr, sehr ausführlich diskutieren. Wenn wir das tatsächlich auch großzügiger denken, großzügiger betrachten, dann macht das durchaus Sinn.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Wir bringen morgen den Antrag eh ein!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Es gibt ja auch noch andere freie Berufe, so wie Sie es in Ihrem gesamtändernden Abänderungsantrag gebracht haben. Im Übrigen gäbe es auch noch die freien Journalisten. Was ist, wenn die arbeitslos sind? Die kommen nämlich bei Ihnen im Antrag auch gar nicht vor, die könnte man auch noch hineinschreiben, um wirklich einmal einen Personenkreis abzudecken, der tatsächlich betroffen ist.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Wir bringen den morgen eh ein!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Aber eine Gruppe alleine, Herr Kollege Koza – das ist etwas, dem wir unsere Zustimmung nicht geben werden. Ich finde es nicht ganz fair von Ihnen, dass Sie sich hierherstellen und über Lehrtätigkeit, wissenschaftliche Tätigkeit reden – um die es heute aber eben gar nicht geht.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Aber morgen schon!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Das muss ich Ihnen sagen, das ist schon ein bisschen eine Täuschung der Zuseherinnen und Zuseher, denn die erwarten sich, dass das auch drinnen steht, was Sie erzählen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Kommt morgen!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Wir werden morgen sehen, wie sich die Mehrheitsverhältnisse darstellen. Es ist ja nicht davon auszugehen, leider Gottes, dass sich die Regierung irgendwo bewegt. Es kommt natürlich dazu – und das muss ich Ihnen auch sagen, Herr Kollege Koza –: Wir wissen alle, die finanzielle Situation ist, wie sie ist. Daran hat die grüne Regierungsbeteiligung auch ihren Anteil.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Mit dem Zuverdienst hat das nichts zu tun!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Die ist nicht unschuldig an diesem Budgetdefizit, das wir in Österreich derzeit haben …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ganz anderes Thema!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… wenn auch zu einem kleineren Anteil – der größere Anteil sitzt ( in Richtung ÖVP ) hier und liegt bei den Ländern; da ist auch Wien dabei, da kann sich die SPÖ auch nicht ausnehmen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ganz anderes Thema!

FPÖ Dagmar Belakowitsch

… Wir werden morgen aber darüber diskutieren, ausführlich. Heute werden wir der Fristsetzung jedenfalls keine Zustimmung geben. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Michael Hammer . – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

ÖVP Michael Hammer

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf, bevor ich zu diesem Antrag kurz Stellung nehme, im Namen meiner Kollegin Romana Deckenbacher eine Vertretung der Berufsschullehrer aus Oberösterreich sehr herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. – Herzlich willkommen! ( Allgemeiner Beifall. ) Zum Thema Arbeitslosengeld, wie man generell damit umgeht und auch zur Zuverdienstgrenze möchte ich aus Sicht meiner Fraktion ein bisschen grundlegender einleitend ausholen. Es ist einfach so – und wir verschreiben uns dem auch –, dass es Sozialsysteme, soziale Absicherungen, Versicherungen braucht, die entsprechende Hilfestellung geben, ein Schutznetz sind, dort Hilfe bieten, wo es notwendig ist, aber auch missbrauchssicher und treffsicher sein müssen. Ich möchte da einige Beispiele aufgreifen. Zum Beispiel – und das war in der Koalition mit den Grünen mühsam, zum Glück gibt es jetzt andere Zuständigkeiten …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Zum Glück!

ÖVP Michael Hammer

… zum Thema Bildungskarenz: Die wurde natürlich eingeführt, um eine Karenz zu nehmen, um sich fort- und weiterzubilden – beruflich weiterzubilden. Das ist aber keine Maßnahme zur Verlängerung eines Karenzurlaubs. Darum haben wir Schritte gesetzt, um diese Bildungskarenz entsprechend zu adaptieren, damit sie genau denen zugutekommt, die sie auch brauchen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ihr habt sie abgeschafft in Wirklichkeit!

ÖVP Michael Hammer

… Das zweite Beispiel ist die Regelung zur Altersteilzeit. Auch da muss man sich immer wieder bewusst sein: Warum wurde etwas eingeführt? – Die Altersteilzeit wurde aus arbeitsmarktpolitischen Gründen eingeführt, um jüngeren Menschen Zugang zum Arbeitsplatz zu geben und ältere Menschen durch die Altersteilzeit früher in Richtung Pensionierung gehen zu lassen. Das war aber eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme. Was ist passiert? – Es ist die Altersteilzeit zu einer Frühpensionierung geworden. Auch dort haben wir gegengesteuert, weil das nicht die ursprüngliche Intention war.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Aber das haben wir gemeinsam gemacht!

ÖVP Michael Hammer

… Jetzt sind wir beim Arbeitslosengeld: Ja, selbstverständlich ist es notwendig, dass jemand, der arbeitslos wird und in der Arbeitslosenversicherung ist, entsprechend Arbeitslosengeld bekommt. Es ist aber nicht grundsätzlich intendiert, dass man zum Arbeitslosengeld unbeschränkt dazuverdienen soll. Darum haben wir auch bewusst die Zuverdienstgrenzen eingeführt, weil wir dieses System auch entsprechend treffsicher gestalten wollen. Natürlich wollen wir, dass Anreize nicht falsch geleitet werden, denn wenn man zum Arbeitslosengeld unbegrenzt dazuverdienen kann, dann ist das möglicherweise nicht der Anreiz, möglichst rasch wieder in Vollbeschäftigung, in eine komplette Anstellung zu kommen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Trotzdem ...!

ÖVP Michael Hammer

… Wir wollen diesen Leistungsanreiz und dieses System haben.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Stimmt ja nicht!

ÖVP Michael Hammer

… Wir würden darüber hinaus gehen, aber das war in der Koalition mit den Grünen nicht möglich. Wir – Bundesminister Kocher – haben Modelle für ein degressives Arbeitslosengeld …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Die habt ihr jetzt eh umgesetzt!

ÖVP Michael Hammer

… vorgelegt, damit man genau diese Anreize, wieder in Vollbeschäftigung zu kommen, noch stärker ausbaut. Das war leider nicht möglich …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Weil ihr alles kürzen wolltet!

ÖVP Michael Hammer

… aber mit den Maßnahmen zum Zuverdienst setzen wir diesen Anreiz und schaffen auch diese Motivation, wieder in Vollzeitarbeit zu kommen. (👏 ÖVP) Es wurde schon angesprochen: Es ist ein bisschen eine skurrile Diskussion heute, weil Kollege Koza – das hat Kollegin Belakowitsch ja auch schon angesprochen – von etwas spricht, was in dem Antrag gar nicht steht, was erst morgen kommt.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Hast nicht zugehört bei der Rede!

ÖVP Michael Hammer

… Das hätte man eigentlich alles auf die morgige Debatte verlagern können. Im Ausschuss war die Diskussion ja auch sehr oberflächlich. Es ist einfach so – Sie haben es ja angesprochen und es steht morgen auf der Tagesordnung –: Ja, wir haben einzelne Nachbesserungen in diesem Modell vorgenommen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

... mit den Kulturschaffenden!

ÖVP Michael Hammer

… Das geht natürlich dort, wo jemand in Aus- und Umschulung ist – bei Pflegestipendianten, die wir dazunehmen. Es gibt ja auch schon Ausnahmen: ältere Menschen …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Bringt Kulturschaffenden nichts!

ÖVP Michael Hammer

… die schon geringfügig tätig waren, bevor sie in der Arbeitslosigkeit waren; vor allem, wenn auch Behinderungen und gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sind.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Bringt Kulturschaffenden auch nichts!

ÖVP Michael Hammer

… Natürlich schaut man immer, dass das entsprechend treffsicher bleibt, dass wir das zielgerichtet ausgestalten. Ich komme aber wieder zurück zum Ausgangspunkt: Es kann nicht so sein, dass das Arbeitslosengeld für viele Berufsgruppen , die dauerhaft nur geringfügig beschäftigt sind oder projektbezogen arbeiten, die dauernde Absicherung ist – und so ist es auch nicht intendiert. Sie haben einige Berufsgruppen angesprochen. Ich möchte schon festhalten, dass im Regierungsprogramm natürlich drinsteht, dass es da arbeits- und sozialrechtliche Absicherungen braucht, weil wir auch diese Berufsgruppen entsprechend berücksichtigen wollen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Die Leute brauchen keine Arbeitsgruppe, die Leute wollen eine Beschäftigung!

ÖVP Michael Hammer

… Daran wird auch gearbeitet, aber Ihr Antrag schießt über das hinaus, und dem nähern wir uns nicht an. (👏 ÖVP)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Auer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

SPÖ Katrin Auer

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, uns als Sozialdemokrat:innen ist eines ganz, ganz wichtig – das wissen wir natürlich alle, aber ich möchte es hier am Eingang der Debatte noch einmal betonen –, nämlich: Wir kämpfen für leistbares Leben, für gerechte Entlohnung, für Fair Pay, also für gleichen Lohn für gleiche Arbeit, nicht nur in Kunst und Kultur, sondern generell – und da natürlich auch für die Verringerung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen. (👏 SPÖ) All dem zugrunde liegt natürlich der Kampf für Geschlechtergerechtigkeit. Tatsächlich ist es so, dass sich generell auf unserem Arbeitsmarkt die atypische Beschäftigungsform immer mehr ausbreitet; sie macht mittlerweile schon über ein Drittel aller abhängigen Beschäftigungsformen aus – und das nicht nur im Kunst- und Kulturbereich, sondern generell. Atypisch heißt, dass es nicht unbefristete und nicht Vollzeitbeschäftigungen sind und dass dadurch natürlich die beschäftigten Menschen einem wirtschaftlichen und sozialen Risiko ausgesetzt werden. Das, was wir in unserer Regierungsarbeit und in unserer politischen Arbeit tun, ist natürlich, dass wir Menschen prinzipiell aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung, aber dann auch aus dem Erwerbsleben gesund in die Pension bringen möchten. Die vorliegende Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die wir bereits beschlossen haben, hat prinzipiell ihre Berechtigung. Es geht nämlich tatsächlich darum, Menschen aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung und am besten in Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu bringen, nur: Das Erwerbsleben von Künstlern und Künstlerinnen und Kulturschaffenden unterscheidet sich prinzipiell stark von klassischen Erwerbsbiografien. Das Atypische ist in Kunst und Kultur typisch – und das ist nicht das Verschulden der Künstler:innen und Kulturschaffenden. Das hat nichts mit deren persönlichem Können, Talent oder Erfolg zu tun, sondern so ist die Branche strukturiert und so funktioniert das System. Künstler und Künstlerinnen sind oft in Minijobs mit Tagesengagements prekär beschäftigt und wechseln ständig zwischen selbstständiger und unselbstständiger Beschäftigung. Dadurch ergeben sich all diese Problemstellungen in arbeits- und sozialrechtlicher Sicht. Wir gehen von den Lebensrealitäten aus; und da finde ich den Antrag von den Grünen ja schon wieder sympathisch: Ihr geht auch tatsächlich von den Lebensrealitäten aus, ihr hört auch den Menschen zu. Wir tun das auch, weil uns einfach würdiges Arbeiten, gerechte Entlohnung und vor allem soziale Sicherheit ganz, ganz wichtig sind. Was ist da schon immer das Geheimrezept der Sozialdemokratie gewesen? Das ist die gewerkschaftliche Organisierung, das sind Kollektivverträge, Fair Pay, Lohntransparenz, Bekämpfung von Gender-Pay-Gaps und die generelle Verbesserung für Vollzeitbeschäftigung. (👏 SPÖ) Nicht nur das tun wir, sondern wir kämpfen generell für ein leistbares Leben. Wir haben die Mietpreisbremse beschlossen, wir kämpfen gegen die Teuerung, gegen die hohen Lebensmittelpreise, wir führen den sozialen Energietarif ein und wir bauen auch die ganzjährige Kinderbetreuung aus. Alle, die sich im Feld auskennen, wissen: Das ist ganz, ganz wichtig, um Vollzeitbeschäftigung zu erreichen. (👏 SPÖ) Tatsache bei diesem Thema ist, dass beide Ministerien – sowohl das Sozialministerium als auch das Kunst- und Kulturministerium – im Hintergrund seit Monaten intensiv an möglichen Lösungen arbeiten.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

... es sind noch keine da!

SPÖ Katrin Auer

… Es wurden bis jetzt keine gefunden.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

So ist es! – Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].

SPÖ Katrin Auer

… Es wird weitergearbeitet.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Einfach Zuverdienst aufmachen!

SPÖ Katrin Auer

… Es gibt eine interministerielle Arbeitsgruppe; das sind keine leeren Versprechungen, da zerbrechen sich wirklich sehr, sehr viele gute Köpfe den Kopf …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ja, ich weiß es eh, aber ...!

SPÖ Katrin Auer

… und es werden auch alle Stakeholder eingebunden, aber die Sachlage ist sehr komplex, sehr spezifisch – und es fehlt uns leider auch die Datengrundlage. Es besteht aber ein absolutes Verständnis für die Thematik und auch für die Dringlichkeit, und deswegen geht es um eine gemeinsame Anstrengung aller Experten und Stakeholder. Wir haben volles Verständnis, wir haben offene Ohren und sind immer für die berechtigten Anliegen aus der Kunst- und Kulturbranche erreichbar. Natürlich geht es darum, dass wir generell atypische Beschäftigungsverhältnisse zurückdrängen, aber in der Kunst- und Kulturbranche gibt es manche Bereiche, in denen man diese atypischen Beschäftigungsverhältnisse akzeptieren muss. Trotzdem müssen wir dafür sorgen, dass es würdige Arbeitsverhältnisse gibt – und da braucht es Kreativität, Innovation und Mut. Gerade in Kunst und Kultur sind das Eigenschaften, die diese Branche auszeichnen. (👏 SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Auinger-Oberzaucher. – Bitte, Frau Abgeordnete.

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, heute wurde schon sehr, sehr viel gesagt. Ich kann einigen Argumenten auch sehr viel abgewinnen. Das Schöne, wenn es um Kunst und Kultur geht, ist, dass es dann so eine gewisse Einigkeit in diesem Haus gibt – nämlich über die Bedeutung von Kunst und Kultur in diesem Land. Sie sind einfach Teil dessen, was das Land zusammenhält, hinterfragt, aber auch weiterbringt – und sie prägen natürlich unsere Demokratie, unsere Bildung und unsere Vorstellung von Freiheit. Kunst und Kultur entstehen aber – und das haben wir auch schon mehrmals gehört – unter besonderen Bedingungen: oft projektbasiert, befristet, grenzüberschreitend, mit stark schwankenden Einkommen, aber auch unter sehr hoher persönlicher Verantwortung. Das weiß ich nicht nur aus den vielfältigen Medien und den vielen Zuschriften, die wir bekommen haben, sondern auch aus vielen Jahren der persönlichen Erfahrung in diesem Bereich. Diese Erwerbsrealität ist nicht die Ausnahme, sie ist der Normalfall geworden, von atypisch zu typisch. Unsere Verantwortung ist es, diese Realität wirklich ernst zu nehmen und abzubilden und zu berücksichtigen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ja, dann macht es!

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Unsere Verantwortung ist es aber auch, eine Budgetrealität zu berücksichtigen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Das hat mit dem Budget nichts zu tun!

NEOS Gertraud Auinger-Oberzaucher

… Was wir sehen, ist, dass nicht nur in Kunst und Kultur hybride Erwerbsformen längst Realität geworden sind. Da geht es nicht nur um Kunst und Kultur. Es ist schon angesprochen worden: Es ist auch die Kreativwirtschaft, es ist der Journalismus, es ist die Wissenschaft, es ist die Veranstaltungsbranche und viele mehr, wie die Erwachsenenbildung oder auch die IT. Im Kunst- und Kulturbereich bildet sich diese Vielfalt in besonders konzentrierter Form ab. Das heißt: kürzere und längere Engagements, selbstständige Tätigkeiten. Wir alle kennen das aus eigener Erfahrung oder aus dem, was uns in den letzten Wochen, Monaten und Jahren zugetragen wurde. Allein an der Tatsache, dass wir in Österreich zumindest für einige einen Künstler-Sozialversicherungsfonds haben – ein eigenes Instrument, das eine soziale Absicherung schafft –, zeigt uns, dass wir diese besondere Erwerbstätigkeit und diese besondere Realität in der Kunst- und Kulturbranche auch wirklich ernst nehmen. Das wird auch als eine mutige Maßnahme in dem aktuellen EU-Bericht über den Status der Künstlerinnen und Künstler genannt. Uns ist aber auch bewusst: Vielfalt lässt sich nicht in Regeln pressen, es geht nicht immer so. Umso wichtiger ist es, dass es bereits jetzt gewisse Ausnahmen gibt – Kollege Hammer hat es schon genannt –, nämlich branchenübergreifend und für alle: für Menschen mit lange bestehenden geringfügigen Jobs, für Langzeitarbeitslose, für ältere Beschäftigte oder auch für Menschen mit Behinderung sowie für den Wiedereinstieg nach längerer Krankheit. Zusätzlich wird auch morgen noch eine erste Reparatur umgesetzt, sodass auch Schulungen und gleichzeitig eine geringfügige Beschäftigung möglich sind. Ich glaube, in manchen Situationen ist der Reparaturmodus anzuerkennen und auch anzuwenden. Allerdings muss, glaube ich, die zentrale Frage für uns alle sein: Wie kann man langfristig gute Rahmenbedingungen für künstlerisches Arbeiten insgesamt stärken – sozial, wirtschaftlich und gesellschaftlich? Ausnahmeregelungen sind schließlich keine gute Basis für die Zukunft. Ich bin überzeugt – und Kollegin Auer hat es auch schon erwähnt –, diese Debatte wird uns weiter beschäftigen. Es gibt genug, die sich damit sehr intensiv auseinandersetzen – nämlich nicht nur im Kulturbereich, sondern quer durch alle Branchen –, weil der Arbeitsmarkt sich einfach rasant verändert. Wir haben es heute schon gehört: Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind zu typischen geworden – und ich glaube, genau an diesen Rahmenbedingungen müssen wir uns orientieren. Unsere Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit dieser Realität auch wirklich Schritt halten – zukunftsfähig, fair und verlässlich. (👏 NEOS) Meine Damen und Herren, ich glaube, gerade in Kunst und Kultur gilt: Wer Veränderung lebt, braucht ein System, das genau diese Veränderung ermöglicht. Ein starkes Kulturland wird von Freiheit, von Vielfalt und von Rahmenbedingungen geprägt, die auch morgen noch tragen; und an diesen arbeiten wir permanent. – Danke schön. (👏 NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Klubvorsitzende Gewessler. – Bitte, Frau Klubvorsitzende.

GRÜNE Leonore Gewessler

Herr Präsident, herzlichen Dank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Warum gibt es diese Kurzdebatte heute? – Weil wir wieder einmal eine Husch-Pfusch-und-Hau-drauf-Maßnahme dieser Regierung diskutieren müssen, die in diesem Fall ganze Berufsgruppen konkret in schwere Not zu bringen droht. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler und viele Menschen, die hinter den Kulissen arbeiten, sind eben nicht auf Dauer beschäftigt, sondern für Produktion um Produktion, für Film um Film. Projekte werden über Monate vorbereitet und die Arbeit hört auch nicht auf, selbst wenn am Papier zwischen den Arbeitsverhältnissen Lücken liegen. Das gilt auch für Forschungsprojekte an der Uni, und auch für Vorlesungen und Lehrveranstaltungen gelten andere Zeitpläne. Wenn die Regierung da jetzt drüberfährt, gefährdet sie die Existenz und die Zukunft dieser Menschen in der Kultur- und der Wissenschaftsbranche. (👏) Das Schlimme ist: Diese brutalen Kürzungen machen ja unterm Strich nicht einmal budgetär einen Unterschied, aber sie bedeuten große Probleme für die Menschen, für die Betroffenen. Deswegen gibt es heute die Möglichkeit, mit dieser Debatte einen Teil dieses Fehlers zu korrigieren, und deswegen gibt es morgen einen gesamtändernden Antrag, der offensichtlich nötig ist, wenn ich den Reden der Regierungsfraktionen hier zuhöre.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Das ist gut, wenn ihr euch gesamt verändert!

GRÜNE Leonore Gewessler

… Die soziale Kälte, die wir in dieser Diskussion hier spüren, zieht sich ja schon seit Monaten durch das Programm dieser Regierung. Sie schützt die Milliardenkonzerne, die keinen fairen Beitrag haben, aber sie kürzt bei jenen, die viel für unsere Gesellschaft leisten. Ich denke an die vielen Mütter in unserem Land, die sich zerreißen, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Es wäre Aufgabe der Politik, sicherzustellen, das Leben dieser Frauen leichter zu machen und die Kinderbetreuung endlich überall flächendeckend zu verbessern. (👏) Stattdessen müssen viele Familien jetzt für das Essen im Kindergarten mehr zahlen. Überall steigen die Preise, aber die Familienleistungen wurden eingefroren, ganz so, wie es die FPÖ ins Budget geschrieben hat. Es gibt Familien, die sich jetzt zweimal überlegen müssen, ob sich die Ganztagsbetreuung noch ausgeht oder ob es jetzt wieder heißt: Die Mama wird es schon richten, sie bleibt daheim. Es macht mich wirklich wütend, wie wir mit dem Leben dieser Familien in diesem Land umgehen. (👏) Wir sehen die soziale Kälte dieser Regierung aber auch daran, wie mit den Menschen umgegangen wird, die in der Pflege arbeiten, die sich Tag für Tag für das Wohl unserer Allerliebsten aufopfern, an ihre Grenzen gehen und Unglaubliches leisten. Und ja: Sie werden morgen einen ganz offensichtlichen Fehler korrigieren, aber damit ist es noch längst nicht getan, denn: Was passiert in Salzburg? – Dort will sich die Regierung offensichtlich den Pflegebonus einfach einsackeln, um sich Lücken im Budget zu stopfen, dort sagt die schwarz-blaue Landesregierung: Das Geld ist nicht da, aber genau für diesen Pflegebonus gibt es ja das Geld vom Bund. Ich hätte mir von einer sozialdemokratischen Sozialministerin erwartet, dass sie sich da auf die Füße stellt und auf den Tisch haut. Aber das Einzige, was sie sagt, ist: Sie hofft auf ein Umdenken. – Das reicht nicht. Das ist kein Übernehmen von Verantwortung und davon kann sich niemand der Betroffenen auch nur irgendwas kaufen. (👏) Die Pflegekräfte in Salzburg bangen jetzt, dass ihnen im nächsten Sommer wirklich ein ganzes Monatsgehalt gestrichen wird. Das Beispiel in dieser Debatte, die Beispiele, die ich gerade gebracht habe, all diese Beispiele zeigen: Diese Regierung verliert ihren sozialen Kompass. Für immer mehr Betroffene geht es da nicht nur um ein paar Euro, da geht es schlicht und ergreifend um Existenz. Das letzte soziale Netz in diesem Land wird löchriger. Ich bin überzeugt, dass das in Österreich nicht so sein soll; das können wir besser. Ich will, dass jeder Mensch in diesem Land sich auf eines verlassen kann, nämlich auf den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ich will, dass kein Mensch auf der Straße landet, weil es einen Schicksalsschlag gibt, der das Leben auf den Kopf stellt. Ich will, dass die Kinder sicher aufwachsen und die gleichen besten Chancen haben. Deswegen werden wir Grüne sicher nicht leise sein und zuschauen, wie die Regierung die wichtigen sozialen Errungenschaften der letzten Jahre jetzt einfach auf einen Schlag zertrümmert. (👏) Es gibt kein Geld!: Das ist sicher keine Ausrede, weil scheinbar für die Privilegien, für die Superreichen, für die klimaschädlichen Subventionen, für die Autobahnen genug da ist. Gerade da könnten tatsächlich Milliarden gespart werden und trotzdem kürzt die Regierung bei den Familien, bei den Kindern und bei den hart arbeitenden Menschen in diesem Land. Deswegen, liebe SPÖ, das S in eurem Namen steht nicht für Schnellstraßen durchs Naturschutzgebiet. Liebe ÖVP! Weihnachten ist, vielleicht konzentriert ihr euch darauf beziehungsweise denkt wieder einmal an die christlich-sozialen Werte, an die Nächstenliebe zum Beispiel! (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Markus Koza , Kolleginnen und Kollegen, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 246/A(E) eine Frist bis 11.12.2025 zu setzen. Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Fortsetzung der Tagesordnung TOP 8-10, 55. Sitzung, XXVIII. GP des NR, 15:35

GRÜNE Lukas Hammer

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen wieder zurück zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, bei dem wir der Regierungsvorlage unsere Zustimmung erteilen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verfahren wird gestärkt, und es geht auch um die Abwehr von Umweltgefahren. Ich bin ein bisschen verwundert über die Redebeiträge der FPÖ, die die Abwehr von Umweltgefahren als zusätzliche Bürokratie hinstellt. So nebenbei bemerkt: Ja, wenn man in einer Gemeinschaft ist, dann muss man sich auch an die Regeln, die gemeinsam aufgestellt wurden, halten. Das heißt, Österreich hat sich auch an europäische Richtlinien und Verordnungen zu halten. Genau das wird damit umgesetzt, deswegen stimmen wir zu. (👏) Wir werden auch dem Mineralrohstoffgesetz zustimmen. Ich habe mich eigentlich schon gefreut, dass es da eine Novelle von der Regierung gibt, weil im Regierungsprogramm ja angekündigt wurde, dass es eine MinroG-Novelle zur Tiefengeothermie geben wird. Dann haben wir hineingeschaut und man sieht: nichts. Leider wieder nur eine Zwangsumsetzung – was man sowieso tun muss –, aber das, was man im Regierungsprogramm angekündigt hat, die wichtige Änderung für die Tiefengeothermie, ist nicht dabei. Dabei wäre die tiefe Erdwärme, also die Wärme, die in mehreren 1 000 Metern Tiefe direkt unter unseren Füßen ist, so wichtig. Wien liegt eigentlich über einem Schatz. Wien hat im Untergrund, in vielen Tausenden Metern Tiefe, Erdwärme, tiefe Erdwärme, die über 200 000 Haushalte mit sauberer und leistbarer Wärme versorgen könnte. Das Problem ist: Die tiefe Erdwärme in Österreich kann man zu über 90 Prozent derzeit nicht nützen, weil es gesetzliche Barrieren gibt. Diese gesetzlichen Barrieren führen eben dazu, dass wir aus dieser Abhängigkeit – auch in Wien – von teurem Erdgas nicht so schnell herauskommen, wie wir wollen. Diese Technologie ist nicht nutzbar, weil es in unseren Gesetzen rechtliche Barrieren gibt. Die Situation ist so, dass es für das Bohren nach fossilem Öl und Gas mit derselben Technologie – für dieselben Bohrungen, die von denselben Unternehmen gemacht werden, wie wenn man nach Geothermie, nach heißem Wasser bohrt – eine Besserstellung gibt. Das heißt auf der einen Seite, für das Bohren nach Fossilen gibt es eine Besserstellung, da muss man zum Beispiel – und darum geht es – ab einer gewissen Tiefe nicht jeden einzelnen Grundeigentümer fragen, ob man da bohren kann, was bei einer Millionenstadt wie Wien in 3 000 , 4 000 Meter Tiefe auch vollkommen sinnlos wäre. Bei Öl und Gas muss man das nicht, bei Geothermie muss man das schon. Das ist im Jahre 2025 eigentlich komplett inakzeptabel, dass die Förderung von fossilen Energien gegenüber der Förderung von erneuerbaren Energien bessergestellt ist. (👏) Wir haben in der letzten Legislaturperiode Förderungen für Probebohrungen bereitgestellt, aber leider hat sich der ehemalige Minister Brunner – das war im BMF beheimatet – geweigert, eine Novelle des Mineralrohstoffgesetzes auf den Weg zu bringen. Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien, ihr habt das Setzen von notwendigen gesetzlichen Regelungen im MinroG für die Tiefengeothermie in euer Regierungsprogramm geschrieben. Leider gibt es in diesem Entwurf, den ihr vorgelegt habt, nichts dazu. Deswegen bringe ich den folgenden Abänderungsantrag ein: RN/97.1 Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer , Kolleginnen und Kollegen, zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage ( 254 d.B. ) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle IE-R 2025) ( 357 d.B. ): Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen: Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: 1. Nach Z 12 wird folgende Z 12a eingefügt: „12a. Im § 147 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Die Errichtung und den Betrieb von Bohrungen und Sonden für Zwecke der Tiefengeothermie hat der Liegenschaftseigentümer nach Vorlage aller umweltrechtlichen Bewilligungen durch den Betreiber ab einer Tiefe von 700 Metern entschädigungslos zu dulden.““ 2. In Ziffer 13 wird in Abs. 45 nach dem Wort „Überschriften“ ein Beistrich gesetzt und der Ausdruck „§147 Abs. 2“ eingefügt. Das ist genau das, was ihr euch im Regierungsprogramm vorgenommen habt. Das ist eine sehr einfache Änderung und ein Zusatz im Mineralrohstoffgesetz, damit wir endlich diese Tiefengeothermie nutzen können. Ich bitte euch, gebt euch einen Ruck. Hört nicht auf die Bremser, die es immer noch gibt. Beschließen wir das heute gemeinsam. – Danke schön. (👏) 15.41 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/97.2 MinroG-Novelle IE-R 2025 (AA-37) Präsident Dr. Walter Rosenkranz : Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hattmannsdorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

ÖVP Mst. Johann Höfinger

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, vielen herzlichen Dank für diese Skizze, die Sie jetzt gezeichnet haben, die gezeigt hat, wie viel auf struktureller Ebene, aber auch auf finanzieller Ebene geschehen ist. Wir diskutieren ja in diesem Block drei Gesetze. Lassen Sie mich nur auf das letzte zurückkommen, das Investitionsprämiengesetz, das Sie jetzt angesprochen haben, das ja in den letzten Jahren enorme Bedeutung hatte, denn es war ein gewaltiges Volumen, was da beantragt, aber auch ausgeschüttet wurde. Man muss wissen, es waren über 250 000 Anträge von über 80 000 Betrieben in Österreich mit einem Investitionsvolumen von über 8 Milliarden Euro, 3 Milliarden davon wurden schon gefördert. Das ist eine nachhaltige Förderung, das ist ein nachhaltiges Programm, das ist ein Rieseninvestitionsschub, aber auch ein Schub, wenn es darum geht, die Betriebe nach vorne zu bringen. Wenn man sich in einer schwierigen konjunkturellen Phase befindet, was macht man denn dann am besten? – Man hilft den Betrieben, in die Zukunft zu investieren. Da geht es um interne Strukturen, da geht es um Erneuerung, da geht es um Visionen in der Ökologisierung, Digitalisierung, die aber handfest umgesetzt werden. Das schafft für die Betriebe eine neue Basis, das schafft Zukunftsdimensionen. Das wurde mit diesem Paket erreicht, dafür sage ich herzlichen Dank. Wir verlängern jetzt noch den Abwicklungszeitraum bis Ende 2029. Seit mittlerweile über fünfeinhalb Jahren läuft dieses Programm. Da kann ich Sie wirklich nur einladen, dem auch heute die Zustimmung zu geben, denn das ist ein wichtiger Schritt, um Österreich auch in Zukunft investiert zu wissen. – Vielen herzlichen Dank. (👏 ÖVP)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/100.1 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden, samt Titel und Eingang in 252 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. RN/100.2 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird, in 254 der Beilagen. Hierzu haben die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer , Kolleginnen und Kollegen, einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer , Kolleginnen und Kollegen, haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 12a und Änderung der Ziffer 13 eingebracht. Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage. Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. RN/100.3 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend Investitionsprämiengesetz samt Titel und Eingang in 358 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

MinroG-Novelle IE-R 2025

357 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 254 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ

Gemeinsam debattiert mit TOP 8

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt eine Novelle zum Mineralrohstoffgesetz, um die EU-Richtlinie über Industrieemissionen für IPPC-Anlagen im MinroG vollständig und korrekt umzusetzen und damit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Dafür werden die IPPC-Regeln neu gefasst und ergänzt, u.a. mit einer Definition von „Emission“, Online-Veröffentlichung von Genehmigungen, strengeren Vorgaben zu Emissionsgrenzwerten (auch für sonstige Schadstoffe), Pflicht zur Betriebsstilllegung bei unmittelbarer erheblicher Umweltgefahr sowie erweiterten Beschwerderechten für Umweltorganisationen.

Betroffen sind Betreiber und Genehmigungsbehörden von IPPC-Anlagen im Anwendungsbereich des Mineralrohstoffgesetzes sowie Umweltorganisationen, die Verfahren und Bescheide bekämpfen können.

Dokumente

MinroG-Novelle IE-R 2025

Anlass und Ziel der Novelle

  • Anpassung des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG) zur korrekten und vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-R) in der Fassung der Änderungsrichtlinie (EU) 2024/1785 (inkl. Bezug zur Deponierichtlinie 1999/31/EG).
  • Schließung von Umsetzungsdefiziten bei IPPC-Anlagen, die dem MinroG unterliegen (von der Europäischen Kommission beanstandete Punkte im Zusammenhang mit der IE-R).
  • Ergänzung und Neufassung der MinroG-Regelungen zu „IPPC-Anlagen“ zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit.
  • Vornahme notwendiger Folgeanpassungen weiterer IPPC-Bestimmungen im MinroG sowie Aktualisierung von Zitaten in den betreffenden Normen.

Neugefasste/ergänzte IPPC-Regelungen im MinroG

  • Neufassung und Ergänzung der Bestimmungen über IPPC-Anlagen durch neue bzw. neu gefasste Regelungen in den Bereichen 120a, 120b, 121 sowie 121a bis 121h MinroG.

Begriffsbestimmung „Emission“

  • Einführung einer ausdrücklichen gesetzlichen Definition des Begriffs „Emission“ im Kontext der IPPC-Regelungen des MinroG.

