Schulunterrichtsgesetz
Zusammenfassung
Das Schulunterrichtsgesetz wird geändert, um betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten nach außergewöhnlichen Ereignissen an einer Schule ein Reifeprüfungszeugnis ab Kundmachung der Gesetzesänderung zu ermöglichen. Zugleich wird klargestellt, dass die Entscheidung über den Antritt zur Reifeprüfung individuell und auch nur für einzelne Prüfungsgebiete bis in den Herbsttermin 2025 (mündliche Prüfungen bis 17. Oktober 2025) möglich ist.
Betroffen sind vor allem Reifeprüfungskandidatinnen und -kandidaten sowie Prüferinnen und Prüfer an der konkret betroffenen Schule bzw. bei Reifeprüfungen, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht regulär durchgeführt werden konnten.
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