XXVIII. Gesetzgebungsperiode · Nationalrat

32. Sitzung des Nationalrats

16. Juni 2025

42Beschlüsse
42Angenommen
0Abgelehnt
32. Nationalratssitzung

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

107 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage 66 und Zu 66 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Beschlossen wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029, das für die vier Jahre verbindliche Auszahlungsobergrenzen je Rubrik/Untergliederung sowie Planstellenobergrenzen festlegt und damit den Rahmen für die Bundesfinanzgesetze vorgibt. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Finanzrahmen so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und gesondert ausgewiesene Planstellen in der UG 02 vorgesehen werden.

Betroffen sind die Budgetplanung und der Budgetvollzug des Bundes 2026–2029 sowie konkret die Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) und das Parlamentarische Datenschutzkomitee samt Personal- und Detailbudgetausweisung.

Dokumente

Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 – BFRG 2026-2029

Gegenstand und Zweck des Gesetzesvorhabens (BFRG 2026–2029)

  • Erlassung eines Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2026 bis 2029 (neben dem BFRG 2025–2028) zur Erfüllung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Verpflichtung, jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch einen Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen (Art. 51 B-VG iVm §§ 12 und 15 BHG 2013).
  • Hintergrund: Im Herbst 2024 wurden wegen noch offener künftiger Regierungsmehrheiten weder ein BFRG-Entwurf 2025–2028 noch ein Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2025 fristgerecht vorgelegt; in der aktuellen Bundesregierung wurde daher ein „Doppelbudget“ für 2025 und 2026 konzipiert und in intensiven Abstimmungen auch die Finanzrahmen 2025–2028 und 2026–2029 ausverhandelt.
  • Der Bundesfinanzrahmen legt die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts fest; Budgeterstellung und Budgetvollzug müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, wodurch Budgetdisziplin erhöht werden soll.
  • Überschreitungen des Finanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug vorgesehen.

Systematik des Bundesfinanzrahmens

  • Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert und dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre.
  • Rubriken sind hochaggregierte Ebenen mit Obergrenzen für Politikbereiche; diese werden in Untergliederungen weiter aufgeteilt.
  • Die Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich.
  • Zusätzlich werden Planstellenobergrenzen („Grundzüge des Personalplanes“) festgelegt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen (Bundesrat)

  • Beim Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes wirkt der Bundesrat nicht mit (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Hearing und Beratungsstruktur

  • Die Regierungsvorlage zum BFRG 2026–2029 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026 behandelt.
  • Es wurde ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen; als Auskunftspersonen wurden Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates beigezogen.
  • Nach einleitenden Statements der Expert:innen erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leiterin des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen; die Verhandlungen wurden danach zunächst vertagt.
  • In einer weiteren, mehrtägigen Sitzung wurden die Beratungen wieder aufgenommen und nach Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert; dabei wurden die jeweiligen Ressortverantwortlichen bzw. Spitzen der betroffenen Institutionen zur Beantwortung von Fragen herangezogen.

Beratungen nach Untergliederungen (UG) – behandelte Bereiche

  • UG 02 Bundesgesetzgebung.
  • UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof.
  • UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • UG 10 Bundeskanzleramt (samt Dienststellen) und öffentlicher Dienst; UG 10 EU sowie Integration.
  • UG 25 Familie und Jugend.
  • UG 40 Wirtschaft; UG 33 Wirtschaft (Forschung).
  • UG 11 Inneres; UG 18 Fremdenwesen.
  • UG 31 Frauen und Gleichstellung; UG 31 Wissenschaft und Forschung.
  • UG 30 Bildung.
  • UG 41 Mobilität; UG 34 Innovation und Technologie (Forschung).
  • UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; UG 43 Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
  • UG 12 Äußeres; UG 13 Justiz.
  • UG 20 Arbeit; UG 21 Soziales; UG 22 Pensionsversicherung; UG 24 Gesundheit; UG 21 Konsumentenschutz.
  • UG 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation; UG 17 Sport; UG 32 Kunst und Kultur.
  • UG 14 Militärische Angelegenheiten.
  • UG 15 Finanzverwaltung; UG 16 Öffentliche Abgaben; UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte; UG 44 Finanzausgleich; UG 45 Bundesvermögen; UG 46 Finanzmarktstabilität; UG 51 Kassenverwaltung; UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Parlamentarisches Datenschutzkomitee)

  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 einstimmig als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Erläuterungen zu § 35a DSG ausdrücklich ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Ausschussdarstellung: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion; dies widerspricht der genannten gesetzlichen Vorgabe.
  • Lösung: Anpassung (neben dem Personalplan 2025 und 2026) auch des BFRG 2025–2028 und des BFRG 2026–2029, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen bzw. die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees entsprechend herzustellen.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026–2029 in der Fassung einschließlich der Anpassungen aufgrund des Abänderungsantrags zum Parlamentarischen Datenschutzkomitee.