Transparenz: Veröffentlichung von IPPC-Bewilligungen

  • Einführung einer Regelung, wonach die Bewilligung von IPPC-Anlagen im Internet zu veröffentlichen ist.

Betriebseinstellung bei akuter Umweltgefahr

  • Einführung einer Regelung, nach der bei „unmittelbarer erheblicher Gefährdung der Umwelt“ die Einstellung des Betriebs aufzutragen ist.

Emissionsgrenzwerte: Stand der Technik und erweiterter Schadstoffumfang

  • Klarstellung/Anordnung, dass die Bewilligung einer IPPC-Anlage jedenfalls dem Stand der Technik entsprechende Emissionsgrenzwerte enthalten muss.
  • Diese Emissionsgrenzwerte müssen nicht nur für Schadstoffe gelten, die in Anlage 4 zur Gewerbeordnung 1994 genannt sind, sondern auch für „sonstige Schadstoffe“.

Rechtsschutz: Erweiterte Beschwerdemöglichkeit für Umweltorganisationen

  • Erweiterung der Beschwerdemöglichkeit von Umweltorganisationen (NGOs) im Zusammenhang mit IPPC-Anlagen nach dem MinroG.

Investitionsprämiengesetz – InvPrG

358 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Initiativantrag 594/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜR
FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE

Gemeinsam debattiert mit TOP 8

Zusammenfassung

Das Investitionsprämiengesetz wird verlängert, damit die Abwicklung und Kontrolle der Investitionsprämie weitergeführt werden kann. Die Geltungsdauer wird dafür bis zum 31. Dezember 2029 ausgedehnt, um Prüf-, Berichts- und Behaltefristen im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität abzudecken.

Betroffen sind Unternehmen bzw. Förderstellen, die Investitionsprämien beantragt haben oder deren Projekte und Nachweise bis 2029 geprüft und abgewickelt werden.

Dokumente

Investitionsprämiengesetz – InvPrG

Verlängerung und Zweck der Änderung

  • Die Geltung des Investitionsprämiengesetzes wird bis zum 31. Dezember 2029 verlängert, um die Abwicklung der Investitionsprämie bis Ende 2029 zu ermöglichen.
  • Begründung für die notwendige längere Abwicklungsdauer: Prüf- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität.
  • Zusätzlicher Grund: Prüfung der Einhaltung der Behaltefrist gemäß Richtlinie, die die Abwicklung zeitlich verlängert.

Preisauszeichnungsgesetz

360 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 307 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt eine Novelle zum Preisauszeichnungsgesetz, um Preisangaben im Handel klarer und vergleichbarer zu machen. Vorgesehen sind insbesondere eindeutigere Vorgaben zur Lesbarkeit (u.a. Schriftgröße) sowie die verpflichtende Verwendung einheitlicher Bezugsgrößen bei der Grundpreisauszeichnung innerhalb einer Betriebsstätte, damit Preisvergleiche leichter und Preiserhöhungen besser erkennbar sind.

Betroffen sind vor allem Handelsbetriebe und andere Anbieter, die Preise und Grundpreise auszeichnen müssen, sowie Konsument:innen, die dadurch transparenter vergleichen können.

Dokumente

Preisauszeichnungsgesetz

Ziel und Anlass der Novelle

  • Umsetzung der relevanten Maßnahmen aus dem Ministerratsvortrag vom 3. September 2025 „Herbst des Aufschwungs: Wachstum, leistbare Preise und standortpolitische Maßnahmen für alle“ im Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz – PrAG), BGBl. Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022.
  • Erfüllung des Ersuchens aus einem Entschließungsantrag vom 16. Oktober 2025 („Für mehr Preistransparenz und faire Preisvergleiche: Verbesserung der Grundpreisauszeichnung im Interesse der Konsument:innen“) zur praxistauglichen Überarbeitung des Preisauszeichnungsgesetzes.

Inhaltliche Änderungen/Neuerungen im Preisauszeichnungsgesetz

  • Schaffung klarerer Regelungen zur Schriftgröße der Preisauszeichnung.
  • Festlegung von Vorgaben zur Verwendung einheitlicher Bezugsgrößen bei der Grundpreisauszeichnung innerhalb einer Betriebsstätte, um einen vereinfachten Preisvergleich sicherzustellen.
  • Ausrichtung der Änderungen darauf, Preisvergleiche zu erleichtern und Preiserhöhungen besser erkennbar zu machen, insbesondere durch (als Beispiel genannt) einheitliche Bezugsgrößen und klare Vorgaben zur Darstellung der Grundpreise.

Betroffene Gruppen/Adressaten der Änderungen

  • Unternehmen/Verkaufsstellen (Betriebsstätten), die Preise und Grundpreise auszeichnen müssen: Vorgaben zu Schriftgröße sowie zu einheitlichen Bezugsgrößen für die Grundpreisauszeichnung innerhalb derselben Betriebsstätte.
  • Konsument:innen: verbesserte Preistransparenz, leichtere Preisvergleiche und bessere Erkennbarkeit von Preiserhöhungen.

Preisauszeichnungsgesetz

~26 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ MMMag. Dr. Axel Kassegger

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir diskutieren die Vorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz geändert wird. Die Bundesregierung hat ja jetzt mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt, und es werden auch mehrere Gesetze beschlossen werden. Diesem Gesetz werden wir nach langem Überlegen zustimmen. Das sind aber lauter Gesetze, die sich eher auf der Mikroebene bewegen und keinerlei Boost für die darniederliegende Wirtschaft darstellen. Das konkrete Gesetz hat doch auch erhebliche Verwaltungsbestimmungen in sich. Das Stichwort Bürokratieabbau ist auch dabei nicht anwendbar. Wir werden aber trotzdem zustimmen. Worum geht es? – Kollege Schiefer hat es mehrmals schon als betreutes Lesen bezeichnet. Es geht um eine so elementar wichtige Angelegenheit, dass Preise richtig ausgezeichnet werden. Wenn man sich das Gesetz jetzt genau anschaut: Es gibt ja geltendes Recht, es gibt auch entsprechende Stellungnahmen verschiedener Stakeholder, dass mit dem geltenden Recht durchaus das Auslangen gefunden hätte werden können. Die Regierung hält es jetzt aber für notwendig, das noch einmal genau zu regeln. In Abs. 1a heißt es: „Die leichte Lesbarkeit der Preisauszeichnung wird in Regalen in Selbstbedienungsbetrieben vermutet, wenn der Verkaufspreis auf einer Schriftgröße von 8 Millimetern und der Grundpreis auf einer Schriftgröße von 4 Millimetern entspricht.“ – Auf dieser Flughöhe bewegen wir uns. Die alte Regelung hat geheißen: „Die Preise sichtbar ausgestellter Sachgüter sind so auszuzeichnen, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter sie leicht lesen und zuordnen kann. Dies gilt auch für Sachgüter, die durch Automaten vertrieben werden.“ – Auf dieser Flughöhe befinden wir uns im Bereich des Preisauszeichnungsgesetzes. Natürlich reden wir dabei von ungefähr 10 000 betroffenen Unternehmen, und natürlich fallen Kosten an. Die wirkungsorientierte Folgeabschätzung spricht von Kosten von 2,5 Millionen Euro. Das ist also die Flughöhe der Bundesregierung; es ist kein Bürokratieabbau. Wie gesagt, wir haben lange überlegt, ob wir zustimmen. In Gottes Namen stimmen wir zu, und damit ist alles zu diesem riesigen Gesetz gesagt. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stark. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. –Bitte Herr Abgeordneter.

ÖVP Christoph Stark

Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Hohes Haus! Liebe Zuseher:innen hier und zu Hause! Der ORF hat vor nicht allzu langer Zeit einen Beitrag mit einem Politikbarometer gebracht, und der zeigte nicht wenig überraschend ein hohes Maß an Unzufriedenheit der Menschen, reflektiert natürlich auf Inflation, auf Preisbildung und viele andere Dinge. Und dann kommt noch dieses Ding der Shrinkflation dazu! Wir alle kennen das: Die Pakete werden kleiner, die Preise werden größer oder bleiben gleich. Der Konsument, der vielleicht erst zu spät realisiert, was er oder sie da gekauft hat, ist dann am Ende zu Recht – auf gut Steirisch – angezipft –, weil er weniger Inhalt für mehr Preis bekommen hat. Dann ist gleich der Ruf da: Liebe Politik, mach was! Tu etwas dagegen! Geschätzte Damen und Herren, was können wir aber tatsächlich tun? Ich gehe jetzt ein bisschen tiefer als Kollege Kassegger: Wir können und wollen natürlich nicht in die Preisbildung der Unternehmen eingreifen. Das ist eine rein wirtschaftliche Entscheidung, zu welchem Preis welches Produkt verkauft wird. Heute haben wir aber schon viel gehört, wie wir Österreich nach vorne bringen können, und da muss man auch ganz ehrlich sein. Denn: Können wir gegen die Shrinkflation wirklich etwas tun? – Ehrliche Antwort: nein! Das ist eine wirtschaftliche Entscheidung der Produzenten. Wir können aber einen Rahmen dafür schaffen, dass die Preisentwicklung für die Kundinnen und Kunden deutlich erkennbar wird und dass diese dann auf Basis dieser Erkenntnis, auf Basis dieses Wissens eine Entscheidung treffen können; nämlich: Will ich dieses Produkt, in dem weniger drinnen ist, zu einem höheren Preis, oder entscheide ich mich für ein anderes Produkt? Ein Kernpunkt des Preisauszeichnungsgesetzes ist eben diese verpflichtende Kennzeichnung für 60 Tage, wenn die Füllmenge sinkt und der Preis nicht angepasst wird oder steigt; ein klarer Hinweis zum Beispiel: weniger Inhalt, höherer Preis. Das sind ganz klare Vorgaben, bei denen auch die Schriftgrößen, auf die Kollege Kassegger Bezug genommen hat, beinhaltet sind. Die Politik, meine Damen und Herren, kann, soll und will sich nicht in das Preisgefüge des Handels einmischen. Das ist ein Handelseingriff, den wir alle miteinander nicht wollen. Die Politik hat aber auch die Mündigkeit der Menschen zu respektieren, und deswegen stärken wir damit den Konsumentenschutz. Wir schaffen klare Regelungen, Transparenz und Rechtssicherheit. Es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu schaffen, dass wir in Summe Schritt für Schritt und Maßnahme für Maßnahme – und das sind zum Teil kleine Schritte – die Inflation senken und das Wirtschaftswachstum steigern. Frei nach Bundeskanzler Stocker: 2-1-0 – 2 Prozent Inflation im nächsten Jahr, zumindest 1 Prozent Wirtschaftswachstum und null Toleranz gegenüber jenen, die unseren Staat ablehnen. In diesem Sinne freue ich mich auf die angekündigte einhellige Zustimmung zur Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Herr. Die eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte schön.

SPÖ Julia Elisabeth Herr

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Vor allem liebe Zuschauer und Zuschauerinnen zu Hause! Rabattpickerl sammeln und picken, Sonderaktionen, dort minus 25 Prozent, minus 30 Prozent, minus 50 Prozent, ein Aktionspreis, aber erst ab drei Packungen – quasi nimm drei, zahl zwei; der klassische Mengenrabatt –, oder auch eine Rabattaktion, aber nur mit der App, weil die Lebensmittelkonzerne hätten ja schon auch gerne unsere Daten. Es ist tatsächlich oft schwer, zu überblicken, welches jetzt eigentlich das preisgünstigste Produkt ist, das gerade angeboten wird. Während uns Lebensmittelkonzernvertreter live im Fernsehen erzählt haben, ja, die Österreicher:innen wollen das so, die Österreicher:innen lieben halt die Rabattpickerl, würde ich meinen, die Österreicher und Österreicherinnen wollen vor allem faire und transparente Preise. Das ist es, worum es ihnen geht. (👏 SPÖ) Vor allem wissen wir bei diesen ganzen Aktionen, dass sie oft – ich sage jetzt einmal – geschummelt sind. Wenn der Kaffee 7 Euro kostet und auf einmal kostet er 15 oder 16 Euro, nur damit man kurze Zeit später wieder sagen kann: Wow, Wahnsinnsaktion, minus 50 Prozent, jetzt schnell zuschlagen, der Kaffee kostet jetzt nur 8 Euro!, dann kann sich jeder, der mitgerechnet hat, ausrechnen, dass das trotzdem teurer geworden ist und diese Aktion in Wirklichkeit keine ist, weil der Konsument und die Konsumentin mehr bezahlt. (👏 SPÖ) Genau solche Rabattaktionen haben die Menschen auch satt. Ich spreche hier von dokumentierten Beispielen, die wirklich genau so passiert sind, und deshalb gibt es jetzt auch verschärfte Kontrollen im Handel. Auch abseits von all diesen Tricks, die wir kennen, steht man aber manchmal vor dem Regal – wir kennen das alle –, man will ein Produkt kaufen, es werden vier, fünf verschiedene angeboten, und man will halt schauen, was jetzt wirklich das preisgünstigste ist. Nur den Preis zu vergleichen, tut es auch nicht, denn die Verpackungsgrößen sind natürlich unterschiedlich. Ob da jetzt 180 Gramm, 200 Gramm oder 220 Gramm drinnen sind, macht natürlich einen Unterschied, also schauen wir auf den Grundpreis, schauen wir zum Beispiel auf den Kilopreis. Wir beschließen jetzt eine gesetzliche Änderung, und meine Damen und Herren zu Hause, wenn ich Ihnen sage, was wir jetzt beschließen, werden Sie sich vermutlich fragen: Das war noch gar nicht so geregelt?! Wir bessern jetzt hier nach und sagen, dass es klare und verbindliche Vorgaben geben muss, wie dieser Grundpreis auszuzeichnen ist, nämlich einheitlich und klar lesbar. Es geht also auch nicht, dass der Preis so hingefitzelt angeschrieben ist, dass ältere Menschen ihn vielleicht nicht lesen können. Ich habe jetzt schon die Opposition in meinen Ohren, die sagt: Nur das reicht aber sicherlich nicht! – Na eh nicht, das ist ein kleiner Schritt auf dem Weg zu transparenten Lebensmittelpreisen, und dieser Schritt steht ja bitte auch nicht allein! Ich erinnere an die Klage unserer SPÖ-Sozialministerin gegen Handelskonzerne wegen Rabattbetrugs. Ich erinnere an die verstärkten Kontrollen im Handel, an unseren Einsatz gegen den Österreichaufschlag, der Produkte in Österreich um bis zu 10 Prozent teurer macht als zum Beispiel in Deutschland. Ich erinnere an die Mogelpackungen, gegen die jetzt endlich etwas unternommen wird, an die sogenannte Shrinkflation – als wenn in einer Verpackung plötzlich weniger drinnen ist –, die jetzt erstmals gekennzeichnet werden muss. Erkennen kann man das mit freiem Auge nicht, denn die Verpackung bleibt ja gleich groß: Auch dagegen tun wir etwas, und jetzt kommt eben die klare Preisauszeichnung. (👏 SPÖ) Lassen Sie mich eines sagen: Natürlich führt mehr Preistransparenz auch zu niedrigeren Lebensmittelpreisen, das berechnet auch die Bundeswettbewerbsbehörde ganz klar. Die sagt, dass alleine die Preistransparenz helfen kann, die Lebensmittelpreise um bis zu 4 Prozent zu senken. Und ja, da kämpfen wir tatsächlich um jeden einzelnen Euro, weil wir wissen, wie viele Menschen das betrifft und wie sehr selbst eine Preissteigerung um 50 Cent die Menschen vor Herausforderungen stellt. Ein allerletzter Satz: Wir tun das alles natürlich nicht zu unserem Privatvergnügen, sondern wir wissen, die Preise sind zu hoch. Wir wissen, die Inflation ist zu hoch, sie muss sinken, sie muss in Richtung 2 Prozent gehen. Wir wissen aber auch, dass man etwas dagegen tun kann, und genau das passiert jetzt auch, mit Betonung auf jetzt. Ich will nämlich schon sagen, dass die hohe Inflation natürlich das Ergebnis des Nichthandelns der letzten Bundesregierung ist – genauso wie die Maßnahmen, die wir jetzt beschließen, auch erst in Zukunft wirken können.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

Das waren 2 Prozent vor ...!

SPÖ Julia Elisabeth Herr

… Ich will daher, weil es jetzt schon wieder empörte Zwischenrufe gibt, nur festhalten: In der Zeit der letzten Bundesregierung lag die Inflation teilweise bei über 10 Prozent und es gab keine strukturellen Maßnahmen – jetzt liegt sie bei 4 Prozent und wir setzen tatsächlich Maßnahmen um! Alleine in dieser Woche: Wir beschließen heute Maßnahmen im Bereich Lebensmittelpreise, morgen Maßnahmen für einen Mietpreisdeckel – und zwar für alle Wohnverhältnisse, wenn die Inflation über 3 Prozent beträgt – und ebenfalls noch diese Woche ein Paket für niedrigere Energiepreise, sodass dann nächstes Jahr die Inflation hoffentlich wirklich sinken wird. – Vielen Dank. (👏 SPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Holzegger. – Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. Bitte, Frau Abgeordnete.

NEOS Ines Holzegger

Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir alle kennen das Problem, wir haben es in den letzten Tagen, Wochen und Monaten sehr viel und oft diskutiert: Der Lebensmitteleinkauf wird immer teurer, die Österreicherinnen und Österreicher bekommen weniger für ihr hart erarbeitetes Geld. Während die Preise nach oben gehen, wird der Inhalt weniger, und das leider, ohne dass man es sofort merkt. Mit der Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes helfen wir Konsumentinnen und Konsumenten, selbstbestimmter zu entscheiden, welches Produkt sie tatsächlich kaufen wollen, und zwar mit einheitlichen Standards für bessere Lesbarkeit der Preise. Wir sind davon überzeugt, dass Kundinnen und Kunden passende Entscheidungen treffen können, sofern sie alle Informationen haben, ganz ohne Bevormundung. Für uns ist aber auch klar, dass das nur einer der Bausteine im Kampf gegen die Teuerung sein kann. Die beste Preisauszeichnung bringt nämlich genau gar nichts, wenn es im Lebensmitteleinzelhandel keinen echten Wettbewerb gibt. (👏 NEOS) Nirgendwo sonst in Europa ist die Supermarktdichte so hoch wie in Österreich – aber die traurige Wahrheit ist, und in den letzten Monaten hat sich das noch mehr verschärft, dass sich in Österreich immer mehr Regalfläche auf immer weniger Marktbewerber konzentriert. Auch die Lieferbeschränkungen innerhalb der EU machen die Produkte in den heimischen Supermärkten teurer, denn egal ob es in den Regalen oder entlang der Lieferkette ist, es bleibt dabei: Guter und starker Wettbewerb hält gemeinsam mit Transparenz die Märkte fair und die Preise niedrig, und davon sind wir überzeugt! Kurz gesagt, wir haben noch viel vor, aber das Ziel ist für uns sehr klar: Nur mit Transparenz und echtem, tatsächlichen Wettbewerb haben wir eine Chance, gegen die Teuerung anzukämpfen. – Vielen Dank. (👏 NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Zadić. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

GRÜNE Alma Zadić

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben letztes Monat in einer ähnlichen Debatte darüber gesprochen, dass alles teurer wird, dass wir alle leider beobachten, dass die Produkte kleiner werden, aber gleich viel kosten. Wir haben auch das Bild der Chipspackung bemüht: Sie schaut gleich aus, kostet gleich viel, es ist aber viel weniger drinnen; ein bisschen wie bei dieser Ankündigung zur Bekämpfung der Shrinkflation. Da wurde die Anti-Shrinkflation-Chipspackung mit Ankündigungen aufgeblasen – viel Hoffnung, sage ich Ihnen. Was aber ist drinnen, wenn es darum geht, diese Chipspackung aufzumachen? – Leider nur ein kleines Preisauszeichnungsgesetzerl, das wir heute beschließen müssen. Und ja, wir stimmen da zu, weil es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung ist. (👏) Ja, im letzten Monat haben wir über Ankündigungsanträge gesprochen, sogenannte Entschließungsanträge. Es waren viele Ankündigungen vonseiten der Regierung, und ich freue mich, dass wir heute dieses bisserl Chips aus der Ankündigungspackung endlich tatsächlich beschließen. Im gestrigen Wirtschaftsausschuss wurden das Preisauszeichnungsgesetz und das sogenannte Anti-Mogelpackungs-Gesetz besprochen – hier und heute können wir aber leider nur das Preisauszeichnungsgesetz diskutieren, da das Anti-Mogelpackungs-Gesetz erst von der EU-Kommission bestätigt werden muss.

SPÖ Erasim (Zwischenruf)

An EU-Recht wollt ihr euch ja auch halten, oder?

GRÜNE Alma Zadić

… Genau das ist das Problem: Frühestens im April kommt die Kennzeichnungspflicht für versteckte Preiserhöhungen – schön und gut, wir stimmen ja zu –, aber bis dahin bleibt Shrinkflation unsichtbar, die Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben auf sich gestellt. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz – auch das Anti-Mogelpackungs-Gesetz – wird aber keinen Preis in Österreich senken, kein Lebensmittel wird dadurch günstiger. Eine klar und gut lesbare Grundpreisauszeichnung ist selbstverständlich wichtig und richtig, aber die Realität bleibt gleich: Die Preise bleiben hoch, und die Inflation frisst sich durch den Alltag vieler Menschen in Österreich, die natürlich das Vertrauen in eine faire Preisgestaltung verloren haben, die das Vertrauen in einen fairen Markt verloren haben. Dieses Vertrauen ist massiv erschüttert. Und ja, das merken viele Menschen, wenn sie über die Grenze nach Deutschland fahren, denn sie müssen immer noch feststellen, dass die Lieblingscreme im DM in Deutschland wesentlich günstiger ist als zu Hause. Das ist nicht nur ärgerlich, es ist schlicht und ergreifend nicht fair. Jeder spürt, da besteht dringender Handlungsbedarf. (👏) Die wirklich wichtigen Hebel, die es bräuchte, um die Inflation zu bremsen, bleiben unberührt. Wir brauchen wesentlich günstigere Energie, sonst bleibt Österreich im internationalen Wettbewerb komplett benachteiligt – und nur weil man ein Gesetz Günstiger-Strom-Gesetz nennt, heißt das noch lange nicht, dass der Strom auch tatsächlich günstiger wird! Wir müssen außerdem schleunigst den künstlichen Preisaufschlag, den sogenannten Österreichaufschlag, abschaffen. Das wäre höchste Zeit, denn davon profitieren nur die internationalen Konzerne und nicht die Menschen in unserem Land. Sehr geehrte Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Das Preisauszeichnungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber eben nur ein Schritt. Es braucht wesentlich mehr Maßnahmen, um Preise zu senken und Fairness zu schaffen. – Vielen Dank. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hattmannsdorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

FPÖ Barbara Kolm

Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Die Freiheitlichen unterstützen grundsätzlich alle Maßnahmen, die zu mehr Transparenz für Konsumenten führen. Preiswahrheit und faire Vergleichbarkeit sind wichtige Anliegen in Zeiten hoher Inflation und Unsicherheit. Lassen Sie mich heute, 51 Jahre, nachdem Friedrich August von Hayek seinen Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften bekommen hat, auch Folgendes anmerken: Er hat den Preis für sein Werk und für seine Arbeit darüber bekommen, wie Wissen in der Gesellschaft generiert wird, und das hat natürlich auch mit Preisen am Markt zu tun; denn Preise bieten die beste Information und die klarste Information für einen Markt. Er hat in seiner Rede nicht nur seine Kollegen kritisiert und über die Anmaßung von Wissen gesprochen, sondern er hat auch die Politik davor gewarnt, anmaßend zu sein und zu glauben, alles besser zu wissen, und hat da auch einiges von uns eingefordert. Wenn wir jetzt einen Schritt weiter gehen: Er würde sich wahrscheinlich über die Vorlage dieses Gesetzes wundern, denn ich glaube nicht, dass er im Sinne gehabt hat, die Schriftgrößen für Preisauszeichnungen zu definieren oder die Schriftarten, wie sie jetzt in diesem Gesetz nämlich noch drinnen stehen. – Das ist noch nicht definiert. Wir werden dann schauen, ob wir eine 8er- oder 11er-Größe haben oder ob wir Arial oder eine andere Schrift verwenden. Also ich glaube, da gehen wir schon einfach etwas zu weit. Die FPÖ ist im Konsumentenausschuss mehrfach mit Anträgen für diese Preistransparenz eingetreten. Das ist also für uns ein No-na-net, sage ich jetzt ganz bewusst, aber man kann es eben auch übertreiben, denn die Kosten, die dieses Gesetz dann für uns oder für die Unternehmen bedeuten, machen 2,5 Millionen Euro pro Jahr aus. Wer wird das zahlen? …

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Auch dazuschreiben!

FPÖ Barbara Kolm

… Das wird natürlich wieder auf den Konsumenten überwälzt, und das sind Punkte, auf die wir genau aufpassen müssen. Es sind ungefähr 10 000 Unternehmen, die das betreffen wird, und natürlich ist das Ganze mit sehr knapper Vorlaufzeit bemessen. Also Herr Bundesminister, gut, dass Sie das jetzt auf den Weg gebracht haben, aber noch einmal: Bitte nicht überbürokratisieren! Wir brauchen von der Bundesregierung, dass sie diese Überregulierung nicht mit weiteren Kosten für die Konsumenten belastet, denn diese zahlen dann die Zeche. Noch einmal: Die Illusion der staatlichen Effizienz ist ein wesentlicher Punkt, den wir immer berücksichtigen müssen. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kühberger. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Andreas Kühberger

Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Vorweg möchte ich auch einmal eine Lanze für den Handel brechen, weil vorhin ja die hohe Supermarktdichte in Österreich angesprochen worden ist. Dafür herzlichen Dank! Warum? – Ich bin als Bürgermeister Vertreter einer Gemeinde, aber auch des ländlichen Raumes, und da sind wir schon dankbar und stolz, dass wir auch draußen in den ländlichen Regionen viele Lebensmitteleinzelhändler haben. (👏 ÖVP) Meine Damen und Herren, das Preisauszeichnungsgesetz betrifft eigentlich jeden von uns – mich, wenn ich mit meiner Familie einkaufen gehe, oder auch Betriebe. Am Ende des Tages will ich einfach wissen: Wie viel habe ich für was bezahlt? Und dieses Preisauszeichnungsgesetz, meine Damen und Herren, regelt klar, wie der Preis oben stehen muss: dass er klar leserlich und auch korrekt angebracht ist. Das Gesetz regelt aber auch, dass der Unternehmer und die Unternehmerin den Verkaufspreis, aber auch den Grundpreis aufzeigt. Der Verkaufspreis ist für das Produkt selbst, und der Grundpreis ist in Kilogramm, Liter, Meter oder auch Stück angegeben. Jeder kennt das Beispiel: Man steht vor dem Regal, zum Beispiel Chipspackerl à 80 Gramm, 250 Gramm. Wie soll ich vergleichen? – Mit einem Grundpreis geht das relativ einfach. Darum ist es auch wichtig, dass wir das mit diesem Gesetz aktualisieren, dass es einfach klarer wird, leichter und verständlicher. Wir haben heute schon gehört: Die Größe des Verkaufspreises von 8 Millimetern wird jetzt mit jener für den Grundpreis, 4 Millimeter, festgesetzt. Ich denke an die Seniorinnen und Senioren – dass das ein großer Vorteil ist. Auch der Punkt zwei ist für mich ein großer Punkt: dass man quasi nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann, wenn es zum Beispiel Produkte gibt, die in Liter und Kilo verglichen werden. Das ist, glaube ich, nicht gar so praktisch; oder bei Zitronen, wenn ich Stück zum Beispiel mit Kilogramm vergleiche. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass es da eine einheitliche Richtung gibt. Als Konsumentenschutzsprecher möchte ich für dieses Gesetz Danke sagen. Es ist für unsere Konsumentinnen und Konsumenten einfach wichtig, dass wir klare Regeln schaffen, dass es verständlich ist, dass es fair und vor allem auch praxistauglich ist. – Danke. (👏 ÖVP)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Erasim; eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.

SPÖ Melanie Erasim

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Inflation senken, den Konjunkturmotor wieder anschmeißen und vor allem das Leben wieder leistbar machen: Mit diesen Zielen sind wir als Fraktion in diese Regierung gestartet. Sind die Rahmenbedingungen, um diese Ziele zu erreichen, einfach? – Nein, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher. Tun wir trotzdem alles, um diesem Ziel näherzukommen? – Ja, selbstverständlich tun wir das. So setzt diese Bundesregierung an verschiedenen Hebeln an, um die Inflation in Österreich unter Kontrolle zu bekommen: in der Wohngesetzgebung mit der Mietpreisbremse und dem Mietpreisstopp – wir wollen im Übrigen auch noch im Bereich der Gewerbeimmobilien eine bessere Planungssicherheit, gerade für die vielen Klein-, Kleinst- und Einpersonenunternehmungen –; im Energiebereich durch das ElWG, das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, durch das Strom billiger werden soll und das derzeit mit der Opposition verhandelt wird; im Handel zum Beispiel durch die Kennzeichnungspflicht bei Mogelpackungen oder mit dem Kampf gegen den Österreichaufschlag, der in Brüssel im Rahmen der EU zu führen ist.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

Wann kommt das, Frau Kollegin? Wann kommt das Gesetz?

SPÖ Melanie Erasim

… Auch diese auf den ersten Blick unscheinbare Änderung im Preisauszeichnungsgesetz soll Sichtbarkeit, vor allem aber klare Erkennbarkeit von Preisen sicherstellen. Das Motto lautet: größere Schrift für bessere Vergleichbarkeit von Produkten. Gerade für die ältere Generation oder für in ihrer Sehkraft eingeschränkte Personen war es nämlich bis dato tatsächlich nur sehr schwer möglich, den Preisvergleich durch die Preisangabe pro Kilo oder pro Liter zu realisieren. Niemand soll mit der Lupe bewaffnet in den Supermarkt gehen müssen, um bei Preistricksereien das auch de facto beste Angebot herausfinden zu können, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher. (👏 SPÖ) Und es wundert mich eben nicht, dass die freiheitlichen Abgeordneten im Ausschuss gegen diese klare Verbesserung gestimmt haben, denn so hat diese angebliche Partei des kleinen Mannes wieder bewiesen, dass sie sich gegen jegliche Bemühungen stellt, die Teuerung bei den Lebensmittelpreisen in den Griff zu bekommen.

FPÖ Wurm (Zwischenruf)

... so weit, Frau Kollegin, warum? – Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].

SPÖ Melanie Erasim

… Dass ihr da jetzt zustimmt, das nehme ich zur Kenntnis, doch ist es schon sehr bezeichnend, wenn eben du, Kollege Kassegger, hier davon sprichst, dass ihr miteinander hadern musstet, um dann doch zuzustimmen. Werte Zuseherinnen und Zuseher, wenn es also darum geht, den Pensionist:innen oder Personen mit Sehschwächen das Leben zu vereinfachen, dann kommt es zu der Situation, dass die FPÖ mit sich hadern muss. Ich finde das ja wirklich sehr, sehr schade, und wenn dann noch zusätzlich Abgeordnete Kolm, auch wenn sie gerade nicht zuhört, hier sehr entlarvend darlegt, woher die FPÖ ihre Wirtschaftskompetenz nimmt, nämlich von einem Ökonomen, der Diktator Pinochet als ehrbaren General bezeichnet hat und ein bekennender Antidemokrat war, dann, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher, dürfen Sie sich nicht wundern, dass die FPÖ dort sitzt, wo sie sitzt, auf der Oppositionsbank, denn etwas anderes kann sie nicht.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Götze; die eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

GRÜNE Elisabeth Götze

Danke, Herr Präsident! Werter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und werte Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht zurück von diesem Hickhack – Regierung versus FPÖ – zu dem, worum es heute geht: Wir sprechen über eine Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes. (Abg. Erasim [SPÖ] – in Richtung Grüne –: Also dass die Grünen, wenn man Antidemokraten ... das als Hickhack bezeichnen ... seltsame Geschichte!) Viele haben schon geschildert, wie schwierig es immer wieder ist: Man steht vor dem Regal im Supermarkt und versucht herauszufinden, was das Günstigste ist. Erstens tut man sich schwer, die Packungen zu vergleichen, und zweitens ist es dann wirklich eine Herausforderung, die Preise zu lesen. Das kennen viele Menschen, und dieses Gefühl der Unsicherheit führt auch dazu, dass man das Gefühl hat: Ich habe keine Kontrolle über meine Finanzen, ich weiß nicht, was das Günstigste ist! Das verstärkt auch, glaube ich, wirklich das Gefühl, dass alles teurer wird. Deshalb ist es grundsätzlich gut, im Preisauszeichnungsgesetz etwas zu regeln. Was wird heute geregelt? – Die Bezugsgrößen werden vereinheitlicht – also wenn ein Basispreis angegeben wird, ob das Milliliter, Liter et cetera sind, was sozusagen die Vergleichsgröße ist – und die Schriftgrößen werden gesetzlich vorgeschrieben. Das ist aber auch schon alles, und damit sind wir ein bisschen beim Problem, denn: Was da gemacht wird, ist, das, was es im Handel bereits seit Langem, nämlich seit 2009, als freiwillige Vereinbarung gibt, zu verrechtlichen. Ich weiß nicht, Herr Minister, wo Sie einkaufen waren, vielleicht war das jemand, irgendein Betrieb, der sich nicht an diese freiwillige Vereinbarung gehalten hat, aber im Allgemeinen gibt es das in dieser Form ja schon. Das heißt, wenn jetzt die Auszeichnung des Grundpreises mit 4 Millimetern festgeschrieben wird, dann ist das genau das, was die Menschen – meine Mutter gehört dazu – dazu führt, dass sie nur mit Lesebrille einkaufen gehen können, oder man sieht tatsächlich Leute mit der Lupe, und das wird sich nicht ändern – 4 Millimeter, und übrigens bei digitalen Preisen sogar dreieinhalb Millimeter. (Bundesminister Hattmannsdorfer : Mindestens!) – Ja, mindestens. „Mindestens“ heißt aber nicht, dass es irgendjemand größer machen wird, und damit ändert sich am Grundproblem nichts. (👏) Kollegin Herr hat eben auch gesagt, es ist „ein kleiner Schritt“. Wir werden zustimmen, weil es zumindest verrechtlicht wird, aber es ist wortwörtlich zu klein. Wir hätten uns wirklich – und wir haben es auch im Ausschuss diskutiert – größere Schriftgrößen gewünscht. Das ist das, was die Menschen brauchen. Ein bissel unklar sind auch technische Details: Was zählt zur Produktgruppe? Wenn ich Joghurts vergleiche, umfasst die Produktgruppe alle Milchprodukte oder sind das wirklich nur die Joghurts? Aber gut, das sind vielleicht Kleinigkeiten. Es ist auch nicht klar, warum die Vergleichsgröße nur innerhalb einer Filiale gleich sein muss. Warum kann das nicht grundsätzlich zumindest innerhalb aller Filialen oder überhaupt sogar österreichweit geregelt werden, sodass ich weiß, Joghurt ist immer in Milliliter – 100 Milliliter zum Beispiel – vergleichbar und nicht in Litern, oder umgekehrt? Ein letzter Punkt noch – auch die SPÖ hat das ja anerkannt –: Es ändert nichts am grundlegenden Problem der Teuerung. Und ja, wir hatten vor einem Jahr schon eine Inflation von 2 Prozent, jetzt haben wir, auch dank der Maßnahmen dieser Regierung, wieder über 4 Prozent – danke für gar nichts! …

GRÜNE Disoski (Zwischenruf)

Bravo!

