XXVIII. Gesetzgebungsperiode · Nationalrat

21. Sitzung des Nationalrats

13. Mai 2025

6Beschlüsse
5Angenommen
1Abgelehnt
21. Nationalratssitzung

Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie betreffend EU-Jahresvorschau 2025

83 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage III-156 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ

Zusammenfassung

Der Nationalrat nimmt den gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie zur EU-Jahresvorschau 2025 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG zur Kenntnis. Damit wird die Darstellung der erwarteten EU-Vorhaben 2025 und der voraussichtlichen österreichischen Positionen im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts offiziell zur Kenntnis genommen.

Betroffen sind das Bundeskanzleramt (Bundeskanzler sowie Bundesministerin für Europa, Integration und Familie) und die parlamentarische EU-Vorhabensinformation für 2025 zu den einschlägigen EU-Initiativen und Ratsprioritäten.

Dokumente

Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie betreffend EU-Jahresvorschau 2025

Rechtsgrundlage, Zweck und Zuständigkeit des Berichts

  • Gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G berichten die Bundesministerinnen und Bundesminister zu Jahresbeginn an Nationalrat und Bundesrat über die im jeweiligen Jahr zu erwartenden Vorhaben des Rates und der Europäischen Kommission sowie über die voraussichtliche österreichische Position dazu.
  • Der Bericht stellt jene Themen aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2025 und dem aktuellen 18‑Monatsprogramm des Rates dar, die in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
  • Es handelt sich um einen gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2025 – Rahmen und Leitlinien

  • Die Europäische Kommission legt jährlich ein Arbeitsprogramm mit ihren wesentlichen Zielen und wichtigsten neuen Vorhaben vor.
  • Das Arbeitsprogramm 2025 ist das erste Programm der Kommission in der Amtszeit 2024–2029 und basiert auf den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für dieses Mandat.
  • Motto des Arbeitsprogramms 2025: „Moving forward together: A Bolder, Simpler, Faster Union“.
  • Angekündigt werden insgesamt 51 neue Initiativen entlang von 7 übergreifenden Zielen der politischen Leitlinien (nachhaltiger Wohlstand/Wettbewerbsfähigkeit; Verteidigung/Sicherheit; Stärkung von Gesellschaft/Sozialmodell; Lebensqualität inkl. Ernährungssicherheit/Wasser/Natur; Schutz der Demokratie/Werte; Europa in der Welt/Partnerschaften; gemeinsames Handeln und Vorbereitung der Zukunft der Union).

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2025 – inhaltliche Schwerpunkte und zentrale Initiativen

  • Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Sicherheit und Verteidigung der EU.
  • Genannte Initiativen umfassen u.a.: „Competitiveness Compass“; eine horizontale Binnenmarktstrategie; „Clean Industrial Deal“; Aktionsplan für leistbare Energie; Fahrplan zur Beendigung von Energieimporten aus Russland; Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung; neuer gemeinsamer Ansatz für Rückkehr; Strategie zur Krisenvorsorge; Strategie für innere Sicherheit; Digitalisierungsvorhaben; europäische Migrations- und Asylstrategie.
  • Weitere Prioritäten 2025: zusätzliche Maßnahmen in Klima- und Umweltpolitik; Soziales; Landwirtschaft und Ernährung; Schutz der Demokratie und der Werte der EU; Vorbereitung allfälliger künftiger EU‑Erweiterungen.
  • Mitte 2025 soll die Kommission ihren Vorschlag für einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) nach 2027 vorlegen, womit die Verhandlungen dazu starten.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2025 – Vereinfachung und bessere Rechtssetzung

  • Ein großer Fokus liegt auf Vereinfachungen und besserer Rechtsetzung.
  • Parallel zum Arbeitsprogramm nahm die Kommission am 11. Februar 2025 eine Mitteilung zur Umsetzung und Vereinfachung für 2024–2029 unter dem Titel „A simpler and faster Europe“ an und kündigte Vereinfachungsinitiativen in unterschiedlichen Bereichen an.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2025 – weitere Bestandteile und Anhänge

  • Neben neuen Initiativen enthält das Arbeitsprogramm auch Vorschläge/Initiativen für Evaluierungen und Fitnesschecks, laufende prioritäre Dossiers, geplante Rücknahmen anhängiger Legislativvorschläge sowie geplante Aufhebungen bestehender Legislativakten.
  • Anhang I: Neue Initiativen (51 Vorschläge).
  • Anhang II: Vorschläge für Evaluierungen und Fitnesschecks (37 Vorschläge).
  • Anhang III: Laufende prioritäre Dossiers (123 prioritäre, noch im Legislativprozess befindliche Vorschläge).
  • Anhang IV: Rücknahmen anhängiger Legislativvorschläge (37 geplante Rücknahmen).
  • Anhang V: Aufhebung bestehender Legislativakten (4 geplante Aufhebungen).

18‑Monatsprogramm des Rates (Jänner 2025 bis Juni 2026) – Entstehung und Grundlagen

  • Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) erstellen jeweils drei aufeinanderfolgende Ratsvorsitze („Trio‑Präsidentschaft“) ein 18‑Monatsprogramm mit gemeinsamen Schwerpunkten.
  • Das Programm für Jänner 2025 bis Juni 2026 wurde von Polen (Jänner–Juni 2025), Dänemark (Juli–Dezember 2025) und Zypern (Jänner–Juni 2026) gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas (Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“), ausgearbeitet.
  • Grundlage sind die Prioritäten der Strategischen Agenda 2024–2029.
  • Zentrale Elemente: Stärkung der EU als globaler Akteur; Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität; Förderung und Schutz der Grundwerte der EU.

18‑Monatsprogramm des Rates – Säule 1: Ein starkes und sicheres Europa

  • Vor dem Hintergrund globaler Spannungen soll die EU ihre Rolle als globaler Akteur behaupten und ein regelbasiertes multilaterales System verteidigen.
  • Internationale Zusammenarbeit und strategische Partnerschaften sollen gefördert werden, um offene strategische Autonomie, wirtschaftliche Sicherheit, Resilienz und technologische Führungsposition der EU sicherzustellen.
  • Handelspolitik: eine ehrgeizige, offene, robuste und nachhaltige Handelspolitik.
  • Sicherheit und Verteidigung: Fokus auf Schutz der Bevölkerung, inkl. Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, organisierter Kriminalität und Korruption; Stärkung der Verteidigungsbereitschaft u.a. durch erhöhte Investitionen und Ausbau von Produktionskapazitäten.
  • Migration: Fokus auf Bekämpfung irregulärer Migration und ein gemeinsames Asyl- und Migrationssystem; Priorität für Schutz und Stärkung der EU‑Außengrenzen; Bekämpfung von Menschenhandel, Schleuserkriminalität und hybriden Bedrohungen inkl. Instrumentalisierung von Migration; Sicherstellung eines funktionierenden Schengen‑Raums.
  • Erweiterung: Nutzung der Dynamik der EU‑Beitrittsverhandlungen; Vorantreiben auf Basis eines leistungsbasierten Ansatzes für alle Kandidatenländer sowie positiver und negativer Konditionalität; Ausloten von Möglichkeiten gradueller Integration; parallel Fortsetzung der Arbeiten an EU‑internen Reformen.

18‑Monatsprogramm des Rates – Säule 2: Ein wohlhabendes und wettbewerbsfähiges Europa

  • Ziele: langfristige Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität; nachhaltiges und inklusives Wachstum; Schaffung von Arbeitsplätzen; Entfaltung des Potentials europäischer Regionen; zukunftsfitte EU‑Industriepolitik u.a. durch Nutzung des grünen und digitalen Wandels.
  • Binnenmarkt: Vertiefung in allen Dimensionen; Förderung eines innovations- und unternehmensfreundlichen Umfelds.
  • Technologie/Industrie: Europa soll weltweit führend bei grünen und digitalen Industrien und Technologien werden.
  • Klima/Energie: Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 und Arbeiten zum Klimaziel 2040; gleichzeitige Förderung von Fairness, Solidarität, Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit; Erhöhung der Souveränität der EU im Energiebereich.
  • Landwirtschaft/Fischerei/Aquakultur: Unterstützung wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und resilienter Sektoren.
  • Soziales: Weiterarbeit an der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte unter Berücksichtigung nationaler Arbeitsmarktmodelle und Kompetenzen.

18‑Monatsprogramm des Rates – Säule 3: Ein freies und demokratisches Europa

  • Hervorgehoben wird die essenzielle Bedeutung der Förderung und des Schutzes der Grundwerte der EU: Menschenwürde und Menschenrechte inkl. Minderheitenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung und Rechtsstaatlichkeit.
  • Prioritäten: Sicherstellung pluralistischer Medien; Schutz der Freiheiten im Online‑Bereich; Erhöhung von Transparenz; Kampf gegen Desinformation und ausländische Einflussnahme; Bekämpfung von Hassrede, geschlechtsspezifischer Gewalt, Xenophobie und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Glaube.
  • Erleichterung eines effizienten Zugangs zur Justiz als zentrales Element zur Stärkung von Freiheit und Demokratie.

Programm des polnischen Ratsvorsitzes (1. Halbjahr 2025)

  • Der polnische Ratsvorsitz steht unter dem Motto „Sicherheit, Europa!“ als durchgängiges Leitmotiv über Themenbereiche und Ratsformationen hinweg.
  • Sieben prioritäre Handlungsfelder: (1) Verteidigung und Sicherheit; (2) Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Grenzen; (3) Widerstandsfähigkeit gegen ausländische Einflussnahme und Desinformation; (4) Sicherstellen von Sicherheit und Freiheit für Unternehmen; (5) Energiewende; (6) Wettbewerbsfähige und resiliente Landwirtschaft; (7) Gesundheitssicherheit.
  • Die detaillierten Prioritäten orientieren sich am 18‑Monatsprogramm.

Gemeinsame Prioritäten der EU‑Institutionen für 2025 und politische Ziele 2025–2029

  • Der Rat billigte eine gemeinsame Erklärung von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat zu den legislativen Prioritäten für 2025, die auf dem Arbeitsprogramm der Kommission 2025 aufbaut.
  • Zusätzlich wurden gemeinsame Schlussfolgerungen dieser drei Institutionen zu den politischen Zielen und Prioritäten für 2025–2029 gebilligt, die sich u.a. an der Strategischen Agenda 2024–2029 orientieren.
  • Gemeinsame Erklärung und Schlussfolgerungen werden nach Unterzeichnung durch die Präsidentinnen und Präsidenten der drei Institutionen im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Thematische Ableitung für das Bundeskanzleramt

  • Auf Basis des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission und des 18‑Monatsprogramms des Rates werden jene Themen dargestellt, für die der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt – teils gemeinsam mit anderen Ressorts – zuständig sind.

Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2023

82 d.B. · Regierungsvorlage · Regierungsvorlage III-113 d.B.Offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
DAFÜR
FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE

Zusammenfassung

Der Nationalrat nimmt den Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2023 zur Kenntnis. Damit wird die Verwendung der Fördermittel 2023 (insgesamt 7.868.000 Euro) sowie die wirkungsorientierte Abwicklung und Medienförderung für die anerkannten Volksgruppen formell bestätigt.

Betroffen sind die sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen in Österreich sowie die vom Bundeskanzleramt 2023 geförderten Volksgruppenorganisationen, Projekte und Volksgruppenmedien.

Dokumente

Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2023

Verfassungs- und gesetzlicher Rahmen der Volksgruppenförderung

  • Die Republik Österreich bekennt sich gemäß Art. 8 Abs. 2 B-VG zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt.
  • § 8 Abs. 1 und 2 Volksgruppengesetz verpflichtet den Bund – unbeschadet allgemeiner Förderungsmaßnahmen – Maßnahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen.
  • Ebenfalls zu fördern sind interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen.
  • Durch die Volksgruppenförderung wird der verfassungsmäßige Auftrag zur Förderung und Sicherung der sechs anerkannten Volksgruppen umgesetzt.

Einbettung in völkerrechtliche Verpflichtungen

  • Die Förderungsziele des Volksgruppengesetzes spiegeln sich auch in völkerrechtlich übernommenen Verpflichtungen wider.
  • Als Beispiele werden genannt: das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten sowie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

Gegenstand und Zweck des Berichts zur Volksgruppenförderung 2023

  • Der Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 Volksgruppengesetz stellt jene Förderungen dar, die das Bundeskanzleramt im Jahr 2023 in Vollziehung der Volksgruppenförderung vergeben hat.
  • Der Bericht ergänzt den allgemeinen Förderungsbericht 2023 der Bundesregierung an den Nationalrat, der ebenfalls Angaben zu Förderungen aufgrund des Volksgruppengesetzes enthält.

Wirkungsorientierte Steuerung und Abwicklung im Förderungsjahr 2023

  • Das Förderungsjahr 2023 war – wie bereits 2022 – von der Anwendung und Abwicklung eines wirkungsorientiert gesteuerten Förderungszyklus geprägt.
  • Grundlage ist ein im Jahr 2021 unter Einbeziehung der Volksgruppenvertretungen durchgeführtes und abgeschlossenes Projekt zur Etablierung der Wirkungsorientierung in der Volksgruppenförderung, das 2023 erneut angewandt wurde.
  • Ziel ist eine langfristig wirkungsvolle Verwendung von Förderungsprojekten und Förderungsmitteln.
  • Durch die Vorgehensweise sollen die Förderungswürdigkeit von Maßnahmen transparenter sichtbar gemacht, Förderungsprioritäten erkannt und die nachträgliche Wirkung finanzierter Maßnahmen beleuchtet werden.

Förderung von Volksgruppenmedien (Leitmedien)

  • Unter der 2021 neu geschaffenen Förderungsposition zur Absicherung von Volksgruppenmedien konnte 2023 erneut ein Leitmedium pro Volksgruppe für alle Volksgruppen gefördert werden.
  • Damit soll ein wichtiger Beitrag zum Erhalt volksgruppensprachlicher Medien geleistet werden.
  • Die Medienförderung wird als zentrales Anliegen der Volksgruppen dargestellt und als wichtiger Beitrag zur Sicherung und Sichtbarmachung ihrer Sprache.

Budgetrahmen und budgetäre Zuordnung 2023

  • Für die Vollziehung der Volksgruppenförderung standen dem Bundeskanzleramt 2023 insgesamt 7.868.000 Euro zur Verfügung.
  • Die Mittel waren im Detailbudget 10.01.07 (Kultus und Volksgruppen der UG 10) ausgewiesen.
  • Genannte Konten/Positionen: 7670.002 Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes; 7671.003 Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung); 7671.006 Medienförderung (Volksgruppenförderung); 7671.004 Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung).
  • Der Bericht gibt Aufschluss über die Verwendung der Volksgruppenförderungsmittel im Jahr 2023.

Aufbau des Berichts (Inhalte nach Abschnitten und Anhang)

  • Abschnitt 2 enthält grundsätzliche Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen und zur Gliederung der Förderungen.
  • Abschnitt 3 erläutert den Prozess der wirkungsorientiert gesteuerten Abwicklung der Volksgruppenförderung.
  • Abschnitt 4 stellt die Verwendung der Förderungsmittel im Detail dar.
  • Im Anhang findet sich eine nach Volksgruppen geordnete Übersicht aller Förderungsnehmenden samt den jeweils gewidmeten Förderungsbeträgen.

Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Gedenkfeiern und Jubiläen der Republik Österreich

81 d.B. · Antrag vonSPÖÖVPNEOS · Entschließungsantrag 242/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ

Zusammenfassung

Der Nationalrat nimmt eine Entschließung an, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, eine zentrale Koordinierungsstelle für Gedenkfeiern und Jubiläen der Republik Österreich einzurichten. Diese Stelle soll die Planung und Abstimmung der Aktivitäten – insbesondere im Gedenkjahr 2025 – bündeln und die Kommunikation mit Ländern, Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern koordinieren.

Betroffen sind die zuständigen Bundesstellen (insbesondere im Bereich Kunst, Kultur und Erinnerungskultur) sowie Länder, zivilgesellschaftliche Organisationen und weitere Veranstalter:innen von Gedenk- und Jubiläumsaktivitäten.

Dokumente

Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Gedenkfeiern und Jubiläen der Republik Österreich

Anlass und Bedeutung des Gedenkjahres 2025

  • 2025 wird als zentrales Gedenk- und Jubiläumsjahr hervorgehoben: 80 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs und der NS-Diktatur, 80 Jahre Befreiung der Konzentrationslager, 80 Jahre Gründung der Zweiten Republik, 70 Jahre Staatsvertrag, 60 Jahre Nationalfeiertag, 30 Jahre EU-Beitritt Österreichs.
  • Diese Jubiläen werden als vielfältige Anlässe verstanden, die demokratische Entwicklung Österreichs von 1945 bis zur europäischen Integration als Friedensprojekt zu reflektieren.

Ziele der geplanten Gedenk- und Jubiläumsaktivitäten

  • Das Gedenkjahr soll die Chance bieten, die österreichische Erinnerungskultur weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
  • Die Vielzahl geplanter Veranstaltungen unterschiedlicher Träger soll eine breite Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Aspekten der Geschichte ermöglichen.
  • Ein zentrales Ziel ist die Stärkung einer demokratischen Identität durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte.
  • Gedenktage und Jubiläen sollen helfen, die Bedeutung historischer Entwicklungen für die Gegenwart zu reflektieren.

Rolle von Zivilgesellschaft, Opfergedenken und Bildungsarbeit

  • Die Initiativen zeigen das Engagement verschiedener Akteur:innen, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten und deren Bedeutung für die Gegenwart hervorzuheben.
  • Vermittlungs- und Bildungsarbeit wird als besonders wichtiger Beitrag betont.
  • Gedenken soll eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit Geschichte fördern und aktives Engagement für Werte wie Toleranz, Mitgefühl und Menschlichkeit unterstützen.

Begründung für eine Koordinierungsstelle

  • Es wird die Notwendigkeit einer zentralen Anlaufstelle für Planungen betont, um die Kommunikation und Abstimmung mit Ländern, Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern zu koordinieren.
  • Gedenken wird als mehr als ein Ritual beschrieben und angesichts von Herausforderungen für die Erinnerungskultur als ständig neu zu denken.
  • Als Herausforderungen werden insbesondere das Verschwinden der Zeitzeug:innen und die Digitalisierung genannt.
  • Ein koordiniertes Vorgehen soll dazu beitragen, dass unterschiedliche Gedenkaktivitäten einander ergänzen und verstärken.

Kerninhalt des Antrags

  • Gefordert wird die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Gedenkfeiern und Jubiläen der Republik Österreich, um Planung, Abstimmung und Kommunikation der Aktivitäten im Kontext der Gedenk- und Jubiläumsjahre (insbesondere 2025) zu bündeln.

One-Stop-Shop Heilbehelfe und Hilfsmittel

84 d.B. · Antrag vonGRÜNE · Entschließungsantrag 217/A(E)Von Abgeordneten eingebrachter, nicht bindender Antrag, mit dem der Nationalrat die Bundesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, einen One-Stop-Shop für die Beantragung und Finanzierung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln umzusetzen. Ziel ist, Zuständigkeiten zu bündeln und die Antragsverfahren zu vereinfachen, damit Betroffene nicht mehrere Ansuchen bei unterschiedlichen Stellen stellen müssen.

Betroffen sind Menschen mit Behinderungen bzw. Personen, die Heilbehelfe und Hilfsmittel benötigen, sowie die zuständigen Kostenträger (Bund, Länder und Sozialversicherung).

Dokumente

One-Stop-Shop Heilbehelfe und Hilfsmittel

Ausgangslage und Problemstellung

  • Im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sind Zuständigkeiten und Finanzierungen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen zersplittert.
  • Es kommt teils zu mehrfachen Zuständigkeiten bzw. zu geteilten Kostenübernahmen, wodurch Betroffene mehrere Stellen ansprechen müssen.
  • Beispiel Hilfsmittel: Für ein Therapiefahrrad leistet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nur einen Zuschuss; die restlichen Kosten müssen entweder selbst getragen oder bei weiteren Stellen (z.B. Sozialabteilungen der Länder, Pensionsversicherung, Spendenorganisationen) beantragt werden.
  • Für Betroffene und Angehörige bedeutet dies neben finanzieller Belastung vor allem hohen bürokratischen Aufwand.

Zielsetzung: One-Stop-Shop für Heilbehelfe und Hilfsmittel

  • Ziel der One-Stop-Shops ist die Bündelung der Finanzierung und die Vereinfachung der Antragsstellung für Betroffene.
  • Konkret soll es eine zentrale Stelle geben, über die die Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln abgewickelt werden kann, um Mehrfachansuchen zu vermeiden.

Bezug zu früheren Beschlüssen und bisherige Umsetzung

  • In der XXVII. Gesetzgebungsperiode wurde ein einstimmiger Entschließungsantrag beschlossen, der die Umsetzung mehrerer One-Stop-Shops im Bereich Menschen mit Behinderungen vorsah.
  • Diese Aufforderung umfasste One-Stop-Shop-Angebote für Persönliche Assistenz, für Beratung und Unterstützungsleistungen sowie eine Stelle zur Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln.
  • Im Bereich Persönliche Assistenz gab es durch eine Bundesrichtlinie zur Vereinheitlichung der Persönlichen Assistenz Schritte in Richtung One-Stop-Shop in teilnehmenden Bundesländern.
  • Im Bereich Beratung und Unterstützung wurden einzelne Pilotprojekte gestartet, etwa ein Social-Help-Desk in Salzburg.
  • Für die Antragsstellung auf Kostenübernahme bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln sind weiterhin keine Umsetzungsschritte sichtbar; Betroffene müssen nach wie vor teilweise mehrere Ansuchen bei verschiedenen Stellen einbringen, um benötigte Geräte und Gegenstände zu erhalten.

One-Stop-Shop Heilbehelfe und Hilfsmittel

~23 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Christian Ragger

Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich darf – manchmal gibt es ja auch wirklich Übereinstimmungen, auch in diesem Fall – heute diesen Antrag der Grünen behandeln. Wir haben ihn im Gesundheitsausschuss dementsprechend vorbesprochen, und ich glaube, dass er einen ganz essenziellen Bereich betrifft, etwas, das wir heute einfach zu Ende bringen müssen. Wir haben schon über mehrere Instanzen und Distanzen hinweg versucht, weitere Möglichkeiten einer Erleichterung für Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen, aber wie man sieht, ist es und kann es noch immer ein Spießrutenlauf sein oder zu einem kommen, wenn man heute einen Heilbehelf möchte. Es geht gar nicht so weit, dass man nur dieses Thema präferiert, sondern man sollte vielleicht ein bisschen tiefer gehen: Warum muss ich heute als Bürger oder vielleicht sogar als Mensch mit Beeinträchtigung – als Bürger zweiter Klasse –, wenn ich ein Problem habe, dass ich meine Kosten nicht abgegolten und nicht abgebildet sehe, hergehen und von Behörde zu Behörde laufen? Ich kann mich noch erinnern, dass es eigentlich so sein soll, dass ein Akt laufen soll und nicht der Bürger. Daher sollte eigentlich die Grundlage dessen sein, dass es eine zentrale Stelle gibt – in welchem Bereich auch immer wir sie ansiedeln, das ist Geschmackssache, man kann das auch im Bezirk machen, man kann es in einem Bereich einer Gemeinde machen. Tatsache ist, dass wir ja eine Erleichterung für den Bürger und eine Erleichterung für einen Menschen mit Beeinträchtigung schaffen sollten. Ich gehe jetzt einmal guten Mutes voran, dass auch die Regierungsparteien dem heute zustimmen, ich glaube auch, dass die Staatssekretärin absolut und vollkommen dahintersteht, dass wir diesen nächsten Schritt setzen. Ich glaube, das war auch in der Vergangenheit – auch die Kollegin der Sozialdemokratie nickt – nie ein Thema, wie wir weiterkommen. Wir sind weite Strecken gegangen, manchmal auch unter Kritik, auch aufgrund einer Ableitung des Nationalen Aktionsplans, dass wir zu dem Punkt gekommen sind, dass wir Menschen mit Beeinträchtigungen kein Taschengeld mehr zahlen wollen, sondern dass wir ihnen einen echten Lohn angedeihen lassen wollen. Daher, glaube ich, setzen wir ein klares Zeichen dafür, dass das Realität ist, dass es grosso modo so ist: dass wir Menschen mit Beeinträchtigungen helfen, sie unterstützen und sie für selbstständig erklären, selbst-ständig, nämlich so, wie wir alle hier in diesem Haus sitzen, ohne Probleme, dass die Menschen sich manchmal als Menschen zweiter Klasse fühlen. Behinderungen beginnen im Kopf, bauen Sie diese ab! – Danke. (👏 ÖVP, FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum .

SPÖ Verena Nussbaum

Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Gestern war der Internationale Tag der Pflege. Dieser Tag macht auf die wichtige gesellschaftliche Rolle von Pflegepersonal und einem funktionierenden Pflegesystem aufmerksam. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön von mir an alle Personen, die im Pflegebereich tätig sind, für ihren unermüdlichen und schwierigen Einsatz. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS) Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und eine Entbürokratisierung vorzunehmen. Bürokratische Prozesse sind zwar wichtig, damit unser Land und unsere Gesellschaft gut funktionieren, sie dürfen aber nicht zu einem Hürdenlauf für Betroffene werden. Derzeit müssen sich Menschen bei der Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln durch einen Bürokratiedschungel kämpfen. Es gibt unterschiedliche Kostenträger, Wartezeiten, Hunderte Formulare und Zuständigkeiten, und das alles in einer Lebenslage, in der man ohnehin schon genug mit anderen Herausforderungen zu kämpfen hat. Menschen mit Behinderungen werden viele Steine für ein inklusives Leben und eine gleichberechtigte Teilnahme an unserer Gesellschaft in den Weg gelegt. Unsere Aufgabe als Politik ist es jedoch, die notwendige Unterstützung zur Verfügung zu stellen, dass auch Menschen mit Behinderungen ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Aber nicht nur Menschen mit Behinderungen würden von einer zentralen Anlaufstelle – im Antrag wird sie One-Stop-Shop genannt – profitieren, auch für ältere und pflegebedürftige Menschen würde vieles einfacher werden. Umso mehr freut es mich, dass sich diese Regierung zum Ziel gesetzt hat, die Vergabe von Hilfsmitteln und Heilbehelfen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Beim Thema Einrichtung einer sogenannten zentralen Anlaufstelle herrscht im Hohen Haus ja grundsätzlich Einigkeit. Bereits im Jahr 2021 haben wir hier einen gemeinsamen Antrag einstimmig angenommen – leider wurde er in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt, obwohl diese One-Stop-Shops ein brennendes Thema sind, denn auch schon im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020 wären diese bereits vorgesehen gewesen. Es gibt viele Länder, die solche zentralen Anlaufstellen bereits umgesetzt haben. Das ist keine Zukunftsvision, sondern eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Es kann nicht sein, dass der Zugang zu Hilfsmitteln davon abhängt, wie durchsetzungsstark oder wie gut informiert jemand ist. Wer pflegebedürftig ist, wer mit Behinderungen lebt, braucht Lösungen, keine Hürden. Darum bin ich froh, dass wir auch diesen Antrag wieder einstimmig beschließen werden. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Heike Eder .