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

108 d.B. · Regierungsvorlage 67 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
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FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat bewilligt mit dem Bundesfinanzgesetz 2025 den Bundesvoranschlag des Bundes für das Finanzjahr 2025 samt Anlagen (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb der Vorgaben des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird per Abänderungsantrag der Stellenplan so angepasst, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die dafür nötigen Planstellen korrekt abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2025 (alle Ressorts/Untergliederungen) sowie konkret die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung bzw. die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee im Personal- und Budgetvollzug.

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025 samt Anlagen

Gegenstand des Ausschussberichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2025 (Bundesfinanzgesetz 2025 – BFG 2025) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Das BFG 2025 wird auf Basis der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.

Rechtliche und systematische Grundlagen der Budgeterstellung

  • Das Bundesfinanzgesetz ist innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen.
  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: im Finanzjahr 2025 anfallende Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlages 2025 folgt den Vorgaben des BHG 2013.

Budgetgliederung und Darstellungsebenen

  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailplanung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Vollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt besteht die Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Grundsatz aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2025 enthält Angaben zur Wirkungsorientierung.
  • Diese Angaben informieren über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung und entsprechen den einschlägigen Vorgaben des BHG 2013 sowie den dazu erlassenen Verordnungen (Wirkungsorientierung und Wirkungscontrolling).

Ausschussbehandlung: Verhandlungsrahmen und Hearing

  • Die Vorlage wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Vorlagen zum Bundesfinanzrahmen (BFRG 2025–2028 und BFRG 2026–2029) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2026 behandelt.
  • Der Budgetausschuss beschloss die Durchführung eines öffentlichen Hearings und zog dafür externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen bei.
  • Im Hearing gaben die beigezogenen Expert:innen einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes und dem Bundesminister für Finanzen.
  • Die Verhandlungen zur Vorlage wurden nach dem Hearing zunächst vertagt und in einer weiteren, mehrtägigen Sitzung fortgesetzt.

Ausschussbehandlung: Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Detailberatungen wurden nach Untergliederungen des Bundesvoranschlages strukturiert und umfassten u.a. die Bereiche: Bundesgesetzgebung; Präsidentschaftskanzlei; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Rechnungshof; Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst; EU/Integration; Familie und Jugend; Wirtschaft und wirtschaftsbezogene Forschung; Inneres und Fremdenwesen; Frauen und Gleichstellung; Wissenschaft und Forschung; Bildung; Mobilität; innovations- und technologiebezogene Forschung; Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft; Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft; Äußeres; Justiz; Arbeit; Soziales; Pensionsversicherung; Gesundheit; Konsumentenschutz; Wohnen/Medien/Telekommunikation; Sport; Kunst und Kultur; militärische Angelegenheiten; Finanzverwaltung; öffentliche Abgaben; Beamtenpensionen; Finanzausgleich; Bundesvermögen; Finanzmarktstabilität; Kassenverwaltung; Finanzierungen und Währungstauschverträge.
  • Zu den jeweiligen Untergliederungen wurden Fragen der Abgeordneten von den zuständigen Organwaltern (Präsident des Nationalrates, Präsidenten der Höchstgerichte, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidentin des Rechnungshofes, Bundeskanzler, zuständige Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen) beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Eingebracht wurde ein Abänderungsantrag zur Korrektur des Stellenplans im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee.
  • Begründung: Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde 2024 als eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet; zur Wahrung der Unabhängigkeit ist ein eigenes Detailbudget in der UG 02 sowie die Berücksichtigung des benötigten Personals im Personalplan vorgesehen.
  • Der vorliegende Stellenplan erfülle diese Vorgabe nicht, weil die Planstellen nicht gesondert ausgewiesen, sondern zulasten von Planstellen der Parlamentsdirektion veranschlagt würden.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesonderte Berücksichtigung der Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sachgerecht abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss empfiehlt die verfassungsmäßige Zustimmung zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum BFG 2025 samt Anlagen unter Berücksichtigung der angeschlossenen Änderungen.