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm; die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Peter Wurm

Danke, Herr Präsident! Werter Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Herr Minister Hattmannsdorfer, Sie sind ja mit großen Ambitionen gekommen, wir haben alle gehofft – und jetzt geht es millimeterweise weiter. ( Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. ) Ja, in Millimetern kann man auch diese Koalition messen. Frau Kollegin Erasim: 2023 habe ich das bereits eingebracht. Frau Kollegin Kolm hat es eh gesagt: ein No-Na-Gschichtl. Wir diskutieren jetzt da relativ lang schon drum herum. Es macht natürlich Sinn, das zu regeln, wobei das mit den 8 Millimetern und 4 Millimetern überwiegend, bei ganz vielen Handelsbetrieben jetzt schon so ist. Das ist also ja keine große Geschichte. Es hat mich gewundert, dass da keiner von der Regierung heute herausgekommen ist und das groß angekündigte Megaprojekt, Erfolgsprojekt zur Shrinkflation vorgelegt hat. Ich warte immer noch auf das Gesetz. Vor einem Monat habe ich das am Pult schon gesagt: Bitte mir einmal hierher legen! …

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Das war im Ausschuss! – Abg. Erasim [SPÖ]: Das war ja eh im Ausschuss!

FPÖ Peter Wurm

… Das habt ihr wieder vertagt. Da habt ihr offensichtlich keine Lösung gefunden, oder? Sonst wäre es ja heute zum Abstimmen hier.

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Das wird notifiziert!

FPÖ Peter Wurm

… Wann kommt jetzt das mit der Mogelpackung? …

SPÖ Erasim (Zwischenruf)

Mit EU habts ihr nicht so viel am Hut, gell?

FPÖ Peter Wurm

… Wann kommt jetzt die Mogelpackung, das Mogelpackungsgesetz? …

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Mit 1. April! – Abg. Erasim [SPÖ]: Mit EU habts ihr leider nicht so viel am Hut, wie man merkt, gell, mit Gesetzlichkeit?

FPÖ Peter Wurm

… Frau Kollegin Erasim, ihr kommt millimeterweise weiter, und das hilft Österreich nicht. Noch einmal: Alles, was ihr vorlegt, sind teilweise Ankündigungen oder Minimalgeschichten. Noch einmal: Einfach zustimmen, das kann man machen, aber das wird ja Österreich nicht retten. Und noch einmal: Solange ihr die Ursachen der Geschichte nicht bekämpft, ist es zwar nett, wenn man jetzt weiß, okay, der Grundpreis ist so und der Verkaufspreis ist so, aber es ist teuer.

SPÖ Erasim (Zwischenruf)

Aber wenn ihr es so gut könnt, warum habt ihr es dann nicht selbst gemacht?

FPÖ Peter Wurm

… Die Inflation geht weiter. Ihr löst ja von den grundsätzlichen Dingen gar nichts …

SPÖ Erasim (Zwischenruf)

Aber warum habts es ihr nicht gelöst?

FPÖ Peter Wurm

… null Komma Josef, Frau Kollegin, null.

SPÖ Erasim (Zwischenruf)

Ich hätte mir einen Wirtschaftsminister Wurm gut vorstellen können! Warum hast du es nicht gemacht?

FPÖ Peter Wurm

… Es geht jetzt also darum, dass das im Supermarktbereich neu ausgezeichnet wird oder sich halt alle genau an 8 und 4 Millimeter halten müssen; das betrifft 10 000 Geschäfte. Also alles nett, nur: Das Grundproblem, dass es eine Inflation von 4 Prozent gibt, löst ihr nicht. Dass die Preise steigen, löst ihr nicht. Ihr löst auch nie das Thema, dass die Menschen kaum noch Geld in der Geldtasche haben. Deshalb müssen ja alle so genau hinschauen. Weil sie einfach genau kalkulieren müssen, kommen sie mit ihrem Geld über die Runden. Das heißt, das, was wir heute machen, ist ein Notprogramm, ein Notmaßnahmenprogramm – okay, mag sein, wir stimmen ja zu. Wir fordern das wie gesagt schon seit drei Jahren. Das ist jetzt aber bitte kein großer Wurf – eine Enttäuschung den ganzen Tag heute, am ersten Tag, Mittwoch. Ich bin ja gespannt, was morgen und übermorgen passiert. Ihr macht drei Tage Plenum, und es kommt überhaupt nichts, das Österreich nach vorne bringt – null, null Komma Josef. (👏 FPÖ) Also: Zustimmung. Wir beschreiten natürlich, weil wir ja konstruktiv sind, den Millimeterweg dieser Regierung ( Heiterkeit des Abg. Taschner [ÖVP] ); das beschreiten wir Freiheitliche mit.

ÖVP Stark (Zwischenruf)

Stimmt morgen auch mit!

FPÖ Peter Wurm

… Wir helfen euch, damit wir da millimeterweise nach vorne kommen. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schiefer. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. (Abg. Hörl [ÖVP]: Der sagt jetzt sicher Nein!)

FPÖ Arnold Schiefer

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Minister! Ich werde natürlich auch immer älter und freue mich natürlich auch, wenn Dinge größer geschrieben werden, aber das Grundproblem löst dieses Thema natürlich nicht. Es ist nämlich nicht so wichtig, wie groß der Preis oder die Verpackungsmenge draufgeschrieben steht, denn es wird alles teurer. So ist, glaube ich, auch dieser Antrag zu verstehen: als Ablenkungsmanöver von der eigentlichen Diskussion über die Inflation und über den misslungenen bisherigen Shrinkflation-Antrag. Das Problem dahinter ist wie gesagt eher, dass wir mündige Bürger erzeugen sollten, auch in den Schulen. Sie sollten, wenn sie aus der Schule rauskommen, lesen können – sinnerfassend lesen können! – und vielleicht sogar rechnen, dann können sie nämlich auch den Preis vergleichen. Ich glaube, daran sollten wir gemeinsam mehr arbeiten: dass wir einen mündigen Bürger erziehen, der auch einkaufen gehen und Preise vergleichen kann. (👏 FPÖ) Ich frage mich eigentlich, wie wir bisher beim Einkaufen überleben konnten, als wir nicht zwischen 4 und 8 Millimeter haben entscheiden können. Es ist erstaunlich, wirklich. Wir werden das natürlich unterstützen, weil wir – Kollege Wurm hat das schön formuliert – die Regierung Millimeter um Millimeter mühsam da, wo es ein bisschen Sinn macht, unterstützen. Glauben Sie mir aber: Die ganze Diskussion heute ist ein bisschen sinnentleert gewesen.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 307 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG

361 d.B. · Antrag vonSPÖÖVPNEOS · Initiativantrag 628/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt eine Änderung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG). Inhaltlich betrifft sie Regeln zum Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie zur Werbung dafür und zum Nichtraucherschutz.

Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler von Tabak- und verwandten Erzeugnissen, die Werbewirtschaft sowie Betriebe und Personen, die von Nichtraucherschutz-Regeln erfasst sind.

Dokumente

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG

Inhaltliche Änderungen/Neuerungen im TNRSG (aus dem bereitgestellten Ausschussbericht-Text)

  • Im bereitgestellten Text des Ausschussberichts werden keine konkreten inhaltlichen Änderungen, Maßnahmen, Fristen, Zahlen, neuen Regelungen oder betroffenen Gruppen beschrieben.
  • Es wird lediglich festgehalten, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) beraten und beschlossen werden soll, ohne die materiellen Änderungen zu nennen.

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG

~17 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOS Dagegen: GRÜNE
FPÖ Gerhard Kaniak

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geschätzte Frauen Staatssekretärinnen! Herr Minister Hattmannsdorfer hat sich schon verabschiedet, meine sehr geehrten Damen und Herren, kein Wunder, wir sind jetzt beim Tabakgesetz, beziehungsweise heißt das ja neuerdings Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, und das im Wirtschaftsdebattenblock. Sie mögen sich vielleicht die Frage stellen: Wieso haben wir denn das Tabakgesetz jetzt im Wirtschaftsausschussbereich? , und als Obmann des Gesundheitsausschusses sage ich Ihnen, dieselbe Frage habe ich mir auch gestellt. Diese Bundesregierung hat es sich zur Angewohnheit gemacht, gesundheitspolitische Themen in andere Ausschüsse zu verräumen, um sie aus wirtschaftlicher Sicht, aus budgetärer Sicht zu diskutieren, aber offensichtlich nicht aus gesundheitspolitischer Sicht, und das ist ein riesiger Skandal.

ÖVP Hanger (Zwischenruf)

Unglaublich, Skandal!

FPÖ Gerhard Kaniak

… Wenn man sich das weiter ansieht, wie das Vorgehen war - - ( Heiterkeit bei der ÖVP. ) – Ja, Sie können gerne lachen, Sie haben den Blödsinn ja gemacht. Vom Parlamentarismus halten Sie nicht übermäßig viel, das ist mir schon aufgefallen.

ÖVP Hanger (Zwischenruf)

Skandal! Endlich haben wir heute einen Skandal! – Heiterkeit bei ÖVP und Grünen.

FPÖ Gerhard Kaniak

… Dieser Abänderungsantrag, der heute hier von den Regierungsparteien eingebracht worden ist, wurde erst in allerletzter Minute eingebracht, sodass im Endeffekt selbst am gestrigen Abend bei der Sitzungsvorbereitung für die heutige Plenarsitzung niemand wusste, wie dieser Antrag denn ausschaut. Sie haben im Wirtschaftsausschuss eine Trägerrakete eingebracht, wo Sie die Ä-Stricherl über einem Wort geändert haben – also so eine Chuzpe muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Worum geht es? – Inhaltlich könnte man sagen, ist das, was da jetzt im Tabakgesetz gemacht wird, ja durchaus noch etwas, das man nachvollziehen könnte. Im Endeffekt schaffen Sie aber wieder einmal eine Husch-Pfusch-Regelung, nicht nur jetzt im Tabakgesetz, sondern auch beim vorherigen Tagesordnungspunkt 5, bei dem wir beim Tabakmonopolgesetz und beim Tabaksteuergesetz einen Schnellschuss gehabt haben, der natürlich unbedingt noch im heurigen Jahr hat erfolgen müssen. Warum? – Weil diese Bundesregierung, weil der rote Finanzminister unbedingt mehr Einnahmen braucht; das ist ja auch schon so benannt worden. Es geht ausschließlich um mehr Geld für den Säckel, damit man irgendwie das riesige Defizit abdecken kann. An Reformen wird ja nicht gedacht, sondern man dreht kräftig an der Steuer- und Abgabenschraube. Man erweitert die Bemessungsgrundlage, wie man das so schön kennt, vor allem von roten Finanzministern. Das heißt, immer mehr Produkte werden mit einer zusätzlichen Steuer bedacht. Eigentlich wäre notwendig, dass man einmal diskutiert: Wie müsste denn eine Regelung für Nikotinprodukte, für diese ganzen neuartigen Rauch- und Nikotinprodukte ausschauen? Was braucht man denn für den Gesundheits- und Jugendschutz in diesem Land? Wie schaut es denn mit der Suchtprävention aus, nachdem wir wissen, dass alles im Argen liegt, dass das Suchtverhalten ausartend ist, dass gerade bei den Jugendlichen die Abhängigkeitsraten massiv zugenommen haben? Und, und, und! Dazu wird überhaupt kein Wort gesagt. Da verschieben wir die Debatte lieber in den Wirtschaftsausschuss, da stellt keiner blöde Fragen darüber, wie die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung sind. Und das, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuhörer, ist der Skandal, um den es hier geht. (👏 FPÖ) Es geht nicht um den Inhalt, ob da heute jetzt irgendetwas in der Regulierung gut oder weniger gut beschlossen wird, sondern um das gesamte Vorgehen und die Ignoranz dieser Regierung gegenüber der Gesundheitspolitik in dieser Republik. RN/116.1 Deshalb stelle ich einen Antrag auf Rückverweisung dieses Antrages in den Ausschuss und hoffe, dass das in weiterer Folge dann vom Wirtschaftsausschuss dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird, in den das Ganze hingehört. Es wird morgen in der Plenarsitzung den nächsten gesundheitspolitischen Antrag zum Thema Gesundheitsreformfonds geben, der auch in den Sozialausschuss verräumt worden ist, obwohl er ausschließlich in den Gesundheitsbereich hineinfällt. Ein weiteres Husarenstück dieser Regierung: wieder einmal Geld verteilen, den Säckel zumachen und schauen, dass die ÖGK und alle anderen Interessen vonseiten der SPÖ und der Sozialpartnerschaft befriedigt werden. Aber um die Gesundheit, um den Patienten in diesem Land geht es überhaupt nicht. Das ist der echte Skandal. – Vielen Dank.

ÖVP Hanger (Zwischenruf)

Wieder unglaublich viele konkrete Vorschläge!

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

ÖVP Carmen Jeitler-Cincelli

Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretärinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fand, das war jetzt eine Meisterleistung von Herrn Kaniak, weil er nämlich davor gar nicht eingemeldet war, das hat sich kurzfristig geändert. Es wurde quasi aus einer Peter-Wurm-Rede eine Kaniak-Rede – die sehr gut war, muss ich sagen. Um Gesundheit, das wissen wir beide, geht es dabei wirklich nicht, denn wenn diese Produkte in Ungarn erlaubt sind, in der Schweiz erlaubt sind, in allen Ländern, die rund um Österreich liegen, erlaubt sind, dann haben wir keine Gesundheitsdebatte, wir haben eine Steuergelddebatte. Diese Veränderung, die wir jetzt machen – ich habe mich selber erst ein bisschen einlesen müssen, weil ich diese Produkte nicht konsumiere, aber ich bin dann draufgekommen –: Ein Freund von mir hat mir damals gesagt, als er gesehen hat, ich bin in der Schweiz, ich soll ihm das bitte mitnehmen, weil er sonst immer nach Ungarn fährt, um diese Heater, diese Produkte zu kaufen. Schlussendlich ist nur ein einziges Produkt in Österreich zugelassen, das aber schon uralt ist. Dazwischen gab es nächste Generationen, weil wir Gold-Plating gemacht haben. Das muss eigentlich auch in Ihrem Sinne sein, dass wir sagen, wir finden die zusätzlichen Auflagen zu denen, die die Europäische Union vorgibt. Auch darüber habe ich mich jetzt informiert, Herr Kollege von den Grünen, weil wir vorhin diskutiert haben: Es bleibt natürlich die EU-Richtlinie genau so bestehen, nach Artikel 19 der Tabakproduktrichtlinie II. Ich habe mir das noch einmal durchgelesen, weil ich gedacht habe, vielleicht habe ich jetzt etwas überlesen. Es bleibt bestehen, und es bleibt auch beim beschlossenen Aromenverbot. Das heißt - - …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Weil das gut ist!

ÖVP Carmen Jeitler-Cincelli

… Es geht darum, dass mindestens 25 Millionen Euro – man geht eher von mehr aus – nicht in unseren Fiskus wandern …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Gold-Plating ist manchmal nicht so falsch!

ÖVP Carmen Jeitler-Cincelli

… sondern in den Fiskus von Herrn Orbán, von allen umliegenden Ländern. Ich glaube, auch die Schweiz ist jetzt nicht so dafür bekannt, dass sie besonders niedrige Auflagen hat, um die Menschen rundherum gesundheitlich besonders zu schwächen. Dann hat das einfach einen Vorteil: Die Konsumentinnen und Konsumenten können das, was sie kaufen möchten, auch aus neuer Generation hier bei uns kaufen, und dem Staatshaushalt kommt das Geld zugute. Die Tabakerzeugnisse werden weiterhin nach EU-Richtlinie geprüft. Wir haben quasi nicht separat noch einmal ein Beamtenverwaltungssystem aufgebaut, bei dem man das dann einreichen muss. Die Leute fahren auch nicht über die Grenze. Das ist also, Herr Kollege von den Grünen, auch CO₂-technisch von Vorteil, nicht? …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Also das ist jetzt, Entschuldigung, nein! Entschuldigung, Frau Kollegin, also jetzt wirklich! – Abg. Kaniak [FPÖ]: Alles wird bedacht, bis hin zum CO₂-Ausstoß, aber die Gesundheit der Menschen in dem Land ist wurscht!

ÖVP Carmen Jeitler-Cincelli

… Für die Gesundheit – so, Herr Kaniak, jetzt gehen wir wieder auf das Gesundheitsthema ein – ändert sich gar nichts, denn die Leute, die das konsumieren, konsumieren es ja jetzt sowieso. Das, was ich schon finde – das kommt aber im nächsten Jahr –, ist, dass man einfach bei diesen ganzen Themen Kautabak, aromatisierte Produkte für Jugendliche und so weiter schon schauen muss. Da gebe ich Ihnen völlig recht, aber das hat nichts mit dem Thema heute zu tun – und heute ist es genau richtig. Das, wo ich Ihnen recht gebe, ist das Prozessuale davor – aber da müssten wir die Debatte eigentlich in eine Geschäftsordnungsdebatte verändern und uns der Frage widmen, wie man im Vorfeld schauen kann, dass wir uns früher miteinander abstimmen. Das hier ist keine Gesundheitsdebatte. Es wird alles – alle Richtlinien, die wir haben, alle Auflagen, die wir haben – so beibehalten. Wir werden nur nicht etwas tun, was wir alle nicht wollen: permanent Gold-platen. Ich glaube, gerade auf so einem Markt sollte man – das gilt auch für andere Themen – EU-weit Zulassungsformen schaffen, mit denen sich alle harmonisiert auch einlassen können, denn wir schaffen uns damit nichts Gutes, wir schwächen uns, und das ist ja das, was auch Sie (in Richtung FPÖ) immer wollen. Sie wollen ja: Wenn Union, dann muss diese stärker sein. Im Grunde genommen – kurz gesagt –: Wir schaffen mit diesem Antrag Bürokratie ab, und wir holen Millionen zurück nach Österreich, die wir gerade jetzt recht gut brauchen können. Wenn man das ins nächste Jahr reingegeben hätte, dann hätten wir doch ein halbes Jahr verloren – da sind wir vielleicht bei 15 Millionen Euro oder so etwas, die wir im Moment gar nicht so schlecht brauchen können. Der Konsument, die Konsumentin hat eine faire Wahlfreiheit, muss nicht ins Ausland fahren, hat auch dieselbe Auswahl, und vor allem, finde ich, gehen wir keine Sonderwege innerhalb der EU. Es ist wettbewerbsverzerrend, wenn nur ein Anbieter am Markt in Österreich anbieten kann. Ich glaube daher, das ist grundsätzlich eine gute Sache, auch wenn ich persönlich natürlich nicht für das Rauchen bin. – Danke schön. (👏 ÖVP)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schallmeiner. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Ralph Schallmeiner

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg: Respekt, Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, dass Sie hierherkommen, auch wenn es sozusagen nicht Ihr Ausschuss war. Kollege Kaniak hat es ohnedies richtigerweise schon erwähnt, es ist eigentlich unpackbar, nämlich nicht nur, dass das Ganze im falschen Ausschuss gelandet ist – und ja, es hat natürlich etwas mit Gesundheitspolitik zu tun; seien Sie mir jetzt bitte nicht böse, aber sich hierherzustellen und das Ganze als steuerrechtliche Debatte zu framen, ist schon ein bisschen billig –, sondern da geht es natürlich schon darum: Welche Bestimmungen gab es bisher bei der Zulassung von neuen Nikotinprodukten in Österreich? Und Österreich hat diese Bestimmungen sehr wohl in der Vergangenheit so angewandt, dass man eben gesagt hat: Ja, natürlich, es gibt EU-Richtlinien, aber wir wollen uns jedes Produkt nochmals genauer anschauen, und vor allem muss der Hersteller oder der Importeur auch anständig belegen, warum dieses Produkt hier in Österreich zugelassen werden soll. Mit dem, was Sie hier jetzt in letzter Sekunde vorschlagen, gehen Sie den ganzen Weg andersrum. Sie sagen: Lieber Hersteller, sag uns, was du importieren möchtest; liefere, wenn vorhanden – das ist nicht einmal ein Muss –, Studien, Unterlagen et cetera mit; dann wartest du sechs Monate, und nach sechs Monaten darf das Produkt dann in Österreich verkauft werden. Es gibt keine Möglichkeit mehr, das zu unterbinden. Es gibt keine Möglichkeit mehr für das Ministerium, da einzugreifen. Es gibt im Endeffekt nur noch eine sechsmonatige Wartefrist, während der der Importeur oder der Hersteller eben wartet – und dann wird es halt schon passen, dann verlassen wir uns halt darauf, dass das eh gescheit ist. Oder vielleicht ist es doch nicht so gescheit, aber was tun wir dann? Es gibt in diesem Gesetz ja auch keine If-this-then-that-Bestimmung. Es gibt keine Möglichkeit, da dann einzugreifen. Das ist ein Paradigmenwechsel, der sich voll auf die Gesundheit, die Gesundheitsprävention in diesem Land auswirkt. Und damit ist es eine Gesundheitsdebatte – Punkt, aus. (👏) Das sage ja nicht nur ich, das sagen beispielsweise auch mit Suchtprävention beschäftigte Personen, die sich in den letzten Wochen bei mir gemeldet haben und gesagt haben: Du, ich glaube, ich habe da etwas gehört, da könnte sich etwas anbahnen! – Das haben ja diejenigen, die sich damit beschäftigen, schon im Vorhinein geahnt. Die haben das ja mitbekommen, dass hier genau so ein Aufweichen der bisherigen Bestimmungen kommen könnte. Deswegen finde ich es ja auch so beschämend eigentlich, dass Sie gestern im Wirtschaftsausschuss noch nicht einmal so weit waren, den Antrag fristgerecht und ordnungsgemäß einzubringen, sondern es erst heute in der Früh endlich geschafft haben, dem Parlament diesen Antrag zu übermitteln und ihn eben einzubringen. Seid mir bitte nicht böse, ihr wolltet in Wirklichkeit nichts anderes als diese Debatte – die unangenehm ist – eben umgehen; um etwas anderes geht es euch da offensichtlich nicht. Und vor allem: Dass es anders gegangen wäre, haben wir ja auch heute gesehen, denn heute hat gleichzeitig das Gesundheitsministerium eine umfangreiche Novellierung des Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetzes zur erneuten Begutachtung eingereicht. Da hätte man diesen Punkt gerne auch noch mit hineinnehmen können, dann hätten Expertinnen und Experten in der Begutachtung sagen können, ob das gescheit oder nicht gescheit ist, ob man das so machen kann oder anders machen kann, ob es vielleicht andere Vorschläge gibt. Ihr aber umgeht das alles und macht heute diesen Weg auf, und das ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein Niederknien vor der Nikotinlobby, vor niemandem anderen, und zwar durch alle drei Koalitionsparteien. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Die Nächste in der Rednerliste ist Frau Abgeordnete Tanzler. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

SPÖ Petra Tanzler

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Tabak- und Nikotinkonsum gelten als weltweit größte Gesundheitsrisiken. Zahlreiche Krankheiten werden auch auf das Rauchen beziehungsweise das Passivrauchen zurückgeführt. Die Zahlen sprechen für sich: Jährlich werden etwa 1 500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt. Dramatisch ist, dass 58 Prozent von diesen 1 500 Personen unter vier Jahre alt sind. Das ist alarmierend. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein zentrales Anliegen, daher haben wir uns zu Änderungen im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz verständigt. Derzeit ist eben eine weitreichende Novelle in Begutachtung gegangen. Inhaltlich geht es um ein Meldeverfahren anstatt des bisherigen Zulassungsverfahrens für neuartige Tabakerzeugnisse, sogenannte Heets, um die Pouches mit und ohne Nikotin. Sie sollen künftig vollständig unter das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz fallen, und damit verbunden wäre ein Werbeverbot, ein Verbot des Versandhandels sowie ein Verkaufsverbot an Jugendliche. Einweg-E-Zigaretten sollen ab Ende 2026 verboten werden, und es kommt ein Wegwerfverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen, inklusive Zubehör, auf öffentlichen Spielplätzen. RN/119.1 Aus dieser Novelle ziehen wir mit dem Abänderungsantrag, den ich hiermit formal einbringe und der bereits verteilt wurde, das Meldeverfahren vor. Dieses Meldeverfahren wird sich am Verfahren der Tabakprodukterichtlinie orientieren. Es vereinfacht die Verwaltung und verfolgt das Ziel, dass diese Produkte regulär in Österreich über bestehende Vertriebsstrukturen verkauft werden können, sodass dafür eben auch Steuern in Österreich bezahlt werden müssen. Vorgesehen sind klare Vorgaben zu Inhalt und Form der Meldungen sowie zu den erforderlichen Unterlagen. Das Meldeverfahren soll mit 1.1.2026 in Kraft treten. Die übrigen Teile der Novelle sind bereits in Begutachtung und müssen notifiziert werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ) 16.47 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/119.2 Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG (AA-38) Präsident Dr. Walter Rosenkranz : Der soeben angekündigte beziehungsweise avisierte Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen entsprechend erläutert, er ist den Abgeordneten bereits zugegangen und an sie verteilt worden, er ist ausreichend unterstützt, und daher steht er auch mit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pramhofer: 3 Minuten eingemeldete Redezeit.

NEOS Christoph Pramhofer

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frauen Staatssekretärinnen! Sehr geehrte Kolleginnen hier im Haus! Sehr geehrte Zuseher! Man muss sich jetzt einmal anschauen, worum es hier geht. Grundsätzlich sind wir sehr froh, dass wir heute hier auch eine Modernisierung beschließen können, denn man muss sich schon überlegen, wo wir herkommen: Vor einigen Jahren haben die Leute noch klassische Zigaretten geraucht, dann sind elektrische Tabakprodukte immer populärer geworden, die auch – so sagen viele Studien – deutlich weniger schädlich sein sollen. Jetzt gibt es ein weiteres neues Produkt, das mittlerweile eigentlich auf der ganzen Welt verwendet wird, rund um Österreich verwendet wird und das die Leute überall beziehen können, nur nicht in Österreich. Wozu führt das? – Die Leute ersuchen ihre Bekannten, Verwandten, wenn diese im Ausland sind: Nimm mir doch bitte etwas von diesem neuen Produkt mit! Was passiert? – Die Leute rauchen das neue Produkt, nur zahlen sie die Steuern im Ausland. Niemand hat etwas davon. Wir haben lange, teure Verfahren, die am Ende die Staatskasse belasten, die Behörden belasten, zu nichts führen außer zu einem Steuerabfluss. Das kann es nicht sein. Schauen wir uns noch einmal an: Was ist denn dieses neue Produkt, von dem wir hier sprechen, überhaupt? – Man kann sich das ein bisschen so vorstellen: Viele Leute haben zu Hause einen normalen, klassischen E-Herd – das ist ein Gerät, das mit Strom eine Herdplatte warm macht.Und dann gibt es eine neue Version, das ist ein Induktionsherd, der mit Induktion das Produkt oder den Topf warm macht – oder eben den Tabak. Das ist der Unterschied, darum geht es, und es gibt keinen Grund, dass wir als Österreich das einzige Land sind, das sich dieser Entwicklung verwehrt. Das bringt einfach nichts, außer wie gesagt einen Steuerentgang. Man muss die Debatte aber ohnehin auch anders sehen, weil wir ja vorhin bei TOP 5 genau diese abgabenrechtlichen Dinge diskutiert haben, und auch da muss man schauen: Was ist denn der Sinn? – Der Sinn ist, mit einem risikobasierten Ansatz Nikotin zu besteuern, und wenn sich Produkte weiterentwickeln, wenn es neue Produkte gibt, dann macht es natürlich Sinn, wenn diese auch von einer Besteuerung umfasst werden. Es ist doch nur klar, auch aus einem gesundheitspolitischen Ansatz, das mitzudenken. (👏 SPÖ, NEOS) Zu guter Letzt möchte ich Ihnen schon noch mitgeben, dass wir auch weitere Schritte im Nichtraucher:innenschutz gehen. Diese werden bereits in die Begutachtung gebracht, und wir werden sie dann an weiterer Stelle hier auch noch einmal diskutieren. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, die ich an dieser Stelle auch in unserer Mitte begrüße. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

FPÖ Gerhard Kaniak

Danke, Herr Präsident. – Ja, Frau Staatssekretärin, ich habe Ihren Ausführungen gut zugehört, und ich muss attestieren, Sie haben durchaus ein Problembewusstsein und Sie haben auch einige Dinge wie vor allem die jetzt in Begutachtung geschickte Novelle angekündigt, die tatsächlich den Kinder- und Jugendschutz und den Nichtraucherschutz weiter ausweiten sollen. Das Problem ist: Es sind halt nur Ankündigungen. Heute hier haben wir das Tabakgesetz in Verhandlung und in Debatte, und die Regierung kommt mit einer Husch-pfusch-Vorlage, die wir zwar inhaltlich in letzter Konsequenz, nachdem wir es uns jetzt lange genug angeschaut haben, durchaus auch unterstützen können …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

So ein Zufall aber auch!

FPÖ Gerhard Kaniak

… aber das Angehen des wahren Problems im Bereich der Regulierung der Nikotinprodukte und des Jugendschutzes, das wird immer auf die lange Bank geschoben. Wir haben heute schon andere Dinge debattiert, wie zum Beispiel das Mogelpackungsgesetz oder wie es die Regierung auch immer nennen möchte: Wie lange wird das schon angekündigt, ist schon im Ministerrat beschlossen worden und ist noch immer nicht mit einer konkreten Gesetzesvorlage hier im Hohen Haus! Und ganz ehrlich: Ich habe die starke Vermutung, dass es beim Tabakgesetz ebenfalls viele Monate dauern wird, und unter Umständen wird es länger dauern, als diese Regierung überhaupt hält, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung vorliegt.

SPÖ Schroll (Zwischenruf)

Das würde euch passen!

FPÖ Gerhard Kaniak

… Das sollte vielleicht für die Zukunft ein Anreiz sein, im parlamentarischen Prozedere und in einer gemeinsamen Debatte mit allen Fraktionen im Parlament die Gesetze ordentlich auszuarbeiten, fertige Gesetzesvorlagen zunächst einmal in die Ausschüsse und dann in weiterer Folge ins Hohe Haus zu bringen – und nicht auf den letzten Drücker mit Trägerraketen und Abänderungsanträgen in der laufenden Sitzung dann versuchen, irgendwelche Teilnovellen durchzudrücken und die großen Sachen als leere Ankündigungen verpuffen zu lassen. – Vielen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir gelangen nun zur Abstimmung. RN/123.1 Es liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 361 der Beilagen nochmals an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. RN/123.2 Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 361 der Beilagen. Hiezu haben die Abgeordneten Petra Tanzler , Carmen Jeitler-Cincelli , Markus Hofer , Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Die Abgeordneten Petra Tanzler , Carmen Jeitler-Cincelli , Markus Hofer , Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht. Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Preisgesetz 1992 und Energie-Control-Gesetz

362 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 313 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR

Zusammenfassung

Das Preisgesetz 1992 wird so geändert, dass Strom und Gas nicht mehr vom Anwendungsbereich ausgenommen sind und bei Marktversagen bzw. in Krisen wieder preisrechtliche Maßnahmen möglich werden. Gleichzeitig werden Aufgaben und Verfahren der E-Control als zentrale Fachstelle für Untersuchungen und Umsetzung solcher Maßnahmen präzisiert und beschleunigt (u.a. mit Fristen) sowie redaktionell und EU-rechtlich aktualisiert.

Betroffen sind Strom- und Gasunternehmen, die Regulierungsbehörde E-Control sowie indirekt Haushalte und Betriebe als Energie-Kundinnen und -Kunden, weil Preismaßnahmen bei Missständen oder in Krisen ermöglicht werden.

Dokumente

Preisgesetz 1992 und Energie-Control-Gesetz

Ziel und Anlass der Gesetzesänderungen

  • Umsetzung der im Ministerratsvortrag „Herbst des Aufschwungs: Wachstum, leistbare Preise und standortpolitische Maßnahmen für alle“ (3. September 2025) vorgesehenen Zielsetzung: Möglichkeit, Strom und Gas bei Marktversagen in den Anwendungsbereich des Preisgesetzes einzubeziehen, und gleichzeitige Schaffung eines Energiekrisenmechanismus.
  • Der bisherige Rechtsrahmen wird als zu unflexibel bewertet, um einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen vorsehen zu können.
  • Es soll ermöglicht werden, das Fachwissen der E-Control sowie Synergieeffekte aus ihren bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben im Energiesektor für allfällige Maßnahmen zu nutzen.