ÖVP Heike Eder

Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim und via Livestream! Ich lade Sie ein, stellen Sie sich vor: Sie haben einen schweren Unfall, und von heute auf morgen ist nichts mehr so, wie es war, und Sie sitzen im Rollstuhl. Doch statt eines klaren Weges und einer helfenden Hand zur Seite bekommen Sie fünf verschiedene Adressen, keinen Ansprechpartner und verschiedenste Formulare. – Genau so oder so ähnlich geht es derzeit Menschen mit Behinderung, wenn sie auf Heilmittel und Heilbehelfe angewiesen sind. Das ist nicht Böswilligkeit, nein, sondern die Zuständigkeiten sind einfach nur zersplittert. Die ÖGK hilft ein Stück weit – es gibt einen Unterstützungsfonds der ÖGK für Menschen in besonderen sozialen Lagen –, es gibt die PVA, die unter gewissen Umständen bestimmte Förderungen leistet, und es gibt dann noch Stellen in den einzelnen Bundesländern, also alles in allem: viele verschiedene Ansprechpartner. Für Betroffene heißt das: Anträge stellen, nachfragen, Ablehnungen, neue Formulare ausfüllen. Es ist so ein bisschen wie eine Odyssee, aber ohne Heldenepos. Jeder von uns kennt wahrscheinlich Beispiele aus dem eigenen Bundesland. Ein berufstätiger Mann aus Vorarlberg beispielsweise, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist und einen neuen Rollstuhl braucht, muss mindestens vier verschiedene Anträge stellen: bei der ÖGK, wie gesagt beim Unterstützungsfonds der ÖGK, beim Land und bei der PVA aufgrund seiner Berufstätigkeit, denn dort bekommt er einen Zweitrollstuhl. Er sagte zu mir – ich zitiere –: Und dann stehe ich plötzlich da mit fünf Telefonnummern, vier Anträgen und keinem Überblick – und einem Gefühl, ich werde alleingelassen. Und genau das, meine Damen und Herren, das möchten wir gerne ändern: In Zukunft soll es einen One-Stop-Shop, also eine Anlaufstelle für Heilbehelfe und Hilfsmittel in jedem Bundesland geben. Daran halten wir fest, und deshalb unterstützen wir natürlich diesen Entschließungsantrag heute, denn, meine Damen und Herren: Inklusion ist keine Nebensache, sie ist Teil unserer Verantwortung. – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler .

NEOS Fiona Fiedler

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen zu Hause! ( Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend: ) Liebe gehörlose Menschen! Heilbehelfe und Hilfsmittel, das ist ein Begriff, der irgendwie nach Gesundheit klingt, aber viele Menschen wissen nicht, was wir darunter verstehen: Das ist von Krücken über Schuheinlagen, von Hörgeräten bis hin zu Windeln für Erwachsene einfach alles. Aufgrund dieser großen Vielfalt an Heilbehelfen und Hilfsmitteln kann man sich beim österreichischen Gesundheitssystem gut vorstellen, dass das alles sehr kleinteilig ist. Manchmal bekommen Sie die Krücken vom Krankenhaus, wenn Sie nach einem Beinbruch entlassen werden. Ein Hörgerät oder eine Brille kaufen Sie in einem Geschäft und müssen sich erst danach darum kümmern, dass die Kosten übernommen werden. Im Pflegeheim werden beispielsweise Windeln direkt gekauft. Und wenn wir uns die Situation von Menschen mit Behinderungen ansehen, ist das Ganze oft noch komplizierter, weil für die Genehmigung mehrere Stellen zuständig sind. Da wir aber überzeugt sind, dass der Staat eine Struktur braucht, um für die Menschen zu arbeiten, braucht es hier Änderungen. Es kann nicht sein, dass Menschen Stunden und Tage damit verbringen, Anträge für Hilfsmittel und Heilbehelfe zu stellen, die sie schon bezahlt haben und die sie schlichtweg brauchen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Da muss also der Staat den Menschen entgegenkommen. Genau bei diesen Heilbehelfen und Hilfsmitteln haben wir schon in der letzten Legislaturperiode Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erzielen wollen. Selbstverständlich brauchen aber alle Menschen dabei Unterstützung, und deshalb haben wir uns auch im Regierungsprogramm vorgenommen, Vereinfachungen vorzunehmen und eine einzige Anlaufstelle für all diese Unterstützungsinstrumente zu schaffen, also einen One-Stop-Shop. Egal, ob es wegen eines Unfalls für einen Dauergebrauch auf Kassenkosten oder als Sozialleistung erhältlich ist, als Bürger:in muss ich einfach wissen, wie und wo ich einen Antrag stelle, um dieses Hörgerät, diese Stützstrümpfe oder einen Rollstuhl zu erhalten. Wie wir heute bereits ausführlich gemerkt haben, haben wir in dieser Regierung mit der Arbeit begonnen und heute ein Budget präsentiert. Und damit wir über unsere Vorhaben auch sprechen können, haben die Grünen diesen Antrag geschrieben, und es freut mich sehr, dass wir diesen auch gleich annehmen können, um unsere gemeinsamen Vorhaben zu bekräftigen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner .

GRÜNE Ralph Schallmeiner

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, es freut mich, dass wir heute einen von uns Grünen eingebrachten Antrag gemeinsam, hoffentlich wieder einstimmig, hier im Nationalrat verabschieden werden. Das ist ehrlicherweise auch ein bisschen ein Lichtblick an diesem heutigen Tag, an dem der Finanzminister die 50-prozentige Kürzung des Budgets für Menschen mit Behinderungen am Vormittag schon vorgestellt hat. Also das wäre hier heute der Lichtblick. Worum es in diesem Antrag geht, haben die Kolleginnen und Kollegen bereits mehrfach ausgeführt. Es geht darum, durch die Einführung von sogenannten One-Stop-Shops Erleichterungen für Menschen, die auf Heilbehelfe, auf Unterstützung angewiesen sind, zu implementieren. Solche One-Stop-Shops bräuchte es übrigens nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Menschen, die chronisch erkrankt sind, nämlich für jene, die unter ME/CFS leiden. Sie haben es vielleicht mitbekommen, gestern war der internationale ME/CFS-Awareness-Tag. Am Heldenplatz hat die ÖG ME/CFS über diese Krankheit aufgeklärt und auf die Situation von Menschen, die an der Krankheit ME/CFS leiden, hingewiesen. Sie haben vielleicht letzte Woche auch die gemeinsamen Recherchen von APA, „Dossier“ und ORF über die offensichtlich strukturelle Schikanierung von Menschen, die an ME/CFS leiden, durch die PVA mitbekommen. Es ist vielleicht vielen hier herinnen gar nicht so bewusst, aber diesen Fällen ist eines vorangegangen: nämlich der lange Weg zur Diagnose der Krankheit ME/CFS. Der Weg zu dieser Diagnose ist ganz oft mit vielen, vielen einzelnen Arztbesuchen verbunden, wobei nicht klar ist, ob der Arzt oder die Ärztin dann auch eine Ahnung hat, was ME/CFS ist, wobei nicht klar ist, ob man ernst genommen wird. Vor allem besteht bei jedem dieser Arztbesuche eben die Gefahr eines Crashes aufgrund von Post-Exertional Malaise, also dieses PEM-Syndroms, das heißt eine deutliche Verschlechterung des Zustandes mit jedem Arztbesuch, den man macht. Wir haben deshalb im FAG, im Finanzausgleich, mit den Bundesländern vereinbart, dass es in den Bundesländern entsprechende Anlaufstellen geben soll, im Finanzausgleich wurden auch die dementsprechenden Mittel dafür vorgesehen, einzig und allein die Bundesländer sind jetzt offensichtlich der Meinung, sich nicht mehr daran erinnern zu müssen, oder sie sind sich nicht mehr ganz so im Klaren darüber, was sie damals nach einem sehr langwierigen und sehr harten Diskussionsprozess auch selbst unterschrieben haben. Um sie wieder daran zu erinnern, dass sie da eine Vereinbarung eingegangen sind, dass sie da ein Versprechen gegenüber den Betroffenen von ME/CFS gegeben haben, möchten wir hier heute noch einen eigenen Entschließungsantrag einbringen, der die Ministerin, der die Staatssekretärin dabei unterstützen soll, mit den Bundesländern Tacheles zu reden und ihnen auch klarzumachen, dass sie eine Verantwortung haben. (👏) Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein: Entschließungsantrag der Abgeordneten Ralph Schallmeiner , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umgehende Umsetzung bundesweit einheitlicher, (spitals-)ambulanter Versorgungsstrukturen für Long COVID und ME/CFS gemäß FAG und Gesundheitsreform“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere für Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, im Rahmen der Landesgesundheitsreferent:innenkonferenz die Blockadehaltung der Länder zu thematisieren und dort die verbindliche Etablierung von (spitals-)ambulanten interdisziplinären Kompetenzzentren für postvirale Syndrome wie zum Beispiel ME/CFS in zumindest jedem Bundesland bis spätestens Mitte 2026 sicherzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese personell entsprechend ausgestattet werden und mit dem nationalen Referenzzentrum für postvirale Erkrankungen eng abgestimmt zusammenarbeiten. Zudem ist ein Monitoring-System zur Überprüfung der Zielerreichung zu implementieren, indem halbjährlich an den Gesundheitsausschuss über Fortschritte bei der Ambulanz-Errichtung, der Kooperation mit dem Referenzzentrum und dem Betrieb der Ambulanzen berichtet wird.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte nicht nur um Zustimmung zum ursprünglichen Antrag, sondern auch um Zustimmung zu diesem Antrag. Es geht darum, den Bundesländern klarzumachen, dass sie eine Verantwortung haben, dass sie etwas unterschrieben haben, ihnen klarzumachen, dass sie dafür auch die Mittel haben und dass sie das endlich umsetzen sollen. Diese Dinge sind einfach das Mindeste, das wir den Menschen mit ME/CFS schuldig sind, und ich würde Sie alle auch darum bitten: Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern! Wir alle hier haben eine gemeinsame Verantwortung. (👏) 14.42 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/53.1 Umgehende Umsetzung bundesweit einheitlicher, (spitals-)ambulanter Versorgungsstrukturen für Long COVID und ME/CFS gemäß FAG und Gesundheitsreform (41/UEA) Präsidentin Doris Bures : Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung. Nun hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig zu Wort gemeldet. – Bitte.

FPÖ Gerhard Kaniak

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, dieser Entschließungsantrag ist tatsächlich ein Lichtblick – einstimmig in der Sitzung des Gesundheitsausschusses letzten Freitag beschlossen – und ist ein Zeichen der Hoffnung, dass es für Menschen mit Beeinträchtigungen hoffentlich tatsächlich endlich einmal diese angekündigte Entbürokratisierung und eine zentrale Anlaufstelle für die Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln gibt. Die Frau Staatssekretärin und meine Vorredner haben es schon gesagt: Es hat auch bereits 2021 einen entsprechenden Antrag gegeben, und auch der wurde angenommen, und deshalb, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ist es mit dem heutigen Beschluss leider eben noch nicht erledigt, sondern wir warten tatsächlich auf die Ausführung vonseiten der Bundesregierung. Die Geschlossenheit und der Rückhalt des Parlaments sind Ihnen heute sicher – das, was Sie dann tatsächlich daraus machen, werden wir dann sehen. Ich hoffe, dass es rasch zu einer Umsetzung kommt. Und weil Sie schon Überlegungen angeführt haben, wo denn diese Stelle angesiedelt sein könnte – dass sie barrierefrei und vielleicht auch halbwegs nahe zu den Betroffenen angesiedelt sein sollte –, möchte ich da in einem Gedankenspiel vielleicht auch noch ein bisschen weiter gehen. Was wäre denn, wenn diese Bewilligung – weil die Richtlinien und die Vorgaben österreichweit so klar definiert sind – so einfach ist, dass das in einem Echtzeitbewilligungsformular online sofort erledigbar wäre und man gar keine örtliche Stelle benötigt, zu der man sich vielleicht in der Landeshauptstadt mühsam hinbewegen muss? Was wäre denn, wenn diese Bewilligung unmittelbar beim Bandagisten vor Ort erledigbar wäre, wenn man sich das gewünschte Produkt anschaut und die Kriterien so klar sind, dass man den Bewilligungsfragebogen dann online durchgehen kann und sofort weiß: Was bekomme ich?, das alles vielleicht sogar schon bewilligt ist und per Knopfdruck sofort gekauft und mitgenommen werden kann? Das würde Wege ersparen, Frau Staatssekretärin! Das wäre vielleicht doch einmal eine Vision zum Mitnehmen. Genau dasselbe, Frau Staatssekretärin, könnte man vielleicht auch im Bereich der Arzneimittelverordnung machen, nicht nur bei den Heilbehelfen und Hilfsmitteln, denn dass heutzutage noch immer Patienten eine Arztordination verlassen – mittlerweile mit digitalem Rezept, mit E-Rezept –, ohne zu wissen, ob das verordnete Arzneimittel von der Krankenkasse auch tatsächlich bezahlt wird oder nicht, ist ja auch ein vollkommenes Unding und ein Anachronismus, der längst abgeschafft gehört. Sie haben gesagt, wie wichtig es ist, dass der Zugang zu Leistungen im Gesundheitsbereich barrierefrei ist. – Dann mache ich mir allerdings ein bisschen Sorgen, wenn ich die heutige Debatte und auch die Budgetrede des Herrn Finanzministers verfolgt habe, welche zusätzliche Barrieren da eigentlich schon wieder aufgebaut werden: Bei der Berufs- und Invaliditätspension sollen 40 Millionen Euro eingespart werden. – Na wenn das nicht zu zusätzlichen Leistungskürzungen führen soll, was dann? Woher soll denn das Geld kommen? Kollege Schallmeiner hat angeführt, wie gut vor allem die Pensionsversicherungsanstalt darin ist, Leistungen nicht anzuerkennen oder Betroffene nicht als leistungsberechtigt anzuerkennen. Das haben wir in der Debatte rund um ME/CFS ja gesehen, wo alles geschoben wird und ganz eindeutige medizinische Gutachten einfach negiert werden sowie Gegengutachten aufgestellt werden, nur um keine Leistungen erbringen zu müssen. Ich glaube, da müssen Sie auch einmal ganz genau hinschauen und einmal hinterfragen, was da passiert. Wenn ich zusätzlich den Zahlen noch entnehme, dass auch die ÖGK im Hinblick auf das Defizit fast 1 Milliarde Euro innerhalb von einem Jahr einsparen muss, dann sehe ich: Es wird auch dort drastische Leistungskürzungen geben. Da sind in dem Sparpaket ja schon wieder zusätzliche Barrieren, gerade auch für Menschen mit Beeinträchtigungen, enthalten. Wie sollen denn diese Menschen den Vorabweg zu diesen Zuweisungsbesuchen beim Hausarzt extra noch einplanen, bevor sie einen Facharzt oder ein fachärztliches Ambulatorium in den Spitälern aufsuchen können? Die haben einen doppelten Weg! Genau dasselbe bei den diagnostischen Untersuchungen: Für CT, MRT müssen sie auch zuerst zum Hausarzt fahren und dann erst zum Labor – doppelter Aufwand für Menschen, für die jeder Weg eine große Herausforderung und Belastung darstellt. Und dann kommen als Tüpfelchen auf dem I noch die erhöhten Kosten für den Krankentransport dazu; das heißt, jene, die nicht selbst mobil sind, sondern einen Transportdienst anfordern müssen, weil sie gesundheitlich so schlecht beisammen sind, dass sie anders gar nicht zum Arzt kommen, müssen jetzt auch noch extra Selbstbehalte dafür zahlen. Da sind also viele zusätzliche Barrieren aufgebaut worden, und die tatsächlichen Strukturreformen vermissen wir in diesem Bereich, aber das werden wir morgen in der Generaldebatte zum Budget noch weiter ausführen. Fürs Erste freue ich mich, dass wir heute hier mit diesem Beschluss für Menschen mit Beeinträchtigung zumindest einen Lichtblick haben, einen klaren Arbeitsauftrag in Ihre ( in Richtung Staatssekretärin Königsberger-Ludwig ) Richtung. Wir werden die Bundesregierung auch im Gesundheitsbereich an ihren Taten messen. Die Betroffenen hätten sich eine unbürokratische, rasche Lösung verdient. – Vielen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler .

ÖVP Elisabeth Scheucher-Pichler

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Zuallererst darf ich im Namen meiner Kollegin Margreth Falkner sehr herzlich die Mittelschule Imst aus Tirol begrüßen. Schön, dass die jungen Menschen immer wieder zu uns kommen und Interesse an unserer Arbeit haben. – Herzlich willkommen! ( Allgemeiner Beifall. ) Ich denke, wir haben in den letzten Jahren, in der letzten Gesetzgebungsperiode, einige wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, einige wichtige Verbesserungen im Bereich der Inklusion gesetzt: beispielsweise, die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit nicht vor dem 25. Lebensjahr festzustellen, oder auch im Bereich der Pflege vieles, was auch für Menschen mit Behinderung wichtig ist, ich nenne auch die persönliche Assistenz, und vieles mehr. Ich denke, an meinen Vorredner gerichtet, wir sollten jetzt auch einmal abwarten. Die Frau Staatssekretärin war heute sehr positiv, gerade was den Bereich der Behindertenarbeit angeht, und wir alle werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es zu weiteren wichtigen Maßnahmen kommt. Ich möchte aber auch betonen, dass wir vonseiten des Parlaments viele Initiativen unterstützt haben, die gerade auch hinsichtlich Bewusstseinsbildung sehr wichtig sind. Ich nenne die Zero-Project-Konferenz der Essl Foundation, die hier im Parlament regelmäßig mit vielen wichtigen Themen und Inputs eine Plattform findet. Das ist wichtig, denn da geht es um konkrete Maßnahmen, die vorgestellt werden, um Vernetzung, auch mit der Wirtschaft, und auch um Bewusstseinsbildung. Auch das ist Aufgabe der Politik! Meine Damen und Herren, ja, Inklusion muss selbstverständlich werden. Wir brauchen eine positive, wertschätzende Einstellung – insgesamt in unserer Gesellschaft, in der Arbeitswelt, im Miteinander, und wir alle müssen einen Beitrag dazu leisten. Es gilt wirklich an einem Gesamtkonzept zu arbeiten, weiterzuarbeiten. Wir haben damit ja begonnen, auch in Richtung Arbeitswelt, in Richtung Bildung, und die Schnittstellen zwischen AMS, Sozialministeriumservice, den Ländern und den Sozialversicherungen müssen weiter geschärft werden, müssen flexibler werden. Ja, sie müssen zusammengeführt werden, wie es meine Kollegin Heike Eder schon ausgeführt hat. Ich erinnere mich gut an die Diskussion betreffend diesen einstimmigen Entschließungsantrag im Mai 2021, bei dem es ja unsere Intention war, Erleichterungen bei der Beantragung von Heilbehelfen, Hilfsmitteln zu erreichen, damit Ansuchen eben nicht mehr an verschiedenste Stellen gerichtet werden müssen. Ja, ich denke, wir sind da noch nicht so weit, wie wir eigentlich sein sollten. Es ist nach wie vor so, dass zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen eine Zersplitterung da ist und die Kosten aufgeteilt werden, und da müssen wir ansetzen. Die Frau Staatssekretärin hat aber ganz klar gesagt, dass das ihr erklärtes Ziel ist. – Danke auch dafür. Ich kenne aus meiner Arbeit die Problematik von Betroffenen, von Betreuern, aber auch von Angehörigen, und daher weiß ich auch, wie wichtig es ist, in Richtung One-Stop-Shops weitere Maßnahmen zu setzen. Ich möchte aber auch sagen, dass es ein erklärtes Ziel dieser Regierung ist, Strukturveränderung und Reformen nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in den Bereichen der Pflege und der Gesundheit – das hängt alles ja auch ein bissl zusammen – zu setzen; auch das möchte ich noch einmal erwähnen. Ich glaube, dass wir gerade im Bereich der persönlichen Assistenz – und das war ja auch Teil dieses letzten Antrages – vieles erreicht haben und dass wir auch in Bezug auf die Beratungsstellen wichtige Schritte gesetzt haben. Ja, es geht zu langsam, wir müssen da weitermachen. Wir sind in Kärnten im Hilfswerk gerade selbst dabei, die persönliche Assistenz auszubauen. Ich kenne daher die Sorgen, die Wünsche und die Herausforderungen der Betroffenen, aber auch der Träger. Wir brauchen eben insgesamt in diesem Bereich mehr unbürokratische Lösungen, raschere Lösungen, sinnvolle Vereinfachungen und wie gesagt vereinfachte Antragstellungen. Das gilt für alle Bereiche. Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei allen bedanken, die im Bereich der Behindertenarbeit tätig sind, allen, die in diesen Bereichen arbeiten. Ich möchte mich auch bei allen bedanken, die offen sind, Menschen mit Behinderung mit all ihren Fähigkeiten, ihren besonderen Fähigkeiten, zu erkennen und auch einzusetzen, gerade in der Wirtschaft und Gesellschaft. Allen, die da engagiert sind, ein großes Danke! (👏 ÖVP, SPÖ) Es ist aber auch die Aufgabe von uns Abgeordneten, Anträge, die nicht so rasch Fahrt aufnehmen, wie es sein sollte, noch einmal zu stellen – daher danke für diesen Antrag, danke auch dafür, dass es ein gemeinsames Bekenntnis gibt, diesem Antrag zuzustimmen, um so letztlich auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention alles zu tun, um die Rechte von Menschen mit Behinderung zu wahren sowie Inklusion zu forcieren und selbstverständlich zu machen. Das muss unser Ziel sein! (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Gasser .

NEOS Johannes Gasser

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Über das Thema eines One-Stop-Shops für Heilmittel und Heilbehelfe bei Menschen mit Behinderung sprechen wir heute in diesem Haus nicht das erste Mal. Ich spreche in diesem Haus das erste Mal darüber, aber das Thema wurde schon in der letzten Gesetzgebungsperiode ausführlich diskutiert und es wurden auch schon Beschlüsse auf den Weg gebracht. Die Frage ist schlussendlich: Wie kommen wir in die Umsetzung? Da werden wir weiterhin Herausforderungen haben, die vor uns liegen, ich bin aber der Überzeugung, dass wir das garantiert schaffen. Bei Heilbehelfen und bei Heilmitteln gibt es dringenden Reformbedarf, ja, denn niemand weiß besser als die Betroffenen, mit was für einem komplizierten System man es zu tun hat. Zwischen verschiedenen Trägern – ÖGK, PVA, AUVA, den Bundesländern – wird man hin- und hergeschickt. Das ist weder effizient noch fair, und es ist teuer. Es kostet die Betroffenen Zeit und Nerven, und für das System bedeutet es auch Verwaltungskosten, weil das alles ja auch verwaltet werden muss. Gerade in Zeiten, in denen Budgetdisziplin notwendig ist, müssen wir natürlich überlegen, wie wir Menschen schnell helfen können, ohne zusätzliche Mehrkosten zu verursachen, auch ohne Leistungskürzungen, und ja, das geht am einfachsten, indem wir in der Bürokratie vereinfachen und Bürokratie in diesem Bereich abbauen. Um das in diesem Bereich zu schaffen, braucht es nicht nur eine tatkräftige Bundesregierung, es braucht auch die Sozialversicherungsträger mit an Bord und – Kollege Kaniak, weil Sie eingefordert haben, dass da schnell etwas passiert – wir brauchen schlussendlich auch die FPÖ-Landesräte mit an Bord, weil auch die Bundesländer bei diesem Thema eine wichtige Rolle spielen. Das Ziel muss sein, dass die Menschen nicht zwischen ÖGK, AUVA, PVA und den Bundesländern hin- und hergeschickt werden, sondern schnell Hilfe und Unterstützung bekommen. Das betrifft aber schlussendlich – da möchte ich noch zu einem zweiten Thema kommen – nicht nur Heilbehelfe, nicht nur Heilmittel, es geht auch um den Zugang zu Therapien, zu Rehamaßnahmen und vor allem zu einer sozialrechtlichen Absicherung, gerade wenn es um langfristige Erkrankungen geht. Auch da ist es zu oft der Fall, dass Menschen zwischen verschiedenen Systemen hin- und hergeschickt werden, Auskünfte unterschiedlich sind, auch Beurteilungen, was den Gesundheitszustand angeht, sehr unterschiedlich sind. Wir sprechen da auch immer wieder von einem Drehtüreffekt, und es geht natürlich vor allem um Menschen mit sehr komplexen Krankheitserscheinungen wie eben Long Covid und ME/CFS. Diesem dringenden Reformbedarf, den wir da von den Betroffenen auch aufgezeigt bekommen, dem wollen wir mit diesem Regierungsprogramm begegnen und etwas machen. Auch in diesem Bereich wollen wir zentrale Beratungs-, Beurteilungsstellen schaffen und dadurch eine Verbesserung und vor allem eine Standardisierung und damit für die Betroffenen Klarheit und Verlässlichkeit erreichen, damit sie nicht mit widersprüchlichen Gutachten oder nicht verlässlichen Gutachten zu kämpfen haben. Gerade das ist es, was Menschen mit ME/CFS hilft. Da geht es auch darum, welche langfristige Perspektive die Betroffenen in diesem Bereich haben. Ja, da geht es auch darum, bestehende Instrumente im Pensionsbereich weiterzuentwickeln. Weil auch von Kollegen Kaniak die Frage der Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension angesprochen worden ist: Wir haben uns vorgenommen, gerade beim Rehageld sicherzustellen, dass es nicht nur sozusagen ein vorübergehendes Abstellgleis bis zu einer BU- oder IV-Pension ist, sondern dass wir die Menschen auch aus dem Rehageld besser und schneller wieder in Beschäftigung bekommen können. Da nützt eine Schwarz-Weiß-Malerei – mit der Einstellung: Ist jemand voll arbeitsfähig oder gar nicht arbeitsfähig? – wenig, sondern wir müssen auch beim gesundheitlichen Zustand die Graustufen berücksichtigen und in Richtung einer Teilarbeitsfähigkeit gehen. Das bringt Reformpotenzial, das ist Reformpotenzial gerade auch im Pensionsbereich, gibt aber vor allem auch den Betroffenen eine Perspektive, dass sie ein selbstständiges Leben führen können und vor allem auch wieder mehr Selbstwirksamkeit spüren. – Herzlichen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Tierschutzgesetz – TSchG

85 d.B. · Antrag vonGRÜNE · Initiativantrag 49/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAGEGEN

Zusammenfassung

Der Nationalrat hat den Initiativantrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes abgelehnt. Damit werden keine neuen, sofort festgelegten Mindeststandards für die Schweinehaltung eingeführt und keine verkürzte Übergangsfrist gesetzlich verankert.