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

109 d.B. · Regierungsvorlage 68 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOS
FPÖGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) samt Anlagen und bewilligt damit den Bundesvoranschlag 2026 (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) innerhalb des Bundesfinanzrahmens. Zusätzlich wird ein Abänderungsantrag angenommen, der den Stellenplan so korrigiert, dass für das Parlamentarische Datenschutzkomitee ein eigenes Detailbudget und die nötigen Planstellen unabhängig von der Parlamentsdirektion abgebildet werden.

Betroffen sind der Bundeshaushalt 2026 (alle Untergliederungen/Globalbudgets) sowie konkret die UG 02 Bundesgesetzgebung, die Parlamentsdirektion und das Parlamentarische Datenschutzkomitee (Personal- und Budgetausweisung).

Dokumente

Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026 samt Anlagen

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2026 (Bundesfinanzgesetz 2026 – BFG 2026) samt Anlagen.
  • Der Entwurf des BFG wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; das BFG samt Anlagen wird vom Nationalrat bewilligt.
  • Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes besteht für den Bundesrat keine Mitwirkung.

Rechtsgrundlagen und haushaltsrechtlicher Rahmen

  • Das BFG 2026 wird auf Basis der Haushaltsrechtsreform (Novelle zu den Haushaltsartikeln des B‑VG) und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) in der jeweils novellierten Fassung erstellt.
  • Die seit 1. Jänner 2013 geltenden (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.

Aufbau des Bundesvoranschlags 2026 (BVA) und Budgetsystematik

  • Der Bundesvoranschlag umfasst einen Ergebnisvoranschlag und einen Finanzierungsvoranschlag.
  • Ergebnisvoranschlag: enthält periodengerecht abgegrenzte Werteinsätze bzw. Wertzuwächse (Erträge/Aufwendungen).
  • Finanzierungsvoranschlag: enthält die im Finanzjahr 2026 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
  • Die Gliederung des Bundesvoranschlags 2026 entspricht den Vorgaben des BHG 2013.
  • Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen erfolgt auf Ebene des Gesamthaushalts, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene.
  • Zusätzlich werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt.
  • Detailbudgets zweiter Ebene werden nicht dargestellt; für sie gilt die Regelung des BHG 2013 (Detailbudgetierung im Vollzug).
  • Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gegliedert.

Bindungswirkungen und Ausnahmen im Budgetvollzug

  • Grundsatz: Die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen im Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushalts noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden.
  • Für den Ergebnishaushalt gilt eine Bindungswirkung der Aufwendungsobergrenzen auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets.
  • Der Grundsatz kann unter bestimmten Bedingungen aufgrund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden (verfassungsrechtlich vorgesehene Ausnahmen).

Wirkungsorientierung

  • Der Entwurf des BFG 2026 enthält entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wirkungsorientierung Angaben zu Wirkungszielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
  • Die Wirkungsangaben stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen des BHG 2013 sowie die dazu erlassenen Verordnungen zur Wirkungsorientierung und zum Wirkungscontrolling.

Parlamentarische Behandlung im Budgetausschuss: Verknüpfte Beratungen und Hearing

  • Die Regierungsvorlage zum BFG 2026 wurde im Budgetausschuss gemeinsam mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) sowie zum Bundesfinanzgesetz 2025 beraten.
  • Der Budgetausschuss beschloss, ein öffentliches Hearing durchzuführen und dazu externe Expertinnen und Experten sowie Mitglieder des Bundesrates als Auskunftspersonen beizuziehen.
  • Im Hearing gaben die Expertinnen und Experten einleitende Statements ab; anschließend erfolgte eine Debatte mit Wortmeldungen von Abgeordneten, der Leitung des Budgetdienstes sowie dem Bundesminister für Finanzen.
  • Nach dem Hearing wurden die Verhandlungen zur Regierungsvorlage zunächst vertagt und in weiteren Sitzungen wieder aufgenommen.