Änderung des Anwendungsbereichs des Preisgesetzes (Strom und Gas)

  • Streichung der bisherigen Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes.
  • Hintergrund der bisherigen Ausnahme: Energieliberalisierungsmaßnahmen – für elektrische Energie 1998 (BGBl. I Nr. 143/1998) und für Erdgas 2000 (BGBl. I Nr. 121/2000).
  • Ziel der Streichung: Schaffung eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen (einschließlich Marktversagen) im Bereich Strom und Gas.

Klarstellungen, Modernisierungen und EU-Rechtsbezug

  • Korrektur eines Formalfehlers in der Novellierungsanordnung: Zur Klarstellung wird die Anordnung eines betroffenen Satzes vollständig neu gefasst (Anlass: zu wenig gestrichener Beistrich).
  • Modernisierung der Verweisstruktur: Es wird nicht mehr nur auf bundesgesetzliche Vorschriften verwiesen, sondern auch ausdrücklich auf europarechtliche Vorschriften.
  • Ausdrücklich mitumfasst sind u.a. Art. 66a der Richtlinie (EU) 2019/944 (Elektrizitätsbinnenmarkt), in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, sowie Art. 5 der Richtlinie (EU) 2024/1788 (Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff; Änderungen und Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG).
  • Anpassung der Zitierweise: Die einschlägigen EU-Richtlinien werden entsprechend den Zitierkonventionen des EU-Addendums (Empfehlung des BKA-VD) und übersichtlicher aufgelistet.

E-Control: Untersuchungen, Frist und Anwendungsfälle

  • Einführung einer klaren Frist für Untersuchungen der E-Control zur Verfahrensbeschleunigung; Ziel ist die Stärkung der Effektivität der Bestimmung.
  • Klarstellung/Erweiterung der Tätigkeit der E-Control unter den genannten Voraussetzungen: nicht nur bei ungerechtfertigten Preiserhöhungen, sondern auch bei nicht durchgeführten Preissenkungen.
  • Korrektur eines redaktionellen Versehens in einer Bestimmung: Berichtigung einer falschen/inkonsistenten Bezeichnung (Korrektur im Zusammenhang mit der Nennung des E-Control-Gesetzes).

Aktualisierung von Bezeichnungen

  • Aktualisierung der Ministeriumsbezeichnung (an zwei Stellen der Novelle).

Kundmachung und Inkrafttreten: Verordnungen der Landeshauptleute

  • Klarstellung zur Kundmachung: Verordnungen von Landeshauptleuten als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung sollen nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart werden, sondern im jeweiligen Landeskundmachungsorgan; dies wird als durch die jeweiligen Landesgesetze abgedeckt dargestellt.
  • Streichung einer vorgesehenen Inkrafttretensregel, die ein früheres Inkrafttreten als den allgemeinen Grundsatz (Inkrafttreten am Tag nach der Kundmachung) ermöglicht hätte; Entfernung erfolgt wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.

Preisgesetz 1992 und Energie-Control-Gesetz

~21 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
ÖVP Tanja Graf

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Lieber Minister! Liebe Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen hier im Hause! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie beziehungsweise vor den Bildschirmen! Wir erinnern uns alle an das Jahr 2022: Unsicherheiten, Preisexplosionen, Energiekrise – Energie wurde für viele zu einer Preisfalle. Wir haben uns damals vorgenommen, dass wir, sollte es in Zukunft noch einmal zu so einem Fall kommen, schneller reagieren wollen. ( Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz. ) Das soll nicht heißen, dass wir nicht schnell und richtig reagiert haben. Ich darf daran erinnern: Wir haben eine Strompreisbremse gehabt, wir haben einen Stromkostenzuschuss gehabt, wir haben einen Energiekrisenbeitrag eingeführt, und wir haben einen Stromkostenausgleich gehabt. Trotzdem fehlte uns damals schon die eine oder andere rechtliche Rahmenbedingung, die wir nicht hatten. Mit dem hier vorliegenden Antrag wollen wir eben vorzeitig reagieren, indem wir das Preisgesetz anpassen und so entwickeln, dass wir auch die notwendigen Hebel haben, sollte es in Zukunft wieder zu einer Krise kommen. Wie soll das genau funktionieren? – Wir passen das Preisgesetz an, die E-Control bekommt mit dieser Anpassung klare Handlungsmöglichkeiten, um auf überhöhte Energiepreise oder auch auf unterbliebene Preissenkungen reagieren zu können. Wir nutzen hier die Rahmenbedingungen und Eingriffsmöglichkeiten, die uns der EU-Krisenmechanismus, den wir für Strom und Gas bekommen haben, zur Verfügung stellt. Damit schaffen wir Klarheit und Sicherheit im Falle einer zukünftigen Energiekrise. (👏 ÖVP, SPÖ) Ich möchte hier auch erwähnen: Ja, Markteingriffe bleiben das letzte Mittel, das wir haben, aber wir sind mit dieser Anpassung vorbereitet, sollte es doch notwendig sein. Beim zweiten Antrag beziehen wir uns auf eine Verlängerung des Krisenfolgenabmilderungsgesetzes. Als Unternehmerin ist es mir schon wichtig, ganz offen zu sagen: Die Beweislastumkehr war in dieser Krise damals nicht mein Lieblingsinstrument. Ich glaube weiterhin an einen fairen Wettbewerb und daran, dass wir unseren Unternehmen auch vertrauen können, aber der österreichische Energiemarkt ist in vielen Bereichen hoch konzentriert und der Wettbewerb wäre in der Krise fast völlig zum Stillstand gekommen. Deshalb war diese Maßnahme, die wir getroffen haben – zum Glück mussten wir sie nicht anwenden –, eine richtige Maßnahme, und diese Maßnahme, die mit 2027 ausläuft, wird jetzt bis Ende 2031 verlängert. Ich möchte schon erwähnen, dass diese Beweislastumkehr ausschließlich für marktbeherrschende Energieversorger gilt – nicht für Unternehmer oder Unternehmerinnen und auch nicht für den Mittelstand. Selbstverständlich konnten auch sehr viele Unternehmer – das beweist der Bericht der E-Control, die in Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde die ersten Untersuchungen gemacht hat – zeigen, dass sie sich marktkonform verhalten haben. Da darf ich als Salzburgerin schon auch die Salzburg AG erwähnen, weil sie wirklich marktkonform gearbeitet hat und hier ein gutes Vorbild für andere Bundesländer sein kann. (👏 ÖVP) Zusammenfassend darf ich sagen: Es geht uns hier um Planbarkeit statt Panikmache, es geht uns um den Schutz vor unverhältnismäßig hohen Preisen, und es geht uns darum, dass keine Familie, kein Betrieb jemals wieder von einer negativen Überraschung, wie es 2022 war, betroffen sein wird. Wir können die Zukunft nicht vorhersehen, aber was wir können, ist, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass wir zeitgemäß eingreifen können. – Danke. (👏 ÖVP)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Schroll . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Alois Schroll

Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal! Ich versuche, Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die nächsten 3 Minuten auf eine kleine Zeitreise mitzunehmen. Regiert haben damals – es ist schon fast wieder vergessen – ÖVP und Grüne, und, wie meine Kollegin Tanja Graf gerade angesprochen hat, bereits in den Jahren 2020 und 2021 sind die Kosten für Strom und Gas immer weiter angestiegen, bis, wie du es gesagt hast, Tanja, 2022 der absolute Höhepunkt war. Geschätzte Damen und Herren, 2020 zahlte man für 1 Kilowattstunde rund 5 Cent. Ende 2022 schoss der Quartalspreis auf über 60 Cent. Das heißt, das war eine Verzwölffachung. Der Gaspreis ist zwischen Jänner 2020 und September 2022 um über 1 300 Prozent – 1 300 Prozent! – gestiegen. Und wie sieht es heute aus? – Aktuell sinken die Preise im Großhandel, Gott sei Dank, aber sie sind noch immer zu hoch, eigentlich noch doppelt so hoch wie vor der Krise. Jetzt könnte man meinen, hohe Preise an den Börsen, das ist doch nicht gut für die Händler. Die müssen teuer kaufen und haben ja fast nichts davon. Darunter leiden ja die Energieunternehmen. – Wie sie gelitten haben, sehr geschätzte Damen und Herren! Ganz kurz ein Auszug: Schmerzhaft war es sicher für die EVN, aus Niederösterreich, wo ich her bin. Die hat im Geschäftsjahr 2022/23 einen Gewinn von 529,7 Millionen Euro gemacht, immerhin mehr als doppelt so viel wie vor der Krise. Schlimm war es sicher auch für die Energie AG Oberösterreich, die im Vorjahr nur 400 Millionen Euro Gewinn machte und ihren Gewinn versiebenfachen konnte. Sie sehen also, während Österreich unter diesen hohen Preisen gelitten hat, haben einige wenige gute Geschäfte gemacht. Wir sind 2024 in die Wahl gegangen und hatten ein zentrales Versprechen: Wir dürfen die Fehler nie wieder wiederholen. Wir wollen und werden die Teuerung in Österreich bekämpfen. Einen Teil dieses Versprechens an die Bevölkerung lösen wir heute mit diesem Gesetzentwurf ein. Wir beschließen heute die Verlängerung einer Regel, um gegen den Missbrauch von Marktmacht vorzugehen, und wir führen gänzlich neue Regeln ein. Einerseits nehmen wir Strom und Gas wieder in das Preisgesetz auf: Damit wird es einfacher, direkt in den Strom- und Gaspreis einzugreifen. Andererseits sagen wir: Werden in der Krise zu hohe Preise verlangt, wird eingegriffen und der Staat hat die Möglichkeit, den Preis festzulegen. Und so sehr ich, geschätzte Damen und Herren, meine Kolleg:innen von den NEOS und von der ÖVP schätze: Es ist umso mehr wichtig, dass die SPÖ hier im Parlament und in der Regierung sitzt und sich dafür sich einsetzt. (👏 ÖVP, SPÖ) Abschließend sei mir noch eines ganz kurz zu sagen erlaubt – zum Stromgesetz, das morgen auf der Tagesordnung ist, das ElWG, das wir hier natürlich mit der Opposition beschließen müssen und wollen –: Liebe Opposition! Wollt ihr wirklich, dass über eine halbe Million Menschen in Österreich auf einen Sozialtarif warten? Wollt ihr wirklich, dass die Preise weiter steigen oder so hoch bleiben? Oder wollen wir es gemeinsam schaffen, dass sich die Menschen die Energie wieder leisten können, dass Energie leistbar wird? Gebt euch einen Ruck! Beschließen wir dieses gute Gesetz morgen gemeinsam hier im Hohen Haus! – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

NEOS Karin Doppelbauer

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Deswegen ist es ja so schön, dass wir eine Dreierkoalition sind, lieber Alois: Damit wir auch das liberale Gedankengut nicht ganz vergessen, denn vor allem ist es auch liberal, zu sagen, dass, wenn es – und hiermit komme ich schon zum Thema – zum Beispiel marktbeherrschende Anbieter gibt, die sich nicht wohlverhalten – ich meine damit Unternehmen, die zum Beispiel in Krisenzeiten Elektrizität, Fernwärme oder auch Gas, Erdgas zu unfairen Konditionen weitergeben, die nicht marktüblich sind oder auch bei vergleichbaren Unternehmen nicht üblich sind –, so muss hier aus unserer Sicht, aus liberaler Sicht auch eingegriffen werden. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Wir haben in Österreich das Novum, wirklich sehr viele marktbeherrschende Unternehmen zu haben. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir der Behörde, die darüber die Kontrolle hat, nämlich der Bundeswettbewerbsbehörde, Instrumentarien in die Hand geben, um auch erfolgreich einwirken zu können. Genau das machen wir mit einer dieser Gesetzesmaterien, die wir heute in das Plenum gebracht haben. Es geht darum, dass die BWB auf der einen Seite länger Zeit hat, Untersuchungen zu machen, die schon seit 2024 laufen. Jetzt wissen alle, dass wir NEOS normalerweise nicht dafür sind, dass man ein Gesetz macht, ohne ein Enddatum für ein Gesetz zu beschließen. Bei diesem einen Gesetz haben wir sogar schon 2024 gesagt: Bitte hier keine Sunset-Clause setzen, denn bis 2027 – so lange war dieses Gesetz geplant – wird es sich für die Bundeswettbewerbsbehörde nicht ausgehen, alles wirklich gut durchzukontrollieren, auch Lehren zu ziehen und Konsequenzen für Unternehmen zu setzen, die sich nicht wettbewerbskonform oder marktgerecht verhalten haben. Das ändern wir. Heute wird dieses Gesetz auf 2031 ausgedehnt. Das finden wir sehr gut und richtig und da freuen wir uns auch, dass wir das heute so einbringen können. Zusätzlich kriegt die BWB auch noch das Mittel der Beweislastumkehr in die Hand, weil es ja manchmal sehr, sehr schwierig ist, zu allen Unterlagen und zu allen Informationen zu kommen, um ihrer Arbeit wirklich gut und qualitativ hochwertig nachgehen zu können. Und ja, natürlich haben Unternehmen die Möglichkeit, sachliche Argumente anzuführen. Wenn Preisabweichungen erklärbar sind, dann ist das natürlich auch im Sinne des Wettbewerbs und des Marktes. Ein letzter Satz oder vielleicht noch zwei Sätze zum Preisgesetz: Auch das beschließen wir heute hoffentlich mit einer Zweidrittelmehrheit. Das haben wir schon im Ministerrat im September gehabt. Worum geht es uns hierbei? Ich glaube, Tanja Graf hat es schon sehr gut ausgeführt: Wenn es eine Krise gibt, braucht man auch die nützlichen und notwendigen Instrumente, um rasch eingreifen zu können. Wir haben in der letzten Krise gesehen, diese Instrumente gibt es nicht; deswegen wollen wir hier nachschärfen und eben mit diesem Preisgesetz auch die Aufnahme von Strom und Gas jetzt in die Diskussion einbringen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Wir schaffen die Möglichkeit für Preiseingriffe bei Strom und Gas – in gut begründeten Ausnahmefällen only, wie man so schön sagt. – Vielen Dank. (👏 NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer . – Ich stelle Ihre Redzeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Lukas Hammer

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es wurde schon angesprochen: Im Jahr 2022 war der Beginn des Ukrainekriegs, der Angriff Russlands und die Preise sind explodiert; zuerst die Gaspreise, weil Russland weniger Gas geliefert hat, schon im Vorfeld als Vorbereitung auf diesen Krieg. Darauf folgend, weil sehr oft die Gaskraftwerke preissetzend sind, sind auch die Strompreise explodiert. Das hatte dramatische Auswirkungen auf die Menschen in diesem Land, Menschen, die ihre Wohnungen warm bekommen wollten, aber auch auf Betriebe, die massiv darunter gelitten haben. Das Ganze hatte den Anfang in einer Gaskrise, das war eine fossile Inflation. Wir haben gemerkt, wie schmerzhaft es ist, dass wir immer noch derart abhängig von Gaslieferungen sind, weil im Fall der Fälle, wenn zum Beispiel Russland – in diesem Fall – Gas als Waffe einsetzt und einfach weniger liefert, die Preise in Österreich explodieren. Das war massiv. Wir sind immer noch in dieser Abhängigkeit, immer noch importieren wir Öl und Gas im Gegenwert von 10 Milliarden Euro. Wenn wir diese Abhängigkeit beenden wollen, dann müssen wir aus fossiler Energie aussteigen. Das ist ganz klar. (👏) Heute besprechen wir das Preisgesetz, dessen Ausweitung auf Strom und Gas. Wir haben das Preisgesetz ja auch schon für die Fernwärme gehabt. Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass auch die Fernwärmepreise massiv explodiert sind. Da gab es aber schon die rechtliche Möglichkeit, einzugreifen. Was ist in Wien passiert? – In Wien sind die Fernwärmepreise von einem Jahr auf das andere um 92 Prozent gestiegen. Hat der Landeshauptmann von Wien, hat der zuständige Landesrat etwas unternommen? – Nein, man hat die Preise durchrauschen lassen. Anders hat sich der grüne Landesrat Stefan Kaineder verhalten. In Oberösterreich stand auch eine Preiserhöhung um fast 100 Prozent im Raum. Er hat einfach gesagt: Nein, das unterschreibt er nicht. Er hat das Preisgesetz eingesetzt und die Fernwärmepreise in Oberösterreich sind nur marginal gestiegen, weit unter der Inflationsrate. Man muss halt auch den politischen Willen haben. (👏) Jetzt hat Staatssekretärin Michaela Schmidt in einem Facebook-Posting und in diversen Interviews gesagt: Wir führen im Krisenfall eine Strompreisbremse für alle ein: maximal 10 Cent Strompreis für alle, ein Drittel weniger Stromkosten. Wir haben uns gefreut und gedacht: Ja, spannend. Schauen wir uns den Vorschlag zum Preisgesetz, der von der Regierung gekommen ist, an! 10 Cent? Wo? Wo steht das? – Es steht nirgendwo. Das ist ein bisschen das Problem. Wir finden diese Erweiterung grundsätzlich gut, nur man muss ehrlich kommunizieren. Und diese ehrliche Kommunikation wird dadurch gestört, dass man irgendwelche – würde ich mal sagen – Halb- und Unwahrheiten verbreitet, auch in Bezug auf das Jahr 2022. So, wie Sie diesen Gesetzentwurf jetzt vorgelegt haben, wenn wir uns den anschauen, geht es immer nur um einen ungerechtfertigten Preisanstieg im Verhältnis zu dem, was in unseren Nachbarländern passiert. 2022 wäre der Preiseingriff sehr wahrscheinlich nicht gerechtfertigt gewesen. So ehrlich müssen Sie sein. (👏) Man könnte, wenn man über Preise redet, darüber reden, dass die Landesenergieversorger ihren Teil dazu beitragen, dass die Preise gesenkt werden, dass eben Energieversorgungsunternehmen, die in öffentlicher Hand sind, ihren Teil dazu beitragen. Es gibt viele verschiedene Vorschläge. Viele diskutieren wir gerade, viele haben wir auf den Tisch gelegt. Ich kann aber nur, vor allem an Sie, Herr Minister ( in Richtung Bundesminister Hattmannsdorfer ), appellieren: Dieses Thema ist zu ernst – auch die Erwartungen, die in der Bevölkerung, bei den Betrieben erweckt werden –, als es zu einem Spielball für Populismus verkommen zu lassen. – Danke schön. (👏)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Stark . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Christoph Stark

Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich darf mich auch zum Preisgesetz, zum E-Control-Gesetz und zum Gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen äußern. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben im Prinzip denselben Prolog mit dem Blick zurück gehalten. Wir können uns alle daran erinnern, wie die Preise vor wenigen Jahren davongaloppiert sind, ungeahnte Höhen erreicht haben. Diese Preise haben bei vielen Menschen schlichtweg Existenzängste verursacht, und es wurde damit auch ein hohes Maß an Unzufriedenheit erreicht. Kommen wir aber zum Befund: Warum sind wir da? Warum sprechen wir heute darüber? – Bisher gab es einen sehr unflexiblen Rechtsrahmen für die Energiekrisen. Es gab keine Preisüberwachung, weil Strom und Gas vom Preisgesetz schlichtweg nicht umfasst waren, und die Energiekrise zeigte diese ungerechtfertigten Preisverwerfungen auf. Was kann man tun? Was kann die Politik tun? Was können wir ändern? – Der Staat kann nun bei extremen Preisen schlichtweg eingreifen. Die E-Control als unsere Behörde sorgt für objektive Analysen, die diese Eingriffe begleiten. Die Eingriffe sind natürlich zeitlich begrenzt und nachvollziehbar. Es gibt aber natürlich auch den Ansatz: kein Licht ohne Schatten. Das muss man auch ganz klar dazusagen, denn es gibt auch Argumente dagegen: Preisregulierungen sind in der Regel nie gut. Preisregulierungen können Investitionen hemmen, ein erhöhter Aufwand ist bei der E-Control unvermeidbar, und es gibt natürlich auch das Risiko einer gewissen politischen Einflussnahme. Warum stehe ich trotzdem jetzt hier und bitte Sie alle, diesem Gesetz zuzustimmen, das Gesetz zu unterstützen? – Weil wir mit dieser Maßnahme für die Menschen und für die Betriebe in unserem Land in schweren Zeiten für Rechtssicherheit sorgen. Dieser neue Mechanismus ermöglicht gezielte und wie gesagt zeitlich befristete Eingriffe. Die E-Control wird zentrale Prüfinstanz mit entsprechenden Transparenzpflichten. Zum Schluss: Diese Maßnahmen sind die Ultima Ratio. Diese Maßnahmen sind für den Krisenfall gedacht und nicht für den Standardfall. In diesem Sinne bitte ich Sie um breite Zustimmung. Es geht um die Krisensicherheit in unserem Land und um die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten, der Menschen in unserem Land, die solche Zeiten nicht mehr erleben wollen. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reinhold Binder . – Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Reinhold Binder

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Energiepreise in Österreich sind nach wie vor zu hoch. Haushalte und Betriebe spüren die Belastungen jeden Tag, sie gefährden die heimische Wirtschaft und unser soziales Gefüge gleichermaßen. Mit der vorliegenden Novelle des Preisgesetzes und des Energie-Control-Gesetzes schaffen wir deshalb ein wirksames Instrument, um ungerechtfertigte Preispolitik am Energiemarkt künftig entschieden und zeitnah bekämpfen zu können. Wir schaffen einen Hebel, um überhöhte Energiepreise im Blick zu behalten und um wirksam einzugreifen, noch bevor Schaden entsteht. Konkret bedeutet das, dass die E-Control künftig systematisch überprüft, ob die Strom- und Gaspreise in Österreich die internationale Marktentwicklung überhaupt noch widerspiegeln. Wir haben gesehen, dass in den jüngsten Energiekrisen teils Preise festgelegt wurden, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Beschaffungskosten standen. Es waren in den vergangenen Jahren aber auch die Energiepreise, die einen massiven Beitrag zur gesamten Teuerung beigetragen haben. Die Menschen sehen das nicht nur an der Rechnung des Energieversorgers, sondern sie spüren das auch jeden Tag an der Supermarktkasse. Der Staat darf da nicht mehr tatenlos zusehen! Stellt die E-Control Missstände fest, legt sie Empfehlungen für Maßnahmen vor und informiert die Bundesregierung. Nur wenn die üblichen Maßnahmen am Markt nicht funktionieren, darf die Bundesregierung Preise für höchstens sechs Monate festlegen, aber nur, wenn das wirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist. (👏 ÖVP, SPÖ) Dabei orientieren wir uns an vergleichbaren europäischen Ländern und bleiben vollständig im Einklang mit den EU-Vorgaben. Und weil wir gerade bei der Europäischen Union sind: Wir brauchen endlich eine breite Allianz bei der Bekämpfung des Österreichaufschlags und einen Schulterschluss zur Neuregelung des Merit-Order-Systems. Diese Gesetzesnovelle ist notwendig, weil ein freier Markt kein Freibrief für Übergewinne auf Kosten der Bevölkerung ist. Wir alle haben gespürt, wie schnell die Energiepreise zu einer massiven sozialen und wirtschaftlichen Bedrohung werden können. Wir alle hier im Hohen Haus tragen Verantwortung für Fairness am Markt, für Stabilität im Land, für ein leistbares Leben. Wir handeln dort, wo der Markt versagt. Eine Botschaft ist klar: Wer seriös wirtschaftet, hat nichts zu befürchten, wer Krisen ausnutzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein Instrument, das die Menschen und die Betriebe in unserem Land schützen wird. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Paul Hammerl . – Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Paul Hammerl

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin doch etwas überrascht, denn anscheinend dürften Lukas Hammer und ich ein anderes Gesetz gelesen haben als Sie, meine Vorredner. Ich weiß jetzt nämlich nicht, wo Sie Ihre Ausführungen im Gesetz finden. Es kann aber auch sein, dass Sie eher Ihren Spin-Doktoren geglaubt haben als dem, was im Gesetz drinnen steht. Liest man nämlich das Gesetz, dann frage ich mich schon, was genau sich denn ändern soll. Es steht da drinnen – gleich im ersten Absatz –: Der Vergleichspreis, anhand dessen dann die E-Control feststellt, ob das tatsächlich marktkonforme Preise sind, ist der internationale Preis, nämlich noch dazu präzisiert auf das europäische Preisniveau. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben von der Energiekrise gesprochen, von der Energiepreiskrise 2022. Ich weiß jetzt nicht, wo die glühenden Europäer unter Ihnen sind, aber bekannterweise ist der Energiemarkt ein europäischer Energiebinnenmarkt. Glaubt wirklich irgendjemand von Ihnen, dass wir einen anderen Energiepreis gehabt haben als ein anderes europäisches Land? …

ÖVP Stark (Zwischenruf)

Ja! Doch!

FPÖ Paul Hammerl

… Anscheinend dürfte sich jeder von Ihnen diesbezüglich tatsächlich nur mit Ihren eigenen Marketingschmähs beschäftigt haben. (👏 FPÖ) Und weil nicht einmal die Legisten daran glauben, dass das Gesetz überhaupt europarechtskonform ist, schreiben sie sogar selber hinein: Dieses Gesetz darf nur unter den europarechtlichen gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt werden. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Rechtsordnung. Ich brauche nicht ins Gesetz hineinzuschreiben, dass ich das Gesetz nur dann ausübe, wenn es den nationalen und europäischen rechtlichen Bestimmungen entspricht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, man kann da schon zusammenfassen – und Lukas Hammer hat das ausgezeichnet gemacht, das muss man absolut zugestehen –: Das ist eine reine Mogelpackung. Das ist ein reiner Marketingschmäh, den Sie wieder einmal produzieren. Wir sind das aber ohnehin von Ihnen gewöhnt, denn wir sprechen jetzt auch vom Billigstromgesetz, obwohl sich alle Experten einig sind …

ÖVP Stark (Zwischenruf)

Nur die FPÖ-Experten!

FPÖ Paul Hammerl

… dass in dem Gesetz außer dem Wort billig, das Sie da voranstellen, überhaupt nichts drinnen ist, das den Strompreis billiger machen kann. Was denn auch? Das ist ein technisches Regelwerk, das die Zusammenarbeit der Marktakteure und der Netzakteure regelt, aber sonst nichts. – Ja, Sozialtarif ist drinnen, okay, aber das ist auch das Einzige. Für 250 000 Haushalte wird damit eine Ermäßigung ermöglicht, die dann wieder alle anderen Haushalte bezahlen. Alle anderen 9 Millionen Österreicher und Österreicherinnen werden aber von Ihnen wieder einmal im Regen stehen gelassen. (👏 FPÖ) Anscheinend befindet sich diese Bundesregierung nicht nur in den eigenen Marketingüberschriften gefangen, sondern schafft es nicht einmal, dass sie ihre eigenen Gesetze vollzieht. Sie wissen noch, in einer der letzten Nationalratssitzungen im Oktober haben wir das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz beschlossen, das dann von Ihnen wieder in Standortabsicherungsgesetz umbenannt worden ist – aber mein Gott, die Marketingakteure sollen auch etwas zu tun haben. In dem Gesetz steht drin, dass Sie vier Wochen Zeit hätten, auf Basis dessen dann eine Verordnung, eine Förderungsverordnung zu erlassen. Worum geht es? – Es geht darum, dass Sie jetzt gönnerhaft der energieintensiven Industrie 75 Millionen Euro – eh viel zu wenig – für dieses und nächstes Jahr – eh viel zu kurz – zur Verfügung stellen. Sie hätten jetzt vier Wochen Zeit gehabt, nämlich fristgerecht bis 28. November, diese Förderrichtlinie an die EU zu übermitteln. Wissen Sie, was passiert ist? – Gar nichts. Der Herr Wirtschaftsminister stellt sich auf jede Bühne und erzählt uns, was er nicht alles für die energieintensive Industrie getan hat. – Gar nichts! Nicht nur wortbrüchig, sondern – mittlerweile dokumentiert – sogar gesetzesbrüchig, weil Sie es nicht einmal geschafft haben, die gesetzliche Frist, die Sie selbst reingeschrieben haben, einzuhalten! Sie haben nicht nur in der Sommerpause durchgeschlafen, sondern befinden sich auch schon im Winterschlaf. Also ich weiß tatsächlich nicht, was mit Ihnen los ist. (👏 FPÖ) Und wenn Sie sich dann noch hinstellen und erzählen, die Energiepreise seien immer noch so hoch, dann überlegen wir uns doch einmal, wie der Strompreis denn zustande kommt! Es gilt immer noch die alte Formel: zwei Einheiten Gas plus eine Einheit CO₂ ergeben den Strompreis. Und wissen Sie, was jetzt an der Börse der Fall ist? – Seit vier Wochen sinken die Gaspreise auf das absolut günstigste Niveau seit eineinhalb Jahren. Wenn man es sich anschaut: Sie sind nur mehr – nur mehr, wohlgemerkt – doppelt so hoch als vor der Preiskrise; nur mehr doppelt so hoch, wir waren aber schon bei Faktor 30. Und wissen Sie, was in Wirklichkeit den Strompreis treibt? – Die CO₂-Komponente. Es sind Ihre eigenen EU-Vorgaben, nämlich das ETS, das den CO₂-Preis festlegt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn Sie schon zur Energiewirtschaft sprechen – was ich ja großartig finde –, beschäftigen Sie sich endlich einmal mit den Gegebenheiten, denn sonst ist da außer heißer Luft nichts vorhanden und irgendwann müssen Sie für diese heiße Luft auch CO₂-Steuer zahlen! (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister.

PräsidiumPeter Haubner

Wir kommen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/133.1 Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 362 der Beilagen. Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. RN/133.2 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern geändert wird, samt Titel und Eingang in 303 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig der Fall. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte wieder jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall und damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern

363 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 303 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR
FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE

Gemeinsam debattiert mit TOP 13

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen bei marktbeherrschenden Energieversorgern wird geändert und bis 2031 verlängert. Damit sollen die Möglichkeiten zur wettbewerbsbehördlichen Durchsetzung des Missbrauchsverbots im Energiesektor länger verfügbar bleiben.

Betroffen sind marktbeherrschende Energieversorger sowie die Wettbewerbsbehörden und Marktteilnehmer im österreichischen Energiesektor.

Dokumente

Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern

Verlängerung der befristeten Sonderregelung für den Energiesektor

  • Die Geltungsdauer des Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern wird verlängert.
  • Die Verlängerung erfolgt bis zum Jahr 2031.

Ziel und inhaltlicher Zweck der Novelle

  • Stärkung der wettbewerbsbehördlichen Durchsetzung des Missbrauchsverbots im Energiesektor.
  • Fortführung der im Gesetz angelegten Instrumente zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen in Fällen marktbeherrschender Energieversorger über den bisherigen Befristungszeitraum hinaus.

Betroffene Akteure und Regelungsbereich

  • Betroffen ist der Energiesektor, insbesondere marktbeherrschende Energieversorger.
  • Adressiert wird die Anwendung bzw. Durchsetzung des Missbrauchsverbots im Kontext marktbeherrschender Stellung im Energiemarkt.

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen geändert wird

326 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 291 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat soll den Abschluss einer Änderungsvereinbarung zwischen Bund und Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See–Seewinkel genehmigen. Damit wird die bestehende Vereinbarung von 1999 an neue rechtliche und organisatorische Vorgaben angepasst, insbesondere zu Gebiet, Zielen, Nationalparkgesellschaft, Finanzierung sowie Nationalparkforum und wissenschaftlichem Beirat.

Betroffen sind der Nationalpark Neusiedler See–Seewinkel samt seinen Teilflächen und Anlagen sowie die beteiligten Träger und Gremien (Bund, Land Burgenland und Nationalparkgesellschaft).

Dokumente

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen geändert wird

Gegenstand der Änderungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) zum Nationalpark Neusiedler See–Seewinkel

  • Änderung der bestehenden Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See–Seewinkel samt Anlagen (ursprüngliche Vereinbarung 1999; Inkrafttreten 16. Mai 1999).
  • Anlass und Ziel der Änderung: Anpassungen an die Regelungen des Burgenländischen Nationalparkgesetzes Neusiedler See–Seewinkel (Bgld. NPG 2025), das Errichtung, Betrieb und Erhaltung des Nationalparks regelt.

Nationalpark: Einordnung, Gebiet und Schutzstatus (Rahmeninformationen für die Anpassungen)

  • Der Nationalpark Neusiedler See–Seewinkel wurde 1993 vom Land Burgenland errichtet und ist der erste grenzüberschreitende Nationalpark Österreichs.
  • Das Schutzgebiet umfasst gemeinsam mit dem Fertő-Hanság Nemzeti Park (Ungarn) insgesamt rund 300 km²; davon liegen rund 100 km² in Österreich.
  • Das Nationalparkgebiet ist nicht zusammenhängend, sondern besteht aus vielen Teilflächen, geprägt durch Salzlacken und Wiesen im Seewinkel.
  • Vielfältige Schutzkategorien aufgrund nationaler/europäischer/internationaler ökologischer Bedeutung: Nationalpark, Natur- und Landschaftsschutzgebiet, Natura-2000-Europaschutzgebiet, Ramsar-Feuchtgebiet, UNESCO-Welterbe.
  • UNESCO-Status „Biosphärenpark“ wurde 2016 aberkannt (Begründung: unterbliebene Ausweitung und Neuzonierung).
  • Nationalparks wirken über die Grenzen des Schutzgebietes hinaus und sind mit den umgebenden Regionen verknüpft; sie sind Impulsgeber für die Entwicklung eines größeren Raumes.

Finanzierungs- und Kostenstruktur (Ausgangslage laut Rechnungshofbericht zur bisherigen Vereinbarung)

  • Die Nationalparkgesellschaft finanzierte sich im Wesentlichen durch Beiträge des Bundes und des Landes Burgenland gemäß der Vereinbarung aus 1999.
  • Kostenstruktur: Rund die Hälfte der Ausgaben entfiel auf Pacht- und Entschädigungszahlungen zur Flächensicherung des Nationalparks.
  • Kostenstruktur: Rund ein Viertel der Ausgaben entfiel auf Personal.
  • Übrige Ausgaben betrafen Infrastrukturmaßnahmen, laufenden Betrieb sowie Projekte.

Inhaltliche Anpassungsbereiche der Novellierung (Neuerungen/Änderungen gegenüber der bisherigen Vereinbarung)

  • Anpassungen im Bereich des Nationalparkgebiets (Abgrenzung/Umfang/Regelung des Gebiets im Einklang mit Bgld. NPG 2025).
  • Anpassungen der Zielsetzung des Nationalparks (Zielsystem/Aufgabenwahrnehmung im Einklang mit Bgld. NPG 2025).
  • Anpassungen zur Nationalparkgesellschaft (Organisation/Struktur/Regelungen zur Gesellschaft im Einklang mit Bgld. NPG 2025).
  • Anpassungen zur Finanzierung (Finanzierungsregelungen im Einklang mit Bgld. NPG 2025).
  • Anpassungen zum Nationalparkforum (Einrichtung/Regelung/Funktion im Einklang mit Bgld. NPG 2025).
  • Anpassungen zum Wissenschaftlichen Beirat (Einrichtung/Regelung/Funktion im Einklang mit Bgld. NPG 2025).

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen geändert wird

~17 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Alexander Petschnig

Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt uns eine Änderungsvereinbarung der bestehenden 15a-Vereinbarung betreffend Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel – ein besonderes Kleinod – mit entsprechender Beteiligung des Burgenlandes vor. Das ist meines Wissens bereits im Burgenländischen Landtag einstimmig beschlossen worden, ich gehe davon aus, dass das auch hier so sein wird. Das ist gut so, die Weiterentwicklung ist gesichert, wir sind da selbstverständlich gerne mit dabei. Aber wenn es schon die Möglichkeit gibt, dann möchte ich Ihnen, insbesondere auch Ihnen, Herr Bundesminister, von einer anderen Seite dieses Konstrukts berichten, und zwar – da wir alle Gemeinden ja namentlich erwähnen – ein Vorkommnis in der Marktgemeinde Apetlon, das ist die Gemeinde mit dem tiefstgelegenen Punkt Österreichs mit nur 114 Meter Seehöhe. Dort gibt es ein Projekt namens Pannonic Salt. Dieses Projekt sieht vor, dass Wasser aufgestaut wird, um die dort vorhandenen Salzlaken – unter Anführungszeichen – „zu unterstützen“. Das Grundwasser soll um 75 Zentimeter gehoben werden, und das bedarf natürlich Kompensationsmaßnahmen, denn Apetlon soll ja nicht Venedig werden. Das heißt, zuerst hat man eine kilometerlange Tiefendrainage rund um das Ortsgebiet geplant. Das ist am massiven Widerstand der Ortsbevölkerung gescheitert. Jetzt plant man ein künstliches Brunnensystem mit 22 ferngesteuerten Brunnen rund um das Gemeindegebiet – auf jeden Fall ein massiver Eingriff in die Natur vor Ort, mit unbekannten Folgen, wie selbst Experten zugestehen müssen. Das Ganze um zig Millionen Euro – EU-Mittel, aber auch Additionalitätsmittel des Bundes. Das Ganze passiert ohne echte Information der Bevölkerung oder gar ohne Beteiligung der Bevölkerung, die zum Teil sogar mit Anrufen unter Druck gesetzt wird, wie mir empörte Grundbesitzer aus Apetlon berichtet haben, weil sie ein paar Ar Flächen von Vorgenerationen geerbt haben, die man jetzt für Brunnen oder Drainagen brauchen würde. Diese Menschen befürchten natürlich zu Recht massive Auswirkungen auf ihr Alltagsleben, denken wir an die Möglichkeit von Überflutungen von Kellern, von Garagen, von Straßen und ähnliches mehr, den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die Einschränkung der Entwicklung der Gemeinde und vieles andere mehr. Ich würde mir wünschen, dass der Bund als Vertragspartner dieses Nationalparks, wie wir es ja heute beschließen, oder auch als Kontrollinstanz bei der Verwendung von EU-Mitteln auf geeignete Art und Weise eine Kontrolle oder eine Supervision dieses Projekts übernimmt, um dieser wirklich unprofessionellen Vorgangsweise des Landes Burgenland hier etwas entgegenzusetzen. Das ist ein Wunsch, der mir von vielen betroffenen Bürgern aus der Gemeinde Apetlon mitgegeben worden ist. Diesen darf ich Ihnen, Herr Bundesminister, mit auf den Weg geben. Vielleicht lässt sich da etwas arrangieren. Wir werden der 15a-Vereinbarung sehr gerne zustimmen. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Ich begrüße den Herrn Bundesminister. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Franz Hörl . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Franz Hörl

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister, grüß Gott! Hohes Haus! Zuhörer, insbesondere im Burgenland! Wenig Kritik von der Freiheitlichen Partei ist schon ein gutes Zeichen. Ich denke, dass wir über die Nationalparks in Österreich sehr gut reden können. Es gibt sechs Nationalparks: Hohe Tauern – aufgeteilt auf drei Bundesländer –, Kalkalpen, Donau-Auen, Thayatal, Gesäuse und Neusiedler See-Seewinkel. Die Gesamtfläche der Nationalparks sind 2 395, also fast 2 400 Quadratkilometer, also rund 3 Prozent der österreichischen Landesfläche – strengstens unter Schutz. Mit Stolz können wir, Frau Gewessler, heute sagen, dass ein weiteres Drittel der österreichischen Landesfläche als Schutzgebiete ausgewiesen sind. Die Mär, die immer wieder verbreitet wird, dass unser Land von Raubrittern und anderen, weiß nicht was, überfallen wird, ist eigentlich völlig falsch. Dazu kommen dann noch ungefähr 30, 40 Prozent Kalkgebirge in Tirol, sodass eigentlich fast zwei Drittel der Landschaft in Tirol unter Schutz stehen – das ist gut so. Der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel wurde 1993 errichtet. Das ist der erste grenzüberschreitende Nationalpark Österreichs – der Nationalpark Hohe Tauern erstreckt sich über drei Bundesländer –, 100 Quadratkilometer sind in Österreich und die doppelte Fläche ist in Ungarn. 300 Quadratkilometer geschützte Feuchtwiesen, Moore, Schilfflächen, Salzlaken – ein wichtiger Lebensraum für die Wasservögel und bei uns heimischer oder auf der Durchreise befindlicher Vögel, sogenannter Saisonniers. ( Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. ) Erfreulicherweise ist der Nationalpark im Wachsen begriffen – danke, Herr Minister –, denn immer mehr Bauern tragen mit gezielter Beweidung und Mahd zur Sicherung der biologischen Vielfalt bei. Erst unlängst konnte der Nationalpark Neusiedler See um 150 Hektar erweitert werden. Generell werden unsere Nationalparks laut einer Bund-Länder-Vereinbarung je zur Hälfte, das ist bereits gesagt worden, bezuschusst. Insgesamt sind es an die 30 Millionen Euro, die wir jährlich für unsere Nationalparks aufwenden. Herr Bundesminister, dein Einsatz, was die Nationalparks betrifft, hätte eigentlich längst dazu führen sollen, dass du das Komturkreuz des Landes Burgenlandes, das ja öffentlich vergeben wird und in letzter Zeit öfter vergeben wurde, von Doskozil erhältst. ( Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. ) Generell ist zu sagen, Nationalparks können Leuchttürme im Tourismus sein und sind es auch. Beim Nationalpark Hohe Tauern ist diesbezüglich, gerade was den Tiroler Teil betrifft, noch viel Luft nach oben. Auf meinen Hinweis beim vorherigen Nationalparkdirektor, man möge doch auch die Benchmarks der global wichtigen Nationalparks einmal anschauen und schauen, wie man das auch touristisch vermarkten kann – ich habe den Yellowstone National Park vorgestellt –, wurde mir die Antwort gegeben – Zitat –: Diesen Zirkus brauchen wir bei uns in Österreich nicht. – Das ist, glaube ich, die falsche Einstellung. Man sollte schon glauben, dass unsere Nationalparks auch für den Tourismus wichtig sind, und der Neusiedler See ist ja gerade ein Paradebeispiel dafür, Herr Bürgermeister ( in Richtung Abg. Köllner ), dass das funktioniert. Also diese Geschichte ist, glaube ich, ganz gut gelungen. Was auch sehr gut gelungen ist – ich war ja seit der Gründung der Nationalparks, insbesondere des Nationalparks Hohe Tauern, immer wieder auch mit dem Thema beschäftigt –, ist das Verhältnis zu den Grundeigentümern, die ja diesbezüglich sehr, sehr skeptisch waren, vor allem betreffend die Almen und so weiter. Aber auch bei allen anderen Nationalparks war große Skepsis vorhanden, und es ist den Nationalparkverwaltungen, aber auch der Politik gelungen, dieses Misstrauen der Grundeigentümer abzubauen. Das sehe ich auch als ganz großen Erfolg für die Nationalparks in Österreich, für den Tourismus, für die Bauern und für dich, Herr Minister, als künftigem Komturkreuzträger des Burgenlandes. ( Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. )

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maximilian Köllner . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

SPÖ Maximilian Köllner

Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich einmal erstaunt, dass sich Kollege Hörl abseits von Seilbahnen auch ganz im Osten Österreichs anscheinend sehr gut auskennt. Dass er sich im Burgenland auch so gut auskennt, ist mir neu, aber ich nehme das jetzt einmal so hin. Ich als Bürgermeister von Illmitz kann aus erster Hand sprechen, im Herzen des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel sehe ich tagtäglich, welche Bedeutung dieser einzigartige Naturlebensraum mit seiner großen Tier- und Pflanzenvielfalt für unsere gesamte Region hat und warum es so wichtig ist, dass wir seine Weiterentwicklung auch nachhaltig absichern und sicherstellen. Der Nationalpark fördert eine besonders positive Dynamik. Die Gemeinden sind sich der Verantwortung für diesen sensiblen Naturraum bewusst und handeln dementsprechend – das kann von der örtlichen Raumplanung über das Umweltmanagement und lokale Initiativen bis hin zur Bevölkerung gehen, die da auch mitmacht und diesen Weg aktiv mitgestaltet. Und das, glaube ich, ist ein Erfolgsrezept. Das stärkt Natur, Klima und die regionale Identität und wird auch von unseren Besuchern und Urlaubsgästen sehr geschätzt. Mit der Änderung der gegenständlichen 15a-Vereinbarung schaffen wir die notwendige Klarheit bei der Finanzierung und auch bei den Zuständigkeiten. Bund und Land zahlen zu gleichen Teilen ins Budget ein, es wird einen Index geben, und das schafft, glaube ich, auch Planbarkeit für die Nationalparkgesellschaft. Das braucht es auch, denn wir sprechen ja konkret über wesentliche Fortschritte: 2024 wurde der Nationalpark eben bei Illmitz um 150 Hektar erweitert, auf Betreiben von Land und Gemeinde und in enger Abstimmung eben auch mit den angesprochenen Grundeigentümern. Und ja, Kollege Hörl – ich war da dabei –, das waren durchaus herausfordernde Verhandlungen, aber mit einem positiven Abschluss. Und dafür möchte ich mich noch einmal recht herzlich bei allen Beteiligten bedanken. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Die vergangene Erweiterung bei Illmitz wurde mit Mitteln des Landes Burgenland und Mitteln aus dem Waldfonds sichergestellt. Die nächsten rund 150 Hektar stehen jetzt unmittelbar bevor, und zwar im Hanság, ein Feuchtwiesengebiet, wo sich etwa auch die vielleicht hier bekannte, aber bedrohte Großtrappe befindet und noch zu finden ist. Und dort wird die Finanzierung zu einem großen Teil aus EU-Aufbaumitteln erfolgen, über den Biodiversitätsfonds, und auch diese Erweiterung wird für Planungssicherheit für Eigentümer und Region sorgen und einen wesentlichen Beitrag zur Renaturierung und zum Erhalt unseres Ökosystems leisten. Nicht zu vernachlässigen und sehr erwähnenswert ist natürlich auch der touristische Effekt für die gesamte Region: eine verlängerte Saison, steigende Nächtigungszahlen, volle Beherbergungsbetriebe und Gastronomiebetriebe – und natürlich auch qualifizierte Arbeitsplätze im Nationalpark. Das Nationalparkinformationszentrum in Illmitz nimmt auch eine Schlüsselrolle als Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher ein: Sie können sich dort informieren, sie können sich die Ausstellung ansehen, sie können Touren buchen, sie können Bildungsprogramme in Anspruch nehmen. Ich glaube, das ist auch für die Bewusstseinsbildung sehr, sehr wichtig. Für über 50 000 Menschen jedes Jahr beginnt dort ein Naturerlebnis: von Interessierten, die noch wenig mit dem Nationalpark zu tun hatten, bis hin zu naturbegeisterten Ornithologinnen und Ornithologen und zum Glück auch für viele Schulgruppen. Kurzum: Diese Vereinbarung bringt Klarheit, Sicherheit und Zukunft für die Natur, für die Gemeinden, für den Nationalpark und vor allem auch für die regionale Wertschöpfung. – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.

NEOS Michael Bernhard

Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Da alle Fraktionen vor uns schon die Redezeit genutzt haben, um für das Burgenland eine touristische Werbeeinschaltung zu machen, werde ich das am Anfang natürlich gerne auch für die NEOS-Fraktion unterstreichen: Im Burgenland wie auch in allen anderen acht Bundesländern lässt es sich hervorragend urlauben. Ich darf jetzt aber zum Inhalt des Tagesordnungspunkts kommen. Im Grunde ist es relativ einfach: Ein Rechnungshofbericht hat ergeben, dass es Handlungsbedarf gibt – schon für die vorherige Bundesregierung, und diese Aufgabe haben wir als diese Bundesregierung übernommen. Was war der Inhalt? – Es gab Kritik, dass einerseits bestehende Gremien nicht in ausreichender Häufigkeit getagt haben und zweitens, dass es in der Finanzierung Anpassungsbedarf gab. Beides wurde in der Vorlage unter dem vorliegenden Tagesordnungspunkt entsprechend korrigiert. Das ist insofern wichtig – um dann vielleicht schon auch noch zwei Sätze zum Neusiedler See im Allgemeinen zu sagen –, weil natürlich der Neusiedler See ein sehr wesentliches Natura-2000-Gebiet ist, insbesondere weil dort, was den Vogelbestand betrifft – insgesamt wurden dort 350 Arten gezählt –, knapp 180 Arten Brutvögel sind und dieses Natura-2000-Gebiet wirklich in ganz Mitteleuropa als Rast-, Brut- und Durchzugsort der entsprechenden Vögel sehr zentral ist. Sprich wir leisten da über den burgenländischen Raum hinaus einen wertvollen Beitrag für diese teils bedrohten Brutvögel. Das finden wir sehr gut, und wir finden, dass das ein sehr wichtiger Schritt ist. Wir hoffen, dass wir, nachdem jetzt die ganze Energie im BMLUK auf die Lösung dieser Aufgabe konzentriert wurde, als Nächstes ein großartiges Klimagesetz im Nationalrat präsentieren können, und wünschen uns einen schönen Tag. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Olga Voglauer . – Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

GRÜNE Olga Voglauer

Danke, Herr Präsident! Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vieles wurde schon gesagt. Ich glaube, ganz bedeutend war, dass wir es geschafft haben, noch rechtzeitig diesen Beschluss zu fassen. Es war diesmal im Landwirtschaftsausschuss, und es hat mich auch dazu bewogen, eines herauszuheben, nämlich wie bedeutend dieser Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel auch für die gut erhaltene und funktionierende Landwirtschaft im Burgenland und im Seewinkel ist. Ich glaube, es gibt niemanden, der nicht vom Nationalpark profitiert, und man sieht, dass diese Retentionsräume durchaus Potenzial haben, zu wachsen. All das haben meine Vorrednerinnen und mein Vorredner schon betont. Was heute noch nicht gesagt wurde, ist, dass der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel auch ganz besonders ist, weil er ein Weltkulturerbe ist: Er ist Unesco-Weltkulturerbe, und darauf können wir alle stolz sein. (👏) Ich bin mir sicher, dass unsere Landeshauptmannstellvertreterin Anja Haider-Wallner auch als zuständige Naturschutzreferentin alles daran setzen wird, dass es weiter in guter Manier vorangeht, sprich in einer Kooperation zwischen Tourismus, Gemeinden, der Landwirtschaft und den Grundeigentümern. Es liegt in all diesen Räumen und Regionen enorm viel Entwicklungspotenzial, und ich würde sagen, für viele andere Regionen in Österreich zeigt dieser Nationalpark, aber auch die Natura-2000-Region einiges an Best Practice, das wir uns abschauen können. Insofern freut es mich, dass es gelungen ist, rechtzeitig hier den Beschluss zu fassen, auch alles zu korrigieren, wie es der Rechnungshof vorgesehen hat. Ich hoffe, dass jetzt den guten Kooperationen nichts mehr im Weg steht. (👏)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister.

ÖVP Andreas Kühberger

Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg, Herr Bundesminister, möchte ich dir für diese wertvolle Unterstützung, die du für unsere Nationalparks in Österreich betreibst, danken. Unsere Nationalparks beinhalten ja wertvollste Lebensräume in unserem Bundesgebiet, und wir können auf unsere sechs Nationalparks mit einer Fläche von circa 2 400 Quadratkilometern – das ist fast so groß wie das Bundesland Vorarlberg – wirklich stolz sein. Ein Nationalpark hat die Funktion, Flächen zu schützen – unberührte, zusammenhängende, mit einer hohen Artenvielfalt, mit einer Biodiversität. Er hat aber auch die Aufgabe, dass man dort Forschung betreibt, dass man dort Menschen ausbildet. Nationalparks sind, wie die Vorredner schon angesprochen haben, auch wichtige touristische Einrichtungen – über 100 000 Besucherinnen und Besucher zählen unsere sechs Nationalparks in Österreich. Für mich persönlich ist es aber wichtig, dass dort auch die Bildung, die Forschung und das Erleben eine große Rolle spielen. Ich denke da an die zukünftige Generation, an die Kinder, an die Jugendlichen, die in den Nationalparks die Zusammenhänge der Natur verstehen lernen, die sehen, wie wichtig funktionierende Ökosysteme und Biotope sind. Wir reden heute hier von einer 15a-Vereinbarung. Für uns herinnen ist klar, was das ist. Das ist eine Vereinbarung zwischen einem Bundesland, hier dem Bundesland Burgenland, und dem Bund, und es geht hier um den Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel. Ich war selber schon dort, bin damals mit dem Rad aus der Obersteiermark angereist. Es zahlt sich wirklich aus, diesen Nationalpark zu unterstützen und diese Empfehlung des Rechnungshofes umzusetzen. Vielleicht ein paar Details: Das ist jetzt noch nicht so angesprochen worden, nur der Herr Bundesminister hat auch erwähnt, dass es hier auch eine Rechtssicherheit für Flächen gibt. Es wird in die Verordnung genau niedergeschrieben und festgehalten, dass der Bund zukünftig im Vorstand vertreten sein wird, dass das Land und der Bund Einsichtmöglichkeiten haben, dass das Nationalparkforum und der wissenschaftliche Bereich zusammengeführt, gestärkt und geordnet werden und dass auch das Finanzielle neu geregelt wird. Dabei brauchen wir alle keine Angst zu haben, weder Burgenland noch der Bund, die Kosten werden da nicht steigen. Im Großen und Ganzen bin ich dankbar und zuversichtlich, denn wir haben ja schon im Ausschuss einen einstimmigen Beschluss gehabt, dass wir hier die Natur unterstützen. Mir gefällt es auch, dass Kollegin Voglauer von den Grünen gesagt hat, dass die Landwirtschaft da auch gut gearbeitet hat. Ich darf als Biobauer sagen: Auch unsere konventionellen Landwirte arbeiten in Österreich großartig und nachhaltig, und würden die nicht so gut arbeiten, gäbe es auch nichts zum Schützen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster ist Abgeordneter Johann Weber zu Wort gemeldet. Die Redezeit habe ich auf 3 Minuten eingestellt.

ÖVP Johann Weber

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Besuchergalerie, aber auch zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben schon gehört, wir haben sechs Nationalparks in Österreich. Die Hohen Tauern sind mit diesem Status ausgestattet, die Donau-Auen, die Kalkalpen, das Gesäuse, Thayatal und auch Neusiedler See-Seewinkel. Jeder einzelne unserer Nationalparks ist für sich einzigartig. Jeder bewahrt einen Schatz, den wir den kommenden Generationen schulden, das heißt erhalten und weitergeben. Diese Naturschätze sind nicht nur ein Geschenk für uns, sie sind auch ein Auftrag für uns. Allen voran möchte ich jetzt den Nationalpark Hohe Tauern etwas hervorheben, er ist nämlich der größte Nationalpark in Mitteleuropa. Er ist in drei Bundesländern angesiedelt, Kärnten, Salzburg, Tirol, mit Osttirol, und für uns in Kärnten ist er ein absolutes Herzensanliegen. Die Kärntner Anteile dieses Parks beherbergen einige der wertvollsten alpinen Lebensräume unseres Bundeslandes und überhaupt in Österreich – eindrucksvolle Gletscherlandschaften, tosende Wasserfälle und alpine Weidegebiete, die seit Jahrhunderten durch nachhaltige Nutzung geprägt sind. Hier zeigt sich nämlich auch, wie Natur- und Kulturlandschaft in harmonischem Zusammenspiel bestens bestehen können. Ein weiterer Schatz liegt im Osten Österreichs. Das ist der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel, der auch Thema dieses Tagesordnungspunktes ist, über den wir heute im Zusammenhang mit der vorliegenden Regierungsvorlage sprechen. Dieser Nationalpark ist der erste Nationalpark Österreichs, der an einen Nationalpark in einem Nachbarland grenzt. Er verbindet nämlich das Burgenland auch mit Ungarn, und das ist eine symbolische Verbindung. Er ist ein Mosaik aus Salzlacken, Feuchtwiesen, Schilfgürteln und Weingärten, ein Eldorado für unzählige Vogelarten, haben wir auch schon gehört, und ein Gebiet von internationaler ökologischer Bedeutung. Die nun zu beschließende Änderungsvereinbarung stärkt die Weiterentwicklung dieses Schutzgebietes und sorgt für klare Strukturen, zeitgemäße Zielsetzungen und eine verantwortungsvolle Finanzierung. All diese Parks sind mehr als Schutzgebiete, sie sind nämlich auch Motoren für regionale Wertschöpfung, für sanften Tourismus, für Naherholung und Lebensqualität. Sie schaffen Arbeitsplätze, stärken die regionale Identität, bieten Raum für Forschung und Umweltbildung. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nationalparks dienen nicht nur der Natur, sie dienen uns allen. Sie sind Orte der Erholung, sie sind Orte des Staunens, sie sind Orte, die uns daran erinnern, wie wertvoll unsere Natur, unser Land ist. Mit der heutigen Entscheidung stärken wir diesen Wert. Wir stärken den Naturschutz, wir stärken die Regionen, und wir stärken unsere Heimat, unser Österreich. – Danke. (👏 ÖVP)

PräsidiumPeter Haubner

Nächster Redner: Abgeordneter Christoph Zarits . – Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Christoph Zarits

Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin positiv überrascht über das Wissen des Kollegen Hörl über das Burgenland. Wirklich ausgezeichnet! Ob es zu einer Auszeichnung reicht, kann ich nicht entscheiden, das entscheidet bei uns jemand anderes.

NEOS Bernhard (Zwischenruf)

Aber das geht sich ...! – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].

ÖVP Christoph Zarits

… Der Naturpark Neusiedler See-Seewinkel ist, wie von meinen Vorrednern schon erwähnt, einzigartig, und ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, um mich bei jenen zu bedanken, die im Jahr 1993 diesen Naturpark ins Leben gerufen haben. Ich denke hier allen voran auch an den Geburtshelfer, das war der damalige Landesrat Paul Rittsteuer, der große Verdienste nicht nur als Landesrat zu diesem Nationalpark beigetragen hat, sondern auch als Vorstandsvorsitzender des Naturparks. Ich denke, dass hier in der Vergangenheit vieles geschaffen wurde, und unsere Aufgabe vonseiten der Politik ist es, diese Errungenschaften, die unsere Vorgänger in der Politik auf Landesebene und auf Bundesebene geschaffen haben, auch fortzuführen. (👏 ÖVP) Viel Richtiges ist heute schon erwähnt worden. Es ist gelungen, die Landwirtschaft und den Naturschutz nicht in Gegensatz zu bringen, sondern es gibt hier ein Miteinander; und es wurde auch angesprochen, dass es einen sanften Tourismus gibt (Abg. Köllner [SPÖ] – erheitert –: Sag, wer es angesprochen hat!), sprich: Naturschutz, Landwirtschaft und auch die Wirtschaft in einem Boot. Was gibt es Schöneres? Wir beschließen heute die 15a-Vereinbarung. Gott sei Dank ist das ein einstimmiger Beschluss. Es wurde auch schon erwähnt, dass es einen einstimmigen Beschluss im Burgenländischen Landtag gegeben hat. Wichtig ist, dass wir hier für die Zukunft schauen, dass wir dieses Naturjuwel, diese Artenvielfalt auch im Tierbereich für die nächsten Generationen erhalten, und ich bin allen dankbar, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel eine Zukunft hat. In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön an unseren Bundesminister und an alle, die hier beteiligt waren, um dieses Naturjuwel für alle und für die nächsten Generationen noch abzusichern! – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

PräsidiumPeter Haubner

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, den Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz in 291 der Beilagen zu genehmigen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist jetzt einstimmig der Fall, angenommen.

Bio- und Tierwohlkriterien bei der Lebensmittelbeschaffung: nicht abschwächen, sondern umsetzen!

328 d.B. · Antrag vonGRÜNE · Entschließungsantrag 589/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat hat den Antrag 589/A(E) der Grünen (u.a. Olga Voglauer) abgelehnt, der eine Abschwächung der naBe-Kriterien bei der öffentlichen Lebensmittelbeschaffung verhindern und die bestehenden Bio-, Tierwohl- und Gentechnikfrei-Vorgaben konsequent umsetzen wollte. Stattdessen wurde ein von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ getragener Entschließungsantrag angenommen, der eine Stärkung von Bio/regional/tierwohl im Bundesbereich sowie Monitoring und Begleitung des laufenden Überarbeitungsprozesses der naBe-Kriterien vorsieht.

Betroffen sind die Bundesministerien und deren nachgeordnete Einrichtungen (z.B. Kasernen, Justizanstalten) sowie indirekt Lieferanten und landwirtschaftliche Betriebe, die Bio-, Tierwohl- und Gentechnikfrei-Standards erfüllen.

Ziel des abgelehnten Antrags war, geplante Kürzungen bei den naBe-Lebensmittelkriterien zu verhindern (u.a. Bio-Quote 55% bis 2030, Tierwohlvorgaben und Gentechnikfrei-Anforderungen) und die Umsetzung durch konkrete Maßnahmen wie Koordination, Pilotprojekte, direkte Lieferbeziehungen und ausreichende Budgets abzusichern.

Dokumente

Bio- und Tierwohlkriterien bei der Lebensmittelbeschaffung: nicht abschwächen, sondern umsetzen!

Befürchtete/angekündigte Abschwächungen der Kriterien für nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) im Lebensmittelbereich

  • Geplanter Wegfall des bisherigen Zielwerts, dass ab 2030 mindestens 55% der beschafften Lebensmittel in Bio-Qualität sein müssen; übrig bleiben soll nur die bereits geltende 30%-Bio-Quote.
  • Geplanter Wegfall von Tierwohlvorgaben beim Schweinefleisch: Die Vorgabe, mindestens 50% und ab 2030 100% des Schweinefleischs sowie aller Verarbeitungsprodukte in Tierwohlqualität einzukaufen, soll gestrichen werden.
  • Geplanter Wegfall von Tierwohlvorgaben beim Rindfleisch: Die Vorgabe, sämtliches Rindfleisch sowie alle Verarbeitungsprodukte in Tierwohlqualität zu kaufen, soll gestrichen werden.
  • Geplanter Wegfall der Vorgabe zur gentechnikfreien Fütterung: Eier, Milch und Milchprodukte sowie Schweine- und Rindfleisch und deren Verarbeitungsprodukte sollen nicht mehr verpflichtend aus Produktion mit gentechnikfreier Fütterung stammen müssen.
  • Zusätzlich sollen laut bekannt gewordenem Entwurf „zahlreiche Schlupflöcher“ für verbleibende Regelungen eingeführt werden.

Betroffene Gruppen und Bezug zu bestehenden Qualitäts- und Zertifizierungsstandards

  • Betroffen sind Betriebe, die bereits in höchste Tierhaltungsstandards und ökologische Produktion investiert haben.
  • Betroffen sind Betriebe, die entsprechend österreichischer Zielsetzungen zur Erhöhung des Bio-Anteils und des Tierwohlanteils in den nächsten Jahren umstellen wollen.
  • Betroffen sind Betriebe mit Zertifizierungen/Programmen: gesetzliche Bio-Vorgaben und höhere Standards österreichischer Bio-Verbände; AMA-Gütesiegel-Programme zu „Mehr Tierwohl“, Alm- oder Weidehaltung; Label „ohne Gentechnik hergestellt“ der Arge Gentechnikfrei.
  • Diese Bio-, Tierwohl- und Gentechnikfrei-Betriebe werden als Vorreiter:innen hin zu sehr hohen Standards und als Grundlage für Qualitätsproduktion beschrieben.

Rolle und Hebelwirkung öffentlicher Beschaffung (Absatzmarkt, Volumen, Wirkung)

  • Öffentliche Beschaffung wird als wesentlicher Nachfragemotor für Bio, Tierwohl und Gentechnikfreiheit dargestellt, weil sie stabilen Absatz sichern und Umstellungsrisiken für Betriebe reduzieren kann.
  • Als Einkaufsvolumen wird für den Bund allein rund 76 Mio. Euro genannt; bei Einbeziehung von Landeseinrichtungen ein Vielfaches davon.
  • Die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung wird als zentraler Hebel benannt (täglich tausende Mahlzeiten in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Pflegezentren, Spitälern).
  • Diese Einrichtungen werden überwiegend von Ländern, Gemeinden und nachgelagerten Einheiten betrieben; zugleich besteht auch im Bundesbereich (Bundesministerien und nachgelagerte Einrichtungen) erhebliches Potenzial.

Vorgeschlagene Umsetzungsmaßnahmen zur Einhaltung/Umsetzung von Bio-, Tierwohl- und Gentechnikfrei-Vorgaben

  • Einrichtung eines runden Tisches mit großen beschaffenden Ministerien (BMJ, BMLV, BMI), der BBG und Branchenvertreter:innen von Bio-, Tierwohl- und Gentechnikfrei-Betrieben zur Klärung, wie Bedürfnisse der Beschaffer sowie der Lieferant:innen (inkl. Mehrkosten durch Umstieg) in Verträgen berücksichtigt werden können.
  • Rechtliche und praktische Unterstützung zur Etablierung vergaberechtskonformer direkter Lieferbeziehungen zwischen konkreten Justizanstalten und Kasernen und regionalen Lieferant:innen für konkrete Produktgruppen, insbesondere im Tierwohlbereich.
  • Berücksichtigung der Notwendigkeit mehrjähriger Abnahmegarantien, damit Betriebe auf Bio/Tierwohl umstellen und dadurch Verfügbarkeit entsteht.
  • Initiierung und Unterstützung von Pilotprojekten großer beschaffender Institutionen zur Umsetzung der Bio-, Tierwohl- und Gentechnikfrei-Vorgaben durch ein sektionsübergreifendes Team des BMLUK.
  • Einsatz für entsprechende Budgets der beschaffenden Ministerien für die Lebensmittelbeschaffung; als grobe Einordnung wird genannt, dass die Mehrkosten im gesamten Bundesbudget zur Einhaltung der Bio-Quote ersten Schätzungen zufolge bei unter 1 Euro pro Österreicher:in und Jahr liegen.

Dokumentation, Monitoring, Systeme und Transparenz in der Beschaffung (Bundesbereich)

  • Die Umsetzung der Kriterien zur Lebensmittelbeschaffung soll zumindest in den Bundesministerien nachvollziehbar nach einheitlichen Kriterien dokumentiert werden.
  • Dies soll mit verfügbaren Ressourcen umsetzbar sein und durch standardisierte Erhebungen im Rahmen eines Monitorings erfolgen.
  • Für den Wirkungsbereich des BMLUK bei nachgeordneten Einrichtungen wird bereits ein einheitliches Warenwirtschaftssystem zur Nachvollziehbarkeit/Monitoring eingesetzt.
  • Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung wird als bereits gesetzter Schritt für Transparenz gegenüber den verpflegten Personen genannt.
  • Der naBe-Aktionsplan des Bundes und ergänzende Kriterien für die Lebensmittelbeschaffung setzen Quoten/Ziele im Bund und dienen zugleich als Richtschnur für andere Ebenen (Länder/Gemeinden) in deren Bemühungen.

Begleitung des laufenden Überarbeitungsprozesses der naBe-Kriterien (inhaltliche Eckpunkte des Prozesses)

  • Für die Überarbeitung der naBe-Kriterien wurde eine interministerielle Steuerungsgruppe eingerichtet; die Gesamtkoordination liegt beim BMLUK.
  • Zur Erarbeitung von Vorschlägen wurde ein Fachausschuss eingesetzt, zusammengesetzt aus Vertreter:innen der Bundesministerien, Expert:innen sowie zuständigen Organisationen der Bundesverwaltung; dieser arbeitet an einem Vorschlag zur Überarbeitung der naBe-Kriterien für die Beschaffung von Lebensmitteln.
  • Den Arbeiten auf Fachebene soll nicht vorgegriffen werden; nach fachlicher Einigung wird die Steuerungsgruppe befasst, anschließend folgt politische Abstimmung.
  • Je nach Fortschritt auf Fachebene kann die politische Koordinierung beginnen.
  • Monitoring wird als wichtiges Instrument zur Gewährleistung von Umsetzung und Wirkung des naBe-Aktionsplans hervorgehoben; durch die Beratung der Fachexpert:innen, Ministerien und zuständigen Organisationen soll für die politischen Beratungen im folgenden Jahr eine ausgearbeitete Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden.