Betroffen wären schweinehaltende Betriebe in Österreich sowie die Haltung von Schweinen in Vollspaltenbuchten (insbesondere ohne Funktionsbereich).

Ziel war, die Vollspaltenbodenhaltung rascher zu beenden bzw. strenger zu regeln, die Übergangsfristen nach dem VfGH-Erkenntnis zu verkürzen und einen neuen Mindeststandard (u.a. mehr Platz, Funktionsbereiche, Stroh und Auslauf sowie Ermöglichung intakter Schwänze) verbindlich festzulegen.

Dokumente

Tierschutzgesetz – TSchG

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird ein Initiativantrag (49/A) auf Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG).
  • Zielrichtung des Antrags ist die Beendigung bzw. striktere Regulierung der Schweinehaltung in Vollspaltenbuchten und die Festlegung eines neuen, höheren gesetzlichen Mindeststandards für die Schweinehaltung.

Ausgangslage: Verbreitung der Vollspaltenbuchten in Österreich

  • Ein Großteil der Schweine in Österreich wird in Haltungssystemen mit Vollspaltenbuchten gehalten.
  • Laut einer Befragungsstudie (Kirner) sind es etwa zwei Drittel; bei größeren Betrieben knapp 80%.
  • Trotz Zuwächsen werden weiterhin weniger als 10% des Schweinefleischs in Österreich mit Tierwohlsiegel oder Bio vermarktet; der Anteil der auf Vollspaltenbuchten gehaltenen Tiere könnte daher tatsächlich noch höher liegen.

Beschreibung des Systems „Vollspaltenbucht“ und betriebliche Motivation

  • Vollspaltenbuchten sind Systeme, in denen der gesamte den Tieren zur Verfügung stehende Bereich mit Spaltenboden versehen ist.
  • Durch die Bewegung der Tiere wird Kot durch die Spalten in ein darunterliegendes Güllesystem getreten.
  • Für Tierhalter:innen bedeutet dieses System weniger Arbeitsaufwand als eine Haltung auf Stroh.

Begründete Tierschutzprobleme und gesundheitliche Folgen

  • Die Antragsteller:innen führen „massive Gesundheitseinbußen“ bei Tieren in Vollspaltenbuchten an.
  • Genannt werden u.a. Schleimbeutelentzündungen, Verletzungen und Lungenentzündungen, die bei Vollspaltenhaltung deutlich häufiger vorkommen als bei Haltung auf Stroh oder im Freiland.
  • Aufgrund hohen Stresses und geringer Beschäftigungsmöglichkeiten in der konventionellen Vollspaltenhaltung treten Beißverletzungen deutlich häufiger auf als bei Stroh- oder Freilandhaltung.

Schwanzkupieren: Praxis, Rechtslage und Zusammenhang mit Haltungsbedingungen

  • Als Folge der genannten Probleme (Stress, mangelnde Beschäftigung, Beißverletzungen) werde weiterhin routinemäßig das Kupieren der Schwänze praktiziert.
  • Dies wird als problematisch hervorgehoben, weil es trotz EU-rechtlichen Verbots seit 1994 weiterhin routinemäßig erfolge.
  • Der Antrag stellt den Zusammenhang her, dass Haltungsbedingungen geschaffen werden müssen, die eine Haltung mit intakten Schwänzen ermöglichen.

Rechtlicher und gesellschaftlicher Kontext

  • Im Tierschutzgesetz ist ein klares Verbot verankert, Tieren ungerechtfertigte Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
  • Das Bewusstsein für die schädlichen Auswirkungen der Vollspaltenhaltung habe sich durch Forschungsergebnisse und Öffentlichkeitsarbeit von Tierschutzorganisationen deutlich verändert.
  • Es wird angeführt, dass sich mittlerweile über 90% der Bevölkerung für ein Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden aussprechen.

Politischer Vorlauf: Tierschutzvolksbegehren und Einigung 2022

  • Die Verhandlungen zum Tierschutzvolksbegehren ab 2021 werden als Auftakt für Gespräche zur Abschaffung der Vollspaltenbuchten beschrieben.
  • Die Bundesregierung einigte sich 2022 auf ein Verbot von Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich.
  • Vorgesehen waren dabei: eine Übergangsfrist bis 2040, ein leicht erhöhter Neubau-Mindeststandard ab 2023 sowie der Auftrag, mit dem Projekt Ibest+ Grundlagen und Empfehlungen für einen langfristigen künftigen gesetzlichen Mindeststandard auszuarbeiten.
  • Dieser langfristige Mindeststandard sollte in den Jahren 2027/2028 diskutiert und festgelegt werden und als Bedingung u.a. die Haltung mit intakten Schwänzen ermöglichen.

Verfassungsgerichtshof-Entscheidung und unmittelbarer Regelungsbedarf

  • Im Rahmen eines vom Land Burgenland initiierten Normenprüfungsverfahrens stellte der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2023 fest, dass die Übergangsfrist zu lange bemessen war.
  • Der VfGH habe in der Abwägung mit dem Investitionsschutz dem Tierschutz nicht ausreichend Gewicht beigemessen gesehen.
  • Die Übergangsbestimmungen wurden mit 1.6.2025 aufgehoben; das Verbot der Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich tritt mit diesem Zeitpunkt in Kraft, sofern bis dahin keine anderslautende Regelung getroffen wird.
  • Daraus wird ein Bedarf abgeleitet, die Übergangsfrist zu verkürzen, um dem Tierschutz entsprechend der VfGH-Entscheidung Rechnung zu tragen und zugleich den Betrieben eine angemessene Umstellungszeit zu gewähren.

Kernforderungen des Antrags: verkürzte Übergangsfrist und sofortige Festlegung neuer Mindeststandards

  • Gefordert wird eine Verkürzung der Übergangsfrist für die Abkehr von Vollspaltenbuchten (insbesondere ohne Funktionsbereich).
  • Zur Planungssicherheit für Betriebe wird verlangt, den neuen gesetzlichen Mindeststandard sofort festzulegen, statt weitere Jahre auf spätere Festlegungen zu warten.
  • Begründet wird dies auch damit, dass sonst erneut Jahre mit Diskussionen verloren gehen könnten.

Wissenschaftliche/Projektgrundlagen für neue Standards

  • Als Grundlage für die Festlegung neuer Mindeststandards werden kürzlich abgeschlossene Projekte (z.B. SaLu_T – „Saubere Luft in der Tierproduktion“) und zahlreiche frühere Forschungsergebnisse genannt.
  • Die ersten Zwischenergebnisse des Projekts Ibest+ (Laufzeit bis 2026), das Auswirkungen verschiedener Stallsysteme auf Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitsaufwand/Ökonomie und Umweltauswirkungen analysiert, sollen in die Etablierung des neuen Mindeststandards einfließen.

Zielbild der künftigen Schweinehaltung (Mindeststandard)

  • In Verbindung mit dem Verbot des routinemäßigen Schwanzkupierens wird als Ziel „Stroh und Auslauf“ genannt.
  • Damit verbunden seien verschiedene Funktionsbereiche sowie eine deutliche Erhöhung des Platzangebots.
  • Die genauen Zahlen sollen in einer Verordnung festgelegt werden; es wird jedoch jedenfalls von einer Verdoppelung des Platzangebots ausgegangen, wenn Stroh und Auslauf umgesetzt werden.

Begründung der Zielsetzung: Tierwohl, gesellschaftliche Akzeptanz und Planungssicherheit

  • Nur mit entsprechend hohen Standards soll sichergestellt werden, dass Schweine in der Lebensmittelproduktion nicht leiden und möglichst viele ihrer Bedürfnisse ausleben können.
  • Hohe Standards werden als Voraussetzung gesehen, damit die Schweinehaltung in Österreich auch in 20 oder mehr Jahren den gesellschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz entspricht.
  • Hohe, früh festgelegte Standards sollen zudem die Chance erhöhen, dass Betriebe nach notwendigen Investitionen längerfristig Planungssicherheit haben und sich auf tiergerechte Haltung, Lebensmittelproduktion und ein existenzsicherndes Einkommen konzentrieren können.

Tierschutzgesetz – TSchG

~47 min Lesezeit
Dafür: Dagegen: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE
GRÜNE Ralph Schallmeiner

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Sie kennen ja vielleicht alle miteinander diesen Spruch über Verhandlungen, mit der Reibungswärme, mit der Nestwärme. Sie kennen vielleicht diese Geschichte, dass die Reibungswärme, wenn man über den Tisch gezogen wird, dann als Nestwärme empfunden wird. Das in etwa passt nämlich jetzt. Das sieht man total gut, wenn wir über die neuen Regelungen für die Tierhaltung im Bereich der Schweineställe reden. Wer hat da wen über den Tisch gezogen? – Die ÖVP, allen voran der Bauernbund, hat es geschafft und hat die SPÖ und die NEOS über den Tisch gezogen – anders kann man es eigentlich nicht ausdrücken.

ÖVP Lindinger (Zwischenruf)

... Versorgungssicherheit! – Zwischenruf des Abg. Kühberger [ÖVP].

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… Herr Kollege, komm dann heraus, sag es dann hier heraußen! Passt schon! Ich frage mich ja ernsthaft, liebe Kolleginnen und Kollegen vor allem von der SPÖ: Was würde der wortgewaltige Didi Keck hier heraußen heute von sich geben, wäre er noch bei euch für den Tierschutz zuständig? – Ich glaube, er würde euch ziemlich die Leviten lesen.

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Ja!

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… Da bin ich mir ziemlich sicher, ja.

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Ja!

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… Aber kommen wir zurück zu dem, worum es geht: Natürlich, ja, es stimmt, ihr habt jetzt, so wie vom VfGH vorgeschrieben, die Frist verkürzt, gut, aber ihr habt nicht gesagt, was danach passiert. Wir hatten damals ja in unserem Antrag noch drinnen, dass eben danach ein ganz klar aufgesetzter, strukturierter Prozess mit dem Auslaufen stattfindet, wobei man sich auch auf einen Standard geeinigt hat – einen wissenschaftlichen Standard, nämlich Ibest plus –, nach dem vorgegangen wird. Das aber fehlt jetzt. Dazu gibt es dann auch noch diese wunderbaren Aussagen von Kollegen Strasser, mit denen er dann im Endeffekt schon gesagt hat: Weitere gesetzliche Änderungen, die die Haltungsformen in der Schweinehaltung betreffen, sind in den nächsten Jahren nicht geplant. – Auf gut Deutsch: Es wird sich in den nächsten Jahren nichts verbessern, zumindest nicht für die Schweine. Wir sind aber eine konstruktive Oppositionspartei und geben natürlich der Regierungskoalition die Möglichkeit, die offenkundig gemachten Fehler auszubessern. Ich bringe daher einen Entschließungsantrag von meiner Kollegin Olga Voglauer , mir und einigen Kolleginnen und Kollegen betreffend ein echtes „Maßnahmenpaket für eine tiergerechte Schweinehaltung“ ein. Darin geht es um die Kennzeichnung, um die Verankerung von Tierwohlkriterien bei der Beschaffung im öffentlichen Bereich. Wir gehen damit auch in eine verbindliche Zukunft in Sachen Tierwohlkriterien, unabhängig vom Cäsarendaumen des Bauernbundpräsidenten. Es geht aber vor allem auch darum, dass die Bäuerinnen und Bauern, die Landwirtinnen und Landwirte bei der herausfordernden Umstellung ihrer Betriebe so unterstützt werden, dass nicht nur die Schweine etwas davon haben, sondern auch die Bäuerinnen und Bauern, weil das doch das Ziel von uns allen sein sollte. Der Antrag sollte in der Zwischenzeit verteilt worden sein. (👏) 15.06 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/60.1 Maßnahmenpaket für eine tiergerechte Schweinehaltung (42/UEA) Präsidentin Doris Bures : Danke, Herr Abgeordneter. Dieser Entschließungsantrag wurde an alle Abgeordneten des Hauses verteilt, jetzt auch in den Grundzügen erläutert und steht daher mit in Verhandlung. Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Schmiedlechner .

FPÖ Peter Schmiedlechner

Danke, Frau Präsident! Sehr geehrte Zuseher! Geschätzte Bäuerinnen und Bauern zu Hause vor den Bildschirmen! Zuerst möchte ich mich bei unseren Bauern recht herzlich für die Arbeit bedanken, die sie tagtäglich, 365 Tage im Jahr, leisten. Ich glaube, das ist einzigartig – wenn man sich anschaut, mit welchen Maßnahmen oder mit welchen Richtlinien und Auflagen ihr geknüppelt werdet und teilweise in der Produktion eingeschränkt werdet –, das ist wirklich einen Applaus wert. Das ist wirklich etwas wert. (👏 FPÖ) Im Grunde genommen kann man eines zur Misere, zur Vollspaltenhaltung, Thema Tierschutz, sagen: Was ist passiert? – 2022 haben die ÖVP und die Grünen in der Regierung ohne Not ein Auslaufen der Vollspaltenhaltung beschlossen, und nach dem Einspruch des Verfassungsgerichtshofes wurde diese Regelung praktisch wieder aufgehoben. Jetzt sind wir notgedrungen in der Situation, dass wir für die österreichischen Betriebe, für die österreichischen Bauern und Bäuerinnen schnell eine Lösung finden müssen. Es ist höchst notwendig, dass wir da ein Zeichen setzen und mit dieser Lösung den Bauern und Bäuerinnen wieder Planungssicherheit geben. Nichtsdestotrotz muss man aber auch klar und deutlich sagen, dass man damit einen Wettbewerbsnachteil für die Bauern und Bäuerinnen in Österreich schafft. Eines ist auch fix – und das sieht man auch, da gibt es genug Beispiele in anderen Ländern –: Was wird passieren? – Ich sage, großteils werden die Betriebe die Produktion einstellen. Einige Betriebe werden weitermachen, werden viel Geld investieren und werden größer werden. Das heißt, die Betriebe werden weniger und gleichzeitig werden die Tierzahlen in den Betrieben größer. Das ist eigentlich genau das Gegenteil von dem, was wir alle wollen. Wir alle wollen kleinstrukturierte, gute bäuerliche Familienbetriebe und keine industrielle Landwirtschaft. (👏 FPÖ) Wenn man sich anschaut: Was passiert weiter?, und das betrifft dann die Konsumenten: Wir schränken unsere Produktion im eigenen Land ein. Gleichzeitig wird dann aber das Fleisch aus dem Ausland importiert, wo es großteils zu weit schlechteren Bedingungen als bei uns in Österreich hergestellt wird. Da denke ich mir einfach, das ist der verkehrte Ansatz in der Politik. Darauf müssen wir auch schauen. Mich wundern auch die NEOS sehr, die ja immer von Gold-Plating reden, die auch immer davon sprechen: Wir müssen Bürokratie abbauen, wir müssen schauen, dass wir wettbewerbsfähig sind! Im Endeffekt beschließen wir heute ein Gesetz und zerstören damit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Bauern und Bäuerinnen. (👏 FPÖ) Was passiert weiter? …

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Du bist aber pro eingemeldet, das weißt du eh?

FPÖ Peter Schmiedlechner

… In Österreich sprechen wir uns für ein Verbot aus, und auf der anderen Seite werden genau solche Stallungen in Spanien mit EU-Geldern gefördert, werden genau diese Produktionsstandards, diese Produktionsweisen in der Ukraine mit EU-Geldern gefördert.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Peter, hast du das gelesen?

FPÖ Peter Schmiedlechner

… Da denke ich einfach nur: Das ist der verkehrte Weg.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Warum seid ihr dann dafür?

FPÖ Peter Schmiedlechner

… Deswegen glaube ich einfach auch, dass wir in Zukunft gescheitere, bessere Lösungen schaffen müssen. Nichtsdestotrotz: Wir brauchen jetzt schnell und umgehend eine Lösung für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern. Deswegen möchte ich auch klar sagen, warum wir da sehr kritisch sind und warum es Möglichkeiten braucht, um die heimische Produktion zu schützen: Wir sprechen da von zu knappen Übergangsfristen. Fakt ist, dass jetzt, wenn man sich die wirtschaftliche Situation, aber auch die Situation betreffend die Afrikanische Schweinepest und die Maul- und Klauenseuche anschaut, die Produktion ohnehin schon gefährdet ist und ohnehin massiv unter Druck gekommen ist. Deswegen glaube ich auch: Wenn man so ein Gesetz beschließt, kann das nur Hand in Hand mit einer Herkunftskennzeichnung gehen. Deswegen möchten wir auch folgenden Antrag einbringen: Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung umsetzen und bäuerliche Familienbetriebe absichern“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine klar ersichtliche Herkunftskennzeichnung nach dem Modell ‚AT – EU – Non EU‘ einführt.“ Damit hätten wir die bäuerliche Landwirtschaft in Österreich abgesichert, aber auch gleichzeitig den Konsumenten klar und deutlich die Möglichkeit gegeben, sich für ein österreichisches Produkt entscheiden zu können. Ich denke, das ist der richtige Ansatz. Man wird sehen, wie sich die Regierungsparteien verhalten. Es ist immer lustig, wenn man hier als Praktiker, als Bauer steht, wenn dann Leute von etwas reden, wovon sie keine Ahnung haben, und sich hier als große Experten hervortun und auf der anderen Seite die ÖVP allen schlechten Kompromissen zustimmt. (👏 FPÖ) 15.12 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/61.1 Herkunftskennzeichnung umsetzen und bäuerliche Familienbetriebe absichern (43/UEA) Präsidentin Doris Bures : Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. Herr Abgeordneter Rudolf Silvan gelangt zu Wort. – Bitte.

SPÖ Rudolf Silvan

Danke, Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir reparieren ja heute das Tierschutzgesetz aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes. Ich habe mir gestern die Rede von Kollegin Voglauer angehört, die sie am 7. Juli 2022 gehalten hat. Sie war dort sehr euphorisch: Diese neuen Regelungen im Tierschutzgesetz sind, ich zitiere, „ein Meilenstein für den Tierschutz“. Das hat der Verfassungsgerichtshof offensichtlich anders gesehen und hat § 44 Absätze 29 bis 32 aufgehoben, mit der Begründung: Durch die „Festlegung einer 17-jährigen Übergangsfrist“ für das Inkrafttreten des Verbots der „Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich“ wurde „einseitig auf den Investitionsschutz abgestellt und der Tierschutz“ nicht ausreichend berücksichtigt. Jetzt habt ihr es amtlich, dass ihr über den Tisch gezogen geworden seid, nicht wir. Wir haben jetzt die Situation gehabt, dass wir das möglichst rasch reparieren mussten. Wir haben einige Verhandlungsrunden mit den NEOS, mit der ÖVP gehabt. War es leicht? – Nein. Wenn es leicht wäre, täte es jeder können. So braucht es die Sozialdemokratie. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, dass wir eine neunjährige Übergangsfrist machen. Das heißt, es läuft mit 2034 aus und nicht mit 2040.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Es läuft überhaupt nichts aus!

SPÖ Rudolf Silvan

… Es gibt eine Härtefallregelung für rund 170 Betriebe, und der längste Ausbau nach dieser Härtefallregelung ist 2038 und nicht 2040. Was auch noch kommt – das habt ihr in eurer Regelung auch nicht dringehabt –: Mit 1. Juni 2029 gibt es für alle Ställe eine Anpassung der Besatzdichte vom Vollspaltenstandard auf den Standard der Gruppenhaltung, also von 0,7 Quadratmeter auf 0,8 Quadratmeter. Ihr habt 0,7 Quadratmeter dringehabt, wir haben jetzt 0,8 Quadratmeter.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das, findest du, ist ein Erfolg? – Ruf bei der SPÖ: Das ist mehr, als ihr gehabt habt! – Abg. Herr [SPÖ]: Es ist mehr als vorher!

SPÖ Rudolf Silvan

… Das ist nicht viel, aber es ist immerhin etwas anderes. Und wir haben auch ab 1. - - (Abg. Voglauer [Grüne] – ein Blatt Papier im Format A4 hochhaltend –: Das ist so viel Platz!) – Ja, wie war es denn vorher? Zeig her, wie groß ist es denn? Wie war es vorher? Kleiner! …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das stimmt überhaupt nicht!

SPÖ Rudolf Silvan

… Es war vorher kleiner, natürlich. Wir haben auch – das habt ihr auch nicht dringehabt – ab 1. Juni 2029 organisches Beschäftigungsmaterial für die Tiere: Strohraufe, Hanfseil oder Ähnliches, damit sich die Schweine nicht gegenseitig attackieren.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Es ist schön, wie du akzeptierst, was die ÖVP reingeschrieben hat!

SPÖ Rudolf Silvan

… Was wir auch drinhaben, was Kollege Schallmeiner offensichtlich überlesen hat, ist natürlich auch, dass nach Auslaufen der Ibest-plus-Standards – die enden mit 2026 – die beiden zuständigen Ministerien neue Standards erarbeiten sollen.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Und früher ist im Gesetz gestanden, dass es gesetzlich kommt! Das ist der Unterschied!

SPÖ Rudolf Silvan

… Was natürlich auch zu erwähnen ist, ist, dass es bei eurer Regelung die Möglichkeit gegeben hätte, dass die Vollspaltenböden sogar bis spätestens 2053 weiter bestehen hätten können.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Nein, ab 40 verpflichtend!

SPÖ Rudolf Silvan

… Ich möchte mich bei der Frau Staatssekretärin und natürlich auch bei den Kollegen Strasser, Hechenberger und Pramhofer von den NEOS für die Verhandlungen bedanken. Wie gesagt: Es war nicht leicht, aber das könnte ja dann wie gesagt auch jeder. Wie es der Finanzminister heute schon gesagt hat: Wir haben uns dazu entschlossen, nicht nur den Staatshaushalt zu sanieren, sondern wir sanieren und reparieren auch Gesetze so, dass sie vor dem Verfassungsgerichtshof halten. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Hechenberger .

ÖVP Josef Hechenberger

Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Als ich heute in der Früh ins Parlament gegangen bin, sind schon einige Aktivisten vor dem Parlament gestanden und haben demonstriert und gesagt, so quasi, wir dürfen auf keinen Fall dieses Gesetz beschließen. Faktum ist: Ich bin überzeugt, dass heute Tausende Bauernfamilien zusehen und gespannt sind, was wir heute beschließen. Die haben keine Zeit zu demonstrieren, die müssen daheim einen Haufen Arbeit erledigen. Dafür darf ich mich herzlich bedanken. (👏 ÖVP) Meine Vorredner haben ja schon intensiv ausgeführt, worum es geht, die Verhandlungen waren intensiv und wurden wirklich mit Leidenschaft von verschiedenen Seiten beleuchtet.

GRÜNE Kogler (Zwischenruf)

Um in Ihrer Diktion zu bleiben ...!

ÖVP Josef Hechenberger

… Ich denke, eines ist entscheidend: Wir schaffen heute - - Ich darf vielleicht alles, was mir wichtig ist, noch einmal aufzeigen und erklären, was der Grund dafür ist, dass wir heute dieses Gesetz beschließen beziehungsweise novellieren. Es ist schon interessant, wenn ich an die Grünen denke, wie oft der Standort den Standpunkt definiert. 2022 haben wir gemeinsam ein Gesetz mit einer 17-jährigen Übergangsfrist beschlossen. Auf Initiative des Landeshauptmannes aus dem Burgenland ist der VfGH aktiv und tätig geworden, hat dann das Gesetz gelupft. Faktum ist: Würden wir heute das Gesetz nicht novellieren, wäre mit 1. Juni 2025 Schluss mit dieser Form der Haltung. Wir wissen, die Landwirtschaft bekennt sich zu Tierwohlstandards, aber wir wissen auch: Momentan produzieren wir zu 5 Prozent biologische Strohschweine und 95 Prozent des Schweinefleisches, das gegessen wird, kommen aus konventioneller Haltung. Ohne diesen heutigen Beschluss wären diese 95 Prozent in Österreich nicht mehr produzierbar, und deshalb war für uns klar, dass wir handeln müssen. Danke an die Verhandlungspartner Pramhofer, Silvan, Strasser, an die Frau Staatssekretärin, an alle, die Sie heute da sind, denn es ist eines gelungen: Wir haben für 13 600 Bauernfamilien Planungssicherheit geschaffen. (👏 ÖVP) Wir können mit diesem Beschluss die Versorgungssicherheit mit regionalem, qualitativem Schweinefleisch sicherstellen und auch zukünftig gewährleisten. Drittens: Wir erhöhen den Tierwohlstandard.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Na bitte, wirklich nicht!

ÖVP Josef Hechenberger

… Ich darf da eine unabhängige Studie zitieren: Es gibt den Animal Protection Index, da ist Österreich neben Schweden und der Schweiz auf Platz eins. Das heißt, unsere österreichischen Bäuerinnen und Bauern produzieren seit jeher nach strengsten Standards und garantieren so hohes Tierwohl, aber auch hohe Lebensmittelqualitäten. (👏 ÖVP) Um ganz kurz auf die Ergebnisse einzugehen: Wir schaffen also eine neunjährige Übergangsfrist, für neuere Ställe wird das bis 2035 verlängert. Mit 1.6.2029 braucht es also die geringere Besatzdichte beziehungsweise Beschäftigungsmaterial. Für uns als Bauernbund und als ÖVP ist immer klar: Wir stehen hinter den Bauern. Letztendlich ist aber auch eines für uns wichtig: Das Produzieren funktioniert nur Hand in Hand mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Die Landwirtschaft möchte sich im Tierschutz positiv weiterentwickeln, aber es nutzt nichts, wenn dann diese Lebensmittel, die wir in Österreich produzieren, nicht gekauft werden. Deshalb mein Appell: Es geht nur Hand in Hand, und letztendlich beginnt die Verantwortung in der Tierhaltung beim Bauern und endet am Teller bei der Konsumentin und beim Konsumenten! (👏 ÖVP) Ich glaube, eines ist ganz entscheidend in diesem Zusammenhang: Wir sichern so auch viele Arbeitsplätze, nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in der Be- und Verarbeitung. Das, glaube ich, ist ganz entscheidend. Das ist auch ein wichtiger Wirtschaftsimpuls, und wenn wir also jetzt die Betriebe die nächsten Jahre begleiten müssen, dann löst das auch in der Landwirtschaft Investitionen aus. Das ist eine große Herausforderung für die Betriebe. Seien wir ehrlich: Wenn ein bäuerlicher Familienbetrieb 1 Million, 2 Millionen Euro investieren muss, dann muss er extrem lang arbeiten, bis er das wieder verdient hat. Das sind große Herausforderungen. Es braucht erstens eine gescheite Investitionsförderung und zum Zweiten Planungssicherheit und Perspektiven im Absatz und auch in der Produktion. Wie schon gesagt, die Bauernfamilien sind bereit, sich weiterzuentwickeln. Die österreichische Landwirtschaft ist nicht industrialisiert, ist familiär geführt, kleinstrukturiert. Wir garantieren die Versorgungssicherheit auch in Krisenzeiten und produzieren flächenbezogen. Aus diesem Grund ist eines klar: Dieses Gesetz heute ist die Grundlage für eine positive Weiterentwicklung des Tierwohls, sichert Arbeitsplätze, gibt Perspektiven in der Wirtschaft, in der Gesellschaft und gibt den Bauernfamilien Planungssicherheit und Möglichkeiten, ihren Beruf weiterhin auszuüben. In diesem Sinne ist das durchaus eine wichtige Reparatur dieses Gesetzes, aber auch eine gute Grundlage. Wünschenswert wäre es für mich schon, wenn wir einen einstimmigen Beschluss erreichen könnten. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer .

NEOS Christoph Pramhofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Sehr verehrte Gäste hier auf den Rängen und zu Hause vor den Bildschirmen! Auch ich möchte eingangs die Gelegenheit nutzen und mich sehr herzlich bedanken, bei Herrn Kollegen Silvan, Herrn Kollegen Hechenberger, aber vor allem bei Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig. Es waren nämlich sehr intensive Verhandlungen, also wir haben uns das Leben nicht einfach gemacht. Wir haben im Vorfeld mit vielen Stakeholdern gesprochen, wir haben intensiv und lange verhandelt, und was herausgekommen ist, ist nicht nur ein Kompromiss, es ist eine Lösung. Es ist eine gute Lösung, die sehr, sehr viele Dinge berücksichtigt hat. Man kann es sich immer einfach machen und man kann sagen: Ja, natürlich, die Bauernfamilien sind besonders wichtig, das Tierwohl ist das Heiligste, das wir haben! – Ja, das ist alles richtig, aber am Ende ist das Leben immer ein bissl komplizierter und zwischen Schwarz und Weiß ist meistens auch sehr viel Grau. Wir haben da wirklich alle zusammengearbeitet und eine Lösung erarbeitet, die für alle gut ist und vor allem auch für das Land gut ist. Warum? – Wir haben die Übergangsfrist sehr, sehr deutlich reduziert. Das ist einmal das Wesentliche und das war mir als Tierwohlsprecher auch sehr, sehr wichtig. Wir sind jetzt bei 2034 statt 2040. – Das ist einmal das eine. Was aber auch klar ist: Strukturwandel, und um den geht es da, braucht immer Zeit. Wir können die Strukturen nicht heute abbrechen, alles niederschleifen und morgen neu beginnen. Das funktioniert nicht oder wenn, dann wäre es sehr, sehr teuer, und das können wir uns nicht leisten, das können sich vor allem auch die Menschen nicht leisten. Wir sind zu Recht immer sehr, sehr stolz in Österreich auf unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft. Wir haben kleine Bauernbetriebe, die eines brauchen: Sie brauchen Rechtssicherheit, um investieren zu können. Und das ist ja auch etwas, was uns wichtig ist: Wir brauchen mehr Investitionen in der Landwirtschaft; und die haben in den letzten Jahren nicht stattgefunden, weil es keine Rechtssicherheit gegeben hat.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Na bitte!

NEOS Christoph Pramhofer

… Wir haben um die 100 Prozent Selbstversorgungsquote in diesem Land, und auch darauf sind wir besonders stolz. Das ist mir besonders wichtig, weil der Tierschutz nicht an der Staatsgrenze aufhört. Als Tierschutzsprecher geht es mir schon darum: Wie geht es den Tieren in ganz Europa? Wir haben überhaupt nichts gewonnen, wenn die Landwirte in Österreich morgen zusperren und wir das Schweinefleisch, das wir trotzdem übermorgen noch essen werden, aus Spanien und Polen importieren …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das ist sehr beliebig!

NEOS Christoph Pramhofer

… weil wir dann keinerlei Verbesserung im Tierschutz erreicht haben, meine Damen und Herren. (👏 ÖVP, NEOS) Eines ist aber klar: Das ist ein Anfang, das ist nicht das Ende. Wir haben genug zu tun, wir können auch noch einiges tun. Wir können weiter an der Verbesserung der Haltungsformen arbeiten und wir können vor allem die nationale Beschaffung verbessern. Da können wir mit gutem Beispiel vorangehen und beispielsweise dafür sorgen, dass wir den Anteil an Strohschweinen und an Biofleisch erhöhen. Das ist natürlich eine Verantwortung der Konsumenten, aber es funktioniert vor allem dann, wenn wir als Regierung und als Land mit gutem Beispiel vorangehen.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Ja, tut ihr nicht!

NEOS Christoph Pramhofer

… Wir haben noch viel vor, das ist heute ein erster Schritt. Es ist viel gelungen, und ich möchte mich noch einmal herzlich bedanken: Danke noch einmal und alles Gute, auch für die Schweine ( Heiterkeit bei Abgeordneten von NEOS und ÖVP ) und für die Bauern in diesem Land. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun gelangt Herr Abgeordneter Albert Royer zu Wort. – Bitte.

FPÖ Albert Royer

Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Also ich wundere mich jetzt schon ein bissl, dass der Tiroler Landwirtschaftskammerpräsident die Welt heute gar so positiv sieht. Im Endeffekt ist das aus meiner Sicht heute kein guter Tag für die österreichischen Schweinebauern, weil da schon massiv etwas auf sie zukommt.

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Stimmts ihr jetzt dagegen oder dafür?

FPÖ Albert Royer

… Wir hätten uns sehr gewünscht, dass diese Übergangsfrist doch noch ein paar Jahre länger gewesen wäre, wenngleich wir den Antrag am Ende des Tages mittragen werden, damit eben nicht dieser Worst Case nächstes Monat eintritt, das ist auch ganz klar.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Dafür wären eure Stimmen nicht notwendig!

FPÖ Albert Royer

… Insgesamt - -

SPÖ Michael Seemayer

Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Die Bundesregierung hat mit dieser Vorlage gezeigt, dass ihr Tierschutz und Tierwohl wichtige Anliegen sind. Diese Änderungen im Tierschutzgesetz sind nicht nur ein Kompromiss, sondern bringen klare Verbesserungen. Es wurde eine Lösung gefunden, die das Wohl der Tiere spürbar verbessert, gleichzeitig aber auch praktikable Rahmenbedingungen schafft; sie bringt aber vor allem auch Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Ab 2029 gibt es die Verbesserungen bereits in bestehenden Ställen, ab 2034 endet die reine Haltung auf Vollspaltenböden. Damit reduzieren wir die ursprüngliche Übergangsfrist von 17 auf jetzt 9 Jahre, mit ganz wenigen Ausnahmen für rund 170 Härtefälle. Damit wird ein Gesetz repariert, das der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2023 im Hinblick auf zu lange Übergangsfristen für verfassungswidrig erklärt hat. Wenn nun die Grünen darstellen, wie schlecht die jetzige Vorlage denn ist, dann muss man eines sagen: Ihr hättet fast ein Jahr Zeit gehabt, euer Gesetz nach euren Vorstellungen zu reparieren, das habt ihr aber nicht gemacht. (👏 ÖVP, SPÖ) Wir haben das in wenigen Wochen jetzt machen müssen und haben das auch geschafft, aber natürlich kann man sich wünschen, dass die Haltung auf Vollspaltenböden sofort verboten wird und gleichzeitig die Preise nicht steigen, das Angebot gleich bleibt und das ganze Schweinefleisch trotzdem aus Österreich kommt. Nur: So funktioniert das halt nicht. Das wissen auch die Grünen, sonst hätten sie ja kein Gesetz mit zu langen Übergangsfristen gemacht. Wir haben das nun repariert unter Beteiligung aller Akteure. Wir haben jetzt eine tragfähige Lösung, die Verbesserungen im Tierwohl bringt, die Rechtssicherheit bringt und die Planungssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern bringt. Jeder weiß: Wenn es um Tierhaltung geht, könnten die Zugänge nicht unterschiedlicher sein. Hier realistische, umsetzbare Lösungen zu finden, ist nicht einfach und war nur Dank des Engagements aller Beteiligten möglich. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Tierwohl in Österreich gelungen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Herr Abgeordneter Georg Strasser . – Bitte.

ÖVP Georg Strasser

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich herzlich bei dir, Frau Staatssekretärin, für die fairen und intensiven Verhandlungen bedanken, bei unserem Minister Norbert Totschnig , beim Abgeordneten der NEOS Christoph Pramhofer sowie bei allen Mitgliedern aus den Verhandlungsteams. Es ist uns gelungen, eine Lösung zu finden, die nicht nur verfassungsrechtlich sicher ist, sondern die auch eine tragfähige Perspektive für die Schweinebranche bietet. Vielen Dank an alle, die an diesem Ergebnis mitgewirkt haben! (👏 ÖVP, NEOS) Eines ist klar: Österreich zählt im Bereich der Haltungssysteme zur absoluten Spitze in der EU. Beim Thema Tierwohl haben wir keinen Grund, uns zu verstecken. Mit dem neuen System schaffen wir mehr Platz für die Tiere, strukturierte Buchten, Beschäftigungsmöglichkeiten und klimatisierte Stallungen. Internationale Studien bestätigen uns: Unser Lebensmittelsystem ist tierfreundlich und auch nachhaltig. In zahlreichen Vergleichen liegt Österreich ganz vorne, und das ist der engagierten Arbeit der Bäuerinnen und Bauern vor allem in den agrarischen Verbänden und Genossenschaften geschuldet, das ist den Verarbeitern geschuldet und das liegt auch in der Mitverantwortung des österreichischen Lebensmitteleinzelhandels. Ein großes Dankeschön dafür! Wir werden die Strategie der Qualitätsproduktion mit ganzer Kraft weiter verfolgen. Wir setzen uns für eine sichere heimische Versorgung mit Schweinefleisch ein, und dafür braucht es drei zentrale Voraussetzungen: zum einen einen verlässlichen Rahmen, der Planungssicherheit schafft; zum zweiten Betriebe, die bereit und in der Lage sind, zu produzieren, und Konsumentinnen und Konsumenten, die heimische Lebensmittel kaufen und nachfragen. Ich möchte darauf hinweisen: 5 Prozent der Kaufentscheidungen fallen derzeit auf das Strohschwein. Das ist ein bescheidener, aber ein guter Anfang. Die Liste der bäuerlichen Betriebe, die in dieses System investieren wollen, ist ziemlich lang, aber es gibt derzeit kaum Abnahmeverträge der Händler, die neu ausgestellt werden. Wir haben jedoch ein Ziel für das Jahr 2030: ab dann soll jährlich eine Million Schweine auf Stroh gehalten werden, und ich bitte alle Stakeholder, die sich um das Thema bemühen, um ihre Unterstützung. Gleichzeitig wird aber zu 95 Prozent konventionelles und damit preiswertes Schweinefleisch in Österreich produziert und konsumiert. Wir beschließen dieses Gesetz, damit jene Konsumentinnen und Konsumenten, die das wollen, auch weiterhin auf hochwertige österreichische Qualität zugreifen können , ohne auf Importe aus anderen Ländern angewiesen zu sein. Zum Schluss ein Wort an meine Berufskolleginnen und Berufskollegen, an die österreichischen Schweinebäuerinnen und Schweinebauern: Ihr seid in den vergangenen Monaten enorm unter Druck gestanden, weil ihr am direktesten von dieser Thematik betroffen seid. Nach intensiven und zähen Verhandlungen stimmen wir heute über eine tragfähige Regelung ab. Wir haben eine Lösung. Ich bin froh darüber. Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr macht einen tollen Job! (👏 ÖVP, SPÖ) Was es jetzt braucht, ist ein Schulterschluss zwischen Bäuerinnen und Bauern und Konsumentinnen und Konsumenten, damit Angebot und Nachfrage nach bester österreichischer Qualität gemeinsam wachsen können. Gesund, nachhaltig, marktkonform: das ist der Weg, den wir in aller Konsequenz weitergehen werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun gelangt Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer zu Wort. – Bitte.

NEOS Karin Doppelbauer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte mit dem Grund anfangen, warum wir heute da sind. Es geht darum, dass wir ein Gesetz aus der letzten Legislaturperiode reparieren, das für unglaublich viel Verunsicherung in der Branche, bei den Schweinehaltern, vor allem bei den Schweinemästern, gesorgt hat und das jetzt repariert werden kann und muss, und zwar wirklich in letzter Sekunde. Ich finde es schon ein wenig keck von Kollegin Voglauer und vom Kollegen Schallmoser …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Schallmoser ist was anderes!

NEOS Karin Doppelbauer

… sich hierherzustellen und zu sagen, das war alles ein großer, großer „Murks“ – das sind deine Worte in deiner letzten Presseaussendung –, den wir hier fabrizieren. Richtig wäre, zu sagen: Wir reparieren den Murks, den ihr in der letzten Legislaturperiode geschaffen habt. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich kann dir sagen, liebe Olga, es ist wirklich nicht trivial, was da in letzter Zeit passiert ist. Ich komme aus einem Gebiet, wo extrem viele Schweinemäster daheim sind. Ganz viele von meinen Nachbarn sind Schweinemäster. Meine Eltern waren Schweinemäster. Ich habe tatsächlich ganz, ganz viel Zeit im Schweinestall verbracht und kenne mich da relativ gut aus. Und ich sage euch, ich habe die Betroffenheit erlebt, die da in der Branche geherrscht hat, weil es nicht möglich war, ein Gesetz zu schaffen, das Planungssicherheit und Investitionssicherheit für die Landwirte gibt. Das war wirklich eine ganz, ganz große Niederlage. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass dieses Gesetz jetzt kommt und festlegt, dass Tierwohlaspekte sicher besser werden. Nun kann man natürlich sagen, es wäre besser – und auch ich persönlich würde es toll finden –, wenn es gar keine Spaltenböden mehr geben würde, aber that’s the rule, dass wir hier in einem Wettbewerb stehen und dass wir hier tatsächlich für Bedingungen und für ein faires Level-Playing-Field sorgen müssen, die es den Schweinebauern ermöglichen, ihrem Geschäft nachzugehen und Schweine zu mästen und zu produzieren. So ist es einfach. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich finde es tatsächlich gut, was hier geschaffen worden ist, und da möchte ich auch noch einmal eines sagen, weil es mich auch ärgert und weil die Bauern zu Recht immer sagen: Ihr redet immer nur über uns, aber nicht mit uns! Tierwohlagenden sind auch den Landwirten wichtig. Die Bauern bei uns in der Gegend legen ganz, ganz viel Wert darauf. Wenn wir über Beschäftigungsmaterial sprechen, wenn wir über mehr Platz sprechen, wenn wir über Baumstämmchen, die sie da in die Boxen reinhängen, damit die Viecher was zum Spielen haben, sprechen, dann möchte ich sagen: Das passiert, weil es den Landwirten extrem wichtig ist, auch für Tierwohl zu sorgen und wirklich zu schauen, dass sie den Tieren etwas Gutes tun. Die machen das nämlich gerne. Die arbeiten gerne mit den Tieren und schauen darauf, dass wirklich etwas Gutes passiert. Es wird tatsächlich so sein, dass mit dieser Entwicklung und mit diesem Gesetz, das wir hier heute beschließen, einige aufhören werden. Da hat der Kollege von der FPÖ recht, das wird passieren, und das finde ich persönlich sehr schade, denn ich produziere wirklich lieber in Österreich. Für andere wird es hoffentlich funktionieren. Ich hoffe sehr, dass mit dieser Regelung den Landwirten so sehr geholfen ist, dass wir die Produktion im Land halten, und dass wir wirklich darauf schauen, dass wir das Niveau der Schweinefleischproduktion in Österreich verbessern können. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Was mir besonders wichtig ist – und damit komme ich zum Schluss –, ist, festzuhalten: Es geht auch weiter, denn nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten sind dafür verantwortlich, welches Schweinefleisch gegessen wird, sondern die Regierung hat einen großen Hebel – Kollege Pramhofer hat es schon gesagt – mit der nachhaltigen Beschaffung. Das ist wichtig. Ein zweiter Punkt, der mir auch sehr am Herzen liegt, sind die Tiertransporte, da gibt es auch einiges zu tun. Wir haben in den Verhandlungen viel darüber diskutiert und, wie ich glaube, gute Regelungen erarbeitet, die jetzt als Nächstes kommen werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig zu Wort gemeldet. – Bitte.

FPÖ Irene Eisenhut

Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es heute schon mehrmals gehört, im Jahr 2022 einigte sich die türkis-grüne Bundesregierung im Bereich der schweinehaltenden Betriebe auf ein Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich mit einer Übergangsfrist bis 2040. Der Verfassungsgerichtshof stellte jedoch im Dezember 2023 fest, dass die Übergangsfrist zu lange bemessen war und dem Tierschutz in Abwägung mit dem Investitionsschutz nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Dieser Umstand macht eine Neuregelung notwendig, da widrigenfalls ab 1. Juni 2025, und das ist ja gar nicht mehr so lange hin, ein gänzliches Verbot von Vollspaltenbuchten schlagend werden würde. (👏 FPÖ) Für die überwiegende Mehrheit der österreichischen Schweinebauern wäre somit eine rechtskonforme Haltung nicht mehr möglich gewesen. Es wurde versucht, einen gangbaren Weg zu finden, welcher sowohl die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtinnen und Landwirte als auch das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit und das Interesse des Tierschutzes berücksichtigt. Man kann natürlich als Zukunftsvision folgendes Szenario abbilden: strukturierte Buchten mit getrennten Bereichen für Liegen, Aktivität und Kotabsatz sowie ausreichend Beschäftigungsmaterial, bestenfalls – diese Systeme gibt es bereits – mit Auslauf für die Tiere. Aus Tierschutzsicht ist natürlich eine möglichst rasche Umstellung auf tierschutzfreundlichere Systeme und Haltungsmöglichkeiten wünschenswert. Jetzt kommt aber das große Aber: Man darf dabei halt nicht das nötige Augenmaß für die absolut notwendige Unterstützung zum Erhalt unserer heimischen Landwirtschaft verlieren. (👏 FPÖ) Österreichische Erzeuger und Erzeugnisse müssen konkurrenzfähig bleiben, denn nur so können regionale Produkte für die Konsumenten verfügbar und leistbar bleiben. Zu kurz gefasste Fristen für erforderliche Adaptierungen und Umbauten würden das ohnehin voranschreitende Aussterben des Bauernstandes nur weiter beschleunigen. Es ist jetzt schon schwer genug, alleine von der Landwirtschaft zu leben, und es kann doch wohl niemand wollen, dass die Schweineproduktion oder die Schweinefleischproduktion überwiegend oder gar ausschließlich im Ausland erfolgt. Wir haben es heute schon mehrmals gehört: Wir können stolz auf unsere hohen Standards in der Tierhaltung und im Tierschutz hier in Österreich sein. Dank unserer heimischen Landwirtschaft haben wir die allerbeste Alternative zu Lebendtiertransporten, bei denen Tiere unter unwürdigsten Bedingungen quer durch den Kontinent gekarrt werden. Die regionale österreichische Fleischproduktion gilt es mit Nachdruck zu erhalten und zu fördern. Aus diesem Grund befürworten wir heute auch die vorliegende Änderung des Tierschutzgesetzes, welche sowohl eine Verbesserung des Tierwohls beinhaltet als auch Rücksicht auf die Bäuerinnen und Bauern in Österreich nimmt. Mit dieser Regelung würdigen wir als Abgeordnete das in uns gesetzte Vertrauen, indem wir für eine sachgerechte, zumutbare Regelung eintreten, die unseren Landwirtinnen und Landwirten eine gebührende Rechtssicherheit bietet. – Danke. (👏 ÖVP, FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Carina Reiter .

ÖVP Carina Reiter

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Minister! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich bin wirklich froh, dass wir heute in diesem Haus die neue Regelung der Übergangsfristen für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung beschließen. Es ist gelungen, eine Lösung zu finden, die verfassungsrechtlich sicher ist, und somit kommen wir dem VfGH-Erkenntnis nach, dass das Tierschutzgesetz mit 31. Mai 2025 aufgehoben hätte. Dieser Beschluss heute hat also eine ganz besondere Dringlichkeit, denn viele Bauernfamilien waren sehr verunsichert, und diese Frist hat für viele das Sein oder Nichtsein bedeutet. Dieser Kompromiss, der ausverhandelt werden konnte, ist ein tragfähiger Kompromiss. Er bedeutet Planungssicherheit für die österreichischen Schweinebäuerinnen und Schweinebauern und stellt auch die Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch sicher. Dieser Beschluss sichert die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe, denn genau diese Betriebe sind es, die tagtäglich dafür sorgen, dass wir mit hochwertigem österreichischem Schweinefleisch versorgt werden. Unsere heimischen Schweinebauern sind größtenteils Familienbetriebe und im europäischen Vergleich klein strukturiert. Das sind die Realitäten, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, denn während andere Länder auf Großbetriebe setzen, ist unsere Struktur kleinteilig. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir unseren Bäuerinnen und Bauern Rahmenbedingungen bieten, mit denen sie wettbewerbsfähig bleiben können, denn nur dann kann die Produktion auch in Zukunft aufrechterhalten bleiben, nur dann sehen auch junge Menschen eine Perspektive darin, einen Betrieb zu übernehmen oder aufzubauen. Wer Versorgungssicherheit mit österreichischem Schweinefleisch will, muss auch die Betriebe absichern, die dafür tagtäglich die Verantwortung übernehmen. (👏 ÖVP) Ich finde, es ist besser, wir investieren in unsere eigene Produktion, denn wir stärken damit die Landwirtschaft, aber auch die heimische Wirtschaft. Wenn wir uns das Tierschutzgesetz mit den Änderungen, die wir heute beschließen, anschauen, dann sehen wir, dass es ein sehr umfangreiches ist und dass wir damit auch im europäischen Spitzenfeld liegen. ( Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.) Die Debatte rund um den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung sollte auch dazu dienen, unser Bewusstsein zu schärfen, wenn es darum geht, praxistaugliche und realistische Lösungen zu finden. Die Balance zwischen Tierwohl und Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein. Und man muss die besonderen Bedingungen in der Landwirtschaft sehen, wenn es um Nutzungsdauer und Abschreibedauer von zum Beispiel Stallungen geht. Diese langen Zeitspannen machen es umso unerlässlicher, dass wir als Gesetzgeber Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Betroffenen bieten, denn nur so können wir die Versorgungssicherheit sicherstellen, aber auch gleichzeitig eine Transformation der Haltungssysteme nachhaltig unterstützen. Fair und vernünftig sollen die gesetzlichen Lösungen sein, und ich denke, das ist mit der neuen Regelung bei den Vollspaltenböden in der Schweinehaltung durchaus gelungen. Eines ist klar: Tierwohl fängt am Bauernhof an, endet aber beim Einkauf. Wer also mehr Tierwohl will, soll auch beim Einkauf bewusst zu heimischem Fleisch greifen. So unterstützt man nicht nur die heimischen Bauernfamilien und somit die Versorgungssicherheit, sondern man leistet einen aktiven Beitrag dazu, Haltungsformen, die man sich wünscht, auch tatsächlich zu unterstützen, und so kann man etwas bewegen und verändern. (👏 ÖVP)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Kainz. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.

FPÖ Alois Kainz

Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren heute das Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Es ist ein enorm emotionales Thema, das uns alle sehr bewegt und auch Tierwohl und die Bauern damit in Verbindung bringt. Genau dieses Spannungsfeld ist auch der Grund, warum es einen Ausgleich zwischen dem Tierschutz und dem Menschen braucht, denn Tierschutz funktioniert nur dann, wenn ihn die Menschen, also in diesem Fall die Landwirte, mittragen können. Wir Freiheitliche bekennen uns ganz klar zum Tierschutz und auch zum Tierwohl …

GRÜNE Lukas Hammer (Zwischenruf)

Außer bei Nutztieren!

FPÖ Alois Kainz

… aber uns liegt auch das Überleben der heimischen Landwirtschaft sehr am Herzen. Die von den Grünen gewünschte Gesetzesnovelle hätte ein sofortiges Verbot der Vollspaltenböden gebracht. Das wäre unrealistisch und unverantwortlich. Ohne eine neue Regelung wären unstrukturierte Vollspaltenbuchten in wenigen Wochen verboten gewesen. Das hätte die heimische Landwirtschaft und Schweineproduktion in ein Chaos gestürzt. Wo bleibt die Investitionssicherheit? Wer vor wenigen Jahren einen Stall gebaut hat, nach damaligem Recht, wäre plötzlich vor dem Ruin gestanden. Unsere Bauern brauchen Planungssicherheit statt Hau-ruck-Aktionen. Schon jetzt kämpfen die Schweinehalter mit schweren wirtschaftlichen Problemen. Tierwohl ja, aber mit Hausverstand und schrittweise: Genau so muss eine vernünftige Gesetzgebung aussehen. Wir geben den Bauern realistische Fristen zur Unterstützung, statt sie von heute auf morgen vor unlösbare Aufgaben zu stellen. Meine Damen und Herren! Die FPÖ steht ohne Wenn und Aber an der Seite der österreichischen Bauern. (👏 FPÖ) Wir wollen, dass es auch in Zukunft genügend heimische Schweinehalter gibt, die uns mit regionalem Qualitätsfleisch versorgen. Wer nämlich glaubt, den Tieren etwas Gutes zu tun, indem unsere Landwirtschaft kaputtreguliert wird, der irrt gewaltig. Ein unterstütztes Verbot hätte bedeutet, dass Schweinefleisch und Futtermittel künftig verstärkt aus dem Ausland kämen, etwa Soja, Getreide aus der Ukraine oder aus Südamerika, wo weit niedrigere Standards gelten, und dass billige Schweinefleischimporte aus Massenhaltungen aus Europa zu uns kommen. Wir sagen Ja zu echtem Tierwohl, aber Nein zu Bauernschikane! Dafür steht die FPÖ. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Voglauer. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.

