Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029
Zusammenfassung
Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.
Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.
Dokumente