Bio- und Tierwohlkriterien bei der Lebensmittelbeschaffung: nicht abschwächen, sondern umsetzen!

~38 min Lesezeit
Dafür: GRÜNE Dagegen: FPÖÖVPSPÖNEOS
GRÜNE Olga Voglauer

Danke, Herr Präsident! Spoštovana Visoka Hiša! Lieber Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, so schön, wie Sie diesen Titel vorgelesen haben, lieber Herr Präsident, kann ich es ja kaum wiederholen, aber noch einmal zu Ihrer Wiederholung. Der Titel dieses Tagesordnungspunktes heißt „Bio- und Tierwohlkriterien bei der Lebensmittelbeschaffung: nicht abschwächen, sondern umsetzen!“ – das klingt, wahrscheinlich werden Sie mir recht geben, gut. Das wollen wir alle. Aber darum wird es heute hier nicht gehen, denn das werden wir hier heute nicht beschließen. Das wird keine Mehrheit finden. Das war ein Antrag, den wir Grüne im Landwirtschaftsausschuss eingebracht und dort debattiert haben. Zu unserer Verwunderung gab es keine Zustimmung der Regierungsparteien, von NEOS, SPÖ und der ÖVP, sondern es gab einen eigenen Antrag, aber zu dem kommen wir noch. Worum geht es bei der Lebensmittelbeschaffung des Bundes? – In Wirklichkeit ist es nichts anderes als der Einkaufswagen der Republik. Mit einem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Beschaffung haben wir festgelegt und haben sich die Ministerien auch selbst verpflichtet, wie sie einkaufen. Und unter anderem steht dort, dass sie bis zum Jahr 2030 über 55 Prozent an Biolebensmitteln einkaufen werden. Es steht dort, dass sie aktuell 30 Prozent erreichen wollen. Es steht dort, dass man sich bereits heute dazu bekennt, mehr als 50 Prozent an Tierwohlfleisch einzukaufen und bis 2030 wohlgemerkt 100 Prozent an Tierwohlfleischprodukten einkaufen muss. So hat man sich verpflichtet. Ich verstehe als Verpflichtung: Man muss das dann so tun. Daraufhin, damit das nicht abgeschwächt wird, haben wir als Grüne nachgefragt und erfahren, dass es durchaus unterschiedliche Gespräche gibt, unterschiedliche Fachgruppen gibt, die sich damit beschäftigen, wie das in Zukunft genauer gehandhabt wird. Da haben wir erfahren, dass man genau diese Kriterien abschwächen will. Man will das Tierwohlkriterium streichen und auch bei der biologischen Landwirtschaft und beim Anteil der Biolebensmittel, die in diesem Einkaufswagen der Republik landen, zukünftig etwas abschwächen beziehungsweise – na ja, wir kommen ja dann zum Antrag, der heute auch abgestimmt wird – vielleicht gibt es da gar keine Prozente mehr, die man vorschreiben wird. Sie sehen also: Die nachhaltige Lebensmittelbeschaffung in Österreich ist in Gefahr und man wollte das eigentlich still und heimlich irgendwo beschließen. Das haben wir Grüne nicht zugelassen. (👏) Doch Sie werden sich vielleicht fragen: Was wollen denn die Regierungsparteien, was wollen die NEOS, was will die SPÖ, was will die ÖVP, in Zukunft haben? – Na ja, sie arbeiten ganz nach dem Motto: Tierwohl raus, Tierqual rein!, weil das ist es dann. Wir haben das schon vor einigen Monaten bei dem Beschluss zum Tierschutzgesetz erlebt, als es um die Jahrhundertchance gegangen ist, endlich den Vollspaltenboden bei der Schweinehaltung zu verhindern, zu beschränken, einfach einen Schlussstrich zu ziehen. Auch da hat diese Bundesregierung nicht geliefert. Sie hat das Gesetz so verwässert, dass der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung jetzt einbetoniert ist. Und der nächste Schritt ist, dass das Fleisch aus dieser Haltung in der öffentlichen Beschaffung jetzt Standard wird, und ich sage Ihnen eins: Das dürfen wir alle gemeinsam nicht zulassen! (👏) Also, Tierwohl geht raus, bio geht raus. Und wie nennt das die Bundesregierung in ihrem Antrag? – Sie nennt das in ihrem Antrag „Stärkung der biologischen und regionalen sowie tierwohlgerechten Lebensmittelbeschafftung im Bundesbreich und Begleitung des laufenden naBe-Überarbeitungsprozess“. Ja, dieser Titel ist so lang, dass man ihn sich kaum merken kann, aber man sieht da schon: Na ja, an und für sich ist das gescheit. Dann geht man davon aus: Na ja, wenn jetzt 30 Prozent bio wären, dann muss ja die Stärkung dann in die Richtung gehen, dass wir in Zukunft statt 55 Prozent 70 Prozent haben. Oder: Wenn wir sagen, wir stärken das Tierwohlsiegel, dann würde man davon ausgehen, dass man sagt: Wir erreichen die 100 Prozent viel schneller. Aber nein, wenn Sie sich dann den Antrag der Regierungsparteien durchlesen – ich frage mich wirklich, ob den jetzt die ÖVP allein geschrieben hat oder ob doch die NEOS und die SPÖ dabei anwesend waren –: Da werden Sie nichts mehr finden. Da ist das Tierwohl nicht einmal im Entschließungstext genannt, das Wort Tierwohl kommt bei Ihnen nicht mehr vor. Wie geht das? Sie stellen als SPÖ die Tierschutzstaatssekretärin und haben sich hier heraußen vor wenigen Monaten gelobt, wie toll das Tierschutzgesetz ist, aber in diesem Entschließungsantrag bringen Sie das Tierwohl nicht einmal in einem Wort rein. Da muss ich Sie schon fragen, ob Sie bei der textlichen Gestaltung dieses Entschließungsantrages anwesend waren. (👏) Liebe NEOS, ich schätze die Arbeit von Karin Doppelbauer in dem Bereich der nachhaltigen Beschaffung von Lebensmitteln gerade in den letzten Jahren sehr. Nur, liebe Kollegin Doppelbauer, wo warst du, als das geschrieben wurde? Wir haben erkannt – und das ist ein Problem –, dass die nachhaltige Beschaffung überhaupt nicht in der Form geliefert hat, wie wir das wollten, dass erst die Ministerien umstellen mussten, dass die Bundesbeschaffung erst umstellen musste. Warum hast du nicht Sorge dafür getragen, dass wir bei der Umsetzung vorankommen, dass ein Turbo reinkommt, dass wir Wege suchen, wie wir schnellstens für die Köche und Köchinnen in öffentlichen Einrichtungen entbürokratisieren und die Ziele erreichen? Das war nicht der Weg, den du gewählt hast. Du hast den Weg gewählt: Streichen wir das geschwind raus, dann müssen wir die Ziele nicht erreichen und dann schaut es auch gut aus. Ich finde, das ist beschämend. (👏) Aber noch beschämender ist, dass wir, als wir das beschlossen haben und die Tierwohlkriterien niedergeschrieben wurden, hier Zeug:innen mehrerer Reden geworden sind, in welchen du, Kollege Strasser, eines getan hast: Du hast jedes Mal gesagt: Wer Tierwohl will, muss auch Tierwohl kaufen!, und: Es gibt im Einzelhandel noch so viel zu tun! – Und das Gegenbeispiel war immer die öffentliche Beschaffung, denn die geht jetzt mit Vorbild voran. Wo warst du, lieber Kollege, als dieser Entschließungsantrag geschrieben wurde, mit deinem moralischen Zeigefinger, der nämlich dafür Sorge trägt, dass die öffentliche Hand vorangeht, dass diese Betriebe zum Beispiel in der Schweinehaltung in – wie man es so oft nennt – mehr Tierwohl investieren – TW30, TW60, TW100 wird das gerne bei der ÖVP genannt, das hat dann gleich so eine Nummer wie ein, weiß ich nicht, Winterreifen –, wo warst du, als das geschrieben wurde? Warum geht da die öffentliche Hand nicht mit Vorbild voran? Wo ist da die Verantwortung der Republik? Wo ist da ein wirklich korrekter Einkaufswagen der Republik? Wo ist der Weg, wie wir dort hinkommen? Was sagt die ÖVP, was sagt der Bauernbund den Bäuerinnen und Bauern, die darauf gezählt haben, dass die 76 Millionen Euro, die der Bund in die öffentliche Lebensmittelbeschaffung investiert, auch dafür aufgewendet werden, dass ihre Investitionen in Tierwohl, in biologische Landwirtschaft gerechtfertigt sind und auch bezahlt werden? Wo wart ihr? (👏) Ihr als Bauernbund, wo wart ihr da, als das geschrieben wurde? Das ist ein Antrag, meine Damen und Herren, der hätte niemals, niemals das Licht des Tages erblicken dürfen, denn mit diesem Entschließungsantrag ist eines klar: Als Nächstes – ich sage Ihnen die Zukunft voraus – werden die Ministerien diese Selbstverpflichtung zu mehr Tierwohl und zur biologischen Landwirtschaft aufgeben. Wir werden im Aktionsplan der nachhaltigen Beschaffung keine Ziele mehr festgeschrieben haben, denn daran wird im Hintergrund jeden Tag akribisch gearbeitet. Es kommt also auf uns gemeinsam als Konsument:innen, als politische Parteien darauf an, dass wir uns dem entgegenstellen. Es ist nicht egal, wie wir einkaufen. Es ist auch eine ethische Verantwortung, wie wir einkaufen. Und das nicht nur zu Hause für den eigenen Kühlschrank, sondern auch für den Kühlschrank, der die Republik versorgt. Also, liebe NEOS und liebe SPÖ, ich halte fest: Botschafterinnen für Tierqual und Handlangerinnen der Agrarindustrie, dafür seid ihr nicht gewählt worden.

NEOS Doppelbauer (Zwischenruf)

Wow!

GRÜNE Olga Voglauer

… Mit diesem Motto seid ihr nicht angetreten, aber jetzt schafft ihr solche Fakten. (Abg. Doppelbauer [NEOS] – erheitert –: Also ganz ehrlich!) Aus nachhaltiger Beschaffung wird nachhaltige Abschaffung. Auch das ist eine Leistung.

ÖVP Lindinger (Zwischenruf)

Wir sind Lobbyisten für die österreichischen Familienbetriebe! – Abg. Egger [ÖVP]: Immer schön, wenn man über was redet, wo man sich nicht auskennt!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Albert Royer . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Albert Royer

Danke, Herr Präsident. Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte einmal vorwegschicken: Ich bin jetzt nicht ganz so kritisch wie meine Vorrednerin, aber es stimmt natürlich schon, es hat diesen Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung gegeben. Da hat sich der Herr Bundesminister auch sehr ambitionierte Ziele gesteckt. Da ist es um regionale Lebensmittelbeschaffung gegangen, um Bioanteil, um GVO-freie Fütterung und so weiter. Natürlich ist der Herr Bundesminister die letzten Jahre ein bisschen säumig und man hat jetzt halt gesehen, dass dieses ambitionierte Ziel für 2030 nicht mehr erreichbar ist. Wir haben aber auch mit dem §-27-Antrag, mit dem Abänderer sozusagen, kein Problem. Er ist halt ein bisschen entschärft, die Richtung stimmt trotzdem. Ich habe ein ganz anderes Problem mit der ganzen Sache. Selbst wenn das alles so funktioniert hätte und noch ambitionierter geworden wäre: Das große Damoklesschwert, das wirklich über den Bauern und Bäuerinnen hängt, ist in den nächsten Tagen dieses Mercosur-Abkommen mit Südamerika, und das wird richtig spannend. Es verdichten sich ja die Anzeichen, dass am 20. Dezember in Brüssel eine Entscheidung fallen soll.

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Gott sei Dank! – Abg. von Künsberg Sarre [NEOS]: Ein Weihnachtsgeschenk!

FPÖ Albert Royer

… Es könnte zu Weihnachten also wirklich eine schöne Bescherung – im Negativen – für unsere Bäuerinnen und Bauern werden. Wir hoffen, dass das gut ausgeht …

NEOS Hofer (Zwischenruf)

Gut ausgeht für wen?

FPÖ Albert Royer

… aber die Lage ist ja folgende: Die ÖVP eiert da seit Wochen und Monaten herum. Ihr beruft euch auf irgendeine Abstimmung von 2019 und habt geglaubt, ihr könnt in Brüssel locker dagegenstimmen, weil ja die anderen Länder eh dafürstimmen. Wir haben im Wirtschaftsausschuss ja auch mitbekommen, wie begeistert Minister Hattmannsdorfer ist. Er wäre sofort bereit, die heimischen Bauern und Bäuerinnen für dieses Südamerikaabkommen zu opfern.

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Ich glaub, von dem Cheeseburger werden die Bauern ...!

FPÖ Albert Royer

… Es ist nur so, dass in den letzten Tagen ein paar Länder wankelmütig wurden oder die Meinung geändert haben, wie auch immer. Es ist jetzt gar nicht mehr so sicher, ob die Strategie der ÖVP, dass ihr dagegenstimmt und es eh trotzdem dafür ausgeht, aufgeht.

NEOS Hofer (Zwischenruf)

Das ist jetzt wieder die andere FPÖ ...!

FPÖ Albert Royer

… Es schaut eher danach aus, dass Österreich in Brüssel das Zünglein an der Waage wird und dass die ÖVP wirklich Farbe bekennen und die Karten auf den Tisch legen muss. Ich glaube, ihr werdet am Ende des Tages die Bauern verraten und ihr werdet für Mercosur stimmen. Das ist halt zu befürchten und ist dann, wie gesagt, eine schöne Bescherung zu Weihnachten. Eines noch dazu: Sollte das dann kommen, was ja aus meiner Sicht ein Worst-Case-Szenario für Österreich und für unsere Landwirtschaft ist, brauchen wir die Herkunftskennzeichnung wie einen Bissen Brot, denn wenn Mercosur kommt und die Herkunftskennzeichnung nicht, dann sehen wir wirklich schwarz für unsere Landwirtschaft. Die Herkunftskennzeichnung will, und das kriegen wir ja im Ausschuss auch mit, hier in diesem Haus praktisch jede Fraktion, außer die ÖVP. Ich glaube, die NEOS und die SPÖ wollen das ja auch. Ihr habt halt einen Regierungszwang und dürft nicht, wie ihr wolltet und könntet. Im Endeffekt hilft uns das aber alles nichts. Das große Damoklesschwert ist wie gesagt das Mercosur-Abkommen, damit wir halt ein paar Autos von Deutschland nach Südamerika liefern und unsere heimische Landwirtschaft völlig diesem Hormonfleisch ausliefern. Die haben völlig andere Produktionsstandards als wir. Das geht für unsere Bauern sicher nicht gut aus, da haben wir große Besorgnis. Natürlich – das auch zu diesem konkreten Antrag – wäre es uns lieber, wenn es noch mehr regionale Versorgung, mehr Bioanteil in den öffentlichen Küchen gäbe. Es hilft uns aber wie gesagt nichts, wenn ihr das Kleine richtig macht, wenn ihr das große Thema vermasselt und wir da wirklich gegen die Wand fahren. Das ist unsere Befürchtung. Ich hoffe, ich täusche mich, denn sonst ist es wie gesagt eine schöne Bescherung zu Weihnachten. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Georg Strasser . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Georg Strasser

Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf ins Jahr 2021 zurückgehen. Damals hat die vorherige Bundesregierung mit Regierungsbeteiligung der Grünen in einem Ministerratsvortrag festgelegt, dass der Nabe-Plan 2010 – seit damals gibt es das Projekt Nabe, nachhaltige Beschaffung, das nicht nur Lebensmittel, sondern auch andere Güter betrifft – überarbeitet wird. Was sind die Ziele? – Zum einen versucht man, die Umwelt- und Klimathematik besser abzubilden, man will schauen, dass man in der Ernährung eine bessere Gesundheit gewährleistet, und letztendlich legt man auch einen Schwerpunkt in Richtung regionaler Wirtschaft, regionaler Wertschöpfung. Bei den Lebensmitteln ist das Ziel, dass man in der öffentlichen Beschaffung mehr saisonale, regionale und Biolebensmittel an den Konsumenten, an die Konsumentin bringt. Seit 2024 arbeiten einige Teams daran, dieses Konzept zu überarbeiten und zu evaluieren. Geschätzte Frau Kollegin Voglauer, wir haben 2021 schon festgelegt, dass es Arbeitsgruppen, Fachgruppen geben wird, die den Erfolg dieses Projekts umreißen und die Weiterentwicklung festlegen. Bleiben wir also auf Pfad; 2021 wurde das vereinbart und wir arbeiten dieses Konzept ab. Was sind jetzt die Learnings oder die Projekte, die man sich anschaut? – Zum einen ist jetzt schon fix, dass wir ein besseres Monitoring brauchen. Wir wissen in gewissen Bereichen noch zu wenig darüber Bescheid, wie denn die öffentliche Beschaffung letztendlich vonstattengeht. Das Zweite ist, dass man sich ganz genau anschauen muss, wie Angebot und Nachfrage liegen, denn wir in Österreich leben zwar in einem agrarstarken Land, aber nicht alle Güter im biologischen Bereich oder auch im konventionellen Bereich sind immer zu 100 Prozent verfügbar. Der dritte Bereich ist, dass es auch immer wieder technische und bürokratische Hürden gibt, und das sind oft Details, die man sich anschauen, die man analysieren muss, um Systeme zu verbessern. Was gibt es dann für Ziele? Welche politischen Ziele sind in Wahrheit notwendig? – Zum einen wollen wir natürlich den Absatz österreichischer – mit dem Schwerpunkt österreichische – Bioqualität verbessern. Zum Zweiten wollen wir mehr österreichische Produkte im Rahmen des AMA-Gütesiegels in die nachhaltige Beschaffung bringen. Und in der Kategorie 3 sind sozusagen Lebensmittel – und da meine ich jetzt biologische und auch konventionelle – aus anderen europäischen Staaten oder aus Drittländern. Wir wollen damit den Konsumenten etwas Gutes tun; höhere Qualität soll auf die Teller kommen. Wir wollen damit der Wirtschaft etwas Gutes tun; regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gefördert werden. Und wir wollen damit auch bäuerliche Produktpreise unterstützen. Das sind die Ziele. Frau Kollegin Voglauer, die künstliche Aufregung verstehe ich nicht ganz, denn es ist sozusagen derzeit die fachliche Diskussion im Laufen, und es ist noch keine einzige politische Entscheidung gefällt. Keine einzige politische Entscheidung ist gefällt. Aus diesem Grund: Haben Sie ein wenig Geduld! Wir werden das ordentlich analysieren …

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Wie lange noch?

ÖVP Georg Strasser

… und werden dann die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Abschließend: Ja, die öffentliche Hand muss mit gutem Beispiel vorangehen …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Wir sind uns einig!

ÖVP Georg Strasser

… und der Herr Minister macht das hervorragend. In den Kantinen der zehn landwirtschaftlichen höheren Bundeslehranstalten, wo sozusagen nur das Ministerium bestimmt und wo nur das Ministerium den Monitor aufgespannt hat, haben wir einen Bioanteil von 35 Prozent.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Na schau, es geht ja!

ÖVP Georg Strasser

… 80 Prozent der Lebensmittel, die dort verwendet werden, kommen aus Österreich und es gibt ein konsequentes Monitoring. – Vielen Dank, Herr Bundesminister , das ist ein Vorzeigeprojekt und soll sozusagen das Role-Model für den neuen Nabe-Plan sein. Wir arbeiten daran …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Schauen wir!

ÖVP Georg Strasser

… und die Beschlüsse werden folgen. Ich hoffe dann auf die Unterstützung in diesem Raum. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Elisabeth Feichtinger . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete!

SPÖ Elisabeth Feichtinger

Danke, Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir heute über die biologische Landwirtschaft sprechen, dann sprechen wir nicht über die Anbauweisen, über das Gütesiegel oder die Budgetzahlen, sondern wir sprechen über den Boden, auf dem unsere Gesellschaft steht, vor allem auch über die Felder, die uns ernähren, und über jene Menschen, die jeden Tag im Morgengrauen rausgehen und mit Sorgfalt, Wissen und vor allem Respekt die Lebensmittel, die diesen Namen verdienen, erzeugen. Die biologische Landwirtschaft ist gewissermaßen das Wurzelsystem unserer Zukunft. Es ist nicht sichtbar, aber wir alle brauchen es. Wenn wir diese Wurzeln stärken, wächst ein Baum, in dessen Krone unsere Gesellschaft von einer Generation zur nächsten sein kann. Deshalb ist auch die Sozialdemokratie ganz stark für die Förderung der Biolandwirtschaft. (👏 SPÖ) Wir wissen, biologische Produktion ist schonender für die Tiere, schonender für das Klima, für die Natur, für das Wasser und natürlich auch für all unsere Böden. Ein besonders wirkungsvolles Instrument dafür ist die öffentliche Beschaffung. Sie ist wie ein starker Strom, der kleine und große Biobetriebe nährt und ihnen die Sicherheit für Investitionen in die Zukunft gibt. Mit jedem Produkt, das die Öffentlichkeit erwirbt, zeigt sie ein klares Signal, nämlich: Nachhaltigkeit soll nicht die Ausnahme sein, sondern zur Norm werden. Ja, die budgetäre Lage ist angespannt. Liebe Grüne, liebe Olga, ihr wisst ganz genau, dass das schon sehr hausgemacht ist und aus der letzten Regierungsphase kommt, und wir müssen das jetzt ausbaden und die Suppe auslöffeln.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Dann tut es doch!

SPÖ Elisabeth Feichtinger

… Natürlich bleibt, wenn überall gespart wird, auch der nachhaltige Einkauf nicht unberührt. Doch eines möchte ich klar und deutlich sagen: Wir bleiben bei dem Ziel 55 Prozent Bio.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das schauen wir uns an!

SPÖ Elisabeth Feichtinger

… Dieses Ziel ist kein Luxus, es ist definitiv eine Notwendigkeit.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

In deinem Antrag steht es aber nicht drinnen! Das hast du vergessen!

SPÖ Elisabeth Feichtinger

… Aktuell läuft ein Prozess zur Anpassung der Nabe-Kriterien, um die finanzielle Realität darzustellen.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Wieso steht es dann nicht drinnen? Hättest es ja reinschreiben können!

SPÖ Elisabeth Feichtinger

… Da kommen viele Stimmen zu Wort und ganz besonders jene, die eben die Bioproduktion vertreten; das ist auch ganz, ganz wichtig. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns in diesem Prozess für zwei Themen ganz stark ein: Erstens für die Ausweitung der Bioanteile dort, wo es möglich und vor allem auch sinnvoll ist, und zweitens für ein praxistaugliches Monitoringsystem, das klar zeigt, wie die Entwicklung ist. Sehr geehrte Damen und Herren, ob wir uns Bio leisten können, ist nicht die Frage. Können wir uns leisten, auf Bio zu verzichten? – Wir tragen Verantwortung dafür, Österreichs Landwirtschaft in den nächsten 20, 30 und 50 Jahren weiterzuentwickeln. Lassen wir uns nicht von kurzfristigen Engpässen die langfristigen Perspektiven nehmen! Stärken wir jene, die nachhaltig produzieren! Stärken wir unsere Böden und vor allem unsere Zukunft! (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lisa Aldali . – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

NEOS Lisa Aldali

Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Man hat mir geraten, ich soll heute erwähnen, dass es meine erste Rede hier ist, weil man dann vielleicht ein bisschen sanfter mit mir umgeht. Ich sage es trotzdem, aber nicht, weil ich als Tierschutzsprecherin für Welpenschutz appelliere – ich hatte nie einen und brauche keinen –, sondern weil eines klar ist, sehr geehrte Damen und Herren: Von einer Partei, deren Spitzenvertreter es für akzeptabel hält, meine Familie öffentlich in den Schmutz zu ziehen, ist so etwas wie Rücksicht ohnehin nicht zu erwarten.

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Redet ja keiner ...!

NEOS Lisa Aldali

… Wissen Sie was, sehr geehrte Damen und Herren und Herr Kollege: Wer Familien angreift, hat die Kontrolle über politische Kultur schon längst verloren. (👏 ÖVP, NEOS) Genau deshalb stehe ich heute hier, nicht leiser, sondern sehr viel klarer. Ich komme aus einer Mittelschule in Pinzgau, ich war dort Lehrerin für Deutsch, Geschichte und politische Bildung. Und was habe ich dort gelernt, sehr geehrte Damen und Herren? – Wie man Konflikte löst, ohne Menschen zu demütigen. Und ich habe dort eines erkannt: Zwölfjährige haben oft mehr Anstand als manche, die seit Jahrzehnten Politik machen. (👏 ÖVP, NEOS) Und ja, ich sage das jetzt ganz bewusst und direkt an die FPÖ: Politik ist kein Wurstelprater, und wir sind nicht für Showeinlagen hier. (👏 SPÖ, NEOS) Ich bin hier, weil ich die verantwortungsvollere Politik, die ehrlichere Sprache und den respektvolleren Umgang zurückholen möchte. Und jetzt komme ich zum Antrag, sehr geehrte Damen und Herren. Wir sprechen heute über nachhaltige, regionale, tierwohlgerechte Beschaffung. Es klingt zwar etwas technisch, ist aber eigentlich etwas ganz Grundsätzliches: Wie ernst nimmt der Staat seine Pflicht, mit Steuergeldern gut umzugehen, um die Nachfrage nach Bio- und regionalen Produkten bestmöglich zu unterstützen? Es geht da weder um Romantik noch um eine Ideologie, und wir haben uns im Regierungsprogramm große Ziele gesetzt. Deshalb ist es umso wichtiger, mit gutem Beispiel vor allem bei Bio voranzugehen. Und gerade da zeigt sich der Unterschied im Hohen Haus, sehr geehrte Damen und Herren. Während manche hier – und ich muss jetzt leider noch einmal zur FPÖ blicken – jedes Thema reflexartig zum Kulturkampf machen, wollen wir NEOS Transparenz statt Theater, Qualität statt Krawall, Verantwortung statt Verwirrung, denn Österreich verdient vernünftige Politik und keine Schlagzeilenpolitik. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Zum Schluss ganz persönlich von mir: Ich stehe heute zum ersten Mal hier, ja, aber sicher nicht, um mich von Ihnen wegducken zu lassen. Ich lasse mir meine Stimme nicht von Menschen nehmen, die ihre eigene längst verloren haben. Ich bin hier, weil ich an ein Österreich glaube, das größer als die Wut, stärker als diese Hetze und klüger als jede billige Ablenkung ist. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manuel Pfeifer . Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein.

FPÖ Manuel Pfeifer

Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Kollege Strasser, ich habe Ihre Rede aufmerksam verfolgt. Sie haben die Kantinen erwähnt. Haben Sie aber eine Kantine bewusst ausgelassen? Ich kann mich noch an die Schlagzeile erinnern: Skandal um die Herkunft des Fleischs in der Kantine des Landwirtschaftsministeriums. Fotos der „Kronen Zeitung“ haben belegt, dass nur 30 Prozent aus Österreich stammen und 70 Prozent des Fleisches importiert wurden. Meine Frage an die ÖVP: Wie erklären Sie das den heimischen Landwirten? Das ist für mich Heuchelei und Glaubwürdigkeitsverlust. Sie schwingen schöne Sonntagsreden über Regionalität. Für mich ist das ein Verrat an den österreichischen Landwirten, und das ist an Scheinheiligkeit nicht zu übertreffen. Wir haben in unserer Landwirtschaft eine Strukturkrise. Neun Betriebe pro Tag müssen aufgeben, der Markt wird mit Billigimporten überschwemmt. Konkurrenz durch niedrige Standards aus dem Ausland: Das ist ein Messerstich in den Rücken der österreichischen Landwirtschaft. Was macht die Regierung? – Sie blockiert eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Wir fordern eine durchgehende verpflichtende Herkunftskennzeichnung im Handel und in der Gastronomie, denn der Konsument möchte wissen, wo sein Essen herkommt. Kommen wir zu den öffentlichen Großküchen: Ohne eine zwingende Verpflichtung ist das ein Freibrief für billige Importe aus dem Ausland, von Fleisch, Milch, Eiern aus Ländern mit niedrigen Standards. Diese untergraben die Arbeit unserer österreichischen Landwirte. Und die öffentliche Hand sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Was wir brauchen, sind kurze Transportwege, mehr Tierwohl, mehr Saisonalität, Politik, die das lebt, was sie predigt: Glaubwürdigkeit und Konsequenz in der Agrarpolitik. Gott sei Dank haben die Bauern am 25. Jänner in der Steiermark die Wahl, eine Verbesserung in der Landwirtschaftskammer herbeizuführen. Die freiheitlichen Bauern stehen hinter den österreichischen Bauern. – Danke.

ÖVP Lindinger (Zwischenruf)

Eine Stimme für die Bauern, eine Stimme für den Bauernbund!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Josef Hechenberger . – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

ÖVP Josef Hechenberger

Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich denke, auf die Vorredner braucht man nicht großartig einzugehen, das lassen wir einfach so stehen. Was, glaube ich, ganz wichtig ist: dass man einmal ganz klar aufzeigt, worum es eigentlich geht. Es geht bei der Nabe um eine nachhaltige Beschaffung des Bundes, die, wie Kollege Strasser bereits erwähnt hat, ja viel mehr als nur Lebensmittel betrifft. Da geht es um Elektrizität, um Bau und vieles andere mehr. In Summe sind es rund 54 Milliarden Euro allein im Jahr 2020, die da investiert wurden. Positiv für mich: Trotz höherer Kosten gibt es am Ende einen wirtschaftlichen Mehrwert für Österreich, weil der Nutzen größer ist. Und positiv – an die Grünen gerichtet –: Wir sparen mit der Nabe rund 43 000 Tonnen CO₂ ein. Somit ist das eben auch im Sinne des Umweltschutzes wichtig. Was mir aber ganz wichtig ist, ist das Thema Lebensmittel. Olga, ich glaube, das müssen wir einfach einmal ausdiskutieren …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Ja, bitte!

ÖVP Josef Hechenberger

… Eines ist klar : Mein Zugang ist der – und Österreich ist Bioeuropameister …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Ja! ...!

ÖVP Josef Hechenberger

… und wir sind stolz darauf –, Faktum ist: Biolebensmittel ja – aber wenn wir sie nicht mehr haben, ist mir ein regionales Lebensmittel aus Österreich …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Mit Tierqual?

ÖVP Josef Hechenberger

… lieber als ein Biolebensmittel von irgendwo.

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Was hast du gegen Boden...?

ÖVP Josef Hechenberger

… Bestes Beispiel: Mir persönlich ist ein Tiroler Bergkäse, konventionell mit AMA-Gütesiegel produziert, lieber als ein Biogouda aus Holland …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Dann reden wir auch übers Schweinefleisch, ja!

ÖVP Josef Hechenberger

… denn eines ist auch klar: Wir wissen, wo es herkommt, wie es produziert wurde, und wir wissen, wenn es aus Österreich ist, dass die Wertschöpfung in Österreich bleibt. Ich glaube, das ist in Zeiten wie diesen auch nicht ganz unwesentlich. Ich möchte aber an dieser Stelle auch einen zweiten Punkt einbringen, der mir schon einigermaßen Sorgen bereitet: Das ist die Diskussion über die Lebensmittelpreise. Und ich habe völliges Verständnis: Es gibt Österreicherinnen und Österreicher, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen, damit sie sich die Lebensmittel leisten können. Denen müssen wir auch von politischer Seite mit aller Kraft helfen. Faktum ist aber auch, dass wir derzeit rund 12 Prozent des Haushaltseinkommens für Lebensmittel ausgeben und rund ein Drittel der genusstauglichen Lebensmittel weggeschmissen wird. Und genau aus diesem Grund, glaube ich, müssen wir appellieren: Wer sich regional hochqualitativ mit wertvollen Lebensmitteln ernährt, ernährt sich nicht nur gut, sondern das ist auch die beste Gesundheitsvorsorge. Was mir in dem Zusammenhang, wenn wir über Lebensmittelpreise diskutieren, besonders Sorge bereitet …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Nein, wir diskutieren über ...!

ÖVP Josef Hechenberger

… ist die jetzt beginnende Diskussion im Lebensmittelhandel. Wir haben deutsche Lebensmittelkonzerne, die auch in Österreich Filialen betreiben, die jetzt beginnen, österreichische Lebensmittel zugunsten ausländischer Lebensmittel, die zu niedrigen Standards produziert worden sind – zu niedrigeren Tierschutzstandards, zu niedrigeren Umweltschutzstandards –, auszulisten. Das heißt, bei dieser ganzen Debatte gilt eines: Es zahlt die Landwirtschaft drauf, und dagegen sollten wir schon gemeinsam und geschlossen auftreten. Deshalb mein Appell an alle Konsumentinnen und Konsumenten: Beim Griff ins Regal, beim Griff zum AMA-Gütesiegel ist garantiert Österreich drin, und man kann garantiert sicher sein, dass das Produkt aus Österreich ist und zu hohen Standards produziert worden ist. (👏 ÖVP) An und für sich haben wir ja mit der Nabe ein starkes Werkzeug in der Hand. Leben wir dieses starke Werkzeug – für die Produzentinnen und Produzenten, damit die Produktion in Österreich bleibt, damit wir der Landwirtschaft Planungssicherheit geben, aber auch der Gesellschaft die Möglichkeit geben, hochwertige, fair produzierte, nachhaltige Ernährung sicherzustellen. In diesem Sinne, denke ich, ist dieser Antrag und die Kampagne von unserem geschätzten Herrn Bundesminister absolut unterstützenswert.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Welche Kampagne?

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Tanzler . – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

SPÖ Petra Tanzler

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die nachhaltige öffentliche Beschaffung ist ein wesentliches Instrument, um die Qualität unserer Lebensmittel, die Zukunft der Landwirtschaft und die Wertschöpfung in den Regionen zu stärken, und sie ist entscheidend dafür, dass wir unsere hohen österreichischen Tierwohlstandards weiter ausbauen können. Das ist im Regierungsprogramm klar festgehalten, und wir als SPÖ stehen selbstverständlich hinter diesen Zielen. Gerade die öffentliche Hand hat eine große Verantwortung. Sie entscheidet darüber, ob regionale Betriebe gestärkt werden, ob biologische Produktionsweisen Vorfahrt bekommen und ob Tierwohlstandards auch tatsächlich in der Praxis ankommen. Jede Beschaffungsentscheidung im Bund hat Auswirkungen darauf, wie unsere Lebensmittel erzeugt werden. Gerade im Bereich Tierwohl zeigt sich diese Bedeutung besonders deutlich. Wenn der Bund tiergerechte Produkte bevorzugt, unterstützt er jene Betriebe, die hohe Standards einhalten und dafür öfter höhere Kosten tragen. Das stärkt die Qualität der Lebensmittel, die regionale Wertschöpfung, wie schon erwähnt, und schafft stabile Absatzmöglichkeiten für Betriebe, die besonders verantwortungsvoll arbeiten. Im nächsten Schritt ist es daher wesentlich, die laufende Überarbeitung der Nabe-Kriterien abzuwarten, in deren Rahmen auch die notwendigen Monitoringsysteme weiterentwickelt werden. Erst wenn diese fachlich fundierte Grundlage vollständig vorliegt, können wir auf dieser Basis gut abgestimmte und praxistaugliche politische Entscheidungen treffen. Ein Wort noch zu Kollegin Voglauer: Sie haben über den moralischen Zeigefinger gesprochen. – Ihr Grünen seid die, die überall mit dem moralischen Zeigefinger hinzeigen …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

... mal einen schönen Antrag formulieren und dann reden wir weiter! – Abg. Schwarz [Grüne]: Wir haben einen Antrag ...

SPÖ Petra Tanzler

… und besonders auf jene Inhalte und Themen, die ihr selber in den letzten fünf Jahren nicht geschafft habt. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer . – Ich stelle einmal auf 3 Minuten ein. (Abg. Doppelbauer [NEOS] – auf dem Weg zum Rednerinnen- und Rednerpult –: Könnte länger dauern! – Heiterkeit der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]. )

NEOS Karin Doppelbauer

Vielen Dank, Herr Präsident! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns gerade mit der nachhaltigen Beschaffung. Die nachhaltige Beschaffung ist wirklich etwas, was uns NEOS sehr, sehr am Herzen liegt. Worum geht es dabei? – Es gibt einen nationalen Aktionsplan, der dafür sorgen soll, dass regionale und vor allem auch Bioprodukte von den Ministerien, von der Republik eingekauft werden, um eben nicht nur die Nachfrage im eigenen Land zu stärken, sondern tatsächlich auch Bio breiter zugänglich zu machen. Wir wissen alle, dass dieses Gesetz 2003 sozusagen zum ersten Mal ins Geschehen kam. 2010 wurde es dann in Österreich umgesetzt – es hat ein bisschen gedauert –, und 2021 wurde es aktualisiert. Was viele vielleicht nicht wissen, ist, dass dieses Gesetz – also die Nabe – verbindlich ist, weil nämlich durch eine entsprechende Weisung beziehungsweise Vorgabe der obersten Dienstbehörden zu ihrer Anwendung angehalten wird. Es ist kein Nice-to-have, es ist etwas, das jetzt schon umgesetzt werden muss – übrigens auch in der letzten Legislaturperiode. Es hat sich einiges zum Besseren geändert. Wie sich viele vielleicht erinnern können, haben wir 2023 damit angefangen, als NEOS unsere Anfragen zu stellen, um einfach herauszufinden: Wo stehen wir denn bei den Ergebnissen? – Und ich kann berichten, 2023 hatten viele Ministerien nicht einmal ein Monitoring. 2023 hat eine gewisse Justizministerin, die, glaube ich, gerade nicht im Raum ist, eine Bioquote von 1,4 Prozent gehabt. Jetzt haben wir uns als NEOS damals nicht hingestellt – oder ich persönlich mich nie hingestellt – und gesagt, ich haue auf die Justizministerin drauf. Ich habe auf den Landwirtschaftsminister draufgehaut, weil er nicht wusste, wie viel er hat, und dann hat er eine Berechnungsmethode gefunden, um das zu wissen. Ich habe das nicht gemacht, Kollegin Voglauer. Ich habe mich nicht hingestellt und habe das so gesagt, sondern mir war wichtig, dass wir gemeinsam eine Lösung entwickeln, die die Bioquote stark steigen lässt, weil wir das einfach wollen und weil uns das wichtig ist – so wie es übrigens auch im Regierungsprogramm abgebildet ist –, und weil wir natürlich auch wollen, dass regionale Produkte in der Beschaffung bevorzugt werden. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Jetzt möchte ich einmal ein bisschen von Biobäuerin zu Biobäuerin sprechen. ( Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ. ) Beschämend ist für mich, dass wir 2023, als wir die ersten Anfragen gemacht haben, eine Quote von schwer unter 10 Prozent gehabt haben. Beschämend ist für mich, dass ihr euch heute hierherstellt und sagt: Oho, wo ist denn alles? Wir sind nicht bei 55 Prozent! – Ihr hättet das damals genauso umsetzen können wie wir. Sich hierherzustellen, das größte Budgetdesaster der Zweiten Republik zu hinterlassen und dann zu sagen: Jetzt ist es immer noch nicht umgesetzt! – Holla, die Waldfee! (👏 SPÖ, NEOS) Ganz, ganz dünnes Eis, Frau Kollegin! Kollegin Voglauer, ich lade Sie ein – um wieder seriös zu werden –: Das Thema ist zu wichtig, um so polemisch zu agieren, wie Sie das gerade gemacht haben.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Wir haben bewiesen, dass ihr es ...!

NEOS Karin Doppelbauer

… Deswegen würde ich mir wünschen: Lassen Sie uns auf die Zahlen schauen, lassen Sie uns auf die Daten schauen. Wir werden gemeinsam mit der Biobranche und gemeinsam mit der Branche einen guten Plan entwickeln.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das schaue ich mir an!

NEOS Karin Doppelbauer

… Wir haben die Beschaffung als zentrales Element in unserem Programm. Lassen Sie uns vielleicht dann über Resultate sprechen, die bei Ihnen ja nicht wirklich absehbar waren. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Alois Kainz . – Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Alois Kainz

Danke, Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher! Wir sprechen über Lebensmittel, und wenn wir über Lebensmittel sprechen, dann reden wir auch über die Versorgungssicherheit, über die nationale Sicherheit und über die Zukunft unserer heimischen Landwirtschaft. Die Menschen in Österreich wollen einfach wissen, was auf ihrem Teller landet. Gerade bei öffentlichen Einrichtungen – wie bei den Küchen in den Kasernen, in den Justizanstalten, in den Schulen und Spitälern – entscheidet der Einkauf, was auf dem Teller landet. Gerade im Bereich der Lebensmittel müssen wir mehr auf eine regionale Beschaffung achten und diese auch durchsetzen. Dadurch kann man nicht nur hohe Qualität sicherstellen und gute Produkte garantieren, sondern gleichzeitig können wir damit auch unsere Bauern unterstützen, und letztendlich wird auch das Tierwohl gefördert. Man darf aber nicht nur die Bevölkerung immer dazu aufrufen, heimische Produkte zu kaufen, man muss auch immer mehr auf die öffentliche Hand eingehen. Auch die Bundesbeschaffungsagentur muss mit gutem Beispiel vorangehen. Der Präsident der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer hat vor der Landwirtschaftskammerwahl im Vorjahr vorgerechnet, dass eine Steigerung der Regionalität in den zahlreichen Großküchen um nur 10 Prozent bis zu 500 landwirtschaftliche Betriebe absichern könnte. Da muss man sich die Frage stellen: Was ist geschehen? Was hat sich getan? Ist ein Erfolg vorhanden? Man kann es wirklich nicht wahrnehmen. Der Bioanteil und -konsum liegt im Alltag trotz allem nur bei rund 11 Prozent. Beim Bundesheer beträgt der Bioanteil – wie es zuerst die Kollegin der NEOS über die Justiz gesagt hat, beim Bundesheer liegt er zufälligerweise auch dort – 1,4 Prozent. Das ist skandalös wenig, muss man wirklich sagen. Er liegt damit weit hinter den großartigen Vorgaben und Ankündigungen. Der Bioanteil in den öffentlichen Küchen liegt weiterhin im niedrigen einstelligen Prozentbereich, weit entfernt von den Sollwerten. Wenn wir nicht aufpassen, dann führt eine schlecht gemachte Biolandwirtschaftspolitik in der Offensive dazu, dass unsere Bauern zusperren müssen und stattdessen Bioware aus dem Ausland in den Töpfen unserer Kasernen und Schulen landen. Das kann wirklich niemand wollen, das ist gegen unsere österreichischen Bauern. Wenn wir wirklich etwas verbessern wollen, dann muss im Mittelpunkt stehen, was für Österreich gut ist: Herkunft vor Ideologie, Versorgungssicherheit vor EU-Vorschriften und heimische Produktionen vor Auslandseinkäufen. Wir fordern eine klare Bevorzugung unserer heimischen Produkte. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Fürtbauer . – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

FPÖ Michael Fürtbauer

Sehr geehrter Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörer! Wir reden heute über nachhaltige öffentliche Lebensmittelbeschaffung – und ja, wir Freiheitliche stehen klar dazu. Der Staat sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Eines sage ich Ihnen aber auch gleich vorweg: Nachhaltigkeit bedeutet für uns nicht ein grünes Biodogma. Frau Voglauer, laut Landwirtschaftskammer Niederösterreich stammen nur rund 48 Prozent aller Bioprodukte, die in Österreich verkauft werden, aus Österreich. Nachhaltigkeit heißt für uns, heimische Produktion zu stärken, ob Bio, ob Tierwohl, ob konventionell, einfach alle. Eines ist Fakt: Die österreichische Landwirtschaft besteht nicht nur aus Biobauern, Frau Voglauer! …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Auch!

FPÖ Michael Fürtbauer

… Der Großteil unserer Betriebe arbeitet konventionell, und das mit extrem hohen Standards, die weltweit ihresgleichen suchen. Diese Bauern dürfen wir nicht ignorieren und schon gar nicht wirtschaftlich an die Wand drücken, indem wir nur noch auf Bio und Tierwohl setzen. Auch die konventionelle Landwirtschaft gehört unterstützt und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt. Genau deshalb sagen wir Ja zu heimischen Produkten, aber Nein zu einseitigen Biofixierungen. (👏 FPÖ) Wir müssen im Bereich der Gemeinschaftsküchen ein Auge auf die Kosten werfen. Ich habe in meinem Gasthaus die Volksschule und den Kindergarten bekochen dürfen: so ungefähr 200 Kinderportionen am Tag. Durch Ihr wirtschaftspolitisches Versagen gibt es leider immer mehr Österreicher, für die der Preis sehr wohl ein ausschlaggebendes Kriterium ist. Für uns muss das wichtigste Kriterium sein, österreichische Produkte einzukaufen. Selbstverständlich sollte der Bund mit gutem Beispiel vorangehen; und was im Landwirtschaftsministerium passiert ist – dass 70 Prozent des Fleisches aus dem Ausland kommen –, ist natürlich ein Irrsinn und unterläuft alle Bemühungen zur Sensibilisierung der Bevölkerung. Wenn wir wirklich nachhaltig sein wollen, dann müssen wir alle heimischen Landwirtschaftsformen stärken: ob Bio, ob Tierwohl, aber auch konventionelle Landwirtschaft, die den Großteil unserer Ernährung sichert. Bei allen drei Produktionsformen werden Tag für Tag bei jedem Wetter unter steigenden Kosten, strengen Auflagen und im brutalen internationalen Wettbewerb hochwertigste Lebensmittel für uns produziert. Wir brauchen daher drei einfache Prinzipien: heimisch vor Ausland, regional vor global und Wettbewerbsfähigkeit vor Ideologie. Alle Bauern müssen leben und nicht nur überleben können. Wir stehen zu heimischen Lebensmitteln – aber von allen Bauern, nicht nur von jenen, die in Ihr politisches Weltbild passen. Die öffentliche Hand sollte endlich das tun, was sie predigt: einfach Österreich zuerst. – Danke. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jakob Schwarz mit einer gemeldeten Redezeit von 4 Minuten.

GRÜNE Jakob Schwarz

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! …

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Die 1 Prozent Bio im BMJ ...!

GRÜNE Jakob Schwarz

… Die Regierungsfraktionen haben sich jetzt eigentlich zum Teil gar nicht direkt zum Vorhalt geäußert, zum Teil recht beschwichtigend – einmal abgesehen von Karin Doppelbauer , auf die ich dann gleich noch eingehe.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Was heißt beschwichtigend? Es ist noch überhaupt keine politische Entscheidung gefallen!

GRÜNE Jakob Schwarz

… Was aber schwarz auf weiß steht, sind nicht die Worte, die ihr da sprecht …

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Wo ist eine politische Entscheidung gefallen?

GRÜNE Jakob Schwarz

… sondern einerseits der geleakte Entwurf aus dem Ministerium und andererseits der Antrag, den ihr hier eingebracht habt, und da steht halt schwarz auf weiß das Tierwohl nicht drinnen. Das haben wir schon thematisiert. (👏) Wenn es einem wichtig wäre, könnte man es ja da hineinschreiben – das ist offensichtlich nicht passiert. Zur Ausrede von wegen regional wäre in dem Fall wichtig: Auch regionale Tierqual ist Tierqual, da macht dann schon nicht nur die österreichische Produktion …

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Welche Tierqual?

GRÜNE Jakob Schwarz

… ein bisschen einen Unterschied, sondern auch …

ÖVP Hechenberger (Zwischenruf)

Das ist ja gar keine Tierqual, da musst du ... fahren!

GRÜNE Jakob Schwarz

… wie dieses Lebensmittel produziert worden ist. Ich komme eh noch darauf zu sprechen, wie es mit den österreichischen Betrieben ausschaut. Was mir auch auffällt, ist – und das ist schon interessant, das zieht sich jetzt ein bisschen so durch, als wäre es fast die Kernkompetenz der Österreichischen Volkspartei – der Zickzackkurs. Man vermisst ja das Christlich-soziale schon länger, jetzt vermisse ich schon fast das Konservative. (👏) Vor drei Jahren hat man einen Nabe beschlossen, jetzt gibt es offensichtlich schon wieder Bedarf, da etwas zu ändern. Was ist in der Welt vorgefallen, was plötzlich keinen Bedarf nach Bio- und Tierwohllebensmitteln mehr erfordert? Das ist mir nicht ganz schlüssig.

ÖVP Hechenberger (Zwischenruf)

Stimmt ja nicht!

GRÜNE Jakob Schwarz

… Beim Verbrennerverbot und beim Mercosur-Abkommen ist das Zickzack eh offensichtlich, und da wird das auch fortgesetzt. Das führt ja nur zur Verunsicherung, zu Strategiewechseln die ganze Zeit, und ist sicher nicht gut für die österreichische Landwirtschaft (👏) – insbesondere für die Biolandwirtschaft, für die ja die Umstellung mit Risiken verbunden ist. Jetzt kurz zur österreichischen Landwirtschaft: Es hat natürlich auch Vorteile, wenn die Bioquote und die Tierwohlquote in der Beschaffung der öffentlichen Hand höher sind, weil ja unsere nationalen Quoten in diesen Bereichen viel höher sind als international. Mit dem AMA-Gütesiegel-Betrieb konkurriert die ganze Welt. Im Bereich Bio und Tierwohl haben wir natürlich viel bessere Wettbewerbs- und Ausgangssituationen, um dann quasi bei so einer Beschaffung besser abzuschneiden. Letzter Punkt zu Karin Doppelbauer , die jetzt, glaube ich, wieder in Verhandlungen ist, aber die NEOS können das, glaube ich, auch gerne stellvertretend entgegennehmen …

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Gerne!

GRÜNE Jakob Schwarz

… Die budgetäre Situation als Ausrede für alles liegt euch sehr, da muss jetzt sogar das Tierwohl herhalten; die ist natürlich sehr dünn, wenn man gleichzeitig Millionen und Milliarden hat, um klimaschädliche Subventionen auszuweiten – nicht nur nicht abzubauen, lieber Yannick Shetty , wie du es versprochen hast, sondern auszuweiten. Ihr macht mehr Pendlerförderung, ihr führt wieder eine NoVA-Befreiung für SUVs ein und ihr baut zusätzliche Autobahnen. Dafür gibt es das Geld, aber nicht für die Beschaffung von Bio- und Tierwohllebensmitteln. Das muss einmal jemand erklären.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klaus Lindinger . – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. (Abg. Koza [Grüne]: Der österreichische Bauer ...!)

ÖVP Klaus Lindinger

Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren hier die nachhaltige Beschaffung. Ich muss schon eines ganz klar richtigstellen: Kollege Schwarz stellt sich hier heraus und behauptet irgendwas von Tierqual. Ich glaube, du hast in der eigenen Verwandtschaft einen Schweinebauern. Bitte geh zu ihm, schau dir den Schweinestall dort an , dort wird wirklich nach höchsten Standards produziert und gearbeitet und da gibt es keine Tierqual. Das möchte ich aufs Äußerste zurückweisen. Eine Klarstellung braucht es aber auch bezüglich des Antrages von Kollegin Voglauer. Wir stärken hier die österreichische Landwirtschaft – und dazu stehen wir. Wir stärken die österreichische Landwirtschaft – die konventionelle und auch die Biolandwirtschaft …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Wer lesen kann, ...!

ÖVP Klaus Lindinger

… und wir unterstützen all jene Zugänge, bei denen wir die Produkte mit dem AMA-Gütesiegel …

ÖVP Hechenberger (Zwischenruf)

Ja, genau! Genau!

ÖVP Klaus Lindinger

… vor die Bioprodukte aus dem Ausland stellen. Na klar, wir wollen die regional produzierten Lebensmittel , die die österreichischen Bäuerinnen und Bauern produziert haben. (👏 ÖVP) Regionale Lebensmittel bedeuten auch regionale Wertschöpfung. Regionale Wertschöpfung bedeutet auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

... euren Antrag!

ÖVP Klaus Lindinger

… Das alles vergessen Sie, Frau Kollegin! Dieser Antrag von uns ist kein Rückschritt …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Natürlich!

ÖVP Klaus Lindinger

… das ist eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung mit Hausverstand.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

... nix weiterentwickeln! – Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].

ÖVP Klaus Lindinger

… Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die sich daran beteiligen – auch bei unserem Minister, der hier einen klaren Weg für die österreichische Landwirtschaft geht. ( Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz. ) Ich darf vielleicht auch eines als Vorbildfunktion darlegen: In den landwirtschaftlichen Schulen liegt in zehn von elf Kantinen die Bioquote bei 35 Prozent. Die Lebensmittel kommen zu 80 Prozent aus Österreich, Milch zu 97 Prozent , Fleisch zu 87 Prozent, Eier fast zu 99 Prozent. Sie sind mit dem Umweltzeichen zertifiziert. Das ist eine klare Vorbildwirkung. Danke, Herr Minister, dass wir hier im landwirtschaftlichen Schulwesen diesen Weg gemeinsam gehen.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Super!

ÖVP Klaus Lindinger

… RN/158.1 Weil in den letzten Tagen und Wochen eines ganz stark diskutiert wurde ( eine Tafel mit dem Logo der Ages und einem Kurvendiagramm zur Inverkehrbringung der Wirkstoffmengen 2011 bis 2024 auf das Rednerinnen- und Rednerpult stellend – Ruf bei der FPÖ: ... lesen! ): Kollegin Voglauer …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Ja?

ÖVP Klaus Lindinger

… ich glaube nicht, dass Sie es notwendig haben, dass Sie mit falschen Zahlen an die Presse, an die Öffentlichkeit gehen, Falschaussendungen machen, alles falsch darstellen. Hier gibt es offizielle Daten – das sind die Pflanzenschutzmitteldaten in Österreich: seit 2011 bei den chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln minus 30 Prozent …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Aber was ...?! – Zwischenruf des Abg. Zorba [Grüne]

ÖVP Klaus Lindinger

… bei den Wirkstoffen gesamt ohne CO 2 seit 2011 minus 7,1 Prozent – und ja, man sieht es ganz klar, seitdem CO 2 in der Statistik mitgenommen wird, das ist seit 2016 , wird der Gesamtanstieg höher. Ja – und wofür wird das CO 2 verwendet? – Für die Obstlagerung! Wir reden hier nicht von Pflanzenschutzmitteln. Bleiben wir also bitte bei den Fakten …

ÖVP Hechenberger (Zwischenruf)

Und bei der Wahrheit!

ÖVP Klaus Lindinger

… anstatt hier mit falschen Daten zu agieren! (👏 ÖVP) Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern haben es sich verdient, denn sie produzieren höchste Qualität , haben die höchsten Produktionsstandards, gehen verantwortungsbewusst mit den Tieren und mit den Pflanzen um, sichern dreimal am Tag die Lebensmittel, damit wir zum Frühstück, zu Mittag und zu Abend etwas zu essen haben und kümmern sich nicht zuletzt um unser Landschaftsbild, damit auch der Tourismus, der bei uns großgeschrieben wird, dem schönen Landschaftsbild entsprechend stattfinden kann. Abschließend noch: Unsere Bäuerinnen und Bauern versorgen uns tagtäglich mit Lebensmitteln. Wir garantieren die Versorgungssicherheit, dazu stehen wir auch in der Zukunft: Ohne Landwirtschaft ist alles nichts, mit Landwirtschaft stehen wir zu konventionell und zu Bio. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Damit gelangen wir zu den Abstimmungen. RN/159.1 Zunächst lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 328 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 589/A(E) zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. RN/159.2 Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 328 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Stärkung der biologischen und regionalen sowie tierwohlgerechten Lebensmittelbeschaffung im Bundesbereich und Begleitung des laufenden naBe-Überarbeitungsprozesses“. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (xx/E)

Maßnahmen zur Verbesserung psychosozialer Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft.

327 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Entschließungsantrag 629/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat nimmt eine Entschließung an, die Maßnahmen zur Verbesserung der psychosozialen Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft vorantreiben soll. Auf Basis der Studie zu sozialen und psychischen Belastungen sollen Unterstützungsangebote zielgerichteter ausgebaut und besser zu belasteten Gruppen gebracht werden (u.a. Entlastung, Beratung und bessere Information).

Betroffen sind Landwirtinnen und Landwirte sowie Forstwirtinnen und Forstwirte in Österreich und die für Beratung, Sozialversicherung und Unterstützungsangebote zuständigen Stellen im Agrarbereich.

Dokumente

Maßnahmen zur Verbesserung psychosozialer Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft.

Ausgangslage und Belastungsfaktoren in Land- und Forstwirtschaft

  • Landwirtinnen und Landwirte sowie Forstwirtinnen und Forstwirte sind aufgrund besonderer betrieblicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert.
  • Als besonders belastende Faktoren werden genannt: Einkommensdruck, zunehmende Wetterextreme sowie soziale Faktoren wie Nachfolgeprobleme und Überlastung.
  • Fehlende Erholungszeiten, lange Arbeitszeiten und die ständige Verfügbarkeit am Betrieb werden als besonders belastend erlebt.
  • Mögliche Folgen der Belastungen: Erkrankungen; in weiterer Folge auch Arbeitsunfälle und Betriebsaufgaben.

Studie zu sozialen und psychischen Belastungen: Auftrag, Zielsetzung und Beteiligte

  • Auf Basis eines Entschließungsantrags des Nationalrats wurde durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die Studie „Soziale und psychische Belastungen der Landwirtinnen und Landwirte sowie Forstwirtinnen und Forstwirte in Österreich“ beauftragt.
  • Durchführung der Studie: LR Sozialforschung.
  • Begleitung durch eine breit zusammengesetzte Steuerungsgruppe mit folgenden genannten Akteuren: BMLUK; Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen; LFI (ZAMm unterwegs und LQB); Maschinenring; ARGE Bäuerinnen der LK; SVS; Gesundheit Österreich; Landjugend.
  • Ziele der Studie: (1) Erhebung und Analyse sozialer, psychischer und physischer Belastungen; (2) Analyse der Inanspruchnahme bestehender Unterstützungsangebote; (3) Ableitung konkreter Verbesserungsvorschläge.

Zentrale Studienergebnisse (Zahlen, Bekanntheit und Bedarf)

  • 46 % der Befragten berichten über psychische Beschwerden.
  • Bestehende Unterstützungsangebote (genannt): Maschinenring, Landwirtschaftskammer, ÖGK, SVS, LQB.
  • Diese Angebote sind grundsätzlich bekannt, jedoch wissen gerade hochbelastete Gruppen seltener davon, obwohl sie Unterstützung häufiger benötigen.
  • Etwa ein Drittel der Befragten sieht zusätzlichen Bedarf an Unterstützung.
  • Als Bereiche mit zusätzlichem Bedarf werden genannt: Arbeitsentlastung; finanzielle Absicherung; Pflege von Angehörigen; Fachkräftemangel; Hofübergabe und Generationenkonflikte.
  • Die Studie betont, dass unterschiedliche Lebens- und Arbeitssituationen berücksichtigt werden müssen, damit Angebote zielgerichtet wirken.

Konkrete Maßnahmen/Neuerungen

  • Im vorliegenden Berichtstext sind keine konkret ausformulierten neuen Maßnahmen, Fristen, Regelungen oder Umsetzungsschritte der angeschlossenen Entschließung inhaltlich wiedergegeben (der Text verweist lediglich darauf, dass eine Entschließung „angeschlossen“ ist).

Maßnahmen zur Verbesserung psychosozialer Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft.

~29 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Albert Royer

Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das ist jetzt natürlich ein Thema, das einigermaßen betroffen macht. Natürlich herrscht noch mehr Betroffenheit vor Weihnachten, weil es wirklich vielen Bauern und Bäuerinnen nicht gut geht in diesem Land. Es gibt diese Studie über soziale und psychische Belastung, da kommt ganz klar heraus, dass etwa die Hälfte der Bauern und Bäuerinnen – 45 Prozent – im vorigen Jahr mit psychischen Problemen gekämpft haben. Der Hauptgrund ist Überlastung und Überforderung. In der Gesamtbevölkerung waren es nur halb so viele Menschen. Was natürlich auch sehr tragisch ist: Mit Leuten, die an Suizid denken oder im schlimmsten Fall diesen dann ausführen, sind wir in der Landwirtschaft gegenüber der Gesamtbevölkerung auch überrepräsentiert. Viele Bauern und Bäuerinnen – vor allem Bauern – wissen dann halt keinen Ausweg mehr, der Druck ist wirklich enorm. Das liegt natürlich – und das kann ich der ÖVP nicht ersparen – an der falschen Agrarpolitik der letzten 40 Jahre, in denen ihr immer am Ruder wart. Dieses Wachsen oder Weichen, das ihr wirklich bis an die Spitze getrieben habt, hat zu dieser Situation geführt. Darum stimmt es auch, wenn ich immer wieder sage: Bauernbund ist Bauernschwund. Das kann man statistisch nachlesen: Neun Betriebe hören pro Tag auf. Wenn man ein bisschen zurückgeht in der Geschichte: Als ich in den Neunzigerjahren angefangen habe, Bauer zu sein, da hat man mit 25 Milchkühen eigentlich noch schön leben können. Das war überschaubar, der Druck war noch nicht ganz so groß. Heute haben wir Betriebe mit 60 Kühen und mehr. Ich gebe zu, es gibt einen technischen Fortschritt, sowohl bei den Maschinen am Feld draußen als auch im Stall mit mittlerweile sehr vielen Melkrobotern; aber der technische Fortschritt wird halt auch wieder dadurch aufgefressen, dass die Betriebe jetzt alle doppelt oder dreimal so groß sind und in Summe trotzdem viel weniger Leute am Hof leben beziehungsweise am Hof mitarbeiten. Der wirtschaftliche Druck ist einfach enorm, die Investitionen in den technischen Fortschritt kosten enorm viel Geld. Wir reden mittlerweile von Stallbauten – 20 000 Euro pro Stück Vieh im Rinderbereich ist normal – von 1 Million Euro und aufwärts. Der Milchpreis geht in Wellen auf und nieder. Wenn er oben ist, kommt man über die Runden, wenn er wieder zurückgeht, so wie wir jetzt eine Phase haben, dann sind die Kreditraten nur sehr, sehr schwer abzubezahlen. Wie gesagt: Die Bauern sind sehr unter Druck, haben Bankkredite, die sie bedienen müssen. Der Bankdirektor fragt nicht, wie der Milchpreis gerade ist, sondern der will einfach seine Raten haben. Wenn ich auf meine eigene Vergangenheit zurückblicke, als ich 18 Jahre alt war und mich entschieden habe, dass ich Bauer werde – mit voller Begeisterung dazumal –, galt einfach das Versprechen: Wenn du Bauer wirst, musst du wahrscheinlich viel arbeiten. Du verdienst wahrscheinlich nicht so viel, aber du bist ein freier Mensch, und du bist ein freier Bauer. Mittlerweile ist natürlich dieses Bürokratiemonster dazugekommen. Da fragt man sich wirklich: Wo ist er, der Sepp? Wo ist der Schellhorn? Wir brauchen in der Landwirtschaft in vielen Bereichen massive Deregulierung. Ein kritischer Bereich – ich möchte es ganz kurz streifen – sind natürlich die Tierschutzauflagen. Ja, wir wollen alle Tierschutz, dazu verpflichten wir uns auch, aber wenn du halt eine Kuh hast, die auf einem Fuß marod ist, und du hast sie im Klauenstand und behandelst das, dann springt die am nächsten Tag nicht wie ein junges Viecherl durch die Gegend, sondern das dauert eine Zeit. Wenn du sie dann auf der Weide hast, und du hast einen Nachbarn, der dich nicht mag, hast du eine Anzeige und den Amtstierarzt am Hof. Also ich kenne jedenfalls einen Betrieb in Pruggern im Ennstal, der hat schon vor Jahren mit der Viehhaltung aufgehört, weil er in einem Sommer fünf Anzeigen gehabt hat und gesagt hat, das tut er sich nicht mehr an. Jetzt muss man aber eines noch dazu sagen: Ich glaube, wir Bauern, wir denken in Generationen. Ich glaube, es ist für jeden der allerschwerste Schritt, mit der Landwirtschaft aufzuhören, wenn drei, vier Generationen diese davor betrieben haben. Die haben ja auch keine leichten Zeiten gehabt, und irgendwo ist man ja den Vorfahren verpflichtet. Darum will jeder weitermachen, auch wenn der Betrieb vielleicht schon unrentabel ist und jeder bis zum Abwinken arbeitet. Ein Thema möchte ich vielleicht noch streifen, auch wenn die Lampe schon blinkt: Es ist ja eh schon die Hälfte der Bauern, es sind schon sehr, sehr viele im Nebenerwerb, weil man von der Landwirtschaft allein nicht mehr leben kann. Sie gehen 40 Stunden in einer Firma arbeiten, dann reißen sie sich daheim noch den Haxen aus, und dann haben sie noch mit Bürokratie und Auflagen zu kämpfen. Dann heißt es eben irgendwann: Der Stall passt nicht mehr – Tierschutzauflagen –, jetzt braucht man auch noch einen neuen Stall. Der kostet, wie ich gesagt habe, 500 000 bis 600 000 Euro aufwärts, auch für einen Nebenerwerbsbetrieb. Das ist ja nicht leistbar, deshalb haben wir wirklich die große Sorge, dass zu viele aufhören. Es werden uns dann in weiterer Folge auch die Almen zuwachsen. Wir haben jetzt schon weniger Almvieh, weil gerade die kleinen Betriebe fehlen. Vielleicht eines noch am Schluss: Ich habe mit einem Melkmaschinentechniker geredet, mittlerweile habe ich auch ein Gespräch mit meinem Landmaschinenhändler und auch mit dem Amtstierarzt geführt. Jeden von den dreien habe ich gefragt: Was glaubt ihr? Wie viele Betriebe hören in den nächsten zehn Jahren auf? Jeder von den dreien, also der Melkmaschinentechniker, der Amtstierarzt und der Landmaschinenhändler, hat mir das Gleiche gesagt: In den nächsten zehn Jahren werden in meiner Gegend noch einmal die Hälfte der Betriebe aufhören. Wie gesagt, da muss man sich politisch einmal dagegenstemmen. Das läuft so nicht weiter, wie die ÖVP da tut, das passt so nicht. Wie gesagt, diese Fälle sind tragisch. Alles, was man in diesem Bereich an psychischer Unterstützung leisten kann, ist natürlich begrüßenswert. Ich glaube aber, es muss uns als Gesamtgesellschaft einmal das Problem bewusst sein, dass wir wirklich an der Kippe sind, dass wir bald zu wenige Bauern haben, und dann haben wir die Versorgungssicherheit in diesem Land auch nicht mehr. Dann schaut es eben in Krisenzeiten auch nicht mehr gut aus. – Danke für die Aufmerksamkeit. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager .

ÖVP Johannes Schmuckenschlager

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf zunächst im Namen von Frau Abgeordneter Gmeinbauer die Firma Schiffinger Schuster recht herzlich begrüßen. Familie und Mitarbeiter sind heute hier bei uns zu Besuch. – Recht herzlich willkommen! ( Allgemeiner Beifall. ) Wir diskutieren hier einen Entschließungsantrag, bei dem es um das Thema der psychosozialen Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft geht, bei dem es um die Thematik geht, diese Rahmenbedingungen zu verbessern, weil es eine Studie gibt, die aufgezeigt hat, dass 46 Prozent der Befragten über psychische Beschwerden berichtet haben. Das ist Stress, das ist Überlastung, da sind aber viele persönliche Themen natürlich auch mit dabei. In diesem Antrag geht es darum, die Informationsarbeit zu verstärken, Unterstützungsstrukturen weiter zu etablieren und auch die Kooperationen von bereits bestehenden Möglichkeiten, bei denen man sich Hilfe holen kann, weiter zu verbessern. Und – ein wesentlicher Punkt – es geht um Prävention und Qualifizierungsmaßnahmen. Ich möchte hier auch ein Beispiel erwähnen: Wir haben mit den Landwirtschaftskammern in Österreich, heruntergebrochen auf die Bezirksbauernkammern, die Aktion Hof-Leben mit Beratung, Coaching und Mediation, denn wir haben in der Land- und Forstwirtschaft und bei den bäuerlichen Familienbetrieben einen Sonderfall. Die psychosozialen Bedingungen sind ja in vielen Gesellschaftsbereichen und in vielen Berufsbildern in den letzten Jahren angestiegen. Das ist Stress, das ist die neue digitale Awareness, verschiedenste Punkte, neue Familiensysteme, Lebenssysteme, die da und dort Stress ausüben. Das ist ja kein bäuerliches Phänomen, aber wir sehen, dass es vor allem für die bäuerlichen Betriebe im ländlichen Raum nicht so eine intensive Beratungstätigkeit gibt, wie wir sie im urbanen Bereich haben, und oft ist die Schwelle zur Beratung für den einzelnen Betroffenen eine etwas schwierigere. Daher müssen wir da ausbauen, damit es niederschwelliger ist, Beratung zu bekommen. Natürlich tragen auch die wirtschaftlichen Themen, die da und dort auf die Betriebe niederprasseln – gesellschaftliche Anforderungen, die Frage der verschiedensten Bedingungen der Produktion, die sich natürlich im Laufe der Zeit auch gewandelt haben – auch dazu bei, dass Druck und Stress, wirtschaftlicher Druck entstehen. Es ist aber auch gegengleich: Wenn in der Familie, in den Betrieben etwas nicht stimmt, schlägt sich diese Situation natürlich auch negativ auf das Betriebsergebnis und die Arbeit im Betrieb nieder. Daher sehen wir da ein sehr starkes Spannungsfeld. Ich bin sehr froh, dass sich der Bundesminister diesem Thema widmet, denn ich glaube, wir dürfen das nicht unterschätzen und wir müssen an der Seite der Betriebe stehen. Wir werden nicht alles, was sich im Wirtschaftlichen nicht in unserem Sinne entwickelt, ausgleichen können. Wir müssen aber schauen, wie wir uns dahin entwickeln. Und eines – das kann aber jeder auch für sich hinterfragen –: Wie gehen wir letztendlich mit den Bäuerinnen und Bauern um? Da rede ich schon auch im Allgemeinen, da sollen wir nicht Einzelne herausziehen, sondern da sollten wir uns schon hinterfragen. Welche Diskussionen führen wir? Wo ist der Respekt für diese Arbeitsgruppe? Was diskutieren wir? Beim vorherigen Tagesordnungspunkt haben wir das ja sehr ausführlich mitbekommen, wenn es um nationale Beschaffung im öffentlichen Bereich, Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelbereich, Gastronomiebereich, Preise der Lebensmittel versus weitere Auflagen, die natürlich die Produktion verteuern, geht: Da war ein Sager der Abgeordneten Voglauer von den Grünen, dass beim letzten Tierschutzgesetz Tierqual in die Produktion Österreichs reingekommen ist. Wissen Sie, dass gerade im Schweinebereich gut 90 Prozent unserer Familienbetriebe noch in Systemen arbeiten, die vielleicht nicht den modernsten Ansprüchen entsprechen, sehr wohl aber Tierwohl garantieren können? Wir müssen eher schauen, wie wir die bewahren können, wir dürfen nicht noch mehr Druck auf sie ausüben, sondern wir müssen schauen, dass wir sie bestmöglich unterstützen. Und da ist es keine Unterstützung, wenn Tierrechtsgruppen diese Betriebe terrorisieren, sie belagern, in die Tierställe einbrechen und die Familien dann letztendlich in die Medien bringen. Das ist nicht in Ordnung, da sollten wir schon darüber nachdenken, wie wir mit diesen Betrieben umgehen. (👏 ÖVP) Ich halte auch nichts davon, wenn wir permanent die Landwirtschaft auseinanderdividieren, in bio und in konventionell. Wenn wir ein Ziel in der Beschaffung und im österreichischen Markt haben, dann ist es vielleicht 30 Prozent bio, 40 Prozent bio, aber es wird dann 70 Prozent, 60 Prozent konventionell sein. Egal: 100 Prozent Regionalität, das muss das Ziel der österreichischen Politik für die heimische Landwirtschaft sein! (👏 ÖVP) Wir sollten auch nicht sagen, wenn wir hier von agrarpolitischen Akteuren sprechen, dass es Handlanger der Agrarindustrie sind. Wissen Sie, was Agrarindustrie ist? Ich bitte Sie, einmal ins Ausland zu schauen, da werden Sie Agrarindustrie sehen. In Österreich findet das einfach nicht statt.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Die EVP fördert ja gerade solche Industrien im Ausland, die unsere Bauern hinmachen!

ÖVP Johannes Schmuckenschlager

… Jeder, der möchte, kann heute schon beste Standards kaufen, kann Topqualität im Geschäft haben, aber das Problem ist, dass wir gerade im Schweinebereich beim Biofleisch einen Marktanteil von 3 Prozent haben. Das heißt, es gibt ein Potenzial von 97 Prozent. Die sollten Sie aufklären, die können Sie bewegen, dann werden wir auch in der Produktion nachspringen. Wir können aber nicht immer das Pferd von hinten aufzäumen, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte aber auch auf eine Frage eingehen: Haben wir Respekt vor den Bauern, oder verschaukeln wir die Bauern? Da ist die FPÖ natürlich auch Weltmeister, immer die ÖVP rauszuhängen. Ihre Bauernbundsprücherl können Sie sich auch behalten, denn es sind mehr Bäuerinnen und Bauern beim Bauernbund – auch vor denen sollten Sie Respekt haben –, als irgendwo bei den Freiheitlichen vielleicht herumlaufen. (👏 ÖVP) Sie sprechen davon, bei der Gastronomie für die Herkunftskennzeichnung und für die Bäuerinnen und Bauern zu kämpfen, aber es gibt es eine Aussendung eines Abgeordneten hier im Haus, von Abgeordneten Fürtbauer von der Freiheitlichen Wirtschaft: „Die Freiheitliche Wirtschaft setzt bei Herkunftsbezeichnung auf Freiwilligkeit!“ – Ah, schau, schau, da ist nichts mehr von Zwang. ( Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP. ) Und dann: „Die Herkunftsbezeichnung für Kantinenessen ist nur der erste Schritt. Die Androhung, dass dies als nächster Schritt auch für die Gastronomie erfolgen soll, nimmt die Freiheitliche Wirtschaft sehr ernst. ‚Gerade jetzt können wir uns keine weiteren Bürokratie-Attentate auf die Wirte leisten‘, so der Wirte-Sprecher [...] in einer Aussendung“. (👏 ÖVP) Die Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln sei, wenn überhaupt, Sache des Handels, aber nicht der Gastronomie. Wissen Sie, was wir seit Jahren machen? – Wir diskutieren mit der Gastronomie, wir setzen uns mit den Wirten hin, um Konzepte zu erarbeiten, damit das funktioniert, und wir werden das Ergebnis auch noch sehen. Wir werden die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie bekommen …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Wann denn? .... !

ÖVP Johannes Schmuckenschlager

… aber gemeinsam für die Wirte und die Bauern, es muss für beide Seiten passen. Dann wird es ein Ergebnis sein, das auch tragfähig ist und hält – aber nicht die Bauern verschaukeln, denn das treibt nur die Temperatur in die Höhe, und das ist sicherlich der Gesundheit unserer Bäuerinnen und Bauern auch nicht zuträglich. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger .

SPÖ Elisabeth Feichtinger

Danke, Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte nach meinem Vorredner jetzt thematisch wieder ein bisschen zur psychischen Gesundheit in der Landwirtschaft zurückkommen: Stellen Sie sich einen Bauernhof im ersten Morgenlicht vor. Die Arbeit beginnt lange bevor die Sonne aufgeht, und sie endet oft nicht, bevor sie untergegangen ist. 60 Stunden Arbeit in der Woche sind keine Seltenheit, sondern in der Landwirtschaft tatsächlich auch starke Realität. Ein Leben ohne Pause, ohne Wochenende, ohne Urlaub, ein Leben, das erfüllt ist von dem, dass man tagtäglich arbeitet. Work in Progress, wie ein Rad, das sich immer schneller dreht, und irgendwann fällt man raus. Unter solchen Bedingungen wundert eine Zahl nicht, und doch muss sie uns alarmieren: 46 Prozent der Menschen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich berichten im letzten Jahr von psychischen Beschwerden. Doch noch bedrückender sind jene Zahlen, über die kaum jemand spricht, und zwar: 20 Prozent, das ist jeder Fünfte in diesem Berufsstand, haben schon einmal über Selbstmord nachgedacht. 15,6 Prozent haben ein tatsächlich erhöhtes Suizidrisiko, das sind mehr als doppelt so viele als in der übrigen Bevölkerung. Das ist nicht irgendeine Zahl, das sind Menschen: Menschen, die an ihre Grenzen gekommen sind; Menschen, die nachts nicht mehr schlafen können, weil sie so belastet sind; Menschen, die denken, es gebe keinen Ausweg mehr aus ihrer Situation. Zu viele bleiben mit diesen Gedanken alleine, weil psychische Belastungen, psychische Krankheiten in diesem Umfeld absolut stigmatisiert sind. Man funktioniert einfach, man redet nicht darüber, es schaut keiner hin, und man schaut auch ganz viel weg, damit man das ja nicht thematisieren muss. Wir sprechen da von einer Berufsgruppe, die unser Land ernährt, aber selbst oft kaum Zeit findet, um Luft zu holen, von Menschen, die in einem einzigen Moment alles verlieren können – durch Hagel, durch Dürre, durch Muren, durch Ereignisse, die niemand kontrollieren kann –, von Familien, die im selben Ort arbeiten, lieben und aber auch leben, und die zerbrechen können, wenn der Druck zu groß wird. Deshalb ist dieser Antrag vor allem sehr, sehr wichtig. Wir wollen psychosoziale Unterstützung ausbauen, Prävention stärken und vor allem die Informationen zu den Angeboten verbessern, denn viele wissen noch immer nicht, dass es diese Angebote gibt. Es braucht Vernetzung, es braucht niederschwellige Angebote, und es braucht das Signal, dass niemand in solch belastenden Situationen alleine gelassen wird. (👏 SPÖ) Wir müssen aber auch weitergehen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen wir immer: Arbeit darf niemanden in die Verzweiflung treiben. Wir kämpfen für eine Arbeitswelt, die die Menschen gesund bleiben lässt, körperlich und auch seelisch. Wir müssen ganz klar auf diese Menschen schauen. Wenn wir über Suizid in der Landwirtschaft sprechen, dann sprechen wir nicht über Zahlen, sondern über die Menschen, die heute noch leben könnten, wenn sie rechtzeitig unterstützt worden wären. Genau deshalb ziehen wir heute eine klare Linie: Niemand, der dieses Land ernährt, darf irgendwann glauben, dass sein eigenes Leben weniger wert ist als seine Arbeit. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard .

NEOS Michael Bernhard

Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin der Vorrednerin, Kollegin Feichtinger, sehr dankbar, dass sie zum Thema zurückgekommen ist, weil ich finde, dass es tatsächlich ein sehr ernsthaftes ist. Vielleicht zur Vorgeschichte: Der Nationalrat hat in der Vergangenheit das Landwirtschaftsministerium aufgefordert, eine Studie durchzuführen, die sich mit den psychosozialen, den sozialen und psychischen Rahmenbedingungen für Landwirtinnen und Landwirte, Forstwirtinnen und Forstwirte auseinandersetzt. Das Ergebnis liegt nun eben vor, und ich finde schon, dass die Ergebnisse reichlich erschütternd sind, weil tatsächlich fast die Hälfte aller Befragten, nämlich 46 Prozent, angegeben haben, dass sie im letzten Jahr von psychischen Erkrankungen oder Beschwerden betroffen waren. Das ist bedeutend mehr als bei der Gesamtbevölkerung, nämlich das Doppelte – in der Gesamtbevölkerung sind es 23 Prozent. Es wurde schon angesprochen: 5 Prozent der Befragten – was mich wirklich überrascht und auch schockiert hat – haben angegeben, dass sie in den letzten zwölf Monaten Gedanken, sich das Leben zu nehmen, also Suizidgedanken hatten; 5 Prozent der befragten Landwirtinnen, Landwirte, Forstwirtinnen und Forstwirte! Da fragt man sich dann schon, was für Rahmenbedingungen dort bestehen, dass Menschen so weit in den Abgrund hineinschauen. Es ist in der Studie auch gefragt worden, was die belastenden Elemente sind, die den Druck so erhöhen, und das soll jetzt gar keine billige Überleitung zu einem Thema sein, das wir in der Bundesregierung häufig diskutieren, aber die belastende Bürokratie wird von 52 Prozent der Befragten tatsächlich als erste Last angegeben, vor allen anderen Themen. Also 52 Prozent – das hat der Kollege von den Freiheitlichen vorhin auch gesagt – sagen, dass das der stärkste Druckpunkt ist, gefolgt von Preisunsicherheiten für Rohstoffe mit 43 Prozent und Unsicherheiten zu gesetzlichen Vorschriften – das könnte man wiederum fast zur Bürokratie geben – mit 42 Prozent. Ein weiterer Teil spricht dann in etwas geringerem Ausmaß vom Thema der Unterstützung bei Arbeitsüberlastung, Pflege der Angehörigen und auch bei der Hofübergabe – dass das die dringendsten Themen sind, die tatsächlich auch belasten; und das ist schon spannend! Wir als NEOS vertreten grundsätzlich immer die Auffassung, dass jene, die eine Landwirtschaft oder eine Forstwirtschaft führen, natürlich Unternehmerinnen, Unternehmer sind, die also ihren Tag und ihren Betrieb sozusagen sehr frei gestalten können. Man muss aber schon sagen: Wenn wir als Politik wahrnehmen, dass eine Berufsgruppe von unklaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, von einer bürokratischen Last emotional, psychisch so stark unter Druck gesetzt wird, dann ist das nicht nur ein Hilferuf, sondern es ist ein Auftrag, nämlich dass wir uns sehr konkret ein Paket überlegen, wie wir das verbessern können. Neben der Frage der Entbürokratisierung, neben der Frage, wie man beispielsweise bei Arbeitsüberlastung, wenn man selber krank ist oder jemanden pflegen muss, durch Betriebshilfen kompetente Unterstützung erhalten kann, gibt es aber einen zweiten Auftrag, einen zweiten Bereich, in dem wir – auch Sie, Herr Minister – durch Maßnahmen einen Beitrag leisten können: Das ist im Bereich der stärkeren Information über gute Initiativen, die es schon gibt, beispielsweise Happy am Hof oder auch das bäuerliche Sorgentelefon, an das Bauern und Bäuerinnen, die unter Druck stehen, sich wenden können, jemanden haben, mit dem sie darüber reden können. Wir glauben, dass das ein wichtiger Punkt ist, den wir unterstützen können. Der dritte Punkt – und damit möchte ich es dann auch bewenden lassen – ist, dass wir sicherlich auch stärker in die Prävention gehen müssen. Wir müssen Systeme schaffen, in denen die Landwirtinnen und Landwirte gerne eine Landwirtschaft übernehmen, diese gerne lange betreiben, gute Zukunftsperspektiven haben – und da schließt sich ein Stück weit der Kreis zur Diskussion über die Themen, die wir heute Vormittag hatten. Wir müssen jene Menschen, die in unserem Land besonders viel Verantwortung übernehmen – und da zählen wir die Bauernschaft und die Forstwirtschaft dazu –, sehr stark entlasten, müssen schauen, wo wir Regeln vereinfachen können, damit das freudvolle Arbeiten im Vordergrund steht und nicht das Arbeiten für den Staat. Da gibt es von unserer Seite als NEOS große Unterstützung, und ich freue mich, dass wir heute mit einer hoffentlich breiten Unterstützung diesen Antrag annehmen. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer .

GRÜNE Olga Voglauer

Danke, Frau Präsidentin! – Ja, so schnell passieren Arbeitsunfälle, und man denkt gar nicht dran – ich bin beim Hergehen gerade gestolpert. Selber bin ich aber auch Bäuerin, und das mit großer Leidenschaft. Ganz schlimm ist es dann, wenn man Bekannte, Verwandte, Freundinnen, Freunde trifft, die auch Bäuerinnen oder Bauern sind, und merkt, dass sie sich immer mehr zurückziehen, dass die Arbeit zu Hause nicht mehr verrichtet werden kann, dass die Kraft nicht mehr reicht – dass die Kraft sogar dafür nicht mehr reicht, das Gespräch zu suchen – und dass die Überforderung so groß wird, dass man auch nicht mehr in der Lage ist, mit vollster Kraft und auch der Vision für eine Zukunft den Hof zu führen, ihn wirtschaftlich zu führen, die Liebe für die Tiere aufzuwenden, für die eigene Familie. Leider gibt es viel zu viele solcher Beispiele nicht nur in meinem Umfeld, wahrscheinlich auch im Umfeld vieler anderer in der Landwirtschaft. Das war auch ein Grund, warum wir vor Jahren diesen Entschließungsantrag hier beschlossen haben und wie es zu dieser Studie kam: weil es de facto wirklich allen Parteien in diesem Haus ein sehr großes Anliegen ist, diese Situation, diese Belastungssituation in den bäuerlichen Betrieben zu verändern. Wir haben es heute schon gehört: Fast die Hälfte der Bäuerinnen und Bauern berichtet von psychischen Beschwerden. Sie sind überdurchschnittlich von körperlichen Erkrankungen betroffen, von Arbeitsunfällen genauso. Sie kämpfen oft mit Einsamkeit, Perspektivlosigkeit oder Überforderung. Die Studie, die hier vorliegt, nämlich zur sozialen und psychischen Belastung von Land- und Forstwirten, ist brandaktuell, sie ist ganz frisch, und sie gibt auch einiges mit, was wir nicht nur ändern können, sondern wahrscheinlich müssen. (👏) Sie zeigt keine Randprobleme, sie zeigt, dass wir ein Systemproblem haben, und dieses Systemproblem müssen wir angehen. Und ja, die Zeit, seit die Studie herausgekommen ist bis zum Entschließungsantrag und bis zur heutigen Debatte ist sicherlich zu kurz, es kann nur ein Beginn sein. Es kann nur ein Auftrag sein, sehr bald einen Antrag vorzulegen oder aus dem Ministerium in Kooperation auch mit den anderen Häusern Maßnahmen vorzustellen, wie wir diesen bäuerlichen Familien – es sind sehr oft Familien betroffen –, wie wir diesen Bauern, diesen Frauen und Männern, diesen Kindern in den bäuerlichen Betrieben eine Perspektive geben und Informationen geben – nicht nur dahin gehend, wo sie sich Hilfe holen können und wo wir präventiv mit ihnen arbeiten, sondern auch, wo es konkrete Hilfe gibt. Da möchte ich einen ganz konkreten Punkt ansprechen, nämlich die Betriebshilfe. Die Betriebshilfe ist dann notwendig, wenn ich in meinem Betrieb rund um die Uhr meine Tiere versorgen muss, meinen Acker bestellen muss, wenn ich einfach im Laufe des Jahreskreises Landwirtschaft betreibe und wenn ich als Betriebsführerin oder als Arbeitskraft ausfalle. Dann brauche ich eine Alternative. Wenn ich krankheitsbedingt ausfalle, habe ich das Anrecht auf eine Betriebshilfe. Diese wird dann auch gestützt, mitbezahlt, und der Maschinenring leistet da hervorragende Arbeit. Allerdings: Von diesen Betriebshelfer:innen haben wir in Österreich viel zu wenig, und ganz oft ist der Auslöser für Krisen, dass man in einer Notsituation keine Betriebshilfe bekommen hat, weil keine verfügbar war. Und dann fängt sich dieser Teufelskreis zu drehen an. Dieser dauert dann nicht ein paar Monate oder ein paar Wochen, sondern es dauert dann manchmal ein paar Jahre, und dann ist eigentlich die Überforderung so groß, dass man nicht mehr helfen kann. Gut wäre es, wenn wir es schaffen, in Zukunft zielgruppenorientierte Maßnahmen festzulegen – für alleinstehende Landwirte, für Höfe mit hohem Pflegebedarf, für junge Betriebsführerinnen, die am Anfang stehen, auf deren Schultern die Last der Zukunft liegt, für Frauen, gerade auch für Frauen in der Landwirtschaft, die überproportional belastet sind. Und ich spreche es doch an: Es wäre ganz einfach, auch in der Landwirtschaft zu entbürokratisieren. Mit der Digitalisierung könnten wir auf einen Knopfdruck so viele Dinge auf einmal lösen. Gehen wir das an! Die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik kann da eine Möglichkeit sein. Vor allem aber: Lassen wir keine Zeit verstreichen! Ich hoffe, wir debattieren sehr bald in diesem Haus konkrete Hilfsmaßnahmen, die entsprechend ausfinanziert sind, damit bäuerliche Familien und auch die Kinder auf den Bauernhöfen in eine gute Zukunft, in eine begleitete Zukunft gehen, wenn sie in der Krise sind. – Danke schön. (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nun gelangt Frau Abgeordnete Tina Angela Berger zu Wort. – Bitte.

FPÖ Tina Angela Berger

Danke, Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frauen und Männer in der Landwirtschaft und in der Forstwirtschaft müssen seit Jahren an ihre Grenzen und, ja, oft auch darüber hinaus gehen. Als stellvertretende Frauensprecherin gehe ich ganz bewusst auf unsere Universalgenies, auf unsere Bäuerinnen ein. Die Studie zeigt hohe psychische Belastungen, aber die Realität zeigt noch viel mehr. Die Frauen arbeiten im Stall, am Feld, im Haushalt, in der Buchhaltung, in der Kindererziehung und oft zusätzlich in außerlandwirtschaftlichen Jobs, damit der Betrieb überhaupt über die Runden kommt, und ja, viele pflegen nebenbei auch noch ihre Angehörigen. Das ist Leben im Dauereinsatz: keine echte Erholung, kaum freie Wochenenden, Urlaub oft nur auf dem Papier. Wer so lebt, braucht eigentlich keine Studie, um zu wissen, was psychische Belastung bedeutet. Der Körper ist müde, der Kopf voll, aber es muss halt irgendwie weitergehen. Trotzdem hört man aber gerade auf dem Land viel zu oft: Das schaffe ich schon! Das packe ich schon! Das geht schon! – Diese Sätze klingen zwar stark, aber sie erzählen auch von Frauen, die ihre eigenen Bedürfnisse hintanstellen, weil sie glauben, einfach funktionieren zu müssen. (👏 FPÖ) Die Hemmschwelle, Hilfe anzunehmen, ist oft sehr hoch, nicht weil sie keine Hilfe brauchen, sondern weil es einfach immer so war, über Generationen hinweg: Jeder hat immer funktionieren müssen, alles hat einfach funktionieren müssen. Wenn wir also über psychosoziale Unterstützung reden, dann muss man sagen, es reicht kein freundlicher Absatz in einem Antrag, es braucht niederschwellige, vertrauliche, frauenspezifische Angebote und flexible Zeiten und vor allem auch endlich Rahmenbedingungen, die es erlauben, den Hof auch einmal guten Gewissens zu verlassen, auch um sich eben Hilfe zu holen. Eines muss ich aber auch klar ansprechen: Warum kommen so viele Höfe und die Menschen, die dort arbeiten, an ihre Grenzen? – Seit Menschengedenken stellt eine Partei die maßgeblichen Vertreter der Landwirtschaft in Gemeinden, in Kammern, in Ländern, im Bund, bis hinaus nach Brüssel, und das ist die ÖVP. Genau diese Partei hat den Kurs vorgegeben, der Familienbetriebe Jahr für Jahr mehr unter Druck gesetzt hat: mehr Auflagen, mehr Bürokratie und mehr Kontrollen. Die 46 Prozent mit psychischen Beschwerden kommen ja nicht von irgendwoher. Wenn sich Männer und Frauen am Hof überarbeitet, ausgebrannt und alleingelassen fühlen, dann ist das kein Naturphänomen, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger falscher ÖVP-Agrarpolitik.

FPÖ Martin Graf (Zwischenruf)

Bravo!

FPÖ Tina Angela Berger

… Und eines ist klar: Psychische Gesundheit in der Landwirtschaft gibt es nicht zum Nulltarif. Es braucht wirtschaftliche Entlastung, weniger Bürokratie, Unterstützung bei der Pflege, Zukunftsaussichten für die nächsten Generationen und endlich auch Respekt für die Arbeit jener, die tagtäglich unser Land versorgen. Wir Freiheitliche stimmen diesem Antrag zu, aber ein Antrag allein nimmt keiner bäuerlichen Familie den finanziellen und sozialen Druck, und vor allem nimmt er den Menschen nicht die Zukunftsängste. Sie brauchen auch keine weiteren schönen Worte. Die Ampelregierung muss endlich vom Reden ins Tun kommen! Sie muss aus dieser Vorlage einen echten Maßnahmenplan machen, mit klaren Verantwortlichkeiten, mit überprüfbaren Zielen und mit einem Budget, das bei den Menschen auf den Höfen draußen endlich ankommt. Wer die Landwirtschaft stärkt, der stärkt unser ganzes Land. Jetzt braucht es aber einen richtigen Kraftakt, damit unsere Bauernfamilien nicht nur durchhalten, sondern endlich einmal aufatmen können. (👏 ÖVP, FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nun gelangt Frau Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger zu Wort.

ÖVP Irene Neumann-Hartberger

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das wir heute diskutieren, die psychosozialen Belastungen in unseren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, ist für viele Menschen nur schwer nachvollziehbar, weil oft die unmittelbare Betroffenheit fehlt. Dennoch zeigt uns die jüngste Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft durchgeführt wurde, dass die sozialen, psychischen und physischen Belastungen der Menschen in den heimischen Betrieben einfach nicht mehr unter den Tisch gekehrt werden dürfen. Nur wenigen ist bis dato bewusst gewesen, dass bereits 46 Prozent der Befragten von psychischen Belastungen sprechen. Gründe und Faktoren dafür wurden hier heute schon genannt. Einen möchte ich noch herausnehmen, nämlich die Wochenarbeitszeit. Diese beträgt nämlich im Jahresdurchschnitt bei 55 Prozent der Betriebe mehr als 40 Wochenstunden, und zu saisonalen Spitzen, dann, wenn Erntezeit ist, sind es 52 Prozent der Bäuerinnen und Bauern, die mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten – also viel Work, wenig Life und dadurch relativ wenig Balance. (👏 ÖVP) Und da sprechen wir noch nicht von zusätzlichen Belastungen durch externe Einflüsse, die wir oft nicht beeinflussen können, wie Wetterextreme, Klimaveränderungen, negative Preisentwicklungen, fehlende Wertschätzung, die Bürokratie und die immer höheren Anforderungen an Produktionsstandards – die Liste könnte man noch unendlich fortführen. Unser Anspruch ist es aber, nicht nur Probleme aufzuzeigen, sondern auch Lösungen und Hilfestellungen anzubieten. Die Landwirtschaftskammern und das LFI tun das seit vielen Jahren mit vielfältigen Maßnahmen. Die Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen ist auch bestrebt, das Thema der psychosozialen Erkrankungen zu enttabuisieren. Ja, es ist uns besonders wichtig, genau diese Belastungen und Krankheitsformen sehr ernst zu nehmen. Weil wir heute so tun oder manche hier so getan haben, als gäbe es nichts: Initiativen wie Lebensqualität Bauernhof oder das bäuerliche Sorgentelefon, wo es niederschwellige Beratungen und Hilfestellungen gibt, der Erstkontakt zu Hilfestellungen in Ausnahmen- und Belastungssituationen hergestellt wird, sind über Jahre entwickelt worden. – Geschätzter Herr Minister, diese Maßnahmen, diese Angebote müssen erhalten bleiben und wir müssen diese auch weiterentwickeln! (👏 ÖVP) Die Zahlen zeigen uns, dass die Inanspruchnahme der unterschiedlichsten Beratungen steigt, aber die Kommunikation und die Information darüber muss besser werden – da lade ich alle ein, mitzuhelfen –, und vor allem muss es gelingen, die Hemmschwelle, Hilfe in Anspruch zu nehmen, zu senken. Wir Bäuerinnen sind sehr aktiv im Weitertragen von Informationen diesbezüglich, und wir sehen, dass es eher Frauen als Männer sind, die das Angebot zur Hilfe auch nutzen. Umso erfreulicher ist es, und das finde ich wirklich eine positive Nachricht zum Tag, dass heute verkündet wurde, dass klinisch-psychologische Krankenbehandlungen ab dem Frühjahr 2026 als vollfinanzierte Kassenleistungen erhältlich sind. Die Österreichische Gesundheitskasse hat kürzlich mit der SVS und der BVAEB einen Gesamtvertrag mit dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen abgeschlossen. Damit werden 120 700 Behandlungseinheiten als Kassenleistung zur Verfügung stehen und das bedeutet eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Ich sehe uns alle in der Verantwortung, solche Maßnahmen zu stärken, die Möglichkeiten und Informationen darüber zu kampagnisieren und ihre Nutzung aktiv zu fördern, nämlich zur Gesundwerdung der betroffenen Menschen. Danke, dass alle Parteien hier im Hohen Haus das so sehen und unseren Antrag unterstützen! – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Fürtbauer .

FPÖ Michael Fürtbauer

Herr Schmuckenschnabel ( Heiterkeit bei der ÖVP ), Sie zitieren aus einer Presseaussendung von 2022. Damals wurde eine Lebensmittelkennzeichnung diskutiert. Hören Sie wenigstens zu, wenn Sie mich schon angreifen! Damals wurde eine Lebensmittelkennzeichnung diskutiert: dass das glückliche Schwein am Freitagnachmittag beim Huberbauern in Hintervillgraten noch glücklich umeinandergelaufen ist – also ein riesiger bürokratischer Aufwand. In den Koalitionsverhandlungen – fragen Sie den Herrn Minister, fragen Sie Herrn Strasser; Sie waren nicht dabei, warum auch immer, wahrscheinlich gibt es einen gewissen Grund, warum Sie nicht dabei waren …

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Weil er sich mit euch nicht hinsetzt!

FPÖ Michael Fürtbauer

… hätten wir eine Möglichkeit gefunden, die, zumindest nach der Meinung von uns drei damals, für alle Seiten, für Wirte und für Landwirte, vertretbar gewesen wäre.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Wäre!

FPÖ Michael Fürtbauer

… Für diese Lebensmittelkennzeichnung stehen wir auch jederzeit zur Verfügung. Bringen Sie einen Antrag ein! Schauen wir, wie das ausgeht. Schauen wir, wie die ÖVP abstimmt – wie die Freiheitlichen abstimmen, weiß ich. Es ist ja wieder der Faktencheck à la ÖVP: Es gibt einfach keinen, und sie wollen einfach nur lesen, was Sie lesen wollen. Was es nicht gibt, darf es nicht geben. – Danke. 19.40

PräsidiumDoris Bures

Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass das keine Namensverunglimpfung war, sondern nur ein Versprecher Ihrerseits. Ich gebe jetzt Frau Abgeordneter Bettina Zopf das Wort.

ÖVP Bettina Zopf

Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher noch auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Die Landwirtschaft ist die Grundlage unserer Existenz. Ich bin seit 30 Jahren in der bäuerlichen Interessenvertretung tätig, und der Bauernbund ist der einzige, der wirklich die Interessen der Bäuerinnen und Bauern durch und durch vertritt.

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Na sicher! ... Stoßgebet ausgesprochen! – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.

ÖVP Bettina Zopf

… Da haben wir unbesetzte Mandate. Fünf Jahre lassen Sie sich nicht anschauen, ein Jahr vor der Wahl stellen Sie ein Schild auf, und dann glauben Sie, Sie sind die großen Macher, und tun eigentlich nur kritisieren , ohne zu handeln und ohne zu tun. (👏 ÖVP) Das ist nicht unser Stil. Unser Stil ist es, für die Bäuerinnen und Bauern da zu sein. Jetzt kommen wir zum Thema. ( Ruf bei den Grünen: Ja, bitte! ) Der heutige Antrag ist auch sehr wichtig, denn wir können zwar auf vieles verzichten, aber ohne Nahrung geht gar nichts. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass es eine funktionierende Landwirtschaft gibt. Selbstversorgung heißt Unabhängigkeit und schafft Sicherheit und Überleben für die Bevölkerung. Als Landwirt hat man nicht nur einen Beruf, sondern das ist eine Berufung. Es ist schwere körperliche Arbeit, aber vor allem ist es auch psychisch sehr fordernd: Verantwortung, Tierhaltung, ein Hof, die Ernte richtig einbringen, die Familie versorgen. Heute verabschieden wir diesen Antrag einstimmig. Es ist ein gutes Beispiel, denn sie sichern unsere tagtägliche Lebensgrundlage. Unsere Bäuerinnen und Bauern arbeiten oft ganz zeitig in der Früh und bis spät in die Nacht. Heute – nachdem wir diesen Beschluss ja spätabends fassen – kann ich gern sagen, dass ich lange da bin, weil ich das für unsere Bäuerinnen und Bauern tue, genau so, wie ich mich daheim 30 Jahre lang in der Interessenvertretung, im Bauernbund, für die Bäuerinnen und Bauern eingesetzt habe. Ich will nämlich nicht, dass es auf unseren Bauernhöfen still wird, denn das, was dann der Fall ist, wäre: Gute Nacht Österreich! (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumDoris Bures

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 327 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung psychosozialer Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft“. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen . (xx/E) Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Präsidium, 55. Sitzung, XXVIII. GP des NR, 19:44