GRÜNE Olga Voglauer

Spoštovani gospod prezident! Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Na ja, jetzt haben wir in den letzten Minuten einiges zum Tierschutzgesetz und zur Neuordnung des sogenannten Vollspaltenbodenverbotes gehört. Ich habe mich ein bissel gefühlt wie als Kind. Da hat es bei uns im Dorf so eine Einrichtung gegeben: Wenn jemand sein Tier geschlachtet hat, hat es danach einen Sautanz gegeben. Auf den Sautanz habt ihr, liebe ÖVP, mit dieser Regelung heute eingeladen, und man kann euch nur gratulieren, dass eine Regelung im Sinne des Bauernbundes genau so durchgegangen ist, wie wir als Grüne sie in den letzten Jahren durchwegs blockiert haben. Warum ist das keine Lösung? – Gehen wir ein paar Jahre zurück: Was war denn das Thema vor der Gesetzgebung 2022? – Das AMA-Gütesiegel stand massiv unter Druck, Konsumentinnen, Konsumenten waren verunsichert, sodass sie AMA-Gütesiegel-Fleisch nicht mehr wirklich als ein Tierwohlfleisch – wovon sowieso nie die Rede war – akzeptierten. Zusätzlich gab es eine Bauernschaft, die Schweine hält, die massiv unter einem Image leidet, das ihnen wirklich nichts Positives eingebracht hat. Die Schweinebranche stand also massiv unter Druck, und war – auch im Vergleich zu den anderen Branchen – weit, weit unterentwickelt. Ich erinnere nur daran: Während es bei den Rindern absolut normal ist, dass unsere Tiere an die Luft kommen, dass sie Tageslicht sehen, dass sie immer besser und ihrer Art entsprechend gehalten werden – das ist ebenfalls bei den Hühnern und im Bereich der Geflügelhalter:innen so –, ist es im Bereich der Schweinehalter:innen nicht so. Die Schweinebäuerinnen und Schweinebauern haben einfach andere Standards, und man beschäftigt sich dort aus landwirtschaftlicher Perspektive nicht wirklich mit der Frage: Wie geht es denn dem Tier? In der Schweinehaltung ist das Tier eine Kostenstelle, ein Teil der Deckungsbeitragsberechnung – und das wollten wir in den letzten fünf Jahren ändern. Ich meine, wir waren auf einem sehr guten Weg. (👏) Ich meine, wir waren deshalb auf einem sehr guten Weg, denn – meine Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, aber auch von der SPÖ, von den Freiheitlichen und von den NEOS, Folgendes haben Sie vergessen – 2022 sind wir hier heraußen gestanden – und es war noch Ihre Vorgängerin, Herr Minister Totschnig – und haben ein Gesamtpaket vorgestellt. – Kollege Strasser, ich glaube, du wirst dich gut erinnern. Es war nicht nur ein Gesetz, das wir beschlossen haben, es war ein Paket; es war ein Paket inklusive Folgendem …

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Trotzdem waren die Fristen länger!

GRÜNE Olga Voglauer

… In der öffentlichen Beschaffung bekennen sich die Ministerien bis heuer zu einem 50-Prozent-Anteil an Tierwohlfleisch im Einkauf. Heuer gilt das! Wir haben damals eine zusätzliche Unterstützung und weitere Millionen für den Bau von Tierwohlställen beschlossen. Wir sind hier heraußen gestanden und haben uns gesamthaft mit der Schweinebranche beschäftigt. Ich darf Ihnen heute ausrichten: Genau das haben Sie mit dieser Novelle und mit diesem Reparieren, wie Sie es nennen, nicht gemacht …

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Das ist jetzt schon viel Drama! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP

GRÜNE Olga Voglauer

… denn womit haben Sie sich noch nicht genau beschäftigt? Und ich verstehe es, denn Sie sind derzeit sehr mit dem Budget beschäftigt , und da war Kürzen das Wichtigste. ( Ruf bei der SPÖ: Ja, was ihr uns hinterlassen habt! ) Aber dass man hergeht und auch bei Gesetzestexten kürzt, nämlich an der falschen Stelle, ist halt dann am Ende des Tages ein Vollpatschen, würde man in Kärnten sagen. (👏) Durch eure Motivation, zu kürzen, habt ihr, liebe SPÖ und liebe NEOS, nämlich nicht hingeschaut, was euch die ÖVP vorgelegt hat. Sie hat euch einen Entwurf vorgelegt, in dem sie den wesentlichen Satz einfach weggelassen hat, und ihr habt das einfach abgenickt. Das nehme nicht nur ich euch übel, das nehmen euch alle Menschen in Österreich übel, die sich für Tierwohl und Tierschutz in Österreich einsetzen. (👏 ÖVP) Es geht nämlich um den Satz: Welcher Standard wird gelten, wenn das Jahr 2034 zu Ende geht? Diesen Satz haben Sie nicht hineingeschrieben. Sie haben zwar weiter daran gebaut und gesagt, wir bleiben bei Ibest plus, und das ist gut so und, Frau Staatssekretärin, wirklich wichtig. Was aus diesem Projekt wird, haben Sie aber gesetzlich nicht mehr verankert. Jetzt frage ich Sie: Glauben Sie wirklich, diese ÖVP wird Sie dabei unterstützen, einen höheren Standard einzusetzen? ( Widerspruch bei der ÖVP. ) – Das glaube ich nicht, denn ich habe den Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP im Ausschuss, als wir das vorbesprochen haben, sehr gut zugehört.

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Die ÖVP nicht, aber die Schweinebauern!

GRÜNE Olga Voglauer

… Das Wichtigste war ihnen, dass es sicher keinen Standard geben wird, gemäß dem Schweine auf Stroh gehalten werden. (👏) Wissen Sie, was das heißt? – Das ist genau so, als wären Sie vor 20 Jahren hier heraußen gestanden und hätten die Garantie abgegeben, dass es in Österreich nie dazu kommen wird, dass Rinder wieder an der Frischluft gehalten werden. (👏) Es ist in Wirklichkeit ein Skandal, was Sie heute hier beschließen. Ich bin Bäuerin und setze mich jeden Tag für die Rechte und die Planungssicherheit von Bäuerinnen und Bauern ein ( Widerspruch bei der ÖVP ), und jenen, die sich heute hier herausgestellt und gesagt haben, es gebe keine Planungssicherheit, kann ich nur eines ausrichten: Planungssicherheit hat es in Österreich immer gegeben …

ÖVP Lindinger (Zwischenruf)

Das ist unerhört!

GRÜNE Olga Voglauer

… man braucht einfach nur auf Biostandard umzustellen, dann gibt es immer Planungssicherheit. Das ist nämlich immer zugunsten des Tierwohls.

ÖVP Kühberger (Zwischenruf)

Unerhört! Ich bin Biobauer, ich schäme mich dafür! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.

GRÜNE Olga Voglauer

… Sie haben heute mit keinem Wort erwähnt – mit keinem Wort erwähnt! –, wie Sie das AMA-Gütesiegel retten werden. Sie haben mit keinem Wort erwähnt, wie Sie den Anteil an Strohschweinen von 5 Prozent auf mindestens 15 Prozent heben wollen. ( Ruf bei der ÖVP: Keine Ahnung von Landwirtschaft! ) Sie haben mit keinem Wort erwähnt, wie Sie eine Million Schweine in Österreich zumindest tiergerecht halten wollen. Das werfe ich Ihnen vor! Ich werfe es Ihnen vor, weil Sie kein System gesetzlich verankern, das in Österreich sicherstellt …

ÖVP Lindinger (Zwischenruf)

Sie haben keine Ahnung von dem, wovon Sie reden!

GRÜNE Olga Voglauer

… dass Schweine sich nicht gegenseitig ihre Schwänze abbeißen. Sie garantieren nicht, dass es in Österreichs Schweineställen Tiere geben wird, die ohne rote Augen durchkommen. Sie setzen sie weiterhin ihrem Kot auf einem Spaltenboden aus, der mit kleineren Spalten ausgestattet ist, aber weiterhin ein Vollspaltenboden bleibt.

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Reine Polemik!

GRÜNE Olga Voglauer

… Ich finde es wirklich sehr hochmütig …

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Ich finde auch, dass das hochmütig ist!

GRÜNE Olga Voglauer

… hier heraußen zu stehen und zu sagen: Das ist eine Reparatur des Gesetzes im Sinne des Tierschutzes oder des Tierwohls. – Nein, das ist es nicht! Sie haben uns heute vorgeworfen: Na ja, liebe Grüne, ihr habt ja viel Zeit gehabt, das Gesetz zu reparieren! – Wissen Sie, auch wir sind das angegangen und wollten das Gesetz reparieren, aber weil uns bekannt war, was da gewollt wird, haben wir dem nicht zugestimmt ( Rufe bei der ÖVP: Natürlich! Ja! ), denn für so ein Gesetz waren wir nicht zu haben. Kollegen von der ÖVP, fragt Herrn Strasser! Was haben wir getan? – Wir haben miteinander verhandelt , wie wir neben einer Tierschutzgesetzgebung auch noch eine Haltungskennzeichnung gesetzlich verankern. ( Ruf bei den NEOS: Hat nur rechtlich nicht gehalten! ) Warum gibt es die nicht? – Weil es euch lieber ist, wieder einen Kniefall vor dem Wirtschaftsbund zu machen, weil es mit euch einfach nicht geht, eine Haltungskennzeichnung einzuführen.

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Bitte das Regierungsprogramm lesen!

GRÜNE Olga Voglauer

… Ja, in der steht eben genau das nicht drin, Carina. Sinnerfassend Lesen ist noch etwas, was ich kann, und beim sinnerfassenden Lesen ist mir aufgefallen: Die gesetzliche Verankerung der Haltungskennzeichnung oder der Herkunftskennzeichnung ist bei euch nicht mehr zu finden, weil eben wieder einmal der Wirtschaftsbund regiert, genauso wie bei diesem Gesetzentwurf. Da hat nämlich eine Lobby gewonnen: Das ist die Betonlobby. Der Betonmischer wird auch damit auffahren. Sie haben mit dieser Gesetzgebung eines sichergestellt: dass die Bäuerinnen und Bauern, wenn sie sich auf diesen Standard berufen, die teuerste Variante an Ställen bauen werden, sich somit noch mehr verschulden und in Zukunft keine Planungssicherheit haben, vor allem nicht in Zeiten unsicherer Zinsen. – Danke für gar nichts. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Lindinger. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

ÖVP Klaus Lindinger

Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was hier gerade am Rednerpult durch Kollegin Voglauer passiert ist, ist ein reines Schauspiel …

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Nein, das ist die Wahrheit!

ÖVP Klaus Lindinger

… Klassenkampf auf dem Rücken der Schweinebäuerinnen und Schweinebauern.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das können wir gemeinsam ...!

ÖVP Klaus Lindinger

… Meine Damen und Herren! Wenn sich die Kollegin herausstellt und die Bäuerinnen und Bauern diskreditiert, die anständige Leute sind …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Da hast du aber nicht zugehört!

ÖVP Klaus Lindinger

… die ihre Tiere artgerecht halten, dafür sieben Tage die Woche, 52 Wochen im Jahr im Stall stehen, damit wir das Schnitzel, das Schweinefleisch aus Österreich auch dreimal am Tag am Teller haben, wenn wir wollen ( Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie Heiterkeit bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ ) – zum Frühstück, zu Mittag und am Abend –, dann ist das schon ein Wahnsinn. Wir reparieren hier dieses Gesetz. ( Unruhe im Saal. ) – Bleiben wir bei der Sache, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen. Wir reparieren hier jenes Gesetz, das der VfGH aufgehoben hat. Erstens, meine Damen und Herren: Jeder Stall, jeder Zuchtplatz, jeder Mastplatz weniger in Österreich bedeutet mehr Tierleid. Warum? – Weil das Schweinefleisch, das nicht in Österreich produziert wird, importiert werden muss und zu niedrigeren Standards produziert wurde, meine Damen und Herren. Somit – und das hat Kollege Hechenberger in seiner Rede schon ausgeführt – ist Österreich das Tierwohlland Nummer eins, gemeinsam mit der Schweiz und Schweden. So, das ist für die Bäuerinnen und Bauern Herausforderung genug, aber wir stehen dazu. Zum Zweiten: Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren, aber wir können nicht über den Markt hinaus produzieren. Das heißt, der Konsument und die Konsumentin müssen auch dementsprechend mitgehen. Die Produktion muss auch Absatz finden. Dazu stehen wir. Wir sind gerne bereit, da etwas weiterzuentwickeln, aber nur in Zusammenarbeit, mit einem Schulterschluss mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Dann können wir die Produktion auch dahin gehend weiterentwickeln. Zum Dritten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir stehen dazu, dass wir die Versorgungssicherheit mit Schweinefleisch in Österreich sicherstellen. Wir sind aktuell bei rund 100 Prozent Eigenversorgung, aber es ist ganz wichtig – und dafür haben alle Kolleginnen und Kollegen hier und in den kommenden Perioden die Verantwortung –, dass wir die Planungssicherheit, damit auch investiert wird, auch für die Zukunft sicherstellen. Wenn etwas gesetzlicher Standard ist und etwas neu definiert wird, dann brauchen wir ausreichende Übergangsfristen, denn sonst ist es wirtschaftlich nicht machbar, sonst müssen Betriebe zusperren, und dann verlagert sich die Produktion ins Ausland. Hören wir also bitte damit auf, dass wir hier die Schweinebranche in Österreich skandalisieren! Bitte hören wir damit auf, dass wir die Schweineproduktion in Österreich in ein schlechtes Licht rücken! Wir haben eine gute Produktion. Die Bäuerinnen und Bauern sind Tierschützerinnen und Tierschützer, und dazu stehen wir. Wir können das sicherstellen. Ich glaube, es ist ein Schulterschluss, der mit vielen Parteien jetzt gefunden wurde …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

... Herkunftskennzeichnung einführen!

ÖVP Klaus Lindinger

… damit wir dieses Gesetz reparieren. Ja, wir hätten uns ein bisschen längere Übergangsfristen gewünscht. Das ist der Kompromiss. Danke allen Verhandlern – es wurde lange und zäh verhandelt.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Drei Wochen nicht einmal! Ein paar Tage!

ÖVP Klaus Lindinger

… Jetzt schaffen wir einen Schulterschluss, damit in Zukunft Klarheit und Planungssicherheit in der Schweinebranche in Österreich herrschen. – Herzlichen Dank.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Es ist nicht mehr an Peinlichkeit zu überbieten!

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Oxonitsch. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

SPÖ Christian Oxonitsch

Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Voglauer, ich stehe ja überhaupt nicht an, dass ich in diesem Bereich, was die Praxis betrifft, keine fachliche Kompetenz habe. Das spreche ich nicht an. Was ich allerdings kann – natürlich aufgrund der politischen Tätigkeit –, ist, ein bisschen beurteilen zu können: Was hat man beschlossen und was ist das Ergebnis? – Ich möchte mit deinem eigenen Punkt beginnen, den du im Jahr 2022, also ziemlich genau vor drei Jahren, angeführt hast: Schauen wir uns das in drei Jahren an, und wir werden sehen, welchen Meilenstein wir erreicht haben! – Jetzt hast du ja gerade sehr eindrucksvoll beschrieben, in welchem Bereich es nach wie vor Verbesserungsbedarf gibt, aber der Meilenstein ist nach diesen drei Jahren einmal nicht sichtbar. Der Meilenstein ist nicht sichtbar. (👏 ÖVP, SPÖ) Das war euer Gesetz, das ihr 2022 beschlossen habt. Ihr habt damals schon behauptet …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

... Kriterien!

SPÖ Christian Oxonitsch

… in drei Jahren wird es kommen. – Und was habt ihr gemacht? – Ihr habt ein Gesetz mit endlosen Übergangsfristen beschlossen, bei dem – das ist schon mehrmals gesagt worden, das brauche ich nicht zu wiederholen …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Na, es gibt einen Standard!

SPÖ Christian Oxonitsch

… klar festgelegt wurde: Ihr habt den Tierschutz in Abwägung zum Investitionsschutz zu wenig berücksichtigt. – Das ist ein Faktum. Das war euer Gesetz, nicht unseres. Das war das, was ihr beschlossen habt.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Nein! In unserem Gesetz ist es drinnen gestanden, in eurem nicht!

SPÖ Christian Oxonitsch

… Und Tatsache ist: Dieses Gesetz wurde gehoben. Dieses Gesetz wurde gehoben, und das war notwendig. Jetzt hast du selber gesagt: Ja, wir haben nicht zugestimmt. – Das ist ein bisschen so: Hinter mir die Sintflut, es sollen sich andere damit auseinandersetzen! – Wahrscheinlich habt ihr schon damals geahnt, dass ihr nicht mehr in der Regierung sein werdet. Tatsache ist, dass es jetzt aus vielen genannten Gründen zu reparieren war, natürlich auch für die Planungssicherheit der Bäuerinnen und Bauern in Österreich et cetera. Bitte tut nicht so, als sei in diesem Gesetz tatsächlich schon festgeschrieben, welche Standards es gibt! …

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Na eben nicht! – Abg. Voglauer [Grüne]: Nein!

SPÖ Christian Oxonitsch

… Ja, es stimmt, wie jetzt auch: Bis 2027 muss Ibest plus abgeschlossen sein, dann gibt es eine Evaluierung. ( Ruf bei den Grünen: Genau! ) Aber zu dem Bereich, zu einer gesetzlichen Maßnahme und wie die nämlich ausschaut, steht gar nichts drinnen. Bitte streut ihr - - …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Bei euch nicht, bei uns schon!

SPÖ Christian Oxonitsch

… Nein, auch vorher nicht. Der entsprechende Passus sagt das ganz klar: Nichts ist drinnen. Daher denke ich, es ist richtig, es war gut, dass man da intensiv verhandelt hat. Es ist richtig und gut. – Danke, Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, dass du da sehr intensiv auch für das Tierwohl, für den Tierschutz entsprechend eine Stimme warst. Ja, letztendlich ist es eine Lösung, die in Analogie zu eurer Maßnahme steht. Ich glaube, sie kann sich an der Praxis messen lassen. Ich traue mir zu sagen: Schauen wir uns – und ich zitiere noch einmal Kollegin Voglauer – dann in drei und in fünf Jahren an, was sich verbessert hat! Schon alleine im Bereich der Besatzdichte, des Spielmaterials wird sich einiges verbessert haben, was bei euch überhaupt nicht im Gesetz drinnen war. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Voglauer. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten.

GRÜNE Olga Voglauer

Kollege Oxonitsch, wie soll ich sagen? Es gibt einen Unterschied in diesem Gesetz. Vielleicht hast du dir das nicht durchgelesen, aber in § 44 des Tierschutzgesetzes im Absatz 30 hat es in der ursprünglichen Version einen letzten Satz gegeben.

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Ja, was steht da drin?

GRÜNE Olga Voglauer

… Und – das habe ich vorhin gesagt – ich finde es super, dass wir ein Ibest plus haben und dass wir das weiterentwickeln. Nur: Was wir zuvor vorgesehen haben, war, dass in diesem letzten Satz gestanden ist: „für die Festsetzung des neuen rechtlichen Mindeststandards gemäß § 24 Abs. 1 Z 1, dem alle Schweinehaltungen ab dem 1.1.“ – damals 2040, jetzt müsste es 2034 heißen – „jedenfalls zu entsprechen haben, heranzuziehen.“ – Sprich, man hat das gesetzlich hineingeschrieben.

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Aber ihr habts ja nichts definiert darin! Das ist ja der Punkt!

GRÜNE Olga Voglauer

… Nein, und jetzt noch einmal, lieber Christian: Darf ich dir das erklären? Denn ich glaube, du warst nicht dabei, als wir das besprochen haben.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Also ein Gesetz soll schon selbsterklärend sein!

GRÜNE Olga Voglauer

… Warum haben wir es nicht festgeschrieben? – Weil es in Österreich im Jahr 2021 keinen einzigen Experten gab, auch nicht von der Veterinärmedizinischen Universität, der uns sagen konnte: So können wir das heute verschriftlichen. ( Ruf bei der SPÖ: Gibt’s heute auch nicht! ) – Doch. Aber was hat man uns gesagt? – Wir machen das Projekt Ibest plus, das wird Ergebnisse liefern, und aus den Ergebnissen ergibt sich ein neuer gesetzlicher - - …

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Also, ist es nicht festgeschrieben gewesen?

GRÜNE Olga Voglauer

… Moment.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Genau dasselbe wie jetzt: Evaluierung ... und dann wissen wir’s!

GRÜNE Olga Voglauer

… Ja was seid ihr denn so nervös? Jetzt lasst mich einmal ausreden! (👏) Es ist de facto so, dass wir festgeschrieben haben …

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Ich verstehe, wieso das keine tatsächliche Berichtigung ist: weil es ja auch keine wäre!

GRÜNE Olga Voglauer

… dass sich daraus ein gesetzlicher Mindeststandard entwickelt. An dieser Stelle kann man nämlich euch gratulieren, weil ihr dafür Sorge getragen habt …

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Das ist eine Art tatsächliche Bestätigung!

GRÜNE Olga Voglauer

… dass dieser gesetzliche Mindeststandard nicht festgeschrieben wird.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Herzlichen Dank für die Bestätigung!

GRÜNE Olga Voglauer

… Somit passiert Folgendes: In der Investitionsentwicklung in Österreich zu den Schweineställen wird niemand in Tierwohlställe investieren, weil ihr für immer und ewig einen Standard mit so viel mehr Platz ( ein auf einer Seite abgeknicktes Papier im A3-Format in die Höhe haltend ) festgeschrieben habt. Wir haben damals den ersten Standard erhöht, und dann haben wir einen neuen gesetzlich festgeschrieben.

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Wie groß war es bei euch? Nicht einmal A7!

GRÜNE Olga Voglauer

… Christian, der Standard wird nicht besser, je mehr du reinschreist. Insofern ist das kein guter Tag für Österreichs Schweine.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/81.1 Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 85 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. RN/81.2 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 86 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich sehe, das ist auch einstimmig angenommen. ( Widerspruch bei den Grünen. ) – Entschuldigung, Verzeihung, das ist mehrheitlich angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. RN/81.3 Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket für eine tiergerechte Schweinehaltung“. Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. RN/81.4 Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung umsetzen und bäuerliche Familienbetriebe absichern“. Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Die Tagesordnung ist erschöpft. Präsidium, 21. Sitzung, XXVIII. GP des NR, 16:17

Tierschutzgesetz

86 d.B. · Antrag vonSPÖÖVPNEOS · Initiativantrag 77/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das Tierschutzgesetz wird geändert: Ein redaktioneller Verweis wird in § 8a Abs. 2 Z 5 von „Heimtierdatenbank“ auf „Datenbank gemäß § 24a“ korrigiert. Zudem werden nach VfGH-Aufhebung neue, verfassungskonforme Übergangs- und Verbesserungsregeln für das Verbot unstrukturierter Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung festgelegt (u.a. generelles Ende 1.6.2034, individuelle Fristen, zusätzliche Tierwohlvorgaben ab 1.6.2029) und das Evaluierungsprojekt IBeST+ bis Ende 2026 gesetzlich verankert.

Betroffen sind vor allem schweinehaltende Betriebe (Ferkelaufzucht, Zuchtläufer- und Mastschweinehaltung) mit bestehenden oder neu/umgebauten Stallanlagen sowie die zuständigen Behörden durch neue Melde-, Übergangs- und Mindestanforderungen.

Dokumente

Tierschutzgesetz

Ausgangslage und Ziel der Änderung

  • Änderung des Tierschutzgesetzes auf Basis eines Initiativantrags: ursprünglich als redaktionelle Korrektur in § 8a Abs. 2 Z 5 begründet.
  • Im Ausschussverfahren wurde ein gesamtändernder Abänderungsantrag eingebracht, der zusätzlich umfassende Übergangs- und Verbesserungsregelungen zur Schweinehaltung (Vollspaltenbuchten/Funktionsbereiche) sowie die rechtliche Verankerung eines Evaluierungsprojekts (IBeST+) enthält.
  • Hintergrund ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (G 193/2023), der § 44 Abs. 29 bis 32 (in der damaligen Fassung) als verfassungswidrig aufgehoben hat, weil eine 17-jährige, undifferenzierte Übergangsfrist für das Verbot der Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich (§ 18 Abs. 2a) den Tierschutz in der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt und sachlich nicht ausreichend differenziert (u.a. ohne Bezug zur Inbetriebnahme/Investition) ausgestaltet war.
  • Die neue Regelung verfolgt einen individualisierten Ansatz für Übergangsfristen (orientiert an Abschreibung/AfA), der Tierschutz, wirtschaftliche Interessen der Betriebe und Versorgungssicherheit berücksichtigen soll.

Redaktionelle Korrektur (§ 8a Abs. 2 Z 5)

  • Korrektur eines redaktionellen Versehens: Ersetzung des Begriffs „Heimtierdatenbank“ durch die klarstellende Formulierung „Datenbank gemäß § 24a“ (Anpassung an die bereits in BGBl. I Nr. 124/2024 vorgenommene Terminologie).

Übergangs- und Anwendungsregeln zum Verbot unstrukturierter Vollspaltenbuchten (§ 44 Abs. 29–32) – Grundkonzept

  • Regelungsgegenstand: Umsetzung/Neuregelung der Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Verbot nach § 18 Abs. 2a (Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich).
  • Ziel: verfassungskonforme, differenzierte Übergangsfristen statt einer pauschalen langen Frist; zugleich frühere Tierwohlverbesserungen während der Übergangszeit und Vermeidung von Härtefällen.

Klarstellung zu Umbaumaßnahmen im Rahmen eines Projekts (§ 44 Abs. 29)

  • § 44 Abs. 29 enthält eine Klarstellung, was unter „Umbaumaßnahmen“ im Rahmen des Projekts nach § 44 Abs. 32 zu verstehen ist, um Auslegungsunsicherheiten für teilnehmende Betriebe zu beseitigen.
  • Es soll ausgeschlossen werden, dass solche projektbezogenen Umbaumaßnahmen dazu führen, dass das Verbot nach § 18 Abs. 2a im Sinn des § 44 Abs. 30 erster Satz (für neu gebaute/umgebaute Anlagen) ausgelöst wird.

Zeitliche Anwendung des Verbots und Übergangsfristen – neu/umgebaut vs. bestehend (§ 44 Abs. 30)

  • Für neu gebaute oder umgebaute Anlagen, die ab 1. Jänner 2023 baurechtlich bewilligt wurden, gilt das Verbot des § 18 Abs. 2a seit 1. Jänner 2023 (Anknüpfung an die Regelung in BGBl. I Nr. 130/2022).
  • Für sonstige, bis dahin tierschutzrechtskonforme und beim Inkrafttreten bestehende Haltungseinrichtungen wird eine individualisierte Übergangsfrist vorgesehen, die sich an der AfA orientiert.
  • AfA-Grundlage: Für betriebliche Gebäude gilt ein AfA-Satz von 2,5 %, entsprechend einer Restnutzungsdauer von 40 Jahren.
  • Nicht die volle Restnutzungsdauer wird als Übergangsfrist herangezogen, sondern 40 % der Restnutzungsdauer: Für Neubau einer Haltungsanlage oder bauliche Maßnahmen in bestehenden Anlagen im Bereich der Böden oder der Buchten-/Buchtengröße wird eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren ab Fertigstellung der baulichen Maßnahmen gewährt.
  • Zusätzlich wird – unabhängig von der individuellen Berechnung – eine generelle Übergangsfrist für alle Betriebe bis 1. Juni 2034 vorgesehen, um zu vermeiden, dass das Verbot ab 1. Juni 2025 uneingeschränkt für viele bestehende Betriebe gilt und dadurch erhebliche Auswirkungen auf Betriebe und Versorgungssicherheit entstehen.
  • Ab 1. Juni 2034 gilt das Verbot nach § 18 Abs. 2a für alle Betriebe, deren individuelle Nutzungsdauer (bzw. daraus abgeleitete Übergangsfrist) länger als 16 Jahre wäre; damit wird ein einheitliches Enddatum für lange Restnutzungsdauern gesetzt.
  • Das Enddatum 1. Juni 2034 wird bewusst zeitlich nahe an das Ende der Übergangsfrist zur routinemäßigen Haltung von Sauen in Kastenständen (31. Dezember 2032) gelegt, um Umbau- und Investitionsentscheidungen zu bündeln.
  • Begründeter Synergieansatz: Viele Betriebe (rund die Hälfte in „geschlossenen“ Systemen) halten sowohl Zuchtsauen als auch Mastschweine; durch zeitliche Nähe der Fristen sollen Umbauten für Zucht und Mast in einem Gesamtbauvorhaben erfolgen können (Synergieeffekte bei Planung, Einreichung, Bauabwicklung, Materialbeschaffung) und die Schweinehaltung ganzheitlich neu ausgerichtet werden.
  • Bei der Neuausrichtung sollen auch Ergebnisse des Projekts IBeST+ und ein allfällig entwickelter neuer Mindeststandard berücksichtigt werden können.
  • Gleichbehandlungsziel: Die zeitliche Nähe der Enddaten soll eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen „geschlossenen“ Betrieben und reinen Mastbetrieben ohne Zuchtsauenhaltung vermeiden.

Härtefallregelung für Investitionen nach dem 1. Juni 2018 (§ 44 Abs. 30) – Meldung und Nachweise

  • Für einige wenige Betriebe, die nach dem 1. Juni 2018 neu gebaut oder in bestehenden Anlagen bauliche Maßnahmen im Bereich der Böden oder der Buchten-/Buchtengröße vorgenommen haben, könnte die generelle Frist bis 1. Juni 2034 zu einer kürzeren Übergangszeit als 16 Jahre führen.
  • Zur Vermeidung solcher Härtefälle wird betroffenen Betrieben, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen, ebenfalls eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren zugestanden.
  • Voraussetzung: Meldung an die Behörde mit Angabe der getätigten Neu- oder Umbauten (Böden oder Buchten-/Buchtengröße) und Vorlage geeigneter Nachweise spätestens bis 31. Dezember 2027.
  • Nachweise zur Fertigstellung können je nach Bauordnung z.B. durch Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung erbracht werden; alternativ können Rechnungen, Baubescheide, Mitteilungen oder Bescheide über gewährte Investitionsförderungen zur Glaubhaftmachung herangezogen werden.
  • Als Größenordnung der betroffenen Gruppe wird angeführt: laut Information des BMLUK rund 170 Betriebe, die 2018 bis 2022 in Ferkelaufzucht oder Mast nach altem Standard mindestens 40.000 Euro investiert haben.

Tierwohlverbesserungen bereits während der Übergangsfrist (§ 44 Abs. 31) – ab 1. Juni 2029

  • § 44 Abs. 31 soll das Tierwohl in bestehenden Ställen bereits während der Übergangsfrist wesentlich verbessern und zugleich eine vom VfGH angesprochene Ungleichbehandlung bei Markteintrittskosten (Altanlagen bis Fristende vs. Neueintritt nach neuem Standard) entschärfen.
  • Ab 1. Juni 2029 gelten für Schweinehaltungen bestimmte Anforderungen der „Gruppenhaltung neu“ (Punkt 5.2a der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung) bereits auch für Buchten ohne eingestreuten Liegebereich.
  • Beschäftigungsmaterial: Für Gruppenhaltung von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern in Buchten ohne eingestreuten Liegebereich sind mindestens zwei verschiedene Beschäftigungsmaterialien anzubieten; ein organisches Beschäftigungsmaterial muss ständig verfügbar sein; die konkrete Auswahl bleibt den Betrieben überlassen.
  • Besatzdichte/Platzangebot: Für Gruppenhaltung von Mastschweinen und Zuchtläufern (durchschnittliches Gruppengewicht über 30 kg) gelten Mindestflächen je Tier: bis 50 kg: 0,50 m²; bis 85 kg: 0,65 m²; bis 110 kg: 0,80 m²; über 110 kg: 1,20 m².
  • Einordnung: Diese Vorgaben liegen über dem EU-Mindeststandard; im Vergleich wird dargestellt, dass nur Schweden und Finnland noch mehr Platz vorschreiben, während große EU-Erzeugerländer vielfach nur den EU-Mindeststandard erfüllen; zugleich wird auf die Wettbewerbs- und Binnenmarktsituation hingewiesen.

Förder- und Wettbewerbsaspekte im Zusammenhang mit Markteintrittskosten (im Kontext § 44 Abs. 31)

  • Zur VfGH-Thematik der Markteintrittskosten wird ausgeführt, dass es in der Schweinehaltung nur vereinzelt Neueinsteiger gibt; typischerweise erfolgen Investitionen im Rahmen von Betriebsübernahmen oder Umbauten am Ende der Nutzungsdauer, sodass „neuer Markteintritt“ selten ist.
  • Es werden finanzielle Anreize/Unterstützungen beschrieben, die eine ungleiche Wettbewerbssituation bis zum Auslaufen der Übergangsfrist abfedern sollen: Investitionen in „Gruppenhaltung neu“ werden bis zu anrechenbaren Investitionskosten von 400.000 Euro mit 20 % gefördert.
  • Investitionen in besonders tierfreundliche Stallhaltung mit geschlossener Liegefläche und deutlich höherem Platzangebot werden bis zu anrechenbaren Investitionskosten von 700.000 Euro mit 35 % gefördert (jeweils ohne mögliche Zuschläge z.B. für Jungübernehmer oder Bio).
  • Zusätzlich bestehen seit 2017 jährliche Förderungen für besonders tierfreundliche Schweinehaltungssysteme im Rahmen des ÖPUL (nunmehr GAP-Strategieplan), u.a. mit verpflichtendem Einsatz von Stroh oder Streu, zur Abgeltung laufender Mehrkosten.

Projekt IBeST+ – rechtliche Verankerung, Zielsetzung und Inhalte (§ 44 Abs. 32)

  • § 44 Abs. 32 verankert das Projekt IBeST+ (Evaluierung österreichischer Schweinemastställe mit unterschiedlichen Haltungssystemen hinsichtlich Tierwohl und Ökonomie) rechtlich; das Projekt war bereits durch BGBl. I Nr. 130/2022 vorgesehen.
  • Ziel: Entwicklung von Anforderungen zur Strukturierung und Ausgestaltung von Buchten als Alternative zu bestehenden Vollspaltenbuchten, um höheres Tierwohl zu ermöglichen; Ergebnisse sollen Basis für die Entwicklung eines neuen Mindeststandards (für Mastschweinehaltung) sein.
  • Untersuchungsfelder: Bodenbeschaffenheit (perforiert/geschlossen/planbefestigt), Perforationsdichte, Einsatz von Beschäftigungsmaterial, Strukturierung der Buchten durch Funktionsbereiche; Bewertung von Tierwohlwirkungen (insbesondere physisch und temperaturmäßig angenehmer Liegebereich) sowie ökonomischen, arbeitstechnischen und ökologischen Auswirkungen; Berücksichtigung des Verbots des routinemäßigen Schwanzkupierens.
  • Ressourcennutzung: Aufbau auf vorhandenen Ressourcen/Abläufen des Projekts IBeSt; Leitung durch die Universität für Bodenkultur.
  • Stichprobe/Design: Evaluierung von insgesamt 30 Schweinemastbetrieben, die seit mindestens einem Jahr an Qualitätsprogrammen teilnehmen; 12 Betriebe mit +60 % Platzangebot, 18 Betriebe mit +100 % Platzangebot; 13 Betriebe mit kupierten Schwänzen, 17 Betriebe mit unkupierten Schwänzen.
  • Erhebungen: Jeder Betrieb wird dreimal zu verschiedenen Jahreszeiten besucht; erhoben werden u.a. Flächenangebot (inkl. Auslauf), Gestaltung des Liegebereichs, Lüftung, Einstreu, Herkunft der Tiere, Verschmutzung, Verhaltensindikatoren (z.B. Schwanzbeißen, Liegepositionen, Erkundungsverhalten), klinische Indikatoren am lebenden Tier (z.B. Schwanz-/Ohrverletzungen, Lahmheit), Indikatoren am Schlachthof (insbesondere Lungenveränderungen), Krankheitsaufzeichnungen (z.B. Atemwegserkrankungen, Behandlungshäufigkeit) sowie Produktionsdaten (z.B. Mortalität, Zunahmen).
  • Zusatzmaßnahmen: Bei allen 30 Betrieben umfassender Stallklima-Check und Beratung zu Lüftung, Stallkühlung und Emissionen.
  • Sozialwissenschaftliche Komponente: Interviews mit Betriebsleiterinnen/Betriebsleitern zu Motivation für Qualitätsprogramme, Auswirkungen (Herausforderungen/Vorteile im Stall und in der Vermarktung), Wahrnehmung der Mensch-Tier-Beziehung sowie Verständnis von „gutem Leben“ für Mastschweine und gutem Umgang.
  • Zeitplan und Weiterverarbeitung: Abschluss des Projekts spätestens bis 31. Dezember 2026; die als geeignet angesehenen Anforderungen an Buchten/Böden/Ausgestaltung sind der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz zur Begutachtung vorzulegen; Projektergebnisse und Gutachten sollen Grundlage für einen neuen rechtlichen Mindeststandard gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 sein.
  • Keine Vorfestlegung: Es werden bewusst keine konkreten Vorgaben für den künftigen Mindeststandard festgelegt, um den Ergebnissen und dem Gutachten nicht vorzugreifen und eine verfassungsrechtlich problematische Selbstbindung für zukünftige Regelungen zu vermeiden.
  • Begleitende Umsetzungsperspektive: Für den Umstieg auf ein neues System sollen begleitend Förderungen durch das BMLUK vorgesehen werden; für bestehende Systeme soll bei Festlegung eines neuen Mindeststandards eine ausreichend lange Übergangsfrist zum Schutz getätigter Investitionen vorgesehen werden.
  • Betriebswirtschaftliche Grundlage: Bei der Ausgestaltung künftiger Übergangsfristen sollen Ergebnisse einer vom BMLUK beauftragten Studie der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) zur betriebswirtschaftlichen Beurteilung abgestufter Übergangsfristen in Ferkelaufzucht und Schweinemast berücksichtigt werden.
  • Versorgungssicherheit: Es soll darauf geachtet werden, dass eine wettbewerbsfähige Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch auch künftig gewährleistet bleibt.

Weitere Anpassungen im Gesetz

  • § 44 Abs. 37: Regelung des Inkrafttretens der Änderungen.
  • § 48 Z 3a: Zitatanpassung bei einem Verweis auf § 44 (Anpassung von bisher Abs. 30 auf Abs. 32).

Tierschutzgesetz

~47 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOS Dagegen: GRÜNE
GRÜNE Ralph Schallmeiner

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Sie kennen ja vielleicht alle miteinander diesen Spruch über Verhandlungen, mit der Reibungswärme, mit der Nestwärme. Sie kennen vielleicht diese Geschichte, dass die Reibungswärme, wenn man über den Tisch gezogen wird, dann als Nestwärme empfunden wird. Das in etwa passt nämlich jetzt. Das sieht man total gut, wenn wir über die neuen Regelungen für die Tierhaltung im Bereich der Schweineställe reden. Wer hat da wen über den Tisch gezogen? – Die ÖVP, allen voran der Bauernbund, hat es geschafft und hat die SPÖ und die NEOS über den Tisch gezogen – anders kann man es eigentlich nicht ausdrücken.

ÖVP Lindinger (Zwischenruf)

... Versorgungssicherheit! – Zwischenruf des Abg. Kühberger [ÖVP].

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… Herr Kollege, komm dann heraus, sag es dann hier heraußen! Passt schon! Ich frage mich ja ernsthaft, liebe Kolleginnen und Kollegen vor allem von der SPÖ: Was würde der wortgewaltige Didi Keck hier heraußen heute von sich geben, wäre er noch bei euch für den Tierschutz zuständig? – Ich glaube, er würde euch ziemlich die Leviten lesen.

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Ja!

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… Da bin ich mir ziemlich sicher, ja.

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Ja!

GRÜNE Ralph Schallmeiner

… Aber kommen wir zurück zu dem, worum es geht: Natürlich, ja, es stimmt, ihr habt jetzt, so wie vom VfGH vorgeschrieben, die Frist verkürzt, gut, aber ihr habt nicht gesagt, was danach passiert. Wir hatten damals ja in unserem Antrag noch drinnen, dass eben danach ein ganz klar aufgesetzter, strukturierter Prozess mit dem Auslaufen stattfindet, wobei man sich auch auf einen Standard geeinigt hat – einen wissenschaftlichen Standard, nämlich Ibest plus –, nach dem vorgegangen wird. Das aber fehlt jetzt. Dazu gibt es dann auch noch diese wunderbaren Aussagen von Kollegen Strasser, mit denen er dann im Endeffekt schon gesagt hat: Weitere gesetzliche Änderungen, die die Haltungsformen in der Schweinehaltung betreffen, sind in den nächsten Jahren nicht geplant. – Auf gut Deutsch: Es wird sich in den nächsten Jahren nichts verbessern, zumindest nicht für die Schweine. Wir sind aber eine konstruktive Oppositionspartei und geben natürlich der Regierungskoalition die Möglichkeit, die offenkundig gemachten Fehler auszubessern. Ich bringe daher einen Entschließungsantrag von meiner Kollegin Olga Voglauer , mir und einigen Kolleginnen und Kollegen betreffend ein echtes „Maßnahmenpaket für eine tiergerechte Schweinehaltung“ ein. Darin geht es um die Kennzeichnung, um die Verankerung von Tierwohlkriterien bei der Beschaffung im öffentlichen Bereich. Wir gehen damit auch in eine verbindliche Zukunft in Sachen Tierwohlkriterien, unabhängig vom Cäsarendaumen des Bauernbundpräsidenten. Es geht aber vor allem auch darum, dass die Bäuerinnen und Bauern, die Landwirtinnen und Landwirte bei der herausfordernden Umstellung ihrer Betriebe so unterstützt werden, dass nicht nur die Schweine etwas davon haben, sondern auch die Bäuerinnen und Bauern, weil das doch das Ziel von uns allen sein sollte. Der Antrag sollte in der Zwischenzeit verteilt worden sein. (👏) 15.06 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/60.1 Maßnahmenpaket für eine tiergerechte Schweinehaltung (42/UEA) Präsidentin Doris Bures : Danke, Herr Abgeordneter. Dieser Entschließungsantrag wurde an alle Abgeordneten des Hauses verteilt, jetzt auch in den Grundzügen erläutert und steht daher mit in Verhandlung. Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Schmiedlechner .

FPÖ Peter Schmiedlechner

Danke, Frau Präsident! Sehr geehrte Zuseher! Geschätzte Bäuerinnen und Bauern zu Hause vor den Bildschirmen! Zuerst möchte ich mich bei unseren Bauern recht herzlich für die Arbeit bedanken, die sie tagtäglich, 365 Tage im Jahr, leisten. Ich glaube, das ist einzigartig – wenn man sich anschaut, mit welchen Maßnahmen oder mit welchen Richtlinien und Auflagen ihr geknüppelt werdet und teilweise in der Produktion eingeschränkt werdet –, das ist wirklich einen Applaus wert. Das ist wirklich etwas wert. (👏 FPÖ) Im Grunde genommen kann man eines zur Misere, zur Vollspaltenhaltung, Thema Tierschutz, sagen: Was ist passiert? – 2022 haben die ÖVP und die Grünen in der Regierung ohne Not ein Auslaufen der Vollspaltenhaltung beschlossen, und nach dem Einspruch des Verfassungsgerichtshofes wurde diese Regelung praktisch wieder aufgehoben. Jetzt sind wir notgedrungen in der Situation, dass wir für die österreichischen Betriebe, für die österreichischen Bauern und Bäuerinnen schnell eine Lösung finden müssen. Es ist höchst notwendig, dass wir da ein Zeichen setzen und mit dieser Lösung den Bauern und Bäuerinnen wieder Planungssicherheit geben. Nichtsdestotrotz muss man aber auch klar und deutlich sagen, dass man damit einen Wettbewerbsnachteil für die Bauern und Bäuerinnen in Österreich schafft. Eines ist auch fix – und das sieht man auch, da gibt es genug Beispiele in anderen Ländern –: Was wird passieren? – Ich sage, großteils werden die Betriebe die Produktion einstellen. Einige Betriebe werden weitermachen, werden viel Geld investieren und werden größer werden. Das heißt, die Betriebe werden weniger und gleichzeitig werden die Tierzahlen in den Betrieben größer. Das ist eigentlich genau das Gegenteil von dem, was wir alle wollen. Wir alle wollen kleinstrukturierte, gute bäuerliche Familienbetriebe und keine industrielle Landwirtschaft. (👏 FPÖ) Wenn man sich anschaut: Was passiert weiter?, und das betrifft dann die Konsumenten: Wir schränken unsere Produktion im eigenen Land ein. Gleichzeitig wird dann aber das Fleisch aus dem Ausland importiert, wo es großteils zu weit schlechteren Bedingungen als bei uns in Österreich hergestellt wird. Da denke ich mir einfach, das ist der verkehrte Ansatz in der Politik. Darauf müssen wir auch schauen. Mich wundern auch die NEOS sehr, die ja immer von Gold-Plating reden, die auch immer davon sprechen: Wir müssen Bürokratie abbauen, wir müssen schauen, dass wir wettbewerbsfähig sind! Im Endeffekt beschließen wir heute ein Gesetz und zerstören damit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Bauern und Bäuerinnen. (👏 FPÖ) Was passiert weiter? …

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Du bist aber pro eingemeldet, das weißt du eh?

FPÖ Peter Schmiedlechner

… In Österreich sprechen wir uns für ein Verbot aus, und auf der anderen Seite werden genau solche Stallungen in Spanien mit EU-Geldern gefördert, werden genau diese Produktionsstandards, diese Produktionsweisen in der Ukraine mit EU-Geldern gefördert.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Peter, hast du das gelesen?

FPÖ Peter Schmiedlechner

… Da denke ich einfach nur: Das ist der verkehrte Weg.

NEOS Shetty (Zwischenruf)

Warum seid ihr dann dafür?

FPÖ Peter Schmiedlechner

… Deswegen glaube ich einfach auch, dass wir in Zukunft gescheitere, bessere Lösungen schaffen müssen. Nichtsdestotrotz: Wir brauchen jetzt schnell und umgehend eine Lösung für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern. Deswegen möchte ich auch klar sagen, warum wir da sehr kritisch sind und warum es Möglichkeiten braucht, um die heimische Produktion zu schützen: Wir sprechen da von zu knappen Übergangsfristen. Fakt ist, dass jetzt, wenn man sich die wirtschaftliche Situation, aber auch die Situation betreffend die Afrikanische Schweinepest und die Maul- und Klauenseuche anschaut, die Produktion ohnehin schon gefährdet ist und ohnehin massiv unter Druck gekommen ist. Deswegen glaube ich auch: Wenn man so ein Gesetz beschließt, kann das nur Hand in Hand mit einer Herkunftskennzeichnung gehen. Deswegen möchten wir auch folgenden Antrag einbringen: Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung umsetzen und bäuerliche Familienbetriebe absichern“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine klar ersichtliche Herkunftskennzeichnung nach dem Modell ‚AT – EU – Non EU‘ einführt.“ Damit hätten wir die bäuerliche Landwirtschaft in Österreich abgesichert, aber auch gleichzeitig den Konsumenten klar und deutlich die Möglichkeit gegeben, sich für ein österreichisches Produkt entscheiden zu können. Ich denke, das ist der richtige Ansatz. Man wird sehen, wie sich die Regierungsparteien verhalten. Es ist immer lustig, wenn man hier als Praktiker, als Bauer steht, wenn dann Leute von etwas reden, wovon sie keine Ahnung haben, und sich hier als große Experten hervortun und auf der anderen Seite die ÖVP allen schlechten Kompromissen zustimmt. (👏 FPÖ) 15.12 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/61.1 Herkunftskennzeichnung umsetzen und bäuerliche Familienbetriebe absichern (43/UEA) Präsidentin Doris Bures : Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. Herr Abgeordneter Rudolf Silvan gelangt zu Wort. – Bitte.

SPÖ Rudolf Silvan

Danke, Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir reparieren ja heute das Tierschutzgesetz aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes. Ich habe mir gestern die Rede von Kollegin Voglauer angehört, die sie am 7. Juli 2022 gehalten hat. Sie war dort sehr euphorisch: Diese neuen Regelungen im Tierschutzgesetz sind, ich zitiere, „ein Meilenstein für den Tierschutz“. Das hat der Verfassungsgerichtshof offensichtlich anders gesehen und hat § 44 Absätze 29 bis 32 aufgehoben, mit der Begründung: Durch die „Festlegung einer 17-jährigen Übergangsfrist“ für das Inkrafttreten des Verbots der „Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich“ wurde „einseitig auf den Investitionsschutz abgestellt und der Tierschutz“ nicht ausreichend berücksichtigt. Jetzt habt ihr es amtlich, dass ihr über den Tisch gezogen geworden seid, nicht wir. Wir haben jetzt die Situation gehabt, dass wir das möglichst rasch reparieren mussten. Wir haben einige Verhandlungsrunden mit den NEOS, mit der ÖVP gehabt. War es leicht? – Nein. Wenn es leicht wäre, täte es jeder können. So braucht es die Sozialdemokratie. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, dass wir eine neunjährige Übergangsfrist machen. Das heißt, es läuft mit 2034 aus und nicht mit 2040.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Es läuft überhaupt nichts aus!

SPÖ Rudolf Silvan

… Es gibt eine Härtefallregelung für rund 170 Betriebe, und der längste Ausbau nach dieser Härtefallregelung ist 2038 und nicht 2040. Was auch noch kommt – das habt ihr in eurer Regelung auch nicht dringehabt –: Mit 1. Juni 2029 gibt es für alle Ställe eine Anpassung der Besatzdichte vom Vollspaltenstandard auf den Standard der Gruppenhaltung, also von 0,7 Quadratmeter auf 0,8 Quadratmeter. Ihr habt 0,7 Quadratmeter dringehabt, wir haben jetzt 0,8 Quadratmeter.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das, findest du, ist ein Erfolg? – Ruf bei der SPÖ: Das ist mehr, als ihr gehabt habt! – Abg. Herr [SPÖ]: Es ist mehr als vorher!

SPÖ Rudolf Silvan

… Das ist nicht viel, aber es ist immerhin etwas anderes. Und wir haben auch ab 1. - - (Abg. Voglauer [Grüne] – ein Blatt Papier im Format A4 hochhaltend –: Das ist so viel Platz!) – Ja, wie war es denn vorher? Zeig her, wie groß ist es denn? Wie war es vorher? Kleiner! …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das stimmt überhaupt nicht!

SPÖ Rudolf Silvan

… Es war vorher kleiner, natürlich. Wir haben auch – das habt ihr auch nicht dringehabt – ab 1. Juni 2029 organisches Beschäftigungsmaterial für die Tiere: Strohraufe, Hanfseil oder Ähnliches, damit sich die Schweine nicht gegenseitig attackieren.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Es ist schön, wie du akzeptierst, was die ÖVP reingeschrieben hat!

SPÖ Rudolf Silvan

… Was wir auch drinhaben, was Kollege Schallmeiner offensichtlich überlesen hat, ist natürlich auch, dass nach Auslaufen der Ibest-plus-Standards – die enden mit 2026 – die beiden zuständigen Ministerien neue Standards erarbeiten sollen.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Und früher ist im Gesetz gestanden, dass es gesetzlich kommt! Das ist der Unterschied!

SPÖ Rudolf Silvan

… Was natürlich auch zu erwähnen ist, ist, dass es bei eurer Regelung die Möglichkeit gegeben hätte, dass die Vollspaltenböden sogar bis spätestens 2053 weiter bestehen hätten können.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Nein, ab 40 verpflichtend!

SPÖ Rudolf Silvan

… Ich möchte mich bei der Frau Staatssekretärin und natürlich auch bei den Kollegen Strasser, Hechenberger und Pramhofer von den NEOS für die Verhandlungen bedanken. Wie gesagt: Es war nicht leicht, aber das könnte ja dann wie gesagt auch jeder. Wie es der Finanzminister heute schon gesagt hat: Wir haben uns dazu entschlossen, nicht nur den Staatshaushalt zu sanieren, sondern wir sanieren und reparieren auch Gesetze so, dass sie vor dem Verfassungsgerichtshof halten. – Danke schön. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Hechenberger .

ÖVP Josef Hechenberger

Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Als ich heute in der Früh ins Parlament gegangen bin, sind schon einige Aktivisten vor dem Parlament gestanden und haben demonstriert und gesagt, so quasi, wir dürfen auf keinen Fall dieses Gesetz beschließen. Faktum ist: Ich bin überzeugt, dass heute Tausende Bauernfamilien zusehen und gespannt sind, was wir heute beschließen. Die haben keine Zeit zu demonstrieren, die müssen daheim einen Haufen Arbeit erledigen. Dafür darf ich mich herzlich bedanken. (👏 ÖVP) Meine Vorredner haben ja schon intensiv ausgeführt, worum es geht, die Verhandlungen waren intensiv und wurden wirklich mit Leidenschaft von verschiedenen Seiten beleuchtet.

GRÜNE Kogler (Zwischenruf)

Um in Ihrer Diktion zu bleiben ...!

ÖVP Josef Hechenberger

… Ich denke, eines ist entscheidend: Wir schaffen heute - - Ich darf vielleicht alles, was mir wichtig ist, noch einmal aufzeigen und erklären, was der Grund dafür ist, dass wir heute dieses Gesetz beschließen beziehungsweise novellieren. Es ist schon interessant, wenn ich an die Grünen denke, wie oft der Standort den Standpunkt definiert. 2022 haben wir gemeinsam ein Gesetz mit einer 17-jährigen Übergangsfrist beschlossen. Auf Initiative des Landeshauptmannes aus dem Burgenland ist der VfGH aktiv und tätig geworden, hat dann das Gesetz gelupft. Faktum ist: Würden wir heute das Gesetz nicht novellieren, wäre mit 1. Juni 2025 Schluss mit dieser Form der Haltung. Wir wissen, die Landwirtschaft bekennt sich zu Tierwohlstandards, aber wir wissen auch: Momentan produzieren wir zu 5 Prozent biologische Strohschweine und 95 Prozent des Schweinefleisches, das gegessen wird, kommen aus konventioneller Haltung. Ohne diesen heutigen Beschluss wären diese 95 Prozent in Österreich nicht mehr produzierbar, und deshalb war für uns klar, dass wir handeln müssen. Danke an die Verhandlungspartner Pramhofer, Silvan, Strasser, an die Frau Staatssekretärin, an alle, die Sie heute da sind, denn es ist eines gelungen: Wir haben für 13 600 Bauernfamilien Planungssicherheit geschaffen. (👏 ÖVP) Wir können mit diesem Beschluss die Versorgungssicherheit mit regionalem, qualitativem Schweinefleisch sicherstellen und auch zukünftig gewährleisten. Drittens: Wir erhöhen den Tierwohlstandard.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Na bitte, wirklich nicht!

ÖVP Josef Hechenberger

… Ich darf da eine unabhängige Studie zitieren: Es gibt den Animal Protection Index, da ist Österreich neben Schweden und der Schweiz auf Platz eins. Das heißt, unsere österreichischen Bäuerinnen und Bauern produzieren seit jeher nach strengsten Standards und garantieren so hohes Tierwohl, aber auch hohe Lebensmittelqualitäten. (👏 ÖVP) Um ganz kurz auf die Ergebnisse einzugehen: Wir schaffen also eine neunjährige Übergangsfrist, für neuere Ställe wird das bis 2035 verlängert. Mit 1.6.2029 braucht es also die geringere Besatzdichte beziehungsweise Beschäftigungsmaterial. Für uns als Bauernbund und als ÖVP ist immer klar: Wir stehen hinter den Bauern. Letztendlich ist aber auch eines für uns wichtig: Das Produzieren funktioniert nur Hand in Hand mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Die Landwirtschaft möchte sich im Tierschutz positiv weiterentwickeln, aber es nutzt nichts, wenn dann diese Lebensmittel, die wir in Österreich produzieren, nicht gekauft werden. Deshalb mein Appell: Es geht nur Hand in Hand, und letztendlich beginnt die Verantwortung in der Tierhaltung beim Bauern und endet am Teller bei der Konsumentin und beim Konsumenten! (👏 ÖVP) Ich glaube, eines ist ganz entscheidend in diesem Zusammenhang: Wir sichern so auch viele Arbeitsplätze, nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in der Be- und Verarbeitung. Das, glaube ich, ist ganz entscheidend. Das ist auch ein wichtiger Wirtschaftsimpuls, und wenn wir also jetzt die Betriebe die nächsten Jahre begleiten müssen, dann löst das auch in der Landwirtschaft Investitionen aus. Das ist eine große Herausforderung für die Betriebe. Seien wir ehrlich: Wenn ein bäuerlicher Familienbetrieb 1 Million, 2 Millionen Euro investieren muss, dann muss er extrem lang arbeiten, bis er das wieder verdient hat. Das sind große Herausforderungen. Es braucht erstens eine gescheite Investitionsförderung und zum Zweiten Planungssicherheit und Perspektiven im Absatz und auch in der Produktion. Wie schon gesagt, die Bauernfamilien sind bereit, sich weiterzuentwickeln. Die österreichische Landwirtschaft ist nicht industrialisiert, ist familiär geführt, kleinstrukturiert. Wir garantieren die Versorgungssicherheit auch in Krisenzeiten und produzieren flächenbezogen. Aus diesem Grund ist eines klar: Dieses Gesetz heute ist die Grundlage für eine positive Weiterentwicklung des Tierwohls, sichert Arbeitsplätze, gibt Perspektiven in der Wirtschaft, in der Gesellschaft und gibt den Bauernfamilien Planungssicherheit und Möglichkeiten, ihren Beruf weiterhin auszuüben. In diesem Sinne ist das durchaus eine wichtige Reparatur dieses Gesetzes, aber auch eine gute Grundlage. Wünschenswert wäre es für mich schon, wenn wir einen einstimmigen Beschluss erreichen könnten. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer .

NEOS Christoph Pramhofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Sehr verehrte Gäste hier auf den Rängen und zu Hause vor den Bildschirmen! Auch ich möchte eingangs die Gelegenheit nutzen und mich sehr herzlich bedanken, bei Herrn Kollegen Silvan, Herrn Kollegen Hechenberger, aber vor allem bei Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig. Es waren nämlich sehr intensive Verhandlungen, also wir haben uns das Leben nicht einfach gemacht. Wir haben im Vorfeld mit vielen Stakeholdern gesprochen, wir haben intensiv und lange verhandelt, und was herausgekommen ist, ist nicht nur ein Kompromiss, es ist eine Lösung. Es ist eine gute Lösung, die sehr, sehr viele Dinge berücksichtigt hat. Man kann es sich immer einfach machen und man kann sagen: Ja, natürlich, die Bauernfamilien sind besonders wichtig, das Tierwohl ist das Heiligste, das wir haben! – Ja, das ist alles richtig, aber am Ende ist das Leben immer ein bissl komplizierter und zwischen Schwarz und Weiß ist meistens auch sehr viel Grau. Wir haben da wirklich alle zusammengearbeitet und eine Lösung erarbeitet, die für alle gut ist und vor allem auch für das Land gut ist. Warum? – Wir haben die Übergangsfrist sehr, sehr deutlich reduziert. Das ist einmal das Wesentliche und das war mir als Tierwohlsprecher auch sehr, sehr wichtig. Wir sind jetzt bei 2034 statt 2040. – Das ist einmal das eine. Was aber auch klar ist: Strukturwandel, und um den geht es da, braucht immer Zeit. Wir können die Strukturen nicht heute abbrechen, alles niederschleifen und morgen neu beginnen. Das funktioniert nicht oder wenn, dann wäre es sehr, sehr teuer, und das können wir uns nicht leisten, das können sich vor allem auch die Menschen nicht leisten. Wir sind zu Recht immer sehr, sehr stolz in Österreich auf unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft. Wir haben kleine Bauernbetriebe, die eines brauchen: Sie brauchen Rechtssicherheit, um investieren zu können. Und das ist ja auch etwas, was uns wichtig ist: Wir brauchen mehr Investitionen in der Landwirtschaft; und die haben in den letzten Jahren nicht stattgefunden, weil es keine Rechtssicherheit gegeben hat.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Na bitte!

NEOS Christoph Pramhofer

… Wir haben um die 100 Prozent Selbstversorgungsquote in diesem Land, und auch darauf sind wir besonders stolz. Das ist mir besonders wichtig, weil der Tierschutz nicht an der Staatsgrenze aufhört. Als Tierschutzsprecher geht es mir schon darum: Wie geht es den Tieren in ganz Europa? Wir haben überhaupt nichts gewonnen, wenn die Landwirte in Österreich morgen zusperren und wir das Schweinefleisch, das wir trotzdem übermorgen noch essen werden, aus Spanien und Polen importieren …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das ist sehr beliebig!

NEOS Christoph Pramhofer

… weil wir dann keinerlei Verbesserung im Tierschutz erreicht haben, meine Damen und Herren. (👏 ÖVP, NEOS) Eines ist aber klar: Das ist ein Anfang, das ist nicht das Ende. Wir haben genug zu tun, wir können auch noch einiges tun. Wir können weiter an der Verbesserung der Haltungsformen arbeiten und wir können vor allem die nationale Beschaffung verbessern. Da können wir mit gutem Beispiel vorangehen und beispielsweise dafür sorgen, dass wir den Anteil an Strohschweinen und an Biofleisch erhöhen. Das ist natürlich eine Verantwortung der Konsumenten, aber es funktioniert vor allem dann, wenn wir als Regierung und als Land mit gutem Beispiel vorangehen.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Ja, tut ihr nicht!

NEOS Christoph Pramhofer

… Wir haben noch viel vor, das ist heute ein erster Schritt. Es ist viel gelungen, und ich möchte mich noch einmal herzlich bedanken: Danke noch einmal und alles Gute, auch für die Schweine ( Heiterkeit bei Abgeordneten von NEOS und ÖVP ) und für die Bauern in diesem Land. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun gelangt Herr Abgeordneter Albert Royer zu Wort. – Bitte.

FPÖ Albert Royer

Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Also ich wundere mich jetzt schon ein bissl, dass der Tiroler Landwirtschaftskammerpräsident die Welt heute gar so positiv sieht. Im Endeffekt ist das aus meiner Sicht heute kein guter Tag für die österreichischen Schweinebauern, weil da schon massiv etwas auf sie zukommt.

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Stimmts ihr jetzt dagegen oder dafür?

FPÖ Albert Royer

… Wir hätten uns sehr gewünscht, dass diese Übergangsfrist doch noch ein paar Jahre länger gewesen wäre, wenngleich wir den Antrag am Ende des Tages mittragen werden, damit eben nicht dieser Worst Case nächstes Monat eintritt, das ist auch ganz klar.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Dafür wären eure Stimmen nicht notwendig!

FPÖ Albert Royer

… Insgesamt - -

SPÖ Michael Seemayer

Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Die Bundesregierung hat mit dieser Vorlage gezeigt, dass ihr Tierschutz und Tierwohl wichtige Anliegen sind. Diese Änderungen im Tierschutzgesetz sind nicht nur ein Kompromiss, sondern bringen klare Verbesserungen. Es wurde eine Lösung gefunden, die das Wohl der Tiere spürbar verbessert, gleichzeitig aber auch praktikable Rahmenbedingungen schafft; sie bringt aber vor allem auch Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Ab 2029 gibt es die Verbesserungen bereits in bestehenden Ställen, ab 2034 endet die reine Haltung auf Vollspaltenböden. Damit reduzieren wir die ursprüngliche Übergangsfrist von 17 auf jetzt 9 Jahre, mit ganz wenigen Ausnahmen für rund 170 Härtefälle. Damit wird ein Gesetz repariert, das der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2023 im Hinblick auf zu lange Übergangsfristen für verfassungswidrig erklärt hat. Wenn nun die Grünen darstellen, wie schlecht die jetzige Vorlage denn ist, dann muss man eines sagen: Ihr hättet fast ein Jahr Zeit gehabt, euer Gesetz nach euren Vorstellungen zu reparieren, das habt ihr aber nicht gemacht. (👏 ÖVP, SPÖ) Wir haben das in wenigen Wochen jetzt machen müssen und haben das auch geschafft, aber natürlich kann man sich wünschen, dass die Haltung auf Vollspaltenböden sofort verboten wird und gleichzeitig die Preise nicht steigen, das Angebot gleich bleibt und das ganze Schweinefleisch trotzdem aus Österreich kommt. Nur: So funktioniert das halt nicht. Das wissen auch die Grünen, sonst hätten sie ja kein Gesetz mit zu langen Übergangsfristen gemacht. Wir haben das nun repariert unter Beteiligung aller Akteure. Wir haben jetzt eine tragfähige Lösung, die Verbesserungen im Tierwohl bringt, die Rechtssicherheit bringt und die Planungssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern bringt. Jeder weiß: Wenn es um Tierhaltung geht, könnten die Zugänge nicht unterschiedlicher sein. Hier realistische, umsetzbare Lösungen zu finden, ist nicht einfach und war nur Dank des Engagements aller Beteiligten möglich. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Tierwohl in Österreich gelungen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Herr Abgeordneter Georg Strasser . – Bitte.

ÖVP Georg Strasser

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich herzlich bei dir, Frau Staatssekretärin, für die fairen und intensiven Verhandlungen bedanken, bei unserem Minister Norbert Totschnig , beim Abgeordneten der NEOS Christoph Pramhofer sowie bei allen Mitgliedern aus den Verhandlungsteams. Es ist uns gelungen, eine Lösung zu finden, die nicht nur verfassungsrechtlich sicher ist, sondern die auch eine tragfähige Perspektive für die Schweinebranche bietet. Vielen Dank an alle, die an diesem Ergebnis mitgewirkt haben! (👏 ÖVP, NEOS) Eines ist klar: Österreich zählt im Bereich der Haltungssysteme zur absoluten Spitze in der EU. Beim Thema Tierwohl haben wir keinen Grund, uns zu verstecken. Mit dem neuen System schaffen wir mehr Platz für die Tiere, strukturierte Buchten, Beschäftigungsmöglichkeiten und klimatisierte Stallungen. Internationale Studien bestätigen uns: Unser Lebensmittelsystem ist tierfreundlich und auch nachhaltig. In zahlreichen Vergleichen liegt Österreich ganz vorne, und das ist der engagierten Arbeit der Bäuerinnen und Bauern vor allem in den agrarischen Verbänden und Genossenschaften geschuldet, das ist den Verarbeitern geschuldet und das liegt auch in der Mitverantwortung des österreichischen Lebensmitteleinzelhandels. Ein großes Dankeschön dafür! Wir werden die Strategie der Qualitätsproduktion mit ganzer Kraft weiter verfolgen. Wir setzen uns für eine sichere heimische Versorgung mit Schweinefleisch ein, und dafür braucht es drei zentrale Voraussetzungen: zum einen einen verlässlichen Rahmen, der Planungssicherheit schafft; zum zweiten Betriebe, die bereit und in der Lage sind, zu produzieren, und Konsumentinnen und Konsumenten, die heimische Lebensmittel kaufen und nachfragen. Ich möchte darauf hinweisen: 5 Prozent der Kaufentscheidungen fallen derzeit auf das Strohschwein. Das ist ein bescheidener, aber ein guter Anfang. Die Liste der bäuerlichen Betriebe, die in dieses System investieren wollen, ist ziemlich lang, aber es gibt derzeit kaum Abnahmeverträge der Händler, die neu ausgestellt werden. Wir haben jedoch ein Ziel für das Jahr 2030: ab dann soll jährlich eine Million Schweine auf Stroh gehalten werden, und ich bitte alle Stakeholder, die sich um das Thema bemühen, um ihre Unterstützung. Gleichzeitig wird aber zu 95 Prozent konventionelles und damit preiswertes Schweinefleisch in Österreich produziert und konsumiert. Wir beschließen dieses Gesetz, damit jene Konsumentinnen und Konsumenten, die das wollen, auch weiterhin auf hochwertige österreichische Qualität zugreifen können , ohne auf Importe aus anderen Ländern angewiesen zu sein. Zum Schluss ein Wort an meine Berufskolleginnen und Berufskollegen, an die österreichischen Schweinebäuerinnen und Schweinebauern: Ihr seid in den vergangenen Monaten enorm unter Druck gestanden, weil ihr am direktesten von dieser Thematik betroffen seid. Nach intensiven und zähen Verhandlungen stimmen wir heute über eine tragfähige Regelung ab. Wir haben eine Lösung. Ich bin froh darüber. Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr macht einen tollen Job! (👏 ÖVP, SPÖ) Was es jetzt braucht, ist ein Schulterschluss zwischen Bäuerinnen und Bauern und Konsumentinnen und Konsumenten, damit Angebot und Nachfrage nach bester österreichischer Qualität gemeinsam wachsen können. Gesund, nachhaltig, marktkonform: das ist der Weg, den wir in aller Konsequenz weitergehen werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun gelangt Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer zu Wort. – Bitte.

NEOS Karin Doppelbauer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte mit dem Grund anfangen, warum wir heute da sind. Es geht darum, dass wir ein Gesetz aus der letzten Legislaturperiode reparieren, das für unglaublich viel Verunsicherung in der Branche, bei den Schweinehaltern, vor allem bei den Schweinemästern, gesorgt hat und das jetzt repariert werden kann und muss, und zwar wirklich in letzter Sekunde. Ich finde es schon ein wenig keck von Kollegin Voglauer und vom Kollegen Schallmoser …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Schallmoser ist was anderes!

NEOS Karin Doppelbauer

… sich hierherzustellen und zu sagen, das war alles ein großer, großer „Murks“ – das sind deine Worte in deiner letzten Presseaussendung –, den wir hier fabrizieren. Richtig wäre, zu sagen: Wir reparieren den Murks, den ihr in der letzten Legislaturperiode geschaffen habt. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich kann dir sagen, liebe Olga, es ist wirklich nicht trivial, was da in letzter Zeit passiert ist. Ich komme aus einem Gebiet, wo extrem viele Schweinemäster daheim sind. Ganz viele von meinen Nachbarn sind Schweinemäster. Meine Eltern waren Schweinemäster. Ich habe tatsächlich ganz, ganz viel Zeit im Schweinestall verbracht und kenne mich da relativ gut aus. Und ich sage euch, ich habe die Betroffenheit erlebt, die da in der Branche geherrscht hat, weil es nicht möglich war, ein Gesetz zu schaffen, das Planungssicherheit und Investitionssicherheit für die Landwirte gibt. Das war wirklich eine ganz, ganz große Niederlage. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass dieses Gesetz jetzt kommt und festlegt, dass Tierwohlaspekte sicher besser werden. Nun kann man natürlich sagen, es wäre besser – und auch ich persönlich würde es toll finden –, wenn es gar keine Spaltenböden mehr geben würde, aber that’s the rule, dass wir hier in einem Wettbewerb stehen und dass wir hier tatsächlich für Bedingungen und für ein faires Level-Playing-Field sorgen müssen, die es den Schweinebauern ermöglichen, ihrem Geschäft nachzugehen und Schweine zu mästen und zu produzieren. So ist es einfach. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich finde es tatsächlich gut, was hier geschaffen worden ist, und da möchte ich auch noch einmal eines sagen, weil es mich auch ärgert und weil die Bauern zu Recht immer sagen: Ihr redet immer nur über uns, aber nicht mit uns! Tierwohlagenden sind auch den Landwirten wichtig. Die Bauern bei uns in der Gegend legen ganz, ganz viel Wert darauf. Wenn wir über Beschäftigungsmaterial sprechen, wenn wir über mehr Platz sprechen, wenn wir über Baumstämmchen, die sie da in die Boxen reinhängen, damit die Viecher was zum Spielen haben, sprechen, dann möchte ich sagen: Das passiert, weil es den Landwirten extrem wichtig ist, auch für Tierwohl zu sorgen und wirklich zu schauen, dass sie den Tieren etwas Gutes tun. Die machen das nämlich gerne. Die arbeiten gerne mit den Tieren und schauen darauf, dass wirklich etwas Gutes passiert. Es wird tatsächlich so sein, dass mit dieser Entwicklung und mit diesem Gesetz, das wir hier heute beschließen, einige aufhören werden. Da hat der Kollege von der FPÖ recht, das wird passieren, und das finde ich persönlich sehr schade, denn ich produziere wirklich lieber in Österreich. Für andere wird es hoffentlich funktionieren. Ich hoffe sehr, dass mit dieser Regelung den Landwirten so sehr geholfen ist, dass wir die Produktion im Land halten, und dass wir wirklich darauf schauen, dass wir das Niveau der Schweinefleischproduktion in Österreich verbessern können. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Was mir besonders wichtig ist – und damit komme ich zum Schluss –, ist, festzuhalten: Es geht auch weiter, denn nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten sind dafür verantwortlich, welches Schweinefleisch gegessen wird, sondern die Regierung hat einen großen Hebel – Kollege Pramhofer hat es schon gesagt – mit der nachhaltigen Beschaffung. Das ist wichtig. Ein zweiter Punkt, der mir auch sehr am Herzen liegt, sind die Tiertransporte, da gibt es auch einiges zu tun. Wir haben in den Verhandlungen viel darüber diskutiert und, wie ich glaube, gute Regelungen erarbeitet, die jetzt als Nächstes kommen werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig zu Wort gemeldet. – Bitte.

FPÖ Irene Eisenhut

Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es heute schon mehrmals gehört, im Jahr 2022 einigte sich die türkis-grüne Bundesregierung im Bereich der schweinehaltenden Betriebe auf ein Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich mit einer Übergangsfrist bis 2040. Der Verfassungsgerichtshof stellte jedoch im Dezember 2023 fest, dass die Übergangsfrist zu lange bemessen war und dem Tierschutz in Abwägung mit dem Investitionsschutz nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Dieser Umstand macht eine Neuregelung notwendig, da widrigenfalls ab 1. Juni 2025, und das ist ja gar nicht mehr so lange hin, ein gänzliches Verbot von Vollspaltenbuchten schlagend werden würde. (👏 FPÖ) Für die überwiegende Mehrheit der österreichischen Schweinebauern wäre somit eine rechtskonforme Haltung nicht mehr möglich gewesen. Es wurde versucht, einen gangbaren Weg zu finden, welcher sowohl die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtinnen und Landwirte als auch das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit und das Interesse des Tierschutzes berücksichtigt. Man kann natürlich als Zukunftsvision folgendes Szenario abbilden: strukturierte Buchten mit getrennten Bereichen für Liegen, Aktivität und Kotabsatz sowie ausreichend Beschäftigungsmaterial, bestenfalls – diese Systeme gibt es bereits – mit Auslauf für die Tiere. Aus Tierschutzsicht ist natürlich eine möglichst rasche Umstellung auf tierschutzfreundlichere Systeme und Haltungsmöglichkeiten wünschenswert. Jetzt kommt aber das große Aber: Man darf dabei halt nicht das nötige Augenmaß für die absolut notwendige Unterstützung zum Erhalt unserer heimischen Landwirtschaft verlieren. (👏 FPÖ) Österreichische Erzeuger und Erzeugnisse müssen konkurrenzfähig bleiben, denn nur so können regionale Produkte für die Konsumenten verfügbar und leistbar bleiben. Zu kurz gefasste Fristen für erforderliche Adaptierungen und Umbauten würden das ohnehin voranschreitende Aussterben des Bauernstandes nur weiter beschleunigen. Es ist jetzt schon schwer genug, alleine von der Landwirtschaft zu leben, und es kann doch wohl niemand wollen, dass die Schweineproduktion oder die Schweinefleischproduktion überwiegend oder gar ausschließlich im Ausland erfolgt. Wir haben es heute schon mehrmals gehört: Wir können stolz auf unsere hohen Standards in der Tierhaltung und im Tierschutz hier in Österreich sein. Dank unserer heimischen Landwirtschaft haben wir die allerbeste Alternative zu Lebendtiertransporten, bei denen Tiere unter unwürdigsten Bedingungen quer durch den Kontinent gekarrt werden. Die regionale österreichische Fleischproduktion gilt es mit Nachdruck zu erhalten und zu fördern. Aus diesem Grund befürworten wir heute auch die vorliegende Änderung des Tierschutzgesetzes, welche sowohl eine Verbesserung des Tierwohls beinhaltet als auch Rücksicht auf die Bäuerinnen und Bauern in Österreich nimmt. Mit dieser Regelung würdigen wir als Abgeordnete das in uns gesetzte Vertrauen, indem wir für eine sachgerechte, zumutbare Regelung eintreten, die unseren Landwirtinnen und Landwirten eine gebührende Rechtssicherheit bietet. – Danke. (👏 ÖVP, FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Carina Reiter .

ÖVP Carina Reiter

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Minister! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich bin wirklich froh, dass wir heute in diesem Haus die neue Regelung der Übergangsfristen für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung beschließen. Es ist gelungen, eine Lösung zu finden, die verfassungsrechtlich sicher ist, und somit kommen wir dem VfGH-Erkenntnis nach, dass das Tierschutzgesetz mit 31. Mai 2025 aufgehoben hätte. Dieser Beschluss heute hat also eine ganz besondere Dringlichkeit, denn viele Bauernfamilien waren sehr verunsichert, und diese Frist hat für viele das Sein oder Nichtsein bedeutet. Dieser Kompromiss, der ausverhandelt werden konnte, ist ein tragfähiger Kompromiss. Er bedeutet Planungssicherheit für die österreichischen Schweinebäuerinnen und Schweinebauern und stellt auch die Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch sicher. Dieser Beschluss sichert die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe, denn genau diese Betriebe sind es, die tagtäglich dafür sorgen, dass wir mit hochwertigem österreichischem Schweinefleisch versorgt werden. Unsere heimischen Schweinebauern sind größtenteils Familienbetriebe und im europäischen Vergleich klein strukturiert. Das sind die Realitäten, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, denn während andere Länder auf Großbetriebe setzen, ist unsere Struktur kleinteilig. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir unseren Bäuerinnen und Bauern Rahmenbedingungen bieten, mit denen sie wettbewerbsfähig bleiben können, denn nur dann kann die Produktion auch in Zukunft aufrechterhalten bleiben, nur dann sehen auch junge Menschen eine Perspektive darin, einen Betrieb zu übernehmen oder aufzubauen. Wer Versorgungssicherheit mit österreichischem Schweinefleisch will, muss auch die Betriebe absichern, die dafür tagtäglich die Verantwortung übernehmen. (👏 ÖVP) Ich finde, es ist besser, wir investieren in unsere eigene Produktion, denn wir stärken damit die Landwirtschaft, aber auch die heimische Wirtschaft. Wenn wir uns das Tierschutzgesetz mit den Änderungen, die wir heute beschließen, anschauen, dann sehen wir, dass es ein sehr umfangreiches ist und dass wir damit auch im europäischen Spitzenfeld liegen. ( Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.) Die Debatte rund um den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung sollte auch dazu dienen, unser Bewusstsein zu schärfen, wenn es darum geht, praxistaugliche und realistische Lösungen zu finden. Die Balance zwischen Tierwohl und Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein. Und man muss die besonderen Bedingungen in der Landwirtschaft sehen, wenn es um Nutzungsdauer und Abschreibedauer von zum Beispiel Stallungen geht. Diese langen Zeitspannen machen es umso unerlässlicher, dass wir als Gesetzgeber Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Betroffenen bieten, denn nur so können wir die Versorgungssicherheit sicherstellen, aber auch gleichzeitig eine Transformation der Haltungssysteme nachhaltig unterstützen. Fair und vernünftig sollen die gesetzlichen Lösungen sein, und ich denke, das ist mit der neuen Regelung bei den Vollspaltenböden in der Schweinehaltung durchaus gelungen. Eines ist klar: Tierwohl fängt am Bauernhof an, endet aber beim Einkauf. Wer also mehr Tierwohl will, soll auch beim Einkauf bewusst zu heimischem Fleisch greifen. So unterstützt man nicht nur die heimischen Bauernfamilien und somit die Versorgungssicherheit, sondern man leistet einen aktiven Beitrag dazu, Haltungsformen, die man sich wünscht, auch tatsächlich zu unterstützen, und so kann man etwas bewegen und verändern. (👏 ÖVP)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Kainz. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.

