XXVIII. Gesetzgebungsperiode · Nationalrat

11. Sitzung des Nationalrats

7. März 2025

7Beschlüsse
7Angenommen
0Abgelehnt
11. Nationalratssitzung

Bundesministeriengesetz 1986

29 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Initiativantrag 75/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Das Bundesministeriengesetz 1986 wird umfassend novelliert: Die Ressortstruktur und die Wirkungsbereiche der Bundesministerien werden gemäß Regierungsübereinkommen neu geordnet und im Gesetz systematisch überarbeitet (u.a. Inhaltsverzeichnis, Überschriften, Begriffsbestimmungen, Klarstellungen). Zusätzlich wird in jedem Bundesministerium verpflichtend eine Innere Revision eingerichtet, die fachlich unmittelbar dem jeweiligen Bundesminister untersteht; dazu kommen Anpassungen im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit (Inkrafttreten teils ab 1.9.2025).

Betroffen sind alle Bundesministerien samt nachgeordneten Dienststellen (und teils ausgegliederte Rechtsträger im Zuständigkeitsbereich) sowie die Bundesregierung, Staatssekretär:innen und die Ressortkoordination, weil Zuständigkeiten, Organisationsregeln und Kontroll-/Transparenzvorgaben neu festgelegt werden.

Dokumente

Bundesministeriengesetz 1986

Ziel und Anlass der Novelle

  • Die Novelle zum Bundesministeriengesetz 1986 wird durch das Regierungsübereinkommen „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ (27. Februar 2025) ausgelöst: neuer Katalog an Bundesministerien und geänderte Wirkungsbereiche erfordern umfassende Anpassungen in Teil 2 der Anlage zu § 2.
  • Die Novelle wird zugleich für legistische Verbesserungen genutzt: durchgehende Paragraphenüberschriften, ein Inhaltsverzeichnis, Aufnahme von Begriffsbestimmungen sowie Klarstellungen/Neutextierungen der §§ 2 bis 4 (ohne beabsichtigte materielle Änderungen, soweit ausdrücklich als Klarstellung bezeichnet).
  • Kompetenzgrundlage: Art. 10 Abs. 1 Z 16 B‑VG („Einrichtung der Bundesbehörden“) und Art. 77 Abs. 2 B‑VG (Zahl, Wirkungsbereich und Einrichtung der Bundesministerien durch Bundesgesetz).

Inhaltsverzeichnis, Überschriften und Systematik

  • Ein Inhaltsverzeichnis wird vorangestellt, um die Übersicht zu verbessern.
  • Abschnitt I wird als „Allgemeine Bestimmungen“ überschrieben, weil er künftig neben § 1 auch einen neuen § 1a (Begriffsbestimmungen) umfasst.
  • Künftig erhält jeder Paragraph eine eigene Überschrift; bisherige, teils unterabschnittsartige Überschriften werden in Paragraphenüberschriften überführt. Dies dient nur der besseren Lesbarkeit; Überschriften haben keinen normativen Gehalt, können aber als Auslegungshilfe dienen.
  • § 5 erhält die treffende Überschrift „Koordination und Einvernehmen“; klargestellt wird, dass § 5 auch für EU‑Geschäfte (zB Abstimmung im Rat) relevant ist; ein unionsrechtliches Problem (Loyalitätsgebot) wird verneint.
  • Bei § 8 wird in der Überschrift neben „Kommissionen“ auch der synonyme Begriff „Beiräte“ aufgenommen, um den in Praxis und Wissenschaft etablierten Begriff abzubilden.

Neuer Zuschnitt der Bundesministerien (§ 1 Abs. 1) und zentrale Ressortverschiebungen

  • § 1 Abs. 1 wird an den im Regierungsübereinkommen vorgesehenen Ressortzuschnitt angepasst; dem Bundeskanzleramt sowie den Bundesministerien für Finanzen und für Inneres wird eine bundesverfassungsgesetzliche Bestandsgarantie zugeschrieben; für Justiz und Landesverteidigung sind keine Sachgebietsänderungen vorgesehen.
  • Bundeskanzleramt: übernimmt künftig die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes (aus dem bisherigen Ressort für Kunst/Kultur/öffentlicher Dienst/Sport). Medien- und Frauenangelegenheiten sowie strategische Netz- und Informationssicherheit werden hingegen verlagert (siehe unten).
  • Neues/umbenanntes Ressort „Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport“: erhält Koordination der nationalen und internationalen Wohnungspolitik sowie „Baukoordination, soweit nicht in anderen Ressorts“; übernimmt Medienangelegenheiten (aus dem Bundeskanzleramt) und Post- und Telekommunikationsregulierungsangelegenheiten (aus dem Finanzressort).
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: erhält zusätzlich „Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung, soweit nicht in anderen Ressorts“ (Querschnittsmaterie).
  • Neues Ressort „Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“: Arbeitssachgebiete und die bisher im Ressort Soziales/Gesundheit/Pflege/Konsumentenschutz liegenden Sachgebiete werden wieder zusammengeführt.
  • Neues Ressort „Bundesministerium für Bildung“: Bildungsagenden werden in einem eigenen Ministerium gebündelt.
  • Finanzressort: verliert die Verwaltung bestimmter Anteilsrechte des Bundes (Poststrukturgesetz) an Elektrizitätswirtschaftsunternehmen und an der Bundesimmobilien Ges.m.b.H. sowie die Angelegenheiten der ÖBAG und deren Beteiligungen; diese gehen an das neue Wirtschaftsressort.
  • Neues Ressort „Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung“: bündelt Frauenangelegenheiten (aus dem Bundeskanzleramt) und Wissenschafts-/Forschungsagenden (aus dem bisherigen Bildungs-/Wissenschaftsressort), einschließlich wissenschaftlicher Stiftungen/Fonds; übernimmt auch „Angelegenheiten der Volksbildung“.
  • Strategische Netz- und Informationssicherheit: Zuständigkeit wird vom Bundeskanzleramt in das Bundesministerium für Inneres verschoben (auch zur Angleichung an den Entwurf eines Netz- und Informationssicherheitsgesetzes 2024 mit vorgesehener Cybersicherheitsbehörde).
  • Verkehr/Innovation/Technologie: diese Agenden werden wieder in einem eigenen Ressort zusammengeführt (Rückkehr zu einem früheren Zuschnitt; umfasst die einschlägigen Tatbestände des bisherigen Abschnitts I Z 8 bis 20 der Anlage).
  • Land- und Forstwirtschaft/Regionen/Wasserwirtschaft: übernimmt Klima- und Umweltschutzagenden (aus dem bisherigen Klimaschutzressort) sowie Kernenergie und allgemeine Nuklearkoordination; neue Bezeichnung „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft“.
  • Neues Ressort „Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus“: bündelt wirtschaftsbezogene Zuständigkeiten (aus dem bisherigen Arbeits- und Wirtschaftsressort), Energiewesen (aus dem bisherigen Klimaschutzressort, ausgenommen Kernenergie/Nuklearkoordination) sowie ÖBAG und bestimmte Bundesbeteiligungen/Anteilsrechte (aus dem Finanzressort).

Begriffsbestimmungen (§ 1a) – „Geschäft“, „Regierungsakte“, „Maßnahme“

  • Ein neuer § 1a führt Begriffsbestimmungen ein, um in der Praxis aufgetretene Auslegungsfragen zu klären.
  • „Geschäft“: Die bisher in § 2 Abs. 3 enthaltene Definition wird verallgemeinert und in § 1a verschoben; die Wortfolge „der obersten Bundesverwaltung“ wird nicht übernommen, weil Handeln „für den Bundesminister“ ohnehin Handeln für ein oberstes Organ ist und der Begriff „oberste Bundesverwaltung“ auch andere oberste Organe umfasst.
  • „Regierungsakte“: werden als staatliches Handeln beschrieben, das weder behördliche Verwaltung noch Privatrechtsverwaltung ist; hervorgehoben werden insbesondere Mitwirkung an der Gesetzgebung (Vorbereitung von Regierungsvorlagen), Handeln bei Regierungsbildung/-entlassung, rein politische Akte ohne Rechtsverbindlichkeit (zB Regierungsprogramme), bestimmte Bereiche der Befehlsgewalt/Planung beim Bundesheer sowie nicht rechtsförmliche Außenpolitik.
  • EU‑Bezug: Es wird betont, dass „Geschäfte“ auch solche im Rahmen der Europäischen Union umfassen (insbesondere Mitwirkung im Rat); dies wird ausdrücklich im Gesetzestext hervorgehoben.
  • „Maßnahme“: definiert als jede Vornahme eines Geschäfts, typischerweise anlassbezogen (zB Richtlinienumsetzung, Begleitregelungen zu EU‑Verordnungen).

Neutextierung und Klarstellung zum Wirkungsbereich (§ 2) – allgemeiner vs. besonderer Wirkungsbereich

  • § 2 wird systematisch neu gefasst, um klarzustellen, dass das Bundesministeriengesetz nur den „allgemeinen Wirkungsbereich“ regelt und daneben ein „besonderer Wirkungsbereich“ durch Materienrecht (Spezialvorschriften) begründet wird.
  • Der allgemeine Wirkungsbereich wird künftig in § 2 Abs. 1 Z 1 bis 4 umschrieben; der besondere Wirkungsbereich wird in § 2 Abs. 1 Z 5 durch Verweis auf spezielle Rechtsvorschriften erfasst.
  • Zusätzlich zu den bisher genannten Rechtsquellen des besonderen Wirkungsbereichs werden gesetzesrangige Staatsverträge nach Art. 50 B‑VG ausdrücklich als Quelle des besonderen Wirkungsbereichs genannt.
  • § 2 Abs. 2 betont ausdrücklich die Subsidiarität des Bundesministeriengesetzes gegenüber den speziellen Rechtsvorschriften (Spezialitätsverhältnis).
  • Die bisherige Definition in § 2 Abs. 3 entfällt, weil sie in § 1a übernommen wird.
  • Verweisungsanpassungen ergeben sich aus der Umnummerierung der bisherigen §§ 15 bis 17a (siehe unten).

Delegation von Vollziehungsakten der Bundesregierung (§ 3 neu) und Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung (§ 3a neu, § 3b neu)

  • § 3 (neu) enthält nur mehr die bisherige Regelung des § 3 Abs. 2: Die Bundesregierung kann den zuständigen Bundesminister zur Besorgung jener Akte der Vollziehung ermächtigen, die ihr nach Gesetz obliegen und ihr nicht durch Bundesverfassungsgesetz vorbehalten sind; dies dient Beschleunigung, Vereinfachung, Kosteneffizienz und Entlastung der Bundesregierung und einzelner Minister.
  • Diese Ermächtigung wird als echte Zuständigkeitsübertragung (Delegation) beschrieben; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden gesetzlichen Vorschriften.
  • § 3a (neu) bündelt als „Grundsätze der Wahrnehmung von Aufgaben durch Bundesministerien“ die bisher in § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 enthaltenen Maximen (Weisungsprinzip, Leitungs- und Verantwortungszusammenhang, Gesetzlichkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit) – ohne inhaltliche Änderung, aber systematisch korrekt verortet.
  • Neu in § 3a Abs. 2 Z 5: Klarstellung, dass Bundesministerien auch Interessen im Zusammenhang mit ihren Geschäften wahrzunehmen haben, soweit diese für Aufgaben der Organe der Gesetzgebung bedeutsam sind; darunter fallen insbesondere Auskünfte/Hilfestellungen in der Legistik gegenüber Nationalrat/Bundesrat sowie Entsendung von Ressortbediensteten in parlamentarische Ausschüsse; bestehende Grundlagen in Geschäftsordnungsrecht werden genannt; ein Verstoß gegen Gewaltentrennung wird verneint.
  • § 3a Abs. 3 (neu): Einführung einer (einfachgesetzlichen) Geheimhaltungspflicht für Mitglieder der Bundesregierung im Lichte des Außerkrafttretens der verfassungsrechtlichen Amtsverschwiegenheit ab 1. September 2025; die Pflicht orientiert sich an schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Informationsfreiheitsrechts und soll ein Auseinanderklaffen zu dienstrechtlichen Verschwiegenheitspflichten verhindern.
  • Die Geheimhaltungspflicht erfasst alle Mitglieder der Bundesregierung (inkl. Bundeskanzler, Ressortminister, Vizekanzler ohne Portefeuille, eigene Bundesminister im Bundeskanzleramt, Bundesminister ohne Portefeuille) und gilt subsidiär gegenüber speziellen Informationsregelungen; Informationsfreiheit und parlamentarische Kontrollrechte sowie Befugnisse von Rechnungshof und Volksanwaltschaft bleiben unberührt.
  • § 3b (neu) ist die Umbenennung des bisherigen § 3a aufgrund der neuen Systematik.

Informationsfreiheit: Anpassungen bei Auskunftspflicht, Veröffentlichung und Inkrafttreten

  • Entfall des bisherigen § 4 Abs. 3: Die bisherige Regelung zur Auskunftspflicht nachgeordneter Behörden/Ämter/Einrichtungen und zur dienstaufsichtlichen Sicherstellung wird wegen des Systemwechsels von Auskunftspflicht zur Informationsfreiheit (Wirksamkeit ab 1. September 2025) als entbehrlich angesehen; die allgemeine Verantwortung nach § 4 Abs. 1 bleibt.
  • § 7 Abs. 8: Die Pflicht, die Geschäftseinteilung „zur öffentlichen Einsicht aufzulegen“, entfällt, weil Geschäftseinteilungen als Information von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen sind; § 7 Abs. 8 soll daher erst mit 1. September 2025 in Kraft treten.
  • Mehrere Bestimmungen (u.a. § 3a Abs. 3, § 7 Abs. 8, § 11) werden mit Blick auf den Systemwechsel zur Informationsfreiheit zeitlich gestaffelt in Kraft gesetzt (ab 1. September 2025).

Innere Revision: verpflichtende Einrichtung in jedem Bundesministerium (§ 7a) und Anpassungen in § 7

  • Bisher bestand nur die Möglichkeit zur Einrichtung einer inneren Revision (§ 7 Abs. 4); nun wird mit § 7a eine verpflichtende innere Revisionseinrichtung in jedem Bundesministerium eingeführt.
  • Aufgaben der inneren Revision: objektive Prüfungs-, Kontroll- und Beratungsleistungen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums und aller nachgeordneten Dienststellen zur Sicherstellung von Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung sowie sparsamer und zweckmäßiger Gebarung.
  • Die innere Revision kann im Zusammenhang mit Eigentümer- oder Aufsichtsrechten auch – im Auftrag des Bundesministers – für ausgegliederte Rechtsträger im Zuständigkeitsbereich tätig werden, unabhängig von deren Rechtsform; dies wird als geboten angesehen, weil diese Bereiche politischer und rechtlicher Verantwortung des Ministers unterliegen, auch wenn sie nicht vom internen Kontroll-/Risikomanagementsystem der Zentralstelle erfasst sind.
  • § 7 Abs. 4 bleibt als Grundlage für sonstige Kontrolleinrichtungen (für ein ganzes Ressort oder Teile) bestehen; solche können neben der inneren Revision bestehen.
  • Ressourcenausstattung: Revisionseinrichtungen sollen entsprechend dem Wirkungsbereich mit erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden.
  • Objektivität: unvoreingenommene, unparteiische Haltung; Feststellungen auf Basis ausgewogener Beurteilung aller relevanten Umstände; methodische Orientierung an fachlichen Grundsätzen der inneren Revision.
  • Beratungsleistungen: Dienstleistungen außerhalb konkreter Revisionen zur Beratung der Leitungsorgane; Wissen der Revision soll zB in Verwaltungsreformprojekten nutzbar sein; abzugrenzen von Empfehlungen in Revisionsberichten.
  • Stellung in der Organisation: als unterstützendes Führungsinstrument; fachliche Unterstellung unmittelbar unter den Bundesminister (Stabstellencharakter, nicht Teil der Linienorganisation); fachlich ausschließlich an Weisungen des Bundesministers gebunden; organisatorische Zuordnung kann direkt beim Minister oder zB beim Generalsekretär/einer Sektion liegen, wobei Fachaufsicht beim Minister verbleiben und Dienstaufsicht die Objektivität sichern muss.
  • Sonderhinweis BMEIA: Für das Außenressort wird auf das Statut des auswärtigen Dienstes verwiesen, wonach eine dem Generalsekretär unmittelbar unterstellte Organisationseinheit mit innerer Revision betraut ist; die oberste fachliche Verantwortung des Ministers bleibt.
  • Revisionsordnung: Die oberste fachliche Verantwortlichkeit des Ministers ist nicht delegierbar; daher hat jeder Bundesminister eine Revisionsordnung zu erlassen, die Näheres zu Leistungen und Durchführung regelt; Orientierung an international etablierten Standards, insbesondere IIA; Revisionsordnung ist eine interne Verwaltungsverordnung (Erlass), aus der Dritte keine Rechte ableiten können, bindet nur Ressortangehörige.
  • Ressortübergreifende Koordination: „Allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision“ liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts; dessen Revisionseinrichtung kann ressortübergreifende Koordination und Zusammenarbeit (institutionalisierter Erfahrungsaustausch, Leitungsrunden/Tagungen/Kommunikationsformate) wahrnehmen, um Wissenstransfer zu erleichtern.

Kommissionen/Beiräte: ministerienübergreifende Einrichtung und Verschwiegenheit

  • Ministerienübergreifende Kommissionen/Beiräte: Es wird als zweckmäßig angesehen, die Bildung solcher ausschließlich beratender Kollegien auch für zwei oder mehr Bundesministerien ausdrücklich zu ermöglichen, da Wortlaut/Systematik der bisherigen Regelung dies nicht klar zuließen.
  • Rechtsform und Zuständigkeit: Bei ministerienübergreifender Einrichtung ist ein gemeinsamer Einrichtungsakt (Verordnung oder generelle Weisung) der beteiligten Bundesminister erforderlich; bestimmte Zuständigkeitsfestlegungen bleiben der Verordnung vorbehalten (wie bisher in der Systematik vorgesehen).
  • § 7 Abs. 6 wird entsprechend ergänzt, damit „Einrichtungen oder Stellen“ auch Kommissionen/Beiräte umfasst.
  • § 8 Abs. 4: Zur Fortgeltung von Verschwiegenheitspflichten für externe Kommissionsmitglieder über den 30. August 2025 hinaus wird eine sinngemäße Verweisung auf dienstrechtliche Verschwiegenheitsbestimmungen vorgesehen, weil die verfassungsrechtliche Amtsverschwiegenheit ab 1. September 2025 entfällt; damit werden externe Mitglieder mit öffentlich Bediensteten gleichgestellt.

Unterrichtungspflichten und Verweisungsanpassungen (u.a. § 6, § 8, § 9, § 11)

  • § 6: redaktionelle Verweisungsanpassung; inhaltlich wird klargestellt, dass die Pflicht zur laufenden und zeitgerechten Unterrichtung des Bundeskanzleramts auch die neue Interessenwahrnehmung nach § 3a Abs. 2 Z 5 (Unterstützung der Organe der Gesetzgebung) umfasst.
  • § 8 Abs. 1: Anpassung der Verweisung aufgrund der Umreihung im Abschnitt II (nun Verweis auf § 3a Abs. 2 statt § 3 Abs. 1) und Berücksichtigung der neuen Z 5.
  • § 9 Abs. 1: redaktionelle Vereinfachung bei Fundstellenzitaten, weil die Stammfassung des BDG bereits an anderer Stelle zitiert wird.
  • § 11: § 3a Abs. 3 (Geheimhaltungspflicht) soll auch auf Staatssekretäre Anwendung finden, unabhängig davon, ob sie mit bestimmten Aufgaben betraut sind; der bisherige Text wird als Abs. (2) weitergeführt (inhaltlich unverändert).

Bereinigung von Übergangsrecht, Umnummerierungen und Inkrafttretensbestimmungen

  • Entfall des bisherigen Abschnitts IV (§ 13): Das Übergangsrecht aus der Zeit des Inkrafttretens des Bundesministeriengesetzes 1973 wird als gegenstandslos angesehen (Derogationswirkung nur gegenüber am 1. Jänner 1974 geltenden Vorschriften); daher ersatzloser Entfall.
  • Umnummerierung: Die bisherigen §§ 15, 16, 17 und 17a werden zur Schließung von Lücken und wegen des Entfalls von § 13 neu nummeriert; Verweisungen (zB auf § 17b) werden entsprechend angepasst.
  • Zusammenführung der Inkrafttretens-/Übergangsbestimmungen: Die bisherigen Bestimmungen (u.a. aus § 17a und § 17b) werden in einem einzigen Paragraphen (§ 16 neu) zusammengeführt; dies ist eine Umreihung ohne inhaltliche Änderung; klargestellt wird, dass nicht alle Novellen dokumentiert sind, wenn zeitliche Regelungen in eigenen Novellen-Artikeln standen.
  • Gestaffeltes Inkrafttreten: Bestimmte Bestimmungen (insbesondere im Zusammenhang mit Informationsfreiheit und Geheimhaltung) treten erst mit 1. September 2025 in Kraft.

Horizontale Verweisungsanordnung (§ 17 neu)

  • Alle Verweisungen auf andere Bundesgesetze sollen ausdrücklich dynamisch verstanden werden (jeweils geltende Fassung).
  • Zur Rechtsklarheit wird eine allgemeine horizontale Verweisungsanordnung eingeführt, statt wie bisher nur punktuell durch Anführung der Stammfassung in einzelnen Bestimmungen zu arbeiten.

Anpassungen in Teil 1 der Anlage zu § 2 (allgemeine Ressortangelegenheiten)

  • Z 1 (Kabinett/Büro): sprachliche und terminologische Neufassung der Zuständigkeit für Kabinettsangelegenheiten des Bundesministers und Büroangelegenheiten des Staatssekretärs; der veraltete Begriff „Sekretariat“ und die missglückte Klammerterminologie werden bereinigt, ohne Bedeutungsänderung.

Anpassungen in Teil 2 der Anlage zu § 2: Bundeskanzleramt (Abschnitt A) – inhaltliche Präzisierungen und Verschiebungen

  • EU‑Koordinationsbezug: „Angelegenheiten des Europäischen Rates“ werden als eigener Tatbestand hervorgehoben; Terminologie wird an EU‑Primärrecht angepasst („Ausschuss“ der Ständigen Vertreter statt „Ausschüsse“); zusätzlich werden eng zuarbeitende Gruppen (zB Mertens‑ und Antici‑Gruppe) erwähnt; dies ist terminologisch, nicht inhaltlich.
  • Strategische Netz- und Informationssicherheit: wird aus Abschnitt A herausgelöst und dem Innenressort zugewiesen (siehe eigener Abschnitt).
  • Volksgruppen: werden aufgrund ihrer völkerrechtlich anerkannten, politischen und historischen Bedeutung als eigener Tatbestand im Abschnitt A ausgewiesen; der bisherige Untertatbestand in einer anderen Ziffer entfällt.
  • Medien/Digitalisierung im Medienbereich: Das bisher im Bundeskanzleramt verankerte Sachgebiet wird in das Ressort „Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport“ verschoben; terminologisch wird „Informationsgesellschaft“ präzisiert als Digitalisierung im Zusammenhang mit Medien.
  • Entfall einer obsolet gewordenen Zuständigkeit: Die Angelegenheit der Information über Fragen der gemeinsamen europäischen Währung (Euro) entfällt mangels praktischer Bedeutung.
  • Förderungen für international verfolgte religiöse Minderheiten: werden wegen Nähe zum Kultuswesen dem Bundeskanzleramt zugeordnet.
  • Grundsatzfragen zum österreichisch-jüdischen Kulturerbe und zur Bekämpfung von Antisemitismus: werden als (klarstellend) ausdrücklich dem Bundeskanzleramt zugewiesen; besondere Zuständigkeiten anderer Ressorts (zB für die KZ‑Gedenkstätte Mauthausen) bleiben unberührt.

Anpassungen in Teil 2 der Anlage zu § 2: BMEIA (Abschnitt C) – Deregulierung/Entbürokratisierung

  • Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird als neue Aufgabe die Zuständigkeit für Deregulierung und Entbürokratisierung zugewiesen, soweit nicht andere Ressorts zuständig sind (Querschnittsmaterie).
  • Andere zuständige Bundesministerien haben diese Aufgabe durch erforderlichen Informationsaustausch zu unterstützen (Anknüpfung an die allgemeinen Kooperationspflichten).

Anpassungen in Teil 2 der Anlage zu § 2: BMI (Abschnitt H neu) – strategische Netz- und Informationssicherheit

  • Die Zuständigkeit für strategische Netz- und Informationssicherheit wird dem Bundesministerium für Inneres zugewiesen; dies soll mit der in einem früheren Gesetzesentwurf vorgesehenen Vollzugsarchitektur (Cybersicherheitsbehörde) korrespondieren.
  • Aus systematischen Gründen bleibt der Auffangtatbestand („Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind“) am Ende des Abschnitts; dafür wird innerhalb des Abschnitts umnummeriert, um den neuen Tatbestand passend einzufügen.

Weitere umfassende Verschiebungen in Teil 2 der Anlage zu § 2 (Ressortzuständigkeiten)

  • Entsprechend dem Regierungsübereinkommen werden zahlreiche Sachgebiete zwischen bestehenden und neu gebildeten Bundesministerien verschoben; die Detaildarstellung erfolgt über die Erläuterungen zu den Änderungen des § 1 Abs. 1 (Ressortzuschnitt) und die korrespondierenden Anpassungen in der Anlage.
  • Kernpunkte dieser Verschiebungen sind insbesondere: Verlagerung öffentlicher Dienst ins Bundeskanzleramt; Medien sowie Post- und Telekommunikationsregulierung ins Ressort „Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport“; Bündelung von Arbeit/Soziales/Gesundheit/Konsumentenschutz; eigenes Bildungsressort; neues Frauen/Wissenschaft/Forschung‑Ressort; Rückführung von Verkehr/Innovation/Technologie in ein eigenes Ressort; Verlagerung Klima/Umwelt (inkl. Kernenergie/Nuklearkoordination) in das Landwirtschaftsressort; Bündelung Wirtschaft/Energie/Tourismus inkl. ÖBAG und bestimmter Bundesbeteiligungen; Verlagerung strategischer Netz- und Informationssicherheit ins Innenressort.

Bundesministeriengesetz 1986

~21 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOS Dagegen: FPÖGRÜNE
FPÖ Werner Herbert

Danke, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die fehlende Kompetenz dieser Bundesregierung in fachlicher Hinsicht und auch den dargelegten Dilettantismus in politischer Hinsicht haben wir heute bereits den ganzen Tag lang diskutiert. Da gäbe es noch viel zu erzählen, allerdings würde ich mich - - ( Ruf bei der ÖVP: Wir sind da halt nicht einer Meinung! ) – Geht schon! Herr Kollege, Sie dürfen dann reden; melden Sie sich! Es gibt genug Redezeit, so glaube ich, auch noch für Ihre Fraktion. Jetzt bin ich am Wort. ( Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz. ) Ich darf mich unter Berücksichtigung der mir zur Verfügung stehenden Redezeit auf das Bundesministeriengesetz beschränken und zwei Punkte ansprechen, die mir besonders wichtig zu sein scheinen. Zum einen betrifft es den in diesem Bundesministeriengesetz neu gefassten § 3a, in dem die Mitglieder der Bundesregierung hinsichtlich ihrer amtlichen Tätigkeit und der daraus gewonnenen Tatsachen einer Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes unterworfen werden. Nun, das ist grundsätzlich nicht falsch, allerdings umfasst die Verschwiegenheit den gesamten Bereich, und es gibt keine Ausnahmen für die parlamentarische Arbeit einerseits und zum anderen auch für Berichte der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes und die daraus bekannt gewordenen Tatsachen. Man könnte daher leicht sagen: Wir sind dieser Verschwiegenheitsverpflichtung unterworfen und die inhaltliche Arbeit des Parlaments – Stichwort Interpellationsrecht –, aber auch die Mitteilungen an die Rechnungshöfe und die Volksanwaltschaft sind damit quasi eingestellt. Aus diesem Grund sehen wir da einen dringenden Abänderungsbedarf, und ich darf daher folgenden Antrag einbringen: Abänderungsantrag der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger , Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 75/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz geändert wird (29 der Beilagen) Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen: Der eingangs bezeichnete Antrag 75/A der Abgeordneten Mag. Karoline Edtstadler , Mag. Jörg Leichtfried , Dr. Nikolaus Scherak , MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts ( 29 d.B. ), wird wie folgt geändert: In der Ziffer 14 wird dem § 3a Abs. 3 folgender Satz angefügt: „Von dieser Geheimhaltungspflicht jedenfalls unberührt bleiben sämtliche Kontrollrechte des Parlaments (Art. 52, 52a Abs. 2 sowie Art. 53 B-VG), sämtliche Befugnisse des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft sowie die damit jeweils verbundenen Auskunfts- und Vorlagepflichten von Mitgliedern der Bundesregierung. Ich darf Sie auch unter Bezugnahme auf oder unter Berücksichtigung der Arbeit in diesem Hohen Haus einladen, diesen Antrag mit zu unterstützen. Die zweite Sache, die mir am Herzen liegt: Es ist mir als Bereichssprecher meiner Fraktion für den öffentlichen Dienst nicht leicht gefallen, die Befugnisse für den öffentlichen Dienst in diesem Bundesministeriengesetz ausfindig zu machen. Schließlich wurde ich dann in den Erläuterungen fündig, aus denen hervorgeht, dass nunmehr das Bundeskanzleramt, nämlich der dorthin zugewiesene Staatssekretär mit dem öffentlichen Dienst betraut ist. Alle Regierungen davor haben es geschafft, den öffentlichen Dienst, der in den verschiedensten Ausprägungen – als Polizei, Bundesheer, Gesundheitsdienste, Justizbereiche, Kinder und Schule oder auch einfach nur als Verwaltung – einen wichtigen und wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft erbringt, der mitgeholfen hat, die Katastrophen und sonstige große Gefahren so im Rahmen zu halten, dass der Schaden zumindest auf Ebene der Behörden so gering wie möglich war, und zur Unterstützung der betroffenen Bürger wertvolle Beiträge geleistet hat, nicht quasi abzuqualifizieren, indem man nur einen Staatssekretär dafür abstellt, der das noch dazu im Ausschuss nicht einmal entsprechend kommentiert hat. So geht man mit einer Berufsgruppe, immerhin 370 000 Bedienstete, die auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene einen wichtigen und wertvollen Beitrag zum Funktionieren unseres Staates, unserer Kommunen und der Länder beitragen, einfach nicht um. (👏 FPÖ) Ich darf daher die Bundesregierung eindringlich ersuchen, das irgendwie richtigzustellen und auch dieser Berufsgruppe ihren Stellenwert und ihre Wertigkeit zu geben und sie nicht so geringschätzig und abfällig zu behandeln, wie dies aus diesem Bundesministeriengesetz nunmehr hervorgeht. – Danke schön. (👏 FPÖ) 17.05 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/80.1 Bundesministeriengesetz 1986 (AA-5) Präsident Peter Haubner : Danke vielmals. Der jetzt erläuterte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Wolfgang Gerstl

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank, insbesondere Herr Staatssekretär im Bundeskanzleramt, der für diese Vorlage auch mitverantwortlich zeichnet. Ja, wir haben jetzt nicht nur eine Regierung, sondern wir haben es auch geschafft, 65 Redner zu dieser Regierungserklärung zu absolvieren, und wir kommen nun ins Arbeiten. Wir kommen nun zur ersten Gesetzesvorlage, die für diese Regierung nun notwendig ist, nämlich eine Novelle zum Bundesministeriengesetz. Was ist das? – Die Geschäftsverteilung für die Ministerinnen und Minister, die erfolgen muss, damit man die Kompetenzen entsprechend abgrenzen kann und jeder weiß, wofür er zuständig ist. Wir haben einen Bundeskanzler, 13 Minister, sieben Staatssekretäre, das wurde schon erwähnt. Von manchen wird das als zu viel empfunden, aber wenn wir das mit anderen Ländern in Europa vergleichen, zum Beispiel mit Dänemark oder mit Schweden, beide ähnlich groß, Dänemark etwas kleiner, Schweden etwas größer, deren Regierungen 24 Ministerposten aufweisen, dann zeigt sich, dass wir damit klar im Mittelfeld landen.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Und genau dort wollen wir ja hin!

ÖVP Wolfgang Gerstl

… Wichtig ist ja die Arbeit, auf die es ankommt, und nicht die Anzahl der Menschen, die sie vollbringen. Was wir mit dem Ministeriengesetz noch regeln, entspricht einer Empfehlung des Rechnungshofes, der wir damit nachkommen: In jedem Bundesministerium muss nunmehr auch eine Revision eingerichtet werden. Warum machen wir das? – Weil es einfach wichtig ist, die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gleich auch in der Geschäftsverteilung festzuschreiben. Ein Staatssekretariat möchte ich besonders hervorheben, das in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist, nämlich dasjenige für Deregulierung und Entbürokratisierung. Unter dem Titel Weniger ist mehr wird gerade dieses Staatssekretariat genügend Aufgaben haben. Zu den Aufgaben des öffentlichen Dienstes, die mein Vorredner bereits erwähnt hat: Eine größere Wertschätzung kann es nicht geben als die, dass die Zuständigkeit für den öffentlichen Dienst künftig vom Vizekanzler zum Bundeskanzler wechselt. Also höher kann es nicht sein, Herr Kollege Herbert, als im Bundeskanzleramt angesiedelt. Ich freue mich daher, dass der öffentliche Dienst damit auch diese Aufwertung erfährt, und Sie können sich auch ganz sicher sein, dass die gesamte Bundesregierung den öffentlichen Dienst entsprechend unterstützt, wertschätzt und respektiert und vor allem auch Achtung vor der Arbeit hat, die er für die Österreicher und Österreicherinnen erledigt, sei das im Krankenpflegebereich, sei das bei der Polizei, sei das in vielen, vielen anderen Bereichen der Verwaltung, die so notwendig sind, damit alles gut funktioniert. Sie braucht also Ihre Ratschläge nicht, Herr Kollege Herbert. Meine Damen und Herren, was noch wichtig ist und was wir in diesem Bundesministeriengesetz jetzt auch noch festschreiben, ist, dass es keine Wiederholungstäter à la Leonore Gewessler gibt.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Oder Norbert Totschnig oder Gerhard Karner !

ÖVP Wolfgang Gerstl

… Wir schreiben im Bundesministeriengesetz fest, dass in Zukunft jede Entscheidung eines Ministers auf EU-Ebene auch eine Entscheidung der Bundesregierung ist und eine solche Entscheidung daher entsprechend abzustimmen ist. Wir können daher davon ausgehen, dass in Zukunft ein Alleingang nicht mehr möglich sein wird. Was noch in diesem Bundesministeriengesetz festgeschrieben wird, ist, dass die Netz- und Informationssicherheit vom Bundeskanzleramt hinüber in das Innenministerium wandert. Warum ist das wichtig? – Weil es gerade in dem Bereich viele Cyberangriffe gibt, die abgewehrt werden müssen, wofür das Innenministerium einfach um einiges besser geeignet ist. Meine Damen und Herren, was das Bundesministeriengesetz noch berücksichtigt, hat mein Vorredner auch bereits angeschnitten: Wir ersetzen die Amtsverschwiegenheit im Ministeriengesetz durch die Informationsfreiheit. Im Unterschied zu dem, was mein Vorredner behauptet hat, bedeutet Informationsfreiheit, dass die Ministerinnen und Minister zu mehr Transparenz verpflichtet sind und nicht zu weniger; zu weniger waren sie durch die Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Auch das schreiben wir also hiermit fest. Die Informationsfreiheit tritt ja mit 1. September in Kraft, und ich möchte die Gelegenheit hier am Rednerpult nochmals dafür nützen, um allen Fraktionen Danke zu sagen, die dieses Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht haben, insbesondere auch unserem damaligen Koalitionspartner, den Grünen. Meine Damen und Herren, ich finde, dass dieses vorliegende Gesetz auch ein Ausdruck dafür ist, dass die Regierung für alle Österreicherinnen und Österreicher da sein möchte, und damit ganz klar einen Unterschied zu dem darstellt, was die Freiheitliche Partei eigentlich wollte: ein Ministeriengesetz mit Dominanz und Machtpolitik. Wir stehen aber für Zusammenhalt und Zusammenarbeit. Einfach das Richtige zu tun – ich glaube, das ist das Entscheidende. Meine Damen und Herren, was die Interpellation betrifft, die mein Vorredner angeschnitten hat, auch da darf ich ihn kurz korrigieren: Das Recht der Abgeordneten auf Information von den Ministerinnen und Ministern ist in der Verfassung festgeschrieben und kann niemals – niemals! – durch ein Ministeriengesetz ausgehebelt werden. Daher gibt es auch überhaupt keinen Grund, dem Abänderungsantrag der FPÖ zuzustimmen. Ich kann Sie beruhigen: In der Interpellation werden in Zukunft die Ministerinnen und Minister mehr antworten müssen als bisher – eben durch dieses neue Informationsfreiheitsgesetz, in dem wir das auch neu geregelt haben. Ich darf daher ganz zum Schluss noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl , Mag. Selma Yildirim , Dr. Nikolaus Scherak , MA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses betreffend Antrag 75/A , mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, einbringen. Es geht hier im vorliegenden Abänderungsantrag vor allem um ein Redaktionsversehen in den Inkrafttretensbestimmungen und bei einer Novellierungsanordnung, das bereinigt werden muss. Außerdem wurde eine Klarstellung im Hinblick auf die Außerkrafttretensbestimmungen getroffen. Zum anderen sollen Nachjustierungen bei der Abgrenzung der Wirkungsbereiche der Bundesministerien gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2 vorgenommen werden. Schließlich sollen bei einigen Novellierungsanordnungen Fehler bei der Formatierung des künftigen Gesetzestextes korrigiert werden. Bei allen Fraktionen möchte ich mich entschuldigen, dass der Text sehr spät übermittelt worden ist. Wir bitten aber trotzdem um Verständnis dafür und um Akzeptanz, sodass die Regierung sich ihre Geschäftsverteilung so regeln kann, wie wir es jeder Regierung zugestehen. – In dem Sinne: vielen Dank. (👏 ÖVP) 17.11 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/81.1 Bundesministeriengesetz 1986 (AA-6) Präsident Peter Haubner : Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. – Danke vielmals. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer . – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

GRÜNE Lukas Hammer

Danke, Herr Präsident! Verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Gerstl und liebe Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und NEOS, wir haben zur Kenntnis genommen: Der Antrag ist sehr spät gekommen. Ich kann mich noch an die letzte Legislaturperiode erinnern, in der wir für solche Dinge massiv kritisiert worden sind, aber vielleicht kann man das ja auch zum Anlass nehmen, dass diese Dinge rechtzeitig kommen. ( Heiterkeit bei der SPÖ. ) Zum Bundesministeriengesetz: Ja, die Agenden werden neu verteilt. Ich fange mit dem aus grüner Sicht Positiven an: Aus meiner Sicht ist es positiv, dass die Arbeitsagenden wieder zurück ins Sozialressort wandern. Das ist eine gute Sache. Aber kommen wir zu dem Punkt aus diesem Bundesministeriengesetz, der aus meiner Sicht wirklich ein schwerer Fehler ist: Dieses Gesetz ist der Abrissbagger für den ambitionierten Umwelt- und Klimaschutz. Sie reißen heute das Klimaschutzministerium ein, sehr verehrte Damen und Herren der Koalition! Sie reißen das Klimaschutzministerium ein, indem Sie die Agenden neu verteilen. Umwelt und Klima kommen wieder als Beiwagerl zum Landwirtschaftsministerium, also zum Herrn Landwirtschaftsminister. Die Energie kommt wieder ins Wirtschaftsministerium – in jenes Wirtschaftsministerium, das, solange es diese Energieagenden hatte, die massiven Fehlentwicklungen der Energiepolitik, die uns immer weiter in die Abhängigkeit von der fossilen Energie getrieben haben, zu verantworten hatte; also zum Herrn Wirtschaftsminister. Der Verkehr geht, so wie früher, in der Vergangenheit, wieder in die Betonpolitik zum Herrn Verkehrsminister zurück. Oder anders ausgedrückt: Für das, was bisher eine Frau gemacht hat, werden in Zukunft drei Männer zuständig sein. (👏 ÖVP) Jetzt wird also wieder alles so, wie es in den Jahrzehnten vor der grünen Regierungsbeteiligung war. Hat es funktioniert? – Es hat nicht funktioniert. Eigentlich könnte man ja meinen, Umwelt und Landwirtschaft in einem Ressort ist etwas Gutes, weil der Landwirtschaftsminister ja wissen müsste, dass es ohne Biodiversität, ohne Klimaschutz keine Landwirtschaft gibt und auch ohne einen gesunden Boden keine Landwirtschaft gibt. Leider haben wir in der Vergangenheit gesehen, dass das nicht so funktioniert, sondern dass Umweltschutz ganz vielen anderen Themen untergeordnet wird und dass der Landwirtschaftsminister zwar die Verantwortung für die Umsetzung der Klimaziele hat, aber keine Instrumente, keine Kompetenzen. Beim Klimaschutzministerium ging es darum, dass uns das Thema wichtig ist. Bei einer Neuaufteilung der Ressorts und der Agenden geht es um Prioritätensetzung und darum, ob die Themen ernst genommen werden. Wir haben gesehen: Die großen Reformen waren erst mit einem eigenständigen Ministerium möglich, in dem wirklich alle Kompetenzen gebündelt waren. Und wir haben gesehen: Die großen Reformen sind erst möglich mit einer starken Ministerin, die die Kompetenzen und den Mut hat, wenn es darauf ankommt, bei Gegenwind das Richtig zu tun, sehr verehrte Damen und Herren! (👏) Wir haben gesehen: Genau dann geht auch etwas weiter – im Verkehrsbereich, der endlich integriert gedacht wurde, mit dem Klimaticket, mit dem größten Investitionspaket für saubere Infrastruktur, für die Bahn und Radwege. Wir haben gesehen, dass plötzlich ein Pfandsystem und eine Mehrwegquote möglich sind; ein Transformationsfonds für die Industrie, weil auch das integriert gedacht wurde; ein Biodiversitätsfonds, weil endlich auch die Biodiversität, der Umwelt- und Naturschutz auf dieser Ebene mitgedacht wurden. Und wir haben gesehen, dass auch eine ökosoziale Steuerreform, von der jahrzehntelang nur geredet wurde, plötzlich möglich ist: mit einer starken Klimaschutzministerin Leonore Gewessler . (👏) Sehr verehrte Damen und Herren, so muss es auch weitergehen, weil die Herausforderungen im Klimaschutz, im Umweltschutz, im Naturschutz, bei der Biodiversität ja nicht weniger werden. Es muss in diesem Reformtempo weitergehen. Ich warne davor, genau in diesen Bereichen wieder in den Stillstand der Vergangenheit zurückzukehren. Norbert Totschnig ist nicht mehr da, aber ich erwarte mir von ihm, dass er sich nicht wie seine Vorgänger nur als Landwirtschaftsminister zuerst begreift und die Interessen der Agrar- und Chemielobbys bedient, sondern dass er sich genau daran erinnert, dass er auch Umweltminister ist. Wir erinnern uns auch an das letzte Jahr, Kollege Gerstl hat es schon angesprochen: Kollege Minister Totschnig hat sich leider nicht mit Ruhm bekleckert. Er hat die Renaturierungsverordnung bekämpft. Er hat auch – was ein Landwirtschaftsminister eigentlich nicht tun sollte – bessere europäische Regeln für den Schutz unserer Wälder bekämpft. Ich hoffe, dass es da ein Einsehen gibt. Ich hoffe, dass es auch bei Minister Totschnig und der gesamten Bundesregierung das Einsehen gibt, dass wir unsere Lebensgrundlagen schützen müssen und dass es auch in einer Bundesregierung eine starke Stimme für Umwelt- und Klimaschutz braucht. In diesem Bundesministeriengesetz wird leider genau das Gegenteil gemacht. – Danke. (👏)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim . – Bitte, Frau Abgeordnete.

