XXVIII. Gesetzgebungsperiode · Nationalrat

33. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 32. NR-Sitzung

18. Juni 2025

1Beschlüsse
1Angenommen
0Abgelehnt
33. Nationalratssitzung

Schulunterrichtsgesetz

123 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOSFPÖGRÜNE · Initiativantrag 321/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜR

Zusammenfassung

Das Schulunterrichtsgesetz wird geändert, um betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten nach außergewöhnlichen Ereignissen an einer Schule ein Reifeprüfungszeugnis ab Kundmachung der Gesetzesänderung zu ermöglichen. Zugleich wird klargestellt, dass die Entscheidung über den Antritt zur Reifeprüfung individuell und auch nur für einzelne Prüfungsgebiete bis in den Herbsttermin 2025 (mündliche Prüfungen bis 17. Oktober 2025) möglich ist.

Betroffen sind vor allem Reifeprüfungskandidatinnen und -kandidaten sowie Prüferinnen und Prüfer an der konkret betroffenen Schule bzw. bei Reifeprüfungen, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht regulär durchgeführt werden konnten.

Dokumente

Schulunterrichtsgesetz

Ausgangslage und Anlass

  • Anlass sind dramatische Ereignisse an einer im Antrag genannten Schule während der Reifeprüfung, wodurch diese nicht geordnet durchgeführt werden konnte.
  • Für die betroffenen Personen (Kandidatinnen und Kandidaten sowie Prüferinnen und Prüfer) ist eine Reifeprüfung unter auch nur annähernd mit anderen Schulen vergleichbaren Umständen innerhalb einer für den weiteren Lebensweg zumutbaren Zeit nicht möglich.

Zielsetzung der Gesetzesänderung

  • Die Zeitverzögerung im Leben der Kandidatinnen und Kandidaten soll so gering wie möglich gehalten werden.
  • Allen Betroffenen soll die Möglichkeit gegeben werden, ab Kundmachung der Gesetzesänderung ein Reifeprüfungszeugnis zu erhalten.
  • Gleichzeitig soll für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung ablegen möchten, diese Möglichkeit weiterhin bestehen bleiben.

Kerninhalt: Individuelle Entscheidung und Teilantritte

  • Die Regelung soll ermöglichen, auf die Situation jedes einzelnen Betroffenen bestmöglich einzugehen.
  • Die Entscheidung über einen Antritt zur Reifeprüfung soll individuell getroffen werden können.
  • Ein Antritt bzw. ein Antrag soll auch nur für einzelne Unterrichtsgegenstände bzw. einzelne Prüfungsgebiete möglich sein (Teilantritte).

Zeitlicher Anwendungsbereich und Erweiterung auf Herbsttermin

  • Da die Situation für den Herbst 2025 noch nicht eindeutig vorhersehbar ist, soll die Entscheidungsmöglichkeit so lange wie möglich bestehen bleiben.
  • Mündliche Prüfungen können bis zum 17. Oktober 2025 durchgeführt werden; daran wird die möglichst lange Offenhaltung der Entscheidungsmöglichkeit ausgerichtet.
  • Im Interesse der Rechtssicherheit wird die Anwendbarkeit der Regelung vom Haupttermin auf den Herbsttermin erweitert, um alle möglichen Sachverhalte zu berücksichtigen, insbesondere auch Fälle, in denen eine Person nicht in allen Prüfungsgebieten antritt.

Schulunterrichtsgesetz

~1 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
PräsidiumPeter Haubner

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 123 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall, angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder einstimmig der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag, 33. Sitzung, XXVIII. GP des NR, 17:20