FPÖ Alois Kainz

Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren heute das Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Es ist ein enorm emotionales Thema, das uns alle sehr bewegt und auch Tierwohl und die Bauern damit in Verbindung bringt. Genau dieses Spannungsfeld ist auch der Grund, warum es einen Ausgleich zwischen dem Tierschutz und dem Menschen braucht, denn Tierschutz funktioniert nur dann, wenn ihn die Menschen, also in diesem Fall die Landwirte, mittragen können. Wir Freiheitliche bekennen uns ganz klar zum Tierschutz und auch zum Tierwohl …

GRÜNE Lukas Hammer (Zwischenruf)

Außer bei Nutztieren!

FPÖ Alois Kainz

… aber uns liegt auch das Überleben der heimischen Landwirtschaft sehr am Herzen. Die von den Grünen gewünschte Gesetzesnovelle hätte ein sofortiges Verbot der Vollspaltenböden gebracht. Das wäre unrealistisch und unverantwortlich. Ohne eine neue Regelung wären unstrukturierte Vollspaltenbuchten in wenigen Wochen verboten gewesen. Das hätte die heimische Landwirtschaft und Schweineproduktion in ein Chaos gestürzt. Wo bleibt die Investitionssicherheit? Wer vor wenigen Jahren einen Stall gebaut hat, nach damaligem Recht, wäre plötzlich vor dem Ruin gestanden. Unsere Bauern brauchen Planungssicherheit statt Hau-ruck-Aktionen. Schon jetzt kämpfen die Schweinehalter mit schweren wirtschaftlichen Problemen. Tierwohl ja, aber mit Hausverstand und schrittweise: Genau so muss eine vernünftige Gesetzgebung aussehen. Wir geben den Bauern realistische Fristen zur Unterstützung, statt sie von heute auf morgen vor unlösbare Aufgaben zu stellen. Meine Damen und Herren! Die FPÖ steht ohne Wenn und Aber an der Seite der österreichischen Bauern. (👏 FPÖ) Wir wollen, dass es auch in Zukunft genügend heimische Schweinehalter gibt, die uns mit regionalem Qualitätsfleisch versorgen. Wer nämlich glaubt, den Tieren etwas Gutes zu tun, indem unsere Landwirtschaft kaputtreguliert wird, der irrt gewaltig. Ein unterstütztes Verbot hätte bedeutet, dass Schweinefleisch und Futtermittel künftig verstärkt aus dem Ausland kämen, etwa Soja, Getreide aus der Ukraine oder aus Südamerika, wo weit niedrigere Standards gelten, und dass billige Schweinefleischimporte aus Massenhaltungen aus Europa zu uns kommen. Wir sagen Ja zu echtem Tierwohl, aber Nein zu Bauernschikane! Dafür steht die FPÖ. (👏 FPÖ)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Voglauer. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.

GRÜNE Olga Voglauer

Spoštovani gospod prezident! Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Na ja, jetzt haben wir in den letzten Minuten einiges zum Tierschutzgesetz und zur Neuordnung des sogenannten Vollspaltenbodenverbotes gehört. Ich habe mich ein bissel gefühlt wie als Kind. Da hat es bei uns im Dorf so eine Einrichtung gegeben: Wenn jemand sein Tier geschlachtet hat, hat es danach einen Sautanz gegeben. Auf den Sautanz habt ihr, liebe ÖVP, mit dieser Regelung heute eingeladen, und man kann euch nur gratulieren, dass eine Regelung im Sinne des Bauernbundes genau so durchgegangen ist, wie wir als Grüne sie in den letzten Jahren durchwegs blockiert haben. Warum ist das keine Lösung? – Gehen wir ein paar Jahre zurück: Was war denn das Thema vor der Gesetzgebung 2022? – Das AMA-Gütesiegel stand massiv unter Druck, Konsumentinnen, Konsumenten waren verunsichert, sodass sie AMA-Gütesiegel-Fleisch nicht mehr wirklich als ein Tierwohlfleisch – wovon sowieso nie die Rede war – akzeptierten. Zusätzlich gab es eine Bauernschaft, die Schweine hält, die massiv unter einem Image leidet, das ihnen wirklich nichts Positives eingebracht hat. Die Schweinebranche stand also massiv unter Druck, und war – auch im Vergleich zu den anderen Branchen – weit, weit unterentwickelt. Ich erinnere nur daran: Während es bei den Rindern absolut normal ist, dass unsere Tiere an die Luft kommen, dass sie Tageslicht sehen, dass sie immer besser und ihrer Art entsprechend gehalten werden – das ist ebenfalls bei den Hühnern und im Bereich der Geflügelhalter:innen so –, ist es im Bereich der Schweinehalter:innen nicht so. Die Schweinebäuerinnen und Schweinebauern haben einfach andere Standards, und man beschäftigt sich dort aus landwirtschaftlicher Perspektive nicht wirklich mit der Frage: Wie geht es denn dem Tier? In der Schweinehaltung ist das Tier eine Kostenstelle, ein Teil der Deckungsbeitragsberechnung – und das wollten wir in den letzten fünf Jahren ändern. Ich meine, wir waren auf einem sehr guten Weg. (👏) Ich meine, wir waren deshalb auf einem sehr guten Weg, denn – meine Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, aber auch von der SPÖ, von den Freiheitlichen und von den NEOS, Folgendes haben Sie vergessen – 2022 sind wir hier heraußen gestanden – und es war noch Ihre Vorgängerin, Herr Minister Totschnig – und haben ein Gesamtpaket vorgestellt. – Kollege Strasser, ich glaube, du wirst dich gut erinnern. Es war nicht nur ein Gesetz, das wir beschlossen haben, es war ein Paket; es war ein Paket inklusive Folgendem …

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Trotzdem waren die Fristen länger!

GRÜNE Olga Voglauer

… In der öffentlichen Beschaffung bekennen sich die Ministerien bis heuer zu einem 50-Prozent-Anteil an Tierwohlfleisch im Einkauf. Heuer gilt das! Wir haben damals eine zusätzliche Unterstützung und weitere Millionen für den Bau von Tierwohlställen beschlossen. Wir sind hier heraußen gestanden und haben uns gesamthaft mit der Schweinebranche beschäftigt. Ich darf Ihnen heute ausrichten: Genau das haben Sie mit dieser Novelle und mit diesem Reparieren, wie Sie es nennen, nicht gemacht …

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Das ist jetzt schon viel Drama! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP

GRÜNE Olga Voglauer

… denn womit haben Sie sich noch nicht genau beschäftigt? Und ich verstehe es, denn Sie sind derzeit sehr mit dem Budget beschäftigt , und da war Kürzen das Wichtigste. ( Ruf bei der SPÖ: Ja, was ihr uns hinterlassen habt! ) Aber dass man hergeht und auch bei Gesetzestexten kürzt, nämlich an der falschen Stelle, ist halt dann am Ende des Tages ein Vollpatschen, würde man in Kärnten sagen. (👏) Durch eure Motivation, zu kürzen, habt ihr, liebe SPÖ und liebe NEOS, nämlich nicht hingeschaut, was euch die ÖVP vorgelegt hat. Sie hat euch einen Entwurf vorgelegt, in dem sie den wesentlichen Satz einfach weggelassen hat, und ihr habt das einfach abgenickt. Das nehme nicht nur ich euch übel, das nehmen euch alle Menschen in Österreich übel, die sich für Tierwohl und Tierschutz in Österreich einsetzen. (👏 ÖVP) Es geht nämlich um den Satz: Welcher Standard wird gelten, wenn das Jahr 2034 zu Ende geht? Diesen Satz haben Sie nicht hineingeschrieben. Sie haben zwar weiter daran gebaut und gesagt, wir bleiben bei Ibest plus, und das ist gut so und, Frau Staatssekretärin, wirklich wichtig. Was aus diesem Projekt wird, haben Sie aber gesetzlich nicht mehr verankert. Jetzt frage ich Sie: Glauben Sie wirklich, diese ÖVP wird Sie dabei unterstützen, einen höheren Standard einzusetzen? ( Widerspruch bei der ÖVP. ) – Das glaube ich nicht, denn ich habe den Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP im Ausschuss, als wir das vorbesprochen haben, sehr gut zugehört.

ÖVP Egger (Zwischenruf)

Die ÖVP nicht, aber die Schweinebauern!

GRÜNE Olga Voglauer

… Das Wichtigste war ihnen, dass es sicher keinen Standard geben wird, gemäß dem Schweine auf Stroh gehalten werden. (👏) Wissen Sie, was das heißt? – Das ist genau so, als wären Sie vor 20 Jahren hier heraußen gestanden und hätten die Garantie abgegeben, dass es in Österreich nie dazu kommen wird, dass Rinder wieder an der Frischluft gehalten werden. (👏) Es ist in Wirklichkeit ein Skandal, was Sie heute hier beschließen. Ich bin Bäuerin und setze mich jeden Tag für die Rechte und die Planungssicherheit von Bäuerinnen und Bauern ein ( Widerspruch bei der ÖVP ), und jenen, die sich heute hier herausgestellt und gesagt haben, es gebe keine Planungssicherheit, kann ich nur eines ausrichten: Planungssicherheit hat es in Österreich immer gegeben …

ÖVP Lindinger (Zwischenruf)

Das ist unerhört!

GRÜNE Olga Voglauer

… man braucht einfach nur auf Biostandard umzustellen, dann gibt es immer Planungssicherheit. Das ist nämlich immer zugunsten des Tierwohls.

ÖVP Kühberger (Zwischenruf)

Unerhört! Ich bin Biobauer, ich schäme mich dafür! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.

GRÜNE Olga Voglauer

… Sie haben heute mit keinem Wort erwähnt – mit keinem Wort erwähnt! –, wie Sie das AMA-Gütesiegel retten werden. Sie haben mit keinem Wort erwähnt, wie Sie den Anteil an Strohschweinen von 5 Prozent auf mindestens 15 Prozent heben wollen. ( Ruf bei der ÖVP: Keine Ahnung von Landwirtschaft! ) Sie haben mit keinem Wort erwähnt, wie Sie eine Million Schweine in Österreich zumindest tiergerecht halten wollen. Das werfe ich Ihnen vor! Ich werfe es Ihnen vor, weil Sie kein System gesetzlich verankern, das in Österreich sicherstellt …

ÖVP Lindinger (Zwischenruf)

Sie haben keine Ahnung von dem, wovon Sie reden!

GRÜNE Olga Voglauer

… dass Schweine sich nicht gegenseitig ihre Schwänze abbeißen. Sie garantieren nicht, dass es in Österreichs Schweineställen Tiere geben wird, die ohne rote Augen durchkommen. Sie setzen sie weiterhin ihrem Kot auf einem Spaltenboden aus, der mit kleineren Spalten ausgestattet ist, aber weiterhin ein Vollspaltenboden bleibt.

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Reine Polemik!

GRÜNE Olga Voglauer

… Ich finde es wirklich sehr hochmütig …

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Ich finde auch, dass das hochmütig ist!

GRÜNE Olga Voglauer

… hier heraußen zu stehen und zu sagen: Das ist eine Reparatur des Gesetzes im Sinne des Tierschutzes oder des Tierwohls. – Nein, das ist es nicht! Sie haben uns heute vorgeworfen: Na ja, liebe Grüne, ihr habt ja viel Zeit gehabt, das Gesetz zu reparieren! – Wissen Sie, auch wir sind das angegangen und wollten das Gesetz reparieren, aber weil uns bekannt war, was da gewollt wird, haben wir dem nicht zugestimmt ( Rufe bei der ÖVP: Natürlich! Ja! ), denn für so ein Gesetz waren wir nicht zu haben. Kollegen von der ÖVP, fragt Herrn Strasser! Was haben wir getan? – Wir haben miteinander verhandelt , wie wir neben einer Tierschutzgesetzgebung auch noch eine Haltungskennzeichnung gesetzlich verankern. ( Ruf bei den NEOS: Hat nur rechtlich nicht gehalten! ) Warum gibt es die nicht? – Weil es euch lieber ist, wieder einen Kniefall vor dem Wirtschaftsbund zu machen, weil es mit euch einfach nicht geht, eine Haltungskennzeichnung einzuführen.

ÖVP Reiter (Zwischenruf)

Bitte das Regierungsprogramm lesen!

GRÜNE Olga Voglauer

… Ja, in der steht eben genau das nicht drin, Carina. Sinnerfassend Lesen ist noch etwas, was ich kann, und beim sinnerfassenden Lesen ist mir aufgefallen: Die gesetzliche Verankerung der Haltungskennzeichnung oder der Herkunftskennzeichnung ist bei euch nicht mehr zu finden, weil eben wieder einmal der Wirtschaftsbund regiert, genauso wie bei diesem Gesetzentwurf. Da hat nämlich eine Lobby gewonnen: Das ist die Betonlobby. Der Betonmischer wird auch damit auffahren. Sie haben mit dieser Gesetzgebung eines sichergestellt: dass die Bäuerinnen und Bauern, wenn sie sich auf diesen Standard berufen, die teuerste Variante an Ställen bauen werden, sich somit noch mehr verschulden und in Zukunft keine Planungssicherheit haben, vor allem nicht in Zeiten unsicherer Zinsen. – Danke für gar nichts. (👏)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Lindinger. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

ÖVP Klaus Lindinger

Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was hier gerade am Rednerpult durch Kollegin Voglauer passiert ist, ist ein reines Schauspiel …

GRÜNE Tomaselli (Zwischenruf)

Nein, das ist die Wahrheit!

ÖVP Klaus Lindinger

… Klassenkampf auf dem Rücken der Schweinebäuerinnen und Schweinebauern.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das können wir gemeinsam ...!

ÖVP Klaus Lindinger

… Meine Damen und Herren! Wenn sich die Kollegin herausstellt und die Bäuerinnen und Bauern diskreditiert, die anständige Leute sind …

GRÜNE Schallmeiner (Zwischenruf)

Da hast du aber nicht zugehört!

ÖVP Klaus Lindinger

… die ihre Tiere artgerecht halten, dafür sieben Tage die Woche, 52 Wochen im Jahr im Stall stehen, damit wir das Schnitzel, das Schweinefleisch aus Österreich auch dreimal am Tag am Teller haben, wenn wir wollen ( Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie Heiterkeit bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ ) – zum Frühstück, zu Mittag und am Abend –, dann ist das schon ein Wahnsinn. Wir reparieren hier dieses Gesetz. ( Unruhe im Saal. ) – Bleiben wir bei der Sache, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen. Wir reparieren hier jenes Gesetz, das der VfGH aufgehoben hat. Erstens, meine Damen und Herren: Jeder Stall, jeder Zuchtplatz, jeder Mastplatz weniger in Österreich bedeutet mehr Tierleid. Warum? – Weil das Schweinefleisch, das nicht in Österreich produziert wird, importiert werden muss und zu niedrigeren Standards produziert wurde, meine Damen und Herren. Somit – und das hat Kollege Hechenberger in seiner Rede schon ausgeführt – ist Österreich das Tierwohlland Nummer eins, gemeinsam mit der Schweiz und Schweden. So, das ist für die Bäuerinnen und Bauern Herausforderung genug, aber wir stehen dazu. Zum Zweiten: Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren, aber wir können nicht über den Markt hinaus produzieren. Das heißt, der Konsument und die Konsumentin müssen auch dementsprechend mitgehen. Die Produktion muss auch Absatz finden. Dazu stehen wir. Wir sind gerne bereit, da etwas weiterzuentwickeln, aber nur in Zusammenarbeit, mit einem Schulterschluss mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Dann können wir die Produktion auch dahin gehend weiterentwickeln. Zum Dritten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir stehen dazu, dass wir die Versorgungssicherheit mit Schweinefleisch in Österreich sicherstellen. Wir sind aktuell bei rund 100 Prozent Eigenversorgung, aber es ist ganz wichtig – und dafür haben alle Kolleginnen und Kollegen hier und in den kommenden Perioden die Verantwortung –, dass wir die Planungssicherheit, damit auch investiert wird, auch für die Zukunft sicherstellen. Wenn etwas gesetzlicher Standard ist und etwas neu definiert wird, dann brauchen wir ausreichende Übergangsfristen, denn sonst ist es wirtschaftlich nicht machbar, sonst müssen Betriebe zusperren, und dann verlagert sich die Produktion ins Ausland. Hören wir also bitte damit auf, dass wir hier die Schweinebranche in Österreich skandalisieren! Bitte hören wir damit auf, dass wir die Schweineproduktion in Österreich in ein schlechtes Licht rücken! Wir haben eine gute Produktion. Die Bäuerinnen und Bauern sind Tierschützerinnen und Tierschützer, und dazu stehen wir. Wir können das sicherstellen. Ich glaube, es ist ein Schulterschluss, der mit vielen Parteien jetzt gefunden wurde …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

... Herkunftskennzeichnung einführen!

ÖVP Klaus Lindinger

… damit wir dieses Gesetz reparieren. Ja, wir hätten uns ein bisschen längere Übergangsfristen gewünscht. Das ist der Kompromiss. Danke allen Verhandlern – es wurde lange und zäh verhandelt.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Drei Wochen nicht einmal! Ein paar Tage!

ÖVP Klaus Lindinger

… Jetzt schaffen wir einen Schulterschluss, damit in Zukunft Klarheit und Planungssicherheit in der Schweinebranche in Österreich herrschen. – Herzlichen Dank.

GRÜNE Stögmüller (Zwischenruf)

Es ist nicht mehr an Peinlichkeit zu überbieten!

PräsidiumWalter Rosenkranz

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Oxonitsch. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

SPÖ Christian Oxonitsch

Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Voglauer, ich stehe ja überhaupt nicht an, dass ich in diesem Bereich, was die Praxis betrifft, keine fachliche Kompetenz habe. Das spreche ich nicht an. Was ich allerdings kann – natürlich aufgrund der politischen Tätigkeit –, ist, ein bisschen beurteilen zu können: Was hat man beschlossen und was ist das Ergebnis? – Ich möchte mit deinem eigenen Punkt beginnen, den du im Jahr 2022, also ziemlich genau vor drei Jahren, angeführt hast: Schauen wir uns das in drei Jahren an, und wir werden sehen, welchen Meilenstein wir erreicht haben! – Jetzt hast du ja gerade sehr eindrucksvoll beschrieben, in welchem Bereich es nach wie vor Verbesserungsbedarf gibt, aber der Meilenstein ist nach diesen drei Jahren einmal nicht sichtbar. Der Meilenstein ist nicht sichtbar. (👏 ÖVP, SPÖ) Das war euer Gesetz, das ihr 2022 beschlossen habt. Ihr habt damals schon behauptet …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

... Kriterien!

SPÖ Christian Oxonitsch

… in drei Jahren wird es kommen. – Und was habt ihr gemacht? – Ihr habt ein Gesetz mit endlosen Übergangsfristen beschlossen, bei dem – das ist schon mehrmals gesagt worden, das brauche ich nicht zu wiederholen …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Na, es gibt einen Standard!

SPÖ Christian Oxonitsch

… klar festgelegt wurde: Ihr habt den Tierschutz in Abwägung zum Investitionsschutz zu wenig berücksichtigt. – Das ist ein Faktum. Das war euer Gesetz, nicht unseres. Das war das, was ihr beschlossen habt.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Nein! In unserem Gesetz ist es drinnen gestanden, in eurem nicht!

SPÖ Christian Oxonitsch

… Und Tatsache ist: Dieses Gesetz wurde gehoben. Dieses Gesetz wurde gehoben, und das war notwendig. Jetzt hast du selber gesagt: Ja, wir haben nicht zugestimmt. – Das ist ein bisschen so: Hinter mir die Sintflut, es sollen sich andere damit auseinandersetzen! – Wahrscheinlich habt ihr schon damals geahnt, dass ihr nicht mehr in der Regierung sein werdet. Tatsache ist, dass es jetzt aus vielen genannten Gründen zu reparieren war, natürlich auch für die Planungssicherheit der Bäuerinnen und Bauern in Österreich et cetera. Bitte tut nicht so, als sei in diesem Gesetz tatsächlich schon festgeschrieben, welche Standards es gibt! …

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Na eben nicht! – Abg. Voglauer [Grüne]: Nein!

SPÖ Christian Oxonitsch

… Ja, es stimmt, wie jetzt auch: Bis 2027 muss Ibest plus abgeschlossen sein, dann gibt es eine Evaluierung. ( Ruf bei den Grünen: Genau! ) Aber zu dem Bereich, zu einer gesetzlichen Maßnahme und wie die nämlich ausschaut, steht gar nichts drinnen. Bitte streut ihr - - …

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Bei euch nicht, bei uns schon!

SPÖ Christian Oxonitsch

… Nein, auch vorher nicht. Der entsprechende Passus sagt das ganz klar: Nichts ist drinnen. Daher denke ich, es ist richtig, es war gut, dass man da intensiv verhandelt hat. Es ist richtig und gut. – Danke, Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, dass du da sehr intensiv auch für das Tierwohl, für den Tierschutz entsprechend eine Stimme warst. Ja, letztendlich ist es eine Lösung, die in Analogie zu eurer Maßnahme steht. Ich glaube, sie kann sich an der Praxis messen lassen. Ich traue mir zu sagen: Schauen wir uns – und ich zitiere noch einmal Kollegin Voglauer – dann in drei und in fünf Jahren an, was sich verbessert hat! Schon alleine im Bereich der Besatzdichte, des Spielmaterials wird sich einiges verbessert haben, was bei euch überhaupt nicht im Gesetz drinnen war. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumWalter Rosenkranz

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Voglauer. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten.

GRÜNE Olga Voglauer

Kollege Oxonitsch, wie soll ich sagen? Es gibt einen Unterschied in diesem Gesetz. Vielleicht hast du dir das nicht durchgelesen, aber in § 44 des Tierschutzgesetzes im Absatz 30 hat es in der ursprünglichen Version einen letzten Satz gegeben.

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Ja, was steht da drin?

GRÜNE Olga Voglauer

… Und – das habe ich vorhin gesagt – ich finde es super, dass wir ein Ibest plus haben und dass wir das weiterentwickeln. Nur: Was wir zuvor vorgesehen haben, war, dass in diesem letzten Satz gestanden ist: „für die Festsetzung des neuen rechtlichen Mindeststandards gemäß § 24 Abs. 1 Z 1, dem alle Schweinehaltungen ab dem 1.1.“ – damals 2040, jetzt müsste es 2034 heißen – „jedenfalls zu entsprechen haben, heranzuziehen.“ – Sprich, man hat das gesetzlich hineingeschrieben.

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Aber ihr habts ja nichts definiert darin! Das ist ja der Punkt!

GRÜNE Olga Voglauer

… Nein, und jetzt noch einmal, lieber Christian: Darf ich dir das erklären? Denn ich glaube, du warst nicht dabei, als wir das besprochen haben.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Also ein Gesetz soll schon selbsterklärend sein!

GRÜNE Olga Voglauer

… Warum haben wir es nicht festgeschrieben? – Weil es in Österreich im Jahr 2021 keinen einzigen Experten gab, auch nicht von der Veterinärmedizinischen Universität, der uns sagen konnte: So können wir das heute verschriftlichen. ( Ruf bei der SPÖ: Gibt’s heute auch nicht! ) – Doch. Aber was hat man uns gesagt? – Wir machen das Projekt Ibest plus, das wird Ergebnisse liefern, und aus den Ergebnissen ergibt sich ein neuer gesetzlicher - - …

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Also, ist es nicht festgeschrieben gewesen?

GRÜNE Olga Voglauer

… Moment.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Genau dasselbe wie jetzt: Evaluierung ... und dann wissen wir’s!

GRÜNE Olga Voglauer

… Ja was seid ihr denn so nervös? Jetzt lasst mich einmal ausreden! (👏) Es ist de facto so, dass wir festgeschrieben haben …

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Ich verstehe, wieso das keine tatsächliche Berichtigung ist: weil es ja auch keine wäre!

GRÜNE Olga Voglauer

… dass sich daraus ein gesetzlicher Mindeststandard entwickelt. An dieser Stelle kann man nämlich euch gratulieren, weil ihr dafür Sorge getragen habt …

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Das ist eine Art tatsächliche Bestätigung!

GRÜNE Olga Voglauer

… dass dieser gesetzliche Mindeststandard nicht festgeschrieben wird.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Herzlichen Dank für die Bestätigung!

GRÜNE Olga Voglauer

… Somit passiert Folgendes: In der Investitionsentwicklung in Österreich zu den Schweineställen wird niemand in Tierwohlställe investieren, weil ihr für immer und ewig einen Standard mit so viel mehr Platz ( ein auf einer Seite abgeknicktes Papier im A3-Format in die Höhe haltend ) festgeschrieben habt. Wir haben damals den ersten Standard erhöht, und dann haben wir einen neuen gesetzlich festgeschrieben.

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Wie groß war es bei euch? Nicht einmal A7!

GRÜNE Olga Voglauer

… Christian, der Standard wird nicht besser, je mehr du reinschreist. Insofern ist das kein guter Tag für Österreichs Schweine.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumWalter Rosenkranz

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. RN/81.1 Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 85 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. RN/81.2 Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 86 der Beilagen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich sehe, das ist auch einstimmig angenommen. ( Widerspruch bei den Grünen. ) – Entschuldigung, Verzeihung, das ist mehrheitlich angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. RN/81.3 Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket für eine tiergerechte Schweinehaltung“. Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. RN/81.4 Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung umsetzen und bäuerliche Familienbetriebe absichern“. Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Die Tagesordnung ist erschöpft. Präsidium, 21. Sitzung, XXVIII. GP des NR, 16:17