SPÖ Selma Yildirim

Herr Abgeordneter Hammer! Wenn jemand glaubt, dass es keine Klima- und Erderwärmung gibt oder dass Umweltschutz degradiert werden muss, dann wäre ihm nicht zu helfen. Zum Glück gibt es, wenn auch aufgeteilt auf mehrere Ministerien, doch ein Augenmerk darauf. Vergessen wir nicht, dass sehr viele Regelungen zum Glück auch über die Europäische Union den Weg in unser Parlament finden! Miteinander reden, gute Kompromisse finden und Österreich wieder nach vorne bringen, das ist unsere Aufgabe hier im Parlament, und darauf freue ich mich. Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, ich gratuliere zu Ihren neuen Funktionen und heiße Sie ganz herzlich willkommen im Hohen Haus! (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Mit der Reform des Bundesministeriengesetzes werden wir die Grundlagen für die Arbeitsaufteilung in der Regierung schaffen. Wir haben es in der Sitzung des Verfassungsausschusses diskutiert und hiermit auf den Weg gebracht. Ja, es hat gedauert, bis die neue Regierung festgestanden ist. Die Verhandlungen waren mitunter fordernd. Die Herausforderungen sind angesichts der angespannten Budgetsituation groß, aber: Banken, Energiekonzerne, Immobilienunternehmen und Privatstiftungen werden auch ihren Beitrag dazu leisten. Die Regierung hat bereits in der ersten Ministerratssitzung das Tempo vorgegeben. Mit dem Beschluss des Mietpreisstopps werden fast eine Million Haushalte entlastet werden, sie können zumindest aufatmen. Ein Vorhaben, für das sich die SPÖ schon seit Jahren einsetzt, wird mit einem der ersten Beschlüsse umgesetzt werden. Darüber freuen wir uns sehr. (👏 SPÖ) Wir werden wichtige Maßnahmen umsetzen, die mich sehr zuversichtlich in die Zukunft blicken lassen. Wir stellen die Sicherheit in den Fokus: mit einer Stärkung der Exekutive, mit Deradikalisierungsprogrammen oder einem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus. Wir wollen den Rechtsstaat und die Demokratie stärken und es kommt endlich eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft an der Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaften. Das ist ein Antrag, ein Konzept, das hier im Parlament das erste Mal vor über 22 Jahren von einem sozialdemokratischen Vorgänger eingebracht wurde und uns in jeder Regierungsperiode beschäftigt hat, ein Projekt, das ich auch als Justizsprecherin im Parlament immer wieder zur Sprache bringen durfte. Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, feiern wir den Internationalen Frauentag – ein Kampftag für Frauenrechte. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Da gibt es noch viel zu tun: echte Lohntransparenz, damit wir endlich die Einkommensschere schließen; Selbstbestimmung und Gleichstellung voranbringen; den Gewaltschutz mit einem Nationalen Aktionsplan ausbauen; Gewaltambulanzen flächendeckend ausrollen. Und: Wir bringen auch endlich eine Kindergrundsicherung auf den Weg, damit Kinder nicht mehr in Armut leben müssen, wenn ein Elternteil nicht zahlt. (👏 ÖVP, SPÖ) Ja, die Zeiten sind sehr herausfordernd, aber wenn wir zusammenarbeiten, miteinander reden und gute Kompromisse finden, bringen wir Österreich auch wieder nach vorne. Auf diese neue Form der Zusammenarbeit freue ich als Mitglied einer Regierungsfraktion mich ganz besonders, sehr geehrte Damen und Herren. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Bernhard .

NEOS Michael Bernhard

Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen und geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen über das Bundesministeriengesetz, und es ist tatsächlich so, dass die Vorrednerinnen und Vorredner von der Opposition aus meiner Sicht die Kritik ein Stück weit am falschen Punkt angesetzt haben. Am Ende des Tages geht es doch darum, dass wir – wir haben beim vorherigen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen, was die inhaltliche Zielsetzung dieser Bundesregierung ist – jetzt darüber sprechen, mit welchen Ressortverteilungen, mit welchen personellen Schwerpunktsetzungen wir diese inhaltlichen Ziele auch erreichen wollen.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

… Landwirtschaftsministerium!

NEOS Michael Bernhard

… Herr Kollege Schwarz! Sie von den Grünen können jetzt hier hineinschreien, Sie können sich aber auch zu Wort melden, wenn Sie etwas zu sagen haben. Wir haben auch sehr genau zugehört. Was ich aber sagen möchte, ist Folgendes: Es geht darum, dass wir in einer Zeit leben, in der wir – von einer tatsächlichen Bedrohung Europas ( Unruhe im Saal – Ruf bei der ÖVP: Sch! ) durch eine veränderte Sicherheitsarchitektur, von einer budgetär natürlich sehr schwierigen Situation, von einer Rezession, die wir bereits im dritten Jahr erleben, von einer Teuerung, die die Menschen in unserem Land über Jahre jetzt gequält hat – viele sehr unterschiedliche Aufgaben haben, die diese Bundesregierung zu lösen hat. Wir als Vertreterin und Vertreter, als Abgeordnete der Regierungsfraktionen diskutieren gerade mit der Opposition, mit welcher Ressortverteilung wir das lösen wollen. Ganz konkret – und da möchte ich jetzt auch auf die Vorwürfe der Grünen eingehen – ist es so, dass eine Veränderung der Ministerien, die Tatsache, dass es kein Klimaministerium mehr gibt, das ja Klima, Mobilität und Energie umfasst hatte, sondern dass das auf mehrere Ressorts aufgeteilt wird, natürlich überhaupt keine Aussage darüber trifft, wie wir den Klimaschutz umsetzen wollen.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Das kann man zusammenfassen!

NEOS Michael Bernhard

… Ich darf vielleicht die Grünen daran erinnern, dass sich diese Bundesregierung genauso wie die letzte das Thema Klimaneutralität bis 2040 zum Ziel gesetzt hat. Daher würde ich sagen: Messen Sie uns an den Ergebnissen und nicht an der Ressortverteilung! Das wäre einmal ganz klar. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Das Zweite, was ich hier auch hervorheben will – weil kritisiert worden ist, dass es jetzt ein paar Ressortpositionen mehr gibt als bei der letzten Bundesregierung –: Die Aufgaben sind offensichtlich mannigfaltig. Auch da würde ich sagen: Das Teure sind nicht die Köpfe, sondern die Strukturen dahinter. Wenn das Ergebnis tatsächlich stimmt – und daran möchte ich auch von den Freiheitlichen gemessen werden –, wenn tatsächlich große Fortschritte gemacht werden in der Migrationspolitik, in der Integrationspolitik, in der Wirtschaftspolitik, in der Frage der Entlastung, in der Frage der Deregulierung und natürlich auch in der Frage der Sicherheitspolitik, dann ist die Größe in Ordnung. Wir können dann darüber reden, wenn Sie darin Schwachstellen sehen. Die Frage, ob wir jetzt drei Personen mehr in einer Bundesregierung oder im Staatssekretariat haben oder nicht, ist aber wesentlich weniger entscheidend als die, ob dahinter der Hofstaat aufgeblasen wird oder nicht. Dagegen haben wir uns sehr massiv eingesetzt, damit das bei der neuen Bundesregierung nicht mehr der Fall sein wird.

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Völlig anderer Mindset plötzlich!

NEOS Michael Bernhard

… Der dritte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist uns als NEOS auch besonders wichtig. Ich habe schon gesagt, wir sprechen davon, dass wir in der österreichischen Wirtschaft bereits das dritte Jahr in der Rezession stecken. Die Frage ist natürlich: Was machen wir, wenn wir keine budgetären Mittel haben, um die Wirtschaft zu stützen? Wir brauchen daher politische Maßnahmen, die wenig Geld kosten und viel Wirkung entfalten können. Daher haben wir erstmals in der Geschichte Österreichs ein eigenes Staatssekretariat für Deregulierung.

GRÜNE Voglauer (Zwischenruf)

Ja! Im Außenministerium!

NEOS Michael Bernhard

… Darüber freuen wir uns natürlich als NEOS ganz besonders, weil es nämlich gleichzeitig notwendig sein wird, auf der einen Seite – vom Wirtschaftsministerium aus – die richtigen Akzente in der Wirtschaftspolitik zu setzen und auf der anderen Seite auch eine politische Schwerpunktsetzung in der Deregulierung zu haben. Ich darf darauf hinweisen, dass wir mit der Senkung der Berichtspflichten, der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, der Erleichterung von Betriebsübergaben, aber auch auf der gegenüberliegenden Seite bei der Reform der Gewerbeordnung, bei vielen kleineren Akzenten im Anlagenrecht sehr viele Aufgaben haben, die wir in den ersten zwei Jahren erledigen können. Aufgrund dessen ist diese Spielanlage, diese Ressortverteilung auch so wichtig, weil die Bundesregierung einfach keinen Tag Zeit hat, mit der Erledigung der Aufgaben, die sie vorfindet, zu warten, daher eine breite Aufstellung, eine Mannschaft, die das Ganze nach vorne bringen will. Wir, unsere Seite, sind sehr zuversichtlich, in den ersten Wochen, Monaten und Jahren auch diese Punkte auf den Boden zu bringen.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Bin ja gespannt, wie ein Vertreter der EU-Anbetung deregulieren will!

NEOS Michael Bernhard

… Einen letzten Punkt erlauben Sie mir, bevor Herr Kollege Darmann von den Freiheitlichen wieder ständig hereinschreit – es schrammt vielleicht nahe am Bundesministeriengesetz vorbei, aber es ist ein wichtiger Punkt –: Kommende Woche sind die Wirtschaftskammerwahlen. Wir haben dort tatsächlich ein demokratisches Problem.

FPÖ Kassegger (Zwischenruf)

Ihr habt heute, vor einer halben Stunde, eine totale Wahlempfehlung ... abgegeben!

NEOS Michael Bernhard

… Bei den letzten Wahlen gab es nur noch eine Wahlbeteiligung von knapp 30 Prozent. Deswegen ein Aufruf, unabhängig von der ideologischen Ausrichtung: Liebe Unternehmerinnen, Unternehmer, nehmen Sie kommende Woche Ihr Stimmrecht wahr, nehmen Sie an der Wirtschaftskammerwahl teil, und wenn Sie für Veränderung sind, freuen sich natürlich die UNOS über Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (👏 SPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort. – Das ist nicht der Fall.

PräsidiumPeter Haubner

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 29 der Beilagen. ( Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen. ) – Wir sind im Abstimmungsvorgang und ich bitte um Aufmerksamkeit. Danke. Hierzu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger , Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl , Mag. Selma Yildirim , Dr. Nikolaus Scherak , Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. Die Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger , Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 14 eingebracht. Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl , Mag. Selma Yildirim , Dr. Nikolaus Scherak , Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffern 42, 45 und 54, Einfügung einer neuen Ziffer 57a, Änderung der Ziffer 60, Einfügung einer neuen Ziffer 60a, Änderung der Ziffern 70 und 72, Einfügung einer neuen Ziffer 73a, Änderung der Ziffer 75, Einfügung neuer Ziffern 79a und 79b, Änderung der Ziffer 80, Einfügung neuer Ziffern 83a und 83b sowie Änderung der Ziffern 88 und 90 eingebracht. Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung? – Das ist die Mehrheit, angenommen. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus

30 d.B. · Antrag vonGRÜNE · Initiativantrag 16/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN
FPÖÖVPSPÖNEOS
GRÜNE

Zusammenfassung

Das Nationalfonds-Gesetz wird so geändert, dass nicht nur der/die Präsident:in des Nationalrats, sondern auch der/die zweite oder dritte Präsident:in den Vorsitz im Kuratorium übernehmen kann. Damit gehen in diesem Fall auch die mit dem Vorsitz verbundenen Leitungsbefugnisse über die Fondsverwaltung (durch die Parlamentsdirektion) auf diese Person über; zudem wird die Wahl von Vorsitz und Stellvertretung zu Beginn jeder Legislaturperiode geregelt.

Betroffen sind das Kuratorium und die Verwaltung des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus sowie die Präsident:innen des Nationalrats und die Parlamentsdirektion.

Dokumente

Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird ein Initiativantrag auf Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus.

Ziel der Gesetzesänderung

  • Es soll ermöglicht werden, dass nicht nur der Präsident des Nationalrats, sondern auch der/die zweite oder dritte Präsident:in den Vorsitz im Kuratorium des Nationalfonds übernehmen kann.
  • Mit dem Vorsitz im Kuratorium soll – wie bisher – die Leitung der Verwaltung des Fonds durch die Parlamentsdirektion verbunden bleiben.

Begründung und praktische Ausgangslage

  • Die Verwaltung des Fonds erfolgt in der Praxis teils durch Bedienstete des Fonds, teils durch Bedienstete der Parlamentsdirektion.
  • Für den Fall, dass nach der neuen Regelung nicht der Präsident, sondern der/die zweite oder dritte Präsident:in des Nationalrats zum/zur Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt wird, sollen dieser Person auch die entsprechenden Leitungsbefugnisse in der Fondsverwaltung zukommen.

Regelungen zur Wahl des Kuratoriumsvorsitzes und der Stellvertretung

  • Zu Beginn jeder Legislaturperiode wählt der Hauptausschuss mehrheitlich aus dem Kreis der Präsident:innen des Nationalrats den/die Vorsitzende:n des Kuratoriums.
  • Der Hauptausschuss wählt außerdem den/die Stellvertreter:in des/der Vorsitzenden; diese Person muss nicht zwingend aus dem Kreis der Präsident:innen stammen.
  • Eine solche Wahl ist erstmals nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung für die XXVIII. Gesetzgebungsperiode vorzunehmen.

Weiteres parlamentarisches Vorgehen

  • Es wird empfohlen, den Initiativantrag dem Verfassungsausschuss zur weiteren Behandlung zuzuweisen.
  • Der Nationalrat soll den Bericht des Budgetausschusses zur Kenntnis nehmen.

Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Kinderbetreuungsgeldgesetz

31 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOSGRÜNE · Initiativantrag 23/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN
ÖVPSPÖNEOSGRÜNE
FPÖ

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und im Kinderbetreuungsgeldgesetz. Der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine Vertriebene wird – abweichend vom ursprünglichen Antrag – vorerst nur bis 31. Oktober 2025 verlängert und die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird für 2025 angehoben.

Betroffen sind aus der Ukraine vertriebene Personen mit Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Kinderbetreuungsgeld sowie Bezieherinnen und Bezieher des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes, die während des Bezugs geringfügig dazuverdienen.

Dokumente

Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Kinderbetreuungsgeldgesetz

Gegenstand des Berichts

  • Behandelt wird ein Initiativantrag auf Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG).
  • Zielrichtung: (1) Anpassung/Verlängerung von Leistungsansprüchen für aus der Ukraine vertriebene Personen im Zusammenhang mit dem vorübergehenden Schutz nach EU-Recht; (2) Anpassung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe, um geringfügige Beschäftigung weiterhin zu ermöglichen.

Begründung: Verlängerung vorübergehender Schutz / Ansprüche für aus der Ukraine Vertriebene

  • Ausgangspunkt ist die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes durch den Rat der Europäischen Union (Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1836 vom 25. Juni 2024) gestützt auf Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustromsrichtlinie).
  • Damit wurde das vorübergehende Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Personen im Bundesgebiet bis 4. März 2026 verlängert.
  • Der Anspruch auf Familienbeihilfe für aus der Ukraine vertriebene Personen ist im FLAG in § 3 Abs. 6 und 7 geregelt.
  • Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine vertriebene Personen ist im KBGG in § 2 Abs. 1 Z 5 lit. d sowie in § 50 Abs. 29 geregelt.
  • Im Einklang mit der EU-Verlängerung soll auch der (damals) bis maximal 4. März 2025 vorgesehene Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für diesen Personenkreis verlängert werden.

Begründung: Anpassung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

  • Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraums ermöglichen.
  • Der bisherige Grenzbetrag von 8.100 Euro pro Kalenderjahr reicht für 2025 nicht mehr aus; daher soll der Grenzbetrag angepasst/angehoben werden.
  • Für die Ermittlung des Grenzbetrags ist die im KBGG zur Gleichbehandlung aller Einkunftsarten festgelegte Berechnungsmethode anzuwenden: (2024: 518,44 Euro × 12 minus 132 Euro Werbungskostenpauschale plus 30%).
  • Begründung der Notwendigkeit: Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrags wäre im Jahr 2025 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich.
  • Finanzielle Wirkung laut Begründung: Die Anhebung der Zuverdienstgrenze führt weder zu Mehrkosten noch zu Minderausgaben, da Eltern ihr Erwerbsausmaß an die jeweilige Zuverdienstgrenze anpassen, um den Bezug zu ermöglichen bzw. Rückforderungen zu vermeiden.

Änderungsantrag im Ausschuss: zeitliche Begrenzung der Verlängerung für Ukraine-Vertriebene

  • Im Zuge der Ausschussberatung wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, der die ursprünglich beabsichtigte Verlängerung der Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine vertriebene Personen zeitlich anders fasst.
  • Kerninhalt des Abänderungsantrags: Vorerst soll eine Verlängerung dieser Ansprüche bis 31. Oktober 2025 erfolgen (anstelle einer Verlängerung bis 4. März 2026).

Inhaltliche Ergebnislinie des Ausschusses

  • Der dem Nationalrat empfohlene Gesetzentwurf umfasst die Änderungen am FLAG und am KBGG entsprechend den im Bericht dargestellten Zielsetzungen (Ukraine-bezogene Anspruchsverlängerung in der durch den Abänderungsantrag modifizierten zeitlichen Fassung sowie Anpassung der Zuverdienstgrenze nach der vorgesehenen Berechnungsmethode).

Gesetzliches Budgetprovisorium 2025 und Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027

32 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Initiativantrag 71/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Für 2025 wird ein gesetzliches Budgetprovisorium beschlossen, weil das Bundesfinanzgesetz 2025 nicht rechtzeitig zustande kam; bis zum regulären Budget gilt daher grundsätzlich das Bundesfinanzgesetz 2024 (inkl. Voranschlag, Wirkungsangaben und Personalplan) als Grundlage der vorläufigen Gebarung. Zusätzlich wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2024–2027 geändert, indem der Verweis auf das Bundeshaushaltsgesetz 2013 aktualisiert wird.

Betroffen sind der Vollzug des Bundeshaushalts im Finanzjahr 2025 (alle budgetierten Ausgaben/Einnahmen und Personalplan) sowie die Rechtsgrundlagen im Bundesfinanzrahmengesetz 2024–2027.

Dokumente

Gesetzliches Budgetprovisorium 2025 und Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027

Ausgangslage und Zielsetzung

  • Das Bundesfinanzgesetz 2025 konnte nicht rechtzeitig vor Ende 2024 beschlossen werden, weil nach den Nationalratswahlen im Herbst 2024 Regierungsverhandlungen stattfanden.
  • Für diesen Fall sieht Art. 51a Abs. 4 B-VG ein automatisches Budgetprovisorium vor.
  • Zur Sicherstellung eindeutiger Regelungen bis zum Beschluss des regulären Bundesfinanzgesetzes 2025 sowie zur fortlaufenden Finanzierung des Bundeshaushalts wird ein gesetzliches Budgetprovisorium beschlossen.

Artikel I: Gesetzliches Budgetprovisorium 2025 – vorläufige Gebarungsgrundlage

  • Für die vorläufige Gebarung im Finanzjahr 2025 bildet das Bundesfinanzgesetz 2024 weiterhin die Grundlage, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen normiert werden.
  • Damit sind grundsätzlich alle Bestimmungen des Bundesfinanzgesetzes 2024 für den Vollzug des Budgetprovisoriums 2025 anwendbar.
  • Die Anwendbarkeit umfasst insbesondere den Bundesvoranschlag 2024 samt den Angaben zur Wirkungsorientierung gemäß § 23 Abs. 1 Z 2 lit. c BHG 2013.
  • Ebenfalls umfasst ist der Personalplan 2024 in der Fassung der 1. Anpassung 2024.

Artikel II: Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2024 bis 2027

  • Im Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 wird der Verweis auf das Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) aktualisiert.

Gesetzliches Budgetprovisorium 2025 und Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027

~48 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen: FPÖ
FPÖ Arnold Schiefer

Sehr geehrte noch anwesende Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Ich fasse mich kurz, es wurde heute ja sehr viel geredet und auch einiges gesagt. Es geht hier um drei Anträge: zwei Anträgen werden wir nicht zustimmen, einem schon; 5 und 6 werden wir nicht mittragen, 7: ja. Vielleicht kurz noch ein Satz vorweg: Es wurde heute die alte, große rot-schwarze Koalition beschworen, Figl wurde genannt. Ich würde vielleicht den Zusehern zu Hause, falls es noch welche gibt, mitgeben: So schlimm ist es jetzt wirklich nicht, dass wir das wieder beschwören müssen. Wir haben hier keine Nachkriegssituation. Wir haben nur ein bissel ein Finanzproblem von einer Vorgängerregierung, das wir wegräumen müssen, aber das kann man schaffen. Es besteht keine Notwendigkeit, hier Nachkriegsszenarien zu beschwören. Wir haben unseren Anteil geleistet, indem wir für die sogenannte Brüsselliste unsere Ideen eingebracht haben. Die Brüsselliste liegt Ihnen ja vor, an dieser hanteln Sie sich jetzt auch vorwärts. Wir finden auch einige Vorschläge darauf – natürlich aufgrund unserer Programmatik – richtig, wir befürchten allerdings, dass Sie am Ende der Abarbeitung dieser Liste andere Schwerpunkte setzen und auch das eingesparte Geld ganz anders verwenden werden, als wir das tun würden, weshalb wir uns da ein bisschen verabschieden, aber Sie weiterhin unterstützen werden. Es ist jetzt Ihr Sanierungspfad, Ihr Regierungsprogramm und Ihre Arbeit, die wir natürlich konstruktiv begleiten werden, aber im Großen und Ganzen sehen wir natürlich nicht ein, warum wir jetzt die Scherben von der Party der Vorgängerregierung wegräumen sollen. Ich bitte um Verständnis dafür. Wir werden dennoch versuchen, Sie hier sinnvoll zu begleiten, Sie haben im Regierungsprogramm ja auch einige wichtige Themen angeschnitten. Wir hätten natürlich lieber ein bisschen mehr Reformen und weniger Proporz in der Zukunft gesehen. Die NEOS haben ein bisschen ein hartes Brot, weil man der Frau Außenminister ja sofort zum Einstand einen Koffer geschenkt und sie auf die Reise geschickt hat; und den Herrn Schellhorn statt ins Wirtschaftsministerium auch gleich noch ins Außenministerium dazu. Herr Wiederkehr kann sich jetzt mit der rot-schwarzen Lehrergewerkschaft vergnügen – ich würde sagen, das ist auch ein bissel das Bohren dicker Bretter. Wir unterstützen ihn natürlich dabei, aber ob er da etwas zusammenbringen wird, wird uns die Zukunft zeigen. Ich befürchte nur, dass nicht sehr viel an Reform übrig bleibt, sondern dass die NEOS ein linkes Betonpatscherl in Rot und ein rechtes Betonpatscherl in Schwarz kriegen und nicht wirklich eine Dynamik entwickeln werden. Das tut uns leid, weil ich glaube, ihr wärt der einzige Teil da drinnen, der wirklich Reformen vorantreiben würde, muss ich sagen. (👏 FPÖ, NEOS) – Danke.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Da applaudiert die eigene Fraktion nicht!

FPÖ Arnold Schiefer

… Na ja, muss nicht immer sein. Eine Bitte hätte ich noch: Herr Marterbauer hat ja gemeinsam mit Herrn Babler in den Medien ein kleines Imageproblem. Ich glaube, Sie ( in Richtung Bundesminister Marterbauer ) können nicht wirklich etwas dafür, aber es wird in den Medien immer so kolportiert, als wäre das Thema privates Eigentum für Sie etwas Schlechtes. Sie haben heute gesagt, dass wir Investitionen brauchen, dass wir mehr Konsum brauchen, dass wir eine gute Stimmung brauchen. Vielleicht könnten Herr Babler und Sie den Leuten einmal die Ängste nehmen, nämlich auch die Angst, dass am Ende des Tages, falls sich eure Sanierung nicht ausgeht, doch noch irgendwo eine kleine Vermögensteuer oder Erbschaftssteuer kommt; so ein kleiner Teil wie Stiftungsbesteuerung ist ja durch die Hintertür schon dabei.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Das war bei Ihnen auch drin!

FPÖ Arnold Schiefer

… Wenn Sie sich da vielleicht einmal klar committen, würde der eine oder andere vielleicht investieren und auch sein Geld wieder ausgeben. – Das wäre mein persönlicher Wunsch. Das können wir als Oberösterreicher gerne einmal persönlich besprechen, wir sind ja quasi Nachbarn, da können wir uns am See einmal austauschen. Da sehe ich positiv in die Zukunft. Wie gesagt, wir wünschen euch allen eine gute Sanierung. Einer muss das ja machen, ihr habt euch entschieden, das zu tun. Ihr werdet es schon hinkriegen. Wir unterstützen euch, wo es geht; wir werden zum Beispiel beim nächsten Antrag im nächsten Abstimmungsblock auch zustimmen. Das haben wir auch basisdemokratisch im Klub diskutiert. Ich wünsche dem Haus alles Gute und ein Glückauf! (👏 ÖVP, FPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Andreas Hanger . – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Andreas Hanger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der österreichischen Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben jetzt zwei aus meiner Sicht sehr wichtige Tagesordnungspunkte in Verhandlung: Zum einen geht es, wie mein Vorredner schon angesprochen hat, darum, das automatische Budgetprovisorium in ein gesetzliches Budgetprovisorium umzuwandeln – das ist wichtig für die finanzielle Stabilität der Republik –, und zum Zweiten geht es um ein großes, erstes Maßnahmenpaket, um das Bundesbudget zu konsolidieren. Ich möchte die Gelegenheit wirklich nutzen, um mich herzlich zu bedanken, zum einen natürlich bei Ihnen, Herr Finanzminister, zum anderen bei unserer Finanzstaatssekretärin mit dem gesamten Team. Sie sind erst am Montag angelobt worden und wenige Tage später haben wir schon ein ganz substanzielles Paket im Parlament. Der Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Manche sind schon etwas müde, wie ich gesehen habe, weil die letzten Tage und Nächte doch sehr, sehr intensiv waren. Ich möchte mich auch für die Koordinierung bedanken, und ich möchte mich vor allem auch für die wirklich sehr, sehr konstruktiven Gespräche auf parlamentarischer Ebene bedanken. Das ist auch das, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Sie erwarten nämlich, dass wir Lösungen auf den Tisch legen. Wir machen da im Bereich der Budgetkonsolidierung jetzt einen ersten großen Schritt. Ich möchte schon auch dazusagen: Wir haben auch ein klares Verständnis dafür, dass das eine Ausnahmesituation ist, weil eben das Budget zu konsolidieren ist. Wir bekennen uns darüber hinaus natürlich sehr klar zu Regierungsvorlagen, zu Begutachtungsfristen, zu einem ganz intensiven legistischen Prozess, aber in dieser Ausnahmesituation war das notwendig. 1,2 Milliarden Euro sind ein großer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Österreich braucht gute Staatsfinanzen, gesunde Staatsfinanzen. Diese sind die Grundlage dafür, dass man Standortpolitik, Sozialpolitik und vieles anderes machen kann. Angesichts dieser Kultur des Gemeinsamen bin ich aber sehr davon überzeugt, dass wir da noch vieles auf den Weg bringen werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Schwarz . – Bitte, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Jakob Schwarz

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn einmal Gratulation zur Angelobung, Herr Minister, Frau Ministerin, sehr geehrte Staatssekretärinnen! Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Arbeit. Ich möchte auch die konstruktive Zusammenarbeit der Grünen anbieten. Wir werden heute den meisten Vorlagen aus dem Budgetausschuss zustimmen, dem gesetzlichen Budgetprovisorium beispielsweise oder auch der Mietpreisbremse. Nicht zustimmen werden wir dem blau-schwarzen Kürzungspaket. Da wird mit der Abrissbirne gegen alles vorgegangen, was irgendwie Klima im Namen hat. Beim Klimaschutz wird gespart, bei den klimaschädlichen Subventionen wird nicht gespart – da gibt man weiterhin jährlich 2 Milliarden Euro dafür aus, die Umwelt weiter zu verdrecken. (👏) Das ist ja noch irgendwie verständlich für Blau und Schwarz, aber dass die NEOS und die SPÖ dieses Paket mit übernehmen und umsetzen – Herr Minister, ich nehme Sie da aus, ich weiß, die Entscheidung ist gefallen, bevor Sie gestartet haben; ich hoffe auch, dass Sie da noch einwirken können, dass das besser wird –, dass das von SPÖ und NEOS mitgetragen wird, ist schon wesentlich weniger verständlich. Begründet wird das – auch im Ausschuss – mit angeblich mangelnder Effizienz von so mancher Klimaförderung. Da dreht es mir als Atmosphärenphysiker den Magen um, denn die entscheidende Frage beim Klimaschutz ist – bei aller Liebe für die Effizienz; und die Liebe dazu ist bei mir sehr ausgeprägt – nicht die Effizienz, sondern ist die Suffizienz. Die Frage ist: Reichen diese Maßnahmen, die wir setzen, aus, um die Klimaziele zu erreichen? Diese sind einerseits verpflichtend auf EU-Ebene vorgegeben, andererseits wollen wir auch physikalisch vermeiden, dass Kipppunkte erreicht werden. Darum geht es, das ist die entscheidende Frage bei Klimaschutzmaßnahmen. (👏) Wenn es jetzt so wäre, dass Sie die weniger treffsicheren Maßnahmen herausnehmen und diese durch treffsichere Maßnahmen ersetzen, dann wäre ich ja tausendmal dabei, aber das machen Sie ja nicht. Sie kürzen diese Maßnahmen weg und ersetzen sie durch nichts! Da frage ich mich: Wie wollen wir denn dann unsere Ziele erreichen? Das geht so nicht! (👏) Das heißt, wir sind aus klimapolitischen Gründen, aus konjunkturpolitischen Gründen und auch aus industriepolitischen Gründen – das kann ich jetzt nicht weiter ausführen, aber wir haben uns eh schon mehrfach dazu geäußert – gegen dieses Sparpaket und halten es für kontraproduktiv. Wir schlagen stattdessen ein alternatives Sparpaket vor. Ich möchte in diesem Sinne auch einen Entschließungsantrag einbringen: Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz , BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sinnvoll sparen statt kopflos kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, von geplanten konjunktur- und klimaschädlichen Einsparmaßnahmen abzusehen und stattdessen durch folgende Maßnahmen, die Konjunktur und Klima schonen, mit Augenmaß zu sparen: Kluge und sozial gerechte Anpassung des Klimabonus; Rücknahme der Kürzungen bei Klimaförderungen und Erneuerung von konjunkturstützenden Maßnahmen wie Heizkesseltausch und Sanierungsförderungen; Abschaffung und Reform der klimaschädlichen Subventionen statt ihrer Wiedereinführung wie“ – lieber Yannick, liebe Julia – „bei Klein-Lkws; wachstumsfreundliche steuerliche Maßnahmen, die auch die Gemeindefinanzierung stabilisieren; Konsolidierungsbeitrag der Bundesländer durch die Abschaffung von Doppel- und Mehrfachförderungen auf Landesebene.“ Vielleicht dazu noch ein Wort: Liebe Julia Herr, lieber Yannick Shetty , auch der Rest von den NEOS! Wie oft ihr gefordert habt, die klimaschädlichen Subventionen abzuschaffen – jetzt wird eine klimaschädliche Subvention, die wir im harten Ringen mit der ÖVP abgeschafft haben, wieder eingeführt. Ihr habt nicht einmal das Budget und das Defizit als Ausrede für euren Umfaller, weil das ja dem Budget noch geholfen hätte, wenn man das aufrechterhalten hätte. Stattdessen bringt ihr eine Zusatzbelastung für das Budget. (👏) Wir sehen das Auslaufen der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen jedenfalls als kontraproduktiv an. Deshalb darf ich auch noch einen Änderungsantrag der Abgeordneten Gewessler, Schwarz, Freundinnen und Freunde einbringen. Abänderungsantrag der Abgeordneten Gewessler, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 73/A Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: In Artikel 3 entfällt Ziffer 2. Ich bitte um Zustimmung. Das Klima wird es euch danken, wie auch zukünftige Generationen. – Vielen Dank. (👏) 18.30 Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar: RN/105.1 Sinnvoll sparen statt kopflos kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen (18/UEA) RN/105.2 Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025 (AA-7) Präsident Peter Haubner : Die von Kollegen Schwarz eingebrachten Anträge sind beide ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jan Kai Krainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Jan Kai?

SPÖ Kai Jan Krainer

Danke schön. ( Heiterkeit des Redners. ) – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziemlich genau 100 Stunden ist diese Regierung angelobt, und wir haben hier schon das erste Maßnahmenpaket zur Abstimmung vorliegen. Danke an die Kolleginnen und Kollegen von allen Parteien, dass wir das doch recht zügig und kollegial hier einbringen konnten. Von den 14 Artikeln haben wir ja „nur“ – unter Anführungszeichen – zwölf 24 Stunden vor der Abstimmung fertig gehabt und zwei erst im Laufe des heutigen Tages. Danke da fürs Verständnis, dass komplexe Materien einfach ein bisschen Zeit brauchen, damit wir sie fertig bekommen. Was machen wir heute? – Der Spitzensteuersatz für Einkommensmillionäre wird für die nächsten vier Jahre auf 55 Prozent festgezurrt. Es gibt ein vorzeitiges Auslaufen des Nullsteuersatzes bei Fotovoltaikanlagen.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Gratuliere!

SPÖ Kai Jan Krainer

… Die Wettgebühr wird ab 1. April von 2 auf 5 Prozent erhöht. Bei der Kfz-Versicherungssteuer ist es so, dass E-Mobilität auch moderat – also unter dem Beitrag für Verbrennertechnologie – einbezogen wird. Betreffend Tabaksteuer: Es war an und für sich eine Erhöhung der Tabaksteuer pro Zigarettenpackung von circa 4 Cent vorgesehen, und das werden jetzt circa 7 Cent. Betreffend Heets ist es so: Bei normalen Zigaretten macht die Tabaksteuer pro Packung circa 4 Euro aus und bei den Heets wird das circa 1,85 Euro, 1,90 Euro sein, je nach Marke. Das ist da zwar nur halb so viel, aber doch eine deutliche Erhöhung. Bei dem Bereich, für den es jetzt länger gedauert hat, geht es um einen Beitrag der Energiekonzerne. Wir haben klar festgelegt, dass vor allem jene Gruppen der Gesellschaft, die in den letzten Jahren von der Inflation besonders profitiert haben, auch einen besonderen Beitrag leisten sollen. Für die Budgetsanierung werden da auf Basis des den Grünen nicht unbekannten, weil von ihnen erfundenen quasi Stromkostenbeitrags 200 Millionen Euro pro Jahr extra als Beitrag der Energiekonzerne ins Budget kommen. Und dann – auch nicht vollkommen unwichtig –: Die Banken leisten heuer und nächstes Jahr zusammengerechnet 1 Milliarde Euro für die Sanierung – auch ein wichtiger Beitrag. Das ist nicht eins zu eins das, was Blau-Schwarz nach Brüssel gemeldet hat, nein, es trägt jetzt auch eine soziale Handschrift, weil auch Banken und Energiekonzerne einen gerechten Beitrag leisten. Das ist das, was diese Regierung in den nächsten Jahren vor allem zeigen wird, nämlich eine soziale, eine sozialdemokratische Handschrift, denn das gibt es halt bei keiner anderen Partei so wie bei uns. Im Übrigen wollte ich noch sagen – was die Transparenz betrifft –: Alle diese Zahlen und die Berechnungen hinter diesem Gesetz sind auf budget.gv.at abrufbar. Es geht nämlich auch darum, dass wir sehr transparent agieren wollen, was die Auswirkungen dieser Beschlüsse für die Budgetsanierung sind. Unter budget.gv.at kann man das alles nachlesen. Und damit das Ganze jetzt komplett wird, muss ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Hanger, Krainer, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen einbringen, nämlich zu diesem Antrag 73/A , dem sogenannten Budgetsanierungsmaßnahmengesetz. Da werden im Artikel 5 – das betrifft die Kfz-Steuer – ein paar Tabellen eingefügt, die bisher gefehlt haben. Dann wird der vorhin erklärte Beitrag der Energiekonzerne von 200 Millionen Euro pro Jahr in den Artikeln 8 und 9 quasi noch textlich eingebracht, und es gibt dann noch im Artikel 9 – das ist der Beitrag der Banken – eine verpflichtende gesetzliche Evaluierung, ob die eh genug zahlen, damit wir auch feststellen können, ob der Beitrag eh ausreichend ist oder ob da nachjustiert werden muss. Ich glaube, der Antrag ist so lang, dass er verteilt werden muss. Insofern ersuche ich darum und ersuche auch um Zustimmung. Noch einmal danke für die Zusammenarbeit. – Vielen Dank. (👏 SPÖ) 18.35 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/106.1 Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025 (AA-8) Präsident Peter Haubner : Danke vielmals. Der Antrag wurde bereits verteilt. Er wurde jetzt ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hubert Fuchs . – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Hubert Fuchs

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir haben gestern im Budgetausschuss den Entwurf zum Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 diskutiert oder eigentlich – besser gesagt – nicht diskutiert. Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz enthält nämlich, und man glaubt es kaum, keine Zahlen zu den budgetären Auswirkungen. Wie will man aber einen Gesetzentwurf zur Budgetsanierung diskutieren, wenn vom Finanzminister überhaupt keine Zahlen vorgelegt werden? Das ist ein unhaltbarer Zustand, Herr Finanzminister (👏 FPÖ), und kein guter Start für eine Budgetsanierung. Ich finde es sehr originell, dass Kollege Krainer auf irgendeine Homepage verweist, auf der man etwas nachlesen kann – also man kann da eigentlich nur mehr den Kopf schütteln. Herr Finanzminister, ich habe es im Budgetausschuss schon gesagt: Im Sinne einer Transparenz erwarten wir uns in Zukunft, dass, wenn es überhaupt zu Initiativanträgen kommt, da auch eine entsprechende WFA enthalten ist. Nun zu den bekannten Fakten: Mittlerweile wissen wir alle, dass Schwarz-Grün einen budgetären Scherbenhaufen hinterlassen hat.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

Der Kollege Schiefer hat das viel besser können!

FPÖ Hubert Fuchs

… Es hat uns sogar ein EU-Defizitverfahren gedroht, welches nur durch das tatkräftige Einschreiten der FPÖ verhindert werden konnte. Neu ist aber – man kann da auch nur den Kopf schütteln –, und man sieht es an den Redebeiträgen, insbesondere von Herrn Bundesminister Hattmannsdorfer heute, dass die ÖVP jetzt in der aktuellen Regierungskonstellation so tut, als ob sie zum ersten Mal in der Bundesregierung wäre. (👏 FPÖ) Ich darf also insbesondere für die ÖVP nochmals in Erinnerung rufen: Liebe ÖVP, ihr seid auch in der letzten Bundesregierung gewesen, und ja, ihr habt sogar den Bundeskanzler gestellt. Ihr habt in den Jahren 2020 bis 2024 Budgetdefizite von summa summarum 90 Milliarden Euro – im negativen Sinn – erwirtschaftet. Die Finanzschulden des Bundes sind in diesem Zeitraum mehr oder weniger um denselben Betrag, um 90 Milliarden Euro, gestiegen, und das ist fast ein Drittel der Gesamtschulden des Bundes. Aus der ehemaligen Wirtschaftspartei ÖVP – ich habe es hier schon öfter erwähnt – ist mittlerweile eine Schuldenmacherpartei geworden (👏 FPÖ), und dieses größte Budgetloch aller Zeiten soll nun durch den Verursacher – die ÖVP – mit Unterstützung der größten Schuldenmacherpartei der Zweiten Republik – der SPÖ – saniert werden. Also das kann wohl nicht wirklich funktionieren. (👏 FPÖ) Bei Schwarz-Grün hat es noch geheißen: das Beste aus beiden Welten!, jetzt ist es der Kompromiss – ist es der faule Kompromiss? –, der in Wirklichkeit nichts anderes ist als der kleinste gemeinsame Nenner, quasi eine inhaltliche Leermeldung. (👏 FPÖ) Österreich blickt leider auf fünf verlorene Jahre zurück, wie es die Agenda Austria treffend formuliert hat. Leider haben ÖVP, SPÖ und NEOS in den vergangenen fünf Monaten viel Zeit mit Regierungsverhandlungen verplempert …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Ihr auch! – Abg. Maurer [Grüne]: Der Herr Kickl hat nur 8 Stunden verplempert! – Ruf bei den Grünen: Seid ihr jemals irgendwo dabei? Seid ihr irgendwann irgendwo dabei?

FPÖ Hubert Fuchs

… wertvolle Zeit, die uns jetzt zur Sanierung des Budgets fehlt. Und es ist davon auszugehen, liebe Kollegen, dass uns unter dieser Verliererkoalition weitere fünf verlorene Jahre bevorstehen – sehr zum Leidwesen des Landes, der Steuerzahler und künftiger Generationen. – Vielen herzlichen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Jan Kai Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

SPÖ Kai Jan Krainer

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Fuchs hat soeben behauptet, die SPÖ wäre die größte Schuldenmacherpartei des Landes. (👏 FPÖ) – Ja, da gibt es noch einen, der das offenbar glaubt.

FPÖ Lausch (Zwischenruf)

So ist es auch!

SPÖ Kai Jan Krainer

… Ich berichtige tatsächlich: Das ist einfach objektiv falsch. Auf Bundesebene hat die ÖVP die meisten Schulden in Regierungsverantwortung zu verantworten, auf Landesebene und im Verhältnis zum BIP sind es die Freiheitlichen in Kärnten – unerreicht, man muss es sagen. Insofern ist die größte Schuldenmacherpartei in Österreich die Freiheitliche Partei. – Vielen Dank.

FPÖ Linder (Zwischenruf)

… zehn Jahren, SPÖ! – Abg. Kassegger [FPÖ]: So ein Blödsinn! – Abg. Darmann [FPÖ]: Da hast aber die Gaby Schaunig vergessen! – Ruf bei der SPÖ: Was soll die gemacht haben? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer . – Bitte, Frau Abgeordnete.

NEOS Karin Doppelbauer

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Auch von meiner Seite: Ich gratuliere Ihnen ganz, ganz herzlich zu Ihren Funktionen und wünsche Ihnen für die großen Aufgaben alles Gute! Da möchte ich mich gleich auch ein wenig in das Zahlenspiel einbringen: Kollege Fuchs, bei aller Wertschätzung, und ich glaube, wir teilen ja viel von der Analyse, dass viel zu viel Geld ausgegeben worden ist, besonders in der letzten Legislaturperiode – ich glaube, du hast gesagt, 90 Milliarden Euro an Schulden wurden angehäuft –: 72 Milliarden Euro davon hat die FPÖ mitgetragen, hat da mitgestimmt und diese auch budgetwirksam ausgegeben. Das muss man dann auch durchaus einmal erwähnen. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich möchte aber einen weiteren Punkt aufnehmen, und zwar möchte ich mich an dieser Stelle als NEOS-Budgetsprecherin entschuldigen, denn ja, wir haben diese Maßnahmen als Initiativanträge eingebracht, und natürlich fehlt damit die Begutachtung und es fehlt damit die WFA. Also das ist ein fairer Punkt.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

In 100 Stunden!

NEOS Karin Doppelbauer

… Ich glaube, Sie wissen aber auch, dass die Bundesregierung erst am Montag angelobt worden ist und in der Kürze der Zeit doch einiges zu tun ist, weil es natürlich auch darum geht, dass die Europäische Kommission einen Fahrplan von uns erwartet. Sie haben gesagt, wir haben viele Dinge übernommen – das ist richtig, die haben wir weitergetragen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Da sind für uns NEOS auch manche schwierige Dinge dabei, aber ja, wir tragen sie mit. Ich glaube, das ist auch das, was der Herr Bundespräsident gemeint hat, als er gesagt hat, wir sollten jetzt Kompromisse schließen und uns hier gemeinsam auf den Weg machen. Und ja, den mittelfristigen Konsolidierungspfad müssen wir natürlich bis Ende April abgeben. Was es auch noch braucht, ist, dass die ersten Maßnahmen rasch Wirksamkeit zeigen, damit wir eben das Defizitverfahren abwenden können, das ansonsten auf uns zukommen würde – deswegen wollen wir, dass diese Maßnahmen bereits ab 1. April gelten, und deswegen auch die große Eile. Aber noch einmal: Wir werden uns da natürlich bemühen. Um noch einmal ein bisschen einzuordnen, wie diese Sanierungsschritte ausschauen: Ich glaube, es ist Ihnen allen bewusst und klar, dass keine Bundesregierung gerne damit beginnt, Sparpakete auf den Tisch zu legen, aber es war notwendig, weil das Budget nach der letzten Legislaturperiode eben so aussieht, wie es aussieht – und da kann man jetzt die Grünen auch nicht aus der Verantwortung lassen. Ich muss Sie noch einmal daran erinnern: Energiekrisenmaßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024: 16 Milliarden Euro; Covid-19-Maßnahmen: insgesamt 46 Milliarden Euro. Das sind einfach Riesensummen, die auf Pump in die Hand genommen wurden. Das sind Schuldenberge, die hinterlassen worden sind und die jetzt abgearbeitet werden müssen, nicht nur um wieder die Initiative ergreifen und an den richtigen Stellen investieren zu können, sondern auch um den Haushalt einfach wieder in Ordnung zu bringen. Deswegen sind diese Maßnahmen jetzt notwendig. (👏 NEOS) Meine Damen und Herren, den Gürtel müssen wir alle enger schnallen, und ich glaube, was gut funktioniert, sind die Maßnahmen, die kommen werden: 1,1 Milliarden Euro werden aus den Ministerien kommen, aus der Verwaltung; das soll eingespart werden. Es werden langfristig wirksame Reformen im Pensionsbereich, im Gesundheitsbereich kommen; und natürlich werden auch die Förderungen dorthin zurückgebracht, wo sie auf einem gesunden Maß sind: auf ein europäisches Niveau. Wichtig ist mir auch, dass es auch einnahmenseitig Maßnahmen gibt, mit denen wir NEOS eigentlich – und das haben wir immer gesagt, auch im Wahlkampf – nicht so glücklich sind, aber ja, auch das sind die Kompromisse, bei denen wir mitgehen. Ich möchte noch einen letzten Satz zu den Energiemaßnahmen sagen, die ja in der Branche in den letzten Tagen richtigerweise durchaus für ein wenig Aufregung gesorgt haben: Uns geht es darum, dass wir am Ende des Tages alles dafür tun müssen, dass die Energiepreise wettbewerbsfähig sind und dass sich die Haushalte die Energie auch wirklich leisten können. Es gibt einige Maßnahmen im Regierungsprogramm, die schon da waren. Wir müssen 200 Millionen Euro stemmen, das wurde ja bereits nach Brüssel übermittelt. Das heißt, es kommt eine Verlängerung des Energiekrisenbeitrags – die wird kommen –, auch der fossile Energiekrisenbeitrag wird verlängert. Wir werden uns extrem darum bemühen, dass wir im Gesetzespaket an den richtigen Stellen drehen, was ja auch schon vorbereitet wurde, und das ElWG auf den Boden bringen, den Ausbaubeschleunigungsplan auf den Boden bringen und das Grüngaspaket – alles bis zum Sommer – auf den Boden bringen, damit wir Rahmenbedingungen haben, die der Branche wirklich helfen und die Energiewende in Österreich vorantreiben. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Gerhard Kaniak

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Doppelbauer hat soeben behauptet, dass die FPÖ 74 der 90 Milliarden Euro an Schulden in den vergangenen Jahren zugestimmt hätte. Das ist absolut falsch. Ich berichtige tatsächlich ( Ruf bei den Grünen: Wie viel? ): Allein unsere Gegenstimme gegen die Cofag und jene gegen die Covid-Impfstoffbeschaffung haben zusammen über 19 Milliarden Euro ausgemacht ( Ruf bei den Grünen: Das geht sich eh … aus! ), daher kann die Aussage von Kollegin Doppelbauer nur falsch sein.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster hat sich – von der Regierungsbank – Herr Bundesminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

GRÜNE Markus Koza

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Minister:innenbank! Sehr geehrter Herr Präsident! Speed kills, das steht seit Schwarz-Blau I für eine Politik der schnellen Beschlüsse ohne lästige Diskussionen und des raschen Schaffens von vollendeten Tatsachen. Und speed kills, das gilt offensichtlich auch bei der Abschaffung von Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit: Wer nach dem 1. April 2025 eine Bildungskarenz machen will und nicht bis spätestens 28. Februar eine solche mit dem Arbeitgeber vereinbart hat, der fällt künftig um Weiterbildungsgeld und um Bildungsteilzeit um. Man muss künftig also schon sehr reich sein …

NEOS Gasser (Zwischenruf)

Boah!

GRÜNE Markus Koza

… um sich eine Bildungskarenz leisten zu können. Alle anderen schauen durch die Finger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bildung für alle, das war einmal. (👏) Speed kills! Das nimmt Bildungschancen und zerstört Lebensplanung, und die erhofften Einsparungen werden auch bei Weitem nicht erreicht. Das hat ganz einfache Gründe: Was werden Betriebe machen, die bis jetzt versucht haben, ihre Belegschaft zu halten, indem sie in Krisenzeiten Leute in die Bildungskarenz geschickt haben, dass sie sich qualifizieren können, damit sie zurückkommen und es wieder aufwärts geht? Was werden die betroffenen jungen Mütter machen, die eine Bildungskarenz an eine Elternkarenz dranhängen wollten, einerseits um bessere Chancen beim Wiedereintritt zu haben und weil sie andererseits auch gar keine anderen Möglichkeiten haben, weil es keinen Kinderbetreuungsplatz gibt? Wird durch die Abschaffung der Bildungskarenz ein einziger Kinderbetreuungsplatz geschaffen? Werden durch die Abschaffung der Bildungskarenz Jobs in krisengebeutelten Unternehmen sicherer? – Nein. Was vielmehr droht, das ist steigende Arbeitslosigkeit, unter anderem weil junge Mütter aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden werden, weil sie mangels Kindergartenplatz beim Kind zu Hause bleiben, ohne Weiterbildung, ohne Weiterbildungsgeld, dafür wird der Wiedereinstieg umso schwerer und teurer. (👏) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist falsches Sparen, das ist Sparen auf Kosten von Zukunftschancen, auf Kosten von Frauen, und das einen Tag vor dem internationalen Frauentag – Gratulation! Wir sind für sinnvolle Reformen bei der Bildungskarenz und bei der Bildungsteilzeit, wie sie unter anderem das Wifo vorgeschlagen hat. Darum bringen wir auch den folgenden Antrag ein: Entschließungsantrag der Abgeordneten Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zielsichere Reform der Bildungskarenz statt Abschaffung“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) und Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld) beizubehalten und dem Nationalrat schnellstmöglich, jedenfalls aber bis Ende Mai 2025, einen Gesetzesentwurf zur Reform insbesondere der Bildungskarenz vorzulegen, der folgende Punkte umfasst: verpflichtende Bildungsberatung und -begleitung für Arbeitnehmer:innen vor Antritt der Bildungskarenz Vereinbarung und Überprüfung des Bildungsziels und der arbeitsmarktpolitischen Relevanz Zertifizierung von Bildungsangeboten und -instituten auf Basis von Qualitätskriterien gezieltere Einbeziehung von Gruppen mit geringen und mittleren Bildungs- bzw. Qualifikationsabschlüssen Begrenzung der Inanspruchnahme entlang formaler Bildungsabschlüsse, zeitlicher Mindestabstände und Häufigkeit Teilnahmebestätigungen und erhöhte Anwesenheitsverpflichtungen“ Zuletzt: Abgeschafft, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schnell einmal etwas. Die Wiedereinführung ist dafür umso schwieriger. Darum: Stimmen Sie unserem Antrag zu – für sinnvolle Reformen statt planloser Kürzungen. – Danke. (👏) 18.53 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/112.1 zielsichere Reform der Bildungskarenz statt Abschaffung (19/UEA) Präsident Peter Haubner : Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klaus Lindinger . – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Klaus Lindinger

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir hier das Budgetprovisorium beschließen und weitere Beschlüsse zur Budgetkonsolidierung fassen, dann ist es enorm wichtig, dass wir die finanzielle Lage oder die Notwendigkeit hier im Parlament darlegen, dass wir ein offiziell geregeltes Budgetprovisorium fortschreiben können. Zur Budgetsanierung, zur Konsolidierung, darf ich schon ein paar Punkte anmerken, weil die Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, etwas überdramatisiert haben: Ja, es ist ein Budgetloch da, und wir haben gemeinsam die Aufgabe, dass wir es dementsprechend auch wieder befüllen. Es hat sich eine breite Mehrheit hier im Hohen Haus dazu committet, dass wir da Maßnahmen setzen, und ja, es sind auch Beschlüsse dabei, mit denen wir etwas, das wir in der Vergangenheit beschlossen haben, zurücknehmen, mit denen wir etwas korrigieren, etwas besser machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu stehen wir. Wenn ich an die Beschlüsse in der Vergangenheit zurückdenke: Da kann man sagen, viele Beschlüsse waren extrem gut, bei vielen Beschlüssen hätten wir es dann im Nachhinein besser machen können – im Nachhinein weiß man es immer besser –, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, bei vielen Beschlüssen wart ihr auch mit dabei, und es ist nicht okay, dass man sich dann im Nachhinein hier herausstellt und alles schlechtredet, nur weil man grundsätzlich einmal gegen alles ist. Zuerst mitstimmen und dann im Nachhinein alles kritisieren, das ist relativ einfach. Verantwortung zu übernehmen, liegt euch anscheinend nicht. Ihr hättet in den letzten Wochen die Möglichkeit gehabt, Verantwortung für Österreich zu übernehmen, das habt ihr verpasst. In diesem Sinne haben sich drei andere Parteien zusammengerungen, haben auch in vielen Bereichen Kompromisse geschaffen. Das nennt man Parlamentarismus, dazu stehen wir. Und wir stehen zu dem Regierungsprogramm, in dem auf über 200 Seiten alles niedergeschrieben ist, mit dem wir den Wirtschaftsstandort unterstützen möchten, somit auch die Arbeitsplätze in unserem Land sichern wollen, die Lebensmittelversorgung hier absichern, ausbauen – wir stehen zur österreichischen Landwirtschaft –, die Seniorinnen und Senioren auch maßgeblich unterstützen und nicht zuletzt die Jugendlichen und die Ehrenamtlichen, denn die Ehrenamtlichen sind all jene, die in unserem Land den sozialen Zusammenhalt schaffen. Meine Damen und Herren, darum freut es mich ganz besonders, dass auf 200 Seiten viele Maßnahmen für die Menschen in Österreich stehen. Ja, in manchen Bereichen müssen wir den Gürtel enger schnallen, das schaffen wir jetzt mit den ersten Beschlüssen, da werden noch manche folgen. Und ja, wir werden auch bei der Bildungskarenz ein neues, treffsicheres Nachfolgemodell aufstellen, das dann auch die Weiterbildung möglich macht. In diesem Sinne freue ich mich auf eine Zusammenarbeit, Herr Minister, Frau Staatssekretärin, dass wir gemeinsam das Budget in Österreich für die Zukunft gut aufstellen.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Nicht schlecht!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Leinfellner . (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Gegen den wird auch ermittelt!) – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Markus Leinfellner

Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Es wundert mich ja nicht, dass sich von den Regierungsparteien keiner den Ausdruck in den Mund zu nehmen getraut hat: das Beste aus drei Welten. Man hat ja bei der letzten Wahl gesehen, was die Wähler vom Besten aus zwei Welten gehalten haben. Und, Herr Bundesminister, wenn Sie von einer Budgetsanierung sprechen, dann darf man da schon einiges ins rechte Licht rücken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für alle, die sich mit dem Paket nicht befasst haben: Es geht dieser Bundesregierung schlicht und ergreifend nämlich wieder einmal darum, unseren fleißigen Österreichern das Geld mit zwei Händen beim Sackerl herauszuziehen, aber auf der anderen Seite den Österreichern davon nichts zurückzugeben. (👏 FPÖ) Diese Bundesregierung zieht unseren fleißigen Österreichern, den Pensionisten, denjenigen Leuten, die das Land aufgebaut haben, das Geld mit zwei Händen beim Sackerl heraus, damit sie sich auf der anderen Seite selbst die Taschen vollstopfen kann.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Na, das ist ein Fehler! Das seids ihr immer, die sich die Taschen vollstopfen! Sporttaschen zum Beispiel!

FPÖ Markus Leinfellner

… Es ist ja nur mehr ein bisschen ein Überbleibsel dieser Bundesregierung da: 21 Köpfe werden mit diesem Geld hier durchgefüttert, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das darf ich Ihnen ( in Richtung Regierungsbank ) ins Stammbuch schreiben, nämlich dieser teuersten Bundesregierung aller Zeiten. Kollege Marchetti hat es heute angesprochen: Sie müssen nicht regieren, Sie wollen regieren. Das ist das Problem: Sie wollen regieren, und das um jeden Preis, und das ist der Kleber, der diese Bundesregierung auch zusammenhält. (👏 FPÖ) Eines können Sie nicht: Sie können nicht regieren. Das ist das große Problem in diesem Land und bei dieser Bundesregierung.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Wie war das mit der Verhetzung und dem Schweinefleisch? – Heiterkeit der Abg. Bayr [SPÖ].

FPÖ Markus Leinfellner

… Das ist das Problem. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der nächste Wahltag kommt bestimmt, und dann ist der Weg frei für unseren Volkskanzler Herbert Kickl ( Rufe bei der ÖVP: Ja! ), und er kann auch regieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Greiner . – Bitte, Frau Abgeordnete. ( Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grünen. – Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen. )

SPÖ Karin Greiner

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Staatssekretärinnen! Lieber FPÖ-Vorredner-Kollege, jemand, der am Tag der Angelobung im Nationalrat bereits ausgeliefert wird …

FPÖ Leinfellner (Zwischenruf)

Zum Thema!

SPÖ Karin Greiner

… sollte nicht so große Töne spucken.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Zuerst liefern Sie ihn aus, und dann regen Sie sich auf auch noch! Sind Sie ein Gericht oder was?

SPÖ Karin Greiner

… Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute das Budgetprovisorium. Wir haben heute bereits das Bundesministeriengesetz beschlossen. Darin ist die Ressortverteilung innerhalb der Ministerien geregelt, Frau Kollegin, und sind die Kompetenzen niedergeschrieben. Was noch fehlt – und dieser Beschluss folgt Ende März –, sind die personelle Ausstattung und die diesbezügliche Budgetanpassung. Das Doppelbudget 2025/2026 wird noch beschlossen. ( Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz. ) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einmal auf die heutige Regierungserklärung zurückblicken. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass das ein starkes und engagiertes Signal der neuen Bundesregierung ist. (👏 ÖVP, SPÖ) Herr Finanzminister, ich darf Ihre Worte noch einmal aufgreifen. Sie haben gesagt: Es geht um Stabilität, es geht um Zuversicht, es geht um soziale Sicherheit, es geht um den Standort, es geht aber leider auch um eine unbedingt notwendige Budgetsanierung. Es geht um ein Sparpaket von 6,4 Milliarden Euro für das heurige Jahr. Das Erfreuliche dabei: Wir beginnen sofort mit den entsprechenden notwendigen Maßnahmen. Wir beschließen zum Beispiel heute die Erhöhung der Bankenabgabe. Das bedeutet 1 Milliarde Euro an Einnahmen für das heurige Jahr und 1 Milliarde Euro an Einnahmen für das nächste Jahr.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Nicht einmal das ist richtig!

SPÖ Karin Greiner

… Das ist ein großer Brocken, aber wir sprechen dabei nur – für allfällige Kritiker – von einem Bruchteil der erwirtschafteten Milliardengewinne. Eine weitere entscheidende Maßnahme, die beim nächsten Tagesordnungspunkt noch näher ausgeführt werden wird, ist eine Maßnahme, die den Alltag vieler Mieterinnen und Mieter beträchtlich erleichtert: Die Mieten werden ab 1. April nicht erhöht. Das betrifft einmal in einem ersten Schritt 500 000 Wohnungen, 1,4 Millionen Mieterinnen und Mieter, das betrifft noch mehr. Die Details dazu wird meine Kollegin Julia Herr, die das entscheidend mitverhandelt hat, ausführen. (👏 SPÖ) Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Bundesregierung haben drei Fraktionen Verantwortung für unsere Republik übernommen. Stellvertretend für alle, die diese Verantwortung übernommen haben, darf ich unsere Frauenministerin Eva Maria Holzleitner erwähnen. Es ist morgen immerhin der Internationale Frauentag. Eva Maria Holzleitner , stellvertretend für alle erwähnt, ist eine engagierte Kämpferin für Frauen und für Gleichberechtigung. (👏 ÖVP, SPÖ) Herr Vizekanzler Babler hat heute am Vormittag eine Einladung ausgesprochen. Er hat eine Einladung an alle ausgesprochen, gemeinsam wieder Vertrauen aufzubauen, Zuversicht zu vermitteln und gemeinsam für unsere Sicherheit zu sorgen. – Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen wir diese Einladung bitte alle an! (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Als Nächste gelangt zu Wort: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli .

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was mich gewissermaßen schon stört, ist, wenn man Sie mit Ihren Plänen für die Klimakürzungen konfrontiert, dass dann der Widerhall so einen komischen Unterton hat. Das geht so in die Richtung, Sie wären irgendwie die Klima-Robin-Hoods. Ich meine, zu dem Schluss, dass Besitzer von relativ teuren Elektroautos auch einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten können, kann man, fair enough, schon auch kommen, aber dieses Geld stecken Sie ja nicht in ein Projekt, das besonders Menschen mit niedrigem Einkommen zugutekommt und diese in die Lage versetzt, dass sie einen Beitrag leisten und die Klimawende schaffen können, und das stört mich massiv. (👏) Ich glaube, viel richtiger ist doch, dass Ihnen das Klima einfach nicht so wichtig ist, und es geht Ihnen nicht um Fairness und es ging Ihnen auch nie um Fairness. Sie halten Klimapolitik für eine nette Draufgabe im Sinne einer Wohlfühlpolitik. Aber: Klimapolitik sichert die Lebensgrundlage von unseren Enkel:innen, jedoch ist Ihnen das – zu dem Schluss muss ich leider kommen – einfach nicht wichtig genug. Es geht auch weiter mit der Abschaffung des Klimabonus. Ich habe noch im Ohr, was der nunmehrige Vizekanzler Andreas Babler alles über die CO₂-Bepreisung gesagt hat: Das ist „eine Massensteuer ohne Lenkungseffekt“ und somit – Zitat – „Antiklimapolitik“. – Und was tun Sie jetzt? Der Klimabonus, der diese CO₂-Bepreisung den Menschen wieder zurückgibt, der die Ausgaben dafür kompensiert, den streichen Sie jetzt. Das nehmen Sie den Leuten weg. Meiner Meinung nach ist das Antizukunftspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (👏) Das Paket hat neben viel Schatten aber durchaus auch Licht: Das ist die Bankenabgabe. Kollegin Greiner, das sind natürlich nicht 1 Milliarde Euro heuer und 1 Milliarde Euro nächstes Jahr. Meiner Meinung nach sind es 250 Millionen Euro; ich glaube, so hat es der Herr Finanzminister vorgelegt. Diese elendslange Diskussion, ob man die Bankenabgabe überhaupt einführen soll, habe ich nie verstanden, und da schaue ich vor allem in Richtung ( auf die ÖVP weisend ) der Raiffeisen-Bänke. Warum nicht auch Banken einen Beitrag leisten sollten, habe ich nie verstanden. Aber wie Sie es gemacht haben, ist leider sehr, sehr unglücklich: Sie besteuern den Umsatz der Banken. Wir wissen, Umsatz ist ja nicht gleich Gewinn. Ihr Ziel ist ja, wie Sie sagen, die Übergewinne abzuschöpfen, und dafür ist eine Abgabe auf Umsatz gänzlich ungeeignet. Der Finanzsprecher Kai Jan Krainer von 2023 würde sagen: Ihr könnt es einfach nicht! (👏) Das ist nicht unser Stil. Wir sagen: Bankenabgabe ja, aber bitte auch gescheit gemacht. Herr Finanzminister Marterbauer, ich habe Ihre Beiträge als Ökonom immer sehr geschätzt, und wenn ich mir etwas wünschen darf: Bleiben Sie sich treu! (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Hofer .

NEOS Markus Hofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie ich schon in meinem ersten Redebeitrag ausgeführt habe, war es uns und ist es uns wichtig, schnell ins Tun zu kommen. Kollege Markus Koza , speed kills vielleicht, aber wenn man keine Zeit zum Konsolidieren hat, weil die Hütte brennt, dann muss man handeln, und das haben wir getan. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Dafür, dass wir diesen Konsolidierungskurs jetzt bereits in den ersten Tagen auf den Weg gebracht haben, möchte ich wirklich – damit wiederhole ich das, was schon gesagt wurde – mit einem Dankeschön an alle beginnen, die das mitgetragen und daran mitgearbeitet haben (👏), und da inkludiere ich wirklich herzlich alle Mitarbeiter:innen, aber vor allem auch die Opposition, mit der wir über die letzten Tage gute Gespräche hatten. Das finde ich wichtig – und ich finde es manchmal schade, dass sich die Tonalität im Plenum dann ändert. (👏 SPÖ) Wir haben in den ersten fünf Tagen Konsolidierungspakete, die wir jetzt beschließen werden, auf den Weg gebracht, die im Jahr 2025 1,2 Milliarden Euro und im Jahr 2026 1,6 Milliarden Euro bringen werden. Wir reden nicht, wir arbeiten, und das gemeinsam. Wenn ich jetzt auf die Details eingehe, möchte ich voranstellen: Natürlich macht es keinen großen Spaß, in den ersten Tagen in einer Regierung mit einer liberalen Beteiligung zu konsolidieren. Es ist aber notwendig. Ich beginne mit dem, wozu wir schon ein paar Zahlen gehört haben, nämlich mit der Stabilitätsabgabe, dem Bankenbeitrag. Ich möchte nicht tatsächlich berichtigen, sondern einfach nur einmal die Zahlen sagen und die Mechanik darstellen. Erstens: Die Banken leisten jetzt schon einen Beitrag, er wird nur erhöht. Zweitens: Nein, es ist nicht der Umsatz die Bemessungsgrundlage – es ist wahrscheinlich schwierig –, die Bemessungsgrundlage ist die Bilanz, die gemacht wird. (👏 ÖVP, NEOS) Drittens: Es sind weder zweimal 1 Milliarde Euro, noch sind es 250 Millionen Euro, sondern es sind in zwei Jahren jeweils 350 Millionen Euro und insgesamt 500 Millionen Euro. Jetzt treffen wir uns sozusagen in der Mitte der beiden Aussagen. Der zweite Beitrag zur Konsolidierung findet sich in der Änderung des Tabaksteuergesetzes mit einer Erhöhung der Tabaksteuer. Freut uns das? – Nein. Ist es gut? – Ja. Wichtiger ist die Novellierung zum Schutz, die nächstes Jahr kommen wird. Dann möchte ich noch ein Beispiel bringen: Ich finde es persönlich auch nachteilig, dass wir jetzt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Elektrofahrzeuge haben. Glauben Sie mir, ich kenne mich dort aus. Ich wollte Ihnen nur sagen: Sehen Sie es sich an, es sind noch immer batterieelektrische Fahrzeuge deutlich günstiger als Verbrenner. Ich gebe Ihnen einen Vergleich: Ein Audi Q3 e-tron ist jetzt noch billiger als ein vergleichbarer VW Golf – nur damit Sie eine Größenordnung haben. Ich fasse zusammen: Wir haben ein Gesetzespaket rasch auf die Reise gebracht. Es wird notwendig sein, um die Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen zu können. Ich bitte daher um Zustimmung. Es ist ein gutes Gesetz, es wurde gut zusammengearbeitet. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Staatssekretärin Elisabeth Zehetner-Piewald zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

ÖVP Angela Baumgartner

Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In den vergangenen Jahren haben zahlreiche unvorhersehbare globale Krisen Europa und auch Österreich nachhaltig geprägt. Diese Entwicklungen haben das Wirtschaftswachstum geschwächt, und Prognosen wurden immer weiter nach unten korrigiert. Dabei zeigt sich klar: Budget und Wirtschaftswachstum sind eng miteinander verbunden. Ein Rückgang des Wirtschaftswachstums um 1 Prozentpunkt führt zu einer Erhöhung des Budgetdefizits um rund 0,5 Prozentpunkte. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wird die neue Bundesregierung das Budget in den nächsten Jahren gezielt konsolidieren. Wir werden zeitnah einen Beschluss über ein Doppelbudget und einen neuen Bundesfinanzrahmen fassen. Unser gemeinsames Ziel ist es, ein Defizitverfahren zu verhindern. Zu diesem Zweck haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Es gilt, entschlossen zu handeln, und genau das tun wir. Unser Ansatz ist ein ausgewogener Mix aus wachstums- und beschäftigungsfördernden sowie sozial verträglichen Maßnahmen, die sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite berücksichtigen. Auf der Einnahmenseite schließen wir Steuerlücken, passen bestehende Steuern und Abgaben an, auch die Banken und Energieunternehmen werden einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten, und auf der Ausgabenseite werden wir unter anderem Förderungen anpassen. Ja, wir müssen konsolidieren, und wir werden es tun. Gleichzeitig ist klar: Nach einer erfolgreichen Budgetkonsolidierung soll mit dem wirtschaftlichen Aufschwung auch eine nachhaltige und gerechte Entlastung folgen. (👏 ÖVP, SPÖ) Sehr geehrter Herr Finanzminister! Liebe Staatssekretärin! Sehr geehrte Staatssekretärin! Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Gehen wir es gemeinsam an! – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Teiber .

SPÖ Barbara Teiber

Danke, Frau Präsidentin! Werte Kollegen, werte Kolleginnen! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Staatssekretärinnen! Ich möchte mich wirklich auf nur zwei Punkte beschränken – es ist ja schon sehr viel Wichtiges und Richtiges gesagt worden. Ich möchte nicht und wir wollen nicht schweigen, was die Kritik betrifft, die jetzt in Bezug auf die Abschaffung der Bildungskarenz geäußert worden ist. Wir haben eine unglaubliche Summe zu stemmen, was die Budgetkonsolidierung betrifft, und da war es so, dass es bei wirklich vielen Dingen im Regierungsprogramm einen Konsens gegeben hat, bei vielen Dingen einen guten Kompromiss – und auch Dinge, die für jede einzelne Partei einen ganz, ganz schwierigen Kompromiss, eine große Hürde dargestellt haben. Ich mag nicht verschweigen, dass wir als Sozialdemokratie wollten, dass man schon ein neues Konzept hat, was die Bildungskarenz betrifft, und das dann gleichzeitig umsetzt. Das ist uns aber nicht gelungen. Es ist einfach der Konsolidierungsbedarf so enorm, dass der eingestellte Betrag, der von Blau-Schwarz auch schon nach Brüssel geschickt worden ist, nicht mehr erreicht werden kann, wenn wir nicht jetzt auf die Stopptaste drücken. Das möchte ich durchaus zugeben, dass das nicht in unserem Sinne ist, es ist aber jetzt eine Notwendigkeit. Ich möchte aber auch allen versichern – wenn es noch Zuhörer und Zuhörerinnen gibt –, dass wir alles daransetzen werden, wirklich ein Nachfolgemodell zu schaffen, durchaus ein redimensioniertes, denn man muss ehrlicherweise schon auch zugeben, dass vereinzelt mit der Bildungskarenz auch in gewisser Weise Schindluder getrieben wurde. Ich möchte nur erwähnen, dass es gewisse Kursinstitute gegeben hat, die offen damit geworben haben – mehr oder weniger unverschämt –, dass mit kaum einem Aufwand Weiterbildungsgeld bezogen werden kann. Da hat es Onlinekurse für 2, 3 Stunden gegeben, ohne jegliche Relevanz für den Arbeitsmarkt …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Das gehört beendet!

SPÖ Barbara Teiber

… und das ist nicht im Sinne des Erfinders.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Da hast du recht, das gehört beendet!

SPÖ Barbara Teiber

… Darum werden wir ein neues Modell schaffen, das garantieren wir. (👏 SPÖ) Es soll vor allem ein Modell sein, das es besser schafft als bisher, dass Personen mit geringer – formaler, möchte ich dazusagen – Qualifikation wirklich mehr motiviert werden, die Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen, und nicht, wie es jetzt manchmal der Fall ist, auch in meinem privaten Umfeld, dass man zum dritten Mal eine Bildungskarenz macht, den dritten akademischen Titel erwirbt.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Kann man eingrenzen, aber nicht abschaffen!

SPÖ Barbara Teiber

… Das ist nicht im Sinne des Erfinders, das ist auch keine intelligente Umverteilung. Das möchte ich Ihnen versichern: Wir werden für eine gute Bildungskarenz kämpfen, darauf können Sie sich verlassen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Gasser .

NEOS Johannes Gasser

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte auch auf das Thema der Bildungskarenz eingehen. Der Herr Finanzminister hat es schon angesprochen: Das ist jetzt in der aktuellen budgetären Situation tatsächlich auch in der Budgetkonsolidierung einer der wichtigsten Posten, den wir so schnell wie möglich aufgreifen müssen. Ja – Kollegin Teiber hat es gerade angesprochen –, da wurden in der Vergangenheit von Einzelnen, die das in Anspruch genommen haben, auch Weiterbildungsmaßnahmen gesetzt, die wahrscheinlich nicht dem Zweck der Bildungskarenz dienen: Wir kennen alle die Geschichten vom Yogakurs auf Bali, der mit einer Weltreise verbunden wurde; wir kennen Geschichten von Englischkursen, die teilweise von Native Speakern in Anspruch genommen wurden, einfach um die Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können; und ja, wir wissen auch, dass es Institute gegeben hat oder gibt, die sich darauf spezialisiert haben, Kurse mit besonders wenig Aufwand anzubieten, damit man eine Verlängerung der Elternkarenz in Anspruch nehmen kann. Wir wissen, dass das natürlich Anekdoten sind, aber wenn man die Zahlen der Bildungskarenz anschaut – wie sich das entwickelt hat –, dann sieht man, dass das ein Trend war, der sich herumgesprochen hat. Wir wissen, dass 2021 schon die Hälfte all jener, die eine Bildungskarenz in Anspruch genommen haben, das im Anschluss an die Elternkarenz gemacht hat …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ja, die haben auch am meisten profitiert davon!

NEOS Johannes Gasser

… und nicht nur das: Wir sehen auch, dass die Bildungskarenz, wenn es um die Ergebnisse am Arbeitsmarkt, in der Beschäftigung geht, nicht geholfen hat, diese Ziele zu erreichen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Bildungspartei NEOS!

NEOS Johannes Gasser

… Der Ökonom Martin Halla sagt, die Bildungskarenz ist zu einer Auszeit für das Bildungsbürgertum geworden. Er sagt das nicht nur so, sondern er beruft sich auf eine Wifo-Analyse …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ja, genau!

NEOS Johannes Gasser

… die zeigt, dass der Großteil jener, die sie in Anspruch nehmen, bereits Gutverdiener sind, bereits solche sind, die schon sehr gute Bildungsabschlüsse haben – ein Viertel davon sogar akademische Abschlüsse.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Da schaffen wir’s ab!

NEOS Johannes Gasser

… Zum Argument, das von grüner Seite gekommen ist, dass das in der Vergangenheit in Anspruch genommen wurde, damit sich Menschen, wenn das Unternehmen vielleicht nicht so gut läuft, weiterbilden können und dann wieder zurückkommen: Ein Großteil – die Hälfte – verlässt das Unternehmen ein halbes Jahr nach Ende der Bildungskarenz wieder, wenn sie überhaupt zurückkehren. Daran sieht man, dass die Bildungskarenz vor allem dafür verwendet wurde, dass sich Besserverdiener auf Kosten jener, die die Bildungskarenz nicht in Anspruch nehmen – meistens Menschen, die nicht so gut verdienen –, weiterbilden konnten. Das ist eine Fehlentwicklung, die wir NEOS in der Vergangenheit immer wieder angesprochen haben. Sie erinnern sich vielleicht – die, die schon länger da sind – an Kollegen Loacker, der sich zu diesem Thema hier öfter inbrünstig zu Wort gemeldet hat …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Der Gerald hat schon alles ..., das ist kein Argument!

NEOS Johannes Gasser

… jede Anfrage, jeder Antrag verhallt, vertagt und abgelehnt, auch von Ihren Kollegen, Herr Koza, auch wenn Sie jetzt einen Unselbständigen Entschließungsantrag eingebracht haben. Es wäre schön gewesen, wenn Sie vor fünf Jahren aufgewacht wären und die Zeit genutzt hätten, um hier eine Alternative zu bringen, denn eines ist klar: Die budgetäre Verantwortung, die Sie für diesen Bereich nie übernommen haben, führt jetzt dazu, dass wir die Notbremse – auch bei der Bildungskarenz – ziehen müssen. Da kann man schon sagen: Speed kills!, aber ganz ehrlich: In dieser Frage ist die Geschwindigkeit das Entscheidende, damit überhaupt ein budgetärer Effekt erzielt werden kann. Denn wissen Sie, was die Realität ist? – Seit darüber diskutiert worden ist, dass die Bildungskarenz möglicherweise eingestellt oder eingeschränkt wird, ist die Zahl der Anträge explodiert. Das heißt, wenn wir nicht so schnell wie möglich die Maßnahme setzen, dann hat das auch keinen budgetären Effekt mehr, und das können wir uns nicht leisten. Auch den Vorwurf des sozialen Kahlschlags, den Sie hier in den Raum gestellt haben, muss ich zurückweisen. Erstens haben wir sehr viele Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung, und zweitens gibt es – das habe ich in den Beratungen und den Gesprächen, die ich in den letzten Tagen geführt habe, gesehen und gemerkt – einiges an anderen Unterstützungsleistungen, die genau in diesem Bereich unterstützen. Da schaue ich auch die Wissenschaftsministerin an, weil wir für viele, die sich bei mir gemeldet haben mit der Frage: Was soll und was kann ich jetzt tun?, Leute, die eine ernsthafte Ausbildung machen, Alternativen haben: Es gibt das Fachkräftestipendium, aber es gibt vor allem das Studienabschluss-Stipendium und es gibt das Selbsterhalterstipendium. Ja, wir müssen jetzt bis Ende des Jahres die Notbremse ziehen, um ein neues Modell auszuarbeiten – Kollegin Teiber hat es erwähnt. Wir werden natürlich gerne an dem mitarbeiten, worauf wir uns im Regierungsabkommen verständigt haben. Eines ist klar: Die Bildungskarenz wird sich in Zukunft vor allem auf die innerbetriebliche Höherqualifizierung konzentrieren. Das heißt, wir nehmen auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr mit ins Boot, damit eben die Ausbildungen, die gemacht werden, auch wirklich einen betrieblichen Nutzen haben können, damit wir es schaffen, dass wir vor allem auch Geringqualifizierte mehr in die Bildungskarenz bekommen und dadurch tatsächlich die Weiterbildungsmöglichkeiten von Menschen, die sonst vielleicht nicht so gute Jobchancen hätten, in den Unternehmen gestärkt werden. Das ist eine Reform, die jetzt notwendig ist, die schon längst notwendig gewesen wäre – die Budgetsanierung macht es jetzt umso einfacher, das endlich aufs Tapet zu bringen. Ich freue mich auf das Nachfolgemodell, das wir gemeinsam ausverhandeln werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger .

ÖVP Laurenz Pöttinger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätztes Regierungsteam! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für Österreich, da wir wieder eine stabile, leistungsstarke und proeuropäische Regierung haben, die notwendige Maßnahmen sofort umsetzt. Ich wünsche allen im Regierungsteam und auch uns im Hohen Haus gute Entscheidungen für eine gute Zukunft hier in Österreich. Ja, eine Budgetkonsolidierung ist unumgänglich, und da gibt es natürlich auch Maßnahmen, die nicht überall für Beifall sorgen. So werden wir heute unter anderem – wir haben es schon gehört – die Abschaffung der Bildungskarenz in der derzeitigen Form beschließen. Leider ist dieses Modell zu großen Teilen als Auszeitmodell genützt worden, und so explodierten die Kosten innerhalb von fünf Jahren von 236 Millionen Euro auf sage und schreibe 646 Millionen Euro. Dieses Auszeitmodell ist auch den Steuerzahlern nicht zumutbar. Weitere Maßnahmen, die heute schon erwähnt wurden, leisten ebenfalls einen Beitrag, den Staatshaushalt zu konsolidieren. Mit einem neuen Regierungsprogramm ist es gelungen, ein Comeback-Paket für unsere Wirtschaft – für unseren Wirtschaftsstandort – mit den Säulen Leistung, Wettbewerb und Bürokratieabbau zu schnüren. Ein Leistungspaket für die Fleißigen wird eine verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie bis zu 1 000 Euro bringen; Arbeiten im Alter für all jene, die in der Regelpension dazuverdienen, wird mit 25 Prozent endbesteuert, inklusive Sozialversicherung. Es wird steuerlich stärker begünstigte Überstunden beziehungsweise Zuschläge geben oder auch eine Anhebung der Umsatzgrenze bei der Pauschalierung und vieles mehr. Gestatten Sie mir aber noch Dankesworte für all jene, die in den vergangenen Wochen mit großem Einsatz die Koalitionsverhandlungen, die schlussendlich ein sehr gutes Ergebnis gebracht haben, geführt haben – danke dafür! Ich selbst habe im ersten Anlauf zur Bildung einer Koalition mit der SPÖ und den NEOS im Bereich Arbeit und insbesondere im Bereich Kunst und Kultur mitverhandelt. Es waren gute, wertschätzende Verhandlungen auf Augenhöhe. Dann durfte ich auch den Bereich Kunst und Kultur mit Mitgliedern der FPÖ verhandeln, und ich darf mich auch beim Verhandlungsteam der FPÖ bedanken: Es war ein gutes Miteinander mit einem guten Verhandlungsergebnis, das wir erreichen konnten – danke auch dafür. Es gab nie Parallel- oder Scheinverhandlungen unsererseits. Übrig bleibt bei mir nur die Vermutung, dass es zum Leidwesen seines Teams offensichtlich an Klubobmann Herbert Kickl lag, der offenbar wirklich zu viel Respekt vor dieser großen Aufgabe gehabt hat. Die „Presse“ titelt: „Wer koalieren will, verhandelt nicht auf Abbruch“. – Das finde ich sehr interessant: „Wer koalieren will, verhandelt nicht auf Abbruch“.

FPÖ Linder (Zwischenruf)

... von der ÖVP!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Wenn ich das Kanzleramt und das Finanzministerium angeboten bekomme …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Was heißt angeboten? So großzügig die ÖVP!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… und dann trotzdem den Regierungsauftrag zurücklege, dann bleibt nicht der Volkskanzler, sondern wirklich der Will-nicht-Kanzler. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer .

NEOS Christoph Pramhofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen, mittlerweile via Livestream! Es ist mir eine große Ehre, hier heute meine erste Rede halten zu dürfen. Umso mehr freut mich das, als es zu einem Thema ist, das mich auch beruflich beschäftigt, nämlich Banken. Banken sind der Blutkreislauf unserer Wirtschaft. Unsere Unternehmer brauchen starke Banken, um die Investitionen finanzieren zu können, und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land brauchen verlässliche Hausbanken, die ihnen den Traum vom Wohneigentum finanzieren. Ohne starke Banken haben wir keine Investitionen, keine Innovationen, kein Wirtschaftswachstum und damit auch keine neuen Arbeitsplätze oder keinen neuen Wohnraum. (👏 ÖVP, NEOS) Ja, wir haben uns im Regierungsübereinkommen darauf verständigt, dass Banken temporär einen überproportionalen Beitrag zur Budgetsanierung leisten werden. Dazu bekennen wir uns auch, und ich möchte mich bei den Banken und den Eigentümern auch bedanken. Eines aber ist auch völlig klar: Das ist ein Balanceakt, weil jeder Euro an zusätzlichen Steuern, den wir von den Banken einheben, am Ende das Eigenkapital reduziert und damit die Möglichkeiten zur Kreditvergabe reduziert. Und das Letzte, was wir in einer Rezession brauchen, ist, dass das Kreditwachstum zum Erliegen kommt. Das befeuert einen Teufelskreis aus weniger Investitionen und damit auch wiederum weniger wirtschaftlicher Dynamik. (👏 ÖVP, NEOS) Das bringt mich zum nächsten Punkt: Am 30.6. läuft endlich die KIM-Verordnung aus. Das ist jene Verordnung, die es vor allem jungen Familien erschwert hat, sich Wohneigentum zu schaffen. Hier mein Appell an den Regulator: Wenn es zu einer Nachfolgeregelung kommt, dann bitte mit äußerster Vorsicht und mit Augenmaß vorgehen, denn es ist immer eine Interessenabwägung, und zwar nicht nur zwischen Risiko und Krediten – das wird absolut verstanden –, sondern es geht um so viel mehr. Es geht um Wohnraumschaffung, es geht um den Traum vieler junger Familien und es geht auch um Wirtschaftswachstum, Dynamik und um die Bauwirtschaft. Das muss gesamt gedacht werden. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich komme zum vorliegenden Gesetzentwurf – die Umsetzung einer EU-Richtlinie –, den wir heute hier beschließen werden: das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz. Wir haben in den letzten Monaten und jetzt Jahren erleben müssen, dass eine Mischung aus sehr schnell und stark gestiegenen Zinsen, einer hohen Inflationsrate und eben der Rezession dazu geführt hat, dass bei manchen Banken die notleidenden Kredite gestiegen sind. Das sind die NPLs oder eben Kredite, die die Kreditnehmer, weil sie in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, nicht mehr ordnungsgemäß haben bedienen können. Dieser Gesetzentwurf schafft einen europaweit harmonisierten Markt, einen Sekundärmarkt für diese notleidenden Kredite und hilft dabei den Banken, diese Kredite besser sanieren zu können und dieses Portfolio effizient verwalten zu können. Uns NEOS ist aber auch der Konsumentenschutz sehr wichtig, und auch da trägt das Gesetz dazu bei, die Rechte der Kreditnehmer zu sichern, zu stärken: mit sehr starken Informationspflichten für die Banken und einem niederschwelligen Zugang zu einfachen Schlichtungsstellen, falls es zu Problemen kommen sollte. Zum Schluss möchte ich mich noch bei den Koalitionspartnern bedanken. Der Herr Finanzminister hat es vorhin schon angesprochen, es war wirklich auch Zeit, diese EU-Vorgabe umzusetzen. Alles andere hätte uns ein Strafverfahren gebracht beziehungsweise wurde es schon eingeleitet und wird jetzt in letzter Sekunde abgewendet. Das erspart uns wirklich viel Steuergeld. – In diesem Sinne: vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025

34 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Initiativantrag 73/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜRDAGEGEN

Zusammenfassung

Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 werden zahlreiche Steuer- und Abgabengesetze sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen geändert, teils redaktionell, teils mit budgetwirksamen Maßnahmen. Beschlossen wurden u.a. die Verlängerung des 55%-Spitzensteuersatzes bis 2029, das Ende des 0%-USt-Satzes für Photovoltaik ab 1.4.2025 (mit Vertrauensschutz für Altverträge), höhere Abgaben auf Wetten, die Einbeziehung von E‑Autos in die motorbezogene Versicherungssteuer ab 1.4.2025, Tabaksteueranpassungen sowie eine Erhöhung der Banken-Stabilitätsabgabe samt Sonderzahlung 2025/2026; Entschließungsanträge zur Bildungskarenz-Reform und zu klimaschädlichen Subventionen wurden abgelehnt.

Betroffen sind Steuerzahler:innen (insb. Spitzenverdiener), PV-Käufer/Installateure, Wettanbieter und Wettkund:innen, Halter:innen von Elektro- und Hybridfahrzeugen, Tabakindustrie und Konsument:innen sowie Banken und teils Arbeitnehmer:innen/AMS-Fälle im Bereich Bildungskarenz/Übergangsrecht.

Dokumente

Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025

Gegenstand und Ziel des Gesetzes (BSMG 2025)

  • Änderung mehrerer Bundesgesetze zur Budgetsanierung bzw. zur Anpassung/Präzisierung bestehender Regelungen: EStG 1988, KStG 1988, UStG 1994, Gebührengesetz 1957, Versicherungssteuergesetz 1953, Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, Tabaksteuergesetz 2022, Energiekrisenbeitrag-Strom, Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, Stabilitätsabgabegesetz, AVRAG, Landarbeitsgesetz 2021, BMSVG, AlVG.
  • Im Initiativantrag zunächst überwiegend redaktionelle/sprachliche Aktualisierungen, Korrekturen von Zitaten/Versehen sowie einzelne inhaltliche Bereinigungen (u.a. Meldepflichten, Übergangsrecht, Ersatzbeiträge).
  • Durch einen Abänderungsantrag werden darüber hinaus zentrale budgetwirksame Maßnahmen umgesetzt (u.a. Spitzensteuersatz-Verlängerung, Ende PV-Nullsteuersatz, Erhöhung Wettgebühr, Einbeziehung von E-Fahrzeugen in motorbezogene Versicherungssteuer/Kfz-Steuer, Tabaksteueranpassungen, Erhöhung Stabilitätsabgabe inkl. Sonderzahlung).

Änderungen im Einkommensteuergesetz 1988 (EStG)

  • Beseitigung eines Redaktionsversehens in § 4 Abs. 4 Z 4.
  • Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55% um vier Jahre bis einschließlich 2029 (Änderung zu § 33 Abs. 1) entsprechend Regierungsprogramm 2025–2029.

Änderungen im Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG)

  • Sprachliche Aktualisierung in § 6a Abs. 5.

Änderungen im Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) – Photovoltaik-Nullsteuersatz

  • Sprachliche Aktualisierung in § 24b Abs. 1 und 3.
  • Beendigung der Anwendung des 0%-Steuersatzes für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen (unter den Bedingungen des § 28 Abs. 62 und 63 UStG) ab 1. April 2025.
  • Vertrauensschutz/Übergangsregel: 0% bleiben anwendbar, wenn der zugrunde liegende Vertrag vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde (Stichtag der öffentlichen Einbringung im Plenum; ab diesem Zeitpunkt kein schutzwürdiges Vertrauen in Fortbestand der alten Rechtslage).
  • Klarstellung, dass sämtliche Voraussetzungen für den Nullsteuersatz (z.B. Lieferung an den Betreiber) unabhängig davon vorliegen müssen, ob der Anwendungszeitraum des Nullsteuersatzes mit 31. März 2025 oder 31. Dezember 2025 endet.

Änderungen im Gebührengesetz 1957 (GebG) – Wetten

  • Sprachliche Aktualisierung von § 10 im Hinblick auf vergangene Gesetzesänderungen.
  • Inkrafttretensbestimmung in § 37 Abs. 50.
  • Erhöhung/Annäherung der Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten: Die Gebühr nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 (derzeit 2% vom Wetteinsatz) wird zur Annäherung an die Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG (grundsätzlich 16% vom Einsatz) angehoben.
  • Inkrafttreten der Wettgebühr-Änderung mit 1. April 2025; Anwendung auf Wetten, für die die Gebührenschuld gemäß § 16 Abs. 5 GebG (Bezahlung des Wetteinsatzes) nach dem 31. März 2025 entsteht.
  • Ergänzende Inkrafttretensregel in § 37 Abs. 51.

Änderungen im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953) – motorbezogene Versicherungssteuer inkl. E-Fahrzeuge

  • Festlegung der Abkürzung „VersStG 1953“ im Gesetzestitel; sprachliche Adaptierung des Langtitels.
  • Inkrafttretensbestimmung in § 12 Abs. 3 Z 35.
  • Entfall der bisherigen Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit CO2-Emissionswert 0 g/km (im Wesentlichen reine Elektrofahrzeuge) ab 1. April 2025, begründet mit steigenden Aufkommensentfällen und veränderten Rahmenbedingungen (u.a. unionsrechtliche Emissionsvorgaben, fortschreitende Marktdurchdringung).
  • Anpassung der Befreiung in § 4 Abs. 3 Z 6: Künftig Befreiung nur mehr für elektrisch angetriebene Kleinkrafträder („Mopeds“); Abgrenzung über EU-Klassen L1e und L2e nach VO (EU) Nr. 168/2013 (4.000 Watt) zur Gleichschaltung mit der Befreiung für kleine Krafträder mit Verbrennungsmotor (§ 4 Abs. 3 Z 7; Hubraumgrenze 100 cm³).
  • Neuordnung/Strukturreform der §§ 5 und 6 zur besseren Übersicht: § 5 bündelt die Berechnung der „allgemeinen“ Versicherungssteuer (ohne inhaltliche Änderungen); § 6 bündelt die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer (inkl. neuer Regeln für E-Fahrzeuge).
  • § 6 Abs. 1 Z 1: Für Krafträder/Motorräder der Klassen L1e–L5e mit Verbrennungsmotor keine Änderungen; für elektrisch angetriebene Motorräder Besteuerung mangels Hubraum/CO2 anhand der Motorleistung (kW).
  • § 6 Abs. 1 Z 2: Regelung für M1-Fahrzeuge bis 3,5 t („PKW“), ausgenommen bestimmte Wohnmobile (Aufbauart „SA“ mit Basisfahrzeug Klasse N): Für reine Verbrenner-PKW keine Änderungen; für E-PKW eigener Steuersatz unter dem durchschnittlichen Niveau von Verbrennern (Klimaziel-Unterstützung), Bemessung anhand Motorleistung (Stufentarif) und zusätzlich Eigengewicht (u.a. Infrastrukturabnutzung/Energieeffizienz; Begünstigung leichter/typisch günstigerer Fahrzeuge).
  • Anpassung der Besteuerung von Plug-in-Hybriden: Beibehaltung der bisherigen Berechnungslogik, aber Anpassung des Abzugsbetrags zur durchschnittlichen steuerlichen Gleichstellung mit E-PKW; zugleich keine vollständige Angleichung an Verbrenner, um eine gewisse Besserstellung gegenüber Verbrennern zu erreichen.
  • § 6 Abs. 1 Z 3: Regelung für Wohnmobile der Klasse M1 Aufbauart „SA“ (Basisfahrzeug Klasse N) sowie übrige Fahrzeuge bis 3,5 t (ausgenommen Zugmaschinen und Motorkarren): Für Verbrenner keine Änderungen; für elektrisch angetriebene Fahrzeuge Steuersatz abhängig von Motorleistung; Anpassung des Abzugsbetrags (insb. für Klasse N1 mit typischerweise geringerer Motorleistung) nicht vollständig, um weiterhin eine gewisse Besserstellung von E-Fahrzeugen zu erhalten.
  • § 6 Abs. 2: Zentrale Beschreibung des anzuwendenden CO2-Werts; Festlegung in Abs. 1 über Verweis.
  • § 6 Abs. 3 bis 9: Unveränderte Übernahme bestehender Regelungen; u.a. Positionierung der Regel zur Festlegung des Erhöhungsbetrags bei unterjähriger Zahlweise für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden (Sicherstellung unveränderter Besteuerung), sowie Erhöhungsbetrag für Fahrzeuge ohne Katalysator, die vor dem 1. Jänner 1987 erstmalig im Inland zugelassen wurden.
  • § 6 Abs. 10: Anpassung der Mindestbesteuerungsbeträge bei fehlenden Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung.
  • Zeitliche Anwendung: Neue Rechtslage für alle Kraftfahrzeuge ab 1. April 2025; für Versicherungszeiträume vor dem 1. April 2025 keine Änderung.
  • Nacherhebung/Abwicklung: Aufgrund kurzer Umsetzungsfrist Möglichkeit der Nacherhebung des Unterschiedsbetrags zur bisherigen Rechtslage; Fälligkeit dieses Unterschiedsbetrags am 15. November 2025 zur Sicherstellung organisatorisch/technischer Umstellungen bei Versicherungsunternehmen.

Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG) – Nachbildung der VersStG-Änderungen

  • Anpassung von Verweisen/Begriffen aufgrund Einführung der Abkürzung „VersStG 1953“ (u.a. § 1 Abs. 1 Z 1 lit. c).
  • Inkrafttretensbestimmung in § 11 Abs. 13.
  • Inhaltliche Nachbildung der Änderungen der motorbezogenen Versicherungssteuer in der Kraftfahrzeugsteuer, da die motorbezogene Versicherungssteuer im Wesentlichen eine Einhebungsform der Kraftfahrzeugsteuer ist und widerrechtlich verwendete Fahrzeuge in der Kraftfahrzeugsteuer erfasst sind.
  • Gesetzesanpassungen u.a. in § 1 Abs. 1 Z 1 lit. a und c, § 2 Abs. 1 Z 9, § 5 und § 11 Abs. 1 Z 14.
  • Einschränkung/Anpassung der Befreiung für elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge analog zur motorbezogenen Versicherungssteuer: Befreiung beschränkt auf Leichtkrafträder sowie zusätzlich auf jene Kraftfahrzeuge, die im Regelfall der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen.
  • Inkrafttreten der inhaltlichen Änderungen mit 1. April 2025.

Änderungen im Tabaksteuergesetz 2022 (TabStG 2022)

  • Sprachliche Aktualisierungen in § 15 Abs. 2 Z 4 und § 41 Abs. 2.
  • Aufkommenssteigerung bei Zigaretten: Die ab 1. April 2025 vorgesehene Absenkung des Preiselements von 32% auf 31,5% wird ausgesetzt.
  • Anpassung des Mindeststeuersatzes/Mindestverbrauchsteuer für Zigaretten: Absoluter Betrag der Mindestverbrauchsteuer nach § 4 Abs. 3 wird auf 175 Euro je 1.000 Stück angepasst (Annäherung an die Belastung von Zigaretten des 2025 geltenden gewichteten Durchschnittspreises und die daraus errechnete Mindestverbrauchsteuer).
  • Annäherung der Tabaksteuerbelastung von Tabak zum Erhitzen an jene von Zigaretten (Tabak zum Erhitzen als Zigarettensubstitut; Kompensation von Aufkommensverlusten durch Substitution).
  • Anwendungszeitpunkt: Änderungen der Steuersätze für Zigaretten (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit. d) ab 1. April 2025; ab diesem Stichtag gilt gemäß § 4 Abs. 7 ein neu ermittelter gewichteter Durchschnittspreis (relevant auch für Mindestverbrauchsteuer).
  • Anpassung der Steuersätze für Tabak zum Erhitzen (§ 4 Abs. 1 Z 5 lit. d) im selben Zeitplan (ab 1. April 2025).
  • Inkrafttreten der Anpassung des absoluten Betrags der Mindestverbrauchsteuer (§ 4 Abs. 3) ebenfalls mit 1. April 2025.
  • Die für 2026 vorgesehenen Steuerstufen nach BGBl. I Nr. 185/2022 (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit. e und § 4 Abs. 1 Z 5 lit. e) entfallen vorerst und sollen ggf. später neu geregelt werden.
  • Umstellung von Veröffentlichungen: Die in § 4 Abs. 7 und § 5 Abs. 5 geregelten Veröffentlichungen erfolgen seit 1. Juli 2023 statt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) nach dem WZEVI-Gesetz.
  • Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen insgesamt mit 1. April 2025 (§ 43 Abs. 9).

Änderungen beim Energiekrisenbeitrag-Strom

  • Entfall der Meldeverpflichtung in § 8 Abs. 3 als obsolet, da die Meldungen an die Kommission wie vorgesehen vorgenommen wurden und keine weiteren Meldepflichten zu erfüllen sind.
  • Inkrafttretensbestimmung in § 11 Abs. 4.

Änderungen beim Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger

  • Beseitigung eines Redaktionsversehens in § 3 Abs. 2.

Änderungen im Stabilitätsabgabegesetz (Bankenabgabe)

  • Schließung einer Aufzählungslücke in § 2 Abs. 2 (entstanden durch Außerkrafttreten von § 2 Abs. 2 Z 3).
  • Erhöhung der Stabilitätsabgabe durch Anhebung der Steuersätze (§ 3) mit dem Ziel eines jährlichen Aufkommens von 200 Mio. Euro; Evaluierung der Steuersätze mit Ende des Finanzrahmens 2029 mit dem Ziel, ein Gesamtaufkommen von 200 Mio. Euro jährlich beibehalten zu können.
  • Beibehaltung der Begrenzungsmechanismen in § 4 zur Vermeidung ungebührlicher Belastung bei veränderter Ertragslage; Anpassung der Zumutbarkeitsgrenze (§ 4 Z 1) und Belastungsgrenze (§ 4 Z 2) aufgrund der Steuersatzerhöhung.
  • Einführung einer zusätzlichen Sonderzahlung für die Kalenderjahre 2025 und 2026 (§ 5 Abs. 1) – analog zu Sonderzahlungen 2017 bis 2020; abweichende Steuersätze zur Stabilitätsabgabe, aber ansonsten analoge Anwendung der Regeln zur Stabilitätsabgabe (Bemessungsgrundlage, Schuldner, Schuld, Erhebung).
  • Entrichtung der Sonderzahlung für 2025 zur Gänze mit 31. Oktober 2025 (weil erste Zahlungen der Stabilitätsabgabe 2025 bereits geleistet wurden).
  • Sonderzahlung wird nicht durch die Begrenzungen des § 4 beschränkt; erwarteter Beitrag zur Budgetkonsolidierung ca. 300 Mio. Euro pro Jahr.
  • Entfall obsoleter Regelungen in §§ 7a und 7b (Sonderbeitrag und Abgabenschuld des Kalenderjahres 2014).
  • Rückwirkendes Inkrafttreten der Änderungen mit 1. Jänner 2025 (§ 9 Abs. 11), um bereits 2025 ein erhöhtes Aufkommen zu erzielen; Nachentrichtung der durch die Erhöhung bedingten Differenzen nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 mit 31. Oktober.
  • Nichtabzugsfähigkeit als Betriebsausgabe: Sonderzahlung (wie Stabilitätsabgabe) ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 und 2).

Änderungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)

  • Beseitigung eines Redaktionsversehens.

Änderungen im Landarbeitsgesetz 2021 (LAG 2021)

  • Berichtigung eines Zitats im Landarbeitsgesetz.

Änderungen im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)

  • Entfall der Ersatzbeitragsregelung für die Bildungskarenz in § 7.

Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) – Übergangsrecht Bildung

  • Korrektur eines legistischen Versehens im Übergangsrecht.
  • Für vor dem Jahr 2024 begonnene Maßnahmen soll der Zusatzbetrag gemäß § 20 Abs. 6 unverändert in der vor 2024 geltenden Fassung weiter gebühren und zusätzlich der Bildungsbonus gemäß § 20 Abs. 7 zustehen.
  • Ziel: Vermeidung eines Eingriffs in die Bestandskraft bereits rechtskräftiger Bescheide und Mitteilungen des AMS.

Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025

~48 min Lesezeit
Dafür: ÖVPSPÖNEOS Dagegen: FPÖGRÜNE
FPÖ Arnold Schiefer

Sehr geehrte noch anwesende Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Ich fasse mich kurz, es wurde heute ja sehr viel geredet und auch einiges gesagt. Es geht hier um drei Anträge: zwei Anträgen werden wir nicht zustimmen, einem schon; 5 und 6 werden wir nicht mittragen, 7: ja. Vielleicht kurz noch ein Satz vorweg: Es wurde heute die alte, große rot-schwarze Koalition beschworen, Figl wurde genannt. Ich würde vielleicht den Zusehern zu Hause, falls es noch welche gibt, mitgeben: So schlimm ist es jetzt wirklich nicht, dass wir das wieder beschwören müssen. Wir haben hier keine Nachkriegssituation. Wir haben nur ein bissel ein Finanzproblem von einer Vorgängerregierung, das wir wegräumen müssen, aber das kann man schaffen. Es besteht keine Notwendigkeit, hier Nachkriegsszenarien zu beschwören. Wir haben unseren Anteil geleistet, indem wir für die sogenannte Brüsselliste unsere Ideen eingebracht haben. Die Brüsselliste liegt Ihnen ja vor, an dieser hanteln Sie sich jetzt auch vorwärts. Wir finden auch einige Vorschläge darauf – natürlich aufgrund unserer Programmatik – richtig, wir befürchten allerdings, dass Sie am Ende der Abarbeitung dieser Liste andere Schwerpunkte setzen und auch das eingesparte Geld ganz anders verwenden werden, als wir das tun würden, weshalb wir uns da ein bisschen verabschieden, aber Sie weiterhin unterstützen werden. Es ist jetzt Ihr Sanierungspfad, Ihr Regierungsprogramm und Ihre Arbeit, die wir natürlich konstruktiv begleiten werden, aber im Großen und Ganzen sehen wir natürlich nicht ein, warum wir jetzt die Scherben von der Party der Vorgängerregierung wegräumen sollen. Ich bitte um Verständnis dafür. Wir werden dennoch versuchen, Sie hier sinnvoll zu begleiten, Sie haben im Regierungsprogramm ja auch einige wichtige Themen angeschnitten. Wir hätten natürlich lieber ein bisschen mehr Reformen und weniger Proporz in der Zukunft gesehen. Die NEOS haben ein bisschen ein hartes Brot, weil man der Frau Außenminister ja sofort zum Einstand einen Koffer geschenkt und sie auf die Reise geschickt hat; und den Herrn Schellhorn statt ins Wirtschaftsministerium auch gleich noch ins Außenministerium dazu. Herr Wiederkehr kann sich jetzt mit der rot-schwarzen Lehrergewerkschaft vergnügen – ich würde sagen, das ist auch ein bissel das Bohren dicker Bretter. Wir unterstützen ihn natürlich dabei, aber ob er da etwas zusammenbringen wird, wird uns die Zukunft zeigen. Ich befürchte nur, dass nicht sehr viel an Reform übrig bleibt, sondern dass die NEOS ein linkes Betonpatscherl in Rot und ein rechtes Betonpatscherl in Schwarz kriegen und nicht wirklich eine Dynamik entwickeln werden. Das tut uns leid, weil ich glaube, ihr wärt der einzige Teil da drinnen, der wirklich Reformen vorantreiben würde, muss ich sagen. (👏 FPÖ, NEOS) – Danke.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Da applaudiert die eigene Fraktion nicht!

FPÖ Arnold Schiefer

… Na ja, muss nicht immer sein. Eine Bitte hätte ich noch: Herr Marterbauer hat ja gemeinsam mit Herrn Babler in den Medien ein kleines Imageproblem. Ich glaube, Sie ( in Richtung Bundesminister Marterbauer ) können nicht wirklich etwas dafür, aber es wird in den Medien immer so kolportiert, als wäre das Thema privates Eigentum für Sie etwas Schlechtes. Sie haben heute gesagt, dass wir Investitionen brauchen, dass wir mehr Konsum brauchen, dass wir eine gute Stimmung brauchen. Vielleicht könnten Herr Babler und Sie den Leuten einmal die Ängste nehmen, nämlich auch die Angst, dass am Ende des Tages, falls sich eure Sanierung nicht ausgeht, doch noch irgendwo eine kleine Vermögensteuer oder Erbschaftssteuer kommt; so ein kleiner Teil wie Stiftungsbesteuerung ist ja durch die Hintertür schon dabei.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Das war bei Ihnen auch drin!

FPÖ Arnold Schiefer

… Wenn Sie sich da vielleicht einmal klar committen, würde der eine oder andere vielleicht investieren und auch sein Geld wieder ausgeben. – Das wäre mein persönlicher Wunsch. Das können wir als Oberösterreicher gerne einmal persönlich besprechen, wir sind ja quasi Nachbarn, da können wir uns am See einmal austauschen. Da sehe ich positiv in die Zukunft. Wie gesagt, wir wünschen euch allen eine gute Sanierung. Einer muss das ja machen, ihr habt euch entschieden, das zu tun. Ihr werdet es schon hinkriegen. Wir unterstützen euch, wo es geht; wir werden zum Beispiel beim nächsten Antrag im nächsten Abstimmungsblock auch zustimmen. Das haben wir auch basisdemokratisch im Klub diskutiert. Ich wünsche dem Haus alles Gute und ein Glückauf! (👏 ÖVP, FPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Andreas Hanger . – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Andreas Hanger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der österreichischen Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben jetzt zwei aus meiner Sicht sehr wichtige Tagesordnungspunkte in Verhandlung: Zum einen geht es, wie mein Vorredner schon angesprochen hat, darum, das automatische Budgetprovisorium in ein gesetzliches Budgetprovisorium umzuwandeln – das ist wichtig für die finanzielle Stabilität der Republik –, und zum Zweiten geht es um ein großes, erstes Maßnahmenpaket, um das Bundesbudget zu konsolidieren. Ich möchte die Gelegenheit wirklich nutzen, um mich herzlich zu bedanken, zum einen natürlich bei Ihnen, Herr Finanzminister, zum anderen bei unserer Finanzstaatssekretärin mit dem gesamten Team. Sie sind erst am Montag angelobt worden und wenige Tage später haben wir schon ein ganz substanzielles Paket im Parlament. Der Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Manche sind schon etwas müde, wie ich gesehen habe, weil die letzten Tage und Nächte doch sehr, sehr intensiv waren. Ich möchte mich auch für die Koordinierung bedanken, und ich möchte mich vor allem auch für die wirklich sehr, sehr konstruktiven Gespräche auf parlamentarischer Ebene bedanken. Das ist auch das, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Sie erwarten nämlich, dass wir Lösungen auf den Tisch legen. Wir machen da im Bereich der Budgetkonsolidierung jetzt einen ersten großen Schritt. Ich möchte schon auch dazusagen: Wir haben auch ein klares Verständnis dafür, dass das eine Ausnahmesituation ist, weil eben das Budget zu konsolidieren ist. Wir bekennen uns darüber hinaus natürlich sehr klar zu Regierungsvorlagen, zu Begutachtungsfristen, zu einem ganz intensiven legistischen Prozess, aber in dieser Ausnahmesituation war das notwendig. 1,2 Milliarden Euro sind ein großer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Österreich braucht gute Staatsfinanzen, gesunde Staatsfinanzen. Diese sind die Grundlage dafür, dass man Standortpolitik, Sozialpolitik und vieles anderes machen kann. Angesichts dieser Kultur des Gemeinsamen bin ich aber sehr davon überzeugt, dass wir da noch vieles auf den Weg bringen werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Schwarz . – Bitte, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Jakob Schwarz

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn einmal Gratulation zur Angelobung, Herr Minister, Frau Ministerin, sehr geehrte Staatssekretärinnen! Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Arbeit. Ich möchte auch die konstruktive Zusammenarbeit der Grünen anbieten. Wir werden heute den meisten Vorlagen aus dem Budgetausschuss zustimmen, dem gesetzlichen Budgetprovisorium beispielsweise oder auch der Mietpreisbremse. Nicht zustimmen werden wir dem blau-schwarzen Kürzungspaket. Da wird mit der Abrissbirne gegen alles vorgegangen, was irgendwie Klima im Namen hat. Beim Klimaschutz wird gespart, bei den klimaschädlichen Subventionen wird nicht gespart – da gibt man weiterhin jährlich 2 Milliarden Euro dafür aus, die Umwelt weiter zu verdrecken. (👏) Das ist ja noch irgendwie verständlich für Blau und Schwarz, aber dass die NEOS und die SPÖ dieses Paket mit übernehmen und umsetzen – Herr Minister, ich nehme Sie da aus, ich weiß, die Entscheidung ist gefallen, bevor Sie gestartet haben; ich hoffe auch, dass Sie da noch einwirken können, dass das besser wird –, dass das von SPÖ und NEOS mitgetragen wird, ist schon wesentlich weniger verständlich. Begründet wird das – auch im Ausschuss – mit angeblich mangelnder Effizienz von so mancher Klimaförderung. Da dreht es mir als Atmosphärenphysiker den Magen um, denn die entscheidende Frage beim Klimaschutz ist – bei aller Liebe für die Effizienz; und die Liebe dazu ist bei mir sehr ausgeprägt – nicht die Effizienz, sondern ist die Suffizienz. Die Frage ist: Reichen diese Maßnahmen, die wir setzen, aus, um die Klimaziele zu erreichen? Diese sind einerseits verpflichtend auf EU-Ebene vorgegeben, andererseits wollen wir auch physikalisch vermeiden, dass Kipppunkte erreicht werden. Darum geht es, das ist die entscheidende Frage bei Klimaschutzmaßnahmen. (👏) Wenn es jetzt so wäre, dass Sie die weniger treffsicheren Maßnahmen herausnehmen und diese durch treffsichere Maßnahmen ersetzen, dann wäre ich ja tausendmal dabei, aber das machen Sie ja nicht. Sie kürzen diese Maßnahmen weg und ersetzen sie durch nichts! Da frage ich mich: Wie wollen wir denn dann unsere Ziele erreichen? Das geht so nicht! (👏) Das heißt, wir sind aus klimapolitischen Gründen, aus konjunkturpolitischen Gründen und auch aus industriepolitischen Gründen – das kann ich jetzt nicht weiter ausführen, aber wir haben uns eh schon mehrfach dazu geäußert – gegen dieses Sparpaket und halten es für kontraproduktiv. Wir schlagen stattdessen ein alternatives Sparpaket vor. Ich möchte in diesem Sinne auch einen Entschließungsantrag einbringen: Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz , BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sinnvoll sparen statt kopflos kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, von geplanten konjunktur- und klimaschädlichen Einsparmaßnahmen abzusehen und stattdessen durch folgende Maßnahmen, die Konjunktur und Klima schonen, mit Augenmaß zu sparen: Kluge und sozial gerechte Anpassung des Klimabonus; Rücknahme der Kürzungen bei Klimaförderungen und Erneuerung von konjunkturstützenden Maßnahmen wie Heizkesseltausch und Sanierungsförderungen; Abschaffung und Reform der klimaschädlichen Subventionen statt ihrer Wiedereinführung wie“ – lieber Yannick, liebe Julia – „bei Klein-Lkws; wachstumsfreundliche steuerliche Maßnahmen, die auch die Gemeindefinanzierung stabilisieren; Konsolidierungsbeitrag der Bundesländer durch die Abschaffung von Doppel- und Mehrfachförderungen auf Landesebene.“ Vielleicht dazu noch ein Wort: Liebe Julia Herr, lieber Yannick Shetty , auch der Rest von den NEOS! Wie oft ihr gefordert habt, die klimaschädlichen Subventionen abzuschaffen – jetzt wird eine klimaschädliche Subvention, die wir im harten Ringen mit der ÖVP abgeschafft haben, wieder eingeführt. Ihr habt nicht einmal das Budget und das Defizit als Ausrede für euren Umfaller, weil das ja dem Budget noch geholfen hätte, wenn man das aufrechterhalten hätte. Stattdessen bringt ihr eine Zusatzbelastung für das Budget. (👏) Wir sehen das Auslaufen der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen jedenfalls als kontraproduktiv an. Deshalb darf ich auch noch einen Änderungsantrag der Abgeordneten Gewessler, Schwarz, Freundinnen und Freunde einbringen. Abänderungsantrag der Abgeordneten Gewessler, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 73/A Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: In Artikel 3 entfällt Ziffer 2. Ich bitte um Zustimmung. Das Klima wird es euch danken, wie auch zukünftige Generationen. – Vielen Dank. (👏) 18.30 Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar: RN/105.1 Sinnvoll sparen statt kopflos kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen (18/UEA) RN/105.2 Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025 (AA-7) Präsident Peter Haubner : Die von Kollegen Schwarz eingebrachten Anträge sind beide ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jan Kai Krainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Jan Kai?

SPÖ Kai Jan Krainer

Danke schön. ( Heiterkeit des Redners. ) – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziemlich genau 100 Stunden ist diese Regierung angelobt, und wir haben hier schon das erste Maßnahmenpaket zur Abstimmung vorliegen. Danke an die Kolleginnen und Kollegen von allen Parteien, dass wir das doch recht zügig und kollegial hier einbringen konnten. Von den 14 Artikeln haben wir ja „nur“ – unter Anführungszeichen – zwölf 24 Stunden vor der Abstimmung fertig gehabt und zwei erst im Laufe des heutigen Tages. Danke da fürs Verständnis, dass komplexe Materien einfach ein bisschen Zeit brauchen, damit wir sie fertig bekommen. Was machen wir heute? – Der Spitzensteuersatz für Einkommensmillionäre wird für die nächsten vier Jahre auf 55 Prozent festgezurrt. Es gibt ein vorzeitiges Auslaufen des Nullsteuersatzes bei Fotovoltaikanlagen.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Gratuliere!

SPÖ Kai Jan Krainer

… Die Wettgebühr wird ab 1. April von 2 auf 5 Prozent erhöht. Bei der Kfz-Versicherungssteuer ist es so, dass E-Mobilität auch moderat – also unter dem Beitrag für Verbrennertechnologie – einbezogen wird. Betreffend Tabaksteuer: Es war an und für sich eine Erhöhung der Tabaksteuer pro Zigarettenpackung von circa 4 Cent vorgesehen, und das werden jetzt circa 7 Cent. Betreffend Heets ist es so: Bei normalen Zigaretten macht die Tabaksteuer pro Packung circa 4 Euro aus und bei den Heets wird das circa 1,85 Euro, 1,90 Euro sein, je nach Marke. Das ist da zwar nur halb so viel, aber doch eine deutliche Erhöhung. Bei dem Bereich, für den es jetzt länger gedauert hat, geht es um einen Beitrag der Energiekonzerne. Wir haben klar festgelegt, dass vor allem jene Gruppen der Gesellschaft, die in den letzten Jahren von der Inflation besonders profitiert haben, auch einen besonderen Beitrag leisten sollen. Für die Budgetsanierung werden da auf Basis des den Grünen nicht unbekannten, weil von ihnen erfundenen quasi Stromkostenbeitrags 200 Millionen Euro pro Jahr extra als Beitrag der Energiekonzerne ins Budget kommen. Und dann – auch nicht vollkommen unwichtig –: Die Banken leisten heuer und nächstes Jahr zusammengerechnet 1 Milliarde Euro für die Sanierung – auch ein wichtiger Beitrag. Das ist nicht eins zu eins das, was Blau-Schwarz nach Brüssel gemeldet hat, nein, es trägt jetzt auch eine soziale Handschrift, weil auch Banken und Energiekonzerne einen gerechten Beitrag leisten. Das ist das, was diese Regierung in den nächsten Jahren vor allem zeigen wird, nämlich eine soziale, eine sozialdemokratische Handschrift, denn das gibt es halt bei keiner anderen Partei so wie bei uns. Im Übrigen wollte ich noch sagen – was die Transparenz betrifft –: Alle diese Zahlen und die Berechnungen hinter diesem Gesetz sind auf budget.gv.at abrufbar. Es geht nämlich auch darum, dass wir sehr transparent agieren wollen, was die Auswirkungen dieser Beschlüsse für die Budgetsanierung sind. Unter budget.gv.at kann man das alles nachlesen. Und damit das Ganze jetzt komplett wird, muss ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Hanger, Krainer, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen einbringen, nämlich zu diesem Antrag 73/A , dem sogenannten Budgetsanierungsmaßnahmengesetz. Da werden im Artikel 5 – das betrifft die Kfz-Steuer – ein paar Tabellen eingefügt, die bisher gefehlt haben. Dann wird der vorhin erklärte Beitrag der Energiekonzerne von 200 Millionen Euro pro Jahr in den Artikeln 8 und 9 quasi noch textlich eingebracht, und es gibt dann noch im Artikel 9 – das ist der Beitrag der Banken – eine verpflichtende gesetzliche Evaluierung, ob die eh genug zahlen, damit wir auch feststellen können, ob der Beitrag eh ausreichend ist oder ob da nachjustiert werden muss. Ich glaube, der Antrag ist so lang, dass er verteilt werden muss. Insofern ersuche ich darum und ersuche auch um Zustimmung. Noch einmal danke für die Zusammenarbeit. – Vielen Dank. (👏 SPÖ) 18.35 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/106.1 Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025 (AA-8) Präsident Peter Haubner : Danke vielmals. Der Antrag wurde bereits verteilt. Er wurde jetzt ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hubert Fuchs . – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Hubert Fuchs

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir haben gestern im Budgetausschuss den Entwurf zum Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 diskutiert oder eigentlich – besser gesagt – nicht diskutiert. Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz enthält nämlich, und man glaubt es kaum, keine Zahlen zu den budgetären Auswirkungen. Wie will man aber einen Gesetzentwurf zur Budgetsanierung diskutieren, wenn vom Finanzminister überhaupt keine Zahlen vorgelegt werden? Das ist ein unhaltbarer Zustand, Herr Finanzminister (👏 FPÖ), und kein guter Start für eine Budgetsanierung. Ich finde es sehr originell, dass Kollege Krainer auf irgendeine Homepage verweist, auf der man etwas nachlesen kann – also man kann da eigentlich nur mehr den Kopf schütteln. Herr Finanzminister, ich habe es im Budgetausschuss schon gesagt: Im Sinne einer Transparenz erwarten wir uns in Zukunft, dass, wenn es überhaupt zu Initiativanträgen kommt, da auch eine entsprechende WFA enthalten ist. Nun zu den bekannten Fakten: Mittlerweile wissen wir alle, dass Schwarz-Grün einen budgetären Scherbenhaufen hinterlassen hat.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

Der Kollege Schiefer hat das viel besser können!

FPÖ Hubert Fuchs

… Es hat uns sogar ein EU-Defizitverfahren gedroht, welches nur durch das tatkräftige Einschreiten der FPÖ verhindert werden konnte. Neu ist aber – man kann da auch nur den Kopf schütteln –, und man sieht es an den Redebeiträgen, insbesondere von Herrn Bundesminister Hattmannsdorfer heute, dass die ÖVP jetzt in der aktuellen Regierungskonstellation so tut, als ob sie zum ersten Mal in der Bundesregierung wäre. (👏 FPÖ) Ich darf also insbesondere für die ÖVP nochmals in Erinnerung rufen: Liebe ÖVP, ihr seid auch in der letzten Bundesregierung gewesen, und ja, ihr habt sogar den Bundeskanzler gestellt. Ihr habt in den Jahren 2020 bis 2024 Budgetdefizite von summa summarum 90 Milliarden Euro – im negativen Sinn – erwirtschaftet. Die Finanzschulden des Bundes sind in diesem Zeitraum mehr oder weniger um denselben Betrag, um 90 Milliarden Euro, gestiegen, und das ist fast ein Drittel der Gesamtschulden des Bundes. Aus der ehemaligen Wirtschaftspartei ÖVP – ich habe es hier schon öfter erwähnt – ist mittlerweile eine Schuldenmacherpartei geworden (👏 FPÖ), und dieses größte Budgetloch aller Zeiten soll nun durch den Verursacher – die ÖVP – mit Unterstützung der größten Schuldenmacherpartei der Zweiten Republik – der SPÖ – saniert werden. Also das kann wohl nicht wirklich funktionieren. (👏 FPÖ) Bei Schwarz-Grün hat es noch geheißen: das Beste aus beiden Welten!, jetzt ist es der Kompromiss – ist es der faule Kompromiss? –, der in Wirklichkeit nichts anderes ist als der kleinste gemeinsame Nenner, quasi eine inhaltliche Leermeldung. (👏 FPÖ) Österreich blickt leider auf fünf verlorene Jahre zurück, wie es die Agenda Austria treffend formuliert hat. Leider haben ÖVP, SPÖ und NEOS in den vergangenen fünf Monaten viel Zeit mit Regierungsverhandlungen verplempert …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Ihr auch! – Abg. Maurer [Grüne]: Der Herr Kickl hat nur 8 Stunden verplempert! – Ruf bei den Grünen: Seid ihr jemals irgendwo dabei? Seid ihr irgendwann irgendwo dabei?

FPÖ Hubert Fuchs

… wertvolle Zeit, die uns jetzt zur Sanierung des Budgets fehlt. Und es ist davon auszugehen, liebe Kollegen, dass uns unter dieser Verliererkoalition weitere fünf verlorene Jahre bevorstehen – sehr zum Leidwesen des Landes, der Steuerzahler und künftiger Generationen. – Vielen herzlichen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Jan Kai Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

SPÖ Kai Jan Krainer

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Fuchs hat soeben behauptet, die SPÖ wäre die größte Schuldenmacherpartei des Landes. (👏 FPÖ) – Ja, da gibt es noch einen, der das offenbar glaubt.

FPÖ Lausch (Zwischenruf)

So ist es auch!

SPÖ Kai Jan Krainer

… Ich berichtige tatsächlich: Das ist einfach objektiv falsch. Auf Bundesebene hat die ÖVP die meisten Schulden in Regierungsverantwortung zu verantworten, auf Landesebene und im Verhältnis zum BIP sind es die Freiheitlichen in Kärnten – unerreicht, man muss es sagen. Insofern ist die größte Schuldenmacherpartei in Österreich die Freiheitliche Partei. – Vielen Dank.

FPÖ Linder (Zwischenruf)

… zehn Jahren, SPÖ! – Abg. Kassegger [FPÖ]: So ein Blödsinn! – Abg. Darmann [FPÖ]: Da hast aber die Gaby Schaunig vergessen! – Ruf bei der SPÖ: Was soll die gemacht haben? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer . – Bitte, Frau Abgeordnete.

NEOS Karin Doppelbauer

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Auch von meiner Seite: Ich gratuliere Ihnen ganz, ganz herzlich zu Ihren Funktionen und wünsche Ihnen für die großen Aufgaben alles Gute! Da möchte ich mich gleich auch ein wenig in das Zahlenspiel einbringen: Kollege Fuchs, bei aller Wertschätzung, und ich glaube, wir teilen ja viel von der Analyse, dass viel zu viel Geld ausgegeben worden ist, besonders in der letzten Legislaturperiode – ich glaube, du hast gesagt, 90 Milliarden Euro an Schulden wurden angehäuft –: 72 Milliarden Euro davon hat die FPÖ mitgetragen, hat da mitgestimmt und diese auch budgetwirksam ausgegeben. Das muss man dann auch durchaus einmal erwähnen. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich möchte aber einen weiteren Punkt aufnehmen, und zwar möchte ich mich an dieser Stelle als NEOS-Budgetsprecherin entschuldigen, denn ja, wir haben diese Maßnahmen als Initiativanträge eingebracht, und natürlich fehlt damit die Begutachtung und es fehlt damit die WFA. Also das ist ein fairer Punkt.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

In 100 Stunden!

NEOS Karin Doppelbauer

… Ich glaube, Sie wissen aber auch, dass die Bundesregierung erst am Montag angelobt worden ist und in der Kürze der Zeit doch einiges zu tun ist, weil es natürlich auch darum geht, dass die Europäische Kommission einen Fahrplan von uns erwartet. Sie haben gesagt, wir haben viele Dinge übernommen – das ist richtig, die haben wir weitergetragen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Da sind für uns NEOS auch manche schwierige Dinge dabei, aber ja, wir tragen sie mit. Ich glaube, das ist auch das, was der Herr Bundespräsident gemeint hat, als er gesagt hat, wir sollten jetzt Kompromisse schließen und uns hier gemeinsam auf den Weg machen. Und ja, den mittelfristigen Konsolidierungspfad müssen wir natürlich bis Ende April abgeben. Was es auch noch braucht, ist, dass die ersten Maßnahmen rasch Wirksamkeit zeigen, damit wir eben das Defizitverfahren abwenden können, das ansonsten auf uns zukommen würde – deswegen wollen wir, dass diese Maßnahmen bereits ab 1. April gelten, und deswegen auch die große Eile. Aber noch einmal: Wir werden uns da natürlich bemühen. Um noch einmal ein bisschen einzuordnen, wie diese Sanierungsschritte ausschauen: Ich glaube, es ist Ihnen allen bewusst und klar, dass keine Bundesregierung gerne damit beginnt, Sparpakete auf den Tisch zu legen, aber es war notwendig, weil das Budget nach der letzten Legislaturperiode eben so aussieht, wie es aussieht – und da kann man jetzt die Grünen auch nicht aus der Verantwortung lassen. Ich muss Sie noch einmal daran erinnern: Energiekrisenmaßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024: 16 Milliarden Euro; Covid-19-Maßnahmen: insgesamt 46 Milliarden Euro. Das sind einfach Riesensummen, die auf Pump in die Hand genommen wurden. Das sind Schuldenberge, die hinterlassen worden sind und die jetzt abgearbeitet werden müssen, nicht nur um wieder die Initiative ergreifen und an den richtigen Stellen investieren zu können, sondern auch um den Haushalt einfach wieder in Ordnung zu bringen. Deswegen sind diese Maßnahmen jetzt notwendig. (👏 NEOS) Meine Damen und Herren, den Gürtel müssen wir alle enger schnallen, und ich glaube, was gut funktioniert, sind die Maßnahmen, die kommen werden: 1,1 Milliarden Euro werden aus den Ministerien kommen, aus der Verwaltung; das soll eingespart werden. Es werden langfristig wirksame Reformen im Pensionsbereich, im Gesundheitsbereich kommen; und natürlich werden auch die Förderungen dorthin zurückgebracht, wo sie auf einem gesunden Maß sind: auf ein europäisches Niveau. Wichtig ist mir auch, dass es auch einnahmenseitig Maßnahmen gibt, mit denen wir NEOS eigentlich – und das haben wir immer gesagt, auch im Wahlkampf – nicht so glücklich sind, aber ja, auch das sind die Kompromisse, bei denen wir mitgehen. Ich möchte noch einen letzten Satz zu den Energiemaßnahmen sagen, die ja in der Branche in den letzten Tagen richtigerweise durchaus für ein wenig Aufregung gesorgt haben: Uns geht es darum, dass wir am Ende des Tages alles dafür tun müssen, dass die Energiepreise wettbewerbsfähig sind und dass sich die Haushalte die Energie auch wirklich leisten können. Es gibt einige Maßnahmen im Regierungsprogramm, die schon da waren. Wir müssen 200 Millionen Euro stemmen, das wurde ja bereits nach Brüssel übermittelt. Das heißt, es kommt eine Verlängerung des Energiekrisenbeitrags – die wird kommen –, auch der fossile Energiekrisenbeitrag wird verlängert. Wir werden uns extrem darum bemühen, dass wir im Gesetzespaket an den richtigen Stellen drehen, was ja auch schon vorbereitet wurde, und das ElWG auf den Boden bringen, den Ausbaubeschleunigungsplan auf den Boden bringen und das Grüngaspaket – alles bis zum Sommer – auf den Boden bringen, damit wir Rahmenbedingungen haben, die der Branche wirklich helfen und die Energiewende in Österreich vorantreiben. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Gerhard Kaniak

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Doppelbauer hat soeben behauptet, dass die FPÖ 74 der 90 Milliarden Euro an Schulden in den vergangenen Jahren zugestimmt hätte. Das ist absolut falsch. Ich berichtige tatsächlich ( Ruf bei den Grünen: Wie viel? ): Allein unsere Gegenstimme gegen die Cofag und jene gegen die Covid-Impfstoffbeschaffung haben zusammen über 19 Milliarden Euro ausgemacht ( Ruf bei den Grünen: Das geht sich eh … aus! ), daher kann die Aussage von Kollegin Doppelbauer nur falsch sein.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster hat sich – von der Regierungsbank – Herr Bundesminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

GRÜNE Markus Koza

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Minister:innenbank! Sehr geehrter Herr Präsident! Speed kills, das steht seit Schwarz-Blau I für eine Politik der schnellen Beschlüsse ohne lästige Diskussionen und des raschen Schaffens von vollendeten Tatsachen. Und speed kills, das gilt offensichtlich auch bei der Abschaffung von Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit: Wer nach dem 1. April 2025 eine Bildungskarenz machen will und nicht bis spätestens 28. Februar eine solche mit dem Arbeitgeber vereinbart hat, der fällt künftig um Weiterbildungsgeld und um Bildungsteilzeit um. Man muss künftig also schon sehr reich sein …

NEOS Gasser (Zwischenruf)

Boah!

GRÜNE Markus Koza

… um sich eine Bildungskarenz leisten zu können. Alle anderen schauen durch die Finger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bildung für alle, das war einmal. (👏) Speed kills! Das nimmt Bildungschancen und zerstört Lebensplanung, und die erhofften Einsparungen werden auch bei Weitem nicht erreicht. Das hat ganz einfache Gründe: Was werden Betriebe machen, die bis jetzt versucht haben, ihre Belegschaft zu halten, indem sie in Krisenzeiten Leute in die Bildungskarenz geschickt haben, dass sie sich qualifizieren können, damit sie zurückkommen und es wieder aufwärts geht? Was werden die betroffenen jungen Mütter machen, die eine Bildungskarenz an eine Elternkarenz dranhängen wollten, einerseits um bessere Chancen beim Wiedereintritt zu haben und weil sie andererseits auch gar keine anderen Möglichkeiten haben, weil es keinen Kinderbetreuungsplatz gibt? Wird durch die Abschaffung der Bildungskarenz ein einziger Kinderbetreuungsplatz geschaffen? Werden durch die Abschaffung der Bildungskarenz Jobs in krisengebeutelten Unternehmen sicherer? – Nein. Was vielmehr droht, das ist steigende Arbeitslosigkeit, unter anderem weil junge Mütter aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden werden, weil sie mangels Kindergartenplatz beim Kind zu Hause bleiben, ohne Weiterbildung, ohne Weiterbildungsgeld, dafür wird der Wiedereinstieg umso schwerer und teurer. (👏) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist falsches Sparen, das ist Sparen auf Kosten von Zukunftschancen, auf Kosten von Frauen, und das einen Tag vor dem internationalen Frauentag – Gratulation! Wir sind für sinnvolle Reformen bei der Bildungskarenz und bei der Bildungsteilzeit, wie sie unter anderem das Wifo vorgeschlagen hat. Darum bringen wir auch den folgenden Antrag ein: Entschließungsantrag der Abgeordneten Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zielsichere Reform der Bildungskarenz statt Abschaffung“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) und Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld) beizubehalten und dem Nationalrat schnellstmöglich, jedenfalls aber bis Ende Mai 2025, einen Gesetzesentwurf zur Reform insbesondere der Bildungskarenz vorzulegen, der folgende Punkte umfasst: verpflichtende Bildungsberatung und -begleitung für Arbeitnehmer:innen vor Antritt der Bildungskarenz Vereinbarung und Überprüfung des Bildungsziels und der arbeitsmarktpolitischen Relevanz Zertifizierung von Bildungsangeboten und -instituten auf Basis von Qualitätskriterien gezieltere Einbeziehung von Gruppen mit geringen und mittleren Bildungs- bzw. Qualifikationsabschlüssen Begrenzung der Inanspruchnahme entlang formaler Bildungsabschlüsse, zeitlicher Mindestabstände und Häufigkeit Teilnahmebestätigungen und erhöhte Anwesenheitsverpflichtungen“ Zuletzt: Abgeschafft, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schnell einmal etwas. Die Wiedereinführung ist dafür umso schwieriger. Darum: Stimmen Sie unserem Antrag zu – für sinnvolle Reformen statt planloser Kürzungen. – Danke. (👏) 18.53 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/112.1 zielsichere Reform der Bildungskarenz statt Abschaffung (19/UEA) Präsident Peter Haubner : Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klaus Lindinger . – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Klaus Lindinger

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir hier das Budgetprovisorium beschließen und weitere Beschlüsse zur Budgetkonsolidierung fassen, dann ist es enorm wichtig, dass wir die finanzielle Lage oder die Notwendigkeit hier im Parlament darlegen, dass wir ein offiziell geregeltes Budgetprovisorium fortschreiben können. Zur Budgetsanierung, zur Konsolidierung, darf ich schon ein paar Punkte anmerken, weil die Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, etwas überdramatisiert haben: Ja, es ist ein Budgetloch da, und wir haben gemeinsam die Aufgabe, dass wir es dementsprechend auch wieder befüllen. Es hat sich eine breite Mehrheit hier im Hohen Haus dazu committet, dass wir da Maßnahmen setzen, und ja, es sind auch Beschlüsse dabei, mit denen wir etwas, das wir in der Vergangenheit beschlossen haben, zurücknehmen, mit denen wir etwas korrigieren, etwas besser machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu stehen wir. Wenn ich an die Beschlüsse in der Vergangenheit zurückdenke: Da kann man sagen, viele Beschlüsse waren extrem gut, bei vielen Beschlüssen hätten wir es dann im Nachhinein besser machen können – im Nachhinein weiß man es immer besser –, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, bei vielen Beschlüssen wart ihr auch mit dabei, und es ist nicht okay, dass man sich dann im Nachhinein hier herausstellt und alles schlechtredet, nur weil man grundsätzlich einmal gegen alles ist. Zuerst mitstimmen und dann im Nachhinein alles kritisieren, das ist relativ einfach. Verantwortung zu übernehmen, liegt euch anscheinend nicht. Ihr hättet in den letzten Wochen die Möglichkeit gehabt, Verantwortung für Österreich zu übernehmen, das habt ihr verpasst. In diesem Sinne haben sich drei andere Parteien zusammengerungen, haben auch in vielen Bereichen Kompromisse geschaffen. Das nennt man Parlamentarismus, dazu stehen wir. Und wir stehen zu dem Regierungsprogramm, in dem auf über 200 Seiten alles niedergeschrieben ist, mit dem wir den Wirtschaftsstandort unterstützen möchten, somit auch die Arbeitsplätze in unserem Land sichern wollen, die Lebensmittelversorgung hier absichern, ausbauen – wir stehen zur österreichischen Landwirtschaft –, die Seniorinnen und Senioren auch maßgeblich unterstützen und nicht zuletzt die Jugendlichen und die Ehrenamtlichen, denn die Ehrenamtlichen sind all jene, die in unserem Land den sozialen Zusammenhalt schaffen. Meine Damen und Herren, darum freut es mich ganz besonders, dass auf 200 Seiten viele Maßnahmen für die Menschen in Österreich stehen. Ja, in manchen Bereichen müssen wir den Gürtel enger schnallen, das schaffen wir jetzt mit den ersten Beschlüssen, da werden noch manche folgen. Und ja, wir werden auch bei der Bildungskarenz ein neues, treffsicheres Nachfolgemodell aufstellen, das dann auch die Weiterbildung möglich macht. In diesem Sinne freue ich mich auf eine Zusammenarbeit, Herr Minister, Frau Staatssekretärin, dass wir gemeinsam das Budget in Österreich für die Zukunft gut aufstellen.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Nicht schlecht!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Leinfellner . (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Gegen den wird auch ermittelt!) – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Markus Leinfellner

Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Es wundert mich ja nicht, dass sich von den Regierungsparteien keiner den Ausdruck in den Mund zu nehmen getraut hat: das Beste aus drei Welten. Man hat ja bei der letzten Wahl gesehen, was die Wähler vom Besten aus zwei Welten gehalten haben. Und, Herr Bundesminister, wenn Sie von einer Budgetsanierung sprechen, dann darf man da schon einiges ins rechte Licht rücken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für alle, die sich mit dem Paket nicht befasst haben: Es geht dieser Bundesregierung schlicht und ergreifend nämlich wieder einmal darum, unseren fleißigen Österreichern das Geld mit zwei Händen beim Sackerl herauszuziehen, aber auf der anderen Seite den Österreichern davon nichts zurückzugeben. (👏 FPÖ) Diese Bundesregierung zieht unseren fleißigen Österreichern, den Pensionisten, denjenigen Leuten, die das Land aufgebaut haben, das Geld mit zwei Händen beim Sackerl heraus, damit sie sich auf der anderen Seite selbst die Taschen vollstopfen kann.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Na, das ist ein Fehler! Das seids ihr immer, die sich die Taschen vollstopfen! Sporttaschen zum Beispiel!

FPÖ Markus Leinfellner

… Es ist ja nur mehr ein bisschen ein Überbleibsel dieser Bundesregierung da: 21 Köpfe werden mit diesem Geld hier durchgefüttert, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das darf ich Ihnen ( in Richtung Regierungsbank ) ins Stammbuch schreiben, nämlich dieser teuersten Bundesregierung aller Zeiten. Kollege Marchetti hat es heute angesprochen: Sie müssen nicht regieren, Sie wollen regieren. Das ist das Problem: Sie wollen regieren, und das um jeden Preis, und das ist der Kleber, der diese Bundesregierung auch zusammenhält. (👏 FPÖ) Eines können Sie nicht: Sie können nicht regieren. Das ist das große Problem in diesem Land und bei dieser Bundesregierung.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Wie war das mit der Verhetzung und dem Schweinefleisch? – Heiterkeit der Abg. Bayr [SPÖ].

FPÖ Markus Leinfellner

… Das ist das Problem. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der nächste Wahltag kommt bestimmt, und dann ist der Weg frei für unseren Volkskanzler Herbert Kickl ( Rufe bei der ÖVP: Ja! ), und er kann auch regieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Greiner . – Bitte, Frau Abgeordnete. ( Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grünen. – Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen. )

SPÖ Karin Greiner

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Staatssekretärinnen! Lieber FPÖ-Vorredner-Kollege, jemand, der am Tag der Angelobung im Nationalrat bereits ausgeliefert wird …

FPÖ Leinfellner (Zwischenruf)

Zum Thema!

SPÖ Karin Greiner

… sollte nicht so große Töne spucken.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Zuerst liefern Sie ihn aus, und dann regen Sie sich auf auch noch! Sind Sie ein Gericht oder was?

SPÖ Karin Greiner

… Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute das Budgetprovisorium. Wir haben heute bereits das Bundesministeriengesetz beschlossen. Darin ist die Ressortverteilung innerhalb der Ministerien geregelt, Frau Kollegin, und sind die Kompetenzen niedergeschrieben. Was noch fehlt – und dieser Beschluss folgt Ende März –, sind die personelle Ausstattung und die diesbezügliche Budgetanpassung. Das Doppelbudget 2025/2026 wird noch beschlossen. ( Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz. ) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einmal auf die heutige Regierungserklärung zurückblicken. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass das ein starkes und engagiertes Signal der neuen Bundesregierung ist. (👏 ÖVP, SPÖ) Herr Finanzminister, ich darf Ihre Worte noch einmal aufgreifen. Sie haben gesagt: Es geht um Stabilität, es geht um Zuversicht, es geht um soziale Sicherheit, es geht um den Standort, es geht aber leider auch um eine unbedingt notwendige Budgetsanierung. Es geht um ein Sparpaket von 6,4 Milliarden Euro für das heurige Jahr. Das Erfreuliche dabei: Wir beginnen sofort mit den entsprechenden notwendigen Maßnahmen. Wir beschließen zum Beispiel heute die Erhöhung der Bankenabgabe. Das bedeutet 1 Milliarde Euro an Einnahmen für das heurige Jahr und 1 Milliarde Euro an Einnahmen für das nächste Jahr.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Nicht einmal das ist richtig!

SPÖ Karin Greiner

… Das ist ein großer Brocken, aber wir sprechen dabei nur – für allfällige Kritiker – von einem Bruchteil der erwirtschafteten Milliardengewinne. Eine weitere entscheidende Maßnahme, die beim nächsten Tagesordnungspunkt noch näher ausgeführt werden wird, ist eine Maßnahme, die den Alltag vieler Mieterinnen und Mieter beträchtlich erleichtert: Die Mieten werden ab 1. April nicht erhöht. Das betrifft einmal in einem ersten Schritt 500 000 Wohnungen, 1,4 Millionen Mieterinnen und Mieter, das betrifft noch mehr. Die Details dazu wird meine Kollegin Julia Herr, die das entscheidend mitverhandelt hat, ausführen. (👏 SPÖ) Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Bundesregierung haben drei Fraktionen Verantwortung für unsere Republik übernommen. Stellvertretend für alle, die diese Verantwortung übernommen haben, darf ich unsere Frauenministerin Eva Maria Holzleitner erwähnen. Es ist morgen immerhin der Internationale Frauentag. Eva Maria Holzleitner , stellvertretend für alle erwähnt, ist eine engagierte Kämpferin für Frauen und für Gleichberechtigung. (👏 ÖVP, SPÖ) Herr Vizekanzler Babler hat heute am Vormittag eine Einladung ausgesprochen. Er hat eine Einladung an alle ausgesprochen, gemeinsam wieder Vertrauen aufzubauen, Zuversicht zu vermitteln und gemeinsam für unsere Sicherheit zu sorgen. – Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen wir diese Einladung bitte alle an! (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Als Nächste gelangt zu Wort: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli .

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was mich gewissermaßen schon stört, ist, wenn man Sie mit Ihren Plänen für die Klimakürzungen konfrontiert, dass dann der Widerhall so einen komischen Unterton hat. Das geht so in die Richtung, Sie wären irgendwie die Klima-Robin-Hoods. Ich meine, zu dem Schluss, dass Besitzer von relativ teuren Elektroautos auch einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten können, kann man, fair enough, schon auch kommen, aber dieses Geld stecken Sie ja nicht in ein Projekt, das besonders Menschen mit niedrigem Einkommen zugutekommt und diese in die Lage versetzt, dass sie einen Beitrag leisten und die Klimawende schaffen können, und das stört mich massiv. (👏) Ich glaube, viel richtiger ist doch, dass Ihnen das Klima einfach nicht so wichtig ist, und es geht Ihnen nicht um Fairness und es ging Ihnen auch nie um Fairness. Sie halten Klimapolitik für eine nette Draufgabe im Sinne einer Wohlfühlpolitik. Aber: Klimapolitik sichert die Lebensgrundlage von unseren Enkel:innen, jedoch ist Ihnen das – zu dem Schluss muss ich leider kommen – einfach nicht wichtig genug. Es geht auch weiter mit der Abschaffung des Klimabonus. Ich habe noch im Ohr, was der nunmehrige Vizekanzler Andreas Babler alles über die CO₂-Bepreisung gesagt hat: Das ist „eine Massensteuer ohne Lenkungseffekt“ und somit – Zitat – „Antiklimapolitik“. – Und was tun Sie jetzt? Der Klimabonus, der diese CO₂-Bepreisung den Menschen wieder zurückgibt, der die Ausgaben dafür kompensiert, den streichen Sie jetzt. Das nehmen Sie den Leuten weg. Meiner Meinung nach ist das Antizukunftspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (👏) Das Paket hat neben viel Schatten aber durchaus auch Licht: Das ist die Bankenabgabe. Kollegin Greiner, das sind natürlich nicht 1 Milliarde Euro heuer und 1 Milliarde Euro nächstes Jahr. Meiner Meinung nach sind es 250 Millionen Euro; ich glaube, so hat es der Herr Finanzminister vorgelegt. Diese elendslange Diskussion, ob man die Bankenabgabe überhaupt einführen soll, habe ich nie verstanden, und da schaue ich vor allem in Richtung ( auf die ÖVP weisend ) der Raiffeisen-Bänke. Warum nicht auch Banken einen Beitrag leisten sollten, habe ich nie verstanden. Aber wie Sie es gemacht haben, ist leider sehr, sehr unglücklich: Sie besteuern den Umsatz der Banken. Wir wissen, Umsatz ist ja nicht gleich Gewinn. Ihr Ziel ist ja, wie Sie sagen, die Übergewinne abzuschöpfen, und dafür ist eine Abgabe auf Umsatz gänzlich ungeeignet. Der Finanzsprecher Kai Jan Krainer von 2023 würde sagen: Ihr könnt es einfach nicht! (👏) Das ist nicht unser Stil. Wir sagen: Bankenabgabe ja, aber bitte auch gescheit gemacht. Herr Finanzminister Marterbauer, ich habe Ihre Beiträge als Ökonom immer sehr geschätzt, und wenn ich mir etwas wünschen darf: Bleiben Sie sich treu! (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Hofer .

NEOS Markus Hofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie ich schon in meinem ersten Redebeitrag ausgeführt habe, war es uns und ist es uns wichtig, schnell ins Tun zu kommen. Kollege Markus Koza , speed kills vielleicht, aber wenn man keine Zeit zum Konsolidieren hat, weil die Hütte brennt, dann muss man handeln, und das haben wir getan. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Dafür, dass wir diesen Konsolidierungskurs jetzt bereits in den ersten Tagen auf den Weg gebracht haben, möchte ich wirklich – damit wiederhole ich das, was schon gesagt wurde – mit einem Dankeschön an alle beginnen, die das mitgetragen und daran mitgearbeitet haben (👏), und da inkludiere ich wirklich herzlich alle Mitarbeiter:innen, aber vor allem auch die Opposition, mit der wir über die letzten Tage gute Gespräche hatten. Das finde ich wichtig – und ich finde es manchmal schade, dass sich die Tonalität im Plenum dann ändert. (👏 SPÖ) Wir haben in den ersten fünf Tagen Konsolidierungspakete, die wir jetzt beschließen werden, auf den Weg gebracht, die im Jahr 2025 1,2 Milliarden Euro und im Jahr 2026 1,6 Milliarden Euro bringen werden. Wir reden nicht, wir arbeiten, und das gemeinsam. Wenn ich jetzt auf die Details eingehe, möchte ich voranstellen: Natürlich macht es keinen großen Spaß, in den ersten Tagen in einer Regierung mit einer liberalen Beteiligung zu konsolidieren. Es ist aber notwendig. Ich beginne mit dem, wozu wir schon ein paar Zahlen gehört haben, nämlich mit der Stabilitätsabgabe, dem Bankenbeitrag. Ich möchte nicht tatsächlich berichtigen, sondern einfach nur einmal die Zahlen sagen und die Mechanik darstellen. Erstens: Die Banken leisten jetzt schon einen Beitrag, er wird nur erhöht. Zweitens: Nein, es ist nicht der Umsatz die Bemessungsgrundlage – es ist wahrscheinlich schwierig –, die Bemessungsgrundlage ist die Bilanz, die gemacht wird. (👏 ÖVP, NEOS) Drittens: Es sind weder zweimal 1 Milliarde Euro, noch sind es 250 Millionen Euro, sondern es sind in zwei Jahren jeweils 350 Millionen Euro und insgesamt 500 Millionen Euro. Jetzt treffen wir uns sozusagen in der Mitte der beiden Aussagen. Der zweite Beitrag zur Konsolidierung findet sich in der Änderung des Tabaksteuergesetzes mit einer Erhöhung der Tabaksteuer. Freut uns das? – Nein. Ist es gut? – Ja. Wichtiger ist die Novellierung zum Schutz, die nächstes Jahr kommen wird. Dann möchte ich noch ein Beispiel bringen: Ich finde es persönlich auch nachteilig, dass wir jetzt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Elektrofahrzeuge haben. Glauben Sie mir, ich kenne mich dort aus. Ich wollte Ihnen nur sagen: Sehen Sie es sich an, es sind noch immer batterieelektrische Fahrzeuge deutlich günstiger als Verbrenner. Ich gebe Ihnen einen Vergleich: Ein Audi Q3 e-tron ist jetzt noch billiger als ein vergleichbarer VW Golf – nur damit Sie eine Größenordnung haben. Ich fasse zusammen: Wir haben ein Gesetzespaket rasch auf die Reise gebracht. Es wird notwendig sein, um die Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen zu können. Ich bitte daher um Zustimmung. Es ist ein gutes Gesetz, es wurde gut zusammengearbeitet. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Staatssekretärin Elisabeth Zehetner-Piewald zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

ÖVP Angela Baumgartner

Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In den vergangenen Jahren haben zahlreiche unvorhersehbare globale Krisen Europa und auch Österreich nachhaltig geprägt. Diese Entwicklungen haben das Wirtschaftswachstum geschwächt, und Prognosen wurden immer weiter nach unten korrigiert. Dabei zeigt sich klar: Budget und Wirtschaftswachstum sind eng miteinander verbunden. Ein Rückgang des Wirtschaftswachstums um 1 Prozentpunkt führt zu einer Erhöhung des Budgetdefizits um rund 0,5 Prozentpunkte. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wird die neue Bundesregierung das Budget in den nächsten Jahren gezielt konsolidieren. Wir werden zeitnah einen Beschluss über ein Doppelbudget und einen neuen Bundesfinanzrahmen fassen. Unser gemeinsames Ziel ist es, ein Defizitverfahren zu verhindern. Zu diesem Zweck haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Es gilt, entschlossen zu handeln, und genau das tun wir. Unser Ansatz ist ein ausgewogener Mix aus wachstums- und beschäftigungsfördernden sowie sozial verträglichen Maßnahmen, die sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite berücksichtigen. Auf der Einnahmenseite schließen wir Steuerlücken, passen bestehende Steuern und Abgaben an, auch die Banken und Energieunternehmen werden einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten, und auf der Ausgabenseite werden wir unter anderem Förderungen anpassen. Ja, wir müssen konsolidieren, und wir werden es tun. Gleichzeitig ist klar: Nach einer erfolgreichen Budgetkonsolidierung soll mit dem wirtschaftlichen Aufschwung auch eine nachhaltige und gerechte Entlastung folgen. (👏 ÖVP, SPÖ) Sehr geehrter Herr Finanzminister! Liebe Staatssekretärin! Sehr geehrte Staatssekretärin! Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Gehen wir es gemeinsam an! – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Teiber .

SPÖ Barbara Teiber

Danke, Frau Präsidentin! Werte Kollegen, werte Kolleginnen! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Staatssekretärinnen! Ich möchte mich wirklich auf nur zwei Punkte beschränken – es ist ja schon sehr viel Wichtiges und Richtiges gesagt worden. Ich möchte nicht und wir wollen nicht schweigen, was die Kritik betrifft, die jetzt in Bezug auf die Abschaffung der Bildungskarenz geäußert worden ist. Wir haben eine unglaubliche Summe zu stemmen, was die Budgetkonsolidierung betrifft, und da war es so, dass es bei wirklich vielen Dingen im Regierungsprogramm einen Konsens gegeben hat, bei vielen Dingen einen guten Kompromiss – und auch Dinge, die für jede einzelne Partei einen ganz, ganz schwierigen Kompromiss, eine große Hürde dargestellt haben. Ich mag nicht verschweigen, dass wir als Sozialdemokratie wollten, dass man schon ein neues Konzept hat, was die Bildungskarenz betrifft, und das dann gleichzeitig umsetzt. Das ist uns aber nicht gelungen. Es ist einfach der Konsolidierungsbedarf so enorm, dass der eingestellte Betrag, der von Blau-Schwarz auch schon nach Brüssel geschickt worden ist, nicht mehr erreicht werden kann, wenn wir nicht jetzt auf die Stopptaste drücken. Das möchte ich durchaus zugeben, dass das nicht in unserem Sinne ist, es ist aber jetzt eine Notwendigkeit. Ich möchte aber auch allen versichern – wenn es noch Zuhörer und Zuhörerinnen gibt –, dass wir alles daransetzen werden, wirklich ein Nachfolgemodell zu schaffen, durchaus ein redimensioniertes, denn man muss ehrlicherweise schon auch zugeben, dass vereinzelt mit der Bildungskarenz auch in gewisser Weise Schindluder getrieben wurde. Ich möchte nur erwähnen, dass es gewisse Kursinstitute gegeben hat, die offen damit geworben haben – mehr oder weniger unverschämt –, dass mit kaum einem Aufwand Weiterbildungsgeld bezogen werden kann. Da hat es Onlinekurse für 2, 3 Stunden gegeben, ohne jegliche Relevanz für den Arbeitsmarkt …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Das gehört beendet!

SPÖ Barbara Teiber

… und das ist nicht im Sinne des Erfinders.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Da hast du recht, das gehört beendet!

SPÖ Barbara Teiber

… Darum werden wir ein neues Modell schaffen, das garantieren wir. (👏 SPÖ) Es soll vor allem ein Modell sein, das es besser schafft als bisher, dass Personen mit geringer – formaler, möchte ich dazusagen – Qualifikation wirklich mehr motiviert werden, die Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen, und nicht, wie es jetzt manchmal der Fall ist, auch in meinem privaten Umfeld, dass man zum dritten Mal eine Bildungskarenz macht, den dritten akademischen Titel erwirbt.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Kann man eingrenzen, aber nicht abschaffen!

SPÖ Barbara Teiber

… Das ist nicht im Sinne des Erfinders, das ist auch keine intelligente Umverteilung. Das möchte ich Ihnen versichern: Wir werden für eine gute Bildungskarenz kämpfen, darauf können Sie sich verlassen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Gasser .

NEOS Johannes Gasser

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte auch auf das Thema der Bildungskarenz eingehen. Der Herr Finanzminister hat es schon angesprochen: Das ist jetzt in der aktuellen budgetären Situation tatsächlich auch in der Budgetkonsolidierung einer der wichtigsten Posten, den wir so schnell wie möglich aufgreifen müssen. Ja – Kollegin Teiber hat es gerade angesprochen –, da wurden in der Vergangenheit von Einzelnen, die das in Anspruch genommen haben, auch Weiterbildungsmaßnahmen gesetzt, die wahrscheinlich nicht dem Zweck der Bildungskarenz dienen: Wir kennen alle die Geschichten vom Yogakurs auf Bali, der mit einer Weltreise verbunden wurde; wir kennen Geschichten von Englischkursen, die teilweise von Native Speakern in Anspruch genommen wurden, einfach um die Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können; und ja, wir wissen auch, dass es Institute gegeben hat oder gibt, die sich darauf spezialisiert haben, Kurse mit besonders wenig Aufwand anzubieten, damit man eine Verlängerung der Elternkarenz in Anspruch nehmen kann. Wir wissen, dass das natürlich Anekdoten sind, aber wenn man die Zahlen der Bildungskarenz anschaut – wie sich das entwickelt hat –, dann sieht man, dass das ein Trend war, der sich herumgesprochen hat. Wir wissen, dass 2021 schon die Hälfte all jener, die eine Bildungskarenz in Anspruch genommen haben, das im Anschluss an die Elternkarenz gemacht hat …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ja, die haben auch am meisten profitiert davon!

NEOS Johannes Gasser

… und nicht nur das: Wir sehen auch, dass die Bildungskarenz, wenn es um die Ergebnisse am Arbeitsmarkt, in der Beschäftigung geht, nicht geholfen hat, diese Ziele zu erreichen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Bildungspartei NEOS!

NEOS Johannes Gasser

… Der Ökonom Martin Halla sagt, die Bildungskarenz ist zu einer Auszeit für das Bildungsbürgertum geworden. Er sagt das nicht nur so, sondern er beruft sich auf eine Wifo-Analyse …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ja, genau!

NEOS Johannes Gasser

… die zeigt, dass der Großteil jener, die sie in Anspruch nehmen, bereits Gutverdiener sind, bereits solche sind, die schon sehr gute Bildungsabschlüsse haben – ein Viertel davon sogar akademische Abschlüsse.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Da schaffen wir’s ab!

NEOS Johannes Gasser

… Zum Argument, das von grüner Seite gekommen ist, dass das in der Vergangenheit in Anspruch genommen wurde, damit sich Menschen, wenn das Unternehmen vielleicht nicht so gut läuft, weiterbilden können und dann wieder zurückkommen: Ein Großteil – die Hälfte – verlässt das Unternehmen ein halbes Jahr nach Ende der Bildungskarenz wieder, wenn sie überhaupt zurückkehren. Daran sieht man, dass die Bildungskarenz vor allem dafür verwendet wurde, dass sich Besserverdiener auf Kosten jener, die die Bildungskarenz nicht in Anspruch nehmen – meistens Menschen, die nicht so gut verdienen –, weiterbilden konnten. Das ist eine Fehlentwicklung, die wir NEOS in der Vergangenheit immer wieder angesprochen haben. Sie erinnern sich vielleicht – die, die schon länger da sind – an Kollegen Loacker, der sich zu diesem Thema hier öfter inbrünstig zu Wort gemeldet hat …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Der Gerald hat schon alles ..., das ist kein Argument!

NEOS Johannes Gasser

… jede Anfrage, jeder Antrag verhallt, vertagt und abgelehnt, auch von Ihren Kollegen, Herr Koza, auch wenn Sie jetzt einen Unselbständigen Entschließungsantrag eingebracht haben. Es wäre schön gewesen, wenn Sie vor fünf Jahren aufgewacht wären und die Zeit genutzt hätten, um hier eine Alternative zu bringen, denn eines ist klar: Die budgetäre Verantwortung, die Sie für diesen Bereich nie übernommen haben, führt jetzt dazu, dass wir die Notbremse – auch bei der Bildungskarenz – ziehen müssen. Da kann man schon sagen: Speed kills!, aber ganz ehrlich: In dieser Frage ist die Geschwindigkeit das Entscheidende, damit überhaupt ein budgetärer Effekt erzielt werden kann. Denn wissen Sie, was die Realität ist? – Seit darüber diskutiert worden ist, dass die Bildungskarenz möglicherweise eingestellt oder eingeschränkt wird, ist die Zahl der Anträge explodiert. Das heißt, wenn wir nicht so schnell wie möglich die Maßnahme setzen, dann hat das auch keinen budgetären Effekt mehr, und das können wir uns nicht leisten. Auch den Vorwurf des sozialen Kahlschlags, den Sie hier in den Raum gestellt haben, muss ich zurückweisen. Erstens haben wir sehr viele Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung, und zweitens gibt es – das habe ich in den Beratungen und den Gesprächen, die ich in den letzten Tagen geführt habe, gesehen und gemerkt – einiges an anderen Unterstützungsleistungen, die genau in diesem Bereich unterstützen. Da schaue ich auch die Wissenschaftsministerin an, weil wir für viele, die sich bei mir gemeldet haben mit der Frage: Was soll und was kann ich jetzt tun?, Leute, die eine ernsthafte Ausbildung machen, Alternativen haben: Es gibt das Fachkräftestipendium, aber es gibt vor allem das Studienabschluss-Stipendium und es gibt das Selbsterhalterstipendium. Ja, wir müssen jetzt bis Ende des Jahres die Notbremse ziehen, um ein neues Modell auszuarbeiten – Kollegin Teiber hat es erwähnt. Wir werden natürlich gerne an dem mitarbeiten, worauf wir uns im Regierungsabkommen verständigt haben. Eines ist klar: Die Bildungskarenz wird sich in Zukunft vor allem auf die innerbetriebliche Höherqualifizierung konzentrieren. Das heißt, wir nehmen auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr mit ins Boot, damit eben die Ausbildungen, die gemacht werden, auch wirklich einen betrieblichen Nutzen haben können, damit wir es schaffen, dass wir vor allem auch Geringqualifizierte mehr in die Bildungskarenz bekommen und dadurch tatsächlich die Weiterbildungsmöglichkeiten von Menschen, die sonst vielleicht nicht so gute Jobchancen hätten, in den Unternehmen gestärkt werden. Das ist eine Reform, die jetzt notwendig ist, die schon längst notwendig gewesen wäre – die Budgetsanierung macht es jetzt umso einfacher, das endlich aufs Tapet zu bringen. Ich freue mich auf das Nachfolgemodell, das wir gemeinsam ausverhandeln werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger .

ÖVP Laurenz Pöttinger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätztes Regierungsteam! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für Österreich, da wir wieder eine stabile, leistungsstarke und proeuropäische Regierung haben, die notwendige Maßnahmen sofort umsetzt. Ich wünsche allen im Regierungsteam und auch uns im Hohen Haus gute Entscheidungen für eine gute Zukunft hier in Österreich. Ja, eine Budgetkonsolidierung ist unumgänglich, und da gibt es natürlich auch Maßnahmen, die nicht überall für Beifall sorgen. So werden wir heute unter anderem – wir haben es schon gehört – die Abschaffung der Bildungskarenz in der derzeitigen Form beschließen. Leider ist dieses Modell zu großen Teilen als Auszeitmodell genützt worden, und so explodierten die Kosten innerhalb von fünf Jahren von 236 Millionen Euro auf sage und schreibe 646 Millionen Euro. Dieses Auszeitmodell ist auch den Steuerzahlern nicht zumutbar. Weitere Maßnahmen, die heute schon erwähnt wurden, leisten ebenfalls einen Beitrag, den Staatshaushalt zu konsolidieren. Mit einem neuen Regierungsprogramm ist es gelungen, ein Comeback-Paket für unsere Wirtschaft – für unseren Wirtschaftsstandort – mit den Säulen Leistung, Wettbewerb und Bürokratieabbau zu schnüren. Ein Leistungspaket für die Fleißigen wird eine verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie bis zu 1 000 Euro bringen; Arbeiten im Alter für all jene, die in der Regelpension dazuverdienen, wird mit 25 Prozent endbesteuert, inklusive Sozialversicherung. Es wird steuerlich stärker begünstigte Überstunden beziehungsweise Zuschläge geben oder auch eine Anhebung der Umsatzgrenze bei der Pauschalierung und vieles mehr. Gestatten Sie mir aber noch Dankesworte für all jene, die in den vergangenen Wochen mit großem Einsatz die Koalitionsverhandlungen, die schlussendlich ein sehr gutes Ergebnis gebracht haben, geführt haben – danke dafür! Ich selbst habe im ersten Anlauf zur Bildung einer Koalition mit der SPÖ und den NEOS im Bereich Arbeit und insbesondere im Bereich Kunst und Kultur mitverhandelt. Es waren gute, wertschätzende Verhandlungen auf Augenhöhe. Dann durfte ich auch den Bereich Kunst und Kultur mit Mitgliedern der FPÖ verhandeln, und ich darf mich auch beim Verhandlungsteam der FPÖ bedanken: Es war ein gutes Miteinander mit einem guten Verhandlungsergebnis, das wir erreichen konnten – danke auch dafür. Es gab nie Parallel- oder Scheinverhandlungen unsererseits. Übrig bleibt bei mir nur die Vermutung, dass es zum Leidwesen seines Teams offensichtlich an Klubobmann Herbert Kickl lag, der offenbar wirklich zu viel Respekt vor dieser großen Aufgabe gehabt hat. Die „Presse“ titelt: „Wer koalieren will, verhandelt nicht auf Abbruch“. – Das finde ich sehr interessant: „Wer koalieren will, verhandelt nicht auf Abbruch“.

FPÖ Linder (Zwischenruf)

... von der ÖVP!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Wenn ich das Kanzleramt und das Finanzministerium angeboten bekomme …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Was heißt angeboten? So großzügig die ÖVP!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… und dann trotzdem den Regierungsauftrag zurücklege, dann bleibt nicht der Volkskanzler, sondern wirklich der Will-nicht-Kanzler. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer .

NEOS Christoph Pramhofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen, mittlerweile via Livestream! Es ist mir eine große Ehre, hier heute meine erste Rede halten zu dürfen. Umso mehr freut mich das, als es zu einem Thema ist, das mich auch beruflich beschäftigt, nämlich Banken. Banken sind der Blutkreislauf unserer Wirtschaft. Unsere Unternehmer brauchen starke Banken, um die Investitionen finanzieren zu können, und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land brauchen verlässliche Hausbanken, die ihnen den Traum vom Wohneigentum finanzieren. Ohne starke Banken haben wir keine Investitionen, keine Innovationen, kein Wirtschaftswachstum und damit auch keine neuen Arbeitsplätze oder keinen neuen Wohnraum. (👏 ÖVP, NEOS) Ja, wir haben uns im Regierungsübereinkommen darauf verständigt, dass Banken temporär einen überproportionalen Beitrag zur Budgetsanierung leisten werden. Dazu bekennen wir uns auch, und ich möchte mich bei den Banken und den Eigentümern auch bedanken. Eines aber ist auch völlig klar: Das ist ein Balanceakt, weil jeder Euro an zusätzlichen Steuern, den wir von den Banken einheben, am Ende das Eigenkapital reduziert und damit die Möglichkeiten zur Kreditvergabe reduziert. Und das Letzte, was wir in einer Rezession brauchen, ist, dass das Kreditwachstum zum Erliegen kommt. Das befeuert einen Teufelskreis aus weniger Investitionen und damit auch wiederum weniger wirtschaftlicher Dynamik. (👏 ÖVP, NEOS) Das bringt mich zum nächsten Punkt: Am 30.6. läuft endlich die KIM-Verordnung aus. Das ist jene Verordnung, die es vor allem jungen Familien erschwert hat, sich Wohneigentum zu schaffen. Hier mein Appell an den Regulator: Wenn es zu einer Nachfolgeregelung kommt, dann bitte mit äußerster Vorsicht und mit Augenmaß vorgehen, denn es ist immer eine Interessenabwägung, und zwar nicht nur zwischen Risiko und Krediten – das wird absolut verstanden –, sondern es geht um so viel mehr. Es geht um Wohnraumschaffung, es geht um den Traum vieler junger Familien und es geht auch um Wirtschaftswachstum, Dynamik und um die Bauwirtschaft. Das muss gesamt gedacht werden. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich komme zum vorliegenden Gesetzentwurf – die Umsetzung einer EU-Richtlinie –, den wir heute hier beschließen werden: das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz. Wir haben in den letzten Monaten und jetzt Jahren erleben müssen, dass eine Mischung aus sehr schnell und stark gestiegenen Zinsen, einer hohen Inflationsrate und eben der Rezession dazu geführt hat, dass bei manchen Banken die notleidenden Kredite gestiegen sind. Das sind die NPLs oder eben Kredite, die die Kreditnehmer, weil sie in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, nicht mehr ordnungsgemäß haben bedienen können. Dieser Gesetzentwurf schafft einen europaweit harmonisierten Markt, einen Sekundärmarkt für diese notleidenden Kredite und hilft dabei den Banken, diese Kredite besser sanieren zu können und dieses Portfolio effizient verwalten zu können. Uns NEOS ist aber auch der Konsumentenschutz sehr wichtig, und auch da trägt das Gesetz dazu bei, die Rechte der Kreditnehmer zu sichern, zu stärken: mit sehr starken Informationspflichten für die Banken und einem niederschwelligen Zugang zu einfachen Schlichtungsstellen, falls es zu Problemen kommen sollte. Zum Schluss möchte ich mich noch bei den Koalitionspartnern bedanken. Der Herr Finanzminister hat es vorhin schon angesprochen, es war wirklich auch Zeit, diese EU-Vorgabe umzusetzen. Alles andere hätte uns ein Strafverfahren gebracht beziehungsweise wurde es schon eingeleitet und wird jetzt in letzter Sekunde abgewendet. Das erspart uns wirklich viel Steuergeld. – In diesem Sinne: vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz – KKG, Bankwesengesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz u.a.

33 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Initiativantrag 72/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜR

Zusammenfassung

Der Nationalrat beschließt das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2167 und schafft damit ein Zulassungs-, Aufsichts- und Sanktionsregime für Kreditdienstleister sowie Transparenzpflichten bei der Übertragung notleidender Kredite. Gleichzeitig werden BWG, FMABG, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sowie Verbraucherkreditgesetz angepasst (u.a. FMA-Verordnungsermächtigungen, erweiterte Prüf- und Strafbestimmungen, neue Informationspflichten und redaktionelle Bereinigungen).

Betroffen sind Kreditdienstleister und Kreditkäufer (insbesondere bei notleidenden Krediten), Kreditinstitute sowie Verbraucher/Kreditnehmer; zuständig für Zulassung und Aufsicht ist primär die FMA (teils mit Meldungen über OeNB).

Dokumente

Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz – KKG, Bankwesengesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz u.a.

Gesamtziel und Regelungsansatz

  • Erlassung eines Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetzes (KKG) sowie Änderungen im Bankwesengesetz (BWG), Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG), Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und Verbraucherkreditgesetz (VKrG).
  • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 (NPL-Richtlinie) zu Kreditdienstleistern und Kreditkäufern sowie flankierende Anpassungen in Aufsicht, Meldewesen, Informationspflichten und Sanktionen.
  • Klarstellung, dass zivilrechtliche/vertragsrechtliche Grundsätze der Forderungs- bzw. Vertragsübertragung und der Schutz von Kreditnehmern/Verbrauchern durch das KKG nicht berührt werden.

KKG – Anwendungsbereich und Ausnahmen (insb. § 2)

  • Anwendbar auf Kreditdienstleister, die im Namen eines Kreditkäufers aus einem notleidenden Kreditvertrag tätig werden, sowie auf Kreditkäufer, die Ansprüche aus einem notleidenden Kreditvertrag oder den notleidenden Kreditvertrag selbst erwerben, sofern der Kredit von einem in der EU niedergelassenen Kreditinstitut gewährt wurde.
  • Anwendbar nur auf Übertragungen, wenn der notleidende Kredit seit mehr als 90 Tagen fällig ist.
  • Ausnahme/Abgrenzung für Verbriefungszweckgesellschaften nach der Verordnung (EU) 2017/2402: Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben bleiben Anforderungen an die Erbringung von Kreditdienstleistungen unberührt.
  • Nicht erfasst: Kreditdienstleistungen bzw. Erwerb/Übertragung betreffend notleidende Kredite, die nicht von einem in der EU niedergelassenen Kreditinstitut gewährt wurden; Erwerb durch ein in der EU niedergelassenes Kreditinstitut; Übertragungen, die vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes stattgefunden haben.
  • Mitgliedstaatenwahlrecht wird genutzt: Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern sowie von Rechtsanwälten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit werden von der Anwendung ausgenommen.
  • Bei der Umsetzung wird auf einen spezifischen Richtlinienverweis (Art. 2 Abs. 5 Buchstabe a lit. ii) verzichtet, weil das InvFG 2011 das dort angesprochene Wahlrecht zur Satzungsform (Investmentgesellschaft) nicht genutzt hat.

KKG – Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen (insb. § 3)

  • Definitionen u.a. für Kreditvertrag (unter Nutzung der bestehenden ABGB-Definition), Kreditdienstleister, Kreditdienstleistungen, Kreditkäufer und Verbraucher (Verweis auf KSchG-Definition).
  • Kreditdienstleister erbringen Kreditdienstleistungen nicht im eigenen Namen und nicht auf eigene Rechnung; sie dürfen nach dem KKG keine finanziellen Mittel von Kreditnehmern entgegennehmen oder halten.
  • Abgrenzung zu Inkassoinstituten nach GewO 1994: Nicht jedes Inkassoinstitut ist ex lege Kreditdienstleister, da Inkasso einen wesentlich breiteren Forderungsbereich umfasst und Inkassoinstitute fremde Gelder verwalten/halten dürfen; Kreditdienstleister sind zudem nicht zur gerichtlichen Eintreibung befugt.

KKG – Zuständigkeit der FMA und Zulassungssystem

  • FMA wird als zuständige Behörde für die Zulassung von Kreditdienstleistern in Österreich festgelegt.
  • Voraussetzungen für die Zulassung: Kriterien nach der Richtlinie; Insolvenzbezogene Ausschlussgründe gelten als nicht gegeben, wenn Sanierungsplan/Zahlungsplan gerichtlich bestätigt und erfüllt wurde oder nach Abschöpfungsverfahren Restschuldbefreiung erteilt und nicht widerrufen wurde.
  • Richtlinienvorgaben zu AML/CTF-Verfahren (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe h; Art. 7 Abs. 2 Buchstabe i) werden nicht umgesetzt, weil Kreditdienstleister nach nationalem Recht keine Verpflichteten zur Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungsprävention sind.
  • Zulassungsverfahren: Antragsinhalte und Prüf-/Entscheidungsablauf; Ergänzung um den eingetragenen Sitz (Firmenbuch) als anzugebende Information.
  • Richtlinienvorgabe zum Nachweis eines gesonderten Kontos (Art. 7 Abs. 2 Buchstabe j) wird nicht umgesetzt, weil ein Verbot des Entgegennehmens/Haltens von Geldern gewählt wird.
  • Rechtsschutz: Bescheidpflicht bei Verweigerung; Beschwerdemöglichkeit nach B-VG; bei Fristüberschreitung Möglichkeit der Säumnisbeschwerde.
  • Entzug der Zulassung: Differenzierung zwischen Ermessensfällen (z.B. Nichtgebrauch) und gebundenen Fällen (bewusster Marktaustritt oder Rechtsverstoß); keine Entzugsgründe aus nicht umgesetzten Anforderungen zum Entgegennehmen/Halten von Geldern.
  • FMA führt ein Verzeichnis (kein Register) der zugelassenen Kreditdienstleister; dies wird als ausreichend angesehen.

KKG – Verbot des Entgegennehmens/Haltens von Kreditnehmergeldern (§ 6)

  • Mitgliedstaatenwahlrecht wird genutzt: Kreditdienstleistern wird verboten, bei der Erbringung von Kreditdienstleistungen finanzielle Mittel von Kreditnehmern entgegenzunehmen und zu halten.
  • Begründung: Vermeidung von Konflikten mit dem BWG (Bankgeschäft), Vermeidung komplexer Schutzmechanismen; aus Konsumentenschutzsicht wird ein direkter Transfer vom Schuldner an Kreditgeber/Kreditkäufer als zweckmäßiger erachtet; entspricht marktüblicher Praxis.

KKG – Beziehung zum Kreditnehmer und Informationspflichten bei Übertragung (§ 10)

  • Regelung der Beziehung von Kreditkäufer und Kreditdienstleister zum Kreditnehmer sowie der Mitteilungspflichten an den Kreditnehmer bei Übertragung von Ansprüchen bzw. des notleidenden Kreditvertrags.
  • Datenschutz: Verpflichtung zur Einhaltung einschlägiger Datenschutzvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre.
  • Mitteilungsinhalt umfasst die in der Richtlinie vorgegebenen Punkte; zusätzlich wird der eingetragene Sitz (Firmenbuch) des Kreditdienstleisters als mitumfasst klargestellt.
  • Form/Art der Mitteilung wird zur besseren Verständlichkeit in einem eigenen Absatz geregelt.

KKG – Vertragsbeziehung Kreditkäufer/Kreditdienstleister und Aufzeichnungen (§ 11)

  • Regelung der Kreditdienstleistungsvereinbarung zwischen Kreditkäufer und Kreditdienstleister.
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten: Frist von sieben Jahren für Aufzeichnungen rund um die Kreditdienstleistungsvereinbarung.
  • Klarere Benennung der betroffenen Behörden statt generischem Begriff: FMA, zuständige Behörden des Aufnahmemitgliedstaats und des Mitgliedstaats, in dem der Kredit gewährt wurde.

KKG – Auslagerung durch Kreditdienstleister (§ 12)

  • Regelung der Auslagerung von Tätigkeiten durch Kreditdienstleister, inkl. Anforderungen an Auslagerungsvereinbarungen und Verantwortlichkeiten.
  • Klarere Benennung der betroffenen Behörden (FMA, Aufnahmemitgliedstaat, Mitgliedstaat der Kreditgewährung).
  • FMA als zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats für einschlägige Aufsichtsschritte.
  • Aufbewahrungspflichten: sieben Jahre für Aufzeichnungen der Anweisungen an den Kreditdienstleistungserbringer im Zusammenhang mit der Auslagerung.

KKG – Grenzüberschreitende Tätigkeit und Aufsicht (§§ 13–14)

  • Regelung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit für Kreditdienstleister in Aufnahmemitgliedstaaten inkl. Notifizierungsverfahren; Anlehnung der Formulierungen an bestehende BWG-Systematik.
  • Bescheidmäßige Erledigung des durch Übermittlung der Angaben eingeleiteten Verfahrens zur Sicherung des Rechtsschutzes (inkl. Säumnisbeschwerde) und Umsetzung der einschlägigen Richtlinienvorgaben.
  • Abgrenzung der Aufsicht zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Kontext des freien Dienstleistungsverkehrs (insb. weil Kreditdienstleister national nicht AML/CTF-Verpflichtete sind).
  • Regelung der Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Kreditdienstleister; Strukturierung bestimmter Richtlinienunterabsätze in eigene Absätze zur besseren Verständlichkeit.

KKG – Informationspflichten der Kreditinstitute gegenüber potenziellen Kreditkäufern und Meldungen (§ 15)

  • Kreditinstitute müssen potenziellen Kreditkäufern detaillierte Informationen bereitstellen (einmalig in der Anfangsphase, jedenfalls vor Abschluss des Übertragungsvertrags), damit sachkundige Transaktionsentscheidungen möglich sind.
  • Legitimation der Weitergabe personenbezogener Daten in diesem Kontext; Beschränkung auf das zur Bewertung des Werts und der Realisierungswahrscheinlichkeit Erforderliche.
  • Nach Übertragung: halbjährliche Bereitstellung bestimmter Informationen an die FMA und die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats (u.a. LEI, aggregierter offener Betrag der übertragenen Portfolios, Anzahl und Umfang der zugehörigen Kredite).
  • Verordnungsermächtigung der FMA zur Standardisierung der Informationsinhalte; Möglichkeit, bei Bedarf (z.B. Krisen/hohe Transaktionszahl) vierteljährliche Übermittlung vorzuschreiben; Nutzung des bankaufsichtlichen Meldewesens möglich.
  • FMA leitet die Informationen an die für die Beaufsichtigung des Kreditkäufers zuständigen Behörden weiter; Ziel: harmonisierte und wirksame Überwachung von Kreditübertragungen in der EU.
  • Umsetzung einer Richtlinienbestimmung zu Datenübermittlung/Weiterleitung; trotz EBA-Mandat für technische Standards wird national eine FMA-Verordnungsermächtigung zur einheitlichen standardisierten Übermittlung vorgesehen; Umsetzung einer weiteren Richtlinienvorgabe (Art. 16 Abs. 8).

KKG – Bankgeheimnis/Vertraulichkeit und weitere Richtlinienumsetzungen (§§ 16–19)

  • Ausdehnung der nationalen Bankgeheimnisvorgaben (insb. § 38 BWG) auf potenzielle Kreditkäufer sowie deren Kreditdienstleister als für den Kreditkäufer tätige Personen; Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Vertraulichkeit.
  • Bestimmte Mitgliedstaatenwahlrechte aus der Richtlinie (Art. 17 Abs. 4 und Abs. 5 zweiter Unterabsatz) werden nicht ausgeübt.
  • Weitere Bestimmungen setzen die Richtlinienartikel 18 und 19 um (Regelungsinhalte im KKG entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben).

KKG – Pflichten/Informationen der Kreditkäufer und Standardisierung (§ 20)

  • Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu Informations- und Mitteilungspflichten der Kreditkäufer (und ggf. deren Vertreter) gegenüber der Aufsicht.
  • Verordnungsermächtigung der FMA zur Standardisierung der Informationsinhalte; Möglichkeit, vierteljährliche Übermittlung vorzuschreiben, um angemessene Überwachung z.B. in Krisen sicherzustellen.

KKG – Aufsichtsbefugnisse, Ermittlungen, Anordnungen und EBA-Leitlinien (§§ 21–22)

  • FMA als zuständige Behörde; Sicherstellung ausreichender Aufsichtsbefugnisse zur Erfüllung der Aufgaben nach Richtlinie und KKG.
  • Regelung zur Anwendung von EBA-Leitlinien und -Empfehlungen im Anwendungsbereich (nach dem Vorbild des BWG).
  • Allgemeiner Katalog von Ermittlungsbefugnissen zur Informationsbeschaffung durch die FMA.
  • Anordnungsbefugnisse der FMA; risikobasierter Ansatz unter Beachtung des Proportionalitätsgrundsatzes (Art, Umfang, Komplexität der Geschäftstätigkeit).
  • Umsetzung weiterer Richtlinienvorgaben zu Aufsicht/Kooperation und einschlägigen Befugnissen (inkl. Art. 26).

KKG – Kosten, elektronische Übermittlung und Verordnungsbefugnisse (§§ 23–24)

  • Kostenbestimmungen: Aufsichtskosten werden dem Subrechnungskreis des Rechnungskreises 1 zugeordnet; Kreditdienstleistern und Kreditdienstleistungserbringern wird ein Pauschalbetrag vorgeschrieben (Verursacherprinzip).
  • Verordnungsermächtigung der FMA zur Ermöglichung einer ausschließlich standardisierten elektronischen Übermittlung (moderne Verwaltung).

KKG – Verwaltungsstrafen, Verantwortlichkeit juristischer Personen und Maßnahmen (§§ 25–28)

  • Verwaltungsstrafbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie: Sanktionierung bestimmter Verstöße durch Kreditdienstleister, Kreditdienstleistungserbringer sowie Kreditkäufer (entsprechend den in der Richtlinie genannten Tatbeständen).
  • Bekämpfung unerlaubter Kreditdienstleistungen ohne erforderliche Berechtigung (eigener Tatbestand).
  • Verwendung der eingenommenen Geldstrafen zugunsten des Bundes.
  • Direkte Verantwortlichkeit und Sanktionierung juristischer Personen (nach dem Vorbild von § 99d BWG); unionsrechtlich erforderlich, juristische Personen als unmittelbare Strafadressaten vorzusehen; Strafhöhen im Einklang mit anderen FMA-Aufsichtsgesetzen.
  • Zurechnungsregel an aktuelle Rechtsentwicklung angepasst (Anlehnung an § 35 Abs. 1 FM-GwG nach Novelle BGBl. I Nr. 151/2024; Angleichung an VbVG-Logik, keine Beschränkung auf Verantwortliche iSd § 9 Abs. 1 VStG).
  • Innerstaatliche verwaltungsrechtliche Maßnahmen nach Richtlinie (mit Bescheid).
  • Teilweise Abweichung von § 19 VStG zur Vollumsetzung der Richtlinienvorgaben zu Sanktionen.

KKG – Beschwerdeverfahren für Kreditnehmer und Rolle der FMA (§ 29)

  • Vorgaben für wirksame, angemessene und transparente Verfahren zur Beschwerdeabwicklung; Orientierung an gemeinsamen ESMA/EBA-Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung (JC/2018/35); mögliche Konkretisierung durch FMA-Rundschreiben.
  • FMA überwacht, dass Kreditdienstleister funktionstüchtige, leicht zugängliche Kanäle zur effizienten und effektiven Bearbeitung von Kreditnehmerbeschwerden betreiben.
  • Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung informiert die FMA Kreditnehmer über mögliche Verfahren zur individuellen Problemlösung und verweist insbesondere auf Schlichtungsstellen nach § 4 AStG.
  • Abgrenzung: Individuelle Lösungen/Entscheidungen treffen Schlichtungsstellen/Ombudsleute/ordentliche Gerichte; FMA prüft die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften (insb. Beschwerdeverfahrensregeln) und nutzt Beschwerdedaten für die Aufsicht.

KKG – Weitere Bestimmungen (u.a. Veröffentlichung/Kooperation, Sprache, Verweise, Vollzug, Übergang)

  • Umsetzung weiterer Richtlinienvorgaben (Art. 25) im KKG.
  • Sprachliche Gleichbehandlungsbestimmung.
  • Verweisregeln: Verweise auf Bundesgesetze und EU-Rechtsakte grundsätzlich in der jeweils geltenden Fassung.
  • Umsetzungshinweis und Vollzugsbestimmung.
  • Inkrafttreten und Übergangsregelung („Einschleifregelung“) zur Ermöglichung des Zulassungsprocedere und einer kontinuierlichen Geschäftstätigkeit der Kreditdienstleister.

BWG – Erweiterung FMA-Kompetenzen und technische Anpassungen

  • Erweiterung der Vor-Ort-Prüfungskompetenz der FMA bei Kreditinstituten, die Versicherungsvermittlung betreiben: künftig auch Prüfung der Einhaltung unmittelbar anwendbarer Vorgaben der Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und (EU) 2017/2359 sowie der Standesregeln für Versicherungsvermittlung.
  • Technische Anpassung § 21b Abs. 1 BWG: Erweiterung des Anwendungsbereichs, damit die FMA neue behördliche Entscheidungsbefugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR; Art. 129 Abs. 3, Art. 147 Abs. 5, Art. 495e) nicht nur per Einzelentscheidung, sondern auch per Verordnung ausüben kann; Korrektur der Zitierweise von „lit.“ auf „Buchstabe“.

BWG – Strategien/Verfahren zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung (§ 33 Abs. 6)

  • Umsetzung von Art. 16a der Richtlinie 2008/48/EG (Verbraucherkredit) und Art. 28 der Richtlinie 2014/17/EU (Wohnimmobilienkredit) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2021/2167.
  • Orientierung an „Europäischen Gepflogenheiten“ nach jeweils geltenden EBA-Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung.
  • Klarstellung: Kreditinstitute bleiben an Aufsichtsvorschriften gebunden; Strategien/Verfahren sollen zugleich dem Aufsichtszweck dienen und das Risikomanagement sinnvoll ergänzen.

BWG – Aufsicht über Delegierte Verordnungen zur Versicherungsvermittlung und Zuständigkeitsklarstellung (§ 69 Abs. 1)

  • Klarstellung durch Verweise, dass die FMA die Einhaltung der Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und (EU) 2017/2359 durch Kreditinstitute überwacht, soweit diese Versicherungsvermittlung betreiben.
  • Begründung der nationalen Zuständigkeitsfestlegung: Delegierte Verordnungen, die auf EU-Richtlinien basieren (wie hier), erfordern eine ausdrückliche nationale Zuständigkeitszuweisung.

BWG – Meldewesen-Anpassung wegen KKG (§ 79 Abs. 3 Z 6)

  • Anpassung, weil Meldungen nach § 15 Abs. 2 und 3 KKG an die OeNB zu erfolgen haben.

BWG – Verwaltungsstrafrechtliche Erweiterungen zur Versicherungsvermittlung (§ 98 Abs. 5d) und weitere technische Punkte

  • Erweiterung eines Straftatbestands: künftig pönalisiert werden auch Verstöße gegen §§ 137–138 GewO 1994 sowie gegen die Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und (EU) 2017/2359 (neben Verstößen gegen Standesregeln-Verordnung).
  • Ziel: Erfassung aller für versicherungsvermittelnde Kreditinstitute zusätzlich anzuwendenden Rechtsquellen; Angleichung an den Rahmen für Versicherungsunternehmen (dort bereits strafbewehrt).
  • Weitere technische Anpassungen (u.a. in § 105 Abs. 5 Z 2).
  • Festlegung, welche Fassungen der Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und (EU) 2017/2359 maßgeblich sind, wenn im BWG darauf verwiesen wird.

FMABG – Erweiterung des Aufsichtskatalogs und Instrumente gegen unerlaubten Betrieb

  • Ergänzung des Zuständigkeitskatalogs: Sicherstellung, dass die FMA die Einhaltung und Durchsetzung der Bestimmungen des KKG überwacht.
  • Erweiterung der Bestimmungen zur Verfolgung unerlaubten Geschäftsbetriebs (§§ 22b, 22d): Ergänzung um Verweis auf den Tatbestand des unerlaubten Betriebs nach § 25 Abs. 5 KKG.
  • Klarstellung des Handelns der FMA im öffentlichen Interesse im Rahmen dieser Instrumente (Verweis auf § 22e FMABG).

HIKrG – Neue Informationspflichten vor Vertragsänderungen (§ 17a) und Sanktionierung

  • Umsetzung des neuen Art. 27a der Richtlinie 2014/17/EU: Kreditgeber müssen Verbraucher vor einer Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags informieren (Inhalt der Änderungen, zeitlicher Rahmen des Wirksamwerdens, Details zu Beschwerdemöglichkeiten).
  • Klarstellung: Regelung betrifft Informationspflichten und ändert nicht die materiellen Voraussetzungen, ob/wann Vertragsänderungen wirksam vorgenommen werden können.
  • Zuständige Behörde für die in der Information zu nennenden Beschwerdemöglichkeiten ist die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde (für Kreditinstitute: FMA); Beschwerde dient der Kenntnis von Missständen für allfällige aufsichtsrechtliche Maßnahmen, nicht der Detailprüfung einzelner Verträge.
  • Erweiterung der Verwaltungsstrafbestimmung: Sanktionierung auch bei Verletzung der neuen Informationspflichten nach § 17a.

VKrG – Neue Informationspflichten vor Vertragsänderungen (§ 11a) und Sanktionierung

  • Umsetzung des neuen Art. 11a der Richtlinie 2008/48/EG: Informationspflichten vor Änderungen der Bedingungen von Verbraucherkreditverträgen, inhaltlich entsprechend den neuen Pflichten im HIKrG.
  • Erweiterung der Verwaltungsstrafbestimmung: Sanktionierung auch bei Verletzung der neuen Informationspflichten nach § 11a.

Bereinigung von Verwaltungsstrafbestimmungen in HIKrG und VKrG (Subsidiaritätsklausel)

  • Streichung der ausdrücklichen Subsidiaritätsanordnung verwaltungsbehördlicher Strafbarkeit (weil § 22 Abs. 1 VStG dies bereits generell regelt, sofern Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen).
  • Diese Bereinigung betrifft die Verwaltungsstrafbestimmungen sowohl im HIKrG als auch im VKrG.

Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz – KKG, Bankwesengesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz u.a.

~48 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Arnold Schiefer

Sehr geehrte noch anwesende Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Ich fasse mich kurz, es wurde heute ja sehr viel geredet und auch einiges gesagt. Es geht hier um drei Anträge: zwei Anträgen werden wir nicht zustimmen, einem schon; 5 und 6 werden wir nicht mittragen, 7: ja. Vielleicht kurz noch ein Satz vorweg: Es wurde heute die alte, große rot-schwarze Koalition beschworen, Figl wurde genannt. Ich würde vielleicht den Zusehern zu Hause, falls es noch welche gibt, mitgeben: So schlimm ist es jetzt wirklich nicht, dass wir das wieder beschwören müssen. Wir haben hier keine Nachkriegssituation. Wir haben nur ein bissel ein Finanzproblem von einer Vorgängerregierung, das wir wegräumen müssen, aber das kann man schaffen. Es besteht keine Notwendigkeit, hier Nachkriegsszenarien zu beschwören. Wir haben unseren Anteil geleistet, indem wir für die sogenannte Brüsselliste unsere Ideen eingebracht haben. Die Brüsselliste liegt Ihnen ja vor, an dieser hanteln Sie sich jetzt auch vorwärts. Wir finden auch einige Vorschläge darauf – natürlich aufgrund unserer Programmatik – richtig, wir befürchten allerdings, dass Sie am Ende der Abarbeitung dieser Liste andere Schwerpunkte setzen und auch das eingesparte Geld ganz anders verwenden werden, als wir das tun würden, weshalb wir uns da ein bisschen verabschieden, aber Sie weiterhin unterstützen werden. Es ist jetzt Ihr Sanierungspfad, Ihr Regierungsprogramm und Ihre Arbeit, die wir natürlich konstruktiv begleiten werden, aber im Großen und Ganzen sehen wir natürlich nicht ein, warum wir jetzt die Scherben von der Party der Vorgängerregierung wegräumen sollen. Ich bitte um Verständnis dafür. Wir werden dennoch versuchen, Sie hier sinnvoll zu begleiten, Sie haben im Regierungsprogramm ja auch einige wichtige Themen angeschnitten. Wir hätten natürlich lieber ein bisschen mehr Reformen und weniger Proporz in der Zukunft gesehen. Die NEOS haben ein bisschen ein hartes Brot, weil man der Frau Außenminister ja sofort zum Einstand einen Koffer geschenkt und sie auf die Reise geschickt hat; und den Herrn Schellhorn statt ins Wirtschaftsministerium auch gleich noch ins Außenministerium dazu. Herr Wiederkehr kann sich jetzt mit der rot-schwarzen Lehrergewerkschaft vergnügen – ich würde sagen, das ist auch ein bissel das Bohren dicker Bretter. Wir unterstützen ihn natürlich dabei, aber ob er da etwas zusammenbringen wird, wird uns die Zukunft zeigen. Ich befürchte nur, dass nicht sehr viel an Reform übrig bleibt, sondern dass die NEOS ein linkes Betonpatscherl in Rot und ein rechtes Betonpatscherl in Schwarz kriegen und nicht wirklich eine Dynamik entwickeln werden. Das tut uns leid, weil ich glaube, ihr wärt der einzige Teil da drinnen, der wirklich Reformen vorantreiben würde, muss ich sagen. (👏 FPÖ, NEOS) – Danke.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Da applaudiert die eigene Fraktion nicht!

FPÖ Arnold Schiefer

… Na ja, muss nicht immer sein. Eine Bitte hätte ich noch: Herr Marterbauer hat ja gemeinsam mit Herrn Babler in den Medien ein kleines Imageproblem. Ich glaube, Sie ( in Richtung Bundesminister Marterbauer ) können nicht wirklich etwas dafür, aber es wird in den Medien immer so kolportiert, als wäre das Thema privates Eigentum für Sie etwas Schlechtes. Sie haben heute gesagt, dass wir Investitionen brauchen, dass wir mehr Konsum brauchen, dass wir eine gute Stimmung brauchen. Vielleicht könnten Herr Babler und Sie den Leuten einmal die Ängste nehmen, nämlich auch die Angst, dass am Ende des Tages, falls sich eure Sanierung nicht ausgeht, doch noch irgendwo eine kleine Vermögensteuer oder Erbschaftssteuer kommt; so ein kleiner Teil wie Stiftungsbesteuerung ist ja durch die Hintertür schon dabei.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Das war bei Ihnen auch drin!

FPÖ Arnold Schiefer

… Wenn Sie sich da vielleicht einmal klar committen, würde der eine oder andere vielleicht investieren und auch sein Geld wieder ausgeben. – Das wäre mein persönlicher Wunsch. Das können wir als Oberösterreicher gerne einmal persönlich besprechen, wir sind ja quasi Nachbarn, da können wir uns am See einmal austauschen. Da sehe ich positiv in die Zukunft. Wie gesagt, wir wünschen euch allen eine gute Sanierung. Einer muss das ja machen, ihr habt euch entschieden, das zu tun. Ihr werdet es schon hinkriegen. Wir unterstützen euch, wo es geht; wir werden zum Beispiel beim nächsten Antrag im nächsten Abstimmungsblock auch zustimmen. Das haben wir auch basisdemokratisch im Klub diskutiert. Ich wünsche dem Haus alles Gute und ein Glückauf! (👏 ÖVP, FPÖ, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Andreas Hanger . – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Andreas Hanger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der österreichischen Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben jetzt zwei aus meiner Sicht sehr wichtige Tagesordnungspunkte in Verhandlung: Zum einen geht es, wie mein Vorredner schon angesprochen hat, darum, das automatische Budgetprovisorium in ein gesetzliches Budgetprovisorium umzuwandeln – das ist wichtig für die finanzielle Stabilität der Republik –, und zum Zweiten geht es um ein großes, erstes Maßnahmenpaket, um das Bundesbudget zu konsolidieren. Ich möchte die Gelegenheit wirklich nutzen, um mich herzlich zu bedanken, zum einen natürlich bei Ihnen, Herr Finanzminister, zum anderen bei unserer Finanzstaatssekretärin mit dem gesamten Team. Sie sind erst am Montag angelobt worden und wenige Tage später haben wir schon ein ganz substanzielles Paket im Parlament. Der Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Manche sind schon etwas müde, wie ich gesehen habe, weil die letzten Tage und Nächte doch sehr, sehr intensiv waren. Ich möchte mich auch für die Koordinierung bedanken, und ich möchte mich vor allem auch für die wirklich sehr, sehr konstruktiven Gespräche auf parlamentarischer Ebene bedanken. Das ist auch das, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Sie erwarten nämlich, dass wir Lösungen auf den Tisch legen. Wir machen da im Bereich der Budgetkonsolidierung jetzt einen ersten großen Schritt. Ich möchte schon auch dazusagen: Wir haben auch ein klares Verständnis dafür, dass das eine Ausnahmesituation ist, weil eben das Budget zu konsolidieren ist. Wir bekennen uns darüber hinaus natürlich sehr klar zu Regierungsvorlagen, zu Begutachtungsfristen, zu einem ganz intensiven legistischen Prozess, aber in dieser Ausnahmesituation war das notwendig. 1,2 Milliarden Euro sind ein großer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Österreich braucht gute Staatsfinanzen, gesunde Staatsfinanzen. Diese sind die Grundlage dafür, dass man Standortpolitik, Sozialpolitik und vieles anderes machen kann. Angesichts dieser Kultur des Gemeinsamen bin ich aber sehr davon überzeugt, dass wir da noch vieles auf den Weg bringen werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Schwarz . – Bitte, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Jakob Schwarz

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn einmal Gratulation zur Angelobung, Herr Minister, Frau Ministerin, sehr geehrte Staatssekretärinnen! Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Arbeit. Ich möchte auch die konstruktive Zusammenarbeit der Grünen anbieten. Wir werden heute den meisten Vorlagen aus dem Budgetausschuss zustimmen, dem gesetzlichen Budgetprovisorium beispielsweise oder auch der Mietpreisbremse. Nicht zustimmen werden wir dem blau-schwarzen Kürzungspaket. Da wird mit der Abrissbirne gegen alles vorgegangen, was irgendwie Klima im Namen hat. Beim Klimaschutz wird gespart, bei den klimaschädlichen Subventionen wird nicht gespart – da gibt man weiterhin jährlich 2 Milliarden Euro dafür aus, die Umwelt weiter zu verdrecken. (👏) Das ist ja noch irgendwie verständlich für Blau und Schwarz, aber dass die NEOS und die SPÖ dieses Paket mit übernehmen und umsetzen – Herr Minister, ich nehme Sie da aus, ich weiß, die Entscheidung ist gefallen, bevor Sie gestartet haben; ich hoffe auch, dass Sie da noch einwirken können, dass das besser wird –, dass das von SPÖ und NEOS mitgetragen wird, ist schon wesentlich weniger verständlich. Begründet wird das – auch im Ausschuss – mit angeblich mangelnder Effizienz von so mancher Klimaförderung. Da dreht es mir als Atmosphärenphysiker den Magen um, denn die entscheidende Frage beim Klimaschutz ist – bei aller Liebe für die Effizienz; und die Liebe dazu ist bei mir sehr ausgeprägt – nicht die Effizienz, sondern ist die Suffizienz. Die Frage ist: Reichen diese Maßnahmen, die wir setzen, aus, um die Klimaziele zu erreichen? Diese sind einerseits verpflichtend auf EU-Ebene vorgegeben, andererseits wollen wir auch physikalisch vermeiden, dass Kipppunkte erreicht werden. Darum geht es, das ist die entscheidende Frage bei Klimaschutzmaßnahmen. (👏) Wenn es jetzt so wäre, dass Sie die weniger treffsicheren Maßnahmen herausnehmen und diese durch treffsichere Maßnahmen ersetzen, dann wäre ich ja tausendmal dabei, aber das machen Sie ja nicht. Sie kürzen diese Maßnahmen weg und ersetzen sie durch nichts! Da frage ich mich: Wie wollen wir denn dann unsere Ziele erreichen? Das geht so nicht! (👏) Das heißt, wir sind aus klimapolitischen Gründen, aus konjunkturpolitischen Gründen und auch aus industriepolitischen Gründen – das kann ich jetzt nicht weiter ausführen, aber wir haben uns eh schon mehrfach dazu geäußert – gegen dieses Sparpaket und halten es für kontraproduktiv. Wir schlagen stattdessen ein alternatives Sparpaket vor. Ich möchte in diesem Sinne auch einen Entschließungsantrag einbringen: Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz , BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sinnvoll sparen statt kopflos kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, von geplanten konjunktur- und klimaschädlichen Einsparmaßnahmen abzusehen und stattdessen durch folgende Maßnahmen, die Konjunktur und Klima schonen, mit Augenmaß zu sparen: Kluge und sozial gerechte Anpassung des Klimabonus; Rücknahme der Kürzungen bei Klimaförderungen und Erneuerung von konjunkturstützenden Maßnahmen wie Heizkesseltausch und Sanierungsförderungen; Abschaffung und Reform der klimaschädlichen Subventionen statt ihrer Wiedereinführung wie“ – lieber Yannick, liebe Julia – „bei Klein-Lkws; wachstumsfreundliche steuerliche Maßnahmen, die auch die Gemeindefinanzierung stabilisieren; Konsolidierungsbeitrag der Bundesländer durch die Abschaffung von Doppel- und Mehrfachförderungen auf Landesebene.“ Vielleicht dazu noch ein Wort: Liebe Julia Herr, lieber Yannick Shetty , auch der Rest von den NEOS! Wie oft ihr gefordert habt, die klimaschädlichen Subventionen abzuschaffen – jetzt wird eine klimaschädliche Subvention, die wir im harten Ringen mit der ÖVP abgeschafft haben, wieder eingeführt. Ihr habt nicht einmal das Budget und das Defizit als Ausrede für euren Umfaller, weil das ja dem Budget noch geholfen hätte, wenn man das aufrechterhalten hätte. Stattdessen bringt ihr eine Zusatzbelastung für das Budget. (👏) Wir sehen das Auslaufen der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen jedenfalls als kontraproduktiv an. Deshalb darf ich auch noch einen Änderungsantrag der Abgeordneten Gewessler, Schwarz, Freundinnen und Freunde einbringen. Abänderungsantrag der Abgeordneten Gewessler, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 73/A Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: In Artikel 3 entfällt Ziffer 2. Ich bitte um Zustimmung. Das Klima wird es euch danken, wie auch zukünftige Generationen. – Vielen Dank. (👏) 18.30 Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar: RN/105.1 Sinnvoll sparen statt kopflos kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen (18/UEA) RN/105.2 Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025 (AA-7) Präsident Peter Haubner : Die von Kollegen Schwarz eingebrachten Anträge sind beide ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jan Kai Krainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Jan Kai?

SPÖ Kai Jan Krainer

Danke schön. ( Heiterkeit des Redners. ) – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziemlich genau 100 Stunden ist diese Regierung angelobt, und wir haben hier schon das erste Maßnahmenpaket zur Abstimmung vorliegen. Danke an die Kolleginnen und Kollegen von allen Parteien, dass wir das doch recht zügig und kollegial hier einbringen konnten. Von den 14 Artikeln haben wir ja „nur“ – unter Anführungszeichen – zwölf 24 Stunden vor der Abstimmung fertig gehabt und zwei erst im Laufe des heutigen Tages. Danke da fürs Verständnis, dass komplexe Materien einfach ein bisschen Zeit brauchen, damit wir sie fertig bekommen. Was machen wir heute? – Der Spitzensteuersatz für Einkommensmillionäre wird für die nächsten vier Jahre auf 55 Prozent festgezurrt. Es gibt ein vorzeitiges Auslaufen des Nullsteuersatzes bei Fotovoltaikanlagen.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Gratuliere!

SPÖ Kai Jan Krainer

… Die Wettgebühr wird ab 1. April von 2 auf 5 Prozent erhöht. Bei der Kfz-Versicherungssteuer ist es so, dass E-Mobilität auch moderat – also unter dem Beitrag für Verbrennertechnologie – einbezogen wird. Betreffend Tabaksteuer: Es war an und für sich eine Erhöhung der Tabaksteuer pro Zigarettenpackung von circa 4 Cent vorgesehen, und das werden jetzt circa 7 Cent. Betreffend Heets ist es so: Bei normalen Zigaretten macht die Tabaksteuer pro Packung circa 4 Euro aus und bei den Heets wird das circa 1,85 Euro, 1,90 Euro sein, je nach Marke. Das ist da zwar nur halb so viel, aber doch eine deutliche Erhöhung. Bei dem Bereich, für den es jetzt länger gedauert hat, geht es um einen Beitrag der Energiekonzerne. Wir haben klar festgelegt, dass vor allem jene Gruppen der Gesellschaft, die in den letzten Jahren von der Inflation besonders profitiert haben, auch einen besonderen Beitrag leisten sollen. Für die Budgetsanierung werden da auf Basis des den Grünen nicht unbekannten, weil von ihnen erfundenen quasi Stromkostenbeitrags 200 Millionen Euro pro Jahr extra als Beitrag der Energiekonzerne ins Budget kommen. Und dann – auch nicht vollkommen unwichtig –: Die Banken leisten heuer und nächstes Jahr zusammengerechnet 1 Milliarde Euro für die Sanierung – auch ein wichtiger Beitrag. Das ist nicht eins zu eins das, was Blau-Schwarz nach Brüssel gemeldet hat, nein, es trägt jetzt auch eine soziale Handschrift, weil auch Banken und Energiekonzerne einen gerechten Beitrag leisten. Das ist das, was diese Regierung in den nächsten Jahren vor allem zeigen wird, nämlich eine soziale, eine sozialdemokratische Handschrift, denn das gibt es halt bei keiner anderen Partei so wie bei uns. Im Übrigen wollte ich noch sagen – was die Transparenz betrifft –: Alle diese Zahlen und die Berechnungen hinter diesem Gesetz sind auf budget.gv.at abrufbar. Es geht nämlich auch darum, dass wir sehr transparent agieren wollen, was die Auswirkungen dieser Beschlüsse für die Budgetsanierung sind. Unter budget.gv.at kann man das alles nachlesen. Und damit das Ganze jetzt komplett wird, muss ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Hanger, Krainer, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen einbringen, nämlich zu diesem Antrag 73/A , dem sogenannten Budgetsanierungsmaßnahmengesetz. Da werden im Artikel 5 – das betrifft die Kfz-Steuer – ein paar Tabellen eingefügt, die bisher gefehlt haben. Dann wird der vorhin erklärte Beitrag der Energiekonzerne von 200 Millionen Euro pro Jahr in den Artikeln 8 und 9 quasi noch textlich eingebracht, und es gibt dann noch im Artikel 9 – das ist der Beitrag der Banken – eine verpflichtende gesetzliche Evaluierung, ob die eh genug zahlen, damit wir auch feststellen können, ob der Beitrag eh ausreichend ist oder ob da nachjustiert werden muss. Ich glaube, der Antrag ist so lang, dass er verteilt werden muss. Insofern ersuche ich darum und ersuche auch um Zustimmung. Noch einmal danke für die Zusammenarbeit. – Vielen Dank. (👏 SPÖ) 18.35 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/106.1 Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025 (AA-8) Präsident Peter Haubner : Danke vielmals. Der Antrag wurde bereits verteilt. Er wurde jetzt ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hubert Fuchs . – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Hubert Fuchs

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir haben gestern im Budgetausschuss den Entwurf zum Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 diskutiert oder eigentlich – besser gesagt – nicht diskutiert. Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz enthält nämlich, und man glaubt es kaum, keine Zahlen zu den budgetären Auswirkungen. Wie will man aber einen Gesetzentwurf zur Budgetsanierung diskutieren, wenn vom Finanzminister überhaupt keine Zahlen vorgelegt werden? Das ist ein unhaltbarer Zustand, Herr Finanzminister (👏 FPÖ), und kein guter Start für eine Budgetsanierung. Ich finde es sehr originell, dass Kollege Krainer auf irgendeine Homepage verweist, auf der man etwas nachlesen kann – also man kann da eigentlich nur mehr den Kopf schütteln. Herr Finanzminister, ich habe es im Budgetausschuss schon gesagt: Im Sinne einer Transparenz erwarten wir uns in Zukunft, dass, wenn es überhaupt zu Initiativanträgen kommt, da auch eine entsprechende WFA enthalten ist. Nun zu den bekannten Fakten: Mittlerweile wissen wir alle, dass Schwarz-Grün einen budgetären Scherbenhaufen hinterlassen hat.

GRÜNE Schwarz (Zwischenruf)

Der Kollege Schiefer hat das viel besser können!

FPÖ Hubert Fuchs

… Es hat uns sogar ein EU-Defizitverfahren gedroht, welches nur durch das tatkräftige Einschreiten der FPÖ verhindert werden konnte. Neu ist aber – man kann da auch nur den Kopf schütteln –, und man sieht es an den Redebeiträgen, insbesondere von Herrn Bundesminister Hattmannsdorfer heute, dass die ÖVP jetzt in der aktuellen Regierungskonstellation so tut, als ob sie zum ersten Mal in der Bundesregierung wäre. (👏 FPÖ) Ich darf also insbesondere für die ÖVP nochmals in Erinnerung rufen: Liebe ÖVP, ihr seid auch in der letzten Bundesregierung gewesen, und ja, ihr habt sogar den Bundeskanzler gestellt. Ihr habt in den Jahren 2020 bis 2024 Budgetdefizite von summa summarum 90 Milliarden Euro – im negativen Sinn – erwirtschaftet. Die Finanzschulden des Bundes sind in diesem Zeitraum mehr oder weniger um denselben Betrag, um 90 Milliarden Euro, gestiegen, und das ist fast ein Drittel der Gesamtschulden des Bundes. Aus der ehemaligen Wirtschaftspartei ÖVP – ich habe es hier schon öfter erwähnt – ist mittlerweile eine Schuldenmacherpartei geworden (👏 FPÖ), und dieses größte Budgetloch aller Zeiten soll nun durch den Verursacher – die ÖVP – mit Unterstützung der größten Schuldenmacherpartei der Zweiten Republik – der SPÖ – saniert werden. Also das kann wohl nicht wirklich funktionieren. (👏 FPÖ) Bei Schwarz-Grün hat es noch geheißen: das Beste aus beiden Welten!, jetzt ist es der Kompromiss – ist es der faule Kompromiss? –, der in Wirklichkeit nichts anderes ist als der kleinste gemeinsame Nenner, quasi eine inhaltliche Leermeldung. (👏 FPÖ) Österreich blickt leider auf fünf verlorene Jahre zurück, wie es die Agenda Austria treffend formuliert hat. Leider haben ÖVP, SPÖ und NEOS in den vergangenen fünf Monaten viel Zeit mit Regierungsverhandlungen verplempert …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Ihr auch! – Abg. Maurer [Grüne]: Der Herr Kickl hat nur 8 Stunden verplempert! – Ruf bei den Grünen: Seid ihr jemals irgendwo dabei? Seid ihr irgendwann irgendwo dabei?

FPÖ Hubert Fuchs

… wertvolle Zeit, die uns jetzt zur Sanierung des Budgets fehlt. Und es ist davon auszugehen, liebe Kollegen, dass uns unter dieser Verliererkoalition weitere fünf verlorene Jahre bevorstehen – sehr zum Leidwesen des Landes, der Steuerzahler und künftiger Generationen. – Vielen herzlichen Dank. (👏 FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Jan Kai Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

SPÖ Kai Jan Krainer

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Fuchs hat soeben behauptet, die SPÖ wäre die größte Schuldenmacherpartei des Landes. (👏 FPÖ) – Ja, da gibt es noch einen, der das offenbar glaubt.

FPÖ Lausch (Zwischenruf)

So ist es auch!

SPÖ Kai Jan Krainer

… Ich berichtige tatsächlich: Das ist einfach objektiv falsch. Auf Bundesebene hat die ÖVP die meisten Schulden in Regierungsverantwortung zu verantworten, auf Landesebene und im Verhältnis zum BIP sind es die Freiheitlichen in Kärnten – unerreicht, man muss es sagen. Insofern ist die größte Schuldenmacherpartei in Österreich die Freiheitliche Partei. – Vielen Dank.

FPÖ Linder (Zwischenruf)

… zehn Jahren, SPÖ! – Abg. Kassegger [FPÖ]: So ein Blödsinn! – Abg. Darmann [FPÖ]: Da hast aber die Gaby Schaunig vergessen! – Ruf bei der SPÖ: Was soll die gemacht haben? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer . – Bitte, Frau Abgeordnete.

NEOS Karin Doppelbauer

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Auch von meiner Seite: Ich gratuliere Ihnen ganz, ganz herzlich zu Ihren Funktionen und wünsche Ihnen für die großen Aufgaben alles Gute! Da möchte ich mich gleich auch ein wenig in das Zahlenspiel einbringen: Kollege Fuchs, bei aller Wertschätzung, und ich glaube, wir teilen ja viel von der Analyse, dass viel zu viel Geld ausgegeben worden ist, besonders in der letzten Legislaturperiode – ich glaube, du hast gesagt, 90 Milliarden Euro an Schulden wurden angehäuft –: 72 Milliarden Euro davon hat die FPÖ mitgetragen, hat da mitgestimmt und diese auch budgetwirksam ausgegeben. Das muss man dann auch durchaus einmal erwähnen. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich möchte aber einen weiteren Punkt aufnehmen, und zwar möchte ich mich an dieser Stelle als NEOS-Budgetsprecherin entschuldigen, denn ja, wir haben diese Maßnahmen als Initiativanträge eingebracht, und natürlich fehlt damit die Begutachtung und es fehlt damit die WFA. Also das ist ein fairer Punkt.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

In 100 Stunden!

NEOS Karin Doppelbauer

… Ich glaube, Sie wissen aber auch, dass die Bundesregierung erst am Montag angelobt worden ist und in der Kürze der Zeit doch einiges zu tun ist, weil es natürlich auch darum geht, dass die Europäische Kommission einen Fahrplan von uns erwartet. Sie haben gesagt, wir haben viele Dinge übernommen – das ist richtig, die haben wir weitergetragen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Da sind für uns NEOS auch manche schwierige Dinge dabei, aber ja, wir tragen sie mit. Ich glaube, das ist auch das, was der Herr Bundespräsident gemeint hat, als er gesagt hat, wir sollten jetzt Kompromisse schließen und uns hier gemeinsam auf den Weg machen. Und ja, den mittelfristigen Konsolidierungspfad müssen wir natürlich bis Ende April abgeben. Was es auch noch braucht, ist, dass die ersten Maßnahmen rasch Wirksamkeit zeigen, damit wir eben das Defizitverfahren abwenden können, das ansonsten auf uns zukommen würde – deswegen wollen wir, dass diese Maßnahmen bereits ab 1. April gelten, und deswegen auch die große Eile. Aber noch einmal: Wir werden uns da natürlich bemühen. Um noch einmal ein bisschen einzuordnen, wie diese Sanierungsschritte ausschauen: Ich glaube, es ist Ihnen allen bewusst und klar, dass keine Bundesregierung gerne damit beginnt, Sparpakete auf den Tisch zu legen, aber es war notwendig, weil das Budget nach der letzten Legislaturperiode eben so aussieht, wie es aussieht – und da kann man jetzt die Grünen auch nicht aus der Verantwortung lassen. Ich muss Sie noch einmal daran erinnern: Energiekrisenmaßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024: 16 Milliarden Euro; Covid-19-Maßnahmen: insgesamt 46 Milliarden Euro. Das sind einfach Riesensummen, die auf Pump in die Hand genommen wurden. Das sind Schuldenberge, die hinterlassen worden sind und die jetzt abgearbeitet werden müssen, nicht nur um wieder die Initiative ergreifen und an den richtigen Stellen investieren zu können, sondern auch um den Haushalt einfach wieder in Ordnung zu bringen. Deswegen sind diese Maßnahmen jetzt notwendig. (👏 NEOS) Meine Damen und Herren, den Gürtel müssen wir alle enger schnallen, und ich glaube, was gut funktioniert, sind die Maßnahmen, die kommen werden: 1,1 Milliarden Euro werden aus den Ministerien kommen, aus der Verwaltung; das soll eingespart werden. Es werden langfristig wirksame Reformen im Pensionsbereich, im Gesundheitsbereich kommen; und natürlich werden auch die Förderungen dorthin zurückgebracht, wo sie auf einem gesunden Maß sind: auf ein europäisches Niveau. Wichtig ist mir auch, dass es auch einnahmenseitig Maßnahmen gibt, mit denen wir NEOS eigentlich – und das haben wir immer gesagt, auch im Wahlkampf – nicht so glücklich sind, aber ja, auch das sind die Kompromisse, bei denen wir mitgehen. Ich möchte noch einen letzten Satz zu den Energiemaßnahmen sagen, die ja in der Branche in den letzten Tagen richtigerweise durchaus für ein wenig Aufregung gesorgt haben: Uns geht es darum, dass wir am Ende des Tages alles dafür tun müssen, dass die Energiepreise wettbewerbsfähig sind und dass sich die Haushalte die Energie auch wirklich leisten können. Es gibt einige Maßnahmen im Regierungsprogramm, die schon da waren. Wir müssen 200 Millionen Euro stemmen, das wurde ja bereits nach Brüssel übermittelt. Das heißt, es kommt eine Verlängerung des Energiekrisenbeitrags – die wird kommen –, auch der fossile Energiekrisenbeitrag wird verlängert. Wir werden uns extrem darum bemühen, dass wir im Gesetzespaket an den richtigen Stellen drehen, was ja auch schon vorbereitet wurde, und das ElWG auf den Boden bringen, den Ausbaubeschleunigungsplan auf den Boden bringen und das Grüngaspaket – alles bis zum Sommer – auf den Boden bringen, damit wir Rahmenbedingungen haben, die der Branche wirklich helfen und die Energiewende in Österreich vorantreiben. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumPeter Haubner

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Gerhard Kaniak

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Doppelbauer hat soeben behauptet, dass die FPÖ 74 der 90 Milliarden Euro an Schulden in den vergangenen Jahren zugestimmt hätte. Das ist absolut falsch. Ich berichtige tatsächlich ( Ruf bei den Grünen: Wie viel? ): Allein unsere Gegenstimme gegen die Cofag und jene gegen die Covid-Impfstoffbeschaffung haben zusammen über 19 Milliarden Euro ausgemacht ( Ruf bei den Grünen: Das geht sich eh … aus! ), daher kann die Aussage von Kollegin Doppelbauer nur falsch sein.

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster hat sich – von der Regierungsbank – Herr Bundesminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

GRÜNE Markus Koza

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Minister:innenbank! Sehr geehrter Herr Präsident! Speed kills, das steht seit Schwarz-Blau I für eine Politik der schnellen Beschlüsse ohne lästige Diskussionen und des raschen Schaffens von vollendeten Tatsachen. Und speed kills, das gilt offensichtlich auch bei der Abschaffung von Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit: Wer nach dem 1. April 2025 eine Bildungskarenz machen will und nicht bis spätestens 28. Februar eine solche mit dem Arbeitgeber vereinbart hat, der fällt künftig um Weiterbildungsgeld und um Bildungsteilzeit um. Man muss künftig also schon sehr reich sein …

NEOS Gasser (Zwischenruf)

Boah!

GRÜNE Markus Koza

… um sich eine Bildungskarenz leisten zu können. Alle anderen schauen durch die Finger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bildung für alle, das war einmal. (👏) Speed kills! Das nimmt Bildungschancen und zerstört Lebensplanung, und die erhofften Einsparungen werden auch bei Weitem nicht erreicht. Das hat ganz einfache Gründe: Was werden Betriebe machen, die bis jetzt versucht haben, ihre Belegschaft zu halten, indem sie in Krisenzeiten Leute in die Bildungskarenz geschickt haben, dass sie sich qualifizieren können, damit sie zurückkommen und es wieder aufwärts geht? Was werden die betroffenen jungen Mütter machen, die eine Bildungskarenz an eine Elternkarenz dranhängen wollten, einerseits um bessere Chancen beim Wiedereintritt zu haben und weil sie andererseits auch gar keine anderen Möglichkeiten haben, weil es keinen Kinderbetreuungsplatz gibt? Wird durch die Abschaffung der Bildungskarenz ein einziger Kinderbetreuungsplatz geschaffen? Werden durch die Abschaffung der Bildungskarenz Jobs in krisengebeutelten Unternehmen sicherer? – Nein. Was vielmehr droht, das ist steigende Arbeitslosigkeit, unter anderem weil junge Mütter aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden werden, weil sie mangels Kindergartenplatz beim Kind zu Hause bleiben, ohne Weiterbildung, ohne Weiterbildungsgeld, dafür wird der Wiedereinstieg umso schwerer und teurer. (👏) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist falsches Sparen, das ist Sparen auf Kosten von Zukunftschancen, auf Kosten von Frauen, und das einen Tag vor dem internationalen Frauentag – Gratulation! Wir sind für sinnvolle Reformen bei der Bildungskarenz und bei der Bildungsteilzeit, wie sie unter anderem das Wifo vorgeschlagen hat. Darum bringen wir auch den folgenden Antrag ein: Entschließungsantrag der Abgeordneten Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zielsichere Reform der Bildungskarenz statt Abschaffung“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) und Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld) beizubehalten und dem Nationalrat schnellstmöglich, jedenfalls aber bis Ende Mai 2025, einen Gesetzesentwurf zur Reform insbesondere der Bildungskarenz vorzulegen, der folgende Punkte umfasst: verpflichtende Bildungsberatung und -begleitung für Arbeitnehmer:innen vor Antritt der Bildungskarenz Vereinbarung und Überprüfung des Bildungsziels und der arbeitsmarktpolitischen Relevanz Zertifizierung von Bildungsangeboten und -instituten auf Basis von Qualitätskriterien gezieltere Einbeziehung von Gruppen mit geringen und mittleren Bildungs- bzw. Qualifikationsabschlüssen Begrenzung der Inanspruchnahme entlang formaler Bildungsabschlüsse, zeitlicher Mindestabstände und Häufigkeit Teilnahmebestätigungen und erhöhte Anwesenheitsverpflichtungen“ Zuletzt: Abgeschafft, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schnell einmal etwas. Die Wiedereinführung ist dafür umso schwieriger. Darum: Stimmen Sie unserem Antrag zu – für sinnvolle Reformen statt planloser Kürzungen. – Danke. (👏) 18.53 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/112.1 zielsichere Reform der Bildungskarenz statt Abschaffung (19/UEA) Präsident Peter Haubner : Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klaus Lindinger . – Bitte, Herr Abgeordneter.

ÖVP Klaus Lindinger

Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir hier das Budgetprovisorium beschließen und weitere Beschlüsse zur Budgetkonsolidierung fassen, dann ist es enorm wichtig, dass wir die finanzielle Lage oder die Notwendigkeit hier im Parlament darlegen, dass wir ein offiziell geregeltes Budgetprovisorium fortschreiben können. Zur Budgetsanierung, zur Konsolidierung, darf ich schon ein paar Punkte anmerken, weil die Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, etwas überdramatisiert haben: Ja, es ist ein Budgetloch da, und wir haben gemeinsam die Aufgabe, dass wir es dementsprechend auch wieder befüllen. Es hat sich eine breite Mehrheit hier im Hohen Haus dazu committet, dass wir da Maßnahmen setzen, und ja, es sind auch Beschlüsse dabei, mit denen wir etwas, das wir in der Vergangenheit beschlossen haben, zurücknehmen, mit denen wir etwas korrigieren, etwas besser machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu stehen wir. Wenn ich an die Beschlüsse in der Vergangenheit zurückdenke: Da kann man sagen, viele Beschlüsse waren extrem gut, bei vielen Beschlüssen hätten wir es dann im Nachhinein besser machen können – im Nachhinein weiß man es immer besser –, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, bei vielen Beschlüssen wart ihr auch mit dabei, und es ist nicht okay, dass man sich dann im Nachhinein hier herausstellt und alles schlechtredet, nur weil man grundsätzlich einmal gegen alles ist. Zuerst mitstimmen und dann im Nachhinein alles kritisieren, das ist relativ einfach. Verantwortung zu übernehmen, liegt euch anscheinend nicht. Ihr hättet in den letzten Wochen die Möglichkeit gehabt, Verantwortung für Österreich zu übernehmen, das habt ihr verpasst. In diesem Sinne haben sich drei andere Parteien zusammengerungen, haben auch in vielen Bereichen Kompromisse geschaffen. Das nennt man Parlamentarismus, dazu stehen wir. Und wir stehen zu dem Regierungsprogramm, in dem auf über 200 Seiten alles niedergeschrieben ist, mit dem wir den Wirtschaftsstandort unterstützen möchten, somit auch die Arbeitsplätze in unserem Land sichern wollen, die Lebensmittelversorgung hier absichern, ausbauen – wir stehen zur österreichischen Landwirtschaft –, die Seniorinnen und Senioren auch maßgeblich unterstützen und nicht zuletzt die Jugendlichen und die Ehrenamtlichen, denn die Ehrenamtlichen sind all jene, die in unserem Land den sozialen Zusammenhalt schaffen. Meine Damen und Herren, darum freut es mich ganz besonders, dass auf 200 Seiten viele Maßnahmen für die Menschen in Österreich stehen. Ja, in manchen Bereichen müssen wir den Gürtel enger schnallen, das schaffen wir jetzt mit den ersten Beschlüssen, da werden noch manche folgen. Und ja, wir werden auch bei der Bildungskarenz ein neues, treffsicheres Nachfolgemodell aufstellen, das dann auch die Weiterbildung möglich macht. In diesem Sinne freue ich mich auf eine Zusammenarbeit, Herr Minister, Frau Staatssekretärin, dass wir gemeinsam das Budget in Österreich für die Zukunft gut aufstellen.

ÖVP Strasser (Zwischenruf)

Nicht schlecht!

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Leinfellner . (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Gegen den wird auch ermittelt!) – Bitte, Herr Abgeordneter.

FPÖ Markus Leinfellner

Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Es wundert mich ja nicht, dass sich von den Regierungsparteien keiner den Ausdruck in den Mund zu nehmen getraut hat: das Beste aus drei Welten. Man hat ja bei der letzten Wahl gesehen, was die Wähler vom Besten aus zwei Welten gehalten haben. Und, Herr Bundesminister, wenn Sie von einer Budgetsanierung sprechen, dann darf man da schon einiges ins rechte Licht rücken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für alle, die sich mit dem Paket nicht befasst haben: Es geht dieser Bundesregierung schlicht und ergreifend nämlich wieder einmal darum, unseren fleißigen Österreichern das Geld mit zwei Händen beim Sackerl herauszuziehen, aber auf der anderen Seite den Österreichern davon nichts zurückzugeben. (👏 FPÖ) Diese Bundesregierung zieht unseren fleißigen Österreichern, den Pensionisten, denjenigen Leuten, die das Land aufgebaut haben, das Geld mit zwei Händen beim Sackerl heraus, damit sie sich auf der anderen Seite selbst die Taschen vollstopfen kann.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Na, das ist ein Fehler! Das seids ihr immer, die sich die Taschen vollstopfen! Sporttaschen zum Beispiel!

FPÖ Markus Leinfellner

… Es ist ja nur mehr ein bisschen ein Überbleibsel dieser Bundesregierung da: 21 Köpfe werden mit diesem Geld hier durchgefüttert, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das darf ich Ihnen ( in Richtung Regierungsbank ) ins Stammbuch schreiben, nämlich dieser teuersten Bundesregierung aller Zeiten. Kollege Marchetti hat es heute angesprochen: Sie müssen nicht regieren, Sie wollen regieren. Das ist das Problem: Sie wollen regieren, und das um jeden Preis, und das ist der Kleber, der diese Bundesregierung auch zusammenhält. (👏 FPÖ) Eines können Sie nicht: Sie können nicht regieren. Das ist das große Problem in diesem Land und bei dieser Bundesregierung.

ÖVP Michael Hammer (Zwischenruf)

Wie war das mit der Verhetzung und dem Schweinefleisch? – Heiterkeit der Abg. Bayr [SPÖ].

FPÖ Markus Leinfellner

… Das ist das Problem. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der nächste Wahltag kommt bestimmt, und dann ist der Weg frei für unseren Volkskanzler Herbert Kickl ( Rufe bei der ÖVP: Ja! ), und er kann auch regieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, FPÖ)

PräsidiumPeter Haubner

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Greiner . – Bitte, Frau Abgeordnete. ( Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grünen. – Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen. )

SPÖ Karin Greiner

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Staatssekretärinnen! Lieber FPÖ-Vorredner-Kollege, jemand, der am Tag der Angelobung im Nationalrat bereits ausgeliefert wird …

FPÖ Leinfellner (Zwischenruf)

Zum Thema!

SPÖ Karin Greiner

… sollte nicht so große Töne spucken.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Zuerst liefern Sie ihn aus, und dann regen Sie sich auf auch noch! Sind Sie ein Gericht oder was?

SPÖ Karin Greiner

… Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute das Budgetprovisorium. Wir haben heute bereits das Bundesministeriengesetz beschlossen. Darin ist die Ressortverteilung innerhalb der Ministerien geregelt, Frau Kollegin, und sind die Kompetenzen niedergeschrieben. Was noch fehlt – und dieser Beschluss folgt Ende März –, sind die personelle Ausstattung und die diesbezügliche Budgetanpassung. Das Doppelbudget 2025/2026 wird noch beschlossen. ( Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz. ) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einmal auf die heutige Regierungserklärung zurückblicken. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass das ein starkes und engagiertes Signal der neuen Bundesregierung ist. (👏 ÖVP, SPÖ) Herr Finanzminister, ich darf Ihre Worte noch einmal aufgreifen. Sie haben gesagt: Es geht um Stabilität, es geht um Zuversicht, es geht um soziale Sicherheit, es geht um den Standort, es geht aber leider auch um eine unbedingt notwendige Budgetsanierung. Es geht um ein Sparpaket von 6,4 Milliarden Euro für das heurige Jahr. Das Erfreuliche dabei: Wir beginnen sofort mit den entsprechenden notwendigen Maßnahmen. Wir beschließen zum Beispiel heute die Erhöhung der Bankenabgabe. Das bedeutet 1 Milliarde Euro an Einnahmen für das heurige Jahr und 1 Milliarde Euro an Einnahmen für das nächste Jahr.

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Nicht einmal das ist richtig!

SPÖ Karin Greiner

… Das ist ein großer Brocken, aber wir sprechen dabei nur – für allfällige Kritiker – von einem Bruchteil der erwirtschafteten Milliardengewinne. Eine weitere entscheidende Maßnahme, die beim nächsten Tagesordnungspunkt noch näher ausgeführt werden wird, ist eine Maßnahme, die den Alltag vieler Mieterinnen und Mieter beträchtlich erleichtert: Die Mieten werden ab 1. April nicht erhöht. Das betrifft einmal in einem ersten Schritt 500 000 Wohnungen, 1,4 Millionen Mieterinnen und Mieter, das betrifft noch mehr. Die Details dazu wird meine Kollegin Julia Herr, die das entscheidend mitverhandelt hat, ausführen. (👏 SPÖ) Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Bundesregierung haben drei Fraktionen Verantwortung für unsere Republik übernommen. Stellvertretend für alle, die diese Verantwortung übernommen haben, darf ich unsere Frauenministerin Eva Maria Holzleitner erwähnen. Es ist morgen immerhin der Internationale Frauentag. Eva Maria Holzleitner , stellvertretend für alle erwähnt, ist eine engagierte Kämpferin für Frauen und für Gleichberechtigung. (👏 ÖVP, SPÖ) Herr Vizekanzler Babler hat heute am Vormittag eine Einladung ausgesprochen. Er hat eine Einladung an alle ausgesprochen, gemeinsam wieder Vertrauen aufzubauen, Zuversicht zu vermitteln und gemeinsam für unsere Sicherheit zu sorgen. – Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen wir diese Einladung bitte alle an! (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Als Nächste gelangt zu Wort: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli .

GRÜNE Nina Tomaselli

Danke, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was mich gewissermaßen schon stört, ist, wenn man Sie mit Ihren Plänen für die Klimakürzungen konfrontiert, dass dann der Widerhall so einen komischen Unterton hat. Das geht so in die Richtung, Sie wären irgendwie die Klima-Robin-Hoods. Ich meine, zu dem Schluss, dass Besitzer von relativ teuren Elektroautos auch einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten können, kann man, fair enough, schon auch kommen, aber dieses Geld stecken Sie ja nicht in ein Projekt, das besonders Menschen mit niedrigem Einkommen zugutekommt und diese in die Lage versetzt, dass sie einen Beitrag leisten und die Klimawende schaffen können, und das stört mich massiv. (👏) Ich glaube, viel richtiger ist doch, dass Ihnen das Klima einfach nicht so wichtig ist, und es geht Ihnen nicht um Fairness und es ging Ihnen auch nie um Fairness. Sie halten Klimapolitik für eine nette Draufgabe im Sinne einer Wohlfühlpolitik. Aber: Klimapolitik sichert die Lebensgrundlage von unseren Enkel:innen, jedoch ist Ihnen das – zu dem Schluss muss ich leider kommen – einfach nicht wichtig genug. Es geht auch weiter mit der Abschaffung des Klimabonus. Ich habe noch im Ohr, was der nunmehrige Vizekanzler Andreas Babler alles über die CO₂-Bepreisung gesagt hat: Das ist „eine Massensteuer ohne Lenkungseffekt“ und somit – Zitat – „Antiklimapolitik“. – Und was tun Sie jetzt? Der Klimabonus, der diese CO₂-Bepreisung den Menschen wieder zurückgibt, der die Ausgaben dafür kompensiert, den streichen Sie jetzt. Das nehmen Sie den Leuten weg. Meiner Meinung nach ist das Antizukunftspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (👏) Das Paket hat neben viel Schatten aber durchaus auch Licht: Das ist die Bankenabgabe. Kollegin Greiner, das sind natürlich nicht 1 Milliarde Euro heuer und 1 Milliarde Euro nächstes Jahr. Meiner Meinung nach sind es 250 Millionen Euro; ich glaube, so hat es der Herr Finanzminister vorgelegt. Diese elendslange Diskussion, ob man die Bankenabgabe überhaupt einführen soll, habe ich nie verstanden, und da schaue ich vor allem in Richtung ( auf die ÖVP weisend ) der Raiffeisen-Bänke. Warum nicht auch Banken einen Beitrag leisten sollten, habe ich nie verstanden. Aber wie Sie es gemacht haben, ist leider sehr, sehr unglücklich: Sie besteuern den Umsatz der Banken. Wir wissen, Umsatz ist ja nicht gleich Gewinn. Ihr Ziel ist ja, wie Sie sagen, die Übergewinne abzuschöpfen, und dafür ist eine Abgabe auf Umsatz gänzlich ungeeignet. Der Finanzsprecher Kai Jan Krainer von 2023 würde sagen: Ihr könnt es einfach nicht! (👏) Das ist nicht unser Stil. Wir sagen: Bankenabgabe ja, aber bitte auch gescheit gemacht. Herr Finanzminister Marterbauer, ich habe Ihre Beiträge als Ökonom immer sehr geschätzt, und wenn ich mir etwas wünschen darf: Bleiben Sie sich treu! (👏)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Hofer .

NEOS Markus Hofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie ich schon in meinem ersten Redebeitrag ausgeführt habe, war es uns und ist es uns wichtig, schnell ins Tun zu kommen. Kollege Markus Koza , speed kills vielleicht, aber wenn man keine Zeit zum Konsolidieren hat, weil die Hütte brennt, dann muss man handeln, und das haben wir getan. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Dafür, dass wir diesen Konsolidierungskurs jetzt bereits in den ersten Tagen auf den Weg gebracht haben, möchte ich wirklich – damit wiederhole ich das, was schon gesagt wurde – mit einem Dankeschön an alle beginnen, die das mitgetragen und daran mitgearbeitet haben (👏), und da inkludiere ich wirklich herzlich alle Mitarbeiter:innen, aber vor allem auch die Opposition, mit der wir über die letzten Tage gute Gespräche hatten. Das finde ich wichtig – und ich finde es manchmal schade, dass sich die Tonalität im Plenum dann ändert. (👏 SPÖ) Wir haben in den ersten fünf Tagen Konsolidierungspakete, die wir jetzt beschließen werden, auf den Weg gebracht, die im Jahr 2025 1,2 Milliarden Euro und im Jahr 2026 1,6 Milliarden Euro bringen werden. Wir reden nicht, wir arbeiten, und das gemeinsam. Wenn ich jetzt auf die Details eingehe, möchte ich voranstellen: Natürlich macht es keinen großen Spaß, in den ersten Tagen in einer Regierung mit einer liberalen Beteiligung zu konsolidieren. Es ist aber notwendig. Ich beginne mit dem, wozu wir schon ein paar Zahlen gehört haben, nämlich mit der Stabilitätsabgabe, dem Bankenbeitrag. Ich möchte nicht tatsächlich berichtigen, sondern einfach nur einmal die Zahlen sagen und die Mechanik darstellen. Erstens: Die Banken leisten jetzt schon einen Beitrag, er wird nur erhöht. Zweitens: Nein, es ist nicht der Umsatz die Bemessungsgrundlage – es ist wahrscheinlich schwierig –, die Bemessungsgrundlage ist die Bilanz, die gemacht wird. (👏 ÖVP, NEOS) Drittens: Es sind weder zweimal 1 Milliarde Euro, noch sind es 250 Millionen Euro, sondern es sind in zwei Jahren jeweils 350 Millionen Euro und insgesamt 500 Millionen Euro. Jetzt treffen wir uns sozusagen in der Mitte der beiden Aussagen. Der zweite Beitrag zur Konsolidierung findet sich in der Änderung des Tabaksteuergesetzes mit einer Erhöhung der Tabaksteuer. Freut uns das? – Nein. Ist es gut? – Ja. Wichtiger ist die Novellierung zum Schutz, die nächstes Jahr kommen wird. Dann möchte ich noch ein Beispiel bringen: Ich finde es persönlich auch nachteilig, dass wir jetzt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Elektrofahrzeuge haben. Glauben Sie mir, ich kenne mich dort aus. Ich wollte Ihnen nur sagen: Sehen Sie es sich an, es sind noch immer batterieelektrische Fahrzeuge deutlich günstiger als Verbrenner. Ich gebe Ihnen einen Vergleich: Ein Audi Q3 e-tron ist jetzt noch billiger als ein vergleichbarer VW Golf – nur damit Sie eine Größenordnung haben. Ich fasse zusammen: Wir haben ein Gesetzespaket rasch auf die Reise gebracht. Es wird notwendig sein, um die Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen zu können. Ich bitte daher um Zustimmung. Es ist ein gutes Gesetz, es wurde gut zusammengearbeitet. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nun hat sich Frau Staatssekretärin Elisabeth Zehetner-Piewald zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

ÖVP Angela Baumgartner

Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In den vergangenen Jahren haben zahlreiche unvorhersehbare globale Krisen Europa und auch Österreich nachhaltig geprägt. Diese Entwicklungen haben das Wirtschaftswachstum geschwächt, und Prognosen wurden immer weiter nach unten korrigiert. Dabei zeigt sich klar: Budget und Wirtschaftswachstum sind eng miteinander verbunden. Ein Rückgang des Wirtschaftswachstums um 1 Prozentpunkt führt zu einer Erhöhung des Budgetdefizits um rund 0,5 Prozentpunkte. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wird die neue Bundesregierung das Budget in den nächsten Jahren gezielt konsolidieren. Wir werden zeitnah einen Beschluss über ein Doppelbudget und einen neuen Bundesfinanzrahmen fassen. Unser gemeinsames Ziel ist es, ein Defizitverfahren zu verhindern. Zu diesem Zweck haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Es gilt, entschlossen zu handeln, und genau das tun wir. Unser Ansatz ist ein ausgewogener Mix aus wachstums- und beschäftigungsfördernden sowie sozial verträglichen Maßnahmen, die sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite berücksichtigen. Auf der Einnahmenseite schließen wir Steuerlücken, passen bestehende Steuern und Abgaben an, auch die Banken und Energieunternehmen werden einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten, und auf der Ausgabenseite werden wir unter anderem Förderungen anpassen. Ja, wir müssen konsolidieren, und wir werden es tun. Gleichzeitig ist klar: Nach einer erfolgreichen Budgetkonsolidierung soll mit dem wirtschaftlichen Aufschwung auch eine nachhaltige und gerechte Entlastung folgen. (👏 ÖVP, SPÖ) Sehr geehrter Herr Finanzminister! Liebe Staatssekretärin! Sehr geehrte Staatssekretärin! Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Gehen wir es gemeinsam an! – Danke schön. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Teiber .

SPÖ Barbara Teiber

Danke, Frau Präsidentin! Werte Kollegen, werte Kolleginnen! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Staatssekretärinnen! Ich möchte mich wirklich auf nur zwei Punkte beschränken – es ist ja schon sehr viel Wichtiges und Richtiges gesagt worden. Ich möchte nicht und wir wollen nicht schweigen, was die Kritik betrifft, die jetzt in Bezug auf die Abschaffung der Bildungskarenz geäußert worden ist. Wir haben eine unglaubliche Summe zu stemmen, was die Budgetkonsolidierung betrifft, und da war es so, dass es bei wirklich vielen Dingen im Regierungsprogramm einen Konsens gegeben hat, bei vielen Dingen einen guten Kompromiss – und auch Dinge, die für jede einzelne Partei einen ganz, ganz schwierigen Kompromiss, eine große Hürde dargestellt haben. Ich mag nicht verschweigen, dass wir als Sozialdemokratie wollten, dass man schon ein neues Konzept hat, was die Bildungskarenz betrifft, und das dann gleichzeitig umsetzt. Das ist uns aber nicht gelungen. Es ist einfach der Konsolidierungsbedarf so enorm, dass der eingestellte Betrag, der von Blau-Schwarz auch schon nach Brüssel geschickt worden ist, nicht mehr erreicht werden kann, wenn wir nicht jetzt auf die Stopptaste drücken. Das möchte ich durchaus zugeben, dass das nicht in unserem Sinne ist, es ist aber jetzt eine Notwendigkeit. Ich möchte aber auch allen versichern – wenn es noch Zuhörer und Zuhörerinnen gibt –, dass wir alles daransetzen werden, wirklich ein Nachfolgemodell zu schaffen, durchaus ein redimensioniertes, denn man muss ehrlicherweise schon auch zugeben, dass vereinzelt mit der Bildungskarenz auch in gewisser Weise Schindluder getrieben wurde. Ich möchte nur erwähnen, dass es gewisse Kursinstitute gegeben hat, die offen damit geworben haben – mehr oder weniger unverschämt –, dass mit kaum einem Aufwand Weiterbildungsgeld bezogen werden kann. Da hat es Onlinekurse für 2, 3 Stunden gegeben, ohne jegliche Relevanz für den Arbeitsmarkt …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Das gehört beendet!

SPÖ Barbara Teiber

… und das ist nicht im Sinne des Erfinders.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Da hast du recht, das gehört beendet!

SPÖ Barbara Teiber

… Darum werden wir ein neues Modell schaffen, das garantieren wir. (👏 SPÖ) Es soll vor allem ein Modell sein, das es besser schafft als bisher, dass Personen mit geringer – formaler, möchte ich dazusagen – Qualifikation wirklich mehr motiviert werden, die Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen, und nicht, wie es jetzt manchmal der Fall ist, auch in meinem privaten Umfeld, dass man zum dritten Mal eine Bildungskarenz macht, den dritten akademischen Titel erwirbt.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Kann man eingrenzen, aber nicht abschaffen!

SPÖ Barbara Teiber

… Das ist nicht im Sinne des Erfinders, das ist auch keine intelligente Umverteilung. Das möchte ich Ihnen versichern: Wir werden für eine gute Bildungskarenz kämpfen, darauf können Sie sich verlassen. – Danke. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Gasser .

NEOS Johannes Gasser

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte auch auf das Thema der Bildungskarenz eingehen. Der Herr Finanzminister hat es schon angesprochen: Das ist jetzt in der aktuellen budgetären Situation tatsächlich auch in der Budgetkonsolidierung einer der wichtigsten Posten, den wir so schnell wie möglich aufgreifen müssen. Ja – Kollegin Teiber hat es gerade angesprochen –, da wurden in der Vergangenheit von Einzelnen, die das in Anspruch genommen haben, auch Weiterbildungsmaßnahmen gesetzt, die wahrscheinlich nicht dem Zweck der Bildungskarenz dienen: Wir kennen alle die Geschichten vom Yogakurs auf Bali, der mit einer Weltreise verbunden wurde; wir kennen Geschichten von Englischkursen, die teilweise von Native Speakern in Anspruch genommen wurden, einfach um die Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können; und ja, wir wissen auch, dass es Institute gegeben hat oder gibt, die sich darauf spezialisiert haben, Kurse mit besonders wenig Aufwand anzubieten, damit man eine Verlängerung der Elternkarenz in Anspruch nehmen kann. Wir wissen, dass das natürlich Anekdoten sind, aber wenn man die Zahlen der Bildungskarenz anschaut – wie sich das entwickelt hat –, dann sieht man, dass das ein Trend war, der sich herumgesprochen hat. Wir wissen, dass 2021 schon die Hälfte all jener, die eine Bildungskarenz in Anspruch genommen haben, das im Anschluss an die Elternkarenz gemacht hat …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ja, die haben auch am meisten profitiert davon!

NEOS Johannes Gasser

… und nicht nur das: Wir sehen auch, dass die Bildungskarenz, wenn es um die Ergebnisse am Arbeitsmarkt, in der Beschäftigung geht, nicht geholfen hat, diese Ziele zu erreichen.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Bildungspartei NEOS!

NEOS Johannes Gasser

… Der Ökonom Martin Halla sagt, die Bildungskarenz ist zu einer Auszeit für das Bildungsbürgertum geworden. Er sagt das nicht nur so, sondern er beruft sich auf eine Wifo-Analyse …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Ja, genau!

NEOS Johannes Gasser

… die zeigt, dass der Großteil jener, die sie in Anspruch nehmen, bereits Gutverdiener sind, bereits solche sind, die schon sehr gute Bildungsabschlüsse haben – ein Viertel davon sogar akademische Abschlüsse.

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Da schaffen wir’s ab!

NEOS Johannes Gasser

… Zum Argument, das von grüner Seite gekommen ist, dass das in der Vergangenheit in Anspruch genommen wurde, damit sich Menschen, wenn das Unternehmen vielleicht nicht so gut läuft, weiterbilden können und dann wieder zurückkommen: Ein Großteil – die Hälfte – verlässt das Unternehmen ein halbes Jahr nach Ende der Bildungskarenz wieder, wenn sie überhaupt zurückkehren. Daran sieht man, dass die Bildungskarenz vor allem dafür verwendet wurde, dass sich Besserverdiener auf Kosten jener, die die Bildungskarenz nicht in Anspruch nehmen – meistens Menschen, die nicht so gut verdienen –, weiterbilden konnten. Das ist eine Fehlentwicklung, die wir NEOS in der Vergangenheit immer wieder angesprochen haben. Sie erinnern sich vielleicht – die, die schon länger da sind – an Kollegen Loacker, der sich zu diesem Thema hier öfter inbrünstig zu Wort gemeldet hat …

GRÜNE Koza (Zwischenruf)

Der Gerald hat schon alles ..., das ist kein Argument!

NEOS Johannes Gasser

… jede Anfrage, jeder Antrag verhallt, vertagt und abgelehnt, auch von Ihren Kollegen, Herr Koza, auch wenn Sie jetzt einen Unselbständigen Entschließungsantrag eingebracht haben. Es wäre schön gewesen, wenn Sie vor fünf Jahren aufgewacht wären und die Zeit genutzt hätten, um hier eine Alternative zu bringen, denn eines ist klar: Die budgetäre Verantwortung, die Sie für diesen Bereich nie übernommen haben, führt jetzt dazu, dass wir die Notbremse – auch bei der Bildungskarenz – ziehen müssen. Da kann man schon sagen: Speed kills!, aber ganz ehrlich: In dieser Frage ist die Geschwindigkeit das Entscheidende, damit überhaupt ein budgetärer Effekt erzielt werden kann. Denn wissen Sie, was die Realität ist? – Seit darüber diskutiert worden ist, dass die Bildungskarenz möglicherweise eingestellt oder eingeschränkt wird, ist die Zahl der Anträge explodiert. Das heißt, wenn wir nicht so schnell wie möglich die Maßnahme setzen, dann hat das auch keinen budgetären Effekt mehr, und das können wir uns nicht leisten. Auch den Vorwurf des sozialen Kahlschlags, den Sie hier in den Raum gestellt haben, muss ich zurückweisen. Erstens haben wir sehr viele Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung, und zweitens gibt es – das habe ich in den Beratungen und den Gesprächen, die ich in den letzten Tagen geführt habe, gesehen und gemerkt – einiges an anderen Unterstützungsleistungen, die genau in diesem Bereich unterstützen. Da schaue ich auch die Wissenschaftsministerin an, weil wir für viele, die sich bei mir gemeldet haben mit der Frage: Was soll und was kann ich jetzt tun?, Leute, die eine ernsthafte Ausbildung machen, Alternativen haben: Es gibt das Fachkräftestipendium, aber es gibt vor allem das Studienabschluss-Stipendium und es gibt das Selbsterhalterstipendium. Ja, wir müssen jetzt bis Ende des Jahres die Notbremse ziehen, um ein neues Modell auszuarbeiten – Kollegin Teiber hat es erwähnt. Wir werden natürlich gerne an dem mitarbeiten, worauf wir uns im Regierungsabkommen verständigt haben. Eines ist klar: Die Bildungskarenz wird sich in Zukunft vor allem auf die innerbetriebliche Höherqualifizierung konzentrieren. Das heißt, wir nehmen auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr mit ins Boot, damit eben die Ausbildungen, die gemacht werden, auch wirklich einen betrieblichen Nutzen haben können, damit wir es schaffen, dass wir vor allem auch Geringqualifizierte mehr in die Bildungskarenz bekommen und dadurch tatsächlich die Weiterbildungsmöglichkeiten von Menschen, die sonst vielleicht nicht so gute Jobchancen hätten, in den Unternehmen gestärkt werden. Das ist eine Reform, die jetzt notwendig ist, die schon längst notwendig gewesen wäre – die Budgetsanierung macht es jetzt umso einfacher, das endlich aufs Tapet zu bringen. Ich freue mich auf das Nachfolgemodell, das wir gemeinsam ausverhandeln werden. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger .

ÖVP Laurenz Pöttinger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätztes Regierungsteam! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für Österreich, da wir wieder eine stabile, leistungsstarke und proeuropäische Regierung haben, die notwendige Maßnahmen sofort umsetzt. Ich wünsche allen im Regierungsteam und auch uns im Hohen Haus gute Entscheidungen für eine gute Zukunft hier in Österreich. Ja, eine Budgetkonsolidierung ist unumgänglich, und da gibt es natürlich auch Maßnahmen, die nicht überall für Beifall sorgen. So werden wir heute unter anderem – wir haben es schon gehört – die Abschaffung der Bildungskarenz in der derzeitigen Form beschließen. Leider ist dieses Modell zu großen Teilen als Auszeitmodell genützt worden, und so explodierten die Kosten innerhalb von fünf Jahren von 236 Millionen Euro auf sage und schreibe 646 Millionen Euro. Dieses Auszeitmodell ist auch den Steuerzahlern nicht zumutbar. Weitere Maßnahmen, die heute schon erwähnt wurden, leisten ebenfalls einen Beitrag, den Staatshaushalt zu konsolidieren. Mit einem neuen Regierungsprogramm ist es gelungen, ein Comeback-Paket für unsere Wirtschaft – für unseren Wirtschaftsstandort – mit den Säulen Leistung, Wettbewerb und Bürokratieabbau zu schnüren. Ein Leistungspaket für die Fleißigen wird eine verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie bis zu 1 000 Euro bringen; Arbeiten im Alter für all jene, die in der Regelpension dazuverdienen, wird mit 25 Prozent endbesteuert, inklusive Sozialversicherung. Es wird steuerlich stärker begünstigte Überstunden beziehungsweise Zuschläge geben oder auch eine Anhebung der Umsatzgrenze bei der Pauschalierung und vieles mehr. Gestatten Sie mir aber noch Dankesworte für all jene, die in den vergangenen Wochen mit großem Einsatz die Koalitionsverhandlungen, die schlussendlich ein sehr gutes Ergebnis gebracht haben, geführt haben – danke dafür! Ich selbst habe im ersten Anlauf zur Bildung einer Koalition mit der SPÖ und den NEOS im Bereich Arbeit und insbesondere im Bereich Kunst und Kultur mitverhandelt. Es waren gute, wertschätzende Verhandlungen auf Augenhöhe. Dann durfte ich auch den Bereich Kunst und Kultur mit Mitgliedern der FPÖ verhandeln, und ich darf mich auch beim Verhandlungsteam der FPÖ bedanken: Es war ein gutes Miteinander mit einem guten Verhandlungsergebnis, das wir erreichen konnten – danke auch dafür. Es gab nie Parallel- oder Scheinverhandlungen unsererseits. Übrig bleibt bei mir nur die Vermutung, dass es zum Leidwesen seines Teams offensichtlich an Klubobmann Herbert Kickl lag, der offenbar wirklich zu viel Respekt vor dieser großen Aufgabe gehabt hat. Die „Presse“ titelt: „Wer koalieren will, verhandelt nicht auf Abbruch“. – Das finde ich sehr interessant: „Wer koalieren will, verhandelt nicht auf Abbruch“.

FPÖ Linder (Zwischenruf)

... von der ÖVP!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… Wenn ich das Kanzleramt und das Finanzministerium angeboten bekomme …

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Was heißt angeboten? So großzügig die ÖVP!

ÖVP Laurenz Pöttinger

… und dann trotzdem den Regierungsauftrag zurücklege, dann bleibt nicht der Volkskanzler, sondern wirklich der Will-nicht-Kanzler. (👏 ÖVP)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer .

NEOS Christoph Pramhofer

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen, mittlerweile via Livestream! Es ist mir eine große Ehre, hier heute meine erste Rede halten zu dürfen. Umso mehr freut mich das, als es zu einem Thema ist, das mich auch beruflich beschäftigt, nämlich Banken. Banken sind der Blutkreislauf unserer Wirtschaft. Unsere Unternehmer brauchen starke Banken, um die Investitionen finanzieren zu können, und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land brauchen verlässliche Hausbanken, die ihnen den Traum vom Wohneigentum finanzieren. Ohne starke Banken haben wir keine Investitionen, keine Innovationen, kein Wirtschaftswachstum und damit auch keine neuen Arbeitsplätze oder keinen neuen Wohnraum. (👏 ÖVP, NEOS) Ja, wir haben uns im Regierungsübereinkommen darauf verständigt, dass Banken temporär einen überproportionalen Beitrag zur Budgetsanierung leisten werden. Dazu bekennen wir uns auch, und ich möchte mich bei den Banken und den Eigentümern auch bedanken. Eines aber ist auch völlig klar: Das ist ein Balanceakt, weil jeder Euro an zusätzlichen Steuern, den wir von den Banken einheben, am Ende das Eigenkapital reduziert und damit die Möglichkeiten zur Kreditvergabe reduziert. Und das Letzte, was wir in einer Rezession brauchen, ist, dass das Kreditwachstum zum Erliegen kommt. Das befeuert einen Teufelskreis aus weniger Investitionen und damit auch wiederum weniger wirtschaftlicher Dynamik. (👏 ÖVP, NEOS) Das bringt mich zum nächsten Punkt: Am 30.6. läuft endlich die KIM-Verordnung aus. Das ist jene Verordnung, die es vor allem jungen Familien erschwert hat, sich Wohneigentum zu schaffen. Hier mein Appell an den Regulator: Wenn es zu einer Nachfolgeregelung kommt, dann bitte mit äußerster Vorsicht und mit Augenmaß vorgehen, denn es ist immer eine Interessenabwägung, und zwar nicht nur zwischen Risiko und Krediten – das wird absolut verstanden –, sondern es geht um so viel mehr. Es geht um Wohnraumschaffung, es geht um den Traum vieler junger Familien und es geht auch um Wirtschaftswachstum, Dynamik und um die Bauwirtschaft. Das muss gesamt gedacht werden. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Ich komme zum vorliegenden Gesetzentwurf – die Umsetzung einer EU-Richtlinie –, den wir heute hier beschließen werden: das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz. Wir haben in den letzten Monaten und jetzt Jahren erleben müssen, dass eine Mischung aus sehr schnell und stark gestiegenen Zinsen, einer hohen Inflationsrate und eben der Rezession dazu geführt hat, dass bei manchen Banken die notleidenden Kredite gestiegen sind. Das sind die NPLs oder eben Kredite, die die Kreditnehmer, weil sie in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, nicht mehr ordnungsgemäß haben bedienen können. Dieser Gesetzentwurf schafft einen europaweit harmonisierten Markt, einen Sekundärmarkt für diese notleidenden Kredite und hilft dabei den Banken, diese Kredite besser sanieren zu können und dieses Portfolio effizient verwalten zu können. Uns NEOS ist aber auch der Konsumentenschutz sehr wichtig, und auch da trägt das Gesetz dazu bei, die Rechte der Kreditnehmer zu sichern, zu stärken: mit sehr starken Informationspflichten für die Banken und einem niederschwelligen Zugang zu einfachen Schlichtungsstellen, falls es zu Problemen kommen sollte. Zum Schluss möchte ich mich noch bei den Koalitionspartnern bedanken. Der Herr Finanzminister hat es vorhin schon angesprochen, es war wirklich auch Zeit, diese EU-Vorgabe umzusetzen. Alles andere hätte uns ein Strafverfahren gebracht beziehungsweise wurde es schon eingeleitet und wird jetzt in letzter Sekunde abgewendet. Das erspart uns wirklich viel Steuergeld. – In diesem Sinne: vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Mietrechtsgesetz, Richtwertgesetz u.a.

35 d.B. · Antrag vonÖVPSPÖNEOS · Initiativantrag 76/AVon Abgeordneten direkt eingebrachter Gesetzesantrag ohne Regierungsbeteiligung.
DAFÜR

Zusammenfassung

Die für 1. April 2025 vorgesehenen Valorisierungen (Indexanpassungen) von gesetzlichen Mietbeträgen und Richtwerten im Mietrechtsgesetz und Richtwertgesetz werden ausgesetzt; die nächste Anpassung erfolgt erst zum 1. April 2026 und bildet dabei nur die Inflation 2025 ab, gedeckelt mit 5%. Im Mietrechtsgesetz wird zudem ein Redaktionsfehler korrigiert, indem die Veröffentlichung bestimmter Beträge einheitlich durch Statistik Austria erfolgt, und das Unterbleiben der Valorisierung 2025 wird ausdrücklich klargestellt; entsprechende Übergangsregeln werden auch im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verankert.

Betroffen sind Mieterinnen und Mieter sowie Vermieter im Anwendungsbereich von MRG/RichtWG und Nutzungsberechtigte in gemeinnützigen Wohnbauten (WGG; rund 670.000 Wohnungen) sowie die Veröffentlichungspraxis der zuständigen Stellen.

Dokumente

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Mietrechtsgesetz, Richtwertgesetz u.a.

Gegenstand und Zielsetzung

  • Behandelt wird ein Initiativantrag zur Änderung mehrerer Bundesgesetze: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), Mietrechtsgesetz (MRG), Richtwertgesetz (RichtWG), Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
  • Ursprüngliche Begründung des Initiativantrags: Für Artikel 1 bis 5 handle es sich um redaktionelle Änderungen.
  • Im Ausschussverfahren wurde ein gesamtändernder Abänderungsantrag eingebracht, der inhaltlich vor allem Valorisierungs-/Wertsicherungsregeln im Miet- und Wohnrecht anpasst und eine für 1. April 2025 vorgesehene Valorisierung aussetzt.

Änderungen im Mietrechtsgesetz (MRG)

  • Entfall von § 15a Abs. 4 MRG: Korrektur eines Redaktionsversehens zur Zuständigkeit für Veröffentlichungen. Seit dem 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz erfolgen Veröffentlichungen nach § 16 Abs. 6 durch die Bundesanstalt Statistik Austria; § 15a Abs. 4 sah für einzelne Beträge noch eine Veröffentlichung durch den Bundesminister für Justiz vor. Diese Sonderregel kann entfallen, weil § 15a Abs. 3 auf § 16 Abs. 6 verweist und damit die Veröffentlichung durch Statistik Austria ohnehin sichergestellt ist.
  • Änderung von § 16 Abs. 6 MRG (Wertsicherung/Valorisierung gesetzlicher Beträge, u.a. Kategoriebeträge): Die nach bisheriger Rechtslage zum 1. April 2025 anstehende Valorisierung soll entfallen.
  • Für die nächste Valorisierung zum 1. April 2026 bleibt die Anknüpfung an den Verbraucherpreisindex 2000 (Basis: Februar 2001) als Ausgangswert erhalten, weil die zu valorisierenden gesetzlichen Beträge weiterhin in der ursprünglichen Höhe im MRG angeführt sind.
  • Trotz Aussetzung 1. April 2025 soll zum 1. April 2026 – wie nach dem 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz vorgesehen – nicht mehr als die Inflation des Jahres 2025 nachvollzogen werden (Veränderung des VPI-Jahresdurchschnitts 2025 gegenüber dem VPI-Jahresdurchschnitt 2024).
  • Es bleibt bei einer Deckelung der Valorisierung mit 5% gegenüber dem letzten Änderungszeitpunkt.
  • Für Valorisierungen ab 1. April 2027 bleibt die Rechtslage unverändert.
  • Übergang/Inkrafttreten (§ 49j MRG): Die geänderte Fassung von § 16 Abs. 6 soll raschestmöglich in Kraft treten, damit es am 1. April 2025 zu keiner Valorisierung kommt; zusätzlich wird das Unterbleiben der Valorisierung zum 1. April 2025 ausdrücklich angeordnet.
  • Klarstellung zur Weiteranwendung früherer Rechtslage: Wie bereits in der Übergangsbestimmung zum 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz festgehalten, bleibt für die am 1. Juli 2023 wirksam gewordene Erhöhung und für Valorisierungen vor diesem Zeitpunkt die Rechtslage vor dem 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz weiter anwendbar.

Änderungen im Richtwertgesetz (RichtWG)

  • Änderung von § 5 Abs. 2 RichtWG (Richtwerte/Valorisierung): Die nach bisheriger Rechtslage zum 1. April 2025 anstehende Valorisierung der Richtwerte soll entfallen; die nächste Valorisierung erfolgt daher erst zum 1. April 2026.
  • Für den 1. April 2026 soll – wie nach dem 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz vorgesehen – ausschließlich die Inflation des Jahres 2025 nachvollzogen werden (VPI-Jahresdurchschnitt 2025 gegenüber VPI-Jahresdurchschnitt 2024).
  • Es bleibt bei einer Deckelung mit 5% gegenüber dem letzten Änderungszeitpunkt.
  • Übergang/Inkrafttreten (II. Abschnitt Abs. 1c RichtWG): Die geänderte Fassung von § 5 Abs. 2 soll raschestmöglich in Kraft treten, um die Valorisierung zum 1. April 2025 zu verhindern; das Unterbleiben der Valorisierung zum 1. April 2025 wird ausdrücklich angeordnet.

Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)

  • Betroffene Bestimmungen: § 13 Abs. 6, § 14 Abs. 7a, § 14d Abs. 2, § 39 Abs. 18 Z 2 und Abs. 40 sowie Artikel IV Abs. 1x WGG.
  • Ausgangslage durch das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (3. MILG, BGBl. I Nr. 176/2023): Umstellung des grundsätzlich biannualen Valorisierungssystems (beginnend mit 1. April 2024) auf eine jährliche Valorisierung samt 5%-Obergrenze für die Jahre 2024, 2025 und 2026.
  • Zweck der 5%-Obergrenze: Vermeidung übermäßiger Kostenbelastungen für Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte angesichts hoher Teuerung bei den mit 1. April 2024 anstehenden Erhöhungen.
  • Das dem WGG innewohnende Kostendeckungsprinzip als Grundpfeiler der österreichischen Wohnungsgemeinnützigkeit bleibt durch diese Maßnahmen unberührt.
  • Fortführung der bewährten Systematik: Die Valorisierung auf Basis des VPI für das Jahr 2025 wird nun einmalig ausgesetzt.
  • Übergangsbestimmung: Stellt klar, dass die neuen Valorisierungsregelungen für die Zukunft gelten und bereits vorgenommene Valorisierungen unberührt bleiben.
  • Geltung unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen: Die Übergangsregelung soll – wie bereits in früheren Regelungen (u.a. Art. IV Abs. lq iZm WGG-Nov 2016, BGBl. I Nr. 157/2015, sowie zuletzt § 39 Abs. 39 WGG iZm 3. MILG) – auch ungeachtet vertraglicher Vereinbarungen gelten; begründet mit der „Janusköpfigkeit“ der WGG-Entgeltbestimmungen.
  • Betroffenheit/Umfang: Von den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die EVB sind rund 670.000 gemeinnützige Mietwohnungen betroffen; bei etwa der Hälfte des gemeinnützigen Mietwohnungsbestandes wird auch das „WGG-Grundentgelt“ gedeckelt (Quelle: Verbandsstatistik 2024 des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen, Zahlenstand 31.12.2023).

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Mietrechtsgesetz, Richtwertgesetz u.a.

~24 min Lesezeit
Dafür: FPÖÖVPSPÖNEOSGRÜNE Dagegen:
FPÖ Maximilian Weinzierl

Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Zuseher! Die Mieten steigen, die Menschen schnaufen – ja, das ist Fakt, und genau deshalb stimmen wir heute diesem Vorhaben auch zu, weil wir das Volk entlasten wollen, weil es notwendig ist. Aber was macht diese Regierung? – Sie lockern eine Schraube, während Sie zehn andere wieder enger ziehen. Seien wir ehrlich: Das ist kein Kurswechsel, das ist reine Kosmetik. Das ist ja fast eine Verhöhnung der österreichischen Bevölkerung. (👏 FPÖ) Warum ist das Wohnen so teuer? – Weil unser Wohnraum durch die Massenzuwanderung verknappt wurde; weil Sanktionen die Energie und damit das Bauen so teuer gemacht haben wie noch nie zuvor; weil Bürokratie und absurde Auflagen die Kosten in die Höhe treiben und – ja – weil sich die Regierenden der letzten Jahre nicht im Ansatz dafür interessiert haben, was das für einfache Leute bedeutet. Wir sagen: Ja zur Mietbremse, aber Schluss mit Symptombekämpfungen! Runter mit den Baukosten, runter mit den Abgaben und runter mit der Zuwanderung (👏 FPÖ), denn Wohnen muss in Österreich wieder für die Österreicher leistbar sein, und zwar nicht nur für ein bis zwei Jahre, sondern für Generationen! (👏 FPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger .

ÖVP Andreas Ottenschläger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Herr Minister! Frauen Staatssekretärinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, so Sie die Sitzung noch verfolgen! Wir sprechen jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt über den vorliegenden Antrag, den wir auch gestern im Budgetausschuss schon diskutiert und beschlossen haben, in dem es eben darum geht, die sogenannte Mietpreisbremse umzusetzen. Was ist damit gemeint? – Wir haben uns für das Jahr 2025 für den sogenannten geregelten Bereich, also sprich für die Altbauwohnungen und den gemeinnützigen Bereich, darauf verständigt, dass es dieses Jahr keine Mieterhöhungen geben wird. Wir bekennen uns auch dazu, weil das durchaus auch einen Effekt auf die Teuerung, auf die Inflationsrate hat, und wir müssen natürlich auch in Österreich weiterhin achtsam darauf schauen, dass die Teuerung, die Inflationsraten nicht wieder steigen. Aber vielleicht lassen Sie mich ja die Gelegenheit nutzen, um ein bisschen einen Ausblick darauf zu geben – weil ja jetzt immer wieder diskutiert wurde, gestern im Budgetausschuss und auch in der Öffentlichkeit –: Was bedeuten die weiteren Schritte, die wir im Regierungsprogramm miteinander, wie ich meine sehr konstruktiv und aufeinander zugehend, vereinbart haben? Es ist vorgesehen, dass wir nach dem heutigen Beschluss, der eben das Jahr 2025 betrifft, in den Jahren 2026 und 2027 weitere dämpfende Maßnahmen im sogenannten geregelten Bereich vollziehen wollen. Das bedeutet eben 1 Prozent 2026 und maximal 2 Prozent 2027. Es ist in Österreich leider Tatsache, dass es, was diese sogenannten Wertsteigerungs- oder Wertsicherungsklauseln betrifft, eine Rechtsunsicherheit gibt. Wir wollen klare, faire Verhältnisse und Rechtssicherheit sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter schaffen. Deswegen haben wir uns eben im Regierungsprogramm darauf verständigt, Rechtssicherheit im Zuge einer sogenannten Reparatur dieser Wertsicherungsklauseln zu schaffen, und auch darauf, jetzt komme ich zum springenden Punkt, dass wir das zum Anlass nehmen, für alle Wohnmietverhältnisse in Zukunft einen gemeinsamen gesetzlich verankerten Index zu schaffen. So, wie es im Regierungsprogramm steht, wären das dann pro futuro auf Basis des Verbraucherpreisindexes maximal 3 Prozent. Alles, was darüber hinausgeht, wird dann halbe-halbe zwischen Mieter und Vermieter geteilt; übrigens etwas, was ( in Richtung FPÖ ) wir auch in ähnlicher Art und Weise ausverhandelt hätten, und das, was wir schon in der Vergangenheit schon einmal in Ansätzen gehabt haben. Also es dürfte hier ja grundsätzlich eine breite Mehrheit dafür geben. Dieser gesetzliche Index ist dann eben in Zukunft für alle Wohnmietverhältnisse auf Dauer anzuwenden, auch für den privaten, sozusagen frei vereinbarten Bereich. Mir ist nur wichtig, zu sagen, wir sollen hier sehr präzise sein, was wirklich kommt: also die Dämpfungsmaßnahmen – 0, 1, 2 – für den sogenannten geregelten Bereich, und ab dem Zeitpunkt, wenn wir die Wertsicherung insgesamt neu regeln, gelten auch für den privaten ebendiese 3 Prozent, und darüber hinaus, also wenn es höhere Inflationsraten gibt, wird das dann halbe-halbe geteilt. Was ich aber auch noch präzise mitgeben möchte: Es ist nicht angedacht, dass wir die Mietzinsbildung per se verändern. Das heißt, im geregelten Bereich ist sie eben geregelt, im freien Bereich ist sie grundsätzlich frei vereinbar. Es ist auch nicht angedacht, das zu ändern, sondern es geht darum, dass wir eben in Zeiten hoher Inflationsraten einen Automatismus für alle Wohnmietverhältnisse haben, der dann greift, wenn es zu exorbitanten Steigerungen kommt. Das, glaube ich, ist vernünftig. Ich bitte auch, zu bedenken: Wir brauchen auch immer ein investitionsfreundliches Klima. Deswegen auch die klare Botschaft: Wir wollen Rechtssicherheit schaffen mit einem neuen Index, der gewährleistet, dass es auch für Investoren, für Vermieterinnen und Vermieter klare Verhältnisse gibt, und mit Rechtssicherheit einhergehend sollten auch Investitionen getätigt werden.

NEOS Scherak (Zwischenruf)

Sehr präzise vom Kollegen Ottenschläger!

PräsidiumDoris Bures

Nun gelangt Frau Abgeordnete Julia Herr zu Wort. –Bitte.

SPÖ Julia Elisabeth Herr

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich darf mich meinen beiden Vorrednern anschließen. Die Mieten waren hier im Hohen Haus in den letzten Jahren immer wieder Thema. Ich weiß nicht, wie oft ich hier gestanden bin und darauf hingewiesen habe, dass sie erneut steigen. Das ist im Übrigen auch ein langfristiger Trend. Ich habe nur eine Zahl herausgesucht: Allein im privaten Sektor sind die Mieten seit dem Jahr 2010 um 80 Prozent gestiegen! Das heißt, das sind wirklich massive Mietsteigerungen, die da vonstattengegangen sind. Besonders in den letzten Jahren hat sich das aufgrund der Teuerung noch einmal zugespitzt, da hatten wir in wenigen Jahren Mietsteigerungen um bis zu 25 Prozent. Man sagt immer so diese Zahl: 25 Prozent. Was aber bedeutet das dann in der Realität, wenn man plötzlich im nächsten Monat um ein Viertel mehr Miete zahlt, wenn das Hunderte Euro sind, die man auf einmal mehr stemmen muss? – Das war eine riesige Herausforderung für viele betroffene Menschen, die sogar umziehen mussten, weil sie gesagt haben: Diesen Mietanstieg, den kann ich nicht stemmen! Das hat dazu geführt, dass in den letzten Jahren – und dazu gibt es ganz viele Befragungen – nahezu jede vierte Person gesagt hat, sie hat ein Problem damit, sich die Lebenskosten im Sinne von Wohnkosten zu leisten. Dass wir da jetzt Abhilfe schaffen können, das erfüllt mich wirklich mit besonders viel Stolz. Ich glaube, das ist ein Kompromiss, der sich wahrlich sehen lassen kann, denn wir werden im geregelten Mietbereich für heuer tatsächlich einen Stopp möglich machen. Im geregelten Mietbereich werden die Mieten heuer um 0 Prozent steigen. Das ist wirklich großartig. (👏 SPÖ) Kollege Ottenschläger hat es ausgeführt: Im nächsten Jahr ist es dann laut Regierungsprogramm 1 Prozent, danach 2 Prozent. Das ist aber nicht alles. Wir wollen nicht nur dort ansetzen, wo es sozusagen die Regulierung schon gibt, eben bei den Kategoriemieten beispielsweise, sondern auch darüber hinaus. Es soll dann in Zukunft eben einen Index geben, der bei 3 Prozent liegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, ich muss schon sagen, wenn man sich anschaut, was in der Vorgängerregierung beschlossen worden ist, dann stellt man fest: Mit den Grünen waren es 5 Prozent. Im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ waren es 4 Prozent; und wir bringen jetzt die 3 Prozent heim. Also das ist ein sehr starkes Stück, sich hier herauszustellen und zu sagen: Na, das ist ja nur Symbolpolitik! (👏 SPÖ) Nein, nein, was die Sozialdemokratie heute hier heimbringt, ist viel mehr, als die FPÖ beim Verhandeln geschafft hat. Dementsprechend verstehe ich, dass Sie da jetzt nervös sind und gleich wieder ablenken und über andere Themen sprechen.

FPÖ Kaniak (Zwischenruf)

Zum Beispiel über die großen Gebührenerhöhungen in Wien sollten wir reden!

SPÖ Julia Elisabeth Herr

… Ich habe schon überlegt, wie lange es dauern wird, bis Sie irgendwie über das Thema Asyl sprechen. Heute geht es um die Mieten. Wir bringen heim, was Sie nicht geschafft haben.

FPÖ Belakowitsch (Zwischenruf)

Reden Sie einmal über die Betriebskosten!

SPÖ Julia Elisabeth Herr

… Ich verstehe, dass man da enttäuscht ist. (👏 SPÖ) Wir sind es aber nicht, und in diesem Sinne will ich mich wirklich bedanken, auch bei den Koalitionspartnern, bei den NEOS und bei der ÖVP, und will noch dazusagen, dass dieser neue Deckel bei 3 Prozent dann ja sehr breit wirken wird. Das heißt, da geht es nicht nur um die klassische Familie, an die wir jetzt vielleicht denken, die dann in Zukunft keine so hohen Mietsteigerungen mehr durchleben muss, sondern da geht es auch um die Geschäftsraummieten. Auch beim stationären Handel beispielsweise haben wir gesehen, dass das für viele eine große Herausforderung war, die Mieten für die Geschäftslokale zu zahlen, und auch die werden profitieren. Ich glaube, das ist in der aktuellen Situation ganz besonders wichtig. Wenn wir zum Beispiel an Palmers oder an viele andere Handelsketten denken, die zusperren mussten: Da waren natürlich auch die Mieten ein Faktor. Für all das wollen wir in Zukunft Abhilfe schaffen. In diesem Sinne freue ich mich, dass wir das, wenn ich das richtig verstehe, jetzt einstimmig beschließen. Also, liebe Kollegen der FPÖ, das muss doch dann eine gute Maßnahme sein, davon bin ich überzeugt. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke .

NEOS Sophie Marie Wotschke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Wir diskutieren heute eine Aussetzung der Inflationsanpassung im regulierten Bereich wie auch im gemeinnützigen Sektor – eine Maßnahme, die den Mietern im Altbau und auch in gemeinnützigen Wohnungen kurzfristig Mieterhöhungen erspart. Wir dürfen und wir werden in der Wohnpolitik aber nicht den Weitblick und nicht den Blick aufs große Ganze verlieren. (👏 ÖVP, NEOS) Wenn wir langfristig günstige Mieten für alle in Österreich wollen, dann werden wir das Angebot am Wohnungsmarkt vergrößern müssen; den Bestand mobilisieren, sodass es nie die bessere Lösung ist, eine Wohnung leer stehen zu lassen, als sie zu vermieten; es finanziell attraktiv machen, zu sanieren, auch im Altbau; Förderungen übersichtlicher und treffsicherer machen und uns davor hüten, es für Investoren unattraktiv zu machen, zu investieren. (👏 ÖVP, NEOS) Und daher klipp und klar: Es wird im Neubau keinen Mietendeckel und keine Mietpreisbremse geben. Im Gegenteil: Was wir tun, ist eine Wertsicherung klarzustellen, die OGH-Rechtsprechung, die Unsicherheit geschaffen hat, zu reparieren und dafür zu sorgen, dass sich Investitionen in den Wohnbau, in Wohnbauprojekte rentieren und lohnen. (👏 ÖVP, NEOS) Denn ja, auch beim Wohnen gelten die Gesetze von Angebot und Nachfrage, und wenn niemand mehr baut, dann wird uns das alle teuer zu stehen kommen. Das wird auch zentral, wenn wir wollen, dass es in Österreich wieder möglich ist, sich aus eigener Kraft etwas aufzubauen, ohne zu erben: die eigenen vier Wände, die eigene Wohnung oder das eigene Haus. ( Heiterkeit bei den Grünen. ) – Sie bei den Grünen schauen ein bisschen süffisant, aber wenn Sie den Blick über Wien hinaus richten, dann sehen Sie, dass der Großteil in Österreich nicht zur Miete wohnt, sondern im Eigentum – ein Traum, der auch für kommende Generationen noch leistbar und möglich sein muss. (👏 ÖVP, NEOS) Wir werden die nächsten Jahre daran arbeiten, dass man sich aus eigener Kraft wieder etwas aufbauen kann: mit smarter Wohnpolitik, mit einer Perspektive auf Entlastung, mit einer Attraktivierung von Unternehmertum, mit Meilensteinen in der Bildungspolitik und mit einem klaren Blick auf ein starkes Europa – für ein Österreich, in dem wir unseren Wohlstand halten und ausbauen, und für ein neues Aufstiegsversprechen. – Danke. (👏 ÖVP, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli .

GRÜNE Nina Tomaselli

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann es relativ kurz machen: Wir werden diesen Antrag unterstützen, weil er eine Linderung bei den Wohnkosten für die Menschen bedeutet, und das ist ja grundsätzlich immer etwas Gutes und begrüßenswert. Der große wohnpolitische Wurf ist das allerdings nicht, das wissen Sie selbstverständlich auch, da muss das Ministerium für Wohnen, das weder Kompetenzen noch Personalressourcen hat, noch deutlich etwas liefern, denn die Mieterinnen und Mieter gehen fast in den Wohnkosten unter. Die Problematik liegt doch auf der Hand, denn – ich habe Ihnen genau zugehört – Sie kappen jene Mieten, die ohnehin schon niedrig sind, also die im Altbau, im gemeinnützigen Wohnbau. Die Bewohner:innen von Neubauwohnungen, die hohe Mieten haben, also sogenannte freie Mieten, die schauen wiederum durch die Finger. Die haben ohnehin die höheren Mieten und müssen jetzt noch höhere Steigerungen tragen, und das geht doch nicht einfach so, oder, meine sehr geehrten Damen und Herren? (👏) Ihre Mietpreisbremse wirkt vor allem bei jenen Vermietern, „die jetzt schon niedrige Mieten haben. Und was macht ihr nicht? – Bei den Vermietern, die hohe Mieten haben, wird nichts gemacht! Das heißt, private Vermieter und Immobilieninvestoren haben keine Gewinneinbußen zu befürchten. Das heißt, dort geht das Geschäft mit den Mieten ganz eindeutig weiter“, und das ist doch das Problem. (👏) Jetzt wundert mich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, wieso Sie nicht klatschen. Es wundert mich auch, wieso Sie, Herr Kollege Muchitsch, nicht klatschen, denn – Überraschung! –, ich habe gerade eins zu eins Ihren Redebeitrag vom Dezember 2023 vorgetragen. ( Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. ) Könnt ihr euch noch erinnern, wie ihr euch über den damaligen Mietpreisdeckel beklagt habt? Was ihr alles gesagt habt? – „Schmähdeckel“, „Mogelpackung“, es ging euch immer darum, dass die freien Mieten nicht dabei sind. Du, Kollegin Herr, hast auch gesagt: „Sind das Mieter:innen zweiter Klasse?“ …

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Deswegen steht es jetzt im Regierungsprogramm!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Ja, deshalb stelle ich diese Frage, gebe sie sehr gerne zurück ( Heiterkeit und Beifall bei den Grünen ), weil Fakt ist, die teuren Mieten, die freien Mieten werden jetzt genauso wenig ausgebremst wie bei der Mietpreisbremse vor 1,5 Jahren.

SPÖ Herr (Zwischenruf)

Im Regierungsprogramm ist es ganz klar vereinbart!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Kein einziger hoher Mietpreis wird gekürzt, das wissen Sie auch, und das ist schlecht, schlecht für die Mieter:innen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (👏) Kollege Muchitsch, in demselben Redebeitrag haben Sie noch etwas kritisiert, nämlich, dass das Renovierungsgeld für die gemeinnützigen Wohnungsträger, der EVB, auch ausgebremst werde. Du sagtest, das gehe doch nicht – Zitat – in Zeiten des Klimawandels! Du meintest, das sei – Zitat – „fahrlässig“. Im Gegensatz zu euch haben wir, die Vorgängerregierung, den gemeinnützigen Wohnbauträgern genau dieses Minus komplett kompensiert und haben noch ein milliardenschweres Wohnbaupaket draufgelegt.

SPÖ Oxonitsch (Zwischenruf)

Eh! – Abg. Krainer [SPÖ]: Und wir dürfen jetzt diesen ungedeckten Scheck bezahlen! Bestimmt! Ungedeckte Schecks ausgestellt! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Ja! – Abg. Krainer [SPÖ]: Und jetzt wundern, dass es ein Defizit gibt!

GRÜNE Nina Tomaselli

… Ihr wiederum macht nichts, ihr seid da säumig. Deshalb bringen wir heute auch in Zusammenhang mit diesem TOP einen Entschließungsantrag ein. Dieser umfasst Mittel für gemeinnützige Wohnbauträger, eine Mietpreisbremse auch für die freie Miete, genau so, wie ihr es euch gewünscht habt, nach SPÖ-Modell, ein Befristungsverbot, auch genau so, wie es sich die SPÖ gewünscht hat. Wie meinte Staatssekretärin Schmidt vor zwei Tagen bei der Presseaussendung zur SPÖ-Wohnbaupolitik: „Die SPÖ hält, was sie verspricht“? – Dann haben wir gleich einmal den ersten Testlauf, wie Sie es mit den Versprechen halten: Wir schauen Ihnen ganz genau zu, wie Sie hier abstimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (👏) Ich werde einmal den Entschließungsantrag einbringen und auch verlesen: Entschließungsantrag der Abgeordneten Nina Tomaselli , Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Maßnahmenpaket für leistbare Mieten“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine wirkungsvolle Ausbremsung des Teuerungsanstiegs der Wohnkosten zum Ziel hat. Die notwendigen Maßnahmen dazu umfassen insbesondere: Gänzlicher Mietpreisstopp für sämtliche Mieten (inklusive „freier“ Mieten) bis Ende 2026 und eine darauffolgende, jährliche Deckelung des Mietanstiegs auf das europäische Inflationsziel von 2 Prozent. Die Einführung von Strafbestimmungen bei Mietwucher. Das Verbot von befristeten Wohnungsmietverträgen für gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter. Die Einführung eines Zinspreisdeckels von maximal 3 % für alle bereits bestehenden Häuslbauerkredite bis zu einem Darlehensvolumen von 300.000 Euro. Den gemeinnützigen Wohnbauträgern sollen die ihnen daraus entstandenen Mindereinnahmen in Form von Sanierungszuschüssen vollständig aus Mitteln des Bundesbudgets ersetzt werden.“ Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. – Danke schön. (👏) 19.54 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: RN/130.1 Maßnahmenpaket für leistbare Mieten (20/UEA) Präsidentin Doris Bures : Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung. Nun hat sich Frau Staatssekretärin Michaela Schmidt zu Wort gemeldet. – Bitte.

ÖVP Norbert Sieber

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen Staatssekretärinnen! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! „Jetzt das Richtige tun“: Darüber diskutieren wir nun schon den ganzen Tag. In diesem Regierungsprogramm findet sich eine Vielzahl an Maßnahmen, die sich auch mit dem Bereich des Wohnens auseinandersetzen. Das ist gut und richtig, denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Meine Damen und Herren, in Österreich haben wir in den vergangenen Jahrzehnten in einem ausgewogenen Verhältnis Regelungen und Maßnahmen für Mieter und Vermieter, für das Wohnen an sich beschlossen. Beweis dafür sind – ein Blick über die Grenzen lohnt sich immer – sämtliche vergleichende Statistiken, die das Wohnen und die Kosten für das Wohnen international vergleichen. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, in diesen Vergleichen steht Österreich sehr gut da. Das gilt es, auch für die Zukunft abzusichern. Diese Regierung tut das Richtige und stellt sich dieser Aufgabe. Mit dem heutigen Beschluss wird die Indexierung der Mieten im Vollanwendungsbereich des MRG sowie bei Kategorie- und WGG-Mieten für das Jahr 2025 zur Gänze ausgesetzt. Die weiteren Schritte der Entlastung – für das Jahr 2026 eine Erhöhung von 1 Prozent, für das Jahr 2027 von 2 Prozent – werden dann gemeinsam mit der Klarstellung oder der Reparatur der extrem wichtigen Wertsicherungsklausel beschlossen. Im Zuge dieser rechtlichen Klarstellung auf Basis des VPI wird ein neuer gesetzlicher Index für alle Wohnmietverhältnisse geschaffen. Er wird in Zukunft 3 Prozent betragen. Alles, was darüber liegt, wird halbe-halbe für Vermieter und Mieter aufgeteilt. Dieser Index wird dann in Kraft treten und für zukünftige Mietverträge im frei finanzierten Bereich anzuwenden sein. Meine Damen und Herren, wir greifen damit nicht in die Mietzinsbildung ein, wir regeln nur die Indexierung. Trotzdem ist die Wirkung am Markt eine große. Meine Damen und Herren, bei allem Jubel, den wir da haben, soll aber auch eines dazugesagt sein: Wir als ÖVP stehen natürlich voll inhaltlich dazu – auch dazu sind Maßnahmen gesetzt –, dass sich auch in Zukunft junge Menschen ein Eigenheim aufbauen können, sich Eigentum schaffen können, denn dieser Wunsch ist für viele Menschen das Ziel ihres Lebens. Auch dafür werden wir Sorge tragen. Ich glaube, in Summe ist das Paket, das uns hier vorliegt, ein gutes. Ich danke für die Zustimmung des gesamten Hauses. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Elke Hanel-Torsch .

SPÖ Elke Hanel-Torsch

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist ein wirklich guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land. Das lassen wir uns von Abgeordneter Tomaselli sicher nicht klein- oder schlechtreden. Es ist wirklich Gutes erreicht worden und die Behauptungen stimmen so auch nicht. Ich empfehle die Lektüre des Regierungsprogramms. Auf Seite 64 kann man nachlesen, es soll „eine gesetzliche Wertsicherung für den gesamten Wohnbereich“ – daher auch für den ungeregelten Bereich – geschaffen werden, „welche Auswüchsen der Inflation entgegenwirkt.“ Das heißt, wir haben Vorsorge getroffen, das haben Sie nicht geschafft. ( Ruf bei den Grünen: Aber das Soll haben wir geschafft! ) Die jetzige Bundesregierung wird es umsetzen. Heute wird der Mietpreisstopp für das Jahr 2025 auf den Weg gebracht ( Ruf bei der SPÖ: Der Unterschied ist: Ihr habt viel mehr Zeit gehabt, wir sind in Woche eins! ), und das war auch dringend notwendig …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Ihr hättet schon zustimmen können, 5 Prozent könnten wir schon haben!

SPÖ Elke Hanel-Torsch

… denn in den letzten Jahren – wir haben es schon gehört – sind die Mieten allein in drei Jahren bis zu 25 Prozent gestiegen. Das war eine Entwicklung, die einfach dramatisch war. Die Einkommen, das wissen wir alle, halten mit den Mieten schon lange nicht mehr mit. In Österreich gelten bereits jetzt 380 000 Haushalte als von den Wohnkosten überbelastet, bei den Alleinerzieherinnen und bei den Alleinerziehern ist sogar jede vierte Person von den Wohnkosten überbelastet. Was bedeutet das? – Diese Personen müssen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens allein für die Wohnkosten ausgeben. Deshalb ist diese Aussetzung, die wir heute hier beschließen, so wichtig und dringend notwendig, um da entgegenzuwirken. (👏 ÖVP, SPÖ) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was mich als Mieterschützerin besonders freut, ist, dass wir heute hier einen Wendepunkt schaffen, von einer Ära des Betongolds – mit Glücksrittern wie René Benko an der Spitze – zu einer Phase, in der, wie ich hoffe, uns endlich bewusst geworden ist, wie wichtig das eigene Zuhause ist, wie wichtig die Leistbarkeit des eigenen Zuhauses ist, dass es ein Grundbedürfnis ist und dass jeder und jede sich das mit einem normalen Gehalt auch leisten können muss. (👏 SPÖ) Und dort, wo die SPÖ Regierungsverantwortung hat, wird im Bereich der Mieten auch immer gehandelt.

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Genau, da werden sie nach oben geschraubt, im roten Wien!

SPÖ Elke Hanel-Torsch

… Das war in Wien so, wir haben schon in Wien voriges Jahr die Aussetzung der Erhöhungen für 2025 beschlossen, jetzt zieht der Bund nach …

FPÖ Darmann (Zwischenruf)

Hat Gusenbauer sein Geld … Benko schon zurückgezahlt?

SPÖ Elke Hanel-Torsch

… weil die SPÖ in Regierungsverantwortung ist. Ich freue mich schon sehr auf alle weiteren Punkte, die aus diesem Regierungsprogramm umgesetzt werden, denn da ist noch viel, viel mehr enthalten, was die Mieterinnen und Mieter entlasten wird. Die Bauwirtschaft wird angekurbelt werden, es gibt auch Maßnahmen für das Wohnungseigentum. Also wir denken wirklich an alle Gruppen, die in Österreich wohnen. Ich kann es nur wiederholen: Es ist heute wirklich ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter. Für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist eines immer klar: Alle Menschen haben es verdient, dass sie sicher und leistbar leben und wohnen können. – Danke. (👏 SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Paul Stich .

SPÖ Paul Stich

Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In den vergangenen Jahren hat man teilweise das Gefühl bekommen können, dass die Mieten in Österreich außer Kontrolle wären. Wir erinnern uns an das Jahr 2022 zurück, als manche von uns innerhalb eines Jahres bis zu drei Mieterhöhungen bekommen haben. Eigentlich hätten spätestens da alle Alarmglocken schrillen müssen. Aber nein, stattdessen wurden die Menschen in Österreich, gerade auch junge Leute, weiterhin viel zu lange im Stich gelassen. Es ist das eine, die Zahlen, die vorliegen, zu betrachten, und das andere, zu fragen, was diese laufenden Mieterhöhungen eigentlich ganz konkret für die Lebensrealität bedeuten, ganz konkret für junge Leute, die in ihren ersten WGs oder in ihren ersten eigenen Wohnungen sitzen und beginnen, durchzurechnen, ob sie jetzt nicht doch zu den Eltern zurückziehen müssen, oder wenn es um Familien geht, in denen man sich anschaut, ob die Kinder, die später einmal zu Jugendlichen werden, auch tatsächlich vielleicht alle einmal ein eigenes Zimmer haben können oder nicht. Diese unkontrollierten Mieten schaffen Unsicherheiten. Die Unsicherheiten führen zu Frustration, die Frustration führt zu Sorge und zu einer zunehmenden Skepsis, ob das politische System überhaupt in der Lage ist, die alltäglichen Probleme, die es im Land gibt, anzupacken und auch zu lösen. Die Politik hat eine zentrale Aufgabe, dass sich nämlich die Menschen, die jeden Tag aufstehen, ihre Leistung bringen und dieses Land am Laufen halten, und auch die, die eine Ausbildung machen oder ihr ganzes Leben lang gehackelt haben und jetzt in der wohlverdienten Pension sind, keine Sorgen machen müssen, ob sie sich ihre Wohnungen jeden Monat leisten können. Genau für diesen Grundsatz stehen wir ein. (👏 SPÖ) Dass die Mieten derartig gestiegen sind, ist aber auch kein Naturgesetz – ganz im Gegenteil: Mieten steigen nicht, Mieten werden erhöht. Das ist eine ganz bewusste politische Entscheidung. Ganz konkret da greifen wir jetzt ein – mit einem Gesetz, das die Mieterhöhungen für die Leute, die jetzt etwa im Altbau wohnen, für 2025 komplett aussetzt. Das ist eine gute Nachricht: einerseits, weil das für über eine Million Menschen – junge Leute, die in WGs leben, Familien, über die ich zuvor gesprochen habe – ganz konkret bedeutet, dass mehr Geld im Geldbörsl überbleibt; andererseits, weil Politik vor allem eines beweist: dass steigende Mieten kein Naturgesetz sind. Sie sind kontrollierbar, wenn der politische Wille da ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (👏 ÖVP, SPÖ) Dass die Mieten für diese Gruppen also 2025 gedeckelt und die Mietsteigerungen auf null gesetzt werden, ist ein erster wichtiger Schritt für mehr leistbaren Wohnraum. Viele weitere müssen folgen und viele weitere werden folgen. – Vielen Dank. (👏 ÖVP, SPÖ)

PräsidiumDoris Bures

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Moitzi .

SPÖ Wolfgang Moitzi

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute ist für Mieterinnen und Mieter ein historischer Tag im österreichischen Parlament.

GRÜNE Maurer (Zwischenruf)

Na, geh bitte! Also, Leute!

SPÖ Wolfgang Moitzi

… Während in den letzten Jahren immer die Interessen der Vermieterinnen und Vermieter im Mittelpunkt der Politik gestanden sind, machen wir heute mit diesem Beschluss die Mieterinnen und Mieter zu unserem Herzstück. Die Inflation hat für viele in Österreich Lebensmittel, Energie und vor allem das Wohnen unglaublich teuer gemacht – kein Wunder, bei Inflationsraten von 8,6 Prozent im Jahr 2021, 7,8 Prozent im Jahr 2022 und 2,9 Prozent im Jahr 2023. Die Mieten sind – mit kleinen Ausnahmen – immer mit der Inflation mitgewachsen. Das führte dazu, dass mittlerweile jede zweite Familie, die in Österreich zur Miete wohnt, Sorge hat, ob sie sich die Miete leisten kann. Wir greifen heute endlich in die Preise ein, wie wir es als Sozialdemokratie seit Jahren gefordert haben. (👏 SPÖ) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, damit durchbrechen wir endlich den Kreislauf. Die hohe Inflation führt zu hohen Mieten, die hohen Mieten führen wieder zu hoher Inflation und so weiter und so fort. Das Ergebnis dieses Teufelskreises kennen wir: Mieten, die in den letzten Jahren um über 25 Prozent gestiegen sind. Schauen wir uns an, welchen Unterschied es macht, wenn endlich wieder Politik für Mieterinnen und Mieter gemacht wird! Ich hätte gerne das Selbstvertrauen der Abgeordneten Tomaselli, denn schauen wir uns an, was die letzte Bundesregierung beschlossen hat. ( Der Redner hält eine Tafel mit der Aufschrift „Mietpreisdeckel“ und einem Säulendiagramm in die Höhe. ) Die letzte Bundesregierung hat einen Mietpreisdeckel von 5 Prozent beschlossen, Sie ( in Richtung Abg. Gewessler [Grüne] ) waren als Ministerin für das Ressort zuständig. Ab 1. April wären die Richtwertmieten …

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Hat die ÖVP auch zugestimmt?

SPÖ Wolfgang Moitzi

… wären die Kategoriemieten um 5 Prozent gestiegen. Es hätte eine volle Weitergabe der Erhöhungen gegeben.

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Nein! Nein!

SPÖ Wolfgang Moitzi

… Schauen wir uns an, was die FPÖ in den Regierungsverhandlungen …

GRÜNE Gewessler (Zwischenruf)

Die Grafik ist falsch!

SPÖ Wolfgang Moitzi

… mit der ÖVP ausgemacht hat: Sie haben sich auf 4 Prozent committet. Das heißt, Sie hätten ein Deckelchen beschlossen, es hätte wieder eine volle Erhöhung der jetzigen Mieten gegeben. Wir als Sozialdemokraten - - …

FPÖ Kickl (Zwischenruf)

Und was hat der rote Bürgermeister gemacht? Haben Sie dafür auch ein Zetterl? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Schauen Sie einmal nach, was ...!

SPÖ Wolfgang Moitzi

… Die SPÖ Wien hat beschlossen - - – Herr Kickl, ich verstehe, dass Ihnen das unangenehm ist.

SPÖ Krainer (Zwischenruf)

Das ist eine Erstrede!

SPÖ Wolfgang Moitzi

… Die Unterlagen sind ja öffentlich, das kann jeder Österreicher und jede Österreicherin nachlesen. Die jetzige - - RN/135.1 Präsidentin Doris Bures : Entschuldigung, Herr Abgeordneter, ich glaube, es ist Ihre erste Rede, stimmt das? …

SPÖ Moitzi (Zwischenruf)

Ja, das stimmt!

SPÖ Wolfgang Moitzi

… Dann würde ich die Kolleginnen und Kollegen ersuchen …

FPÖ Schnedlitz (Zwischenruf)

Da hat sich heute den ganzen Tag keiner dran gehalten! – Ruf bei der FPÖ: Bei uns hat es auch Erstredner gegeben ...!

SPÖ Wolfgang Moitzi

… die Zwischenrufe einzustellen, denn wir haben uns darauf committet. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS) Sie können jetzt fortfahren.

ÖVP Hanger (Zwischenruf)

Schnedlitz, reiß dich einmal zusammen!

SPÖ Wolfgang Moitzi

… Abgeordneter Wolfgang Moitzi (fortsetzend): Der Unterschied ist: Die jetzige Bundesregierung beschließt heute nach nicht einmal einer Woche und knapp 100 Stunden im Amt einen Mietpreisdeckel von 0 Prozent. (👏 ÖVP, SPÖ) Was heißt das konkret für eine durchschnittliche österreichische Familie? – Ersparnisse von knapp 250 Euro im Jahr. Ich glaube, das kann sich sehen lassen. Wie gesagt, wir haben uns im Regierungsprogramm nicht nur auf dieses Gesetz, sondern auch auf viele weitere gute Maßnahmen geeinigt. Wir werden 2026 und 2027, wie es Abgeordneter Ottenschläger schon ausgeführt hat, die Mieten auch nur minimal anheben. Wir werden den Befristungswahnsinn bekämpfen, indem wir die Befristungen von drei auf fünf Jahre erhöhen, und wir werden weiter schauen, dass in Österreich das Wohnen endlich wieder leistbar wird und dass die Bundesregierung endlich etwas gegen die Teuerung unternimmt. (👏 ÖVP, SPÖ, NEOS)

PräsidiumDoris Bures

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.