Struktur der Detailberatungen nach Untergliederungen (UG)

  • Die Ausschussverhandlungen wurden nach den Untergliederungen (UG) des Bundesvoranschlags strukturiert und in mehreren Blöcken abgehandelt.
  • Behandelt wurden u.a. UG 02 Bundesgesetzgebung; UG 01 Präsidentschaftskanzlei; UG 03 Verfassungsgerichtshof; UG 04 Verwaltungsgerichtshof; UG 05 Volksanwaltschaft; UG 06 Rechnungshof.
  • Weitere behandelte Bereiche umfassten u.a. Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst, EU/Integration, Familie und Jugend, Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschung, Inneres und Fremdenwesen, Frauen und Gleichstellung, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Mobilität, Innovation/Technologie (Forschung), Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft, Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft, Äußeres, Justiz, Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Wohnen/Medien/Telekommunikation, Sport, Kunst und Kultur, militärische Angelegenheiten sowie mehrere finanzbezogene Untergliederungen (Finanzverwaltung, öffentliche Abgaben, Beamtenpensionen, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen/Währungstauschverträge).

Auskunftspersonen in den Untergliederungsdebatten

  • Fragen zur UG 02 wurden vom Präsidenten des Nationalrates beantwortet.
  • Fragen zu Präsidentschaftskanzlei sowie zu Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurden von den jeweiligen Präsidenten der Höchstgerichte sowie einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt beantwortet.
  • Fragen zur Volksanwaltschaft wurden von den Volksanwältinnen und dem Volksanwalt beantwortet.
  • Fragen zum Rechnungshof wurden von der Präsidentin des Rechnungshofes beantwortet.
  • Fragen zu Bundeskanzleramt/öffentlicher Dienst sowie EU/Integration und Familie/Jugend wurden von der zuständigen Bundesministerin sowie vom Bundeskanzler und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschung wurden vom zuständigen Bundesminister und einer Staatssekretärin beantwortet.
  • Fragen zu Inneres und Fremdenwesen wurden vom Innenminister und einem Staatssekretär beantwortet.
  • Fragen zu Frauen/Gleichstellung sowie Wissenschaft/Forschung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet.
  • Fragen zu Bildung wurden vom Bildungsminister beantwortet.
  • Fragen zu Mobilität sowie Innovation/Technologie (Forschung) wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft sowie Umwelt/Klima/Kreislaufwirtschaft wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet.
  • Fragen zu Äußerem wurden von der Außenministerin beantwortet.
  • Fragen zur Justiz wurden von der Justizministerin beantwortet.
  • Fragen zu Arbeit, Soziales, Pensionsversicherung wurden von der zuständigen Bundesministerin beantwortet; Fragen zu Gesundheit und Konsumentenschutz von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu Wohnen/Medien/Telekommunikation wurden vom zuständigen Bundesminister beantwortet; Fragen zu Sport sowie Kunst und Kultur von der zuständigen Staatssekretärin.
  • Fragen zu militärischen Angelegenheiten wurden von der Verteidigungsministerin beantwortet.
  • Fragen zu den finanzbezogenen Untergliederungen (u.a. Finanzverwaltung, Abgaben, Finanzausgleich, Bundesvermögen, Finanzmarktstabilität, Kassenverwaltung, Finanzierungen) wurden vom Finanzminister beantwortet.

Wesentliche inhaltliche Änderung durch Abänderungsantrag (Stellenplan/Personalplan)

  • Ein Abänderungsantrag betraf die budgetäre Abbildung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, das 2024 als neue eigenständige Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet wurde.
  • Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist laut Gesetzesmaterialien ein eigenes Detailbudget in der UG 02 zu schaffen und das benötigte Personal im Personalplan zu berücksichtigen.
  • Problem laut Antrag: Der vorliegende Stellenplan berücksichtigt die Planstellen für das Parlamentarische Datenschutzkomitee nicht gesondert, sondern veranschlagt sie zu Lasten von Planstellen der Parlamentsdirektion.
  • Ziel der Änderung: Erhöhung der Planstellen der Parlamentsdirektion, um die gesetzlich intendierte gesonderte Berücksichtigung des Datenschutzkomitees im Personalplan bzw. die Unabhängigkeit der neuen Einheit budgetär korrekt abzubilden.

Ergebnis der Ausschussberatungen (inhaltlich)

  • Der Budgetausschuss gelangte zum Ergebnis, dem Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung zum Gesetzentwurf zum BFG 2026 samt Anlagen zu empfehlen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (insbesondere zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee).